— 20 — in Berlin zusammen zu treten, und beauftragen Wir den Bundeskanzler mit den zu diesem Zwecke nöthigen Vorbereitungen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Bundes-Insiegel. Gegeben Berlin, den 4. März 1868. (L. S.) Wilhelm. Gr. v. Bismarck-Schönhausen. ——““—— (Nr. 69.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst geraht, am 4. März d. J. dem an Allerhöchstihrem Hofe beglaubigten Königlich roßbritannischen außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter, Lord Augustus Loftus, eine Privataudienz zu ertheilen und aus dessen Händen ein Schreiben Ihrer Majestät der Königin von Großbritannien und Irland entgegen- zunehmen, wodurch derselbe in der gedachten Eigenschaft zugleich beim Nord- eutschen Bunde beglaubigt worden ist. (Nr. 70.) Seine Mgjestät der König von Preußen haben Allergnädigst eruht, am 4. März d. J. dem an Allerhöchstihrem Hofe beglaubigten Königlich änischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister, Kammer- herrn v. Qugade, eine Privataudienz zu ertheilen und aus dessen Händen ein Schreiben Seiner Majestät des Königs von Dänemark entgegenzunehmen, wodurch derkelbe n der gedachten Eigenschaft zugleich beim Norddeutschen Bunde beglaubigt worden ist. (Nr. 71.) Dem Kaufmann Wilhelm August Theodor Schröder zu Neustadt in Holstein ist Namens des Norddeutschen Bundes das Exequatur als Schwedisch-Norwegischer Vicekonsul daselbst ertheilt worden. —-------. — Redigirt im Büreau des Bundeskanzlers. Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (R. v. Decker).