— 40 — (Nr. 80.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst geruht, am 25. März d. J. dem an Allerhöchstihrem Hofe beglaubigten Königlich Spanischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten, Munister, Don Miguel Tenorio de Castilla) eine Privataudienz zu ertheilen, und aus dessen Händen ein Schreiben Ihrer Majestät der Königin von Spanien entgegenzunehmen, wodurch derselbe in der gedachten Eigenschaft zugleich beim Norddeutschen Bunde beglaubigt worden ist. (Nr. 81.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst eruht, am 25. März d. J. dem an Allerhöchstihrem Hofe beglaubigten Königlich Portugiesischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister, Dom Luiz Victorio de Noronha, eine Privataudienz zu ertheilen, und aus dessen Händen ein Schreiben Seiner Majestät des Königs von Portugal. ertgegen. zunehmen, wodurch derselbe in der gedachten Eigenschaft zugleich beim Nord- deutschen Bunde beglaubigt worden ist. (Nr. 82.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes den bisherigen Königlich Preußischen Konsul F. W. Hepner zu Amsterdam zum Generalkonsul, sowie die bisherigen Preußischen Konsuln J. W. Bunge zu Rotterdam und L. de Groof zu Blissingen, ferner die Kaufleute A. Bauer zu Batavia und L. v. Abercron zu Makassar (Insel Celebes) zu Konsuln des Norddeutschen Bundes zu ernennen geruht. (Nr. 83.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes die bisherigen Königlich Preußischen Konsuln Günther in Antwerpen, Neuhaus in Brüssel, Prayon de Pauw in Gent und Bach in Ostende zu Konsuln des Norddeutschen Bundes in den gedachten Plätzen zu ernennen geruht. Redigirt im Büreau des Bundeskanzlers. Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (R. v. Decker).