— 249 — Zollsätze für die Anlage 4. Einfuhr aus dem Zollverein nach Oesterreich. Benennung der Gegenstände. Maaßstab der Verzollung. Zoll- betrag. Fl. Kr. 2. 1. Landwirthschaftliche Erzengnisse. Getreide, Hülsenfrüchte, Mehl und Mahlprodukte: a) Weizen, Spelz (Dinkel), Halbgetreide, Heidekorn oder Buchweizen, Hirse, Mais (türkischer Weizen, Kukurutz), Roggen, Bohnen, Erbsen, Linsen, Wicken, Juckererbsen (Zizern), Gerste und Malz, dann Hafer . b.) Mehl und Mahlprodukte (gerollte, geschrotete und geschälte Körner, Graupen, Grütze, Gries) .... . . . . . . .. c) Stärkegummi (Dextrin, Leogomme) . . . . . ... . .. .. . .. . ... .. .. . .. . . .. Gemüse, Obst und andere Garten- und Feldfrüchte: a) Gartengewächse, frische, d. i. Gemüse und Krautarten, Kartoffeln und Rüben, eßbare Wurzeln, Pilze, Schwämme, einschließlich der Trüffeln, Knoblauch, Schnittlauch, Porri, Zwiebeln, auch Blumen- und Meer- zwiebeln. Obst, frisches, als: Aepfel, Ananas, Aprikosen, Birnen, Johannis- beeren, Kirschen, Kürbisse, Melonen, Mirabellen, Mispeln, Hasel- und welsche Nüsse, frische, grüne, unausgeschälte, Pfirsiche, Pflaumen, Quitten, Schlehen, Stachelbeeren, dann Waldbeeren aller Art, z. B. Berberitz-, Brom-, Erd- und Heidelbeeren. Bast, roher, Binsen, Schilfe, Rohre (Dach- und Weberrohr, auch gespalten, geschnitten und gespitzt zu Weberkämmen), Schachtelhalm, Flechten, Moose, Feuerschwamm, roher, Holzzunder (d. i. vermodertes Holz von Buchen, Fichten etc.). frei frei frei