No Benennung der Gegenstände. Maaßstab der Verzollung. Zoll— betrag. Fl. Kr. 47 7. Verbindungen der Webe- und Wirkwaaren mit anderen Materialien, insoweit sie nicht unter a. oder b. oder unter die Kleidungen und Putzwaaren gehören ... d) 1. Unechte leonische Gespinnste; 2. Arm- und Halsbänder aus Bein, Holz, Leder, Gummi, Glas, Papier, Stroh, Thon, unedlen (nicht echt oder unecht vergoldeten, versilberten, oder mit Gold oder Silber belegten) Metallen, auf Schnüre gefaßt; 3. Wagen für Kinder mit Polster- und Lederarbeit, insofern deren Gewicht 50 Sollpfunde nicht überschreitet; 4. Kinderspielwaaren in Verbindung mit Webe- und Wirkwaaren, echt vergoldeten oder versilberten unedlen Metallen und ähnlichen zwar höher als mit 15 Fl. belegten, aber nicht zu den höchst belegten kurzen Waaren gehörigen Gegenständen XlII. Chemische Producte, Farbwaaren, literarische und Kunstgegenstände. Chemische Producte und Farbwaaren: a) Seife: 1. Grüne, schwarze und andere Schmierseife; gemeine feste Seife 2. Feine Seife in Tafeln, Kugeln, Büchsen, Töpfen 3. Parfümirte Seifeee. Anmerk. Wenn die Umhüllungen, in welchen die Waare eingeht, höher be- legt sind, als diese letztere, so wird dieser höhere Satz erhoben. b) Zündwaaren, gemeine, als: Schwefelfäden, Schwefelhölzchen, Reib- hölzchen, Reibfidibus und Zündfläschchen, Zündhölzchen, Lunten (auch Pech., Jünd- oder Sprengschnüre), Feuerschwamm (künstlicher) und Zun- der (natürlicher und künstlicher), auch Zunderpapier c) Leim (Fisch- (Hausenblasen) Horn-, Leder- und Mundleim), Kraftmehl. Producte (Haarpuder, Stärke, Kleister, Pappe), Tapioka und Arrow- root, Albumin und Gelatin (thierische Gallerte), Schwärzen (Ruß- und Kohlenschwarz aller Art, (mit Ausnahme der Knochenkohle), wie auch 40“ 1 Ztr. " " " 1 3 5 frei