Anlage B. — — —.——- ———.——— -- —— —'- — ——————— ——— —““““““. Zollsatze für die Einfuhr aus Oesterreich nach dem Zollverein. Maaß. Abgabensätze stab der Benennung der Gegenstände. nach dem nach dem Ver-   30-Thaler-  nach dem 52½- Gulden- No zollung. Fuß. Fuß. Rthlr. Sgr. Fl. Kr. 1 Abfälle: a) Abfälle von der Eisenfabrikation (Hammerschlag, Eisenfeilspäne) von Glashütten, auch Scherben von Glas- und Thonwaaren; von der Wachsbereitung; von Seifensiedereien die Unterlauge; von Gerbereien das Leimleder, auch abgenutzte alte Lederstücke und sonstige, lediglich zur Leimfabrikation geeignete Lederabfälle. frei frei b) Blut von geschlachtetem Vieh, flüssiges und eingetrocknetes; Thier- flechsen; Treber und Trester; Branntweinspülig; Spreu; Kleie; Torf-, Braunkohlen- und Steinkohlen-Asche; Dünger, thierischer, auch getrocknet (Poudrette), ausgelaugte Asche, Kalkäscher, Knochenschaum oder Zuckererde frei frei c) Lumpen aller Art; ungebleichtes oder gebleichtes Halbzeug aus Lumpen oder anderen Materialien, für die Papierfabrikation; Papierspäne; Makulatur, beschriebene und bedruckte; alte Fischer- netze, altes Tauwerk und alte Stricke; gezupfte Charpie frei frei d) Münzgekrätz (Silbergekrätz, Goldschmiedegekrätz, Kapellasche) Zinngekrätz.............................................. frei frei  2  Baumwollengarn und Baumwollenwaaren: a) Baumwollengarn, ungemischt oder nur gemischt mit Leinen, Seide, Wolle oder anderen Thierhaaren: 1) Ein- und zweidrähtiges,