Benennung der Gegenstände. Maaß- Abgabensätze stab der Ver zollung. nach dem 30-Thaler Fuß. Rthlr. Sgr. nach dem 52 -Gulden- Fuß. Fl. Kr. 8 9 Puzzuolan- und Santorinerde (auch Cement und Traß), Mergel, Lehm, gemeiner Ziegel- und Töpferthon, Trippel, Talk- und Walkererde (alle diese Erden auch gemahlen und ge- schlemmt), -Garten und Moorerde; Sand und Schlacken; Bolus (auch Siegelerde), Maltheser Erde (weißer Volus), Blutstein, Bimsstein und Schmirgel, -Fluß und Schwerspath, auch gemahlen und geschlemmt; Bimsstein, geformt; Braunstein; Ofenbruch, zinkischer (Tutia alexandrina); Farberde, gelbe, grüne, rothe; Graphit (Wasserblei, Reißblei); Kreide, rohe (un- geschnittene), weiße und schwarze; Kolkothar, Ocker; Satinober, Umbra; weiße Pfeifen- und andere Erden zur Erzeugung von Steingut und Porzellan; Lithographirsteine Flachs und andere vegetabilische Spinnstoffe, mit Aus- nahme der Baumwolle, roh, geröstet, gebrochen oder gehechelt, auch Abfälle, ingleichen Waldwolle ———————————————————.———————.————————.———.— Getreide und andere Erzengnisse des Landbaues: a) Getreide, auch gemalzt, und Hülsenfrüchte . . . b) Sämereien und Beeren: 1) Anis, Coriander, Fenchel und Kümmel 2) Alle übrigen Samereien einschließlich der Oelsämereien; frische Beeren, ingleichen Wachholderbeeren aller Art; Erdnüsse c)  Garten- und Futtergewächse, frische; Blumenzwiebeln; Meer- zwiebeln; Kartoffeln; Rüben; Wurzeln, frische; Schwämme und Pilze (einschließlich der Trüffeln); Obst, frisches; lebende Ge- wächse, auch in Töpfen oder Kübeln; Heu; Stroh; Getreide in Garben; Hülsenfrüchte im Kraut; Gras; Seegras; Karden (Weberdisteln); Bäume, Sträucher, Reben, Schößlinge, Setz- linge, Stauden zum Verpflanzen; Roßkastanien; Maulbeerblätter; Feuerschwamm, roher; Holzzunder; Heidekraut und Heidekraut- wurzeln; Kalmus, frischer; Flechten und Moose; Schachtelhalm Binsen, Schilfe und Rohre (Dach- und Weberrohre), gespalten, geschnitten oder zugespitzt; Bast, roher; Streulaub und Häcker- ling (Häcksel); Nadeln und Zapfen von Nadelhölzern .. . d) Hopfen .. .............................. 41 1 Ztr. frei frei frei frei frei frei frei frei frei frei frei