Maaß-. Abgabensätze stab der Benennung der Gegenstände. Ver- nach dem -30-Thaler- nach dem 52½-Gulden- zollung. Fuß. Fuß. Rthlr.  Sgr.  Fl. Kr. 35 Wachstuch, Wachsmusselin, Wachstafft: a) Grobes unbedrucktes Wachstuch (Packtuch) . 1 Ztr.— 20 1 10 b) Alles anden . .. ............... " 2 — 3   30 36 Wolle, sowie Waaren daraus: a) Wolle, rohe, gekämmte, gefärbte, gemahlene, auch in Abfällen. frei frei b) Garn, auch mit Leinen oder Seide gemischt: 1) Einfaches, ungefärbt oder gefärbt; dublirtes, ungefärbt.   1   Ztr.  -    15   --  52 2) Dublirtes gefärbt; drei- oder mehrfach gezwirntes, unge- färbt oder  gefärbt . . . . . . . . .. ... .. . ... " 4   --    7   — c) Waaren aus Wolle allein oder in Verbindung mit Baumwolle, Leinen oder Metallfäden: 1) Stickereien, Spitzen und Tülle " 30 — 52 30 2) Bedruckte Waaren aller Art . . . . . . . . . .. . . . . ...... " 25 —    43 45 3) Unbedruckte, ungewalkte Waaren; Posamentier- und Knopf- macher-Waaren auch Gespinnste in Verbindung mit Metall- fäden .. . .. . . . . . . . . . .. . . . .. . .. .. . . ... . .. . . .. . . . .. 20 — 35 — 4) Unbedruckte, gewalkte Tuch-, Zeug- und Filz-Waaren; Strumpfwaaren; Fußteppiche " 10 —— 17       30 5) Tuchleisten . . .. ... frei frei Anmerk. Unter Wolle und Wollenwaaren sind überall in dieser An- lage auch Ziegen-, Hasen-, Kaninchen- und Biberhaare und Waaren daraus begriffen. 37  Zink und Zinkwaaren: a) Rohes Zink; altes Bruchzink . frei   frei. b)  Zinkbleche................................................       1  Ztr.  - 15   —   52 c)  Grobe  Zinkwaaren,  auch  in  Verbindung  mit  Holz- oder  Eisen ohne  Politur  und  Lack;  Draht............................ "  1  —  1  45 d)  Feine,  auch  lackirte  Zinkwaaren;  ingleichen  Zinkwaaren  in  Ver- bindung mit anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht unter die kurzen Waaren fallen . . . . ... " 4       --      7     -