— 437 — Bundes- Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. No 26. (Nr. 139.) Gesetz) betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats des Norddeutschen Bun- des für das Jahr 1869. Vom 29. Juni 1868. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen etc. verordnen im Namen des Norddeutschen Bundes, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt: Der diesem Gesetze als Anlage beigefügte Bundeshaushalts-Etat für das Jahr 1869. wird in Ausgabe auf 77,701,135 Thlr., nämlich auf 69,725,137 Thlr. an fortdauernden, und auf 7,975,998 Thlr. an einmaligen und außerordentlichen Ausgaben, und in Einnahme auf 77,701,135 Thlr. festgestellt. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Bundes-Insiegel. Gegeben Schloß Babelsberg, den 29. Juni 1868. (L. S.) Wilhelm. Gr. v. Bismarck-Schönhausen. Bundes- Gesetzbl. 1868. 63 Ausgegeben zu Berlin den 22. Juli 1868.