Bundes-Gesetzblatt   --  1  -- des Norddeutschen Bundes. No 1. (Nr. 216.) Allerhöchster Erlaß vom 31. Dezember 1868., betreffend die Genehmigung der Instruktion zur Ausführung des Bundesgesetzes wegen der Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes vom 25. Juni 1868. Auf Ihren gemeinschaftlichen Bericht vom 22. Dezember d. J. genehmige Ich im Namen des Norddeutschen Bundes die anliegende Instruktion zur Ausführung des Bundesgesetzes, betreffend die Quartierleistung für die bewaffnete Macht wäh- rend des Friedenszustandes, vom 25. Juni 1868. (Bundesgesetzbl. §. 523. ff.). Der gegenwärtige Erlaß ist nebst der Instruktion durch das Bundesgesetz- blatt zu veröffentlichen. Berlin, den 31. Dezember 1868. Wilhelm. Gr. v. Bismarck-Schönhausen. v. Roon. An den Kanzler des Norddeutschen Bundes und an den Kriegsminister. Bundes-Gesetzbl. 1869. Ausgegeben zu Berlin den 21. Januar 1869.