---   8  ---    Beilage Litt. 4. Marschroute. (Angabe der Truppentheile, welchen die Marschirenden angehören und ob dieselben auf dem Marsche das Quartier mit oder ohne Verpfle- gung zu empfangen haben.) Zahl Generale / Stabsoffiziere /  hauptleute, Rittmeister und Leutnans Zahl Aerzte / Zahlmeister / Feldwebel, Wachtmeister Zahl Unteroffiziere Zahl Spielleute Zahl Gemeine Zahl Offizierburschen und Diener Zahl einjährig Freiwillige Zahl Rekruten Zahl Reservisten Zahl Trainsoldaten Zahl Stabs-Roß- und Roßärzte Zahl Büchsenmacher und Sattler Zahl Offizierpferde Zahl Diienstpferde Zahl Remontepferde gehen unter dem Kommando des (Namen, Charge und Truppentheil! des Führers), wie umstehend näher angegeben ist, von ... über .... . .. nach .. . . . .. wobei auf der Strecke von .. ... bis die Eisenbahn (das Dampfschiff ) zu benutzen ist. Für die Marschirenden ist erforderlich und unter Beachtung der umstehend abgedruckten Bestimmungen prompt zu verabreichen: 1) Quartier (Obdach, Gelegenheit zum Kochen und Lagerstroh); 2) Marschverpflegung für die Mannschaften, sofern dieselbe (nach der obigen Angabe) überhaupt zu gewähren ist; 3) An Verpflegung für die Pferde nach Preußischem Maaß und Gewicht: .. . .. Hafer (.. . . . Metzen) (Zahl) Rationen zu . . . . Pfund Heu und Stroh