--- 14 --- laufende Nr.   Bundesstaat. Die obere Leitung des Marschwesens und die Ausstellung des Marschrouten steht zu: Die örtliche Zuweisung der Quartiere und der sonst  erforderlichen Marschbedürf- nisse nach Maaßgabe der  Marschrouten wird vermittelt durch: Bemerkungen. 6.  Großherzogthum Oldenburg. den Regierungen zu Ol- denburg., Birkenfeld und Eutin. die Verwaltungsämter und Bürgermeistereien. 7. Herzogthum Braunschweig. den Herzgoglichen Kreis- direktionen zu Braunschweig, Wolfenbüttel,,  Helmstedt, Gandersheim, Holzminden und Blankenburg. die Kommunalbehörden. 8.  Herzogthum Sachsen-Meiningen Gandersheim, Hildburghausen. desm Heroglichen Staatsministerium, Abteilung des Innern, zu Meiningen. die Herzogliche Verwaltungsämter in Salzungen, Meiningen, Hildburghausen, Römhild, Eisfeld, Sonneberg, Saalfeld und Kamburg. 9. Herzogthum Sachsen-Altenburg. dem Herzoglichen Ministerium, Abtheilung des Innern, zu Altenburg. die  Kreis-Hauptleute der Ost- und Westkreise. 10.  Herzogthum Sachsen-Koburg. a) im Herzogthum Koburg: dem Landratsamt zu Koburg und dem Justizamt zu Königsberg; b) im Herogthum Gotha: den Landratsämtern zu Gotha, Ohrdruf und Waltershausen, und den Justizämtern zu Nazza und Volkenroda. die Gemeinde-Vorstände. 11.  Herogthum Anhalt. der Herzoglichen Regierung, Abtheilung des Innern und der Polizei, zu Dessau. die Kreisdirektionen. Sachsen=Koburg. dem Landrathsamt zu 12.  Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. den Landratsämtern zu Rudolstadt, Königssee und Frankenhausen. die Gemeinde-Vorstände und Vertreter der Gutsbezirke.