— 108 — (Nr. 264.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes den Königlich Preußischen Legationsrath Guido v. Grabow zum Generalkonsul des Norddeutschen Bundes für die Republik Venezuela zu ernennen geruht. « Derselbe ist zugleich als Geschäftsträger des Norddeutschen Bundes bei der Regierung der genannten Republik beglaubigt worden und hat sein Beglaubigungs- schreiben in dieser Eigenschaft am 15. Februar d. J. übergeben. (Nr. 265.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes den Kaufmann Theodor Schultz zu Zanzibar zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht. (Nr. 266.) Seine Mjestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes den Kaufmann Adolph Seinecke zu Cincinnati zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht. (Nr. 267.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes den Geschäftsträger des Norddeutschen Bundes bei der Regierung der Republik Chili, Lewenhag en, zugleich zum Generalkonsul des Norddeutschen Bundes für die genannte Republik zu ernennen geruht. (Nr. 268.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bunde: den Kaufmann Bernhard Eckelmann zu Ponce (Portoriko) zum Vizekonsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht. Redigirt im Büreau des Bundeskanzlers. Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober=Hofbuchdruckerel E v. Decker).