— 144 — (Nr. 290.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes den Königlich Preußischen Legationsrath Hermann Carl Wilke zum Generalkonsul des Norddeutschen Bundes für Großbritannien und Irland in London zu ernennen geruht. (Nr. 291.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes den Kaufmann G. Dentzelmann zu d'Urban (Kolonie Natal in Afrika) zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht. (Nr. 292.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes den Kaufmann Arthur James Walker Arnott zu Port Louis (Insel Mauritius) zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht. (Nr. 293.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes den bisherigen Preußischen Konsul R. Lindau in Nagasaki, den bisherigen Preußischen Vizekonsul C. Gaertner in Hakodade, den Kaufmann Adolph Leysner zu Niegata, und den Kaufmann Adolph Reis zu. Yokohama zu Konsuln des Norddeutschen Bundes zu ernennen geruht. (Nr. 294.) Dem Henry IJ. Winser ist Namens des Norddeutschen Bundes das Exequatur als Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Sonneberg (Herzogthum Sachsen=Meiningen) ertheilt worden. (Nr. 295.) Dem Emil Hoechster ist Namens des Norddeutschen Bundes das Exequatur als Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Barmen ertheilt worden. (Nr. 296.) Dem Willibald Oskar Alexis Helm zu Emden ist Namens des Norddeutschen Bundes das Exequatur als Kaiserlich Russischer Vizekonsul daselbst ertheilt worden. Redigirt im Büreau des Bundeskanzlers. Unveränderter Abdruck) Berlin (1891), Reichsdruckerei.