— 286 — oder der Transport von Geld oder Materialien obliegt. III. Im Bereiche der Verwaltung des Eichungswesens:                                                        Artikel 2. beträgt: I. Im Bereiche der Postverwaltung: 1) für den Rendanten des Zeitungs-Debitskomtoirs in Berlin und die Rendanten der Ober-Postkassen 2) für Kontroleur und Kassirer des Zeitungs- Debits- komtoirs in Berlin, für Kassirer von Ober-Post- kassen, den Vorsteher des Post-Montirungsdepots I) diejenigen Unterbeamten, welchen die Annahme, die Aufbewahrung der Rendant der Kasse der Normal=Eichungskommission. Die Höhe der von den vorbezeichneten Beamtenklassen zu leistenden Kau- 3000 Rthlr., und Führer von Postdampfschiffen 1000 3) für Buchhalter von Ober=Postkassen 800. 4) für Hülfsbuchhalter von Ober=Postkassen 600 5) für Vorsteher von Post= oder Eisenbahn=Post- ämtern von größerem Umfange . . . . . 3000 6) für Vorsteher von Post= oder Eisenbahn=Post- ämtern von mittlerem Umfange .. .. . . . . . . . . ... 1000 7) für Vorsteher von Postämtern geringeren Umfangs 600 8) für Expektanten aus der Zahl versorgungsberechtigter Offiziere auf Anstellung als Postamtsvorsteher wäh- rend des Vorbereitungs= und Probedienstee 300 9) für Vorsteher von Postexpeditionen I. Klasse 400 10) für Vorsteher von Postexpeditionen II. Klasse bis 300 11) für Ober=Postsekretaire und Postsekretairte ... 500 12) für Postassistenten und Posteleven 300 13) für Postexpedienten und Postexpedienten=Anwärter. 3200 14) für Postexpeditionsgehülfen 100 15) für Post=Unterbeamte und kontraktliche Diener btis 200= Im Bereiche der Telegraphenverwaltung: 1) für Telegraphen=Inspektorten 500 bis 1000 Rthlr., 2) für Telegraphen= Direktionssekretaire und Telegraphensekretarer 300 500 3) für Ober=Telegraphisten und Telegraphisten. 200 Kthir ,- 4) für Stationsverwalter, welche gemäß Artikel 1. sub II. Littr. b. kautionspflichtig sind bis 100 5) für Unterbeamte . . .. 100