— 367                                                                                                                                             §§. Abfertigung der weitergehenden Wagen § 64 Umladungen und Ausladungen .................. 65 Abfertigung am Bestimmungsorte — spezielle Deklara- tion, Revision und weitere Abfertigung ........ 66—68 2) Zollamtliche Behandlung der Güter, welche im gewöhnlichen Landfracht= oder Schiffsverkehr einem Grenzzollamte Behufs Weiterbeförderung mittelst der Eisenbahn zugeführt werden 69 C. Waaren=Durchgang . . . .. .........·.................. 70 D. Waaren -Ausgang ... .. . .. ...... ...... .. . . . .. .. 71-72 E. Regulativ über die Behandlung des Eisenbahn=Transports 73 VIII. Bestimmungen über die Waaren=Einfuhr und Ausfuhr seewärts. A. Waaren=Eingang. Anmeldung bei dem Ansageposten . .. 74 Verfahren beim Grenzzollamte — generelle Deklaration (Manifest) . ... .75—76 Deklaration der Eingänge zum Schiffsraum und der ge· heimen Behältnisse . .. . 4.. 77 Schiffsprovisionsliste ................·..,... ·;.. 78 Verbot des Verkehrs mit dem Lende — mit n Schifen . . . .........· 79 Vorläufige Revision des Schiffes ................. 80 Spezielle Deklaration, Revision und weitere Abfertigung ............ 81 Beschädigte Strandgüter .......... . 82 Ansageverfahren .... ..- . . . . . .. 83 Umladung in Leichterschiffe .,...............,...... 84 Verpflichtungen des Schiffsführers auf der Fahrt in Bestimmungsorte. .«.......,».»........ «.... 85 Abfertigung am Bestimmungsorte  86—87 B. Waaren -Ausgang .. . .. . . . .. — ,.. 88 C. Lösch= und Ladeplätze . . ... ·, 89 D. Hafen=Regulative 90 IX. Behandlung des Verkehrs mit den Staatsposten 91 X. Behandlung der Reiseden: ...............92 XI. Behandlung der einem Werthzolle unterliegenden Gegenstände.. .. 93 Tll. Waarenverschluß. 94—96 XIII. Von den Niederlagen unverzollter Waaren. *„ A. Oeffentliche Niederlage .# — 97 1) allgemeine Niederlagen. . - — Niederlagsrecht — Lagerfrist „. 98 Lagergeld ................. 99 Haftung der lagernden Waaren —- –-. 100 Gestattung der Umpackung . . . . . 101