IV A. B. C. — 3 - Gegenstand. =sse2 zNESE 2 S 0 Sgr Sgr Sgt II. Flüssigkeitsmaaße. Maaße von 20 Litrrererr . . . . . . .... .. ... 108 5 - -10-.................·.......... 62 3 --5-............................ 41z2 ·-2und1-............................ 31 .„„„„I„ i= jedes kleinere Ma ..... . . . ... «...... ,...·.... 1 3 3 Für Maaße von 2 L. abwärts tritt eine Ermäßi- gung der Gebühren in Kolumne A. um 20 ein, sobald Jemand 50 Stück und mehr von derselben Größe zu gleicher Zeit zur Eichung bringt; die Ansätze in Kolumne B. und C. bleiben ungeändert.                                       III. Fässer. Für ein Faß, dessen Inhalt beträgt bis zu 100 L.  3“ —1 — bis zu 100 I. bis zu 200 — --- · - 200 H. 400L. —— -----------5 - - - ". 400 H. 800 L. — — und für ein größeres Faß nach Stufen von 200 L. für jede solche Stufe ein Mehrbetrag von..... .. . ... 2 1/2 — — für die Ermittelung und Aufstempelung des Tara- gewicht. 5—— — Für Fässer von 50 L. und weniger Inhalt tritt eine Ermäßigung der Gebühren um ein Drittel ein, sobald Jemand 25 Stück und mehr zu gleicher Zeit zur Eichung bringt.