A. B. C. Z„ - rü Gegenstand. für die Berichtigung  für Prüfung ohne die Eichung.die Berichtigung. Stempelung. g. Für oberschalige Waagen,               Tafelwaagen. Wie unter a, mit Wegfall der Kolumne B. Bei Waagen sind als diejenigen Berchitgungsarbeiten welche unter die Gebührentaxe fallen, nur etwaige Taxirungen der Schalen und der Balken, so- wie geringfügige Verbesserungen der Schneiden anzusehen. Ansehnlichere Berichtigungarbeiten sind innerhalb nicht statthaft (vergleiche Nr. 3. der Bemerkungen). der Vorbemerkungen). VII. Alkoholometer und Thermo meter. Thermometer: Erste Prüfung Zweite Prüfung "- Eichung, d. h. erste zweite  Prüfung , Stempelung Alkoholometer: einzlnen Spindel. - Zweite Prüfung einer solchen. Eichung einer einzelnen Spindel, d h. erste, zweite Prüfung, Stempelung Thermo--Alkoholometer: Erste Prüfung - eine einzelnen Spindel...... -- Zweite Prüfung einer Spindel. „Dritte Prüfung einer Spindel. Eichung einer Spindel Reduktionstabellen und —* weisung . . . . . . .. Nachträgliche Prüfung zur Ausferti- gung eines neuen Eichscheines bei einer Alkoholometer-oder Thermo- Alkoholometer-Spindel Erste Prüfung einer .