Chronologische Uebersicht des Jahrganges 1870. Datum des Gesetzes etc. Ausgegeben zu Berlin. In h a l t. Nr. des Stücks. Nr. des Gesetzes. Seite. 1870. 11. März. 17. 18. 27. 6. April. 7/723.— 1870. 28. März. 29. 18. Novbr. 26. April. 28. März. 29. 9. April. 24. Oktbr. 9. April. 25. 25. Gesetz, betreffend die Kontrole des Bundes- haushalts für das Jahr 1870. Allerhöchster Erlaß, betreffend die Aufnahme des, einen Theil der Stadt Magdeburg bildenden Ortes Sudenburg in die I. Servisklasse. Vertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und dem Großherzogthum Hessen wegen wech- selseitiger Gewährung der Rechtshülfe. Additional-Vertrag zu dem unterm 23./24. Februar 1869. zwischen dem Norddeutschen Bunde und Schweden abgeschlossenen Post- vertrage. Verordnung, betreffend die Einberufung des Bundesrathes des Deutschen Zollvereins. Gesetz über die Ausgabe von Banknoten. Gesetz wegen Abänderung des Gesetzes vom 9. November 1867., betreffend den außerordent- lichen Geldbedarf des Norddeutschen Bundes zum Zwecke der Erweiterung der Bundes- kriegsmarine und der Herstellung der Küstenvertheidigung. Additional-Vertrag zu dem zwischen den Postverwaltungen des Norddeutschen Bundes und der Vereinigten Staaten von Ame- rika abgeschlossenen Vertrag für die Verbesse- rung des Postdienstes zwischen den beiden Ländern, unterzeichnet zu Berlin, den 21. Ok. tober 1867. ·« Verordnung, betreffend die Einberufung des Zollparlaments. Bekanntmachung des dritten Verzeichnisses der- jenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissen- schaftliche Qualifikation zum einjährig frei- willigen Militairdienst bercchtigt sind. Bekanntmachung, betreffend diejenigen Gymna- sien, welche hinsichtlich ihrer vom Unterrichte in der griechischen Sprache dispensirten Schüler zu den im §. 154. Nr. 2. c. der Militair Ersatzinstruktion vom 26. März 1868. bezeichneten Lehranstalten gehören. 48. 12. 11. 437. 453. 588. 469. 438. 452. 459. 581. 460. 464. (mit Anl.) 465. (mit Anl.) 47. 52. 607-617. 87.96. 47. 51. 65. 594-597. 66. 79-82. 82-83.