— 28 — (Nr. 407.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst geruht, Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei Seiner Majestät dem Könige von Württemberg, Freiherrn v. Rosenberg, als außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister des Norddeutschen Bundes zu beglaubigen. Derselbe hat die Ehre gehabt, sein Beglaubigungsschreiben in dieser Eigen- schaft am 30. v. M. u. J. zu übergeben. (Nr. 408.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst geruht, Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Hessen und bei Rhein, Königlich Preußischen Geheimen Legationsrath v. Wentzel, als außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister des Norddeutschen Bundes zu beglaubigen. Derselbe hat die Ehre gehabt, sein Beglaubigungsschreiben in dieser Eigen- schaft am 31. v. M. u. J. zu übergeben. (Nr. 409.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes den bisherigen Königlich Preußischen, Hamburgischen und Bremischen Vizekonsul J. Stuart Day zu Cowes Insel Wight) zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht. (Nr. 410.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes den Kaufmann David Mack zu Mailand zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht. Redigirt im Büreau des Bundeskanzlers. Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (R. v. Decker).