— 81 — d. Provinz Hessen-Nassau. Das Pädagogium zu Dillenburg D. Realschulen zweiter Ordnung. Großherzogthum Mecklenburg - Schwerin. Die Realschule der großen Stadtschule zu Rostock, »   Realklassen der großen Stadtschule zu Wismar, »  Realschule zu Güstrow. E. Höhere Bürgerschulen. 1.) Die den Gymnasien beziehungsweise den Realschulen erster Ordnung in gestellten höheren Bürgerschulen (Militair- Ersatzinstruktion vom 26. März 1868. §. Nr. 2. d.). 1) Die den Gymnasien, den entsprechenden Klassen gleichgestellten höheren Bürgerschulen (Militair- Ersatzinstruktion vom Königreich Preußen. Berlin, Die Andreasschule zu " höhere Bürgerschule in der Steinstraße zu Berlin, » zu Wriezen. 2) Die übrigen zu Entlassungsprüfungen berechtigten höheren Bürgerschulen (Militair-Ersatzinstruktion vom 26. März 1868. §. 154. I. Königreich Preußen. a. Provinz Preußen. Die höhere Bürgerschule zu Bartenstein. b Provinz Brandenburg. Die Realklassen des Gymnasiums zu Guben, »  höhere Bürgerschule zu Luckenwalde. c. Provinz Westphalen. Die höhere Bürgerschule zu Schwelm, » » » » Bocholt. d. Provinz Schleswig-Holstein. Die höhere Bürgerschule zu Itzehoe e. Provinz Hannover. Die Realklassen am Gymnasium Josephinum zu Hildesheim, Gymnasiums zu Celle, »  höhere Bürgerschule zu Hannover, » » » Nienburg, » » » » Northeim. 16* II. Groß-