— 83 — Verzeichniß derjenigen Gymnasien, welche hinsichtlich ihrer vom Unterrichte in der griechischen Sprache dispensirten Schüler zu den im §. 154. Nr. 2. c. der Militair-Ersatzinstruktion vom 26. März 1868. bezeichneten Lehr- anstalten gehören. I. Rönigreich Preußen. a. Provinz Pommern. Das Gymnasium zu Neustettin, » " » Anklam. b. Provinz Westphalen. Das Gymnasium zu Soest, » » * Herford. c. Rheinprovinz. Das Gymnasium zu Wesel, " " Reuß, II. Fürstenthum Lippe Das Gymnasium zu Lemgo. (Nr. 466.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmächtigten zum Bundes- rathe des Deutschen Zollvereins. Vom 16. April 1870. Auf Grund des Artikels 8. §§ . 1. und 2. des Vertrages zwischen dem Nord- deutschen Bunde, Bayern, Württemberg, Baden und Hessen vom 8. Juli 1867. sind zu Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Deutschen Zollvereins ernannt worden, und zwar: von Seiner Majestät dem Könige von Preußen: der unterzeichnete Vorsitzende des Bundesrathes des Deutschen Zollvereins, der Staats- und Kriegsminister, General der Infanterie v. Roon, der Staats- und Finanzminister Camphausen, der Staatsminister und Präsident des Bundeskanzler-Amtes Delbrück, der