— 117 — (Nr. 473) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundes- rathe des Norddeutschen Bundes. Vom 29. April 1870. In Verfolg der Bekanntmachung vom 29. Januar d. J. (Bundesgesetzbl. S. 32.) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf Grund der Artikel 6. und 7. der Verfassungs-Urkunde für den Norddeutschen Bund von Seiner Majestät dem Könige von Preußen: an Stelle des auf seinen Antrag aus dem Bundesdienste entlassenen bisherigen General-Postdirektors v. Philipsborn der nunmehrige General-Postdirektor des Norddeutschen Bundes Stephan zum Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes ernannt worden ist. Berlin, den 29. April 1870. Der Kanzler des Norddeutschen Bundes. In Vertretung: Delbrück. (Nr. 474.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes den bisherigen Preußischen Konsularagenten Viktor Stroh zu Amasia zum Vizekonsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht. Redigirt im Büreau des Bundeskanzlers. Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen ober-Hofbuchbruckerei (R. v. Decker).