— 134 — Salmiakgeist; Salpeter, roh und gereinigt; Salpetersäure; Salzsäure; Schüttgelb; Schuhwichse; Schwärze; Schwefel; Schwefelarsenik; Schwefel- säure; schwefelsaures und salzsaures Kali; schwefelsaure und kohlensaure Magnesia; schwefelsaures Natron (Glaubersalz), schwefligsaures und unter- schwefligsaures Natron, Siegellack; Smalte; Streuglas; Ultramarin; Wagenschmiere; Wasserglas; Weinhefe, trockene und teigartige; Weinstein und Weinsteinsäure; Zinkoxyd (Zinkweiß); Zinkvitriol; Zündwaaren. Ferner: Chemische Fabrikate und Präparate für den Gewerbe- und Medizinalgebrauch, Säuren, Salze, eingedickte Säfte, überhaupt Droguerie-, Apotheker- und Farbewaaren, insofern diese Gegenstände nicht vorstehend unter a. bis f. oder unter anderen Nummern des Tarifs begriffen sind, frei. frei. 5. An Stelle der Nr. 6. b. bis e. treten folgende Bestimmungen: b). Geschmiedetes und gewalztes Eisen in Stäben (mit Aus- nahme des faconnirten); Lup- peneisen; Eisenbahnschienen, Winkeleisen, [—Eisen, einfaches und doppeltes T.Eisen; Roh- und Cementstahl; Guß- und raffinirter Stahl; Eisen- und Stahldraht von mehr als 3/4 Tr. Linie Durchmesser; Eisen, welches zu groben Be- standtheilen von Maschinen und Wagen (Kurbeln, Achsen u. dgl.) roh vorgeschmiedet ist, insofern dergleichen Be- standtheile einzeln fünfzig Pfund oder darüber wiegen, · für den Zentner .......... —Thlr.17 1/2 Sgr.oder 1 Fl. 1 1/4 Kr. Anmerkung zu b. 1) Rohstahl, seewärts von der Russischen Grenze bis zur Weichselmündung ein- schließlich auf Erlaubniß- schein für Stahlfabriken eingehend, für den Zentner —" 10 " "  —" 35 " 2) Luppeneisen, noch Schlacken enthaltend, in Masseln oder Prismen; roher Stahl in Blöcken oder Gußstücken, für den Zentner ....... — " 12 2 2 — 2 42 2 3) Geschmiedetes und gewalz- tes