— 192 — (Nr. 488.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundes- rathe des Norddeutschen Bundes, beziehungsweise zum Bundesrathe des Deutschen Zollvereins. Vom 16. Mai 1870. In Verfolg der Bekanntmachungen vom 29. Januar und 16. April d. J. (Bundesgesetzbl. 32. und 83.) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge- bracht, daß auf Grund der Artikel 6. und 7. der Verfassungs-Urkunde für den Norddeutschen Bund, beziehungsweise des Artikels 8. §§. 1. und 2. des Vertra- ges zwischen dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Württemberg, Baden und Hessen vom 8. Juli 1867 von Seiner Majestät dem Könige von Sachsen: an Stelle des Generalmajors v. Brandenstein der Major Freiherr v. Holleben zum Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes, und der Geheime Justizrath Klemm zum Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Deutschen Zollvereins ernannt worden ist. Berlin, den 16. Mai 1870. Der Kanzler des Norddeutschen Bundes. In Vertretung: Delbrück. (Nr. 489.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes an Stelle des verstorbenen Bundeskonsuls Kobbe in Matanzas den Kauf- mann W. Hoffmann zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht. (Nr. 490.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes an Stelle des auf seinen Antrag entlassenen Bundeskonsuls H. Bolckow in