wird in städtischen Wahlbezirken durchstrichen wird in ländlichen Wahlbezirken durchstrichen Anlage B. Verhandelt . .. . . , den. . . . . ten. . .. .. .. ... 18.. Behufs der auf heute anberaumten Wahl eines Abgeordneten zum Reichstage des Norddeutschen Bundes für den . . . . . ten Wahlkreis war in dem aus der Ortschaft . .. . ...... ....... . . . . und...................................................................... bestehenden Wahlbezirke Nr.............................................. des Kreises............................................................... (des Amts).............................................................. in dem Wahlbezirke Nr........................... der Stadt................................................................ (des Fleckens)........................................................... (der Gemeinde) ......... ................................. der unterzeichnete.......................................................... zum Wahlvorsteher ernannt. Derselbe hatte aus der Zahl der Wähler zum Protokollführer den ..................................................................................... und zu Beisitzern ernannt und zwei Tage vor dem Wahltermine eingeladen, beim Beginne der Wahlhandlung zur Bildung des Wahlvorstandes zu erscheinen. 43*