— 336 — Formular F. Norddeutscher Bund. Bundes- wappen. Zeugniß über die Befähigung zum Schiffer auf Europäischer Fahrt. Dem bisherigen (Steuermann N. N.) ]Vor- und Zunamen], geboren zu (N. N.), den .............. ten .............. 18.., wohnhaft in (N. N.), welcher nach seiner Zulassung als Steuermann auf großer Fahrt die vorschrifts- mäßige Fahrzeit zur See und als Einzelsteuermann zurückgelegt hat, wird hierdurch auf Grund der §§. 11. und 3. der Vorschriften über den Nach- weis der Befähigung als Seeschiffer und Seesteuermann auf Deutschen Kauf- fahrteischiffen vom 25. September 1869. (Bundesgesetzbl. S. 660.) die Befugniß beigelegt, Deutsche Kauffahrteischiffe, und zwar Segelschiffe unter 250 Tonnen zu 1000 Kilogramm) Tragfähigkeit und Dampfschiffe jeder Größe zwischen Europäischen Häfen und Häfen des Mittelländischen, Schwarzen und Azowschen Meeres zu führen. . . . .. den . .ten..... . . . . 18.. (Siegel.) (Firma und Unterschrift der Behörde.) Formular G. Zeugniß über die Prüfung zum Schiffer auf kleiner Fahrt. Der (Seemann N. N.) [Vor- und Zunamen], geboren zu (N. N.), den . . ten .......... 18.., wohnhaft in (N. N.), welcher in der Zeit vom   .......... ten .................... 18....... . bis zum ........ ten ........................ 18.. . (über) 60 Monate zur See gefahren ist, hat die mit ihm angestellte schriftliche und mündliche Prüfung zum Schiffer auf