— 337 — auf kleiner Fahrt (mit Auszeichnung) bestanden und kann ihm daher die Be- fugniß beigelegt werden, Deutsche Seeschiffe von 30 bis ausschließlich 100 Tonnen (Zu 1000 Kilogramm) Tragfähigkeit in der Nordsee bis zum 61. Grade nörd- licher Breite und in der Ostsee zu führen. .......... ,den ......... ten .................... 18.... . Die Prüfungs-Kommission. (Siegel.) (Unterschriften.) Formular H. Norddeutscher Bund. Bundes- wappen. Zeugniß über die Befähigung zum Schiffer auf kleiner Fahrt. Dem (Seemann N. N.) [Vor- und Zunamen], geboren zu (N. N.), den .............. ten .......... 18.... , wohnhaft in (N. N.), welcher die vorschriftsmäßige Fahrzeit zur See zurückgelegt und die mit ihm angestellte Prüfung zum Schiffer auf kleiner Fahrt (mit Auszeichnung) be- standen hat, wird hierdurch auf Grund der §§. 5. und 2. der Vorschriften über den Nachweis der Befähigung als Seeschiffer und Seesteuermann auf Deutschen Kauffahrtei- schiffen vom 25. September 1869. (Bundesgesetzbl. S. 660.) die Befugniß beigelegt, Deutsche Kauffahrteischiffe von 30 bis ausschließlich 100 Tonnen (zu 1000 Kilogramm) Tragfähigkeit in der Nordsee bis zum 61. Grade nördlicher Breite und in der Ostsee zu führen. .............., den ....... ten ......................................... 18... . (Siegel.) (Firma und Unterschrift der Behörde.) For-