— 406 — Betrag Einnahme. für 1871. Rthlr. Die nach Artikel 62. der Bundesverfassung dem Bundes- feldherrn zur Verfügung zu stellenden 225 Thaler jährlich für den Kopf der Friedens- Präsenzstärke des Bundesheeres, welche nach Artikel 60. auf Ein Prozent der Bevölkerung von 1867. normirt ist, sind nach der, auf Grund der Zählung am 3. Dezember 1867. festgestellten Bevölkerungszahl von 29,970,478 Seelen, überhaupt für 299,704 Mann zu berechnen und ergeben eine Einnahme von         67,433,400 Hiervon gehen für 1871. ab: Ausfall in Folge der mit einzelnen Bundesstaaten ge- troffenen Vereinbarungen, wonach dieselben für die ersten Jahre einen geringeren, allmälig bis zum vollen Satze steigenden Betrag zu entrichten haben 576,762 Es bleiben daher nur disponibel 66,856,638