— 519 — 2) Die übrigen zu Entlassungsprüfungen berechtigten höheren Bürgerschulen. (Militair-Ersatzinstruktion vom 26. März 1868. §. 154. Nr. 2. f.) Königreich Preußen. a. Provinz Pommern. Die höhere Bürgerschule zu Wolgast. b. Provinz Westphalen. Die höhere Bürgerschule zu Bochum, " » » » Witten. c. Rheinprovinz. Die höhere Bürgerschule zu Lennep. d. Provinz Hannover. Die Realklassen des Gymnasiums zu Lingen, Die höhere Bürgerschule zu Uelzen. e. Provinz Hessen-Nassau. Die höhere Bürgerschule zu Cassel, " Limburg, " Geisenheim, Die Selektenschule zu Frankfurt a. M. F. Andere Lehranstalten. (Militair-Ersatzinstruktion vom 26. März 1868. §. 154. Nr. 4.) 1. Oeffentliche Lehranstalten. Großherzogthum Hessen. Die polytechnische Schule zu Darmstadt. 2. Privat-Lehranstalten. I. Königreich Preußen. Die mathematische Abtheilung der höheren Gewerbeschule zu Frankfurt a. M. II. Großherzogthum Hessen. Die Lehr- und Erziehungsanstalt von Scharvogel zu Mainz, " Dr. Nägler zu Offenbach. III. freie Stadt Lübeck. Die von Großheim'sche (Brun'sche Realschule zu Lübeck Die Real-Lehranstalt von F. H. Petri daselbst. (Nr. 568.)