— 6865 — II. Immobile Behörden: ein stellvertretendes General-Kommando, vier stellvertretende Infanterie-Brigade-Kommandos, eine Inspektion der Ersatz-Eskadrons, ein Kommando der immobilen Artillerie, eine immobile Intendantur, ein stellvertretender Korps- General-Arzt. III. Ersatz-Truppen: acht Ersatz-Bataillone, vier Ersatz-Eskadrons, eine Artillerie-Ersatz-Abtheilung à 2 Batterien zu je 6 Geschützen, eine Pionier- Ersatz-Kompagnie, eine Train-Ersatz-Abtheilung. IV. Besatzungs-Truppen: 16 Landwehr-Bataillone, 1 bis 2 Besatzungs-Kavallerie-Regimenter, 3 Reserve-Fuß-Batterien à 6 Oeschütze, 8 Festungs- Artillerie-Kompagnien, mit den erforderlichen Abtheilungs- stäben, 3 Festungs-Pionier-Kompagnien. Sämmtliche Truppen in Kriegs- und Friedens-Formation nach Königlich Preußischen Etatsstärken; insoweit hiernach die Friedensstärke den verfassungs- mäßigen Prozentsatz der Bevölkerungsziffer übersteigt, bleiben die erforderlichen Modifikationen besonderer Vereinbarung vorbehalten. ————. —— (Nr. 600.)