12 — Betrag Steuergebiete. Maßstab. der der Bemerkungen. Uebergangs. Ausfuhr- Abgabe vergütung Mark. Pf. Mark. Pf. Württemberg ......... 1 Hektoliter bei 50 pet. Alkohol nach Tralles bei 12,44 Re- aumur . . . 2 Branntwein 1 Hektoliter 60 1 80 5. Baden Weingeist. » 6 . 3 1n Weingeist gilt Branntwein von über 60 pCt. Tralles bei 12,5 Grad Reaumur. Die Ausfuhr wird nur für III. Von geschrotetem Malz. Mengen von mindestens 75 Liter gewährt. 1. Bayern rechts des Rheins, das großherzoglich sächsische Vorder- gericht Ostheim und das Herzog- lich Sachsen-Koburg gothaische Amt Königsberg....... 1 Hektoliter 4 Ein Malzauantum, welches weniger als 4 Liter beträgt, außer Ansatz. 2. Württemberg .................. 1 Zentner a) geschro- tetes Darr- malz b) gequetch- tes Grün. malz. 2 Herausgegeben im Reichskanzler-Amt. Berlin, gedruckt in der. Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckeret (R. v. Decker).