— 251 — Reichs-Gesetzblatt No 7. Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen. S. 251. (Nr. 1168.) Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 8.000.000 Mark. Vom 9. Februar 1877. Auf Grund der durch das Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Marine- und der Telegraphenverwaltung, vom 27. Januar 1875 (Reichs= Gesetzbl. S. 18) mir ertheilten Ermächtigung habe ich bestimmt, daß zur Bestreitung von einmaligen Ausgaben der Marineverwaltung an Stelle der laut Bekanntmachung vom 17. November v. J. Ziffer 2 (Reichs-Gesetzbl. für 1877 S. 8) zu demselben Zweck ausgefertigten, am 17. d. M fällig werdenden Reichs= Schatzanweisungen (Serie II von 1876) wiederum verzinsliche Schatzanweisungen im Gesammtbetrage von acht Millionen Mark, und zwar in Abschnitten von je eintausend, zehntausend, fünfzigtausend und einhunderttausend Mark (Serie II der Reichs-Schatzanweisungen vom Jahre 1877) ausgegeben werden. Den Zinssatz dieser Schatzanweisungen habe 6r auf drei Prozent für das Jahr, und die Dauer ihrer Umlaufzeit auf vier Monate, nämlich vom 15. Februar bis 15. Juni 1877 festgesetzt. Die Reichsschuldenverwaltung ist wegen Ausfertigung der Schatzanweisungen mit näherer Anweisung versehen worden. Berlin, den 9. Februar 1877. Der Reichskanzler. v. Bismarck. Herausgegeben im Reichskanzler- Amt. Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober= Hofbuchdruckerei (R. v. Decker). Reichs- Gesetzbl 1877. 34 Ausgegeben zu Berlin den 12. Februar 1877.