Anlage 1. Die Entwürfe der Norddeutschen Bundesverfassung und das Verfaf'ungsbündniß vom 18. August 1866. In der Entstehungsgeschichte der Norddeutschen Bundesver- fassung sind drei Entwürfe aktuell geworden. Die Unheberschaft der beiden ersten (s. unten s. I. u. III) steht bei der Preußischen Regierung, der dritte ist zwischen den Norddeutschen Regierun- gen vereinbart worden (s. unten s. IV). Er hat das Verfassungs- bungis vom 18. August 1866 zur Voraussetzung (s. unten s. II). I. Die Preußischen Grundzüge vom 10. Juni 1866. In der Sitzung des Bundestags vom 9. April 1866 stellte Preußen den „dringlichen Antrag“ auf eine „Reform des Deutschen Bundes“, deren Vorlage durch Verständigung der Regierungen unter einander festgestellt und einer „aus directen Wahlen und allgemeinem Stimmrechte der ganzen Nation hervorgehenden Versammlung“ zur Beratung unterbreitet werden sollte#1 In einer Circular-Depesche vom 10. Juni 1866 legte die Preußische Regierung, da ihr Antrag im Neuner-Ausschusse doch keine rechtzeitige Erledigung mehr finden werde, unmittelbar ihren „Bundesgenossen“ „die Grundzüge zu einer neuen Bundesverfassung mit der Bitte vor, sie einer sorgfältigen Erwägung unterziehen und sich zugleich über die Frage schlüssig machen zu wollen, ob sie eventuell, wenn in der Zwischenzeit bei der drohenden Kriegsgefahr die bisherigen Bundesverhältnisse sich lösen sollten, einem auf der Basis dieser Modifikationen des alten Bundesvertrages neu zu er- richtenden Bunde beizutreten geneigt sein würden ?.“ Diese Grundzüge vom 10. Juni 1866 haben folgenden Wortlauts: ·" Soo« S. Hahn, Zwei Jahre Preußisch-Deutsche Politik. Berlin 1868. 2 Das, S. 123. — 3 Ich gebe denselben nach einer vom Auswärtigen Amte mir gütigst übermittelten genauen Abschrift.