150 Anlage 3. Die Uebergänge zw. d. Verf. des Norddeutschen Bundes legen und ihn nach erteilter Zustimmung derselben im Laufe des Dezembers zu ratificiren. Abgedruckt unten S. 187 ff. 4. Vertrag zwischen dem Norddentschen Bunde, Bayern, Württemberg, Baden und Hessen, geschlossen Berlin den 8. De- zember 1870, um die Zustimmung Württembergs, Badens und Hessens zu dem Vertrage zwischen dem Norddeutschen Bunde und Bayern und — soweit noch erforderlich — die Zustimmung Bayerns zu der zwischen dem Norddeutschen Bunde, Baden und Hessen ver- einbarten Verfassung und dem über den Beitritt zu dieser Verfassung mit Württemberg abgeschlossenen Vertrage festzustellen. Dieser Vertrag ist nicht publizirt. B. Die drei Verfassungs-Verträge im Norddeutschen Reichstage. 1. Durch den Präsidenten des Bundeskanzleramtes Delbrück in Vertretung des Kanzlers des Norddeutschen Bundes wurden dem Norddeutschen Reichstage zur verfassungsmäßigen Genehmigung“ vorgelegt: a. unter dem 24. November 1870 die Verhandlung mit Baden und Hessen vom 15. November 1870 „nebst der dieser Verhandlung angeschlossenen Verfassung des Deutschen Bundes“, „nachdem der Bundesrath derselben ein- stimmig seine Zustimmung ertheilt hat“. Drucksachen des Reichs- tages des Norddeutschen Bundes im Jahre 1870 (II. Außerordent- liche Session). W 6; b.. unter dem 28. November 1870 der Vertrag mit Württemberg sammt dem Protokoll und der Militair-= Konvention, und c. unter dem 1. Dezember 1870 der Vertrag mit Bayern sammt Schlußprotokoll, — Beide „nachdem der Bundesrath demselben mit der, nach Artikel 78 der Bundesverfassung erforder- lichen, Mehrheit seine Zustimmung erteilt hat“. S. die angezogenen Drucksachen 7# 9 und # 12. Eine gut orientirende Zusammenstellung der Norddeutschen Bundesverfassung mit den drei Verfassungen des Deutschen Bundes nach den drei genannten Verträgen enthält 17 der angezogenen Drucksachen. - 2. Die erste Beratung über diese Vorlagen im Reichstage fand statt am 5. und 6., die zweite am 7. und 8., die dritte am 9. Dezember 1870 (Stenogr. Berichte a. a. O. S. 67—108. 109—136. 139—150. 151—165). In der Schlußabstimmung wurden die Vorlagen mit 195 gegen 32 Stimmen angenommen.