18 Verfassung des deutschen Reiches. Bom 28. März 1849. Schwarzburg-Sondershausen Schwarzburg-Rudolstaddbtt. Hohenzollern-Hechingen ...... 1 iechtenstin 1 Hohenzollern-Sigmaringen. . . .. 1 aldessss 1 Reuß ältere Linie.. . .. ... 1 Reuß jüngere Linie 1 Mitglieder 2 2 2 2 2 184 Mitglieder. ! Transport: 184 Mitglieder Schaumburg-Lippen 1 Lippe-Detmold p ......... 1 Hessen. Homburg ......... 1 auenbůürg............ 1 Lübekes 1 Franktfurt ............ 1 rehen 1 Hambreg 1 So lan staate nicht 2 22 2 2 2Z 19J#2 Mitglicder l die deutsch-österreichischen Lande an dem Bundes- heil nehmen, erhalten nachfolgende Staaten eine größere Anzahl von Stimmen im Staatenhause; nämlich: Bahren 20 Sachen 12 Hannover .......... 12 ürtembee 12 Badrn 10 Großherzogthum Hessen 8 Kurhessen 7 Nassss999nge 4 Hambnegeg 2 X Die Mitglieder des Staatenhauses werden zur Hälfte durch die Regierung und zur Hälfte durch die Volksvertretung der betreffenden Staaten ernannt. In denjenigen deutschen Staaten, welche aus mehreren Frovinzen oder Ländern mit abgesonderter Verfaf erwaltung bestehen, sind die durch die Volksvertret ssung oder tung dieses Staates zu ernennenden Mitglieder des Staatenhauses nicht