Unter dem 22. April 1848 zeigt Bassermann, „der Präsi- dirende der XVII Beigeordneten am Bundestage“ dem Bundes- Präsidialgesandten Herrn Grafen Colloredo „Namens der XVII Beigeordneten am Bundestage“ an, „daß die Be- rathung über das Grundgesetz für die künftige Verfassun Deutschlands jetzt zum Schlusse stehe und daß der Entwur des Grundgesetzes dem von der hohen Bundesversammlung ernannten evisionsausschusse alsbald wird mitgetheilt werden önnen“. „Die XVII beabsichtigen deßhalb, den Entwurf gleich- zeitig mit der Mittheilung an den Revisionsausschuß, der Oeffentlichkeit zu übergeben.“ In dem Protokoll der 41. Sitzung der Bundesversammlung vom 26. April 1848 ist von dem Entwurf nichts erwähnt. In dem Protokoll der 42. Sitzung vom 27. April 1848 (Protokolle 1848 S. 477) ist aber einleitungsweise gesagt: „In Folge einer gestern statt gehabten Verabredung, haben sich in der heutigen Sitzung der Bundesversammlung die der- selben beigeordneten siebenzehn Männer des oeffentlichen Ver- trauens eingefunden, um den von ihnen ausgearbeiteten „Ent- wurf einer Verfassung für Deutschland“ zu übergeben, und das hierzu von Professor Dahlmann verfaßte Vorwort zu verlesen.“