Heft VI. Verfassungsurkunde des Königreichs Sachsen. Vom 4. Sep- tember 1831. Mit allen Abänderungen bis zum Gesetz vom 5. Mai 1909. Samt fünf Anlagen. Mit dem Wahlgesetze vom 5. Mai 1909 und der Ausführungsverordnung vom 7. Mai 1909. 4. Auflage. kart. # 5.—. Inhalt ferner: Königliches Hausgesetz. — Landtagswahlgesetz. — Gesetz über den Staatsgerichtshof. — Gesetz über das Recht der Kammern zu Gesetzvorschlägen. — Landtagsordnung. — Diüätengesetz. — Gesetz, die Ober- rechnungskammer betr. — Eesetz, den Staatshaushalt betr. „ VII. Berfassungsurkunde für das Königreich Württemberg. Vom 25. September 1819. Mit allen Abänderungen bis zum Gesetze vom 16. Juli 1906. Samt 3 Anlagen. 2. Auflage. kart..## 2.40. Inhalt ferner: Der König und sein Haus. — Die Bildung des Staatsministeriums. — Die Landstände. „ VIII. 1. Die Verfassung des Großherzogthums Baden. Vom 22. August 1818. Mit allen Abänderungen bis zum Gesetz vom 24. August 1904. Samt drei Anlagen. 2. Auflage. kart. 4 2.—. Inhalt ferner: Der Großherzog und sein Haus. — Die Ständever- sammlung. — Der Staatshaushalt und seine Kontrolle. „ VIII. 2. Die Verfassung des Großherzogthums Hessen. Vom 17. December 1820. Mit allen Abänderungen bis zu den Gesetzen vom 3. Juni 1911. Samt vier Anlagen. 2. Auflage. kart. 4 4.—. Inhalt: Verfassungsurkunde. — Die Gesetze zur Regelung der standes- herrlichen Verhältnisse. — Der Großherzog und sein Haus. Das Regentschafts- gesetz. — Die Verantwortlichkeit der Minister. — Die Landstände. — Der Etat und seine Durchführung. „ X. VBerfassungs-Urkunden für die freien und Hausestädte Lübeck, Bremen und Hamburg. Mit allen Abänderungen bis zu den Gesetzen von Mitte 1897. Samt Anlagen. kart. # 2.—. Einzeln sind daraus erschienen: 1. Verfassungs-Urkunde für die freie und Hansestadt Lübeck. Vom 7. April 1875. Mit den durch das Gesetz vom 21. Juli 1879 bewirkten Abänderungen. kart 1. -. 2. Verfassungs-Urkunde der freien Hausestadt Bremen. Vom 1. Januar 1894. kart. ## 1.60. 3. Berfassungs-Urkunde der freien und Hausestadt Hamburg. Vom 13. October 1879. Mit allen Abänderungen bis zum Gesetze vom 2. November 1896. Samt zwei Anlagen. #