Im Nahmen der allerheiligsten und untheilbaren Dreyeinigkeit. vi. . Die Souverainen Fürsten und freien Städte Deutschlands den gemeinsamen Wunsch hegend den 6t## Artikel des Pariser Friedens vom 30 May 1814 in Erfüllung zu setzen, und von den Vortheilen überzeugt, welche aus ihrer festen und dauerhaften Verbindung für die Sicherheit und Unabhängig- keit Deutschlands, und die Ruhe und das Gleichgewicht Europas hervorgehen würden, sind übereingekommen, sich zu einem be- tändigen Bunde zu vereinigen, und haben zu diesem Behuf wre Gesandten und Abgeordneten am Congresse in Wien mit ollmachten versehen, nämlich: Seine Kaiserlich Königlich Apostolische Majestät" den Herrn Clemens Wenzeslaus Fürsten von Metternich Winne- urg Ochsenhausen, Ritter des goldenen Vließes, Großkreutz des Königlich Ungarischen St. Stephans Ordens, Ritter des Ordens des heiligen Andreas, des heiligen Alexander Newsky und der heiligen Anna erster Klasse, Großkreutz der Ehren- legion, Ritter des Ordens vom Elephanten, des Ordens der Annunciation, des schwarzen Adlers und des rothen Adlers, des Seraphinen Ordens, des heiligen Josephs von Toskana, des heiligen Hubertus, des goldenen Adlers von Würtemberg, der Treue von Baden, des heiligen Johannes von Jerusalem u. a. m. Kanzler des militärischen Marien Theresien Ordens, Curator der K. K. Akademie der vereinigten bildenden Künste, Kämmerer, wirklichen Geheimerath Seiner Majestät des Kaisers von Oesterreich, Königs von Ungarn und Böhmen, Allerhöchst- Dessen Staats und Konferenz-Minister, auch Minister der auswärtigen Angelegenheiten und ersten Plenipotentiarius am Congreß; und Den Herrn Johann Philipp Baron von Wessenberg Groß- kreutz des Königlich Sardinischen Ordens des heiligen Mauritius und heiligen Lazarus, wie auch des Königlichen Ordens der Bairischen Krone 2c. Kammerherrn und wirklichen geheimen Rath Seiner Kaiserlich Königlich Apostolischen Majestät, Höchstdesselben zweiten Plenipotentiarius am Congreß. Bl. 2. -*.