Gesetz-Sammlung Königlichen Preußischen Staaten. Nr. 3— (Nr. 3212.) Verfassungs-Urkunde für den Preußischen Staat. Vom 31. Januar 1850. Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c. 2c. thun kund und fügen zu wissen, daß Wir, nachdem die von Uns unterm 5. Dezember 1848. vorbehaltlich der Revision im ordentlichen Wege der Gesetzgebung verkündigte und von beiden Kammern Unseres Königreichs anerkannte Verfassung des preußischen Staats der darin angeordneten Revision unter- worfen ist, die Verfassung in Uebereinstimmung mit beiden Kammern endgültig festgestellt haben. Wir verkünden demnach dieselbe als Staatsgrundgesetz, wie folgt: Titel I. Vom Staatsgebiete. Artikel 1. Alle Landestheile der Monarchie in ihrem gegenwärtigen Umfange bilden das preußische Staatsgebiet. Artikel 2. Die Gränzen dieses Staatsgebiets können nur durch ein Gesetz verändert werden. Ges.-Samml. 1850. S. 17.