Ebict übet den Adel im Königreiche Baiern. 89 Bittstellers und seiner Familie um den Staat und eines zum standesmäßigen Auskommen hinlänglichen Vermögens versehen seyn. Sie werden bey dem Staats-Ministerium des Königlichen Hauses eingereicht, und durch dasselbe dem Könige vorgelegt. Erfolgt die Königliche Genehmigung, so wird der Adelsbrief mit Beschreibung des bewilligten Titels und Wappens in vorgeschriebener Form und gegen die verordnungsmäßige Taxe ausgefertigt, und die Ver- leihung des Adels durch das Allgemeine Intelligenz-Blatt ves Reichs bekannt gemacht. H. 4. Dasselbe gilt von Erhebungen auf eine höhere Abelsstufe. S. 5. Die Ertheilung des Militaire oder Civil-Verdienst-Ordens an Inländer schließt die Verleihung des Adels in sich. Dieser Adel beschränkt sich für die Zukunft nur auf die Person des Begnavigten. Ein Ordens-Mitglied, dessen Vater und Großvater sich eben- falls diese Auszeichnung des Verdienstes erworben hatten, hat Anspruch auf taxfreye Verleihung des erblichen Avdels. g. 6. Der Baierische Arel hat fünf Grade: 1) Fürsten, 2) Grafen, 3) Freyherren, 4) Ritter, 5) Adeliche mit dem Prädicate: „von.“ Zu ver Ritter-Classe gehören alle mit einem Verdienst-Orden begnadigten Inländer, welche nicht vorher schon einer höhern Adels-Classe einverleibt waren. Um zu einer höheren Abelsstufe zu gelangen, wird der vor- herige Besitz ver untern erfordert. Ausnahmen können jevoch aus besonderer Gnade des Königs statt finden. 18. 7. Die über den Adelsstand vorkommenden Rechtsstreite werden bey den Appellations-Gerichten, unter welchen der Adels-Prätendent steht, verhandelt, und mit Vorbehalt der Berufung an das König- liche Ober-Appellatiens-Gericht entschieden. Sp. 215. Sp. 216.