v. 3. Gesetzblatt **5½ß# für das Köni greich Baiern. XVII. Stück. München, Sonnabends den 18. July 1818. Inhalt Edict über die Stände-Versammlung. Zehnte ö zu der Ver- sfassungs-Urkunde des Königreichs Baiern. Tit. VI. . 10.) zp. 810. 1 Ediet über die Stände-Versammlung!!t. I. Titel. Bildung der Stände-Versammlung. I. Absch nitt:2. Zusammensetzung der beyden Kammern und Eigenschaften ihrer Mitglieder. S. 1. « Die allgemeine Versammlung der Stände des Reichs besteht nach Titel VI. §. 1. der Verfassungs-Urkunde aus zwey Kammern, nämlich: der Kammer der Reichsräthe, und der Kammer der Abgeordneten. 5. 2. Die Bildung der ersten Kammer (der Reichsräthe) ist in 5. 150. 2—5, festgestellt; !] die zweyte Kammer (der Abgeordneten) bildet sich nach den Bestimmungen 5. 7.—13. Die für vieselbe berechnete Gesammtzahl wird in Folge §6. 9. und 10., und nach den bestehen- den Verhälmissen auf die einzelnen Regierungs-Bezirke: und für iere einzelne Classe in folgender Art vertheilt. 1 Das ganze Edict ist #### aufgehoben, aber nicht auf einmal, vielmehr zuerst durch die 6. Verfassungsänderung paragrasenweise Diese 8. 8 zwischen zwei Kreuze gesetzt), dann durch die 21. und die gsänderung abschnitt= und aluelweise Dieß ist zu den Wl Wnhen und Titeln bemerkt. 2 Der ganze Abschnitt (91—10 ist aufgehoben durch die 21. Lersasstagsanvorun v. 4. Juni 1846 A. 31 (s. unten An- lage 2 Nummer 12; s. unten S. 303 ff.).