Wir Ludwig, Kronprinz von Baiern 2c. 2c. Urkunden und fügen hiemit zu wissen: Nachdem des Königs Unsers Herrn und vielgeliebtesten Herrn Vaters Majestät dem Königreiche eine seinen äußern und innern Verhältnißen angemessene Verfassung mit ständischer Einrichtung unterm 26. dieses Monats zu geben geruhet haben, und die desfallsige Urkunde Uns vollständig mitgetheilt worden ist, und nachdem Wir nach genommener Einsicht über den Inhalt derselben nicht die mindeste Erinnerung zu machen ge- funden haben, so erklären Wir hierdurch, daß Wir diese Ur- kunde als ein bindendes Staats-Grundgesetz in allen seinen Theilen vollkommen anerkennen, und haben zu Bekräftigung dieser Unserer Erklärung gegenwärtige Urkunde eigenhändig unterzeichnet und besiegelt. So geschehen München den 30. May 1818. (. S.) Ludwig, Kronprinz. Sp. 452.