Landtagsabschied. 7 Urkundlich haben Wir dieses Gesetz, welches, nebst dem Landtagsabschiede und der Verfassungsurkunde, in der durch das Generale vom 13ten Juli 1796 und das Mandat vom 19ten März 1818 vorgeschriebenen Maße, bekannt zu machen ist, eigenhändig unterschrieben und mit dem Königlichen Siegel bedrucken lassen. . So geschehen zu Dresden, am 7ten September 1831. Anton. Friedrich August, H. z. S. (L. S.) Bernhard August von Lindenau. D. Maximilian Günther. Landtagsabschied. Wag Anton, von GO# Gnaden, König von Sachsen 2c. 2c. 2c. und Friedrich August, Herzog zu Sachsen 2c. urkunden und fügen hiermit zu wissen: Nachdem wir uns bewogen gefunden, Unsere getreuen Stände an Prälaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschaft und Städten, auf den 1sten März dieses Jahres, zur Fortsetzung der im vorigen Jahre gehaltenen und unterm Sten Juli vorigen Jahres vertagten Landesversammlung anhero zu berufen und ihnen, mittelst Decrets vom erstgedachten Dato, den Entwurf zu einer Verfassungsurkunde für das Königreich Sachsen zur Berathung und Erklärung vorzulegen, so t es, durch die hierüber zwischen Uns und getreuer Landschaft Statt gefundenen Verhandlungen, insonderheit durch die von letzterer unterm 19ten Juli, 26sten und 27sten August gegebenen Er- klärungen und Unsere unterm 10ten und 29sten August darauf ertheilten Decrete, dahin gediehen, daß gedachte Verfassungs-