Beilage zum Verfassungstext. Zweite Verfassungsänderung. m Oesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 29stes Stück vom Jahre 18481 M 83) Provisorisches Gesetz wegen einiger Abänderungen der Verfassungsurkunde vom 4ten September 1831, vom 15ten November 1848. Wean, Friedrich August, von 69T2## Gnaden König von Sachsen 2c. 2c. 2c. haben mit den getreuen Ständen die nachbemerkten, durch das neue Wahlgesetz nöthig wordenen und sonst zweckmäßig er- schienenen Abänderungen der Verfassungsurkunde vom 4ten September 1831 vereinbart: » §I. Die§§63bismit76werdenaufgehobenundestreten folgende Paragraphen an deren Stelle: g 63. Mitglieder der ersten Kammer. Die erste Kammer besteht außer den volljährigen Prinzen des Königlichen Hauses, deren jedesmaliges Erscheinen von 1 Letzte Absendung: am 25. November 1848. Der 15. Tag danach ist der 10. December 1848.