Beilage zum Verfassungstext. Vierte Berfassungsänderung. 81 Vierte Verfassungsänderung. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen, 17tes Stück vom Jahr 18501. — — — M. 60) Gesetz, die provisorischen Gesetze vom 15ten November 1848 betreffend; vom 15ten August 1850. Wan, Friedrich August, von GOTTÖ Gnaden König von Sachsen 2c. 2c. 2c. finden Uns bewogen, unter Zustimmung Unserer getreuen Stände zu verfügen, wie folgt: § 1. Die provisorischen Gese vom 15ten November 1848 wegen einiger Abänderungen der Verfassungsurkunde vom 4ten Sep- tember 1831 und die Wahlen der Landtagsabgeordneten be- treffend, sind neben den hierauf Bezug habenden Verordnungen außer Kraft getreten. § 2. Bis zu der definitiven Revision der Verfassungsurkunde vom 4ten September 1831 und der Vereinbarung über ein definitives Wahlgesetz treten die durch die § 1 genannten pro- visorischen Gesetze außer Wirksamkeit gesetzten Bestimmungen 1 Letzte Absendung: am 19ten August. Der 15. Tag danach ist der 3. September 1850. Deutsche Staatsgrundgesetze. VI. 4. Aufl. 6