Beilage zum Verfassungstexte. Erste Verfassungsänderung. Ne 34. Negierungs. Blatt für das Königreich Württemberg. Ausgegeben Stuttgart Montag den 2. Juli 1849. Gese z, betreffend die Einberufung einer Versammlung von Volksvertretern zur Berathung einer Revision der Verfassung. Wilheim, König von Württemberg. In Vollziehung des deutschen Reichgesetzes vom 27. De- cember v. J., . betreffend die Einführung der Grundrechte des deutschen Volkes, Art. 8, und in Gemäßheit der Unseren getreuen Ständen bei Er— öffnung des gegenwärtigen Landtages ertheilten Zusicherung, verordnen und verfügen Wir, nach Anhörung Unseres Ge— heimen Rathes und unter Zustimmung Unserer getreuen Stände, wie folgt: Art. 1. An die Stelle der bisherigen, nach den Vorschriften des IX. Kapitels der Verfassungs-Urkunde vom 25. September 1819 zusammengesetzten Stände-Versammlung wird nach den G. 237.