Die öritte Session des Bundesrats des Deutschen Reichs. (17. Februar bis 29. Dezember 1873.)1) I. Abschnitt. Einleitung. Die dritte Session des Bundesrats des Reichs währte nur zehnundein- halb Monate. Die Einberufung erfolgte durch Kaiserliche, von Bismarck gegen- gezeichnete Verordnung vom 8. Februar 1873 (Reichs-Gesetzbl. S. 41) auf den 17. Februar 1873. Die erste Bekanntmachung vom 24. Februar 1873 (Reichs-Gesetzbl. S. 48), welche die übliche Liste der Bevollmächtigten zum Bundesrat publizirte, weist folgende Veränderungen in dem Bestande desselben auf: Bayern. An Stelle des Reichsrats v. Neumayr war der Ministerialrat Riedel als ordentliches Mit- glied (bisher Stellvertreter) 2) eingerückt. Königreich Sachsen. An Stelle des Geheimen Regierungsrats Schmalz trat der Staatsminister der Justiz Abeken. Württemberg. An Stelle des Ober-Finanzrats Riecke und des Majors v. Gleich traten der Oberst v. Faber du Faur und der Ober-Steuerrat Wintterlin; letzterer bisher Stellvertreter.3) Im Laufe der Session traten für Preußen an Stelle des Ober-Präsi- denten Günther der Wirkliche Geheime Ober-Finanzrat und Direktor im Finanz- ministerium Meinecke (Bekanntmachung des Reichskanzlers, gezeichnet Fürst Bis- marck, vom 20. Mai 1873, Reichs-Gesetzbl. S. 110); der im Laufe des Jahres ausgeschiedene Kriegsminister v. Roon bekam keinen Ersatz, da sein Nachfolger Kameke bereits Mitglied des Bundesrats war; für Königreich Sachsen 1) In diese Session des Bundesrats fällt die vierte Session der ersten Legislaturperiode des Reichstags vom 12. März bis 25. Juni 1873. 2) Vergleiche oben S. 277. 3) Vergleiche oben S. 280.