XI. Hie Erwerbung von Schleswig-olftein. In Bezug auf die Lösung der Herzogthümerfrage (19. Cap.: Schleswig-Holstein) hat Bismarck stets an dem „Klimax“ festgehalten, „daß die Personalunion besser war als das, was existirte, daß ein selbständiger Fürst besser war als die Personalunion, und daß die Vereinigung mit dem preußischen Staate besser war als ein selbständiger Fürst.“ 1) Für den verantwortlichen Leiter der preußischen Politik war selbstver- ständlich das zuletzt bezeichnete Ziel das erwünschteste, aber ob es erreicht werden würde, hing nicht von ihm allein ab. Die öffentliche Meinung, selbst in Preußen, wo sie in der Presse und im Hause der „Phrasen“ zum beredten Ausdruck gebracht wurde, sprach sich fast einstimmig für das Recht des Augustenburgers aus, so wenig ein solches nach dem auf einen Verzicht hinauslaufenden Vergleichsvertrage mit Däne- mark vom Jahre 1852 geltend gemacht werden konnte, und fand am preußischen Hofe einen warmen Fürsprecher in dem Kronprinzen und seiner Gemahlin, die unter englischem und coburgischem Einflusse allen Erwägungen der politischen Seite der Frage vom preußischen Standpunkte aus sich verschlossen. Bismarck stand mit seiner Ansicht, daß Preußen den Tod des Königs von Dänemark und die dadurch eröffnete Erbfolge- frage, wenn möglich, zur Erwerbung der Herzogthümer be- nutzen müsse, allein; auch bei dem Könige fand er keine 1) Rede vom 20. December 1866, Politische Reden III 104.