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        <title>Bismarck Die gesammelten Werke. Band 5.</title>
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        Bismarck 
Die gesammelten Werke 
3. Auflage 
Otto Stollberg Verlag, G. m. b. H., Berlin
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        Alle Rechte vorbehalten 
Copyright 1928 by Otto Stollberg Verlag, 
G. m. b. H. Berlin SW 68 
Den Druck des Werkes besorgte die Berliner Zentral-Druckerei G. m. b. H., Berlin SW 48, Besselstraße 21
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        Politische Schriften 
Bearbeitet 
von 
Friedrich Thimme 
Fünfter Band 
1864 bis 1866 
 
Bismarck, Die gesammelten Werke, Band 5
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        Inhalt des Fünften Bandes 
Politische Schriften 
Nr. 1 — 406 Erlasse, Telegramme, Schreiben, Aufzeichnungen, Imme- 
diatberichte usw. vom 9. November 1864 bis 16. Juni 1866 
(Die bisher unveröffentlichten Schriftstücke sind mit einem * bezeichnet.) 
Seite 1—553
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        Vorwort. 
In dem Vorwort zum vorausgehenden vierten Bande der Gesammelten Werke, der 
die politischen Schriften Bismarcks von dem Beginn seiner ministeriellen Wirksamkeit bis 
zu dem Abschluß des Dänischen Krieges umfaßt, war die Absicht ausgesprochen worden, in 
dem fünften Bande das politische Schrifttum unseres großen Staatsmannes bis zum Jahre 
1871 zu führen, nötigenfalls unter Zuhilfenahme eines Doppelbandes mit der Zäsur des 
Jahres 1866. Bei der Sammlung des Materials stellte sich in der Tat bald heraus, daß 
die Überfülle des politischen Schrifttums aus den Jahren 1864 bis 1871 nur auf dem Wege 
eines Doppelbandes bewältigt werden könne. Es mußte sogar darauf verzichtet werden, die 
hiermit vorgelegte erste Hälfte des fünften Bandes, die an Umfang einem Normalbande 
gleichkommt, bis zum Abschluß des Prager Friedens am 23. August 1866 zu erstrecken. Als 
äußerster Endtermin ergab sich vielmehr der durch die Annahme des österreichischen 
Mobilmachungsantrages am 14. Juni 1866 herbeigeführte Austritt Preußens aus dem 
Deutschen Bunde und der damit besiegelte Ausbruch des Deutschen Krieges. 
Auch dieser Zielpunkt ließ sich nur durch eine strengere Sichtung des gewaltig anschwel- 
lenden archivalischen Materials erreichen, von dem bisher nur ein geringer Teil zur Veröffent- 
lichung gelangt war. Bei der Sichtung wurde nach Möglichkeit alles ausgeschaltet, was 
sich nicht direkt auf die große europäische und deutsche Politik Bismarcks bezieht; so zahl- 
reiche Schriftstücke, die aus der militärischen Besetzung und der Verwaltung der Herzog- 
tümer Schleswig und Holstein erwuchsen, ohne für die Geschichte der preußisch-österreichi- 
schen Auseinandersetzung von wesentlichem Belang zu sein. Mit größter Sorgfalt hingegen 
und rückhaltloser Offenheit sind alle von Bismarck herrührenden Schriftstücke zusammen- 
getragen worden, die die Entwicklung des preußisch-österreichischen Konfliktes und dessen 
Rückwirkung auf die Beziehungen der deutschen Mächte zu den größeren Bundesstaaten, 
insbesondere Bayern, betreffen. Bei der großen Bedeutung, die das Verhältnis Preußens 
zu Frankreich und Italien für die Entwicklung der deutschen Frage gewonnen hat, mußten 
auch die Erlasse und Telegramme Bismarcks an den Pariser Botschafter Grafen von der
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        X 
Goltz und den Gesandten in Florenz Grafen von Usedom so gut wie vollständig aufgenommen 
werden. Zwar sind die nach Paris gerichteten Erlasse z. T. schon in dem aufschlußreichen 
Werke H. Onckens, „Die Rheinpolitik Kaiser Napoleons III. von 1863 bis 1870 und der 
Ursprung des Krieges von 1870/71“, wo sich auch die wichtigeren der Goltzschen Berichte 
finden, zum Abdruck gelangt; die Wiederaufnahme aber empfahl sich schon deshalb, damit 
der Leser ein möglichst lückenloses Bild von der Gestaltung auch der großen europäischen 
Politik Bismarcks in den Jahren vor dem Deutschen Krieg gewinnt. 
Von innerpolitischen Schriftstücken Bismarcks sind in der vorliegenden Bandhälfte nur 
einige wenige wiedergegeben worden. Wohl fließen auch diese seit dem Jahre 1864 reich- 
licher, aber sie betreffen doch meist nur Nebenmaterien. In den für die preußische Innen- 
politik in Betracht kommenden Registraturen findet sich kaum ein einziges Schriftstück, das 
für die inneren Zusammenhänge zwischen Bismarcks preußischer Innen- und seiner deutschen 
Außenpolitik charakteristisch wäre. Leider war es nicht möglich, die Protokolle der wichtigen 
Ministerrats- und Kronratssitzungen aus den Jahren 1865 und 1866, die für diese Zusammen- 
hänge besonders ergiebig sind, in den Rahmen des politischen Schrifttums Bismarcks ein- 
zubeziehen. Dafür suchen die einleitenden Vorbemerkungen zu den abgedruckten Schrift- 
stücken alles zu verwerten, was sich aus diesen Protokollen, den sonstigen Akten und der 
Literatur zur Aufhellung der ganzen Zusammenhänge ergibt. 
Wenn man hier und da überhaupt hat bezweifeln wollen, daß Bismarcks Außenpolitik 
auf das stärkste von seiner konservativen, auf die Zurückdrängung der liberalen Opposition, 
die Wiederherstellung und Erhöhung der Macht der Krone gerichteten Innenpolitik, die bisher 
gar zu sehr unter dem Gesichtswinkel einer Rückversicherung gegenüber dem eigenen Könige 
aufgefaßt wurde, beeinflußt worden sei, so wird man nun aus der Gesamtheit des poli- 
tischen Schrifttums Bismarcks nicht ohne Überraschung sehen, welche große, um nicht zu 
sagen, entscheidende Rolle dieser Zusammenhang in der Schicksalsfrage der Auseinander- 
setzung mit Österreich gespielt hat. Es ist keineswegs an dem, daß das Zusammengehen mit 
Österreich in dem Kampf um Schleswig-Holstein, das seinen dokumentarischen Niederschlag im 
vierten Bande fand, für Bismarck lediglich ein Mittel zum Zwecke war, um einen äußeren 
Machtzuwachs für Preußen zu erzielen. Sein eigentliches Ziel ging, wenn wir recht sehen, 
dahin, durch Allianz und Waffenbrüderschaft den Kaiserstaat im Guten für den Gedanken 
der preußischen Vormachtstellung im Norden Deutschlands zu gewinnen und so unter Be- 
friedigung des preußischen Lebensinteresses eine treue und auf die Dauer berechnete Ver- 
bindung beider deutschen Großmächte gegen gemeinschaftliche Feinde, d. h. vor allem gegen 
Konstitutionalismus und gegen Revolution herbeizuführen. 
Dieser Wunsch einer treuen und engen Verbindung mit Österreich in konservativem 
Sinne ist, das läßt Bismarcks jetzt in so reicher Fülle strömendes politisches Schrifttum 
klarer erkennen, bei ihm trotz des immer wachen Mißtrauens gegen den traditionellen 
Nebenbuhler viel intensiver und nachhaltiger gewesen, als man anzunehmen geneigt war. 
Das lehrt mit besonderer Deutlichkeit die weitere Vorgeschichte der Gasteiner Konvention,
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        XI 
die vor allem durch Sybel in eine schiefe Beleuchtung gerückt worden ist. Sybel, dem die 
österreichische Geschichtsschreibung vorwerfen zu können glaubte, daß er die Bismarcksche 
Urheberschaft des Krieges gegen Österreich zu sehr in Zweifel zu ziehen suche, hat im 
Gegenteil den Friedenswillen Bismarcks vor und nach Gastein unterschätzt. Nun sieht man, 
daß der erste Ratgeber Wilhelms I. in dem Kronrat vom 29. Mai 1865 statt der kriege- 
rischen Tendenz, die ihm Sybel nachsagt, vielmehr eine friedliche vertreten hat. und daß er 
für seine Person sogar willens war, von den Februar-Forderungen noch ein gutes Stück 
nachzulassen. Man sieht ferner, daß vor Gastein,  bei aller Nachdrücklichkeit der am  11. Juli 
in vier Erlassen gegen das österreichische Vorgehen in Schleswig-Holstein erhobenen preu- 
ßischen Beschwerden, ein Ultimatum an den Kaiserstaat gar nicht ergangen ist, am wenigsten 
an jenem 21. Juli, wo ein preußischer Ministerrat in Regensburg tagte, daß Regensburg 
vielmehr die Brücke zu Gastein bilden sollte. Weiter zeigt sich, daß auch Gastein nicht etwa 
als eine Episode gedacht war, um Zeit zu gewinnen, die kriegerische Auseinandersetzung mit 
Österreich von einem anderen Felde her als der Frage der Elbherzogtümer vorzubereiten, 
sondern als eine letzte Wiederholung des ehrlichen Versuches, gemeinsam mit Österreich die 
Geschicke Deutschlands in konservativer Richtung nach innen und außen zu leiten. 
Was Bismarck um die Sommersonnenwende des Jahres 1865, wo unter dem frischen 
Eindruck der Nachrichten aus Holstein Wilhelm I. nach seinem eigenen Ausdruck die Hand 
am Degengriff gegen Österreich hatte, bewog, in die von diesem halbwegs entgegengestreckte 
Hand einzuschlagen, das war doch wohl der mit der Entlassung des preußenfeindlichen Mini- 
steriums Schmerling eintretende österreichische Kurswechsel in konservativem Sinne. Zwar 
rechnete Bismarck nach seinem im „Bismarck-Jahrbuch“ (V, 188 f.) veröffentlichten Briefe 
an Roon vom 3. Juli zunächst so wenig wie der König damit, daß das neue österreichische 
Kabinett nachgiebiger sein werde als das alte: „Die konservativere Haltung im Inneren 
wird eine strammere nach außen bedingen, ganz wie bei uns.“ In diesem bisher nicht genug 
beachteten Briefe spricht Bismarck es auch deutlich aus, daß die eben damals angeordneten 
finanzpolitischen (und militärischen) Maßregeln nur den Zweck haben sollten, für die 
Erhaltung des Friedens zu sorgen; er wollte also, anders als der König, der um jene Zeit der 
kriegerischen Auseinandersetzung zuneigte, wenn irgend möglich, den Frieden. Nun versteht 
man erst den wahren Zweck der drohenden vier Erlasse nach Wien vom 11. Juli; sie sollten 
das konservativ gewandelte österreichische Ministerium davor zurückschrecken, eine strammere 
Haltung nach außen, d. h. gegen Preußen einzuschlagen, und sie haben diesen Zweck auch 
erreicht. Vielleicht spielte bei diesen Erlassen auch die Rücksicht auf den eigenen König mit, 
dessen Zorn auf Österreich nach einer Entladung drängte und in den scharfen Tönen der 
Erlasse Befriedigung finden mochte. Von neuem erkennt man hier, daß das Verhältnis 
Bismarcks zum Könige, dessen Einfluß nach dem treffenden Urteil Robert von Keudells 
überhaupt viel bedeutender gewesen ist, als meist angenommen wird, ein Doppeltes mit sich 
brachte; es galt nicht nur, den vor folgenschweren Entschlüssen oft zurückschreckenden König 
zur richtigen Zeit „über den Graben zu bringen“, sondern es galt vielleicht ebenso oft, ihn
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        XII 
zurückzuhalten, wenn er unter der Leitung seines leicht erregten Ehrgefühls zur Unzeit über 
den Graben setzen wollte. So war es vor Gastein und noch in Gastein selbst, mit dessen von 
Bismarck doch nicht allein wegen der Zweifelhaftigkeit  von Napoleon III. Haltung gewolltem 
und herbeigeführtem Ergebnis er den König nur durch das neu bekräftigte Prinzip der 
gemeinsamen Durchführung eines konservativen Regiments in Deutschland versöhnen 
konnte. 
Als freilich schon bald nach Gastein sich herausstellte, daß Österreich, obwohl es im 
Inneren nach preußischem Vorbild reaktionäre Wege einschlug, nach außen und gegen 
Preußen in die von Bismarck vorhergeahnte strammere Haltung verfiel, und, statt mit ihm 
zusammen der liberalen Politik der Mittelstaaten Halt zu gebieten, vielmehr in engem 
Anschluß an diese die Lahmlegung der preußischen Vormachtbestrebungen im Norden Deutsch- 
lands nach Schmerlingschem Rezept zum Zielpunkt nahm, da sah auch Bismarck jede Mög- 
lichkeit eines Zusammengehens mit Österreich schwinden. Er hatte schon bisher, auch wenn 
er den Bruch mit Österreich nicht wünschte, doch mit seiner Möglichkeit und selbst mit 
seiner Wahrscheinlichkeit gerechnet und sich namentlich durch die unendlich sorgfältige, 
zugleich aber unendlich behutsame Pflege der Beziehungen zu Frankreich und Italien dar- 
auf eingerichtet; jetzt, im Frühjahr 1866, als Österreich auch mit militärischen Rüstungen 
gegen Preußen voranging, blieb ihm kaum eine andere Möglichkeit mehr, als in voller Ent- 
schlossenheit den Handschuh aufzunehmen. Es zeigt Bismarcks ebenso vorsichtige wie kühne 
Politik in hellster Beleuchtung, daß er im Hinblick auf Napoleons Unzuverlässigkeit sich 
auch jetzt noch durch die Gablenzschen Verhandlungen eine letzte Möglichkeit des Aus- 
gleichs mit dem Kaiserstaat sicherte. Indem Österreich, statt diese Möglichkeit wahrzu- 
nehmen, am Bunde den Antrag auf Mobilmachung gegen Preußen stellte und gleichzeitig 
jenes Geheimbündnis vom 12. Juni mit Napoleon III. abschloß, das, schlimmer als das vor- 
aufgehende Bündnis Preußens mit Italien, den von Bismarck mit so hoher Kunst 
abgewehrten oder doch hingehaltenen napoleonischen Aspirationen auf eine Einmischung in die 
Gestaltung der deutschen territorialen Verhältnisse und auf französische Kompensationen Tür 
und Tor öffnete, hat es gezeigt, daß sein Kriegswille zum mindesten in dieser letzten Phase ein 
stärkerer und ein unbedingterer war als der Preußens. Daran läßt ja auch der leitende 
österreichische Staatsmann selbst, Graf Mensdorff, keinen Zweifel, der in seiner Denkschrift 
vom 21. September 1866 seine Ministerkollegen auf das schwerste anklagt, daß sie in kurz- 
sichtiger Verblendung die öffentliche Aufmerksamkeit von ihrer politischen Impotenz abzu- 
lenken und durch einen kriegerischen Erfolg eine Machterhöhung für sich zu erzielen 
hofften. 
Merkwürdigerweise hat man sich gerade von österreichischer Seite darauf berufen 
wollen, daß Bismarck sich in seiner Selbstbiographie mit nichts verhüllender Offenherzigkeit 
zur Urheberschaft des Krieges gegen Österreich bekenne; er sei darin weit größer als seine 
Bewunderer, die ihm einen Dienst zu leisten glaubten, wenn sie der Geschichte Gewalt antun 
und der österreichischen Politik über das gerechte Maß hinaus die Verantwortung für
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        XIII 
den Krieg zuschieben. Aber solche nachträglichen Äußerungen Bismarcks, die doch meist von 
politischen und didaktischen Erwägungen getragen sind, können schwerlich dieselbe Beweis- 
kraft beanspruchen, wie sein unmittelbar erwachsenes politisches Schrifttum, in dem man die 
sicherste Quelle der Erkenntnis sehen muß. Wir glauben nicht, daß es eine Verkleinerung des 
großen deutschen Heros bedeutet, wenn man aus seinem politischen Schrifttum den 
Schluß ableitet, daß er, obwohl er die Wahrscheinlichkeit, vielleicht die Unvermeid- 
lichkeit der kriegerischen Auseinandersetzung voraussah und sich darauf rüstete, 
doch die treue Verbindung mit Österreich und die gemeinsame Leitung Deutschlands in 
konservativem und autoritärem Sinne vorgezogen hätte und sie dementsprechend 
in erster Linie gesucht hat. Es wird ebensowenig eine Verkleinerung darin gesehen 
werden können, wenn man feststellt, daß er auch die Gesamteinigung Deutschlands 
unter dem Szepter der Hohenzollern keineswegs im voraus erstrebt, sondern zunächst nur 
die Vormachtstellung Preußens im Norden Deutschlands ins Auge gefaßt hat, während die 
Vormachtstellung im Süden Österreich oder, wenn dieses sich versage, Bayern zufallen sollte. 
Auch in der neueren deutschen Geschichtsschreibung hat sich ja die Neigung geltend gemacht, 
die Endziele der Bismarckschen Politik, die doch nicht von Anfang an fest und unab- 
änderlich standen und stehen konnten, allzusehr mit ihren tatsächlichen Ergebnissen gleichzu- 
stellen. Überhaupt ist bei uns vielfach ein Bestreben zu Tage getreten, die Gestalt Bismarcks 
zu dämonischer Größe zu steigern. Demgegenüber scheint mir die Bedeutung des politischen 
Schrifttums Bismarcks nicht zuletzt darin zu liegen, daß es statt dessen das göttliche δαιμόνιον 
einer Staatskunst auf das stärkste hervortreten läßt, die bei aller Kühnheit des Vor- 
schreitens doch nie das sichere Fundament unter den Füßen verliert. 
Es braucht nicht erst gesagt zu werden, daß hier nicht etwa die Tendenz vertreten 
werden soll, die neuerdings der Österreicher R. F. Kaindl der „kleindeutschen Geschichts- 
schreibung“ zum Vorwurf machen zu können glaubt: den Ausschluß Österreichs aus Deutsch- 
land zu rechtfertigen, Angriffe auf die Schöpfung Bismarcks, das Deutsche Reich, abzu- 
wehren, seine Schwächen zu verdecken. Wenn man zu dem Schlusse gelangt, daß der Weg, 
den Bismarck gegangen ist, angesichts der gesamten europäischen und deutschen Verhältnisse 
ein unvermeidlicher war, und daß der einzige andere Weg, der etwa noch hätte eingeschlagen 
werden können, der einer Verbindung mit den liberalen deutschen Elementen zu einer einheits- 
staatlichen Entwicklung, erst recht zu einer Hinausdrängung Österreichs aus Deutschland ge- 
führt haben würde, so heißt das noch nicht, die Schwächen der kleindeutschen Lösung Bis- 
marcks verkennen und verdecken. Auch wir sehen vom gesamtdeutschen Standpunkt ein tra- 
gisches Verhängnis darin, daß Österreich im Jahre 1866 aus Deutschland scheiden mußte, und 
daß es in der Folgezeit nicht gelang, diesen Fehler weiter auszugleichen als durch das 
deutsch-österreichische Bündnis von 1879. Ein glattes und vor allem ein dauerndes Aus- 
scheiden der deutsch-österreichischen Länder aus Deutschland lag, das muß betont werden, 
selbst 1866 nicht in Bismarcks Willen. Das ergibt sich schon daraus, daß in denselben auf 
dem Ausschluß Österreichs aufgebauten Grundzügen einer neuen Bundesverfassung, die
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        XIV 
Bismarck am 10. Juni den deutschen Regierungen vorlegte, eine staatsrechtliche Ver- 
bindung mit den deutschen Landesteilen des österreichischen Kaiserstaates vorgesehen war. 
Man weiß, daß Bismarck auch 1879 noch diesem Gedanken nachging, dessen Durch- 
führung dem Deutsch-Österreichertum vielleicht doch ein stärkeres Gewicht innerhalb der 
schwarz-gelben Grenzpfähle und umgekehrt wieder dem Deutschen Reiche eine stärkere Ein- 
flußmöglichkeit auf die österreichische Politik gesichert hätte. 
Wir werden heute vielleicht geneigt sein, in der kleindeutschen Lösung der deutschen 
Frage, wie sie durch den Bruch mit Österreich und die Auflösung des Deutschen Bundes 
entscheidend vorbereitet wurde, auch insofern eine Schwäche und einen Fehler zu erblicken, als 
sie von vornherein zu stark verknüpft war mit konservativen und dynastischen Grundlagen. 
Die von Bismarck im Frühjahr 1866 vorgeschlagene Bundesreform bedeutete ja, auch das 
tritt in seinem jetzt vorliegenden Schrifttum stark hervor, nicht etwa den Bruch mit 
seiner konservativen Vergangenheit; vielmehr sollte gerade das gleiche Wahlrecht zu einer 
Befestigung des konservativen Grundcharakters  des neuen Bundes führen und das 
deutsche Parlament so zu einer treuen Dienerin der vereinigten Dynastien und Regierungen 
werden. Bismarck war und blieb doch eben ein Konservativer, auch wenn er sich den 
Liberalen und selbst einem Sozialisten vom Schlage Lassalles näherte, und wenn er einem 
Goltz in seinem Peliden-Zorn zurief, daß er gleichgültig gegen Revolutionär oder Konser- 
vativ sei, oder wenn er gar einem Benedetti gegenüber den revolutionären Charakter seines 
eigenen Vorgehens unterstrich. Solche Worte, die gleichfalls nur ein Mittel zu politischen 
Zwecken waren, dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, daß Bismarck immer, und ganz gewiß 
in den Jahren bis 1866, tief in den Erfahrungen der Konfliktsjahre gewurzelt hat. Man 
hat wohl gesagt, eine Einigung Deutschlands unter Wilhelm l. sei nur auf einer konser- 
vativen Grundlage möglich gewesen. Richtiger wird es vielleicht heißen müssen: unter 
Wilhelm I. und Bismarck. Auch eine völlige Umbildung des Bismarckschen Reichsbaus 
unter ihm selber wäre kaum denkbar gewesen; sie hätte das Werk seiner Nachfolger sein 
müssen, die aber ganz seines schöpferischen Genius ermangelten. 
Seit Deutschlands Zusammenbruch im Weltkriege, der, selbst wenn er innerlich irgendwie 
zusammenhängt mit der geschichtlich notwendigen kleindeutschen und gleichzeitig konservativen 
Lösung der deutschen Frage, beileibe doch nicht auf Bismarck selbst, sondern auf die zurück- 
geführt werden müßte, die sein Werk nicht fortzubilden verstanden, hört man oft den Ruf 
nach dem Retter Bismarck. Das kann und darf aber nicht bedeuten, daß er selbst auf- 
erstehen sollte, um den Bau des Deutschen Reiches gerade wieder so zu errichten, wie er war. 
Auch Bismarck würde, wenn er erstünde, in seinem Genius nur etwas schaffen wollen und 
können, was den inzwischen durch ein gewaltiges Völkerringen und dessen Ergebnis gewan- 
delten Zeiten entspricht. Da er aber nicht selbst erstehen kann, so ergeht an das deutsche 
Volk, dem er so großes Vertrauen entgegengebracht hat, ergeht an uns der Ruf, durch eine 
intensive Vertiefung in sein Wollen und Wirken, wie sie in vollem Umfang erst jetzt durch 
die Kenntnis seiner Gesammelten Werke ermöglicht wird, uns reif dazu zu machen, sein
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        XV 
Werk, das bei aller gewaltigen Größe in seiner staatlichen und psychologischen Bedingt- 
heit nicht vollendet, nicht vollkommen sein konnte und doch auf immer die unzerstörbare 
Grundlage unseres staatlichen Lebens sein wird, im Sinne zugleich der universalen Ent- 
wicklung und eines kraftvollen deutschen, wenn es sein kann, großdeutschen Volkstums 
fortzuführen! 
Berlin, 31. Dezember 1927. 
Friedrich Thimme.
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        *1. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Kanzleikonzept.] 
Eine eigene Verkettung der Dinge hatte es mit sich gebracht, daß an demselben 27. Oktober 1864, wo die preußisch-österreichische Allianz durch die gemeinsame Paraphierung des Friedensvertrages mit Dänemark eine neue Besiegelung erfuhr, der österreichische Exponent des Zusammengehens mit Preußen, Minister des Äußern Graf Rechberg, infolge des unbefriedigenden Verlaufs, den die seit der zweiten Hälfte September in Prag zwischen österreichischen und preußischen Bevollmächtigten über den künftigen Handels- und Zollvertrag geführten Verhandlungen genommen hatten, seinen Abschied erhielt. Bismarck, der auch in dieser Frage ganz entschieden eine Politik des Entgegenkommens gegen den Alliierten vertreten hatte, ohne bei seiner zeitweiligen Abwesenheit in Biarritz und Paris bei König Wilhelm und seinen Ministerkollegen durchbringen zu 
können (vgl. dazu Bd. IV, 559 ff.), setzte nach seinem Wiedereintreffen in Berlin (29. Oktober) 
durch, daß dem Nachfolger Graf Rechbergs, dem Grafen Mensdorff, in der vor allem strittigen 
Frage der Einfügung eines Artikels in den abzuschließenden Handels- und Zollvertrag, der nach 
dem Vorbild des § 25 des Vertrages vom 19. Februar 1853 eine künftige Zollunion in Aus- 
sicht nahm, ein größeres Entgegenkommen zugestanden werde. Am 7. November bat er seine 
renitenten Kollegen, den Handelsminister Grafen Itzenplitz und den Finanzminister von Bodelschwingh, zu einer vertraulichen Besprechung des Gegenstandes unter Zuziehung der für 
die Wiederaufnahme der unterbrochenen Verhandlungen bestimmten Bevollmächtigten zu sich. 
Gleichzeitig übersandte er ihnen den Entwurf zu einer neuen Fassung jenes Artikels 25 des 
Februarvertrages. Die von Bismarck selbst entworfene Fassung lautete: „Beide Regierungen 
behalten sich vor, über weitgehende Verkehrserleichterungen und über möglichste Annäherung der 
beiderseitigen Zolltarife und demnächst über die Frage der allgemeinen deutschen Zolleinigung in 
Verhandlung zu treten. Sobald die eine von ihnen den für die Verhandlung geeigneten Zeitpunkt für gekommen erachtet, wird sie der anderen ihre Vorschläge machen, und werden Kommissarien der kontrahierenden Regierungen zum Behuf der Verhandlung zusammentreten. Es wird beiderseits anerkannt, daß die Autonomie eines jeden der kontrahierenden Teile in der Gestaltung seiner Zölle und Handelsgesetzgebung hierdurch nicht hat beschränkt werden wollen." Es gelang Bismarck in der Unterredung vom 7. November, die Zustimmung des Handels- und des Finanzministers für seinen Vorschlag zu gewinnen. Vgl. dazu Lebenserinnerungen von Rudolph von Delbrück, 1817-1867, II, 332 f. 
Berlin, den 9. November 1864. 
Wie Ew. pp. bekannt, habe ich in neuester Zeit wiederholt mit Graf Chotek die Frage 
künftiger Verhandlungen über die allgemeine deutsche Zolleinigung besprochen. Im Verfolge 
dieser Unterhaltungen habe ich dem Grafen Chotek gestern mitgeteilt, daß wir bereit seien, 
bei Wiederaufnahme der Verhandlungen in Prag für eine Abrede zu stimmen, welche etwa 
dahin gehen würde: 
Beide Regierungen behalten sich vor, über weitergehende Verkehrserleichterungen und 
über möglichste Annäherung der beiderseitigen Zolltarife und demnächst über die Frage der 
allgemeinen deutschen Zolleinigung in Verhandlung zu treten. Sobald die eine von ihnen den 
für die Verhandlung geeigneten Zeitpunkt für gekommen erachtet, wird sie der anderen ihre 
Vorschläge machen und werden Kommissarien der kontrahierenden Regierungen zum Behuf 
der Verhandlung zusammentreten.
        <pb n="16" />
        2 Mensdorffs Wunsch auf Offenhaltung der Möglichkeit einer künftigen Zolleinigung. 
Es wird beiderseits anerkannt, daß die Autonomie eines jeden der kontrahierenden Teile 
in der Gestaltung seiner Zoll- und Handelsgesetzgebung hierdurch nicht hat beschränkt werden 
wollen. 
Wir werden auch bemüht sein, zunächst bei den Regierungen von Bayern 
und Sachsen und demnächst bei den übrigen Zollvereinsregierungen dahin zu wirken, 
daß eine Abrede der gedachten Art allseitige Annahme finde. Ich halte mich über- 
zeugt, daß Graf Mensdorff, dem der Graf Chotek noch gestern telegraphische Anzeige machen 
wollte, darin den Beweis finden wird, wie sehr wir bemüht sind, dem vom Grafen Rechberg 
überkommenen und vom Grafen Mensdorff aufgenommenen Wunsch in der in Rede 
stehenden Frage zu entsprechen. 
Was den Wiederbeginn der Verhandlungen in Prag betrifft, so werden wir der Mit- 
teilung des Kaiserlichen Kabinetts entgegensehen und behalten uns vor, den an jenen Ver- 
handlungen mit uns teilnehmenden Vereinsregierungen von Bayern und Sachsen zum Zwecke 
der Wahl und Instruierung ihrer Kommissarien die erforderliche Mitteilung zu machen. 
Ew. pp. ersuche ich ergebenst, sich hiernach unter Mitteilung gegenwärtiger Depesche 
gegen den Herrn Grafen von Mensdorff gefälligst zu äußern. 
2. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Kanzleikonzept.]¹ 
Vertraulich. Berlin, den 9. November 1864. 
Ew. pp. beehre ich mich unter Bezugnahme auf meine heutige Depesche² wegen der 
künftigen Verhandlungen über die Frage der allgemeinen deutschen Zolleinigung nachstehende 
vertrauliche Bemerkungen ergebenst mitzuteilen, welche dazu beitragen werden, Ihnen die 
Gesichtspunkte näher darzulegen, von denen wir bei unserer Entschließung geleitet worden 
sind.  
Bereits in meinen mündlichen Unterhaltungen mit Graf Rechberg während meines 
letzten dortigen Aufenthalts³ habe ich zu verschiedenen Malen hervorgeboben, daß der Ge- 
danke einer Zolleinigung zwischen dem neu begründeten Zollverein und Österreich nach 
unserer Ansicht der Verwirklichung nicht fähig sei. Und als Graf Rechberg in voller Kenntnis 
dieser Auffassung und dieselbe in gewissem Maße teilend, dennoch Wert darauf legte, daß 
die Frage nicht offiziell für abgetan erklärt werde, bemerkte ich, daß ich eine Zusage von 
Verhandlungen, deren Ziel practisch unerreichbar bleibe, an sich als bedenklich für das gute 
Einvernehmen betrachte; nachdem ich mich aber über die Bedeutung derselben offen ausge- 
sprochen hätte, und Gr[a]f Rechberg dennoch aus politischen Gründen hohen Werth darauf 
lege, daß wir nicht amtlich die Aussicht auf künftige Verhandlungen abschnitten, sei ich bereit, 
mein Bedenken fallen zu lassen.⁴ Diese Erwägungen habe ich demnächst in meiner vertrau- 
lichen Korrespondenz mit Graf Rechberg wiederholt. Ew. pp. kennen diese Korrespondenz; 
ich darf mich deshalb enthalten, hier näher darauf zurückzukommen. 
Im Sinne derselben habe ich zu meiner Befriedigung dem vom Grafen Rechberg befür- 
worteten Wunsche nunmehr entsprechen können, u[nd] bin bei meinen desfalsigen Be- 
mühungen von der Absicht geleitet worden, dem Gr[afen] Mensdorf durch unser Eingehn auf 
1 Das Kanzleikonzept  trägt den Vermerk von der Hand Bismarcks: „Von S[eine]r M[ajestät] genehmigt“. 
2 Siehe Nr. 1. 
3 Vgl. Bismarck, Die Gesammelten Werke, Band IV. 539 ff. 
4 Der Passus von den Worten an: „bemerkte ich, daß ich eine Zusage ..." eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
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        Bismarcks Entgegenkommen gegen Mensdorffs Wünsche. 3 
die Wünsche des Kaiserl[ichen] Cabinetes einen Beweis des Werthes zu geben, welchen wir 
auf die Pflege des Einverständnisses unsres allergn[ädigsten] Herrn mit Seinem erhabnen 
Verbündeten legen. Vor Allem beabsichtigen wir damit⁵ dem Grafen Mensdorff, welcher 
bei Übernahme des von seinem Monarchen ihm übertragenen Amtes die Absicht aussprach, 
das Bündnis mit uns weiter ausbilden und fördern zu wollen, die Ausführung dieser Absicht 
zu erleichtern; und das Vertrauen zu bekunden, von welchem wir ebenso für den jetzigen 
Leiter der auswärtigen Politik des Kaiserstaates beselt sind, wie wir es für seinen Herrn 
Vorgänger waren.⁶ 
Zu vollständiger Würdigung dieser unsrer Auffassung wollen Ew. pp. Sich den Unter- 
schied zwischen der jetzigen Situation und der von 1853 vergegenwärtigen. Damals bildeten 
die Concessionen, welche wir auf Oestreichs Verlangen dem von uns nicht für anwendbar 
gehaltnen Princip der Zolleinigung machten, den Preis, um welchen wir die Herstellung 
des Zollvereins und namentlich den Eintritt Hannovers u[nd] Oldenburgs in denselben 
sicherten. Gegenwärtig aber ist die Erneuerung des Zollvereins abgeschlossen und unsre 
Handelsbeziehungen zum Kaiserstaate sind, vorbehaltlich der ferner anzustrebenden Ver- 
kehrserleichterungen, in einer für uns befriedigenden Weise geregelt. Wenn wir in dieser 
Lage der Dinge im Widerspruch mit der öffentlichen Meinung des Landes und mit den Be- 
denken, welche von fachkundiger Seite innerhalb unsrer höchsten amtlichen Kreise erhoben 
wurden, uns auf Wunsch des Kais[erlichen] Cabinetes entschließen, Verhandlungen über 
ein Ziel in Aussicht zu stellen, dessen Erreichung, soweit es die Zolleinigung angeht, wir 
gegenwärtig weder wünschen noch vorhersehn, so werden Ew. pp. Sich mit mir sagen, daß 
wir dabei lediglich von dem Bestreben u[nd] der Hoffnung geleitet sein können, das zum 
Heile beider Länder zwischen Pr[eußen] u[nd] Oest[reich] bestehende gute Einvernehmen 
zu fördern und zu befestigen, indem wir den auf dasselbe Ziel gerichteten Bestrebungen des 
H[errn] Gr[afen] v. Mensdorf unsre Mitwirkung bereitwillig gewähren.⁷ 
Obige Bemerkungen sind, wie Ew. pp. erkennen, nur zu Ihrer persönlichen Kenntnis- 
nahme und Direktion bestimmt. Doch darf ich annehmen, daß es den Absichten, von 
welchen unser Verfahren in dieser Sache geleitet wird, förderlich sein werde, wenn Sie 
Sich im Sinne dieser vertraulichen Eröffnung gegen Gr[af] Mensdorf, aber auch nur gegen 
ihn persönlich, äußern wollen, nachdem Sie Sich vergewissert haben werden, daß der Kai- 
s[erliche] Minister Ihre Mittheilung auch seinerseits als eine ausschließlich für ihn be- 
stimmte auffaßt.⁸ Zu einer abschriftlichen Mitteilung ist diese Depesche keinesfalls geeignet. 
H. v. Poschinger, Aktenstücke zur Wirtschaftspolitik des Fürsten Bismarck, I, 49 ff. 
*3. Schreiben an den Kronprinzen Friedrich Wilhelm. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Berlin, den 14. November 1864. 
Eurer Königlichen Hoheit beehre ich mich, den Wortlaut der nach Wien über die 
Fortsetzung der Verhandlungen mit der Kaiserlich Österreichischen Regierung über die 
Zoll- und Handelsangelegenheit abgegebenen Erklärung¹ untertänigst zu übersenden. 
5 Der Eingang des Absatzes eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
 6 Der Schluß des Absatzes von den Worten an: „und das Vertrauen zu bekunden ...“ eigenhändiger 
Zusatz Bismarcks. 
7 Der ganze Absatz eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
8 Der Satz eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
3. 1 Vgl. Nr. 1.
        <pb n="18" />
        4 Wirkliche Zolleinigung mit Österreich unausführbar. 
Höchstdieselben wollen daraus gnädigst entnehmen, daß die vielfach in der Presse 
verbreiteten Gerüchte, als würden in der Sache wesentliche und materielle Konzessionen 
beabsichtigt, durchaus unbegründete Erfindungen sind. Es handelt sich praktisch nur um 
Verkehrserleichterungen und Annäherungen an unsere Zollsätze im österreichischen Tarif, 
welche von unserem Handelsstande gewünscht werden. 
Die Bedenken, welche gegen die Erwähnung der Zolleinigung als eines fortdauernd 
ins Auge zu fassenden Zieles und gegen die Zusage von eventuellen Verhandlungen dar- 
über erhoben worden sind, haben bei gewissenhafter Prüfung nicht als entscheidend er- 
achtet werden können. Die Erklärung verpflichtet uns zu weiter nichts, als was der 
Wortlaut derselben ergibt, nämlich zu Verhandlungen. Darüber hinaus Folge- 
rungen zu ziehen, wird die Kaiserlich Österreichische Regierung nicht imstande sein. Es 
würde aber ein ungerechtfertigtes Mißtrauen in uns selbst vorausgesetzt haben, wenn wir 
diese Wendung als einen ersten Schritt auf einer schiefen Ebene ansehen und schon in der 
bloßen Verhandlung mit Österreich die Gefahr von künftigen Konzessionen und Auf- 
geben unseres Standpunktes erblicken wollten. Wir haben vielmehr durch die abge- 
schlossenen Zollvereinsverträge einen festen Boden gewonnen, den wir nicht verlassen 
werden. Die Zolleinigung selbst wollen wir nicht und halten sie für unausführbar; eben 
das ist sie auch zweifellos, und zwar in noch höherem Grade für Oestreich, namentlich 
eine „deutsche“ Zolleinigung, die nur bis zur ungrischen Gränze reicht u[nd] über die 
allein wir die Eventualität der Unterhandlung zugeben.² Sollte aber selbst Österreich sie 
für möglich erachten, so würde die Verhandlung darüber immer an unsrem Willen 
scheitern. 
Die Gewährung der von Österreich aus Gründen der österreichischen Politik ge- 
wünschten, praktisch aber wertlosen Zusage erschien uns unter den obwaltenden politischen 
Verhältnissen als nützlich. Die Weigerung eines für uns bedeutungslosen Zugeständnisses 
würde unser ganzes Verhältnis mit überwiegenden politischen Nachteilen verknüpft 
[haben]. Wir bedürfen für wichtigere Fragen des Vertrauens, welches in Wien erschüttert 
werden würde, wenn man dort den Eindruck erhielte, daß wir an das Bündniß nicht 
mehr glauben, da [wir] selbst eine so geringfügige Concession wie die gewünschte dem 
guten Einvernehmen nicht mehr machen mögen.³ 
Eure Königliche Hoheit bitte ich untertänigst hierin die Motive zu erkennen, welche 
das Staatsministerium bei seiner Entschließung in dieser Sache geleitet haben. 
*4. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Am 17. Oktober, zehn Tage vor der Paraphierung des Wiener Friedens, der alle dänischen 
Ansprüche auf Schleswig-Holstein den deutschen Großmächten übertrug, hatte Graf Rechberg 
an den österreichischen Geschäftsträger in Berlin, Grafen Chotek, einen Erlaß gerichtet, der 
gemeinsame Verabredungen in Bezug auf die Stärke und die Verteilung der nach der Ratifikation 
des Vertrages in den Herzogtümern zurückzulassenden Garnisonen anregte. Es hieß in dem 
Erlasse u. a.: „Die Kaiserliche Regierung glaubt, daß hierbei vor allem auf möglichste Schonung 
der während des Krieges so stark belastet gewesenen Länder und auf Kostenersparnis Rücksicht 
zu nehmen sein werde, und daß nichts entgegenstehe, sofort nach dem Friedensschlusse den Truppen- 
stand in den Herzogtümern auf das Maß des gewöhnlichen Friedensbedürfnisses herabzusetzen. 
2 Der Passus von den Worten an: „und halten sie ..." eigenhändiger Zusatz Bismarcks.  
3 Der ganze letzte Absatz von Bismarck vielfach korrigiert, der Schluß von den Worten an: „Wir 
bedürfen für wichtigere Fragen .. ..“ eigenhandiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="19" />
        Künftige Besatzungsverhältnisse der Herzogtümer. Österreich wünscht Teilnahme des Bundes. 5 
In dieser Voraussetzung schiene es ihr den Verhältnissen zu entsprechen, wenn von dem Kaiserlich- 
Königlich Österreichischen Armeekorps eine Brigade zurüchbliebe, welche vorzugsweise im 
Herzogtum Schleswig zu dislozieren wäre, Preußen seinerseits in den von den Königlichen Truppen 
besetzten Punkten Holsteins und Schleswigs nur die nötigen Friedensgarnisonen beibehielte, und 
zugleich aus Holstein der größere Teil der Bundesexekutionstruppen zurückegezogen würde. — Was 
diesen letzteren Zweck betrifft, so ließe sich derselbe unseres Erachtens ohne Anstand dadurch 
erreichen, daß die beiden Kabinette am Bunde bei Mitteilung des Friedensvertrages den Antrag 
stellten, der Bund möge nunmehr, nachdem der Titel der Exekution in Holstein hinweggefegt sei, 
dieses Bundesland aber bis zur definitiven Regelung seiner Verhältnisse besetzt gehalten werden 
müsse, an dieser Okkupation teilnehmen, und zu diesem Behufe eine Abteilung von Bundes- 
truppen, etwa in der Stärke von 2000 Mann, in Holstein zurücklassen.“ 
Berlin, den 14. November 1864. 
Ew. pp. finden in der Anlage Abschrift der Depesche, welche der Herr Graf von Rech- 
berg bereits unter dem 17. v. M. an den Kaiserlichen Geschäftsträger hierselbst ge- 
richtet hat, um eine Verständigung über die künftigen Besatzungsverhältnisse der Herzog- 
tümer einzuleiten. Ich habe nur den wirklichen Abschluß des Friedens abgewartet, um 
mich auch meinerseits darüber gegen Ew. pp. auszusprechen. 
Der Kaiserliche Herr Minister stellt zunächst einen Grundsatz auf, mit welchem wir 
uns gern einverstanden erklären: die möglichste Schonung nämlich der Herzogtümer. Die 
Anwendung und Ausführung dieses Grundsatzes wird vom militärischen Gesichtspunkt aus 
geregelt werden müssen; und ich kann mich daher hier auf die einfache Anerkennung des- 
selben beschränken, da das bereits eingeleitete Einvernehmen zwischen den Militärbehörden 
über die Modalitäten der Zurückziehung der Truppen von dem bisherigen Kriegsschau- 
platz auf die Frage über die Stärke und Auswahl der noch in den Herzogtümern zu 
belassenden Teile der Armee wird in den Kreis der Erörterung ziehen müssen.  
Die Depesche verbindet mit der Aufstellung jenes Grundsatzes die Bemerkung, daß 
auch der größere Teil der  Bundesexekutionstruppen aus Holstein zurückzuziehen sei, und 
knüpft daran den Vorschlag, bei Mitteilung des Friedensvertrages den Antrag zu stellen, 
daß der Bund, nachdem der Titel der Exekution in Holstein hinweggefallen sei, an der 
ferneren Okkupation mit 2000 Mann Bundestruppen teilnehme. 
Ich kann Ew. pp. nicht verhehlen, daß uns in diesem Vorschlage ein innerer Wider- 
spruch zu liegen scheint, und daß wir denselben nicht in Übereinstimmung mit der Rechts- 
anschauung zu bringen wissen, von welcher das Kaiserliche Kabinett selbst ausgeht, indem 
es den Wegfall des Titels der Exekution ausspricht. Wir finden uns in betreff dieser 
letzteren Erklärung vollkommen in Übereinstimmung mit dem Kaiserlichen Kabinett und 
wünschen nur, daß das Kaiserliche Kabinett die daraus notwendig sich ergebenden Folge- 
rungen ziehen möge. 
Wir wollen die Sache zunächst vom Standpunkt des klaren und unzweideutigen Bundes- 
rechts erörtern. 
Die Exekutionsordnung vom 3. August 1820 schreibt für einen solchen Fall vor: 
„Artikel XIII. Sobald der Vollziehungsauftrag vorschriftsmäßig erfüllt ist, 
hört alles weitere Exekutionsverfahren auf, und die Truppen müssen ohne Verzug 
aus dem mit der Exekution belegten Staate zurückgezogen werden. 
Die mit der Vollziehung beauftragte Regierung hat zu gleicher Zeit der 
Bundesversammlung davon Nachricht zu geben.“ 
Die in dem ersten Alinea vorausgesetzte Prämisse nimmt das Kaiserliche Kabinett 
seiner obigen Erklärung gemäß als im gegenwärtigen Falle eingetreten an. Der dem- 
nächst einzuschlagende Weg ist klar vorgeschrieben.
        <pb n="20" />
        6 Preußen fordert Zurückziehung der Bundestruppen. 
Für die Zurückziehung der Truppen aus dem mit der Exekution belegten Staate be- 
darf es nach dem angezogenen Artikel nicht der Herbeiführung eines neuen Bundes- 
beschlusses oder einer ausdrücklichen Erklärung des Bundes über die Beendigung des 
 Exekutionsverfahrens, sondern nur einer Anzeige der mit der Exekution beauftragten 
Regierungen, welche ihre Truppen selbst ohne weiteres zurückzurufen haben. 
Der richtige, der Exekutionsordnung entsprechende Weg wird demnach sein, daß 
Preußen und Österreich an die Königlich Sächsische und Königlich Han- 
növersche Regierung die Aufforderung richten, dieser Bestimmung der Exe- 
kutionsordnung nachzukommen. 
Sie werden sich dabei darauf zu beziehen haben, daß der Vollziehungsauftrag nach den 
Beschlüssen vom 1. Oktober und 7. Dezember dahin gerichtet war, „die Ausführung der 
Bundesbeschlüsse vom 11. Februar und 12. August 1858, vom 8. März 1860, vom 7. Fe- 
bruar 1861 und 9. Juli 1863 herbeizuführen“. Diese Beschlüsse hatten zum Zweck, die 
damalige Königlich Dänische Herzoglich Holsteinisch-Lauenburgische Regierung zur Erfüllung 
ihrer in den Jahren 1851/52 eingegangenen Verpflichtungen in betreff einer gleichartigen, 
organischen und gleichberechtigten Verbindung der deutschen Herzogtümer mit den 
übrigen Teilen der dänischen Monarchie anzuhalten und zugleich für den bis dahin un- 
vermeidlichen provisorischen Zustand das Herzogtum Holstein gegen jede von der Königlich 
Dänischen Regierung ohne Zustimmung der Stände verfügte Besteuerung und Gesetz- 
gebung zu schützen. Der letztere Zweck ist vollständig erreicht worden; und derjenige Teil 
der Bundesbeschlüsse, welcher sich auf die Verbindung mit Dänemark bezieht, ist notorisch 
durch die Auflösung dieser Verbindung gegenstandslos geworden. Diejenige Regierung, 
gegen welche — nicht gegen das Land — die Exekution verfügt war, existiert in den 
Herzogtümern nicht mehr. 
Die Kaiserlich Österreichische Regierung wird demnach auch von Sachsen und Han- 
nover keinen Widerspruch zu besorgen haben, wenn sie ihre gegen uns geäußerte Über- 
zeugung, „daß der Titel der Exekution hinfällig geworden sei“, nunmehr auch diesen beiden 
Regierungen gegenüber ausspricht und daran die Aufforderung knüpft, die Exekutions- 
truppen aus den Herzogtümern zurückzurufen, und mit Österreich und Preußen gemein- 
sam an den Bund die vorgeschriebene Anzeige über die Beendigung des Exekutions- 
verfahrens und die Zurückziehung der Truppen zu richten. 
Die Auflösung der bisherigen Verwaltung durch die Exekutions-Zivilkommissare 
ist eine notwendige Folge davon. 
Die Bundesversammlung wird nicht umhin können, bei Entgegennahme dieser An- 
zeige auch ihrerseits die Richtigkeit dieses Verfahrens und die vollständige Erledigung 
ihrer früheren Beschlüsse anzuerkennen. 
Die Anzeige an den Bund wird von den vier mit der Exekution beauftragten Re- 
gierungen gemeinsam zu machen sein. Die Initiative zur Aufforderung an Sachsen und 
Hannover wird von Österreich und Preußen als den beiden Mächten ausgehen müssen, 
durch deren militärische und diplomatische Aktion der veränderte Zustand der Dinge her- 
beigeführt worden ist; und der Augenblick dazu wird gekommen sein, wenn durch die 
Ratifikation des Friedens die Zession von seiten Dänemarks vollkommen geworden und 
damit der vorläufige Besitzstand derjenigen Souveränität, gegen welche die Exekution 
gerichtet war, auf Österreich und Preußen übergegangen sein wird. 
Wir sehen keinen Grund, von diesem klar vorgeschriebenen Wege abzuweichen; und 
es würde eine Ungerechtigkeit gegen Sachsen und Hannover enthalten, vorauszusetzen, daß
        <pb n="21" />
        Rechtliche Begründung des preußischen Standpunktes. 7 
sie einer auf das einfache Bundesrecht gestützten Aufforderung Österreichs und Preußens 
nicht bereitwillig entsprechen würden, wodurch sie sich offenbaren Regreß- und Entschä- 
digungsansprüchen von seiten der Herzogtümer, zunächst der augenblicklichen Vertreter der 
letzteren, Österreichs und Preußens, aussetzen würden. 
Wenn nun der Kaiserliche Herr Minister in der eingangs angezogenen Depesche den 
Vorschlag macht, mit der Anzeige an die Bundesversammlung den Antrag zu verbinden, 
daß der Bund an der ferneren Okkupation Holsteins mit einer Abteilung von 2000 
Mann Bundestruppen teilnehme, so würden wir unsererseits in Verlegenheit sein, einen 
solchen Antrag zu motivieren. 
Die Kaiserlich Österreichische Regierung war während der Verhandlungen des vori- 
gen Jahres darüber mit uns einverstanden, daß es für eine Okkupation der Herzog- 
tümer durch den Bund keinen Titel gäbe, und daß die Exekution daher das einzige Mittel 
sei, um eine Aktion des Bundes in denselben zu rechtfertigen und ihnen Schutz und Siche- 
rung ihrer Rechte zu gewähren. Nachdem nun die Exekution wegfällt, sehen wir auch 
jetzt uns im Bundesrecht vergebens nach einem Titel für die Okkupation um. Es ist 
für uns keine Veranlassung, hier im allgemeinen die Frage über die Kompetenz des Bun- 
des in Erbstreitigkeiten zwischen Bundesgliedern überhaupt zu erörtern. Soviel steht 
jedenfalls fest, daß dem Bunde nirgends das Recht eingeräumt [ist], ein bestrittenes 
Bundesland bis zum Austrage der Differenz in Besitz zu nehmen. Das Einschreiten des 
Bundes in einzelnen Ländern ist durch die Bundesgrundgesetze an ganz bestimmte Vor- 
aussetzungen der Störung der inneren Ruhe und Ordnung gebunden, von denen notorisch 
keine einzige hier vorliegt. 
Der Besitz Österreichs und Preußens und die infolge desselben eintretende Ver- 
waltung und militärische Besetzung der beiden Herzogtümer Holstein und Lauenburg beruht 
auf einem ganz anderen Titel, welcher völkerrechtlicher Natur ist. 
Die beiden Mächte sind durch die Zession Dänemarks in denjenigen rechtlichen Be- 
sitzstand eingetreten, welcher bei dem Beginn der Exekution stattfand, welcher, un- 
geachtet der materiell bestrittenen rechtlichen Erbfolge, durch formal gültige Landes- 
gesetze eingeführt und vom Bunde durch die gegen die Regierung des Königs Christian IX. 
verfügte Exekution anerkannt worden war. Die Erbfolgefrage ist davon zunächst un- 
abhängig; sie würde, wenn die damalige Regierung nicht dem Bunde zur Exekution 
Veranlassung gegeben hätte, während des Besitzstandes des Königs Christian IX. zum 
Austrage gebracht worden sein, und wird zum Austrage gebracht werden können wäh- 
rend des Besitzstandes von Preußen und Osterreich. So lange keine der den Ansprüchen 
König Christians entgegenstehenden agnatischen Successionsrechte auf die Herzogthümer 
oder einzelne Theile derselben zu rechtlicher Anerkennung gelangt sind, haben Preußen 
u[nd] Oestreich¹ allein ein bestimmtes und ausdrückliches Recht auf die Verwaltung und 
militärische Besetzung der Herzogtümer; und es ist für den Bund keine Veranlassung zur 
Einmischung, solange nicht etwa auch der Verwaltung Preußens und Österreichs gegen- 
über die Gründe zur Exekution vorliegen, durch welche die letztere gegen die Regierung 
des Königs Christian IX. gerechtfertigt erschien. 
Ein Antrag am Bunde auf Teilnahme desselben an der Okkupation würde daher 
nicht allein keinen Rechtstitel für sich anzuführen haben, sondern sie würde den Bund 
auch in eine ganz falsche und von den verschiedensten Seiten leicht anfechtbare Lage 
1 Der Eingang des Satzes eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="22" />
        8 Vorschläge Bismarcks für gemeinsame Schritte mit Österreich zur Aufhebung der Exekution usw. 
bringen; die Teilnahme selbst aber würde eine bedenkliche Erweiterung der Befugnisse 
des Bundes gegenüber der Souveränität der einzelnen Staaten und damit ein gefährliches 
Präzedens bilden.  
ßIch erwähne nur im Vorbeigehen, dab eine Abteilung von ,,Bundestruppen" erst durch 
einen neuen Beschluß geschaffen werden müßte. Die Exekutionstruppen sind nach der klaren 
Exekutionsordnung sächsischis-hannöversche Truppen und können nicht ohne weiteres in ein 
Bundesheer verwandelt werden; sie sind in keinem anderen Sinne Teile eines solchen, 
als es die österreichischen und preußischen Truppen auch sind. 
Daß das Herzogtum Schleswig bei dieser Erörterung ganz außer Betracht bleibt, 
ist selbstverständlich. Ich bemerke nur, daß die Beziehungen zu demselben auch prak- 
tisch die Verwaltung der Herzogtümer durch Österreich und Preußen als allein aus- 
führbar erscheinen läßt, da eine gemeinsame Verwaltung von Holstein und Schleswig 
von jetzt ab angemessen werden dürfte und es zugleich für den Bund unmöglich ist, an der 
Verwaltung und Besetzung dieses nicht zu ihm gehörenden Herzogtums teilzunehmen. 
Wir können daher unsererseits der Kaiserlich Österreichischen Regierung nur vor- 
schlagen, den bundesmäßigen Weg einfach innezuhalten und nach erfolgter Ratifikation 
zunächst unter amtlicher Mitteilung des Friedensvertrags gemeinschaftlich an die Regie- 
rungen von Sachsen und Hannover die Aufforderung zu richten, die Beendigung des 
Exekutionsverfahrens anzuerkennen, ihre Truppen aus Holstein und Lauenburg zurück- 
zurufen und mit uns gemeinsam die erforderliche Anzeige über vorschriftsmäßige Er- 
füllung des Vollziehungsauftrags und geschehene Zurückziehung an die Bundesversamm- 
lung zu machen. 
An dem Erfolge eines solchen auf das unzweideutige Bundesrecht gestützten und von 
Österreich und Preußen gemeinschaftlich getanen Schrittes haben wir keine Veranlassung 
zu zweifeln. 
Ew. pp. ersuche ich ergebenst, dem Kaiserlichen Herrn Minister diese Ansicht der 
Königlichen Regierung vorzulegen und ihm zu dem Ende Abschrift dieser Depesche zu 
übergeben. 
*5. Telegramm an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Eigenhändiges Konzept.] 
Am 16. November waren in Wien die Ratifikationen des Friedensvertrages mit Dänemark 
ausgetauscht worden.  
Berlin, den 18. November 1864. 
S[eine] M[ajestät] der König legen hohen Werth darauf, daß nach erfolgter Ratifi- 
cation des Friedens nunmehr die zur Aufhebung der Execution in Holstein erforderlichen 
Maßnahmen beschleunigt werden. Ew. [pp.] wollen uns so bald als thunlich telegr[aphisch] 
von den Entschließungen des Kais[erlichen] Cabinetes in Betreff des Inhaltes meiner 
Depesche vom 14. d. M.¹ in Kenntniß setzen u[nd] dabei vertraulich zu erkennen geben, 
daß wir uns weder für verpflichtet noch den Herzogthümern gegenüber für berechtigt 
halten, die Fortdauer der bundesrechtlich nicht mehr gerechtfertigten Anwesenheit fremder 
Truppen in Holstein u[nd] Lauenburg zuzulassen. Auch die unberechtigten Strebungen 
1 Siehe Nr. 4.
        <pb n="23" />
        Preußen motiviert seinen Standpunkt in Dresden und Hannover. 9 
der Civil-Commissarien nach legislativer Thätigkeit im revolutionären Sinn lassen Eile 
nothwendig erscheinen. Zu Ew. pp. persönlicher Orientirung bemerke ich, daß diese Ueber- 
zeugung auch in dem Falle unsre Entschließungen leiten würde, wenn zu unserem Bedauern 
die von uns angestrebte Verständigung mit dem Kaiserl[ichen] Hofe nicht zu erreichen stände. 
*6. Erlaß an den Gesandten in Dresden 
von der Schulenburg-Priemern. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.]¹ 
Berlin, den 19. November 1864. 
Die Ratifikationen des Friedensvertrages mit Dänemark sind am 16. d. M. in Wien 
ausgetauscht worden; und wir hoffen, bald in der Lage zu sein, in Gemeinschaft mit Öster- 
reich der Königlich Sächsischen Regierung eine amtliche Mitteilung darüber zu machen und 
daran die Anträge zu knüpfen, welche sich mit Notwendigkeit daraus ergeben. Einstweilen 
ist es mir wichtig, Ew. pp. von den Absichten der Königlichen Regierung zu unterrichten, 
um Sie in den Stand zu setzen, sich schon jetzt in Übereinstimmung mit denselben auszusprechen. 
Ich wünsche zunächst darüber keinen Zweifel zu lassen, daß die Königliche Regierung 
das Exekutionsverfahren, welches durch die bekannten früheren Bundesbeschlüsse einge- 
leitet und mit dessen Vollziehung sie selbst in Gemeinschaft mit den Regierungen von Öster- 
reich, Sachsen und Hannover durch die Beschlüsse vom 1. Oktober und 7. Dezember v. J. 
beauftragt worden ist, nunmehr als beendigt ansieht. Es wird dies kaum noch einer beson- 
deren Begründung bedürfen, sondern muß als selbstverständlich erscheinen, sobald man nur 
den Zweck und Gegenstand der Exekution im allgemeinen und den Wortlaut der be- 
treffenden Bundesbeschlüsse ins Auge faßt. Die in dem eigentlichen Exekutionsdekret vom 
1. Oktober v. J. angeführten Beschlüsse vom 11. Februar und 12. August 1858, vom 
8. März 1860, vom 7. Februar 1861 und 9. Juli 1863, deren Ausführung, soweit sie nicht 
schon stattgefunden, herbeigeführt werden sollte, beziehen sich zum Teil auf die Herstellung 
einer Gesamtverfassung für die dänische Monarchie, in welcher die Herzogtümer Holstein 
und Lauenburg die ihnen vertragsmäßig zukommende, nach innen unabhängige, nach außen 
und im Verhältnis zu den übrigen Teilen der Monarchie gleichberechtigte Stellung einzu- 
nehmen haben würden, teils auf den provisorischen Zwischenzustand, bis solche Herstellung 
eingetreten, für welchen gefordert wurde, daß die deutschen Herzogtümer mit den übrigen 
Teilen der Monarchie gleich behandelt und keine finanziellen oder andere gemeinsame 
Gesetze erlassen würden, ohne den Ständen derselben ebenso wie dem Reichsrat vorgelegt 
worden zu sein. Der allgemeine Zweck der Exekution war demnach der Schutz der 
deutschen Herzogtümer gegen die Übergriffe der in Kopenhagen ihren Sitz habenden und 
unter speziell dänischen Einflüssen stehenden Regierung; der nächste Anlaß derselben war 
die Verordnung vom 30. März 1863, durch deren rechtzeitige Aufhebung im Verein mit 
entsprechenden Zusicherungen und Bürgschaften die Exekution eventuell vielleicht noch hätte 
abgewendet werden können. 
Es bedarf nur der Anführung dieser Gegenstände der Exekution, um zu der Über- 
zeugung zu gelangen, daß kein einziger derselben mehr vorhanden ist. Der positive Zweck 
1 Derselbe Erlaß ging auch an den Gesandten in Hannover Prinzen zu Ysenburg-Büdingen.
        <pb n="24" />
        10 Hinfälligkeit des Titels der Exekution. 
einer gleichartigen und gleichberechtigten Verbindung der Herzogtümer mit den anderen 
Teilen der Monarchie ist durch die Lösung dieser Verbindung überhaupt weggefallen; der 
negative Zweck der Abwehr dänischer Übergriffe und des Schutzes gegen unberechtigtes 
Verfahren der Regierung ist im vollsten Maße erreicht. 
Die angezogenen Beschlüsse haben also ihre Ausführung, soweit dieselbe überhaupt 
möglich war, vollständig gefunden. 
Diese Regierung selbst, gegen welche die Exekution verfügt worden, die Regierung des 
Königs Friedrich VII., gegen welche der Beschluß vom 1. Oktober, und des Königs 
Christian IX., gegen welche der Beschluß vom 7. Dezember gerichtet war, existiert in den 
Herzogtümern nicht mehr. Die Exekution hat also auch in dieser Beziehung ihr Objekt 
verloren. 
Wir dürfen daher wohl voraussetzen, daß die Regierungen von Sachsen und Han- 
nover über die Tatsache selbst, daß das Exekutionsverfahren vorschriftsmäßig vollzogen 
und beendet sei, sich mit uns und der Kaiserlich Österreichischen Regierung, welche sich be- 
reits dahin ausgesprochen hat, daß der Titel der Exekution jetzt hinfällig geworden, im 
Einverständnis befinden. 
Was in diesem Falle zu geschehen hat, wird durch die Exekutionsordnung vom 3. August 
1820 unzweideutig vorgeschrieben, und wir rechnen auf ein gleiches Einverständnis für 
die Absicht der Innehaltung dieses klaren bundesrechtlichen Weges. Namentlich einem 
so gründlichen Kenner des Bundesrechts gegenüber wie Herrn von Beust wird es keines 
näheren Nachweises, sondern nur einer Andeutung bedürfen, um den richtigen Weg außer 
Zweifel zu stellen. 
Der Artikel XIII der Exekutionsordnung bestimmt: 
„Sobald der Vollziehungsauftrag vorschriftsmäßig erfüllt ist, hört alles weitere 
Exekutionsverfahren auf, und die Truppen müssen ohne Verzug aus dem mit der 
Exekution belegten Staate zurückgezogen werden. 
Die mit der Vollziehung beauftragte Regierung hat zu gleicher Zeit der 
Bundesversammlung davon Nachricht zu geben.“ 
Es bedarf hiernach keines besonderen neuen Bundesbeschlusses über das Aufhören 
der Exekution, und die mit der letzteren beauftragten Regierungen sind, ohne sich begrün- 
deten Beschwerden und Regreßklagen auszusetzen, nicht berechtigt, einen solchen abzu- 
warten und darauf zu provozieren; sondern sie sind verpflichtet, sofort ihre Truppen aus 
dem besetzten Lande zurückzuziehen und der Bundesversammlung Anzeige von der 
geschehenen Zurückziehung und der erfolgten Vollziehung ihres Auftrages zu machen. 
Wir werden unsere Mitbeauftragten in der Exekution auffordern, dieser Bestimmung 
der Exekutionsordnung nachzukommen. 
Es ist selbstverständlich, daß eine jede der vier beauftragten Regierungen nicht allein 
das Recht, sondern die Verpflichtung hat, auf das Innehalten des durch die Exekutions- 
ordnung vorgeschriebenen Weges hinzuwirken. Die Bundesversammlung selbst hat nur 
die Anzeige entgegenzunehmen und ihr Einverständnis mit derselben auszusprechen. 
Die Initiative zu diesem bundesrechtlich feststehenden Verfahren würde unter anderen 
Umständen am natürlichsten von denjenigen beiden Regierungen ausgegangen sein, welche 
mit ihren Truppen in erster Linie die Herzogtümer Holstein und Lauenburg besetzt und 
deren Verwaltung durch ihre Kommissare übernommen hatten. Im gegenwärtigen Falle 
aber, in welchem der von Preußen und Österreich mit Dänemark abgeschlossene Friede ein 
so wesentliches Moment zur Beurteilung der Beendigung der Exekution bildet, werden
        <pb n="25" />
        Unanwendbarkeit des Titels der Okkupation. 11 
die Königlichen Regierungen von Sachsen und Hannover es natürlich finden, wenn mit der 
amtlichen Mitteilung dieses Friedens zugleich von diesen Mächten aus die entsprechende 
Aufforderung zur Zurückziehung der Truppen und gemeinschaftlichen Anzeige an den Bund 
an sie ergeht. 
Es kommt dabei noch ein Moment hinzu, welches ich nicht unerwähnt lassen darf: 
nämlich die Berechtigung Österreichs und Preußens, in ihrem eigenen Namen und im 
Namen der Herzogtümer die Zurückziehung der Exekutionstruppen zu verlangen. Diese 
beiden Mächte sind es jetzt, welche die Vertretung der Herzogtümer zu übernehmen haben, 
indem auf sie die Rechte des einstweiligen Besitzes übergegangen sind. 
Durch die Verhängung der Exekution gegen die damals bestehende Regierung der 
Herzogtümer ist der einstweilige Besitzstand König Christians IX. — unter Vorbehalt und 
Wahrung des rechtlichen Austrages — anerkannt worden, wie dies sowohl bundesrechtlich 
als allgemein rechtlich gar nicht anders sein konnte. Die Forderungen der Anerkennung 
eines anderweiten Rechts konnten jedenfalls nur gegen den Besitzer gerichtet werden; und 
dieser, welcher ebensowohl ein bestimmtes, der Prüfung bedürftiges Recht bebauptete, 
hätte jedenfalls beanspruchen können, in seinem Besitz bis zur Entscheidung des Streites 
geschützt zu werden. Dieser Besitzstand ist nunmehr durch den Friedensvertrag auf Öster- 
reich und Preußen übergegangen, und jede dieser beiden Mächte sowohl wie beide zusammen 
sind zu der Forderung berechtigt, daß dieser Besitzstand, in welchen sie in aller Form 
Rechtens durch die Zession des Königs Christian IX eingetreten sind, hergestellt und von 
allen anderen Regierungen geachtet werde. Dieses Recht des Besitzes muß jedenfalls so 
lange Platz greifen, bis ein besseres Recht allseitig anerkannt worden ist. Solange dies 
nicht geschehen, steht ohne Zweifel den beiden deutschen Mächten als Rechtsnachfolgern des 
Besitzers allein die Regierung und Verwaltung der Herzogtümer sowohl wie die militärische 
Besetzung derselben zu. Irgendeine andere Bundesregierung würde nur nach dem Titel der 
Exekution Anspruch auf eine militärische Besetzung derselben machen können; es ist aber 
schon oben nachgewiesen, daß dieser Titel jetzt hinfällig geworden ist. Unser eigener An- 
spruch beruht nicht auf einem bundesrechtlichen, mit der Exekution irgendwie zusammen- 
hängenden, sondern auf einem völkerrechtlichen Titel, wie ihn außer Österreich und Preußen 
keine andere Bundesregierung, ja der Bund selbst nicht aufzuweisen hat. 
Es ist mir nicht unbekannt, daß sich hier und da auch jetzt wieder wie im vorigen 
Jahre eine Neigung kundgegeben hat, einen solchen Titel in dem Verhältnis des Bundes zu 
der Erbstreitigkeit zu suchen und die Exekution in eine Okkupation durch den Bund 
zu verwandeln. Ich glaube, dies indes nur obenhin berühren zu sollen für den Fail, daß 
auch Ihnen gegenüber eine solche Neigung hervortreten sollte. Es wird Ihnen in diesem 
Falle leicht werden, die Unmöglichkeit der Durchführung eines solchen Anspruchs darzutun. 
Abgesehen davon, daß hierzu die Einleitung eines ganz neuen Verfahrens, die Herbeiführung 
eines vollständig neuen und auf ganz anderen Grundlagen beruhenden Bundesbeschlusses, 
die Zusammenziehung eines Korps von Bundestruppen und jedenfalls vorher die Be- 
endigung des Exekutionsverfahrens und die Zurückziehung der sächsischen und hannöver- 
schen Exekutionstruppen notwendig erforderlich sein würde, so ist in den Grundgesetzen 
wie in den Präzedenzien des Bundes auch nicht der geringste Anhaltspunkt aufzufinden, 
durch welchen ein solcher Beschluß motiviert werden könnte. Wir haben schon im vorigen 
Jahre in Gemeinschaft mit der Kaiserlich Österreichischen Regierung uns auf das ent- 
schiedenste darüber erklärt, daß wir eine Aktion des Bundes aus irgendeinem andern Titel 
als dem der Exekution nicht für gerechtfertigt erachten könnten; und indem wir selbst an
        <pb n="26" />
        12 Appell an Graf Platens Mäßigung und Besonnenheit. 
dieser Ansicht festhalten, sind wir außerstande einzusehen, wie ein Antrag auf eine Okku- 
pation der Herzogtümer Holstein und Lauenburg aus der Kompetenz des Bundes begründet 
werden sollte. 
Die Königliche Regierung behält sich, wie ich bereits im Eingange erwähnt habe, vor, 
bei amtlicher Mitteilung des Friedens eine entsprechende Aufforderung an ihre Mitbeauf- 
tragten zu richten. Einstweilen wünsche ich nur, daß Ew. pp. sich im Sinne dieses zur Mit- 
teilung nicht bestimmten Erlasses gegen die Königlich Sächsische Regierung eingehend äußern 
und unsere Auffassung mit den sie begründenden Motiven entwickeln mögen, um auf diese 
Weise das Terrain für die zu erwartenden amtlichen Schritte vorzubereiten. Ew. pp. 
wollen sich zu dem Ende bemühen, den einfach bundesmäßigen Charakter unseres Ver- 
fahrens und die rechtliche Unstatthaftigkeit jedes anderen Weges nachzuweisen und zur 
Geltung zu bringen. Sie werden es nötigenfalls in mündlicher und vertraulicher Unter- 
haltung als Ihre persönliche Überzeugung aussprechen können, daß die Königliche Re- 
gierung entschieden auf diesem bundesmäßigen Wege fest beharren und ein Abweichen davon 
auf keine Weise gestatten, vielmehr ihren berechtigten Forderungen allen Nachdruck geben 
werde. 
*7. Erlaß an den Gesandten in Hannover 
Prinzen zu Ysenburg-Büdingen. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Vertraulich. Berlin, den 19. November 1864. 
Ew. pp. erhalten in meinem Erlaß Nr. 117 vom heutigen Tage¹ ein ausreichendes 
Material, um die zunächst ihre Erledigung fordernde Frage über dasjenige, was in betreff 
der Beendigung der Bundesexekution in Holstein und Lauenburg zu geschehen habe, einer 
umfassenden und eingehenden Erörterung mit dem Königlich Hannöverschen Herrn Minister 
zu unterziehen. Wir stellen uns in dieser Frage so entschieden auf den Standpunkt des 
klaren und unzweideutigen Bundesrechts, und der Geist desselben ebensowohl wie der Wort- 
laut der  Bundesexekutionsordnung spricht so klar für unsere Auffassung, daß ich mich gern 
der Hoffnung hingebe, auch Graf Platen, welcher in dieser ganzen holsteinschen Angelegen- 
heit so mäßige und besonnene Auffassungen vertreten hat, werde die Richtigkeit derselben 
anerkennen und uns in der Ausführung unterstützen. Der Königlich Hannöversche Herr 
Minister wird zugleich die politische Bedeutung dieses Gegenstandes würdigen und sicher 
nicht verkennen, wie sehr ein offenes Entgegenkommen von seiten Hannovers dazu beitragen 
kann, eine ruhige und rechtliche Entwicklung der Angelegenheit zu sichern und jeder Diffe- 
renz unter den vier mit der Exekution beauftragten Regierungen vorzubeugen. Wenn 
Hannover in Betracht der zweifellosen Erledigung der Exekution im Verein mit Österreich 
und Preußen sich für die Zurückziehung der Exekutionstruppen und die betreffende An- 
zeige an den Bund ausspricht, so wird Sachsen nicht zurückbleiben können; der Königlich 
Hannöverschen Regierung aber wird das Anerkenntnis nicht fehlen können, daß sie durch 
ein vollständig korrektes bundesmäßiges Verhalten zugleich einem Gegensatze die Spitze ab- 
gebrochen habe, welcher zu schwierigen Verwicklungen hätte führen können. 
1 Identisch mit Nr. 6.
        <pb n="27" />
        Ausgleichung des Rendsburger Konflikts. Festigkeit Preußens in der Exekutionsfrage. 135 
Inzwischen ist nun auch die Konferenz zur Ausgleichung des Rendsburger Konfliktes 
in Kiel zusammengetreten;² und es läßt sich die Hoffnung hegen, daß dieselbe eine Form finden 
werde, durch welche allen Wünschen der Königlich Hannöverschen Regierung vollständig 
entsprochen und der Beweis geliefert werde, daß wir niemals die militärische Ehre ihrer 
Truppen haben verletzen wollen. Eben weil uns dies fernlag, haben wir die Forderung 
einer Genugtuung abgelehnt, so gern wir den Truppen jede mögliche moralische Befrie- 
digung gewähren wollen. Wir würden uns auch in dieser Beziehung um so entgegen- 
kommender erweisen können, je mehr wir überzeugt sein dürften, daß die Königlich Han- 
növersche Regierung in der allgemeinen Frage über das Aufhören der Exekution unsere 
Ansicht teilt und dieselbe zu unterstützen bereit ist, und daß sie selbst daher auch in dem Wieder- 
einrücken ihrer Truppen in Rendsburg nur eine temporäre Maßregel erblickt, welche noch 
vor dem Abschluß der Exekution den Truppen die gewünschte Befriedigung gewähren soll. 
Denn darüber, daß wir uns auf eine weitere dauernde Besetzung Rendsburgs oder eines 
andern Teils von Holstein durch Exekutionstruppen nach Ratifikation des Friedens nicht 
einlassen werden, wollen Ew. pp. dem Königlich Hannöverschen Herrn Minister ebenfalls 
keinen Zweifel lassen. Ganz vertraulich füge ich hinzu, daß auch der Mangel des ausdrück- 
lichen Einverständnisses der Kais[erlich] Oestr[eichischen] Regirung, falls er eintreten sollte, 
in dieser unsrer Auffassung u[nd] ihren Folgen nichts ändern würde. Gegen Gr[af] Platen 
wollen Ew. [pp.] nicht unerwähnt lassen, daß die revolutionären Bestrebungen der Civil- 
Commissare auf dem Gebiete der Verwaltung in Holstein u[nd] auf dem der Gesetzgebung 
in Lauenburg uns jede Verlängerung der amtlichen Thätigkeit dieser Herrn bedenklich er- 
scheinen lassen u[nd] wir ungern in den Fall gesetzt sein würden, die durch den Frieden er- 
worbnen zweifellosen Souveränitätsrechte S[eine]r M[ajestät] und des K[ai]sers von 
Oestr[eich] den Ausschreitungen der Commissarien gegenüber thatsächlich zu wahren.³ 
*8. Telegramm an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Eigenhändiges Konzept.] 
Am 19. November teilte Freiherr von Werther die verläufige Antwort Graf Mensdorffs 
auf die Bismarcksche Depesche vom 14. November (siehe Nr. 4) mit. Danach gab der öster- 
reichische Minister zwar die Notwendigkeit des Aufhörens der Bundesexekution zu, beharrte aber 
dabei, daß aus bundesfreundlicher Rücksichtnahme bis zur näheren Bestimmung der Zukunft der 
Herzogtümer eine geringe Anzahl von Bundestruppen in Holstein belassen werden möge. 
Freiherr von Werther machte darauf dem Grafen Mensdorff bemerklich, die preußische Über- 
zeugung über die Notwendigkeit des  gänzlichen Fortziehens der Bundestruppen aus Holstein stehe 
so fest, daß er, Werther, persönliche Besorgnis hätte, „daß unter jeder Bedingung, selbst wenn zu 
meinem Bedauern die angestrebte Verständigung mit dem Wiener Kabinett nicht erreicht werde, 
diese Überrzeugung unsere Entschließungen leiten würde“. 
Berlin, den 19. November 1864. 
S[eine] M[ajestät] der König ist mit der Erklärung am Schlusse Ihres Telegr[amms] 
vollkommen einverstanden, und wird dem Gr[afen] Karolyi gegenüber, der morgen Audienz 
hat, Sich in demselben Sinn aussprechen, daß wir das Aufhören der rechtlich hinfälligen 
Execution als Vorbedingung weitern Verfahrens ansehn. 
2 Vgl. dazu Nr. 9, sowie Bd. IV, 504 ff. 
3 Der Schluß des Erlasses von den Worten an: „Ganz vertraulich füge ich hinzu“ eigenhändiger Zu- 
satz Bismarcks.
        <pb n="28" />
        14 Erledigung des Rendsburger Konflikts. 
*9. Schreiben an den Oberstleutnant im Großen Generalstabe 
von Stiehle, z. Zt. in Kiel. 
[Eigenhändiges Konzept.] 
Schon am 23. August 1864 hatte die österreichische Regierung den Zusammentritt militärischer Bevollmächtigter der vier mit der Exekution in Schleswig-Holstein beauftragten 
Regierungen zur Ausgleichung des über die Besetzung von Rendsburg entstandenen Konflikts 
(vgl. Bd. IV, S. 543) vorgeschlagen. Der Beginn der Verhandlungen verzögerte sich indes, da 
der preußischerseits zum Bevollmächtigten ausersehene Oberstleutnant von Stiehle durch seine 
Teilnahme an den Wiener Friedensverhandlungen mit Dänemark längere Zeit hindurch zurückgehalten wurde. So konnte der Zusammentritt der Kommissare erst am 15. November in Kiel stattfinden. Noch am gleichen Tage übersandte Stiehle den Entwurf eines Abkommens, der ein vorübergehendes Wiedereinrücken der hannoverschen und sächsischen Truppen in Rendsburg vorsah. Bismarck war unter der Voraussetzung, daß Hannover, von dem er sich eines größeren Entgegenkommens in der Frage des Aufhörens der gesamten Exekution als von seiten Sachsens versah (vgl. Nr. 7), tatsächlich ein solches Entgegenkommen bezeige, zu voller Genugtuung bereit. 
Am 19. November schrieb er an Roon, der dem Könige über das Abkommen Vortrag halten sollte: ,,Ich würde ihre [Bewilligung], soweit es dem preußischen Troupier nicht Anstoß erregt, davon abhängig machen, daß Hannover in betreff der Räumung seitens der gesamten Exekution auf unsre Wünsche eingeht. Ziehn sie gleich darauf ganz ab, so kann man dem Könige von Hannover ja auch diesen Balsam auf das wunde Herz gönnen." Von der Stellung einer solchen Vorbedingung wurde dann Abstand genommen; dafür erhielt Stiehle den Auftrag, eine Verwahrung gegen das weitere Verbleiben der Exekutionstruppen in den Herzogtümern zu Protokoll zu geben. Am 27. November erfolgte die Ausführung des Abkommens ,,auf eine Weise, daß damit 
auch der Flaggenstreit tatsächlich als ausgeglichen betrachtet werden mußte". Vgl. Dammers, 
Erinnerungen und Erlebnisse, S. 82, W. von Hassell, Geschichte des Königreichs Hannover, II, 2, 184 ff. 
Berlin, den 23. November 1864. 
Nach mündlichem Vortrag bei S[eine]r M[ajestät] am 22. c. 
Ew. [pp.] werden ermächtigt, dem mit Bericht vom 15. von Ihnen eingereichten Ent- 
wurfe wegen Rendsburg, einschließlich der eingeklammerten Stellen, beizutreten, jedoch zu 
Protokoll zu bemerken, daß dadurch ein neuer Rechtstitel für die Anwesenheit K[öniglich] 
Han[növerscher] oder Sächs[ischer] Truppen in Rendsburg, nicht eingeräumt wird, es sich 
vielmehr nur um die vorübergebenden Einrichtungen für die Zeit bis zur Räumung der 
H[erzo]gthümer von Seiten der Exekutionstruppen handelt, so daß mit letztern auch die 
nach Rendsburg zu legenden Abtheilungen derselben abziehn werden. 
*10. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Wie Freiherr von Werther am 21. November aus Wien meldete, glaubte Graf Mensdorff trotz der dringlichen Vorstellungen, die der Preußische Gesandte im Verfolg des Bismarckschen Telegramms vom 19. (siehe Nr. 8) ihm machte, im Hinblick auf eine von seinem Vorgänger Graf Rechberg den Mittelstaaten gegebene Zusicherung, daß sie nach dem Friedensschluß nicht völlig aus Holstein verdrängt werden sollten, nicht imstande zu sein, sich die preußische Forderung des völligen Wegziehens der Bundestruppen aus Holstein zu eigen zu machen. Diese Haltung Graf Mensdorffs konnte Bismarck, der entschlossen war, die Forderung der Räumung Holsteins nötigenfalls allein gegen den Bund durchzusetzen, nicht hindern, zunächst an die österreichische Regierung noch in aller Form das Ersuchen zu gemeinsamem Vorgehen in der Räumungsfrage zu richten. 
Berlin, den 23. November 1864. 
Nachdem die Ratifikationen des am 30. Oktober zu Wien geschlossenen Friedens aus- 
getauscht sind und der letztere dadurch in jeder Beziehung zur vollen Geltung gekommen ist, 
besteht bei der Kaiserlichen Regierung wie bei uns selbst kein Zweifel mehr darüber, daß die
        <pb n="29" />
        Amtliches Ersuchen an Österreich auf gemeinsames Vorgehen in der Exekutionsfrage. 15 
der Bundesxekution durch die Beschlüsse vom 1. Oktober und 7. Dezember v. J. vorgezeich- 
neten Zwecke vollständig erledigt sind und dieselbe damit als beendet anzusehen ist. 
Damit tritt nach dem § 13 der Exekutionsordnung vom 3. August 1820 für die mit der- 
Exekution beauftragten Regierungen die Notwendigkeit ein, ihre Exekutionstruppen ohne 
Verzug zurückzuziehen und davon, daß dies geschehen, der Bundesversammlung Nachricht 
zu geben. 
Es liegt in der Natur der Sache, daß die Initiative hierzu von denjenigen beiden Re- 
gierungen ausgehe, welche den Frieden geschlossen  und dadurch den einstweiligen Besitz 
der Herzogtümer überkommen haben. 
Die Regierung Seiner Majestät des Königs richtet demgemäß an die Kaiserlich Öster- 
reichische Regierung das Ersuchen, mit ihr gemeinsam unter amtlicher Mitteilung des 
Friedensvertrages an die Königlichen Regierungen von Sachsen und Hannover eine Er- 
klärung über die daraus folgende Beendigung des Exekutionsverfahrens und die Auf- 
forderung zur Zurückziehung ihrer Truppen aus Holstein und Lauenburg und zur gemein- 
samen Anzeige an den Bund zu richten. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs versehe ich die Königlichen Gesandten in 
Dresden und Hannover in dieser Beziehung mit Instruktion¹ und ersuche Ew. pp. bei dem 
Kaiserlichen Kabinette die analoge Instruktion der Kaiserlichen Gesandten zu befürworten, 
um unseren Vertretern die weitere Weisung zu womöglich gemeinsamer Abgabe der be- 
treffenden Erklärung resp. Aufforderung zugehen zu lassen. 
Ew. pp. ersuche ich, dem Kaiserlichen Herrn Minister eine Abschrift dieser Depesche mit- 
zuteilen und mir die Rückäußerung Seiner Exzellenz unverzüglich telegraphisch zu melden. 
*11. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Abschrift.] 
Vertraulich. Berlin, den 23. November 1864. 
In Verfolg meines Erlasses vom heutigen Tage, die Beendigung der Bundesexekution 
in Holstein und Lauenburg betreffend¹ habe ich Ew. pp. noch ergebenst zu ersuchen, es dem 
Herrn Grafen Mensdorff vertraulich auszusprechen, wie bedeutsam das Gewicht ist, welches 
für uns die Entschließung haben wird, die Österreich in dieser Frage trifft, und wie wenig wir 
selbst uns den Ernst der Folgen verhehlen, welche sich an die Eventualität unseres ein- 
seitigen Vorgehens in Dresden und Hannover knüpfen können. Wenn es nicht gelingt, 
uns mit dem Kaiserlichen Hofe zu verständigen, so werden wir bemüht sein, die Divergenz 
unserer Politik auf den einzelnen Punkt zu beschränken, und das weitere Einverständnis 
dadurch nicht gefährden zu lassen, und hoffen, darin auch von dem Wiener Kabinett unter- 
stützt zu werden. Wir können uns aber nicht verhehlen, daß der Eindruck im Inlande wie 
im Auslande ein anderer sein und dadurch eine Hoffnung auf weitergehende Differenzen ge- 
nährt werden wird, welche selbst, wenn ganz unbegründet und durch den Erfolg widerlegt, 
doch schon als Hoffnung eine bedenkliche und gefährliche ist. Namentlich würde die ruhige 
Entwicklung der nächsten Phase dadurch gefährdet werden, indem die widerstrebenden Re- 
1 Vgl. Nr. 6. 
11. 1 Siehe Nr. 10
        <pb n="30" />
        16 Dringende Mahnungen und Warnungen nach Wien. 
gierungen wähnen könnten, an Österreich einen Rückhalt gegen uns zu finden, und sich da- 
durch in ihrem Widerstande werden bestärken lassen. Wir sind gewiß, daß solche Rech- 
nungen trügerisch sein werden, denn wir können nicht glauben, daß das Wiener Kabinett, 
wenn es auch an unserem Schritt positiv teilzunehmen sich nicht entschließen kann, demselben 
an den einzelnen Höfen oder am Bunde einen Widerspruch entgegensetzen würde, der gegen 
eine klare bundesgesetzliche Vorschrift gerichtet sein müßte. 
Dennoch können wir auch unsererseits nicht umhin, in dem Entschluß des Kaiserlichen 
Kabinetts, sich in einer Frage von uns zu trennen, deren tiefere prinzipielle Bedeutung ich in 
meinem Erlaß entwickelt habe, einen, wenn auch nur temporären und einzelnen Sieg der- 
jenigen Richtung in der österreichischen Politik zu erblicken, deren Tendenzen wesentlich das 
Ausscheiden des Herrn Grafen von Rechberg veranlaßt haben. Die bedenklichen Folgen, 
welche wir von diesem Ausscheiden besorgten, sehen wir durch den Eintritt des Herrn 
Grafen von Mensdorff zu unserer großen Befriedigung neutralisiert; und wir hegen auch 
jetzt die Zuversicht, daß es seiner Festigkeit gelingen werde, Tendenzen zu überwinden, welche 
mit seiner bewährten konservativen Gesinnung unmöglich im Einklang stehen können. Aber 
es ist gefährlich, diesen Tendenzen Einräumungen zu machen, welche sofort alle auf sie gesetzten 
Hoffnungen an den Höfen wie in den Parlamenten der Mittelstaaten und unter den revo- 
lutionären Elementen Deutschlands neu beleben, die Bestrebungen der revolutionären Staats- 
männer Deutschlands ermutigen und im Auslande die Zuversicht auf das Zusammenhalten 
Preußens und Österreichs in großen politischen Fragen erschüttern müssen. 
Diesen Gefahren wird der Kaiserliche Herr Minister schwerlich Bedenken von gleichem 
Gewicht für den von uns vorgeschlagenen, einfach und zweifellos bundesrechtlichen Weg ent- 
gegenzustellen haben. Bei einem gemeinsamen Vorgehen Preußens und Österreichs 
ist ein tatsächlicher Konflikt gewiß nicht, wahrscheinlich auch nicht einmal ein ernstlicher 
Widerspruch zu besorgen. Sollte der Herr Graf von Mensdorff auf ein Mehr oder 
Weniger der Entfremdung oder der Gunst der mittelstaatlichen Ministerien einen so großen 
Wert legen, daß ihm dadurch das innige Verhältnis zu Preußen und die Einwirkung des- 
selben auf die ganze europäische Politik aufgewogen würde? Sollte er glauben können, durch 
eine von jenen Staaten und ihre von der Opposition in Österreich begünstigte Politik den 
Sieg der von ihm vertretenen Sache fördern zu können und sich die Überwindung der ihm 
entgegenstrebenden revolutionären Elemente zu erleichtern? Werden diese Elemente nicht 
aus einem ersten Erfolge die Zuversicht und die Handhabe zu weiteren Erfolgen nehmen und 
unablässig bemüht sein, die alte Spaltung zwischen Preußen und Österreich wieder hervor- 
zurufen und zu erweitern? Wir haben unsererseits die feste Absicht, an dem Bündnis und 
Einverständnis mit Österreich festzuhalten, solange dieses selbst nicht davon abläßt und sich 
auf die Seite unserer Gegner stellt, aber wir können uns nicht dazu verstehen, und wäre es 
auch in Gemeinschaft mit Österreich, dem Prinzipe, dessen Bekämpfung die Lebensaufgabe 
der jetzigen preußischen Regierung ist, Konzessionen zu machen und unberechtigte Triumphe 
zu bereiten. Ob dieses Prinzip uns auf den Straßen und in den Klubs oder in Gestalt aktiver 
deutscher Staatsmänner und uniformierter Truppen gegenübersteht, macht für uns keinen 
Unterschied in der Notwendigkeit, es anzugreifen, wenn wir es überwinden wollen. 
Ew. pp. ersuche ich ergebenst, die in diesem Erlaß — welcher, wie ich ausdrücklich 
bemerke, nicht zur Mitteilung bestimmt ist — niedergelegten Betrachtungen in mündlicher 
und vertraulicher Besprechung mit dem Herrn Grafen von Mensdorff mit aller Entschieden- 
heit zu verwerten.
        <pb n="31" />
        Gezwungene Auslegungen Beusts. Sistierung des preußischen Rückmarsches. 17 
*12. Erlaß an den Gesandten in Dresden 
von der Schulenburg-Priemern. 
[Eigenhändiges Konzept.]¹ 
Die preußischen Sondierungen in Hannover und Dresden wegen der Beendigung des 
Exekutionsverfahrens und der Zurückziehung der Exekutionstruppen aus Holstein fanden eine 
sehr verschiedene Aufnahme. Zwar trat auch in den Äußerungen des hannöverschen Ministers 
Grafen Platen gegenüber dem Gesandten Prinzen von Ysenburg der Wunsch zutage, daß dem 
Deutschen Bunde nach dem Friedensschlusse „ein Drittel Mitverwaltung und Mitbesetzung 
der Herzogtümer“ belassen werden möge; immerhin wurde anerkannt, daß die preußische Auffassung 
von der Erledigung des Exekutionsverfahrens und der sich daraus ergebenden Zurückziehung der 
Exekutionstruppen der Berechtigung nicht entbehre, und es wurde ein entgegenkommendes Ver- 
halten Hannovers in Aussicht gestellt. Dagegen erwies sich der sächsische Minister Freiherr von 
Beust gegenüber den Darlegungen, die ihm der Gesandte von der Schulenburg in Gemäßheit des 
Bismarckschen Erlasses vom 19. November (siehe Nr. 6) machte, durchaus unzugänglich. Er stellte 
sich, wie Schulenburg am 22. November berichtete, auf den Standpunkt, daß die Exekution in 
Holstein, die sich längst in eine Okkupation verwandelt habe, keineswegs durch den Friedensschluß 
erledigt sei, sondern erst durch einen formellen Bundesbeschluß aufgehoben werden könne, der 
aber auf eine entschiedene Opposition jedenfalls bei Sachsen stoßen werde. Auch das Recht, über 
die Zukunft der Elbherzogtümer zu entscheiden, wollte der sächsische Minister ausschließlich dem 
Bunde vindizieren. Ganz entschieden lehnte Beust die Zurückziehung der in Holstein befindlichen 
Exekutionstruppen vor einem dahingehenden ausdrücklichen Bundesbeschluß ab. 
Berlin, den 24. November 1864. 
Auf Ew. [pp.] Bericht vom 22. November Nr. 176 erwidere ich vorläufig u[nd] ver- 
traulich, daß die gezwungenen Auslegungen, die H[err] v. Beust der Execut[ions] Ordnung 
u[nd] dem Bundesrechte giebt, S[eine] M[ajestät] den König in hohem Grade befremdet 
und einstweilen veranlaßt haben, den Rückmarsch aller noch in den Herzogthümern befind- 
lichen Kön[iglichen] Truppen zu sistiren. Wir hatten glauben können, daß es sich darum 
handeln werde, mit der K[öniglich] Sächs[ischen] Reg[irung] die Zeitfrage in Betreff der 
Räumung Holsteins Seitens der Exerut[ions]-Truppen freundschaftlich zu regeln; da der 
K[öniglich]-S[ächsische] H[err] Min[ister] aber im Princip die Anwendung der klaren Be- 
stimmungen des Bundesrechtes bestreitet, so werden wir denselben Nachdruck zu ver- 
schaffen wissen. Der Auftrag zu amtlichen Eröffnungen an die K[öniglich]-S[ächsische] 
Reg[ierung] wird Ew. [pp.] zugehn, sobald wir von Wien die Antwort auf unsre Frage über 
die Betheiligung der K[aiserlich]-Östr[eichischen] Regirung an denselben erhalten haben 
werden. Der Ausfall dieser Antwort wird weder in unserer Auffassung der Beziehungen zur 
Kais[erlichen] Reg[irung] noch in unserm Entschluß, den Abschluß der Exekution thatsäch- 
lich herbeizuführen, eine Aenderung hervorrufen.  
Dieser Erlaß ist nicht zur Mittheilung sondern nur zur Maßgabe für Ew. [pp.] Hal- 
tung in Ihren Beziehungen mit H[errn] v. Beust bis zur weitern Entwicklung der An- 
gelegenheit bestimmt. 
*13. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Berlin, den 25. November 1864. 
In Verfolg meiner neulichen Mitteilungen¹ in betreff des Aufhörens der Bundes- 
exekution in Holstein und Lauenburg und der militärischen Besetzung dieser beiden Herzog- 
 
1 Vgl. Nr. 13. 
13. 1 Siehe Nr. 10, 11. 
V 2
        <pb n="32" />
        18 Positives Recht Preußens auf Ausweisung der Bundestruppen. 
tümer habe ich Ew. pp. Aufmerksamkeit noch auf einen Gesichtspunkt zu lenken, welchen ich 
Ew. pp. in Ihren Unterhaltungen mit dem Herrn Grafen von Mensdorff im Auge zu 
behalten ersuche. 
Durch den Abschluß des Friedens haben unserer Überzeugung nach die beiden deutschen 
Mächte auch gegenseitig gegeneinander das Recht erlangt, zu verlangen, daß keine 
der beiden Mächte einseitige Dispositionen über dieselben treffe. Eine einseitige Disposition 
würde es aber sein, wenn eine derselben einer dritten Macht das Zugeständnis machen 
wollte, in irgendeinem Teile der Herzogtümer ohne Zustimmung der anderen eine, wenn auch 
noch so geringe Truppenmacht aufzustellen. Daß keine fremden Truppen, d. h. keine anderen 
als österreichische und preußische in den Herzogtümern geduldet werden, ist ein Recht, welches 
jede einzelne der beiden Mächte auch der anderen gegenüber besitzt. Wir würden dieses 
Recht ohne allen Anstand anerkennen, wenn es von österreichischer Seite gegen uns geltend 
gemacht würde. Wir haben auch keinen Zweifel, daß es in Wien auch uns ohne Bedenken 
zugestanden würde, wenn es sich um einen neuen Einmarsch von Bundestruppen handelte. Das 
Kaiserliche Kabinett würde in einem solchen Falle gewiß nicht daran denken, einen solchen 
Einmarsch ohne unsere Zustimmung für möglich zu erklären. Dasselbe, was von einem neuen 
Einmarsch, muß aber auch von dem Verbleiben fremder Truppen gelten, wenn solche — 
was für das Rechtsverhältnis gleichgültig ist — aus irgendeinem andern Umstande in den 
Herzogtümern vorhanden sind. Sie können nur dann darin verbleiben, wenn beide Mächte, 
welche durch die Zession des Königs von Dänemark den Besitz der Herzogtümer über- 
kommen haben, gleichmäßig damit einverstanden sind; und jede derselben hat der andern 
gegenüber das Recht, ihre Zustimmung zu versagen. 
Für Ew. pp. brauche ich nicht erst zu bemerken, daß wir unsererseits in unseren gegen- 
wärtigen Beziehungen zu Wien viel mehr zu einer freundschaftlichen Verständigung und 
Ausgleichung irgendeiner Differenz der Ansichten als zu einer bestimmten Hervorhebung 
unserer Rechte Veranlassung finden und die erstere bei weitem vorziehen. Ich hoffe zwar 
auch, daß unsere auf die allgemeine Politik und auf die mit Österreich den übrigen Regie- 
rungen gegenüber gemeinsame Stellung gestützten Gründe, wie ich sie in meinen früheren Er- 
lassen entwickelt habe, genügen werden, um den Herrn Grafen von Mensdorff zu bestimmen, 
sich unserer Auffassung anzuschließen, und daß wir nicht nötig haben werden, das eben 
dargelegte positive Recht, welches uns auch Österreich gegenüber zusteht, anzurufen. Ich 
habe es indes nicht für unnötig gehalten, Ew. pp. das Bestehen dieses Rechts noch bestimm- 
ter  zurückzurufen, damit Sie, wenn der Lauf der Diskussion darauf führen und Sie es für 
nötig erachten sollten, sich auch darauf beziehen und unsern Entschluß erklären können, 
von diesem unserm Recht Gebrauch zu machen. 
*14. Telegramm an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Eigenhändiges Konzept.] 
Die Meldungen aus Dresden über die schroffe Haltung Freiherrn von Beusts in der Frage 
der Zurückziehung der sächsischen Truppen aus Holstein (vgl. Nr. 12), die den Verdacht einer 
näheren Verständigung Sachsens mit Österreich nahelegten, riefen in Bismarck lebhafte Besorg- 
nisse wach. In dieser Stmmung schrieb er am 23. November an Roon: „Ich lese mit einiger 
Beunruhigung von unseren Truppenmärschen durch Lübeck und Mecklenburg, während die 
Österreicher zum Teil noch Kolding umschweben. Es wäre sehr bedenklich, irgendeinen Moment 
1 Das Konzept trägt den Vermerk ebenfalls von Bismarcks Hand: „Von S[einer] M[ajestät] genehmigt.“
        <pb n="33" />
        Österreich dringt auf Verständigung wegen Zukunft d. Herzogtümer, Preuhen auf vorher. Räumung. 19 
eintreten zu lassen, in welchem unsere Streitkräfte nicht den vereinigten Bundesgenossen (Öster- 
reicher, Sachsen und Hannoveraner) zweifellos überlegen wären. . . In acht Tagen kann es auf 
Kraftentwicklung ankommen, und ich möchte lieber, daß wir uns lange und zahlreich in Holstein 
umhertrieben, den Exekutions-Sergeanten aus seinen Quartieren aufstöbern und sie für uns ver- 
langen. Können wir dies nicht morgen besprechen?“  (Denkwürdigkeiten aus dem Leben des 
Generalfeldmarschalls Grafen von Roon, II, 296 f.) Roon entwickelte darauf den Gedanken, 
den Rückmarsch der preußischen Truppen aus Holstein bis auf weiteres einzustellen. Tatsächlich 
wurde dies am 24. zum Beschluß erhoben; gleichzeitig wurde eine Konzentration preußischer 
Truppen bei Torgau angeordnet, gegen Hannover aber nur insoweit demonstriert, als eine bei 
Minden versammelte Division den Befehl erhielt, daselbst einstweilen Kantonnements zu beziehen. 
Soweit Bismarcks Besorgnisse  gegen Österreich gerichtet gewesen waren, kam er davon durch einen 
eingehenden Bericht Freiherrn von Werthers vom 22. November, der am 25. in Berlin eintraf, 
in etwas zurück. Aus ihm ergab sich, daß Graf Mensdorff, wenn er auch an der Auffassung fest- 
hielt, daß der Deutsche Bund bei der Festsetzung der Angelegenheiten eines Bundeslandes, wie es 
Holstein nun einmal sei, nicht ganz ignoriert werden könne, doch dringend wünschte, Mittel und 
Wege ausfindig zu machen, um mit Preußen in der ganzen Angelegenheit zu einer Verständigung 
auf breiter Grundlage zu gelangen. Bereits am 12. November hatte Graf Mensdorff drei aus- 
führliche Depeschen an den österreichischen Gesandten in Berlin zur Mitteilung an Bismarck 
gelangen lassen, die das österreichische Programm bezüglich der Zukunft der Herzogtümer dar- 
legten. Es lief auf die Konstituierung eines selbständigen Bundesstaats Schleswig-Holstein unter 
dem Augustenburger hinaus. Einer Einräumung von maritimen und militärischen Vorteilen an 
Preußen wollte sich Österreich nicht widersetzen, jedoch betonte Graf Mensdorff ausdrücklich, daß 
das Bundesrecht es unmöglich mache, den neuen Staat wesentlicher Hoheitsrechte zu entkleiden. 
Jetzt, am 21. November, stellte Graf Mensdorff in weiterem Entgegenkommen in Aussicht, daß 
die preußischen Wünsche auf Einräumung maritimer und militärischer Vorteile bei der Regelung 
der Zukunft der Herzogtümer Berücksichtigung finden sollten; auch trat er nicht mehr so unbedingt 
für den Augustenburger ein. Freilich ließ er gleichzeitig durchblicken, daß Österreich sich nicht fest- 
zulegen vermöge, solange Bismarck, der in dem Wunsche, erst die Exekutionsfrage erledigt zu 
sehen bisher jede Rückäußerung auf das österreichische Zukunftsprogramm unterlassen hatte, nicht 
bestimmt seine Ansichten und Bestrebungen ausspreche. 
Berlin, den 25. November 1864. 
Da H[err] von Beust, unsern vertraulichen Anfragen gegenüber, sich entschlossen erklärt, 
die rechtswidrige Stellung der sächsischen Truppen in Holstein unter Titel Occupation auf- 
recht zu erhalten, so hat der König befohlen, daß alle auf Heimwege begriffnen Kön[ig- 
lichen] Truppen in Holstein Halt machen. Wir sind Oestreich die offne Mittheilung hier- 
über schuldig und werden Rückmarsch ungesäumt fortsetzen, sobald die sogenannten Exe- 
kutionstruppen Holstein räumen. Einstweilen bleibt auch die westphälische Division bei 
Minden concentrirt. Nach Ihrem Bericht 609² u[nd] Karolyi's gestrigen Aeußerungen 
zweifle ich an baldiger Verständigung wegen Zukunft der H[er]z[og]thümer nicht, sobald 
Execution, wie Bundesrecht vorschreibt, zurückgezogen sein wird. 
*15. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Kanzleikonzept.]¹ 
Berlin, den 25. November 1864. 
Ew. pp. ist bekannt, daß wir behufs Herbeiführung des Abschlusses der Exekution in 
Dresden und Hannover das Terrain vertraulich sondiert und vorbereitet haben. Wir sind 
bei dem Grafen Platen wie immer einer ruhigen und versöhnlichen Auffassung begegnet. 
Herr von Beust aber hat sich wiederholentlich dahin erklärt, daß der Buchstabe der Bundes- 
exekutionsordnung uns zwar zur Seite stehe, daß indessen diese Exekutionsordnung selbst 
lückenhaft sei und der Vervollständigung bedürfe, daß außerdem diese gegenwärtige Exe- 
2 Identisch mit dem Bericht Freiherrn von Werthers vom 22. November. 
15. 1 Das Konzept trägt den Vermerk von Bismarcks Hand: „Von S[einer] Maj[estät] genehmigt.“
        <pb n="34" />
        20 Appell an Österreichs Bundesgenossenschaft für das monarchisch-konservative Prinzip. 
kution keine eigentliche Exekution, sondern im Grunde eine Okkupation und namentlich von 
Sachsen niemals aus einem anderen Gesichtspunkte aufgefaßt worden sei. Ew. pp. werden 
mir zugeben, daß Interpretationen von dieser Stärke wohl unter Umständen von einer 
überlegenen und zur Gewalttat entschlossenen Macht schwächeren Gegnern gegenüber mit 
Erfolg angewandt worden sein mögen, daß aber Preußen sich nicht in der Lage befindet, 
sich das klare Bundesrecht nach diesem Zuschnitte von Sachsen zumessen zu lassen. Ange- 
sichts dieser Haltung des Dresdener Kabinettes steht bei uns die Entschließung fest, einem 
tatsächlichen Rechtsbruche, welcher auf unsere Kosten stattfindet, auch tatsächlich entgegen- 
zutreten. Seine Majestät der König hat deshalb befohlen, daß die Königlichen Truppen, 
welche auf dem Marsche nach der Heimat sind und die Herzogtümer noch nicht verlassen 
haben, überall da, wo sie sich heut befinden, Halt machen sollen. Außerdem wird die heut 
von Seiner Majestät bei Minden inspizierte Division einstweilen daselbst Kantonnements 
beziehen, während anderweite Truppen den Befehl erhalten, sich bei Torgau zu konzen- 
trieren. Sobald die sogenannten Exekutionstruppen Holstein verlassen, werden wir unge- 
säumt unsere dortigen Streitkräfte auf die für den Friedensfuß mit der Kaiserlichen Regie- 
rung verabredete Stärke vermindern; bis dahin aber gebietet uns die unberechtigte Gegen- 
wart einer fremden und nach der politischen Richtung, welche sie vertritt, für uns nicht zu- 
verlässigen Streitmacht, eine der letzteren gewachsene Truppenzahl außerhalb des gewöhn- 
lichen Garnisondienstes disponibel zu haben. Daß in dieser Maßregel kein Schatten einer 
Absicht, die Rechte Österreichs zu beeinträchtigen, liegen kann, werden Ew. pp. voraus- 
sichtlich in Wien nicht zu versichern brauchen. Den Intentionen des Königs ist jeder Ge- 
danke, durch welchen der Zukunft der Herzogtümer ohne das volle Einverständnis seines 
erhabenen Verbündeten präjudisiert werden könnte, absolut fremd, und wird es auch dann 
bleiben, wenn wir zu unserem ernsten Bedauern bei Durchführung der gerechten Forderung, 
daß alle anderen als preußisch-österreichische Streitkräfte Holstein verlassen sollen, der 
aktiven Unterstützung des Kaiserhofes entbehren müßten. 
Daß die Exekutionstruppen Sachsens und Hannovers Holstein räumen, bevor über 
dessen Zukunft entschieden wird, halte ich für ein Gebot der politischen Ehre Preußens 
ebensowohl, als für eine unabweisbare Folge der preußisch-österreichischen Politik nach 
dem Geiste, in welchem unsere Allianz zu Anfang dieses Jahres geschlossen, und in welchem 
sie von seiten unserer Gegner am Bunde bekämpft wurde. Wir sind uns bewußt, auch jetzt 
diesem Geiste treu zu sein,²) und ich würde die Früchte, welche unsere Bundesgenossenschaft 
für das monarchisch-konservative Prinzip, für das Ansehen der beiden deutschen Mächte 
und für ihre Besziehungen untereinander haben sollte und könnte, als verloren ansehen, 
wenn die von Herrn von Beust am Bunde und im Volke vertretene Partei bei Austrag 
der Sache das politische Schlachtfeld behauptete. Sobald die Herzogtümer, vermöge ihrer 
Befreiung von den sächsischen und hannöverschen Truppen, zweifellos zur alleinigen Dis- 
position Preußens und Österreichs stehen, glaube ich nach dem Gesamteindruck unserer Ver- 
handlungen der letzten Tage einer baldigen Verständigung zwischen beiden Höfen ent- 
gegensehen zu dürfen, und wird Graf Mensdorff dabei die Überzeugung gewinnen, wie 
wenig Neigung bei uns vorhanden ist, das Einverständnis der beiden konservativen Mon- 
archien in Deutschland spezifischen Interessen zu opfern, wie sehr auch die öffentliche Meinung 
gerade unserer konservativen   Kreise an letzteren hängen mag. 
Graf Karolyi deutete mir gestern als einen Ausweg aus der Schwierigkeit, in welche 
2 Der Eingang des Satzes eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="35" />
        Österreich lehnt Beteiligung an den preußischen Schritten in Dresden und Hannover ab. 21 
die Kaiserliche Regierung sich durch unser Vorgehen versetzt findet, die Möglichkeit an, 
daß Österreich die Ausübung seines eigenen Besatzungsrechtes in Holstein teilweis auf 
sächsische Truppen übertragen könne. Ich will vom rechtlichen Standpunkte die Frage nicht 
untersuchen, ob der eine von zwei Mitbesitzern befugt sei, wider den Willen des anderen die 
Ausübung seiner Militärhoheit in einem gemeinschaftlich besessenen Lande auf eine dritte 
Macht zu übertragen; aber für die politische Auffassung liegt es auf der Hand, daß 
wir für die Verständigung mit Österreich über die Zukunft der Herzogtümer nicht dieselbe 
Bereitwilligkeit haben werden wie jetzt, sobald Österreich unsere Intimität durch das Ein- 
schieben Sachsens in dieselbe erkältete. Wir würden daraus ungern den Beweis entnehmen, 
daß die Umstände stärker sind als der gute Wille der Souveräne und ihrer Regierungen, und 
daß ein Verhältnis, vermöge dessen Österreich und Preußen miteinander inniger verbunden 
wären als jedes von ihnen mit irgendeiner anderen Regierung, für jetzt nicht durchführ- 
bar sei. 
Wir verkennen nicht die Schwierigkeiten, von welchen die Entschließungen des Kaiser- 
lichen Kabinettes umgeben sind, sobald die Umstände sich so gestalten, daß eine Wahl zwischen 
der preußischen Politik und der entgegenstehenden anderer deutscher Bundesgenossen zu 
treffen steht; aber wir glauben auch, daß es in der Macht des Kaiserlichen Kabinettes 
liegt, dem Konflikte zwischen der preußischen und der sächsischen Politik vorzubeugen, indem 
es auch seinerseits das Dresdener Kabinett ernstlich auffordert, dem Rechte die Ehre zu 
geben und von Prätensionen abzustehen, welche in dem gerade von dort aus sonst mit Vor- 
liebe akzentuierten Bundesrechte auch dann keinen Boden finden, wenn man zu den 
gezwungensten Interpretationen seine Zuflucht nimmt. 
* 16. Telegramm an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Am 26. November hatte Freiherr von Werther durch Telegramm Nr. 613 gemeldet, daß 
Österreich sich an den preußischen Schritten in Dresden und Hannover nicht beteiligen werde. 
Berlin, den 26. November 1864. 
Telegramm Nr. 613 erhalten. In der Erwartung, daß die amtliche Mitteilung durch 
Graf Karolyi in demselben Sinne ausfalle, werden wir unsere Gesandten in Frankfurt, 
Dresden und Hannover anweisen, den Friedensvertrag amtlich vorzulegen, in Dresden 
und Hannover daran die Aufforderung zur Räumung, in Frankfurt die Anzeige von der 
Beendigung der Exekution und die Nachricht von der geschehenen Aufforderung an Sachsen 
und Hannover knüpfen unter kurzer Friststellung für etwaige Beschlußnahme. Ew. pp. 
wollen den Grafen Mensdorff fragen, ob das Kaiserliche Kabinett etwa bereit sei, die 
Vorlage des Friedens, sei es an allen genannten Orten, sei es wenigstens in Frankfurt, mit 
uns gemeinschaftlich zu machen und nur die daran zu knüpfenden Anträge uns allein zu 
überlassen? 
Mein Erlaß von gestern Nr. 627¹ ist zum Verlesen geeignet; wenn Graf Mensdorff 
verlangt, kann er auch vertraulich mitgeteilt werden. 
1 Siehe Nr. 15.
        <pb n="36" />
        22 Preußen geht allein in Dresden und Hannover vor. 
*12. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.]¹ 
Berlin, den 27. November 64. 
Nachdem ich infolge der gefälligen Berichte Ew. pp. und der Mitteilungen des Herrn 
Grafen Karolyi die Hoffnung habe aufgeben müssen, daß das Kaiserlich Österreichische 
Kabinett sich zu einer gemeinsamen Aufforderung an die Königlichen Regierungen von 
Sachsen und Hannover entschließen werde, sind wir in die Lage gekommen, mit dieser 
Aufforderung allein und selbständig vorzugehen.  
Die Königlichen Gesandten in Dresden und Hannover sind daher angewiesen worden, 
die in Abschrift anliegenden beiden Noten² zu übergeben. 
Wenn wir nicht binnen 24 Stunden eine zustimmende Antwort erhalten, werden wir 
am Bunde mit unserer eigenen Mitteilung über die Beendigung der Exekution die Anzeige 
von der erfolgten Weigerung der Königlich sächsischen resp. Königlich Hannöverschen 
Regierung verbinden. 
Über die Behandlung der Angelegenheit am Bunde habe ich dem Königlichen Bundes- 
tagsgesandten die in Abschrift beiliegenden beiden Instruktionen A und B³ erteilt. 
Wir haben absichtlich die beiden Gegenstände, die Vorlegung des Friedensvertrages 
und die Anzeige über die Beendigung der Bundesexekution, getrennt behandelt, um es 
der Kaiserlich Österreichischen Regierung möglich zu machen, wenigstens den ersteren Akt, 
die Vorlegung des Friedens, gemeinsam mit uns vorzunehmen. Es würde uns dies jeden- 
falls in hohem Grade erwünscht sein, wenn wir auch den Akt selbst, welcher unserer Anzeige 
über die Exekution vorhergegangen sein muß, nicht davon abhängig machen können. Wir 
sehen aber keine Bedenken voraus, welche das Kaiserliche Kabinett verhindern könnten, 
in dieser Beziehung den an und für sich erforderlichen und rein formalen Akt mit uns vor- 
zunehmen. 
Der Königliche Bundestagsgesandte ist angewiesen worden, für diese Vorlegung nicht 
die ordentliche Sitzung der Bundesversammlung vom nächsten Donnerstag abzuwarten, 
sondern eine außerordentliche Sitzung zu erbitten, um darin nach Maßgabe des Erlasses A 
die Vorlage zu machen. 
Wenn nach Ablauf der oben gedachten 24 Stunden keine zustimmende Antwort in 
Dresden und Hannover erfolgt sein sollte, so wird der Königliche Bundestagsgesandte 
in einer zweiten, ebenfalls außerordentlich anzuberaumenden Sitzung die in dem Erlaß B 
enthaltene weitere Eröffnung zu machen haben, um die Bundesversammlung in die Lage 
zu bringen, durch ein zeitiges Einschreiten weitere Verwicklungen zu verhüten. Wir 
hoffen, bei dieser lediglich aus bundesfreundlichen Gesinnungen und aufrichtiger Friedens- 
liebe hervorgegangenen Anrufung der Intervention der Bundesversammlung in der 
letzteren selbst keinem Widerspruch der Kaiserlich Österreichischen Regierung zu begegnen, 
vielmehr auf ihre Unterstützung bei diesem Ausweg zur Vermeidung einer beklagens- 
werten Komplikation hoffen zu dürfen. Wir können es uns allerdings nicht verhehlen, 
daß zur Erreichung dieses Zweckes die etwa von der Bundesversammlung zu tuenden 
Schritte mit möglichster Beschleunigung geschehen müßten, da wir die Beseitigung der 
1 Nach einem Kanzleivermerk war der Erlaß vom König genehmigt. 
2 Den Text der Noten siehe in: Das Staatsarchiv, VII, 340 ff. 
3 Identisch mit Nr. 19 und 20.
        <pb n="37" />
        Fristsezung in Dresden. 23 
Execution thatsächlich bewirken würden, wenn dieselbe nicht ohne allen Verzug 
durch den Bund oder durch eignen Entschluß der betheiligten Regirungen herbeigeführt 
wird. Vertraulich bemerke ich, daß wir nicht länger als 3 Tage auf die Entschließungen 
des Bundes warten werden, doch wollen Sie eine amtliche Mittheilung über diesen Punkt 
nicht machen.⁴ 
*18. Erlaß an den Gesandten in Dresden 
von der Schulenburg-Priemern.¹ 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Berlin, den 27. November 1864. 
Ew. pp. erhalten in der Anlage den Tenor zweier Noten an die Königlich Sächsische 
Regierung,² welche ich Sie ersuche, unverzüglich insoweit ausfertigen zu lassen, daß Sie 
dieselben unmittelbar übergeben können, nachdem Ihnen die telegraphische 
Weisung dazu von hier zugekommen sein wird. Es wird dieses 
vielleicht schon am Montag oder Dienstag der Fall sein;³ bis zum Eingange des weiteren 
telegraphischen Auftrags wollen Sie über die Sache nichts verlauten lassen. Die Noten 
werden gleichzeitig und gleichlautend in Hannover abgegeben werden. 
Bei der Übergabe wollen Ew. pp. dem Herrn Minister von Beust gefälligst münd- 
lich sagen, daß wir uns zwar in der Note selbst einer positiven Fristbestimmung enthalten 
hätten, daß wir aber eine Antwort binnen 24 Stunden erwarteten und das Ausbleiben 
derselben als eine Weigerung ansehen müßten. 
Von der erfolgten Abgabe und der Zeit, wann dieselbe geschehen, wollen Ew. pp. 
mir gefälligst sofort telegraphisch Anzeige machen; ebenso von einer etwa erfolgten 
Antwort, und resp. nach Ablauf der 24 Stunden davon, daß diese Antwort nicht 
erfolgt ist. 
*19. Erlaß an den Bundestagsgesandten in Frankfurt von Savigny. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.]¹ 
Berlin, den 27. November 1864. 
Ew. pp. übersende ich anliegend ein amtlich ausgefertigtes und wohlbeglaubigtes 
Exmplar des am 30. v. M. zu Wien abgeschlossenen Friedensvertrages, dessen Rati- 
fikationen am 16. d. M. ebendort ausgewechselt sind. 
Ew. pp. wollen dasselbe im Namen und Auftrag der Königlich Preußischen Regie- 
rung dem Bundestage amtlich überreichen und die Hoffnung dabei aussprechen, daß die 
4 Der Schluß des Erlasses, von den Worten im vorletzten Satze an: „da wir die Beseitigung der Execution“ 
eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
18. 1 Nach einem Kanzleivermerk war der Erlaß vom König genehmigt. Ein analoger Erlaß ging nach 
Hannover; doch wurde darin in Berücksichtigung der freundlicheren Haltung Graf Platens die direkte Frist- 
setzung vermieden und nur mitgeteilt, daß eine solche in Dresden erfolgt sei. 
2 Vgl. Nr. 17 Fußnote 2. 
3 Der Auftrag zur Überreichung der Noten erfolgte am 29. November. Im letzten Moment wurde 
Schulenburg, im Hinblick darauf, daß Österreich sich entschloß, gemeinsam mit Preußen den Antrag auf  sofortige 
Zurückziehung der Exekution zu stellen (vgl. Nr. 24) angewiesen, bei Übergabe der Noten die Erwähnung der 
Frist von 24 Stunden zu unterlassen. Doch hatte der Gesandte beim Eintreffen dieser Weisung bereits bei 
Übergabe der Noten bemerkt, daß er binnen 24 Stunden Antwort erwarte. (Vgl. Nr. 27.) 
19. 1 Nach einem Kanzleivermerk war der Erlaß vom König genehmigt.
        <pb n="38" />
        24 Preußens Eröffnungen am Bunde. 
hohe Versammlung die Nachricht von dem glücklich hergestellten Frieden im Norden 
Europas mit Befriedigung entgegennehmen werde. Das Bundespräsidium wird zu diesem 
Zwecke zur Anberaumung einer außerordentlichen Sitzung zu ersuchen sein. 
Zugleich wollen Sie die Übergabe mit folgenden kurzen Bemerkungen begleiten: 
Durch den Artikel III des Vertrages habe Seine Majestät König Christian IX. auf 
alle seine Rechte in Bezug auf die drei Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg 
zu Gunsten von Preußen und Österreich verzichtet, und es sei damit der Besitzstand, wie er 
zur Zeit des Regierungsantritts Seiner Majestät des Königs Christian IX. vorhanden 
gewesen, rechtlich auf diese beiden Mächte übergegangen. 
In der bundesrechtlichen Stellung der beiden zum Bunde gehörigen Herzogtümer 
Holstein und Lauenburg sowie in ihren Rechten und Pflichten dem Bunde gegenüber sei 
dadurch nichts verändert worden, sowie selbstverständlich die Rechte des Bundes voll- 
ständig vorbehalten und gewahrt bleiben.  
Ebensowenig seien dadurch die Rechte derjenigen, welche Erbansprüche an die gedachten 
Herzogtümer zu haben behaupteten, berührt worden, welchen durch die Exekutionsvoll- 
streckung nach der ausdrücklichen Erklärung in den Erwägungen des Bundesbeschlusses 
vom 7. Dezember v. J. nicht habe präjudiziert werden sollen, so wenig wie den 
vom Bunde innerhalb seiner Kompetenz in Bezug darauf zu fassenden Ent- 
schließungen. Die Königliche Regierung stehe in betreff der Prüfung und der Ent- 
scheidung dieser Rechte auf demselben Standpunkt wie früher. Sie erkenne daher 
auch die fortdauernde Gültigkeit des Bundesbeschlusses vom 28. November 1863 an, wo- 
nach die Stimme dieser Herzogtümer am Bunde einstweilen suspendiert bleibe. 
Dagegen seien durch diesen Friedensschluß und dessen amtliche Vorlage an den Bund 
die auf die Vollziehung der Exekution bezüglichen Bundesbeschlüsse vom 1. Oktober und 
7. Dezember v. J. erledigt. Die Beschlüsse vom 11. Februar und 12. August 1858, vom 
8. März 1860, vom 7. Februar 1861 und 9. Juli 1863, zu deren Ausführung die Exe- 
kution angeordnet, seien teils ihrem Zwecke nach vollständig erfüllt, teils gegenstandslos 
geworden. Die Königliche Regierung werde in ihrer Eigenschaft als eine der mit der 
Vollziehung der Exekution beauftragten Regierungen sofort dem Bunde besondere An- 
zeige und Vorlage machen. 
Im übrigen werde die hohe Bundesversammlung aus den Bestimmungen des Ver- 
trages über die Entschädigung für die von Dänemark gegen andere als preußische und 
österreichische Schiffe verübten Feindseligkeiten erkennen, wie die beiden Mächte bemüht 
gewesen, auch die Interessen ihrer deutschen Bundesgenossen wahrzunehmen. 
*20. Erlaß an den Bundestagsgesandten in Frankfurt von Savigny. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.]¹ 
Berlin, den 27. November 1864. 
Im Anschluß an die Vorlegung des Friedenstraktats vom 30. Oktober d. J., zu 
welcher Ew. pp. durch meinen Erlaß Nr. 310² vom heutigen Tage mit Instruktion versehen 
worden sind, habe ich Ew. pp. ergebenst zu ersuchen, der Bundesversammlung noch folgende 
weitere Eröffnung zu machen: 
1 Nach einem Kanzleivermerk war der Erlaß vom König genehmigt. 
2 Siehe Nr. 19.
        <pb n="39" />
        Geplante weitere Eröffnung am Bunde. 25 
Die Königliche Regierung habe soeben in ihrer Eigenschaft als vertragschließende 
Macht der hohen Bundesversammlung den Friedensvertrag vom 30. Oktober vorgelegt und 
diese Mitteilung mit denjenigen Bemerkungen begleitet, welche geeignet seien, das Ver- 
hältnis dieser völkerrechtlichen Transaktion zum Deutschen Bunde festzustellen. Es bleibe 
ihr inzwischen in ihrer Eigenschaft als eine der mit der Vollziehung der Exekution beauf- 
tragten Regierungen eine weitere Pflicht zu erfüllen übrig. 
Sie habe bereits Veranlassung genommen zu bemerken, daß infolge der durch den 
Friedensschluß herbeigeführten Lage der Dinge die Beschlüsse vom 1. Oktober und 
7. Dezember v. J. erledigt und die Exekution, nachdem sie vorschriftsmäßig vollzogen, voll- 
ständig beendet worden sei. 
Sie glaube sich einer eingehenden Motivierung dieser Erklärung enthalten zu sollen, 
indem sie voraussetzen müsse, daß die hohe Bundesversammlung mit ihren eigenen Beschlüssen 
vom 11. Februar und 12. August 1858, vom 8. März 1860, vom 7. Februar 1861 und 9. Juli 
1863, zu deren Ausführung die Exekution angeordnet worden, zu vertraut sei, um nicht sofort 
zu erkennen, daß der Zweck derselben teils vollständig erreicht, teils auf die gegenwärtige 
Sachlage nicht mehr anwendbar sei. 
Der Artikel XIII der Exekutionsordnung vom 3. August 1820 schreibe in Überein- 
stimmung mit dem Artikel XXXIV der Wiener Schlußakte für diesen Fall vor, daß jedes 
Exekutionsverfahren sofort aufzuhören, daß die betreffenden Regierungen ihre Exekutions- 
truppen zurückzuziehen und von der Beendigung des Geschäfts der Bundesversammlung 
Nachricht zu geben haben. 
Die Königlich Preußische Regierung komme hiermit dieser Vorschrift nach und erstatte 
der Bundesversammlung die erforderliche Anzeige. Sie bemerke zugleich, daß die ihr in 
Ziffer II, 2 aufgetragene Bereithaltung überlegener Streitkräfte für den Fall tatsächlichen 
Widerstandes gegen die Exekutionsvollstreckung während des ganzen Verlaufs der Ereig- 
nisse stattgefunden habe, und daß gegenwärtig von ihrer Seite auf den Titel der Exekution 
keine Truppen in den Herzogtümern Holstein und Lauenburg aufgestellt seien, daß die mili- 
tärische Okkupation dieser beiden Herzogtümer durch preußische und österreichische Truppen 
auf Grund des in dem Friedensvertrage vom 30. Oktober d. J. völkerrechtlich erworbenen 
vorläufigen Besitztitels erfolge. 
Die Königliche Regierung habe ferner an die Königlichen Regierungen von Sachsen 
und Hannover, welche in Ausführung von Ziffer II, 1 und 2 des Beschlusses vom 1. Oktober 
v. J. die Zivilkommissare ernannt und ihre Truppen denselben beigegeben, auf Grund der 
Exekutionsordnung und der Wiener Schlußakte und in Verbindung mit ihrem eigenen an- 
geführten Besitztitel die Aufforderung gerichtet,³ die Kommissare und die Truppen zurück- 
zuberufen und die entsprechende Anzeige an die hohe Bundesversammlung zu richten. Sie 
beehre sich, die betreffenden Noten in der Anlage der hohen Bundesversammlung ab- 
schriftlich vorzulegen.  
Der Königliche Bundestagsgesandte sei aber zu seinem Bedauern bereits in der Lage, 
im Auftrage seiner Regierung der hohen Bundesversammlung mitzuteilen, daß dieser Auf- 
forderung nicht entsprochen worden ist. 
3 Vgl. Nr. 18.
        <pb n="40" />
        26 Eventualantrag Preußens. Instruktion für Savigny. 
Die Königliche Regierung finde sich, ehe sie weitere Maßregeln zur Wahrung ihrer 
Rechte ergreife, durch die bundesfreundliche Gesinnung, die sie auch jetzt zu betätigen 
wünsche, bewogen, der hohen Bundesversammlung hiervon unverweilt Mitteilung zu machen, 
um dieselbe in die Lage zu setzen, durch ein rechtzeitiges Einschreiten weiteren Verwicklungen 
vorzubeugen. 
Die Königliche Regierung vertraue hierin zuversichtlich wie auf die bundesfreundlichen 
Gesinnungen der einzelnen Regierungen, so auf die Weisheit der hohen Bundesversammlung, 
welcher die bedenklichen Folgen weiterer Verwicklung nicht entgehen würden. Ein Zuwider- 
handeln gegen klare und ausdrückliche Bestimmungen nicht nur der allseitig angenommenen 
Exekutionsordnung, sondern eines der Grundgesetze des Bundes, auf welchen diese Ordnung 
beruhe, werde als eine Verletzung der Grundverträge des Bundes erscheinen, welche die 
hohe Bundesversammlung ohne Zweifel, soviel an ihr sei, werde verhüten wollen. 
Der Königliche Gesandte sei daher angewiesen, den Antrag zu stellen: 
Hohe Bundesversammlung wolle ihr Einverständnis mit der von der Königlich 
Preußischen Regierung gemachten Anzeige über die Beendigung des Exekutions- 
verfahrens aussprechen und eine schleunige Eröffnung darüber an die Königlichen 
Regierungen von Sachsen und Hannover gelangen lassen; 
und zugleich zu erklären, daß im Falle des Nichterfolgs die Königliche Regierung in die 
Lage kommen werde, ihre bundesrechtlich und völkerrechtlich begründeten Ansprüche selb- 
ständig zu wahren. 
Ew. pp. wollen zugleich für diesen Antrag eine sofortige Beschlußfassung  oder sonst die 
kürzest mögliche Frist für die Beschlußfassung und die Anberaumung einer außerordentlichen 
Sitzung verlangen. 
*21. Erlaß an den Bundestagsgesandten in Frankfurt von Savigny. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.]¹ 
Berlin, den 27. November 1864. 
Ew. pp. beehre ich mich in betreff der Behandlung der beiden am Bunde zu machenden 
Eröffnungen noch folgende genauere Mitteilung zu machen. 
Ich wünsche, daß die Vorlegung des Friedensvertrags mit den zur Begleitung be- 
stimmten Bemerkungen (Erlaß Nr. 310)² sofort geschehe. Kann sie mit Österreich gemeinsam 
stattfinden, so ist dies um so erwünschter; sie darf aber nicht in Aussicht darauf verzögert 
werden. 
Die Königlichen Gesandten in Dresden und Hannover wurden gleichzeitig zur Abgabe 
der Noten, deren Entwürfe die Anlagen zu meinem Erlaß Nr. 311³ bilden, angewiesen; und 
der Königliche Gesandte in Dresden wird beauftragt, mündlich von Herrn von Beust eine 
Rückäußerung in 24 Stunden zu begehren. 
1 Das Konzept trägt den Kanzleivermerk „Von Seiner Majestät genehmigt“ und ferner auf einem ange- 
hefteten Zettel den eigenhändigen Vermerk Bismarcks: „Besonders zu couvertiren, zu elgenhändiger Eröffnung“. 
2 Siehe Nr. 19. 
3 Siehe Nr. 20.
        <pb n="41" />
        Preußen zum Äußersten entschlossen. Sachsens geplanter Gegenantrag. 27 
Ew. pp. werde ich von der erfolgten Abgabe der Noten telegraphisch in Kenntnis setzen; 
und ich ersuche Sie ergebenst, alles so vorzubereiten, daß sofort nach Ablauf dieser 24 Stunden, 
wenn Ihnen nicht inzwischen eine telegraphische Nachricht von mir über das etwa bereits in 
Dresden oder Hannover erfolgte Zugeständnis zugehen sollte, eine weitere Bundestagssitzung 
erfolgen kann, in welcher Sie dann gefälligst die meinem Erlaß Nr. 311 entwickelte Anzeige 
über die Beendigung der Exekution und die Weigerung der resp. Königlich Sächsischen oder 
beider Regierungen erstatten und die Beschlußfassung  in der kürzesten möglichen Frist, wo- 
möglich sofort, verlangen wollen. Sie werden dabei persönlich auf die Gefahr im Verzuge 
aufmerksam machen und durchblicken lassen, daß, wenn der Bund nicht spätestens binnen drei 
Tagen Abhilfe geschafft habe, wir uns selbst helfen würden. 
Nachschrift. Vertraulich bemerke ich noch zu Ihrer eigenen Vergewisserung, daß 
Seine Majestät der König fest entschlossen ist, falls unsern Forderungen nicht in der ange- 
gebenen Frist vollständig entsprochen wird, die Exekutionstruppen und die Zivilkommissare 
unverzüglich mit Gewalt aus den Herzogtümern zu vertreiben und für etwaigen Widerstand 
die betreffenden Regierungen als verantwortlich anzusehen. Die Parteinahme Österreichs 
gegen unsere Aktion ist nicht zu gewärtigen; wir haben darüber, nachdem unsere Ent- 
schließungen ohne Kenntnis der Auffassung, welche sie in Wien finden würden, aber definitiv 
gefaßt waren, vertrauliche Beruhigung erhalten. Ich bitte, diese Nachschrift zu sekretieren.“ 
*22. Erlaß an den Bundestagsgesandten in Frankfurt von Savigny. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Berlin, den 28. November 1864. 
Aus einer telegraphischen Mitteilung des Königlichen Gesandten in Dresden und außer- 
amtlichen Äußerungen des Grafen Hohenthal entnehme ich, daß die Königlich Sächsische 
Regierung beabsichtigt, am Bunde einen Antrag auf Interpretation des Artikels XIII der 
Bundesexekutionsordnung zu stellen, welche Herr von Beust, wie Ew. pp. aus dem Ihnen 
mitgeteilten Berichte des Herrn von der Schulenburg¹ ersahen, als lückenhaft und der Er- 
gänzung bedürftig darstellt. 
Sollte dieser Antrag wirklich eingebracht werden, so wollen Ew. pp. erklären: es handle 
sich im gegenwärtigen Augenblick nicht um Interpretation oder Ergänzung, sondern um die 
Ausführung von Vorschriften, welche bisher niemals als zweifelhaft angesehen worden 
seien, und welche die Königliche Regierung nicht als zweideutig anerkennen könne; Sie seien 
daher in der Lage, Instruktionseinholung über den Antrag der Interpretation, für welche 
nachher volle Muße sein würde, zu fordern, könnten aber nicht zugeben, daß dadurch die Aus- 
führung der durch den Wortlaut vorgeschriebenen Maßregel verzögert würde. 
In Ihren persönlichen Äußerungen wollen Ew. pp. mit Entschiedenheit hervorheben, 
daß ein solcher Antrag in der ganzen Sachlage wie der Auffassung der Königlichen Regierung 
nichts ändern könne, und daß die letztere nicht zugeben werde, daß dadurch die Erfüllung 
ihrer berechtigten Forderungen verschleppt oder beeinträchtigt werde, welche sie in diesem 
Fall selbständig zu wahren in die Lage kommen würde. 
1 Die Nachschrift ist laut Kanzleivermerk eigenhändiger Zusatz Bismarcks in der Ausfertigung. 
22. 1 Vgl. die Vorbemerkung zu Nr. 14
        <pb n="42" />
        28 Behandlung des sächsischen Antrages. 
Es soll ferner davon die Rede sein, daß Sachsen selbst gleichzeitig mit der Forderung 
einer Interpretation den Antrag stellen würde: der Bund möge einstweilen die Beendigung 
der Exekution und die Zurückberufung der Zivilkommissare und der Truppen beschließen. 
Sollte dieses der Fall sein, so würden Sie einem entsprechenden sofortigen Beschluß zu- 
stimmen können, indem Sie erklärten, daß die Königliche Regierung zwar mit Rücksicht auf 
den Wortlaut des Artikels XIII der Exekutionsordnung einen vorgängigen Bundesbeschluß 
nicht für erforderlich erachte, da aber der Inhalt des Beschlusses der Sachlage ent- 
sprechend sei, [insofern] als er eine Aufforderung zur Ausführung ohnehin bestehender 
bundesrechtlicher Vorschriften darstelle, so trage die Königliche Regierung kein Bedenken, 
demselben zuzustimmen, müsse aber gleichzeitig auf die sofortige Ausführung dringen. 
Die Fassung der in meinem Erlaß Nr. 311² angegebenen Anzeige über die Beendigung 
des Exekutionsverfahrens und über die Weigerung der betreffenden Regierungen würden 
Ew. pp. alsdann den Umständen gemäß modifizieren. 
*23. Telegramm an den Bundestagsgesandten 
in Frankfurt von Savigny. 
[Eigenhändiges Konzept.]¹ 
Nach einem Telegramm des Bundestagsgesandten von Savigny vom 28. November hatte 
der Präsidialgesandte Freiherr von Kübeck auf den 29. eine außerordentliche Bundestagssitzung 
anberaumt, in der die sächsische Regierung den Antrag einbringen wollte: Der Bundestag möge 
Beschluß darüber fassen, ob sie den ihr erteilten Auftrag auf Bundesexekution als vorschrifts- 
mäßig erfüllt zu betrachten und demgemäß ihre Truppen aus den Herzogtümern zurückzuziehen 
habe. Savigny fragte an, ob er von Artikel 30 der Geschäftsordnung des Bundestages Gebrauch 
machen und die geschäftliche Behandlung des sächsischen Antrags inhibieren solle. 
Berlin, den 29. November 1864. 
Ew. [pp.] wollen die heutige Sitzung sogleich zur Mittheilung der beglaubigten Abschrift 
des Friedens benutzen, in Gemeinschaft mit Oestreich, wenn Kübeck es will, sonst allein. 
Doch wollen Sie für heut bei der Mittheilung von dem Inhalt des gestrigen Erlasses Nr. 310² 
absehn, über dessen Benutzung ich weitre Bestimmung vorbehalte, die Mittheilung also ein- 
fach ohne Erläuterung machen. 
Ueber den sächsischen Antrag stimmen Sie für Verweisung an Ausschuß. Von Art[ikel] 30 
machen Sie allein nicht Gebrauch; thut es Oestreich, so treten Sie bei. Kommt es zu sach- 
licher Abstimmung, so erklären Sie: 
Nach Art[ikel] 13 [der] E[xecutions]-O[rdnung] habe Sachsen die Frage sich selbst zu 
beantworten u[nd] anzuzeigen, daß es seine Truppen zurückgezogen. Wir müßten fordern, 
daß letztres sowie Abberufung der Commissare schleunig erfolge, und wenn es unterbliebe, die- 
jenigen welche den Bundesverträgen zuwider handeln für die Folgen verantwortlich machen. 
Zu Ihrer eignen Orientirung bemerke ich, daß kein Bundesbeschluß uns abhalten 
wird der Execution ein Ende zu machen. 
2 Siehe Nr. 20. 
23. 1 Das Konzept trägt am Kopf den Vermerk von der Hand Bismarcks: „Ex post v[on] S[einer] 
M[ajestät] genehmigt.“ 
2 Siehe Nr. 19.
        <pb n="43" />
        Österreich lenkt im letzten Moment ein. Gemeinsamer Antrag Österreichs und Preußens. 29 
*24. Telegramm an den Gesandten in Wien 
Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Nach einem Telegramm Freiherrn von Werthers vom 29. November (Nr. 622) war der 
österreichische Präsidialgesandte beim Bunde, Freiberr von Kübeck, angewiesen worden, gemein- 
schaftlich mit Preußen unter Vorlage des Friedensvertrages die Beendigung des Exekutions- 
verfahrens zu beantragen und hiermit im speziellen Namen Österreichs die Erklärung zu ver- 
binden, daß das Wiener Kabinett zum Zweck einer den Rechten und Interessen des Bundes ent- 
sprechenden Ausführung des Artikels 3 des Wiener Friedensvertrages (der die Rechte Däne- 
marks an den Elbherzogtümern auf die beiden deutschen Großmächte übertrug) in Berlin Unter- 
handlungen angeknüpft habe. Durch diese Erklärung hoffte Österreich, wie Graf Mensdorff dem 
Freiherrn von Werther gegenüber betonte, die „allseitige Einigung“ zu fördern; um so mehr hielt 
er sich berechtigt, gleichzeitig durch den Grafen Karolyi in Berlin die Erwartung auszusprechen, 
daß Preußen nunmehr auch von allen „Androhungen und Vergewaltigungsversuchen“ Abstand 
nehmen werde. 
Berlin, den 29. November 1864. 
Graf Karolyi hat die dem Telegramm Nr. 622 entsprechende Erklärung heut nach- 
mittag abgegeben, leider war es nicht mehr Zeit, Herrn Savigny noch für heutige Sitzung 
instruieren zu können, weshalb nur die einfache Vorlage des Friedens gemeinsam erfolgt, zu 
der Herr von Savigny nur im Interesse der leichtern Verständigung mit Österreich an- 
gewiesen war.¹ Herr von Savigny ist nun angewiesen,² den von Herrn von Kübeck in Aus- 
sicht gestellten Antrag mit letzterem in nächster Sitzung gemeinsam einzubringen, und in Ergän- 
zung der daran geknüpften österreichischen Erklärung hinzuzufügen, daß auch Preußen 
mit Befriedigung durch den Abschluß des Friedens die Möglichkeit gegeben finde, durch 
Verhandlungen der beiden Mächte untereinander und mit den Prätendenten die definitive 
Lösung der streitigen Frage herbeizuführen, aber ablehnen müsse, den desfalls eingeleiteten 
Verhandlungen Fortgang zu geben, solange nicht der seines Erachtens unberechtigten Fort- 
dauer des Executions-Verfahrens ein Ziel gesetzt sei. 
Wir würden die, übrigens durchaus bundesfreundlich u[nd] von jeder Drohung entfernt 
gehaltenen, heut in Dresden u[nd] Hanover gemachten Mittheilungen zurückgehalten haben, 
wenn uns die Bereitwilligkeit des Kais[erlichen] Cab[inet]s zur Stellung des gemeinsamen 
Antrags rechtzeitig bekannt gewesen wäre.³ 
*25. Telegramm an den Bundestagsgesandten 
in Frankfurt von Savigny. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Berlin, den 29. November 1864. 
Graf Karolyi hat, zu spät, um Ew. pp. noch zu benachrichtigen, den Vorschlag mitge- 
teilt, mit Friedensvorlage den Antrag auf Beendigung des Exekutionsverfahrens und 
Zurückziehung der Bundestruppen zu verbinden, woran Österreich die nach Ew. pp. Tele- 
gramm bereits abgegebene Erklärung knüpfen werde. — Ew. pp. wollen nun in der nächsten 
Sitzung den obigen Antrag mit Freiherrn von Kübeck gemeinsam einbringen und im Namen 
Preußens und in Ergänzung der österreichischen Erklärung daran die Erklärung fügen, 
daß auch Preußen mit Befriedigung durch den Abschluß des Friedens die Möglichkeit gegeben 
1 Die Worte ,,zu der Herr von Savigny . . . angewiesen war“ Einschub von Bismarcks Hand. 
2 Es gechah durch Telegramm vom 29. November. 
3 Von den Worten „aber ablebnen müsse" . . .. bis zum Schluß eigenhändiger Zusatz Blsmarcks.
        <pb n="44" />
        30 Fassung des österreichisch-preußischen Antrags. Sachsens Verhalten. 
finde, durch Verhandlungen der beiden Mächte untereinander und mit den Prätendenten die 
definitive Lösung der streitigen Frage herbeizuführen, aber ablehnen müsse, den desfalls ein- 
geleiteten Verhandlungen Fortgang zu geben, solange nicht der seines Erachtens unberech- 
tigten Fortdauer des Exec[utions]-Verfahrens ein Ziel gesetzt sei.¹,²  
*26. Telegramm an den Bundestagsgesandien 
in Frankfurt von Savigny. 
[Eigenhändiges Konzept.] 
Berlin, den 30. November 1864. 
Nach Immediat-Vortrag 7 Uhr Abend. 
Der König legt hohen Werth darauf, daß nichts in Fassung des östr[eichisch]-preuß[ischen] 
Antrags unsrer principiellen Auffassung widerspreche. Nicht der auf unsern Antrag zu 
fassende Bundesbeschluß beendigt die Execution, sondern letztre ist schon erledigt und diese 
Thatsache bildet das Motiv, weshalb der Bund Sachsen auffordern soll, seine Truppen 
u[nd] Commissarien zurückzuziehn. 
Ferner befiehlt der König, daß Ew. [pp.] mit unsrer nach Stellung des Antrags abzu- 
gebenden Erklärung die in Dresden gestern übergebenen 2 Noten (Anlagen ad Nr. 311)¹ 
vorlegen, damit der gemeinsame Antrag unsrerseits die Bedeutung einer Beschwerde über 
Sachsens Weigerung erhalte. Vorlegung der Note ist anzubringen bei dem heut telegra- 
phierten Satz in [Nr.] 318:² „Um dieß zu bewirken .. ..“ darauf in Ew. pp. angemessen 
scheinender Wortfassung fortzuführen: daß Hanover in bewährter bundesfreundlicher Ge- 
sinnung sich zur Ausführung Art[ikels] 13 bereit erklärt habe. Um der B[undes] V[ersamm- 
lung] Gelegenheit zur Verhütung der Verwicklungen zu geben, welche aus Sachsens fort- 
gesetzter Weigerung entstehn könnten, habe Kön[igliche] Reg[ierung] Antrag mit Oestr[eich] 
gestellt u[nd] bitte beschleunigte Erledigung. 
*27. Telegramm an den Gesandten in Dresden 
von der Schulenburg-Priemern. 
[Eigenhändiges Konzept.] 
Auf die preußischen Noten vom 29. November  (vgI. Nr. 17, 18) hatte die sächsische 
Regierung die schleunige Einberufung der sämtlichen Beurlaubten  zu den Fahnen verfügt und 
andere Sicherheitsmaßregeln gegen eine preußische Invasion getroffen. Die bei der Übergabe 
der Noten mündlich für die Rückäußerung gesetzte Frist von 24 Stunden wurde, wie der Gesandte 
von der Schulenburg am 30. November meldete, nicht innegehalten; erst am 1. Dezember erfolgte 
  
eine negative Antwort, die auf den inzwischen am Bunde gestellten sächsischen Antrag (vgl. 
Nr. 23) verwies. Siehe den Text der sächsischen Antwortnote in: Das Staatsarchiv, VII, 343 f. 
Berlin, den 1. Dezember 1864. 
Es bedarf keiner Rückäußerung, da wir das Ausbleiben derselben als Verneinung 
ansehn, und demgemäß verfahren werden, wenn der Bund nicht für schleunige Remedur 
1 Der Schluß von den Worten an: „aber ablehnen müsse . .“ eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
2 Nach einem Telegramm Bismarcks vom 30. November sollte der vorgeschriebenen Erklärung noch hin- 
zugefũgt werden: „Um dies zu bewirken, habe Preußen die Regierungen von Sachsen und Hannover ersucht, in 
 Ausführung des Artikels 13 der Exekutionsordnung ihre Truppen und Kommissare zurückzuziehen. Nachdem 
hierauf nicht eingegangen, biete die Königliche Regierung der Bundesversammlung durch den in Gemeinschaft 
mit Österreich gestellten Antrag die Gelegenheit zu bundesfreundlicher Schlichtung der Differenz und ersuche im 
Sinne elner solchen um schleunige Erledlgung des Antrags. 
26. 1 Vgl. Nr. 17, Fußnote 2. 
2 Vgl. Nr. 25, Fußnote 2.
        <pb n="45" />
        Dank für entgegenkommendes Verhalten Hannovers. 31 
sorgt. Ew. [pp.] wollen jede Anfrage, welche den Anschein hätte, als ob uns die Einziehung 
sächsischer Reserven interessirte, vermeiden, aber, soweit es Ihnen äußerlich bekannt, die 
Stärke der sächsischen Truppen, besonders in Leipzig und Dresden, melden. 
*28. Erlaß an den Gesandten in Hannover 
Prinzen zu Ysenburg-Büdingen. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
In der Bundestagssitzung vom 1. Dezember, in der Österreich und Preußen gemeinsam den 
Antrag auf Beendigung des Exekutionsverfahrens und Zurückziehung der Bundestruppen vor- 
gebracht hatten, war Hannover sofort der preußischen Auffassung von der tatsächlichen Been- 
digung der Exekution beigetreten und hatte sich bereit erklärt, seine Truppen und den von ihm 
ernannten Zivilkommissar Nieper zurückzurufen. Gegen den Widerspruch verschiedener Staaten, 
darunter auch Sachsens, wurde beschlossen, am 5. Dezember ohne weitere Ausschußberatung über 
den Antrag der deutschen Großmächte abzustimmen. 
Berlin, den 3. Dezember 1864. 
Es ist mir eine angenehme Pflicht, Ew. pp. ergebenst zu ersuchen, dem Herrn Grafen 
Platen unser volles Anerkenntnis und unsern aufrichtigen Dank für das Verfahren der 
Königlich Hannöverschen Regierung in der Angelegenheit des Aufhörens der Exekution 
auszudrücken. Die echt bundesfreundliche Gesinnung, welche sich darin kundgegeben, sowie 
die Klarheit und Schärfe in der Auffassung des richtigen Standpunktes entsprechen der 
Stellung, welche Hannover in der ganzen Frage eingenommen, und es ist Seiner Majestät 
dem Könige unserem allergnädigsten Herrn ganz besonders erfreulich gewesen, sich in dieser 
Auffassung mit seinem hohen Verwandten so vollständig zu begegnen. Auf Befehl Seiner 
Majestät ersuche ich Ew. pp., durch den Herrn Grafen von Platen dies auch besonders zur 
Kenntnis Seiner Majestät des Königs von Hannover zu bringen. 
Die in so entschiedener und offener Weise erfolgte Erklärung Hannovers ist die beste 
Unterstützung unseres mit Österreich gemeinsam gestellten Antrages, welcher nicht einen 
eigentlichen Beschluß über das Aufhören der Exekution, sondern nur eine Erklärung be- 
zweckt, daß auch die Bundesversammlung die Weigerung Sachsens, die Exekution als 
beendigt anzuerkennen, nicht als gerechtfertigt betrachte. Wir haben geglaubt, diesen An- 
trag stellen zu sollen, teils um die Gemeinsamkeit mit Österreich zu konstatieren, teils um 
bei der Weigerung Sachsens noch die Möglichkkeit zu geben, einen sonst unausweichlichen 
Konflikt zu verhüten. 
Wir hoffen, daß die Mehrheit der deutschen Regierungen durch ihre Abstimmung am 
Montag die dargebotene Auskunft nicht werde ungenützt vorübergehen lassen wollen. Wir 
müssen uns aber allerdings auch auf den weniger wahrscheinlichen Fall gefaßt machen, daß 
dessenungeachtet der Beschluß am Montag nicht zustande komme. Sollte dieser Fall wider 
Verhoffen eintreten und uns am Montag nicht die Gewißheit des unmittelbaren Zurück- 
ziehens auch der sächsischen Truppen und des sächsischen Kommissars gegeben sein, so würden 
wir ohne Verzug zur Ausführung der für diesen Fall bereits vorgesehenen Maßregeln zur 
Wahrung unseres Rechtes, welches hier mit dem Bundesrecht zusammenfällt, schreiten. Ein 
dem klaren Bundesrecht widersprechender Majoritätsbeschluß über Fortdauer der Exekution 
oder Okkupation könnte weder für uns noch für irgendeine andere Regierung bindend sein. 
Wir legen für diesen Fall selbstverständlich den höchsten Wert auf die Vermeidung 
nicht nur jeder Kollision, sondern auch nur des Anscheins einer solchen mit den Königlich
        <pb n="46" />
        32 Wunsch nach Vermeidung jeder Kollision mit Hannover. Weisungen an das Oberkommando. 
Hannöverschen Truppen oder dem Königlich Hannöverschen Kommissarius; und Seine 
Majestät der König setzt denselben Wunsch bei Seiner Majestät dem König von Hannover 
voraus. Um dies zu sichern, wollen Ew. pp. den Herrn Grafen von Platen gefälligst ersuchen, 
die Vorbereitungen so zu treffen, daß in Übereinstimmung mit der offiziell von der Königlich 
Hannöverschen Regierung kundgegebenen Ansicht, unmittelbar nach der Abstimmung am 
Montag und wie dieselbe auch ausfallen möge, die Königlich Hannöverschen Truppen dem 
Kommando des Generals von Hake, welches mit der Beendigung der Exekution von selbst 
aufhört, entzogen und gesondert aufgestellt werden oder ihren Rückmarsch antreten, und daß 
ebenso der Königlich Hannöversche Kommissarius abberufen und ihm jedes fernere gemein- 
schaftliche Auftreten mit dem sächsischen Kommissarius untersagt werde. Die Vollziehung 
einer vollständigen Sonderung von den sächsischen Truppen und Autoritäten ist wichtig zur 
Vermeidung jeder Gefahr, daß durch unsere eventuell notwendig werdende Aktion gegen 
letztere irgendeine Verstimmung mit der Königlich Hannöverschen Regierung veranlaßt 
werden könnte. In Bezug auf die Stellung und den eventuellen Rückmarsch der Truppen 
werden wir jedem Wunsch der Königlich Hannöverschen Regierung gern entgegenkommen; 
es würde uns aber höchst wünschenswert sein, von dem Entschluß und den getroffenen An- 
ordnungen derselben schleunigst unterrichtet zu werden, um das Oberkommando der ver- 
bündeten Armee zeitig mit geeigneter Weisung versehen zu können. 
Ew. pp. ersuche ich daber ergebenst, sich behufs dieser Mitteilung sogleich zu dem Herrn 
Grafen von Platen zu begeben und ihm dabei auch persönlich noch meinen Dank für seine 
ebenso konservative als feste und energische Haltung auszusprechen. 
*29. Immediatbericht. 
[Kanzleikonzept.]¹ 
Berlin, den 4. Dezember 1864. 
In Bezug auf die von Eurer Majestät an das Oberkommando zu erteilenden Weisun- 
gen beehre ich mich Allerhöchstdenselben nachstehende Anträge ehrfurchtsvoll zu unterbreiten. 
In erster Linie wird es sich darum handeln, die provisorische Besitzergreifung von Holstein 
und Lauenburg, welche sich aus Artikel III des Friedensvertrages ergibt, unter allen Um- 
ständen herbeizuführen, welches auch das Ergebnis des morgen in Frankfurt zu fassenden 
Bundesbeschlusses sei. Zu diesem Behufe beehre ich mich, Eure Majestät alleruntertänigst 
zu bitten, den unter A beigefügten Entwurf einer in den Amtsblättern von Holstein und 
Lauenburg abzudruckenden Bekanntmachung huldreichst mit der Maßgabe genehmigen zu 
wollen, daß dieses Aktenstück von seiten des Oberkommandos unverzüglich den Bundes- 
regierungen von Holstein und Lauenburg mit dem Ersuchen zugefertigt werde, dasselbe durch 
Abdruck in den amtlichen Organen zur Kenntnis der Einwohner beider Herzogtümer zu 
bringen.² 
Hierauf wird sich meines alleruntertänigsten Dafürhaltens unser Vorgehen zu be- 
schränken haben, wenn, wie zu erwarten steht, der Bund morgen beschließt, daß wegen Be- 
endigung der Exekution die sächsisch-hannöverschen Truppen und Kommissarien zurückzu- 
ziehen seien. 
1 Laut Kanzleivermerk auf Grund Diktats Bismarcks. 
 
2 Siehe den Text der Bekanntmachung des Oberbefehlshabers der alliierten Armee vom 5. Dezember in: 
Das Staatsarchiv, VII, 356 f.
        <pb n="47" />
        Eventuelles Vorgehen gegen Sachsen; Schonung Hannovers. 33 
Sollte aber wider Erwarten dieser Beschluß vom Bunde morgen nicht gefaßt werden, 
so dürfen wir nichtsdestoweniger nach den Erklärungen Hannovers annehmen, daß die han- 
növersche Regierung ihren Kommissar und ihre Truppen dennoch zurückziehen werde. Es 
wird sich daher nur darum handeln, die Räumung Holsteins auch von seiten der Truppen 
und des Kommissars von Sachsen herbeizuführen und zu diesem Behufe, wenn unserer des- 
fallsigen Aufforderung nicht Folge geleistet wird, Zwangsmaßregeln anzuwenden. Zu letz- 
teren würde, da uns bisher die ausdrückliche Zustimmung des Kaiserlich Österreichischen 
Kabinetts fehlt, das Oberkommando nur Eurer Majestät eigene Truppen zu verwenden 
haben. Um diese Verwendung einzuleiten, beantrage ich alleruntertänigst, durch das Ober- 
kommando das in der Anlage B enthaltene Schreiben an den Generalleutnant von Hake³ 
richten, dasselbe durch einen höheren Offizier überbringen zu lassen, welcher 24 Stunden auf 
die Antwort zu warten und nach deren Ablauf zu melden hätte, daß dieselbe ablehnend 
ausgefallen sei. Von dem Augenblick an würde es die militärische Aufgabe des Ober- 
kommandos sein, den Abzug der sächsischen Truppen aus den Herzogtümern und die Ein- 
stellung der Tätigkeit des sächsischen Zivilkommissars herbeizuführen. Wenn es wünschens- 
wert ist, daß das militärische Gefühl der sächsischen Truppen nicht über das Maß hinaus 
verletzt werde, welches zur Erreichung des gedachten Zweckes notwendig ist, so würde doch auf 
der anderen Seite dieser Zweck unbedingt erreicht und nötigenfalls durch Anwendung aller 
zu Gebote stehenden Mittel erzwungen werden müssen. Zu diesem Behufe und um Eurer 
Majestät Truppen unter keinen Umständen in schwierige Lagen zu bringen, dürfte es sich 
empfehlen, überall mit überlegener Macht und gleichzeitig nur an den Lokalitäten, wo wir 
derselben sicher sind, einzugreifen. 
In demselben Momente, wo vom Oberkommando an den General von Hake geschrieben 
würde, wäre auch der Augenblicke gekommen, von seiten des Oberkommandos die Zivilkom- 
missarien außer Tätigkeit zu setzen. Ich nehme an und darf es nach den Erklärungen Han- 
novers als unzweifelhaft betrachten, daß der hannoversche Kommissarius sich alsdann bereits 
freiwillig zurückegezogen haben wird. Nur an den sächsischen wäre also die kurze Aufforde- 
rung zu richten, daß er sich fernerhin jeder amtlichen Wirksamkeit zu enthalten und die 
Akten unverzüglich an die von dem Oberkommando zu bezeichnende Person abzugeben habe. 
Sollte er dieser Aufforderung nicht unverzüglich nachkommen, so wäre er zu verhaften, um 
auf diese Weise jeden Versuch zur Fortsetzung amtlicher Tätigkeit an irgendeinem Orte der 
Herzogtümer abzuschneiden. 
Über den Zeitpunkt, an welchem das Oberkommando mit der Ausführung vorstehender 
Maßregeln zu beginnen hätte, bitte ich Eure Majestät ehrfurchtsvoll, Allerhöchstsich je nach 
den morgen aus Frankfurt eingehenden Nachrichten die telegraphische Bestimmung vorbe- 
halten zu wollen, in der Art, daß das Oberkommando die Ausführung der allerhöchsten Be- 
fehle vollständig vorbereite, so daß es nur des Telegramms Eurer Majestät bedarf, um die 
sofortige Vollziehung derselben herbeizuführen. Die hannöversche Regierung ist von unseren 
Absichten vollständig in Kenntnis gesetzt und ersucht worden,⁴ in Betracht der überein- 
stimmung der Auffassungen beider Höfe ihren Kommissar und ihre Truppen rechtzeitig von 
den Königlich Sächsischen zu trennen, damit dieselben nicht gegen unseren Willen sich an 
irgendeinem Punkte in die Wirkung der Maßregeln einbegriffen finden, welche wir gegen 
die Organe und Truppen Sachsens möglicherweise werden nehmen müssen. Sollte es auf 
3 Hier nicht abgedruckt, da Entwurf geblieben. 
4 Vgl. Nr. 27. 
V 3
        <pb n="48" />
        34 Endgültige Instruierung Savignys für die Abstimmung am Bundestage. 
Grund unvorhergesehener Zufälligkeiten doch irgendwie der Fall sein, so wäre gegen die 
hannöverschen Truppen und Organe jede mit der Ausführung der Gesamtmaßregeln ver- 
trägliche Schonung und Rücksicht zu üben, auch der freiwillige Abzug mit allen mili- 
tärischen Ehren und sonstigen Höflichkeiten unsererseits zu begleiten.  
Falls Eure Majestät diese von Allerhöchstdenselben mündlich vorläufig angeordnete 
Entwickelung unseres Verhaltens definitiv gutheißen, so bitte ich alleruntertänigst, die ehr- 
furchtsvoll beigefügte Ordre an das Oberkommando vollziehen und mir allergnädigst 
gestatten zu wollen, daß ich dieselbe nebst der von Eurer Majestät bereits vollzogenen, auf die 
Verpflegung der Truppen und die desfallsige Mitteilung an die Kieler Landesregierung 
bezüglichen Ordre heute abend an das Oberkommando abfertige, indem Eure Majestät 
sich vorbehalten, wegen Ausführung der dritten Ordre die telegraphische Weisung an das 
Oberkommando ergehen zu lassen. 
*30. Erlaß an den Bundestagsgesandten in Frankfurt von Savigny. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Berlin, den 4. Dezember 1864. 
Aus Ew. pp. verschiedenen Telegrammen und Berichten habe ich die Entwicklung ver- 
folgen können, welche die das Aufhören der Bundesexekution betreffenden Verhandlun- 
gen in Frankfurt bis jetzt genommen haben. Ihre Berichte haben Seiner Majestät dem 
Könige, unserem allergnädigsten Herrn vorgelegen, und ich erfülle mit Vergnügen einen 
Allerhöchsten Befehl, indem ich Ew. pp. die Zufriedenheit Seiner Majestät mit Ihrem 
Verhalten ausspreche. 
Das Wesentliche war die Konstituierung der Gemeinschaft mit Österreich in der Er- 
klärung über die Beendigung der Exekution und in der Forderung der vollständigen 
Räumung der Herzogtümer — gegenüber dem früheren Wunsch Österreichs, eine teilweise 
Mitbesetzung der letzteren durch den Bund zuzulassen oder gar zu beantragen. Dies ist 
durch den gemeinsam mit Österreich gestellten Antrag erreicht. 
Ew. pp. wollen nun gefälligst bei der am Montag erfolgten Abstimmung, im Sinne 
und mit Bezugnahme Ihrer bereits am Donnerstag abgegebenen Erklärung, ausdrücklich 
darauf hinweisen, daß Preußen durch die Stellung dieses Antrags seinen Rechtsstandpunkt, 
wonach die mit der Exekution beauftragten Regierungen sofort ihre Truppen zurückzu- 
ziehen verpflichtet gewesen, keineswegs habe aufgeben [wollen], sondern denselben nur in- 
folge der ihr bereits kundgegebenen Weigerung Sachsens eingebracht habe, um in bundes- 
freundlicher Gesinnung vor jedem anderweiten Vorgehen den Weg der Beschwerde zu ver- 
suchen und zugleich der Bundesversammlung die Möglichkeit zu geben, durch eine rechtzeitige 
Erklärung die Zweifel der Königlich Sächsischen Regierung zu beseitigen. Die Exekution 
werde nicht erst durch diesen Beschluß beendigt, sondern der letztere enthalte nur die Kon- 
statierung einer Tatsache, aus welcher alles übrige von selbst folge. Nach der bereits kund- 
gegebenen, mit der preußischen übereinstimmenden Rechtsauffassung der Königlich Han- 
növerschen Regierung und ihrer erklärten bundesfreundlichen Bereitwilligkeit zur Zurück- 
ziehung ihrer Truppen und ihres Kommissars habe es sich nur noch um das Verhältnis zu 
Sachsen gehandelt; und die Königliche Regierung  wünsche daher, daß das in dem Antrage 
(respektive Beschluß) enthaltene Ersuchen mit möglichster Beschleunigung an die Königlich 
Sächsische Regierung gerichtet werde.
        <pb n="49" />
        Weisungen an Savigny für den Fall der Nichtannahme des preußisch-österreichischen Antrags. 35 
Ew. pp. stelle ich ergebenst anheim, eine Erklärung in diesem Sinne entweder gleich 
bei der Abstimmung, oder, falls Sie davon einen ungünstigen und die Sache selbst gefähr- 
denden Eindruck befürchten sollten, zur Wahrung des Rechtsstandpunktes der Königlichen 
Regierung nach erfolgter Abstimmung und gefaßtem Beschluß abzugeben; auch die aus- 
drückliche Beziehung auf Hannover wegzulassen, falls der Königlich Hannoversche Bundes- 
tagsgesandte dies wünschen sollte. 
*31. Erlaß an den Bundestagsgesandten in Frankfurt von Savigny. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Vertraulich. Berlin, den 4. Dezember 1864. 
Ew. pp. habe ich in meinem anderweiten Erlaß vom heutigen Tage¹ den Inhalt einer 
Erklärung angedeutet, welche Sie zur Wahrung unseres Rechtsstandpunktes in geeigneter 
Form und an geeigneter Stelle abgeben wollen, falls Sie der Annahme unseres Antrags 
sicher sind oder derselbe bereits zum Beschluß erhoben sein sollte. 
Da der Antrag von Österreich und uns gemeinsam gestellt und die Zustimmung Han- 
novers gesichert ist, Sachsen aber, um dem Konflikt zu entgehen, vielleicht selbst zustimmen 
oder wenigstens der Abstimmung sich enthalten wird, so haben wir keine Veranlassung, 
die Annahme des Antrags zu bezweifeln. Wir müssen uns aber allerdings auch auf den, 
wenn auch weniger wahrscheinlichen, doch immerhin möglichen Fall gefaßt machen, daß eine 
Majorität sich gegen den Antrag erklären und derselbe nicht zum Beschluß erhoben werden 
sollte. Ein entgegenstehender Antrag im Sinne der am Dienstag abgegebenen bayrischen 
Erklärung, wonach ausdrücklich bestimmt werden möchte, daß die Exekutionstruppen nicht 
aus Holstein zurückgezogen werden sollten, liegt nicht vor. Einem solchen Antrag gegen- 
über würden Ew. pp. bestimmt zu erklären haben, daß durch einen dem klaren Bundes- 
recht widerstreitenden Majoritätsbeschluß die Königliche Regierung weder sich noch irgend- 
eine andere Regierung gebunden erachte. Ich setze indes, da bisher kein Antrag in diesem 
Sinne gestellt ist, vielmehr voraus, daß im Falle der Nichtannahme des preußisch-öster- 
reichischen Antrages gar kein Bundesbeschluß erfolgen werde. Eine etwaige Verweisung an 
die Ausschüsse durch die Majorität würden wir der Ablehnung des Antrages gleich er- 
achten und auch dann nicht zögern, sofort selbständig zur Wahrung unserer Rechte vorzu- 
gehen, wozu das Oberkommando in Altona mit den nötigen Befehlen versehen ist. 
Ew. pp. werden demnach im Falle der Ablehnung des Antrages oder der Verweisung 
desselben an die Ausschüsse sofort die Erklärung abzugeben haben: 
die Königliche Regierung bedaure, daß die hohe Bundesversammlung ihren durch den 
gestellten Antrag betätigten bundesfreundlichen Absichten nicht entgegengekommen sei. 
Sie könne durch die eben stattgefundene Abstimmung das ihr an und für sich zustehende 
Recht, die sofortige Räumung der Herzogtümer von den Exekutionstruppen zu ver- 
langen, welchem auch die eine der beiden betreffenden Regierungen zu entsprechen sich 
bereit erklärt habe, nicht berührt erachten; und müsse daher, nachdem die hohe Bundes- 
versammlung ihrer Beschwerde über die Königlich Sächsische Regierung keine Folge 
gegeben, ohne Verzug zur selbständigen Wahrung ihrer Rechte schreiten. 
1 Siehe Nr. 30. 
3*
        <pb n="50" />
        36 Provisorische Verwaltung Holsteins und Lauenburgs durch Zivilkommissare für Schleswig. 
In Ihren persönlichen Äußerungen wollen Ew. pp. in diesem Falle keinen Zweifel über 
unsre Absicht lassen, die Räumung am Montag unter allen Umständen gesichert zu sehn oder 
sie zu erzwingen. Die K[öniglich] Hanöv[ersche] Reg[ierung] ist von uns vertraulich ersucht 
worden, vom Montag den 5. an unter allen Umständen ihre Truppen von denen Sachsens 
absondern zu wollen, damit wir nicht gegen unsern Willen u[nd] durch Zufall in Collision 
mit denen Hannovers gerathen. 
*32. Erlaß an den Geschäftsträger in Wien von Ladenberg. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
 Von Anfang an hatte Bismarck sich auf den Standpunkt gestellt, auf die von Österreich 
mehrfach angeregten Verhandlungen über das künftige Schicksal der Elbherzogtümer nicht eher 
eingehen zu können, als bis die Beendigung des Exekutionsverfahrens und der Abzug der 
Exekutionstruppen gesichert sei. Nachdem nun in der Bundestagssitzung vom 5. Dezember gemäß 
dem gemeinschaftlichen Antrage Österreichs und Preußens die Bundesexekution mit neun gegen 
sechs Stimmen (Bayern, Württemberg, Sachsen, Hessen-Darmstadt, Sächsische Herzogtümer, 
Nassau und Braunschweig) für beendigt erklärt worden war, hielt auch Bismarck den Zeitpunkt 
für eine nähere Einigung mit Österreich für gekommen. Auf beiden Seiten war man sich klar 
darüber, daß zunächst ein provisorisches Kondominium geschaffen werden müsse, etwa in der 
Weise, daß die beiderseitigen Zivilkommissare für Schleswig, Freiherr von Zedlitz auf preußischer, 
Baron von Lederer auf österreichischer Seite, auch mit der einstweiligen Verwaltung Holsteins 
beauftragt würden. Eine dahingebende Ankündigung von seiten des Präsidialgesandten Frei- 
herrn von Kübeck erfolgte schon in der Bundestagssitzung vom 5. Dezember. 
Berlin, den 6. Dezember 1864. 
Aus den Berichten des Königlichen Gesandten und den Mitteilungen des Herrn Grafen 
Karolyi habe ich mit Befriedigung entnommen, daß das Kaiserlich Österreichische Kabinett 
damit einverstanden ist, mit der provisorischen Verwaltung der Herzogtümer Holstein und 
Lauenburg auch die Zivilkommissare für Schleswig zu beauftragen, wovon auch der Kaiser- 
liche Bundespräsidialgesandte bereits gestern die Bundesversammlung in Kenntnis gesetzt 
hat. Die Verwaltung derselben in Schleswig hat sich zur Zufriedenheit der beiden Regie- 
rungen bewährt und ist auch im Lande selbst dankbar anerkannt worden; in den Herzog- 
tümern aber wird es ohne Zweifel Befriedigung gewähren, die Verwaltung namentlich von 
Schleswig und Holstein in einer Hand vereinigt zu sehen. Der Organismus der Geschäfte 
wird sich dadurch zugleich vereinfachen, und es wird die Möglichkeit gegeben sein, schon jetzt 
die letzteren beiden Herzogtümer in eine nähere organische Verbindung — von welcher 
Lauenburg etwa so wie bisher wird ausgesondert bleiben müssen — zu bringen, 
welche der zukünftigen Bestimmung über die Herzogtümer entspricht und sie 
vorbereitet. Ich habe den Königlichen Zivilkommissarius Freiherrn von Zedlitz 
hiervon in Kenntnis gesetzt¹ und ihn veranlaßt, sich mit seinem österreichischen Kolle- 
gen darüber zu verständigen und die Einrichtungen so zu treffen, daß sie ihre Funktionen 
für Holstein und Lauenburg sofort antreten können, sobald Herrn von Lederer der bestimmte 
Auftrag von seiner hohen Regierung zugekommen sein wird. Ew. pp. wollen gefälligst den 
Herrn Grafen von Mensdorff hiervon in Kenntnis setzen und ihn ersuchen, den Kaiserlich 
Österreichischen Kommissarius gefälligst möglichst schleunig, eventuell telegraphisch mit An- 
2 Der erste Satz des letzten Absatzes beruht auf eigenhändiger Korrektur Bismarcks, der letzte Satz ist 
sein eigenhändiger Zusatz. 
32. 1 Es war durch einen Erlaß vom 6. Dezember geschehen.
        <pb n="51" />
        Verhältnis der Zivilkommissare zum Oberkommando. 37 
weisung zu versehen, damit die gedachten beiden Herren sich nach Holstein begeben und den 
Antritt ihres Amts bekanntmachen. 
Für den Augenblick würden, da die Autorität der bisherigen Zivilkkommissare für 
Holstein und Lauenburg rechtlich bereits aufgehört hat, die laufenden Geschäfte von den 
bestehenden Landesbehörden bis zum Eintreten der Herren von Zedlitz und von Lederer in 
bisheriger Weise fortgeführt werden müssen, was schon darum notwendig ist, um die geeig- 
neten Einrichtungen für die Verpflegung der Truppen in geordneter Weise treffen zu 
können. Um dem Bedürfnis des Augenblickes zu genügen und jedes Mißverständnis zu 
beseitigen, ist das Oberkommando angewiesen worden, die Bekanntmachung in Hol- 
stein und Lauenburg zu publizieren, deren Text ich Ew. pp. bereits gestern mitgeteilt habe.² 
Es wird dadurch zugleich seitens derjenigen höchsten Autorität, welche die beiden 
Monarchen repräsentiert, die Besitzergreifung Ihrer Majestäten des Kaisers von Österreich 
und des Königs von Preußen konstatiert und dem Lande sowohl über seine Zukunft wie 
über den provisorischen Zustand eine beruhigende Zusicherung gegeben, welche, wie ich vor- 
aussetzen darf, den Wünschen des Kaiserlichen Kabinetts entsprechen wird. Ebenso wird 
das Oberkommando, wenn nicht — wie ich kaum voraussetzen kann — von seiten der 
Kaiserlichen Regierung Bedenken dagegen obwalten sollten, in Gemäßheit meines gestrigen 
Telegramms einstweilen von den bisherigen Kommissaren die Akten und Kassen sich aus- 
händigen lassen, um sie nachher seinerseits dem österreichischen und preußischen Kommissar 
zu übergeben. 
Die Kommissare selbst werden selbstverständlich einstweilen die Verwaltung nach den 
bestehenden Gesetzen zu führen haben; über etwa erforderlich werdende organische und legis- 
lative Änderungen wird, sobald dieselben sich übersehen lassen, eine Verständigung leicht zu 
erreichen sein. 
Die bisherige formale Unterordnung der Kommissare unter das Oberkommando wird 
fortan auch für Schleswig aufzuheben sein; und dieselben werden die Verwaltung aller drei 
Herzogtümer direkt im Namen der beiden Monarchen zu führen haben, wie dies materiell 
auch schon bisher für Schleswig geschehen, worüber eine einfache Benachrichtigung an das 
Oberkommando und die Kommissare selbst genügen wird. 
Ew. pp. wollen gefälligst hiervon dem Herrn Grafen von Mensdorff Mitteilung 
machen. 
*33. Erlaß an den Gesandten in Weimar Freiherrn von Pirch. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.]¹ 
Berlin, den 12. Dezember 1864. 
Bei der Abstimmung, welche am 5. d. M. in der Bundesversammlung über den preu- 
ßisch-österreichischen Antrag vom 1. d. M. in betreff einer Erklärung über die Beendigung 
der Exekution in Holstein und Lauenburg stattgefunden, haben wir bedauert, unter den- 
jenigen Stimmen, welche den Antrag ablehnten, auch der der Großherzoglich Säch- 
sischen Regierung zu begegnen, und ich kann nicht umhin, Ew. pp. zu ersuchen, derselben 
dies Bedauern auszusprechen. 
2 Vgl. Nr. 29, Fußnote 2.      
33 1 Derselbe Erlaß ging auch an den Gesandten für das Herzogtum Braunschweig, Prinzen zu Ysenburg- 
Büdingen.  Ernstere Vorhaltungen wurden am 13. Dezember nach Dresden, München und Stuttgart gerichtet. 
ĩebe den Text der bezüglichen Erlasse in: Dos Staatsarchiv, VII, 359 ff. Bgl. auch Tr. 36. 
Siehe den Text der bezüglichen Erlasse in: Das Staatsarchiv, VII, 359 ff. Vgl. auch Nr. 36. 

2 Das Konzept trägt den Vermerk von der Hand Bismarcks: ,,V[on] S[einer] M[ajestät] gen[ehmigt].“
        <pb n="52" />
        38 Vorhaltungen in Weimar wegen der Abstimmung am Bunde. 
Es wird nicht nötig sein, daß Ew. pp. die Gründe unserer Auffassung noch einmal theo- 
retisch entwickeln — wir haben dies oft genug getan — oder daß Sie zu einer Widerlegung 
der uns gegenüber angeführten Argumente übergehen, — wir müssen gestehen, daß wir keine 
Argumente zu widerlegen gefunden haben, indem von keiner Seite auch nur der Nachweis 
versucht worden ist, daß die Fortdauer einer zum größten Teil selbst von den entgegen 
Stimmenden als gegenstandslos anerkannten Exekution oder die Verwandlung derselben 
in eine Okkupation und Sequestration im Bundesrechte, sei es im Buchstaben, sei es 
im Geist der Bundesverträge, begründet sei, während wir unsere Forderung auf sehr 
bestimmte Vorschriften eben dieses Bundesrechtes stützten. 
Es handelte sich dabei aber nicht um bloß theoretische Meinungsverschiedenheiten, 
sondern um praktische Maßregeln, über welche die Entscheidung von weitgreifenden Folgen 
sein mußte. Eine gegen uns ausgefallene Entscheidung würde uns in die Lage gebracht 
haben, einer offenbaren Kompetenzüberschreitung des Bundes auf jede Gefahr hin ent- 
gegenzutreten. Sollte die Großherzogliche Regierung nicht die Schwere der Verant- 
wortlichkeit fühlen, welche darauf ruht, zu einer solchen Kompetenzüberschreitung ihre 
Stimme gegeben zu haben? Mag dieselbe auch vielleicht von der Überzeugung ausgegangen 
sein, daß der preußisch-österreichische Antrag auch ohne ihre Stimme der Majorität sicher 
sei, und daß sie deshalb ohne Gefahr einer theoretischen Auffassung Ausdruck verleihen 
könne, so hat sie doch übersehen, daß diese Annahme leicht hätte täuschen können, und daß 
eine Änderung von zwei weiteren Stimmen zu einem entgegengesetzten Beschluß geführt 
haben würde. Die Regierungen, welche einen solchen Majoritätsbeschluß gefaßt hätten, 
würden doch aber selbst kaum haben erwarten können, daß Preußen und Österreich sich dem- 
selben unterworfen hätten, eben weil er eine offenbare Kompetenzüberschreitung enthielt und 
deshalb für niemand bindend sein konnte. 
Ist es noch notwendig, auf die Folgen eines solchen Verfahrens aufmerksam zu machen? 
Die Wirksamkeit, ja der Bestand des Deutschen Bundes wird durch jeden Versuch 
der Kompetenzüberschreitung gefährdet. Die Möglichkeit des Bundes beruht auf der 
Achtung aller, auch der kleineren Bundesglieder vor den Bundesverträgen und der durch 
diese mit Klarheit und Bestimmtheit gezogenen Grenze. In diesen Grenzen finden gerade 
die kleineren Staaten Deutschlands die Bürgschaft ihrer Unabhängigkeit, und die strenge 
Innehaltung derselben liegt daher vorzugsweise in ihrem eigensten Interesse. Preußen und 
Österreich erhalten durch den Bund nur einen mäßigen Zuwachs an Sicherheit u[nd] poli- 
tischer Bedeutung; jedenfalls können sie obne denselben bestehn. Für Gr[oßherzogtum] 
Sachsen ist dies mindestens zweifelhaft; ihm gewährt der Bund einen Rechtsschutz, ver- 
möge dessen in Deutschland eine Vertheilung der Souveränetät fortbesteht, welche in allen 
andern Ländern Europa's im Laufe der Jahrhunderte dem Streben der Nationen nach den 
Vortheilen größerer Gemeinwesen hat weichen müssen.³ Aber eben darum durften auch 
gerade die minder mächtigen deutschen Staaten am wenigsten verkennen, welche Gefahr für 
sie in jeder Erschütterung liegt, welche die Festigkeit des Bundes dadurch erleidet, daß ein- 
zelne Bundes-Glieder das Centralorgan zu einer willkürlichen Action außerhalb der ver- 
tragsmäßigen Grundlagen des Bundes zu veranlassen suchen.⁴ 
Wie sehr wir selbst bestrebt sind, in konservativem Sinne diese Grundlagen zu erhalten, 
das hat eine fünfzigjährige Geschichte, deren Verlauf mit manchen Unbequemlichkeiten für 
3 Die beiden letzten Sätze eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 

4 Der Schluß des Satzes, von den Worten an: ,,welche die Festigkeit des Bundes“ eigenhändiger Zusatz 
Bismarcks.
        <pb n="53" />
        Gefahren für den inneren Frieden des Bundes. Neue prinzipielle Auseinandersetzung mit Österreich. 39 
uns verbunden gewesen ist, gezeigt. Wir müssen aber dasselbe auch von allen unseren 
Genossen im Bunde erwarten und am meisten von denjenigen Staaten, welche durch die 
Natur der Dinge auf die engsten Beziehungen und eine Gemeinsamkeit der Politik mit uns 
hingewiesen sind. Wir können nicht zugeben, daß der Bund, der gerade zum Schutze der 
schwächeren deutschen Staaten besteht, von diesen als ein Mittel gebraucht werde, auf unsre 
Kosten u[nd] gegen uns einen politischen Einfluß zu erstreben, welcher außer Verhältniß zu 
ihrer eignen Macht steht, und daß der Bundestag zu einer Arena gemacht werde, auf welcher 
zufällige Majoritäten je nach dem wechselnden Einfluß ihr Spiel treiben, welchen locale 
Stimmungen auf die Instructionen der Gesandten üben.⁵ Am wenigsten können wir es für 
einen naturgemäßen und haltbaren Zustand erachten, wenn Staaten, auf deren freundschaft- 
liche Übereinstimmung wir durch nachbarliche Verhältnisse angewiesen sind, durch Abstim- 
mungen von bedenklicher Tragweite zu solchem Spiele die Hand bieten. 
Obgleich augenblicklich durch den Ausfall der Abstimmung vom 5. d. M. weitere Kom- 
plikationen unter den Bundesgliedern beseitigt sind, kann ich es doch nicht für überflüssig 
erachten, Ew. pp. Aufmerksamkeit auf die Gefahr zu lenken, welcher der innre Frieden des 
Bundes ausgesetzt gewesen wäre, wenn das Votum der 6 Reg[ierungen] am 5. Dezember 
die Majorität erhalten hätte. Wir zweifeln nicht, daß die Großherzogliche Reg[ierung] sich 
über die Verantwortung klar ist, welche sie übernimmt, wenn sie in ihren Abstimmungen den 
Boden des Bundesrechtes verläßt; wir begnügen uns daher, von dem Vorgange Act zu 
nehmen, um uns geeigneten Falls auf denselben beziehn zu können.⁶ Ich ersuche Ew. pp., 
dem Großherzoglichen Herrn Minister eine Abschrift dieses Erlasses zurückzulassen. 
* 34. Erlaß an den Geschäftsträger in Wien von Ladenberg. 
[Kanzleikonzept.] 
Am 27. November und am 3. Dezember hatte Graf Mensdorff zwei ausführliche, zur 
Mitteilung an Bismarck bestimmte Depeschen an den österreichischen Gesandten in Berlin, Grafen 
Karolyi, gerichtet, die, zurückgreifend auf die Depeschen vom 12. November (vgl. die Vor- 
bemerkung zu Nr. 15) die scharfe Mahnung an die preußische Adresse richteten, daß nunmehr 
ohne weitere Verschleppung zur definitiven Konstituierung Schleswig-Holsteins als eines 
selbständigen Bundesstaats geschritten und daß überhaupt die Allianz der beiden Mächte streng 
auf die Grundlage der deutschen Bundesverträge gestellt werde. (Vgl. v. Sybel, Die Begründung 
des Deutschen Reiches durch Wilhelm I, IV. 40 f.) Bismarck sah sich dadurch veranlaßt, in eine 
prinzipielle Auseinandersetzung mit dem Wiener Kabinett einzutreten, die von dem Axiom 
ausging, daß die beiden Alliierten sich gegenseitig mehr gewähren sollten, als das, wozu sie der 
Bundesvertrag verpflichte. 
Berlin, den 13. Dezember 1864. 
Das Kaiserliche Kabinett hat die Eindrücke, welche unser Verfahren behufs Abschluß 
der Exekution in Wien gemacht hat, vorzugsweise in zwei vertraulichen Depeschen nieder- 
gelegt, welche unter dem 27. November und 3. Dezember an Graf Karolyi gerichtet worden 
sind, und von welchen Ew. pp. anliegend Abschrift finden. Die Beurteilung unseres Ver- 
fahrens erfolgt aus einem Gesichtspunkte, der von dem unsrigen in seinen prinzipiellen 
Grundlagen so erheblich abweicht, daß ich für erforderlich halte, unseren eigenen Stand- 
punkt und die politischen und rechtlichen Auffassungen, welche uns leiten, dem Kaiserlichen 
5 Der Schluß des Satzes von den Worten an „auf unsre Kosten u[nd] gegen uns“ eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
6 Von den Worten im ersten Satz des letzten Absatzes an: „auf die Gefahr zu lenken“ eigenhändiger Zusatz 
Bismarcks.
        <pb n="54" />
        40 Die preußisch-österreichische Allianz und die Bundesverträge. 
Kabinette gegenüber ins Licht zu stellen, sowohl zur Rechtfertigung unseres Verhaltens in 
der jüngsten Vergangenheit, als auch mit Rücksicht auf die über die Zukunft der Herzog- 
tümer bevorstehenden Verhandlungen. 
Das Kaiserliche Kabinett legt für unsere gegenseitigen Beziehungen ausschließlich den 
Maßstab des Bundesrechtes an, nachdem die Neigung dazu auch in den Verhandlungen des 
österreichischen Abgeordnetenhauses von der Majorität des letzteren an den Tag gelegt 
worden ist.¹ Wir unsererseits, indem wir uns bestrebten, an die Stelle der für beide Teile 
unfruchtbaren, aber mit dem Bundesrechte verträglichen Beziehungen, die sich seit 1848 ent- 
wickelt hatten, die seit einem Jahre bestehende engere Allianz herzustellen, wurden von der 
Überzeugung geleitet, daß beide Mächte einander mehr gewähren könnten und sollten als 
das, wozu der Inhalt der Bundesverträge sie verpflichtet. Ich glaube, daß auch das Kaiser- 
liche Kabinett von dem analogen Wunsche geleitet wird, der Erfüllung desselben aber 
dadurch näherzutreten sucht, daß es den Bundesverträgen eine weitere Bedeutung beilegt, 
als der strikte Wortlaut derselben mit sich bringt. Wir würden glauben, eine Mitschuld an 
den Folgen der Mißverständnisse, welche sich hieraus ergeben können, auf uns zu laden, 
wenn wir nicht mit Bestimmtheit erklärten, daß Preußen zu einem solchen System jetzt so 
wenig wie früher die Hand bieten kann. 
Die Krisis, welcher der Deutsche Bund dadurch, daß beide Mächte sich über den ver- 
mittelnden Antrag vom 1. Dezember einigten, für diesmal entgangen ist, hatte ihren 
Ursprung in dem Bestreben einer Anzahl von Bundesstaaten, dem gemeinsamen Organe 
Befugnisse beizulegen, welche demselben vertragsmäßig nicht zustehen. Denn die Bundes- 
verträge gewähren keinen Rechtstitel für die Okkupation und Verwaltung eines Landes, 
dessen Erbfolge streitig ist. Je gewissenhafter wir die bestehenden Verträge, so lange sie uns 
gehalten werden, auch unsererseits zu halten bereit sind, um so bestimmter müssen wir auch 
einseitigen Änderungen und Erweiterungen dieser Verträge und jeder mißbräuchlichen Be- 
nutzung derselben entgegentreten. Eine willkürliche Ausdehnung der Attributionen des 
Zentralorgans fälscht nicht nur den ursprünglichen Geist der Bundesverträge, sondern ver- 
letzt ihren positiven Inhalt. Geschieht dies in der beharrlichen Weise, wie von seiten 
Sachsens in der gesamten Exekutionsfrage, so können wir auch die Möglichkeit nicht aus- 
schließen, diejenigen Bundesregierungen, an deren Bezeichnung als „Gegner“ auf dem 
Gebiete der Diskussion das Kaiserliche Kabinett Anstoß nimmt, als Gegner auf dem Gebiete 
der Tatsachen uns gegenüber zu finden. Es gereicht uns ebensosehr wie dem Kaiserlichen 
Kabinette zur Befriedigung, daß wir der Notwendigkeit, die Bundesverträge als gebrochen 
anzusehen und zu behandeln, im gegenwärtigen Falle überhoben worden sind. Wenn wir uns 
aber in die Auffassung zurückversetzen, welche das Kaiserliche Kabinett wenigstens vor einem 
Jahre mit uns teilte, so glauben wir, daß auch Österreich Grund hat, diejenigen Bestrebungen 
als gegnerische anzusehen, gegen welche die Allianz Preußens und Österreichs in dem intimeren 
Charakter, welchen sie im letzten Jahre annahm, von Hause aus gerichtet war. 
Ich erinnere nur andeutend an die Vorgänge am Bunde im Verlaufe dieses Jahres: 
an die gleich nach dem Tode des Königs Friedrich VII. gemachten Versuche, Preußen 
und Österreich durch die Autorität des Bundes von völkerrechtlichen Verpflichtungen zu ent- 
binden, welche sie damals noch als bestehend anerkennen mußten, an die Schwierigkeit, 
welche beide Mächte schon damals fanden, die Velleitäten einer bundes- und völkerrechts- 
widrigen Okkupation in die gesetzmäßigen Wege der Exekution zu leiten und dadurch der 
1 Näheres darüber in Schultheß, Europöischer Geschichtskalender, Jahrgang 1864. S. 187.
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        Österreichische Nachgiebigkeit gegen mittelstaatliche Tendenzen. 41 
Einmischung des Auslandes die Grundlage zu entziehen; im ferneren Verlauf an die Art, 
wie unsere eine Teilnahme des Bundes an der Aktion im rechten Augenblickte bezweckenden 
gemeinsamen Anträge teils abgelehnt, teils in den Ausschüssen verschleppt wurden; und im 
Gegensatz damit an das Vorgehen anderer Regierungen mit selbständigen, ganz außerhalb 
der Kompetenz des Bundes liegenden Anträgen in der Erbfolgefrage, welche man gegenüber 
den bestimmt ausgesprochenen Erklärungen Österreichs und Preußens durch beschleunigte 
Abstimmung durchzusetzen versuchte! Dem Kaiserlichen Kabinett hat sich damals die Be- 
sorgnis, daß der so entstehende Riß sich bis zu völliger Sprengung der Institution des Deut- 
schen Bundes steigern könnte, in voller Schroffheit aufgedrängt. 
Wir stehen unsererseits noch jetzt auf demselben Standpunkte, sowie wir auch die Sach- 
lage im wesentlichen nicht verändert finden können. Dieselben Tendenzen, welche das Ver- 
fahren eines Teiles der mittleren und kleineren Staaten Deutschlands im Laufe dieses Jahres 
geleitet haben, sind es noch jetzt, welche die Weigerung Sachsens und die Abstimmungen am 
5. d. M. herbeiführten. In dem früheren Vorschlage der Kaiserlichen Regierung, dem 
Bunde eine Teilnahme an der Besetzung Holsteins durch eine wenn auch geringe Zahl von 
Bundestruppen zu gestatten, konnten wir nur eine Konzession an diese Bestrebungen er- 
blicken, an welche in nur zu natürlicher Konsequenz sich bald von seiten jener Regierungen 
die Forderung einer Teilnahme an der Verwaltung, ja eines bestimmenden Einflusses auf 
dieselbe vermittelst der Majoritäten in Frankfurt und endlich einer schließlichen Entscheidung 
über die Zukunft der Herzogtümer selbst geknüpft haben würde. Wir konnten daher nicht 
anders als diesen Vorschlag ablehnen und dringend befürworten, daß der Kaiserliche Hof 
nicht über den einfachen Inhalt des Bundesrechts hinaus den gefährlichen Boden der Nach- 
giebigkeit gegen unbegründete Wünsche betreten möge. 
Darin, daß das Kaiserliche Kabinett sich entschlossen hat, seinen früheren Vorschlag 
aufzugeben, und gemeinsam mit uns die völlige Räumung Holsteins und Lauenburgs von 
den Truppen der Exekution, welche auch in Wien als vollkommen beendigt angesehen 
wurde, am Bunde zu beantragen, können wir daher auch nicht ein unserer Stellung und 
dem Bündnis mit uns — wie der Herr Graf von Mensdorff in der Depesche vom 
3. d. M. es nennt — gebrachtes Zugeständnis erkennen.² Wenn man von Zugeständ- 
nissen sprechen will, so haben vielmehr wir, vom strengen Rechte absehend, die Stellung, die 
wir auf dem Boden des letzteren genommen, den vermittelnden Bestrebungen des Kaiser- 
lichen Kabinettes zum Opfer gebracht, uns dazu verstanden, die Dazwischenkunft des Bun- 
des anzunehmen, und uns dabei der Gefahr ausgesetzt, bei dem möglichen entgegengesetzten 
Ausfall der Abstimmung uns einem formell gefaßten  Bundesbeschlusse und nicht mehr 
dem partikularen und durch Hannovers Verhalten aufgewogenen Widerstande Sachsens. 
gegenüber zu finden. Das Kaiserliche Kabinett dagegen hat uns nur die Erfüllung eines 
Wunsches geopfert, welchem ein bundesrechtlicher Anspruch nicht zur Seite stand, weil 
für das Verbleiben von Bundestruppen in Holstein nach dem Erlöschen der Exekution 
jede bundesvertragsmäßige Unterlage fehlte. Hätte sich eine solche auffinden lassen, so 
würden ohne Zweifel die dissentierenden sechs Regierungen am Bunde nicht genötigt ge- 
wesen sein, den Bundesverträgen und den Tatsachen durch so gezwungene Interpretationen, 
wie die in der Königlich Sächsischen und Württembergischen enthaltenen oder durch so 
grundlose Behauptungen, wie die der Königlich Bayrischen Abstimmung Gewalt anzutun. 
2 Die beiden letzten Ablätze und der Anfang des laufenden beruhen auf Konzept von der Hand des Vor- 
tragenden Rats Abeken.
        <pb n="56" />
        42 Besorgnisse für die Zukunft des Bundes. 
N.icht ohne Besorgnis für die Zukunft des Bundes blicken wir auf den Verlauf dieser 
Angelegenheit zurück. Wir glauben, daß das Kaiserliche Kabinett diese Besorgnis teilen 
muß, wenn es erwägt, daß, ungeachtet der von dem Herrn Grafen von Mensdorff in seiner 
Depesche vom 3. d. M. erwähnten Verwendung Österreichs bei den größeren deutschen 
Höfen, gerade diese es waren, welche gegen den österreichisch-preußischen Antrag stimm- 
ten! Von den Zufälligkeiten, welche nicht selten das Ergebnis der Abstimmung der gemisch- 
ten Curien beherrschen, hing die Fassung eines Bundesbeschlusses von großer Tragweite 
ab. Wäre derselbe durch den Zutritt zweier Curien zu den sechs Stimmen im entgegen- 
gesetzten Sinne ausgefallen, so waren die beiden Großmächte in der Minorität und wir 
unsererseits entschlossen, einem Bundesbeschlusse, welcher nur mit Verletzung der Verträge 
gefaßt werden konnte, und zu dessen Unterstützung aus der Gesamtheit der Bundesver- 
träge kein Artikel sich anführen ließ, gewaltsam entgegenzutreten. Wir legen Wert 
darauf, diesen unseren Entschluß zweifellos zu konstatieren. Einem Bunde, welchem die 
Befugnis beiwohnte, außerhalb der Basis der Verträge, durch welche er gestiftet worden, 
Majoritätsbeschlüsse zu fassen, ist Preußen niemals beigetreten, und befinden wir uns in 
der Unmöglichkeit, derartige Beschlüsse als maßgebend für unsere Politik anzuerkennen. 
Die Tendenzen, von welchen die Haltung der Minoritätsregierungen in dieser Frage ge- 
leitet war, sind mit dem Fortbestande des Bundes unverträglich, sobald sie praktisch werden, 
und jede Nachgiebigkeit gegen dieselben führt in Wege, auf welche wir der Politik des 
Kaiserlichen Kabinetts, wenn sie von letzterem eingeschlagen würden, nicht folgen könnten. 
Nicht nur durch Preußens Stellung zur europäischen Politik würde uns dies verboten, 
sondern auch durch die Pflichten, welche uns in dem Kampfe des monarchischen Prinzips 
gegen das revolutionäre obliegen, und welche uns nicht erlauben, die Impulse unserer 
Politik durch Bundesbestimmungen zu erhalten, die auf den Instruktionen von Regierun- 
gen beruhen, welche ihrerseits von der Majorität ihrer Kammern geleitet werden. 
Wir haben im eigenen Lande einen ernsten und schweren Kampf gegen das System par- 
lamentarischer Regierung zu führen, dessen Erfolg oder Mißlingen nicht ohne Rückwirkung 
auf die Stellung der übrigen deutschen Fürsten bleiben kann. Derselbe erlaubt uns nicht, in 
unserer Politik den Einflüssen Raum zu geben, welche durch das Organ der Bundes- 
abstimmungen von seiten der kleinstaatlichen Parlamente indirekt auf uns geübt werden 
könnten.³ Wie sehr diesen Regierungen jeder eigene feste Halt gegen die Revolution und 
ihre subversiven Tendenzen fehlt, das hat die Erfahrung gezeigt. Sie können denselben 
nur in einem konsequenten und besonnenen Anlehnen an diejenigen beiden Mächte Deutsch- 
lands finden, welche diesen Halt in sich selbst tragen. Dazu und nicht zu dem Betreiben 
einer dem Anschein nach selbständigen, in Wahrheit aber der Revolution dienstbaren Poli- 
tik soll ihnen die Institution des Bundes das Mittel darbieten. Was aber würde aus 
Deutschland, der inneren Revolution wie dem Auslande gegenüber, was würde schließlich 
aus Preußen und Österreich selbst werden, wenn diese beiden Mächte, statt durch eine 
kräftige und unbeirrte Verfolgung ihrer Ziele sich selbst und den anderen diesen festen Halt 
zu bewahren, sich in ihren Beziehungen zum Bunde an ein System hingeben wollten, welches 
sie im eigenen Lande als ein zerstörendes bekämpfen? 
Das Kaiserliche Kabinett wird in diesen Erwägungen die tiefer liegenden Gründe und, 
wie ich hoffe, die volle Rechtfertigung unseres Verhaltens finden. Auf dieser Grundlage 
wird eine enge Allianz von Preußen und Österreich gleich fruchtbringend für beide Mächte 
  
3 Vom folgenden Satz an beruht der Schluß auf Konzept Abekens.
        <pb n="57" />
        Bismarck gegen überstürzte Entscheidung in der Frage der Zukunft der Herzogtümer. 43 
und für das gesamte Deutschland sein; und solange diese Grundlage festgehalten wird, 
zweifeln wir nicht, daß einzelne Meinungsverschiedenheiten  immer, wie es bisher geschehen, 
ihre Ausgleichung finden werden. Die volle Offenheit, mit der ich mich im obigen ausge- 
sprochen, kann hierzu nur förderlich sein. Mit gleicher Offenheit werde ich mich in betreff 
der Verhandlungen über die Zukunft der Herzogtümer aussprechen, worüber ich Ew. pp. 
auf meine anderweite Depesche vom heutigen Tage verweise. Zugleich übersende ich Ihnen 
Abschrift der Mittheilungen, durch welche wir der in diesem Erlasse dargelegten Auffassung 
unsrer Stellung zum Bunde bei den Regirungen Ausdruck gegeben haben, die am 5. c. in 
der Minorität stimmten.⁴ 
Ew. pp. sind ermächtigt, den gegenwärtigen Erlaß dem Herrn Grafen von Mens- 
dorff vertraulich mitzuteilen. 
*35. Erlaß an den Geschäftsträger in Wien von Ladenberg. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Berlin, den 13. Dezember 1864. 
Das Kaiserliche Kabinett hat uns zunächst durch die Eröffnungen vom 12. Oktober¹ 
den Wunsch ausgedrückt, die Frage der Herzogtümer schnell und definitiv durch die Ein- 
setzung des Prinzen von Augustenburg als künftigen Landesherrn von Schleswig--Holstein 
erledigt zu sehen. In der Depesche vom 3. d. M. ist es darauf zurückgekommen, indem 
es denselben zugleich durch die Zugeständnisse zu begründen sucht, welche es uns in der 
Frage über die Räumung der Herzogtümer von den Exekutionstruppen gemacht zu haben 
glaubt. Daß wir hierin kein Zugeständnis finden können, sondern nur ein Entgegenkommen 
auf dem Boden des Rechts, welchem wir selber vielmehr mit dem Aufgeben des strengeren 
uns zur Seite stehenden Rechtes in versöhnlichem Sinne begegnet sind, habe ich in meinem 
anderweiten Erlaß vom heutigen Tage entwickelt. Wir können den Gegenstand dieser 
Verhandlung nur einfach nach seiner realen Bedeutung und den tatsächlichen Verhält- 
nissen ins Auge fassen. Ich habe dem Grafen Karolyi daher vorläufig erwidert, daß 
unter den für die Zukunft der Herzogtümer möglichen Kombinationen wir weder die des 
Erbprinzen von Augustenburg, noch die des Großherzogs von Oldenburg aus- 
schließen, aber doch der Meinung sind, daß die Entschließungen der beiden Mächte, ihrer 
Form und ihrer Vorbereitung nach, den eventuell auszuschließenden Prätendenten 
und ihren Freunden in und außerhalb Deutschlands nicht den Eindruck einer will- 
kürlichen, sondern den einer nach sorgfältiger Erwägung der rechtlichen Momente 
getroffenen Entscheidung machen dürfen. Ich habe demnächst hervorgehoben, daß 
wir außer den Interessen der Herzogtümer die der preußischen Monarchie zu wahren 
hätten, und daß Seine Majestät der König eine definitive Entschließung erst werde fassen 
können, wenn sich die künftige Stellung Preußens zu den Herzogtümern im einen wie im 
andern Fall werde übersehen lassen. Ein weiteres Eingehen auf desfallsige Verhandlungen 
haben wir abgelehnt, solange nicht der Apparat der hinfällig gewordenen Exekution zu- 
rückgezogen sein würde. Es schien uns dem eigenen Lande gegenüber eine Ehhrenpflicht, 
4 Der letzte Satz eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
35. 1 Es muß heißen: 12. November. Vgl. die Vorbemerkung zu Nr. 14. Näheres über die österreichischen 
Eröffnungen vom 12. November bei v. Sybel, Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I., IV., 28 ff.
        <pb n="58" />
        44 Völkerrechtliche Lage der Frage. Preußens unmittelbares Interesse an der Zukunft der Herzogtümer. 
dafür zu sorgen, daß nicht der Artikel 3 des von beiden Mächten erstrittenen Friedens 
als leere Formel erscheine, und daß das schließliche Resultat unserer Kämpfe frei von jedem 
Einfluß der Politik bleibe, welcher die Majorität des Bundes im Anschluß an die Be- 
strebungen der Demokratie bis dahin gefolgt war. Nachdem die Exekutionsverwaltung  
nunmehr beseitigt und der Rückzug der sächsisch-hannöverschen Truppen gesichert ist, sind 
wir bereit, den von dem Kaiserlichen Kabinett gewünschten Verhandlungen näherzutreten. 
Zu diesem Behuf wird es zunächst erforderlich sein, die völkerrechtliche Lage der Frage, 
wie sie durch den Krieg sich gestaltet hat, ins Auge zu fassen. 
König Christian IX. hat Ihren Majestäten von Preußen und Österreich die Rechte, 
welche er in den drei Herzogtümern besaß, abgetreten. Es fragt sich, worin diese Rechte 
bestanden. Die Landesteile, auf welche sie sich beziehen, zerfallen in zwei Kategorien; ein- 
mal in solche, in Betreff deren die Successionsrechte König Christians, die ihm aus der 
Entsagung des Prinzen von Hessen erwuchsen, unanfechtbar sind; zweitens in solche, auf 
welchen Ansprüche andrer Prätendenten haften, denen gegenüber der Besitzstand König 
Christians nur auf der anfechtbaren, aber bisher formell nicht beseitigten Erbfolge-Gesetz- 
gebung von 1853 beruhte.² Die Landesteile der zuerst erwähnten Kategorie konnte König 
Christian zu vollem souveränen Eigentum auf die Monarchen von Österreich und Preußen 
übertragen und hat dies durch Artikel 3 des Friedens getan. — Ihre Majestäten der König 
und der Kaiser sind daher in diesem Augenblick die legitimen Souveräne aller derjenigen 
Teile der drei Herzogtümer, auf welche sich ein besseres Erbrecht, als dasjenige König 
Christians war, nicht  nachweisen läßt.  
Das Kaiserliche Kabinett hat sich wiederholt dahin ausgesprochen, daß keiner der auf- 
getretenen Prätendenten einen Anspruch auf die Gesamtheit von Schleswig und Holstein 
werde nachweisen können. Ohne den Ergebnissen gründlicher Rechtsforschung zu nahe 
treten zu wollen, darf ich doch soviel als wahrscheinlich³ hinstellen, daß sowohl neben den 
Augustenburgischen wie neben den Oldenburgischen Ansprüchen immer noch auch außer 
dem Herzogtum Lauenburg ein erheblicher Anteil der anderen beiden Herzogtümer übrig 
bleiben werde, über welchen König Christian IX. ohne Verletzung eines legitimen Erb- 
rechtes anderer verfügen konnte. Diesen Anteil sind die Monarchen von Österreich und 
Preußen seit dem Friedensschlusse berechtigt, als ihr gemeinschaftliches souveränes Eigen- 
tum zu betrachten. 
Der Kaiserliche Hof legt für sich selbst auf diesen Besitz, wie es nach der geographischen 
Lage desselben erklärlich ist, keinen erheblichen Wert; er würde bereit sein, denselben be- 
hufs Bildung eines Schleswig-Holsteinschen Staates ohne weiteres auf den künftigen 
Souverän des letzteren zu übertragen. In diesem Sinne hat Österreich sich an dem Kriege 
auch nicht wegen eines direkten Interesses zur Sache beteiligt, sondern deshalb, weil es 
diese Beteiligung nach seiner Stellung in Deutschland als eine politische Notwendigkeit 
ansah. Auch für uns würde dieses Motiv auslangend gewesen sein; aber unsere Stellung 
zur Sache hat noch eine andere Seite. Preußen ist in betreff seiner Sicherheit wie seiner 
gesamten staatlichen und volkswirtschaftlichen Interessen wesentlich und unmittelbar bei der 
zukünftigen Gestaltung der Herzogtümer beteiligt. Die Königliche Regierung kann sich 
dieser Tatsache gegenüber nicht berechtigt fühlen, den von ihr mit großen Opfern errungenen 
Besitzstand in den Herzogtümern ohne entsprechendes Äquivalent aufzugeben. 
2 Der Passus von den Worten dieses Satzes an: „in Betreff deren die Successionsrechte“ eigenhändiger 
Zusatz, bzw. Korrektur Bismarcks, der hier das Konzept stark gekürzt hat. 
3 Der Anfang des Erlasses bis an diese Stelle beruht mit Ausnahme eines Abschnittes auf Kanzleikonzept.
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        Gründe gegen eine übereilte Entschließung. 45 
Dieser Besitz ist ein gemeinsamer der beiden Mächte. Er bildet den status quo, von 
welchem Herr Graf von Mensdorff in seiner Depesche vom 27. November vollkommen 
richtig erklärt, daß es zu einer Veränderung desselben der Zustimmung jeder der beiden 
Regierungen bedürfe. Solange die beiden deutschen Herzogtümer im Besitz der Exeku- 
tionstruppen sich befanden, war dies ein rechtswidriger status quo, auf dessen Beseiti- 
gung jede der beiden Mächte für sich ein Recht hatte. Jetzt erst ist das normale Verhältnis 
eingetreten; und wir stimmen mit dem Kaiserlichen Kabinett vollkommen darin überein, daß 
keine der beiden Mächte zu einseitiger Verfügung darüber berechtigt ist. 
Wir haben daher auch niemals verkannt, daß wir die im Lande so vielfach geforderte 
Einverleibung der Herzogtümer in die preußische Monarchie nicht ohne Österreichs Zu- 
stimmung vollziehen könnten — obschon wir nicht umhin können anzunehmen, daß diese 
auch für das gesamte Deutschland und für den Schutz und die Sicherung desselben gegen 
Norden das Vorteilhafteste wäre, und eine solche Machtvergrößerung Preußens unseres 
Erachtens auch dem österreichischen Interesse nicht widerstreben würde. Wir erkennen indes 
vollkommen an, daß das Kaiserliche Kabinett allein Richter über seine eigenen Interessen 
ist und die Bedingungen zu beurteilen hat, unter welchen es sich mit einer solchen Wendung 
einverstanden erklären könnte. Die bisher vom K[ai]s[erlichen] Cab[inet] dafür gestellten 
Bedin[gungen] sind für uns nicht annehmbar, und es fehlt daher für diese Gestalt der Ver- 
fügung über die H[erzo]gthümer die erforderliche Einwilligung Oestreichs.⁴ 
Ebensowenig aber können wir für uns eine Verpflichtung anerkennen, in ein Arran- 
gement zu willigen, welches unseren Interessen nicht entspräche, oder welches in seiner schließ- 
lichen Wendung dieselben vielleicht gar gefährdete. Eine übereilte Entschließung könnte 
leicht eine Quelle neuer Differenzen und Streitigkeiten werden, welche den Norden Deutsch- 
lands und Europas, auf dessen Beruhigung durch das Ergebnis des Krieges und des Friedens 
gehofft wurde, wiederum in Aufregung versetzen. Durch eine sofortige Entscheidung für 
den Erbprinzen von Augustenburg würden wir uns zunächst mit Oldenburg, mit Hannover, 
mit Rußland — Regierungen, deren Freundschaft für uns sehr wertvoll ist — entfremden. 
Können wir überhaupt oldenburgisches Land vergeben, falls der Großherzog wirkliche 
Ansprüche nachweisen sollte? Und würde es nicht ein, vielleicht nur durch eine entschiedene 
politische Notwendigkeit (die in diesem Augenblick nicht vorhanden ist) zu rechtfertigender 
Mangel an bundesfreundlicher Rücksicht sein, wenn wir, indem wir einen bisher nicht zum 
Bunde gehörigen Fürsten einsetzten, einen Bundesfürsten auf den schwierigeren und immer 
bedenklichen Weg einer Austrägalinstanz verweisen? Wenn wir aber auch die agnatischen 
Ansprüche anerkennten, würden wir, ohne neue Gegenansprüche hervorzurufen, den Erb- 
prinzen von Augustenburg als allein berechtigt aufstellen können, solange die von ihm 
behauptete Einführung der Primogenitur nicht nachgewiesen ist? Eine solche Entscheidung 
also, wie das Kaiserliche Kabinett sie uns vorschlägt, würde vielseitigen Anfechtungen aus- 
gesetzt sein und im gegenwärtigen Augenblick weder den Herzogtümern selbst, noch dem 
Bunde die volle Beruhigung und Sicherheit gewähren, auf welche der Kaiserliche Herr 
Minister mit Recht so großen Wert legt. Ich habe dabei noch nicht von den Ansprüchen 
geredet, welche im Namen des brandenburgischen Hauses von uns selbst auf einen Teil der 
Herzogtümer erhoben werden könnten; es wird Ew. pp. nicht unbekannt geblieben sein, daß 
dieselben in Preußen — und nicht etwa erst jetzt, sondern schon im Jahre 1846 — vielfach zur 
4 Der letzte Satz eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="60" />
        46 Preußens große Opfer rechtfertigen Bürgschaften. 
Sprache gebracht worden sind, und die Königliche Regierung würde sicher in ihrem Rechte 
sein, wenn sie eine ebenso strenge und unparteiische Prüfung für dieselben verlangte, wie für 
die der andern Prätendenten.  
Neben diesen allgemeinen Bedenken aber haben wir uns noch besonders die Frage zu 
beantworten, unter welchen Bedingungen wir vor dem eigenen Lande den Ver- 
zicht auf den status quo und die mit erheblichen Opfern des Landes errungenen Rechte, 
welche derselbe Preußen gewährt, verantworten können. Wir müssen Bürgschaften gegen 
eine Wiederkehr der Gefahr von außen und gegen die Möglichkeit revolutionärer Zustände 
in dem für uns so wichtigen Nachbarlande haben, welches an und für sich so echt konser- 
vative Grundlagen bewahrt hat, neuerdings aber unter Konnivenz der Zivilkommissare von 
einer so bedenklichen Agitation durchwühlt worden ist. In beiden Beziehungen ist die Be- 
schaffenheit der künftigen militärischen Einrichtungen für uns vom höchsten Interesse; und in 
der ersteren Beziehung, nach außen hin, ist es eine unabweisliche Aufgabe, die Elemente der 
Wehrkraft namentlich zur See für Deutschland nutzbar zu machen. Die Entwicklung unserer 
eigenen maritimen Interessen kann durch eine falsche Stellung der Herzogtümer zu uns 
ebenso wesentlich gehemmt werden, wie sie durch ein richtiges Verhältnis gefördert wird. 
Preußen und die Herzogtümer sind für Handel und Verkehr auf die engsten Beziehungen zu- 
einander hingewiesen; die Verbindungen der Ost- und Nordsee öffnen für beide Länder ein 
weites Feld des Fortschritts und der Entwicklung, von dessen Vorteilen unsern eigenen 
Handel ausschließen zu lassen, eine schwere Vernachlässigung sein würde. Niemand wird uns 
einen Vorwurf daraus machen, wenn wir diese Interessen in erster Linie ins Auge fassen; 
wir erfüllen vielmehr nur eine Pflicht gegen Preußen und Deutschland, wenn wir, ehe wir 
zu einer definitiven Entscheidung schreiten, Bürgschaften für die Sicherstellung dieser Inter- 
essen verlangen und uns nicht von dem zweifelhaften guten Willen eines künftigen Landes- 
herrn oder seiner Stände und von den Einflüssen von Parteien, denen diese sich hingeben 
möchten, abbängig machen wollen. Daß das bloße Verhältnis zum Deutschen Bunde 
genügende Bürgschaften dieser Art nicht darbietet, hat leider eine vielfach traurige 
Erfahrung gezeigt; und wir üben daher nur ein Recht, wie eine Pflicht gegen das eigene 
Land, wenn wir noch andere und festere Garantien fordern. 
Es scheint uns in der Stellung, welche die beiden deutschen Mächte durch ihre intimen 
Beziehungen zueinander eingenommen haben, zu liegen, daß die Kaiserliche Regierung uns 
dabei unterstütze, solche Garantien zu erlangen. Daß ihre eigenen Interessen dabei in keiner 
Weise gefährdet werden können, liegt auf der Hand; und wie wenig sie selbst dieselben bei 
der Gestaltung der Herzogtümer unmittelbar berührt erachtet, zeigt sie durch die kundgegebene 
Bereitwilligkeit, ihren jetzigen Besitzstand ohne weiteres aufzugeben. Für uns besteht, wie 
gesagt, ein anderes Verhältnis, und erst wenn wir die Tragweite der uns zu gewährenden 
Garantien übersehen können, werden wir in der Lage sein, zu beurteilen, ob die darin für uns 
liegenden Vorteile ein hinreichendes Äquivalent für unsern Anteil an dem gegenwärtigen 
Besitzstand bilden. Vorher einer Veränderung des status quo durch eine mehr oder weniger 
willkürliche Entscheidung zuzustimmen, würden wir mit den Pflichten gegen das eigene Land 
nicht vereinigen können. 
In diesem Sinne bin ich ungesäumt mit dem Kriegs- u[nd] Marine-Min[ister] sowie mit 
dem Handels-Amte in Verbindung getreten, um die Bedingungen zu ermitteln, deren Ver- 
wirklichung im Intresse Preußens wir für erforderlich halten, wenn wir uns damit einver- 
standen erklären, aus  politischen Beweggründen einen neuen Schleswig-Holsteinschen 
Staat unter der Souveränetät eines der bisher aufgetretnen Prätendenten zu begründen.
        <pb n="61" />
        Tendenzen und Bestrebungen der sächsischen Regierung. 47 
Sobald wir über das Ergebniß dieser Arbeiten S[eine]r M[ajestät] dem Könige Vortrag 
gehalten haben, werden wir dem Kais[erlichen] Cab[inet] vollständige Mittheilung darüber 
machen, da die von uns angestrebten Ziele nicht nur ihre Bürgschaften, sondern eine wesent- 
liche Bedingung ihres Werthes nur dadurch erlangen, daß wir sie in vollem Einverständniß 
mit Oestreich erreichen.⁵ 
Ew. pp. ersuche ich ergebenst, die vorstehenden Gesichtspunkte dem Herrn Grafen von 
Mensdorff darzulegen, und ermächtige Sie zu diesem Behufe auch zu vertraulicher Mit- 
teilung dieser Depesche. 
*36. Erlaß an den Gesandten in Dresden 
von der Schulenburg-Priemern. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Vertraulich. Berlin, den 13. Dezember 1864. 
In meinem zur Mitteilung an den Königlich Sächsischen Herrn Minister bestimmten 
Erlasse¹ habe ich nicht nur die Mißverständnisse und unbegründeten Behauptungen aufzu- 
decken gesucht, welche in der Abstimmung Sachsens vom 5. Dezember liegen, sondern ich 
habe es für meine Pflicht halten müssen, bei dieser Gelegenheit von neuem auf die Tenden- 
zen und Bestrebungen, welche das Verfahren der sächsischen Regierung nicht nur jetzt, son- 
dern schon seit längerer Zeit charakterisieren und auf die in diesen Tendenzen liegenden Ge- 
fahren aufmerksam zu machen, sowie die Stellung genau zu präzisieren, welche die König- 
liche Regierung diesen Bestrebungen gegenüber einnimmt und festzuhalten gesonnen ist. 
Ich wünsche, daß Ew. pp. sich lebhaft von diesen Betrachtungen durchdringen und da- 
nach Ihre eigene Haltung dem Minister von Beust gegenüber einrichten mögen. 
Es kann uns den im Verlauf der ganzen Schleswig -Holsteinschen Angelegenheit 
immer wieder hervortretenden Tendenzen der Königlich Sächsischen Regierung gegenüber 
weniger auf eine direkte Einwirkung — welche, wo sie erforderlich wird, vielmehr durch 
die Natur und Notwendigkeit der Verhältnisse selbst als durch Deduktionen oder Verwen- 
dungen wird geübt werden — als darauf ankommen, dem Dresdner Kabinett durch eine 
feste und ruhige Haltung die Überzeugung zu gewähren, daß Preußen sich durch die gegen 
seine Politik gerichteten Bestrebungen der Mittelstaaten nicht wird beirren lassen, daß viel- 
mehr die Velleitäten der letzteren, die Politik der deutschen Großmächte leiten zu wollen, 
den Bestand des Bundes gefährden. Es wird dies viel mehr durch eine kühle und reser- 
vierte Haltung als durch zu großes Empressement in den Versuchen der Einwirkung er- 
reicht werden können. Das militärische Verhalten Sachsens kann uns verhält- 
nismäßig gleichgültig sein, da wir in jedem Augenblick in der Lage sein werden, 
demselben entgegenzutreten; und wir haben nur bestimmt hervortreten zu lassen, daß 
wir uns über die von der sächsischen Regierung verfolgten Ziele nicht täuschen 
und derselben entgegenzutreten auch wirklich entschlossen sind. Ich konnte es daher 
auch nicht den Umständen angemessen finden, weder auf der einen Seite, daß Ew. pp., nach- 
5 Der Absatz eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
36 1 Siehe den Text dieses gleichzeitig nach München und Stuttgart gerichteten Erlasses  in: Das Staats- 
archiv, VII, 359 ff.
        <pb n="62" />
        48 Abänderung des preußisch-französischen Handelsvertrages. 
dem einmal der Termin von 24 Stunden für die Beantwortung unserer Aufforderung 
gestellt war, denselben nachträglich wieder zurücknahmen, was nicht in meinem Tele- 
gramm gelegen hatte; noch auf der andern, daß Sie über die Einberufung der Reserven 
eine direkte Anfrage an den Minister richteten, wodurch den Entschlüssen der Königlich 
Sächsischen Regierung eine zu große Wichtigkeit beigelegt wurde. 
Ich habe geglaubt, Ew. pp. diese Bemerkungen nicht vorenthalten zu sollen, da, solange 
jene allgemeine Richtung der sächsischen Politik unter ihrem gegenwärtigen Leiter fort- 
dauert, ähnliche Verhältnisse immer wieder eintreten können, wo dann Ew. pp. von diesen 
Betrachtungen für Ihre Haltung als der Gesandte Preußens den geeigneten Gebrauch 
machen wollen. Es versteht sich, daß dieser Erlaß nur zu Ew. pp. eigener gefälliger 
Kenntnisnahme bestimmt ist.   
*37. Erlaß an den Botschafter in Paris Grafen von der Goltz. 
[Kanzleikonzept.] 
Bei den Verhandlungen über die Erneuerung der Zollvereinsverträge, die mit dem am 
12. Oktober erfolgten Beitritt der vier süddeutschen Staaten zu den Verträgen vom 28. Juni 
und 11. Juli ihren Abschluß fanden (vgl. dazu Bd. IV, Nr. 433, 477, 478) hatte die Annahme 
des grundlegenden preußisch-französischen Handelsvertrages vom 2. August 1862 den Angelpunkt 
gebildet Es waren dabei zahlreiche Wünsche nach Erweiterung bzw. Abänderung dieses 
Vertrages laut geworden, die zu nachträglichen Verhandlungen der preußischen Regierung mit 
ihrem französischen Vertragspartner führten. Sie begannen am 1. Dezember in Berlin. Frank- 
reich, dem an dem Abschluß seines großen Vertragswerks viel lag, ließ sich in der Tat zu einer 
Reihe von Zugeständnissen bereit finden, lehnte aber u. a. eine Abänderung des Artikels 32 des 
Handelsvertrages ab, die die süddeutschen Staaten im Hinblick auf einen künftigen Eintritt 
Österreichs in den Zollverein gewünscht hatten. 
Berlin, den 13. Dezember 1864. 
Bald nachdem ich Ew. pp. gefälligen Bericht vom 8. d. M. in betreff des Artikels 32 
unseres Handelsvertrages mit Frankreich erhalten, teilte mir Herr Benedetti eine auf 
denselben Gegenstand bezügliche Depesche vom 8. d. M. mit, welche ich mich beehre in der 
anliegenden Abschrift¹ zu Ihrer persönlichen Kenntnis zu bringen. Diese Depesche ent- 
wickelt im wesentlichen dieselben Gesichtspunkte, welche ich aus Ihrem Bericht entnommen. 
Das französische Kabinett besorgt, daß mit einer Streichung des Wortes „deutsch“ im ge- 
dachten Artikel der Eintritt Österreichs in den Zollverein gewissermaßen im voraus sank- 
tioniert werden würde. Diese Besorgnis ist indessen vollkommen unbegründet. Die Zoll- 
einigung mit Österreich wird nicht bloß bei uns, sondern von allen praktischen Köpfen auch 
in Österreich selbst für unausführbar gehalten. Ich darf mich enthalten, auf die nach allen 
Seiten hin entgegenstehenden Hindernisse hier näher einzugehen. Ew. pp. sind darüber aus 
vielen schriftlichen und mündlichen Äußerungen informiert. Es wird Ihnen daher nicht 
schwer sein, den Kaiserlichen Herrn Minister der auswärtigen Angelegenheiten bei sich 
darbietendem Anlaß und soweit Sie es überhaupt nötig finden, im Wege der Unterhaltung 
zu beruhigen. Übrigens haben wir nunmehr, um eine nach unserer Ansicht rein theoretische 
Diskussion nicht unnütz zu verlängern, auf die Streichung des Wortes „deutsch“ nicht weiter 
dringen wollen, und ich denke, daß die hiesige Verhandlung mit Frankreich schon in diesen 
Tagen zum Ablchluß gelangen wird. 
  
4 Hier nicht abgedruckt.
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        Bismarck schlägt dem Könige ein Rechtsgutachten der Kronsyndici vor. 49 
Nachschrift vom 14. Dezember. 
Die Unterzeichnung des protokollarischen Abkommens mit Frankreich ist heute erfolgt. 
*38. Immediatbericht. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Berlin, den 14. Dezember 1864. 
Eure Königliche Majestät haben von den verschiedenen Eröffnungen, welche das 
Wiener Kabinett in betreff der Entscheidung über die Zukunft der Elbberzogtümer hat 
hierher gelangen lassen, Kenntnis zu nehmen und meine vorläufigen Erwiderungen 
darauf zu billigen geruht. Einen wesentlichen Teil der letzteren bildete der Hin- 
weis auf die Notwendigkeit der Prüfung der verschiedenen Erbansprüche und auf 
die Wahrscheinlichkeit, daß sich bei einer solchen für keinen einzelnen der Prätenden- 
ten ein absoluter Anspruch auf das Ganze der beiden Herzogtümer Schleswig und 
Holstein herausstellen werde.  
Durch den Friedensvertrag vom 30. Oktober haben Eure Königliche Majestät in Ge- 
meinschaft mit Allerhöchstihrem hohen Verbündeten bestimmte Rechte erworben. Diese sind 
in Bezug auf denjenigen Teil der Herzogtümer, für welchen sich die, sei es auf die allodiale 
Qualität einzelner Stücke von Holstein, sei es auf die anerkannte Eigenschaft Schleswigs 
als eines Lehens der dänischen Krone gegründeten Ansprüche Seiner Majestät des Königs 
von Dänemark als berechtigt herausstellen möchten, unzweifelhafte wirkliche und volle 
Souveränitätsrechte, in deren Besitz Eure Königliche Majestät gemeinschaftlich mit Seiner 
Majestät dem Kaiser von Österreich nunmehr vollständig eingetreten sind. Von der Geltend- 
machung dieser Rechte oder der Verfügung über dieselben hängt die Entscheidung über 
die Zukunft der Herzogtümer wesentlich ab. Eure Königliche Majestät haben den hohen 
Wert, welchen diese Rechte haben, sowie die Bedeutung dieses Besitzstandes, welche eine 
einseitige Verfügung eines der beiden Monarchen  unmöglich macht, von Anbeginn anerkannt 
und den festen Willen ausgesprochen, das mit so teuren Opfern errungene Recht auch 
zum Nutzen der Monarchie zu verwenden. Um so wichtiger aber ist es, den Umfang dieser 
Rechte genau zu kennen und vollständig zu übersehen, um dabei auf einem festen Boden 
fußen zu können. 
Neben diesen durch den glücklichen Erfolg des Krieges erworbenen Rechten stehen noch 
diejenigen Ansprüche, welche Allerhöchstdero Königlichem Hause aus der Abstammung von 
der Kurfürstin Elisabeth, Tochter König Johanns I. von Dänemark, Herzogs von Schles- 
wig-Holstein, erwachsen. Auch diese Ansprüche werden, soweit sie sich als begründet nach- 
weisen lassen, in die Wagschale gelegt werden müssen. 
Bisher ist die Prüfung und Beurteilung aller dieser verschiedenen Ansprüche nur von 
der Publizistik und von einzelnen Rechtsgelehrten in die Hand genommen und meistens 
von einseitigen oder Parteistandpunkten aus erfolgt. Eurer Königlichen Majestät Ein- 
verständnis darf ich dafür voraussetzen, daß durch alle diese Untersuchungen noch kein fester 
Boden gewonnen ist, um als rechtliche Grundlage für die von Eurer Königlichen Majestät 
zu fassenden Entschließungen und die von Allerhöchstdero Regierung einzunehmende Stellung 
zu dienen. 
V 4
        <pb n="64" />
        50 Zedlitz' Klagen über Lederer. 
An einem Gerichtshofe für die allgemeingültige Entscheidung fehlt es in Deutschland. 
Für die eigene Entscheidung aber, und um einen sicheren und überzeugenden Maßstab für 
die eigene Beurteilung zu gewinnen, scheint das Institut der Kronsyndici einen An- 
halt zu bieten, dessen Benutzung für Eurer Majestät Regierung von dem größten Wert sein 
würde. Der Ausspruch derselben würde zwar nicht den Charakter eines richterlichen 
Spruches, wohl aber den eines Gutachtens tragen, welches unserem eigenen Gewissen 
und dem Lande gegenüber eine wirksame Beruhigung und die Gewißheit einer von der Auf- 
regung der öffentlichen Meinung und den Parteiinteressen freien Beurteilung gewährte. 
Eure Königliche Majestät bitte ich daher ehrfurchtsvollst, den Kronsyndicis die Er- 
stattung eines solchen Gutachtens über die verschiedenen Erbansprüche aufzutragen, welches 
zunächst nur für die Krone selbst bestimmt sein würde. Der von diesem Gutachten zu machende 
Gebrauch würde von Eurer Königlichen Majestät weiteren Entschlüssen abhängen. Dasselbe 
würde sowohl die Augustenburgischen und Oldenburgischen als die Eurer Majestät eigenem 
Allerhöchsten Hause zustehenden Ansprüche einschließlich der durch den Friedensvertrag er- 
worbenen, wie die etwaigen Rechte anderer Seitenlinien zu umfassen haben. 
Für den Fall, daß Eure Königliche Majestät meinen alleruntertänigsten Antrag zu ge- 
nehmigen geruhen, füge ich den Entwurf der Allerhöchsten Order an das Staatsministe- 
rium alleruntertänigst bei.¹ 
*39. Erlaß an den Kommissar für Schleswig-Holstein 
und Lauenburg Freiherrn von Zedlitz. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
In einem Berichte vom 13. Dezember hatte Freiherr von Zedlitz lebhaft Klage über die 
Voreingenommenheit seines österreichischen Kollegen, Baron von Lederer, geführt, der völlig von 
der Besorgnis beherrscht sei, daß Preußen zu festen Fuß in den Herzogtümern fassen könne, und 
der ganz im Augustenburgischen Fahrwasser segele. Eben deshalb sprach sich Zedlitz gegen eine Ver- 
legung des Regierungssitzes nach Kiel, dem Herd der Augustenburgischen Agitation, aus; dagegen 
empfahl er, in dem Baron Scheel-Plessen einen Repräsentanten des Landes zu den Geschäften 
der Verwaltung heranzuziehen. 
Ganz vertraulich. Berlin, den 15. Dezember 1864. 
Ew. pp. gefälliger Bericht vom 13. d. M. hat mir ein lebendiges Bild von den 
Schwierigkeiten gegeben, welche Ihnen in betreff des Auftretens gegen die Augusten- 
burgischen Parteibestrebungen im Herzogtum Holstein aus dem Verhältnis zu Ihrem 
österreichischen Kollegen und der Besorgnis des letzteren gegen das Vorwiegen preußischer 
Einflüsse erwachsen. Ich verkenne diese Schwierigkeiten nicht und muß dem Takt und der 
Umsicht Ew. pp. vertrauen, dieselben zu überwinden. Ich wünsche in dieser Beziehung 
namentlich, daß Sie zwar allen Ausschreitungen und offenbaren Agitationen entschieden ent- 
gegentreten, dabei aber immer die Fühlung mit Ihrem Kollegen behalten und nicht weiter 
vorgehen, als Sie des Mitgehens desselben sicher sind. Insbesondere gilt dies von allen 
positiven Maßregeln, welche als eine Begünstigung der preußischen Interessen ausgelegt 
werden könnten. Eine Desavouierung oder Mißbilligung dessen, was in Holstein oder 
Lauenburg geschieht, von seiten der österreichischen Regierung würde uns große Unbequem- 
1 Durch eine Zirkulardepesche an die sämtlichen Missionen bei den deutschen Regierungen vom 
24. Dezember wurde die Beauftragung der Kronsyndici mit einem Gutachten in der schleswig-holsteinschen Erb- 
folgefrage bekanntgegeben.
        <pb n="65" />
        Weisungen an Zedlitz. Neue Verhandlungen mit Italien über Handelsvertrag. 51 
lichkeiten bereiten; und ich bitte daher, in dieser Hinsicht mit Vorsicht zu verfahren. Es 
kann in den Herzogtümern selbst nur unsere Aufgabe sein, jedes wirkliche Präjudiz zu 
vermeiden; die eigentliche Entscheidung liegt nicht dort, sondern in unseren Verhand- 
lungen mit Wien, und wenn die letzteren zu einem befriedigenden Ergebnis führen, wer- 
den sich die Verhältnisse in den Herzogtümern von selbst gestalten. Es würde mir unter diesen 
Umständen auch vorsichtiger erschienen sein, die Einforderung eines bestimmten Unter- 
werfungsreverses von den Beamten zu vermeiden; ich bin indes hierüber bis jetzt nur 
durch die Zeitungsnachrichten unterrichtet und würde Ew. pp. für eine baldige berichtliche 
Aufklärung über die Motive und über den  eigentlichen Inhalt des beregten Reverses dank- 
bar sein. 
Was die Wahl des einstweiligen Sitzes der Regierung betrifft, so würde es sich gerade 
wegen der zu bekämpfenden Einflüsse, deren Zentrum Kiel ist, empfehlen, ebendorthin Ihren 
Sitz zu verlegen. Die Zugänglichkeit Ihres österreichischen Kollegen für diese Einflüsse 
bildet aber allerdings ein bedeutendes und, wie mir scheint, entscheidendes Motiv dagegen; 
und so dürfte es am geratensten sein, Schleswig  zu wählen oder, wenn auch hierbei sich 
Schwierigkeiten ergeben sollten, einstweilen in Flensburg zu verbleiben. 
In betreff einer Teilnahme des Baron Scheel-Plessen an der Verwaltung muß ich 
mir eine weitere Äußerung noch vorbehalten. Eine Verständigung mit Wien wird darüber 
jedenfalls erforderlich sein; und ich ersuche Ew. pp. einstweilen, alles zu vermeiden, was 
den Baron von Lederer etwa zu einer vorzeitigen Äußerung dagegen nach Wien veran- 
lassen könnte. 
*40. Erlaß an den Gesandten in Turin Grafen von Usedom. 
[Konzept.] 
Berlin, den 24. Dezember 1864. 
Aus Ew. pp. gefälligem Berichte vom 10. d. M. habe ich mit Befriedigung entnommen, 
daß auf das bereitwillige Entgegenkommen, welches von dem vorigen Königlich Italieni- 
schen Ministerium hinsichtlich der Frage einer vertragsmäßigen Regelung der Handels- 
beziehungen Italiens zu Preußen und den übrigen Zollvereinsstaaten an den Tag gelegt 
worden, auch bei der gegenwärtigen Zusammensetzung des dortigen Kabinettes¹ gerechnet 
werden darf. Auch die Königliche Regierung hält unverändert an dem Wunsche fest, diese 
Angelegenheit, deren weitere Verfolgung diesseits bisher lediglich aus unabweislichen Rück- 
sichten auf die allgemeine Lage der politischen Verhältnisse einstweilen beanstandet worden, 
ihrem den beiderseitigen Interessen entsprechenden Ziele entgegenzuführen. Von der dor- 
tigen einsichtsvollen Beurteilung der bezüglichen  Verhältnisse überzeugt, wird die Königliche 
Regierung ihr Augenmerk darauf gerichtet halten, den geeigneten Zeitpunkt zur definitiven 
Regelung der fraglichen Angelegenheit wahrzunehmen, wobei es mit Rücksicht auf die in- 
zwischen zustande gekommenen neuen Zollvereinsverträge allerdings darauf ankommen wird, 
die nunmehr unbedingt erforderliche vorgängige Zustimmung der übrigen Vereins- 
regierungen zu dem mit der Königlich Italienischen Regierung zu treffenden Abkommen 
mit Sicherheit zu erlangen. 
1 Am 23. September war das Kabinett Mingbetti-Peruzzi entlassen und General La Marmora mit 
der Blldung eines neuen Kabinetts beauftragt worden. 
4
        <pb n="66" />
        52 Russisches Memorandum über Ansprüche Großherzog Peters. 
Ew. pp. ersuche ich einstweilen ergebenst, sich bei geeigneter Veranlassung gefälligst im 
Sinne dieser Mitteilung dort äußern zu wollen. 
*41. Erlaß an den Gesandten in Petersburg Grafen von Redern. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Zur Unterstützung der schleswig-holsteinschen Erbansprüche des Großherzogs Peter von 
Oldenburg, auf den Kaiser Alexander von Rußland durch ein vom 19. Juni 1864 aus Kissingen 
datiertes Handschreiben die Ansprüche der russischen Linie des Hauses Gottorp endgültig über- 
tragen hatte, war von der russischen Regierung Ende 1864 in Wien, wo man sich für den 
Augustenburger einsetzte, ein ausführliches Memorandum übergeben worden. Eine Abschrift 
dieses Memorandums, in dem die Auffassung vertreten war, daß der Bundestag die Instanz sei, 
die endgültig über die Ansprüche der verschiedenen Prätendenten zu befinden habe, reichte der 
preußische Gesandte in Petersburg Graf von Redern am 19. Dezember seinem Chef ein. 
Vertraulich. Berlin, den 2. Januar 1865. 
Von dem in Wien übergebenen Memoire der Kaiserlich Russischen Regierung in 
betreff der Angelegenheit der Elbherzogtümer, welches Ew. pp. mir mittels des gefälligen 
Berichts vom 19. v. M. Nr. 101 übersandt haben, habe ich mit lebhaftem Interesse Kenntnis 
genommen. Ich habe dasselbe dem Königlichen Gesandten in Wien, jedoch ebenfalls nur 
ganz vertraulich und zu seiner eigenen Kenntnis und Orientierung mitgeteilt, wie Ew. pp. 
überhaupt der vollsten Diskretion in betreff solcher Mitteilungen sicher sein können. 
Da uns das Memoire nicht von russischer Seite zugestellt worden ist, so haben wir keine 
Veranlassung, uns darüber auszusprechen; ich will jedoch einige Bemerkungen nicht unter- 
drücken, welche Ew. pp. Anhaltspunkte geben können, um bei geeigneter Gelegenheit die 
Stellung der Königlichen Regierung zu den in diesem Memoire berührten Punkten aufzu- 
klären. 
Zunächst darf ich wohl voraussetzen, daß das Kaiserlich Russische Kabinett vollkommen 
überzeugt sei, wie wir ebensowenig wie Österreich je die Absicht gehabt haben, die Thron- 
besteigung König Christians IX. in Bezug auf die dänische Krone in Frage zu stellen. Den 
von dem Vizekanzler abgewiesenen Charakter eines Erbfolgekrieges hat man aller- 
dings in einem Teile von Deutschland den letzten kriegerischen Ereignissen zu geben ver- 
sucht; wir brauchen aber nur an unsere wiederholten Erklärungen am Bunde und gegen- 
über den Großmächten zu erinnern, um darzutun, daß wir diesen Charakter von Anfang an 
ausdrücklich abgelehnt und den Krieg vielmehr geführt haben, um Dänemark zur Erfüllung 
von Verbindlichkeiten zu bewegen, welche wir als im engsten Zusammenhange mit dem 
Londoner Traktat stehend betrachteten; daß wir ferner von Anfang an erklärt haben, der 
Krieg selbst könne durch die Notwendigkeit, für die Opfer, welche er uns auferlege, eine 
Entschädigung zu erlangen, uns dahin führen, an den von uns anerkannten König von 
Dänemark Forderungen zu stellen, welche von ihm eben als solchem entsprechende Opfer 
verlangten. Dieser Fall ist eingetreten, aber wir betrachten sein (übrigens nicht auf dem 
Londoner Traktat, sondern auf den Verzichten der Näherberechtigten und dem Thronfolge- 
gesetz von 1883 beruhendes) Recht an den dänischen Thron und an alle Länderteile, welche 
als Partinentien der dänischen Krone und der weiblichen Linie des dänischen Königshauses 
anzusehen sind, als fortbestehend. Wir glauben auch nicht, da die Verzichte und das 
Thronfolgegesetz durch die nach seiner Thronbesteigung von ihm gemachten Abtretungen 
haben invalidiert werden können. Es haben ihm allerdings durch die Verzichte und das
        <pb n="67" />
        Falsche Auffassung Gortschakows: der Bundestag als Tribunal. 53 
Thronfolgegesetz keine Rechte übertragen werden können, welchen dritten Personen 
und nicht der Krone von Dänemark oder den Verzichtleistenden selbst zustanden. 
Über den Umfang dieser Rechte haben wir die rechtliche Prüfung und Beschluß- 
fassung vorbehalten. Wir halten an dem Prinzip fest, daß durch den abge- 
schlossenen Frieden jedenfalls die Rechte des Königs Christian an und in den 
Herzogtümern, soweit er sie als König besessen, auf uns und Österreich übergegangen sind; 
und daß ebenso auch der Besitzstand der Herzogtümer im ganzen, wie er zur Zeit des 
Ausbruchs des Krieges bestand, uns und Österreich zugefallen ist, und daß andere Präten- 
denten ihre Ansprüche auf einzelne Teile oder auf das Ganze gegen uns geltend machen 
müssen, wie sie es gegen König Christian getan haben würden, endlich daß wir diesen Besitz- 
stand festzuhalten haben, bis diese Ansprüche in ihrer Begründung nachgewiesen worden sind. 
Wir sind daher auch mit dem Kaiserlich Russischen Kabinett darin einverstanden, daß 
eine unmittelbare Übergabe der Regierung an einen der Prätendenten, ehe dieser 
Nachweis geführt ist, der gegenwärtigen tatsächlichen und rechtlichen Sachlage nicht ent- 
sprechen würde. Aber wir können dem russischen Vizekanzler nicht folgen, wenn er im 
Verlauf des Memoires den deutschen Bundestag als das Tribunal bezeichnet, von 
welchem die rechtliche Entscheidung über die Ansprüche der Prätendenten mit kompe- 
tenter und bindender Autorität ausgehen werde. Es ist selbstverständlich, daß dem Deut- 
schen Bunde eine Prüfung der verschiedenen Ansprüche, da wo es sich um die eventuelle 
Anerkennung eines Bundesfürsten durch Zulassung seines Gesandten zum Bundestage 
handelt, nicht entzogen werde. Der Bundestag ist aber kein Tribunal, von welchem 
eine rechtliche und bindende Entscheidung in Erbfolgestreitigkeiten ausgehen könnte; ein 
solcher Charakter ist ihm in keinem der Verträge, welche seine Grundgesetze bilden, beige- 
legt worden, und ebensowenig ist in denselben ein anderes Tribunal für solche Fälle bun- 
desrechtlich aufgestellt worden, wie es denn bekanntlich auch später nicht gelungen ist, ein 
Bundesgericht einzuführen. Ich muß wünschen, daß Ew. pp. eine geeignete Veranlassung 
nehmen, um die in dieser Beziehung in dem Memoire vorherrschende falsche Auffassung zu 
berichtigen, welche den Bund als ein kompetentes Tribunal und einen arbitre autorisé be- 
zeichnet. 
Über die gleichfalls von dem vizekanzler berührte Frage, inwieweit das aus Kissingen 
datierte Schreiben Seiner Majestät des Kaisers von Rußland an Seine Königliche Hoheit 
den Großherzog von Oldenburg als eine förmliche Zession von völkerrechtlicher Geltung an- 
zusehen sei, will ich mich hier nicht auslassen; kann aber nicht umhin, zu bemerken, daß man 
bei den bekannten Transaktionen der Jahre 1767 und 1773 ein anderes, förmlicheres Ver- 
fahren für erforderlich gehalten hat. 
Wenn indessen Ew. pp. aus der Hinweisung auf den Deutschen Bund in Verbindung 
mit dem Umstande, daß eine Entscheidung der Majorität desselben für den Erbprinzen 
von Augustenburg wohl unzweifelhaft ist, die Folgerung ziehen zu können glauben, daß Ruß- 
land jeden Dritten ausgeschlossen wissen wolle, und daß, wenn es mit der Kandidatur des 
Großherzogs von Oldenburg nicht durchdringe, alsdann ihm der Erbprinz von Augustenburg 
genehmer sein würde als irgendein Dritter (der freilich in der Denkschrift nicht genannt ist. 
unter dem aber wohl nur die Eventualität einer Verbindung der Herzogtümer mit Preußen 
verstanden werden könnte): so glaube ich, daß diese Folgerung zu weit geht, und daß die 
ganze Denkschrift vielmehr nur von dem Wunsche eingegeben ist, eine unmittelbare Ent- 
scheidung zu Gunsten des Erbprinzen von Augustenburg zu verhindern u[nd] Zeit für die Ent-
        <pb n="68" />
        54 Polnische Amnestiefrage. 
wicklung andrer Eventualitäten zu gewinnen.¹ Wir haben bis jetzt keinen Grund zu der 
Annahme, daß der Kaiserliche Hof einer Verbindung der Herzogtümer mit Preußen, wenn 
dieselbe sich sonst politisch und rechtlich als angemessen und durchführbar herausstellen sollte, 
ernstlich entgegentreten würde. Vielmehr sagte mir S[eine] M[ajestät] der Kais[er] A[lexan- 
der] bei der letzten Anwesenheit, daß Er hoffe, „falls einer der beiden Prä- 
tendenten die Herzogthümer erhalte“, es nicht der Augustenburger sein 
werde, weil derselbe mit oder ohne seinen Willen zum drapeau de la révolution geworden 
sei.² Es versteht sich übrigens von selbst, daß ich Ew. pp. für die Mitteilung aller Wahr- 
nehmungen, welche Sie in dieser Beziehung zu machen in der Lage sind, zu besonderem 
Danke verpflichtet sein werde. 
*42. Erlaß an den Botschafter in Paris Grafen von der Goltz. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Hepke.] 
Vor dem Staatsgerichtshof in Berlin war seit dem 7. Juli 1864 ein großer Prozeß gegen 
zahlreiche  Teilnehmer an der polnischen Insurrektion durchgeführt worden, dessen Ausgang 
(2. Dezember) indessen weder den Aufsehen erregenden Zurüstungen für die Behandlung des 
Prozesses, noch den schließlich von der Staatsanwaltschaft gestellten rigorosen Anträgen entsprach. 
Nach einem Berichte des Botschafters in Paris, Grafen von der Goltz, vom 28. Dezember nahm 
der franzölische Ministerpräsident Drouyn de Lhuys das Ende des Prozesses zum Anlaß, um der 
preußischen Regierung eine Anmestie in der Polenfrage nahezulegen. Auch Kaiser Napoleon hatte sich für das Schicksal der Angeklagten sehr interessiert gezeigt; vgl. den Brief des Grafen von der Goltz an Bismarck vom 26. November 1864, Bismarck-Jahrbuch, ed. H. Kohl V, 248 f. 
Berlin, den 5. Januar 1865. 
Ich habe die von Herrn Drouyn de Lhuys kürzlich in einem Gespräche mit Ew. pp. be- 
rührte polnische Amnestiefrage (politischer Bericht Nr. 341 vom 28. Dezember pr.) bei Seiner 
Majestät dem Könige zur Sprache gebracht und allerhöchstdieselben von dem Wunsch beseelt 
gefunden, gegen ihre polnischen Untertanen Gnade walten lassen zu können. So sehr aber 
Seine Majestät auch zur Milde geneigt sind, so wird doch deren Ausübung augenblicklich zur 
Unmöglichkeit angesichts der bedauernswerten Tatsache, daß die Polen noch heut fortfahren, 
die milden preußischen Gesetze und das schonende Verfahren zum weiteren revolutionären 
Vorgehen bei uns und gegen Rußland zu benutzen. Im Großherzogtum Posen wie nament- 
lich an der ostpreußischen Grenze sind die revolutionären Umtriebe noch immer im Gange, 
und vom preußischen Gebiete aus fungierte noch in diesen Tagen für das Gouvernement 
Augustowo eine Insurrektionsregierung. Die mit Beschlag belegten Papiere haben die 
Wohnungen und Adressen von revolutionären Organen nachgewiesen, welche mit Eintreibung 
von Kontributionen und mit Requisitionen beauftragt waren. 
Die erneuerte Wiederkehr solcher Umtriebe, die Möglichkeit, neue revolutionäre 
Organisationen mit Erfolg immer wieder ins Leben rufen zu können, zeugen einerseits von 
der Milde der Gesetze und der nachsichtsvollen Handhabung derselben in Preußen, anderer- 
seits aber stören sie den Handel und Verkehr und untergraben sie den Wohlstand von 
Tausenden in unseren Grenzdistrikten. Der politische Terrorismus, welcher unseren Polen 
gegenüber geübt wurde, teils um Geld beizutreiben, teils um zur Teilnahme am Bandenwesen 
zu zwingen, erhält noch jetzt eine große Mehrzahl loyaler polnischer Untertanen in steter 
1 Der letzte Teil des Satzes von den Worten an: „u[nd] Zeit für die .. ..“ eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
2 Der Satz eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="69" />
        Bedenken gegen Amnestieakt. Russische Wünsche in der rumänischen Klosterfrage. 55 
Unruhe und Aufregung. Aus ihrer Mitte gelangen Bitten um Schutz gegen Gelderpressungen 
und sonstige Bedrohungen an die Königliche Regierung. 
Unter diesen Umständen wird es uns unmöglich, die Verantwortlichkeit für die Folgen 
eines Amnestieaktes zu übernehmen, ehe nicht jene revolutionären Umtriebe aufgegeben und 
wir vor deren Wiederkehr gesichert sind. Inzwischen werden wir fortfahren, die polnischen 
Angelegenheiten mit der Mäßigung zu behandeln, welche das diesseitige Verfahren von 
Anfang an bekundet hat. 
Ich selbst hege den lebhaftesten Wunsch, daß der Augenblick nicht fern sein möchte, wo 
Seine Majestät der König auch die jetzt verhängten, an sich schon sehr gelinden Strafen im 
Wege der Gnade noch ermäßigen könnte, und darf ich Ew. pp. nicht erst besonders ver- 
sichern, welche Genugtuung es mir gewähren würde, wenn in dieser Beziehung den Wünschen 
des Kabinetts Seiner Majestät des Kaisers Napoleon recht bald entgegengekommen werden 
könnte. 
Ich stelle Ew. pp. Ermessen ganz anheim, ob und inwieweit Sie von dem Inhalt dieses 
Erlasses dem Herrn Minister der auswärtigen Angelegenheiten Mitteilung machen wollen, 
bitte aber gelegentlich die Andeutung nicht zu unterlassen, daß die Staatsanwaltschaft in 
Preußen bei Einbringung und Begründung ihrer Strafanträge lediglich nach ihrem Ermessen 
und in vollster Unabhängigkeit von der Königlichen Regierung verfährt, und daß ebenso 
Gründe der Politik keinen Einfluß auf ihre Prozedur haben. 
*43. Erlaß an den Gesandten in Petersburg Grafen von Redern. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Theremin.] 
Die zu Anfang 1864 von der Nationalversammlung der unter türkischer Hoheit stehenden 
Donaufürstentümer beschlossene Säkularisation der Klöster hatte ein Eingreifen der Großmächte 
zur Folge gehabt. Trotz der Einsetzung einer eigenen Konferenz der Großmächte in Konstantinopel, 
auf der der russche Vertreter General Ignatiew mehrfach scharf mit dem französischen Ver- 
treter, Baron Moustier zusammenstieß, zog sich die Angelegenheit  in die Länge. Zu Ende des 
Jahres machte die russische Regierung den Vorschlag, die Säkularisation auf die Ländereien der 
Klöster zu beschränken, dagegen die Kirchen und Klostergebäude den heiligen Orten zu belassen. 
Vertraulich. Berlin, den 5. Januar 1865. 
Die Mitteilungen, welche Ew. pp. mir in den gefälligen Berichten vom 15. und 21. v. M. 
u. J. über die Klosterfrage und den neuen Vorschlag des Generals Ignatiew zur Regelung 
derselben gemacht haben, sind für uns von großem Interesse gewesen. Sie bestätigen das- 
jenige, was uns bereits durch den Grafen Brassier gemeldet worden war, dessen neueste 
Berichte in dieser Angelegenheit ich Ew. pp. beifolgend vertraulich und zu Ihrer persönlichen 
Kenntnisnahme übersende, um Sie vollständig darüber, wie die Sache gegenwärtig in 
Konstantinopel liegt, zu unterrichten. 
Herr von Oubril hat demnächst diese Frage wiederholt mit mir besprochen und mir den 
Wunsch ausgedrückt, daß der neue russische Vorschlag von uns in Konstantinopel befürwortet 
werden möchte, indem, wenn dies der Fall sei, auf eine Annahme desselben gerechnet werden 
könne. Über die erste dieser Unterredungen hat Herr von Oubril sodann seiner Mitteilung 
zufolge ein Telegramm nach St. Petersburg gerichtet, und dies dürfte, wie es bei einem tele- 
graphischen Resümee über eine längere vertrauliche Besprechung kaum anders der Fall sein 
kann, den Verlauf derselben nicht in so vollständiger Weise wiedergegeben haben, daß die 
unserer Auffassung zugrunde liegenden Motive im richtigen Lichte erscheinen.
        <pb n="70" />
        56 Bismarcks Unterredung mit Oubril über die Klosterfrage. 
Ich finde mich infolgedessen veranlaßt, Ew. pp. in nachstehendem eine ausführliche Dar- 
legung meiner gedachten Unterredung mit Herrn von Oubril zu geben, um Sie in den Stand 
zu setzen, diese Mitteilungen zur Richtschnur für Ihre Äußerungen dem Fürsten Gortschakow 
gegenüber zu nehmen. 
Als mir Herr von Oubril den Wunsch aussprach, den neuen russischen Vorschlag durch 
den Grafen Brassier in Konstantinopel befürwortet zu sehen, habe ich ihm erwidert, daß wir 
gern bereit sein würden, jedes Projekt zu unterstützen, welches geeignet wäre, eine gütliche 
Beilegung der streitigen Frage herbeizuführen, und dies um so lieber, wenn ein solches von 
dem uns so enge befreundeten russischen Kabinett aufgestellt werde. Bei dem geringen 
direkten Interesse aber, welches wir an der Sache hätten, gebiete uns die Pflicht, dabei 
die Rücksichten nicht aus den Augen zu lassen, welche uns unser Verhältnis zu den übrigen 
Mächten auferlege und speziell das zu Frankreich; daß wir daher wünschen müßten, uns zu- 
vörderst nähere Nachrichten über die Stellung der französischen Regierung zu dem neuen 
russischen Vorschlage zu verschaffen. Wir seien bereit, denselben zu befürworten, aber nur 
in dem Maße, daß unsre Beziehungen zu Fr[an]kreich dadurch nicht getrübt würden.¹ 
Unsere Stellung zu Frankreich falle unter den gegenwärtigen Verhältnissen für uns in 
doppelter Hinsicht ins Gewicht, nicht bloß wegen unseres nachbarlichen Verhältnisses, sondern 
insbesondere auch wegen unserer Stellung in Deutschland. Es sei unser aufrichtiger Wunsch 
und unser Bestreben, den Frieden zu befestigen und die monarchischen Institutionen zu 
kräftigen. Dies Bestreben werde aber vielfach namentlich von den Regierungen der Mittel- 
staaten verkannt, welche uns Schwierigkeiten bereiteten, der Mehrzahl nach uns gegenüber 
eine oppositionelle Stellung am Bunde einnähmen und durch unberechtigte Ansprüche auf Er- 
weiterung der Kompetenz des letzteren unsere Politik zu beeinflussen strebten. Es unter- 
liege keinem Zweifel, daß, sobald unsere Beziehungen zu Frankreich eine Trübung er- 
fahren sollten, dies die gegen uns gerichteten Tendenzen der Mittelstaaten neu beleben, 
und den Widerstand, den sie unseren wohlgemeinten Absichten entgegensetzten, verstärken 
würde. Ebenso aber werde eine Störung unseres guten Verhältnisses zu Frankreich nicht 
ohne Rückischlag auf unsere Stellung zu Österreich bleiben. So sehr wir bisher sowohl 
bei dem Kaiser als bei dem Grafen Mensdorff der aufrichtigen Absicht des Festhaltens 
an der Allianz mit uns versichert wären, so könnten wir uns doch nicht verhehlen, daß 
der Minister von Schmerling und seine der liberalen Richtung zugetane Partei, von 
vornherein dem Bündnisse mit Preußen abhold, fortwährend an einer Lockerung des- 
selben arbeiteten. Jede in unseren Beziehungen zu Frankreich eintretende Kälte würde 
den Einfluß dieser Partei, welche das preußische Bündnis für entbehrlich und schädlich 
erklärt, stärken, und wir dürften uns darüber nicht täuschen, daß, sobald die zwischen uns 
und Frankreich gewechselten Depeschen einer Änderung des bisherigen guten Einver- 
nehmens Ausdruck geben würden, sobald eine noch so entfernte Aussicht einträte, daß wir 
des Beistandes unsrer Bundesgenossen mehr bedürftig werden könnten als sie des 
unsrigen,² dies eine kühlere Zurückhaltung Österreichs und eine Stärkung der uns feind- 
lichen Partei in Wien zur Folge haben werde. Unmöglich aber — so schloß ich meine 
1 Der Satz eigenhändiger Zusatz Bismarcks. In dem Erlaß vom 7. Januar 1865, mit dem der vor- 
liegende Gegenstand dem Gesandten in Konstantinopel Grafen Brassier mitgeteilt wurde, finden sich an der 
entsprechenden Stelle ebenfalls als eigenhändiger  Zusatz Bismarcks die Worte: „Ich habe H[errn] v. Oubril 
gesagt, Ew. pp. Instruction sei generell, dahin zu streben, daß weder Frankreich allein noch wir in Gemein- 
schaft mit Frankreich isolirt würden."   
2 Der Passus von den Worten an: „sobald eine noch so entfernte Aussicht ..." eigenhändiger Zusatz 
Bismarcks.
        <pb n="71" />
        Preußen muß Rücksicht auf Frankreich nehmen. Vereinswesen in Holstein. 57 
Ausführung — könne ein solches Resultat dem Interesse und den Intentionen der 
Kaiserlich Russischen Regierung entsprechen und, wenn wir bestrebt wären, dasselbe durch 
unsere Haltung in der vorliegenden Frage zu vermeiden, so hegten wir die Hoffnung, daß 
man dieser Haltung in St. Petersburg die richtige Würdigung nicht versagen werde. 
Dies war der Gang der Ideen, welche ich Herrn von Oubril gegenüber entwickelt 
habe. Der Natur der Sache nach teile ich dieselben Ew. pp. nur ganz vertraulich mit, um 
Sie von der Stellung, welche wir eingenommen, vollständig zu unterrichten und Sie in die 
Lage zu setzen, davon bei Ihren mündlichen Besprechungen mit dem Fürsten Gortschakow 
Gebrauch zu machen. 
Schließlich bemerke ich zu Ew. pp. persönlicher Kenntnisnahme noch ergebenst, daß 
die in Ihrem Berichte vom 21. v. M. enthaltene Annahme, die englische Regierung sei 
geneigt, den neuen russischen Vorschlag zu unterstützen, durch die uns durch Graf 
Bernstorff zugegangenen Nachrichten nicht bestätigt wird. Nach letzteren hat vielmehr 
der englische Vertreter in Konstantinopel dem gedachten Vorschlage gegenüber bisher 
eine abwartende Stellung beobachtet, und es hat nicht den Anschein, als ob man von 
London aus dem Projekte des Generals Ignatiew das Wort reden werde, indem man 
dasselbe dort für unpraktisch hält, weil es ohne Anwendung von Gewaltmaßregeln gegen 
den Fürsten Couza nicht ausführbar, für solche aber eine Übereinstimmung der Mächte 
nicht herbeizuführen sein werde. 
Nachschrift.³ Die letzte Aeußerung der Dep[esche] wird mir soeben durch die 
bestimmte Erklärung L[or]d Napiers bestätigt, daß L[or]d Russell ihm geschrieben habe, 
England könne in dem Verbleiben der fremden Mächte in den D[onau]-F[ür]st[en]- 
th[ümern] nur einen Keim künftiger Verwicklungen u[nd] Intriguen erblicken u[nd] sei 
daher nicht für den Vorschlag gestimmt. 
*44. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Berlin, den 12. Januar 1865. 
Eine der übelsten Früchte der bisherigen Verwaltung des Herzogtums Holstein 
während der Dauer der Exekution ist die Ausdehnung, welche das Vereinswesen in diesem 
Lande gewonnen hat. Die Kommissare von Sachsen und Hannover haben die Bildung 
und Ausbreitung dieser Vereine nicht nur im Widerspruch mit den bestehenden Landes- 
gesetzen geduldet, sondern dieselbe sogar begünstigt; und zuverlässigen Nachrichten zufolge 
soll die Zahl solcher Vereine sich auf nicht weniger als 141 belaufen. Fast alle diese Ver- 
eine, welche nicht nur untereinander, sondern mit dem ganzen Netze des revolutionären 
Vereinswesens in Deutschland in steter¹ Verbindung stehen, tragen einen demokratischen 
Charakter und folgen durchschnittlich den Tendenzen des Nationalvereins. Sie üben 
namentlich in den Städten eine Propaganda für demokratische Ideen und zuweilen einen 
förmlichen Terrorismus aus. 
Die Kaiserliche Regierung wird gewiß mit uns darüber einverstanden sein, daß es 
eine wichtige Aufgabe und dem monarchischen Prinzip gegenüber eine Pflicht der von 
3 Die Nachschrift eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
44. 1 Die Worte „nicht nur untereinander . .. in steter“ Einschub von Bismarcks Hand.
        <pb n="72" />
        58 Neue österreichische Indiskretionen. 
den beiden deutschen Mächten übernommenen Regierung in den Herzogtümern ist, das 
Land vor den Gefahren der revolutionären Tendenzen zu bewahren, welchen dasselbe 
durch die Schwäche oder die Parteibestrebungen der Exekutionskommissare ausgesetzt 
worden; und es war diese praktische Seite für uns ein wesentlicher Grund, weshalb wir 
auf der alleinigen Verwaltung durch Preußen und Österreich bestanden. 
Ich ersuche Ew. pp., die Aufmerksamkeit des Kaiserlichen Herrn Ministers auf diese 
Zustände hinzulenken, und ihm den Wunsch auszusprechen, daß der Kaiserliche Kom- 
missarius Herr von Halbhuber² angewiesen werde, sich mit seinem preußischen Kollegen, 
welcher zu diesem Zweck mit entsprechender Instruktion versehen werden wird,³ über die 
zu einem festen und ruhigen, aber wirksamen Einschreiten gegen die Vereine und ihre 
Agitation geeigneten Maßregeln zu verständigen. 
Über die Aufnahme, welche dieser Vorschlag  bei dem Kaiserlichen Herrn Minister findet, 
sehe ich Ihrem baldgefälligen Berichte entgegen. 
*45. Telegramm an den Gesandten   in Wien Freiherrn von Werther. 
[Eigenhändiges Konzept.] 
Bereits während der Ministerschaft Graf Rechbergs hatte Bismarck wiederholt (vgl. Bd. IV, 
Nr. 20) Klage darüber zu führen gehabt, daß aus den zwischen Wien und Berlin gewechselten 
Depeschen entstellende Mitteilungen in die in- und ausländische Presse drangen. Unter Graf 
Mensdorff, der auf das unter der Leitung des preußenfeindlichen Ministers von Schmerling 
stehende Preßbureau keinen Einfluß zu haben behauptete, nahmen die Indiskretionen noch zu, 
so daß Bismarck sich wiederholt zu nachdrücklicher Beschwerde veranlaßt sah. 
Berlin, den 20. Januar 1865. 
Ew. [pp.] wollen Gr[af] Mensdorff darauf aufmerksam machen, daß in einer Wiener 
Correspondenz der Kölner Zeitung vom 16. c. datirt schon wieder unsre vertraul[iche] 
Depesche vom 12. d. M., die Vereine in Holstein betreffend, Gegenstand der Publicistik 
geworden ist. Wir sind in der That zur Fortsetzung intimer Verhandlungen nicht im 
Stande, wenn es nicht möglich ist, den Indiscretionen Einhalt zu thun. Wir sind bereit 
zur gerichtlichen Untersuchung durch Zeugenvernehmung in Köln die Hand zu bieten. 
*46. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Wiederholt schon hatte sich der Botschafter in Paris Graf von der Goltz in seinen Berichten über die Bestrebungen seines österreichischen Kollegen, Fürst Metternich, in antipreußischem Sinne auf die französische Presse einzuwirken, auszulassen gehabt. Am 16. Januar kam der Botschafter erneut auf diese österreichischen Machenschaften zurück, die nach seiner Auffassung freilich eher den Österreichern selbst als den Preußen Schaden zufügten. Es hieß in dem Bericht u. a.: ,,Ich habe aber keinen Anlaß, die Initiative zu ergreifen, um darüber dem Fürsten Metternich Vorstellungen zu machen, und zwar aus dem einfachen Grunde, weil jene österreichische Preßtätigkeit auf dem hiesigen Schauplatze nur den österreichischen Interessen, welche ich nicht zu vertreten habe, keineswegs aber den preußischen nachteilig ist. Es wäre eine große Illusion, sich zu verhehlen, daß der Ursprung jener Artikel von jedem einigermaßen geübten Zeitungsleser auf den ersten Blick erkannt wird, um so weniger also der französischen Regierung, welche darüber von dem betreffenden  Journalisten selbst Mitteilungen erhält, verborgen bleiben 
kann. Das französische  Kabinett muß daher daraus auf die Schwäche des preußisch-öster- 
2 Nachfolger Baron von Lederers. 
3 Es war bereits durch Erlaß vom 16. Dezember 1864 geschehen.
        <pb n="73" />
        Fürst Metternich und die französische Presse. 59 
reichischen Bündnisses schließen. Wie es aber in der Natur der politischen Verhältnisse liegt 
und in neuester Zeit auch mehrfach hervorgetreten ist, hat eine solche Vermutung die unausbleib- 
liche Folge, daß Frankreich sich von Österreich entfernt und uns nähert. Ich unterlasse es loyaler 
Weise, dieses Resultat dadurch zu befördern, daß ich auch meinerseits antiösterreichische Artikel in 
die französischen Zeitungen einrücken lasse; es würde aber über die mir obliegenden Pflichten weit 
hinausgehen, wenn ich mich auch der spezifisch österreichischen Interessen annehmen und mich 
darum bemühen wollte, daß die letzteren nicht von den damit betrauten Agenten benachteiligt 
werden. — Übrigens haben die Kundgebungen der hiesigen Presse einen geringen Wert. Nur 
als Symptome der Tendenzen der französischen Regierung können sie, wenn brennende Fragen 
vorliegen, Beachtung verdienen. Derartige Tendenzen, welche für Preußen beunruhigend wären, 
sind aber im gegenwärtigen Augenblicke nicht vorhanden. Vielmehr bestätigen die mir von Eurer 
Exzellenz geneigtest mitgeteilten Berichte über die Äußerungen der französischen Botschafter in 
London und Wien die von mir häufig ausgesprochene Überzeugung, daß es für uns ein leichtes 
sein würde, uns mit Frankreich auf Kosten Österreichs über eine unsere Interessen vollständig 
sicherstellende Lösung der Schleswig-Holsteinschen Frage zu verständigen.“ 
Vertraulich. Berlin, den 23. Januar 1865. 
Ew. pp. übersende ich anliegend Abschrift eines weiteren Berichts des Königlichen 
Botschafters in Paris vom 16. d. M. über die Beziehungen der österreichischen Botschaft 
zur französischen Presse. 
Was die Schlußbemerkung des Grafen von der Goltz betrifft, so stimmt dieselbe mit 
den von dem Herzog von Gramont gegen Ew. pp. getanen Äußerungen¹ und den Ihnen 
ebenfalls mitgeteilten Andeutungen des Kaiserlich Französischen Botschafters in London 
gegen den Grafen von Bernstorff² überein und wird durch die ganze Berichterstattung des 
Königlichen Botschafters in Paris, wie Ew. pp. aus den Ihnen zu wiederholten Malen 
mitgeteilten Berichten des letzteren bereits entnommen haben werden, bestätigt. Wenn- 
gleich weder hier noch in Paris förmliche Eröffnungen darüber von französischer Seite 
gemacht worden sind, so läßt mir doch die ganze Haltung der Kaiserlich Französischen 
Regierung keinen Zweifel an der Richtigkeit der Beobachtung des Grafen von der Goltz. 
Diese Mitteilungen sind natürlich nur zu Ew. pp. Information und Orientierung 
bestimmt. Ew. pp. werden indes die Kenntnis dieser Tatsachen und Verhältnisse vor- 
sichtig verwerten können. 
Wir bedürfen keiner anderweiten Anlehnung u[nd] erstreben keine solche, so lange 
uns die östreichische Politik wie bisher das Vertrauen auf die Dauer des gegenseitigen 
Bündnisses bewahren läßt, welches den Interessen der beiden deutschen Mächte gleich ent- 
spricht. Jeder Fortschritt des Einflusses der Preußen feindlichen Tendenzen, welche durch 
H[errn] von Schmerling u[nd] seine Anhänger im Parlament u[nd] in der Presse ver- 
treten werden, muß dieses Vertrauen nothwendig schwächen.³ 
* 47. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Am 26. Dezember 1864 hatte der österreichische Geschäftsträger  in Berlin, Graf Chotek, 
dem Unterstaatssekretär von Chile eine ausführliche Depesche des Grafen Mensdorff an den 
Grafen Karolyi vom 21. Dezember (siehe deren Text in französischer Übersetzung in: Les Origines 
Diplomatiques de la Guerre de 1870—1871, V, 344ₛₛ)  übergeben, die sich als eine Antwort 
auf die Bismarckschen Ausführungen vom 13. Dezember (siehe Nr. 34/35 darstellt. Der öster- 
1 Vgl. den Bericht Freiherrn von Werthers vom 5. Januar in: Bismarck und die Nordschleswigsche 
Frage 1864—1879  S. 84 f.  
2 Vgl. den, Bericht Graf Bernstorffs vom 10. Januar in: Bismarck und die Nordschleswigsche Frage 
1864—1879, S. 87 f. 
3 Der letzte Absatz eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="74" />
        Erneutes Drängen Mensdorffs auf Entscheidung zu Gunsten Augustenburgs. 
reichische Minister des Äußern sprach darin seine tiefe Enttäuschung aus, daß die preußischen 
Eröffnungen vom 13. Dezember, die von Österreich so dringend gewünschte positive Lösung der 
,,gefährlichen Zweifel“ über die Zukunft der Herzogtümer noch immer nicht gebracht  hätten. 
Von neuem drang Graf Mensdorff in seinen preußischen Kollegen, daß er ohne weitere Vor- 
bereitungen und Untersuchungen den nur von dem freien Willen der beiden deutschen Großmächte 
abhängigen Entschluß fassen möge, die ihnen durch den Wiener Frieden zugefallenen Ansprüche 
des dänischen Königs auf den Augustenburger zu übertragen und dadurch diejenige Lösung zu- 
begünstigen, für, die sich Österreich und Preußen schon auf der Londoner Konferenz eingesetzt 
hätten. Den Bedenken, die Bismarck aus dem Widerspruch Oldenburgs, Hannovers und Ruß- 
lands gegen die Kandidatur des Augustenburgers ableitete, wollte Graf Mensdorff kein Gewicht 
beilegen. Gegen Preußens eigene Erbansprüche wandte er ein, daß sie vor jener gemeinsamen 
Londoner Erklärung zu Gunsten des Augustenburgers hätten geltend gemacht werden müssen. Auch 
den Anspruch Preußens, daß es den mit großen Opfern errungenen Besitzstand in den Herzog- 
tümern nicht ohne ein entsprechendes Äquivalent aufgeben könne, wollte Graf Mensdorff nicht 
einräumen. Nachdrückklich wies er nochmals darauf hin, daß Österreichs deutsche Stellung gerade 
durch jenes Gleichgewicht der beiden Mächte bedingt sei, welches der deutsche Bundesvertrag 
begründet habe, und daß Österreich also, wenn Preußen einen Zuwachs an Macht gewinne, auch 
seinerseits einen Ausgleich verlangen müsse, so daß letzten Endes nur der Ausweg übrig bleibe, 
die ideelle Gemeinschaft, die sich auf den Friedensvertrag gründe, in eine reelle Teilung des 
gemeinschaftlichen Gebietes der  Elbherzogtümer zu verwandeln. Gegen eine solche Lösung aber 
wandte Graf Mensdorff ein, daß ihr die Macht der gegebenen Verhältnisse ebenso entschieden 
widerstrebe wie eine einseitige Vergrößerung Preußens. Warnend deutete die österreichische 
Depesche in diesem Zusammenhang darauf hin, daß bereits ein Einspruch  der übrigen deutschen 
Regierungen gegen eine ihnen unerwünschte Lösung der Schleswig-Holsteinschen  Frage in Form 
bestimmter Anträge am Bunde zu erwarten stehe. Der österreichische Minister ließ dabei durch- 
blicken, daß der Kaiserstaat gegebenenfalls mit der Majorität des Bundes gegen Preußen  
Stellung nehmen müsse, wenn es gelte, zu verhüten, daß in den Verein der Souveräne Deutsch- 
lands ein unabhängiges, weil von Preußen abhängiges  Mitglied eingeführt  werde. Nur auf dem 
Boden der Bundesverfassung könne und werde Österreich den Wünschen Preußens eine Unter- 
stützung entgegenbringen. „Wir werden die ersehnte Lösung als herangenaht betrachten, wenn 
Preußen uns sagen wird, daß es von Schleswig-Holstein nur begehre, was in Deutschland ein 
Mitglied des Bundes dem „anderen im Einklange mit den Rechten und der Wohlfahrt der 
Gesamtheit gewähren kann." 
Eine zweite Depesche Graf Mensdorffs von dem gleichen 21. Dezember, von der jedoch 
Graf Chotek in Berlin eine Abschrift nicht zurückzulassen ermächtigt war, zeigte, daß Österreich 
schließlich auch bereit gewesen wäre, auf den von Bismarck am 13. Dezember ausgesprochenen 
Standpunkt zu treten, daß „beide Mächte einander mehr gewähren könnten und sollten als das, 
wozu der Inhalt der Bundesverträge sie verpflichte.“ Aber begreiflicherweise wollte Graf 
Mensdorff erst vergewissert sein, worin denn dieses Mehr für Oesterreich liegen solle. Er konnte 
die bittere Bemerkung nicht unterdrückten, daß Preußen bisher sogar in wichtigen Fällen hinter 
dem zurückgeblieben sei, was die Bundesverträge versprächen: eine deutliche, auch von Graf 
Chotek  zugegebene Anspielung auf Österreichs nicht erfüllte Erwartungen in der Zolleinigungs- 
frage. Ausdrücklich  erklärte der Leiter der österreichischen Politik,  daß wenn Preußen sich 
nicht ernsthaft mit den Vorteilen  beschäftigen werde, die auf dem Wege einer engeren Allianz 
für den Kaiserstaat erzielt werden sollten, der deutsche Bundesvertrag die einzige Grundlage für 
die beiderseitigen Pflichten und Rechte sein und bleiben müsse. 
Ein von dem Unterstaatssekretär  von Thile aufgesetztes Memorandum über den Inhalt 
dieser zweiten Mensdorffschen Depesche wurde am 20. Januar dem Freiherrn von Werther zur 
Kenntnisnahme übersandt. 
 
Berlin, den 26. Januar 1865. 
Ew. pp. ist die Depesche bereits bekannt, welche der Kaiserliche Herr Minister an 
den Gesandten seines Hofes in Berlin unter dem 21. v. M. gerichtet hat, um dem leb- 
haften Wunsche der Kaiserlichen Regierung nach einer schleunigen Entscheidung der 
Schleswig-Holsteinschen Frage einen erneuten Ausdruck zu geben und die in unserer 
Äußerung vom 12. v. M.¹ enthaltenen rechtlichen und politischen Betrachtungen vom 
Standpunkt des Wiener Kabinetts zu beleuchten. Graf Chotek, welcher diese Depesche 
in Abwesenheit des Grafen Karolyi mir mitzuteilen hatte, ist seitdem wiederholt darauf 
zurückgekommen; und wenngleich ich hätte wünschen können, vor jeder weiteren Äußerung 
die Vollendung sowohl des rechtlichen Gutachtens der Kronsyndici als der mit den betei- 
ligten Fachministern noch in Verhandlung begriffenen Formulierung der von uns an einen 
1 Es muß heißen: vom 13. Siebe Nr. 34 und Nr. 35.
        <pb n="75" />
        Bismarcks Antwort: Rechtliche Momente. 61 
neuen Staat zu stellenden Anforderungen abzuwarten, — beides Arbeiten, von denen 
Ew. pp. sich sagen werden, daß sie einer sorgfältigen und gründlichen Erwägung bedürfen 
— so will ich doch nicht länger zögern, Ew. pp. die Bemerkungen mitzuteilen, zu welchen 
die erwähnte Depesche des Herrn Grafen von Mensdorff mich veranlaßt. Hierzu fühle 
ich mich um so mehr bestimmt, als ich einerseits überzeugt bin, daß, auch wenn das ent- 
scheidende Wort noch nicht gesprochen werden kann, jeder vertrauliche Austausch der Ge- 
danken und Ideen zur Klärung der Situation beitragen und somit ein Schritt weiter zu 
der in Wien gewünschten endlichen Entscheidung sein wird, andererseits aber die zuver- 
sichtliche Hoffnung hege, daß ein gegenseitiges Aussprechen auch der verschiedenen An- 
sichten und Auffassungen die von den gleichen Gesinnungen beseelten Regierungen einander 
nur näher bringen werde. 
Der Kaiserliche Herr Minister hat in einer zweiten Depesche von demselben Datum, 
welche nur zum Vorlesen bestimmt war, und deren Inhalt ich daher Ew. pp. nur sehr im 
allgemeinen in einem kurzen Memorandum habe wiedergeben können, auf welche ich aber 
gelegentlich Bezug zu nehmen mir erlauben darf, seine Abneigung gegen eine retrospektive 
Diskussion ausgesprochen. Ich teile diese Abneigung vollkommen, und es liegt mir die 
Absicht fern, eine erneute Erörterung über Vergangenes hervorzurufen, wenn ich durch die 
Bezugnahme der Depesche vom 21. Dezember auf „die bedauerliche und dank den Be- 
mühungen des Kaiserlichen Kabinetts nur notdürftig in den Schein formellen Rechts ge- 
hüllte Episode der Verdrängung der Bundestruppen aus Holstein“ mich zu der bestimmten 
Aufrechterhaltung unseres Standpunktes veranlaßt sehe, dessen vollständig klare Berech- 
tigung der „Verhüllung durch einen nothdürftigen Schein“ in keiner Weise bedurfte.² 
Ich enthalte mich aus dem oben angeführten Grunde einer Erörterung der in der 
vorgelesenen Depesche besprochenen Frage, auf welchem Wege das Aufhören der Bundes- 
exekution hätte herbeigeführt werden können, um so mehr, als ich auch bei dem Kaiserlichen 
Kabinett die Erkenntnis voraussetzen darf, daß das durch das Zusammenwirken beider 
Regierungen herbeigeführte praktische Ergebnis die Herstellung eines normalen Zustandes 
in den Herzogtümern zur Folge gehabt hat, welcher ebensosehr den Bedürfnissen und Inter- 
essen der Herzogtümer selbst als den durch den Frieden vom 30. Oktober vorigen Jahres 
herbeigeführten internationalen Verhältnissen entspricht. Dieser normale Zustand eines 
rechtlich nicht anfechtbaren gemeinsamen Besitzes und einer geordneten gesetzlichen Ver- 
waltung macht es allein den beiden Mächten möglich, die Verhandlung über die endliche 
Stellung der Herzogtümer ohne fremde Einmischung zu einem befriedigenden Abschluß zu 
führen und alle die rechtlichen und politischen Momente zu berücksichtigen, welche der 
Kaiserliche Herr Minister, anknüpfend an unsere Äußerungen vom 12. Dezember, im 
weiteren Verlauf seiner Depesche erörtert, und über welche ich mich im folgenden aus- 
sprechen werde. 
Ich stelle wie die erwähnte Depesche selbst die rechtlichen Momente voran. 
Die Betrachtungen des Herrn Grafen von Mensdorff in dieser Beziehung lassen sich 
im wesentlichen kurz dahin zusammenfassen, daß derselbe unseren Zweifel, ob die beiden 
Mächte eine den Rechtsfragen präjudizierende und die Ansprüche des einen der Prätendenten 
vor den anderen begünstigende Entscheidung treffen dürften, gegenüber dem von ihm befür- 
worteten Entschluß als einen die Rechtsfrage nicht berührenden darstellt, indem er es als 
von dem freien Willen der Mächte abhängig ansieht, ob sie die ihnen durch den Friedens- 
2 Der letzte Relativsatz: „dessen ..." eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="76" />
        62 Notwendigkeit sorgfältiger Prüfung der Rechtslage. 
schluß überkommenen Rechte des Königs Christian auf den einen oder den anderen der 
Prätendenten übertragen wollen. Zu Gunsten der von ihm vorgeschlagenen Lösung beruft 
er sich dabei auf die in der Londoner Konferenz gemeinsam abgegebene Erklärung, durch 
welche Österreich und Preußen bereits eine bestimmte Stellung eingenommen hätten. Um 
diesen letzteren Punkt gleich vorweg zu erörtern, so brauche ich wohl nur darauf auf- 
merksam zu machen, wie verschieden die damalige Lage der Dinge von der gegenwärtigen 
war, um darzutun, daß in dieser Erklärung nichts in irgendeiner Richtung die beiden 
Mächte Bindendes enthalten sein konnte. Sie haben mit jener Erklärung nicht allein keinen 
Rechtsausspruch bezweckt, sondern sie haben sich auch wohl gehütet, in derselben eine 
eigene rechtliche Überzeugung auszudrücken; sie haben nur auf die damals allerdings sehr 
weit verbreitete öffentliche Meinung hingewiesen als auf einen Grund zur Unterstützung 
eines Vorschlags, welcher der damaligen politischen Lage angemessen war. Es war eine 
aus den augenblicklichen Umständen hervorgehende politische, nicht eine rechtliche Lösung 
der Frage, um die es sich handelte. Entgegenstehende rechtliche Ansprüche waren damals 
noch nicht hervorgetreten; die Geltendmachung der letzteren wurde vielmehr recht eigentlich 
durch jene Erklärung provoziert — und schon dies dürfte ein Beweis für unsere Behauptung 
sein, daß eine rasche und, wie wir glauben, übereilte Entscheidung auch jetzt nur wieder den 
Anlaß zu vielfachen Anfechtungen und Irrungen bieten würde. Überdies waren die beiden 
Mächte damals noch nicht im Besitz der Rechte, welche sie seitdem durch große und blutige 
Opfer erworben haben und welche sie jetzt vergeben  sollen! 
Daß sie schließlich über diese Rechte nach freiem Entschluß und nur mit Rücksicht 
auf ihre eigenen Interessen verfügen können, ist allerdings unzweifelhaft und in internatio- 
naler Beziehung auch, wie der Herr Graf bemerkt, im Friedensschluß anerkannt. Aber um 
dies ohne Verletzung fremden Rechts tun zu können, müssen sie doch wenigstens zuvor über 
den wirklichen Umfang ihrer Rechte vollständig im klaren sein. Ich glaube, keinen Wider- 
spruch befürchten zu dürfen, wenn ich die rechtliche Untersuchung noch nicht bis zu dem 
Punkte gediehen erachte, der hierüber Klarheit gewährt. Die Depesche bezweifelt den 
Unterschied, welchen wir zwischen einzelnen der dänischen Krone folgenden und anderen 
durch die neue Thronfolgeordnung vielleicht rechtlich nicht berührten Landesteilen aufstellten; 
weist aber selbst mit vollem Recht auf die Zweifelhaftigkeit ebenso wie auf die Wichtig- 
keit der Frage hin, ob nicht das — zwar nicht durch den Londoner Vertrag vom Jahre 1852, 
wohl aber durch die demselben vorhergegangenen Verzichte und das darauf gefolgte formell 
publizierte Thronfolgegesetz geschaffene neue Recht des Königs Christian IX. sich auf alle 
drei Herzogtümer erstrecke. Ist diese Frage, welche die Depesche andeutet, aber dann 
fallen läßt, nicht einer sorgfältigeren und gründlicheren Untersuchung und Prüfung, als ihr 
bisher zuteil geworden ist, bedürftig, ehe die beiden Regierungen einen Entschluß fassen? 
Wir hoffen, daß das Gutachten unserer Kronsyndici einen wichtigen und für uns vielleicht 
maßgebenden Beitrag zur Entscheidung aller dieser Fragen bieten wird; und wir könnten es 
nur dankbar erkennen, wenn die Kaiserlich Österreichische Regierung in einer analogen 
nach ihren eigenen Institutionen bemessenen Weise ebenfalls die rechtliche Untersuchung 
aufnehmen wollte. 
Die Depesche weist auch auf die Ansprüche des Hauses Brandenburg hin und deutet 
an, daß dieselben ebenso wie die Titel der dänischen Krone zu einem Zeitpunkt hätten 
geltend gemacht werden sollen, wo die Bevollmächtigten von Preußen und Österreich noch 
nicht die erwähnte Erklärung abgegeben hätten. Ich gestehe, daß ich in der damaligen 
Sachlage dieß theils als unzuläßig, theils als gefährlich für den Frieden Europas gehalten
        <pb n="77" />
        Politische Erwägungen: Unmittelbares Interesse Preußens an den Herzogtümern. 63 
haben würde.³ Die Titel der dänischen Krone konnten von den beiden Mächten nicht 
geltend gemacht werden, als sie noch nicht auf sie übergegangen waren; angefochten aber 
sind sie wahrlich nicht durch eine Erklärung, welche eine Abtretung der Herzogtümer seitens 
der dänischen Regierung an einen der Prätendenten als eine mögliche Lösung bezeichnete. 
Was aber die Brandenburgischen Ansprüche betrifft, so konnten und mußten wir zu einer 
Erwähnung derselben uns nur da berufen finden, wo es sich um rechtliche Prüfung der 
Frage handelt — während es auf der Londoner Konferenz zunächst auf politische Auswege 
aus europäischen Verwicklungen ankam, zu deren Gunsten wir unsere Ansprüche fallen lassen 
und die Augustenburgischen in den Vordergrund stellen konnten. 
Der Kaiserliche Herr Minister erwähnt auch der Rücksichten, welche wir auf einen 
Bundesfürsten, auf die seine Ansprüche für begründet erachtenden deutschen Regierungen 
und auf die Großmacht nehmen zu müssen glaubten, durch deren uneigennützige Zession jene 
Ansprüche ins Leben getreten sind. Es scheint uns, als ob die in der Depesche enthaltenen 
Bemerkungen diesen Rücksichten ein zu geringes Gewicht beilegen. Denn wenn der Herr 
Graf von Mensdorff auch wiederholt versichert, daß die beiden Mächte, indem sie den Erb- 
prinzen von Augustenburg zum Regenten von Schleswig-Holstein einsetzten, „keineswegs 
sich anmaßen, die gesetzlichen Wege des Rechtes zu verschließen“, so kann er selbst doch nicht 
umhin einzugestehen, daß „die tatsächliche Wirkung ihres Entschlusses ohne Zweifel eine 
entscheidende sein werde“, und wir sind gewiß berechtigt zu fragen, ob nicht dies einem tat- 
sächlichen Abschneiden jeder anderen Entscheidung, möge sie auch rechtlich noch so wohl 
sich begründen lassen, gleichkomme, und ob die obengenannten Regierungen sich dabei 
beruhigen könnten? 
Mit der Bezugnahme auf diese Rücksichten habe ich schon das Gebiet der politischen 
Erwägungen betreten, welche den zweiten Teil der Depesche vom 21. Dezember bilden. Ich 
glaube mich in dieser Beziehung kurz fassen zu können, weil die Gesichtspunkte, von denen 
wir ausgehen, bereits in meinen früheren Mitteilungen klar und eingehend dargelegt und 
zwischen mir und den Vertretern der Kaiserlichen Regierung oft durchgesprochen worden 
sind. Ich beschränke mich daher auf einige Bemerkungen in unmittelbarer Anknüpfung 
an die in der Depesche vom 21. Dezember enthaltenen Betrachtungen. 
Der Kaiserliche Herr Minister stellt es nicht in Abrede, daß Preußen ein näheres und 
unmittelbareres Interesse an der Frage der Herzogtümer hat als Österreich. Wenn ich dabei 
den Worten begegne: „Österreich hat sich in einer Frage, die näher an die norddeutsche 
Macht als an den Kaiserstaat herantrat, als treuer Verbündeter Preußens bewähren 
wollen“, so würde ich die Gefühle Seiner Majestät des Königs meines allergnädigsten 
Herren zu verletzen glauben, wenn ich darüber hinweggehen wollte, ohne die herzlichste und 
freudigste Anerkennung dieser durch die Tat bewährten Worte auszusprechen. Österreich 
hat sich als treuer Verbündeter Preußens gezeigt, indem es seine Stellung im Bunde neben 
Preußen, wie Graf Mensdorff sagt, behauptete. Diese seine Stellung im Bunde und die 
Notwendigkeit, dieselbe zu behaupten, macht der Herr Graf als Gegengewicht gegen jenes 
direktere Interesse Preußens an der unmittelbar vorliegenden Frage geltend und knüpft 
daran die Erklärung, daß mit einer Vergrößerung Preußens in Deutschland die Kaiser- 
liche Monarchie gleichen Schritt halten müßte. Ich kann mir vollständig die Betrachtung 
aneignen, welche die Depesche über das „Gleichgewicht der Kräfte anstellt, welches der 
3 Die Worte in diesem Satz von: „in der damaligen Sachlage“ an eigenhändige Korrektur Bismarcks statt 
Abekens Fassung: „diese Argumentation nicht begreife."
        <pb n="78" />
        64 Machtverhältnis Preußens und Österreichs nicht territorial bedingt. 
deutsche Bundesvertrag zwischen den beiden Mächten begründet habe, und durch welches 
die deutsche Stellung Österreichs bedingt sei“. Ich kann dasselbe von Preußen sagen. Aber 
ich muß die Bemerkung hinzufügen, daß wir dieses Gleichgewicht der Kräfte niemals in 
einer Abwägung der zum Bunde gehörigen Bevölkerung beider Länder gesehen haben; 
und daß dasselbe nur dann den beiden Mächten selbst und dem ganzen Deutschland zum 
Heile gereichen kann, wenn es sich nicht in einem ängstlichen und mißtrauischen Überwachen 
der beiderseitigen Bundesmatrikel, sondern in einer positiven und tatkräftigen Verbindung 
zu gemeinsamem Handeln in allgemeinen politischen Fragen darstellt. Die gemeinsame 
Führung in den deutschen Angelegenheiten wird nicht durch ein Mehr oder Weniger des 
Bundesterritoriums bedingt, u[nd] das Zusammenhalten beider Mächte ist für jede von 
ihnen eine wichtigere Frage als der Erwerb einer territorialen Vergrößerung, welcher das 
Machtverhältniß beider zu einander nicht ändert. Wir haben ähnliche Bedenken nicht 
geltend gemacht, als die für unsern Handel obenein sehr nachtheilige Einverleibung Krakau's 
in Oestreich erfolgte, u[nd] der Umstand, daß Preußen durch den Erwerb Holsteins eine 
halbe Million Einwohner mehr im Bunde zählen würde, beeinträchtigt die Stellung 
Oestreichs in Deutschland ebensowenig, als es bisher die Thatsache vermochte, daß die Be- 
völkerung der Preußischen Bundesländer eine stärkere geworden ist als die der östreichischen. 
Wir bescheiden uns indessen gern dahin, daß die Kais[erliche] Reg[ierung] ihre Interessen 
nach eigner Beurtheilung zu Rathe ziehn wird, ohne daß wir darum den Glauben an ein 
befriedigendes Ergebniß unsrer Verständigung mit ihr aufgeben. Nur vindiciren wir in 
gleichem Maße für uns selbst das Recht u[nd] die Pflicht, die Ansprüche und den Vortheil 
des eignen Landes nach Möglichkeit zu wahren. In Betreff der erstern haben wir das 
eventuelle Erbrecht des Hauses Brandenburg bisher nicht in den Vordergrund gestellt; 
wohl aber glauben wir ein Recht zu haben, uns vor der Entscheidung klar zu machen, wie 
weit unsre und Oestreichs vom König Christian erworbnen Rechte reichen, welches 
dage[ge]n die Gränzen der Augustenburgischen Rechts-Ansprüche  sind u[nd] von welchem 
Umfange also das Geschenk sein würde, mit welchem wir u[nd] Oestreich nach den Vor- 
schlägen des letztern den Prätendenten zu dotiren haben würden. Unter allen Umständen 
bleibt die Regelung unserer Stellung zu den Herzogthümern für uns eine Aufgabe, die mit 
den Pflichten gegen das eigne Land u[nd], nach Umständen mit dem Gebote der Selbst- 
erhaltung im engsten Zusammenhange steht.⁴ Daß die Schleswig-Holsteinsche Frage, wie 
Graf Mensdorff bemerkt, näher an die norddeutsche Macht herantrat, war nicht eine 
Folge zufälliger und vorübergehender politischer Umstände, sondern dauernder und in 
unserer geographischen Lage beruhender Verhältnisse. Dieselbe Frage kann immer von 
neuem an uns in gleicher Nähe und Unmittelbarkeit herantreten; und sie wird es sicher, 
wenn ein schwacher und wehrloser Staat an unseren und Deutschlands Nordgrenzen kon- 
stituiert werden sollte. Es handelt sich daher in Wirklichkeit nicht um Machtvergrößerung, 
sondern um Abwehr von Gefahren, um die Erhaltung unserer Stellung und die Abwendung 
einer Verschlechterung derselben. Ein neuer, in Betreff Schleswigs stets fremder Begehr- 
lichkeit ausgesetzter⁵ Staat an unseren nördlichen Grenzen und zwischen den beiden Meeren, 
auf welche wir ebenso angewiesen sind, wie Österreich auf das Mittelmeer, wird nur dann 
nicht ein Element der Schwäche für uns sein, wenn wir seiner Anlehnung an uns und unsere 
Politik in allen Fällen sicher sind. Dafür müssen wir genügende Bürgschaften haben. Daß 
4 Die Mitte des Absatzes von den Worten an: „u[nd] das Zusammenhalten beider Mächte ist für jede 
von ihnen eine wichtigere Frage als ..." eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
 5 Die Worte: ,,in Betreff . .“ eigenhändige   Einfügung Bismarcks.
        <pb n="79" />
        Preußen bedarf ausreichender Garantien. 65 
diese, wenn sie ausreichender Art sind, alsdann zugleich einen Zuwachs von Macht für uns 
bilden, verkennen wir nicht. Aber es darf auch nicht vergessen werden, daß wir durch die 
Verhältnisse unter allen Umständen genötigt werden, in Bezug auf die durch ihre Lage auf 
uns angewiesenen Herzogtümer einen Zuwachs von Pflichten zu übernehmen, zu deren Er- 
füllung wir in den Stand gesetzt werden müssen — Pflichten gegen die Herzogtümer wie 
gegen Deutschland. Seine Majestät der König unser allergnädigster Herr hat es in der 
Thronrede ausgesprochen, daß die Errungenschaft des Krieges durch Einrichtungen sicher- 
gestellt werden müsse, welche uns die Ehrenpflicht des Schutzes jener Grenzen Deutschlands 
erleichtern und die Herzogtümer in den Stand setzen, ihre reichen Kräfte für die Ent- 
wicklung der Land- und Seemacht, wie der materiellen Interessen des gemeinsamen Vater- 
landes wirksam zu verwerten. Hiervon können wir nicht abgehen. Selbst unsere materiellen 
Interessen bedürfen solcher Bürgschaften nicht allein für eine weitere Entwicklung, sondern 
zur Abwendung positiver Schädigung. Solange die Herzogtümer mit Dänemark vereinigt 
waren, bildeten dieselben einen Teil des großen nordischen Verkehrsgebietes, mit welchem 
wir durch dieselben in Verbindung standen. Werden sie aus demselben ausgesondert ohne 
die Sicherheit, daß sie dem deutschen Verkehrsgebiet organisch eingefügt werden, vielmehr 
mit der Möglichkeit, ein isoliertes und darum hemmendes und störendes Zwischengebiet zu 
bleiben, so werden wir dadurch für unsern Verkehr mit dem Norden erheblich schlechter 
gestellt als bisher. 
Aber ich will auf das Detail dieser Verhältnisse jetzt nicht näher eingehen. Ich hoffe 
in nächster Zeit die Ergebnisse der Beratung mit den Sachministerien Ew. pp. mitteilen zu 
können, nachdem dieselben von Seiner Majestät dem Könige geprüft sein werden. Es wird 
sich dann zeigen, daß dasjenige, was wir verlangen, in der Natur der Verhältnisse 
begründet ist, und daß zugleich dasjenige, was wir für uns verlangen, dem gesamten Deutsch- 
land und dadurch auch wieder dem österreichischen Kaiserstaate zugute kommen wird. Bis 
dahin verspare ich auch eine Erörterung der Frage, welche der Kaiserliche Herr Minister 
am Schluß seiner Depesche berührt — diejenige nämlich über das Verhältnis der intimeren 
Beziehungen der Herzogtümer mit Preußen zu der Gesamtheit des Bundes. Wir ver- 
trauen darauf, daß dasjenige, worüber Preußen und Österreich einig, auch bei den übrigen 
Regierungen keinen Widerspruch und für die etwaige organische Einfügung in die Bundes- 
verhältnisse keine Schwierigkeit finden könne; und ich erinnere nur im Vorübergeben daran, 
daß Schleswig jedenfalls nicht zum Deutschen Bunde gehört. 
Ich resümiere zum Schluß unseren Standpunkt dahin, daß wir vor einer definitiven 
Entscheidung über die Herzogtümer sowohl die Ordnung der zuletzt erwähnten Verhältnisse 
als das Ergebnis der rechtlichen Untersuchung in einer für uns überzeugenden Weise fest- 
gestellt zu sehen wünschen müssen. Ich habe die Gründe angegeben, welche uns von einer 
übereilten Entscheidung zurückhalten; ich muß aber auch hinzufügen, und dies ist ein sehr 
wichtiger Punkt — daß ich in der gegenwärtigen Lage der Dinge kein Motiv erblicken 
kann, welches uns zu einer solchen Entscheidung drängen könnte. Es ist, wie ich schon im 
Eingange bemerkt habe, durch den Besitzstand von Preußen und Österreich ein normaler 
und in völkerrechtlicher Beziehung vollkommen korrekter Zustand eingetreten, welchen mit 
einem anderen nicht so sicher zu rechtfertigenden und den auf den Rechtsweg verwiesenen An- 
sprüchen gegenüber gewissermaßen auch nur provisorischen Zustand zu vertauschen, kein 
eigenes Interesse und kein Interesse der Herzogtümer die beiden Mächte nötigt. Das Kon- 
dominium der letzteren wird in vollkommener Eintracht in einer Weise ausgeübt, wie sie 
in Schleswig bisher schon als eine Wohltat empfunden worden ist und auch in Holstein von 
V 5
        <pb n="80" />
        66 Bismarck sieht keine Gefahren bei Fortdauer des Provisoriums. 
den wohltätigsten Folgen sein und dem Lande eine langentbehrte Beruhigung wiedergeben 
wird. Wenn auch das Interesse Österreichs an der befriedigenden Gestaltung der inneren 
Zustände der Herzogtümer nicht ein gleich starkes sein kann, wie das der Nachbarländer, 
welche durch eine Agitation in diesen Gebieten unmittelbar mitberührt werden, so wird doch 
auch in Wien die Bedeutung der hier in Betracht kommenden Interessen gewiß nicht ver- 
kannt. Während die Kaiserliche Regierung gewiß nicht umhin kann, auf die Stellung Wert 
zu legen, welche ihr der Mitbesitz dieser Lande in den deutschen wie in den europäischen 
Beziehungen gibt, und die ihr unter allen Umständen ein Pfand für die Wahrung ihrer 
Interessen sichert, können wir keine Gefahr oder Unbequemlichkeit entdecken, welche ihr 
daraus erwachsen könnte, ebensowenig wie irgend nennenswerte Opfer, welche die Auf- 
rechterhaltung dieses Besitzes ihr auferlegte. Die Depesche vom 21. Dezember scheint zwar 
gewisse Gefahren für beide Mächte in einer Verlängerung des gegenwärtigen Zustandes zu 
finden, indem sie darauf hinweist, daß Preußen und Österreich nicht das ganze Deutschland 
bilden, und andeutet, daß die Macht der Verhältnisse nicht ausschließlich in derjenigen 
Richtung wirke, in welcher wir dieselbe zu erkennen glaubten. Sie scheint zu besorgen, 
daß andere deutsche Regierungen bei längerer Verzögerung mit Anträgen hervortreten 
möchten, denen gegenüber sie selbst in eine schwierige Stellung kommen könnte. Wir können 
diese Besorgnisse nicht teilen, solange Preußen und Österreich einig sind, solange nicht durch 
einen wirklich unausgleichbaren Dissens über wichtige und wesentliche Punkte oder viel- 
leicht auch nur durch den Schein eines solchen den Tendenzen zur Einmischung eine Er- 
mutigung und eine Handbabe gewährt wird. Das öffentliche Gewissen in Deutschland 
ist, wie Herr Graf von Mensdorff bemerkt, tief erregt. Wir geben dies zu; aber wir 
haben auch das Vertrauen, daß es in dem gegenwärtigen Augenblick schon das öffentliche 
Gewissen und nicht mehr eine durch subversive Agitation bearbeitete und aufgeregte Tages- 
meinung ist, welche in der großen und besonnenen Mehrzahl des deutschen Volkes spricht. 
Von diesem öffentlichen Gewissen haben wir nichts zu besorgen. Dasselbe Vertrauen 
dürfen wir zu den deutschen Regierungen hegen. Anträge, denen wir jede Berechtigung 
abzusprechen hätten, könnten uns nicht um unsertwillen, sondern nur um der anderen Re- 
gierungen und des Bundes selbst willen unerwünscht sein. Wir würden denselben offen 
mit gleich entschiednen Anträgen im Sinne unsrer Ansprüche entgegentreten und die 
Bundes-Majorität nicht als den über dieselben entscheidenden Gerichtshof erkennen 
können.⁶ Am sichersten wird, ich wiederhole es, jeder Wendung, durch welche die gegen- 
wärtige Sachlage zu einer bedenklicheren gestaltet werden könnte, durch das feste Zusammen- 
halten der beiden Mächte und die Unterordnung geringerer Differenzen unter die großen 
und gemeinsamen konservativen Interessen vorgebeugt. 
Ew. pp. ersuche ich ergebenst, diesen Erlaß dem Herrn Grafen von Mensdorff mit- 
zuteilen. 
*48. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Vertraulich. Berlin, den 26. Januar 1865. 
Ich glaube mich nicht zu täuschen, wenn ich annehme, daß das Kaiserliche Kabinett 
wünscht und hofft, wir würden schon jetzt die formulierten Bedingungen vorlegen, unter 
6 Der Satz eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="81" />
        Österreichs Motive für Drängen auf Beschleunigung. 67 
welchen wir in die Konstituierung eines selbständigen Staates Schleswig-Holstein willigen 
könnten. Ich bin dazu aber noch nicht in der Lage, obgleich wir uns ernstlich damit beschäf- 
tigen.¹ Ich sehe aber auch keinen Grund, dies mehr zu beschleunigen, als es die Natur der 
Dinge und die Schwierigkeit der Verhältnisse mit sich bringt; und wenn das Wiener 
Kabinett seinen eigenen Wunsch als einen solchen Grund geltend macht, so darf ich nicht 
verhehlen, daß dies wiederholte und durch die politische Situation in keiner Weise moti- 
vierte Drängen mit unseren Wünschen nicht in Übereinstimmung steht. Ich habe in meiner 
Depesche vom heutigen Tage² die Gründe ausgeführt, welche uns gegen eine übereilte Ent- 
scheidung zu sprechen scheinen; ich habe dort auch schon angedeutet, daß wir für Österreich 
in seinen eigenen positiven Interessen kein Motiv dazu entdecken können; und ich füge ver- 
traulich hinzu, daß das einzige Motiv nur in der Eifersucht gegen Preußen und dem 
Bestreben liegen kann, eine für letzteres günstigere Entscheidung abzuschneiden. Ich weiß, 
daß Graf von Mensdorff so wenig wie der Kaiser selbst sich von einer solchen Eifersucht 
leiten läßt; und ich kann daher in dem wiederholten Drängen nur das Vorwiegen von Ein- 
flüssen erkennen, welche dem Bündnis mit Preußen ungüngstig sind. 
Wenn die Depesche vom 21. Dezember von der Erregung des öffentlichen Gewissens 
in Deutschland und von der Möglichkeit von Anträgen deutscher Regierungen spricht, 
welche Österreich nötigen könnten, seine eigene Übereinstimmung damit nicht zurückzuhalten 
auf die Gefahr hin, den früheren in einem Gesetz höherer Eintracht überwundenen Anta- 
gonismus der beiden Mächte wieder aufwachen zu sehen: so weiß ich wohl, daß diese 
Wendung dem Wunsche des Grafen von Mensdorff nicht entsprechen würde, aber ich kann 
in der Besorgnis davor nicht die Weisheit und Vorsicht des Staatsmannes erkennen, 
welcher eine solche Eventualität abzuwenden bemüht ist, sondern nur einen Nachklang jener 
Tradition, welche den Antagonismus als das Natürliche voraussetzt und das Verhältnis 
Österreichs zu den Mittelstaaten in Deutschland demjenigen zu Preußen voranstellt. Das 
Kaiserliche Kabinett kann unmöglich annehmen, weder daß dem Bunde, d. h. hier den 
übrigen deutschen Regierungen außer Preußen und Österreich irgendein berechtigter An- 
spruch auf Einmischung in die durch den Krieg und den Frieden in unser beider Hände 
gelegte Entscheidung zustehe, noch daß von dem Erheben eines solchen Anspruches eine 
erhebliche Gefahr zu besorgen sei, solange es den beiden Mächten wirklich Ernst mit ihrem 
Zusammenhalten ist. Diese Gefahr abzuwenden, liegt daher ganz in Österreichs Hand; 
sowie es allerdings auch in seiner Hand liegt, dieselbe hervorzurufen, wenn es an die Stelle 
des bisherigen herzlichen Einverständnisses und gemeinsamen Handelns, wie es sich gerade 
in dem jetzigen Provisorium in den Herzogtümern so glücklich betätigen kann, eine Politik 
der Eifersucht und des Mißtrauens treten läßt, die uns selbst und den Gesinnungen der 
beiden Souveräne so fern liegt. 
Ich kann nicht leugnen, daß mir dieselbe Tendenz auch in der zweiten nur vorgelesenen 
Depesche in unerwünschter Weise entgegengetreten ist, deren Resümee Ew. pp. ebenfalls 
vorliegt. 
Ich übergehe den ganzen retrospektiven Teil derselben, welcher sich mit einer theore- 
tischen Erörterung über bundesgesetzmäßiges Aufhören einer Exekution beschäftigt, und 
demgegenüber ich mich mit meiner kurzen Bemerkung in meinem heutigen Erlasse begnügen 
1 Vgl. Nr. 35, 47. 
2 Siehe Nr. 47.
        <pb n="82" />
        68 Bismarck warnt in Wien vor einer Politik der Eifersucht. 
muß, um nicht eine unfruchtbare Diskussion fortzuspinnen. In dem weiteren Verlauf aber 
jener Depesche begegnet der Kaiserliche Minister unserer vertrauensvollen und aufrichtig 
gemeinten Erklärung, „daß beide Mächte einander mehr gewähren könnten und sollten, 
als das, wozu der Inhalt der Bundesverträge sie verpflichtet“, mit der Beschuldigung, daß 
bis jetzt Preußen vielmehr in wichtigen Fällen hinter dem zurückgeblieben sei, was die 
Bundesverträge versprächen. Diese Beschuldigung ist so ernster Art und für uns zugleich 
so neu, daß wir uns erstaunt fragen müssen, worauf sich dieselbe beziehen solle? Wir 
können in der Tat auch selbst mit unseren Vermutungen keinen Fall finden, wo wir nicht 
unsern Bundespflichten in Bezug auf Österreich vollkommen genügt hätten. Sollte dieser 
Passus, wie Ew. pp. es in dem Memorandum angedeutet finden, sich etwa auf das bisher 
unbefriedigende Resultat der Zollverhandlungen beziehen, so muß ich bedauern, darin 
wiederum nicht die Stimme des Grafen von Mensdorff zu hören, welcher sicherlich nicht ver- 
kennt, daß wir in diesen Verhandlungen aus Rücksicht für das Wiener Kabinett im Wider- 
spruch mit der öffentlichen Meinung bis an die äußerste Grenze gehen, welche die Fürforge für 
unsere materiellen Interessen gestattet,¹ und daß ein Weiteres weder durch die Bundesver- 
träge noch unserer Ansicht nach durch das eigene Interesse Österreichs geboten ist, sondern 
die Stimme derjenigen Richtung, welche gerade diese Verhandlungen, deren scheinbares 
Ziel, die Zolleinigung, für Österreich selbst eine Unmöglichkeit ist, nur als eine Handhabe 
betrachtet, um das Kaiserliche Kabinett von dem Bündnis mit Preußen abzuziehen. 
Möge der Herr Graf von Mensdorff die Gefahr, die für beide Mächte in einer Nach- 
giebigkeit gegen diese Richtung liegt, nicht verkennen! Möge seine eigene erleuchtete und 
staatsmännische Auffassung nicht den Einflüssen zu weichen haben, welche von dieser Seite 
sich geltend machen! Er verlangt, daß man sich in Berlin auch mit den Vorteilen ernst- 
haft beschäftige, die für den Kaiserstaat auf dem Wege der intimeren Beziehungen zwischen 
beiden Mächten erzielt werden sollen. Kann er an unserer aufrichtigen Bereitwilligkeit 
dazu zweifeln? Und sind denn bis jetzt etwa die Vorteile, welche durch die gemeinsame 
Aktion des vergangenen Jahres errungen sind, und welche doch in der Tat nicht nur einen 
verhältnismäßig kleinen Länderbesitz begreifen, sondern die ganze europäische Stellung 
der beiden Mächte berühren, etwa Preußen allein zugeflossen? Oder haben wir etwa den 
Anspruch gemacht, diese Lage für die Zukunft allein für uns auszubeuten und dem Kaiser- 
staat für etwa uns zu gönnende weitere Vorteile ein gerechtes Äquivalent zu verweigern? 
Wir suchen und wünschen eine Verständigung darüber; wir halten aber allerdings den bis- 
her von Österreich angedeuteten Weg nicht für den einzigen, auf welchem diese zu er- 
reichen ist. 
Sie ist freilich weder auf diesem, noch auf irgendeinem anderen Wege zu erreichen, 
wenn die oben von uns bezeichneten Tendenzen die Oberhand gewinnen sollten. Es ist be- 
zeichnend für diese Tendenzen, daß bei ihnen der Antagonismus gegen Preußen und die 
Neigung zu den Mittelstaaten Hand in Hand mit den Gelüsten parlamentarischen Regiments 
im Innern gehen. Mit einer solchen Politik wäre für uns kein Bündnis auf die Dauer 
möglich. Die Richtungen, die wir im eigenen Lande bekämpfen, können uns in Österreich 
kein Vertrauen einflößen. Mit demselben Vertrauen, welches die Personen unserer 
Souveräne zueinander beseelt, blicken wir auf den Grafen von Mensdorff, und wir be- 
zeugen mit Freuden die Wahrheit seiner Bemerkung, daß sein parlamentarisches und poli- 
tisches Auftreten keinen Anlaß zu der Besorgnis vor den wechselnden Einflüssen auf- 
  
1 Vergl. Nr. 1 ff.
        <pb n="83" />
        Vorteile des Kondominiums für Österreich. 69 
regender Debatten gegeben habe. Aber er selbst wird nicht in Abrede stellen, daß solche 
Einflüsse innerhalb der österreichischen Politik sich geltend zu machen wissen, und, soweit 
ihre Mittel in der Presse u[nd] in amtlicher Einwirkung reichen, einen Kampf gegen uns 
führen, der von seiten des amtlichen Preußens bisher auf keinem Punkte auch nur dem 
leisesten Versuche der Repressalie begegnet.³ Wir freuen uns daher um so mehr der von 
Graf von Mensdorff ausgesprochenen festen Zuversicht, daß beide Kronen die hoch wich- 
tigen Interessen, welche ihre Eintracht und ihr ausdauerndes Zusammenwirken fordern, vor 
diesen und — ich setze hinzu — auch vor allen anderen störenden Einwirkungen zu bewahren 
wissen werden. 
Einen Beweis dafür werden wir darin erkennen dürfen, wenn das Kaiserliche 
Kabinett, statt wie bisher auf eine beschleunigte Entscheidung zu drängen, sich vielmehr mit 
uns in der Bemühung vereinigt, in den Herzogtümern vorerst nur einen Zustand her- 
zustellen und zu erhalten, welcher den Bedürfnissen derselben gemäß ist und den Interessen 
Österreichs gewiß nicht widerspricht. Ew. pp. werden dem Grafen von Mensdorff gegen- 
über vertraulich darauf hinweisen dürfen, daß dieses Kondominium, wenn es uns die 
Wahrung unserer Interessen möglich macht und sichert, doch auch zugleich Österreich eine 
Bürgschaft und ein Pfand gewährt, welches unter Umständen von dem größten Wert 
für den Kaiserstaat sein kann. Warum will es auf diesen Vorteil zu Gunsten eines Dritten 
verzichten? Es könnten Zeiten und Umstände kommen, wo es dem Wiener Kabinett 
von Nutzen sein kann, ein Negoziationsmittel nicht vorzeitig aus den Händen gegeben zu 
haben, welches sein Verhältnis zu uns auf der Basis materieller Vorteile zu befestigen 
geeignet wäre. Ein solches voreiliges Aufgeben, sei es aus dem Wunsch, die zweifelhaften 
Sympathien eines Teils von Deutschland damit zu erkaufen, sei es aus der Eifersucht, 
Preußen die nächstliegenden unmittelbaren Vorteile nicht zu gönnen, liegt gewiß nicht in 
der Politik des Grafen von Mensdorff, von dem wir nicht zweifeln, daß er weiter sieht 
als jene parlamentarischen Majoritäten und die von ihnen geleiteten oder sie benutzenden 
Staatsmänner. 
Der ganz konfidentielle Charakter dieser Betrachtungen wird Ew. pp. von selbst 
beweisen, daß der gegenwärtige Erlaß nicht zur Mitteilung bestimmt ist. Ich wünsche 
aber, daß Sie sich mit diesen Erwägungen durchdringen und dieselben zum Gegenstand 
vertraulicher aber offener Besprechungen mit dem Herrn Grafen von Mensdorff machen. 
Um einen Anhalt dafür zu gewinnen, sind Sie auch zum konfidentiellen Vorlesen dieses 
Erlasses, ohne denselben aus den Händen zu lassen, ermächtigt. 
*40. Schreiben an den Finanzminister von Bodelschwingh.¹ 
[Kanzleikonzept.] 
Berlin, den 29. Januar 1865. 
Ew. pp. beehre ich mich hierbei auf allerhöchsten Befehl Abschrift eines Immediat- 
gesuches des Kommerzienrates Bleichroeder vom 19. d. M. und des demselben beige- 
3 Der Schluß des Satzes von den Worten an: „und, soweit ihre Mittel“ eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
1 Ein analoges Schreiben ging unter dem gleichen Datum an den Minister des Königlichen Hauses 
Freiherrn von Schleinitz. In ihm wurde eine Beteiligung des Königlichen Kronfideikommißtresors bzw. des 
Königlichen Krontresors an der beabsichtigten Aktiengesellschaft  angeregt, ebenso die Anlegung etwa dispo- 
nibeler Kapitalien der Königlichen Prinzen oder des prinzlichen Fideikommisses in Grundbesitz im Großherzog 
tum Posen.
        <pb n="84" />
        70 Landwirtschaftliche Bank in Posen. Napoleons III. Stellungnahme zur Annexionsfrage. 
fügten Prospektes über die Errichtung einer landwirtschaftlichen Bank im Großherzog- 
tum Posen mit dem Bemerken ganz ergebenst zu übersenden, daß des Königs Majestät 
das projektierte Unternehmen, da es für die in politischer Hinsicht so wünschenswerte all- 
mähliche Germanisierung des Großherzogtums Posen von großer 
Bedeutung zu werden verspricht, für ein gemeinnütziges und patriotisches erachten und 
gegen mich allerhöchstihre Geneigtheit ausgesprochen haben, dasselbe in der von dem Bitt- 
steller angedeuteten Weise zu befördern. Seine Majestät rechnen dabei vorzugsweise auf 
die Mitwirkung der Seehandlung und haben mich zu beauftragen geruht, Ew. pp. An- 
sicht über die Art und den Umfang einer solchen Beteiligung einzuholen. Ich bemerke 
dabei ganz ergebenst, daß nach mündlichen Äußerungen des Antragstellers das Gelingen 
des Unternehmens wesentlich von einer derartigen Staatsbeteiligung abhängig sein dürfte. 
Die politische Wichtigkeit der Zwecke, welche erreicht werden sollen, liegt so sehr auf der 
Hand, daß ich mich einer näheren Begründung derselben enthalten darf u[nd]  scheint 
das Institut der Seehandlung ganz besonders berufen, die 
Staatspolitik in einer so wichtigen Aufgabe mit den von ihr 
verwalteten Fonds zu unterstützen.² Ew. pp. ersuche ich daher ganz er- 
gebenst, das Gutachten des Generaldirektors der Seehandlung über den vorliegenden Plan 
und über die Art ihrer gewiß auch finanziellen Nutzen versprechenden Mitwirkung dabei 
zu erfordern und mir demnächst Ihre Ansicht darüber mitteilen zu wollen. 
*50. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Ganz vertraulich und geheim. Berlin, den 2. Februar 1865. 
Ew. pp. will ich nicht unterlassen, einige Äußerungen ganz vertraulich und nur zu Ihrer 
eigenen Kenntnisnahme und Orientierung mitzuteilen, welche dem Königlichen Botschafter 
in Paris aus der persönlichen Umgebung des Kaisers der Franzosen zugekommen sind,¹ 
und welche er Ursache zu haben glaubt, als der eigenen Auffassung des letzteren ent- 
sprechend anzusehen. 
Diese Äußerungen gehen dahin, daß man am Hofe der Tuilerien annehme, Seine 
Majestät der König unser allergnädigster Herr werde zwar in seiner großen Loyalität 
sich nie dazu verstehen, einem deutschen Fürsten das von ihm besessene Land im Wege der 
Annexion zu nehmen; daß es sich aber im Fall der Elbherzogtümer um ein herrenloses 
Gut handle und jene Bedenken daher nicht vorlägen. Auch dürften die zur Sprache ge- 
brachten Brandenburgischen Ansprüche wohl dazu beigetragen haben, die Gewissensskrupel 
Seiner Majestät des Königs zu überwinden. Auf der Londoner Konferenz hätten Preußen 
und Österreich zwar die Ansprüche des Erbprinzen von Augustenburg als die am meisten 
berechtigten anerkannt; damals aber habe der Kaiser von Rußland seine Ansprüche noch 
nicht an den Großherzog von Oldenburg und der König Christian die seinigen noch nicht 
an Preußen und Österreich abgetreten gehabt. Gegen die vollständige und sofortige Ein- 
verleibung führe man zwar an, daß die Gewährung gewisser, eine bloße Scheinsouve- 
2 Der Schluß des Satzes von den Worten an: „u[nd] scheint das Institut der Seehandlung . .“ eigen- 
händiger Zusatz Bismarcks.  
50. 1 Vgl. dazu den Berlcht des Botschafters Grafen von der Goltz vom 28. Januar in: Bismarck und 
die Nordschleswigsche  Frage 1864—1879, S. 91 ff.
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        Zweideutige Haltung Drouyn de Lhuys'. 71 
ränität des künftigen Herzogs begründender Zugeständnisse an Preußen zu demselben 
Ziele führen werde. Man solle dabei aber nicht übersehen, daß gegenwärtig keine 
einzige europäische Macht sich der Einverleibung widersetzen 
würde, während es nicht wahrscheinlich sei, daß in einigen Jahren, wenn überhaupt je, 
die europäische Lage wieder eine solche sein werde, um auf eine gleiche Duldung wie jetzt 
rechnen zu können. Es liege daher nahe, eine so unvergleichliche Gelegenheit nicht unbenützt 
vorübergehen zu lassen. Überdies würden die andern deutschen Fürsten an einer bloßen 
Unterordnung, des Präzedenzfalles wegen, vielmehr Anstoß nehmen als an der vollständigen 
Einverleibung von Provinzen, welche bis jetzt noch keinen Souverän hätten. 
Der Königliche Botschafter hebt ausdrücklich hervor, daß bei diesen Äußerungen 
die Bedingung einer Rückzession der nördlichen Distrikte an Dänemark gar nicht und 
die Vernehmung der Wünsche der Bevölkerung nur ganz beiläufig erwähnt worden sei 
und als sehr leicht im Sinne Preußens zu wenden vorausgesetzt zu werden scheine. 
Als einen scheinbaren Widerspruch gegen diese Äußerungen enthaltend erwähnt der 
Königliche Botschafter den Umstand, daß vor kurzem der sächsische Gesandte Baron See- 
bach bei ihm gewesen sei und geäußert habe: Die französische Regierung scheine jetzt 
wieder gegen Preußen wenig freundlich gesinnt zu sein. Auf die Bemerkung des Grafen 
von der Goltz, daß das Resultat seiner eigenen Wahrnehmungen ein ganz anderes sei, gab 
Baron Seebach zu, daß Graf Goltz in der Lage sei, das Verhältnis richtiger zu beurteilen 
als er; „aber, fügte er hinzu, mich interessiert die Sache nur zur Charakteristik von Drouyn 
de Lhuys, der uns (— wohl die Mittelstaaten überhaupt —) gegen Sie aufhetzt und vor 
Ihren Annexionsgelüsten warnt, während er zu Ihnen im entgegengesetzten Sinne spricht.“ 
Der Königliche Botschafter hält es nicht für unmöglich, daß Herr Drouyn de Lhuys 
sich gegen die Vertreter der deutschen Staaten in dem von Baron Seebach behaupteten 
Sinne ausspreche, möchte aber kein entscheidendes Gewicht darauf legen, teils weil Herr 
Drouyn de Lhuys von jeher der einer Vergrößerung Preußens günstigen Politik des 
Kaisers nur widerwillig gefolgt sei, teils weil auch der Kaiser eine solche Vergrößerung 
nur insoweit wünsche, als sie ohne oder wider den Willen Österreichs 
und der Bundesstaaten erfolgen sollte, keineswegs aber, wenn dadurch das mitteleuropäische 
Bündnis eine neue tatsächliche Sanktionierung erhalte. 
In letzterer Beziehung faßt der Königliche Botschafter das Ergebnis seiner Wahr- 
nehmungen über die französische Politik sodann in folgenden Worten zusammen: 
Eine solche Konsolidierung, welche den österreichischen Besitz Venetiens gegen jeden 
etwaigen italienischen oder französischen Angriff sicherstellen und die preußische Politik 
für eine Reihe von Jahren in die Wege der österreichischen lenken würde, zu verhindern, 
ist meiner Ansicht nach der einzige Zweck, welchen der Kaiser Napoleon im Auge hat, 
indem er sich dem unmittelbaren Anschluß der Herzogtümer an Preußen günstig zeigt. Er 
würde daher auch keine Kompensation für diese Machtvergrößerung der norddeutschen 
Großmacht verlangen und höchstens in dem Falle, daß die Einverleibung ohne vorherige 
Vernehmung der Bevölkerung und mit Einschluß der sog. dänischen Distrikte erfolgen 
sollte, anstatt einer beifälligen Anerkennung einen schwachen Vorbehalt aussprechen. 
Jedenfalls würde aber die Kompensationsgefahr, wenn sie vorhanden wäre, ganz in dem- 
selben Maße eintreten, wenn statt der einfachen Einverleibung die Errichtung eines sog. 
Vasallenstaates, welche man sich hier bereits gewöhnt hat, mit jener als im Resultat 
2 Vgl. dazu die Depesche Drouyn de Lhuys' an den französischen Gesandten in Dresden Baron Forth- 
Rouen, Les Origines Diplomatiques de la Guerre de 1870 — 1871, V, 244ss.
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        72 Direkte oder indirekte Volksabstimmungen in Schleswig-Holstein. 
völlig identisch anzusehen, erfolgte, und diese Gefahr würde sogar größer sein, wenn eine 
solche Einrichtung im Einverständnis mit Österreich ins Werk gesetzt würde. Hierbei 
würde noch überdies der mißliche Umstand eintreten, daß die Kompensationsfrage während 
einer unbestimmten Reihe von Jahren fortdauernd schweben und Frankreich zu gelegener 
Zeit aus der nach seinem Ermessen eingetretenen Verwandlung des Verhältnisses der 
Unterordnung in dasjenige des Anschlusses seine Ansprüche herleiten würde. Nicht un- 
beachtet darf endlich bleiben, daß der Kaiser in einer Einverleibung der Herzogtümer 
durch Preußen eine verstärkte Sicherstellung des Besitzes von Savoyen und Nizza finden 
dürfte.³ 
Ew. pp. ersuche ich ergebenst, diese Mitteilung als eine ganz vertrauliche [zu] be- 
trachten und mit äußerster Diskretion zu behandeln. 
*51. Erlaß an den Botschafter in Paris Grafen von der Goltz. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.]¹ 
Wie der Botschafter in Paris Graf von der Goltz in einem kurzen Bericht vom 3. Februar 
(siehe dessen Text in: Bismarck und die Nordschleswigsche Frage 1864—1870, S. 94) meldete, 
hätte ihm Drouyn de Lhuys tags zuvor vertraulich gesagt, daß Frankreich die Annexion der 
Herzogtümer durch Preußen billigen würde, insoweit sich die Bevölkerung durch ein direktes oder 
indirektes Votum dafür ausspreche, unter Ausschluß also derjenigen Gebietsteile, die die Wieder- 
vereinigung mit Dänemark wünschen sollten. Aus anderer Quelle wollte Graf  von der Goltz 
freilich erfahren haben, daß die französische Presse von oben her Anweisung erhalten habe, sich 
gegen die Annexion der Herzogtümer auszusprechen. Vgl. dazu den Privatbrief Drouyn de 
Lhuys' an den französischen Botschafter in Berlin Benedetti vom 4. Februar, Les Origines 
Diplomatiques de la Guerre de 1870—1871, V, 377 ss. 
Ganz vertraulich. Berlin, den 6. Februar 1865. 
Ew. pp. sind durch mein gestriges Telegramm in Antwort auf Ihren gefälligen Be- 
richt Nr. 38 bereits davon unterrichtet, daß wir die Frage, ob eine Einverleibung der 
Elbberzogtümer in Preußen auf dem Wege eines direkten oder indirekten Votums der 
Bevölkerungen erstrebt werden könne, noch nicht für reif genug erachten, um uns durch 
eine, wenn auch vorerst vertrauliche Äußerung Frankreich gegenüber zu engagieren. Wir 
müssen in dieser Beziehung um so vorsichtiger sein, weil bei der aus Ihren Mitteilungen 
hervorgehenden Verschiedenheit in der Sprache der Organe des Kaisers Napoleon wir 
über die eigentliche letzte Absicht desselben oder vielleicht das schließliche Überwiegen der 
einen oder der anderen Richtung nicht beruhigt, besonders aber nicht sicher sein können, 
ob nicht eine bestimmtere Äußerung von uns dazu benutzt werden möchte, uns dem Wiener 
Kabinett gegenüber bloßzustellen, ehe das in Aussicht gestellte Ziel erreicht oder gesichert 
wäre. 
Das Kabinett der Tuilerien kann in der Tat, solange es selbst eine so zweideutige 
Stellung einnimmt und nach verschiedenen Seiten hin, insbesondere auch durch Äußerungen 
gegen mittelstaatliche Höfe,² einander entgegengesetzte Hoffnungen und Befürchtungen zu 
erwecken sucht, nicht erwarten, daß wir ihm dasjenige Vertrauen zuwenden, welches es 
zu fordern scheint. 
3 Der Absatz ist wörtlich aus dem sehr vertraulichen Bericht des Grafen von der Goltz, Paris, den 
28. Januar 1865 entnommen.     
51. 1 Das Konzept trägt am Kopfe die eigenhändige Verfügung Bismarcks: „Abschr[ift] Wien, ganz ver- 
traulich." 

2 Die Worte: „insbesondere auch . . .“ eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
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        Schwierigkeiten und Nachteile einer Abstimmung. 73 
In der Sache selbst sind wir dem Wege, auf welchen der Kaiser Napoleon uns hinzu- 
leiten wünscht, an und für sich und prinzipiell nicht entgegen, wie Ew. pp. aus früheren 
Äußerungen hinreichend bekannt ist. Auch haben wir es bereits auf der Londoner Kon- 
ferenz offen ausgesprochen, daß die Wünsche der Bevölkerung für uns eines der Ele- 
mente der künftigen Entscheidung über die Herzogtümer bilden werden. Wir glauben der- 
selben auch, was den gesunden Kern der Bevölkerung in beiden Herzogtümern be- 
trifft, sicher sein zu können; aber wir sind allerdings zweifelhaft, ob und wie die Ge- 
sinnung dieses Teils auch in Majoritäten zur Äußerung und Evidenz kommen werde. 
Es liegen daher, abgesehen von dem erwähnten Mangel an Vertrauen in die Kaiser- 
lich Französische Regierung, auch in der Sache selbst Gründe, welche es uns unmöglich 
machen, den angeregten Weg schon jetzt einzuschlagen, weil wir den erwarteten Er- 
folg davon nicht mit der Sicherheit voraussetzen dürfen, wie die in dieser Richtung von 
dem Hofe der Tuilerien gegebenen Andeutungen es zu tun scheinen. 
Ich bemerke hierüber zu Ew. pp. eigener Information und Orientierung folgendes: 
Unter dem vote indirect der Bevölkerungen kann nur eine Abstimmung der Stände- 
versammlungen verstanden werden. Bekanntlich existieren nach dem bestehenden Landes- 
recht zwei getrennte Versammlungen für jedes der beiden Herzogtümer Holstein und 
Schleswig. Die alten Stände, welche aus Prälaten und Ritterschaft und einigen Städtern 
bestanden, werden schwerlich als eine ausreichende Landesvertretung wieder ins Leben 
gerufen werden können. Die bestehenden Versammlungen aber — wenn man von der 
streng juristisch allerdings schwer nachweisbaren Kompetenz absehen und ihr Votum als 
den Ausdruck der Bevölkerungen ansehen will — bieten gar keine Garantien des Er- 
folges dar, wenn sie einzeln  und gesondert  befragt werden. Die Schleswigsche 
Landesvertretung zwar würde sich voraussichtlich für die Vereinigung mit Preußen ent- 
scheiden, obgleich nicht vergessen werden darf, daß dieselbe in ihrer jetzigen Zusammen- 
setzung aus einer Periode herstammt, in welcher der Druck der dänischen Regierung einen 
sehr bedeutenden Einfluß auf die Wahlen ausübte. Es läßt sich daher annehmen, daß 
in derselben mehr dänische Tendenzen zutage treten würden, als uns erwünscht sein 
könnte, und als den wirklichen Verhältnissen und der Stimmung der Bevölkerung ent- 
sprechend wäre. Bei dem frühern Konflikt mit der dänischen Regierung haben die 
24 Deutschgesinnten ihre Stellen niedergelegt; die 22 Gebliebenen sind voraussichtlich 
dänisch gesinnt. Die Holsteinische Versammlung aber läßt für jetzt noch fast mit Sicher- 
heit ein ungünstiges Ergebnis voraussehen. Ein großer Teil derselben besteht aus eigen- 
nützigen Anhängern der Augustenburgischen Dynastie, welche ihr Los einmal an dieselbe 
geknüpft haben und von derselben teils persönliche Belohnungen ihres Eifers mit ein- 
träglichen Stellen, teils unter dem unkräftigen und der Demokratie bereits sehr in die 
Arme geratenen Regiment den Sieg ihrer revolutionären und demokratischen Tendenzen 
hoffen; und selbst von den gewiß nicht in geringer Anzahl in der Versammlung vorhan- 
denen besonnenen und verständigen Männern und aufrichtigen Patrioten haben viele sich 
im ersten Rausch der Erhebung und dem Wunsche der Befreiung von Dänemark, wofür der 
Herzog damals als das Losungswort erschien, durch Erklärungen für ihn, welche 
sie teils persönlich, teils in den bekannten Zusammenkünften der Ständemitglieder abge- 
geben, in einer Weise kompromittiert, von welcher sie jetzt zu ihrem eigenen Bedauern sich 
gebunden fühlen. Dazu kommt der Terrorismus, welchen die über das Land verbreiteten 
Vereine ausüben. 
2 Vgl. dazu Bd. IV, Nr. 334, 344, 376.
        <pb n="88" />
        74 Stellung Österreichs zur Abstimmungsfrage. 
Das Übergewicht dieser unter den holsteinischen Deputierten (nicht unter der hol- 
steinischen Bevölkerung, namentlich nicht der Landbevölkerung) vorwiegenden Augustenburgi- 
schen Tendenzen könnte voraussichtlich durch eine Vereinigung der beiden Versammlungen 
zu einer einzigen, sei es mit oder ohne Neuwahlen, neutralisiert werden, indem in einer 
solchen gemeinschaftlichen Versammlung die besseren holsteinischen Elemente sich an die 
schleswigschen anlehnen und mit diesen zusammen die Majorität gewinnen könnten. 
Wir haben daher auch bereits seit längerer Zeit diese den ganzen übrigen gegenwär- 
tigen Zuständen der Herzogtümer und ihrer bereits vollzogenen administrativen Vereini- 
gung entsprechende Vereinigung der beiden Versammlungen zu einer einzigen und die 
Befragung derselben über die Wünsche des Landes in betreff der künftigen Stellung der 
Herzogtümer ins Auge gefaßt und geben den Gedanken daran auch jetzt nicht auf; aber 
wir können den Zeitpunkt zur  Ausführung noch nicht für gekommen 
erachten. Wir bedürfen nämlich dazu, wenn dieselbe auf ordnungsmäßigem und ge- 
regeltem Wege erfolgen soll, der Zustimmung und Mitwirkung der österreichischen Regie- 
rung; und wir sind im gegenwärtigen Augenblicke nicht sicher, daß wir diese Mitwirkung 
auch nur zur Berufung und Vereinigung der Landesvertretungen — noch ganz abgesehen 
von dem Zweck der Befragung derselben — erlangen würden. Wir müssen uns reser- 
vieren, den Augenblick zu bestimmen, wo wir eine solche Forderung an Österreich 
stellen können, ohne Beziehungen zu gefährden, die uns jetzt noch von zu großem Wert 
sind. Abgesehen von allgemeinen politischen Rücksichten, welche uns die Pflege dieser 
Beziehungen zur Pflicht machen, sehen wir gerade die einstweilige ruhige Fortdauer des 
gegenwärtigen Zustandes in den Herzogtümern als eine wachsende Vorbereitung für den 
schließlichen Übergang derselben unter preußische Herrschaft an; es wird namentlich dadurch 
denjenigen, welche sich durch frühere Vorgänge und Äußerungen gebunden glauben, erleich- 
tert, sich frei zu fühlen und ihrer wirklichen, durch ruhigere Betrachtung gewonnenen Über- 
zeugung zu folgen. Die Benutzung dieses Zustandes im Sinne des preußischen faktischen 
Einflusses in den Herzogtümern kann aber durch eine gesteigerte Verstimmung mit Öster- 
reich wesentlich erschwert werden, welches bei seinem rechtlichen Mitbesitz und seiner fak- 
tischen Teilnahme an der Verwaltung in der Lage ist, der Aktion unseres Kommissars auf 
jedem Punkt entgegenzutreten und Konflikte hervorzurufen, welche zu unzeitigen Kata- 
strophen führen könnten. Wir können daher nicht wünschen, das Zusammenwirken mit 
Österreich in den Herzogtümern durch voreilige Anregung von Fragen, welche eine schroffe 
und voraussichtlich doch erfolglose Diskussion bedingen würden, zu gefährden. 
Dieselben Bedenken gelten in erhöhtem Maße gegen eine Anregung des andern 
Modus, des vote direct des populations, im gegenwärtigen Augenblick. Wir unserer- 
seits würden bei der Stimmung, welche in Schleswig und auch in Holstein namentlich auf 
dem Lande herrscht, bei diesem Modus größere Chancen des Erfolges zu haben glauben 
als bei dem andern. Aber es ist Ew. pp. nicht unbekannt, wie entschieden die Kaiserlich 
Österreichische Regierung schon bei Gelegenheit der Londoner Konferenz gegen einen 
solchen modus procedendi  sich ausgesprochen hat, und wie sehr die Zulassung desselben in 
der Tat der ganzen Anschauungsweise und allen Traditionen des österreichischen Kaiser- 
hofes widerspricht. Wir würden nicht hoffen dürfen, die Zustimmung des Wiener Kabinetts 
gutwillig dazu zu erlangen; und wenn wir diese Forderung an dasselbe stellen oder auch nur 
uns ganz entschieden dafür aussprechen wollten, so würde das einem wirklichen Bruch mit 
Österreich nahekommen.
        <pb n="89" />
        Berufung der Ständeversammlung im Falle eines Bruchs mit Österreich. 75 
Es ist möglich, daß die Schleswig-Holsteinsche Frage früher oder später zu einem 
solchen Bruch führe, wenn wir uns überzeugen müßten, daß das österreichische Kabinett 
die volle und unbedingte Sicherstellung der preußischen Interessen im Norden nicht zulassen 
wolle. In einem solchen Falle würden wir dann allerdings in die Lage kommen können, 
eventuell auch allein und selbständig mit einer Berufung, sei es an die Ständeversamm- 
lungen, sei es an die Bevölkerung der Herzogtümer vorzugehen. Aber im gegenwärtigen 
Augenblick sind unsere Differenzen in der Frage der Herzogtümer keineswegs bis auf diesen 
Punkt gediehen. Es liegt von österreichischer Seite noch keine bestimmte Erklärung gegen 
unsere Interessen vor, sondern nur unbestimmte Hinweisungen auf die Notwendigkeit der 
Beschleunigung und ebenso unbestimmte Mahnungen, mit unsern Forderungen innerhalb 
des Rahmens der Grundverträge des Deutschen Bundes zu bleiben. Gegenüber der 
antipreußischen Strömung in den von dem Minister Schmerling und seinen Gesinnungs- 
genossen beeinflußten Kreisen haben wir noch auf den guten Willen des Kaisers selbst und, 
wie ich glaube, auch des Grafen von Mensdorff zu rechnen. In dem Erhalten der hier- 
auf beruhenden guten Beziehungen müssen wir eine wesentliche Erleichterung unserer 
Stellung gegenüber den Schwierigkeiten erkennen, welche die Mittelstaaten uns zu bereiten 
suchen würden, sobald sie nur einige Ermutigung von Wien aus erhielten. Wir miüssen 
das österreichische Bündnis in diesem Sinne nützen, solange uns in Wien die Möglichkeit 
dazu gegeben wird. Es würde daher politisch nicht klug sein, wenn wir in diesem Augen- 
blick Frankreich gegenüber durch noch so vertrauliche Erklärungen über einen bestimmt 
einzuschlagenden Weg Engagements eingehen wollten, welche entweder uns zu Schritten 
nötigen würden, über deren Opportunität wir uns ein freies Urteil vorbehalten müssen, 
oder welche dazu benützt werden könnten, uns Österreich gegenüber zu kom- 
promittieren und einen verfrühten und der übrigen Lage der Dinge nicht ent- 
sprechenden Bruch herbeizuführen. Die Folge eines solchen Bruches mit Österreich würde 
sein, daß wir uns auch in unserer europäischen Stellung wesentlich auf Frankreich allein 
angewiesen sehen, und das Bündnis mit letzterer Macht suchen  müßten. Daß Frankreich 
uns in diese Lage zu bringen strebt, ist natürlich, weil es dieselbe dann in seinem Interesse 
ausbeuten und uns seine Bedingungen stellen könnte. Die bereits eingangs erwähnte, von 
Ew. pp. selbst bemerkte Zweideutigkeit in der Stellung Frankreichs und die zu unserer 
Kenntnis gekommenen Äußerungen gegen einzelne mittelstaatliche Regierungen, welche ich 
Ihnen neulich mitgeteilt, und über welche noch neuere Bestätigungen vorliegen, welche Ihnen 
ebenfalls zugehen, lassen uns nicht mit Vertrauen auf die Intentionen Frankreichs in einem 
solchen Falle blicken. Solange dagegen das Bündnis mit Österreich nicht aufgegeben ist, 
wird Frankreich in seinem Auftreten uns gegenüber sich mäßigen; und es kann daher nicht 
in unserem Interesse liegen, diesen Zustand einer nach beiden Seiten freien Stellung vor- 
zeitig abzukürzen. 
In betreff der Rückzession der nördlichen Teile von Schleswig, soweit dieselben selbst 
den Wunsch aussprechen würden, wieder unter dänische Herrschaft zu treten, habe ich nur 
zu bemerken, daß dies für uns eine Frage von sekundärer Wichtigkeit ist, und daß ich nicht 
glaube, daß, im Fall einmal der von dem französischen Minister angedeutete Weg betreten 
werden müßte, die befriedigende Lösung derselben, wenn die Zumuthung in mäßigen Gränzen 
bleibt,⁴ auf unserer Seite großen Schwierigkeiten begegnen würde. 
4 Der Nebensatz: „wenn die Zumuthung ..“ eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="90" />
        76 Freiherr von Hock und die Lage der Zollverhandlungen mit Österreich. 
Zur Unterstützung der oben von mir geltend gemachten Bedenken, welche wenigstens 
jetzt noch einer Befragung der Stände wegen der Stimmung im Lande entgegenstehen, teile 
ich Ew. pp. anliegend ganz vertraulich einen Auszug aus dem Schreiben eines mit 
den Herzogtümern vollkommen vertrauten, höchst angesehenen Mannes in Holstein⁵ selbst 
mit, auf dessen Urteil ich großes Gewicht lege, und dessen preußische Gesinnung über allen 
Zweifel erhaben ist. 
Ew. pp. ersuche ich, diesen Erlaß als ganz vertraulich und nur dazu bestimmt anzusehen, 
Sie selbst über die Sachlage zu orientieren und Sie in den Stand zu setzen, Ihre eigenen 
Äußerungen mit vollständiger Kenntnis der Intentionen der Königlichen Regierung zu 
bemessen. 
*52. Schreiben an den Kaiserlich-Österreichischen Wirklichen 
Geheimen Regierungsrat Freiherrn von Hock. 
[Kanzleikonzept.] 
Als österreichischer Bevollmächtigter für die neuen Verhandlungen zwischen den Zollver- 
einsregierungen und dem Kaiserstaat über den Abschluß eines Zoll- und Handelsvertrages (vgl. 
Nr. 1 ff.) war am 19. Dezember 1864 Freiherr von Hock in Berlin eingetroffen. Die Verhand- 
lungen, die auf preußischer Seite durch den Ministerialdirektor Philipsborn und den Geh. 
Oberfinanzrat Hasselbach geführt wurden, zogen sich sehr in die Länge; namentlich der österreichische 
Anspruch auf eine wesentliche Ermäßigung des Eingangszolls für billige Weine wurde heftig 
umstritten. AIs Anfang Februar die Verhandlungen auf dem toten Punkte angelangt waren, 
wandte sich Freiherr von Hock hilfesuchend an Bismarck mit einer Darstellung der Lage. 
Berlin, den 7. Februar 1865. 
Ew. pp. haben wir mittels gefälligen Schreibens vom 3. d. M. eine Darstellung der 
gegenwärtigen Lage der zwischen dem Zollverein und Österreich schwebenden Zollverhand- 
lungen zugehen lassen. In Erwiderung darauf beehre ich mich folgendes ergebenst zu 
bemerken: 
Von seiten des Zollvereins ist die Gewährung des Zollkartells und eine Reihe von 
Tarifkonzessionen in Aussicht gestellt; der Antrag wegen Ermäßigung des Weinzolles ist 
abgelehnt; in Ansehung der übrigen Tarifanträge ist seitens der Zollvereinskommissarien 
erklärt worden, daß sie für jetzt¹ nicht ermächtigt seien, darauf einzugehen, vielmehr ihre 
Weisung dahingehe, vor anderweiter Erwägung in Erfahrung zu bringen, inwieweit 
die Kaiserlich Österreichische Regierung zu entsprechenden Zugeständnissen für die von uns 
bereits gemachten und die von Oestreich außerdem noch begehrten Concessionen bereit sei.² 
Hierauf ist indes von seiten Ew. pp. eine Äußerung nicht erfolgt, und solange solche nicht 
erfolgt, kann ich selbst es den diesseitigen Interessen nicht wohl zusagend finden, daß unsrer- 
5 Es handelt sich um ein Schreiben des Barons von Scheel-Plessen an General von Schack vom 
12. Januar, in dem die Auffassung vertreten wurde, daß die jetzt in Holstein und Schleswig bestehenden Stände- 
versammlungen keine gesetzliche Kompetenz in der Erbfolgefrage hätten und solche erst erlangen könnten, nach- 
dem ihnen ein Gesetz über ihr Zusammentreten zu einer Versammlung vorgelegt und mit dieser dann ein neues 
Verfassungsgesetz vereinbart sei, auf Grund dessen durch neue Wahlen eine Versammlung zur Verhandlung 
der Erbfolgefrage zusammentreten könne. Zur Haltung Scheel-Plessens, insbesondere zu der von ihm aus- 
gehenden sogen. Siebzehner-Adresse  vom 22. Dezember 1864 vgl. Jansen-Samwer, Schleswig-Holsteins Befrei- 
ung, S. 429 ff. 
   
52. 1 Die Worte ,,für jetzt" eigenhändiger Zusatz Bismarcks.   
2 Der Schluß des Satzes von den Worten an: ,,zu entsprechenden Zugeständnissen ..." eigenhändiger 
Zusatz Bismarcks statt der Fassung des Konzepts: „den diesseitigen Anträgen entgegenkommen werde".
        <pb n="91" />
        Unterredung Bismarcks mit Karolyi, 8. Februar. 77 
seits weitre Zugeständnisse als die bisherigen gemacht werden.³ Ich hoffe vielmehr, daß 
Ew. pp. sich auf Grund der von Ihnen nachgesuchten fernerweiten Instruktionen imstande 
sehen werden, sich über die Tarifanträge des Zollvereins zu äußern und dadurch die Bahn 
für die Fortsetzung der Verhandlungen wieder zu eröffnen. 
Was die gegenseitigen Tarifanträge selbst betrifft, so kann ich nur wiederholen, was 
ich in Beziehung darauf bereits mündlich Ew. pp. mitzuteilen die Ehre gehabt habe. Ich 
bin bemüht gewesen, die diplomatischen Schwierigkeiten, welche sich dem Beginn der Ver- 
handlungen entgegengestellt hatten, zu beseitigen, rücksichtlich der Tarifkonzessionen indes 
vermag ich der Beschlußnahme der beteiligten Ressortministerien nicht vorzugreifen; ich 
kann es nur der Prüfung und Erwägung der Herren Minister der Finanzen und für Handel 
überlassen, ob und inwiefern diesseits auf die einzelnen Artikel eine Konzession zu machen 
und eine Gegenkonzession für ausreichend zu erachten ist. In der einen wie in der andern 
Beziehung bedürfen wir überdies der Zustimmung der beiden Zollvereinsregierungen, mit 
denen wir gemeinsam den Zollverein zu vertreten berufen sind. 
*53. Aufzeichnung über eine Unterredung Bismarcks 
mit dem österreichischen Gesandten in Berlin Grafen Karolyi. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Die Bismarckschen Erlasse vom 26. Januar (siehe Nr. 47, 48), die von Freiherrn von 
Werther auftragmähig zur Kenntnis Graf Mensdorffs gebracht waren, hatten diesen veranlaßt, 
den Grafen Karolyi zu einer Rücksprache nach Wien zu berufen. Nach seinem Wiedereintreffen 
in Berlin meldete sich der österreichische Gesandte sofort bei Bismarck, der ihn am 8. Februar 
zu einer eingehenden Rücksprache über die Lösung des schleswig-holsteinischen Problems empfing. 
Berlin, den 8. Februar 1865. 
Graf Karolyi war in seiner Unterredung mit mir unter dem Einfluß des trüben Ein- 
drucks, den unsere Depesche vom 26. Januar in Wien gemacht. Schriftliche Mitteilungen 
habe er nicht zu machen; man erwarte dafür unsere weiteren Eröffnungen. Dagegen las 
er an Stelle mündlicher Mitteilung einen Teil der Instruktion vor, die er erhalten. 
In dieser war gesagt, Verschleppung scheine unsere Absicht zu sein. 
Ich protestierte dagegen. Mir zeige dies, wie falsch man in Wien die Situation auf- 
fasse. Österreich mache uns Vorwürfe, wo wir ihm große Konzessionen machten. Graf 
Karolyi wünschte dies erklärt; und ich bemerkte: es sei ja schon eine Konzession, daß wir 
überhaupt über eine Veränderung des status quo unterhandelten, welcher für uns ja besser 
sei als alles, was sie bis jetzt uns angeboten. Wir könnten erwarten, daß Österreich uns 
annehmbare Vorschläge machte über das, was an die Stelle dieses status quo zu setzen. 
Die Annexion an Preußen sei etwas Annehmbares; aber Österreich schließe sie aus. 
Graf Karolyi: Es müsse ja aber doch eine Änderung und definitive Lösung ein- 
treten; der gegenwärtige Zustand könne nur ein provisorischer sein. 
Ich: Warum? Der gegenwärtige Zustand sei ein auf völkerrechtlichem Wege fest- 
gestellter; warum derselbe nicht auch ein dauernder und selbst definitiver sein könne? 
3 Der Schluß des Satzes von den Worten an: „kann ich selbst es ...“ eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="92" />
        78 Karolyi droht mit Vorgehen Bayerns am Bunde; Bismarck pariert. 
Als sich Graf Karolyi hierüber erregt zeigte, bemerkte ich, daß ich keineswegs habe 
zurücknehmen wollen, was wir früher in Aussicht gestellt; wir beabsichtigten ja wirklich 
unsere Bedingungen vorzulegen; aber wir könnten uns kein Unrecht vorwerfen lassen, wenn 
wir das nicht augenblicklich täten, und müßten festhalten, daß das eine Konzession sei, die 
wir nur im Interesse des Einverständnisses machten — und nicht ohne Widerstreben —; es 
sei ungerecht, das als Verschleppung zu bezeichnen. Ich hielt daran fest, daß uns der 
status quo nicht unbequem sei und wir in eine Veränderung nur unter Bedingungen willigen 
wollten, die uns ganz konvenierten. 
Graf Karolyi bemerkte sodann, daß Bayern nicht über den Monat Februar hinaus 
mit seinen Anträgen am Bunde warten werde; Österreich komme dann in die Lage, sich aus- 
zusprechen; es werde sogar dem Bunde die Korrespondenz mit Berlin vorlegen müssen, um 
nachzuweisen, daß es seine Pflicht gegen Deutschland erfüllt und nicht an der Zögerung 
schuld sei. 
Ich erwiderte ihm, wir würden ihm gern das Zeugnis fleißiger Mahnung geben; und 
was die Mitteilung der Korrespondenz betreffe, so fürchteten wir diese nicht; im Gegenteil 
würden wir wahrscheinlich schon vorher von Wien die Erlaubnis erbitten, auch ihre De- 
peschen unseren Ständen vorzulegen, um die Stellung der Regierung und die Hindernisse, 
auf welche sie in Verfolgung der preußischen Interessen stoße, klar zu machen. 
Graf Karolyi bemerkte darauf, dies würde doch wesentlich eine Erkaltung unserer Be- 
ziehungen zur Folge haben; wenn dieselbe auch nicht tief zu gehen brauche, sondern das inner- 
liche Zusammenhalten bestehen bleiben könne, so würde doch die Entfremdung zu Tage 
treten und eine Isolierung Preußens in Deutschland bewirken. 
Ich erklärte ihm, daß wir diese Isolierung nicht fürchteten, aber nicht einmal daran 
glaubten. Es sei noch sehr zweifelhaft, ob Bayern, auch wenn Österreich sich ihm günstig 
zeige, die Majorität haben werde. Mecklenburg, Hannover, Oldenburg, Kurhessen, eine 
Anzahl kleinerer Stimmen würden wahrscheinlich zu uns stehen oder doch zu einem Conflict 
des Bundes mit Preußen nicht die Hand bieten. Braunschweig, die Thüringischen Staaten, 
Baden, vielleicht andre, würden sogar bereitwillig auf ein System eingehn, welches Preußen 
die von uns begehrten Rechte in dem neu zu bilden[den] Staate gewähre.¹ Was sie in 
Wien Deutschland nennten, seien München, Dresden, vielleicht Darmstadt und Nassau. 
Das sei für uns nicht Deutschland. — Wenn sie Bayern nicht  abhielten vorzugehen, so 
würde daraus folgendes entstehen: 
erstlich wirkliche Verschleppung der Lösung; denn abgesehen, daß am Bunde nichts 
schleunig erledigt werden könne, würden wir dann auch mit unseren Ansprüchen am Bunde 
hervortreten, und dadurch [würden] neue Komplikationen entstehen; 
wenn aber Bayern wirklich die Majorität erhalten sollte — was ich aber nach obigem 
bezweifle, so würde dann ein Konflikt Preußens mit dem Bunde entstehen, den wir nicht 
fürchteten, den sie selbst aber so dringend zu vermeiden wünschten. 
Graf Karolyi bemerkte dazu, daß dies doch ein großer Nachteil für die konservativen 
Interessen sein würde, welche am Bunde hingen; worauf ich entgegnete: ich könne diesen 
1 Der letzte Satz und der vorletzte von den Worten an: „oder doch zu einem Conflict . ..“ eigenhändiger 
Zusatz Bismarcks. Das Konzept weist auch sonst eine Fülle kleinerer eigenhändiger Korrekturen Bismarcks, 
Streichungen und Wortveränderungen, auf.
        <pb n="93" />
        Das Janusgesicht der österreichischen Politik: Mensdorff oder Schmerling. 79 
Zusammenhang der konservativen Interessen mit dem Bunde nicht mehr anerkennen; ehe- 
mals sei der Bund ein Bund der Fürsten gewesen, jetzt sei er, soweit es die Mittelstaaten 
betreffe, die ihre Impulse von den durch die demokratischen Parteien geleiteten Parla- 
menten empfingen, nur noch ein Bund der Parlamente, und was sich als Bund neben den 
beiden Großmächten geriere, sei gerade der Ausfluß der revolutionären Tendenzen, welche 
wir bekämpften. 
Ich fügte hinzu, daß durch die beabsichtigten bayrischen Anträge am Bunde und 
den Versuch, sie durchzubringen, die Sache zu einer Machtfrage werde, in welcher keine 
Regierung Preußens nachgeben könne, und in welcher sie sicher sei, das ganze preußische 
Volk in allen Parteien hinter sich zu haben. Wenn das preußische Volk sehe, daß man den 
Forderungen Preußens nicht gerecht werden wolle, so werde es auch in Waffen dafür ein- 
stehen, man möge sich hüten, die Sache auf diese Spitze zu treiben und durch bairische An- 
träge eine Erregung des Preuß[ischen] Nationalgefühls hervorzurufen.² 
Graf Karolyi erklärte nun, sie könnten die Verhältnisse in München nicht ändern und 
würden Bayern nicht zurückhalten können. 
Ich erwiderte ihm darauf, so möchten sie es gehen lassen, aber wohl bedenken, welche 
Stellung sie selbst bei einem solchen Vorgehen einnehmen wollten. Uns erwecke das Vor- 
gehen Bayerns keine Besorgnisse; es könne für uns nur zur Folge haben, daß wir unsere 
Ansprüche steigerten. Eine Kompetenz des Bundes zur Entscheidung der Frage erkennten 
wir nicht an — wobei Graf Karolyi einschaltete, daß Österreich das auch nicht tue. Wir, 
fuhr ich fort, legten in Deutschland nur auf das Bündnis mit Österreich Wert. Österreich 
sei ein mächtiger Staat mit einer wirklichen Armee; es sei jetzt wenigstens noch ein monar- 
chischer und konservativer Staat, und wir hätten sogar gehofft, daß es sich gerade jetzt, 
durch Erfahrungen belehrt, noch mehr als solcher entwickeln werde. Mit einem solchen 
Staat könnten wir ein festes und nützliches Bündnis haben. Aber leider sähen wir diese 
Grundlagen in Wien selbst erschüttert oder gefährdet durch das Treiben Schmerlings. Wir 
könnten überhaupt in dem ganzen jetzigen Drängen Österreichs nur den Einfluß dieser 
Richtung erblicken, welche immer noch nach den Mittelstaaten zu neige. In Wien werde 
man wohl überzeugt sein, daß bei uns ein Umschwung unserer Politik in die Richtung des 
National Vereins³ nicht zu befürchten sei. Dürften wir dasselbe Vertrauen zu Wien hegen, 
solange man dort an Schmerling als an einem wesentlichen Faktor der Politik festhalte und 
sich die Möglichkeit offen halte, jeden Augenblick zur Schmerlingschen Richtung über- 
zugehen? Auf des Grafen Karolyi Bemerkung, daß wir ja des Kaisers und des Grafen 
von Mensdorff Gesinnung kennten, und daß eher eine Wendung nach rechts zu erwarten 
sei, mußte ich entgegnen, daß der Kaiser vor allem Österreichs Wohl im Auge habe und sich 
möglicherweise einmal überzeugen könne, die inneren Verhältnisse Österreichs erforderten 
ein vollständiges Adoptieren der Politik Schmerling; solange wir dagegen keine Bürgschaft 
hätten, sei für uns die Sache nicht reif genug, um uns Österreich mit vollem Vertrauen hin- 
zugeben. Wir müßten wissen, mit was für einem Österreich wir zu tun hätten; ob mit dem 
Österreich des Kaisers und des Grafen von Mensdorff, welches ehrlich mit uns gehen, 
oder mit einem Österreich Schmerlings, welches mit den liberalen Parlamenten und den 
Mittelstaaten gegen uns gehen wolle. 
Graf Karolyi kam dann wieder auf die Frage zurück, ob wir glaubten, bis Mitte 
Februar unsere Vorschläge und Bedingungen vorlegen zu können? 
2 Der Schluß des Satzes von den Worten an: „und durch bairische ...“ eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
3 Die Worte: „in die Richtung des National Vereins"  eigenhändiger  Zusatz Bismarcks.
        <pb n="94" />
        80 Preußens Bedingungen für Konstituierung eines neuen selbständigen Bundesstaats. 
Ich erwiderte ihm, das sei vielleicht möglich; aber wir könnten keinen Termin setzen 
oder uns setzen lassen. Wir arbeiteten ehrlich daran, die Sache ins klare zu bringen; aber 
das sei nicht so leicht, wie er denke. Das Wichtigste für uns sei, wie ich ihm nicht verhehlen 
wolle, die Militärfrage. In jedem Angriff von Norden her würden wir zuerst kämpfen 
müssen. Ein solcher Angriff werde wahrscheinlich von einer europäischen Krise begleitet 
sein, in welcher Österreich anderswo beschäftigt und nicht in der Lage sein werde, uns so 
wirksam wie im vorigen Jahre zu unterstützen. Da sei es für uns von absoluter Wichtig- 
keit, daß namentlich Schleswig nicht im ersten Anlauf genommen werde und wir dann in die 
Lage kämen, es mit denselben Opfern wie diesmal wieder zu erobern. Unter einem selbstän- 
digen und darum militärisch ohnmächtigen Augustenburger Herzog würde dies aber ganz 
sicher der Fall sein. Dagegen könnten wir nur gesichert werden durch starke territoriale 
Befestigungen und militärische Einrichtungen, welche in unserer Hand befindlich und organisch 
mit den unsrigen verbunden es möglich machten, dem ersten Anprall zu widerstehen und ein 
rasches Überlaufen des Landes durch den Feind, wie solches 1849 gegen eine verhältniß- 
mäßig starke u[nd] gute Holsteinsche Armee geschah,⁴ zu verhindern. Solche starke mili- 
tärische Bürgschaften mit den verwickelten und, wie wir oft schon dargelegt, wenig prak- 
tischen Verhältnissen der Bundeskriegsverfassung, wie sie es erforderten, in Einklang zu 
bringen, sei keine so leichte Aufgabe. Wenn sie so eilig wären, so möchten sie doch selbst 
uns Vorschläge machen, welche annehmbar genug für uns wären, um eine Änderung des 
status quo für uns zulässig zu machen. 
Graf Karolyi suchte dann das Drängen Österreichs auf Beschleunigung der Lösung 
durch die Betrachtung zu rechtfertigen, daß der europäische Friede gefährdet sei, solange 
die Frage offen bleibe. 
Ich konnte ihm die Richtigkeit dieser Betrachtung nicht zugeben. Der gegenwärtige 
Zustand gebe nach keiner Seite hin in Europa Anstoß. Solange wir beide einig darüber 
seien, werde keine andere Macht denselben anfechten. Es sei bisher nicht das geringste 
Symptom vorhanden, daß, sei es Frankreich, sei es England, sei es Rußland, eine Ein- 
mischung gegen Preußen und Österreich beabsichtigten. Die Gefahr einer Störung des 
gegenwärtigen Zustandes liege nur in ihren eigenen Seitenblicken nach den Mittelstaaten 
hin; diese seien die einzigen, die mit einer Einmischung drohten und dazu eine Ermutigung 
von Österreich erwarteten. 
Graf Karolyi wollte noch immer in der offenen Frage eine Gefahr erblicken; 
Österreich brauche Frieden. 
Ich erwiderte ihm, daß die Gefahr ebensosehr in der voreiligen Entscheidung wie in 
dem Offenhalten liege. Österreich möge doch die vorteilhafte Position, die es in diesem 
Augenblicke durch den Mitbesitz der Herzogtümer innehabe, nicht aufgeben, möge das Pfand 
des Besitzes, das ihm jedenfalls die Wahrung seiner Interessen sichere, festhalten. 
Graf Karolyi bemerkte, sie könnten das nicht; ihre Position zu der Lösung der Frage 
sei genommen, u[nd] die Fortdauer des status quo sei mit der Annexion gleichbedeutend.⁵ 
Graf Karolyi kam dann endlich noch auf die Unterredungen der beiden Monarchen in 
Schönbrunn im August v. J.,⁶ erwähnte, Seine Majestät der König habe damals keine be- 
      
4 Der Nebensatz: ,,wie solches ..." eigenhändiger Zusatz Bismarcks.    
5 Der letzte Teil des Satzes von den Worten an: ,,u[nd] die Fortdauer ..." eigenhändiger Zusatz Bismarcks.     
6 Der Besuch König Wilhelms I. bei Kaiser Franz Joseph in Schönbrunn hatte am 20.-25. August  
1864 stattgefunden. Vgl. Bd. IV, S. 540 ff.
        <pb n="95" />
        Karolyi drängt auf Beschleunigung. 81 
stimmten Verpflichtungen gegen Österreich übernehmen wollen, und das sei der Grund 
gewesen, daß man damals zu keinem bestimmten Ergebnis gekommen. Ich wandte dagegen 
ein, daß ein positives Resultat weniger an der Abneigung des Königs gegen bestimmte 
Verpflichtungen gescheitert sei. Graf Rechberg selbst habe mir geäußert, daß man auch 
von österreichischer Seite auf schriftliche Abmachungen keinen Wert lege, sondern nur auf 
den guten Willen des Königs; Seine Majestät habe vielmehr sich gescheut, Forderungen zu 
stellen, weil er nicht habe selbstsüchtig und annexionslustig erscheinen, nicht für einen länder- 
gierigen Eroberer gelten wollen. Das sei der eigentliche Grund seiner Abneigung gewesen, 
auf die österreichischen Vorschläge einzugehen. 
Übrigens bemerkte Graf Karolyi ausdrücklich, daß er keinen Auftrag habe, diese Ver- 
handlungen wieder aufzunehmen, und nur retrospektiv auf dieselben Bezug genommen 
habe. 
Die Unterredung schloß dann damit, daß Graf Karolyi von neuem die Zusicherung 
verlangte, wir würden bis Mitte Februar unsere Vorschläge und Bedingungen vorlegen, 
und als ich das zwar nicht bestimmt verneinte, ebensowenig aber bestimmt zusagte, alsdann 
erklärte: in diesem Falle werde Bayern am Bunde vorgehen, und Österreich werde sich 
aussprechen müssen; es werde dies in möglichst freundlicher Weise tun und dabei das 
Bündnis mit Preußen in allen anderen Beziehungen nicht zu kompromittieren bemüht sein. 
Dies veranlaßte mich zu der Frage, ob er denn danach das Vorgehen Bayerns und 
das Aussprechen Österreichs als ein fait accompli ansehe und ob man in Wien nicht mehr 
zu warten entschlossen sei? — Wenn das der Fall sein sollte, dann würden wir unsere 
Vorschläge lieber gar nicht erst in Wien machen, sondern sie für unsere Erklärungen in 
Frankfurt aufsparen; dann aber allerdings unsere Forderungen und Bedingungen nur 
steigern. 
Graf Karolyi beantwortete diese Frage nur mit dem Ausdruck der Hoffnung, daß eine 
frühere Entschließung unsererseits diese Eventualität noch abschneiden werde. 
*54. Erlaß an den Botschafter in Paris Grafen von der Goltz. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.]¹ 
Ende Januar hatte Bismarck auf vertraulichem Wege Kenntnis von einer Depesche 
de französischen Ministers Drouyn de Lhuys an den Gesandten in Dresden Baron Forth-Rouen 
vom 7. Januar erhalten, aus der hervorging, daß ein Teil der deutschen Mittelstaaten, insbe- 
sondere  Sachsen und Bayern, eine Anlehnung bei Frankreich gegen die ehrgeizigen Pläne 
Preußens suchten und keineswegs bei dem französischen Minister auf Ablehnung stießen.  Vgl. 
den Text dieser Depesche in Les Origines Diplomatiques de la Guerre 1870—1871,  V, 284 ss. 
Um die gleiche Zeit liefen Meldungen des preußischen Gesandten in München ein, wonach der 
dortige französische Gesandte Vicomte des Méloizes den bayerischen Ministerpräsidenten 
dringend vor der Absicht Preußens, ganz Schleswig-Holstein zu annektieren, warnte. Das gab 
Bismarck Veranlassung, am 31. Januar den französischen Botschafter Benedetti wegen des 
Verhaltens des Pariser Kabinetts gegenüber den Mittelstaaten zu interpellieren. Da Benedetti 
Unkenntnis vorschützte, kam Bismarck in einer neuen Unterredung vom 3. Februar auf das 
Thema zurück. 
Vertraulich. Berlin, den 10. Februar 1865. 
Ew. pp. übersende ich anliegend das Resümee einer Unterredung mit dem französischen 
Botschafter, welchen ich über die Ew. pp. bekannten Äußerungen der französischen Ge- 
sandten an den mittelstaatlichen deutschen Höfen interpelliert hatte. 
1 Das Konzept trägt am Kopf die Bemerkung von Bismarcks Hand: „V[on] S[einer] M[ajestät] 
genehmigt". 
2 Siehe Anlage. 
v 6
        <pb n="96" />
        82 Anlehnung der Mittelstaaten an Frankreich. Bismarcks Unterredung mit Benedetti. 
Die darin enthaltene Verweisung auf die Unterredungen des Herrn Drouyn de Lhuys 
mit Ihnen schien sich speziell auf die neueste zu beziehen, über welche Ew. pp. in Ihrer 
Depesche Nr. 38³ berichtet haben, und welche mein Erlaß Nr. 35 vom 6. d. M.⁴ betrifft. 
Es geht aus diesen Zugeständnissen des französischen Botschafters allerdings hervor, 
daß der Hof der Tuilerien seine Verbindungen mit den Mittelstaaten nicht zu vernachlässigen 
und die Hoffnungen, welche letztere auf Frankreich setzen möchten, nicht abzuweisen oder zu 
vernichten wünscht, auch daß er unter gewissen Umständen allerdings aus seiner Reserve 
heraustreten und eine vielleicht für uns weniger bequeme Haltung annehmen würde. 
Wir machen der französischen Politik hieraus keinen Vorwurf. Eine unbedingte Hin- 
gebung an unsere Interessen können wir von derselben nicht verlangen; und darin, daß sie 
auf der anderen Seite für sich den Weg offen hält, erblicken wir für jetzt noch keine Ab- 
wendung von uns und unserer Politik, noch ein Symptom, daß Frankreich der letzteren in 
Bezug auf die Herzogtümer entgegenzutreten entschlossen sei.  
Wohl aber müssen wir in dieser Haltung Frankreichs ein Motiv erkennen, auch 
unsererseits vorsichtig zu sein und unsere Stellung nicht zu kompromittieren. Wir werden 
dies, wie ich es dem französischen Botschafter gegenüber getan, auch in Paris merken lassen 
können, ohne irgendwelche Empfindlichkeit zu zeigen, wozu kein Grund vorhanden ist. 
Anlage. 
Aufzelchnung über eine Unterredung Bismarcks mit dem französischen 
Botschafter in Berlin Benedetti. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Berlin, den 9. Februar 1865. 
Der Minister hatte Herrn Benedetti bereits früher wegen der Äußerungen Frankreichs 
gegen die Mittelstaaten, namentlich der nach Dresden an Herrn Forth-Rouen gerichteten 
Depesche und des Auftretens des französischen Gesandten in München interpelliert;¹ und 
der Botschafter hatte, da er sich darüber nicht unterrichtet erklärte, bei Herrn Drouyn de 
Lhuys angefragt. Die Antwort scheint nach der heutigen Unterredung nicht ganz so be- 
friedigend ausgefallen, wie Herr Benedetti selbst es erwartet haben mochte. 
Das Auftreten des Herrn des Méloizes in München zwar wurde dementiert; und eben- 
so der Wunsch ausgesprochen, man möge sich in Berlin nur an die Unterredungen des 
Ministers mit dem Königlichen Botschafter in Paris halten. 
Die Dresdener Depesche dagegen und ihr einigermaßen eingehender Ton wurde nicht 
abgeleugnet; sie sei indes lediglich durch Herrn von Beust provoziert worden. Dieser habe 
sich gegen Herrn Forth-Rouen darüber beklagt, daß die französische Regierung früher, und 
namentlich auch bei der Anwesenheit des Herrn von Beust in Paris der Schleswig-Hol- 
steinschen Frage eine europäische Bedeutung beigelegt habe, jetzt aber davon zurückgekommen  
scheine, indem sie sich gar nicht mehr darum bekümmere und die Sache même au préjudice 
de la solution de la question vernachlässige. Dadurch sei der französische Minister en 
3 Vgl. die Vorbemerkung zu Nr. 51. 
4 Siehe Nr. 51.    
1 Vgl. den Bericht Benedettis vom 1. Februar: Les Origines Diplomatiques, a. a. O. V, 37 ss. Auf 
das Auftreten des französischen Gesandten in München geht Benedetti in diesem Bericht nicht ein. Merk- 
würdigerweise enthält auch der Bericht Benedettis vom 8. Februar (a. a. O. V, 381 s.) kein Wort über 
den eigentlichen Inhalt der Unterredung mit Bismarck von diesem Tage, wie es aus der obigen, von Bismarck 
gezeichneten Anlage erhellt.
        <pb n="97" />
        Auftreten des Méloizes'. Bayerns Antragspläne. 83 
demeure gesetzt, sich zu rechtfertigen. Doch sei seine Depesche unverfänglichen Inhalts und 
mehr nur darauf berechnet, das gute Verhältnis Frankreichs zu den Mittelstaaten aufrecht- 
zuerhalten. Es trete in derselben hervor, daß sie provoziert sei durch die Ausdrücke des 
Herrn von Beust, welche Zurückhaltung vorwerfen; — ehe Frankreich aus dieser Zurück- 
haltung heraustreten könne, müsse es wissen, was die Mittelstaaten selbst ernstlich wollten, 
und was für ein Ziel sie verfolgten. 
Durch die von Herrn von Beust gegebenen Andeutungen und Anregungen sei wohl 
auch erst — bemerkte Herr Benedetti — das Auftreten des Herrn des Méloizes in 
München veranlaßt. Der Bemerkung des Herrn Ministers, daß sie in München wie in 
Hannover einer indignation tudesque begegnet seien, erwiderte Herr Benedetti nur mit 
Schweigen. 
*55. Erlaß an den Gesandten in München Heinrich VII. Prinzen Reuß. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Vertraulich. Berlin, den 12. Februar 1865. 
Ew. pp. habe ich schon in meinem Erlaß vom 29. v. M. die Absicht ausgesprochen, 
in dem Falle, daß die Königlich Bayrische Regierung am Bunde mit Anträgen in der Frage 
der Elbherzogtümer vorgehen sollte, einem solchen der Sache selbst ebensowenig förderlichen 
als der Kompetenz und Stellung der Bundesregierungen angemessenen Vorgehen mit ent- 
schiedenen Erklärungen, eventuell Anträgen entgegenzutreten. 
Nach der letzten Unterredung, welche ich mit dem Grafen Karolyi nach seiner Rückkehr 
aus Wien gehabt, und von welcher ich Ihnen gleichzeitig mit meinem anderweiten Erlaß ein 
Resümee¹ übersende, ist es mir nicht unwahrscheinlich, daß das Wiener Kabinett einen 
zurückhaltenden Einfluß auf die Königlich Bayrische Regierung nicht länger mehr werde 
ausüben können oder wollen, und daß die bayrischen Anträge, zu denen sich der Minister 
von der Pfordten nach seinen Äußerungen gegen Ew. pp. durch sein Verhältnis zu den 
bayrischen Landständen und vielleicht durch Einflüsse von Dresden her gedrängt sieht, schon 
in kurzer Frist und noch im Laufe dieses Monats zu erwarten seien. 
Es würde mir erwünscht sein, hierüber möglichst zeitig unterrichtet zu werden; und ich 
ersuche Ew. pp. daher ergebenst, Ihre Aufmerksamkeit diesem Punkte besonders zuzuwen- 
den, und dasjenige, was Sie etwa über derartige Absichten und über den voraussicht- 
lichen Inhalt eines solchen bayrischen Antrags zu erfahren in der Lage sein möchten, mir 
gefälligst unverweilt vertraulich mitzuteilen, ohne indes die Sache zum Gegenstand irgend- 
welcher, auch nur mündlicher direkter Anfragen bei dem bayrischen Minister zu machen. 
*56. Erlaß an den Botschafter in Paris Grafen von der Goltz. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Vertraulich. Berlin, den 12. Februar 1865. 
Der Kaiserlich Russische Gesandte Herr von Oubril hat mir heute über die erste Unter- 
redung des Barons Talleyrand mit dem Fürsten Gortschakow eine ganz vertrauliche Mit- 
teilung gemacht, welche ich nicht unterlassen will, ebenso vertraulich zu Ew. pp. Kenntnis 
zu bringen, da sie zur Beleuchtung der französischen Stellung einen Beitrag liefert. 
1 Siehe Nr. 53. 
6*
        <pb n="98" />
        84 Preußens Stellung zu den etwaigen Plänen Bayerns. 
Baron Talleyrand hat nämlich dringend Fürsorge für den dänischen Staat und Rege- 
lung der Verhältnisse nach den Nationalitäten empfohlen. 
Sodann aber hat er den Fürsten Gortschakow gefragt, ob Rußland die Vergrößerung 
der preußischen Seemacht sans inquiétude sehen würde? Der Kaiserliche Vizekanzler hat 
hierauf affirmativ geantwortet; die Verhältnisse Rußlands zu Preußen seien derart, daß 
ersteres jene Machtentwicklung Preußens ohne Neid und Besorgnis sehen würde. 
* 57. Erlaß an den Bundestagsgesandten in Frankfurt von Savigny. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Vertraulich. Berlin, den 14. Februar 1865. 
Ew. pp. werden aus meinen letzten Mitteilungen über die neusten Verhandlungen mit 
Wien, namentlich über meine Unterredung mit dem Grafen Karolyi,¹ sowie über die Be- 
richte des Königlichen Gesandten in München ersehen haben, daß wir uns auf ein baldiges 
Vorgehen der Königlich Bayrischen Regierung mit bestimmteren Anträgen am Bunde in 
der holsteinschen Erbfolgefrage gefaßt machen müssen, indem der Königlich Bayrische 
Minister durch die Rücksicht  auf die Stände seines Landes sich zu ostensiblen Schritten 
gedrängt findet, und das Wiener Kabinett nicht in der Lage zu sein glaubt, ihn noch länger 
zurückhalten zu können. 
An und für sich würden wir auf solche bayrische Anträge wenig Gewicht legen, wenn 
wir nicht nach den Äußerungen des Wiener Kabinetts annehmen müßten, daß das letztere 
sich dadurch veranlaßt finden werde zu eigenen, mehr oder weniger zustimmenden Er- 
klärungen, welche unsere Unterhandlungen mit ihm selbst erschweren, und überhaupt auf 
unsere Beziehungen zu Österreich nachteilig wirkten würden, indem sie eine bisher im 
Stadium des gegenseitigen Gedankenaustausches gebliebene Differenz offen zu Tage treten 
ließen. 
Wir dürfen uns dadurch nicht abhalten lassen, unsere eigene Stellung gegenüber den 
etwaigen bayrischen Anträgen zu wahren. 
Welchen Charakter diese zu erwartenden Anträge haben werden, läßt sich noch nicht 
mit Sicherheit voraussehen.² 
Sollten dieselben nur auf eine Beschleunigung der noch in den Ausschüssen schweben- 
den Untersuchung gerichtet sein, so wird es genügen, wenn Ew. pp. sofort eine kurze Er- 
klärung abgeben, ungefähr des Inhalts: 
daß Preußen ebenfalls die Verzögerung bedaure, und namentlich beklagen müsse, 
daß die schon vor längerer Zeit angemeldeten und weitläufig substantiierten olden- 
burgischen Ansprüche noch gar nicht in den Kreis der Untersuchung gezogen worden 
seien; daß die Königliche Regierung daher vor allem wünsche, daß dies nunmehr 
ernstlich geschehen möge; daß sie übrigens in betreff des Erbfolgerechts auch im 
Namen des Hauses Brandenburg eigene Ansprüche geltend zu machen habe, 
welche sie hiermit anmelde und deren nähere Substantiierung behufs eingehender 
Prüfung sie sich vorbehalte. 
Ew. pp. werden dabei auch erwähnen können: 
daß die Königliche Regierung auch bereit sei, falls die rechtliche Untersuchung in 
1 Vgl. Nr. 53. 
2 Vgl. Nr. 54, 55.
        <pb n="99" />
        Memorandum über Preußens Stellungnahme. 85 
den Ausschüssen Schwierigkeit finden sollte, zu einer anderen Form der Unter- 
suchung, soweit dieselbe die Kompetenz des Bundes nicht überschreite, die Hand 
zu bieten. 
Doch bleibt es Ihnen überlassen, diese weitere Erklärung, falls Sie Widerspruch oder 
sonstige Unzuträglichkeiten davon in der Bundesversammlung befürchten sollten, erst im 
Ausschuß zu geeigneter Zeit vorzubringen. 
Sollte der Antrag von Bayern oder irgendeiner anderen Regierung auf direkte Zu- 
lassung eines Gesandten des Erbprinzen Friedrich als Herzog von Holstein 
gerichtet werden, so werden Ew. pp. sofort gegen einen darüber zu fassenden Beschluß pro- 
testieren müssen, indem die Zulassung des Gesandten eines noch nicht  anerkannten Fürsten 
den Bundesverträgen widerspreche. 
Ebenso wird gegen einen Antrag auf unmittelbare Anerkennung oder Ein- 
setzung des Erbprinzen von Augustenburg als Herzog von Holstein als die Kompetenz 
des Bundes überschreitend sofort Einspruch zu erheben sein. 
Einer Überweisung irgendwelcher Anträge, selbst in diesem letzteren Sinne, an den Aus- 
schuß wollen Ew. pp. sich nicht widersetzen, daneben aber sofort die geeignete, eventuell zu 
motivierende Verwahrung einlegen. 
Um Ew. pp. sowohl für solche eventuell in der Bundesversammlung abzugebende Er- 
klärungen als für die nachherige Behandlung der Sache im Ausschuß mit Material zu ver- 
sehen, übersende ich Ihnen anliegend ein Memorandum³ über die von Preußen solchen 
unzulässigen Anträgen am Bunde gegenüber einzunehmende Stellung, dessen Inhalt von Seiner 
Majestät dem Könige genehmigt worden ist. 
Die Benutzung desselben kann ich dem Takt und der Umsicht Ew. pp. anheimstellen, 
und ich mache nur darauf ergebenst aufmerksam, daß wir nicht wünschen, durch Abgabe 
von Erklärungen unsererseits das Wiener Kabinett zu vorzeitigem Aussprechen über seine 
eigene, den Anträgen der Mittelstaaten nähere Auffassung zu nötigen, wenn es damit 
sonst vielleicht zurückgehalten hätte. Ew. pp. wollen sich daher, soweit es möglich ist, zu 
vergewissern suchen, welche Aufträge der Freiherr von Kübeck in dieser Beziehung erhalten 
haben möchte. Wir wünschen die Differenz mit Österreich nicht früher und nicht weiter 
zu Tage treten zu lassen, als es zur Wahrung unserer Stellung unumgänglich erforderlich ist. 
Anlage. 
Memorandum 
über die von Preußen einzunehmende Stellung gegenüber eventuellen Anträgen der König- 
lich Bayrischen oder irgendeiner andern Regierung am Bunde in der Holsteinschen Erb- 
folgefrage. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.]¹ 
Berlin, den 13. Februar 1865. 
Eine Kompetenz des Bundes zur Entscheidung der Frage über die künftige 
Herrschaft in den Herzogtümern oder auch nur im Herzogtum Holstein besteht nicht, denn sie 
3 Siehe Anlage.  
1 Das Konzept beruhte auf einem ebenfalls von Abeken herrührenden, von Bismarck stark überarbei- 
teten „Entwurf einer Erklärung am Bunde im Fall eines Bayrischen Antrags in der Frage der Herzog- 
tümer". Der Entwurf trägt am Kopf die Bemerkung von Bismarcks Hand: „Von S[eine]r M[ajestät] ge- 
nehmigt“ und einen weiteren Vermerk Abekens: „Nach späterer Bestimmung Sr. Exzellenz in ein Memo- 
randum zur Benutzung des Königlichen Bundestagsgesandten umgearbeitet.“
        <pb n="100" />
        86 Rechtliche Prüfung der Erbfolgefrage. 
findet in keinem Artikel der Bundesverträge eine Basis.² Auch Österreich hat sich im 
vorigen Jahr mehrfach dagegen verwahrt. Der Bund ist an und für sich kein Tribunal; 
eine Einmischung in Erbfolgestreitigkeiten ist ihm durch seine Grundgesetze, über welche seine 
Kompetenz nicht hinausgehen kann, nicht zugewiesen. Eine Entscheidung über die 
Einsetzung irgendeines der Prätendenten zu treffen, würde also einer willkürlichen 
Verfügung über deutsches Land gleichkommen, wozu der Bund in keiner Weise berechtigt 
sein kann. Wenn ein solcher Akt selbst infolge von Stimmeneinhelligkeit erfolgen sollte, 
so würde er immer nur den Charakter einer freien Verständigung der Regierungen, nicht 
die eines autoritativen Bundesbeschlusses haben können. Um so weniger kann ein solcher 
Beschluß durch Majorität gefaßt werden. 
Sollte, um diese Bedenken zu umgehen, ein Antrag etwa einfach auf Zulassung des Ge- 
sandten des Herzogs Friedrich gerichtet werden: so ist dagegen zu bemerken, daß auch ein 
solcher Beschluß nicht per majora gefaßt werden kann, indem die Zulassung des Gesandten 
eines Fürsten, der weder vom Bund noch von dessen Mitgliedern anerkannt ist,³ offenbar 
der Natur des Bundes widerstreitet. Der Bund ist zwischen Souveränen geschlossen, deren 
jeder den andern anerkannt hatte; keinem von ihnen kann zugemuthet werden, mit dem Ver- 
treter eines von ihm nicht anerkannten Fürsten in der Bundes-Versammlung zu tagen u[nd] 
Beschlüsse für gültig zu halten, welche unter Zuziehung eines ihm gegenüber rechtlich 
unberufnen Gesandten gefaßt wurden.⁴ 
Etwas anderes als diese fälschlich in Anspruch genommene Entscheidung ist die 
Prüfung der rechtlichen Frage. Diese Prüfung in Gemeinschaft mit seinen deutschen 
Bundesgenossen vorzunehmen, ist Preußen im Interesse bundesfreundlicher Verständigung 
gern bereit gewesen. Es ist nicht seine Schuld, daß noch nicht einmal im Ausschuß die Ein- 
gaben des Großherzogs von Oldenburg einer ernstlichen Untersuchung unterzogen worden 
sind. Preußen ist allerdings der Ansicht gewesen, daß die Ausschüsse des Bundes nicht der 
einzige geeignete Ort für eine auf streng juristischen Unterlagen beruhende Untersuchung 
seien; es hat daher schon vor einiger Zeit in den Verhandlungen mit Österreich die Nieder- 
setzung einer Kommission seitens des Bundes aus verschiedenen deutschen Staaten unter an- 
gemessener Teilnahme der Prätendenten und der Herzogtümer selbst in Vorschlag gebracht. 
Österreich hat dies nicht absolut abgewiesen; es ist auch jetzt noch möglich, darauf zurückzu- 
kommen. In Ermangelung einer solchen Kommission des Bundes hat Preußen wenigstens 
für sich selbst diese Prüfung vornehmen wollen und daher das Gutachten der Kronsyndici ein- 
gefordert. Die Königliche Regierung kann nur wünschen, daß die anderen deutschen Regie- 
rungen ähnliche Wege einschlagen möchten, um die Diskussion aus dem Gebiet des publi- 
zistischen Parteitreibens auf ein ernsteres Terrain zu verlegen und auch die so vielfach ver- 
wirrte öffentliche Meinung aufzuklären. 
Bei näherer rechtlicher Prüfung der Erbfolgefrage wird Preußen auch seine eigenen 
Ansprüche einer solchen unterstellen. Es hat dieselben bisher nur als beachtungswerte 
Erwägungsgründe für eine im Wege der Verständigung zu erstrebende politische Regelung 
der Sache behandelt; behält sich aber vor, dieselben näher zu substantiieren.⁵ 
2 Die Worte: „besteht nicht, denn sie findet in keinem Artikel der Bundesverträge eine Basis“ sind 
eigenhändige Korrektur Bismarcks statt Abekens Fassung: „kann von Preußen nicht zugestanden werden“. 
3 Der Relativsatz eigenhändiger Zusatz Bismarcks.  
4 Der Schlußsatz des Absatzes eigenhändiger Zusatz Bismarcks.  
5 Der Absatz beruht auf eigenhändigem Zusatz Bismarcks in dem Entwurf, der dem vorliegenden 
Memorandum zugrunde liegt.
        <pb n="101" />
        Alleinberechtigung Preußens und Österreichs zur Ausübung der Dispositionsbefugnis. 87 
Die Königliche Regierung wird in den Erklärungen, welche sie jetzt am Bunde abzu- 
geben Veranlassung haben kann, dem Gutachten ihrer Kronsyndici nicht vorgreifen. Sie 
darf es aber schon jetzt als ihre eigene Ansicht aussprechen, daß keiner der Prätendenten ver- 
möge des alten Erbfolgerechts einen Anspruch auf die Gesamtheit der Herzogtümer nach- 
weisen könne, wie ja auch die Ansprüche des Hauses Brandenburg zunächst und abgesehen 
von der kaiserlichen Anwartschaft, welche sich wiederum nur auf Holstein erstrecken kann, 
nur auf den Segebergschen Anteil gerichtet sind; daß es ihr aber auch keineswegs über alle 
Zweifel erhaben scheint, ob nach den Verzichten der Gottorpschen Linie im vorigen und im 
jetzigen Jahrhundert und der im Jahre 1851 im voraus gegebenen Zustimmung des Herzogs 
von Augustenburg zu der beabsichtigten Änderung der Thronfolge, endlich nach der hierauf 
ohne Protest in den Herzogtümern formal erfolgten Publikation des Thronfolgegesetzes 
vom 31. Juli 1853 noch irgendein Prätendent außer dem durch dies Gesetz bestimmten Thron- 
folger für das Ganze und seinen Rechtsnachfolgern Ansprüche auf irgendeinen Teil erheben 
könne. 
Die Rechte und Ansprüche dieses durch Gesetz bestimmten Thronfolgers aber sind, so- 
weit sie gehen, und für alle Teile der Herzogtümer, in welchen dies Gesetz Rechtskraft er- 
langen konnte und erlangt hat, an Preußen und Österreich zu freier Disposition abgetreten. 
Über die Ausübung dieser Dispositionsbefugnis kann nur zwischen Österreich und 
Preußen verhandelt werden. Keine dritte Macht, auch der Deutsche Bund nicht, hat ein 
Recht der Einmischung oder Mitentscheidung. 
Diese Verhandlungen sind zwischen Preußen und Österreich im Gange. 
Es mußte dabei allerdings auch die Frage in Erwägung gezogen werden, ob es sich 
politisch empfehle, die Herzogtümer in ihrer Gesamtheit und mit Übertragung der preußisch- 
österreichischen Rechte einem der Prätendenten zum Besitz zu übergeben und den übrigen 
Prätendenten gegen denselben die Geltendmachung ihrer Rechte zu überlassen. Eine solche 
Kombination konnte von den beiden Mächten sogar auf der Konferenz in London als eine 
geeignete und den damaligen Umständen angemessene Lösung vorgeschlagen und befürwortet 
werden. Der Vorschlag fand keine Annahme, und die Umstände, unter denen er erfolgte, 
bestehen nicht mehr. Damals war nur der Erbprinz von Augustenburg allein mit einer 
näheren Begründung seiner Rechte aufgetreten; weder die oldenburgischen noch die bran- 
denburgischen Ansprüche waren geltend gemacht; die Rechte König Christians IX. waren 
noch nicht auf Preußen und Österreich übertragen. Durch letzteren Umstand namentlich 
ist die Sache auch rechtlich in eine ganz andere Lage gebracht worden; und wenn die beiden 
Mächte eine solche Kombination auch jetzt noch nicht absolut ausgeschlossen erachten, so sind 
sie doch selbstredend an ihren damaligen Vorschlag in keiner Weise gebunden oder irgend- 
wie rechtlich zu einer solchen vorläufigen Lösung verpflichtet. 
Der Besitzstand gehört nach allen völkerrechtlichen Grundsätzen Preußen und Öster- 
reich. Jede dieser beiden Mächte hat das Recht, ihre Bedingungen für ein Aufgeben des- 
selben zu stellen. Die Bedingungen, welche Preußen machen wird, sind dazu bestimmt, 
seine eigenen Interessen und die Interessen Deutschlands im Norden zu wahren und im 
Interesse der Herzogtümer selbst ihm den Schutz derselben ohne unverhältnismäßige Opfer 
zu ermöglichen. Die Königliche Regierung wird keinen Anstand nehmen, dieselben seiner- 
zeit auch zur Kenntnis des Bundes zu bringen. Für jetzt bilden diese Bedingungen einen 
Gegenstand der Verhandlungen mit Österreich. Die Königliche Regierung würde es be- 
dauern müssen, wenn diese Verhandlungen durch Anträge anderer Regierungen am Bunde
        <pb n="102" />
        88 Bismarck erinnert Mensdorff an die Konvention vom 16. Januar 1864. 
erschwert und aufgehalten werden. Ernstlich protestieren aber muß sie gegen jede, 
die bundesvertragsmäßige Kompetenz überschreitende Einmischung in eine Angelegenheit, 
welche zwar eine deutsche, aber keine Bundesfrage bildet, sondern welche nur auf dem 
völkerrechtlichen Wege der Unterhandlung und des freien Einverständnisses zwischen den 
beiden Mächten entschieden werden kann, in deren Besitz die Herzogtümer durch den Krieg 
und durch eine internationale Transaktion gelangt sind. Soweit sich neben ihren eigenen 
Rechten noch andere Rechte als wirklich vorhanden herausstellen, werden die beiden Mächte 
dieselben bereitwillig berücksichtigen. Die Beurteilung der Frage aber, ob und inwieweit 
solche Rechte bestehen, behält die Königliche Regierung sich vor. 
Solange nicht auf Grund der rechtlichen und politischen Erwägungen eine Verstän- 
digung, welche die Zustimmung Preußens hat, erfolgt sein wird, beabsichtigt die König- 
liche Regierung, ihre Rechte an den Herzogtümern und ihren Mitbesitz derselben aufrecht- 
zuerhalten. 
*58. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Vertraulich. Berlin, den 14. Februar 1865. 
Ew. pp. ersehen aus dem Ihnen mitgeteilten Resümee meiner Unterredung mit dem 
Grafen Karolyi,¹ daß die Kaiserlich Österreichische Regierung das Vorgehen Bayerns, 
eventuell vielleicht auch anderer Regierungen mit selbständigen Anträgen am Bunde über 
die Lösung der Frage der Elbberzogtümer nicht mehr lange glaubt aufhalten zu können. 
Für diesen Fall hat der Kaiserliche Herr Minister in seiner Depesche vom 21. Dezember 
v. J.² es als eine Notwendigkeit für Österreich bezeichnet, seine Stellung zu der Sache und 
seine Ansicht über die Lösung offen auszusprechen, wenn er auch bedauern müsse, dadurch 
die Differenz zwischen Preußen und Österreich hervortreten zu lassen, und auch Graf Karolyi 
ist darauf wieder zurückgekommen. 
Wir können das Kaiserliche Kabinett nicht abhalten, seine Ansichten auszusprechen. 
Aber in Bezug auf die Sonderstellung, welche Österreich dadurch unzweifelhaft einnehmen 
würde, glaube ich doch darauf aufmerksam zu machen, daß beide Regierungen von An- 
fang an dahin übereingekommen waren, daß die künftigen Verhältnisse der Herzog- 
tümer nur im gegenseitigen Einverständnis geregelt werden sollten. 
In der zwischen mir und dem Grafen Karolyi am 16. Januar 1864 abgeschlossenen 
Konvention,³ welche die Grundlage unseres Bündnisses bildet, (und welche Ew. pp. unter 
demselben Datum mit meinem Erlaß Nr. 25 vom vorigen Jahre mitgeteilt worden ist) 
heißt es Artikel 5, Alinea 2: „Für den Fall, daß es zu Feindseligkeiten in Schleswig käme 
und also die zwischen den deutschen Mächten und Dänemark bestehenden Vertragsverhält- 
nisse hinfällig würden, behalten die Höfe von Preußen und Österreich sich vor, die künftigen 
Verhältnisse der Herzogtümer nur im gegenseitigen Einverständnis festzustellen. Zur Er- 
zielung dieses Einverständnisses würden sie eintretenden Falles die sachgemäßen weiteren 
Abreden treffen. Sie werden jedenfalls die Frage über die Erbfolge in den Herzogtümern 
nicht  anders als im gemeinsamen Einverständnisse entscheiden.“ 
1 Siehe Nr. 53. 
2 Vgl. die Vorbemerkung zu Nr. 47. 
3 Vgl. Bd. IV, Vorbemerkung zu Nr. 222.
        <pb n="103" />
        Preußens Verhalten bel etwaigem einseitigen Vorgehen Österreichs. 89 
Ich ersuche Ew. pp. ergebenst, den Herrn Grafen von Mensdorff hieran zu erinnern 
und ihn darauf aufmerksam zu machen, daß in diesem Abkommen für beide Mächte eine aus- 
drückliche Bürgschaft gegen einseitiges Vorgehen einer derselben gegeben ist. Wir selbst 
halten streng daran fest und haben uns auch bisher in keiner Weise davon entfernt; viel- 
mehr sind alle unsere Schritte nur darauf berechnet gewesen, dieses Einverständnis möglich 
zu machen und zu erzielen. Daß es aber diesem Abkommen nicht entsprechen würde, wenn 
das Kaiserliche Kabinett vor Erreichung desselben einseitig eine bestimmte Stellung zu einer 
speziellen Lösung der Frage einnehmen und dieselbe am Bunde oder sonst ausdrücklich als 
die seinige bezeichnen oder auch nur billigen wollte, wird dem Herrn Grafen nicht entgehen; 
eine einseitige Lösung würde mit dem Abkommen vom 16. Jan[uar] v. J. u[nd] dem Wiener 
Frieden im Widerspruch stehn u[nd] jeder dahin zielende Schritt diesen Widerspruch an- 
bahnen.⁴ 
Wenn die bayrische Regierung am Bunde mit mehr als einem Antrage auf Beschleu- 
nigung der immer noch in den Ausschüssen schwebenden Prüfung der Erbfolgefrage — bei 
der die oldenburgischen Ansprüche noch gar nicht einmal in den Ausschüssen zur Sprache 
gebracht worden sind, — hervortreten, und wenn die Kaiserlich Österreichische Regierung 
davon Veranlassung nehmen sollte, in der Bundesversammlung selbst sich über ihre Stellung 
auszusprechen, so würden wir natürlich nicht umhin können, auch unsererseits unsere 
Stellung mit positiven und bestimmten Erklärungen zu wahren. Wir wünschen dabei eine 
etwaige Differenz in der Stellung beider Mächte zu der Sache selbst und in der Behandlung 
derselben am Bundestage nicht stärker und nicht weiter hervortreten zu lassen, als es durch 
die Wahrung unserer Stellung und die Rücksicht auf die nicht zu überschreitende Kom- 
petenz des Bundes geboten erscheint, u[nd] geben uns der Hoffnung hin, daß das Verhalten 
des Kais[erlichen] Präs[idial] Gesandten durch analoge Weisungen geleitet sein werde.⁵ 
Ew. pp. wollen den Inhalt dieses Erlasses zu vertraulicher Besprechung mit dem Herrn 
Grafen von Mensdorff benutzen. 
59. Erlaß an den Botschafter in Paris Grafen von der Goltz. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Vertraulich. Berlin, den 17. Februar 1865. 
Der Kaiserlich Französische Botschafter hat mich über die Vorschläge interpelliert,¹ 
welche wir für die Stellung eines neuen selbständigen Staates Schleswig-Holstein zu Preußen 
dem Wiener Kabinett vorlegen würden, und den Wunsch ausgedrückt, wenn dieselben fest- 
stünden, einige Kenntnis davon zu erhalten. Ich habe ihm erwidert, daß dieselben sich im 
Stadium der Schlußberatung im Staatsministerium befänden und sodann Seiner Majestät 
dem Könige zur allerhöchsten Genehmigung vorgelegt werden würden, daß ich aber schon 
jetzt kein Bedenken trüge, ihm die allgemeinen Umrisse derselben mitzuteilen. — Diese würden 
4 Der letzte Teil des Satzes vom Semikolon ab eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
5 Der letzte Teil des Satzes von den Worten an: „u[nd] geben uns ..." eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
59. 1 Auffälligerweise findet sich in der Berichterstattung Benedettis keinerlei Hinweis auf dessen Inter- 
pellation und deren eingehende Beantwortung durch Bismarck. Wohl meldete er schon am 15. Februar 
seiner Regierung die Bedingungen, die Preußen  für die Konstituierung eines neuen selbständigen Staates 
Schleswig-Holstein   stellen würde (Les Origines Diplomatiques de la Guerre de 1870—1871 V, 406 s.), aber 
es geschieht, wie die Herausgeber des französischen Dokumentenwerks selber feststellen (a. a. O. p. 407, Fuß- 
note), in einer Weise, als ob Benedetti nur indirekt über die preußischen Bedingungen informiert worden 
wäre.
        <pb n="104" />
        90 Bismarck unterrichtet Benedetti über Preußens demnächstige Vorschläge. 
einen organischen Anschluß der Wehrkraft der Herzogtümer an die preußische Armee und 
Flotte begreifen, so daß wir uns in militärischer Hinsicht nach dieser Seite hin so zu sichern 
vermöchten, wie es die exponirte Lage Schleswig-Holsteins, die Gefahr, mit welcher ein 
Angriff auf die Herzogthümer Norddeutschland bedrohe u[nd] die nationale Pflicht 
Preußens zur Vertheidigung dieser Länder nothwendig erscheinen lassen;² ferner die Ab- 
tretung einiger kleiner Gebietsteile, welche uns zur Anlegung von befestigten Häfen und 
Einrichtungen für unsere Flotte erforderlich erscheinen, nicht minder Bürgschaften für die 
Herstellung des Ost-Nordseekanals zu freiem Handelsverkehr aller Nationen, endlich An- 
schluß des neuen Staates an das preußische Zollsystem und die Sicherstellung unseres Post- 
und Telegraphenverkehrs  mit dem skandinavischen Norden. 
Es schien mir, daß diese Forderungen Herrn Benedetti als weitgehend überraschten. 
Der weitere Verlauf der Unterredung aber gab mir Ursache anzunehmen, daß Herr 
Benedetti nicht sowohl von den Bedingungen selbst als davon überrascht sein mochte, daß 
wir glauben sollten, soviel von Österreich erlangen zu können; er fürchtete, daß wir, 
um dies von Österreich zu erwarten, schon eine bestimmte Verpflichtung als Gegenkonzession 
gegen Österreich übernommen haben oder doch zu übernehmen bereit sein müßten. 
Ich habe ihn hierüber vollständig, wie ich glaube, beruhigen können. 
Ich erklärte ihm, daß die Sache sich gerade entgegengesetzt verhalte. Wir forderten 
so wenig, um keine Verpflichtung gegen Österreich übernehmen zu müssen. Diese Forde- 
rungen blieben hinter dem zurück, was das eigene Land wünsche und erwarte, was auch im 
übrigen Deutschland viele als das Richtige anerkennten; sie seien der Ausdruck von dem 
Mindesten, was wir zu erlangen berechtigt wären, und was uns Österreich ohne Unbillig- 
keit nicht versagen könne. Wenn Österreich uns nur diese Forderungen gewähre, so seien 
wir ihm dafür noch keinen Dank schuldig, im Gegentheil, es würde im Lande eine Ver- 
stimmung gegen Oestreich zurückbleiben, dem man die Schuld beimessen werde, daß wir 
nicht mehr erreicht hätten; jedenfalls würden wir damit die Angelegenheit zu einem Er- 
gebniß führen, dessen bescheidnere Vortheile uns frei von jeder staatlichen Verpflichtung 
gegen Oestreich ließen und dem Einverständniß des liberalen Theiles der deutschen Re- 
girungen u[nd] der öffentlichen Meinung begegnen würden.³ In der preußischen Bevöl- 
kerung würde dabei allerdings eine Empfindlichkeit gegen Österreich zurückbleiben; man 
würde sich sagen, daß Preußen eigentlich einen Anspruch auf einen reicheren Ersatz für die 
Opfer gehabt habe, und daß es mehr erlangt haben würde, wenn es nicht durch Österreich 
daran verhindert worden sei. 
Diese Bemerkungen schienen den Kaiserlichen Botschafter zu beruhigen, dessen Prä- 
okkupation, wie ich aus dem ganzen Verlauf der Unterredung entnahm, hauptsächlich dahin 
gerichtet war, daß wir ein bestimmtes Engagement gegen Österreich in Bezug auf seine 
außerdeutschen Besitzungen und die wegen derselben etwa zu führenden Kriege übernehmen 
möchten. Ich habe ihm dagegen nicht verhehlt, daß wir unser Verhalten im Falle eines 
solchen Krieges zwar von den Umständen abhängig machen und dabei nur unsere eigenen 
Interessen zu Rate ziehen müßten, daß ich es aber für eine törichte Politik halten würde, 
durch ein Engagement im voraus eine Sicherheit an Österreich zu gewähren, welche letzteres 
in den Stand setzen würde, im Vertrauen auf unsere Hilfe eine kriegerische und aggressive 
2 Der Passus von den Worten an: „wie es die exponirte Lage Schleswig-Holteins“ eigenhändiger 
Zusatz Bismarcks;  auch sonst enthält der Absatz eine große Anzahl eigenhändiger,  aber kleinerer Korrekturen Bismarcks. 
3 Der Schluß des Satzes, von den Worten an: „im Gegentheil, es würde im Lande ..." eigenhändiger 
Zusatz Blsmarcks.
        <pb n="105" />
        Haltung Frankreichs zu Preußens Wünschen. Unfreundliche Äußerungen Mensdorffs. 91 
Haltung anzunehmen, und welche uns an eine solche von uns nicht gebilligte Politik binden 
könnte. Eine entschiedenere Annäherung an Österreich könnte uns nur durch Frankreich 
selbst zur Notwendigkeit gemacht werden; wenn Frankreich in der Frage der Elbberzog- 
tümer und in seiner Haltung zu den Mittelstaaten in Deutschland eine feindseligere, ja eine 
drohende Haltung gegen uns annehmen sollte, dann würde allerdings die Rückssicht auf unsere 
eigene Sicherheit und der Wunsch einer festen Stellung bei uns überwiegen, und wir 
würden alsdann, um uns Österreichs zu versichern und nach dieser Seite hin in keine 
Schwierigkeiten zu kommen, auch in den Herzogtümern lieber mit wenigerem uns be- 
gnügen, wodurch wir den guten Willen Österreichs gewönnen und auch zu den Mittel- 
staaten unsere Verhältnisse leicht wieder herstellen könnten. Dann würde freilich die 
Empfindlichkeit wegen des Minus, was wir erlangten, gegen Frankreich sich kehren, 
dessen Haltung uns genötigt hätte, uns mit so wenigem zu begnügen u[nd] das in Preußen 
nicht populäre östreichische Bündniß zu suchen. Eine solche Eventualität läge zu unsrer 
großen Befriedigung bei Lebzeiten der jetzigen Souveräne Preußens u[nd] Frankreichs 
außerhalb aller Wahrscheinlichkeit. Im Gegentheil gebe grade das freundschaftliche 
Verhalten des Kaisers Napoleon uns die Möglichkeit, unsre Forderungen an Oestreich 
unsern Bedürfnissen entsprechend zu bemessen u[nd] sichre so dem Kaiser die Dankbarkeit 
Preußens.⁴ 
Herr Benedetti lehnte jeden Gedanken an eine feindselige und unseren Wünschen und 
Forderungen entgegentretende Haltung Frankreichs eifrig und mit Entschiedenheit ab; wie 
ich denn überhaupt die ganze Haltung des französischen Botschafters nur eine befriedigende 
nennen kann. 
Ew. pp. habe ich über diese Unterredung ausführliche Mitteilung machen zu sollen 
geglaubt, weil es Ihnen erwünscht sein wird, Ihre eigenen Äußerungen damit in Überein- 
stimmung halten zu können. 
 Auszugsweise bei v. Sybel, Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I, IV, 70 f. 
*60. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Berlin, den 18. Februar 1865. 
Die Zeitungen haben das Resümee einer Verhandlung im Finanzausschusse des Reichs- 
rats gebracht, in welcher der Herr Graf von Mensdorff die Notwendigkeit eines öster- 
reichischen Gesandten in Kassel dadurch motiviert haben soll, daß derselbe der Aktion, ja 
nach einer Version den Intrigen Preußens und des Nationalvereins in Kassel entgegen- 
wirken müsse. Ich lege kein besonderes Gewicht auf derartige parlamentarische Äußerun- 
gen, deren Wortlaut vielleicht nicht einmal genau durch die Zeitungen wiedergegeben ist. Aber 
ich kann doch nicht umhin, Ew. pp. meine Verwunderung über diese Zusammenstellung 
Preußens und des Nationalvereins auszusprechen. Wir haben gerade in der letzten Zeit 
namentlich in betreff der Verhältnisse Hessens uns ganz mit Österreich auf einer Linie zu 
befinden geglaubt und absichtlich alles vermieden, was zu Schwierigkeiten dort führen könnte. 
Suchten und wünschten wir dort eine Einmischung, wo würden wir die Veranlassung dazu in 
4 Der Schluß des Absatzes von den Worten an: „u[nd] das in Preußen nicht populäre östreichische 
Bündniß ...“ eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="106" />
        92 Preußens Haltung in Kassel. Frage einer näheren Verständigung mit Frankreich. 
einer Unterstützung der vielfach noch gerechtfertigten Beschwerden der Opposition gegen den 
Kurfürsten leicht gefunden haben; wir haben uns aber einer solchen Unterstützung absichtlich 
enthalten und ich habe Sorge getragen, die Oppositionspartei, welche übrigens fast das 
ganze Land umfaßt, selbst inkl. der Ritterschaft, wissen zu lassen, daß sie keine Förderung 
von uns zu erwarten hätte.¹ Die Politik des Kurfürsten hat sich in der Schleswig-Hol- 
steinschen Frage bisher der von Österreich und uns gemeinsam befolgten Politik in so 
loyaler Weise angeschlossen, daß wir im gemeinsamen Interesse beider Mächte dieser Haltung 
desselben geglaubt haben Rechnung tragen zu müssen. Ich kann mir nicht denken, daß 
diese unsere Haltung in Kassel dem Herrn Grafen von Mensdorff entgangen sein sollte; und 
ich wüßte daher nicht, in welcher Weise unsere beiderseitige Aktion sich dort feindlich ent- 
gegentreten könnte. 
Ew. pp. ersuche ich übrigens, den Inhalt dieses Erlasses nur zu gelegentlichen Äuße- 
rungen gegen Herrn Grafen von Mensdorff lediglich zur Berichtigung der Meinung zu ver- 
werthen, als ob wir in Kassel oder irgendwo mit dem National-Verein gemeinsame Sache 
machten.² Sonst lege ich auf dergleichen durch das parlamentarische Bedürfnis des Augen- 
blicks hervorgerufene Worte kein Gewicht und bin weit entfernt, bei dem Herrn Grafen eine 
Absicht des Verletzens vorauszusetzen. 
61. Erlaß an den Botschafter in Paris Grafen von der Goltz. 
[Konzept von der Hand des Kommissarischen Hilfsarbeiters Bucher.] 
In einem ausführlichen Berichte vom 8. Februar hatte der Botschafter in Paris Graf 
von der Goltz die Frage erörtert, ob Preußen angesichts der nicht ganz zweifelsfreien Haltung, 
die der Leiter der französischen Außenpolitik gegenüber den deutschen Mittelstaaten einnahm 
(vgl. Nr. 51, 54), auf eine Unterstützung seiner Politik in der Schleswig-Holsteinschen Frage 
durch Frankreich rechnen könne. Bei aller Hinneigung zu Frankreich war sich Goltz doch 
klar darüber, daß mit Sicherheit auf die französische Regierung nicht zu zählen sei. Er fand 
eine „natürliche Konsequenz“ der französischen Politik darin, daß sie, solange die Zielpunkte 
Preußens noch nicht deutlich hervorgetreten seien, das Mißtrauen der deutschen Mittelstaaten 
gegen Preußen wachzuerhalten suche, ,, gerade um eine Verständigung zwischen den deutschen Mächten, welche ein späteres Zusammengehen zwischen uns und Frankreich ausschließen würde, zu verhindern". Daher riet er, sich beizeiten Gewißheit über die letzten Absichten Kaisers Napoleons zu verschaffen: ,,Je weniger sich nach alledem für die letzten Entschlüsse des Kaisers Napoleon eine Bürgschaft übernehmen läßt, desto ratsamer schiene es mir, nicht sowohl uns 
ihm gegenüber   zu engagieren, was ich keineswegs für zweckmäßig halten würde, als 
vielmehr seine Absichten womöglich beizeiten in authentischer Weise zu konstatieren, 
um untersuchen zu können, ob wir auf das Zusammengehen mit Oesterreich eventuell, nämlich 
in dem Falle, daß uns dieses schließlich selbst die unentbehrlichsten Konzessionen versagen sollte, zu 
verzichten in der Lage sind? Denn für wie günstig ich auch das Terrain jetzt hier halte, 
eben weil dem Kaiser Napoleon im Hinblick auf die in Italien drohenden Eventualitäten viel 
daran gelegen sein muß, eine Solidarität der preußischen Politik mit der österreichischen zu 
verhüten, so bin ich doch ebenso fest davon überzeugt,  daß wir nach eingetretenem Bruche mit 
Oesterreich die Unterstützung oder auch bloße Passivität Frankreichs nicht ohne lästige 
Bedingungen würden erlangen können und daher in die Lage kommen würden, uns entweder 
den letzteren zu unterwerfen oder auf die selbständige Durchführung der uns von Oesterreich 
versagten Zielpunkte zu verzichten.“ 
Vertraulich. Berlin, den 20. Februar 1865. 
Ew. pp. haben Ihre Ansicht, daß es für uns ratsam und tunlich sei, uns mit Frankreich 
auf Kosten Österreichs über eine unsere Interessen vollständig sicherstellende Lösung der 
Schleswig-Holsteinschen Frage zu verständigen, in Ihrem Berichte vom 8. d. M. (Nr. 50) 
dahin erläutert und präzisiert, daß wir uns nicht dem Kaiser der Franzosen gegenüber zu 
 
1 Vgl. dazu Friedrich Oetker, Lebenserinnerungen, III, 380 ff., 390 ff. 
2 Der Schluß des Satzes von ,,lediglich ..." an eigenhändiger Zusatz Bismarcks statt Abekens Fassung: 
,,zu verwerten“.
        <pb n="107" />
        Bedenken gegen ein vertragsmäßiges Abkommen. 93 
engagieren, sondern nur seine Absicht beizeiten in authentischer Weise zu konstatieren 
hätten, um untersuchen zu können, ob wir auf das Zusammengehen mit Österreich eventuell 
zu verzichten in der Lage sind. 
Obwohl mit Ew. pp. darin einverstanden, daß wir, nachdem ein Bruch mit Österreich 
eingetreten, die Unterstützung Frankreichs kaum anders als auf lästige Bedingungen hin 
erhalten würden, erscheint es mir doch ebenso schwierig als bedenklich, schon jetzt in Paris 
solche Schritte zu thun, wie sie erforderlich wären, um eine Aeußerung des Kaisers herbei- 
zuführen, welche uns irgend welche Bürgschaften gewährte. Sollen die Intentionen des 
Kaisers einen maßgebenden Factor für unsere politischen Berechnungen abgeben, so müssen 
sie in authentischer Weise constatirt u[nd] präcisirt werden.¹ An einer nur moralisch ver- 
bindlichen Zusage dürften wir uns nicht genügen lassen, und in einer bindenden Form auch 
nur seine eventuellen Absichten kundzutun, würde der Kaiser unzweifelhaft nur unter der 
Voraussetzung geneigt sein, daß auch Seine Majestät der König sich zu einer entsprechen- 
den Willenserklärung verstände. Wenn überhaupt zu einem Resultate, würden die Ver- 
handlungen zu einem vertragsmäßigen Abkommen in einer der strengeren Formen führen. 
Ich will nicht auf eine Erörterung darüber eingehen, wie sehr ein solches Abkommen auf 
Jahrzehnte hinaus von Einfluß auf unsre und auf die europäische Geschichte werden müßte, 
sondern Ew. pp. ersuchen, mich in der Betrachtung zu begleiten, ob der Vertrag, wenn die 
Zeit seiner Erfüllung gekommen, uns das gewähren würde, was er uns sichern sollte, und ob 
er nicht vorher schon uns Nachteile bringen könnte, die wir ohne denselben nicht zu besorgen 
haben. Keine noch so sorgfältige Redaktion würde uns davor schützen, daß Frankreich, 
wenn zur Verfallzeit die allgemeinen Verhältnisse und seine besonderen Interessen es er- 
heischen sollten, in dem Augenblick, wo wir die Erfüllung fordern, durch eine Interpretation 
entschlüpfte und uns um die Früchte des geheimen Vertrages brächte. Nicht so proble- 
matisch wie der künftige Gewinn erscheint mir, wenn ich mich in die Situation des anderen 
Kontrahenten hineindenke, die unmittelbare Gefahr. Nach ihren in der Natur der Dinge 
begründeten Interessen kann der französischen Regierung nichts mehr am Herzen liegen, als 
das Bündnis zwischen Preußen und Österreich zu sprengen; dieser Erfolg allein wäre ihr ein 
hinlänglicher Preis, um uns in den Elbherzogtümern wesentliche Konzessionen zu machen. 
Wir können sie nicht der Versuchung aussetzen, die in der Existenz eines solchen Vertrages 
liegen würde, können nicht ein Dokument in ihre Hand geben, das nur gezeigt, nur erwähnt 
zu werden brauchte, um ihr den ersehnten Erfolg im vollsten Maße zu verschaffen. 
Der Mangel an Aufrichtigkeit gegen Österreich, dessen uns jeden Augenblick zu über- 
führen Frankreich ein so sicheres Mittel besäße, würde uns nicht nur auf lange Zeit jedes 
Vertrauen Österreichs kosten, sondern in Deutschland die volle Verurteilung des Volkes und 
der Regierungen nach sich ziehen; er würde tiefes Mißtrauen erzeugen bei England, das sich 
durch uns auf der Seite indirekt bedroht glauben müßte, wo es für den Fall eines großen 
Konfliktes auf unsere Unterstützung zu rechnen liebt, würde  erkältend auf unsere Beziehun- 
gen zu Rußland wirken. Den andern Mächten gegenüber isoliert, wären wir auf Frank- 
reich allein angewiesen, ohne seinen Zumutungen ein hinreichendes Gegengewicht, sei es in 
Anerbietungen, sei es in Drohungen leisten zu können, dürften wir nicht einmal erwarten, 
daß das deutsche Nationalgefühl sich für eine durch Preußen wieder auferlegte Rhein- 
bundspolitik und für ein verstümmeltes Schleswig-Holstein erwärmen würde. 
1 Der letzte Satz und der vorletzte von den Worten an: „erscheint es mir doch ..." eigenhändiger 
Zusatz Bismarcks. Außerdem weist der ganze Erlaß eine große Fülle kleinerer Korrekturen und Zusätze 
Bismarcks auf.
        <pb n="108" />
        94 Bündnis mit Frankreich nur Notanker. 
Das Bündnis mit Frankreich ist nur ein Notanker für den Fall, daß das Wiener 
Kabinett uns einen billigen Abschluß versagt. Dann, nachdem sein Bündnis sich als wert- 
los für uns erwiesen hätte, oder wenn es durch Österreichs Initiative sich löste, würden wir 
vor Deutschland und Europa gerechtfertigt offen mit Frankreich abschließen können. 
Verglichen mit den Verhältnissen, die ein Versuch, uns der eventuellen Absichten 
Frankreichs zu vergewissern, erst schaffen würde, halte ich den gegenwärtigen Stand der 
Dinge für den günstigeren. Jede von beiden Mächten, Frankreich wie Österreich, hält sich 
bisher die Möglichkeit gegenwärtig, daß wir uns der andern, weiter als bisher geschehen, 
nähern könnten; und der Druck einer solchen Besorgnis hat mehr Wirkung als das ein- 
getretene Übel selbst. Österreich würde in dem ausgebrochenen Kriege gezwungen sein, einen 
Mut zu gewinnen, den gegenüber der Besorgnis vor einem Kriege zu fassen ihm erfahrungs- 
mäßig schwer fällt. 
Sollen wir im Vertrauen auf Frankreich mit Oestreich brechen, oder doch dem Cabi- 
nete der Tuilerien das sichre Mittel zur Herbeiführung dieses Bruches in die Hand legen, 
so müssen wir uns fragen, welchen Grad von Aufrichtigkeit wir in dem Entgegenkommen 
eben dieses Kabinettes voraussetzen können. Wir haben kein Recht, eine gemüthliche Hin- 
gebung für Preußen in der französischen Politik vorauszsetzen, wie auch unsre Politik von 
dem Einflusse eines derartigen Gefühls für irgend eine fremde Macht frei ist. Wir beklagen 
uns daher nicht über die vorliegenden Thatsachen.² 
Herr Drouyn de Lhuys macht uns aufmunternde Zusicherungen im Sinne der Annexion; 
seine Kollegen geben den Zeitungen entgegengesetzte Instruktionen. In Petersburg, in 
Kopenhagen, in München, in Dresden belebt zu unserem Wissen die französische Diplomatie 
den Widerstand gegen die Annexion der Herzogtümer; ob anderswo in Deutschland, ob in 
London, ist nicht ausgeschlossen. Unverkennbar ist die Haltung eine zweideutige. 
Wir dürfen davon nicht befremdet, nicht verletzt sein. Frankreich schuldet uns nichts. 
Es würde nur dem Gebote eines natürlichen Egoismus folgen, indem es seine Stellung uns 
gegenüber, indem es uns selbst auszunutzen suchte, indem es auf unsere Kosten dem Natio- 
nalitätsgefühl eine Genugtuung, der Anhänglichkeit Dänemarks, anders als England, eine 
Belohnung, dem allgemeinen Stimmrecht einen neuen Triumph gewährte. Möglich, daß ihm 
diese Äquivalente genügen, und gewiß, daß die Aussicht darauf ihm die Berechtigung gibt, 
sich, da es unserer Haltung nicht sicher ist, die Wege nach München offenzuhalten. 
In der Persönlichkeit des Kaisers Louis Napoleon und der Methode seiner Politik 
finde ich nichts, was den Eindruck der realen Verhältnisse alterieren könnte. Ich vermag 
die Anschauung Ew. pp. nicht zu teilen, daß der Kaiser einen Minister gelegentlich längere 
Zeit hindurch sich in einer politischen Richtung ergehen lasse, für welche derselbe nicht die 
volle Billigung und den Auftrag seines Souveräns besitzt. Die Weisungen, welche an die 
Presse gegeben werden, können vielleicht mündlich desavouiert, über ihre Wirkung auf die 
öffentliche Meinung in Frankreich vielleicht ein Bedauern ausgedrückt werden; aber der 
Kaiser ist zu umsichtig, zu sehr durch eine Erfahrung der jüngsten Zeit gewarnt, um in einer 
Frage, welche ihn wie die Polnische die Summe des bei uns erworbenen Vertrauens kosten 
kann, einen Minister seinen eigenen Impulsen zu überlassen. Wie er in Polen seine eigenste 
Politik getrieben hat — im Mai 1862 erhielt ich aus seinem Munde die Mitteilung, daß er 
glaube, für Polen etwas tun zu müssen —, wie er gelegentlich die abweichende Haltung des 
2 Der letzte Absatz elgenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="109" />
        Bismarck für Fortsetzung der österreichischen Ehe trotz kleiner Hauskriege. 95 
Prinzen Napoleon benutzt hat, um sie nach Bedürfniß fallen zu lassen oder zu adoptiren,³ 
so wird auch die Doppelpolitik Frankreichs in der vorliegenden Frage ein Ausfluß seines 
Willens sein, um die Möglichkeit zu wahren, im rechten Augenblick auf die eine oder auf 
die andere Seite treten zu können. Vielleicht ist auch diese Politik auf seinem Standpunkte 
die richtige; denn wenn uns unser Bewußtsein sagt, daß weder Frankreich für Preußen 
noch wir für Frankreich ein Bundesgenosse à toute épreuve sein können, so wird auch ihm 
diese Wahrheit nicht verborgen sein. 
Unsere Haltung gegen Frankreich wird getragen von der immer präsenten Voraus- 
setzung, daß man sich auf der andern Seite nur durch seine Interessen bestimmen läßt, und 
von dem Bewußtsein, daß wir dasselbe tun; sie wird ebenso frei von Hingebung wie von 
Verstimmung sein. Ich beobachte die Vorsicht, Herrn Benedetti nichts zu sagen, was nicht 
in Wien, und dem Grafen Karolyi nichts, was nicht in Paris wiedergesagt werden kann. 
Obgleich taktvoller als in Wien, würde man auch in Paris einer sehr starken Versuchung 
zu Indiskretionen von eminentem praktischen Nutzen schwerlich widerstehen. 
Ich halte das östreich[ische] Bündniß nicht für ausgenutzt u[nd] glaube, daß wir, indem 
wir Wien zwischen der Hoffnung auf unsern Beistand in ernster Gefahr u[nd] der Furcht 
vor dem Uebertritt auf Seite der Gegner Oestreichs erhalten, bessere Geschäfte machen, als 
wenn wir Oestreich ohne Noth zwingen, sich auf unwiderruflichen Bruch mit uns einzu- 
richten. Es scheint mir zweckmäßiger,⁴ die einmal bestehende Ehe trotz kleiner Hauskriege 
einstweilen fortzusetzen und, wenn eine Scheidung notwendig wird, die Verhältnisse zu 
nehmen, wie sie dann sind, als schon jetzt das Band unter allen Nachtheilen zweifelloser 
Perfidie zu zerreißen, ohne die Sicherheit, jetzt bessere Bedingungen in einer neuen 
Verbindung zu finden als später.⁵ 
Die Politik der Regierung Seiner Majestät hat eine starke Stütze, einmal in der Tat- 
sache, daß wir in den Herzogtümern dank den Umständen in einem höheren Grade als 
Österreich Besitzer sind und aus dem Besitze selbst immer wachsende Bürgschaften für die 
Fortdauer desselben gewinnen, und zweitens in dem Entschlusse, die Lande nicht zu verlassen, 
es sei denn, daß wir befriedigt oder mit Gewalt vertrieben werden. Ein Angriffskrieg zu 
dem Zwecke, uns zu vertreiben, würde jeder Macht einen schweren Entschluß kosten. Wir 
wissen bestimmt, was wir wollen: die Annexion, wenn sie ohne Krieg zu erreichen ist, oder 
wenn vor der Entscheidung andre Ursachen den Krieg herbeiführen;⁶ jedenfalls aber ein 
Verhältnis, welches die Festungen u[nd] Kriegshäfen sowie die Verfügung über die Streit- 
kräfte u[nd] andre Rechte in den Herzogtümern in unsere Hände gibt. Für die Differenz 
dieser beiden Lösungen den Krieg mit europäischen Großmächten aufzunehmen, scheint mir 
mit dem Werthe des Objectes nicht in Verhältniß.⁷ Gegen die Herabdrückung unserer 
Ansprüche unter die zweite aber würden wir den Degen ziehen und der vollen Sympathien 
des Landes sicher sein. 
 Nahezu ganz bei v. Sybel, Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. IV, 73 ff. 
3 Die letzte Bemerkung: „wie er gelegentlich ...“ eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
4 Der Eingang des Absatzes eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
5 Der Schluß des Absatzes von den Worten an: „unter allen Nachtheilen ...“ eigenhändiger Zusatz 
Bismarcks. 
6 Der Passus: „wenn sie ohne Krieg ..." eigenhändiger Zusatz Bismarcks, wie auch der größte Teil 
des folgenden Relativsatzes: ,,welches die Festungen ..."        
7 Der Nachsatz: „scheint mir ..." eigenhändige Hinzufügung Bismarcks.
        <pb n="110" />
        96 Die preußischen Februarforderungen. 
Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.]¹ 
Dem mehrfachen Drängen der österreichischen Regierung auf eine rasche Lösung der Schleswig- 
Holsteinschen Frage im Sinne der Gründung eines selbständigen Bundesstaats hatte Bismarck nach 
der formalen Beendigung des Exekutionsverfahrens durch den Bundesbeschluß vom 5. Dezember 
1864, vor der er sich überhaupt auf nichts hatte einlassen wollen, am 13. Dezember (vgl. Nr. 35) 
die Notwendigkeit entgegengesetzt, sich erst in eingehender Beratung mit dem Kriegs- und Marine- 
minister sowie dem Handelsminister über die Bedingungen klar werden zu müssen, die Preußen 
im eigenen Interesse zur Voraussetzung seiner Zustimmung zu der Errichtung eines neuen und 
selbständigen Bundesstaats machen müsse. An den Kriegsminister hatte Bismarck schon am 
2. Dezember zu diesem Zweck ein Schreiben richten lassen, in dem es eingangs hieß: „Für die 
endgültige Ordnung der durch den Friedensschluß von Dänemark an Preußen und Österreich 
abgetretenen Elbherzogtümer ist, wie Eurer Exzellenz bekannt, die Regelung der Verhältnisse 
des eventuellen neuen Staates zu Preußen in militärischer Hinsicht eine wesentlich entscheidende 
Vorfrage. Soll Seine Majestät der König sich entschließen. seine Stimme einem der Präten- 
denten zu geben, so wird mit demselben ein bestimmtes Vertragsverhältnis, resp. eine Militär- 
konvention abgeschlossen werden müssen, welche über andere bisherige Militärkonventionen, 
wie z. B. die mit Sachsen-Koburg-Gotha bestehende, hinausgeht und einen bestimmteren und engeren Anschluß Schleswig-Holsteins an Preußen in militärischer Hinsicht vollkommen sichert." 
Mie Abdlenmr Schlrowig-Polliehrs an Preußen in militärischer Hinsicht vollkommen sichert.“ 
Auf dieses Schreiben hin hatte Roon am 7. Januar einen Konventionsentwurf eingesandt, nach 
dem Preußen von dem zu errichtenden Bundesstaat „sowohl die unumschränkten Militärhoheits- 
rechte und freie Disposition über alle aktiven Militärkräfte in Kriegs- und Friedenszeiten, 
als auch die Abtretung der vollen Souveränität in allen für die Landesverteidigung 
nötigen festen Plätzen und militärischen Positionen und deren fortifikatorischen Rayons", 
beanspruchte, weiter „auch die freie Verfügung über sämtliche Häfen, Buchten, Fluß- 
mündungen und Inseln an den Küsten der Elbherzogtümer, die Errichtung mindestens 
eines Kriegshafens in Kiel, und zwar auf Kosten der Elbherzogtümer selbst. schließlich 
noch die baldige Ausführung des Nordostseekanals.“ Diese Forderungen, für die eine 
Zustimmung Österreichs und des Deutschen Bundes nie zu erhalten gewesen wäre, 
gingen auch Bismarck, wie aus dessen Randbemerkungen zu dem Roonschen Entwurfe hervor- 
geht, entschieden zu weit. Anfang Februar erhielt Abeken den schwierigen Auftrag, auf Grund 
der umfänglichen Vorarbeiten einen Entwurf aufzustellen, der den preußischen Ansprüchen genug 
tat, ohne den Eindrucke zu erwecken, als ob Preußen die Dinge auf die Spitze treiben wolle. 
Am 10. Februar konnte Abeken den Entwurf dem Ministerpräsidenten vorlegen. Zahlreiche 
und einschneidende Korrekturen von Bismarcks Hand legen Zeugnis davon ab, welche hohe 
Bedeutung er dem Schriftstück beimaß. Auch an dem Reinkonzept dieses ersten Entwurfs nahm 
Bismarck wieder vielfache Veränderungen vor. Der nunmehr metallographierte Text, der dem 
Könige und den Ministern vorgelegt wurde, weist ebenfalls noch zahlreiche Abänderungen, 
von König Wilelms I.,  z. T. von Bismarcks Hand auf. Der endgültige Text der 
,,Februarbedingungen" wurde dem Gesandten in Wien Freiherrn von Werther unter Beifügung 
einer ebenfalls von Abeken konzipierten Denkschrift „über die Notwendigkeit einer Ver- 
schmelzung des Verkehrswesens“ mit einem erläuternden Erlaß vom 22. Februar übersandt. 
Berlin, den 22. Februar 1865. 
Ew. pp. bin ich nunmehr in der Lage, in näherer Formulierung die Bedingungen anzu- 
geben, unter welchen wir die Bildung eines neuen Staates Schleswig-Holstein nicht als 
eine Gefahr für die Interessen Preußens und Deutschlands ansehen dürften, und deren 
gesicherte Verbürgung das Königliche Staatsministerium daher berechtigen würde, Seiner 
Majestät dem Könige die Übertragung seiner durch den Friedensschluß vom 30. Oktober er- 
worbenen oder sonst ihm zustehenden Rechte auf einen anderen vorzuschlagen. 
Sie finden dieselben in der Anlage I² zusammengestellt. 
Zur Begründung und Erläuterung füge ich folgendes hinzu: 
Daß Preußen bei der Konstituierung des³ neuen Staates an denselben die Forderung 
1 Neben dem von Bismarck paraphierten Abekenschen Konzept liegt der Torso eines Reinkonzepts 
vor, das einige weitere, jedoch unerhebliche Korrekturen von der Hand Bismarcks aufweist. 
 2 Siehe Anlage. 
3 Im Abekenschen Konzept hatte statt „des“ „eines“ gestanden. Bismarck nahm die Aenderung vor 
auf Grund einer Randbemerkung des Königs, der alternativ die Ersetzung des unbestimmten Artikels durch 
den bestimmten, oder aber die Einfügung eines Relativsatzes: „welcher namentlich zu seiner politischen 
Atmosphäre gehört“ vorschlug.
        <pb n="111" />
        Grundsätzliche Erwägungen bei Formulierung der Forderungen. 97 
eines festen und unauflöslichen Bündnisses stellen muß, ist selbstverständlich; es kann 
sich nicht einen eventuellen Gegner selbst schaffen wollen. Ebensosehr und noch mehr bedarf 
der neue Staat selbst eines solchen Bündnisses zu seiner eigenen Sicherheit, welche zugleich 
die Sicherung Deutschlands gegen Norden in sich begreift. Die allgemeinen Verhältnisse sind 
in dieser Beziehung so klar, daß es hier keiner weiteren Ausführung bedarf. 
Die Herzogtümer bilden einerseits vermöge ihrer geographischen Lage und der politischen 
Verhältnisse einen sehr exponierten Angriffs- und Verteidigungspunkt für das gesamte 
Norddeutschland und für Preußen insbesondere; andererseits würden sie in einer isolierten 
militärischen Stellung nicht imstande sein, sich selbst zu schützen. Preußen wird daher 
immer ihren Schutz und ihre Verteidigung übernehmen müssen; und wenn es so weitgehende 
Verpflichtungen und die dafür erforderlichen Opfer auf sich nehmen soll, so muß es auch die 
Mittel erhalten, diese Verpflichtungen in wirksamer Weise jederzeit erfüllen zu können. 
Daß die Herzogtümer nicht imstande sind, dem ersten, mit nachhaltiger Kraft geführten. 
Stoße einer fremden Macht zu widerstehen, haben die Erfahrungen zu Anfang des Jahres 
1848 und 1850 gezeigt. In ähnlicher Weise wird für Schleswig-Holstein, wenn es nur auf 
seine eigenen Kräfte angewiesen ist, immer die Gefahr bestehen, daß das Herzogtum Schles- 
wig im ersten Anlauf verloren gehe. Die Folge davon würde sein, daß der Feind dort 
sofort eine feste und sehr gefährliche Operationsbasis gewönne, und daß Preußen genötigt 
wäre, das Land mit großen Opfern wiederzuerobern, wie dies im Jahre 1848, namentlich 
aber im vorigen Jahre geschehen ist. Dieser Gefahr, der wir uns nicht aussetzen dürfen, 
kann nur vorgebeugt werden, wenn die in Schleswig vorhandenen Streitkräfte und mili- 
tärischen Einrichtungen in einen organischen Zusammenhang mit den preußischen sich be- 
finden; wenn dieses Herzogtum in militärischer Beziehung einen integrierenden Teil unseres 
eigenen Verteidigungssystems bildet, und wir daher in der Lage sind, einem ersten Angriff 
schon dort nachhaltig zu widerstehen und ein Festsetzen des Feindes daselbst zu verhindern. 
Der Deutsche Bund kann seinen Schutz nicht auf das Herzogtum Schleswig ausdehnen, 
welches nicht zu ihm gehört. Auch hier können wir uns auf die Erfahrung berufen, welche 
gezeigt hat, wie der Schutz des Bundes auf Holstein nur insoweit Anwendung fand, als er 
auf unsere und Österreichs Reserven gestützt war, an der Eider aber ganz aufhörte. 
Von der Sicherheit Schleswigs hängt die Sicherheit Holsteins ab. 
Letzteres ist Bundesland, und der neue Souverän muß in den Stand gesetzt werden, 
seine Verpflichtungen gegen den Bund in militärischer, wie in jeder anderen Hinsicht zu 
erfüllen. 
Holstein aber eine andere Militärorganisation zu geben als Schleswig, würde zu einer 
neuen Schwächung des staatlichen Zusammenhanges führen und das Einschreiten Preußens 
in Kriegszeiten lähmen. 
Es muß also ein Modus gefunden werden, um dem neuen Staat eine einheitliche Mili- 
tärorganisation und zugleich die unumgängliche Verbindung mit dem preußischen Militär- 
system zu geben. 
In betreff des Bundeslandes Holstein bietet hierzu der Artikel VII der Grundzüge der 
Bundeskriegsverfassung das Mittel dar. Derselbe lautet: 
„Bei der Organisation der Kriegsmacht des Bundes ist auf die aus besonderen 
Verhältnissen der einzelnen Staaten hervorgehenden Interessen derselben insoweit 
Rücksicht  zu nehmen, als es mit den allgemeinen Zwecken vereinbar anerkannt 
wird.“
        <pb n="112" />
        98 Notwendigkeit der verlangten Territorialabtretungen. 
Der allgemeine Zweck ist die Wehrhaftigkeit im Kriege. Diese erfordert, daß die holsteinsche 
Wehrkraft ebenso wie die schleswigsche in organischen Zusammenhang mit der preußischen 
gesetzt u[nd] ihre Ausbildung in derselben Tüchtigkeit u[nd] Vollzähligkeit wie die der 
pr[eu]ß[ischen] Armee sicher gestellt werde. Um nicht ohne Noth eine Aenderung der 
B[undes] Kriegs-V[er]f[assung] zu beantragen, sind wir bemüht, die erstrebten Garantien in 
Uebereinstimmung mit derselben ins Leben zu führen.⁴ 
Artikel V der Bundeskriegsverfassung bestimmt: 
„Kein Bundesstaat, dessen Kontingent ein oder mehrere Armeekorps für sich allein 
bildet, darf Kontingente anderer Bundesstaaten mit dem seinigen in eine Ab- 
teilung vereinigen.“ 
Das holsteinsche Bundeskontingent soll daher nicht mit dem preußischen Bundeskon- 
tingent in eine Abteilung verbunden werden, sondern fortfahren, einen Teil des X. Bun- 
desarmeekorps zu bilden. 
Für die Kriegsmarine der beiden Herzogtümer wird dieselbe organische Verschmelzung 
mit der preußischen beabsichtigt. Da keine Marine des Deutschen Bundes existiert, u[nd] die 
Streitkräfte Holsteins zur See für eine solche also vertragsmäßig nicht in Anspruch genommen 
sind, so findet auf diesem Gebiete keine Berührung mit der B[undes]-Kr[iegs]-V[er]fassung 
statt. Die Bildung einer selbständigen Marine Schl[eswig]-Holsteins würde nach den Kräften 
dieses Staates schwer zu verwirklichen u[nd] unzulänglich bleiben, um die Kräfte, welche die 
H[erzo]gthümer auf diesem Gebiete darbieten, für Deutschlands Wehrkraft zur See thätig zu 
machen.⁵ 
Dies sind die Grundsätze, welche uns bei der Entwerfung der anliegenden Formulierung 
geleitet haben: vollständige Wehrhaftmachung und Verteidigung des neuen Staates und Er- 
füllung der Pflichten Holsteins gegen den Deutschen Bund. 
Ich erwähne nur flüchtig der in dem Entwurf ebenfalls ausgesprochenen Terri- 
torialabtretungen. Sie sind nach dem dringendsten Bedürfnis für die Befestigung 
des Landes und die Erfordernisse der preußischen Marine möglichst eng abgemessen und 
enthalten keinen erheblichen Gebietszuwachs für Preußen. Sie können nicht einmal als 
ein Äquivalent für die von Preußen durch die Anlegung und Unterhaltung der erforder- 
lichen Befestigungen, welche wesentlich der Sicherheit der Herzogtümer selbst zugute 
kommen, zu übernehmenden Lasten angesehen werden, sondern nur als die notwendige Vor- 
bedingung für die wirksame Verteidigung des Landes; sie sind daher von seiten des neuen 
Staates weniger ein Opfer als eine in seinem eigenen Interesse liegende Zweckmäßigkeits- 
maßregel. Die Berechtigung zu solcher Abtretung ist für Holstein ebenso wie für Schleswig 
außer Zweifel, da nach Artikel VI der Wiener Schlußakte die Abtretung der auf einem 
Bundesgebiet haftenden Souveränitätsrechte zugunsten eines Mitverbündeten nicht einmal 
der besonderen Zustimmung des Bundes bedarf. Selbstverständlich tritt Preußen, inso- 
fern dadurch die matrikularmäßige Stellung Holsteins berührt werden sollte, in die be- 
treffenden Verpflichtungen ein. 
Für die übrigen, außerhalb der militärischen Verhältnisse liegenden Bedingungen habe 
ich nur wenige Bemerkungen zu machen. 
4 Der Schluß des Absatzes von den Worten an: „u[nd] ihre Ausbildung ...“ eigenhändiger Zusatz 
Bismarcks.  
5 Der Schluß des Absates von der Mltte des zweiten Satzes an: „u[nd] die Streitkräfte ..." eigen- 
händiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="113" />
        Vereinbarkeit der Forderungen mit den Bundesverträgen. 99 
Die Bildung eines neuen isolierten Zollgebietes zwischen Norddeutschland und dem 
skandinavischen Norden würde unnatürlich sein, auf alle materiellen Interessen lähmend 
einwirken und die bisherigen Verkehrsbeziehungen Pr[eu]ßens zu Dänemark u[nd] Schweden 
wesentlich verschlechtern.⁶ 
Die innere Selbständigkeit des neuen Staates und seiner Verwaltung bleibt unbe- 
schränkt. Nur soweit die Einrichtungen für die Aushebung des Militärs usw. dabei in Be- 
tracht kommen, werden die inneren Verhältnisse den preußischen Einrichtungen angepaßt und 
den preußischen Militärbehörden die erforderliche Mitwirkung gesichert. 
Außerdem muß die Königliche Regierung sich in zwei Punkten einen bestimmenden Ein- 
fluß vorbehalten. 
Der eine betrifft den Nord-Ostsee-Kanal, über welchen, da er die Verbin- 
dungslinie für die preußische Marine in der Nord- und Ostsee bildet, Preußen ein Oberauf- 
sichtsrecht nach den in dem Entwurf entwickelten Grundsätzen in Anspruch nimmt. 
Der zweite bezieht sich auf das Post- und Telegraphenwesen in den 
Herzogtümern. In der Anlage II.⁷ finden Ew. pp. eine kurze Denkschrift, welche die 
Gründe entwickelt, aus denen eine Verschmelzung desselben mit dem preußischen Post- und 
Telegraphenwesen im Interesse des allgemeinen Verkehrs wie der Herzogtümer selbst geboten 
erscheint. Sie legt die Nachteile klar und bündig dar, welche für den ganzen Verkehr 
Deutschlands mit dem Norden aus der Bildung eines neuen isolierten Zwischengebietes der 
Verkehrsmittel entstehen würden. Ich mache noch besonders auf den Nachweis aufmerksam, 
daß Preußen durch letzteres geradezu eine Benachteiligung gegen den früheren Zu- 
stand erfahren würde. 
Die Gesamtheit dieser Forderungen, wie sie in der Anlage I entwickelt sind, stehen auch 
für Holstein mit den Bundes-Verträgen laut Artikel VI der Wiener Schlußakte nicht in 
Widerspruch.  
Ohne eine vorgängige und bindende Regelung der Verhältnisse zu Preußen nach diesen 
Grundsätzen würden wir in der Bildung eines neuen Staates — wie ich im Eingang bereits 
angedeutet — eine positive Gefahr für Preußen erkennen. Wir müssen wenigstens in dieser 
Beziehung sichergestellt sein, wenn wir auf die von einem großen Teil des preußischen Volkes 
gehegten weitergehenden Wünsche und auf die Vorteile verzichten sollen, welche der Mitbesitz 
der Herzogtümer für uns enthält, ja welche in demselben für beide Mächte und dadurch für 
Deutschland liegen. Sollen die Herzogtümer aus dem jetzt über ihnen waltenden Schutz 
Preußens und Österreichs entlassen werden, so müssen sie in eine Lage gebracht werden, 
welche diesen Schutz für sie selbst, für Deutschland und für uns ersetzt. Nur unter dieser 
Voraussetzung können wir auch größeren Vorteilen, zu welchen uns die gebrachten Opfer 
berechtigen würden, entsagen und Rechte aufgeben, welche wir nach allen völkerrechtlichen 
Grundsätzen durch den Krieg erworben haben, und welche dadurch, daß wir sie mit Öster- 
reich teilen, nicht minder wertvoll für uns sind. 
Ehe daher diese Verhältnisse nicht vollständig und in bindender Weise geregelt sind, 
können wir zu keiner Veränderung des status quo und namentlich zu keiner Einsetzung eines 
der Prätendenten als Regenten eines neuen selbständigen Staates unsere Einwilligung geben. 
Unter der Voraussetzung der geeigneten Bürgschaften für die Erfüllung dieser Bedin- 
gungen wird die Person des eventuell einzusetzenden Souveräns Gegenstand weiterer Ver- 
6 Der Schluß des Satzes: „und die bisherigen Verkehrsbeziehungen ..." eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
7 Hier nicht abgedruckt, da ohne  wesentliche Beteiligung Bismarcks zustande gekommen. Siehe den 
Text in: Das Staatsarchiv, VIII, 391 ff.      
7*
        <pb n="114" />
        100 Wortlaut der Februarforderungen: Abschnitt A. 
ständigung mit dem Kaiserlichen Hofe sein. Es würde den Gesinnungen Seiner Majestät des 
Königs unseres aller gnädigsten Herrn nicht entsprechen, hierüber eine Entscheidung zu treffen, 
ehe er die auf gründlicher Prüfung beruhende Ansicht seiner juristischen Räte, der Kron- 
syndici, welche er zu einem Gutachten über die Rechtsfrage aufgefordert hat, gehört haben 
wird. Die materiellen Bedingungen bleiben eben dieselben, wie diese Entscheidung auch 
ausfallen möge, indem die Lebensbedingungen des eventuellen Staats und seine Beziehungen 
zu Preußen von der Person seines Regenten unabhängig sind. Sie beruhen auf der Natur 
der Dinge und auf den Pflichten, welche Preußen zu übernehmen haben wird. 
Es ist daher auch selbstverständlich, daß die gegenwärtige Besetzung der Herzogtümer 
fortdauert, bis die neuen Einrichtungen in allen wesentlichen Stücken ausgeführt worden sind, 
da wir die Erfüllung unserer Forderungen nicht von der Willkür oder von zufälligen Hinder- 
nissen, auf welche sie nachträglich stoßen könnten, abhängig machen können. Eine spätere 
Nichterfüllung würde alle unsere Rechte, welche wir nur unter dieser Bedingung und mit dem 
bestimmten Vorbehalt des Rückfalles aufgeben können, wieder ins Leben treten lassen. 
Ew. pp. ersuche ich ergebenst, unsere Vorschläge dem Herrn Grafen Mensdorff vorzu- 
legen, und ermächtige Sie auch, demselben den gegenwärtigen Erlaß vollständig mitzuteilen. 
Sollten unsere Vorschläge auf Schwierigkeiten stoßen, so müssen wir uns weitere Ent- 
schließung vorbehalten. 
Das Staatsarchiv VIII, 384 ff. Ebendort. S. 388 ff. die beiden Anlagen des Erlasses. 
Anlage I. 
A. Bündnis und Verschmelzung der Einrichtungen des Heeres und der Flotte. 
Der neu zu gründende Staat Schleswig-Holstein schließt ein ewiges und unauflösliches 
Schutz- und Trutzbündnis mit Preußen, vermöge dessen letzteres sich zum Schutze und zur Ver- 
teidigung der Herzogtümer gegen jeden feindlichen Angriff verpflichtet, Schleswig-Holstein 
dagegen Seiner Majestät dem Könige von Preußen die gesamte Wehrkraft beider Herzog- 
tümer zur Verfügung stellt, um sie innerhalb der preußischen Armee und Flotte zum Schutze 
beider Länder und ihrer Interessen zu verwenden. 
Die Dienstpflicht und die Stärke der zu der preußischen Armee und Flotte von Schleswig- 
Holstein zu stellenden Mannschaften wird nach den in Preußen geltenden Bestimmungen fest- 
gestellt, vorbehaltlich einzelner nach den besonderen Verhältnissen der Herzogtümer von 
Seiner Majestät dem Könige zu bewilligender Abweichungen.¹ 
Die Aushebung der Mannschaften wird von den preußischen Militärbehörden in Ge- 
meinschaft mit den Zivilbehörden der Herzogtümer nach den in Preußen geltenden Grund- 
sätzen vorgenommen und findet auf die herzoglichen Untertanen die gesamte preußische Kriegs- 
verfassung Anwendung, namentlich auch alle in Preußen allgemein eingeführten Aushebungs- 
und Dienstzeitbestimmungen, alle reglementarischen und sonstigen Verordnungen über Servis- 
und Verpflegungswesen, Einquartierung, Ersatz von Flurbeschädigungen, alle Mobil- 
machungsvorschriften usw. für Frieden und Krieg. 
Es bleibt dem Ermessen Seiner Majestät des Königs überlassen, die aus den Herzog- 
tümern auszuhebenden Mannschaften zu einem besonderen Armeekorps zu formieren oder sie, 
vorbehaltlich der Anwendung der Vorschriften des Artikels V. der Bundes-Kriegsver- 
fassung, mit anderen preußischen Truppenteilen zu verbinden, ihnen ihre Standquartiere in 
1 Die belden ersten Absätze erhielten ihre Gestalt durch eigenhändige Korrekturen und Streichungen 
Bismarcks im zweiten Entwurf.
        <pb n="115" />
        Wortlaut der Februarforderungen: Abschnitt A und B. 101 
den Herzogtümern selbst oder in Preußen anzuweisen und preußische Truppen, denen im all- 
gemeinen die freie Zirkulation in Schleswig-Holstein in demselben Maße wie in Preußen zu- 
steht, in den Herzogtümern zu stationieren und die Garnison-Verhältnisse zu regeln. 
Die in die preußische Armee und Flotte eintretenden schleswig-holsteinschen Untertanen 
leisten Seiner Majestät dem Könige den Fahneneid und haben in betreff des Avancements, 
der Versorgung, Pensionierung und der sonstigen mit dem Königlichen Dienst verbundenen 
Rechte und Vorteile dieselben Ansprüche wie die geborenen Preußen.² Ebenso sind für die 
Vorbereitung zum Eintritt in die Armee alle preußische Militär-Bildungsanstalten den 
herzoglichen Untertanen ganz in gleicher Weise offen und zugänglich wie den königlichen. 
Dieselben Grundsätze wie für das Landheer treten behufs gemeinsamer Verteidigung zur 
See auch für die Marine in Kraft. Die in Anwendung der preußischen Bestimmungen über 
die Verpflichtung zum Kriegsdienst zur See aus den Herzogtümern auszuhebenden Mann- 
schaften werden auf der angemessen zu verstärkenden preußischen Flotte ausgebildet und auf 
dieser gleich den preußischen Untertanen zu Kriegs- und Friedenszwecken verwendet. 
Diese Flotte ist in allen schleswig-holsteinschen Gewässern zu freier Zirkulation und zur 
Stationierung von Kriegsschiffen abgabenfrei berechtigt. 
Auch steht der preußischen Regierung behufs der wirksamen Ausübung des Küsten- 
schutzes die Kontrolle über das Lotsen-, Betonnungs- und Küsten-Erleuchtungswesen an der 
Ost- und Nordsee zu. 
Zur Unterhaltung der auf diese Weise aus den Mitteln beider Länder herzustellenden 
Streitkräfte zu Wasser und zu Lande, einschließlich aller für die gemeinsamen Kriegszwecke 
erforderlichen sachlichen Ausgaben, zahlt Schleswig-Holstein an die preußische Staatskasse 
einen näher zu vereinbarenden, eventuell nach Maßgabe der Volkszahl und der preußischen 
Militär- und Marineausgaben näher zu bestimmenden jährlichen Beitrag. 
Für den Transport von Land- und Seetruppen und Kriegsmaterial auf den schleswig- 
holsteinschen Eisenbahnen tritt die preußische Regierung letzteren gegenüber in dieselben 
Rechte, welche sie preußischen Privatbahnen gegenüber besitzt.³ 
Das Fortifikationssystem der Herzogtümer wird in Bezug auf alle auf dem Gebiete der- 
selben liegende oder anzulegende Befestigungen an der Küste oder im Lande durch Überein- 
kunft zwischen der preußischen und der Landesregierung und nach dem von der ersteren für 
die allgemeinen militärischen Zwecke anerkannten Bedürfnis geregelt. 
B. Holsteinsches Bundeskontingent. 
Die Verpflichtungen, welche der Souverän des neuen Staates Schleswig-Holstein gegen 
den Deutschen Bund für Holstein zu erfüllen hat, bleiben dieselben wie bisher. 
Das Bundeskontingent für Holstein wird von dem Herzoge aus den nicht zu dem preu- 
ßischen Bundeskontingente gehörigen Truppenteilen der aus den Streitkräften beider Länder 
gebildeten, unter dem Befehle Seiner Majestät des Königs von Preußen stehenden Armee 
gestellt werden. Dem Artikel V. der Bundes-Kriegsverfassung entsprechend, wird dieses 
Kontingent nicht mit dem preußischen Bundeskontingent in eine Abteilung vereinigt werden, 
sondern fortfahren, einen Teil des X. Bundes-Armeekorps zu bilden.⁴ 
2 Der Satz ist durch Einschübe Bismarcks im dritten Entwurf erweitert. Die Worte: „leisten ... 
den Fahneneid“ und der Schluß des Satzes sein eigenhändiger Zusatz. 
 3 Die beiden letzten Absätze beruhen auf eigenhändigen Zusatz Bismarcks im zweiten biw. ersten 
Entwurf. 
4 Der letzte Absatz ist formuliert auf Grund von Korrekturen Bismarcks im ersten und dritten Entwurf, 
ferner Bemerkungen König Wilhelms I. im dritten.
        <pb n="116" />
        102 Wortlaut der Februarforderungen: Abschnitt C bis E. 
C. Bundesfestung. 
Die Königlich Preußische Regierung behält sich vor, in Gemeinschaft mit der Kaiser- 
lich-Österreichischen dem Bunde den Vorschlag zu machen, Rendsburg, soweit es auf holstein- 
schem Bundesgebiet liegt, zu einer Bundesfestung zu erheben, und die eventuelle Regierung 
des neuen Staates gibt im voraus ihre Einwilligung hierzu. Bis zur Herstellung und Aus- 
führung dieser Einrichtung bleibt Rendsburg von Preußen besetzt.⁵ 
D. Territorialabtretungen. 
Die Verpflichtung zum militärischen und maritimen Schutze der Herzogtümer und die 
geographische Lage, in welcher Schleswig fremden Angriffen ausgesetzt ist, machen für 
Preußen behufs wirksamer Anlage von Befestigungen den direkten Besitz von Terri- 
torien nötig, welche zu diesem Behuf mit vollem Souveränitätsrecht an Preußen abzu- 
treten sind.⁶ 
Diese Territorialabtretungen werden mindestens begreifen: 
a) zum Schutze von Nordschleswig: 
Die Stadt Sonderburg mit einem entsprechenden Gebiete auf beiden Seiten des Alsen- 
Sundes und allem darin befindlichen Staatseigentum in einem Umkreise von überall wenig- 
stens ½ Meile Halbmesser und von der Ausdehnung, daß die Dörfer Düppel, Rackebüll, 
Kjär, Bagmore, Ulkebüll und Sundsmarte und das zur Anlage und Befestigung eines Kriegs- 
hafens in Hjörup-Haff erforderliche Gebiet auf Alsen⁷ jedenfalls innerhalb des preußischen 
Gebiets fallen. 
b) Behufs Anlegung eines preußischen Kriegshafens an der Kieler Bucht: 
Die Feste Friedrichsort nebst entsprechendem Gebiet, welches die Ortschaften Holtenau, 
Stift, Pries, Seecamp und Scheidekoppel umfaßt, sowie auf der östlichen Seite der Kieler 
Bucht das zur Anlage der für die Verteidigung der Einfahrt in den Hafen für notwendig 
erachteten Befestigungen mit ihren Rayons erforderliche Terrain. 
c) An den beiden Mündungen des Nordostsee-Kanals das für die Anlage von Befesti- 
gungen und Kriegshäfen erforderliche Terrain, dessen Lage sich erst bestimmen läßt, wenn der 
Lauf des Kanals selbst und seine Ausmündungspunkte festgestellt worden sind. 
E. Nordostsee-Kanal. 
Da der anzulegende Nordostsee-Kanal neben seinem kommerziellen, für alle Nationen in 
möglichst vollständiger Freiheit zu gewährenden Gebrauch die Verbindungsstraße für die 
preußische Kriegsmarine in der Ost- und Nordsee bildet, so übt die preußische Regierung das 
Oberaufsichtsrecht über denselben. Sie behält sich die Entscheidung über den Lauf des 
Kanals, die Leitung des Baues desselben und das Zustimmungsrecht zu allen reglemen- 
tarischen Bestimmungen über seine Benutzung vor; insbesondere auch das Recht, Ausführung 
und Betrieb des Kanals für eigene Rechnung zu unternehmen oder eine Aktiengesellschaft 
dazu zu konzessionieren, in welchem letzteren Falle auf Grund dieser Königlichen Konzession 
und unter den durch dieselbe festgestellten  Bedingungen dieser und nur dieser Gesellschaft die 
landesherrliche Genehmigung mit dem Rechte der Expropriation gegen Ersatz des Wertes 
5 Der letzte Satz eigenhändiger Zusatz Bismarcks im ersten Entwurf. 
6 Der Absatz ist formuliert auf Grund eigenhändiger Zusätze Bismarcks im zweiten Entwurf. 
7 Der Passus: „und das zur Anlage und Befestigung ..." eigenhändiger Zusatz Bismarcks im ersten 
Entwurf.
        <pb n="117" />
        Wortlaut der Februarforderungen: Abschnitt F und G. 103 
in betreff der zur Anlage erforderlichen Grundstücke und aller Schutzfürsorge und Förderung 
zuteil werden wird. Ein Transitzoll oder Abgabe von Schiff und Ladung irgendwelcher 
Art, außer der an die Unternehmer des Kanals zu entrichtenden Schiffahrtsabgabe, darf von 
den Handelsschiffen irgendwelcher Nation nicht erhoben werden. Über die Benutzung für 
Kriegsschiffe werden nähere Bestimmungen zwischen beiden Regierungen vereinbart werden. 
F. Zutritt zum Zollverein. 
Der Staat Schleswig-Holstein tritt mit seinem ganzen Gebiete zunächst dem Zollverein, 
gleichzeitig aber für immer dem preußischen Zollsystem bei. In ersterer Beziehung wird 
Preußen über die näheren Modalitäten mit den übrigen Mitgliedern des Zollvereins unter- 
handeln.⁸ 
G. Verkehrswesen. 
Um die Nachteile abzuwenden, welche für den Verkehr Deutschlands mit dem Norden 
aus der Bildung eines neuen isolierten Zwischengebiets für die Verkehrsmittel entstehen 
würden, wird das Post- und Telegraphenwesen der Herzogtümer mit dem preußischen ver- 
schmolzen in der Weise, daß die Verwaltung der Posten und Telegraphen mit allen damit 
zusammenhängenden Rechten und Pflichten für alle Zeiten ausschließlich auf die Königlich 
Preußische Staatsregierung übergeht, welche für ihre Rechnung den Betrieb im Interesse 
des Verkehrs der Herzogtümer nach denselben Gesetzen und Vorschriften führen wird, die 
für das Post- und Telegraphenwesen in Preußen maßgebend sind. 
Die Uebergabe der Herzogthümer an den künftigen Souverän erfolgt nach Sicherstellung 
der Ausführung aller vorstehenden Bedingungen. Kommen letztre nicht zur Ausführung, so 
tritt Preußen in die ihm aus dem Wiener Frieden zustehenden Rechte wieder ein u[nd] behält 
sich die Geltendmachung aller ihm sonst in Betreff der Herzogthümer zuständigen Ansprüche 
vor.⁹ 
*63. Erlaß an den Gesandten in Wien Frelherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Mitte Februar brachten die Zeitungen die Nachricht, daß bei dem Erbprinzen von Augusten- 
burg eine Beratung über die derzeitige Situation stattgefunden habe, an der u. a. auch ein 
höherer schleswigscher Beamter, der Amtmann Jacobsen, teilgenommen hatte. Der preußische 
Zivilkommissar Freiherr von Zedlitz, der eine solche Parteinahme eines höheren Beamten für 
die Sache des Prätendenten als ungehörig ansah. suchte seinen österreichischen Kollegen, Baron 
Halbhuber, für ein Einschreiten gegen Jacobsen zu gewinnen, stieß aber auf entschiedene Ab- 
lehnung. So sah er sich genötigt, auf eigene Faust dem Amtmann Vorstellungen zu machen. 
Auch unterbreitete er den Fall, der nur zu deutlich die augustenburgische Einstellung des 
österreichischen Zivilkommissars kennzeichnete, am 18. Februar Bismarck. 
Vertraulich. Berlin, den 23. Februar 1865. 
Ew. pp. erhalten in der Anlage zu vertraulicher Kenntnisnahme Abschrift eines Be- 
richtes, welchen der Königliche Zivilkommissar Freiherr von Zedlitz unter dem 18. d. M. 
über die bei dem Erbprinzen von Augustenburg auf dessen Einladung abgehaltene Ver- 
sammlung und die Teilnahme des Amtmannes Jacobsen an derselben erstattet hat. 
Ich kann mich der Auffassung des Königlichen Kommissars über das Unpassende dieser 
8 Die Form und den Inhalt haben eigenhändige Zusätze Bismarcks im ersten Entwurf bestimmt. 
9 Der ganze letzte Absatz ist wörtlich — daher Bismarcks Schreibweise — aus dem ersten Entwurf, wo 
er einen eigenhändigen Zusatz Bismarcks bildete, in die endgültige Fassung übernommen.
        <pb n="118" />
        104 Österreichische Konnivenz gegen augustenburgisch gesinnte Beamte. 
Handlungsweise eines so hochgestellten Beamten der Herzogtümer nur vollständig an- 
schließen und bedaure lebhaft, daß sein österreichischer Kollege die Sache aus einem anderen 
Gesichtspunkt aufgefaßt hat. In der Konnivenz gegen die Teilnahme eines Beamten an einem 
Akte, welcher die bestimmteste Parteifarbe an sich trägt, liegt eine bestimmte Begünstigung 
eben dieser Partei; und ich glaube nicht, daß der Herr Graf von Mensdorff selbst es ver- 
kennen könne, wie Herr von Halbhuber sich dadurch von der Linie der Unparteilichkeit ent- 
fernt, welche der Herr Minister ihm nach dem Berichte Ew. pp vom 8. d. M. zur Pflicht 
gemacht hat. Ich muß Ew. pp. daher ergebenst ersuchen, von dem Inhalt dieses Berichts 
Veranlassung zu nehmen, um die Sache gegen den Herrn Grafen von Mensdorff zur 
Sprache zu bringen und ihn wiederholt darauf aufmerksam zu machen, wie wenig eine solche 
direkte Begünstigung des einen Prätendenten vor dem anderen mit der Pflicht der Un- 
parteilichkeit, welche die beiden besitzenden Regierungen sich auferlegen müssen, und mit den 
gegenseitigen Verabredungen übereinstimmt, durch welche sie nur im gemeinschaftlichen Ein- 
verständnis einen Entschluß zu fassen übereingekommen sind. Graf Karolyi hat mich noch 
vor kurzem wiederholt versichert, daß man in Wien auf die Kandidatur des Erbprinzen 
keinen ausschließlichen Wert lege, sondern bereit sei, auch den Großherzog von Oldenburg 
anzunehmen, wenn wir unsererseits uns für denselben entscheiden sollten. Mit dieser Ver- 
sicherung, welche für unsere Verhandlungen mit Wien eine vollkommen freie und gleiche 
Stellung zu den beiden Kandidaten voraussetzt, ist eine Begünstigung des einen derselben 
im Lande selbst nicht in Einklang zu bringen. Ew. pp. wollen daher dem Herrn Grafen 
von Mensdorff die Hoffnung ausdrücken, daß der Freiherr von Halbhuber auf die durch 
seine Stellung gebotene Unparteilichkeit werde erneut hingewiesen werden. 
*64. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Kanzleikonzept.] 
Berlin, den 24. Februar 1865. 
Ew. pp. werden aus meinen verschiedenen Mitteilungen über die hier schwebenden 
Zollverhandlungen mit Österreich¹ den Verlauf, welchen die Sache bisher genommen hat, 
ersehen haben. Die Schwierigkeiten traten in der letzten Zeit namentlich auf dem Gebiet 
der gegenseitigen Tarifkonzessionen hervor. Ich bin auf jede Weise bemüht gewesen, meiner- 
seits zur Beseitigung dieser Schwierigkeiten beizutragen. Gleichwohl ist dies bis jetzt nicht 
gelungen. 
Sw. pp. beehre ich mich zu Ihrer gefälligen Kenntnisnahme in beifolgender Abschrift die 
„Grundzüge“ ergebenst mitzuteilen, welche den diesseitigen Bevollmächtigten nach wiederholter 
schwieriger Beratung mit den inneren Ministerien zur Richtschnur gegeben waren.² Haltung 
und Inhalt dieses Aktenstückes werden Ew. pp. den Beweis unseres Bestrebens geben, die 
Regelung der Sache zu ermöglichen. Die Erklärung darnach ist in der Sitzung vom 
20. d. M. [der 23. offiziellen Sitzung] abgegeben. Der österreichische Bevollmächtigte hat 
erklärt, auf den darin entwickelten Vorschlag nicht eingehen zu können, und versucht, ver- 
schiedene Punkte davon abzuhandeln. Die Ermäßigung des Weinzolles ist nicht mehr in 
Frage, der österreichische Bevollmächtigte hat darauf verzichtet, dagegen aber verschiedene 
neue Wege für die Verhandlung in Vorschlag gebracht und dabei neue und zum Teil uner- 
1 Vgl. dazu Nr. 1 ff., 52.   
2 Die ,,Grundzüge" enthielten eine Reihe von weiteren Konzessionen zu den Tarifpositionen.
        <pb n="119" />
        Zollverhandlungen mit Österreich. 105 
wartete Bedingungen gestellt. Ew. pp. werden das Nähere aus den zu Ihrer rein persön- 
lichen Kenntnisnahme abschriftlich beigefügten Berichten der diesseitigen Bevollmächtigten 
vom 20. und 22. d. M.³ ersehen, und daraus die Überzeugung gewinnen, daß das Verfahren 
des österreichischen Bevollmächtigten nicht geeignet ist, die großen und mannigfachen 
Schwierigkeiten, welche ohnehin in der Sache liegen, auf befriedigende Weise zu beseitigen. 
Fast bin ich versucht anzunehmen, daß die Schwierigkeiten, welche derselbe immer von neuem 
erhebt, auf anderem Gebiet als auf dem rein handelspolitischen ihren Ursprung haben, und 
es entspricht meiner Absicht, wenn Ew. pp. Gelegenheit nehmen wollen, dies vertraulich gegen 
Graf Mensdorff durchblicken zu lassen. Der Kaiserliche Herr Minister der auswärtigen 
Angelegenheiten wird sich nicht entziehen können, anzuerkennen, daß mein aufrichtiges Be- 
streben nach einer befriedigenden Regelung der Sache durch das Verhalten des öster- 
reichischen Bevollmächtigten wesentlich erschwert wird. 
Ich habe nicht unterlassen wollen, hier zur Gewährung eines Anhalts für die Beur- 
teilung der Tarifkonzessionen nur anzuführen, daß nach den angestellten Berechnungen der 
Techniker der Ausfall, den wir bei Gewährung unserer Konzessionen erleiden würden, auf 
etwa  1212400  Taler jährlich veranschlagt wird, während der Ausfall auf seiten Österreichs 
nur etwa 784200  Taler jährlich betragen würde. Diese Zahlen dürfen nach der Natur der 
Sache allerdings nicht als absolut genaue angesehen werden, allein sie werden immerhin 
einen Anhalt für die Schätzung der Bedeutung der beiderseitigen Konzessionen darbieten. 
Wir sind im Augenblick noch mit der Erwägung eines letzten Vorschlages beschäftigt, 
den ich, sobald er festgestellt ist, auch Ew. pp. sogleich mitteilen werde.⁴ Geht der öster- 
reichische Bevollmächtigte auch darauf nicht ein, und gelingt es nicht, eine Einigung über 
die Tarifkonzessionen mit ihm zu erzielen, so wird uns nur übrigbleiben, zunächst die Ent- 
wicklung des österreichischen Tarifentwurfes, der eben nur noch Entwurf ist, abzuwarten, 
und darnach unser Verhalten namentlich auch in Bezug auf das Zollkartell zu bemessen; 
vorläufig besteht dies letztere noch vertragsmäßig bis zum Schlusse des Jahres; sollte bis 
dahin eine Einigung über die gegenseitigen Tarifkonzessionen nicht erreicht sein, so würden 
wir uns vorbehalten, das Zollkartell alsdann tatsächlich und widerruflich aufrechtzuer- 
halten; bis dahin wird sich die Gestaltung des österreichischen Zolltarifs näher übersehen 
lassen. 
Ew. pp. wollen mir den Empfang gegenwärtiger Depesche gefälligst anzeigen und mir 
demnächst das Ergebnis Ihrer Unterhaltung mit dem Grafen Mensdorff mitteilen. 
*65. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Kanzleikonzept.] 
Am 27. Februar war es endlich zwischen dem österreichischen Bevollmächtigten, Freiherrn 
von Hock, und den Bevollmächtigten der Zollvereinsstaaten, nachdem diese auf Bismarcks 
Betreiben noch ein letztes Zugeständnis gemacht hatten. zu einer abschließenden Verständigung 
gekommen, aus der dann der Handels- und Zollvertrag vom 11. April 1865 hervorging. 
Vgl. dazu Lebenserinnerungen von Rudolph von Delbrück II, 334 ff. 
Berlin, den 28. Februar 1865. 
Ew. pp. beehre ich mich im Verfolge meiner Depesche vom 24. d. M.,¹ betreffend die 
Zollverhandlungen mit Österreich, anbei den am Schluß jener Depesche angedeuteten letzten 
3 Hier nicht abgedruckt. 
4 Vgl. das folgende Schriftstück. 
65. 1 Siehe Nr. 64.
        <pb n="120" />
        106 Ergebnis der Zollverhandlungen mit Österreich. 
diesseitigen Vermittlungsvorschlag zur gefälligen Kenntnisnahme ergebenst zu übersenden.² 
Wir sind dabei, wie Ew. pp. ersehen werden, der österreichischen Regierung nicht nur 
materiell, sondern auch formell entgegengekommen, indem wir unseren Vorschlag an den, von 
dem österreichischen Bevollmächtigten selbst bezeichneten Weg angeschlossen haben. Unser 
Vorschlag ist, nachdem zuerst Sachsen und demnächst auch Bayern ihm beigetreten waren, 
in der gestrigen Sitzung dem österreichischen Bevollmächtigten mitgeteilt worden. Letzterer 
versuchte erst noch wieder einige Modifikationen darin herbeizuführen, ist aber schließlich 
darauf eingegangen. Das Nähere wollen Ew. pp. aus dem abschriftlich anliegenden Be- 
richt der diesseitigen Bevollmächtigten vom 27. d. M.² gefälligst entnehmen. 
Somit sind die Hauptschwierigkeiten, welche auf dem Gebiete der gegenseitigen Tarif- 
konzessionen lagen, als beseitigt anzusehen. Es kommt nur noch auf Ordnung und Sichtung 
des gesamten Materials und auf Redaktionen an; ich hoffe, daß dabei keine weiteren be- 
sonderen Anstände hervortreten werden, und denke, daß, wenn nichts Unerwartetes da- 
zwischentritt, der Abschluß im Laufe der nächsten Woche wird erfolgen können. Am meisten 
hält die noch erforderliche Feststellung der zum Vertrage gehörigen Tarifanlagen A und B 
auf. Indem ich nicht habe unterlassen wollen, Ew. pp. von dieser Lage der Sache zu 
unterrichten, ersuche ich Sie, in Ihren Unterhaltungen mit dem Grafen Mensdorff zu be- 
tonen, wie ich mich versichert halte, daß der Kaiserliche Herr Minister der auswärtigen An- 
gelegenheiten anerkennen wird, wie sehr mein Bestreben, diese schwierige und durch technische 
Fragen verwickelt gewesene Angelegenheit einem befriedigenden Ergebnis zuzuführen, dem 
aufrichtigen Wunsche entsprungen ist, unsere freundschaftlichen Gesinnungen für Oestreich 
auch auf diesem Gebiete zu bethätigen.³ 
*66. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Kanzleikonzept.] 
Vertraulich. Berlin, den 28. Februar 1865. 
Unter Bezugnahme auf meine heutige Depesche über das bisherige Ergebnis der Zoll- 
verhandlungen mit Österreich¹ erlaube ich mir noch auf einen Gesichtspunkt hinzuweisen, der 
für die weitere Erledigung der Sache von unverkennbarer Bedeutung ist. Der Vertrag 
muß noch dem Landtage vorgelegt werden, und es hängt bei der Ew. pp. bekannten Stimmung 
in demselben in betreff unseres Verhältnisses zu Österreich nicht mit Sicherheit von uns ab, 
die verfassungsmäßige Zustimmung herbeizuführen.² Jedenfalls wird die Stimmung des Land- 
tags wesentlich durch die Haltung bedingt werden, welche die Kaiserlich Österreichische Re- 
gierung auf dem politischen Gebiete uns gegenüber einnimmt. Ew. pp. gefälligem Ermessen 
darf ich es vertrauensvoll überlassen, den vorstehend angedeuteten Gesichtspunkt bei Ihren 
Besprechungen mit Graf Mensdorff zur Geltung zu bringen. 
2 Hier nicht abgedruckt, weil zu sehr ins technische Detail gehend. 
3 Der Schluß des Satzes von den Worten an: „dem aufrichtigen Wunsche ..." eigenhändiger Zusatz 
Bismarcks. 
66. 1 Siehe Nr. 65. 
2 Tatsächlich machte sich, als der Handelsvertrag nach seinem Abschluß dem Abgeordnetenhause vorgelegt 
wurde, in diesem eine starke Strömung gegen ihn geltend. Nur dem entschiedenen Eintreten des Ministerial- 
direktors R. Delbrück (vgl. dessen Lebenserinnerungen II. 336) gelang es, die Annahme am 23. Mai her- 
beizuführen.
        <pb n="121" />
        Tragweite der Konvention vom 16. Januar 1864. 107 
*67. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Berlin, den 1. März 1865. 
Eine in Ew. pp. gefälligem Bericht Nr. 46 vom 21. v. M. erwähnte Äußerung des 
Grafen von Mensdorff über die Tragweite der zwischen Preußen und Österreich bestehen- 
den Vereinbarungen¹ gibt mir zu dem Wunsche Veranlassung, daß Ew. pp. dem Kaiserlichen 
Herrn Minister gegenüber auf diesen Punkt zurückkommen mögen. 
In Bezug auf die Sonderstellung, welche Österreich möglicherweise zu eventuellen bay- 
rischen Anträgen am Bunde einnehmen würde, habe der Herr Graf — wie Ew. pp. be- 
merken — „nicht in Abrede stellen können, daß die am 16. Januar 1864 abgeschlossene Kon- 
vention ein einseitiges Vorgehen einer der beiden deutschen Großmächte eigentlich nicht 
gestatte, aber freilich mit der bestimmten Voraussetzung, daß sich die beiden letzteren über 
sämtliche Fragen der Elbherzogtümer verständigten.“ Ich gestehe, daß mich diese Äußerung 
des Grafen Mensdorff überrascht hat. Hat er damit sagen wollen, daß eigentlich ein 
Abweichen von der Konvention nicht gestattet sei, daß aber diese Verpflichtung andern poli- 
tischen Rücksichten untergeordnet bleibe, und daß es einer der beiden Großmächte frei- 
stehen müsse, eine Sonderstellung einzunehmen, wenn sie dies ihrem augenblicklichen Interesse 
gemäß erachte? Ich kann natürlich eine solche Auslegung der Worte des Herrn Grafen nicht 
annehmen, denn damit würde jedes Vertrauen auf die Wirkung dieser und ähnlicher Ver- 
abredungen aufhören — Verabredungen, auf welche damals gerade das Wiener Kabinett 
ganz besonderen Wert legte, indem es ihm darauf ankam, Preußen von entscheidenden und 
einseitigen Schritten ohne Österreichs Zustimmung — zu welchen die Königliche Regierung 
damals von vielen Seiten gedrängt wurde — abzuhalten. 
Die Verständigung über die Zukunft der Elbherzogtümer bildet allerdings die Vor- 
aussetzung — aber für jedes Vorgehen der beiden Mächte; und wir können daraus eben 
nur folgern, daß, solange diese Voraussetung nicht erfüllt, diese Verständigung nicht erreicht 
ist, ein Vorgehen überhaupt nicht stattfinden kann, sondern der status quo erhalten bleiben 
muß, bis die Verständigung erreicht. Es wäre eine seltsame Folgerung, die der Herr Graf 
von Mensdorff gewiß nicht beabsichtigt haben kann, daß zu irgendeiner beliebigen Zeit, 
weil die Verständigung noch nicht stattgefunden hat, während der darüber noch schwe- 
benden Verhandlungen eine der beiden Mächte sich durch einseitiges Vorgehen von der Ver- 
abredung lossagen könne! Dadurch würde ja auf die Verständigung selbst verzichtet und 
dieselbe freiwillig unmöglich gemacht werden. Das Geltendmachen der verschiedenen Auf- 
fassungen innerhalb der Verhandlungen ist eben der Weg zur Verständigung; 
durch die Einnahme einer bestimmt ausgesprochenen Sonderstellung am Bunde zu den Fragen 
über die Zukunft aber würde dieser Weg der Verständigung verlassen und der Entscheidung 
präjudiziert — wodurch dann allerdings auch der andere Teil in die Lage gebracht würde, 
eine Sonderstellung einzunehmen und eigene Zwecke verfolgen zu können. 
Wir unsererseits haben, wie Ew. pp. bekannt ist, in allen unseren Äußerungen sowohl den 
europäischen Mächten gegenüber, wie am Bundestage immer daran festgehalten, daß wir 
die Lösung der Frage der Elbherzogtümer und die Entscheidung der Zukunft derselben nur 
in Gemeinschaft mit Österreich erstreben. Wir verlangen, solange die Verständigung nicht 
erreicht ist, nur die Aufrechterhaltung des Bestehenden, welches die völlige Gemeinschaft des 
1 Vgl. Nr. 58.
        <pb n="122" />
        108 Indiskretionen des österreichischen Botschafters in Paris. 
Besitzes mit Österreich ist. Wir halten uns demnach streng an die Konvention vom 16. Januar 
1864 und haben der Kaiserlichen Regierung nach keiner Seite hin einen Grund gegeben, von 
derselben abzuweichen, und wir hegen das Vertrauen zu der letzteren, daß auch sie keine der 
darin bedungenen Verständigung vorgreifenden Entschlüsse fassen werde. 
Ew. pp. ersuche ich ergebenst, sich im Sinne dieses Erlasses gegen den Herrn Grafen von 
Mensdorff auszusprechen. 
*68. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Die Indiskretionen Wiener und Pariser Blätter über den diplomatischen Schriftwechsel 
zwischen Berlin und Wien, über die Bismarck schon wiederholt hatte Klage führen müssen 
(vgl. Nr. 45, 74), wollten kein Ende nehmen. Immer wieder, so am 2. und 14. Februar, mußte 
Bismarck Freiherrn von Werther anweisen, bei dem österreichischen Ministerpräsidenten vor- 
stellig zu werden und sich vor allem über das Verhalten des österreichischen Botschafters in 
Paris Fürsten Metternich, der die Pariser Presse in preußenfeindlichem Sinne beeinflussen 
ließ, zu beschweren. Graf Mensdorff gab auch, wie Freiherr von Werther am 21. Februar 
berichtete, zu, daß Fürst Metternich es an Vorsicht und Diskretion habe mangeln lassen; doch 
knüpfte er daran lediglich den Ausdrucke der Hoffnung, daß der Fürst in Zukunft mehr Vorsicht 
beobachten werde. Wie wenig solche Erwartungen berechtigt waren, sollte schon die nächste 
Zukunft ergeben. 
Berlin, den 1. März 1865. 
Aus Ew. pp. gefälligem Bericht Nr. 49 vom 21. v. M. habe ich entnehmen dürfen, daß 
der Herr Graf von Mensdorff die Haltung gewisser, der Verteidigung angeblicher öster- 
reichischer Interessen in der französischen Presse gewidmeter Organe nicht billigt, und daß 
selbst der Kaiserliche Botschafter in Paris den Gebrauch, welchen diese Organe von ihren 
Beziehungen zur Botschaft gemacht, als nicht korrekt erkannt hat. Um so mehr hat mich 
aber ein Artikel des „Mémorial diplomatique“ in seiner Nummer vom 26. v. M. überraschen 
müssen, in welchem mit einer an das Unglaubliche grenzenden Unbefangenheit zu gleicher Zeit 
das intimste Verhältnis zu der Kaiserlichen Botschaft und die offene Tendenz der Herbei- 
führung eines gegen Preußen gerichteten österreichisch-französischen Bündnisses eingestanden, 
und es dreist und öffentlich zu verstehen gegeben wird, daß die Bemühungen des Fürsten 
Metternich auf das gleiche Ziel gerichtet seien und die Unterstützung des Herausgebers in der 
Presse von dem Fürsten in diesem Sinne angenommen und durch Mahnungen zur Mäßigung 
geleitet werde. Ew. pp. finden diesen Artikel, falls Ihnen das „Mémorial diplomatique“ 
selbst nicht zur Hand sein sollte, auch in der Nr. 50 der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ 
vom 28. Februar in einer Übersetzung abgedruckt; und ich halte es für nötig, daß Sie den 
Herrn Grafen von Mensdorff auf die Wirkung aufmerksam machen, welche solche Kund- 
gebungen hier wie in Frankreich hervorbringen müssen. 
Wie sehr man auch anzunehmen geneigt sein mag, daß die Erklärungen des Herrn 
Debraux über seine Beziehungen zu dem Fürsten Metternich in großsprecherischer Weise 
übertrieben sein mögen, so ist doch sein uns in allen Details bekanntes Verhältnis zur 
Kaiserlichen Botschaft und die Einwirkung der letzteren auf sein Blatt nicht nur für das fran- 
zösische Kabinett, sondern auch für das Pariser Publikum eine offenkundige Tatsache. Wie 
kann unter solchen Umständen in Frankreich der dem Interesse des allgemeinen Friedens so 
förderliche Glaube an die Festigkkeit des Bündnisses der deutschen Mächte erhalten werden? 
muß man nicht vielmehr in Paris die Hoffnung schöpfen, daß früher oder später die Ver-
        <pb n="123" />
        Beeinflussung der französischen Presse. Aufnahme der Februarforderungen in Wien. 109 
treter andrer deutscher Regirungen dem Beispiele folgen werden, welches der Kaiserlliche 
Botschafter anscheinend giebt?¹ 
Je volleres Vertrauen wir in die Gesinnung des gegenwärtigen Leiters der österrei- 
chischen auswärtigen Politik setzen — ein Vertrauen, in welchem wir ganz mit den von 
Ew. pp. so oft dargelegten Überzeugungen übereinstimmen — um so unerklärlicher ist uns 
diese Haltung des Botschafters in Paris. Würde nicht der Herr Graf von Mensdorff ge- 
rechten Grund zur Beschwerde zu haben glauben, wenn der Königliche Botschafter, statt sich 
streng an die von seiner Regierung ihm vorgeschriebene Politik zu halten, sich offenkundig 
durch ein von ihm abhängiges Blatt mit Tendenzen identifizieren ließe, welche eingestan- 
denerweise auf die Lösung der bisherigen innigen Beziehungen zwischen den beiden deutschen 
Mächten, auf ein gegen Österreich gerichtetes Bündnis zwischen Preußen und Frankreich 
hinarbeiteten? Ew. pp. kennen die dem Grafen von der Goltz in dieser Beziehung erteilten 
Instruktionen und wissen, wie wenig er im Sinne derselben handeln würde, wenn er seine 
Aufgabe, die freundlichen Beziehungen zum Hofe der Tuilerien zu pflegen, in dem Sinne 
gegen Österreich ausführen wollte, wie das „Mémorial diplomatique“ zu verstehen gibt, 
daß der Fürst Metternich es gegen Preußen täte. Wir haben den Tendenzen, welche dieses 
Blatt, und zwar nicht dieses allein, in der französischen Presse unter Begünstigung des Kaiser- 
lichen Botschafters verfolgt, nichts Ähnliches entgegengestellt; und wir wünschen nicht, daß die 
Haltung des letzteren und die Konnivenz seiner Regierung ihm gegenüber uns in der Verteidi- 
gung und Sicherung unserer eigenen Interessen zu einem anderen Auftreten nötigen möge; aber 
wir müssen dringend wünschen, daß das Kaiserliche Kabinett sich über die Folgen nicht 
täuschen möge, welche diese Haltung seines Vertreters in Paris und der Eindruck, den die 
letztere notwendig in Preußen und Deutschland hervorbringen, für das Vertrauen der beiden 
deutschen Mächte zueinander haben muß. 
Ich ersuche Ew. pp. ergebenst, sich in diesem Sinne offen und eindringlich gegen den 
Herrn Grafen von Mensdorff auszusprechen. 
*69. Telegramm an den Gesandten in Wien 
Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Am 27. Februar hatte Freiherr von Werther ausführlich über die ersten Eindrücke 
berichtet, die die Februarforderungen in Wien hervorriefen. Sie waren durchaus ungünstige. 
Graf Mensdorff erklärte vor allem die projektierte Verschmelzung der Einrichtungen des Heeres 
und der Flotte der Herzogtümer mit der preußischen Armee und Marine als mit den Hoheits- 
rechten eines selbständigen Bundesstaates völlig unvereinbar. Noch schärfer äußerte sich Kaiser 
Franz Joseph gegenüber dem preußischen Gesandten. Hiernach konnte für Bismarck kaum ein 
Zweifel obwalten, daß die  ausführliche schriftliche Antwort, die Graf Mensdorff in Aussicht 
stellte, ablehnend ausfallen werde. 
Berlin, den 2. März 1865. 
Ihre Depeschen durch Feldjäger heute morgen eingegangen. Graf Karolyi noch ohne 
Instruktion, aber seine Äußerungen, die sich voraussichtlich auf allgemeine Instruktionen und 
auf ihm bekannte Wiener Auffassung gründen, weniger schroff als die Ihnen gegenüber ge- 
tanen. Ihre Berichte haben Seiner Majestät vollständig vorgelegen. Der König ist ent- 
schlossen, auf dem für notwendig Erkannten zu beharren. Ein wesentliches Nachlassen von 
 1 Der Schluß des Absatzes von den Worten an: „wie kann unter solchen Umständen ... " eigenhändiger Zusatz Bismarck.
        <pb n="124" />
        110 Zedlitz soll in den Herzogtümern Zügel straffer anziehen. 
unseren Forderungen ist unmöglich. Ist auf dieser Grundlage keine Verständigung 
mit Wien zu hoffen, so können wir nicht Anstand nehmen, mit einem anderweit zu formu- 
lierenden Programm vor unsere Kammern, vor den Bund und vor die öffentliche Meinung 
zu treten. Dies nicht zur wörtlichen Mitteilung, sondern zum Abmessen Ihrer Haltung. Lassen 
Sie indessen dem Grafen Mensdorff keinen Zweifel darüber, daß wir unsere Forderungen 
nach reiflicher und wiederholter Erwägung als eine politische Notwendigkeit für uns erkannt 
haben. 
*70. Erlaß an den Kommissar für Schleswig-Holstein 
und Lauenburg Freiherrn von Zedlitz. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Bei der nach der Berichterstattung Freiherrn von Werthers (vgl. die Vorbemerkung zu 
Nr. 69) zu erwartenden Ablehnung der Februarforderungen durch Österreich drängte sich 
Bismarck die Notwendigkeit auf, in den Elbherzogtümern, zumal angesichts der konniventen 
Haltung, die der österreichische Zivilkommissar gegenüber der Augustenburgischen Agitation ein- 
nahm, die Zügel straffer anzuziehen. 
Vertraulich. Berlin, den 3. März 1865. 
Die Phase, in welche die Frage über die Zukunft der Herzogtümer durch unsere letzten 
Kommunikationen mit Wien getreten ist, veranlaßt mich, Ew. pp. vertraulich einige Direk- 
tionen für die im Lande selbst einzunehmende Haltung zu geben. 
Es sind nämlich in der vorigen Woche diejenigen Forderungen, welche Preußen an einen 
neu zu konstituierenden Staat Schleswig-Holstein behufs eines für beide Teile notwendigen 
Anschlusses würde stellen und deren Erfüllung ihm vor jeder Entscheidung über die Herzog- 
tümer würde verbürgt sein müssen, formuliert und in Wien vorgelegt worden.¹ Da sie vor- 
erst noch den Gegenstand vertraulicher Beratungen zwischen den beiden Kabinetten bilden, so 
bin ich nicht in der Lage, sie ihrem Wortlaute nach mitzuteilen; doch werden Ew. pp. über 
den allgemeinen Charakter derselben nicht im Zweifel sein. Eine bestimmte Rückäußerung 
der Kaiserlich Österreichischen Regierung ist darauf noch nicht erfolgt, aus der Aufnahme, 
welche sie in Wien vorläufig gefunden haben, können wir indes bereits mit Sicherheit fol- 
gern, daß die Antwort zunächst eine ablehnende sein, und daß das Wiener Kabinett sie 
höchstens als Anknüpfungspunkt für weitere Verhandlungen ansehen wird. 
Da wir unsererseits fest entschlossen sind, an den Forderungen, die wir als eine politische 
Notwendigkeit für uns und für die Herzogtümer erkannt haben, festzuhalten und weder eine 
Entscheidung über die letzteren zuzulassen noch unsere Position in denselben aufzugeben, ehe 
unsere Ansprüche sichergestellt sind: so ist eine längere Fortdauer des Provisoriums als wahr- 
scheinlich zu betrachten. 
Während dieses Provisoriums ist es nun erforderlich, die Zügel straffer anzuziehen und 
der bisher noch geduldeten einseitigen Augustenburgischen Agitation mit Entschiedenheit ent- 
gegenzutreten und namentlich dieselbe in den Beamtenkreisen zu bekämpfen. 
Diese Agitation hat sich in der letzten Zeit hauptsächlich auf die Konnivenz, ja Be- 
günstigung Ihres österreichischen Kollegen gestützt;² und Herr von Halbhuber hat darin 
1 Vgl. Nr. 62 nebst Anlage. 
2 Vgl. dazu Nr. 63.
        <pb n="125" />
        Augustenburgische Tätigkeit Halbhubers. 111 
ohne Zweifel im Sinne seiner Regierung zu handeln geglaubt, ist wahrscheinlich auch von 
Wien aus in diesem Sinne instruiert, weil man dort den Erbprinzen von Augustenburg als 
die leichteste und nächste Lösung ansieht. Der letztere ist indes in keiner Weise der ausschließ- 
liche Kandidat der österreichischen Regierung; vielmehr hat uns die letztere wiederholt und 
bis auf diesen Tag ihre volle Bereitwilligkeit erklärt, den Großherzog von Oldenburg an- 
zunehmen, wenn wir denselben als unseren Kandidaten aufstellen und durch seine Einsetzung 
der ganzen Sache einen raschen Abschluß geben wollten.³ Die Kenntnis dieses Umstandes wird 
Ihnen ein Mittel sein, um die Augustenburgische Tätigkeit Ihres Kollegen zu paralysieren. 
Es ist weder dem letzteren selbst noch dem Lande zu verhehlen, daß die Augustenburgische 
Partei jede Aussicht verliert, sobald die oldenburgische Kandidatur ernstlich in den Vorder- 
grund gestellt wird, und daß wir es daher in der Hand haben, die Augustenburgische Kandi- 
datur auch ohne den Anfall des Landes an Preußen mit einem Male abzuschneiden. 
Die Überzeugung davon, daß sie schließlich von Österreich wird im Stiche gelassen 
werden, wird den Eifer der Augustenburgischen Partei abkühlen, namentlich in den Beamten- 
kreisen. Ew. pp. wollen überdies gegen jede solche Parteinahme in diesen Kreisen unnach- 
sichtlich vorgehen, soweit Ihnen dazu die Mittel zu Gebote stehen. Ich weiß sehr wohl, daß 
Sie mit direkten Maßregeln zur Absetzung von Beamten und Ersetzung derselben durch 
andere nicht weiter vorgehen können, als die dazu erforderliche Teilnahme Ihres Kollegen 
es Ihnen gestattet. Aber Ew. pp. selbst haben bereits in dem von Ihnen eingeschlagenen 
Verfahren gegen den pp. Jacobsen wegen seiner Teilnahme an der Besprechung bei dem 
Erbprinzen ein Beispiel persönlicher Einwirkung gegeben,⁴ welches ich nur durchaus billigen 
kann, und von dem ich wünsche, daß Sie es in ausgedehnterem Maße zur Anwendung 
bringen. Es werden Ihnen auch bei aller Rücksichtnahme auf Ihren Kollegen dadurch 
Mittel zu Gebote stehen, um den agitierenden Beamten die ernste Mißbilligung ihres Trei- 
bens und die Folgen desselben fühlbar zu machen. Sie werden dieselben nicht im Zweifel 
darüber lassen, daß ihre Zukunft dadurch bedroht ist, und daß die Königliche Regierung 
eventuell die Entfernung aller solcher durch ihre Opposition gegen Preußen kompromittierten 
Beamten zur Bedingung der Einwilligung in irgendeine definitive Entscheidung über die 
Herzogtümer machen wird. Positiven Ausschreitungen gegenüber werden Sie von Ihrem 
österreichischen Kollegen bestimmt die Teilnahme an unnachsichtlicher Bestrafung fordern; 
und wo dieselbe Ihnen verweigert wird, sofort darüber berichten. Überhaupt wünsche ich eine 
fortlaufende und eingehende Berichterstattung über alle Verhältnisse, welche auch Seine Ma- 
jestät der König wiederholt zu befehlen geruht haben. Ich setze voraus, daß Ihnen hierfür 
hinreichende Kräfte zur Disposition stehen, andernfalls würde ich Ew. pp. sofort die geeig- 
neten Kräfte von hier aus zur Verfügung stellen und Ihnen überhaupt in der Anstellung 
von Beamten, welche speziell von Ihnen abbängig sein würden, jede Aushilfe gewähren. 
Gegenüber der Augustenburgischen Partei aber wollen Ew. pp. nicht allein die Nicht- 
begünstigung derselben von seiten Preußens konstatieren, sondern ausdrücklich hervor- 
heben, daß wir unsererseits der Kandidatur des Großherzogs von Oldenburg eine große 
rechtliche und politische Bedeutung beilegen, und daß wir es leichter finden werden, zu seiner 
Einsetzung unsere Zustimmung zu geben, als zu der des Erbprinzen von Augustenburg, dessen 
ausgesprochene Parteigänger noch in der letzten Zeit eine so entschieden feindliche Haltung 
gegen Preußen und seine berechtigten Forderungen eingenommen haben. 
3 Eine so weitgehende österreichische Auslassung ist in den Akten nicht festzustellen. 
4 Vgl. Nr. 63.
        <pb n="126" />
        112 Verständigung mit Bayern über Februarforderungen. 
Ew. pp. darf ich zugleich die große Genugtuung aussprechen, welche ich darüber emp- 
finde, von Ihrem Takt und patriotischen Eifer mit vollem Vertrauen die Lösung der aller- 
dings schwierigen Aufgabe erwarten zu dürfen, welche Ihnen in der Vertretung der preußi- 
schen Interessen in den Herzogtümern zuteil geworden ist, und deren glücklicher Ausführung 
die volle Anerkennung Seiner Majestät des Königs nicht fehlen wird. 
*71. Erlaß an den Gesandten in München Heinrich VII. Prinzen Reuß. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.]¹ 
Am 25. Februar gab der bayrische Ministerpräsident Freiherr von der Pfordten dem 
preußischen Gesandten Heinrich VII. Prinzen Reuß vertraulich unter sehr entgegenkommenden 
Äußerungen den Wunsch zu erkennen, möglichst bald von dem Inhalt der „Februarforderungen“ 
in Kenntnis gesetzt zu werden. „Warum nehmen Sie", so fragte er Reuß, „uns nicht als 
Bundesgenossen? Geben Sie uns ein Zeichen des Vertrauens. Sagen Sie uns ins Ohr, daß 
Sie den Herzogtümern ihre Selbständigkeit lassen wollen, daß Sie aber aus leicht begreiflichen 
Gründen gewisse Vorteile aus der Organisation jener Länder ziehen müssen, und Sie sollen 
sehen, daß ich mit allen mir zu Gebote stehenden Mitteln Ihre Forderungen unterstützen werde.“ 
Diese Mitteilungen gaben Bismarck Anlaß, umgehend dem Prinzen Reuß den großen Erlaß an 
Freiherrn von Werther vom 22. Februar nebst Anlage (siehe Nr. 62) mit dem Auftrage, dem 
Wunsche Freiherrn von der Pfordtens zu entsprechen, zu übermitteln. Ueber die Aufnahme 
berichtete der Gesandte ausführlich am 1. März. Freiherr von der Pfordten entwickelte in 
seinen Aeußerungen gegen den Prinzen zwar vom bundesrechtlichen Standpunkt aus eine Reihe 
von Bedenken, namentlich im Hinblick auf die verlangte Verschmelzung der Heeres- und Flotten- 
organisation, aber er drückte sich im ganzen doch so maßvoll und selbst entgegenkommend aus, 
daß Prinz Reuß daraus die Hoffnung einer näheren Verständigung schöpfen wollte. 
Vertraulich. Berlin, den 5. März 1865. 
Die Aufnahme, welche Ew. pp. Mitteilungen über die von Preußen an einen neuen 
Staat Schleswig-Holstein zu stellenden Bedingungen bei Herrn von der Pfordten gefunden 
haben, ist derart, daß mir eine Verständigung mit dem Münchener Kabinette nicht ausge- 
schlossen scheint, wenn dasselbe bei näherer Erwägung der Einzelheiten das wirklich für 
uns vorhandene faktische Bedürfnis und den praktischen Zweck ins Auge fassen will. Es 
ist offenbar schon von diesem Gesichtspunkt geleitet worden, wenn es die Territorialabtre- 
tungen, das Oberaufsichtsrecht über den Kanal und das Verkehrswesen als unbedenklich 
ansieht. Bei der Beurteilung der Frage über Heer und Flotte dagegen hat es nach dem 
ersten Eindruck politischen Besorgnissen und seiner bundesrechtlichen Auffassung einen Ein- 
fluß vergönnt, welcher sich vielleicht mindern möchte, wenn auch diese Punkte lediglich vom 
Standpunkt des praktischen Bedürfnisses betrachtet werden. 
Überrascht hat mich zumeist, daß es auch die Einrichtungen in betreff der Flotte be- 
anstandet. Die Verschmelzung der letzteren mit der preußischen ist mir immer als eine so 
einfache und selbstverständliche Notwendigkeit erschienen, daß ich darüber am wenigsten 
Widerspruch befürchtete. Es ist ebenso offenbar, daß der Schutz der Herzogtümer wesentlich 
auf der Flotte beruht, als daß die letzteren selbst ganz außerstande sind, auf ihre eigene 
Hand eine genügende Flotte zu halten, welche sich als ein selbständiges Glied an eine 
preußische Flotte anschließen könnte. Nur durch eine völlige Verschmelzung mit der letzteren 
kann eine maritime Wehrkraft hergestellt werden, welche die deutschen Gewässer beherrscht; 
ohne eine solche würde die für die maritime Entwickelung so günstige, aber dafür auch jedem 
Feinde ebenso günstige Lage der Herzogtümer viel mehr eine Gefahr als ein Vorteil und eine 
Sicherheit für sie selbst und für Deutschland darbieten. Dazu kommt, daß gerade in betreff 
1 Das Konzept trägt den Vermerk von Bismarcks Hand: „V[on] S[einer] M[ajestät] g[enehmigt].
        <pb n="127" />
        Bayrische Bedenken und ihre Widerlegung. 113 
der Flotte weder eine Kollision mit dem Bundesverhältnis noch ein Konflikt mit den Inter- 
essen der Mittel- und süddeutschen Staaten zu besorgen steht. 
Näher liegen die Bedenken, welche der bayrische Herr Minister gegen die vorgeschlagene 
Verschmelzung des Landheeres der Herzogtümer mit dem unsrigen ausgesprochen hat. Aber 
ich bitte ihn auch hier, mit Beiseitesetzung der theoretischen Fragen über Hoheitsrechte und 
Souveränität geradezu die Gefahren ernstlich ins Auge zu fassen, welche für uns und für 
ganz Deutschland aus einem hinter der beabsichtigten Einrichtung zurückbleibenden Ver- 
hältnis entspringen müssen. Die Herzogtümer sind der nächste Angriffs- und der schwächste 
Verteidigungspunkt gegen einen jeden von Norden kommenden Feind. Kann Herr von der 
Pfordten es im Interesse Deutschlands gerechtfertigt erachten, daß einem solchen Feinde 
auch im ersten Anlauf nur die sicher in jeder Beziehung ungenügende Macht eines so kleinen 
Staates entgegengestellt werde, wie Schleswig-Holstein auch in seiner Vereinigung es bleiben 
wird? Kann ein solcher Staat eine den so unermeßlich gesteigerten Anforderungen der Neu- 
zeit irgendwie genügende Wehrkraft bei sich ausbilden? Wir haben die Erfahrung in 
Deutschland selbst gemacht, was die Kontingente kleiner Staaten bedeuten können; und ich 
brauche auf keine Einzelheiten hinzuweisen. Aber ich sollte glauben, daß gerade der Minister 
eines größeren Staates, welcher imstande ist, ein selbständiges und tüchtiges Wehrsystem bei 
sich auszubilden und auch in dieser Beziehung auf eigenen Füßen zu stehen, es am meisten 
empfinden und am leichtesten erkennen müßte, wie wenig ein Staat wie Schleswig-Holstein 
den Anforderungen selbständig genügen kann, die in dieser Hinsicht an ihn als Grenzhüter 
Deutschlands im Norden gestellt werden müßten. Es kommt nicht darauf an, ob so und so 
viel mehr Truppen aufgestellt werden können, sondern bei weitem mehr auf die Qualität 
dieser Truppen, auf die moralisch und technisch unberechenbar vermehrte Kraft, welche diese 
Truppen durch vollkommene Ausbildung und durch ihre organische Einfügung in ein 
größeres Ganze gewinnen. Wir müssen daher allerdings an die Herzogtümer und ihre Wehr- 
kraft größere Anforderungen machen, als die, welche in Militärkonventionen mit andern 
deutschen Staaten ihren Ausdruck finden könnten. Es muß uns ganz besonders daran 
liegen, nicht nur in wirklichen Kriegszeiten die strategische Verfügung über diese Truppen 
zu haben, sondern auch ihre Ausbildung selbst in die Hand zu nehmen, so daß wir unter 
allen Umständen ebenso sicher auf sie, wie auf jeden Teil unserer Armee rechnen können. 
Nur dann sind wir imstande, vorkommendenfalls die letzteren zum wirksamen Schutz der 
übrigen Grenzen Deutschlands neben den bayrischen und österreichischen wirksam zu ver- 
wenden, ohne den Norden zu entblößen; und daß ein solches doppeltes Bedürfnis ent- 
stehen kann, wird der bayrische Herr Minister gewiß nicht in Abrede stellen. Wie 
auch die politischen Verhältnisse sich gestalten mögen, — militärisch werden wir 
die Herzogtümer um unser selbst willen nie schutzlos lassen und auch einem 
ersten Anlauf nicht preisgeben dürfen. Wir müssen daher auch militärisch im- 
stande sein, diesen Schutz wirksam auszuüben, ohne uns auf andern Punkten zu 
schwächen. Wie bald ein solcher Schutz notwendig werden könnte, dafür wollen Ew. pp. 
einen Beweis daraus entnehmen, daß, wie wir aus sicheren Nachrichten erfahren, unter den 
Anhängern Dänemarks in Schleswig jetzt die Parole ausgegeben wird, für den Erbprinzen 
von Augustenburg zu stimmen und zu wirken, „weil unter einer schwachen selbständigen Herr- 
schaft die meiste Chance vorhanden sei, wieder an Dänemark zu kommen“. Allerdings ist es 
nicht wahrscheinlich, daß Dänemark allein oder auch im Bunde mit Schweden bei sonstigem 
Frieden in Europa die Herzogthümer demnächst angreifen werde. Wohl aber müssen wir 
darauf gefaßt sein, daß im nächsten größeren Kriege, in den Deutschland verwickelt wäre, 
V. 8
        <pb n="128" />
        114 Preußen fordert nur das militärisch und technisch Notwendige. 
ein solcher Angriff, unterstützt vielleicht von der Flotte einer Großmacht, erfolgen werde. 
Dann haben wir an jener Gränze voraussichtlich nicht auf die Hülfe Oestreichs oder des 
Bundes zu zählen, weil beide anderweit nothwendig sein werden. Für diesen fast mit Sicher- 
heit früher oder später eintretenden Fall aber würden wir uns Vorwürfe machen müssen, 
wenn wir nicht rechtzeitig die möglichst vollkommenen Einrichtungen zur Wehrfähig- 
keit dieses so gefährdeten Angriffspunktes hergestellt hätten.² Ew. pp. werden mit 
voller Wahrheit Herrn von der Pfordten versichern können, daß nicht die politi- 
schen Hintergedanken der Ausübung einer Art von Oberhoheit über einen Staat, welcher 
unserem politischen System doch immer auch ohne solche Einrichtungen wesentlich sich würde 
anschließen müssen, sondern die einfache Anschauung der militärischen und technischen Not- 
wendigkeit das Motiv zu unsern Forderungen bilden. Ich kann hinzufügen, daß gerade Seine 
Majestät der König — dessen persönliche Gesinnung alle seine Mitfürsten immer von solchen 
Hintergedanken freigesprochen haben — persönlich auf diese militärischen Einrichtungen den 
größten Wert legt und von den Forderungen, die er in dieser Beziehung stellen zu müssen 
glaubt, in keiner Weise ablassen wird, gerade weil er sie als eine militärische Notwendigkeit 
erkennt.  
Der bayrische Herr Minister selbst scheint sich dieser Auffassung nicht zu verschließen, 
indem er im Gespräch mit Ew. pp. nach einem Ausweg gesucht hat, um das Materielle 
unserer Forderungen durch die etwas veränderte Form einer zunächst auf eine bestimmte 
Zeit geschlossenen Konvention zu bewahren. Ew. pp. werden aus meinen obigen Bemer- 
kungen entnehmen, daß es auch uns mehr auf die Sache als auf die Form ankommt, daß 
wir aber allerdings in der Sache selbst nichts Wesentliches aufgeben können, wenn wir nicht 
anstatt eines Zuwachses von Macht, welchen eine unbegründete Eifersucht uns mißgönnt, 
gegen welchen aber Herr von der Pfordten selbst keine Einwendungen erheben will, uns 
geradezu vermehrten Gefahren und einer größeren Unsicherheit unserer Stellung aussetzen 
wollen. Ersuchen Sie den bayrischen Herrn Minister, die Sache einfach von den praktischen, 
technischen und militärischen Gesichtspunkten aus ins Auge zu fassen, und besprechen Sie 
den Gegenstand in diesem Sinne mit ihm eingehend und offen, wobei Sie ermächtigt sind, 
die Vorlesung dieses Erlasses zugrunde zu legen. 
Nachschrift.³ Nachträglich bemerke ich noch und stelle Ew. pp. anheim, dies geltend 
zu machen, daß unsere Vorschläge in betreff des Bundeskontingentes mit dem Wortlaute 
der Bundeskriegsverfassung nicht im Widerspruche stehen. Nach letzterer würde es unzu- 
lässig sein, das Holsteinsche Bundeskontingent dem preußischen Bundeskontingente einzuver- 
leiben. Dagegen ist es nicht ausgeschlossen, daß der Herzog von Holstein sein Bundeskontin- 
gent in Gestalt solcher preußischer Truppen stelle, welche dem preußischen Bundeskontingente 
nicht angehören. Die früheren Herzöge von Holstein, gleichzeitig Könige von Dänemark, 
designierten als ihr Bundeskontingent beliebige Teile der dänischen Armee, welche ihren 
Ersatz aus den außerdeutschen Bestandteilen der dänischen Monarchie zogen, und der Bund 
hat nicht vermocht, gegen diese ihm unwillkommene Einrichtung wirksamen Einspruch zu er- 
heben; es wurde vielmehr bei den desfallsigen Erörterungen mit Widerstreben, aber doch 
allgemein anerkannt, daß ein Bundesglied berechtigt sei, sein Kontingent in Truppen belie- 
biger Nationalität zu stellen, sobald dieselben nur vollzählig und diensttüchtig seien. 
2 Der Passus von den Worten an: „Allerdings ist es nicht wahrscheinlich ..." eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
3 Die Nachschrift beruht laut Aktennotiz auf Diktat Bismarcks.
        <pb n="129" />
        Das Verhältnis Bayerns zu Preußen. 115 
Außerdem findet die Vertretung in Bezug auf das Kontingent bei verschiedenen 
Bundesstaaten bereits statt, und namentlich bei Luxemburg, für welches preußische Truppen 
zur Bundesarmee gestellt werden. 
72. Erlaß an den Gesandten in München Heinrich VII. Prinzen Reuß. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Bei Gelegenheit der Erörterungen über die preußischen Februarforderungen (vgl. Nr. 71) 
hatte Freiherr von der Pfordten gegenüber dem Prinzen Reuß auch Ausführungen über das 
Verhältnis Bayerns zu Preußen gemacht, die der Gesandte in einem besonderen, ganz vertrau- 
lichen Berichte vom 2. März wiedergab. Es hieß darin u. a.: „Freiherr von der Pfordten 
ging davon aus, daß ihm immer fälschlich ein systematischer Haß gegen Preußen vorgeworfen 
würde. Dies sei durchaus unmotiviert. Wenn er sich häufig in der Lage befunden hätte, als 
Preußens Gegner aufzutreten, so habe diese Stellung in dem einfachen Gesetze der Notwehr 
seinen Grund gehabt. Seit 15 Jahren habe Preußen bei allen in diesem Zeitraume aufgetauchten 
und teilweise versuchten Reformplänen niemals unterlassen, das bayrische Selbstgefühl zu ver- 
letzen, und stets vergessen, daß der bayrische Staat eine andere Berücksichtigung und eine andere 
Behandlung verdiene, als z. B. die norddeutschen Mittelstaaten. — Es sei ein strategisch wie poli- 
sch feststehender Grundsatz, daß das preußische Machtgebiet sich nicht südlicher als Mainz er- 
strecken könnte. Es sei daher vollkommen gerechtfertigt, daß Preußen bestrebt sei, seinen Einfluß 
bis zur Ausübung der Oberhoheit über jene deutschen Gebiete auszudehnen. Der historische Beruf 
Preußens, den er durchaus nicht verkenne, ginge bis zu jener Grenze, aber auch nicht weiter, 
und es sei eben zu beklagen, daß die Grenze dieses Berufes in Preußen durch alle Klassen der 
Gesellschaft verkannt würde. Jeder Staatsmann, jeder Deputierte, jeder Politiker überhaupt 
spräche mit der größten Unbefangenheit von einer dereinst bevorstehenden Eroberung Bayerns; 
dies müsse in diesem Lande notwendig verletzen, weil man seiner Lebensfähigkeit in hohem 
Grade bewußt sei, und daher käme es, daß Bayern, welches gar keinen Grund habe, nicht in 
den besten Beziehungen zu Preußen zu leben, und kein Interesse darin sähe, sich den berechtigten 
preußischen Ambitionen zu widersetzen, wider seinen Willen in eine fortgesetzte defensive Position 
hineingezwungen würde. — Er, der Minister, dächte sich die Zukunft Deutschlands folgender- 
maßen: Preußen als starke norddeutsche Macht bis Mainz, Österreich in seiner jetzigen Gestalt 
und daneben die Gruppe des südwestlichen Deutschlands, welche den Beruf habe, als selbständiger, 
lebensfähiger Körper das vermittelnde Glied zwischen den beiden Großmächten zu bilden und die 
Einigkeit derselben, auf welcher die Macht Deutschlands nach außen beruhe, zu fördern. Wolle 
Preuhen sein Machtgebiet auch auf diese Gruppe ausdehnen, so nutze dies nichts, wenn es nicht 
auch Österreich zertrümmere, um durch Böhmen und das deutsche Österreich die fehlerhafte 
Zeichnung seiner auf diese Weise hergestellten Grenzen zu korrigieren. Eine Zertrümmerung 
Österreichs als deutsche Macht    
 
 
könne man aber auch in Preußen nicht wünschen. Österreich sei ein vorwiegend slawisches Reich, welches nur durch seinen Geist und seinen heutigen Charakter als deutsche Macht deutsch sei; wolle man ihm diesen Charakter durch vollständiges Hinausdrängen aus Deutschland rauben, so würde man ein dem Geiste nach slawisches Reich gründen. Und dann befände sich Deutschland eingekeilt zwischen zwei mächtigen slawischen und zwei romanischen Reichen." 
Ganz vertraulich. Berlin, den 5. März 1865. 
Die Mitteilungen, welche Ew. pp. mir über die vertraulichen Äußerungen des Herrn 
von der Pfordten in Hinsicht auf die allgemeine Richtung seiner Politik gemacht haben, 
enthalten so vieles, mit dem ich mich in Übereinstimmung finde, und verraten in einzelnen 
Punkten wieder so unbegründete Besorgnisse, welche nur auf einem Mißverständnis der 
wirklichen preußischen Politik beruhen können, daß ich es für meine Pflicht erachten muß, 
mich darüber offen gegen Ew. pp. auszusprechen. 
Es kann doch gewiß nur ein Mißverständnis sein, wenn Herr von der Pfordten bemerkt, 
daß Bayern sich im Stande der Notwehr gegen Preußen befinde. Dies würde eine 
aggressive Politik und Pläne einer Machterweiterung voraussetzen, welche der König- 
lichen Regierung fremd sind, und welche ich nach meiner Auffassung geradezu als undenk- 
bar bezeichnen darf. Herr von der Pfordten wird uns nicht für Äußerungen und Wünsche 
verantwortlich machen wollen, welche in Zeitungen oder auf der Tribüne, sei es in Volks-
        <pb n="130" />
        116 Preußen denkt nicht an Mediatisierung Bayerns. 
versammlungen oder selbst in den Kammern von einzelnen Personen getan sein mögen, 
welche weder einen Beruf zur Politik noch irgendwelchen Einfluß auf die Regierung haben. 
Er würde, wenn er aus eigener Anschauung von unseren Verhältnissen Kenntnis nehmen 
könnte, sich leicht überzeugen, daß weder in den Kreisen der Regierung noch auch in irgend 
welchen anderen Kreisen, die einer richtigen Auffassung der Verhältnisse fähig sind, und die 
politisch überhaupt mitzählen können, der von ihm erwähnte Gedanke einer Eroberung 
oder Mediatisierung Bayerns in irgend welcher Form als etwas Mögliches oder zu Erstre- 
bendes Platz findet. Auch in Preußen wird in den Kreisen, welche überhaupt zu politischem 
Urtheil befähigt sind, die selbständige Bedeutung Baierns vollständig erkannt,¹ welche der 
bayrische Herr Minister mit so gerechtem Selbstgefühl betont. Bayern ist vielleicht das ein- 
zige deutsche Land, dem es durch seine materielle Bedeutung durch die bestimmt ausgeprägte 
Stammeseigentümlichkeit und die Begabung seiner Herrscher gelungen ist, ein wirkliches 
und in sich selbst befriedigtes Nationalgefühl auszubilden. Die Bedeutung Baierns steht 
nicht hinter der anderer europäischer Staaten zurück, welche selbständig in Europa bestehn, 
ohne sich an einen Bund zu lehnen und ohne eine Verletzung ihrer Unabhängigkeit zu be- 
sorgen. Könnte Herr v. d. Pf[ordten] factisch die Probe anstellen, die Lage der Dinge eine 
Zeitlang aus der Perspective eines Preußischen Ministers ins Auge zu fassen, so bin ich 
gewiß, daß er sich bald überzeugt hätte, wie der Ehrgeiz, Baiern von Berlin aus beherr- 
schen zu wollen, garnicht zu den Versuchungen gehört, die einem conservativen u[nd] beson- 
nenen Staatsmann in dieser Stellung nahe treten; er würde gleich mir finden, daß unsre 
Verhältnisse uns auf die Bundesgenossenschaft mit Baiern hinweisen, aber nicht auf das 
excentrische Streben, uns einen kräftigen, in sich zufriedenen u[nd] abgeschlossenen, geogra- 
phisch u[nd] volksthümlich zur Selbständigkeit berufnen Staat mit Gewalt oder List zu 
assimiliren.² 
Wenn er die Entwicklung der Dinge bei uns und in Deutschland, die Persönlichkeit 
Seiner Majestät des Königs selbst und die von seiner Regierung eingenommene Stellung 
unbefangen und sorgfältig prüft, so sollte ich meinen, daß er an der Aufrichtigkeit dieser 
Äußerung nicht zweifeln könnte. 
Eine preußische Regierung, welche sich von doktrinärer Überschwänglichkeit freihält, 
kann meines Erachtens die Grenzen unserer eigentlichen und aktiven politischen Sphäre in 
Deutschland nur in derselben Weise ziehen, wie Herr von der Pfordten es tut. Diese 
Sphäre ist uns durch unsere geographische Lage in der Art gegeben, daß es eine Pflicht der 
Selbsterhaltung ist, dieselbe nicht beeinträchtigen zu lassen, vielmehr sie mit unserem poli- 
tischen Einfluß auszufüllen. Die darüber hinaus  liegenden deutschen Staaten, und Bayern 
in erster Linie, haben für uns die Bedeutung eines gemeinsamen und einträchtigen Zusammen- 
wirkens für Deutschlands Sicherheit, Macht und Größe. Daß ein anderes Verhältnis ohne 
die größte Gefährdung Deutschlands nicht möglich ist, hat schon die Erfahrung über die 
von so verschiedenen Seiten gemachten abortiven Pläne gezeigt. Ich brauche wohl kaum 
hinzuzufügen, daß die Gedanken an ein Hinausdrängen Österreichs aus Deutschland zum 
Zweck einer Alleinherrschaft Preußens, deren der bayrische Herr Minister erwähnt, uns 
ebenso fern liegen. 
Wir haben — das können Ew. pp. mit Entschiedenheit versichern — keine Reform- 
1 Der Anfang dieses und der Schluß des vorhergehenden Satzes von den Worten an: „in irgend welcher 
Form ..." eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
2 Der Schluß des Absates von dem Satze an: „Die Bedeutung Baierns steht ..." eigenhändiger Zusatz 
Bismarcks.
        <pb n="131" />
        Fühlungnahme mit Hannover wegen Februarforderungen. 117 
oder Umgestaltungspläne Deutschlands in Absicht. Wir sehen das Heil Deutschlands nicht 
in doktrinären Reformen, sondern in einer einträchtigen Politik der deutschen Regierungen. 
Wir halten also auch an der Hoffnung fest, an Bayern — nach dem eignen Ausdruck des 
Herrn von der Pfordten — anstatt eines Widersachers einen eng befreundeten Bundes- 
genossen zu finden. 
Meine eigene Überzeugung ist es immer gewesen, daß Bayern der naturgemäße Bundes- 
genosse Preußens sei. Ich habe diese Auffassung auch in meiner früheren Stellung in Frank- 
furt wiederholt und offen gegen meine bayrischen Kollegen ausgesprochen, bin aber stets 
einer ablehnenden Haltung und dem Gedanken begegnet, daß nur Österreich der natürliche 
Bundesgenosse Bayerns zum Schutze gegen Preußen sei. Ich würde es als eine höchst 
erfreuliche Wendung begrüßen, wenn Bayern unter der Leitung des Herrn von der Pfordten 
sich überzeugte, daß es eines Bundesgenossen zu diesem Zweck nicht bedarf. Es würden 
dann die in der politischen Lage beider Länder naturgemäßen Beziehungen ihrer Cabinete 
sich von selbst herausbilden und bei uns von einem vollen Vertrauen zu der Person des aus- 
gezeichneten Staatsmannes getragen werden, den König Ludwig an die Spitze der Geschäfte 
berufen hat.³ 
Möge es Ew. pp. Durchlaucht gelingen, durch die offene Darlegung unserer Politik, 
zu welcher die obigen vertraulichen Bemerkungen [dienen mögen], welche Sie durch Vor- 
lesung ihrem ganzen Inhalt nach zu seiner Kenntnis zu bringen ermächtigt sind, ihn davon 
zu überzeugen. 
Auszugsweise bei M. Doeberl, Bayern und die Bismarckische Reichsgründung, S. 2 f. 
*73. Erlaß an den Gesandten in Hannover 
Prinzen zu Isenburg-Büdingen. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Berlin, den 6. März 1865. 
Ew. pp. habe ich bereits zu Ihrer persönlichen Kenntnisnahme die Bedingungen über- 
sandt, welche wir als das Programm unserer Stellung zu einem eventuellen Staate Schles- 
wig-Holstein in Wien vorgelegt haben. Ich ersuche Ew. pp. nun ergebenst, auch dem Herrn 
Grafen von Platen den Inhalt derselben vertraulich und mündlich, allenfalls durch Vor- 
lesen von denselben Kenntnis zu geben, mit ihm den Gegenstand zu besprechen und mir ge- 
fälligst den Eindruck, welchen er davon empfängt, und seine Äußerungen vertraulich mitzu- 
teilen. 
Um Ew. pp. für die mündliche Besprechung noch einige Anhaltspunkte zu geben, über- 
sende ich hnen anliegend ein Memorandum¹ über die militärische Seite der Bedin- 
gungen, welches nicht zur Mitteilung, sondern nur zu Ihrer eigenen Benutzung bestimmt ist. 
Ich wünsche, daß Sie dem Herrn Grafen von Platen gegenüber besonders diese militärischen 
Notwendigkeiten hervorheben mögen, welche in der Tat das leitende Motiv bei unseren For- 
derungen gewesen sind, und auf welche Seine Majestät der König ein so vorzugsweises Ge- 
wicht legt. Wir stehen zu Schleswig-Holstein in dieser Beziehung um unserer eigenen Sicher- 
heit willen in der Tat in einem ganz anderen Verhältnis als zu irgendeinem anderen deutschen 
3 Der letzte Satz eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
1 Das Memorandum war die Wiedergabe der wichtigsten Teile des Erlasses an den Prinzen Reuß 
vom 5. März (siehe Nr. 71), nur mit einigen Kürzungen und kleinen Änderungen.
        <pb n="132" />
        118 Unterredung mit Benedetti, 6. März. 
Staate; der Königlich Hannöversche Minister wird gewiß dies ebensowenig verkennen, wie 
die Unmöglichkeit, ein so kleines Land wie Schleswig-Holstein es sein würde, selbständig 
wehrhaft zu machen und zu einer militärischen Tüchtigkeit, wozu ihm bis jetzt außerdem noch 
jede Vorbildung fehlt, heranzubilden. 
Nach den uns aus Wien telegraphisch zugehenden Nachrichten sehn wir der Ablehnung 
unsrer Vorschläge ohne Stellung von östreichischen Anträgen entgegen. Es wird danach 
zu gewärtigen sein, daß die jetzige Sachlage, d. h. der gemeinsame Besitz, sich unbestimmt ver- 
längert. Dieß Ergebniß ist für uns kein unerwartetes und wir haben kein Bedürfniß auf 
Beschleunigung der Entwicklung zu drängen. Wenn es nun unter diesen Umständen nicht 
vorzugsweise darauf ankommt, die Zustimmung der übrigen Bundesregirungen zu einem 
Plane zu gewinnen, dessen Ausführung gegen Oestreichs Widerspruch wir nicht beabsich- 
tigen, so lege ich doch hohen Werth darauf, daß Ew. [pp.] den Gr[afen] Platen überzeugen, 
daß unsre nach Wien gemachten Vorschläge in keiner Weise von bundesstaatlichen Stre- 
bungen eingegeben, sondern nur der Ausdruck des thatsächlichen militärischen Bedürfnisses 
waren, welches für uns Platz greift, wenn wir die Regirung der Herzogthümer einem selb- 
ständigen Souverän übergeben sollen.² 
74. Aufzeichnung über eine Unterredung mit dem französischen 
Botschafter in Berlin Benedetti am 6. März 1865. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Am 4. März hatte der französische Außenminister Drouyn de Lhuys mit dem Grafen 
von der Goltz eine Aussprache über die Frage einer künftigen Annexion der Elbherzogtümer 
durch Preußen gehabt, die er unter der Voraussetzung einer Abtretung der nördlichen 
Distrikte Schleswigs an Dänemark zu fördern versprach. In einem Berichte vom gleichen 
Tage (siehe dessen Text in: Bismarck und die Nordschleswigsche Frage 1864—1879, S. 96 ff.) 
präzisierte Graf von der Goltz die Äußerungen Drouyn de Lhuys' dahin: „Wenn Preußen 
heute die nördlichen Distrikte votieren lassen wollte und unter Annexion an Preußen als 
Minimum der von uns in Anspruch zu nehmenden Grenze Flensburg—Tondern verlangte. 
so würde er dem Kaiser diese Lösung als eine solche vorschlagen, welcher Frankreich nicht allein 
keinen Widerstand entgegensetzen, sondern die es sogar als eine gute, seinen Wünschen 
entsprechende laut anzuerkennen habe. Sollte diese Lösung uns in ernste Verwickelungen 
bringen, so würde Frankreich, ohne irgendwelche Gegenleistung oder politische Konzession unserer- 
seits zu verlangen, neutral blelben.“ Dieser Bericht war noch nicht in Berlin eingegangen, 
als Bismarck am 6. März mit dem französischen Botschafter Benedetti eine Unterredung über 
die bedingte Zustimmung Frankreichs zu einer Annexion der Herzogtümer hatte. Vgl. auch den 
Bericht Benedettis vom 7. März über die Unterredung in: Les Origines Diplomatiques de la 
Guerre de 1870—1871, VI. 11 ss. 
Der Kaiserlich Französische Botschafter fragte mich am 6. März, ob Graf von der Goltz 
schon über seine Unterredung mit Herrn Drouyn de Lhuys berichtet habe? Ich erwiderte 
bejahend, indem ich voraussetzte, es sei von den früher mitgeteilten Unterhaltungen die Rede, 
und bemerkte, daß in derselben die Äußerungen des Herrn Drouyn de Lbuys nicht sehr 
präzis, sondern nur im allgemeinen wohlwollend geschienen. Herr Benedetti meinte, 
dieser Mangel an Präzision sei vielleicht darin gefunden, daß Herr Drouyn de Lhuys sich 
nicht auf direkte Befehle des Kaisers berufen; es sei indes doch sicher, daß der Minister 
solche Äußerungen nicht tun werde, ohne der Genehmigung des Kaisers gewiß zu sein. Er 
entwickelte nun darauf selbst den Inhalt der Unterredung; und nach dem am 7. März ein- 
gegangenen Bericht des Grafen von der Goltz vom 4. März vermutete ich, daß damit die 
   
2 Der letzte Absatz eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="133" />
        Französische Prämisse: Rückzession Nordschleswigs an Dänemark. 119 
neuere in diesem Bericht erwähnte Unterredung gemeint wäre. Nach späteren mündlichen 
Mitteilungen hat der Botschafter aber dennoch eine ältere Unterredung gemeint, welche 
seiner Meinung nach ungefähr vor 14 Tagen stattgefunden hätte. 
Herr Benedetti resümierte die Äußerungen des französischen Ministers dahin, daß 
Frankreich nach wie vor mit einer Einverleibung der Elbherzogtümer in Preußen einver- 
standen sei unter der Voraussetzung, daß die nördlichen, ihrer Nationalität nach als dänisch 
anzusehenden Distrikte wieder an Dänemark gelangten. 
Ich erwiderte ihm darauf, daß die gegenwärtige Sachlage uns nicht erlaubte, eine Ini- 
tiative zu einer solchen Restitution an Dänemark zu ergreifen; die öffentliche Meinung im 
eigenen Lande und in ganz Deutschland würde sich dadurch gekränkt fühlen, und es könnte 
sogar augenblicklich der ganze Gedanke der Einverleibung der Herzogtümer in Preußen 
dadurch gefährdet werden, daß man es uns verargen würde, wenn wir, um 
diese für Preußen zu erreichen, einen Teil des Gewonnenen sofort wieder preis- 
gäben und uns mit Geringerem begnügten, als was für einen selbständigen 
Staat Schleswig-Holstein gefordert wird. Überdies seien wir vertragsmäßig gebun- 
den, nicht ohne Österreich über das an uns beide abgetretene Land eine Entscheidung 
zu treffen. An und für sich erachte ich das Festhalten solcher nördlichen Distrikte, welche 
selbst entschieden wünschten, dänisch zu werden, nicht für einen Gewinn für Preußen; die 
fremde und widerwillige Nationalität sei unbequem und gäbe zu Häkeleien und Streitigkeiten 
Anlaß, wenn die Einwohner selbst mit ihrer Gesinnung einem fremden Lande zugewandt 
wären, ohne daß der Besitz für uns dieselbe Bedeutung hätte, wie der von Posen durch 
die geographische Lage dieser Provinz, welche wir allerdings unter keinen Umständen auf- 
geben können. Sobald wir dem eigenen Lande und der öffentlichen Meinung gegenüber in 
der Lage wären, eine solche Konzession an Dänemark zu machen, um uns dadurch andere 
Vorteile zu sichern, würde derselben kein speziell preußisches Interesse entgegenstehen. Es 
werde dabei freilich vorausgesetzt, daß die Bevölkerung jener Distrikte selbst wünschte, 
dänisch zu werden — was ich allerdings noch nicht als konstatiert ansehen könne. Denn die 
städtische und überhaupt die gebildete Bevölkerung sei wesentlich deutsch; die ländliche Be- 
völkerung sei zwar dänisch ihrer Abstammung nach; aber auch bei dieser kämen doch die 
materiellen Interessen, welche sie nach dem Süden hinwiesen, wesentlich in Betracht; for- 
derten doch die Bauern in dänisch redenden Dörfern deutsche Schulen, weil ihnen diese durch 
die größere Bildung ein besseres Fortkommen ihrer Kinder versprächen! Die dänischen 
Sympathien seien hauptsächlich durch Pfarrer und Beamte von den Inseln gepflegt, deren 
Einfluß ich nicht unterschätzen wolle. Aber es sei nicht nötig, sich auf diese theoretischen 
Erwägungen jetzt einzulassen. Das praktische Interesse Frankreichs scheine mir (und der 
Botschafter widersprach dem nicht) hauptsächlich darin zu liegen, daß es wünsche, seinem alten 
Bundesgenossen Dänemark zu beweisen, wie es faktisch auch ohne frühere Verheißungen 
mehr für ihn tue als England ungeachtet aller Versprechungen, und zugleich eine Demon- 
stration zugunsten des Nationalitätsprinzips zu machen, welchem an diesem Punkte ent- 
gegenzutreten, uns kein preußisches Interesse geböte. Ich glaubte auch annehmen zu dürfen, 
daß es sich auch im Sinne Frankreichs nicht um eine Territorialabtretung von bedeutendem 
Umfange handle. Eine solche werde man von uns nicht verlangen wollen; namentlich könnten 
wir diejenigen Punkte, welche für unsere maritime Stellung und die wirksame Verteidigung 
des Landes im Norden von Wichtigkeit seien, nicht wieder aufgeben. Herr Benedetti lehnte 
meine Auffassung nicht ab und bemerkte selbst: il ne s'agit pas autant de la grandeur du 
terrain que du fait.
        <pb n="134" />
        120 Kein prinzipieller Widerspruch Preußens gegen Rückzession Nordschleswigs. 
Auf seine weitere Bemerkung, daß doch Wert darauf gelegt werden müsse, daß beide 
Transaktionen, die Einverleibung in Preußen und die Rückzession an Dänemark gleichzeitig 
stattfänden, entgegnete ich ihm, die Verhältnisse seien nicht reif, um auf dieser Basis zu einem 
Abschluß zu kommen; sie könnten sich aber in dieser Richtung entwickleln. Wir hätten in 
diesem Augenblick wenig Aussicht, mit Österreich und durch Österreichs Hilfe zu einer Ein- 
verleibung der Herzogtümer zu gelangen; und wir beabsichtigten gewiß nicht, um dieser Aus- 
sicht willen irgendwie lästige Verpflichtungen gegen Österreich einzugehen; aber solange unsere 
Beziehungen zu Österreich noch auf dem gegenwärtigen freundschaftlichen Fuße wären, 
könnten wir nicht einseitig davon abspringen. Wenn Österreich dagegen uns dasjenige ver- 
weigere, was wir mit Billigkeit fordern könnten und um unseres eigenen Interesses willen 
fordern müßten; und wenn dadurch eine Spannung in unserem Verhältnisse zum Wiener 
Kabinett eintreten sollte, würden wir vor uns selbst und unserem eigenen Lande gerecht- 
fertigt sein, wenn wir die Befriedigung unserer Interessen auf anderen Wegen suchten und 
dabei einen Teil des im Kriege Gewonnenen herausgäben, um uns den Besitz des übrigen 
zu sichern. Wollten wir ein solches Resultat selbst herbeizuführen suchen, so würde man uns 
das als Perfidie auslegen; wenn aber die Verhältnisse und Österreichs eigenes Verfahren 
von selbst darauf hinführten, so würde nicht allein niemand uns dies verargen können, 
sondern es würde dann voraussichtlich eine Umstimmung der öffentlichen Meinung eintreten, 
welche von uns verlangte, die Wege nicht zu vernachlässigen, auf welchen wir dasjenige er- 
langen könnten, was uns von anderer Seite versagt würde. 
Ich bemerkte, daß ich von Anfang an der jetzt von Frankreich gewünschten Lösung durch 
die Trennung der Nationalitäten in Schleswig nicht entgegen gewesen sei; und ich berief mich 
dafür darauf, daß ein Abkommen auf dieser Basis schon auf der Londoner Konferenz nicht 
an unserem Widerstande, sondern an der Hartnäckigkeit Dänemarks und allerdings auch 
an dem Umstande gescheitert sei, daß Frankreich damals eine viel zu südliche, für uns und 
Deutschland unmögliche Linie im Auge gehabt habe. 
Ich folgerte daraus, daß man die Verhältnisse sich entwickeln und die Frucht reif werden 
lassen müßte; man möge sich damit genügen lassen, daß wir durch die vorgeschlagene Lösung 
kein wesentliches preußisches Interesse verletzt erblickten und daher prinzipiell nicht 
dagegen sein würden, wenn sich der Moment zu ihrer Verwirklichung darbieten sollte. 
Der französische Botschafter schien diese meine Äußerungen mit Befriedigung aufzu- 
nehmen. 
 Bismarck und die Nordschleswigsche Frage 1864—1879, S. 98 ff. 
*75. Erlaß an den Botschafter in Paris Grafen von der Goltz. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
In Bismarcks Erlaß an Graf von der Goltz vom 20. Februar (siehe Nr. 61) hatte dieser 
eine Kritik seiner Haltung gefunden. Er sah sich daher veranlaßt. unter dem 24. Februar ein 
ausführliches Rechtfertigungsschreiben an seinen Chef zu richten, in dem er die Mutmaßung 
aussprach, daß diesem über seine Berichte in unvollständiger, z. T. entstellender Weise Vortrag 
gehalten worden sei (während in Wirklichkelt die Berichte des Botschafters sehr deutliche 
handschriftliche Spuren von Bismarcks eigener Lektüre aufweisen). 
Vertraulich. Berlin, den 8. März 1865. 
Ich benutze die Gelegenheit des über Paris nach Rom zurückkehrenden Kuriers, um 
Ew. pp. einige Worte auf das vertrauliche Schreiben vom 24. v. M. zu erwidern, welches 
durch meinen Erlaß vom 20. v. M. veranlaßt worden ist. Ich bedaure, daß Ew. pp. in 
letzterem eine Kritik Ihrer Auffassungen und Ihrer Haltung zu erkennen geglaubt haben,
        <pb n="135" />
        Gesamteindruck der Goltz'schen Berichterstattung. 121 
welche von mir nicht beabsichtigt war. Ich habe nur in objektiver Weise die wichtigen 
Fragen, welche in Ihren Berichten angeregt werden, erörtern wollen; und es hat mir der 
Gedanke einer Mißbilligung fern gelegen, welche nur in einer positiven Überschreitung der 
von Seiner Majestät dem Könige gegebenen Instruktionen hätte begründet sein dürfen. 
Wenn Ew. pp. die politische Lage anders beurteilen, als dies hier geschieht, so wird dies in 
meinen Augen nicht einer Rechtfertigung bedürfen, sondern mir nur zu einer vertraulichen 
Erörterung und zu vollständigerer Entwicklung der allerhöchsten Intentionen Veranlassung 
geben. Ich finde es durchaus natürlich und Ihrer Stellung und Aufgabe entsprechend, daß 
Ew. pp. in Ihren Mitteilungen die Eventualität einer Verständigung mit dem Hofe der 
Tuilerien über die großen schwebenden Fragen und die offenzuhaltende Möglichkeit derselben 
vorzugsweise ins Auge fassen und die Aufmerksamkeit auf die Wege hinlenken, welche eine 
solche Eventualität vorbereiten können. Ebenso natürlich mußte sich gerade Ihnen die Frage 
darbieten, ob es nicht möglich und rätlich sei, schon jetzt die wirklichen Absichten des Kaisers 
Napoleon für einen solchen Fall zu konstatieren und dadurch eine sicherere Grundlage zu 
gewinnen. Daß aber Ew. pp. geneigt seien, diese Frage zu bejahen und ein bestimmteres 
Vorgehen schon jetzt für ratsam zu erachten, ist allerdings der Gesamteindruck Ihrer Bericht- 
erstattung gewesen; und ich bitte Ew. pp. sich überzeugt zu halten, daß dieser Eindruck nicht 
etwa aus mir darüber gehaltenen Vorträgen, sondern aus der eigenen sorgfältigen Lektüre 
derselben entstanden ist. Ew. pp. politische Berichte kommen vollständig und ohne Ausnahme 
zu Kenntnis Seiner Majestät des Königs, allerhöchstwelcher dieselben entweder selbst liest 
oder sich von mir in ihrem ganzen Umfange vorlesen läßt. Auch Ihr vertrauliches Schrei- 
ben vom 24. hat Seiner Majestät vollständig vorgelegen, sowie allerhöchstderselbe auch von 
dieser meiner Beantwortung Kenntnis genommen und dieselbe gebilligt hat. Seine Majestät 
haben ganz denselben Eindruck von Ihren Depeschen empfangen; und ich kann hinzufügen, daß 
dasselbe bei allen denen der Fall gewesen ist, zu deren Kenntnis sie amtlich zu kommen hatten. 
Um so mehr mußte ich es daher für meine Pflicht erkennen, die wichtige Frage ganz ver- 
traulich und eingehend mit Ew. pp. zu erörtern, um Sie in den Stand zu setzen, sich in voller 
Übereinstimmung mit den Absichten Seiner Majestät des Königs zu halten und jedes Miß- 
verständnis darüber zu beseitigen. Ich darf die Überzeugung hegen, daß dies durch unsere 
vertrauliche Korrespondenz vollständig geschehen ist, und brauche deshalb auf die Sache selbst 
nunmehr nicht weiter einzugehen, indem ich mich darüber zugleich auf meine heutigen Mit- 
teilungen über meine Unterredung mit Herrn Benedetti beziehe. 
*76. Erlaß an den Gesandten bei den Hansestädten 
Freiherrn von Richthofen. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Vertraulich. Berlin, den 12. März 1865. 
Ew. pp. haben in Ihrem gefälligen Bericht Nr. 19 vom 9. d. M. darauf aufmerksam 
gemacht, wie das Schwanken eines großen und ehrenwerten Teils der Bevölkerung der 
Herzogtümer wesentlich auf der Unklarheit darüber beruht, welchen Charakter eine Verbin- 
dung der letzteren mit Preußen annehmen und welche Folgen dieselbe für die legislativen 
und für die finanziellen Verhältnisse haben würde.  
Wengleich es unmöglich ist, diese Verhältnisse im Voraus im Detail zu erörtern und 
festzustellen, so sind mir doch die Absichten Seiner Majestät des Königs hinreichend bekannt, 
1 Das Konzept trägt den Vermerk von Bismarcks Hand: ,,V[on] S[einer] M[ajestät] genehmigt".
        <pb n="136" />
        122 Vollständige Verschmelzung der Herzogtümer oder Personalunion? 
um Ew. pp. die Grundsätze angeben zu können, von denen die Königliche Regierung sich 
leiten lassen würde, wenn die Eventualität einer Vereinigung der Herzogtümer mit Preußen 
eintreten sollte; und es wird mir angenehm sein, wenn Ew. pp. die Kenntnis dieser Grund- 
sätze dazu benutzen, um in dieser Beziehung auch in den Kreisen, mit welchen Sie in Be- 
rührung kommen, ein richtiges Verständnis zu verbreiten. 
Ich erwähne nur zunächst, daß nach der Ansicht der Königlichen Regierung eine Ver- 
einigung mit Preußen durchaus nicht eine vollständige Verschmelzung und Assimilierung mit 
Notwendigkeit einschließt, sondern daß diese Vereinigung sehr wohl unter der Form einer 
mehr oder weniger engen Personalunion stattfinden kann, für deren Modalitäten Seine 
Majestät der König vor allem die eigenen Wünsche der Bevölkerung konsultieren würde. 
Eine vollständige Verschmelzung würde nur unter allen Umständen für diejenigen Punkte 
notwendig werden, welche wir auch dem Wiener Kabinett gegenüber für den Fall einer 
Selbständigkeit der Herzogtümer in Anspruch genommen haben: also namentlich das Heer, 
die Marine, das Zollsystem und das Post- und Telegraphenwesen. 
In allen übrigen, die innere Gesetzgebung und Verwaltung des Landes betreffenden 
Verhältnissen würde eine große Selbständigkeit stattfinden können. Die Eigentümlichkeiten 
der Gemeindeverfassung würden vollkommen erhalten bleiben; der Organismus der Ver- 
waltung, der Behörden, der Gerichte könnte in der bisherigen Weise fortdauern; und auch 
in dem Personal und den Gehältern der jetzt fungierenden Beamten würde keine Verän- 
derung eintreten. Es würde im Interesse der Herzogtümer selbst liegen, mit dem größeren 
Staate ein gemeinsames Indigenat, welches alsdann allerdings ein gegenseitiges sein müßte, 
zu haben, so daß jedem Schleswig-Holsteiner die preußische Beamtenlaufbahn vollkommen 
ebenso frei stünde wie jedem Preußen, und daß die Bürger des kleineren Staates auch von 
selbst Bürger des größeren wären und alle Vorteile der letzteren genössen. Aber schon die 
Eigentümlichkeit des Landes würde es bedingen, daß die Beamten in den Herzogtümern auch 
künftig hauptsächlich aus den letzteren selbst genommen werden; und wenn es in den Wünschen 
der Herzogtümer liegen sollte, ein besonderes Beamtenindigenat zu behalten, so würden diese 
Wünsche auch in dieser Beziehung erfüllt und dies gesetzlich gesichert und festgestellt werden 
können. Es lassen sich daneben, wenn Wert darauf gelegt werden sollte, sogar besondere 
Bestimmungen namentlich für gewisse Beamtenklassen denken, durch welche selbst die 
lokalen Indigenatsverhältnisse, wie sie z. B. für Dithmarschen bestehen und so festgehalten 
werden sollen, aufrechterhalten würden. So kann auch die bestehende gesetzliche Be- 
stimmung wegen des Besuchs der Universität Kiel bei einem solchen loseren Verhältnis in 
Kraft bleiben, wenn von seiten der Herzogtümer gegenüber den Vorteilen, welche der Be- 
such anderer Universitäten bieten kann, noch darauf Wert gelegt werden sollte. 
Ich will die Frage offen lassen, ob das Verhältnis so sehr das einer Personalunion 
werden soll, daß eine eigene Landesvertretung der Herzogtümer mit den bisherigen Rechten 
bestehen bliebe, oder ob die Herzogtümer einfach ihre Mitglieder in die preußische Landes- 
vertretung entsenden. Auch im letzteren Falle würde eine eigene Landesvertretung immer 
noch in Form eines Provinziallandtages mit sehr ausgedehnten Befugnissen in betreff der 
inneren und speziellen Gesetzgebung beibehalten und Formen gefunden werden können, durch 
welche die Spezialisierung der letzteren neben der allgemeinen Legislatur gesichert würde. 
Was die finanzielle Seite betrifft, so würde zwar eine vollständige Aufnahme in das 
preußische Zoll- und Steuersystem nach außen hin, wie oben bereits erwähnt, unvermeidlich 
sein; im Innern aber könnte gar wohl ein besonderer den eigentümlichen Verhältnissen und
        <pb n="137" />
        Preußen will den Herzogtümern größere Selbständigkeit lassen. 123 
dem Herkommen entsprechender Besteuerungsmodus stattfinden. Inwieweit die Gemein- 
samkeit der wichtigsten oben genannten Einrichtungen auch eine Gemeinsamkeit und Ver- 
schmelzung der Finanzen bedingte oder besondere Finanzen der Herzogtümer fortbestünden, 
welche zu den gemeinsamen Ausgaben ihren Beitrag pro rata der Bevölkerung leisteten, 
will ich ebenfalls als eine offene Frage betrachten, die der Verständigung mit dem Lande 
und seinen Vertretern vorbehalten bleiben kann. 
Ich sehe aber folgende Punkte als für die finanzielle Erleichterung der Herzogtümer 
von großer Wichtigkeit an: 
Die im Frieden vom 30. Oktober den Herzogtümern auferlegten Kriegskosten würden, 
soweit sie Preußen betreffen, erlassen. 
Die österreichischen Kriegskosten würden auf die gemeinsamen Finanzen übernommen 
oder von Preußen und den Herzogtümern zusammen pro rata der Bevölkerung getragen. 
Das Pauschquantum der dänischen Schuld von 29 Millionen R. B. Taler, welches 
in demselben Frieden den Herzogtümern überwiesen ist, würde von Preußen mit übernommen, 
und zwar so, daß dasselbe entweder ganz zur preußischen Staatsschuld geschlagen und aus 
den gemeinsamen Finanzen mit verzinst resp. getilgt würde, oder daß — bei getrennten 
Finanzen — die Herzogtümer einen nach der Bevölkerung und Steuerkraft des Landes zu 
bemessenden Anteil davon gewissermaßen als Provinzialschuld behielten und der übrige Teil 
von Preußen übernommen würde. 
Das Vorstehende enthält allerdings nur eine in großen Umrissen entworfene Skizze der 
eventuell hier als möglich angesehenen Verhältnisse, welche im einzelnen noch sorgfältiger 
Prüfung und Ausführung bedarf. Auch bitte ich Ew. pp. die darin entwickelte größere 
Selbständigkeit der Herzogtümer und ihre verhältnismäßige Aussonderung aus dem preu- 
ßischen Staatsverband nicht etwa als den Ausdruck unserer eigenen Wünsche, die wir den 
Herzogtümern auferlegen möchten, anzusehen. Wir betrachten dieselben vielmehr nur als 
ein Entgegenkommen an die Wünsche der Herzogtümer, wenn diese selbst in dem Festhalten 
eines solchen mehr lockeren Verhältnisses und einer größeren Selbständigkeit eine Beruhi- 
gung finden sollten. Ich habe daher nur die Grenzen bezeichnen wollen, bis zu welchen eine 
solche Selbständigkkeit uns mit einer dauernden Verbindung mit Preußen vereindar erscheint. 
Wenn die Herzogtümer selbst eine innigere Verbindung und Verschmelzung ihren Wünschen 
und Bedürfnissen entsprechend finden sollten, wird dieselbe auf unserer Seite natürlich keinen 
Hindernissen begegnen; aber wir wollen den Herzogtümern weder das eine noch das andere 
Verhältnis auferlegen. 
Ich bitte Ew. pp. diesen Gedanken auch bei Ihren Äußerungen im Auge zu behalten. 
Jedenfalls glaube ich, daß es viel zur Beruhigung der Gemüter beitragen wird, wenn 
Ew. pp. namentlich die drei letzterwähnten finanziellen Punkte, ferner die Beibehaltung 
des Organismus der inneren Verwaltung und die persönliche Sicherstellung des gegenwärtigen 
Beamtenpersonals, endlich die Absicht Seiner Majestät des Königs, bei der Ordnung der 
einzelnen Modalitäten des Anschlusses die Wünsche des Landes selbst zu konsultieren und zu 
berücksichtigen, hervorheben. 
Daß dies nur im persönlichen Verkehr und nicht durch öffentliche Erklärungen, in der 
Presse aber nur auf indirekte Weise geschehen kann, liegt für den Augenblick noch in der 
Natur der Verhältnisse und unserer Beziehungen zu der mitbesitzenden Macht. 
Über den von Ew. pp. gemachten Vorschlag, daß ein mit den preußischen Finanzen ver- 
trauter Beamter die Herzogtümer bereisen, ihr Steuersystem studieren und mit dem preu- 
ßischen vergleichen möge, werde ich mit dem Herrn Finanzminister in Kommunikation treten.
        <pb n="138" />
        124 Hannover sieht Annexion der Herzogtümer einer Mediatisierung vor. 
*77. Erlaß an den Gesandten in Hannover 
Prinzen zu Ysenburg-Büdingen. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Wie der Gesandte in Hannover Prinz zu Ysenburg am 7. März berichtete, hätte der 
Minister Graf Platen die Mitteilung der preußischen Februarbedingungen mit einigem Sarkasmus 
aufgenommen und diese als ein sehr geschicktes Manöver bezeichnet, das ganz offenbar zur 
Annexion führen solle: „Vor der so vortrefflich und so immens klug geleiteten preußischen 
Politik könne er nur den Hut ziehen und mache er gern sein Kompliment." Für sich wollte 
Graf Platen eine Annexion der Elbherzogtümer, die ein „reines Geschäft“ sei und für 
Hannover immerhin noch erträglicher, als es die Degradierung der Herzogtümer zu einem bloßen 
Vasallenstaat sein würde, hundertmal vorziehen. Es war freilich vorauszusehen, daß der 
blinde König Georg V., der nichts so sehr scheute, wie die preußischen Annexionstendenzen, 
zu dem Februarprogramm eine wesentlich schroffere Stellung einnehmen werde als der 
Minister. Prinz Ysenburg trug daher Bedenken, dem Wunsche des Grafen Platen, sich zwecks 
Mitteilung an den König wörtliche Auszüge aus den jenes Programm betreffenden Papieren 
machen zu dürfen, ohne Autorisation seines Chefs zu willfahren. 
Ganz vertraulich. Berlin, den 13. März 1865. 
Ew. pp. erwähnen in Ihrem gefälligen Bericht Nr. 14 vom 7. d. M., daß Graf 
Platen gewünscht haben würde, sich aus unserer Depesche nach Wien vom 22. v. M. und 
ihren Anlagen einige Notate zu machen, daß Ew. pp. sich aber nicht ermächtigt gehalten 
hätten, dies zu gestatten. Ich habe meinerseits kein Bedenken dagegen, und würde Ew. pp. 
selbst ersuchen, die Schriftstückte ganz in den Händen des Herrn Grafen zu lassen, wenn mir 
nicht mit Rücksicht auf Seine Majestät den König von Hannover einige Zweifel aufstiegen. 
Die Formulierung unserer Anforderungen enthält in knapper und konziser Weise und ohne 
viel Motivierung nicht so sehr ein Bild dessen, was wir an und für sich als das naturgemäße 
und wünschenswerte Verhältnis ansehen würden, sondern nur den Ausdruck der- 
jenigen Notwendigkeiten, welche vom militärischen Gesichtspunkte für uns ent- 
stehen würden, wenn die Herzogtümer zu einem eigenen Staat gebildet würden. 
Ich bin überzeugt, daß der Herr Graf von Platen das Schriftstück voll- 
kommen richtig in diesem Sinne auffassen und den Inhalt desselben dem- 
entsprechend seinem Könige vortragen wird. Bei der eigentümlichen Sinnesart Seiner 
Majestät des Königs Georg bin ich dagegen nicht sicher, ob höchstderselbe von dem Aktenstück, 
wenn dasselbe in seiner wenig ausgeführten und daher notwendigerweise unvollkommenen 
Form vollständig zu seiner Kenntnis kommt, nicht einen andern Eindruck empfangen, an 
Einzelheiten Anstoß nehmen und in demselben politische Hintergedanken, welche uns fern- 
liegen, ja gewissermaßen das Programm einer preußischen Suzeränität über deutsche Staaten 
voraussetzen möchte; eine Gefahr, die ich nicht befürchte, wenn Graf Platen, welcher die 
Besonderheit des speziellen Falls und die Unanwendbarkeit desselben auf ganz verschiedene 
Verhältnisse vollkommen erkennt und auch nach dem eingangs erwähnten Bericht Ew. pp. 
unsere Ziele in einer anderen Richtung sucht, die Sache vorträgt. Wir wünschen daher 
nicht, daß das Schriftstück selbst Seiner Majestät dem König Georg vorgelegt werde, weil 
wir jenen Eindruck, der das bestehende herzliche Verhältnis benachteiligen könnte, zu ver- 
meiden wünschen; und wir halten es um so weniger für nötig, es der Gefahr eines solchen 
Eindrucks auzusetzen, weil wir schon jetzt mit einiger Sicherheit annehmen dürfen, daß 
diese Form unseres Verhältnisses zu den Herzogtümern doch ihre Verwirklichung nicht 
finden wird. Wenn Graf Platen aber das Schriftstück in seinen Händen hat, wird er es 
vielleicht für seine Pflicht halten, dasselbe seinem Königlichen Herrn in extenso vorzulegen. 
Sollte dies nicht der Fall sein, so würden wir kein Bedenken haben, es in seinen Händen 
zu sehen. Bei dem vollen Vertrauen, welches ich zu ihm hege, kann ich Ew. pp. ersuchen,
        <pb n="139" />
        Unterredung mit Lord Napier, 13. März. 125 
den Gegenstand mit ihm selbst vertraulich zu besprechen, und Sie ermächtigen, unter der 
angegebenen Voraussetzung die ganze betreffende Sendung nach Wien ihm zu überlassen. 
Anliegend übersende ich Ew. pp. auch die Rückäußerung des Wiener Kabinetts vom 
5. d. M.,¹ welche allerdings zu weiteren Verhandlungen auf dieser Basis keine An- 
knüpfungspunkte darbietet und daher die Fortdauer des gegenwärtigen Zustandes, bis 
eine andere Basis gefunden sein wird, voraussetzt; ein Verhältnis, welches, wie ich voraus- 
setzen darf, in Hannover keinen Anstoß geben wird. Ich habe auch in betreff dieses Schrift- 
stücks kein Bedenken dagegen, den Herrn Grafen von Platen von dem Inhalt desselben 
Kenntnis nehmen zu lassen, und muß Ew. pp. nur ersuchen, dasselbe nicht aus den Händen 
zu geben, weil wir zur Mitteilung von Schriftstücken des Wiener Kabinetts uns nicht für 
berechtigt erachten. 
* 78. Aufzeichnung über eine Unterredung mit dem großbritannischen 
Botschafter in Berlin Lord Napier am 13. März 1865. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Der Königlich Großbritannische Botschafter begann mit der Erklärung, daß seine Re- 
gierung die Flagge der Herzogtümer provisorisch und bis zur definitiven Regelung der 
Frage über die Zukunft der letzteren anerkenne, jedoch vorbehaltlich der Rechte der Herzog- 
tümer und des Deutschen Bundes. Ich mußte ihm darauf erwidern, daß mir die Bedeutung 
dieses Vorbehaltes nicht klar sei, indem die Gewährung einer eigenen Flagge ja gerade 
die Wahrung der Rechte der Herzogtümer enthalte, von Rechten des Deutschen Bundes 
aber nicht die Rede sein könne, da die Annahme einer Flagge lediglich Sache der einzelnen 
Staaten sei und der Bund dabei in keiner Weise mitzusprechen habe. 
Lord Napier kam dann auf die Frage der Herzogtümer überhaupt, indem er voraus- 
schickte, daß er keinen Auftrag zu amtlichen Mitteilungen habe. Er bemerkte, das Haupt- 
interesse Englands gehe dahin, daß Preußen und Österreich sich nicht veruneinigten; man 
wünsche in London nur irgendwelche Verständigung mit Österreich, auf welcher Basis es 
auch sein möge; auch die Annexion an Preußen werde unter dieser Voraussetzung keinen 
Widerspruch finden, ja selbst Billigung, wenn sie mit der Rückzession von Distrikten des 
nördlichen Schleswig an Dänemark verbunden würde. Er wünschte, seine Regierung über 
die Besorgnis beruhigen zu können, daß wir, wenn auch nicht gerade am Vorabende eines 
Krieges mit Österreich, doch vor einer Phase stünden, in welcher die sich steigernde Gereizt- 
heit der Korrespondenz zu einem Bruche führen könne; ein faktischer Bruch und gar ein 
Krieg in Deutschland sei das Unangenehmste, was für England geschehen könne. 
Ich bat ihn, Lord Russell hierüber ganz zu beruhigen; eine solche Besorgnis könne nur 
aus einer Unbekanntschaft mit der Lage der Dinge in Deutschland hervorgehen, welche 
keineswegs auf einen Bruch hinführe. Die einfache Konsequenz; der letzten Verhandlungen 
sei das Verbleiben bei dem status quo; das sei gerade dasjenige, was wir selbst früher be- 
fürwortet hätten; nur Österreich habe auf Beschleunigung der Lösung gedrungen. 
Jetzt habe Österreich auf dies Drängen verzichtet und sei bereit, es einstweilen bei dem 
gegenwärtigen Provisorium des gemeinsamen Besitzes zu belassen. Dies sei uns nicht un- 
angenehm und störe unser Verhältnis zu Österreich nicht. Wir würden daher auch nicht 
unfreundlich auf seine Ablehnung unserer Bedingungen antworten. Vielleicht herrsche in 
1 Näheres darüber in Nr. 79 und bei v. Sybel, Die Begründung des Deutschen Reichs durch Wilhelm I. IV, 65 f.
        <pb n="140" />
        126 Ablehnung der Februarbedingungen durch Österreich. 
Wien jetzt der Gedanke vor, durch diesen Mitbesitz an den Herzogtümern und die dadurch 
offen gehaltene Möglichkeit, etwas an Preußen zu bieten, ein Mittel in Händen zu behalten, 
durch welches in kritischen Fällen Preußens Entschlüsse influenziert werden könnten. Wir 
hätten kein Bedürfnis, Händel zu suchen und sähen auch keine solchen voraus — es sei 
denn, daß in Wien die Schmerlingschen Tendenzen prävalierten, welche allerdings auf 
prinzipieller Feindschaft gegen Preußen beruhten. Schmerlings Politik sei die Uebersetzung 
ins Österreichische einer in Preußen überlebten Politik, wie sie hier im Jahre 1849 und 1850 
getrieben sei: Isolierung der anderen deutschen Großmacht durch Bündnis mit den Mittel- 
staaten und durch einen unwahren Schein von Liberalismus. Eine solche Politik habe 
auf beiden Seiten keine Aussicht auf Erfolg; könne aber viel Unheil über Deutschland 
bringen und werde, wenn sie in Wien je eingeschlagen werden sollte, sicherlich zum Schaden 
Österreichs gereichen, wenn dies nicht dann noch rechtzeitig einlenke. Wir selbst würden 
einen hingeworfenen Fehdehandschuh furchtlos aufnehmen, seien aber weit davon entfernt, 
ihn selbst hinzuwerfen. 
Der Botschafter machte keine Gegenbemerkung und schien den Zweck seiner Unter- 
redung: die englische Regierung beruhigen zu können über die Gefahr eines Bruches, erreicht 
zu finden. 
*79. Erlaß an den Kommissar für Schleswig-Holstein 
und Lauenburg Freiherrn von Zedlitz. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Dle schriftliche Antwort der österreichischen Regierung auf die Februarbedingungen 
Preußens erfolgte in der Form eines Erlasses an den Grafen Karolyi vom 5. März, den dieser 
einige Tage darauf Bismarck übermittelte. Graf Mensdorff wollte ein Entgegenkommen gegen 
Preußen, soweit es sich mit der Bundesverfassung in Einklang setzen lasse, nicht zurückweisen. 
„Wenn der Berliner Hof die Erhebung Rendsburgs zur Bundesfestung, wenn er den Hafen 
von Kiel für seine eigene Marine, Kanalverbindung zwischen Nord- und Ostsee, den Eintritt der 
Herzogtümer in den Zollverein verlangt, so sind dies Bedingungen, die wir, weil sie vereinbar 
sind mit Deutschlands Föderativverfassung, für unseren Anteil zu bewilligen bereit sind, und für welche Preußen sich auch das bundesfreundliche Entgegenkommen der übrigen deutschen Regierungen versprechen darf" Aber schroff lehnte Österreich ab, darüber hinauszugehen — es sei denn, daß ihm in gleichem Umfange Kompensationen zugebilligt würden. „Die Pflichten 
   gegen das eigene Reich verlangen von uns, daß, wenn Preußen die Errungenschaften des 
gemeinsam geführten Krieges nicht anders als gegen Kompensationen und preußische Sonder- 
vorteile aufgibt, auch wir den Mitbesitz der Herzogtümer als eine Erwerbung betrachten, auf 
welche wir nur gegen angemessene Äquivalente wieder verzichten können.“ Eigene Vorschläge 
machte Graf Mensdorff nicht: vielmehr schloß er den Erlaß mit einem völligen Negativum: 
„Wir sind nicht in der Lage, diese Vorschläge als eine geeignete Grundlage für fernere Ver- 
handlungen betrachten zu konnen, und es bleibt uns nur übrig, unserem innigen Bedauern über 
die Unfruchtbarkeit des seitherigen Meinungsaustausches erneuten Ausdruck zu leihen.“ In der 
gleichen gereizten Tonart sprach sich Graf Mensdorff gegenüber Freiherrn von Werther, dem 
er den Erlaß am 6. März zu lesen gab, aus. Als der preußische Gesandte der Besorgnis 
Ausdruck verlieh, daß die österreichische Rückäußerung in Berlin den allerübelsten Eindruck 
hervorbringen und erkaltend auf die Innigkeit der beiden Kabinette einwirken müsse, gab 
Graf Mensdorff achselzuckend diese Möglichkeit zu, betonte aber, nicht anders haben antworten 
zu können, da einschließlich des Kaisers Franz Joseph niemand in Wien eine Möglichkeit gesehen 
habe, auf der Grundlage der preußischen Forderungen zu verhandeln. Graf Mensdorff kam 
unter diesen Umständen selbst zu dem Schluß, daß für den Augenblick in den Verhandlungen ein 
Stillstand eintreten und der status quo in den Herzogtümern fortdauern würde (Bericht Freiherrn 
von Werthers vom 6. März). 
Ganz vertraulich. Berlin, den 14. März 1865. 
Ew. pp. habe ich bereits durch meinen Erlaß vom 3. d. M.¹ vorläufig in Kenntnis 
gesetzt, daß wir eine Annahme der von uns für die Konstituierung eines besonderen Schles- 
— — 
1 Siehe Nr. 70.
        <pb n="141" />
        Inhalt und Tendenz der österreichischen Rückäußerung. 127 
wig-Holsteinschen Staates zu stellenden Bedingungen seitens der Kaiserlich Österreichischen 
Regierung nicht zu erwarten hätten. Die Rückäußerung des Wiener Kabinetts ist nun- 
mehr eingetroffen, und es ist mir daran gelegen, Ew. pp. von der ganzen Sachlage und 
von der daraus hervorgehenden Auffassung der Königlichen Regierung vollständig zu unter- 
richten. 
Zu dem Ende übersende ich Ihnen anliegend Abschrift: a) unserer am 22. v. M. 
nach Wien gerichteten Depesche mit ihren Anlagen,² b) der Depesche des Grafen von Mens- 
dorff an Graf Karolyi vom 5. d. M., c) einen Auszug aus einem Bericht des Königlichen 
Gesandten in Wien vom 6. d. M., seine Unterredung mit dem Grafen von Mensdorff über 
denselben Gegenstand betreffend. Ich knüpfe daran folgende Bemerkungen: 
1. Die österreichische Mitteilung geht nicht in eine Diskussion der einzelnen Punkte 
ein und macht keine Gegenvorschläge; sie bietet daher zunächst keine Anknüpfungspunkte 
für weitere Verhandlungen auf dieser Basis und stellt auch direkt keine andere Basis 
auf. Die Folge davon ist selbstverständlich, und wie auch die Depesche selbst voraussetzt, 
ohne es geradezu auszusprechen, daß einstweilen, und bis eine andere Basis gefunden ist, 
der gegenwärtige Zustand des gemeinschaftlichen Besitzes fortdauern muß. Wir waren 
hierauf gefaßt und sehen darin für jetzt keinen Nachteil für uns und für die Herzogtümer. 
Die Beschleunigung der Herbeiführung einer Lösung war Österreichs, nicht unser Wunsch; 
solange die Bedingungen, unter welchen wir dazu die Hand bieten könnten, nicht erfüllt 
werden, sind wir entschlossen, unser gegenwärtiges Besitzrecht nicht aufzugeben und die Her- 
zogtümer nicht zu verlassen. Es ist gut, daß die Überzeugung hiervon auch in den Herzog- 
tümern befestigt werde. Es ist daher auch kein Bedenken, daß der Inhalt unserer For- 
derungen daselbst bekannt werde; nur ist das Schriftstück selbst seinem Wortlaut nach vorerst 
nicht in die Öffentlichkeit zu bringen, und Ew. pp. wollen daher Indiskretionen dieser Art 
verhüten. 
2. Wir beabsichtigen, unser Recht des Besitzes mit voller Rücksicht auf das Recht 
des Mitbesitzers auszuüben, natürlich aber zugleich von unserem Standpunkt aus unter 
Wahrung der preußischen Interessen. Ew. pp. werden hiernach Ihre Stellung zu Ihrem 
österreichischen Kollegen zu regeln und dabei nötigenfalls zur Geltung zu bringen haben, daß 
vermöge der geographischen Lage der Herzogtümer in einer ganzen Reihe von materiellen 
Punkten direkte preußische Interessen in Berührung kommen, welche für Österreich keine 
Bedeutung haben, und deren Berücksichtigung, solange kein Recht des Mitbesitzers dadurch 
beschädigt wird, wir daher zu fordern berechtigt sind. 
3. Ew. pp. werden bemerken, daß in der österreichischen Depesche selbst darauf hin- 
gedeutet wird, daß, wenn der Standpunkt spezieller preußischer Vorteile unsererseits fest- 
gehalten werde, Österreich Kompensationen oder Äquivalente zu fordern haben werde. Diese 
Andeutung ist aus dem richtigen Gefühle hervorgegangen, daß, wenn unsere Bedingungen 
für einen selbständigen Staat nicht erfüllt werden können, die wirkliche Einverleibung in 
Preußen von selbst in den Vordergrund trete. Welcher Art diese Kompensationen sein 
könnten, darüber hat sich das Wiener Kabinett bis jetzt nicht ausgesprochen. Bei der 
Schwierigkeit, territoriale Äquivalente zu finden, liegt der Gedanke an pekuniäre Aus- 
gleichungen nahe, und es sind mir in der letzten Zeit auf ganz vertraulichem Wege Andeutun- 
gen zugekommen, daß dieser Gedanke, — welcher Seiner Majestät dem Kaiser allerdings noch 
2 Siehe Nr. 62.
        <pb n="142" />
        128 Für Preußen tritt nun Annexion in Vordergrund. Kompensationen für Österreich? 
ganz fernliegt —, auch in gewissen Kreisen in Wien, welche nicht ohne Einfluß sind, nicht mehr 
ganz abgewiesen werde. Um demselben aber unsererseits nähertreten zu können, ist es er- 
forderlich zu wissen, welchen finanziellen Wert die Herzogtümer für uns haben, und inwie- 
weit wir, ohne in unsern eigenen Finanzen zu große und nicht durch den Zuwachs aufge- 
wogene Opfer zu bringen, in unseren Anerbietungen etwa gehen könnten. Ew. pp. ersuche 
ich daher, mit möglichster Beschleunigung ein Tableau des bisherigen Finanz- 
ertrages der Herzogtümer, ferner eine wenigstens vorläufige Übersicht des Ertrages, wie 
derselbe sich bei einer Anwendung des preußischen indirekten Steuersystems auf dieselben 
gestalten würde, entwerfen zu lassen. Es wird dabei besonders der Umstand zu berücksich- 
tigen sein, daß nach den bisherigen, wie es scheint, sehr bewährten Einrichtungen in den 
Herzogtümern ein großer Teil der kommunalen und lokalen Bedürfnisse unmittelbar und 
ohne Beihilfe aus den allgemeinen Landesfinanzen durch ein ausgedehnteres System der 
Selbstverwaltung bestritten wird, welches wir nicht zu beeinträchtigen beabsichtigen. Es 
liegt mir für jetzt nicht an einer genau spezialisierten Entwickllung des Details, sondern an 
einer Übersicht dessen, was die Herzogtümer nach Abrechnung ihrer eigenen inneren Bedürf- 
nisse zu den allgemeinen Finanzen der Monarchie beitragen würden, um bemessen zu können, 
wie sich die Opfer, welche wir für die politische und strategische Wichtigkeit der Herzogtümer 
für Preußen etwa bringen könnten, auch in finanzieller Hinsicht ausgleichen lassen könnten. 
Ich bitte Ew. pp. daher, diese Arbeit soviel wie möglich zu beschleunigen. Sollte Ihnen zu 
diesem Zweck die Beihilfe eines preußischen Finanzbeamten wünschenswert sein, so bin ich 
bereit, mit dem Herrn Finanzminister wegen Entsendung eines solchen in Kommunikation zu 
treten. 
4. Es ist keinem Zweifel unterworfen, daß die schließliche Durchführung der Einver- 
leibung uns Österreich gegenüber erleichtert wird, je mehr sich in den Herzogtümern selbst 
der Wunsch danach kundgibt. Ew. pp. Berichte konstatieren in dieser Hinsicht einen aner- 
kennenswerten Fortschritt. Daneben bestehen allerdings in einem großen und ehrenwerten 
Teile der Bevölkerung noch teils gerechtfertigte Wünsche für Erhaltung einer in 
den Verhältnissen liegenden und liebgewordenen Eigentümlichkeit und Selbständigkeit, teils 
unbegründete Befürchtungen einer absoluten Assimilierung an das preußische Verwaltungs- 
system, einer Gefährdung des persönlichen Schicksals der gegenwärtigen Beamten und einer 
Benachteiligung des bisher so glücklich bewahrten konservativen Charakters der Institu- 
tionen und der Bevölkerung. Diese Wünsche und Befürchtungen sind mir auch durch die 
Beziehungen des Königlichen Gesandten in Hamburg zu einflußreichen Persönlichkeiten 
nahe gebracht worden, und ich habe mich dadurch bewogen gefunden, an den Freiherrn von 
Richtbofen unter dem 12. d. M. einen Erlaß zu richten, welchen ich Ew. pp. in anliegen- 
der Abschrift mitteile.³ Ich wünsche, daß Ew. pp. diese Verhältnisse nach Maßgabe des- 
selben zum Gegenstand vertraulicher Unterhaltungen mit den geeigneten Personen machen 
und dahin wirken, daß die Auffassung der Königlichen Regierung im Lande bekannt werden 
möge, wobei Sie aber ebenfalls immer festhalten wollen, daß die darin entwickelte relative 
Selbständigkeit nicht etwa eine Bedingung ist, welche die Königliche Regierung stellt, son- 
dern ein Entgegenkommen an die Wünsche des Landes, welches sie für durchführbar er- 
achtet; daß aber unsererseits keine Bedenken gegen eine innigere Verschmelzung vor- 
handen sein würden, wenn diese den Wünschen und den Bedürfnissen der Bevölkerung 
selbst entsprechen sollte. Es wird mir angenehm sein, wenn Ew. pp. mich von dem Ergebnis 
  
3 Siehe Nr. 76.
        <pb n="143" />
        Neue Instruktionen an Zedliz. Berufung der Stände? 129 
Ihrer Wahrnehmungen und Unterhaltungen mit bedeutenden Persönlichkeiten auch in dieser 
Beziehung unterrichten.    
5. Ich darf wohl hoffen, daß durch dergleichen vertrauliche Äußerungen eine günstige 
Einwirkung auf die Stimmung im Lande hervorgebracht werde. Es unterliegt aber auch 
keinen Bedenken, diese Stimmung auch durch eine direktere Begünstigung derjenigen Organe 
und Persönlichkeiten zu befördern, welche in dieser Beziehung von Einfluß sein könnten. 
Vielmehr liegt es in der Natur der Dinge, diejenigen Personen, welche uns nicht allein 
nicht feindlich gegenübertreten, sondern geradezu eine freundliche Gesinnung und Ergeben- 
heit für Preußen bewähren, auch dafür durch entsprechende Vorteile und Auszeichnungen zu 
belohnen. Die Subventionen für die Presse, deren Ew. pp. in Ihrem Bericht vom 9. d. M. 
erwähnen, sind teils bereits ausgezahlt, teils im Gang; und ich behalte mir über die 
Organisation des in der Presse zu übenden Einflusses, welcher vielleicht, um Ew. pp. 
Stellung nicht zu kompromittieren, am besten von Hamburg aus zu organisieren sein wird, 
noch eine besondere Mitteilung vor. Die erforderlichen Geldmittel anzuweisen, werde ich 
kein Bedenken tragen. Je besser die Stimmung im Lande für uns ist, um so geringer 
werden die Opfer sein, welche wir eventuell nach außen zu bringen haben werden. Für 
Auszeichnungen durch Dekorationen und dergleichen werde ich immer gern Ihre Vorschläge 
entgegennehmen. Ew. pp. sind vollkommen in der Lage, die geeigneten Persönlichkeiten zu 
bezeichnen. Ich bitte Sie, auch in der Mitteilung der mir von verschiedenen Seiten zuge- 
kommenen Bemerkungen über einzelne Beamte nichts anderes zu sehen als den Wunsch, 
Ew. pp. mit vollständigem Material zu versehen, um dasselbe Ihrem eigenen besser be- 
gründeten und richtigeren Urteil zu unterbreiten und Sie in den Stand zu setzen, die mir selbst 
zugehenden Angaben zu kontrollieren, resp. zu berichtigen. 
6. In der Fortdauer des bisherigen Provisoriums und des gemeinsamen Besitzes sehen 
wir, wie oben bemerkt, für den Augenblick keinen Nachteil für uns. Es ist aber 
allerdings möglich, daß dasselbe, sei es durch die Schwierigkeiten, welche die österreichische 
Regierung und ihr Kommissar uns in der Durchführung desselben in den Weg legen 
möchten, sei es durch einen an dasselbe sich knüpfenden Versuch der Einmischung des Bun- 
des, in einer Weise ausgebeutet werde, welche uns selbst unbequem werden möchte. In 
diesem Falle werden wir selbst aktiv mit Schritten vorgehen müssen, welche einer Lösung des- 
selben in unserem Sinne nähertreten. Am Bunde würden wir dies mit Gegenanträgen 
tun, in denen wir unsere eigenen Ansprüche, sowohl die durch die Eroberung des Landes 
als die durch ältere brandenburgische Erbrechte begründeten, entschiedener in den Vorder- 
grund stellten. In den Herzogtümern aber würden wir auf eine Berufung der Stände 
Bedacht nehmen und dieselbe irgendwie bei dem Wiener Hofe durchzusetzen suchen. Wir 
haben dabei aber nicht die gegenwärtige Versammlung im Auge, sondern wir nehmen an, 
daß das Mandat derselben durch den Übergang der Souveränität von dem König von 
Dänemark auf die Monarchen von Preußen und Österreich erloschen sei. Es handelt sich 
daher um eine Berufung und Neuwahl, aber nach dem bestehenden Gesetz von 1854; wir 
würden die Vereinigung der holsteinschen und der schleswigschen Stände zu einer Versamm- 
lung als selbstverständlich ansehen. Bei der jetzt im Lande vorhandenen und voraussicht- 
lich wachsenden Stimmung erscheint es nicht unwahrscheinlich, daß eine solche Versammlung 
sich in einer für Preußen günstigen Weise aussprechen würde. Welche positive rechtliche 
Wirkung einem solchen Votum zuzuerkennen sein würde, kann der Erwägung vorbehalten 
bleiben. Wir würden der Versammlung ganz offen mit unseren Ansprüchen und Forde- 
rungen gegenübertreten und die eingehende Diskussion derselben nicht scheuen, indem wir 
V 9
        <pb n="144" />
        130 Eventuelle Rückzession Nordschleswigs an Dänemark. 
darauf rechnen, daß einerseits die Erkenntnis der ohne Preußen schutzlosen Lage des. 
Landes, andererseits die Erwägung der materiellen Interessen und der großen Lasten, 
welche dem Lande durch die Selbständigkeit bei einer so großen, alsdann von dem neuen 
Staate ganz allein zu tragenden Schuld erwachsen müßten, schließlich doch den Ausschlag 
geben würden. Es erscheint angemessen, daß Ew. pp. auch diese Maßregel der Berufung 
einer neuen und gemeinsamen Ständeversammlung durch vertrauliche Besprechungen vor- 
läufig vorbereiten und dem Gedanken daran Eingang zu verschaffen suchen. 
7. In der Ständeversammlung würden ohne Zweifel auch die Wünsche der dänischen 
Bevölkerung von Nordschleswig nach einer Wiedervereinigung mit Dänemark zur- 
Sprache kommen. Wir zweifeln, ob diese Wünsche in irgend erheblicher Ausdehnung wirk- 
lich vorhanden sind, und glauben, daß das materielle nach dem Süden weisende Interesse 
des Zusammenbleibens mit dem übrigen Schleswig auch im Norden überwiegen wird. 
Jedenfalls liegt es in unserm Interesse, daß es für einen möglichst kleinen Antheil Nord- 
schleswigs zum Ausdruck komme.⁴ Daß die Rückzession einiger Distrikte an Dänemark 
die Einverleibung der Herzogtümer in Preußen gegenüber den fremden Mächten, nament- 
lich der französischen Regierung und England erleichtern würde, ist bekannt. Mit Öster- 
reich ist dies nicht der Fall; und in unseren eigenen Wünschen liegt es vielmehr, mit der Zu- 
stimmung und der Mitwirkung Österreichs die Einverleibung der ganzen Herzogtümer durch 
zuführen, wobei wir den nationalen Gefühlen und Bedürfnissen des dänisch redenden Teils- 
volle Berücksichtigung zuteil werden lassen würden. Stoßen wir aber von seiten Österreichs 
auf unüberwindliche Hindernisse, so würden wir eventuell auch in den Fall kommen können, 
durch die Aufopferung eines kleinen Teils von Schleswig uns die Erlangung des übrigen 
Teiles zu sichern und zu erleichtern. Dies setzt jedoch weitere Eventualitäten voraus, welche auf 
unser gegenwärtiges Verhalten noch keinen Einfluß haben 
können; und ich teile dies Ew. pp. daher nur vertraulich und zu Ihrer eigenen 
Orientierung mit, indem ich dabei zugleich bedenke, daß es sich in keinem Falle um größere 
Abtretungen handeln kann und jede der strategischen Position und unseren maritimen Be- 
dürfnissen nachteilige Grenzlinie unannehmbar bliebe. Von Linien, die Alsen oder gar 
Flensburg in Frage stellten, kann keine Rede sein.⁵ 
Ew. pp. werden durch diese Mitteilungen, welche ich Sie als ganz vertrauliche anzu- 
sehen und sorgfältig zu sekretieren bitte, in den Stand gesetzt sein, Ihr eigenes Auftreten 
mit Rücksicht auf die Auffassungen und Absichten der Königlichen Regierung zu bemessen. 
*80. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
In einem Berichte des Gesandten in Karlsruhe Grafen Flemming vom 12. März, der 
in der Hauptsache den von Bauern zu erwartenden Antrag am Bunde und Österreichs Stellung 
dazu betraf, waren mehrere Äußerungen des Grafen Mensdorff zu dem badischen Vertreter in 
Wien, die dieser seiner Regierung gemeldet hatte, wiedergegeben worden. Danach hätte Graf 
Mensdorff die von seinem Vorgänger in der Schleswig-Holsteinschen Frage befolgte Politik 
herbe getadelt und sie als eine unüberlegte, nur vom jedesmaligen Augenblick diktierte bezeichnet. 
Dadurch sei Österreich in die ungünstige Lage gebracht worden, dem preußischen Einfluß und 
  
4 Der Satz eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
5 Der Satz eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="145" />
        Graf Mensdorffs Äußerungen zu Baron v. Edelsheim. 131 
Willen in den meisten Fällen nachgeben zu müssen, so daß es auch jetzt nicht imstande sei, sich frei 
zu bewegen. Auf die Frage des badischen Gesandten, warum Österreich die Zurückziehung der 
sächsischen und hannoverschen Truppen aus den Herzogtümern in Gemeinschaft mit Preußen 
verlangt und betrieben habe, hätte Graf Mensdorff sodann erwidert, er müsse die Verantwort- 
lichkeit dieser bedauerlichen Maßregel von sich ablehnen. 
Vertraulich. Berlin, den 15. März 1868. 
Ew. pp. übersende ich anliegend vertraulich zu Ihrer eigenen Kenntnisnahme und 
Orientierung Abschrift eines Berichtes des Königlichen Gesandten in Karlsruhe vom 12. 
d. M., die zu erwartenden bayrischen Anträge und Äußerungen des Grafen Mensdorff 
gegen den Großherzoglich Badischen Gesandten betreffend. 
Nachschrift.¹  
Obschon Ew. pp. nach der vertraulichen Natur der anliegenden Mitteilung nicht in 
der Lage sein werden, eine sich an dieselbe knüpfende Eröffnung an Graf Mensdorff zu 
richten, so will ich doch nicht ermangeln, Ew. pp. in Kenntnis zu setzen, daß die unter zwei 
und drei am Schlusse des Berichts von Graf Flemming dem Grafen Mensdorff zuge- 
schriebenen Äußerungen Seine Majestät den König in hohem Grade befremdet und beun- 
ruhigt haben. Ich gebe mich gern der Vermutung hin, daß die badische Quelle über die 
Intentionen des Grafen von Mensdorff uns keine vollkommen klaren und sicheren Nach- 
richten liefert, und daß der badische Gesandte in Wien, von anderen Tendenzen ausgehend 
als seine Regierung, den Äußerungen des Grafen Mensdorff eine Färbung gegeben haben 
mag, welche seinem persönlichen Verlangen nach einer Störung des guten Vernehmens 
zwischen Preußen und Österreich entspricht. Ich kann in dieser Beziehung Ew. pp. nur im 
voraus meinen Dank sagen, falls Sie imstande wären, mir über die Richtigkeit oder Falsch- 
heit des badischen Berichtes irgendwelche Aufklärung zu verschaffen. Ich darf aber Ew. 
pp. darüber nicht im Zweifel lassen, daß wir, wenn wir wirklich nicht auf die ernste Sym- 
pathie des Grafen Mensdorff für unser Bündnis rechnen können, auch unsererseits, wenn 
auch mit Überwindung der Gefühle, welche uns an das österreichische Bündnis fesseln, ent- 
schlossen sind, unsere Vorbereitungen auf den Fall zu treffen, daß die bisher von uns vor- 
ausgesetzten gegenseitigen Beziehungen solchen von anderem und selbst entgegengesetztem Cha- 
rakter Platz machen sollten. Ew. pp. wissen, daß wir aus voller Überzeugung Seiner Majestät 
des Königs und der jetzigen Regierung an dem österreichischen Bündnis festhalten. Ew. pp. 
werden aber auch ebenso gewiß sein und Ihr Verhalten mit der Vorsicht, welche Ihnen 
stets zur Richtschnur gedient hat, danach bemessen, daß wir keinen Augenblick Anstand 
nehmen werden, unsere Politik in ihrer vollen Ausdehnung jeder anderen Haltung des öster- 
reichischen Kabinetts anzupassen, von deren Vorhandensein oder von deren Intentionen wir 
die Überzeugung gewinnen sollten. Wenn wir in dieser hiermit angedeuteten Richtung 
unsere Entschlüsse nicht mit Raschheit fassen, so wissen Ew. pp., daß dies seinen Grund hat 
in der Überzeugung von der vorwiegenden Nützlichkeit des preußisch-österreichischen Bünd- 
nisses für beide Mächte, aber keineswegs in einer Besorgnis vor den Eventualitäten, 
welchen Preußen bei einer Auflösung dieses Bündnisses entgegenzusehen hätte. 
Ew. pp. wollen aus dem Vorstehenden keinen Anlaß zu einer Mitteilung, wohl aber 
die allgemeine Richtschnur für die Färbung Ihrer Sprache entnehmen, wenn Ihnen Graf 
Mensdorff zur Besprechung der allgemeinen gegenseitigen Beziehungen Gelegenheit bietet. 
1 Die Nachschrift  beruht, abgesehen von den ersten Worten, mit denen Bismarck sie eigenhändig begann, 
auf Kanzleikonzept, anscheinend nach Bismarcks Diktat
        <pb n="146" />
        132 Baron Halbhubers neue antipreußische Weisungen. 
*81. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Ebenso wie Bismarck nach der weitere Verhandlungen abschneidenden österreichischen Depesche vom 5. März neue und umfassende Instruktionen für den preußischen Zivilkommissar erlassen hatte (vgl. Nr. 79), hatte auch dessen österreichischer Kollege Baron Halbhuber neue, der veränderten Sachlage entsprechende Weisungen von Wien erhalten. Die österreichischen Zeitungen ließen sich darüber recht ungeniert aus. Am 11. März übersandte Freiher von Werther 
einen Artikel der Wiener „Neuen Freien Presse“ vom gleichen Tage, in dem es u. a. hieß: 
,,Die neuen Verhaltungsmaßregeln, welche der österreichische Kommissar in den Herzogtümern erhalten hat, sind im Zusammenhang mit der Depesche vom 5. d. M. redigiert worden und haben die Tendenz, dafür zu sorgen, daß der hier aufgestellten Theorie vom Rechtsstandpunkte Österreichs nach Artikel III des Friedensvertrages die praktische Ausführung nicht fehle. In 
Anknüpfung an die Verständigung über die Tatsache, daß die bisherigen Versuche, mit Preußen 
zu einer vorläufigen Vereinbarung bezüglich der Übertragung des Besitzrechtes in den Herzog- 
tümern zu gelangen, gescheitert seien, erhielt Freiherr von Halbhuber die Ermächtigung, jetzt, 
nachdem für die im bisherigen Stadium der Verhandlung für angemessen erachtete Reserve kein 
Grund mehr obwalte, auch für den seitherigen gemeinsamen Besitzstand nunmehr eine längere 
Dauer in Aussicht zu nehmen sei, jeden sich in der Verwaltung ergebenden Fall lediglich und 
ausschließlich aus dem Gesichtspunkte des Compossessorats aufzufassen und zu behandeln. Es 
habe dies für alle Zweige der Verwaltung und der Polizei zu gelten, und auch bei der Anstellung 
und Verwendung der Vollzugsorgane sei auf diesen Standpunkt Bedacht zu nehmen, ein 
Standpunkt, von dem aus der österreichische Kommissär genau ebenso viele Rechte und Befugnisse 
wie sein preußischer Kollege in Anspruch zu nehmen und, wie sich selbst kein Vor- und Übergreifen 
zu erlauben, so auch nichts dergleichen zu gestatten habe.“ 
Berlin, den 15. März 1865. 
Ew. pp. haben mir mit dem gefälligen Bericht Nr. 84 vom 11. d. M. den Artikel 
der „Neuen Freien Presse“ Nr. 191 vom 11. März eingesandt, in welchem über die angeb- 
lich an den Freiherrn von Halbhuber ergangenen neuen Weisungen berichtet wird. Wenn- 
gleich dieses Blatt keinen offiziösen Charakter hat und seine Mitteilungen daher mit Vor- 
sicht aufzunehmen sind, so ist der Gegenstand doch geeignet, Anlaß zu einer Frage an den 
Grafen Mensdorff über die Authentizität der Nachricht zu geben. Im Falle die letztere 
bestätigt werden sollte, werden Ew. pp. einiges Befremden darüber nicht verhehlen, daß 
das Kaiserliche Kabinett es nötig gefunden habe, solche besonderen Weisungen in diesem 
Augenblick nicht nur ergehen zu lassen, sondern mit einiger Ostentation in die Öffentlichkeit 
zu bringen, da wir uns bewußt sind, die Rechte des hohen Mitbesitzers Seiner Majestät des 
Königs vollkommen geachtet und zu einer solchen ostensiblen Wahrung derselben keine Ver- 
anlassung gegeben zu haben. 
Weit eher würden wir selbst uns über das Verfahren des österreichischen Kommissarius 
zu beschweren haben, über dessen Begünstigung der Parteitendenzen ich Ew. pp. bereits 
wiederholt Mitteilung gemacht. Einen neuen Beweis von der falschen Stellung, welche 
der Freiherr von Halbhuber in dieser Beziehung eingenommen hat, werden Ew. pp. in dem 
abschriftlich anliegenden Bericht des Freiherrn von Zedlitz vom 10. d. M.¹ finden, dessen 
Inhalt ich Sie ersuche, ebenfalls zum Gegenstand einer Besprechung mit dem Herrn Grafen 
von Mensdorff zu machen. Die Forderungen, welche der diesseitige Kommissar in betreff 
der Anwendung der bestehenden Preßgesetze an seinen Kollegen gestellt hat, beruhen so sehr 
auf dem einfachen und klaren Rechtszustande in den Herzogtümern, daß die Weigerung 
des Herrn von Halbhuber in der Tat nur aus denjenigen Motiven zu erklären ist, welche, 
wie Freiherr von Zedlitz bemerkte, seiner ganzen Auffassung zugrunde zu liegen scheinen. 
Wie wenig aber diese Auffassung, wonach die Fortdauer des gegenwärtigen Provisoriums 
  
1 Hier nicht abgedruckt.
        <pb n="147" />
        Russifizierung der Ostseeprovinzen. 133 
zum Nachteile der Herzogtümer selbst ausgebeutet und ihnen unangenehm gemacht werden 
sollte, den Absichten Ihrer Majestäten des Königs unseres allergnädigsten Herrn und des 
Kaisers entsprechen kann, brauche ich wohl nicht erst zu bemerken. Möge dies Provisorium 
von kurzer oder langer Dauer sein, so liegt es gewiß in dem Willen der beiden Souveräne, 
die Bevölkerung der Herzogtümer während desselben die Wohltaten einer starken und kon- 
servativen Regierung empfinden zu lassen. Wir unsererseits haben wiederholt ausgesprochen, 
daß wir gerade darin einen Vorteil für jede  künftige Regierung der Herzogtümer erblickten, 
daß an Stelle des bisherigen von den Bundeskommissaren geduldeten oder begünstigten 
Willkürzustandes ein gesundes und tüchtiges Regiment gesetzt werde. Unser Kommissar ist in 
diesem Sinne angewiesen worden, sich mit seinem Kollegen zu verständigen. Werden aber 
von österreichischer Seite Schwierigkeiten gemacht und müssen wir die Absicht erkennen, das 
Kondominium in der oben angedeuteten Rücksicht auszubeuten, so müssen wir allerdings auch 
auf die Wahrung unserer eigenen Interessen Bedacht nehmen; es wird aber allerdings als- 
dann schwer werden zu verhindern, daß das bisherige glückliche Einverständnis in der Be- 
handlung der Herzogtümer und das so natürliche und wünschenswerte Einvernehmen der 
beiden Kommissare nicht dadurch gestört werde, welches aufrechtzuerhalten der Freiherr 
von Zedlitz seinerseits aufrichtig bemüht ist. 
Ew. pp. ersuche ich ergebenst, den Gegenstand in diesem Sinne eindringlich mit dem 
Herrn Grafen von Mensdorff zu besprechen. 
*82. Erlaß an den Gesandten in Petersburg Grafen von Redern. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Hepke.) 
Am 11. März hatte der Generalsuperintendent D. Büchsel Bismarck in einem dringlichen  
Schreiben, das an dessen religiöse Treue appellierte, gebeten, sich für die lutherische Bevölkerung 
in den Ostseeprovinzen zu verwenden, die schwer unter den fortgesetzten und gerade auf kirchlichem 
Gebiete unerträglichen Versuchen einer gewaltsamen Russifizierung zu leiden hatte. Bismarck, 
der längst durch die Berichte des preußischen Vertreters in Petersburg  auf die Zuspitzung der 
Dinge in den baltischen  Provinzen aufmerksam gemacht war, die sich seit der Entlassung des 
milden Gouverneurs Fürst Lieven zu Ende des Jahres 1864 noch zu steigern drohte, versuchte 
am 13. März, dem russischen Gesandten Oubril, mit dem er auf vertrautem Fuße stand, in der 
vorsichtigsten Form verständlich zu machen, in welche Schwierigkeiten er sich angesichts der auch in der Presse leidenschaftlich erörterten Proselytenmacherei in den baltischen Provinzen und Petitionen der evangelischen Geistlichkeit und durch die bereits naheliegende Möglichkeit einer Interpellation im Abgeordnetenhause versetzt sehen könnte. Oubril faßte den Bismarckschen Schritt indessen als eine Einmischung in die inneren russischen Angelegenheiten auf und berichtete in diesem Sinne am 13. und 14. März an den Vizekanzler Gortschakow. Siehe den Text der 
Oubrilschen Berichte in: [Hermann Robolsky], Bismarck und Rußland, Enthüllungen  über die 
Beziehungen Deutschlands und Rußlands von 1859 bis heute, Berlin 1887, S. 74 ff, ferner im 
Bismarck-Jahrbuch a. a. O. I, 56 ff. Da Bismarck aus dem gereizten Tone, den Oubril bei der 
Unterredung anschlug, schon auf dessen tendenziöse Berichterstattung schließen konnte, nahm er 
Veranlassung, auch den preußischen Gesandten in Petersburg. Graf Redern von dem getanen 
Schritt in Kenntnis zu setzen und ihn zu beauftragen, die Angelegenheit auch direkt bei 
Gortschakow in der gleichen vorsichtigen und taktvollen Form vorzubringen. Der Erlaß an 
Graf Redern wurde absichtlich der Post anvertraut in der richtigen Voraussetzung, daß er 
in Rußland geöffnet werden und so zur Kenntnis der russischen Regierung kommen würde, was 
nach einem Berichte Graf Rederns vom 26. März auch geschah. Über den Fortgang der 
Angelegenheit vgl. Nr. 89. 
Berlin, den 15. März 1865. 
Die Lage der lutherischen Gemeinden in den russischen Ostseeprovinzen, insbesondere die 
traurigen Folgen, welche aus dem Übertritt zahlreicher Lutheraner zur griechischen Kirche 
hervorgegangen sind, werden neuerdings, namentlich seit dem Ausscheiden des Baron von
        <pb n="148" />
        134 Bismarcks vorsichtige Andeutungen nach Petersburg in Russifizierungsfragen. 
Lieven aus seiner Stellung als Gouverneur jener Provinzen, wieder Gegenstand einer leb- 
haften öffentlichen Teilnahme. Die Presse fängt an, sich mit demselben eingehend zu be- 
schäftigen, besonders die Kirchenzeitungen, denen sehr detaillierte Nachrichten darüber zugehen. 
Auch ist die diesseitige Geistlichkeit bereits dafür in Bewegung. Aus ihrer Mitte liegt mir 
von einer angesehenen Persönlichkeit die Bitte vor, eine Verwendung zugunsten der Be- 
drängten bei Seiner Majestät dem Kaiser von Rußland eintreten zu lassen. 
Es bedarf der Erwähnung nicht, daß auf diese Bitte nicht eingegangen werden wird, 
und daß mir der Gedanke an eine solche Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines 
fremden Staates durchaus fern liegt. Ich habe dies gelegentlich Herrn von Oubril bemerkt, 
demselben zugleich aber auch nicht verhehlt, daß Andeutungen vorhanden sind, wonach die 
Agitation in der berührten Angelegenheit ihren Weg in die diesseitigen Kammern nehmen 
wird. 
Es ist mir außerdem angedeutet worden, daß man zugunsten dieser Agitation die Ver- 
bindungen benutzen will, welche zu kirchlichen Zwecken zwischen der diesseitigen Geistlichkeit 
und den englischen Vorkämpfern für den Protestantismus in der Fremde bestehen, um auch 
in England eine parlamentarische Debatte über den Gegenstand herbeizuführen. 
Ich weiß wohl, daß Fürst Gortschakow keinen allzu großen Wert auf diesen Verlauf 
und die öffentliche Verhandlung der fraglichen Angelegenheit legen wird, u[nd] daß in solchen 
vielmehr die Gefahr liegt, die Lage der Betheiligten durch Erregung des russischen National- 
gefühls gegen sie zu verschlimmern.¹ Auch wünschte ich sie im diesseitigen Interesse ver- 
mieden zu sehen, weil sie in unerfreulicher Weise Antipathien diesseits und jenseits zu er- 
wecken und zu nähren geeignet ist, welche mit dem eng befreundeten Verhältniß der beider- 
seitigen Staaten nicht im Einklang stehen würden, u[nd] deren Ausbrüche im Landtage stets 
den Charakter persönlicher Angriffe gegen mich tragen werden, wie man mich mit Recht als 
Vertreter unsrer intimen Beziehung zu Rußland ansieht. Ich habe daher gethan, was ich 
konnte, um die öffentliche Verhandlung der Sache zu verhindern, es aber schwierig ge- 
funden, Geistliche, welche sich zur Bethätigung ihres Glaubens berufen fühlen, für politische 
Erwägungen zugänglich zu machen.² Auch haben wir kein Mittel, die Diskussion der Sache 
auf dem Landtage zu hindern. Sie bietet leider ein so günstiges Feld für die Redner des 
Tages, daß dieselben der Verlockung leichter oratorischer Erfolge schwerlich widerstehen 
werden. Natürlich werde ich bei eintretenden Interpellationen jedes Eingehen auf diese An- 
gelegenheit ablehnen, von welcher uns überdies alle amtliche Kenntnis fehlt. Es wird jedoch 
nicht zu vermeiden sein, daß mannigfache Behauptungen unwiderlegt in die Öffentlichkeit 
gelangen, im Publikum als Thatsachen figurieren und in ähnlicher Weise wie der Mortara- 
Fall³ oder die Verurtheilung der spanischen Protestanten zur Agitation benutzt werden.⁴ 
So weit entfernt ich auch bin, die Materie selbst in irgendwelcher Weise mit dem Fürsten 
Gortschakow zur Erörterung bringen zu wollen, so halte ich es doch den freundschaftlichen 
Beziehungen der beiderseitigen Kabinette entsprechend, Ew. pp. rechtzeitig obige Andeu- 
1 Der Schluß des Satzes von den Worten an: „u[nd] daß in solchen ..." eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
2 Der Schluß des vorletzten Satzes von den Worten an: „u[nd] deren Ausbrüche ...“ und der letzte Satz 
eigenhändiger Zusatz Bismarcks.  
3 Über den seit 1858 schwebenden Fall des jüdischen Knaben Edgar Mortara in Bologna, der zu einem 
internationalen Entrüstungssturm gegen die  weltliche Herrschaft des Papstes führte und eine diplomatische 
Einmischung Frankreichs, Englands und Preußens zur Folge hatte, vgl. Herders Conversationslexikon, 
III. Aufl., VI, 186. 
4 Der letzte Teil des Satzes: „und in ähnlicher Weise ...“ eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="149" />
        Österreichische Beschwerde gegen General von Herwarth. 135 
tungen darüber zu machen, welchen Verlauf diese Angelegenheit hier nehmen kann⁵ ohne daß 
die Regierung bei dem besten Willen imstande wäre, ihn zu hemmen oder zu leiten. Ich stelle 
Ew. pp. ergebenst anheim, von diesen Andeutungen dem Herrn Vizekanzler gegenüber ge- 
legentlich den geeigneten Gebrauch zu machen und darf dabei Ihrem bewährten Takte ver- 
trauen. Fürst Gortschakow wird sich überzeugt halten dürfen, daß diesseits auch im vor- 
liegenden Falle nichts verabsäumt werden wird, was dem beiderseitigen Interesse und den 
gegenseitigen freundschaftlichen Rücksichten förderlich sein könnte. 
*83. Immediatberlcht. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Berlin, den 23. März 1865. 
Eurer Königlichen Majestät darf ich nicht unterlassen, eine von der Kaiserlich Öster- 
reichischen Regierung durch den Grafen Karolyi hier gemachte Mitteilung¹ alleruntertänigst 
vorzulegen, in welcher Beschwerde darüber geführt wird, daß der Höchstktommandierende in 
den Herzogtümern General der Infanterie von Herwarth die unter ihm stehenden Truppen 
angewiesen habe, sich wiederholende Demonstrationen zugunsten des Erbprinzen von 
Augustenburg in Garnisonorten nicht stillschweigend zu dulden. 
Dem Grafen Karolyi habe ich bei der Empfangnahme dieser Mitteilung sofort erwidert, 
daß das Prinzip, von welchem der General von Herwarth ausgegangen, ein vollkommen rich- 
tiges sei, und daß Demonstrationen, welche öffentlich irgendeine andere Person als die beiden 
im völkerrechtlichen Besitz der Herzogtümer befindlichen hohen Souveräne als berechtigten 
Landesherrn hinstellten, in keiner Weise als zulässig erachtet werden könnten; daß es zu- 
nächst die Aufgabe und Pflicht der Zivilkommissare sei, solche Kundgebungen zu verhindern 
oder ernstlich dagegen einzuschreiten, und daß zu meinem Bedauern entschiedene Maßregeln 
dieser Art nur durch den nicht zu rechtfertigenden und das Parteitreiben ermutigenden 
Widerstand des österreichischen Kommissars verhindert worden seien, über welchen ich meiner- 
seits Beschwerde führen müsse, daß aber auch den Militärbehörden nicht zugemutet werden 
könne, solche Demonstrationen stillschweigend zu dulden, und es vielmehr ihre Pflicht 
sei, in dienstlichem Wege, also zunächst durch Anzeige an die Vorgesetzten und resp. Mit- 
teilung an die Zivilbehörden derartigen Ausschreitungen entgegenzutreten, im Fall einer 
Bedrohung der öffentlichen Sicherheit oder einer Ausschreitung gegen das Militär sofort 
die vom militärischen Standpunkt erforderlichen Maßregeln zu treffen, daß daher in diesem 
Sinne die Ordre des Generals von Herwarth vollkommen gerechtfertigt sei. 
Eure Königliche Majestät wollen mir gestatten, alleruntertänigst zu bemerken, daß ich 
geglaubt habe, die Ordre in diesem Sinne und namentlich dahin auffassen zu müssen, daß die 
Militärbehörden derartigen Demonstrationen nicht gleichgültig  zuzusehen und sie nicht still- 
schweigend zu dulden haben, daß aber nicht davon die Rede sei, von seiten des Militärs die 
Polizeigewalt selbständig in die Hand zu nehmen und ohne Requisition der Zivilbehörden 
gegen die Kundgebungen selbständig einzuschreiten, solange diese nicht durch Gefährdung der 
Ruhe und Sicherheit in einem Garnisonorte oder durch Angriffe auf die militärische Ehre ein 
solches Einschreiten vom militärischen Gesichtspunkte aus notwendig machen. In gewöhn- 
lichen Fällen wird, wie ich voraussetzen darf, die Aktion der an den betreffenden Orten 
 5 Bismarck hat Hepkes „wird“ in „kann“ geändert. Der folgende Schluß des Satzes: ,,ohne daß ..." sein eigenhändiger Zusatz. 
1 Hier nicht abgedruckt, da inhaltlich hinreichend charakterisiert.
        <pb n="150" />
        136 Österreich und der bayrisch-sächsische Antrag am Bundestage. 
garnisonierenden Truppen sich auf die Meldung an die Vorgesetzten beschränken können, 
damit durch die geeignete Mitteilung an die Zivilbehörden das weiter Erforderliche ver- 
anlaßt werde. 
Falls Eure Königliche Majestät diese Auffassung zu genehmigen geruhen, stelle ich aller- 
untertänigst anheim, das Oberkommando in den Herzogtümern Allerhöchst mit Weisung 
versehen zu lassen, um Mißverständnisse und daraus möglicherweise entstehende Konflikte an 
Ort und Stelle und fernere Weiterungen mit der Kaiserlich Österreichischen Regierung zu 
verhüten.¹ 
*84. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Kanzleikonzept.]¹ 
Nach einem Erlaß des Grafen Mensdorff an den Grafen Karolyi vom 19. März, den 
dieser auftragsmäßig Bismarck mitteilte, stand ein bayrisch-sächsischer Antrag am Bundestage 
zu erwarten, nach dem die Bundesversammlung die vertrauensvolle Erwartung aussprechen 
sollte, daß es den beiden deutschen Mächten gefallen möge, dem Erbprinzen von Augustenburg 
das Herzogtum Holstein nunmehr in eigene Verwaltung zu geben. Graf Mensdorff redete in 
dem Erlasse diesem Antrage das Wort, schlug aber vor, daß beide deutschen Mächte sich bei der 
Abstimmung am Bunde ihrer Stimme enthalten sollten, „da dies das gleiche Resultat, aber 
einen weniger ungünstigen Eindruck hervorbringen würde, als wenn die Stimme der beiden 
Mächte durch entgegengesetzte Voten sich neutralisierten“. Für den Fall der Annahme des 
bayrisch-sächsischen Antrages beabsichtigte Österreich, eine Erklärung abzugeben, die eine 
deutliche Spitze gegen Preußen enthielt. Sie sollte dahin gehen: „Die von Österreich und Preußen 
auf der Londoner Konferenz gemachten Vorschläge seien der Bundesversammlung bekannt, 
ebenso, daß die beiden Mächte im Artikel III des zu Wien abgeschlossenen Friedensvertrages sich 
ausdrücklich von Dänemark die Anerkennung jedweder Verfügung ausbedungen haben, welche 
sie über die von dem Könige Christian IX. ihnen abgetretenen Rechte treffen würden. Demgemäß 
habe Österreich sofort nach Ratifikation des Friedensvertrages in Berlin beantragt, diese Rechte 
dem Prinzen von Augustenburg weiter zu zedieren, welche Zession die Übertragung des Besitzes 
auf diesen Fürsten zur Folge  gehabt haben würde, unbeschadet der Rechtsansprüche, welche andere 
deutsche Souveräne des Austrägalverfahrens geltend machen könnten. Auf diesen 
Vorschlag sei jedoch die Königlich Preußische Regierung, eine weitere Prüfung der Rechtsfrage 
für nötig haltend, nicht eingegangen. Auch heute noch sei der Kaiserliche Hof vollkommen bereit, 
falls Preußen seinerseits die Hand dazu biete, eine rasche Erledigung der schwebenden Frage im 
angedeuteten Sinne herbeizuführen, und unter dieser Voraussetzung — abgesehen von dem Ersatze 
der Kriegs- und sonstigen Kosten — auf jeden speziellen Vorteil zu verzichten. Österreich lege den 
entschiedensten Wert darauf, den Abschluß der schleswig-holsteinschen Angelegenheit ohne Störung 
des zwischen ihm und Preußen bestehenden Einverständnisses, welchem die erzwungenen Erfolge 
zu danken seien, möglich zu machen, und indem es daher nicht aufhöre, in Berlin die Not- 
wendigkeit einer baldigen Entscheidung der Souveränitätsfrage hervorzuheben, könne es für jetzt 
nur die Erklärung abgeben, daß es die Benutzung seines Besitztitels nicht aufgeben werde, bis 
eine den eigenen Überzeugungen und Interessen des Deutschen Bundes entsprechende Lösung 
erzielt worden sei.“ 
Berlin, den 24. März 1865. 
Die Mitteilung des Wiener Kabinetts über den bevorstehenden bayrisch-sächsischen 
Antrag in der Frage der Elbherzogtümer, welche Ew. pp. mir nach den Äußerungen des 
Herrn Grafen Mensdorff angekündigt hatten, ist mir nunmehr durch den Herrn Grafen 
Karolyi gemacht worden. Ew. pp. finden dieselbe in der abschriftlich anliegenden Depesche 
des Kaiserlichen Herrn Ministers vom 16. d. M 
1 Nachdem sich König Wilhelm I. mit Bismarcks Auffassung einverstanden erklärt hatte, richtete dieser 
am 26. März ein vertrauliches  Schreiben an General Herwarth, das diesem ein behutsames Vorgehen nahe- 
legte. 
84. 1 Das Kanzleikonzept beruht laut einer Aktennotiz Abekens zu dem ersten von ihm angefertigten 
Entwurf, den Bismarck im ersten Teil fast vollständig eigenhändig umgearbeitet hatte, auf einem Diktat 
Bismarcks und sollte also dem nicht genügenden Entwurf Abekens ersetzen. Es trägt den Vermerk von 
Bismarcks Hand: ,,V[on] S[einer]  M[ajestät] genehmigt."
        <pb n="151" />
        Tragweite des bayrisch-sächsischen Antrags. 137 
Ehe ich auf den Inhalt näher eingehe, spreche ich es gern aus, wie ich in dieser Mit- 
teilung den der freundschaftlichen Stellung der beiden Mächte entsprechenden Wunsch er- 
blicke, die Gemeinsamkeit in der Behandlung der Sache auch am Bunde aufrechtzuerhalten 
und demgemäß zu einer vorherigen Verständigung darüber zu gelangen. Wir selber hegen 
diesen Wunsch nicht minder als das Wiener Kabinett, und in diesem Sinne ersuche ich Ew. 
pp., dem Herrn Grafen von Mensdorff für seine Mitteilung meinen verbindlichsten Dank 
auszudrücken. 
Ich muß aber gleichzeitig hinzufügen, daß ich diesen Wunsch nur dann für erreichbar 
ansehen kann, wenn ich annehmen darf, daß der Entschluß des Kaiserlichen Kabinetts, wie 
er in der Depesche dargelegt ist, noch nicht unwiderrufbar feststehe, und daß dasselbe sich 
nicht etwa durch eine im voraus ausgesprochene Billigung des Antrages in seiner vor- 
liegenden Form verhindert sehe, unseren Bedenken gegen ihn Rechnung zu tragen.² 
Schon mündlich habe ich mich gegen den Grafen Karolyi dahin ausgesprochen, daß 
die Tragweite des beabsichtigten bayrisch-sächsischen Antrages sehr viel weiter geht, als 
von uns erwartet wurde. Ich hatte vermutet, daß die antragstellenden Regierungen be- 
zwecken würden, dem Bunde eine Mitwirkung bei den Verhandlungen behufs Herbeifüh- 
rung des Einverständnisses zwischen Preußen und Österreich zu eröffnen, und daß sie zu 
diesem Behufe eine Aufforderung an die beiden letztgenannten Regierungen richten wür- 
den, sich über den Stand ihrer Verhandlungen und über ihre weiteren Intentionen auszu- 
sprechen, um auf diese Weise den Anknüpfungspunkt zu weiterer Beteiligung des Bundes 
an den Verhandlungen zu gewinnen. Einem solchen, die Herbeiführung einer Verstän- 
digung bezweckenden Verfahren würde die Königliche Regierung mit bundesfreundlicher 
Bereitwilligkeit entgegengekommen sein. 
Der Antrag aber, wie die Kaiserliche Regierung ihn uns mitteilt, steckt sich ein anderes 
und sehr viel weiteres Ziel. Er beabsichtigt nichts geringeres als die streitige Erbfrage von 
Bundes wegen dadurch zu entscheiden, daß er dem Bunde zumutet, sie als eine zugunsten 
des Hauses Augustenburg bereits entschiedene amtlich zu behandeln. Wenn der Bund wirk- 
lich in der Lage wäre, die vertrauensvolle Erwartung auszusprechen, „daß Preußen und 
Österreich dem Erbprinzen von Augustenburg das Herzogtum Holstein in eigene Verwaltung 
übergeben werden“, so müßte der Bund selbst sich bereits davon überzeugt haben, daß der 
Erbprinz von Augustenburg der rechtmäßige und alleinige Erbe der gesamten Herzogtümer 
sei. Bisher aber hat die Bundesversammlung in dieser Richtung noch nicht einmal ver- 
handelt; es liegt über die Augustenburgischen Ansprüche nur das Referat eines der Aus- 
schußmitglieder vor, welches der Ausschuß sich nicht angeeignet, und dessen Schlußfolge- 
rungen das Kaiserliche Kabinett selbst früher in sehr entschiedener Weise bestritten hat. Die 
Ansprüche seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs von Oldenburg sind noch nicht einmal 
einer vorläufigen Behandlung unterzogen worden; obensowenig die auf Preußen und 
Österreich übergegangenen Erbansprüche König Christians IX. Die Ansprüche des Hauses 
Brandenburg sind von uns bisher nicht zur Verhandlung gestellt in der Hoffnung, im Wege 
des Vergleiches zu einem Ergebnis zu gelangen, aus welchem wir Veranlassung entnehmen 
könnten, auf die Geltendmachung dieser Ansprüche zu verzichten. 
Die Königliche Regierung vermag nicht einzusehen, wie es in dieser Sachlage für die 
Bundesversammlung rechtlich möglich sein sollte, die vertrauensvolle Erwartung auszu- 
sprechen, daß der Prinz von Augustenburg in die Verwaltung Holsteins eingesezt werde. 
2 Die drei ersten Absätze sind aus Abekens Konzept übernommen.
        <pb n="152" />
        138 Drohender Dissens der beiden deutschen Mächte in Frankfurt. 
Die Annahme eines solchen Antrages würde rechtlich eine Beschlußnahme des Bundes über 
die streitige Erbfolge im Wege der petitio principii involvieren. Sachlich ist keine Ver- 
schiedenheit zwischen einem Beschlusse, der die Frage für einen der Prätendenten ent- 
scheidet, und einem solchen, der gleichzeitig die rechtliche Voraussetzung zur Annahme bringt, 
daß Entscheidung in dem gewollten Sinne bereits feststehe.³ Das Recht zu einer solchen 
Entscheidung hat das Kaiserliche Kabinett der Bundesversammlung jederzeit in Gemein- 
schaft mit uns bestritten; wir durften daher hoffen, daß Österreich dem vorliegenden Ver- 
suche, die Frage dadurch zu entscheiden, daß man sie als eine schon entschiedene behandelt, 
von Hause aus entgegengetreten sein würde. Statt dessen bezeichnet uns die Depesche vom 
19. März den bayrisch-sächsischen Antrag als ein Ergebnis der versöhnlichen Einwir- 
kung des Kaiserlichen Kabinetts auf die antragstellenden Höfe. Nur die Vermittlung 
Österreichs hat die Kabinette von München und Dresden vermocht, auf eine unmittelbare, 
kraft der Kompetenz des Bundes zu treffende Entscheidung zu verzichten. Wir sind nach 
den uns vorliegenden Erklärungen des Kaiserlichen Kabinetts über seine rechtliche Auf- 
fassung jedes Zweifels daran überhoben, daß auch Österreich Bundesbeschlüsse der letzt- 
gedachten Tendenz als außerhalb der Kompetenz des Bundes liegende ansehen und behan- 
deln würde. Es scheint uns aber unbestreitbar, daß der Bund durch Annahme des nun- 
mehr beabsichtigten Antrags eine solche, die Attributionen der Bundesversammlung über- 
schreitende Entscheidung, wenn auch auf weniger direktem Wege, doch mit derselben sach- 
lichen Tendenz und Bedeutung treffen würde. Wir vermögen daher auch zu dem beabsich- 
tigten Antrage keine andere als ausdrücklich und entschieden ablehnende Stellung zu 
nehmen, weil wir sonst falschen und nach mehr als einer Seite hin gefährlichen Rechts- 
fiktionen eine stillschweigende Anerkennung zuteil werden ließen. Würde der Antrag unge- 
achtet unseres Widerspruchs und unserer Verwahrung angenommen, so führte er unseres 
Erachtens zu zwei uns gleich unerwünschten Alternativen: entweder bliebe er zum Nach- 
teil der Würde des Bundes folgenlos, oder er brächte Konflikte innerhalb des Bundes zum 
Ausbruche, falls versucht würde, ihm Folge zu geben.⁴ 
Ew. pp. werden aus dieser unserer Auffassung des bayrisch-sächsischen Antrags bereits 
entnehmen, daß es uns zu unserem Bedauern nicht möglich ist, dem Kaiserlichen Kabinette 
auf dem in der Depesche vom 19. angedeuteten Wege hinsichtlich der geschäftlichen Behand- 
lung dieses Antrags zu folgen. Zwar werden wir gleich dem Kaiserlichen Kabinette gern 
bereit sein, unseren Bundesgenossen über die von uns in den Verhandlungen mit Österreich 
vertretenen Überzeugungen und Intentionen vollständige Auskunft zu geben und zu diesem 
Behufe die wichtigsten Aktenstücke der Bundesversammlung mitzuteilen. Dagegen sind wir 
nicht in der Lage, uns der Abstimmung über den bayrisch-sächsischen Antrag zu enthalten, 
und wir würden es im Interesse der Einigkeit innerhalb des Bundes mit lebhaftem Dank 
erkennen, wenn das Kaiserliche Kabinett mit uns seine Bemühungen dahin vereinte, die 
Zurückziehung  oder doch die Modifikation und, wenn beides verweigert wird, die Ab- 
lehnung des Antrags in der Bundesversammlung herbeizuführen. Sollte dies nicht gelingen, 
so würden wir auch dann, wenn die Majorität zum Antrage gesichert wäre, unsererseits 
dennoch nicht umhin können, gegen denselben zu stimmen, und der in dem Antrage liegenden 
Behauptung des Augustenburgischen Rechtes mit der Erklärung entgegentreten, daß dieses 
Recht uns bisher für Schleswig und den größten Teil von Holstein als unerweislich, für den 
3 Der Satz eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
4 Dem Schluß des Absatzes von den Worten an: „Wir vermögen daher auch ..." liegt die eigenhändig 
formulierte Fassung Bismarcks in Abekens Konzept zugrunde.
        <pb n="153" />
        Wünschenswerte Zurückziehung des bayrisch-sächsischen Antrages. 139 
Überrest Holsteins sehr zweifelhaft erscheine; und daß wir von der Bundesversammlung, 
bevor sie ihre Ansichten durch einen beschlußmäßigen Ausspruch formuliert, die nähere 
Prüfung nicht nur der Augustenburgischen, sondern sämtlicher konkurrierenden Ansprüche 
erwarten. 
In dieser Auffassung kann uns die Berufung auf die Erklärung, welche wir zugunsten 
des Erbprinzen von Augustenburg in Gemeinschaft mit Österreich auf der Londoner Konfe- 
renz abgegeben haben, und welche sich die Bundesversammlung durch ihren Beschluß vom 
2. Juni aneignete, nicht irre machen. Wir konnten die Einsetzung des Erbprinzen auf der 
Londoner Konferenz als eine den damaligen Umständen entsprechende Lösung der kriege- 
rischen Komplikation, als ein Mittel zu friedlicher Verständigung der euro- 
päischen Mächte vorschlagen, ohne daß wir damit unsererseits einen zweifellosen 
und ausschließlichen Rechtsanspruch des Erbprinzen auf die Sukzession anerkannten. 
Unser Vorschlag hat, ungeachtet der Zustimmung, welche er durch den Bundes- 
beschluß vom 2. Juni gefunden, mit seiner definitiven Ablehnung auf der Konferenz 
jede weitere Bedeutung um so mehr verloren, als seitdem die rechtliche und faktische Lage 
der Dinge eine wesentlich andere geworden ist. Wir konnten den Antrag damals stellen, 
ohne anderen als den eigenen Ansprüchen des brandenburgischen Hauses und denen des 
Königs Christian, mit welchem wir uns im Kriege befanden, zu nahe zu treten. Seitdem 
aber ist in der Person Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs von Oldenburg ein 
neuer Prätendent aufgetreten, dessen Ansprüche ein volles Recht auf die Prüfung seiner 
Bundesgenossen haben. Seitdem ist ferner nach Fortsetzung des Krieges gegen Dänemark 
der Friede geschlossen, welcher die Rechte des Königs Christian auf Preußen und Öster- 
reich übertrug. Wir würden daher heut nicht mehr in der Lage sein, den Vorschlag zu wieder- 
holen, welchen wir damals, um den Frieden Europas herzustellen, im Interesse des einzigen 
bis dahin öffentlich aufgetretenen Prätendenten glaubten machen zu können, um in betreff 
der Herzogtümer einen analogen Abschluß einer für den allgemeinen Frieden gefährlichen 
Situation zu erlangen, wie solcher zu anderen Zeiten in betreff Belgiens oder Griechen- 
lands bewirkt worden ist. Wir hatten ferner zur Stellung des fraglichen Antrags in Lon- 
don den gewichtigen Anlaß, daß der Antrag, den Erbprinzen von Augustenburg als Souverän 
vorzuschlagen, von dem Kaiserlichen Kabinette ausging, welches mit uns gemeinsam die Ge- 
fahren des verlängerten Kriegszustandes in dem Falle, daß die Konferenz resultatlos ver- 
lief, zu tragen bereit war.  
Nach unserer Auffassung können Preußen und Österreich, wenn sie nicht in Wider- 
spruch mit ihrer bisherigen Haltung geraten, wenn sie nicht zulassen wollen, daß der Bund 
in eine falsche und an Gefahren reiche Lage gerate, nur ihren ganzen Einfluß dahin auf- 
wenden, daß der beabsichtigte Antrag zurückgezogen oder nicht angenommen werde. Wir 
schlagen dies zunächst der Kaiserlichen Regierung vor und zweifeln nicht, daß es unserm 
vereinten Einfluß gelingen werde, dieses Ziel zu erreichen, wenn das Kaiserliche Kabinett 
mit uns die Überzeugung teilt, daß es im beiderseitigen und im allgemeinen deutschen Inter- 
esse liegt, Erörterungen im Schoße der Bundesversammlung zu verhüten, welche den Keim 
des Zerwürfnisses unter den deutschen Regierungen mit sich führen. Wir wünschen mit dem 
Kaiserlichen Kabinett im Interesse der Herzogtümer wie im eigenen eine schleunige Lösung 
der schwebenden Frage; wir befürchten aber, daß wir uns von diesem Ziele durch die An- 
nahme des bayrischen Antrags viel weiter als bisher entfernen würden, weil dieselbe jede 
Vergleichsverhandlung erschweren, wenn nicht abschneiden und nur den Weg einer gründ- 
lichen Prüfung der schwierigen und verwickelten, mit der Erbfolge zusammenhängenden
        <pb n="154" />
        140 Ausschußberatung des bayrisch-sächsischen Antrags. 
Rechtsfragen übrig lassen würde. Daß wir die letzteren, wenn wir auf einen für uns an- 
nehmbaren Vergleich keine Aussicht mehr haben, auch auf unsere eigenen Rechtsansprüche 
aus verschiedenen Titeln ausdehnen würden, habe ich schon eben angedeutet. 
Wir können den übrigen deutschen Regierungen nicht verwehren, sich ihre Auffassung 
von der Sachlage selbständig zu bilden und sie am Bunde oder uns gegenüber auszusprechen; 
aber wir können die Entscheidung der Sache nur von der Verständigung der Kaiserlichen 
Regierung mit uns erwarten und den Ausdruck der Depesche vom 19., welcher drei Fak- 
toren: Österreich, Preußen und den Bund aufstellt, zwar auf das Stadium der Erörterung, 
aber nicht für das der Entscheidung der Frage anwendbar finden. 
Die Gefahr eines unlösbaren Konfliktes und einer Krisis im Bunde, auf welche der 
Kaiserliche Herr Minister mit Besorgnis blicket, wird mit Gewißheit vermieden werden, 
wenn die Beschlüsse der Bundesversammlung sich streng innerhalb der Grenzen der Kompe- 
tenz derselben halten. Würden letztere aber, wie es durch Annahme des bayrisch-sächsischen 
Antrages auf tbeoretischem Gebiete wenigstens der Fall sein würde, überschritten, so ist es 
schwer, die Folgen zu übersehen, welche sich an den prinzipiellen Gegensatz der damit ge- 
nommenen Stellungen knüpfen können. Beseelt von dem Geiste bundesfreundlicher Versöhn- 
lichkeit werden wir die sich daraus ergebenden Konflikte nach Möglichkeit zu mildern und 
auszugleichen suchen; aber das Gefühl, die Verantwortlichkeit für dieselben unsererseits nicht 
zu tragen, wird Seiner Majestät dem Könige auch die Entschlossenheit verleihen, an dem 
eigenen Rechte auch dann festzuhalten, wenn dasselbe wider Erwarten nicht nur von einzelnen 
Regierungen, sondern auch von einer Mehrheit unserer Bundesgenossen verkannt werden 
sollte. 
Ew. pp. wollen diesen Erlaß dem Herrn Grafen von Mensdorff vorlesen, ihm auch 
auf seinen Wunsch davon Abschrift lassen. 
*85. Telegramm an die Missionen bei den deutschen Höfen. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Bismarcks Versuch, die Regierungen von Bayern und Sachsen durch österreichische Ein- 
wirkung von der Stellung des beabsichtigten Antrags am Bunde (vgl. die Vorbemerkung 
zu Nr. 84) zurüchzuhalten, war verlorene Mühe. Am 25. März teilte Graf Karolyi mit, daß 
in der nächsten Sitzung der Bundesversammlung eine achttägige Frist für die Abstimmung über 
den angekündigten bayrisch-sächsischen Antrag anberaumt werden solle. Bismarck trat nun 
durch ein Telegramm an Werther vom 25. März dafür ein, daß zunächst eine Ausschußberatung 
beschlossen werde. Durch eine Zirkulardepesche vom folgenden Tage suchte er auch die übrigen 
deutschen Regierungen in diesem Sinne zu beeinflussen. 
Berlin, den 26. März 1865. 
Bayern und Sachsen werden am Montag Antrag stellen: daß Bund vertrauensvolle 
Erwartung ausspreche, Österreich und Preußen werden Augustenburg die Verwaltung über- 
geben. Bayern wird Abstimmung in acht Tagen beantragen. Wir werden Verweisung 
an Ausschuß fordern, weil es untunlich, ohne Ausschußberatung und reifliche Erwägung 
einen so wichtigen Beschluß zu fassen, welcher über Stellung des Bundes zu der bisher 
ungeprüften Rechtsfrage der Sukzesssion die Entscheidung vorwegnimmt. Es würde in dieser 
übereilten Feststellung bestrittner Principien Erschwerung jeder Verständigung, Keim des 
Zwiespaltes und Provocation Preußens zu Gegenanträgen im eignen Interesse liegen.¹ 
1 Der letzte Satz eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="155" />
        Instruktion für Savigny über Behandlung des mittelstaatlichen Antrags. 141 
*86. Erlaß an den Bundestagsgesandten in Frankfurt von Savigny. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Berlin, den 26. März 1865. 
Ew. pp. habe ich bereits auf telegraphischem Wege kurz die Haltung angegeben, welche 
wir dem Antrage von Bayern, Sachsen und Großherzogtum Hessen gegenüber werden ein- 
zunehmen haben. Dieselbe steht in Übereinstimmung mit der Auffassung, die ich in meinem 
Ew. pp. gestern mitgeteilten Erlasse nach Wien¹ entwickelt habe. Die Verweisung an den 
Ausschuß sehen wir als eine vorläufige Beseitigung an, um uns Frist zu weiterer Ver- 
ständigung mit Österreich zu gewähren, und hoffen, daß eine Anzahl deutscher Regierungen 
sich dazu leichter entschließen werde, als zu einer direkten Ablehnung. Wenn man in Wien 
sich dazu entschließt, für die Verweisung an den Ausschuß zu stimmen — wozu mir Graf 
Karolyi heut Aussicht macht — so dürfte die Majorität dafür unschwer zu erlangen sein. 
Ich habe an sämtliche Königliche Missionen telegraphisch den Auftrag erteilt, für Instru- 
ierung der Bundesgesandten in diesem Sinn zu wirken.² Ew. pp. werden vermutlich schon 
vor der Sitzung beurteilen können, wie sich die Majorität stellt, und danach ermessen, ob 
Sie zunächst von der Ihnen nach der Geschäftsordnung zustehenden Forderung, auch die 
nächste Beschlußfassung über den Termin der Abstimmung auf die nächste Sitzung aus- 
zusetzen, Gebrauch machen sollen oder nicht. Wenn Sie die Majorität für die Verweisung 
an den Ausschuß gesichert erachten, wird es nicht nötig sein, da es nur den Zweck haben 
würde, unserer Einwirkung einen vielleicht nur um 24 Stunden verlängerten Zeitraum zu 
gewähren. 
Bei der Motivierung unseres Antrages auf die Verweisung an den Ausschuß ist die 
Rücksicht maßgebend, einmal daß die Verweisung nicht an sich als eine direkte Ablehnung 
erscheine, wozu sich einige Regierungen vielleicht nicht leicht entschließen würden; so- 
dann, daß daraus nicht ein künftiges Anerkenntnis  einer etwa vom Bunde zu treffenden Ent- 
scheidung gefolgert werden könne; endlich, daß unsere Stellung zu dem Antrage deutlich er- 
kennbar sei, und daß über die prinzipielle Wichtigkeit, welche wir seinem Inhalt beilegen, 
kein Zweifel bleibe. In der Form einer vertrauensvollen Erwartung wird von dem Bunde 
ein Ausspruch gefordert, durch welchen er über seine Stellung zu der streitigen und am Bunde 
bisher weder geprüften noch verhandelten  Erbfolgefrage definitiv entscheidet. Diese Tendenz 
des Antrages wird durch die Motive, welche mir gestern durch den Grafen Montgelas mit- 
geteilt sind und auch Ew. pp. jetzt vollständig und dem Wortlaut nach bekannt sein werden, 
noch viel deutlicher markiert, als durch den in der österreichischen Mitteilung allein ent- 
haltenen Tenor des Antrags selbst, obgleich auch dieser letztere vollkommen hinreicht, um 
seinen Charakter festzustellen. 
Sollten die Motive zur Diskussion kommen, so finden Ew. pp. namentlich in betreff der 
darin zur Sprache gebrachten Vorgänge auf der Londoner Konferenz und der Zustimmung 
des Bundes zu denselben in meinem Erlasse nach Wien hinreichendes Material zur Zurück- 
weisung der ganz ungegründeten Behauptung, als hätten die beiden Mächte und der Bund 
dadurch schon im voraus das Recht des Erbprinzen von Augustenburg anerkannt. 
Bei der Motivierung selbst des Antrages auf Verweisung an den Ausschuß wird es 
genügen, zu erklären: 
1 Vgl. Nr. 84. 
2 Siehe Nr. 85.
        <pb n="156" />
        142 Bismarck fordert sorgfältige Prüfung des Antrags im Ausschuß; geplante Erklärung. 
daß der Antrag eine bestimmte Erklärung des Bundes über seine Stellung zu 
der Erbfolgefrage involviere — einer Frage, welche der Bund bis jetzt noch keiner 
Prüfung unterzogen habe, ja welche noch gar nicht am Bunde förmlich verhandelt sei; 
daß eine solche Erklärung voraussetze, daß das Erbrecht des Prinzen von 
Augustenburg von allen Regierungen als nachgewiesen und festgestellt angenommen 
werde; die Kön[igliche] Regirung bestreite, daß dasselbe nachgewiesen sei; andre 
Bundesregirungen bezweifelten, andre stellten das Vorhandensein desselben ent- 
schieden in Abrede;² 
daß daher in der beschleunigten Abstimmung über einen so wichtige und be- 
strittene Prinzipien involvierenden Antrag ohne vorherige Prüfung durch den 
Ausschuß eine Überstürzung  liegen würde, welche nicht allein dem Bunde nicht zuge- 
mutet werden dürfe, sondern in welcher ein Mangel an Rücksicht für die Ansprüche 
deutscher Bundesfürsten liegen würde; 
daß daher Preußen nur die Verweisung des Antrages an den Ausschuß beantragen 
könne, um demselben vor der Abstimmung eine gründliche Prüfung zu sichern, 
eventuell Raum zur Verständigung zu gewinnen. 
Die Fassung im einzelnen unter Festhaltung dieser Gesichtspunkte kann ich Ew. pp. ganz 
überlassen. 
Einem etwaigen Versuche, in die Verweisung an den Ausschuß eine Aufforderung zur 
Berichterstattung innerhalb eines bestimmten Termins aufzunehmen, 
werden Sie sich auf das bestimmteste widersetzen. 
Sollte die Verweisung an den Ausschuß dennoch abgelehnt und die Abstimmung nach 
dem bayrischen oder Präsidialvorschlag ohne Ausschußprüfung festgesetzt werden, so wird es. 
notwendig werden, unsere Stellung zu dem Antrage noch bestimmter hervortreten zu lassen, 
um dadurch womöglich einen Einfluß auf die bevorstehende Abstimmung auszuüben. Die 
eigentliche materielle Erklärung wird zwar schon um deswillen auf die Abstimmung selbst zu 
verschieben sein, weil wir es angemessen erachten müssen, dieselbe ebenso vorher in Wien mit- 
zuteilen, wie Österreich uns seine beabsichtigte Erklärung vorher mitgeteilt hat. Es wird aber 
nichts im Wege stehen, daß wir schon jetzt eine mit dem, was wir in der Depesche vom 
24. d. M. in Aussicht gestellt haben, übereinstimmende Erklärung abgeben, welche dahin 
lauten würde: 
daß wir mit Bedauern die Überstürzung erkennten, welche der Sache nicht 
förderlich sein würde; 
daß wir unter diesen Umständen schon jetzt erklären müßten, wir würden 
gegen den Antrag stimmen, da wir die Augustenburgischen Ansprüche nicht für nach- 
gewiesen erachten könnten, und daß wir uns gegen einen beschlußmäßigen Ausspruch 
der Bundesversammlung über bestrittene Fragen verwahrten, vielmehr von der 
Bundesversammlung und unsern deutschen Bundesgenossen erwarteten und ver- 
langten, daß, ehe sie ihre Ansichten durch einen solchen Beschluß formulierten, sie eine 
Prüfung nicht nur der Augustenburgischen, sondern aller konkurrierenden An- 
sprüche vornehmen würde, namentlich der oldenburgischen und derjenigen Rechte, 
welche wir selbst sowohl aus der Zession des Königs Christian IX., als aus den alten 
Ansprüchen des brandenburgischen Hauses herleiteten. Wir hätten diese Rechte bis- 
  
2 Der Schluß des Satzes von den Worten an: „die Kön[igliche] Regierung ...“ eigenhändiger Zusatz 
Bismarcks.
        <pb n="157" />
        Österreich lehnt Bismarcks Wunsch ab. 14 
her nicht förmlich zur Sprache gebracht, weil wir geglaubt hätten, unsre berechtigten 
Interessen auf dem Wege der Verständigung sicher stellen zu können. Diese Hoff- 
nung schwinde bei Annahme des vorliegenden Antrags, daß wir die Geltendmachung 
unsrer eignen Ansprüche nicht weiter zu vertagen beabsichtigten. Wir behielten uns 
die rechtliche Begründung derselben vor u[nd] erwarteten rechtliche Prüfung u[nd] 
gleichmäßige formale Behandlung aller erhobnen Ansprüche.³ 
Ew. pp. hoffe ich hierdurch in Übereinstimmung mit den von mir eingeholten Befehlen 
Seiner Majestät des Königs in den Stand gesetzt zu haben, den verschiedenen Eventuali- 
täten in betreff des bayrischen Antrags zu begegnen. 
Von etwa mir noch zugehenden Nachrichten aus Wien oder sonst werde ich Ew. pp. tele- 
graphisch in Kenntnis setzen. Der Königliche Gesandte hat einstweilen gemeldet, daß die De- 
pesche vom 24. und der Inhalt meiner telegraphisch gemachten Vorschläge wegen Behand- 
lung der Sache dem Grafen Mensdorff übergeben sei und der Beratung unterliege. 
Aus Kassel wird mir telegraphisch gemeldet, daß Kurhessen den bayrischen Antrag ab- 
lehnen werde. 
*87. Schreiben an den österreichischen Gesandten in Berlin 
Grafen Karolyi. 
[Abschrift.] 
Durch ein Billet vom 26. März hatte der österreichische Gesandte Graf Karolyi Bismarck 
mitgeteilt, daß der österreichischen Regierung die von Preußen gewünschte Verweisung des 
bayrisch-sächsischen Antrages an den Ausschuß nicht mehr freistehe, da sie sich bereits gebunden habe. 
Berlin, den 26. März 1865. 
Ich bedaure, daß Ihnen die Verweisung an den Ausschuß nicht mehr freisteht; wir 
hatten nicht geglaubt, daß Sie Engagements nach der andern Seite schon übernommen 
hätten. Der Abstimmung können wir uns nicht enthalten. Wird unser Antrag auf Ver- 
weisung an den Ausschuß abgelehnt, so können wir nicht anders als in derselben Sitzung unsere 
Stellung unsern Interessen gemäß nehmen, indem wir die Augustenburger Ansprüche be- 
streiten und unsere eigenen formulieren. Ich erlaube mir daran zu erinnern, daß ich diese 
unsere Haltung für den Fall der heut eingetretenen Konstellation in unseren mündlichen Be- 
sprechungen jederzeit vorhergesagt. Wir gelangen damit an eine Bifurkation, von der ich 
wünsche, daß sie uns nicht auf lange auseinanderführen möge, aber so wie die Sachen liegen, 
lauten unsere Fahrbillets leider auf divergierende Linien, und wir können für diese Reise 
nicht in das Coupé steigen, welches Sie schon mit andern teilen. 
*88. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.]¹ 
Am 27. März war von den Regierungen Bayerns. Sachsens und Hessen-Darmstadts am 
Bundestage der Antrag wirklich eingebracht worden,. es möge den Regierungen von Österreich 
und Preußen gefallen, dem Erbprinzen von Augustenburg nunmehr das Herzogtum Holstein 
in eigene Verwaltung zu übergeben. Im Anschluß daran stellte Österreich den Antrag, die ent- 
 3 Der Schluß des Absatzes von den Worten an: „unsre berechtigten Interessen ..."  eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
1 Das Konzept trägt den Vermerk von Bismarcks Hand: „Von S[eine]r M[ajestät] genehm[igt].“
        <pb n="158" />
        144 Abstimmung am Bunde, 27. März; Preußens Unterliegen. 
scheidende Abstimmung am 6. April vorzunehmen. Ein Gegenantrag Preußens, der Ueberweisung 
an den Ausschuß verlangte, wurde, obwohl sich ihm Hannover nochdrücklich auschloß, abgelehnt, 
worauf der preußische Bundestagsgesandte die in dem Erlaß vom 26. März (siehe Nr. 86) 
skizzierte Erklärung abgab. Siehe das Protokoll der Sitzung vom 27. März in: Das Staats- 
archiv, VIII, 345 ff. 
Berlin, den 30. März 1865. 
Ew. pp. ist das Ergebnis der Abstimmung vom 27. d. M. am Bunde bekannt. Auch 
unsere dort abgegebenen Erklärungen werden bereits durch die öffentlichen Blätter zu Ihrer 
Kenntnis gekommen sein. 
Wir haben lebhaft bedauert, daß das Kaiserliche Kabinett nicht auf das von uns dar- 
gebotene Auskunftsmittel einer Verweisung an den Ausschuß eingegangen ist, durch welche 
dem jetzt hervorgetretenen Gegensatz die Spitze hätte abgebrochen werden können; und mit 
nicht geringerem Bedauern haben wir aus den Äußerungen des Kaiserlichen Kabinetts ent- 
nehmen müssen, daß dasselbe sich in Bezug auf seine Abstimmung nicht mehr frei fühlte, also 
bereits mit anderen bestimmte Verpflichtungen eingegangen war, welche wir nicht hatten vor- 
aussetzen können, als dasselbe uns in der Depesche vom 19. d. M.² seine Auffassung mit- 
teilte. 
Die ganze Art und Weise, in welcher der Antrag eingebracht und behandelt worden ist, 
zeigt auf Seite der antragstellenden Regierungen eine wenig bundesfreundliche Tendenz, 
welche schon in dem Verlangen und der Anberaumung einer außerordentlichen Sitzung her- 
vortritt, zu welcher in einer Sache, in der es sich nicht um einzelne Tage handeln konnte, 
keine Veranlassung war. Der Inhalt des Antrags war uns zwar am 22. durch die öster- 
reichische Mitteilung, der Wortlaut aber und besonders seine Motive,³ welche den 
Charakter desselben wesentlich bestimmen, seine Richtung schärfer bezeichnen und zugleich 
eine Reihe teils offenbar ungegründeter, teils streitiger Behauptungen enthalten, waren uns 
kaum 40 Stunden vor der Sitzung bekannt geworden. Einem großen Teile der übrigen Re- 
gierungen waren sie wahrscheinlich vor der Einbringung selbst gar nicht bektannt. Wie konnte 
von den letzteren eine augenblickliche Beurteilung der Tragweite des Antrages und der 
Möglichkeit einer beschleunigten Erledigung ohne vorherige Prüfung im Ausschuß erwartet 
werden?   
Unsere eigene Haltung gegenüber diesem Verfahren war uns durch unsere bisherige 
Stellung zur Sache vorgezeichnet. Es konnte für uns kein Zweifel sein, daß wir dem An- 
trage auf das entschiedenste entgegentreten mußten, wie ich dies sowohl in meinen Depeschen 
an Ew. pp., als in meinen Unterhaltungen mit dem Grafen Karolyi wiederholt vorausge- 
sagt habe. Unsere jetzt am Bunde abgegebenen Erklärungen sprechen nur dasjenige aus, 
was ich immer als den Inhalt derselben für den Fall bezeichnet habe, daß der Antrag der 
Mittelstaaten mehr enthalten sollte als den Ausdruck eines Wunsches nach Eröffnungen der 
beiden Mächte über die Sachlage und nach einer Beschleunigung der Lösung, ohne diese 
letztere selbst in einer bestimmten und positiven Richtung vorwegzunehmen. 
Was den Antrag selbst betrifft, so will ich nicht wiederholen, was ich in meinem Erlaß 
vom 24. d. M.⁴ über die materielle Bedeutung desselben gesagt habe. 
Wir werden gegen denselben stimmen, weil wir nicht dazu beitragen können, im 
Namen des Bundes eine Erwartung aussprechen zu lassen, auf deren Erfüllung wir 
die Vorbemerkung zu Tr. 84. 
2 Vgl. die Vorbemerkung zu Nr. 84.   
3 Siehe: Das Staatsarchiv VIII, 345 ff. 
4 Siehe Nr. 84.
        <pb n="159" />
        Österreich, Preußen und die Abstimmung vom 6. April. 145 
keine Aussicht machen können, welche vielmehr nicht zu erfüllen, wir an unserm Teile fest 
entschlossen sind, weil wir dadurch nicht allein einen politischen Fehler zu begehen, sondern 
bestimmten Rechten und Ansprüchen zu nahe zu treten glauben würden. Daß Österreich 
seinerseits direkt  für denselben stimme, scheint uns kaum tunlich. Wie könnte das Kaiser- 
liche Kabinett im Vereine mit anderen Regierungen sich selbst gegenüber eine Er- 
wartung aussprechen, daß es dies oder jenes tun werde? und noch dazu in dem vollen Be- 
wußtsein, daß es dieser Erwartung nicht einseitig entsprechen kann, sondern nur in Gemein- 
schaft mit Preußen und zugleich mit der Gewißheit, daß für die vorgeschlagene Maßregel 
die Zustimmung Preußens fehlt? Wir würden glauben, uns gerechtem Vorwurf auszu- 
setzen und mit den Verabredungen vom Jan[uar] 1864 wenigstens dem Geiste, wenn nicht dem 
Buchstaben nach, in Widerspruch zu treten,⁵ wenn wir unter unserer Mitwirkung durch den 
Bund die Erwartung einer Lösung aussprechen lassen wollten, von der wir wissen, daß wir 
sie ohne Zustimmung Österreichs durchführen weder können noch wollen? Wird irgend- 
ein bestimmter Wunsch, wie in dem bayrischen Antrage von anderen Regierungen aus- 
gesprochen, so steht es natürlich dem Kaiserlichen Kabinett frei zu erklären, daß es an seinem 
Teile bereit sei, demselben Folge zu geben; ein Andres aber ist es, wenn Oestreich durch eigne 
Abstimmung an dem Aussprechen der Erwartung teilnimmt. In Erwägung dieses Mißver- 
hältnisses hat die Kais[erliche] Reg[ierung] gewünscht, daß wir uns mit ihr der Abstimmung 
enthalten sollten. Unsre Lage ist aber eine verschiedene; die Bundesreg[ierungen] wissen 
durch Mittheilung der Kais[erlichen] Gesandtschaften, daß Oestreich den Antrag billigt, 
die Enthaltung des Kais[erlichen] Gesandten von der Abstimmung würde diese Thatsache 
nicht entkräften. Unser Schweigen aber würde den Eindruck machen, als beabsichtigten wir, 
uns stillschweigend dem Antrage u[nd] seinen Consequenzen zu fügen;⁶ es würde über unsere 
Stellung zu dem Antrage und über die Möglichkeit seiner Erfüllung Illusionen erwecken, 
welche nachteilig auf unsere Interessen zurückwirken müßten. 
Wenn bei der Abstimmung am 6. k. M. der Antrag mit einer Majorität angenommen 
werden sollte, würden wir dies im Interesse der Würde des Bundes bedauern. Daß der- 
selbe nicht den Charakter einer autoritativen Entscheidung tragen würde, und daß eine 
solche dem Bunde überhaupt in dieser Frage nicht zukommt, hat die Kaiserliche Regierung 
selbst wiederholt ausgesprochen und durch ihre am Montag abgegebene Erklärung noch von 
neuem bestätigt. Es wird dadurch dem Beschluß selbst — vorausgesetzt, daß er zustande 
kommt — der Charakter einer Resolution aufgeprägt — einer Form, mit welcher in 
repräsentativen Versammlungen so häufig Mißbrauch getrieben worden ist, welche aber dem 
Wesen des Bundes durchaus widerspricht, und deren Einführung in die Praxis der Bundes- 
versammlung wir für bedenklich erachten müßten. Welche Bedeutung kann eine solche 
Resolution, welche nichts entscheidet, nichts bestimmt und nichts verfügt, und welche nach 
der ganzen Lage der Dinge von keinen praktischen Folgen sein kann, für die dissentierenden 
Regierungen haben? Können sie die Erwartung teilen, welche die Majorität ausspricht? 
Kann ihre eigene Rechtsansicht dadurch verändert werden? Oder wird für die beiden Re- 
gierungen, denen gegenwärtig die Verfügung über die Herzogtümer zusteht, ein wesentliches 
Moment der Entscheidung in einer solchen  Majorität liegen, wie sie für diesen Antrag etwa 
sich zusammenfinden möchte? Ungeachtet eines solchen Majoritätsbeschlusses wird es immer 
5 Der Passus: „und mit den Verabredungen ...“ eigenhändiger Zusatz Bismarcks. Auch vorher schon 
finden sich mehrere, aber kleinere Korrekturen von seiner Hand. 
6 Der Passus von den Worten an: „ein Andres aber ist es“ eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
V 10
        <pb n="160" />
        146 Was Preußen gegebenenfalls am 6. April erklären will. 
tatsächlich nicht eine Erwartung des ganzen Bundes, sondern nur einer Anzahl deutscher 
Regierungen sein, denen eine um etwas kleinere Anzahl in diesem Punkte ganz gleichberech- 
tigter anderer Regierungen gegenübersteht. 
Ich rede nicht von den Gefahren, welche darin liegen würden, wenn die Majorität es 
versuchen wollte, ihrer Auffassung praktische Folge zu geben. Denn ich glaube, daß hieran 
auch von den Antragstellern nicht gedacht wird. 
Aufmerksam aber muß ich noch auf den Umstand machen, daß durch die Fassung der 
Motive auf völlig unberechtigte Weise durch den Antrag die Entscheidung auch über das nicht 
zum Bunde gehörige Herzogtum Schleswig in die Erörterung des Bundes hineingezogen 
wird, wogegen wir uns noch besonders verwahren müssen. 
Wir wollen die Hoffnung nicht aufgeben, daß sowohl das Kaiserliche Kabinett als 
andere deutsche Regierungen unseren Gründen sich nicht verschließen, und daß die Ab- 
stimmung am 6. April die Bundesversammlung vor einem Schritt bewahren möge, den wir 
nur als einen nach allen Richtungen hin falschen und bedenklichen ansehen können. 
Sollte aber die Abstimmung ein unseren Wünschen entgegengesetztes Resultat ergeben, 
so würden wir dadurch in die Notwendigkeit versetzt, kurz und einfach zu erklären, 
daß wir der in dem Beschluß ausgesprochenen Erwartung, 
daß das Herzogtum Holstein nunmehr dem Erbprinzen von Augustenburg  in Ver- 
waltung übergeben werden würde, 
an unserem Teile eine Erfüllung nicht in Aussicht zu stellen vermöchten, da wir die 
vermeintlichen Rechte dieses Prinzen für unerwiesen halten;⁷ 
daß wir unter Aufrechterhaltung des bisherigen Provisoriums unsere Rechte an 
dem gemeinschaftlichen Besitz ebenso wie die Kaiserlich Österreichische Regierung 
wahrten und unseren Bundesgenossen die Begründung unserer eigenen Ansprüche zur 
Prüfung und Erwägung vorlegen würden. 
Die Kaiserliche Regierung wird selbst nicht umhin können, diese Erklärung der Sach- 
lage angemessen zu finden. Wenn wir auch durch den bayrischen Antrag und die Konnivenz 
Österreichs zu demselben zu unserem Bedauern genöthigt worden sind, der Oeffentlichkeit 
den Einblick in die zwischen beiden Cabineten obwaltende Meinungsverschiedenheit zu ge- 
währen,⁸ so glauben wir doch, daß letztere unserer weiteren Verständigung mit Wien nicht 
zu präjudizieren braucht, und beabsichtigen unsererseits nicht, derselben einen Einfluß auf 
unsere Beziehungen zu der Kaiserlichen Regierung zu gestatten. 
Wie unser Vorschlag auf Überweisung des Antrags an den Ausschuß aus einer versöhn- 
lichen Absicht und der Bereitwilligkeit hervorgegangen war, den Gegensatz der Auffassungen 
nicht zu Tage treten zu lassen, so würden wir auch jetzt noch von derselben Gesinnung beseelt 
sein, wenn unser desfallsiger Antrag von einer andern Regirung wieder aufgenommen u[nd] 
am 6. April die Verweisung an den Ausschuß noch beschlossen würde.⁹  
Ew. pp. ersuche ich, sich hiernach gegen den Herrn Grafen von Mensdorff auszu- 
sprechen, und ermächtige Sie, ihm diesen Erlaß mitzuteilen. 
7 Der Nebensatz: „da wir die ..." eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
8 Der Passus: „zu unserem Bedauern ..." eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
9 Der Schluß des Satzes von „wenn unser desfallsiger Antrag ..." an eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="161" />
        Angebliche Einmischung Bismarcks in russische Verhältnisse. 147 
*89. Erlaß an den Gesandten in Petersburg Grafen von Redern. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Hepke.] 
Auf die Berichte des russischen Gesandten Oubril an den Vizekanzler Gortschakow über 
die angebliche Einmischung Bismarcks in die inneren russischen Angelegenheiten. (vgl. die Vor- 
bemerkung zu Nr. 82) hatte jener mit einem zwar die russische Proselytenmacherei in den baltischen 
Provinzen setbst  preisgegeben,  aber doch gegen Bismarck gereizten Erlasse geantwortet (siehe 
dessen Text im Bismarck-Jahrbuch, a. a. O., I, 59 f.), den Oubril dem preußischen Minister 
vorlas. Wie überaus empfindlich der russische Vizekanzler schon durch die Vorstellung einer 
möglichen Einmischung in die russischen Verhältnisse berührt wurde, zeigte sich, als Graf Redern 
in Verfolg der Bismarckschen Weisung vom 15. März (siehe Nr. 82) Gortschakow um eine 
Unterredung bat. Nach einem Bericht Rederns vom 21. März erwiderte der Vizekanzler mit 
erhobener Stimme, in Gegenwart Umstehender, er kenne durch Oubril bereits Graf Rederns 
Auftrag, den er sich nicht zu erklären vermöge: „Toujours je vous déclare d’avance que 
je ne saurais le recevoir et que je décline tout entretien avec vous au sujet d’une  
affaire purement intérieure et qui ne regarde que la Russie. A ce sujet je suis inabordable.“ 
Auf Graf Rederns wiederholte Bitte um eine Unterredung erklärte Gortschakow nochmals: 
„Nur wenn er etwas anderes vorzubringen hätte. Si non, alors remettez votre visite 
à huitaine.“ Unter diesen Umständen verzichtete Graf Redern darauf, die Angelegenheit zur 
Sprache zu bringen. Er konnte es um so mehr tun, als ihm nicht verborgen blieb, daß die 
russische Post den Erlaß Bismarcks vom 15. März zur Kenntnis Gortschakows brachte. 
Bismarck selbst nahm Veranlassung, dem russischen Vizekanzler in einem persönlichen Briefe 
vom 27. März (siehe den Text in: Bismarck-Jahrbuch, a. a. O., I, 61 ff.), der gegen die 
tendenziöse Berichterstattung Oubrils Verwahrung einlegte, klarzulegen, wie weit er von einer 
Einmischung in die russischen Angelegenheiten fern geblieben war. Dieser Brief und die 
inzwischen erlangte Kenntnis von dem Bismarckschen Erlaß vom 15. März (siehe Nr. 82) 
entwaffneten Gortschakow vollständig; er schrieb einen von Freundschaftsbeteuerungen überströmenden Brief an Bismarck (Bismarck-Jahrbuch, a. a. O., I, 64 ff.), der einen vollständigen Rückzug vorstellte. Was noch mehr ins Gewicht fällt, die kirchlichen Russifizierungsbestrebungen in den Ostseeprovinzen wurden  eingestellt. Die ganze Episode zeigt, mit welcher Feinheit, 
Sicherheit und  Gewißheit des Erfolges Bismarck auch überaus delikate Angelegenheiten zu 
behandeln wußte. 
Berlin, den 30. März 1865. 
Herr von Oubril hat mir am 22. d. M. eine Depesche des Fürsten Gortschakow vor- 
gelesen, welche die kirchlichen Verhältnisse in den russischen Ostseeprovinzen betrifft. Die- 
selbe deutet an, daß die Kaiserliche Regierung fürsorgende Schritte zur Abhilfe der dortigen 
Notstände beabsichtigt, enthält aber zugleich eine ausdrückliche Verwahrung gegen die Ein- 
mischung in die inneren Verhältnisse Rußlands, welche danach von unserer Seite stattge- 
funden hätte. Ew. pp. wissen, wie sehr diese Voraussetzung, welche den Vorwurf man- 
gelnden politischen Taktes und verletzter freundschaftlicher Rücksichten in sich schließt, jeder 
Begründung entbehrt. Die Depesche des Fürsten Gortschakow ist unzweifelhaft durch den 
Bericht des Herrn von Oubril über diejenige gelegentliche Unterredung mit mir hervorge- 
rufen, deren ich in meinem Erlasse an Ew. pp. vom 15. d. M. Erwähnung getan. 
Der letztere erläutert die Motive, welche mich bewogen, nicht jene Vorgänge in den 
Ostseeprovinzen selbst, sondern die uns hieraus erwachsenden Unannehmlichkeiten zum Gegen- 
stande einer vertraulichen Erörterung mit Herrn von Oubril zu machen. Es waren Motive 
der freundschaftlichsten und rücksichtsvollsten Art, welche mich veranlaßten, Herrn von 
Oubril von den Interpellationen, die mir schriftlich angekündigt wurden, in Kenntnis zu 
setzen;¹ sie sollten konstatieren, wie wenig die Königliche Regierung in der Lage sei, solche be- 
klagenswerten Agitationen in der Öffentlichkeit zu hindern oder ihnen entgegenzutreten. 
Nichts lag mir dabei ferner als der Gedanke an eine Interzession in innere Angelegen- 
heiten Rußlands. Ich habe in der Unterredung mit Herrn von Oubril auf das geflissent- 
1 Der Relativsatz eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="162" />
        148 Oubrils merkwürdiges Verhalten. 
lichste alles vermieden, was auf eine solche Absicht hätte schließen lassen können. Allein ich 
entsinne mich sehr wohl, daß derselbe im Laufe des Gespräches wiederholt der Sache die 
Wendung zu geben suchte, als ob die Königliche Regierung sich diesseits um Anwalt der 
Agitation und jenseits zu demjenigen kirchlich Bedrückter hätte machen wollen. Die De- 
pesche des Fürsten Gortschakow ist mir ein Beweis, daß Herr von Oubril weder genau noch 
wohlwollend berichtet hat. Ich werde deshalb genöthigt sein, in meinen Beziehungen zu 
Herrn von Oubril in Zukunft die Zurückhaltung zu beobachten, welche der Verlust des 
Vertrauens in seine Berichterstattung bedingt.² Der Herr Gesandte hat die Eigenheit, bei 
einer gewissen Neigung zu eloquenter Exposition dem von ihm selbst Gesagten verhältnis- 
mäßig mehr Aufmerksamkeit zuzuwenden als dem von der anderen Seite ihm Entgegneten. 
Auch während der in meiner Depesche vom 15. März d. J. erwähnten Unterredung machte 
er mir den Eindruck, daß er weit mehr auf sich selbst als auf meine Äußerungen hörte, da 
ich oft meine Worte wiederholte, ohne das gewünschte Verständnis zu finden. Mißdeu- 
tungen sind unter diesen Umständen sehr leicht,  und der vorliegende Fall zeugt von einer nicht 
seltenen Wiederkehr,  denn erst die Depesche vom 5. Januar d. J. an Ew. pp. hatte die 
Beseitigung eines ähnlichen Falles zum Gegenstand. Sie mußte eine sehr unzutreffende 
Deutung von Äußerungen berichtigen, welche ich in einer Unterredung mit Herrn v. Oubril 
über den Ignatiewschen Vorschlag in der Klosterfrage getan haben sollte. 
Eine natürliche Folge der Wiederkehr solcher, aus dem vertraulichen mündlichen Ver- 
kehr herrührender Mißverständnisse dürfte sein, daß dieser Weg eines zwischen engbefreun- 
deten Regierungen so wünschenswerten Gedankenaustausches seltener betreten werden wird. 
Ich werde diese Folge meinerseits um so mehr bedauern, als ich den liebenswürdigen Eigen- 
schaften des Herrn von Oubril sonst alle Gerechtigkeit widerfahren zu lassen geneigt bin. 
Mit Ew. pp. Verhalten dem Fürsten G[ortschakow] gegenüber bin ich vollständig ein- 
verstanden u[nd] haben S[eine] M[ajestät] A[llerhöchst]ihre Zufriedenheit darüber ausge- 
sprochen. Ew. pp. wollen auch ferner die Sache dem V[ize] Kanzler gegenüber unberührt 
lassen u[nd] die Angelegenheit als eine solche behandeln, welche auf unsre polit[ischen] Be- 
ziehungen zu Rußland ohne Einfluß bleibt. Ich habe dem Fürsten in dem anliegenden 
Privatbriefe³ den Sachverhalt dargelegt, gegen die Annahme protestiert, als hätten meine 
Aeußerungen gegen Herrn von Oubril einen andern Charakter gehabt als den der Mit- 
theilung über Vorgänge, welche in Preußen stattgefunden haben oder in Aussicht stehn 
u[nd] mich über die Art der Berichterstattung des Kais[erlichen] Gesandten beklagt, auch 
gebeten, den Inhalt meines Briefes zur Kenntniß des Kaisers zu bringen. Ew. pp. wollen 
den Brief ohne weitre Erläuterung an seine Adresse befördern, auch auf etwaiges Be- 
fragen nicht einräumen, daß Sie wissen, worüber er handelt. Ich hoffe, eine Interpellation 
im Parlament hier zu verhindern, namentlich wenn bekannt wird, daß den Betheiligten 
Conzessionen gemacht werden. Diese Andeutung wollen Ew. pp. indessen als nur für Sie 
persönlich bestimmt ansehn u[nd] jede Besprechung der Sache, auch wenn Ihnen gegenüber 
die Initiative ergriffen wird, ablehnen.⁴ 
2 Der Schluß des vorletzten Satzes von den Worten an: „daß Herr von Oubril ...“ und der letzte Satz 
eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
3 Nicht bei den Akten; es handelt sich um den im Bismarck-Jahrbuch, ed. Horst Kohl I, 61 ff., ab- 
gedruckten Brief vom 27. März. 
4 Der letzte Absatz eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="163" />
        Badens Verhalten bei der Abstimmung vom 27. März. 149 
*90. Erlaß an den Gesandten in Karlsruhe Grafen von Flemming. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Berlin, den 31. März 1865. 
Ew. pp. gefälliger Bericht Nr. 28 vom 27. d. M. hat mir eine nähere Darlegung 
Ihrer Bemühungen in betreff des bayrischen Antrages und der Gründe, aus welchen die- 
selben leider vergeblich gewesen sind, gebracht. Meine Hochschätzung des Großherzoglichen 
Herrn Ministers ist Ew. pp. bekannt und Sie werden demselben daher auch aussprechen 
können, wie sehr ich es bedauert habe, ihn am Montag auf der Seite unserer Gegner zu 
finden. Ich weiß sehr wohl, daß die einmal von der badischen Regierung im Beginn der 
auftauchenden Frage eingenommene Stellung zu den Augustenburgischen Ansprüchen es ihr 
schwer gemacht haben würde, direkt gegen den Antrag zu stimmen; obwohl sie doch auch in 
der Sache selbst sich sagen durfte, daß das rücksichtslose Betreiben dieses von ihr selbst als 
inopportun erachteten Antrags der Realisierung dieser Ansprüche durchaus nicht förderlich 
sein könne, und daß man, was auch die individuelle Anschauung der einzelnen Regierungen 
sein möge, doch Bedenken tragen sollte, einerseits ohne die in der Tat noch nicht erfolgte 
Prüfung indirekt dem Bund eine materielle Entscheidung vorwegnehmen, andererseits die 
Bundesversammlung eine Erwartung aussprechen zu lassen, von welcher sie im voraus weiß, 
daß sie nicht erfüllt werden wird, und daß sie selbst nicht in der Lage ist, ihr Nachdruck und 
praktische Folge zu geben. 
Überrascht aber hat es uns, daß der Großherzogliche Herr Minister nicht auf das Aus- 
kunftsmittel eingehen zu können geglaubt hat, welches wir in der Verweisung an den Aus- 
schuß darboten. Hierfür, dachten wir, konnte die Großherzogliche Regierung stimmen, ohne 
ihrer eigenen Rechtsanschauung etwas zu vergeben. Wie sehr die vorherige Behandlung 
und Vorbereitung eines so wichtigen Antrags von materiellem Inhalt durch die ganze 
Stellung des Bundes geboten wurde, ist in dem hannöverschen Votum, welches in Karls- 
ruhe jetzt bekannt sein wird, ausführlich und überzeugend dargetan. Die Frage über die 
Verweisung an den Ausschuß war nicht eine den Grund der Sache berührende Rechtsfrage, 
sondern eine politische Frage, und hier hat es mich in Verwunderung setzen müssen, mich 
nicht mit Herrn von Roggenbach in der mäßigeren und ruhigeren Auffassung zu begegnen. 
Nicht minder unerwartet ist es mir gewesen, in seinen Äußerungen solche Argumente wieder- 
holt zu finden, wie die von dem Begrabensein in den Ausschüssen usw. Ew. pp. haben bereits 
treffend darauf erwidert. Und wenn nun durch die Beratung im Ausschuß in der Tat eine Ver- 
zögerung der Lösung, eine Verlängerung des Provisoriums einträte — wir hatten nicht 
geglaubt und können es auch nach den neuesten Äußerungen des badischen Herrn Ministers 
nicht annehmen, daß der letztere eine Beendigung des Provisoriums und die beschleunigte 
Herbeiführung irgendwelcher Lösung für so dringend, ja für wichtiger als eine Verstän- 
digung zwischen Preußen und Österreich (in deren Interesse doch gewiß der Antrag nicht 
gestellt ist, und die zu erleichtern er nicht bezweckt, noch geeignet ist!) [hält], oder daß er 
dazu mitwirken möchte, sie auf die Gefahr eines ernstlichen Konfliktes im Bunde hin anzu- 
streben! 
Über die Stellung, die wir zu dem Antrage würden einnehmen müssen, konnte der Herr 
Minister nicht im Zweifel sein, wenn wir gleich früher keine Gelegenheit gefunden hatten, 
uns darüber auszusprechen. Bekannt wurde uns sein Inhalt erst durch die vertrauliche 
Mitteilung aus Wien vom 22. März, sein Wortlaut und die von Herrn von Roggenbach 
selbst gemißbilligten Motive erst am 25. durch den Grafen Montgelas, während wir früher
        <pb n="164" />
        150 Mahnungen an Roggenbachs Adresse. 
Ursache zu der Vermutung hatten, der Antrag beabsichtigte nur eine allgemeine Auf- 
forderung an die beiden deutschen Mächte zur Äußerung am Bunde, eventuell Beschleuni- 
gung ihrer Verhandlungen. Der Antrag war inzwischen nach Inhalt und Fassung seit drei 
Monaten festgestellt. Dies Verfahren charakterisiert die Tendenz der Antragsteller und die 
beabsichtigte Überraschung hinreichend. Dieser mit der vollkommen motivierten Überweisung 
an den Ausschuß zu begegnen, war das für eine Politik der Verständigung sich darbietende 
richtige Mittel; und wir haben auch nicht gefunden, daß irgendein haltbarer Grund in der 
Bundesversammlung selbst dagegen geltend gemacht worden wäre. Mit welchem Fug hätte 
man hier wohl behaupten können, daß Gefahr im Verzuge sei, während die Herzogtümer eine 
wohlgeordnete, kräftige und die Interessen des Landes wahrnehmende Regierung seitens der 
beiden für den Augenblick allein berechtigten Mächte genießen? 
Das Mittel der Verweisung an den Ausschuß, um einem drohenden Konflikte die Spitze 
abzubrechen und Raum zur Verständigung zu gewinnen, liegt übrigens noch in der Hand der 
Regierungen. In dem hannöverschen Votum ist schon hervorgehoben, daß es den Regie- 
rungen vorbehalten bleibe, auch am 6. April auf diese Verweisung zurückzukommen, da die 
Instruktionseinholung auch auf die geschäftliche Behandlung sich beziehe und die Entschließung 
auch hierüber zugleich mit der Hauptfrage durch die Aussetzung der Abstimmung an die Re- 
gierungen devolviere. Wir pflichten dem bei und werden auch am 6. April noch bereit sein, 
prinzipaliter für die Überweisung an den Ausschuß und nur eventuell direkt gegen den An- 
trag zu stimmen. Es wird der Sache selbst förderlich sein, wenn auch die übrigen Regierungen 
sich entschließen, diesen Weg einzuschlagen. Wir würden es bedauern, wenn wir auch nur 
einer Majorität von Regierungen erklären müßten, daß wir einer von ihnen ausgedrückten 
Erwartung nicht entsprechen und einem solchen Beschlusse keine praktische Wirkung bei- 
messen könnten. Daß wir aber dies erklären würden, darüber wird keine der Bundes- 
regierungen im Zweifel sein. 
Ew. pp. wollen daher Herrn von Roggenbach ersuchen, die Frage einer sorgfältigen Er- 
wägung zu unterziehen, ob er nicht, ohne der Stellung und Auffassung der Großherzoglichen 
Regierung — welche er übrigens in jeder Weise noch ausdrücklich darlegen und wahren 
kann — etwas zu vergeben, am 6. April für die Verweisung an den Ausschuß stimmen könnte, 
wozu schon die von Hannover in seinem Votum, von Preußen am Schluß der Sitzung abge- 
gebenen Erklärungen, durch welche die Sachlage klarer gestellt wird, hinreichende Veran- 
lassung darbieten würden. Wir haben zu viel Vertrauen in die Besonnenheit des Herrn von 
Roggenbach und in die letzten Ziele seiner Politik, als daß wir die Hoffnung aufgeben sollten, 
ihn einen Entschluß fassen zu sehen, welcher uns der gegenwärtigen politischen Situation so 
durchaus angemessen erscheint. 
Ich ersuche Ew. pp. ergebenst sich in diesem Sinne dringend gegen den Herrn Minister 
auszusprechen und trage auch kein Bedenken, Sie zur Verlesung dieses Erlasses zu ermächtigen. 
*91. Telegramm an den Bundestagsgesandten in Frankfurt 
von Savigny. 
[Kanzleikonzept.]¹ 
Berlin, den 5. April 1865. 
Durch die Annahme des durch seine Motive erläuterten Antrags würde die Majorität 
der Bundesversammlung mit früheren Beschlüssen, namentlich vom 7. und 21. Juli und 
1 Das Telegramm beruht laut Schlußvermerk Abekens auf Diktat Bismarcks.
        <pb n="165" />
        Letzte Instruktionen für Savigny zur Abstimmung vom 6. April. 151 
1. September und 3. November v. J., in Widerspruch treten, indem sie, ohne die Erstattung 
der von der Bundesversammlung verlangten Ausschußberichte abzuwarten, ihrer Stellung zu 
der in letzteren zu erörternden Rechtsfrage präjudizierte. Die Königliche Regierung würde 
sich an diesem Präjudiz beteiligen, wenn sie zur Aussprache einer Erwartung mitwirken wollte, 
welche sie für eine unberechtigte halten muß, weil die vermeintlichen Rechte des Erbprinzen 
von Augustenburg nicht nachgewiesen sind und nach Ansicht der Königlichen Regierung auch 
zum größeren Teile nicht nachweisbar sein werden. Bisher hat nicht einmal ein Austausch 
der Rechtsanschauungen der einzelnen Bundesregierungen und der Begründung, welche eine 
jede derselben für die ihrige zu geben vermag, stattgefunden. Diese erste und unerläßliche 
Grundlage der Verständigung wäre durch Ausschußberichte vorzubereiten gewesen. In dieser 
Überzeugung hat die Königliche Regierung für Verweisung auch des vorliegenden Antrags 
an Ausschuß votiert und hält dieses Votum auch jetzt noch aufrecht, lehnt den Antrag selbst 
aber ab. Da die Motive des Antrags auf die in der Londoner Konferenz gestellten Anträge 
der Königlichen Regierung Bezug nehmen, bemerkt der Gesandte in dieser Beziehung 
folgendes: 
Die Königliche Regierung konnte die Einsetzung des Erbprinzen auf der Londoner 
Konferenz als eine den damaligen Umständen entsprechende Lösung der kriegerischen Kompli- 
kation, als ein Mittel zu friedlicher Verständigung der europäischen Mächte vorschlagen, 
ohne daß sie damit ihrerseits einen zweifellosen und ausschließlichen Rechtsanspruch des Erb- 
prinzen auf die Sukzession anerkannte. Der Vorschlag der Königlichen Regierung hat, un- 
geachtet der Zustimmung, welche er durch den Bundesbeschluß vom 2. Juni gefunden, mit 
seiner definitiven Ablehnung auf der Konferenz jede weitere Bedeutung um so mehr verloren, 
als seitdem die rechtliche und faktische Lage der Dinge eine wesentlich andere geworden ist. 
Die Königliche Regierung konnte den Antrag damals stellen, ohne anderen als den eigenen 
Ansprüchen des brandenburgischen Hauses und denen des Königs Christian, mit welchem sie 
sich im Kriege befand, zu nahe zu treten. Seitdem aber ist in der Person Seiner Königlichen 
Hoheit des Großherzogs von Oldenburg ein neuer Prätendent aufgetreten, dessen Ansprüche 
ein volles Recht auf die Prüfung seiner Bundesgenossen haben. Seitdem ist ferner nach 
Fortsetzung des Krieges gegen Dänemark der Friede geschlossen, welcher die Rechte des 
Königs Christian auf Preußen und Österreich übertrug. Die Königliche Regierung würde 
daher heut nicht mehr in der Lage sein, den Vorschlag zu wiederholen, welchen sie da- 
mals, um den Frieden Europas herzustellen, im Interesse des einzigen bis dahin öffentlich 
aufgetretenen Prätendenten glaubte machen zu können, um in betreff der Herzogtümer 
einen analogen Abschluß einer für den allgemeinen Frieden gefährlichen Situation zu er- 
langen, wie solcher zu anderen Zeiten in betreff Belgiens oder Griechenlands bewirkt 
worden ist.² 
Ein Rechtstitel, der vorher nicht bestand, hat durch diesen Versuch einer politischen 
Verständigung nicht geschaffen werden können. 
Chiffrierter Nachsatz.³ 
Hiernach wollen Ew. pp. Ihr Votum redigieren. Bei der Einschaltung aus Depesche 
vom 24. lassen Sie Beziehung auf Bundesbeschluß vom 2. Juni weg, da er auch in Motiven 
nicht erwähnt ist. — Über Erklärung nach Abstimmung folgt weitere Instruktion. 
2 Der Absatz ist wörtlich übernommen aus dem Erlaß nach Wien vom 24. März 1865 (siehe Nr. 84). 
3 Der Nachsatz auf Grund des von Bismarck laut Schlußvermerk genehmigten Konzepts von der Hand Abekens.
        <pb n="166" />
        152 Ergänzende Instruktion für Savigny — Einschreiten des Militärs in Holstein. 
*92. Telegramm an den Bundestagsgesandten in Frankfurt 
von Savigny. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Berlin, den 5. April 1865. 
Nach heut eingegangener österreichischer Mitteilung wird Österreich morgen nach Ab- 
stimmung Erklärung abgeben entsprechend der in Wiener Depesche vom 19. März¹ ange- 
kündigten. Daran anknüpfend wollen Ew. pp. die Richtigkeit der historischen Mitteilungen 
Österreichs über die Verhandlung mit uns bestätigen und die Bereitwilligkeit der König- 
lichen Regierung erwähnen, diese Verhandlungen zu weiterer Verständigung fortzusetzen; 
sodann erklären, daß wir bei unserer in diesen Verhandlungen vertretenen Ansicht von der 
Unerläßlichkeit der Prüfung der Rechtsfrage beharrten und dabei für unsere eigenen An- 
sprüche gleiche Beachtung wie für alle übrigen verlangten; daß Preußen mit der von der 
Kaiserlichen Regierung abgegebenen Erklärung auch darin übereinstimme, seine Rechte an 
dem gemeinsamen Besitz zu wahren und die Benützung seines Besitztitels nicht aufzugeben, 
bis eine den eigenen Überzeugungen und den Interessen des Deutschen Bundes entsprechende 
Lösung erzielt sei. Unter diesen Umständen und mit Rücksicht auf die in der heutigen Ab- 
stimmung kundgegebenen Rechtsauffassung der Königlichen Regierung glaubt der Gesandte 
schon jetzt die Gewißheit aussprechen zu können, daß eine Erfüllung der durch Annahme des 
Antrages ausgesprochenen Erwartung nicht in Aussicht stehe. Sollte Österreich in Erklärung 
die Wahrung seines Besitztitels weglassen, so können Sie dieselbe auch für uns weglassen.² 
*93. Schreiben an den Oberbefehlshaber in Schleswig-Holstein 
General Herwarth von Bittenfeld. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Bismarcks Schreiben an den militärischen Befehlshaber in den Herzogtümern, General 
Herwarth von Bittenfeld, vom 26. März (vgl. S. 136, Fußnote 1) gab diesem Veranlassung, sich 
seinerseits am 2. April mit einem Schreiben an Bismarck  zu wenden. Es wurde darin ausgeführt, 
bei der fortgesetzten Weigerung des österreichischen Zivilkommissars Baron Halbhuber, gegen 
die zügellosen Agitationen zugunsten des Augustenburgers einzuschreiten, die mehrfach in Beleidi- 
gungen des preußischen Militärs ausarteten, ein selbständiges Einschreiten des Militärs nicht 
immer vermieden werden könne. General von Herwarth reichte bei dieser Gelegenheit einen 
Artikel der ,,Schleswig-Holsteinischen  Zeitung“ vom 31. März ein, in dem bei der Besprechung 
eines Kieler Zwischenfalls — dort hatte ein Posten auf ein ihn insultierendes Individuum, das 
sich der Verhaftung durch die Flucht entzog, geschossen — heftige Angriffe gegen das preußische 
Militär gerichtet waren. 
Berlin, den 7. April 1865. 
Ew. pp. beehre ich mich für die gefällige Mitteilung vom 2. d. M. meinen 
verbindlichsten Dank zu sagen. Ich hatte bereits auf Grund des Immediatberichts 
Ew. pp. vom 31. v. M., von welchem Seine Majestät der König mir Kenntnis 
gegeben hatte, den Königlichen Gesandten in Wien beauftragt, über die fort- 
dauernde Weigerung des österreichischen Kommissarius zu energischer Unterdrückung der 
vorliegenden Übelstände ernstlich Beschwerde zu führen und zugleich auf den Vorfall in Kiel 
  
1 Vgl. die Vorbemerkung zu Nr. 84. 
2 Über den Verlauf der Bundestagssitzung vom 6. April, in der der mittelstaatliche Antrag unter 
Zustimmung Österreichs mit 9 gegen 16 Stimmen angenommen und so der Dissens der belden deut Mächte 
in der Schleswig-Holsteinschen Frage publici juris wurde, vgl. das Protokoll in: Das Staatsarchiv, VIII, 353 ff.
        <pb n="167" />
        Bismarck gegen ein selbständiges Einschreiten der Militärbehörden. 153 
hinzuweisen als einen Beleg dafür, zu welchen Exzessen diese in den höheren Kreisen geübte 
Konnivenz in den unteren Schichten führe, und wie unter Umständen auch das selbständige 
Einschreiten des Militärs, wo es sich um direkte Angriffe auf dessen Ehre und Sicherheit 
handle, notwendig werde. Im übrigen war es mir erwünscht, aus dem Wortlaut der Ordre 
Ew. pp. vom 16. Februar die Bestätigung meiner — wie Ihnen bekannt — sofort gegen den 
Grafen Karolyi getanen Äußerungen entnehmen zu können, daß in derselben nichts ent- 
halten sei, was auf eine Übernahme der Polizeigewalt durch die Militärbehörden und ein 
Übergehen der Zivilautorität bezogen werden könne, sondern daß es sich nur darum handle, 
daß öffentliche Demonstrationen von seiten des Militärs nicht stillschweigend geduldet werden, 
sondern, wie Ew. pp. es in dem Bericht vom 23. Februar an Seine Majestät den König 
selbst bezeichnen, „davon Akt genommen wird“. 
Ich darf wohl die ganz ergebene Bitte wiederholen, daß Ew. pp. gefälligst Sorge tragen 
wollen, daß die Ordre auch von den unter Ihrem Kommando stehenden Truppen nicht miß- 
verstanden werde, und daß in allen Fällen, wo nicht unmittelbare Beleidigung der Ehre oder 
Bedrohung der Sicherheit der Truppen vorliegt, die Zivilbehörden nicht übergangen, even- 
tuell der Rekurs an die oberste Zivilbehörde, die Kommisarien selbst, nicht versäumt werde. 
Die eventuell infolge der Weigerung des Freiherrn von Halbhuber versagte Mitwirkung 
des letzteren wird dann der Gegenstand unserer wiederholten und ernsten Beschwerden nach 
Wien werden. Ein selbständiges und direktes Einschreiten der Militärbehörden — außer 
in den angedeuteten Fällen — eine Beseitigung von unberechtigten Emblemen und Ab- 
zeichen durch das Militär selbst, im Falle die lokale Polizei ihre Mitwirkung nach geschehener 
Aufforderung versagen sollte, muß ich für unverträglich mit den bestehenden rechtlichen 
u[nd] politischen Verhältnissen halten;¹ es würde auch dann immer die obere Zivilinstanz 
zu requirieren sein. Es ist, ungeachtet der Schwierigkeiten, welche sich an Ort u[nd] Stelle 
für die Kön[iglichen] Truppen ergeben können,² sowohl wegen des Verhältnisses zu der Be- 
völkerung der Herzogtümer als wegen der Beziehungen zu Österreich dringend zu wünschen, 
daß die entstehenden Differenzen und Konflikte nicht auf dem Boden der Herzogtümer, 
sondern zwischen den beiden Regierungen selbst ausgetragen werden. 
Vertraulich darf ich Ew. pp. mitteilen, daß mir unter der Hand Nachrichten, welche ich 
nicht ganz unbeachtet lassen kann, zugegangen sind, wonach von österreichischer Seite, wenn 
auch vielleicht nur von untergeordneten Organen, direkt darauf hingewirkt wird, zwischen den 
preußischen Soldaten und der Bevölkerung Häkeleien und Konflikte hervorzurufen, um 
dadurch schroffere und die Bevölkerung entfremdende Maßregeln zu veranlassen. Dieser 
Umstand muß uns meines Erachtens besonders vorsichtig machen. Das gute Verhältnis 
unserer Truppen zu der Bevölkerung wirkt auf die ganze Stimmung des Landes u[nd] er- 
leichtert uns die Erreichung unsrer politischen Ziele in demselben Maße, wie vorkommende 
Reibungen als Nachtheile für uns in Gewicht fallen u[nd] in der Presse sowie von Seiten 
deutscher u[nd] fremder Regirungen gegen unsre Interessen ausgebeutet werden. Lassen sich, 
ungeachtet aller Vorsicht u[nd] des unsern Offizieren eignen Tactes Conflicte nicht verhüten, 
so wollen Ew. pp. versichert sein, daß jeder unberechtigten Beschwerde Oestreichs auch dies- 
seits mit Festigkeit entgegengetreten wird,³ und haben wir schon jetzt in Wien auf den von 
1 Der Schluß des Satzes von den Worten an: „muß ich für unverträglich ...“ eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
2 Der Passus: ,,ungeachtet der Schwierigkeiten ..." eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
3 Der Schluß des vorletzten Satzes von den Worten an: ,,u[nd] erleichtert uns ...", die erste Hälfte 
dieses Satzes sowie der Schluß des Absatzes von den Worten an: ,,u[nd] die Forderung seiner Entfernung ..." 
deles 8 . sewiee 5 Schluß des Ablatzes von den Worten an: „ulndl die Sorderung selner Entfernung eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="168" />
        154 Gortschakow und die preußischen Februarforderungen. 
Ew. pp. angedeuteten Sitz des Übels in der durch die Gegenwart des Erbprinzen in Kiel fort- 
während ermutigten Augustenburgischen Partei hingewiesen u[nd] die Forderung seiner Ent- 
fernung aus dem Lande in Aussicht gestellt. Politisch aber wird unsre Situation aller- 
dings durch jeden Conflict mit der Bevölkerung beeinträchtigt.  
*94. Erlaß an den Gesandten in Petersburg Grafen von Redern. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Hepke.] 
Am 23. März hatte der Gesandte in Petersburg Graf Redern über ein Gespräch mit 
Kaiser Alexander II. berichtet, in dem dieser die preußischen Februarforderungen als zu weit- 
gehend bedauerte und die Mahnung aussprach, daß der Wert der preußisch-österreichischen 
Intimität auch in Berlin nicht verkannt werden möge. Auch Fürst Gortschakow entwickelte 
in einer langen Depesche an den russischen Gesandten in Berlin Baron Oubril vom 
12./24. März erhebliche Bedenken gegen die Februarforderungen, durch die der künftige Herrscher 
in den Elbherzogtümern zu einem Vasallen Preußens erniedrigt und das Verhältnis aller 
Mittelstaaten zu Preußen, aus dem dieses doch so viel Nutzen ziehen könne, kompromittiert 
werde. Auf jene Mahnung Kaiser Alexanders hatte Bismarck seinerseits mit einem Erlaß 
an Graf Redern vom 5. April erwidert, in dem er nachdrücklich darauf hinwies, daß zur 
Erhaltung des „von uns aufrichtig gewünschten und gepflegten Einvernehmens“ mit Österreich 
auch eine entsprechende Haltung des Kaiserstaates erforderlich sei, die Preußen neuerdings 
leider ganz vermisse. Gortschakows Ausführungen gaben Bismarck dann Veranlassung, in 
einem weiteren Erlaß an Graf Redern ausführlich die Politik der deutschen Mittelstaaten und 
Preußens Verhältnis zu ihnen darzulegen. 
Vertraulich. Berlin, den 15. April 1865. 
Das Gespräch, in welchem Seine Majestät der Kaiser mit Beziehung auf unsere Forde- 
rungen in der Schleswig-Holsteinschen Frage die augenblickliche Stellung Preußens zu Öster- 
reich berührte, hat zu den vorläufigen Bemerkungen meines Erlasses vom 5. d. M. (Nr. 58) 
Veranlassung gegeben. Eine vertrauliche Depesche des Fürsten Gortschakow vom 
12./24. März d. J., von der Ew. pp. hier eine Abschrift finden, verbreitet sich in freund- 
schaftlicher Weise über den Wunsch des russischen Kabinetts, die hervorragende Stellung, 
welche Preußen in Deutschland einnimmt, mit ihrem ganzen Gewicht und ihrem ganzen 
Glanze — durch das Vertrauen der deutschen Mittelstaaten erhalten und gesichert zu sehen. 
Die Depesche bietet mir eine willkommene Gelegenheit zu einigen aufklärenden Worten über 
diesen Punkt. 
Das Bild, in welchem die inneren Verhältnisse Deutschlands sich dem Blicke des Fürsten 
Gortschakow darstellen, entspricht leider der Wirklichkeit nicht, wie sie sich mir in meiner 
langjährigen Stellung am Bunde und als Minister der auswärtigen Angelegenheiten auf- 
gedrängt hat. 
Allerdings ist es eine unbestreitbare Tatsache, daß Preußen, um mich des Ausdrucks 
des Fürsten zu bedienen, der „Kitt“ im Bundesverhältnisse gewesen und noch ist. Aber nicht 
mittels des „Vertrauens“ seiner Bundesgenossen, sondern dadurch, daß es den größten Teil 
seiner Staatskraft zu Erreichung der Bundeszwecke eingesetzt hat, oftmals sehr gegen das 
Vertrauen und gegen den Willen dieser Bundesgenossen. 
Im Jahre 1840 ergriff Preußen die Initiative für die Verteidigung des in sehr wenig 
kriegsfähigem Zustande befindlichen Deutschlands und mußte mit seiner ganzen Armee in 
Bereitschaft sein, um ihm den notwendigen Halt und Schutz zu verschaffen. Im Jahre 1848/40 
war es in eminentester Weise der „Kitt“ für die Erhaltung der Fürstenthrone in mehreren 
deutschen Mittelstaaten und für die Herstellung geordneter Zustände in ganz Deutschland.
        <pb n="169" />
        Bismarck belehrt Gortschakow über den wahren Charakter mittelstaatlicher Politik. 155 
Sein ganzer Einfluß war im Jahre 1854 nötig, um Österreichs Einwirkung zu Gunsten des 
westmächtlichen Bündnisses bei den Mittelstaaten zu neutralisieren. Im Jahre 1859 gelang 
es Preußens Anstrengungen, den italienischen Krieg zu lokalisieren, und 1863 würde ohne die 
feste Haltung der Königlichen Regierung das politische Gewicht des Bundes unter Öster- 
reichs Führung in die Wagschale der polnischen Revolution gefallen sein, welcher in vielen 
deutschen Klein- und Mittelstaaten nicht bloß die Sympathien der liberalen und radikalen 
Parteien, sondern auch diejenigen der gouvernementalen Kreise, namentlich in Dresden, sich 
zugewandt hatten. 
In allen vorerwähnten Fällen war die Grundlage der von Preußen geübten Wirkung 
nicht in der Dankbarkeit und dem Vertrauen seiner Bundesgenossen, sondern in dem eigenen 
Machtverhältnisse und in der Entschiedenheit zu suchen, mit welcher die Königliche Regierung 
dasselbe geltend machte. Wie wenig Dank und anerkennendes Vertrauen wir selbst von den 
direkt von uns unterstützten oder geradezu aus der Revolution geretteten Bundesgenossen 
geerntet haben, ist nur zu bekannt. Fünfzig Jahre hindurch haben Preußens Leistungen für 
die idealen Ziele des Bundes die eigene Staatskraft absorbiert, während die mittel- und 
kleinstaatlichen Genossen des Bundes diese Hingebung in eigensüchtiger Weise ausnutzten. 
Sie sparten und sparen in ihren Militärbudgets, vernachlässigen die eigene Wehrkraft und 
die Leistungen an den Bund im Vertrauen auf die preußische Armee und hindern, um sich die 
Vorteile geringer Ausgaben zu bewahren, jede Verbesserung der Bundesmilitärorganisation. 
Sie nehmen sogar in unsern innern Kämpfen um die Reorganisation der Preuß[ischen] 
Armee Partei auf Seiten der Opposition, obwohl sie wissen, daß auf dieser Armee und ihrer 
wirkungsvollen Aktion im entscheidenden Momente die eigentliche Garantie ihrer staatlichen 
Existenz beruht. 
Es sind vorzugsweise die Mittelstaaten, welche das Bundesverhältnis zu einem ihm 
fremden Zweck mißbrauchten; denn sie machen den Bund, der ihnen vermöge der Macht 
Preußens u[nd] Oestreichs Schutz gewährt,² zum Werkzeug eines politischen Ehrgeizes, 
welchem die eigenen Machtverhältnisse nicht genügen, und zum Tummelplatz der politischen 
Intrigen. 
Infolge dieser Erscheinungen ist das Bundesverhältnis mit seinen Einrichtungen für 
Preußen im Frieden eine drückende Last und im Kriege mehr eine gefährliche Fessel als eine 
Stütze. Wohl wissen wir, daß Preußen dem Bunde wiederholt Schutz und Halt gewährt 
hat, wir sehen uns aber vergeblich nach einer Gegenleistung um. Unser Vertrauen auf das 
Zusammenhalten des Bundes reicht nicht weiter als unsere Macht zu diesem Zwecke, und 
wir können uns darüber nicht täuschen, daß es keinen unzuverlässigeren Bundesgenossen für 
Preußen geben würde, im Falle unsere eigene Macht zum Wanken käme, als die deutschen 
Mittelstaaten. In einem solchen Unglücksfalle würden dieselben aus ihrem gewöhnlichen 
Schaukelsystem zwischen Berlin und Wien heraustreten und sich nach Westen neigen, sobald 
ihr particularer Vortheil es rathsam macht.³ 
Es wäre für uns ein Irrtum, der sich schwer strafen würde, durch das Aufgeben preu- 
ßischer Interessen ein meist nur vorgeschütztes, immer aber unbegründetes Mißtrauen der 
Mittelstaaten gegen uns entwaffnen und deren guten Willen und Vertrauen erwerben zu 
wollen, wie es die Depesche des Fürsten Gortschakow mit Beziehung auf die Schleswig- 
Holsteinsche Frage andeutet. 
1 Der Vordersatz eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
2 Der Relativsatz eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
 
 
3 Der Nebensatz: ,,sobald ..." eigenhãndige Korrektur Bismarcks statt Hepkes Fassung: ,,wenn Ihnen 
ein vorteilhafter Rheinbund winkte."
        <pb n="170" />
        156 Der Ehrgeiz mittelstaatlicher Minister und die Demokratie. 
Erfahrungsmäßig war das Vertrauen und der gute Wille der Mittelstaaten für uns 
niemals vorhanden. Die hochherzigsten Gesinnungen, welche unsere Monarchen Friedrich 
Wilhelm III., Friedrich Wilhelm IV. und Seine Majestät der König in Deutschland betätigt 
haben, sind an diesem Zustande wirkungslos vorübergegangen. Preußen hat daher nie 
außer acht lassen dürfen, daß es im Notfall in der Lage sein müsse, des Beistandes dieser 
Bundesgenossen entraten zu können. Auch hat sich in der Tat bei der ungünstigen Lage der 
Militärorganisation des Bundes in entscheidenden Momenten bereits die Ansicht geltend 
gemacht, daß solcher Beistand unter Umständen unserer Aktion eher nachteilig als förderlich 
sein könnte. 
Wir sind durch Erfahrung zu der Überzeugung gelangt, daß kein Zugeständnis irgend- 
einer Art in dem mißtrauischen Verhalten der Mittelstaaten zu uns etwas ändern werde. 
Andererseits ist es uns unmöglich, der Haltung der Mehrzahl dieser Staaten, welche sich in 
der inneren Politik der bedenklichsten Richtung hingeben, irgendein Vertrauen entgegenzu- 
tragen. Ihre augenblickliche Stellung bietet folgendes Schaufpiel dar. Überall findet sich 
neben der Überschätzung der Leistungsfähigkeit die volle Hingebung an die Entwickelung der 
revolutionären Elemente, welche in den Ständekammern, in Abgeordnetentagen, Volksver- 
einen, Wohlfahrtsausschüssen und dergl. mehr unter der Maske deutsch-nationaler oder 
liberaler Bestrebungen auftreten. Die Schleswig-Holsteinsche Frage hat diese revolutionären 
Elemente vorzugsweise in Fluß gesetzt. 
Während der Ehrgeiz mittelstaatlicher Minister ihren theoretischen Operationen für eine 
großartige Politik nach außen die Idee einer Konföderation von 40 oder 7o Millionen zu- 
grunde legt und durch den Bund über die beiden Großmächte zu verfügen meint, bedienen 
dieselben sich zugleich des Hebels der national-revolutionären Bewegung in Deutschland zu 
ihren politischen Partikularzwecken, insbesondere gegen Preußen. 
Der befähigte mittelstaatliche Staatsmann glaubt ohne Gefahr an der Spitze solcher 
liberal-nationaler Bestrebungen einherschreiten zu können. So benutzte Herr von Beust 
den Verkehr mit ihren Organen bekanntlich während seiner diplomatischen Mission auf 
der Londoner Konferenz. Derselbe Staatsmann hat es nicht verschmäht, schon vor zwei 
Jahren der revolutionären Turnerdemonstration durch offizielle Reden seine amtliche 
Sanktion zu geben. Er hat in derselben Richtung, in welcher er liberalen Bestrebungen nach- 
haltig zu huldigen beginnt, soeben die auf Bundesbeschlüssen beruhenden Beschränkungen des 
Preß- und Vereinswesens in Sachsen aufgehoben, nicht ohne Rücksicht auf revolutionäre 
„national-deutsche“ Demonstrationen, die in einer aus ganz Deutschland zu beschickenden 
Sängerversammlung in Leipzig bevorstehen. Seine Stellung zur polnischen Revolution 
dürfte der russischen Regirung aus den Berichten ihres Vertreters in Dresden bekannt 
sein.⁴ Herr von Beust macht aus dieser politischen Tendenz auch kein Hehl. Er hat sich über 
deren Motive offen ausgesprochen und, wie wir zuverlässig wissen, fremden Diplomaten 
gegenüber erklärt, daß in der Gegenwart der Liberalismus und Nationalismus von seiten 
der Mittelstaaten als Alliierte gegen die drohenden Übergriffe Preußens in Anspruch ge- 
nommen werden müßten. Es ist dieß ein frivoler Vorwand für den Ehrgeiz, dessen 
Befriedigung er durch die Mittel der gesammtdeutschen Demokratie erstrebt, nachdem er sie 
in der Stellung eines Ministers des K[önig]r[ei]chs Sachsen nicht findet.⁵ Er scheint dabei die 
Gefahren nicht zu fürchten, an welche doch eine nicht allzusehr zurückliegende Vergangenheit 
gerade in Sachsen erinnern sollte. 
  
4 Der Satz eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
5 Der Satz eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="171" />
        Bundesverhältnis und monarchisches Prinzip. 157 
Minder befähigte mittelstaatliche Staatsmänner befinden sich mit dem Gefühle gleicher 
Sicherheit im Schlepptau der demokratischen Kammermehrheiten, welche natürliche Gegner 
jeder konservativen preußischen Regierung sind. Bei allen diesen Staatsmännern wird man 
keinem Vorurteile dagegen begegnen, sich im Falle hereinbrechender Katastrophen mit den 
übelsten Elementen in Deutschland und mit dessen eventuellem Gegner zu verbinden. Hin- 
deutungen auf einzelne deutsche Staaten am Mittelrhein zum Belege für diese Auffassung 
dürften kaum nötig sein. Die Vereinigung solcher staatlichen Elemente im Bundesverhält- 
nisse kann dieses selbst für Preußen eben nicht als Glück erscheinen lassen. Es flößt uns 
unter den gegenwärtigen Umständen und nach den gemachten Erfahrungen wenig Vertrauen 
für den Fall eines Krieges ein und bildet für jeden tiefer Blickenden eine Schwächung, nicht 
aber eine Stärkung des monarchischen Prinzips. Bei der durchgreifenden Herrschaft des 
Parlamentarismus in den Klein- und Mittelstaaten vertritt die Bundesversammlung in 
ihren Majoritäten nur die kleinstaatlichen borniert demokratischen Parlamentsmehrheiten.  
Diese Lage des Bundes kann zwar mittelstaatlichen Ministern ein persönliches Relief und 
Gelegenheit zu großer Politik geben, sie bietet aber keine Bürgschaft für eine Wirksamkeit 
im Interesse der großen konservativen Prinzipien, keine für die Erhaltung und Konsolidation 
des Friedens in den mitteleuropäischen Verhältnissen. Wir werden nichtsdestoweniger nicht 
unseres Vorteils, aber unserer Ehre wegen an der Vertragstreue festhalten, so lange uns 
die Bundesverträge gehalten werden, und für jene großen Prinzipien nach wie vor mit eigner 
Kraft einstehen. 
Wenn aber Fürst Gortschakow den in meiner langjährigen Wirksamkeit in den deutschen 
Angelegenheiten gemachten Erfahrungen, auf welchen obige Andeutungen beruhen, einiges 
Gewicht beilegt, so dürfte vielleicht auch bei ihm die Ansicht Billigung finden, daß die der- 
zeitige Überhebung der Mittelstaaten und die Überschätzung ihres Wertes von seiten des 
Auslandes einen der bedenklichsten Punkte der gegenwärtigen Krisis in Deutschland bilden. 
Der Herr Minister wird sich der Erwägung nicht verschließen, daß, wo so widerstrebende 
Richtungen auch in der inneren Politik dieser Staaten Preußen entgegentreten und uns im 
eigenen Lande Schwierigkeiten bereiten, das Werben um den guten Willen und das Ver- 
trauen dieser Staaten nicht der Weg sein kann, auf welchem wir die monarchischen Inter- 
essen bei uns u[nd] im übrigen Deutschland zu schützen vermögen.⁶ 
Während ein konservatives Ministerium in Preußen die Sache aller deutschen Fürsten 
im Kampfe der Monarchie gegen die Revolution seit zwei Jahren mit sichtbarem Erfolge 
geführt und damit die Regierungsgewalt auch in den Mittelstaaten auf das un- 
zweifelhafteste gestärkt hat, benutzen eben diese Staaten gerade diese Stärkung, um in der 
illoyalsten Weise dieselben Elemente (national-liberale und radikale) gegen Preußens kon- 
servative Regierung zu entfesseln und letzterer nach Kräften den Kampf im eigenen Lande zu 
erschweren. Ihr Ziel ist, den Staat, welcher ihr Schutz und Schirm in stürmischen Zeiten 
gewesen, und auf den sie in solchen Gefahren im Grunde immer noch hoffen, in seiner inneren 
wie in seiner äußeren Politik durch liberal-„nationale“ Agitationen zu hemmen und zu 
schädigen. Mit solchen Staaten können wir unmöglich auf die Basis vertrauensvoller Ver- 
ständigung treten, wenn wir nicht unser großes Ziel, die konservativen Interessen zu fördern, 
preisgeben wollen. 
Es gibt übrigens unter den Mittelstaaten rühmliche Ausnahmen, die unseren Bestre- 
bungen sich anschließen, solche wo der partikulare Ehrgeiz in der gegenwärtigen Krisis in 
6 Der Relativsatz eigenhändige Korrektur statt Hepkes Fassung: „den wir zu betreten haben.“
        <pb n="172" />
        158 Rühmliche Ausnahmen unter Mittelstaaten. Festhalten Preußens an konservativer Politik. 
richtiger Würdigung der preußischen, dem gesamten Deutschland heilsamen Ziele in aner- 
kennenswerter Weise zurückgetreten ist. Ein hervorragendes Beispiel unter diesen bietet 
Mecklenburg. Bei aller Entschiedenheit, mit welcher die Großherzoglichen Regierungen ihre 
Selbständigkeit in allen eigentümlichen Interessen des Landes Preußen gegenüber wahrzu- 
nehmen wußten, so daß sie den Anschluß an den Zollverein und auch sonstige nähere Be- 
ziehungen zu uns in Fragen des Verkehrs und der inneren Gesetzgebung beharrlich abge- 
lehnt haben, sind sie doch rückhaltlos als Verbündete Preußens da aufgetreten, wo es sich 
um die Vertretung der großen konservativen Prinzipien handelte, u[nd] fühlen sich deshalb 
von jeder Besorgniß vor Preuß[ischem] Ehrgeiz ebenso frei, als Preußen jedes Bedürfniß, 
seine polit[ischen] Beziehungen zu Mecklenburg zu ändern, fern liegt.⁷ 
Wollten wir der konservativen Richtung unserer inneren Politik, welche uns neben 
der Befriedigung des sehr regen preußischen Nationalgefühls auch bei der Behandlung der 
Schleswig-Holsteinschen Frage durchweg leitet, untreu werden, so würden wir die revo- 
lutionären Waffen unserer mittelstaatlichen Gegner mit weit mehr Erfolg gegen sie selbst 
wenden können, als es ihnen gegen uns gelungen ist. Es widerspricht aber jedes Abweichen 
von dem von uns betretenen Wege den allerhöchsten Intentionen Seiner Majestät des 
Königs. Zur Gesthaltung der bisherigen Politik und dem damit zusammenhängenden Be- 
stande des konservativen Ministeriums in Preußen gehört daher, daß auch von seiten der 
anderen deutschen Staaten eine analoge Richtung eingeschlagen werde. Wir vermögen 
nur mit ihnen zu gehen, wenn sie konservativer werden. Im entgegengesetzten Falle müssen 
wir uns unabhängig von ihnen bewegen und können in unserer Aktion in den inneren wie 
in den äußeren Fragen keine Rücksicht auf sie nehmen. 
Ew. pp. will ich schließlich kein Hehl daraus machen, daß, was die spezielle Stellung 
des Königlichen Ministeriums zur Schleswig-Holsteinschen Frage betrifft, sein Fortbestand 
mit jeder Entwicklung und Lösung derselben unverträglich wäre, welche eine Verletzung des 
preußischen Nationalgefühls in sich schlösse. 
Ich ersuche Ew. pp. ergebenst, sich nach Maßgabe dieses Erlasses eingehend gegen 
Fürst Gortschaktow äußern und unseren Standpunkt in allen berührten Einzelheiten danach 
erörtern zu wollen. 
Zu einer anderen Form der Mitteilung ist dieser Erlaß nicht bestimmt. 
*95. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Kanzleikonzept.]¹ 
Nachdem schon durch eine Königliche Ordre vom 24. März die Marinestation der Ostsee 
von Danzig nach Kiel verlegt war, hatte am 5. April fast gleichzeitig mit dem in der Bundes- 
tagssitzung vom 6. offen zu Tage tretenden Dissens der beiden deutschen Mächte Kriegsminister 
von Roon im Abgeordnetenhause einen Gesetzentwurf eingebracht, der für die nächsten sechs 
Jahre 19 Millionen Taler zu Hafenbauten und Beschaffung von Kriegsschiffen verlangte. Bei 
der Begründung der Vorlage sagte der Kriegsminister u. a.: „Preußens und Deutschlands 
Küsten und Handel müssen geschützt werden; dazu ist erforderlich, daß die Schlachtstärke unserer 
Flotte wesentlich vermehrt werde. Es sind unter diesen Umständen  gegenwärtig die Ziele der 
Staatsregierung zunächst  darauf gerichtet, uns ein genügendes Hafenetablissement sowohl in der 
Ostsee als in der Nordsee  zu sichern. Es ist früher die Absicht der Staatsregierung gewesen, 
wenn auch mit schweren Opfern, einen Hafen an der preußischen Ostseeküste zu gründen und zugleich 
die Bauten an unserem Nordsee-Etablissement   so weit fortzusetzen, daß wir bald imstande sein 
 
 
 
 
 
 
 
 
7 Der Schluß des Satzes: ,,u[nd] fühlen sich ...“ eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
1 Das Kanzleikonzept trägt den Vermerk von Bismarcks Hand: „V[on] S[eine]r M[ajestät] genehmigt.“
        <pb n="173" />
        Österreichs Protest gegen Verlegung Marinestation von Danzig nach Kiel. 159 
werden, den Kriegshafen an der Jade gleichfalls zu benutzen. Da Preußen gegenwärtig im Besitz 
eines für die Zwecke der Kriegsmarine wohlgeeigneten Hafens ist und zu gleicher Zeit entschlossen 
ist, im Besitz dieses Hafens zu bleiben, so wird vorläufig von der Begründung eines besonderen 
Hafenetablissements an der preußischn Ostseeküste Abstand genommen werden können.“ Gegen 
die damit ausgesprochene Absicht, Kiel in einen preußischen Kriegshafen zu verwandeln, legte 
Graf Mensdorff in einer Depesche an Graf Karolyi vom 11. April Einspruch ein. Gleichzeitig 
wurde Baron von Halbhuber angewiesen, gegen die Vorarbeiten am Kieler Hafen einzuschreiten. 
Berlin, den 17. April 1865. 
Ew. pp. erhalten in der Anlage Abschrift einer Depesche des Herrn Grafen von 
Mensdorff vom 11. d. M., worin die Kaiserlich Österreichische Regierung Einsprache da- 
gegen erhebt, daß die Königliche Regierung, ohne sich zuvor der Zustimmung Seiner Majestät 
des Kaisers von Österreich vergewissert zu haben, dem Hause der Abgeordneten die Ab- 
sicht, Kiel in einen preußischen Kriegshafen zu verwandeln, kundgegeben und zugleich die 
Verlegung der Marinestation von Danzig nach Kiel angeordnet habe. 
Ich habe dem Grafen Karolyi mein Befremden über diesen Schritt des Kaiser- 
lichen Kabinetts nicht verhehlt. Das letztere findet in den erwähnten Vorgängen 
eine Verletzung seiner Rechte und der mit uns getroffenen Vereinbarungen. Eine 
solche hat unseren Absichten fern gelegen und wir glauben, daß sie auch in den Tatsachen 
nicht zu finden ist, wenn man nicht die Benutzung der beiden Teilen gleichmäßig zustehen- 
den Rechte mit der ausschließenden Aneignung eines gemeinsamen Besitzes verwechselt. 
Die an das Haus der Abgeordneten gestellte Forderung der Bewilligung von Geld- 
mitteln und die dabei abgegebenen Erklärungen der Königlichen Regierung sind in ihrem 
gegenwärtigen Stadium noch Akte des inneren Staatslebens, welche sich der Reklamation 
auf diplomatischem Wege entziehen. Aber auch abgesehen von der Form, berührte ihr 
Inhalt die Rechte des gegenwärtigen Mitbesitzers der Elbherzogtümer nicht. Die Vor- 
lage an das Haus der Abgeordneten enthält nur, was wiederholt von mir dem Grafen 
Karolyi und von Ew. pp. dem Kaiserlichen Herrn Minister offen ausgesprochen worden ist, 
nämlich die Erklärung, daß wir in keine Entscheidung über die Zukunft der Herzogtümer 
willigen werden, welche nicht die Erwerbung des Kieler Hafens für die preußische Marine 
sicherstellt. Daß diese unsre Absicht im Wege der Verständigung mit Oestreich erreichbar 
sein werde, durften wir bisher nach wiederholten Erklärungen der K[ai]s[erlichen] Reg[ie- 
rung] voraussetzen, ohne daß wir es für angemessen hielten, die Unterlagen dieser Vor- 
aussetzung zum Gegenstande der Verhandlung mit dem Landtage zu machen.² In unseren 
Vorlagen an den Landtag wie in der ganzen Haltung der Kaiserlichen Regierung be- 
rechtigt nichts zu der Annahme, daß wir das aufgestellte Ziel ohne Beachtung der Rechte 
Seiner Majestät des Kaisers von Österreich zu erstreben beabsichtigten. 
Die durch lokale Gründe bedingte und nach sorgfältiger Vorbereitung durch aller- 
höchste Ordre vom 24. März verfügte Verlegung der Marinestation der Ostsee von 
Danzig nach Kiel ist erfolgt auf Grund des Rechtes eines jeden der beiden Mitbesitzer zur 
vollen und freien Zirkulation ihrer Marine in den Gewässern der Herzogtümer und zur 
Benutzung ihrer Hafenorte für die Zwecke derselben. Das Recht zu dieser Benutzung ist 
von der größern oder geringeren Leichtigkeit, welche die geographischen Verhältnisse zu 
seiner Ausübung gewähren, nicht abhängig.³ Die Unterbringung unseres Ostseegeschwaders 
im Hafen von Kiel ist keine Besitzergreifung weder des Hafens noch eines Territoriums. 
Sie ist eine durch die Beschaffenheit unsrer Häfen gebotne Maßregel der Zweckmäßig- 
2 Der Satz eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
3 Der Satz eigenhändiger Zusatz Bismarcks
        <pb n="174" />
        160 Preußen weist den österreichischen Protest wegen Kiels ab. 
keit, über deren rechtliche Zulässigkeit unter den gegenwärtigen Verhältnissen für jeden der 
beiden Compossessoren wir keine Zweifel hegten.⁴ Wenn gleiche Gründe der Zweckmäßig- 
keit für die Kaiserliche Regierung obwalteten, würden wir es nur natürlich gefunden haben, 
daß dieselbe die Benutzung eines Hafens der Herzogtümer für gleiche Bedürfnisse in An- 
spruch nähme, und wir würden in solchem Falle nicht daran gedacht haben, Einsprache gegen 
diese Ausübung des Rechts des Mitbesitzers zu erheben. Wir würden nicht einmal Be- 
denken darin gefunden haben, wenn durch eine solche Maßregel der Kaiserlichen Regie- 
rung die ursprünglich verabredete Stärke der Kaiserlichen Besatzungstruppen in den 
Herzogtümern überschritten worden wäre. Wir sind aber unsererseits, wenn dies für 
unsere Truppen — was wir kaum glauben — durch die Verlegung der Marinestation 
der Fall werden sollte, zu einer entsprechenden Ausgleichung in unserem Okkupationskorps 
bereit, falls das Wiener Kabinett darauf Wert legen sollte. Die Benutzung des Kieler 
Hafens selbst aber müssen wir in dem gegenwärtigen Stadium des gemeinsamen Besitzes 
unter voller Anerkennung und Wahrung der gleichen Rechte Seiner Majestät des Kaisers 
von Österreich als ein Recht in Anspruch nehmen. 
Wir hoffen, die Kaiserliche Regierung werde sich durch diese Erwägungen davon 
überzeugen, daß es sich nicht um einseitige Besitzergreifung eines Teils des gemeinsam be- 
sessenen Territoriums, sondern um die Ausübung der beiden Genossen gleichmäßig zustehen- 
den Rechte handelt. Wenn für uns hierzu ein näheres Bedürfnis vorlag als für Öster- 
reich, so ist dies in der geographischen Lage begründet; die Absicht, dem Ergebnis der 
schwebenden Unterhandlungen einseitig und tatsächlich vorzugreifen, hat uns dabei nicht 
geleitet. Wir vermögen daher eine berechtigte Veranlassung zu einer Einsprache wegen 
verletzter Rechte der Kaiserlichen Regierung, sei es in ihrer Eigenschaft als Mitbesitzerin 
Holsteins oder als deutscher Bundesmacht, nicht anzuerkennen und glauben durch unser 
Verfahren weder die Erinnerung an die bundesfreundliche Gemeinschaft unserer Aktion 
noch die fortdauernde Bereitwilligkeit zu einer den beiderseitigen Interessen gerecht wer- 
denden Verständigung verleugnet zu haben. 
Ew. pp. ersuche ich ergebenst, dem Kaiserlichen Herrn Minister die Erwägungen, von 
denen wir geleitet worden, vorzulesen, und ihm eine Abschrift dieser Depesche zurüchzu- 
lassen. 
*96. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.]¹ 
Vertraulich. Berlin, den 17. April 1865. 
Ew. pp. werden durch die mit meinem anderweiten Erlaß vom heutigen Tage² Ihnen 
zugehende österreichische Depesche vom 11. d. M. nicht weniger überrascht sein als ich selbst. 
Die bisherigen Äußerungen des Grafen Karolyi, veranlaßt durch die frühere Depesche, auf 
welche sich Graf Mensdorff zurückbezieht, hatten mich wohl fühlen lassen, daß man in 
Wien von den fraglichen Vorgängen unangenehm berührt sei; sie hatten mich indes, auch in 
Verbindung mit den in die Presse geworfenen Andeutungen über einen österreichischen 
Protest, keinen Schritt dieser Art erwarten lassen. 
4 Der Satz eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
96. 1 Das Konzept trägt den Vermerk von Bismarcks Hand: „Von S[eine]r M[ajestät] genehmigt.“ 
2 Siehe Nr. 95.
        <pb n="175" />
        Rechtfertigung der Äußerungen Roons im Landtage. 161 
Um so mehr ist es mir Bedürfnis, meine unser Recht wahrende Erwiderung mit einigen 
vertraulichen Andeutungen für Ew. pp. selbst zu begleiten, welche Sie in der mündlichen 
Unterhaltung mit Graf Mensdorff gefälligst verwerten wollen.  
Was zunächst die Vorlage an das Haus der Abgeordneten betrifft, so hat es mich in 
Verwunderung gesetzt, daß Graf Mensdorff auf die parlamentarische Behandlung der 
Sache und die dabei von dem Herrn Kriegsminister gehaltene Rede ein solches Gewicht legt. 
In der Sache selbst besagt die fragliche Rede, deren Inhalt und Wortlaut mir selbst erst 
durch die stenographischen Berichte bekannt geworden ist, nichts anderes, als was wir 
wiederholt nach Wien ausgesprochen haben; sie betrifft nur einen einzelnen Punkt unserer 
Bedingungen und gerade einen solchen, gegen den bisher keine Bedenken von Österreich 
erhoben worden sind. Der Herr Kriegsminister konnte nicht vermuten, daß der Graf von 
Mensdorff dem Ausdruck unserer Absichten in dem Hause der Abgeordneten eine andere 
Bedeutung beilegen werde als den nach Wien gerichteten Erklärungen, welche ja übrigens 
auch längst, und zwar ohne unser Zutun, in die Öffentlichkeit gedrungen sind. Das Be- 
dürfnis, unsere Forderungen den Abgeordneten gegenüber zu motivieren, erklärt vollkommen 
die Äußerungen des Kriegsministers; wir konnten von einer befreundeten Regierung darüber 
so wenig Reklamationen erwarten, wie wir selber gegen manche von den Kollegen des Herrn 
Grafen Mensdorff gegenüber dem österreichischen Reichsrate gefallene Worte Beschwerde 
erhoben haben, weil wir die Anforderungen des parlamentarischen Bedürfnisses wohl zu 
würdigen wissen. Daß wir aber die Vorlage überhaupt schon jetzt in ihrer vollen Aus- 
dehnung an den Landtag brachten, war eine Notwendigkeit für uns, indem wir — in der 
Voraussetzung, daß unter der einen oder der anderen Form die Gewinnung des Kieler 
Hafens für die preußische Marine sich erfüllen werde und mit Österreich die Verständigung 
darüber nicht ausbleiben könne — uns nicht der Eventualität aussetzen durften, den Land- 
tag, nachdem das sonstige Budget erledigt, bloß um jener Befestigungskosten willen noch 
einmal wieder berufen zu müssen. Es kommt dazu, daß wir darauf gefaßt sein müssen, die 
ganze Vorlage verworfen zu sehen, und daß wir, wenn dies der Fall sein sollte, wünschen 
mußten, die Bedeutung einer solchen Verwerfung dem Lande gegenüber, so bald und so 
eklatant wie möglich konstatiert zu sehen. Wir mußten daher den Kieler Hafen, an welchen 
das Interesse der öffentlichen Meinung sich vorzugsweise knüpft, in unsere Vorlage auf- 
nehmen; und es war unumgänglich, daß wir die Erhaltung desselben für die preußische Flotte 
als unser Ziel bezeichneten. Auf welchem Wege wir dies Ziel erreichen würden, darüber 
hatten wir uns dem Hause gegenüber nicht auszusprechen. Die Verständigung mit dem Mit- 
besitzer bildet dabei so sehr die natürliche Voraussetzung, daß nur eine absichtliche und 
der Verständigung widerstrebende Auslegung eine Rücksicht auf das 
Recht Österreichs vermissen kann.  
Dasselbe gilt von der angeordneten Verlegung der Marinestation der Ostsee von Danzig 
nach Kiel. Daß wir das Recht dazu ebensosehr für uns in Anspruch nehmen, wie wir es 
Österreich zugestehen würden, wenn es eine ähnliche Einrichtung für seine Marine wünschte, 
ersehen Ew. pp. aus meinem ostensiblen Erlasse. Für uns war diese Maßregel ein prak- 
tisches Bedürfnis. Die Verlegung von Danzig weg war notwendig, seit wir Schiffe be- 
sitzen, welche in Danzig kein Unterkommen finden; es ist Ew. pp. nicht unbekannt, daß schon 
seit längerer Zeit deshalb die Verlegung der Flottenstation nach Swinemünde ins Auge 
gefaßt worden war; wir nahmen Anstand, die Kosten einer solchen aufzuwenden in einem 
Augenblick, wo uns die Häfen der Herzogtümer offen sind und die künftige freie Benutzung 
von Kiel als in sicherer Aussicht stehend angenommen werden muß. Ich kann nicht leugnen, 
V 11
        <pb n="176" />
        162 Unterredung Bismarcks mit Karolyi wegen Kiel. 
daß das Vertrauen, welches wir noch in unsere Beziehungen zu Österreich setzen, tief er- 
schüttert werden müßte, wenn wir voraussetzen sollten, daß unser Bundesgenosse und Mit- 
besitzer ernstlich uns daran könnte hindern wollen; während wir aus allen bisherigen 
Äußerungen Österreichs schließen mußten, daß gerade die Verhältnisse von Kiel einer der 
Punkte sei, über welche die Verständigung am leichtesten zu erreichen. Die Notwendigkeit 
einer neuen Verständigung mit Österreich würden wir nur in dem Fall voraussetzen, daß das 
Kaiserliche Kabinett in den Verabredungen über die gegenseitige Stärke der Besatzungs- 
truppen in den Herzogtümern einen Grund finden sollte, eine Überschreitung der für uns 
damals ins Auge gefaßten Truppenstärke durch die Verlegung unserer Marinemannschaften 
nach Kiel zu beanstanden. In diesem Falle würden wir, wie ich auch in meinem ostensiblen 
Erlaß bemerkt habe, in einer entsprechenden Verminderung der Landtruppen leicht ein Aus- 
gleichungsmittel finden. Ich glaube indes kaum — ohne in diesem Augenblick die Truppen- 
zahl genau übersehen zu können — daß hierzu Veranlassung sein würde. 
Graf Karolyi hat in der mündlichen Unterhaltung die fragliche Maßregel als eine vor- 
läufige Besitzergreifung bezeichnet. Ich habe dies entschieden bestritten. Wenn die Kaiser- 
liche Regierung eine ähnliche Maßregel im Interesse ihrer Marine an einem Hafen der 
Herzogtümer beabsichtigte, ja, wenn sie dabei ebenso entschieden erklärte, den Besitz eines 
solchen Etablissements festhalten zu wollen, so würden wir darin immer nur die Absicht Öster- 
reichs sehen, diesen Besitz zum Gegenstand, eventuell zur Bedingung der Verständigung mit 
Preußen zu machen. 
Der Kaiserliche Gesandte hat mir aus dem Buchstaben der Verabredungen mit Öster- 
reich nicht den Nachweis bringen können, daß die letzteren tatsächlich verletzt worden seien. 
Um so mehr aber wollte er die moralische Bedeutung unseres Vorgehens hervorheben und 
meinte, es läge in diesem Auftreten, in den ausgesprochenen Absichten und in der Etablierung 
unserer Flotte in Kiel eine Lossagung von unserer Gemeinschaft mit Österreich und von dem 
Bestreben der Verständigung. Ich konnte ihm dies nicht zugeben und habe ihm entgegnet, 
daß wir eine solche vielmehr auf seiten Österreichs in der Zustimmung zu dem bayrischen An- 
trage³ zu finden berechtigt sein würden. Dieser Antrag berührte den eigentlichen Fond der 
ganzen Sache, nicht einen Nebenpunkt, welcher sich auf verschiedene Weise formulieren läßt. 
Er nahm tatsächlich eine Lösung in Angriff, deren Verwirklichung bisher nicht die Zu- 
stimmung Preußens gefunden. Der Wortlaut des Antrags aber ist dem Kaiserlichen Kabinett 
Monate lang vor der Mitteilung an uns bekannt gewesen. Die Feststellung seines Inhalts 
ist sogar nach der Erklärung in der Depesche vom 19. März⁴ Gegenstand der Verhandlung 
zwischen Wien und den antragstellenden Staaten geworden, und das Kaiserliche Kabinett hat 
seine Einbringung und die beschleunigte Behandlung desselben aktiv gefördert, wir können 
ihn fast nur als den österreichisch-bayrischen Antrag bezeichnen, um so mehr da das Wiener 
Kabinett geradezu durch seine eigenen Gesandten die Stimmen dafür geworben hat. Öster- 
reich hat dann, ungeachtet unserer dringenden Abmahnung, in der Bundesversammlung aus- 
drückklich dafür gestimmt. Wir hätten dies schon damals als eine Lossagung von uns und 
den Verabredungen mit uns betrachten dürfen; wir haben es nicht getan, weil wir bei dem 
Vertrauen auf die Gesinnungen Seiner Majestät des Kaisers und in die bisher bewiesene 
3 Vgl. dazu Nr. 85 ff. Bei der Abstimmung am 6. April war der    bayrisch-sächsische-hessen-darm- 
städtische Antrag vom 27. März mit 9 gegen 6 Stimmen zum Beschluß erhoben worden.    
4 Vgl. dle Vorbemerkung zu Nr. 84.
        <pb n="177" />
        Deutet Österreichs Protest auf weitergehenden Bruch? 163 
Haltung des Grafen Mensdorff, in den von Österreich am Bunde abgegebenen Erklärungen 
die Anknüpfungspunkte für eine Verständigung zu finden glaubten. Aber wir durften uns 
auch nicht verhehlen, daß die Divergenz auf diesem Felde ein erster Schritt auf ausein- 
andergehenden Wegen sein könne. 
Nur im Vorbeigehen erwähne ich, daß sowohl die Vorlagen an den Landtag, als die 
Verlegung der Flottenstation nach Kiel lange vor dem Bundesbeschluß vom 6. April vor- 
bereitet und beschlossen waren als Maßregeln, welche nicht aus einem politischen Hinter- 
gedanken, sondern aus den materiellen und, wie wir glaubten, von Österreich anerkannten 
Bedürfnissen hervorgingen. Aber allerdings kann der gedachte Bundesbeschluß für uns 
nur ein Grund mehr sein, an dem Rechte, welches wir für uns in Anspruch nehmen dürfen, 
um so entschiedener festzuhalten. 
Ew. pp. ersehen aus dem Vorstehenden, daß der Kaiserliche Gesandte nicht bemüht ge- 
wesen ist, die Bedeutung der österreichischen Einsprache zu mildern, und daß diese Bedeu- 
tung auch auf unserer Seite vollkommen gewürdigt wird. Nichtsdestoweniger können wir in 
dem Bewußtsein, den Rechten der Kaiserlichen Regierung in keiner Weise zu nahe getreten 
zu sein, nur an unserer Auffassung und an unseren Absichten festhalten. Eine Abänderung 
der bereits getroffenen Verfügungen wäre in der Tat, wie Ew. pp. leicht ermessen werden, 
für uns eine Unmöglichkeit. Die Stellung der Regierung gegenüber dem Lande würde 
dadurch unhaltbar, und der Bestand des Ministeriums mehr als gefährdet. Auch jedes 
nachfolgende Ministerium würde außer Stande sein, Seiner Majestät dem Könige die Zurück- 
nahme des innerhalb der Berechtigung des preußischen Mitbesitzes getanen Schrittes anzu- 
raten. Ich habe dies dem Grafen Karolyi sofort gesagt, und ich darf jetzt hinzufügen — 
was Ew. pp. in Ihrer Unterhaltung mit dem Grafen Mensdorff durchfühlen lassen wollen 
— daß Seine Majestät der König allerhöchstselbst aufs höchste von dem österreichischen 
Schritt überrascht und befremdet worden ist und daraus den Verdacht geschöpft hat, daß 
man in Wien den Augenblick gekommen glaube, um von den bisherigen intimen Bezie- 
hungen mit Preußen zu einer andern Richtung der Politik überzugehen, und darum absicht- 
lich den Sachen eine Bedeutung beilege, welche sie an sich selbst nicht haben. Seine Majestät 
geben sich dem Mißtrauen, welches dies unerwartete Auftreten Österreichs zu erwecken 
geeignet ist, ungern hin; aber ich kann nicht verhehlen, daß dasselbe in der Haltung Öster- 
reichs eine nicht abzuweisende Nahrung findet, und daß es uns schwer ist, diese Haltung mit 
den Ew. pp. gegenüber noch neuerlich wiederholten versöhnlichen Äußerungen des Kaiser- 
lichen Ministers in Einklang zu bringen. 
Ich habe in dieser Hinsicht schon hervorgehoben, daß nur eine absichtlich ungünstige 
Auslegung unserer Schritte in denselben einen Anlaß zu solchen Vorwürfen finden kann, wie 
sie in der österreichischen Depesche vom 11. d. M. ausgesprochen sind. Sollen wir diese Ab- 
sicht bei dem Kaiserlichen Ministerium annehmen? Ist die Entfremdung bei demselben so 
weit gediehen, daß es die Benutzung solcher Gelegenheiten zu einem schroffen Auftreten 
und die Aussicht auf einen weitergehenden Bruch dem von uns bisher festgehaltenen Be- 
streben nach Verständigung und Ausgleichung vorsieht? Die trotz unserer Reklamationen 
und der Versicherungen des Grafen Mensdorff immer schärfer hervortretende Haltung des 
österreichischen Kommissars in den Herzogtümern ist nicht geeignet, uns Vertrauen einzu- 
flößen. Unvorsichtige oder absichtliche Äußerungen des Herrn von Halbhuber gegen dritte 
Personen schreiben seiner eignen Regierung bestimmte Pläne zu, für deren Durchsetzung sie 
11*
        <pb n="178" />
        164 Biegelebens Anregung:  Preußen soll sich mit dem Augustenburger verständigen. 
den Krieg gegen uns nicht scheuen werde und dabei mit Gewißheit auf fremde Hilfe zähle.⁵ 
Die Ew. pp. bekannte fortwährende Haltung des österreichischen Botschafters in Paris⁶ 
mahnt uns nicht minder zur Vorsicht. Wenn das Kaiserliche Kabinett in der durch diese 
Symptome und durch die Depesche vom 11. d. M. angezeigten Richtung auch ferner vor- 
geht, so müßten wir daraus zu unserm Bedauern schließen, daß die Lösung unseres Bünd- 
nisses in seiner Politik vorgesehen ist, und einer solchen Eventualität gegenüber wird es uns 
nicht verargt werden können, wenn auch wir auf unsere Sicherstellung für alle Eventuali- 
täten beizeiten Bedacht nehmen. 
Ew. pp. ersuche ich ergebenst, den Inhalt dieses nur zu Ihrer persönlichen Kenntnis be- 
stimmten Erlasses zum Maßstabe Ihrer Äußerungen gegen den Grafen Mensdorff zu 
nehmen. Ew. pp. wollen über unsere fortwährende Geneigtheit zur Verständigung und über 
den Wert, den wir auf die intimen Beziehungen zu Österreich legen, keinen Zweifel lassen, 
aber auch darüber nicht, daß wir unsere Haltung nach der des Kaiserlichen Kabinetts be- 
messen werden. 
*92. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.]¹ 
Wie Freiherr von Werther am 1. April aus Wien berichtete, hätte ihm der maßgebende Berater des Grafen Mensdorff in den deutschen Angelegenheiten, Freiherr von Biegeleben, in vertraulichem Gespräch als eine ,,mögliche Lösung der nur ins Stocken geratenen Schleswig-Holsteinischen Frage" angedeutet, daß Preußen sich nach zuvoriger Einigung mit Österreich über den in Schleswig-Holstein einzusetzenden Fürsten, und zwar in der Person des Augustenburgers, mit diesem über die Bedingungen einige. „Eine Beistimmung   Österreichs zu unseren 
Forderungen würde dann fehlen, weil, wenn wir sie nicht modifizierten, Österreich außerstande 
wäre, denselben beizutreten. Doch wenn wir dazu das Einverständnis des zukünftigen Landesherrn erlangten, so würde sich Österreich dabei passiv verhalten nach Analogie der Stellung, die es zu unseren Militärkonventionen mit Koburg und anderen deutschen Staaten einnehme, 
welche österreichischerseits nicht formell als rechtlich bestehend anerkannt wären.“ Nachher stellte 
sich freilich heraus, daß Biegeleben nicht  ein Übereinkommen mit dem künftigen Herzoge, sondern 
ein solches mit dem bereits eingesetzten Herzoge gemeint hatte;  mit anderen Worten, Preußen 
hätte sich zunächst auf den Augustenburger verpflichten sollen. Bismarck wäre nicht abgeneigt 
gewesen,  sich auf den von Biegeleben angedeuteten Weg einzulassen, freilich ohne sich 
im voraus auf den Augustenburger festzulegen. Es erhob sich aber die Vorfrage, wie für die 
etwaige Vereinbarung zwischen Preußen und dem künftigen Herzoge die ständische Garantie zu erlangen sein würde. Bismarck hielt es deshalb für notwendig, sich zunächst mit der öster- 
reichischen Regierung über eine Befragung  der schleswig-holsteinischen Stände ins Einvernehmen 
zu setzen. 
Vertraulich. Berlin, den 17. April 1865. 
Ew. pp. erwähnen in Ihrem gefälligen Bericht vom 1. d. M. (Nr. 108) verschiedene 
Äußerungen, die Ihnen aus dem Kaiserlichen Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten 
gemacht worden sind, und welche darauf hindeuten, daß das Wiener Kabinett geneigt sei, 
die Feststellung der künftigen Verhältnisse eines neuen Staats Schleswig-Holstein der direkten 
5 Nach einem weiteren Erlaß Bismarcks an Freiherrn von Werther vom 17. April waren diese 
Äußerungen Baron Halbhubers in einem Privatbrief des Grafen A. Baudissin an eine Berliner 
Persönlichkeit enthalten gewesen.  Es hieß in dem Erlaß dazu noch: ,,Ich will auf die Genauigkeit 
der Berichterstattung des Briefstellers  nicht unbedingtes Vertrauen  setzen; aber wenn man auch 
Übertreibungen und Mißverständnisse annehmen will, so ist eine völlige Erfindung oder Entstellung des Inhalts 
der Unterhaltung nicht vorauszusetzen; und welche Absicht  der pp. Halbhuber auch mit solchen  Auslassungen 
verbunden haben mag, so werfen sie doch, auch wenn sie nicht ernst gemeint gewesen und nur einen allerdings 
wenig geschickten  Versuch der Einschüchterung und Abweisung enthalten sollten, ein zu eigentümliches Licht 
auf die Art, wie er selbst seine Mission  auffaßt,   als daß hätte umhin können, Ew. pp. davon Mitteilung 
zu machen."  Näheres  über die fraglichen Äußerungen Halbhubers  bei v. Sybel, a. a. O., IV, 103.     6 Vgl. Nr. 46. 
97. 1 Das Konzept trägt den Vermerk von Bismarchk Hand: „Von S[eine]r Maj[estät] genehmigt.“
        <pb n="179" />
        Bismarck zieht den Oldenburger vor. 165 
Verständigung zwischen uns und dem einzusetzenden Landesherrn zu überlassen. Die Kaiserliche 
Regierung scheint es unmöglich zu finden, Bedingungen, wie wir sie glauben stellen zu müssen, 
mit uns dem neuen Staate aufzuerlegen, sie würde aber einer Vereinbarung, auf welche 
der künftige Landesherr aus freien Stücken einginge, keinen Widerspruch entgegensetzen, 
sondern sich passiv dazu verhalten. 
Wir haben unsererseits kein Bedenken, diesen Weg einer direkten Verständigung ein- 
zuschlagen. Es war uns durch unsere Beziehungen zu Österreich geboten, und das Wiener 
Kabinett hatte uns wiederholt darum ersucht, daß wir zunächst unsere Gedanken mit unserem 
Verbündeten austauschten, und es würde uns erfreulich gewesen sein, die offene und direkte 
Zustimmung desselben zu unserer Auffassung und seine Mitwirkung zur Realisierung der- 
selben zu erlangen. Wenn aber der Kaiserlichen Regierung in ihrer besonderen Stellung auf 
diesem Wege Schwierigkeiten sich darbieten, welche auf einem anderen vermieden werden 
können, so würde es für uns darauf ankommen zu wissen, ob man in Wien bereit ist, den- 
jenigen Prätendenten, mit welchem wir uns verständigt haben würden, mit uns einzusetzen. Es 
ist von der Kaiserlichen Regierung wiederholt ausgesprochen worden, daß sie weder aus 
Rechts-, noch aus politischen Gründen dem einen oder dem andern unter den Prätendenten 
einen bestimmten Vorzug gebe, sondern bei der Unmöglichkeit, eine entscheidende und aus- 
schließliche Rechtsbasis für irgendeinen derselben aufzustellen, sich für die am leichtesten durch- 
zuführende Wahl entschließen würde. 
Ew. pp. ersuche ich ergebenst, sich zu vergewissern, ob die Ihnen zugekommenen ver- 
traulichen Andeutungen wirklich der Ausdruck der Ansichten des Kaiserlichen Kabinetts sind, 
und ob wir darauf rechnen können, daß, wenn wir dem letzteren die wirklich erfolgte Ver- 
ständigung mit einem der Prätendenten mitteilen, dieser dann auch auf österreichischer Seite 
die erforderliche Mitwirkung zur Einsetzung finden werde. 
Es drängt sich inzwischen für diese Wendung der Sache noch eine andere Betrachtung 
uns auf. 
Wenn wir den Versuch zu einer solchen Verständigung mit Seiner Königlichen Hoheit dem 
Großberzog von Oldenburg machen wollen, so haben wir einen selbständigen deutschen Fürsten 
vor uns, welcher sich nach keiner Seite hin gebunden hat und durch keine Parteirücksichten 
oder Parteieinflüsse in seinen Entschließungen beschränkt wird. Wir würden mit ihm als einem 
schon jetzt souveränen Fürsten verhandeln und einen Vertrag schließen können, welcher uns eine 
völkerrechtliche Bürgschaft darböte. Nicht so frei steht der Erbprinz von Augustenburg da. 
Abgesehen davon, daß er dem Parteitreiben nicht, wie es in seinem eigenen Interesse zu 
wünschen gewesen wäre, fern geblieben; daß er, um sich im Lande selbst die Unterstützung einer 
rührigen und energischen Partei zu gewinnen, moralische Verpflichtungen gegen sie eingegangen 
ist; daß er endlich aus dieser Partei seine ganze Umgebung gewählt hat und offenbar vielfach 
durch letztere seine Entschlüsse bestimmen lassen muß — abgesehen von diesem allen, hat er 
durch seine Annahme der Verfassung von 1848 eine bestimmte und ausdrückliche Verbind- 
lichkeit gegen das Land übernommen, welche es ihn unmöglich macht, in voller Selbständig 
keit zu unterhandeln. Wir dürfen dies Verhältnis nicht unberücksichtigt lassen. Welche 
Garantien vermag der Erbprinz von Augustenburg uns zu bieten, daß Herzog Friedrich VIII. 
dasjenige auch wirklich ausführen könne, was der Prätendent versprochen? In welche 
Lage würde er selber kommen, wenn die Stände ihre Zustimmung verweigerten? 
Wir verhehlen uns nicht, daß auch der Großherzog von Oldenburg, wenn er auf Wider- 
stand der Stände gegen die mit uns vereinbarten Bedingungen stoßen sollte, in einer
        <pb n="180" />
        166 Bismarck schlägt Berufüng eines Schleswig-Holsteinschen Landtags vor. 
schwierigen Lage sich befinden würde, deren Druck er indes, als bereits souveräner Fürst 
eines anderen deutschen Landes, um so weniger empfinden würde, als er frei ist von jeder 
Verpflichtung auf eine der concurrirenden Landesverfassungen, deren keine an sich u[nd] ohne 
Sanction des künftigen Landesherrn eine unanfechtbare Rechtsbeständigkeit hat.² Wir er- 
kennen aber auch selbst an, daß in der Regelung von Verhältnissen, welche die Lebens- 
bedingungen des neuen Staates so wesentlich berühren, die Stimme der Bevölkerung selbst 
in ihren gesetzlichen Organen einen Anspruch darauf hat, gehört zu werden, und wir glauben, 
daß, wenn wir einerseits gewisse Punkte als für uns unerläßlich hinstellen müssen, die Aus- 
führung derselben im einzelnen und die dem Lande selbst bequemste und vorteilhafteste Mo- 
dulierung am leichtesten und sichersten durch die Mitwirkung der Vertreter des Landes wird 
vorbereitet werden. Es wird dabei anstatt der politischen wesentlich die praktische Seite 
und das wahre Bedürfnis in den Vordergrund der Erörterung treten; und wir sind über- 
zeugt, daß gerade dadurch manches Vorurteil gegen unsere Auffassung und unsere Absichten 
in den Herzogtümern, in Deutschland und vielleicht bei Österreich selbst schwinden werde. In 
einer vorhergehenden Verständigung mit den Vertretern der schleswig-holsteinschen Be- 
völkerung, wenn sie auch lediglich einen beratenden Charakter trägt, würden wir zugleich 
die Bürgschaft für die wirkliche Ausführung von Verabredungen sehen, deren Inhalt, soweit 
er die inneren Verhältnisse berührt und der Zustimmung der Legislative in den Herzogtümern 
bedarf, nachher dann ohne Zweifel durch Akte der Gesetzgebung würde sanktioniert werden. 
Es würde uns daher als ein höchst förderlicher Schritt zur Beschleunigung einer 
definitiven Lösung erscheinen, wenn die Stände der beiden Herzogtümer Holstein und 
Schleswig berufen und zu einer Versammlung vereinigt würden, welcher die Gelegenheit ge- 
geben würde, über die Zukunft des Landes sich auszusprechen, und sich zunächst unterein- 
ander über die im einzelnen wohl auseinander gehenden, im ganzen und großen aber kaum 
zweifelhaften Wünsche und Ansichten zu verständigen, welche die Bevölkerung selbst in betreff 
der engeren Beziehungen zu Preußen in einzelnen Stücken und der inneren Selbständigkeit 
im übrigen hegt. Aus dem Ergebnis dieser Erörterungen und der Stimmung, die sich in dieser 
Versammlung kund gäbe, würden wir erkennen können, ob wir auf dem von Wien her 
angedeuteten Wege einer direkten Verständigung mit dem neuen Staate zu einem für uns 
annehmbaren Ziele gelangen können. Wenn auf diese Weise durch das Land selbst sowohl 
wie durch den eventuellen künftigen Landesherrn uns annehmbare Bedingungen entgegen- 
gebracht würden, so würden auch unsere Verhandlungen mit Wien dadurch wieder in Fluß 
kommen; und wir glauben, daß es dadurch auch der Kaiserlichen Regierung selbst erleichtert 
werden könnte, den durch die geographische Lage und die Natur der Verhältnisse gegebenen 
Interessen Preußens Rechnung zu tragen, ohne ihre eigene Stellung aufzugeben. Wir wün- 
schen daher, uns mit dem Kaiserlichen Kabinett über die Berufung eines schleswig-holstein- 
schen Landtages und eine Verhandlung mit demselben in betreff der Zukunft des Landes zu 
verständigen.   
Es entsteht allerdings alsdann sofort die Frage, was für eine Versammlung als die gesetz- 
mäßige Vertretung und der wirkliche Ausdruck des Landes würde anzusehen sein? Daß die 
im gegenwärtigen Augenblick vorhandenen Abgeordneten nach dem inzwischen eingetretenen 
Wechsel der Landesherrschaft nicht mehr als wirklich zur Vertretung berufen gelten können, 
scheint uns kaum zweifelhaft. Auch wird dem Lande daran gelegen sein, daß es diejenigen, 
welche es als seine Vertreter in die Versammlung schickt, mit ausdrücklicher Rücksicht auf 
  
2 Der Nachsatz: „als er frei ist ...“ eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="181" />
        Übersendung des Schriftwechsels mit Wien an Goltz. 167 
die ihnen gestellte Aufgabe wählen könne. Nach welchem Wahlgesetz aber soll eine neue 
Versammlung berufen werden? Nach dem von 1854 oder dem von 1848? Für ersteres 
läßt sich sagen, daß es bis jetzt faktisch in Gültigkeit besteht, für letzteres, daß es schon auf der 
Vereinigung der beiden Herzogtümer zu einem Staate beruht; und daß wenigstens der eine 
der Prätendenten an die Verfassung von 1848 gebunden ist und nur auf diesem Wege ver- 
fassungsmäßige und ihn selbst bindende Verpflichtungen wird übernehmen zu können glauben. 
Es wird dabei nicht die Einführung der Verfassung von 1848, sondern nur die einmalige 
Berufung der Stände nach dem damaligen Wahlgesetz zu einem bestimmten Zweck voraus- 
gesetzt; dieser Zweck ist eben nur der, den Interessen, Wünschen und Rechtsauffassungen des 
Landes einen geordneten und regelmäßigen Ausdruck zu gewähren; und es steht zu erwägen, 
in welcher von den beiden Formen dieser Ausdruck am sichersten und mit der größten 
Autorität für das Land selbst erkannt werden dürfe. 
Über diese Fragen werden wir suchen, uns mit der Kaiserlichen Regierung zu ver- 
ständigen, und ich ersuche Ew. pp. ergebenst, darüber zunächst die Ansicht des Herrn Grafen 
von Mensdorff einzuholen. Ihre Besprechung wird zwar zunächst nur einen vertraulichen 
Charakter tragen müssen; doch sind Sie ermächtigt, dabei die Vorlesung dieses Erlasses 
zugrunde zu legen.  
«98. Erlaß an den Botschafter in Paris Grafen von der Goltz. 
[Reinkonzept.]¹ 
Vertraulich. Berlin, den 20. April 1865. 
Ew. pp. übersende ich anliegend den letzten Schriftwechsel mit Wien, nämlich die 
Depesche des Grafen von Mensdorff vom 11. d. M., in welcher unter Bezugnahme auf die 
dem Landtage wegen der Befestigung des Hafens von Kiel gemachte Vorlage ausdrücklich 
Einsprache erhoben wird gegen die von Seiner Majestät dem Könige angeordnete Verlegung 
der Flottenstation der Ostsee von Danzig nach Kiel, und die darauf erfolgte Erwiderung vom 
17. d. M. nebst der vertraulichen Depesche an den Freiherrn von Werther von demselben 
Tage. Die frühere Depesche vom 9. d. M., auf welche der Kaiserliche Herr Minister Bezug 
nimmt, ist nicht abschriftlich mitgeteilt worden; und aus den ersten Äußerungen des Grafen 
Karolyi hatte ich keine Veranlassung, einen so bedeutenden Schritt von österreichischer Seite 
zu erwarten, wie es diese förmliche Einsprache ist. 
Es ist möglich, daß man in Wien die Bedeutung der von Seiner Majestät dem Könige 
verfügten Maßregel überschätzt hat, indem man darin eine wirtkliche territoriale Besitz- 
ergreifung annahm, und daß das zufällige Zusammentreffen mit der Vorlage an den Landtag 
diesen Eindruck hervorgebracht hat, so daß man darin einen Gegenzug gegen die Abstimmung 
am Bundestage vom 6. April zu erblicken glaubte, während die Verlegung der Flottenstation 
eine schon seit längerer Zeit durch das Bedürfnis gebotene und vorbereitete Maßregel war. 
Möglich daher, daß die formelle Einsprache Österreichs nur eine Wahrung des Rechts be- 
zweckte, und daß man in Wien nicht versuchen wird, derselben weitere Folge zu geben, sondern 
daß man, durch unsere Erläuterungen wenigstens ostensibel befriedigt, das Weitere faktisch 
1 Das Konzept trägt von Bismarcks  Hand den Vermerk: „Von S[eine]r M[ajestät] genehmigt.“ 
2 Vgl. die Vorbemerkung zu Nr. 95.
        <pb n="182" />
        168 Kritik des österreichischen Verhaltens. Sucht Österreich Annäherung an Frankreich? 
geschehen lassen wird. Es ist aber auch möglich, daß dieses entschiedene Auftreten nur ein 
Schritt weiter auf der Bahn der Annäherung an die Mittelstaaten und der Entfremdung 
von Preußen ist, welche Österreich durch seine Zustimmung zu dem Antrage der ersteren am 
Bunde betreten hat. 
Wir durften bisher von der Voraussetzung ausgehen, daß man in Wien die Not- 
wendigkeit erkannt habe, durch den Anschluß der Herzogtümer in irgendeiner Form die 
maritime Stellung und Entwicklung Preußens gestärkt und gefördert zu sehen, und daß 
man gerade die Benutzung des Hafens von Kiel als ein unter allen Umständen unerläß- 
liches Moment darin erkenne. Die Äußerungen des Grafen von Mensdorff gegen den 
Freiherrn von Werther haben sich noch bis in die letzte Zeit in dieser Richtung bewegt. 
Um so mehr hat es uns überraschen müssen, gerade auf diesem Punkt jetzt einer so ent- 
schiedenen Opposition des Kaiserlichen Kabinetts zu begegnen. Es liegt nahe, darin ein 
Vorwiegen der uns feindlichen Strömung zu erblicken. Dazu kommt, daß in der Verwal- 
tung der Herzogtümer selbst die Haltung des österreichischen Zivilkommissars in der letzten 
Zeit eine immer schroffere, sein Widerstand gegen alle, im preußischen Sinne auszulegenden 
Maßregeln, auch wenn sie im offenbaren Interesse der Herzogtümer selbst lagen, ein immer 
entschiedenerer geworden ist. Wenn wir demjenigen, was uns über Äußerungen des Herrn 
von Halbhuber gegen dritte Personen berichtet wird,³ Glauben schenken sollen, so müssen 
wir darin ein bestimmtes von Wien aus inspiriertes System erblicken; ja diese Äußerungen 
sind so weit gegangen, ein offenes feindliches Auftreten gegen Preußen in Aussicht zu 
stellen und dabei eine volle Zuversicht auszusprechen, daß Österreich in solchem Falle auf 
fremde Hilfe mit Sicherheit zählen dürfe. 
Wenn wir auch diesen Äußerungen eines verhältnismäßig in untergeordneter Stellung 
befindlichen Organs, welches seine Inspirationen vielleicht weniger von dem Grafen von 
Mensdorff als von seinen Kollegen im Kabinett empfängt, nicht allzugroßen Wert bei- 
legen, so ist doch die Verbindung aller dieser Umstände geeignet, uns ein gerechtes Miß- 
trauen in die Absichten des Wiener Kabinetts einzuflößen und den Zweifel zu rechtfertigen, 
ob wir auf dem Wege der Verständigung mit Österreich zu einem für uns annehmbaren 
Ziele gelangen können, ob bei der Kaiserlichen Regierung noch die Absicht einer Ver- 
ständigung mit Preußen auf annehmbarer Basis vorherrsche, oder ob sie nicht vielleicht schon 
entschlossen sei, ihre Politik wieder in andere Bahnen zu lenken. 
Es ist unter diesen Umständen natürlich von erhöhter Wichtigkeit für uns, beurteilen zu 
können, ob die von dem Fürsten Metternich ohne Zweifel fortgesetzten Versuche der An- 
näherung an den Hof der Tuilerien irgendwelchen Erfolg versprechen. Ich glaube nicht an- 
nehmen zu sollen, daß dies der Fall sei; wenigstens macht die Haltung der franz[ösischen] Regi- 
rung in der Adreß-Debatte in keiner Weise den Eindruck, als ob sie nur einen Vorhang bilde, 
hinter welchem sich intime Verhandlungen mit Oestreich verbergen.⁴ Jedes Symptom 
vom Gegenteil würde von Einfluß auf unsere Politik und auf die von uns zwischen Frank- 
reich und Österreich einzunehmende Stellung sein müssen. Es liegt bis zu gewissem Grade in 
der Macht, aber kaum im Interesse Frankreichs, uns durch den Druck seiner Stellung zu 
einer Verständigung mit Oestreich auf solche Bedingungen zu nöthigen, wie wir sie bisher 
abgelehnt haben. Frankreich würde durch eine solche Haltung nur das Gewicht der freund- 
schaftlichen Mahnungen verstärken, welche Rußland u[nd] England zu Gunsten der Ver- 
3 Vgl. Nr. 96, S. 164, Fußnote 5. 
4 Der Schluß des Satzes von: ,,wenigstens ..." an im ersten Konzept von Abekens Hand eigenhändiger 
Zusatz Bismarcks.
        <pb n="183" />
        Wahre Bedeutung der Bundesabstimmung vom 6. April. 169 
ständigung beider deutschen Mächte an uns richten.⁵ Für uns liegt in dem gegenwärtigen 
Insidenzpunkt, so wenig wie in den neuesten Vorgängen am Bunde, eine notwendige Ver- 
anlassung zum Bruch mit Österreich, und erst der weitere Verlauf wird uns zeigen, welche 
praktische Absicht das Wiener Kabinett mit seinem augenblicklichen Schritte verbunden hat, 
und wieweit wir noch auf eine Verständigung mit demselben rechnen dürfen. Einstweilen 
habe ich den Gr[afen] Usedom ersucht,⁶ sich mit aller Vorsicht und, ohne aufzuregen, auf 
dem Wege akademischer Besprechung nach Möglichkeit darüber aufzuklären, ob im Falle 
einer Complication zwischen uns u[nd] Oestreich Italien ohne Weitres in dieselbe eingreifen 
oder sich erst der Zustimmung Frankreichs werde versichern wollen, u[nd] ob es letztrer gewiß 
zu sein glaubt.⁷ 
Ew. pp. aber ersuche ich, daß Sie auch ferner die Bestrebungen des Fürsten Metter- 
nich mit besonderer Aufmerksamkeit beobachten und mir vertraulich Ihre Mei- 
nung darüber mitteilen wollen, ob der östr[eichische] Botschafter vielleicht glaubt, 
daß seine Bemühungen genügenden Erfolg gehabt haben, um ein festeres Auf- 
treten seiner Regierung angemessen erscheinen zu lassen.⁸ Indem ich die Schwie- 
rigkeiten dieser Aufgabe vollkommen anerkenne, darf ich doch auf eine unbefangene und 
taktvolle Lösung derselben von seiten Ew. pp. rechnen, da es Seiner Majestät dem Könige 
darauf ankommt, in diesem Punkte möglichst klar zu sehen. 
*99. Erlaß an den Botschafter in Paris Grafen von der Goltz. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Auf Grund der Abstimmung am Bundestage vom 6. April, bei der der mittelstaatliche 
Antrag vom 27. März; mit 9 gegen 6 Stimmen zum Beschluß erhoben war, hatten französische 
Blätter eine Aufstellung gemacht, wonach 27 Millionen gegen 18, oder nach Abzug der rum 
Deutschen Bunde gehörenden Provinzen, der beiden deutschen Großmächte 14 Millionen 
gegen 4 zu Ungunsten Preußens gestimmt hätten. In einer Unterredung mit Drouyn de Lhuys, 
über die er am 13. April berichtete, bemühte sich Graf von der Goltz, dem Minister das 
Unrichtige solcher Aufstellungen, denen die preußische Regierung inzwischen in offiziösen Artikeln 
u. a. in der „Spenerschen Zeitung“ entgegengetreten war, zu zeigen. 
Vertraulich. Berlin, den 20. April 1865. 
Die Bemerkungen, welche Ew. pp. dem Kaiserlich Französischen Herrn Minister in 
betreff der wahren Bedeutung der Abstimmung vom 6. April gemacht haben, entsprechen 
durchaus der Sachlage und dürften geeignet sein, Herrn Drouyn de Lhuys eine richtigere 
Anschauung zu gewähren, als es die den Berichten der französischen Presse zugrunde 
liegende ist. In dem anliegenden Artikel der „Spenerschen Zeitung“ finden Ew. pp. einige 
dieser Betrachtungen weiter ausgeführt und einige fernere Notizen über die Stimmver- 
hältnisse in dem „Kurier“, welche vielleicht zu weiteren gelegentlichen Bemerkungen Anlaß 
geben können. 
Aus allen diesen Zusammenstellungen ergibt sich das auch von Ew. pp. bereits hervor- 
gehobene Resultat, daß das Zahlenverhältnis sich nicht so ungünstig für Preußen gestaltet, 
wie es die auf die nominelle Majorität fußenden Zeitungsartikel der preußischen Gegner 
zu behaupten suchen. 
Das Ergebnis wird ein noch günstigeres, wenn man für den möglichen Fall eines tat- 
5 Die beiden  letzten Sätze in Abekens Konzept eigenhändiger Zusatz Bismarcks.    6 Vgl. Nr. 100. 
7 Der letzte Satz in Abekens Konzept eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
8 Der Schluß des Satzes von den Worten an: ,,ob der östr[eichische] Botschafter ..." im Reinkonzept 
eigenhändiger   Zusatz Bismarcks.
        <pb n="184" />
        170 Preußen braucht Koalition Österreichs mit Mittelstaaten nicht zu fürchten. 
sächlichen Konflikts die wirklich in die Aktion zu bringenden Kräfte der eventuellen Gegner 
ins Auge faßt. Wir sind weit davon entfernt, einer solchen Voraussetzung für jetzt eine 
praktische Bedeutung zuzuschreiben; im Fall ihres Eintretens aber würden wir keine Ursache 
zu Befürchtungen haben. Daß wir auch unter den deutschen Staaten einer kompakten 
Einstimmigkeit gegen uns nicht begegnen würden, hat eben der neueste Vorgang am Bunde 
gezeigt; im Fall eines Konfliktes würde der zunächst in der Sphäre unserer Aktion liegende 
Norden und ein Teil der Mitte Deutschlands sich teils aus Überzeugung, teils aus Not- 
wendigkeit uns anschließen. Die übrigen deutschen Staaten aber würden in ihrem eigenen 
Innern mannigfache Elemente finden, durch welche ihre Aktion gehemmt würde. Wie 
wenig das Kriegswesen der Mittelstaaten geeignet ist, unsern Streitkräften gegenüber eine 
ernstere Besorgnis einzuflößen, das bedarf für Ew. pp. nicht erst der Bemerkung. Öster- 
reich selbst aber würde in einer solchen Eventualität nicht in der Lage sein, seine ganze 
Kraft zu entfalten, da bei einem jeden größeren Konfliktt nach außen die in Ungarn und 
Italien ihm drohenden Gefahren stärker in den Vordergrund treten und einen großen Teil 
seiner Kräfte absorbieren würden.  
Wir halten uns einer solchen Koalition Österreichs und der uns abgeneigten Staaten, 
wenn uns von dort wirklich einmal ein Angriff drohen sollte, durch unsere eigene Stärke 
gewachsen; und werden der Besorgnis davor keinen Einfluß auf unsere Politik einräumen. 
Die persönlichen Gefühle S[eine]r M[ajestät] des Königs, die Achtung vor den Verträgen, 
der Wunsch, Deutschland den innern Frieden zu erhalten, geben unsrer Politik einen 
versöhnlichen u[nd] jede Herausforderung meidenden Character. Sobald diese Rücksichten 
aber vermöge des Verhaltens andrer deutscher Regirungen schwinden, liegt in den Macht- 
verhältnissen nach der Auffassung S[eine]r M[ajestät] des Königs kein Moment, welches 
uns abhalten würde, den von der andern Seite herbeigeführten Bruch unverzüglich zu accep- 
tiren.¹ 
Ich glaube, daß auch der Kaiser Napoleon, welcher die Verhältnisse in Deutschland 
sehr wohl zu beurteilen imstande ist und die Leistungsfähigkeit unserer Armee kennt, diese 
Auffassung teilt. Es wird nur ein Vorteil für uns und unsere Stellung zu Frankreich sein, 
wenn man dort darüber nicht im Zweifel ist, daß wir auch dem mit Österreich geeinten 
Deutschen Bunde gegenüber mit voller Beruhigung jeder Eventualität entgegensehen. Ich 
wünsche daher, daß Ew. pp. bei sich darbietenden Gelegenheiten nicht unterlassen, in diesem 
Sinne — jedoch ohne zu Voraussetzungen Veranlassung zu geben, welche über die gegen- 
wärtige Sachlage hinausgehen würden — auch dem Kaiserlichen Minister die Stellung der 
Königlichen Regierung klar zu machen.     
100. Erlaß an den Gesandten in Turin Grafen von Usedom. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.]¹ 
Ganz vertraulich.   Berlin, den 21. April 1865. 
Ew. pp. teile ich anliegend vertraulich und zu Ihrer eigenen Information Abschrift 
zweier vertraulicher Erlasse mit, welche ich unter dem 20. d. M. an den Königlichen Bot- 
schafter in Paris² über die gegenwärtige Sachlage und unsere augenblicklichen Beziehun- 
gen zu Österreich gerichtet habe, und füge auch die Anlage derselben bei. 
i½ Die beiden leczten Sätze eigenhändiger Zusah Bismarcks. 
1 Die beiden letzten Sätze eigenhändiger Zusatz Bismarcks.                                                      

100. 1 Das Konzept trägt den eigenhändigen Vermerk Bismarcks: „V[on] S[eine]r M[ajestät] genehmigt.“ 
 2 Siehe Nr. 98 urd Nr. 99.
        <pb n="185" />
        Haltung Frankreichs und Italiens bei einem Konflikt der deutschen Mächte. 171 
Ew. pp. wollen aus denselben ersehen, daß es von erhöhter Wichtigkeit ist, über die 
eventuelle Haltung Frankreichs und die Natur der Beziehungen des Wiener Kabinetts zu 
dem Hofe der Tuilerien unterrichtet zu sein. 
In gleicher Weise ist es mir wünschenswerth, Ew. pp. Ansicht über die Stimmung der 
italienischen Reg[ierung] zu kennen.³ 
Es muß natürlich von wesentlichem Einfluß auf die Grenzen sein, innerhalb 
deren unsere Politik sich bewegt, ob wir annehmen sollen, daß im Fall Österreich 
in einen Konflikt mit uns verwickelt würde, das Königreich Italien sofort aktiv gegen Öster- 
reich vorgehen, oder ob man dort, sei es infolge bestimmter Verabredungen, sei es aus 
eigenem Bedürfnis sich gebunden erachten würde, seine Haltung von der Frankreichs ab- 
hängig zu machen und für jede Aktion die Erlaubnis aus Paris abzuwarten. 
Wir sehen die hierbei vorausgesetzte Eventualität keineswegs als eine nahe bevor- 
stehende oder aus der Natur unserer augenblicklichen Beziehungen zu Österreich mit Not- 
wendigkeit oder auch nur mit größerer Wahrscheinlichkeit zu erwartende an. Die Hoffnung 
auf eine für uns annehmbare Lösung der Schleswig-Holsteinschen Frage durch Verständi- 
gung mit Österreich geben wir keineswegs auf. Aber wir dürfen die Möglichkeit nicht aus 
den Augen lassen, daß uns ein anderer Weg aufgedrängt werde, und wir müssen die 
daraus eventuell zu erwartenden Kombinationen beizeiten erwägen. 
Es kann dabei natürlich nicht unsere Absicht sein, schon jetzt Erklärungen der italie- 
nischen Regierung zu provozieren. Dies würde von unserer Seite Äußerungen und eine 
Annäherung voraussetzen, zu welcher die gegenwärtige Sachlage nicht reif ist. Ew. pp. 
wollen daher jede aufregende Anfrage vermeiden; wohl aber werden Ew. pp. in Ihren 
Beziehungen zu den italienischen Ministern und Staatsmännern und in den Besprechungen 
möglicher zukünftiger Fälle, zu welchen sich in den mündlichen Unterhaltungen Gelegenheit 
darbieten wird, die Mittel finden, um in Verbindung mit Ihrer Kenntnis der dortigen 
Verhältnisse, Stimmungen und Zustände sich selbst ein Urteil über die von Italien zu 
erwartende Haltung zu bilden. Ich werde lieber dem Urteil Ew. pp. in dieser Beziehung 
vertrauen und mich mit verhältnismäßig unbestimmteren und ungewisseren Daten begnügen, 
als ohne Noth einen Zündstoff in die Entschließungen der dortigen Staatsmänner werfen, 
der den Frieden vorzeitig gefährden könnte.⁴ Wir müssen sorgfältig vermeiden, wider 
unseren Willen oder mehr und früher, als die Umstände es gebieterisch erheischen, in das 
Fahrwasser der französisch-italienischen Politik gezogen zu werden, solange uns die Mög- 
lichkeit friedlicher Beziehungen mit Österreich offen bleibt. 
Außerdem ist es uns auch wünschenswert, über das Maß der Kräfte, welches Italien 
nach seiner finanziellen und militärischen Lage in die Aktion zu bringen vermag, genau 
unterrichtet zu sein. Ew. pp. ersuche ich daher, auch hierauf Ihr Augenmerk in vorsichtiger 
Weise zu richten.  
Es ist selbstverständlich, daß Ew. pp. mir Ihre Wahrnehmungen gefälligst nur auf 
ganz sicherem Wege oder, wenn sich ein solcher nicht bald genug darbietet, nur chiffriert 
mitteilen.  
 Auszugsweise bei v. Sybel, Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I., IV, 107 f. 
3 Der Satz eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
4 Der Schluß des Satzes von den Worten an: „als ohne Noth ..." eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="186" />
        172 Mitteilung des Schriftwechsels mit Wien und München. 
*101. Erlaß an den Gesandten in München Heinrich VIl. 
Prinzen Reuß. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Vertraulich. Berlin, den 21. April 1865. 
Ew. pp. habe ich bereits die österreichische Mitteilung vom 11. d. M. in betreff der 
beabsichtigten Befestigung des Kieler Hafens¹ und der Verlegung unserer Flottenstation 
dahin sowie unsere Erwiderung darauf vom 17. d. M.² durch die Post übersandt. Ich 
wähle einen sicheren Weg, um Ew. pp. auch die anliegende vertrauliche Depesche³ zu über- 
senden, mit welcher ich den erwähnten Erlaß an den Freiherrn von Werther begleitet 
habe. Ew. pp. werden aus derselben den Eindruck entnehmen, welchen diese österreichische 
Einsprache hier und namentlich auf Seine Majestät den König hat machen müssen; zugleich 
werden Sie weitere Anhaltspunkte darin finden, um in den mündlichen Unterhaltungen 
über diesen Gegenstand die Auffassung der Königlichen Regierung zu vertreten. 
Wir können uns nicht verhehlen, daß durch diesen Inzidenzpunkt die Natur unserer 
Beziehungen zu Österreich affizert werden kann, wenn das Wiener Kabinett nicht die in 
den gegebenen Erläuterungen dargebotenen Mittel ergreift, um zu einer Verständigung 
einzulenken, zu welcher die Hand zu bieten wir bereit sind. Daß diese Frage übrigens 
nur Gegenstand der Verhandlung zwischen Wien und Berlin sein kann und weder den 
Bund noch die übrigen deutschen Regierungen berührt, werden Ew. pp. als selbstverständlich 
erkennen.  
Ich füge noch ebenso vertraulich Abschrift eines weiteren Erlasses bei, welchen ich 
unter demselben Datum an den Freiherrn von Werther gerichtet habe.⁴ Er ist durch 
Äußerungen veranlaßt, welche dem letzteren durch den Kaiserlichen Ministerialrat von 
Biegeleben gemacht worden sind, und welche darauf hinaus gehen, daß Österreich zwar 
nicht eine ausdrückliche Gutheißung unserer Forderungen aussprechen und dazu mitwirken 
könne, dieselben dem künftigen Landesherrn aufzuerlegen; daß es aber gegenüber einer 
direkten Verständigung zwischen uns und dem letzteren sich ebenso passiv würde verhalten 
können, wie es dies z. B. zu unserer Militärkonvention mit Gotha getan habe. Es ist 
natürlich von Wichtigkkeit, daß der Königliche Gesandte sich vergewissere, ob diese Äuße- 
rungen wirklich die Ansicht des Kaiserlichen Kabinetts ausdrücken, und ob das letztere even- 
tuell bereit sein wird, für denjenigen Prätendenten, mit welchem wir zu einer solchen Ver- 
ständigung gelangt sind, uns seine Mitwirkung zur Einsetzung zu leihen. Ich bemerke 
dabei, daß auch das englische Cabinet nach Aeußerungen Lord Napiers zwischen der Can- 
didatur des Gr[oß]h[er]z[ogs] von Oldenburg u[nd] der des E[rb]pr[in]z[en] von Aug[usten- 
burg] keinen Unterschied macht u[nd] die eine so gern wir die andre ohne Versuch einer 
Gegenwirkung zulassen würde.⁵ 
Ich habe Österreich gegenüber den Anlaß benutzt, um einen Gedanken amtlich zur 
Sprache zu bringen, der vertraulich wiederholt ohne Erfolg in Wien von uns angeregt 
worden ist, nämlich den einer Berufung vereinigter schleswig-holsteinscher Stände, um in 
einer geordneten Weise die Stimme des Landes über seine eigene Zukunft zu hören; 
 
1 Vgl. die Vorbemerkung zu Nr. 95. 
2 Siehe Nr. 95. 
3 Siehe Nr. 96.                                                                                                                                       4 Siehe Nr. 97. 
5 Der letzte Satz eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="187" />
        Reuß soll die Schleswig-Holsteinsche Frage mit Pfordten besprechen. 173 
und ich wünsche, daß Ew. pp. diesen Gedanken als in der Absicht der Königlichen Regie- 
rung liegend auch gegen Herrn von der Pfordten vertraulich aussprechen mögen. Sie werden 
ihm dabei den wesentlichen Inhalt unserer Depesche nach Wien mitteilen und vielleicht 
einzelne Stellen daraus vorlesen können, wollen jedoch diese Mitteilung als eine ganz ver- 
trauliche bezeichnen. 
Ich wünsche, dem Königlich Bayrischen Herrn Minister einen Beweis des Vertrauens 
zu geben und bitte, daß Ew. pp. dies ausdrücklich betonen mögen. Wir glauben, daß der 
Gedanke einer Zuziehung des Landes selbst durch seine gesetzlichen Vertreter der Auffassung 
des Herrn von der Pfordten nicht fern liegen kann. Ebensowenig können wir annehmen, 
daß derselbe gegen eine direkte Verständigung von unserer Seite mit dem künftigen Landes- 
herrn Bedenken hegen würde. Wir sind bei ihm einer besonnenen und wohlwollenden 
Beurteilung unserer Bedingungen begegnet; ja, er hat sich eingehender und günstiger 
darüber geäußert, als dies von Wien aus geschehen ist.⁶ Ich darf mich daher überzeugt 
halten, daß er die Notwendigkeit des wesentlichen Kerns derselben anerkennen, und daß er, 
wenn ein entsprechendes Abkommen mit einem der Prätendenten unter irgendwelcher Form 
und in den Modalitäten, welche eine nähere Verständigung ergeben würde, zustande käme, 
er seinerseits nicht die Absicht habe, dagegen aufzutreten. Die Haltung, welche der bay- 
rische Staatsmann einer solchen Eventualität gegenüber einnehmen würde, muß natürlich 
von großem Einfluß auf die Stellung der übrigen deutschen Staaten sein und wird in Wien 
nicht unberücksichtigt bleiben. Es ist mir daher wünschenswert, durch diese vertraulichen 
vorläufigen Mitteilungen die Wege der Verständigung mit ihm offen zu halten; und Ew. pp. 
wollen ihn in Ihren Besprechungen den Wert erkennen lassen, welchen ich in dieser Bezie- 
hung auf seine Haltung lege. 
Für Herrn von der Pfordten wird allerdings nach der Stellung, die Bayern einmal 
eingenommen hat, zunächst der Erbprinz von Augustenburg derjenige Prätendent sein, mit 
welchem die Verständigung gesucht werden muß. Er wird aber auch zugleich nicht ver- 
kennen, welche Schwierigkeiten sich aus der von ihm einmal eingenommenen Stellung zu 
seiner eigenen Partei in den Herzogtümern ergeben — Schwierigkeiten, welche in der Tat 
nur auf dem von uns angedeuteten Wege einer Verhandlung mit den schleswig-holsteinschen 
Ständen beseitigt werden können. Wären diese Schwierigkeiten nicht und hätte der Erb- 
prinz selbst sich von Anfang an entgegenkommender gezeigt, und nicht in den Stützen, 
welche er gesucht, und den Ansprüchen, welche er gemacht, eine feindliche Stellung gegen 
Preußen eingenommen, so wäre eine Verständigung mit ihm vielleicht schon früher zustande 
gekommen, und es wären die ihm entgegenstehenden oldenburgischen Ansprüche vielleicht 
kaum mit Entschiedenheit hervorgetreten oder hätten doch nicht solche Dimensionen ange- 
nommen, daß sie, wie es jetzt allerdings der Fall ist, nicht unberücksichtigt bleiben können. 
Er hat durch die Versäumung früherer günstiger Augenblicke die Verständigung — das 
wird auch Herr von der Pfordten anerkennen — die Verständigung mit ihm, wenn auch 
nicht unmöglich gemacht, doch in hohem Grade erschwert, und es uns jedenfalls zur Pflicht 
gemacht, festere Bürgschaften für unsere eigenen und die Interessen Deutschlands zu suchen. 
Der Königlich Bayrische Herr Minister wird aus diesen vertraulichen Mitteilungen 
zugleich erkennen, daß wir nicht um jeden Preis auf die Einverleibung der Herzogtümer 
in Preußen hinarbeiten. Ew. pp. werden ebensosehr wie ich davon durchdrungen sein — 
6 Vgl. dazu Nr. 71.
        <pb n="188" />
        174 Neben Bayern wird auch Hannover ins Vertrauen gezogen. 
und Sie werden dies dem Herrn Minister nicht zu verhehlen brauchen — daß wir die Ein- 
verleibung als das Vorteilhafteste und als die beste Bürgschaft für unsere eignen Inter- 
essen sowohl wie für diejenigen Deutschlands und der Herzogtümer selbst ansehen müssen. 
Aber wir glauben, daß diese Interessen auch auf anderem Wege, d. h. durch die Annahme 
des wesentlichen Inhalts unserer Bedingungen sichergestellt werden können, und der Unter- 
schied zwischen dieser Sicherstellung und den Vorteilen, welche die Annexion selbst 
bieten würde, wird von uns nicht so hoch angeschlagen, daß wir darum auf 
eine friedliche Lösung verzichten sollten. Wir würden vor einer Eventualität 
zurüchkweichen, wenn man uns dasjenige verweigern sollte, was wir zu unserer 
eigenen Sicherheit im Norden und zur Ausbildung unserer Seemacht für notwendig er- 
achten. Die Unabhängigkeit eines solchen Staates kann überhaupt keine absolute sein; 
wenn er nicht von Preußen abhängig ist, so gerät er unvermeidlich in die Gefahr, von den- 
jenigen abhängig zu werden, welche ihn in einem jeden Kriegsfalle als einen Angriffspunkt 
gegen Preußen benutzen würden. Diese Gefahr muß unter allen Umständen von vornherein 
beseitigt werden; wenn dies auf dem von uns vorgeschlagenen Wege eines engen und festen 
Anschlusses an Preußen geschehen kann, so ziehen wir eine solche Lösung, falls sie auf 
friedlichem Wege erreicht werden kann, einer andern größere Vorteile verheißenden, 
aber Konflikte in Aussicht stellenden Lösung vor. Können wir aber auch das bescheidnere 
Ziel nicht ohne Verlust unsrer bundesfreundlichen Beziehungen erreichen, so ziehn wir vor, 
uns ein weiteres zu stecken.⁷ 
Ew. pp. ersuche ich ergebenst, sich in diesem Sinne gegen Herrn von der Pfordten aus- 
zusprechen, und darf es Ihrer Umsicht und Ihrem Takt überlassen, wieviel Sie aus diesem 
Erlasse demselben mündlich mitteilen zu können glauben, um die vertraulichen Beziehungen 
zu ihm fortzuführen.    
*102. Erlaß an den Gesandten in Hannover Pinzen zu 
Ysenburg-Büdingen. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Vertraulich.  Berlin, den 23. April 1865. 
Ew. pp. übersende ich anliegend vertraulich Abschrift eines Erlasses, welchen ich unter 
dem 17. d. M.¹ in betreff der weiteren Behandlung der Schleswig-Holsteinschen Frage an den 
Freiherrn von Werther gerichtet habe, und füge zur Erläuterung desselben folgende Be- 
merkungen bei.  
Die im Eingange desselben erwähnten und von dem Herrn Gesandten hierher mit- 
geteilten vertraulichen Äußerungen über das eventuelle passive Verhalten Österreichs 
hatten uns natürlich veranlassen müssen, den Gedanken einer direkten Verständigung mit dem 
künftigen Landesherrn näher ins Auge zu fassen. Uns lag es dabei am nächsten, diese Ver- 
ständigung mit Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog von Oldenburg zu versuchen, 
welcher durch keine Versprechungen oder Verpflichtungen gegen eine Partei nach irgendeiner 
Seite hin gebunden ist und in seiner unabhängigen Stellung uns die sichersten Garantien für 
die  wirkliche Ausführung und zugleich für ein festes und kräftiges Regiment in dem seinem 
Wesen nach tüchtigen und konservativen, aber vielfach durchwühlten Lande darbieten kann. 
7 Der letzte Satz eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
1 Siehe Nr. 97.
        <pb n="189" />
        Darlegung der in Wien gemachten Vorschläge: Berufung der Landstände. 175 
Ich beabsichtige, in diesem Sinne nach Wien zu schreiben, um mich im voraus der Zustimmung 
des Kaiserlichen Hofes, welcher früher mehrfach in vertraulichen Äußerungen die Wahl 
zwischen den beiden Prätendenten als eine auch für ihn offene Frage hingestellt hatte, zu einem 
mit dem Großherzog direkt zu treffenden Abkommen zu versichern, als die mündlichen, aber 
auf neuen Instruktionen beruhenden Äußerungen des Kaiserlich Österreichischen Gesandten 
mir die Überzeugung gaben, daß das Wiener Kabinett nicht mehr auf jenem Standpunkt 
stehe, sondern den Erbprinzen von Augustenburg jetzt entschiedener als seinen Kandidaten 
in den Vordergrund stelle und nicht bereit sein werde, den Großherzog von Oldenburg mit 
uns einzusetzen. 
Dies machte es mir unmöglich, einen direkt und einseitig auf die letztere Eventualität 
hinzielenden Vorschlag nach Wien gelangen zu lassen. Wir konnten dort die Entschließung 
zwischen den beiden Prätendenten nur noch als eine für uns offene Frage behandeln und 
durften die Verständigung mit dem Erbprinzen von Augustenburg nicht ausschließen. Um so 
mehr aber war es uns hiermit geboten, auf die sachlichen Schwierigkeiten aufmerksam zu 
machen, welche sich in der Stellung des Erbprinzen darbieten, und es knüpfte sich hieran 
von selbst die Hinweisung auf eine Zuziehung des Landes selbst zu den Verhandlungen über die 
Modalitäten des in irgendeiner Form jedenfalls von uns für notwendig erachteten und fest- 
gehaltenen Anschlusses der Herzogtümer an Preußen. Daß wir nur in der Stimme des 
Landes selbst und in der Verhandlung mit seinen Vertretern die Garantien finden dürften, 
welche den Augustenburgischen Prätendenten nach allen seinen Antezedentien auch für uns 
möglich machen könnten, habe ich in dem Erlasse nach Wien entwickelt. 
Nichtsdestoweniger ist es mir nicht unwahrscheinlich, daß unser Vorschlag bei dem Wiener 
Kabinett, welches seine große Abneigung gegen eine Befragung des Landes in irgendeiner 
Form schon früher wiederholt kundgegeben hat, entschieden Anstand finden werde. Ich könnte 
ein solches Ergebnis nicht einmal als ein unerwünsches bezeichnen, indem wir dadurch nach 
vielen Seiten hin freier und auf eine breitere Basis gestellt werden würden. Daß man sich in 
Wien zu der Berufung einer Versammlung nach dem Wahlgesetz der Verfassung von 1848, 
an welche der Kandidat Österreichs sich selbst gebunden hat, entschließen werde, ist nicht wahr- 
scheinlich; den Landtagen der Verfassungen von 1854 fehlt nur nicht der Boden und das Ver- 
trauen in einem großen Teil der Bevölkerung, sondern auch die Zuständigkeit, das Mandat für 
die beabsichtigte Verhandlung und selbst die formale Berechtigung zu vereinigter Aktion für 
die beiden Herzogtümer, auf deren Trennung jene Provinzialverfassungen berechnet sind. Be- 
denken gegen die Einberufung dieser Stände muß es erregen, daß nicht nur ein großer Teil 
der jetzigen Deputierten, sondern — wenn man auch auf neue Wahlen rekurrieren wollte — 
auch der Wahlkörper selbst durch voreilige Erklärungen oder Huldigungen sich für den Erb- 
prinzen von Augustenburg kompromittiert haben. Wir würden (da eine ausdrückliche Aner- 
kennung der Provinzialverfassung von 1854 durch den Bund nirgends ausgesprochen ist und 
es allenfalls zweifelhaft erscheinen kann, ob durch die 1858 erfolgte Aufhebung der sechs ersten 
Paragraphen die in dem Bundesbeschluß vom 11. Februar 1858 gerügten Mängel derselben 
vollständig beseitigt sind) gern auf die älteren Provinzialstände aus dem Jahre 1834, welche 
sehr konservativer Natur sind, zurückgehen; würden aber wahrscheinlich im Lande selbst wenig 
Anklang hierfür finden und können für eine solche wie für jede andere konservative Maß- 
regel die Zustimmung des von der Schmerlingschen Politik beeinflußten Wiener Kabinetts 
nicht erwarten. Wir würden unsererseits auch die Berufung von ad hoc zu wählenden 
Delegierten der Gemeinden vorschlagen können; auch diese Form würde voraussichtlich in 
Wien wenig Anklang finden.
        <pb n="190" />
        176 Vorzüge des Oldenburgers vor dem Augustenburger. 
Geht nun Österreich auf den Gedanken der Zuziehung einer Volksvertretung in irgend- 
einer Form nicht ein, so würde, da wir diese als eine Vorbedingung für eine Verständigung 
mit seinem Kandidaten ansehen müssen, die Kandidatur des Großherzogs von Oldenburg 
wieder näher und in den Vordergrund treten, und wir würden in der Lage sein, dieselbe 
energischer und mit größerer Aussicht auf  Erfolg zu unterstützen. 
Geht dagegen das Wiener Kabinett auf unseren Vorschlag ein, so würden wir davon eine 
bedeutende Klärung der Verhältnisse erwarten dürfen. Die Erörterung in der schleswig- 
holsteinschen Versammlung selbst, welcher gegenüber wir uns offen aussprechen könnten, würde 
herausstellen, inwieweit und unter welchen Modalitäten die Forderungen, welche wir für 
unsere eigene Sicherheit im Norden und für den Schutz der Herzogtümer selbst gegen fremde 
Angriffe notwendig stellen müßten, mit der inneren Selbständigkeit des Landes vereinbar 
sind. Es würde dabei voraussichtlich die finanzielle  Seite sich der Erwägung aufdrängen, und 
die Vertreter des Landes werden sich die Frage vorlegen, welche Lasten demselben aus seiner 
zukünftigen Stellung erwachsen werden? ob nicht eine äußere Unabhängigkeit unter ihrem 
Herzog Friedrich mit diesen Lasten zu teuer erkauft sein möchte? ob nicht die innere Selb- 
ständigkeit und Wahrung der Eigentümlichkeit auch bei einer wirklichen Verbindung mit 
Preußen erhalten werden könne? 
Ew. pp. wissen, wie wir in letzterer Beziehung denken. Wir halten diese Verbindung für 
die vorteilhaftere Lösung sowohl für Preußen wie für Deutschland und die Herzogtümer selbst. 
Aber wir wollen sie nicht um den Preis eines Bruches des Friedens in Deutschland durch- 
setzen, solange sich uns die Möglichkeit darbietet, die Sicherung unserer Interessen auch durch 
eine angemessene und das Notwendige feststellende, die Bürgschaft für ihre Dauer in sich 
tragende Uebereinkunft mit einem künftigen Landesherrn zu erlangen. Wir wollen einen 
neuen Staat nicht schutzlos den Gefahren überlassen, welchen eine schwache und von der Re- 
volution abhängige Regierung denselben nach innen und nach außen aussetzen würde; und wir 
dürfen ihn nicht zu einem Werkzeug in der Hand unserer Gegner werden lassen. In der Hand 
des Großherzogs von Oldenburg haben wir dies am wenigsten zu befürchten; dies gibt seiner 
Kandidatur politisch für uns den Vorzug, wenn wir zu einer Verständigung mit ihm gelangen 
können und sich nicht unübersteigbare Hindernisse ihr entgegenstellen, oder die Unmöglichkeit, 
zu irgendeinem Ergebnis auf diesem Wege zu gelangen, uns nötigt, uns ein weiteres Ziel zu 
stecken, dessen Berechtigung alsdann der Großherzog vielleicht selbst anerkennen würde. 
Ew. pp. ersuche ich ergebenst, dem Herrn Grafen von Platen vertraulich von unserem 
nach Wien gerichteten Vorschlage Kenntnis zu geben, und ermächtige Sie, ihm dabei die 
wesentlichen Stellen aus dem Erlaß an den Freiherrn von Werther vorzulesen, diese Mit- 
teilung dabei aber als eine ganz vertrauliche zu bezeichnen. Sie wollen ihm dabei gefälligst die 
in meinem gegenwärtigen an Ew. pp. gerichteten Erlaß enthaltenen Erläuterungen geben 
und die ganze Sachlage im Sinne des letzteren mit ihm besprechen. 
Eine ähnliche vertrauliche Mitteilung wünsche ich, daß Sie persönlich und mündlich Seiner 
Königlichen Hoheit dem Großherzoge machen und zu dem Ende Gelegenheit nehmen, sich nach 
Oldenburg zu begeben. 
Ew. pp. werden ihn dabei namentlich von den eingangs erwähnten Äußerungen des 
Grafen Karolyi, wonach des Wiener Kabinett seine frühere weniger ausschließende Stellung 
aufgibt und sich entschieden gegen die oldenburgischen Ansprüche erklärt, unterrichten, aber 
ausdrücklich hinzusetzen, daß wir selbst die letzteren darum nicht aufgeben, vielmehr in den
        <pb n="191" />
        Österreich hält den Widerspruch wegen Kiels aufrecht. 177 
von uns gemachten Vorschlägen die Möglichkeit uns offen erhalten wollen, zu deren Ver- 
wirklichung, wenn auch auf einem Umwege, zu gelangen. 
Über die Aufnahme, welche diese Eröffnungen in Hannover und Oldenburg finden, sehe 
ich Ew. pp. gefälligem vertraulichen Bericht entgegen. 
*103. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Kanzleikonzept.] 
Auf den an Freiherrn von Werther am 17. April gerichteten Erlaß (siehe Nr. 95) 
dem Bismarck die im Hinblick auf den Kieler Hafen getanen Schritte zu rechtfertigen gesucht 
hatte, antwortete Graf Mensdorff am 20. April in einer nach Inhalt und Ton sehr schroffen 
Depesche an Graf Karolyi. Es hieß darin gleich am Eingang: „Die Gründe, auf welche das 
Königliche Kabinett seine Erwiderung stützt, können nach unserer Überzeugung auch die 
flüchtigste Prüfung nicht bestehen, und das Befremden, womit es unseren Schritt aufgenommen 
hat, ist daher in unseren Augen nichts weniger als gerechtfertigt. Ich muß vielmehr wiederholt 
dem tiefempfundenen Bedauern der Kaiserlichen Regierung über die Tatsache Ausdruck leihen, 
daß in dem ernsten Zwischenfalle, welcher uns beschäftigt, nicht nur ein hoher Anspruch auf 
gerechte und freundschaftliche Rücksichten hintangesetzt, sondern auch ein klares Rechtsverhältnis 
verkannt worden ist." 
Berlin, den 29. April 1865. 
Ew. pp. ist die Depesche des Kaiserlich Österreichischen Herrn Ministers der auswär- 
tigen Angelegenheiten vom 20. d. M. (Erlaß Nr. 162 vom 28. d. M.) bereits bekannt, 
welche Herr Graf Karolyi mir als Erwiderung auf meine Äußerung vom 17. d. M. mitge- 
teilt hat. 
Ich kann nur bedauern, daß das Kaiserliche Kabinett den Standpunkt, welchen es in 
der Angelegenheit des Kieler Hafens auf eine für uns so unerwartete Weise eingenommen 
hat, auch nach den Erläuterungen und Aufklärungen, welche ihm durch jene Äußerung 
gegeben worden, glaubt aufrechterhalten zu müssen. 
Die Depesche vom 20. d. M. nimmt von neuem auf die Vorlagen Bezug, welche wir 
dem Landtage gemacht haben. Ich kann nur dabei beharren, daß derartige Akte des 
inneren Staatslebens anderen Regierungen wohl zu vertraulichen und freundschaftlichen An- 
fragen Anlaß geben können, daß sie aber nicht geeignet sind, in den Kreis offizieller Ver- 
handlungen gezogen zu werden. Nachdem wir nichtsdestoweniger der Einsprache des Wiener 
Kabinetts gegenüber eingehende Aufklärung gegeben haben, muß ich die weitere Diskussion 
über diesen Gegenstand ablehnen. 
Was die Verlegung der Flottenstation von Danzig nach Kiel betrifft, so wird die 
Kaiserliche Regierung wohl schwerlich selbst das Recht aufgeben wollen, auch während des 
Provisoriums und des gemeinsamen Besitzes in den Häfen der Herzogtümer Station für ihre 
Schiffe zu nehmen. Es wäre in der Tat eine seltsame Art der Gemeinschaft, welche jeden 
der beiden Mitbesitzer an einer Benutzung hindern sollte, die für den andern weder eine 
Beschädigung noch eine Ausschließung enthält. Die Souveränitätsrechte über Kiel und 
den Kieler Hafen, welche wir mit Österreich teilen, beabsichtigen wir auch tatsächlich aus- 
zuüben. 
Für jetzt bildet die Stationierung unserer Flotte in Kiel nur ein Moment in der mili- 
tärischen Besetzung der Herzogtümer. Für die Zukunft aber haben wir niemals einen 
Zweifel darüber gelassen, daß wir den Erwerb des Kieler Hafens zur Bedingung jeder 
definitiven Entscheidung machten, und ebensowenig darüber, daß wir die Verwirklichung 
dieser Bedingung auf dem Wege der Verständigung mit unserem Mitbesitzer anstrebten. Wir 
v 12
        <pb n="192" />
        178 Rechtfertigung des preußischen Vorgehens in Kiel. Zedlitz und Halbhuber. 
vertrauen auf den Erfolg dieser Verständigung und glauben keinen Anlaß zu einer begrün- 
deten Einsprache zu geben, wenn wir in diesem Vertrauen solche vorbereitende Einrichtun- 
gen treffen, welche nach der gegenwärtigen Lage der Dinge innerhalb der Berechtigung 
eines jeden der beiden Mitbesitzer liegen. Daß letzteres mit der Königlichen Anordnung 
vom 24. März der Fall sei, war und ist für uns so wenig zweifelhaft, daß wir offen und 
in einfachem Geschäftswege die Mitwirkung der Kaiserlichen Behörde in Schleswig dazu 
nachgesucht haben. Der Königliche Kommissar hat infolge der ihm von hier erteilten In- 
struktionen sofort und lange bevor die beabsichtigte Maßregel materiell ins Werk gesetzt 
werden konnte, seinen österreichischen Kollegen von derselben in Kenntnis gesetzt, und seine 
Mitwirkung nicht nur in Anspruch genommen, sondern auch wirklich gefunden, bis in dem 
Verhalten des Herrn von Halbhuber eine Änderung eintrat, die wir leider nur einer 
Weisung aus Wien zuschreiben können. 
Wenn durch die mit der Stationierung unserer Flottenabteilung in Kiel verbundene 
Verlegung von Seemannschaften eine Änderung in den numerischen Verhältnissen der Be- 
satzung der Herzogtümer herbeigeführt wird, so ist es ebensowenig unsere Absicht, den in 
dieser Beziehung vorhandenen status quo einseitig abzuändern, als den Herzogtümern eine 
Vermehrung der ihnen aus der Okkupation erwachsenden Lasten aufzuerlegen. Wir haben 
uns daher in meinem Erlasse vom 17. bereit erklärt, nach Maßgabe der durch die Unter- 
bringung von Seemannschaften entstehenden Augmentation unserer Stärke in den Herzog- 
tümern eine entsprechende Ausgleichung in dem Bestande unserer Landtruppen vorzu- 
nehmen, und kann ich auch jetzt nur auf diese unsere Erklärung Bezug nehmen. 
Ew. pp. sind ermächtigt, dem Kaiserlichen Herrn Minister diesen Erlaß mitzuteilen. 
*104. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Das Verhältnis zwischen dem preußischen und dem österreichischen Zivilkommissar  für 
Schleswig-Holstein gestaltete sich, wie fast aus jedem der Berichte des Freiherrn von Zedlitz her- 
vorging, immer mißlicher. 
Berlin, den 3. Mai 1865. 
Ew. pp. übersende ich anliegend Abschrift eines Berichts des Freiherrn von Zedlitz 
vom 29. v. M., zwei Fälle betreffend, in welchen sich von neuem der Gebrauch zeigt, welchen 
der Geheimrat von Halbhuber von seiner amtlichen Stellung zur Begünstigung der Augusten- 
burgischen Tendenzen gerade unter den Beamten macht. Es kommt mir indes in diesem 
Augenblicke weniger auf diesen Punkt als auf die aus dem zweiten der beiden Fälle her- 
vorgehenden Tatsachen an, daß nicht nur die Umgebung des Erbprinzen von Augustenburg 
sich selbst förmlich als ein Ministerium und eine Behörde geriert und an Individuen Ver- 
langen und Aufforderungen zu Erklärungen und Rechtfertigungen über ihre Gesinnung stellt, 
sondern daß die Landesbebörden mit ihr in Kommunikation stehen und sich von ihr Mit- 
teilungen, Auskunft und Weisungen in betreff von Verhältnissen geben lassen, mit welchen 
sie amtlich befaßt sind. Dies ist ein neuer schlagender Beweis von dem ungebührlichen Ein- 
fluß, welchen die Anwesenheit des Herzogs und seiner Umgebung in Kiel auf die Verhält- 
nisse im Lande auszuüben bemüht ist und wirklich ausübt; es ist zugleich ein Beweis dafür, 
wie ganz unerläßlich sein und seiner Agenten Entfernung aus dem Lande während der
        <pb n="193" />
        Wiederaufnahme der handelspolitischen Verhandlungen mit Italien. 179 
Wahlen und der Beratung der Stände ist, wenn die Stimme des Landes nicht geradezu ver- 
fälscht werden soll. Ew. pp. wollen den Inhalt dieser Mitteilung in diesem Sinne bei dem 
Herrn Grafen von Mensdorff zur Unterstützung unseres Verlangens der Entfernung des 
Erbprinzen von Augustenburg aus den Herzogtümern angelegentlich verwerten. 
*105. Erlaß an den Gesandten in Turin Grafen von Usedom. 
[Kanzleikonzept.] 
Berlin, den 6. Mai 1865. 
Ew. pp. haben in einem Ihrer kürzlich eingegangenen Berichte darauf hingewiesen, 
daß es von Wichtigkeit sein würde, wenn sowohl die handelspolitische Verhandlung als auch 
die Beratung des Postvertrages mit Italien wieder aufgenommen werden könnte. Diese 
Andeutung kommt meinen Wünschen entgegen, und ist es mir angenehm, mit Bezug darauf 
folgendes ergebenst zu bemerken. 
Was zunächst die handelspolitische Verhandlung betrifft, so ist bereits in diesen Tagen 
in einer Sitzung der zur Zeit hier versammelten Zollvereinskonferenz bei Erwägung der kom- 
merziellen Beziehungen zu dritten Ländern zur Sprache gekommen, daß und aus welchen 
Gründen es wichtig erscheine, die kommerziellen Verhältnisse zu Italien ins Auge zu fassen 
und einer befriedigenden Regelung zuzuführen. Die Bedeutung des Gegenstandes wurde 
allseitig erkannt und unsere Bevollmächtigten in der Konferenz haben sich hiernächst dahin 
ausgesprochen: daß man in Anerkennung der Wichtigkeit der fraglichen Beziehungen ohne 
Säumen die erforderlichen Einleitungen treffen werde; daß sich dafür zwei Wege darbieten, 
entweder der Abschluß eines förmlichen Handelsvertrages oder die Unterzeichnung eines 
Protokolls nach Analogie des unter dem 28. März 1863 mit Belgien getroffenen proto- 
kollarischen Abkommens; daß der erstere Weg des förmlichen Handelsvertrages vielleicht 
auf der einen oder der andern Seite Schwierigkeiten, die außerhalb der Sache liegen, be- 
gegnen dürfte, und daß man sich deshalb zur Erreichung des Zweckes vorbehalte, den Weg 
eines Protokolls der angedeuteten Art zu wählen. 
Die übrigen Bevollmächtigten, welche zur Zeit ohne Instruktion waren, erteilten die 
Zusage, davon ihren Regierungen sofort Anzeige machen zu wollen. 
Bei dieser Lage der Sache entspricht es meiner Absicht, daß Ew. pp. zunächst im Wege 
mündlicher Unterhaltung unsere Bereitwilligkeit zur Wiederaufnahme der im vorigen 
Jahre unterbrochenen Verhandlungen zu erkennen geben und anheimstellen, den Grafen 
Barral darüber mit näheren Weisungen und eventuell mit der Ermächtigung versehen zu 
wollen, die damals beabsichtigte Literarkonvention nebst dem dazu gehörigen Protokoll zum 
Abschluß zu bringen. Von der Aufnahme, welche Ihre Mitteilung dort findet, wollen Sie 
mich baldgefälligst, vorläufig durch eine telegraphische Andeutung, unterrichten. 
In Bezug auf die Beratung des Postvertrages bemerke ich ergebenst, daß unsere Ge- 
neigtheit zum Abschluß einer Konvention nach wie vor unverändert besteht. Die Schwierig- 
keiten liegen indes, wie ich vorläufig vertraulich hinzufüge, auf seiten einiger Postvereins- 
staaten, insbesondere Badens; ich bin angelegentlich bemüht, diese Schwierigkeiten zu be- 
seitigen und behalte mir weitere Mitteilung über den Erfolg so bald als tunlich ergebenst 
vor. Ew. pp. wollen sich hiernach in der Postangelegenheit gefälligft äußern.
        <pb n="194" />
        180 Österreichs Stellungnahme zur Berufung der Stände in den Herzogtümern. 
*106. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Kanzleikonzept.]¹ 
In einer Depesche an den Grafen Karolyi vom 27. April nahm Graf Mensdorff Stellung 
zu dem von Bismarck in dem Erlaß an Freiherrn von Werther vom 17. (siehe Nr. 97), 
entwickelten Vorschlag, die schleswig-holsteinischen Stände wegen ihrer Zukunft zu befragen. 
Graf Mensdorff lehnte diesen Vorschlag zwar nicht ab, forderte aber ein „sehr genaues Ein- 
verständnis“ der beiden Höfe über die Art seines Vollzuges und zeigte deutlich, daß ein solches 
Einverständnis bei den so verschiedenen Auffassungen namentlich auch in der Frage des einzu- 
setzenden Fürsten nur schwer zu erzielen sein werde. Bismarck selbst sah, wie er in voller 
Offenheit in einem neuen Erlaß an Freiherrn von Werther vom 7. Mai darlegte, eine der 
Hauptschwierigkeiten in dem Verhalten und in der Anwesenheit des Erbprinzen von Augustenburg 
in den Herzogtümern. 
Berlin, den 7. Mai 1865. 
Ew. pp. erhalten anliegend Abschrift einer Depesche, welche der Herr Graf von Mens- 
dorff unter dem 27. v. M. an den Kaiserlichen Gesandten am hiesigen Hofe gerichtet hat. 
Dieselbe bildet eine Erwiderung auf meinen Erlaß an Ew. pp. vom 17. April und entwickelt 
den Standpunkt, welchen die Kaiserlich Österreichische Regierung zu dem von uns ange- 
regten Gedanken einer Befragung der Herzogtümer selbst über die ihre Zukunft berühren- 
den Verhältnisse einnimmt. 
Ich darf zunächst meine Befriedigung darüber ausdrücken, daß die Kaiserliche Regie- 
rung bereit ist, im Prinzip auf unsern Vorschlag einzugehen, und selbst hervorhebt, daß sie 
schon auf der Londoner Konferenz in der Sitzung vom 18. Juni dem von unserem Bevoll- 
mächtigten gemachten Vorschlage einer Zuziehung des Landes zu der Entscheidung über 
seine Zukunft beistimmte. Wenn neben den Rechtsfragen und den Erwägungen politischer 
Notwendigkeit auch die Stimme des Landes ein mitwirkendes Element in dieser Ent- 
scheidung bildet, so erblicken wir darin eine Bürgschaft mehr für eine befriedigende Lösung 
und für die Begründung eines wirklich dauerhaften Zustandes. Daß über die Art des 
Vollzuges dieser Maßregel womöglich ein genaues Einverständnis der beiden Kabinette 
hergestellt werde, wünschen wir mit der Kaiserlichen Regierung; dasselbe zu erreichen, ist 
der Zweck des gegenwärtigen Gedankenaustausches. 
Um einer Verschiebung der Grundlagen des letzteren vorzubeugen, müssen wir uns zu- 
nächst gegen die in der Depesche des Herrn Grafen von Mensdorff enthaltenen Andeu- 
tungen verwahren, als sei Österreich in dieser Frage besonders berufen, die Rechte und In- 
teressen des Bundes, welche als mit dem seinigen zusammenfallend bezeichnet werden, zu ver- 
treten. Wir können keiner anderen Macht eine Berechtigung zugestehen, sich als die beson- 
dere Vertreterin der Rechte Deutschlands im Gegensatz zu uns zu betrachten, und was die 
deutschen Interessen Deutschlands betrifft, so glauben wir dieselben gerade in diesem Falle 
in besonderem Maße zu vertreten; ja, wir dürfen die Berücksichtigung der Interessen 
Preußens mit um so größerer Zuversicht fordern, weil sie mit dem Interesse, welches 
Deutschland an dem Schutz seiner Nordmarken hat, zusammenfallen. 
Weil uns vermöge unserer geographischen Lage der besondere durch die Geschichte der 
letzten Jahrzehnte bestätigte Beruf zur Verteidigung der Herzogtümer obliegt, so müssen 
wir zu letzteren eine Stellung nehmen, welche uns die Erfüllung dieses Berufes ermöglicht 
und erleichtert. Es ist dies auch von der Kaiserlich Österreichischen Regierung bisher nicht 
1 Dem Kanzleikonzept, das den Vermerk von Bismarcks Hand trägt: „Von S[eine]r Maj[estät] ge- 
nehmigt, 6.5.65", liegen zwei Entwürfe von Abekens Hand zugrunde. Beide sind, wie auch noch das vor- 
liegende Kanzleikonzept von Bismarck durch Streichungen un z. T. ausgedehnte Korrekturen entscheidend 
bestimmt.
        <pb n="195" />
        Art und Vollzug der Kommunikation mit den zu berufenden Ständen. 181 
verkannt worden. Daß wir diese Stellung auch den Vertretern der Herzogtümer gegenüber 
zur Sprache bringen und die daraus sich ergebenden Folgerungen darlegen, ist ein Recht, 
welches wir für uns in Anspruch nehmen, und wodurch das Recht unseres Mitbesitzers nicht 
verletzt wird, so wenig wie es unsere Rechte berühren kann, wenn der letztere seine eigenen 
Anschauungen ebenso offen darlegt. Aus dem Charakter des Kondominiums und der 
kollektiven amtlichen Stellung der obersten Zivilbehörde können wir nicht mit der Depesche 
vom 27. April folgern, „daß keine der beiden Regierungen das Recht haben dürfte, sich 
durch ihre Organe in ihrem alleinigen Namen in irgendeiner Form an die Ständeversamm- 
lung zu wenden oder einseitige Erklärungen abgeben zu lassen.“ Durch welche Form der 
Charakter der obersten Zivilbebörde als kollektive Regierung zu wahren sei, darüber wird 
sich eine Verständigung erzielen lassen. In der Sache selbst aber müssen wir daran fest- 
halten, daß beide Regierungen, eben weil sie gleichberechtigt sind, auch in ihrem eigenen 
Namen mit der Landesvertretung müssen kommunizieren und ihre Auffassungen ihr dar- 
legen können. 
Es ergibt sich dies schon — und hiermit komme ich zugleich auf den zweiten der von 
dem Herrn Grafen von Mensdorff berührten Punkte — aus dem Zweck der beabsichtig- 
ten Beratung. Wir halten es für notwendig, daß der volle Umfang der ganzen Frage mit 
allen Eventualitäten ihrer Lösung zur Beratung der Vertreter des Landes gestellt werde. 
Die Rechts- und Erbfolgefragen sind darin notwendig mit eingeschlossen. Es gibt weder 
innerhalb noch außerhalb der Herzogtümer ein Tribunal für autoritative und rechtskräftige 
Entscheidung dieser Fragen, und ein solches Tribunal kann auch die Ständeversammlung 
nicht bilden. Sie hat kein Recht, den künftigen Souverän des Landes zu bestimmen oder zu 
proklamieren oder wirklich nachweisbare Rechte zu vernichten; aber wir halten für nötig, 
die Rechtsauffassung und die Wünsche des Landes mit größerer Klarheit festzustellen, als 
es nach den ungeordneten Kundgebungen einzelner möglich ist. Wir werden daher neben 
den augustenburgischen und oldenburgischen auch unsere eigenen Ansprüche zur Sprache 
bringen müssen, sowohl die uns mit Österreich gemeinsam aus der Zession des Königs 
Christian IX. und dem Frieden vom 30. Oktober 1864 erwachsenen als die auf dem älteren 
Recht beruhenden brandenburgischen Ansprüche. 
Auch die Kaiserlich Österreichische Regierung hat wiederholt die Überzeugung ausge- 
sprochen, daß, wenn von dem seit Erlaß des Thronfolgegesetzes vom 31. Juli 1853 in den 
Herzogtümern formal und für beide gültigen Recht abgesehen werde, alsdann in dem 
älteren Recht kein ausschließender Anspruch auf das Ganze gefunden werden kann. 
Auch sie wird daher wünschen müssen, daß dies Verhältnis mit seinen Folgen dem Lande 
klargelegt werde; auch sie wird jene ihr mit uns gemeinsamen Rechte vertreten wollen. Und 
wenn es unausweislich ist, aus dieser Sachlage die Folgerung einer politischen Lösung zu 
ziehen, so muß es auch als eine Pflicht gegen das Land, dessen Geschick jetzt in der Hand 
der beiden Souveräne ruht, erkannt werden, seine eigene Stimme über die verschiedenen 
Arten einer solchen Lösung, über die Möglichkeiten einer Ausgleichung der ver- 
schiedenen Ansprüche durch Übertragung, Entschädigung, Entsagung oder wie 
sonst, und über die dabei in Betracht kommenden Interessen der Herzogtümer zu vernehmen. 
Die Vertreter der letzteren werden die Pflichten, welche sie Deutschland gegenüber haben, 
erwägen, sie werden sich über die Stellung aussprechen, welche ihr eigenes Land einzu- 
nehmen hat, um das durch Preußen und Österreich ihm wiedergewonnene Gut der Be- 
freiung von fremdem Einfluß nachhaltig bewahren zu können.
        <pb n="196" />
        182 Zusammensetzung der Stände. Entfernung des Erbprinzen aus dem Herzogtum? 
In diesem Sinne sind wir bereit, uns mit der Kaiserlichen Regierung über die der 
Ständeversammlung vorzulegenden Fragen und über ein möglichst gemeinsames Programm 
zu verständigen. Je mehr gemeinsame Anschauungen dieses Programm in sich begreifen 
wird, um so erfreulicher wird es uns sein; aber wir können uns, wenn diese Verständigung 
keine erschöpfende werden sollte, in unserer Kommunikation mit den Ständen nicht darauf 
beschränken und halten es für keinen Mißstand, wenn jede der beiden Regierungen unter 
voller Wahrung der gegenseitigen Rechte ihre eigenen Auffassungen entwickelt. 
Der dritte Punkt, den die Depesche des Herrn Grafen von Mensdorff hervorhebt, 
betrifft die Zusammensetzung der zu berufenden Vertretung des Landes. Der Kaiserliche 
Herr Minister macht den Vorschlag, zunächst die Stände der beiden Herzogtümer nach 
dem Wahlgesetz von 1854, welches wir bei der Übernahme des Landes als bestehend vor- 
gefunden, zusammentreten zu lassen, um sich mit ihnen über die Modalitäten einer neuen 
ad hoc eventuell nach dem Wahlgesetz von 1848 zu berufenden Versammlung zu verständigen. 
Wir wünschen mit dem Kaiserlichen Kabinette an der Kontinuität der Rechtsentwicklung 
festzuhalten und sind bereit, in diesem Sinne auf den gemachten Vorschlag einzugehen. Zu 
seiner Verwirklichung würden zunächst die erforderlichen Neuwahlen zur Herstellung der 
Vollzähligkeit der bestehenden Körperschaften einzuleiten sein. Wenn das Kaiserliche Kabi- 
nett hiermit einverstanden ist, so werden wir uns demnächst über die den beiden Provinzial- 
landtagen zu machende Vorlage leicht verständigen können. Es wird in betreff des Wahl- 
gesetzes nur noch die Frage zwischen uns zu erwägen sein, ob es, um dem Lande in betreff 
seiner definitiven Verfassung in keiner Weise vorzugreifen, sich nicht empfiehlt, statt des 
Wahlgesetzes der Verfassung von 1848 ein anderes vorzulegen, welches das Prinzip der 
allgemeinen und direkten Wahlen für die Gesamtheit der zu wählenden Abgeordneten in 
Anwendung brächte. 
Sobald dann eine neue über das ganze Land verbreitete Wahl eintreten soll, so muß 
ich auf einen Punkt aufmerksam machen, dessen Feststellung nach unserer Ansicht unerläß- 
lich ist. Es betrifft dies die Stellung des Erbprinzen von Augustenburg und seinen Aufent- 
halt in Kiel. 
Die Anwesenheit eines der Prätendenten im Lande während der Vorbereitungen zur 
Berufung der Volksvertretung und während der Beratung der letzteren selbst erscheint uns 
an und für sich als unverträglich mit derjenigen Unparteilichkeit, welche die beiden besitzen- 
den Regierungen zu üben verpflichtet sind. Die Gestattung des Aufenthalts enthält eine 
Begünstigung, welche geeignet ist, die Stellung Preußens und Österreichs zu den verschie- 
denen Ansprüchen zu verdunkeln, indem sie der Vermutung Raum gibt, als seien beide 
Mächte mit der faktischen Vorwegnahme der Lösung einverstanden, welche durch die von dem 
Erbprinzen eingenommene Stellung angestrebt wird. Die Erwägungen, welche für den am 
31. Dezember 1863 von Preußen und Österreich gemeinsam gestellten Antrag² maßgebend 
waren, greifen hier in verstärkter Weise Platz. Dazu kommt, daß der Einfluß, welchen 
der Prinz durch seine Gegenwart im Lande übt, eine notorische Tatsache ist. Derselbe hat 
sich mit einem förmlichen Ministerium umgeben, welches nicht nur mit den Vereinen in offen- 
kundiger Verbindung steht, sondern selbst unter der Hand mit den Behörden und Beamten 
kommuniziert und eine fortwährende Agitation unterhält. Diese Agitation, diesen durch- 
aus abnormen und nur zu lange geduldeten Zustand auch während der Wahlen oder der 
Vorbereitungen zu denselben fortdauern zu lassen, würde sich weder den andern Prätenden- 
  
2 Vgl. Bd. IV, S. 265.
        <pb n="197" />
        Preußen verlangt Entfernung. Neue Konflikte zwischen Zedlitz und Halbhuber. 183 
ten noch dem Lande selbst gegenüber rechtfertigen lassen, welchem dadurch eine Art mora- 
lischen Zwanges auferlegt wird. Wir können uns leider nicht verhehlen, daß die Partei- 
organisation auch nachher fortbestehen und möglicherweise einen die Stimme des Landes 
verdunkelnden Einfluß ausüben würde. Aber die beiden Regierungen müssen wenigstens 
zeigen, daß sie einen solchen Einfluß nicht begünstigen und, soviel an ihnen ist, die volle 
Unparteilichkeit wahren wollen. Unseres Erachtens fordert schon ein richtiges Gefühl des 
politischen Anstandes, daß während einer solchen Beratung keiner der Prätendenten im 
Lande anwesend sei; und es sollte daher unserer Ansicht nach kaum einer bestimmten Auf- 
forderung bedürfen. Welches aber auch in dieser Beziehung die persönliche Auffassung des 
Erbprinzen von Augustenburg sein möge: an die Kaiserliche Regierung müssen wir in der 
natürlichen Konsequenz des oben erwähnten früheren gemeinsamen Antrages am Bunde 
das Verlangen der Entfernung des Prinzen und seines sogenannten Ministeriums aus den 
Herzogtümern stellen, ehe die Vorbereitungen zu der Versammlung der Stände ins Leben 
treten, und dieselbe als eine wesentliche Bedingung für den Erfolg der von beiden Regie- 
rungen beabsichtigten Befragung der Stimme des Landes, über welche wir im Prinzip 
einig sind, bezeichnen. 
Ew. pp. ersuche ich ergebenst, diese Betrachtungen dem Kaiserlichen Herrn Minister 
vorzulegen und seine Äußerung über die von uns angeregten Punkte, sowie über das am 
Schluß von uns gestellte Verlangen zu erbitten. Den gegenwärtigen Erlaß sind Sie zu 
diesem Zwecke ermächtigt, wenn der Herr Graf von Mensdorff es wünschen sollte, in seinen 
Händen zu lassen. 
* 107. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Das ohnehin gespannte Verhältnis zwischen dem preußischen und dem österreichischen 
Zivilkommissar (vgl. Nr. 104) spitzte sich neuerdings dadurch zu, daß Freiherr von Zedlitz wegen 
Unterbringung der preußischen Flottenstation in Kiel sich an die schleswig-holsteinische Regierung 
gewandt hatte, ohne seinen Kollegen davon in Kenntnis zu setzen. Obwohl Bismarck in einem 
Erlaß an Freiherrn von Werther vom 26. April zu Gunsten des preußischen Kommissars geltend 
machte, daß dieser von Anfang an die Mitwirkung Baron Halbhubers ausdrücklich gesucht und 
zunächst auch erhalten habe, erhob Graf Mensdorff in einer Depesche vom 30. April in scharfer 
Form Beschwerde über das Verhalten des Freiherrn von Zedlitz. 
Berlin, den 7. Mai 1865. 
Ew. pp. übersende ich anliegend Abschrift einer an den Grafen Karolyi gerichteten 
Depesche des Herrn Grafen von Mensdorff vom 30. v. M. das Verhalten der Herren von 
Zedlitz und von Halbhuber in der Kieler Angelegenheit betreffend. 
Ich verzichte darauf, dieselbe in eingehender Weise zu beantworten, weil ich sonst auch 
meinerseits einen Ton anschlagen müßte, den ich in unsern Beziehungen zu einer so befreundeten 
Regierung ungern zur Regel werden sehen würde. Nur darf ich zur Rechtfertigung des Herrn 
von Zedlitz nicht unbemerkt lassen, daß es mir vollkommen unerfindlich ist, wie Herr Graf von 
Mensdorff aus dem Benehmen des ersteren etwas anderes hat entnehmen können als die 
loyalste und offenste Kommunikation mit seinem Kollegen. Und ich muß zugleich wiederholen, 
daß wir keinem der beiden Kommissare das Recht zu Mitteilungen und Äußerungen nehmen 
lassen können, soweit es sich nicht um Abänderungen des status quo durch administrative 
oder andere der Regierung des Landes zukommende Maßregeln handelt.
        <pb n="198" />
        184 Beschwerden gegen Halbhuber. 
Will man österreichischerseits zu solchen Abänderungen des status quo auch die 
Terrainaufnahmen und kartographischen Arbeiten rechnen, welche die Militär- oder Marine- 
behörde an dem Kieler Hafen vornehmen läßt? Ew. pp. finden in der Anlage Abschrift einer 
Korrespondenz, welche in dieser Beziehung zwischen dem General von Herwarth und den 
Kommissaren stattgefunden hat.¹ Diese Terrainstudien und Aufnahmen liegen im vollen Recht 
jeder der beiden Mächte; es bedarf zu denselben weder der Zustimmung des einen oder des 
andern Teils noch einer Genehmigung der obersten Landesbehörde überhaupt oder einer 
Mitwirkung der letzteren und einer Anweisung derselben an lokale Behörden oder Grund- 
besitzer, mit denen die Militärbehörde etwa für ihre Zwecke zu kommunizieren haben könnte. 
Wenn der General von Herwarth sich an die Kommissare gewandt hat, so kann dies nur in 
einer weitgehenden Rücksichtnahme und in dem Wunsche seinen Grund gehabt haben, auch 
jeden Schein einseitigen Vorgehens zu vermeiden, vielleicht auch in der sehr natürlichen Er- 
wartung, durch ein freundliches Entgegenkommen der Behörden einige Erleichterung für die 
ausführenden Personen zu finden. Diese Erwartung ist allerdings getäuscht worden; die 
Sache selbst aber zu verhindern, hat der Freiherr von Halbhuber keine Berechtigung. Daß 
er von Wien aus angewiesen sein sollte, ihr Schwierigkeiten in den Weg zu legen, will und 
darf ich nicht voraussetzen. Ich kann also darin nur ein neues Symptom von der irrigen und 
feindseligen Auffassung finden, welche er von seiner Aufgabe zu haben scheint. 
Überhaupt bitte ich Ew. pp., dem Kaiserlichen Herrn Minister, dessen persönliche Äuße- 
rungen gegen Ew. pp. über das Betragen des Herrn von Halbhuber wenig mit der fort- 
gesetzten Haltung des letzteren und dem Tone der Verteidigung desselben in den offiziellen 
Depeschen übereinstimmen, nicht zu verhehlen, daß, wenn die Sachen in der gegenwärtigen 
Weise fortgehen, ein den Interessen der beiden Regierungen entsprechendes Verhältnis 
zwischen den beiden Kommissaren unmöglich wird und die daraus entstehenden Zerwürfnisse auf 
die Beziehungen beider Cabinete zu einander, jedenfalls auf unsre Auffassung derselben, zurück- 
wirken muß.² 
*108. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Vertraulich. Berlin, den 12. Mai 1865. 
Ew. pp. habe ich in meinem Erlaß vom 7. d. M.¹ von den allgemeinen Gesichtspunkten 
unterrichtet, welche für die Königliche Regierung bei der Behandlung der vorgeschlagenen 
Berufung einer Vertretung der Herzogtümer maßgebend sein werden. Ich muß aber noch 
einen speziellen Punkt berühren, über den es mir ein Bedürfnis ist, vorher mit dem Kaiser- 
lichen Herrn Minister ein unzweideutiges Einverständnis herbeizuführen. 
Die bekannt gewordene Absicht der beiden Regierungen hat natürlich nicht verfehlen 
können, in den Herzogtümern selbst eine große Teilnahme hervorzurufen und zu den mannig- 
faltigsten Erörterungen Veranlassung zu geben. Ich bin dabei von vielen Seiten darauf 
aufmerksam gemacht, daß in der Landesvertretung sich jedenfalls eine Anzahl von Personen 
befinden würden, welche sich bereits durch frühere Demonstrationen als entschiedene Partei- 
1 Hier nicht abgedruckt. 
   
2 Der Schluß des Sates von den Worten an: „und die daraus entstehenden Zerwürfnisse ..." eigen- 
händiger Zusatz Bismarcks. 
108. 1 Siehe Nr. 106.
        <pb n="199" />
        Augustenburgische Demonstrationen. 185 
gänger des Erbprinzen von Augustenburg bemerklich gemacht hätten, und daß es sehr wahr- 
scheinlich sei, daß diese Parteifraktion in unüberlegtem Eifer versuchen werde, die Ver- 
sammlung anstatt einer ernsten und besonnenen Beschäftigung mit den Interessen des Landes 
und einer ruhigen Erörterung der ihr vorzulegenden Fragen zu einer sofortigen politischen 
Demonttration, ja zu einer Proklamation des Erbprinzen als regierenden Herzogs zu ver- 
leiten. Derartige Demonstrationen sind zu unserem Bedauern auch nach dem Uebergang der 
Verwaltung auf die beiden Mächte noch im Lande geduldet worden, weil der österreichische 
Kommissar sich der Teilnahme an entschiedenen Maßregeln der Repression entzogen hat und 
die Kaiserliche Regierung, unserer wiederholten Berufung auf die desfalls bestehenden 
Verabredungen ungeachtet, sich nicht hat entschließen können, ihm berichtigende Weisungen 
zugehen zu lassen. Diese Demonstrationen gingen indes von Privatleuten und unberechtigten 
Vereinen aus und mochten nur als eine einfache Meinungsäußerung angesehen werden; sie 
würden einen ganz anderen Charakter gewinnen, wenn sie von der von den beiden Mächten 
berufenen Landesvertretung aufgenommen werden sollten. Solange Preußen und Österreich 
im völkerrechtlichen Besitz der Herzogtümer sind, ist jeder Akt der Anerkennung einer 
andern Regierung, jede Proklamation eines der Prätendenten eine Verletzung der Rechte 
der beiden Souveräne und ein Akt der Auflehnung gegen die rechtmäßige Gewalt. Wenn ein 
solcher Akt versucht werden sollte, so würde jeder Teilnehmer an demselben gesetzlich strafbar 
werden. 
Wir wollen uns zwar gern der Hoffnung hingeben, daß die Besonnenheit der Bevölkerung 
und vielleicht des Erbprinzen selbst, geleitet durch wohlwollende Ratschläge und durch die 
Überzeugung, daß ein solcher Versuch zu revolutionären faits accomplis unter allen Umständen 
doch fruchtlos bleiben müsse und der eigenen Sache nur schaden könne, vor einer derartigen 
Übereilung bewahren werde. Wir müssen uns aber auch darauf gefaßt machen, daß diese 
Erwartung fehlschlage, und wir erwarten von der Kaiserlichen Regierung, daß sie mit uns 
jedem darauf hinzielenden Schritt der Versammlung, jedem Versuch einer Proklamation des 
Erbprinzen ohne vorgängige Zustimmung beider Mächte mit aller Entschiedenheit entgegen- 
treten und hierüber die Versammlung von vornherein nicht im Zweifel lassen werde. 
Wir unsererseits sind fest entschlossen, solche Parteibestrebungen nicht zu dulden, sondern 
sie als das, was sie sind: als eine Auflehnung gegen die rechtmäßige Gewalt zu behandeln 
und im Fall der Verwirklichung unserer Besorgnisse alle Maßregeln sofort zu ergreifen, welche 
geeignet sind, der verletzten Autorität Achtung zu verschaffen. Wir verhehlen uns die Folgen 
nicht, welche diese Maßregeln im Falle, daß Österreich seine Mitwirkung dazu versagen sollte, 
auch für das Verhältnis der beiden Mächte untereinander haben kann. Wir sind auch darauf 
gefaßt und müssen es sein, weil wir in einer solchen Versagung den Entschluß des Kaiserlichen 
Kabinetts erkennen müßten, auf eine Verständigung mit uns und auf eine uns befriedigende 
Lösung zu verzichten und die Schleswig-Holsteinsche Frage, in welcher so lange eine so erfreu- 
liche Gemeinschaft geherrscht hat, zu einer für uns unannehmbaren Entscheidung zu treiben. 
Der gegenwärtige Erlaß ist seinem Wortlaut nach nur für Ew. pp. bestimmt. Ich 
ersuche Sie aber ergebenst, unsre Auffassung mit Gr[af] M[ensdorff] zu besprechen, und wenn 
Sie irgend welche Tendenz zur Begünstigung etwaiger Proclamation des Herzogs bemerken, 
auch nach Maßgabe des letzten Alinea unsre Intention nicht zu verhehlen, nöthigenfalls 
selbständig u[nd] auch auf die Gefahr eines Bruches hin unser Recht an den Herzogthümern 
militärisch zu schützen u[nd] aufrecht zu halten.² 
2 Der letzte Satz eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="200" />
        186 Abbruch des Schriftwechsels mit Wien über den Kieler Hafen. 
*109. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.]¹ 
Der Schriftwechsel zwischen Wien und Berlin über die Kieler Affäre war in 
einer Depesche des Grafen Mensdorff vom 3. Mai und einem Erlasse Bismarckes vom 9. 
fortgeführt worden, ohne daß etwas anderes dabei herausgekommen wäre, als eine zunehmende 
Verschärfung in der Tonart des Schriftwechsels. Unter diesen Umständen sah Bismarck sich 
veranlaßt, den Schriftwechsel in dieser Frage abzubrechen. 
Berlin, den 12. Mai 1865. 
Mit denjenigen Mitteilungen, welche ich unter dem 9. d. M. in Erwiderung auf die 
letzten Depeschen des Herrn Grafen v. Mensdorff vom 3. Mai an Ew. pp. gerichtet habe, 
glaube ich den Schriftwechsel als beendigt ansehen zu dürfen, welcher durch die von dem 
Wiener Kabinett gegen unsere in betreff des Kieler Hafens beabsichtigten Maßregeln er- 
hobene Einsprache hervorgerufen worden war. Die Behandlung dieses Inzidenzpunktes von 
seiten des Kaiserlichen Kabinetts hat uns, wie ich Ew. pp. gleich im Anfang nicht verhehlte, 
befremdet; im Rückblick auf die Stellung, welche Österreich zu der Vorbereitung und Fassung 
des Bundesbeschlusses vom 6. April genommen hat, können wir nicht umhin, sie in Ver- 
bindung mit anderen Symptomen zu bringen, welche, auch wenn wir von der Thätigkeit 
der offiziösen östr[eichischen] Presse im In- u[nd] Auslande ganz absehn,² geeignet sind, 
ein helleres Licht auf unser gegenwärtiges Verhältnis zu der Kaiserlichen Regierung zu 
werfen. Ich glaube mich darüber offen gegen Ew. pp. aussprechen zu sollen. 
Von Beginn der dänischen Verwickelung an beruhte die Verbindung der deutschen 
Mächte auf dem Entschluß derselben, über das endliche Schicksal der Herzogtümer, wenn 
dasselbe durch die Erfolge des Krieges in ihre Hand gelegt werden sollte, nur gemeinsam 
zu entscheiden und keine dieser Entscheidung vorgreifende Tatsachen zuzulassen. Dies ist 
durch Artikel 4 und 5 des Protokolls vom 16. Januar 1864 ausdrücklich festgestellt. 
Eine notwendige Folge davon war, daß keiner der Prätendenten einseitig aufgestellt und 
ohne Einverständnis beider Mächte in seinen Bestrebungen materiell gefördert werden 
durfte; daß jeder amtlichen Erklärung zu Gunsten eines derselben eine Verständigung 
zwischen den beiden Mächten vorhergehen und daß den Bestrebungen derjenigen deutschen 
Regierungen, welche eine dieser Verständigung vorgreifende Entscheidung herbeizuführen 
suchten, von beiden gleichmäßig entgegengetreten werden mußte. Ich habe Ew. pp. schon 
bei einer früheren Gelegenheit bemerklich gemacht, wieweit die Kaiserlich Österreichische 
Regierung sich von dem Geist und dem Wortlaut dieses Übereinkommens entfernt hat. 
Wollte sie demselben entsprechend verfahren, so mußte sie die Zumuthungen Baierns u[nd] 
Sachsens bezüglich der Mitwirkung Oestreichs zu dem Antrage vom 27. März unter 
Bezugnahme auf die gegen Preußen eingegangnen Verpflichtungen ablehnen.³ Statt 
dessen hat sie, während unsere Verhandlungen mit ihr zum Zweck der Verständigung das 
gewünschte Ergebnis noch nicht erreicht hatten, sich offen für den Erbprinzen von Augusten- 
burg ausgesprochen und in der Behandlung der Sache am Bunde den gedachten Regie- 
rungen die Hand geboten. In Übereinstimmung damit steht das Verfahren des öster- 
reichischen Kommissars in den Herzogtümern, welcher offen die Augustenburgischen Partei- 
bestrebungen fördert, Akte und Demonstrationen, welche einer Auflehnung gegen die 
1 Das Konzept trägt den Vermerk von Bismarcks Hand: „Von S[eine]r M[ajestät] genehmigt“. 
2 Der Nebensatz: „auch wenn wir ..." eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
3 Der Satz eigenhändiger  Zusatz Bismarcks.
        <pb n="201" />
        Schlußfolgerungen aus Österreichs Verhalten. 187 
Autorität der gegenwärtig in den Herzogtümern allein berechtigten beiden Souveräne 
gleichkommen, duldet, die auf die Abweisung unberechtigter Einflüsse in den Behörden 
und Beamten gerichteten Bestrebungen seines Kollegen hemmt und verhindert und geradezu 
das Vereinswesen, welches nach den bestehenden  gesetzlichen Ordnungen vielmehr unter- 
drückt werden müßte, und in welchem sich die Parteibestrebungen aufs innigste mit demo- 
kratischen und revolutionären Tendenzen und Elementen vermischen, in Schutz nimmt und 
begünstigt. Das Kaiserliche Kabinett kann sich unmöglich darüber täuschen, daß es, indem 
es diese Haltung einnimmt, sich von den Voraussetzungen lossagt, welche die Grundlage 
unserer gemeinsamen Aktion bildeten, und ich wünsche, daß Ew. pp. den Herrn Grafen von 
Mensdorff nicht im Zweifel darüber lassen, daß wir die gegenwärtige Stellung Österreichs 
in dieser Weise auffassen müssen. 
Wir können in dieser Auffassung nur bestärkt werden durch das Verfahren des 
Wiener Kabinetts in der Kieler Hafensache. Wenn dasselbe aus einer Angelegenheit, in 
welcher die getroffenen Anordnungen unverfänglich und in dem Rechte eines jeden der 
Mitbesitzer begründet und unsere weiteren Absichten der Kaiserlichen Regierung gegen- 
über wiederholt offen ausgesprochen waren, ohne auf Widerspruch zu stoßen, — wenn das 
Wiener Kabinett, sage ich, in einer solchen Angelegenheit die Veranlassung fand, eine förm- 
liche Einsprache zu erheben, dieselbe in möglichst ostensibler Weise auszubeuten und auch 
nach unseren versöhnlichen Erklärungen vom 17. April in schroffem Tone aufrecht zu er- 
halten,⁴ so können wir uns des Eindruckes nicht erwehren, als glaube die Kaiserliche Re- 
gierung selbst kaum noch an die Möglichkeit der Verständigung, und ich muß leider hinzu- 
setzen, als sei ihr selbst weniger als früher daran gelegen. Die in Wien unserem Ver- 
fahren gegebene Auslegung einer vorgreifenden Aneignung des gemeinsam Besessenen, 
durch welche wir die österreichische Zustimmung hätten umgehen oder ignorieren wollen, 
können wir uns in der Tat nur aus dem dort vorhandenen Bewußtsein erklären, daß man 
selbst schon nicht mehr auf jenem Boden der Gemeinsamteit stand. 
Alle diese Symptome müssen uns leider zu dem Schlusse führen, daß die Kaiserliche 
Regierung nicht mehr denselben Wert auf das Bündnis mit uns und die daraus hervor- 
gegangenen intimen Beziehungen zwischen Preußen und Österreich lege, u[nd] daß wir ge- 
nöthigt sind, die Eventualität einer Aenderung der letztern in den Kreis unsrer Er- 
wägungen zu ziehn.⁵ 
Unser Verhältnis zu Österreich beruhte auf der Voraussetzung, daß die beiden Mächte 
berufen seien, gemeinsam diejenige Führung in Deutschland zu übernehmen und festzuhalten, 
welche ihnen nach ihrer Stellung innerhalb der europäischen Machtverhältnisse zukommt, 
und den Bestrebungen entgegenzutreten, welche diese Führung in die Hände einer den 
revolutionären Elementen gegenüber unfreien Bundesmajorität zu bringen geeignet sind. 
Durch diese Gemeinschaft Preußens und Österreichs glaubten wir das monarchische Prinzip 
gegen die revolutionären Tendenzen zu kräftigen, welche Deutschland im Innern bewegen, 
und zugleich nach außen hin diejenigen Gefahren fremder Einmischung abzuwenden, welche 
Deutschland und die beiden Mächte selbst bei ihrer Uneinigkeit bedrohen können.⁶ 
Die Erfahrung hat unsere Erwartung in beiden Punkten bestätigt. Durch die Ge- 
meinschaft Preußens und Österreichs ist es gelungen, während des vorigen Jahres die 
4 Die letzten Worte: „und auch nach unseren ..." eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
5 Der letzte Nebensatz: ,,u[nd] daß wir genöthigt sind ..." eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
6 Die beiden letzten Sätze weisen  zahlreiche kleinere Korrekturen Bismarcks auf.
        <pb n="202" />
        188 Österreich wendet sich von dem Bündnis mit Preußen ab. 
revolutionären Elemente, welche sich zu Anfang der Schleswig-Holsteinschen Angelegen- 
heit bemächtigten, aus ihr fernzuhalten und sie auf dem einfachen Boden des Rechts durch- 
zuführen; und diese Durchführung ist mittels eines ernsten Kriegs erfolgt, ohne daß der 
europäische Friede im großen und ganzen gestört wurde, und ohne daß die im Anfang 
wenig günstig gestimmten Mächte sich einmmischen oder Widerspruch zu erheben sich be- 
wogen gefunden hätten. 
Wir hatten geglaubt, daß diese Erfahrung beiden Mächten zugute kommen müßte, 
daß sie namentlich auch in Wien, wo man in den Kampf gegen die demokratischen und 
pseudoliberalen Tendenzen im eigenen Lande jetzt ebenso verwickelt ist wie wir und die 
Gefahr einer Nachgiebigkeit gegen dieselben nicht mehr verkennen kann, in ihrer ganzen 
Bedeutung würde gewürdigt werden. 
In dieser Erwartung sind wir — ich spreche es mit Bedauern aus — getäuscht 
worden. 
Das Kaiserliche Kabinett wendet sich von einem Bündnis, das durch eine gemeinsame 
blutige und ruhmvolle Aktion festgekittet schien, ab, um uns Vorteile zu mißgönnen, die 
wir nur durch eine freie Verständigung mit ihm zu erreichen strebten; es reicht denjenigen 
Staaten die Hand, welche ihren Einfluß und ihre Bedeutung in Deutschland auf die Zwie- 
tracht zwischen den beiden Mächten begründen, und welche zum Teil den Einflüssen schon 
unterlegen sind, welche auch in Österreich die Oberhand zu gewinnen und die Politik des 
Kaiserlichen Kabinetts zu bestimmen sich bemühen. Es ist dies eine Erfahrung, die wir 
lebhaft bedauern, weil sie uns Zweifel an der Möglichkeit der dauernden innigen Be- 
ziehungen zwischen den beiden Mächten einflößen muß, die wir in vertrauensvoller Zuver- 
sicht angestrebt hatten. Unsere gegenwärtigen Beziehungen zu Österreich waren von den 
günstigsten Umständen getragen. Eine innige persönliche Freundschaft, eine hohe gegen- 
seitige Achtung, ein volles Vertrauen auf die aufrichtige Gesinnung des andern verband 
die beiden Monarchen, ihre Minister der auswärtigen Angelegenheiten waren von den 
gleichen Gesinnungen beseelt, die beiderseitigen Gesandten genießen des vollsten Vertrauens 
der Höfe, an denen sie fungieren, und beeifern sich, das beste Verhältnis zu fördern und zu 
erhalten. Wenn nun dennoch ein von so günstigen Umständen getragenes, durch gemein- 
same Erfolge besiegeltes Bündnis sich nicht als nachhaltig erweist, so muß unser Vertrauen 
auf die Möglichkeit eines solchen Bündnisses überhaupt tief erschüttert werden. Wir 
können dies — ich wiederhole es — beklagen; aber wir dürfen uns der Tatsache nicht 
verschließen, und wir sind genötigt, in dem weiteren Gange unserer Politik darauf Rück- 
sicht zu nehmen. 
Ich wünsche, daß Ew. pp. sich darüber offen gegen den Herrn Grafen von Mensdorff 
aussprechen mögen, wie ich es bereits gegen den Grafen Karolyi getan habe. Seine eigenen 
Wahrnehmungen werden ihn nicht verkennen lassen, welche Einbuße an gegenseitigem 
Wohlwollen und Vertrauen die beiden deutschen Mächte seit dem Abschlusse des Wiener 
Friedens bereits erlitten haben; sein Gerechtigkeitsgefühl wird ihn nöthigen zuzugeben, daß 
Preußen bisher an der ursprünglichen gemeinsamen Basis festhielt, daß Oestreich sie ein- 
seitig aufgegeben hat. Ich brauche um Beweise dem Inhalte unsrer Verhandlungen vom 
Januar v. J. nur die Thatsache entgegenzuhalten, daß Oestreich jetzt factisch mit der 
Bundes-Majorität, mit dem Erbprinzen von Augustenburg, mit den schleswig--holstein- 
schen Vereinen u[nd] mit der Opposition unsres Landtags zu dem Zwecke verbündet ist, die 
Augustenburgische Candidatur gegen Preußen durchzusetzen. Im Sinne dieser Ueber-
        <pb n="203" />
        Der Kronrat vom 29. Mai. 189 
einstimmung bereitet sich ein neuer Antrag am Bunde vor. Das preußische Staatsinter- 
esse gestattet uns nicht, bei aggressivem Vorgehn von der andern Seite, uns auf passives 
Abwarten zu beschränken. In dem Maße als die einander bekämpfenden Gegensätze sich 
schärfer ausbilden, müssen wir uns mit dem Gedanken an ihre fernere Entwicklung ver- 
traut machen und unsre Gesamtpolitik demgemäß so einrichten, wie es die Beachtung der 
eignen Staatsinteressen uns zur Pflicht macht. Die Gefühle S[eine]r M[ajestät] des Königs 
werden schmerzlich davon berührt werden, wenn wir die vor 14 Jahren so glücklich her- 
gestellte Intimität der beiden deutschen Mächte nicht mehr als die unter allen Umständen 
gesicherte Basis der eignen Politik in Rechnung bringen dürfen, aber unser Verhalten in 
dieser Beziehung wird von dem Bewußtsein getragen werden, daß nicht wir es sind, welche 
den gemeinsamen Weg zuerst verlassen haben.⁷ 
*110. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Eigenhändiges Konzept.] 
In dem Augenblick, als die beiden Erlasse vom 12. Mai (siehe Nr. 108, 109) an Freiherrn von Werther expediert waren, kam König Wilhelm I. auf den Gedanken, seinen zum Nachfolger des Generalleutnants Herwarth von Bittenfeld als Befehlshaber in den Herzogtümern ausersehenen Generaladjutanten Generalleutnant Freiherrn von Manteuffel, dem es schon einmal in einer gespannten Lage gelungen war, eine Verständigung mit Österreich herbeizuführen 
(vgl. Bd. IV. S. 331 ff.), und der bei Kaiser Franz Joseph persona gratissima war, abermals 
in geheimer Mission nach Wien zu senden. So wurde Freiherr von Werther durch ein Telegramm vom 13., das jedoch am 16. widerrufen wurde, angewiesen, von dem Inhalt jener Erlasse zunächst keinen Gebrauch zu machen. Für Freiherrn von Manteuffel ließ Bismarck in den folgenden Tagen eine eingehende Instruktion nebst einem Memorandum über den augenblicklichen Zustand des Kondominiums in den Elbherzogtümern entwerfen, die dem General am 19. Mai zugingen. Näheres darüber bei v. Sybel, Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I., IV, 119 f.; vgl. auch den Brief Manteuffels an Bismarck vom 23. Mai, Bismarck-Jahrbuch, ed. H. Kohl IV, 103 ff. Der Abdruck der Instruktion und des beigefügten Memorandums erübrigt sich, da auf Grund einer Kronratssitzung vom 29. Mai, in der der König selbst den Vorsitz führte, und an der auch der Kronprinz und der General Moltke teilnahmen, von der Mission Manteuffels Abstand genommen wurde. Verlauf und Resultat der Konseilsitzung vom 29. Mai sind bisher nur aus der Darstellung Sybels (a. a. O., IV, 
121 ff.) bekannt, die sich jedoch bei einem Vergleich mit dem Sitzungsprotokoll als eine durchaus 
schiefe erweist. Nach Sybel hätten sich die Ausführungen Bismarcks in der Richtung der 
formellen Forderung der Annexion der Herzogtümer, auf die Gefahr des Krieges mit Österreich 
hin bewegt, wenngleich er schließlich betont habe, daß die Minister dem Könige den Rat zu einem 
großen Kriege gegen Österreich nicht erteilen könnten, daß der Entschluß dazu vielmehr nur 
aus der freien königlichen Überzeugung selbst hervorgehen könne. In Wirklichkeit ist Bismarcks 
Rat ganz eindeutig in der entgegengesetzten Richtung einer friedlichen Einigung mit Österreich 
auf Grund preußischer Minimalbedingungen ergangen, und zwar wollte er von den Februar- 
bedingungen die Forderung der Verschmelzung der schleswig-holsteinischen Truppen mit der 
preußischen Armee und das Verlangen der Leistung des preußischen Fahneneides fallen lassen, 
also diejenigen Forderungen, die in Wien den stärksten Anstoß erregt hatten. Die Schluß- 
ausführungen Bismarcks, in denen das Für und Wider in Bezug auf Minimal- oder Maximal- 
forderung, auf Frieden oder Krieg zusammengefaßt wurden, sind in dem Sitzungsprotokoll mit 
folgenden, bei Sybel unterdrückten Worten wiedergegeben: „Aller dieser Erwägungen ungeachtet 
könne er als Minister Seiner Majestät nur dazu raten, den Versuch zur Erlangung der von ihm 
oben als unerläßlich bezeichneten Minimalbedingungen zu machen und erst, wenn dieser Versuch 
gänzlich scheitern sollte, ein höheres Ziel ins Auge zu fassen. Wolle Seine Majestät der König 
sich nicht mit jenen Bedingungen begnügen, vielmehr die völlige Einverleibung der Herzogtümer 
durchsetzen, so müsse dies aus der eigenen freien Entschließung Seiner Majestät hervorgehen.“ 
Sinn und Bedeutung dieser Auslassungen konnte gewiß nicht sein, den König, dessen Scheu vor 
entscheidenden und gar von seinem ersten Staatsmann widerratenen Entschlüssen niemand besser 
als Bismarck kannte, zu einer kriegerischen Entscheidung zu drängen, wie es dann im vollen 
Gegensatz zu Bismarck der Chef des Generalstabes von Moltke tat. Ausdrücklich erklärte Moltke, 
daß zu der Erreichung der vollen Annexion der Herzogtümer, die das beste Mittel sein würde, 
um alle Interessen zu befriedigen, Preußen auch einen Krieg gegen Österreich nicht zu scheuen 
7 Der letzte Absatz mit Ausnahme des ersten und des letzten Teils des letzten Satzes eigenhändiger 
Zusatz Bismarcks.
        <pb n="204" />
        190 Manteuffels geplante Wiener Mission. Das Vorgehen der Mittelstaaten am Bunde. 
haben würde. Die Ausführungen Moltkes mußten auf den König um so stärker wirken, als er sich auf ein bei diesem immer schwer ins Gewicht fallenden Moment: die Stimmung der Armee, 
berufen konnte. Offenbar um den Eindruck der Moltkeschen Ausführungen abzuschwächen, wies 
Bismarck am Schlusse der Konzeilsitzung noch auf einen Mittelweg hin, nämlich den, daß man 
an den vollen Februarbedingungen festhalte und nichts von ihnen ablasse: „Wolle man an 
diesen Forderungen festhalten, so sei es am ratsamsten, jetzt von weiteren Verhandlungen 
Abstand zu nehmen, vorläufig von ferneren Versuchen der Verständigung mit Österreich abzu- 
lassen und die weitere Entwicklung der Ereignisse stillschweigend abzuwarten.“ In diesem Sinne fiel 
denn auch, nachdem die Sitzung ohne eigentliche Entschließung abgebrochen war, die Entscheidung 
des Königs aus. Auch der Verzicht auf die Mission Manteuffels nach Wien beweist, daß der König, und gerade er, von den Februarforderungen nichts ablassen wollte. 
Berlin, den 13. Mai 1865. 
Ew. pp. werden heut durch Feldjäger drei gestern abgesandte Depeschen 175, 176, 177 
erhalten. Sie wollen bis auf weitre Weisung von deren Inhalt keinen Gebrauch machen 
u[nd] sie secretiren, weil S[eine] Maj[estät] wünscht, daß General Manteuffel, der ver- 
muthlich am 19. von hier nach Wien geht, dort eintreffe und dem Inhalt der Depeschen 
mündlich Nachdruck verleiht, bevor Oestreich auf dieselben antwortet. Manteuffels Reise 
bleibt geheim, bis ich Ew. pp. das Gegentheil telegraphire. Bitte Antwort über Empfang 
dieses. 
*111. Erlaß an den Gesandten in München Heinrich VII. Prinzen Reuß. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Wie Prinz Reuß in einem ausführlichen Bericht vom 23. April darlegte, hatte Freiherr 
von der Pfordten die Eröffnungen, zu denen Bismarck durch Erlaß vom 21. April (siehe 
Nr. 101) den preußischen Vertreter angewiesen hatte, günstig aufgenommen und lediglich einen 
Haupteinwand gemacht, nämlich den, daß es für Bayern eine Unmöglichkeit sei, einen anderen 
Prätendenten als den Prinzen von Augustenburg anzuerkennen. Darüber hätte sich ja auch nach Bismarcks Auffassung, der noch keineswegs die Annexion der Herzogtümer à tout prix wollte, hinwegkommen lassen. Was ihn aber gegen die freundlichen Auslassungen Freiherrn von der Pfordtens skeptisch stimmte, war die ihm unter der Hand zugekommene Nachricht, daß die Mittelstaaten einen neuen, wesentlich gegen Preußen gerichteten Antrag am Bunde planten und überhaupt damit umgingen, einander enger mit einer Spitze gegen Preußen zusammenzuschließen. In dem hier folgenden Erlaß vom 13. Mai an Prinz Reuß brachte Bismarck offen 
zum Ausdruck, wie er ein solches gegen Preußen gerichtetes Vorgehen der Mittelstaaten auffassen 
und was er dagegen tun würde. Ein ähnlicher Erlaß ging nach Dresden, Abschrift davon auch nach Wiehn, Stuttgart usw. 
Vertraulich. Berlin, den 13. Mai 1865. 
Ew. pp. gefälliger Bericht Nr. 62 vom 23. v. M. welcher die Aufnahme darlegt, die 
unser Vorschlag wegen Berufung einer schleswig-holsteinschen Landesvertretung bei Herrn 
von der Pfordten gefunden, konnte mir, wenn ich auch nicht in allen Punkten die An- 
schauungen des bayrischen Herrn Ministers teilen konnte, doch im allgemeinen nur den 
befriedigenden Eindruck einer wesentlichen Übereinstimmung und die Hoffnung auf die Mög- 
lichkeit eines Zusammengehens in den ferneren Stadien der Schleswig-Holsteinschen Frage 
gewähren. Die besonnene und wohlwollende Auffassung, welche Herr von der Pfordten in 
der Beurteilung unserer an einen neuen Staat zu stellenden Forderungen gezeigt hat, die 
bestimmte Erklärung, daß Bayern einer Verständigung Preußens mit dem eventuellen 
künftigen Landesherrn nichts in den Weg legen werde, und die offen ausgesprochene Bereit- 
willigkeit, die preußischen Forderungen, soweit sie sich mit dem Bundesrecht vereinigen 
ließen — (eine Voraussetzung, welche eine weitere Verständigung zuließ) — alles dies hatte 
mich die Möglichkeit einer Annäherung voraussehen lassen, welche wir ihm von unserer 
Seite durch die ebenso offene Erklärung erleichterten, daß die von ihm bekämpfte Annexion 
keineswegs das absolute Ziel unserer Bestrebungen sei, und daß der bayrische Kandidat
        <pb n="205" />
        Wortlaut des geplanten Antrags am Bunde. 191 
von uns nicht ausgeschlossen werde, wenn die von uns als für die Wahrung unserer eigenen 
Interessen und für den Schutz des neuen Staates notwendig erkannten Bedingungen erfüllt 
würden. Daß auch der bayrische Herr Minister eine Annäherung wünsche und alle Schritte 
vermeiden wolle, welche derselben ein Hindernis in den Weg legen könnten, durfte ich aus 
der Ew. pp. gegenüber gemachten Bemerkung schließen, daß, nachdem Preußen selbst den 
Gedanken einer Berufung der Stände in Anregung gebracht habe, der zwischen ihm und 
Herrn von Beust bereits erörterte Plan eines neuen Antrages am Bunde selbstverständlich 
falle und abgewartet werden müsse, ob jener Gedanke zur Ausführung gebracht werde. 
Ew. pp. wollen Herrn von der Pfordten die Befriedigung nicht verhehlen, welche diese 
Aussicht auf eine Verständigung mit ihm mir gewährt hatte, und dabei nicht unbemerkt 
lassen, wie gern namentlich auch Seine Majestät eine Annäherung der Politik des ihm so 
nahe verwandten Beherrschers von Bayern an die seinige sehen würde. Aber Ew. pp. 
werden damit zugleich den Ausdruck der Bedenken verbinden, welche andere hiermit im 
Widerspruch stehende Symptome haben hervorrufen müssen. 
Während nämlich der bayrische Herr Minister Ihnen gegenüber den Gedanken an einen 
neuen Antrag am Bunde aufgegeben zu haben und die Ausführung unseres Vorschlages. 
abwarten zu wollen erklärt, geht mir die Nachricht zu, daß unter den mittelstaatlichen 
Regierungen Verhandlungen wegen Einbringung eines Antrages am Bunde im Gange 
seien, dessen ungefährer Wortlaut wie folgt angegeben wird: 
Hohe Bundesversammlung wolle mit Bezug darauf, daß nach den Bestim- 
mungen der Bundesakte die Bundesversammlung aus den Bevollmächtigten sämt- 
licher Bundesglieder gebildet wird, sowie mit Bezug darauf, daß die Bundes- 
versammlung ihrer hohen Bestimmung nach berufen ist, zur Aufrechthaltung des 
wahren Sinnes der Bundesakte die darin enthaltenen Bestimmungen, über deren 
Auslegung Zweifel entstehen sollten, dem Bundeszwecke gemäß zu erklären, und in 
allen vorkommenden Fällen den Vorschriften dieser Urkunde die richtige Anwen- 
dung zu sichern; da überdies derzeit kein Grund mehr vorhanden ist, den Bundes- 
beschluß vom 28. November 1863, die Suspendierung der holsteinschen Stimme be- 
treffend, weiter aufrechtzuerhalten, beschließen: daß ein Gesandter für Holstein und 
Lauenburg in der Bundesversammlung wieder zuzulassen sei, zugleich wolle sie gegen 
die Höchsten Regierungen von Österreich und Preußen die Erwartung aussprechen, 
daß dieselben der Bundesversammlung baldigst Eröffnungen darüber zugehen lassen, 
was in dieser Beziehung unter ihnen vereinbart worden, um dem Bundeszwecke 
Genüge zu leisten. Da die Hohe Versammlung ferner darüber zu wachen hat, daß 
die Bestimmung des Artikels 13, der Bundesakte, die landständischen Verfassungen 
betreffend, in keinem Bundesstaate unerfüllt bleibe, so ersucht sie zugleich die 
Höchsten Regierungen von Österreich und Preußen, ihr baldigst auch darüber Er- 
öffnungen zugehen zu lassen, welche Vereinbarungen neuerdings zur sofortigen Ein- 
berufung der holsteinschen Stände unter ihnen getroffen worden seien. 
Dieser Antrag ist offenbar eine durch die Kreuzung mit unserem eigenen Vorschlage 
bewirkte Modifikation des früher beabsichtigten Antrages, welcher der augenblicklichen 
Sachlage nicht mehr angemessen schien und aus derselben Tendenz hervorgegangen [ist], die 
ganze Angelegenheit den beiden Mächten und namentlich Preußen aus der Hand zu nehmen 
und zugleich in der öffentlichen Meinung von neuem politisches Kapital daraus zu machen. 
Ich setze voraus, daß diese Modifikation zunächst ein von Herrn von Beust gemachter 
Vorschlag sei, um diesen Anregungen eine der veränderten Sachlage entsprechende Wendung
        <pb n="206" />
        192 Kritik an dem geplanten Antrage. 
zu geben. Es wird auch versichert, daß der Königlich Sächsische Herr Minister gleich- 
zeitig in einer den Regierungen übersandten, mit dem obigen Antrage jedoch nicht in un- 
mittelbarem Zusammenhang stehenden Denkschrift die Notwendigkeit eines engeren An- 
schlusses der Mittelstaaten aneinander ausführlich entwickelt habe. 
Wenn dies sich so verhält und diese gegen Preußen gerichteten Bestrebungen gegen- 
wärtig ihren Mittelpunkt und ihren eigentlichen Antrieb nicht in München, sondern in 
Dresden haben, so erwarten wir von der Mäßigung und Weisheit des bayrischen Staats- 
mannes, daß er diese Versuche, einen Sonderbund in Deutschland aufzurichten, abweisen und 
die darin liegenden Gefahren erkennen werde. Wir werden in seinem Verhalten zu dem vor- 
geschlagenen Antrage einen Beweis davon sehen, ob es ihm mit dem Wunsche der An- 
näherung an Preußen Ernst sei oder nicht. 
Daß der angebliche Inhalt des Antrages in sich selbst jeder Begründung und Be- 
rechtigung entbehrt, ist uns zweifellos. 
Der erste Teil desselben, die Zulassung eines Gesandten für Holstein und Lauenburg 
betreffend, enthält, insofern sie sich auf den Gesandten eines weder völkerrechtlich aner- 
kannten noch faktisch regierenden Fürsten beziehen soll, eine völkerrechtliche Unmöglichkeit. 
Wenn die beiden deutschen Herzogtümer in der Bundesversammlung repräsentiert sein sollen, 
so können sie es nur durch Österreich und Preußen sein, und sie sind es in der Tat durch diese 
beiden Mächte, insoweit ihre Interessen einer Vertretung überhaupt bedürfen. Eine Auf- 
hebung der am 28. November 1863 beschlossenen Suspension der holstein-lauenburgischen 
Stimme könnte unter den gegenwärtigen Umständen nur zu Gunsten der beiden besitzenden 
Mächte erfolgen und nur von diesen gefordert werden. Jedem anderen fehlt die Legitimation 
zu einer solchen Forderung. 
Ebenso klar ist es, daß zu der im zweiten Teil des Antrages versuchten Heranziehung 
des Artikels XIII der Bundesakte nicht die mindeste Veranlassung vorliegt, da die land- 
ständische Verfassung in den Herzogtümern Holstein und Lauenburg in keiner Weise ge- 
fährdet ist. 
Der Inhalt des Antrages geht also von Voraussetzungen aus, denen jede Grundlage 
fehlt. Er kann keine praktischen, die Lösung der Angelegenheit fördernden Zwecke ver- 
folgen, sondern ist von einer Tendenz diktiert, welche wir im Lauf dieser ganzen Angelegen- 
heit bekämpft haben und bis in alle Konsequenzen hinein bekämpfen müssen. 
Die Stellung Preußens zu diesem Antrage kann nicht zweifelhaft sein. Er trägt in dem 
Augenblick, wo wir die Hand zur Verständigung auf dem Wege der Verhandlung mit der 
Volksvertretung geboten haben, einen erhöhten Character der Feindseligkeit.¹ Wir würden 
demselben nicht nur entgegentreten und widersprechen, sondern wir würden darin die be- 
stimmte Absicht der antragstellenden Regierungen erkennen, den Bruch mit uns zu suchen, 
und wir werden alsdann nicht anstehen, diesen Bruch aufzunehmen. Wir würden nicht 
mehr, wie wir es dem Antrage vom 27. März gegenüber getan haben, in versöhnlich und 
freundlich ablehnender Weise uns verhalten können, sondern in die Lage kommen, unser 
Recht gegenüber einem herausfordernden Majoritätsbeschluß faktisch zur Geltung zu 
bringen. Unsere eigene Achtung vor dem Bundesverhältnis, das die deutschen Regie- 
rungen so lange verbunden hat und gegenwärtig noch verbindet, muß notwendig ein Ziel 
finden, wenn von anderer Seite ein Bruch dieses Verhältnisses erstrebt wird. Keine Rück- 
sichten können uns vermögen, die Gebote, welche Preußens Sicherheit und Ehre uns auf- 
1 Der Satz eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="207" />
        Zustände in Nordschleswig. 193 
erlegen, hintanzusetzen. Die absichtliche Steigerung, welche in dem gegenwärtigen Entwurf 
gegen den Antrag vom 27. März liegt, und der Fortschritt auf einem gefährlichen Wege kann 
von uns nicht verkannt werden. Wir sind auf alle Folgen, welche dieser Entwicklungsgang 
haben kann, gefaßt, nachdem wir uns mit dem Gedanken an die gegen uns beabsichtigte 
factische Störung des Bundesverhältnisses haben vertraut machen müssen.² 
Ew. pp. ersuche ich ergebenst, dies dem Königlich Bayrischen Herrn Minister auszu- 
sprechen, ihn dabei aber zugleich zu versichern, daß wir noch an dem Vertrauen festhalten, 
die bisher im Verkehr mit Ihnen kundgegebenen Gesinnungen werden ihn abhalten, sich 
an Schritten zu beteiligen, welche die Sache auf eine Spitze treiben und weitere Verständi- 
gung abschneiden. Sie werden sich darüber mit aller Entschiedenheit äußern; und ich kann 
es Ihrem bewährten Takte überlassen, wieviel Sie ihm aus dem Wortlaut dieses Erlasses 
glauben mitteilen zu sollen, ohne Abschrift davon zu geben oder nehmen zu lassen. 
Ich bemerke noch, daß ich auch in ähnlichem Sinne mich in Wien, Dresden und Stutt- 
gart ausspreche, um auch dort keinen Zweifel darüber zu lassen, wie wir den angeblich pro- 
jektierten Antrag aufnehmen würden. 
* 112. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Abschrift.] 
Berlin, den 16. Mai 1865. 
Die Nummer 133 der „Kölnischen Zeitung“ vom Sonntag den 14. Mai enthält einen 
Aufsatz über die Zustände der dänisch redenden Bevölkerung in Nordschleswig, auf welchen 
ich Ew. Exzellenz ersuche, die Aufmerksamkeit des Herrn Grafen von Mensdorff hinzu- 
lenken. Es ist nicht das erste Mal, daß dieses Blatt die Klagen und Beschwerden dieses 
Teils der Einwohner des Herzogtums zur Sprache bringt, und ich habe schon aus früheren 
derartigen Angaben Veranlassung genommen, dem Königlichen Kommissar die vollste Ge- 
rechtigkeit und Unparteilichkeit in dieser Beziehung und die Abhilfe wirklicher Beschwer- 
den, wozu sein österreichischer Kollege ihm sicher die Hand bieten werde, zur Pflicht zu 
machen. Ich hege auch keinen Zweifel an dem ernsten Bestreben des Herrn von Zedlitz, 
diesen Weisungen nachzukommen. Der gegenwärtig vorliegende Aufsatz des gedachten 
Blattes entwirft indessen von neuem ein so trübes Bild jener Zustände und scheint dabei 
aus so wohl unterrichteten Quellen zu stammen und ein so reiches tatsächliches Material zu 
enthalten, daß ich, selbst einige Übertreibung darin zugegeben, befürchten muß, daß die wohl- 
wollenden Intentionen der beiden hohen Souveräne infolge des an untergeordneten Stellen 
und in den Beamtenkreisen sich geltend machenden Einflusses der Parteileidenschaft und 
Rachsucht eine entsprechende Ausführung nicht finden. 
Seine Majestät der König unser allergnädigster Herr sind allerhöchstselbst von diesen 
Zuständen auf das schmerzlichste berührt und sind überzeugt, einem gleichen Gefühl bei 
Seiner Majestät dem Kaiser von Österreich zu begegnen. Ew. Exzellenz werden sich er- 
innern, daß bei den  Friedensverhandlungen die Frage über einen besonderen zum Schutze 
der dänischen Nationalität und Sprache aufzunehmenden Artikel besprochen wurde, daß 
derselbe aber nicht erforderlich erschien, weil das Vertrauen in die Gesinnungen der beiden 
Souveräne hinreichende Bürgschaft gewährte. Es ist der feste Wille Seiner Majestät, 
nicht zuzuassen, daß dieses Vertrauen getäuscht werde. Die dänisch redende Bevölkerung 
2 Der letzte Nebensatz mit „nachdem  ...“ eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
V 13
        <pb n="208" />
        194 Bismarck ordnet Untersuchung der nordschleswigschen Mißstände an. Italiens Haltung. 
hat — einzelne, zum Teil provozierte Exzesse, wie sie überall vorkommen, abgerechnet — zu 
keinem Zweifel an ihrer Loyalität Veranlassung gegeben. Sie kann mit den veränderten 
Zuständen nur befreundet werden, wenn bei ihrer Behandlung Gerechtigkeit und Billigkeit 
vorwalten und auch ihre natürlichen Gefühle geschont und geachtet werden. Wenn aber 
selbst jetzt unter dem milden und wohlwollenden Szepter der beiden Monarchen eine solche 
Bedrückung, wie sie in dem vorliegenden Artikel behauptet wird, geduldet werden sollte, 
welcher Zukunft würde dieser Teil der Bevölkerung entgegensehen, wenn eine selbständige 
Regierung der Herzogtümer eingeführt werden sollte, deren Verwaltung voraussichtlich 
gerade aus jenen Organen der Parteileidenschaft in den Beamtenkreisen sich zusammensetzen 
würde, und welche daher vollständig dem Einfluß der nationalen Antipathien unterliegen 
und ihnen zu widerstehen nicht diejenige Kraft haben würde, welche den beiden gegenwär- 
tigen Regenten des Landes zur Seite steht? 
Es erscheint daher dringend notwendig, diesen Mißständen, sofern sie sich als wirklich 
herausstellen, schon jetzt und auf die entschiedenste Weise Abhilfe zu verschaffen. 
Ich darf von dem Herrn Grafen von Mensdorff erwarten, daß er den Freiherrn von 
Halbhuber in diesem Sinne mit bestimmten Weisungen versehen werde. 
Um aber keine Zeit zu verlieren, habe ich den Königlichen Kommissarius angewiesen, 
sofort eine sorgfältige und gründliche Untersuchung der Zustände zu veranlassen durch die 
Entsendung eines zuverlässigen mit den Verhältnissen bekannten preußischen Beamten aus 
seiner eigenen Umgebung. Es handelt sich dabei nicht um amtliche Maßregeln, sondern 
nur um Erkundigungen eines Augenzeugen an Ort und Stelle, welcher die Tatsachen un- 
entstellt zu unserer Kenntnis zu bringen habe. Um jedem Mißverständnis in dieser Be- 
ziehung vorzubeugen, füge ich Abschrift des hierüber an den Herrn von Zedlitz gerichteten 
Erlasses¹ bei, welchen zur Kenntnis des Herrn Grafen von Mensdorff zu bringen kein 
Bedenken obwaltet. Ich ersuche Ew. Exzellenz zugleich, den ganzen Gegenstand in ein- 
gehender und angelegentlicher Weise mit dem letzteren zu besprechen. 
*113. Erlaß an den Gesandten in Turin Grafen von Usedom. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
In zwei Berichten vom 5. und 7. Mai hatte der Gesandte in Turin Graf Usedom die 
Frage untersucht, wie sich Italien bei einem möglichen Konflikt zwischen Preußen und Österreich 
im Hinblick auf eine von Österreich gesuchte Annäherung an Frankreich verhalten würde. 
Der preußische Gesandte betrachtete es als selbstverständlich, daß Italien, wenn Frankreich etwa 
den Konflikt zwischen den deutschen Mächten ignorieren sollte, sofort in Venedig einfallen würde. 
Wennn aber Frankreich sich am Kriege gegen Preußen aktiv beteiligen, sich den Rhein und 
Österreich eine anderweitige Entschädigung zusprechen sollte, so würde Italien nach Graf 
Usedoms Ansicht, falls ihm Venetien zugesagt würde, sogar bereit sein, sich der österreichisch- 
französischen Koalition gegen Preußen anzuschließen. Würde ihm dagegen Venetien versagt, 
so würde es umgekehrt geneigt sein, sich Preußen anzuschließen; dann aber müsse Preußen bei 
der Möglichkeit, daß Österreich eher Venedig als seine Stellung in Deutschland aufgebe, sich 
bei einer Allianz mit Italien im voraus sichern, daß dieses nicht vorzeitig einen Separatfrieden 
schließe. 
Ganz vertraulich. Berlin, den 16. Mai 1865. 
Ew. pp. teile ich in der Anlage wiederum ganz vertraulich und nur zu Ihrer eigenen per- 
sönlichen Information und Orientierung Abschrift eines Erlasses mit, welchen ich unter dem 
1 Hier nicht abgedruckt. Der vom gleichen 16. Mai datierte Erlaß schloß mit dem Ausdruck der 
Erwartung, daß Zedlitz in allen seinen  Handlungen und Äußerungen keinen Zweifel über den festen Willen der 
preußischen Regierung lassen werde, auch den dänisch redenden Bewohnern Nordschleswigs in jeder Beziehung 
gerecht zu werden und jede Bedrückung und Beschädigung von ihnen fernzuhalten.
        <pb n="209" />
        Welche Stellung wird Italien im Kriegsfall einnehmen? 195 
12. d. M. an den Königlichen Gesandten in Wien gerichtet habe,¹ um ihn in die Lage zu 
setzen, sich gegen den Grafen von Mensdorff offen über die Anschauungen auszusprechen, 
welche die Königliche Regierung über den Charakter unserer augenblicklichen Beziehungen 
zu Österreich hegt. Ew. pp. werden daraus erkennen, auf welchen Voraussetzungen diese 
Beziehungen unsrerseits beruhen, und wie wir von dem aufrichtigen Wunsche beseelt sind, 
dieselben in der bisherigen freundschaftlichen Weise aufrecht zu erhalten, uns aber darauf 
gefaßt machen müssen, wenn uns dies durch das Wiener Kabinett unmöglich gemacht wird, 
diejenigen Wege einzuschlagen, auf welchen wir unsere eigenen Interessen zu wahren 
imstande sind. 
Über den Inzidenzpunkt der Kieler Hafenangelegenheit, welchem von dem Wiener 
Kabinett eine den Tatsachen widersprechende und nach unserer Auffassung unberechtigte Aus- 
legung und Bedeutung gegeben worden ist, teile ich Ew. pp. den mit Wien stattgefundenen 
Schriftwechsel mittels besonderen Erlasses mit. 
Ebenso den Schriftwechsel über die Berufung einer schleswig-holsteinschen Landesver- 
tretung. Ich füge dem letzteren hier noch ganz vertraulich Abschrift derjenigen Depesche bei, 
welche ich ebenfalls unter dem 12. d. M. an den Freiherrn von Werther gerichtet habe,² um 
über die Entschiedenheit keinen Zweifel zu lassen, mit der wir einem Versuche der Um- 
bildung dieser Vertretung in eine Konstituante und der unberechtigten Proklamation des 
Erbprinzen von Augustenburg, selbst auf die Gefahr eines Bruches mit Österreich hin, ent- 
gegentreten würden. 
Wenngleich alle diese Umstände und Verhältnisse nicht derart sind, daß sie eine fried- 
liche Ausgleichung und Verständigung schon jetzt als unwahrscheinlich anzusehen nötigten, so 
machen sie es uns doch zur Pflicht, die Wege ins Auge zu fassen, auf welchen wir den 
eventuell drohenden Gefahren begegnen könnten, und uns soviel wie möglich Klarheit über 
die Stellung der übrigen europäischen Staaten zu verschaffen. 
Ew. pp. gefällige Berichte Nr. 25 und 26 vom 5. und 7. Mai, welche mir durch den 
Königlichen Feldjägerleutnant von Kujawo zugegangen sind, enthalten in dieser Beziehung 
ein reiches Material zur Beurteilung der verschiedenartigen Eventualitäten, welche sich an 
mehr oder weniger weitgehende Projekte Österreichs und darauf beruhende Annäherungen 
dieser Macht an Frankreich knüpfen könnten. Diese Eventualitäten entziehen sich aller- 
dings der Berechnung; und es ist, wie Ew. pp. selbst bemerken, nicht möglich, darüber etwas 
anderes als Vermutungen aufzustellen oder unerwartete Zwischen- und Vorfälle vorher- 
zusehen. Es würde mir aber von besonderem Werte sein, eine bestimmtere Anschauung 
über die Stellung zu gewinnen, welche Italien im Fall eines Kriegs zwischen Preußen und 
Österreich einnehmen würde, bei dem Frankreich sich zunächst passiv verhielte. Ew. pp. 
Berichte bestätigen den in der Bevölkerung Italiens vorhandenen Drang, jede Gelegenheit 
zu benutzen, um Österreich den Besitz von Venetien zu entreißen, und setzen auch voraus, daß 
dieser Trieb sich lebhaft geltend machen würde, sobald Österreich nach Norden in einen Krieg 
verwickelt würde. Würde die italienische Regierung diesem Drange nachgeben und den Augen- 
blick benutzen, selbst wenn Frankreich sich neutral verhielte, oder wenn von Paris ein schein- 
bares oder ernst gemeintes Veto erfolgte? Oder würde sie in solchem Falle den Willen und 
die Kraft haben, diesem Drange zu widerstehen und den Verlauf der Ereignisse vorerst ab- 
zuwarten? Die Beantwortung dieser Fragen ist natürlich für die Beurteilung unserer 
eigenen Stellung von wesentlichem Einfluß. 
1 Siehe Nr. 109. 
2 Siehe Nr. 108. 
13*
        <pb n="210" />
        196 Preußen denkt nicht an Rückzug in der Annexionsfrage. 
Aus Berichten des Gr[afen] Goltz dürfen wir schließen, daß ein Abkommen zwischen 
Frankreich u[nd] Italien, nach welchem letztres sich irgend wie gebunden hätte, Oestreich 
nicht ohne Frankreichs Einverständniß anzugreifen, nicht besteht. Haben Ew. [pp.] die 
gleiche Ueberzeugung?  An Verständigungen Frankreichs mit Oestreich glaube ich nicht, weder 
daß sie bestehn, noch daß Frankreich sie eingeht. Es kommt uns nur darauf an, E[uerer] 
E[xzellenz] Ansicht über das wahrscheinliche Verhalten Italiens in dem Falle, daß Krieg 
wischen uns u[nd] Oestreich ausbricht, Frankreich aber sich ruhig verhält, zu kennen.³ 
Ich ersuche Sie ergebenst, mir, da die Rückkehr des Kuriers möglicherweise in Rom 
einige Verzögerung leiden möchte, zunächst in Chiffern zu berichten. 
*114. Erlaß an den Botschafter in London. 
Grafen von Bernstorff. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Am 9. Mai hatte Finanzminister von Bodelschwingh dem Abgeordnetenhause eine Denk- 
schrift über den gegen Dänemark geführten Krieg und die durch denselben veranlaßten Kosten 
vorgelegt. Die Denkschrift schloß mit den Worten: „Die Regierung ist überzeugt, daß der 
Gang, welchen sie in den Verhandlungen verfolgt, mit der öffentlichen Meinung des Landes 
übereinstimmt. Ein enger Anschluß der Herzogtümer an Preußen wird im Volke allseitig ge- 
fordert und erwartet, die wirkliche Einverleibung lebhaft gewünscht. Die Regierung ist der 
Überzeugung, daß die letztere Lösung an sich die zweckmäßigste wäre, nicht nur für Preußen, 
sondern auch für Deutschland und für die Herzogtümer selbst; aber sie verkennt nicht, daß sie 
für Preußen mit großen finanziellen Opfern in betreff der Kriegskosten und der Staatsschulden 
verbunden sein würde, und sie hält dieselbe nicht in dem Maße durch das Staatsinteresse geboten, 
daß ihre Durchführung unter allen Umständen und ohne Rücksicht auf die Erhaltung des Friedens 
erstrebt werden müßte. Dagegen glaubt die Regierung, an denjenigen Bedingungen unter allen 
Umständen festhalten zu sollen, zu deren Aufstellung Preußen aus der Pflicht zum militärischen 
Schutz der Herzogtümer wie der eigenen Landes und zur Entwicklung der deutschen Wehrkraft 
zur See die Berechtigung schöpft. So lange, bis die auf diesem Gebiete für Preußen not- 
wendigen Einrichtungen zweifellos sicher gestellt sind, muß der einstweilige Zustand in den 
Herzogtümern und mit demselben die militärische Besetzung fortdauern, und die Regierung ist 
der Zustimmung des Landes gewiß, wenn sie ihren Besitz in den Herzogtümern bis dahin aufrecht 
erhält. Die Regierung wartet die Prüfung und Klärung der Rechtsfrage ab, sie ist zu Ver- 
ständigungen bereit, welche, diese Frage mit dem politischen Bedürfnis versöhnend, den Interessen 
Preußens, der Herzogtümer und Deutschlands genügen, und sie wird in den Wünschen und 
Überzeugungen der Bevölkerung der Herzogtümer, sobald es ihr gelungen sein  wird, diese durch 
eine geeignete Vertretung zum Ausdruck zu bringen, ein wichtiges Moment für ihre eigenen Ent- 
schließungen finden.“ Diese Äußerungen wollte der französische Botschafter  in London Fürst 
de la Tour d'Auvergne, der sich am 16. Mai darüber mit Botschafter Graf Bernstorff unter- 
hielt, als einen Rückzug in der Annexionsfrage auffassen.  Nach dem französischen Botschafter 
triumphierten die Londoner Vertreter der deutschen Mittelstaaten bereits: sie hätten immer be- 
hauptet, daß Österreich nur einmal Ernst zu zeigen brauche, um Preußen sofort zum Rückzuge 
zu veranlassen, und jetzt zeige sich, wie recht sie damit gehabt hätten. 
Vertraulich. Berlin, den 22. Mai 1865. 
Ew. pp. haben in Ihrem gefälligen Bericht Nr. 86 vom 17. d. M. der Äußerungen 
des Kaiserlich Französischen Botschafters über den scheinbaren Rückzug der Königlichen 
Regierung in der Frage der Elbherzogtümer erwähnt. Die Ihnen inzwischen zugekommene 
Mitteilung aller neueren auf diese Angelegenheit bezüglichen Aktenstücke wird Sie in 
den Stand setzen, eine solche irrtümliche Auffassung sowohl bei dem Botschafter, als wo 
sie Ihnen sonst entgegentreten möchte, auf Grund vollständiger Sachkenntnis zu berichtigen. 
 
3 Der Absatz eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="211" />
        Einverleibung der Herzogtümer nicht absolutes Erfordernis. 197 
Was insbesondere die Kieler Hafenangelegenheit betrifft, so steht die Königliche Regie- 
rung prinzipiell genau auf demselben Standpunkte, den sie von Anfang an eingenommen, 
daß eine Erwerbung und Aneignung des Hafens zu ausschließlich preußischem Eigentum der 
Zustimmung des Mitbesitzers bedarf, eine Benutzung desselben aber jedem der beiden Be- 
sitzer freistand; praktisch nahmen die von Seiner Majestät dem Könige angeordneten Maß- 
regeln zur Verlegung unserer Flottenstation dorthin genau denselben Fortgang, der ihnen 
von Anfang an zugedacht und durch die in der Ausführung selbst und in den Rücksichten 
auf den Dienst und die Bedürfnisse liegenden Bedingungen vorgezeichnet war. 
In betreff der Annexion enthielt die Äußerung in der dem Landtage vorgelegten 
Denkschrift ebenfalls nur dasjenige, was wir von Anfang an nach allen Seiten offen aus- 
gesprochen haben. Wir haben die Einverleibung niemals als eine Forderung oder das 
Ziel unserer Bestrebungen ausgesprochen. Sie ist der Königlichen Regierung im eigenen 
Lande als der Wunsch eines großen Teils des preußischen Volkes in vielfachen Adressen 
und Petitionen näher gebracht worden, und es war daher ein Bedürfnis für die Regierung, 
dem Lande nicht zu verhehlen, wie sie selbst dazu stehe. Sie konnte dies nur, indem sie aner- 
kannte, daß sie die vollständige Verbindung der Herzogtümer mit dem preußischen Staate 
als die natürlichste, einfachste und vorteilhafteste Lösung der Frage ansehe, zugleich aber auch 
jenem Wunsche gegenüber offen aussprach, daß sie dieselbe für den Preußischen Staat nicht 
für so notwendig erachte, um sie durch unverhältnismäßige Opfer und durch einen großen 
Krieg zu erkaufen, falls die legitimen Vorteile, die Preußen aus dem engen Anschluß des 
eventuellen neuen Staates erwachsen müssen, auf friedliche Weise sichergestellt werden 
können. Diese Vorteile sind derart, daß ihre Verweigerung und die Gründung eines selb- 
ständigen Staates ohne einen solchen Anschluß an Preußen geradezu eine Benachteiligung 
unserer Interessen, eine Gefahr für unsere Stellung und unsere Sicherheit im Norden ent- 
halten würde. Diese Bedingungen bilden daher eine bestimmte Forderung, ohne deren Ge- 
währung wir den gegenwärtigen Zustand eines völkerrechtlichen Besitzes nicht verändern 
lassen werden, und für die wir unter allen Umständen und auf jede Gefahr hin eintreten. 
Gerade um dies recht klar hervortreten zu lassen, mußten wir es aussprechen; daß wir das 
weitergehende Ziel der Einverleibung weit mehr im Interesse der Herzogtümer als in unserm 
eigenen gelegen erachteten. 
Ew. pp. wird es nicht unbekannt geblieben sein, daß von manchen Seiten der enge An- 
schluß eines neuen Staates sogar für vorteilhafter für Preußen erachtet wird, als die Ein- 
verleibung, weil derselbe (abgesehen von dem Umstande, daß er jedenfalls Preußen keine 
finanziellen Opfer auferlegt) den Anfang von Neubildungen in Deutschland enthalten 
würde, deren organische Fortentwicklung zu hoffen sei.¹ Es wird dabei darauf hingewiesen, 
daß voraussichtlich in Deutschland bei inneren oder äußeren Krisen Verhältnisse eintreten 
würden, welche es den schwächeren Regierungen zum Bedürfnis machen würden, sich an 
Preußen anzulehnen und bei ihm Schutz zu suchen. Es würde dies den betreffenden Staaten 
sehr erleichtert werden, wenn sie in den Beziehungen des Staats Schleswig-Holstein einen 
Anknüpfungspunkt und gleichsam ein Vorbild für ihr eigenes Verhältnis zu Preußen finden 
und im voraus sich klar machen könnten, auf welche Bedingungen hin sie des preußischen 
dauernden Schutzes sich versichern könnten, was Preußen fordern müsse und was es dagegen 
gewähren könne. Es wird namentlich hervorgehoben, daß dies auf die Stimmung der Be- 
1 Diesen Standpunkt nahm u. a. der Kronprinz ein, der ihn auch in dem Kronrat vom 29. Mai 
vertrat, während sich Bismarck sehr  skeptisch dazu äußerte.
        <pb n="212" />
        198 Volle Erhaltung der individuellen  Stammeseigentümlichkeiten. 
völkerungen, welche gerade in den kleineren und zum Teil auch in den Mittelstaaten der 
nationalen Einigung zustreben, und deren Impulse die Regierungen schließlich würden folgen 
müssen, von großem Einfluß sein würde. 
Es ist schwer, im voraus zu beurteilen, ob solche Erwartungen sich verwirklichen 
würden. Die entgegenstehende Besorgnis, daß die relative Unterordnung des neuen Staates 
unter Preußen vielmehr umgekehrt eine abschreckende Wirkung auf die Regierungen und 
selbst die Bevölkerungen ausüben, und sie zu einem schärferen partikularistischen Abschließen 
gegen Preußen und zum Aufsuchen anderer Stützpunkte für die Wahrung ihrer Souve- 
ränität bewegen könnte, erscheint ebenso berechtigt. Jene Hoffnungen dürfen daher kein 
maßgebendes Motiv für unsere Entschließungen bilden und uns nicht verleiten, die Annexion 
abzuweisen oder ihr den engeren Anschluß vorzuziehen. Aber sie können ein Moment der 
Erwägung bilden, wenn es sich um die Frage handelt, ob wir uns die Annexion als ein unter 
allen Umständen und mit großen Opfern zu erstrebendes Ziel vorsetzen sollen; und sie werden 
uns dazu bewegen, in den Anforderungen, welche wir an den neuen Staat stellen, das 
Prinzip festzuhalten, daß neben dem unumgänglich erforderlichen Zusammenfassen der 
militärischen und namentlich der maritimen Kraft nach außen  hin, im Innern ein volles 
Maß freier und selbständiger Bewegung, eine volle Erhaltung der lokalen und individuellen 
Stammeseigentümlichkeiten, auf welche der deutsche Charakter so großen Wert legt, und 
eine würdige Stellung der Regierung möglich bleibe. 
Ew. pp. habe ich diese Betrachtungen in ganz vertraulicher Weise aussprechen 
wollen, um Sie möglichst über die Gesichtspunkte zu unterrichten, von denen aus die Re- 
gierung Seiner Majestät des Königs diese Verhältnisse auffaßt. 
*115. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Auf den Erlaß an Freiherrn von Werther vom 7. Mai (siehe Nr. 106), in dem Bismarck den preußischen Standpunkt in der Frage der Berufung der schleswig-holsteinschen Stände gegenüber den Bevorwortungen und Kautelen Graf Mensdorffs neuerdings präzisiert hatte, antwortete Graf Mensdorff am 11. Mai in einem Erlaß an Graf Karolyi. Darin entwickelte der österreichische Minister vor allen Dingen Bedenken gegen den preußischen Vorschlag, daß beide Mächte den von ihnen vertretenen Standpunkt  gesondert den  Ständen darlegen sollten. ,,Sollen die Stände berufen werden, ehe Österreich und Preußen über die Hauptpunkte des endlichen Abschlusses einig sind, so liegt es nach unserer Überzeugung im Interesse des guten Einvernehmens der beiden Mächte, die Stände ihren eigenen Eingebungen zu überlassen. Ein von einem der beiden Mitbesitzer gegen die Ansicht des anderen geübten Druck und der Gegendruck, welchen derselbe hervorrufen müßte, würde den Zweck der Einigung schwerlich fördern." Ganz verwarf Graf Mensdorff den Bismarckschen Vorschlag, dem Erbprinzen von Augustenburg im Hinblick auf die Berufung der Stände den Aufenthalt in den Elbherzogtümern zu untersagen; das ließe sich mit Billigkeit nur fordern, wenn auch Österreich und Preußen ihre Kommissare und Garnisonen aus den Herzogtümern zurückzögen. 
Berlin, den 24. Mai 1865. 
Ew. pp. finden in der Anlage die Depesche des Herrn Grafen von Mensdorff an den 
Grafen Karolyi vom 11. d. M., welche die Erwiderung des Kaiserlichen Herrn Ministers 
auf unsere Äußerung über die schleswig-holsteinsche Landesvertretung bildet. 
Ich darf dieselbe als einen Schritt weiter zur Erreichung eines Einverständnisses über 
diese Frage begrüßen, da das Kaiserliche Kabinett, wenn auch nicht in allen Stücken mit
        <pb n="213" />
        Österreichs Stellung zur Berufung der schleswig-holsteinschen Stände. 199 
unserer Auffassung einverstanden, die letztere doch in der praktischen Behandlung der Sache 
nicht ausschließen will. Dies gilt namentlich von der Frage, ob beide Mächte nur kollektiv 
mit der Landesvertretung verhandeln sollen, oder ob es nicht einer jeden derselben freistehen 
müsse, ihre eigenen Anschauungen und Absichten auch gesondert der Versammlung vorzulegen 
und vor ihr zu vertreten. Der Kaiserliche Herr Minister fürchtet, daß dies zu Mißständen 
führen werde; wir teilen diese Besorgnis nicht, halten vielmehr ein solches Verfahren für 
durchaus notwendig, wenn dem Lande und seinen Vertretern die volle Klarheit über alle Ver- 
hältnisse gegeben werden soll, deren sie bedürfen, um ihre Aufgabe zu erfüllen, welche der 
Herr Graf von Mensdorff mit Recht dahin bezeichnet: den Wünschen und Auffassungen 
des Landes in Bezug auf die definitive Gestaltung der Staatsverhältnisse der Herzogtümer 
Ausdruck zu geben. Einen Druck und Gegendruck auszuüben, kann natürlich dabei nicht 
die Absicht der beiden Mächte sein, und in ihren Beratungen und Äußerungen werden die 
Vertreter des Landes nur den Eingebungen einer gewisenhaften Überzeugung zu folgen 
haben. Aber sie werden dies um so leichter können, wenn ihnen von keiner Seite her die 
Momente vorenthalten werden, auf welche ihr Urteil sich stützen kann. Da der Kaiserliche 
Herr Minister ausdrücklich erklärt, daß die Zustimmung Österreichs zu der ganzen Maß- 
regel nicht von der dortigen Auffassung dieses Punktes abhängig sei, so darf ich in dieser 
Beziehung keine weiteren Schwierigkeiten besorgen. 
Dasselbe gilt von den Modalitäten der Zusammensetzung der Landesvertretung, da ich 
annehmen darf, daß das Kaiserliche Kabinett nicht beabsichtigt, von dem von ihm selbst ge- 
machten Vorschlage der Berufung der Stände von 1854 behufs loyaler Vorbereitung des 
weiteren Verfahrens zurückzutreten,  wenn es gleich seinerseits nicht mehr darauf bestehen 
zu wollen erklärt. Die Notwendigkeit eines solchen Überganges erscheint unbestreitbar, 
wenn die Rechtskontinuität gewahrt und die neue Versammlung mit dem Ansehen bekleidet 
sein soll, welches wir ihr zu geben wünschen. Die Publikation eines neuen Wahlgesetzes 
außer dem für den Augenblick in Kraft stehenden auch desjenigen von 1848, würde in loyaler 
Weise nicht erfolgen können, wenn dabei diejenigen Versammlungen umgangen würden, 
welche bisher verfassungsmäßig berechtigt sind, sich als Vertreter des Landes zu betrachten. 
Erst wenn diese selbst über einen anderen Modus der, wenn auch nur ad hoc zu einem be- 
stimmten Zweck zu bildenden Vertretung gehört worden sind, wird das Verfahren der beiden 
gegenwärtigen Souveräne des Landes über jeden Vorwurf der Willkür erhaben sein und 
die neue Versammlung als ein rechtmäßiges Organ des Landes angesehen werden können. 
Über den Beruf der Landtage zu einem solchen Votum kann unseres Erachtens kein Zweifel 
sein; und ein Hindernis oder eine Schwierigkeit für die Einholung desselben können wir auch 
in dem von dem Herrn Grafen von Mensdorff angeführten Umstande nicht erblicken, daß 
Neuwahlen anzuordnen sein würden, um die schleswigsche Ständeversammlung beschluß- 
fähig zu machen. Die dafür erforderlichen Wahlen werden nur in beschränktem Umfange 
und leicht auszuführen sein. 
Dazu kommt noch die Erwägung, daß die Zusammenberufung der verfassungsmäßigen 
Stände auch in anderer Beziehung angemessen und förderlich erscheint. Dieselben sind seit 
dem Tode des Königherzogs Friedrich VII. nicht versammelt gewesen. Während des Kriegs- 
zustandes lag dies in der Natur der Sache, und es war auch in der ersten Zeit nach Been- 
digung desselben durch den Frieden kein Bedürfnis vorhanden, welches die Berufung der 
Landtage motiviert hätte. Immer aber ist die Inaktivität der verfassungsmäßigen Landes- 
vertretung ein nicht normaler Zustand; und ist kein Grund vorhanden, denselben jetzt noch
        <pb n="214" />
        200 Notwendigkeit der Entfernung des Augustenburgers aus dem Lande. 
fortdauern zu lassen, wo durch die Autorität der beiden im Besitz befindlichen Mächte ge- 
ordnete Zustände eingetreten sind und der Einberufung der Stände zu ihren verfassungs- 
mäßigen Funktionen kein Hindernis mehr entgegensteht. Wir würden es als einen ent- 
schiedenen Vorteil und als einen wesentlichen Beitrag zur Beruhigung der Gemüter im 
Lande ansehen, wenn die verfassungsmäßige Mitwirkung der Stände wieder einträte, und 
wir finden auch hierin einen weiteren Grund, auf der vorgängigen Einberufung der be- 
stehenden, auf Grund der Gesetze von 1854 gewählten Landtage zu beharren. Wir schlagen 
daher der Kaiserlichen Regierung vor, als den nächsten zur Förderung der Angelegenheit 
geeigneten Schritt die beiderseitigen Kommissare baldigst mit Weisung zu Anordnung der 
Neuwahlen, wo dieselben erforderlich sind, zu versehen. 
Die Vornahme dieser Wahlen bedingt noch nicht die Entfernung des Erbprinzen von 
Augustenburg aus dem Lande, auf deren Notwendigkeit für den ferneren Verlauf wir im 
übrigen zurückkommen müssen. Die von uns bereits dafür angeführten Gründe werden in 
der Depesche vom 11. Mai nicht zu widerlegen versucht — und ich habe daher keine Veran- 
lassung, sie zu wiederholen oder weiter auszuführen. Unserer Berufung auf den früher von 
Österreich gemeinsam mit uns gestellten Antrag setzt die Depesche die Bemerkung entgegen, 
daß die Lage sich seitdem wesentlich geändert habe, namentlich in der Beziehung, daß die 
beiden deutschen Mächte damals noch an ihre im Londoner Vertrag von 1852 eingegan- 
genen Verpflichtungen gebunden gewesen, während derselbe jetzt hinfällig geworden sei und 
keinen von Preußen wie von Österreich anerkannten Teil des europäischen Rechts mehr 
bilde. Es war aber dieses Verhältnis zu dem Londoner Vertrage keineswegs der einzige 
Grund zu jenem Antrage; und es ist seitdem ein völkerrechtlicher Rechtszustand eingetreten, 
welchem die Anwesenheit des Erbprinzen ebensosehr widerspricht. Man kann vielmehr 
sagen, die Lage habe sich in einer Weise geändert, welche diese Anwesenheit in bei weitem 
höherem Maße zu einer Anomalie und einem unpassenden Verhältnis macht. Als der An- 
trag gestellt wurde, erschien die Gegenwart des Prinzen zunächst als ein Protest gegen den 
König Christian IX; und wenn es auch ein richtiger und loyaler Gedanke der beiden deutschen 
Mächte war, daß dies auch unter den damaligen Verhältnissen nicht gebilligt werden könne, 
so konnten dieselben doch, da der Bund, in dessen Exekutionsbereich in Holstein zunächst die 
Anwesenheit des Prätendenten fiel, sich dieser Erkenntnis verschloß, diese Anomalie so lange 
ignorieren, als sie selbst im Kriege mit Dänemark waren. Seit dem Frieden vom 30. Oktober 
aber ist die Anwesenheit des Prätendenten zu einem fortwährenden Protest gegen die Rechte 
der beiden souveränen Besitzer geworden; und ich muß leider hinzufügen, daß dieser Protest 
nicht bloß ein stillschweigender geblieben, sondern durch die mit allen Mitteln versuchte und 
geübte Einwirkung des Erbprinzen und seiner Umgebung auf das Land und namentlich auf 
den Beamtenstand zu einem höchst aktiven geworden ist. Die Verhältnisse haben sich ferner 
dadurch verändert, daß, während damals die Augustenburgischen Ansprüche die einzigen zur 
Sprache gebrachten waren, seitdem in der Person eines deutschen Bundesfürsten ein anderer 
Prätendent aufgetreten ist, welcher, solange die Rechtsfrage nicht gegen ihn entschieden ist, 
den Anspruch hat, mit gleichem Maße gemessen zu werden. Wir haben diese Unparteilichkeit, 
welche uns so notwendig geboten erscheint, und welche wir unsererseits bewahrt zu haben uns 
bewußt sind, in der Teilnahme Österreichs an dem Beschluß der Bundesversammlung vom 
6. April d. J. nicht erkennen können; und wir meinen, daß es gerade der Kaiserlich Öster- 
reichischen Regierung am meisten zukommen würde, durch eine ernste Aufforderung an den 
Erbprinzen zum Verlassen des Landes zu beweisen, daß es ihr wenigstens in dem gegen- 
wärtigen wichtigen Stadium, wo die Hertogtümer selbst frei von allen Einflüssen ihre eigene
        <pb n="215" />
        Österreichs Stellung zur Frage der Entfernung des Erbprinzen. 201 
Auffassung von den Rechten und Interessen ihres Vaterlandes kundgeben sollen, mit jener 
Unparteilichkeit Ernst sei, ohne welche die Befragung des Landes durch die beiden Souveräne 
alle Bedeutung und allen Wert verlieren würde. 
Die Depesche vom 11. Mai bemerkt, daß die Entfernung des Prinzen nur dann mit voller 
Billigkeit gefordert werden könnte, „wenn man überhaupt den Grundsatz aufstellen könnte 
und wollte, daß die Stimme des Landes in völliger Freiheit von dem Einflusse sämtlicher 
Prätendenten gehört werden sollte.“ Diesen Grundsatz stellen wir allerdings auf; und wir 
sehen gar nicht ab, wie man überhaupt einen anderen Grundsatz aufstellen könnte, wenn die 
Stimme des Landes überhaupt gehört werden soll. Auch die Kaiserlich Österreichische Re- 
gierung kann bei der Befragung des Landes unmöglich eine andere Absicht gehabt haben. 
Bei der Folgerung aber, welche die Depesche daraus zieht, „daß alsdann auch Preußen und 
Österreich ihre Kommissare und Garnisonen würden zurückrufen müssen“, scheint der Kaiser- 
liche Herr Minister übersehen zu haben, daß die beiden deutschen Mächte sich in einem ganz 
anderen Verhältnisse zu den Herzogtümern befinden, nämlich nicht in dem der Prätendenten, 
sondern in dem der allein berechtigten Landesherren. Die Kaiserlich Österreichische Re- 
gierung wird sich selbst schwerlich zu den Prätendenten rechnen; und wenn die alten Ansprüche 
des brandenburgischen Hauses allerdings in gewissem Sinne den übrigen Erbansprüchen 
koordiniert erscheinen, so findet doch unsere Mitbesetzung der Herzogtümer nicht auf Grund 
dieser Sonderansprüche auf einen Teil des Landes, sondern auf Grund des uns mit Öster- 
reich gemeinsamen landesherrlichen Besitzrechtes statt; und schon die große Zurückhaltung, 
welche wir bisher in der Geltendmachung dieser Ansprüche bewiesen haben, legt Zeugnis 
dafür ab, wie wenig wir daran denken, durch jenes Besitzrecht, welches völkerrechtlicher 
Natur ist, einen Einfluß zu Gunsten unserer dynastischen Ansprüche auszuüben. Wenn daher 
die Kaiserlich Österreichische Regierung nicht wird umhin können, den oben aufgestellten 
Grundsatz als den allein richtigen anzuerkennen, so wird sie auch die Überzeugung gewinnen 
müssen, daß die Entfernung des Erbprinzen von Augustenburg in der Tat mit vollem Recht 
gefordert werden kann und gefordert werden muß. 
Es ist dies eine Forderung, zu welcher jeder einzelne der beiden Mitbesitzer vollkommen 
berechtigt ist. Jeder derselben hat das Recht, Agitationen und Einflüsse, welche gegen den 
gemeinsamen Besitz gerichtet sind, nicht zu dulden. Ehe wir ein solches Recht geltend machen, 
wünschen wir aber eine Verständigung mit der Kaiserlichen Regierung, und wir glauben, daß 
die von uns angeführten Gründe hinreichen werden, um auch sie von der Zweckmäßigkeit 
und Billigkeit der Maßregel zu überzeugen, welche wird ausgeführt werden müssen, sobald 
die Angelegenheit über das Stadium der Ergänzungswahlen hinaus ist. 
Wenn in diesem Punkte eine Einigung erzielt ist, wird es nicht schwer sein, über die 
Eröffnung der getrennten Versammlungen und die denselben zu machenden Vorlagen das 
Geeignete zwischen den beiden Kabinetten festzustellen. Da die Kaiserliche Regierung die- 
Erörterung irgendeines anderen Wahlmodus als desjenigen von 1848 nicht an die Ver- 
sammlungen zu bringen wünscht, so haben auch wir kein Bedenken, als Wahlgesetz zunächst 
nur das von 1848 vorzulegen und die Zustimmung der Versammlungen dazu einzuholen, 
wobei es natürlich den beiden Regierungen unbenommen bleibt, etwaige andere von den 
Ständen selbst ausgehende Wünsche oder Vorschläge in Erwägung und Prüfung zu nehmen. 
Indem ich Ew. pp. ergebenst ersuche, im Sinne dieses Erlasses unsere Anträge bei dem 
Kaiserlichen Kabinett zu wiederholen und angelegentlich zu befürworten, ermächtige ich Sie 
zugleich, von dieser Depesche dem Herrn Grafen von Mensdorff Mitteilung zu machen.
        <pb n="216" />
        202 Dissens Preußens und Österreichs bezüglich Ausweisung des Erbprinzen. 
* 116. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Vertraulich. Berlin, den 24. Mai 1865. 
In der Depesche vom 11. d. M., welche ich Ew. pp. mit meinem Erlaß vom heutigen 
Datum übersende, lehnt der Kaiserliche Herr Minister unsern Antrag auf Entfernung des 
Erbprinzen von Augustenburg einfach ab. In einer anderweitigen vertraulichen Mitteilung 
von demselben Tage, welche ich Ew. pp. in der anliegenden Abschrift ebenfalls vertraulich 
mitzuteilen in der Lage bin, erklärt der Herr Minister, den Fall nicht ausschließen zu wollen, 
„daß der Prinz Friedrich aus eigenem Antriebe es einem gewissen politischen Dekorum an- 
gemessen fände, während der in Aussicht genommenen Wahlen die Herzogtümer zu verlassen, 
um jeden Schein einer beabsichtigten Einflußnahme auf die Stimmung des Landes zu ver- 
meiden.“ Er stellt sodann auch die Möglichkeit  eines noch weiteren Entgegenkommens 
gegen den von uns ausgedrückten Wunsch — also einer bestimmten und bestimmenden Ein- 
wirkung auf den Prinzen für den Fall in Aussicht, daß die Königliche Regierung sich mit 
dem Wiener Kabinett in dem Grundsatz einige, „auch ihrerseits sich jedes einseitigen Ein- 
flusses auf die Wahlen und auf die Beratungen der Landesvertretung zu enthalten“. 
Ew. pp. ersuche ich ergebenst, dem Herrn Grafen von Mensdorff in Bezug hierauf 
folgende vertrauliche Bemerkungen zu machen: 
Zunächst bitte ich Sie hervorzuheben, daß es sich doch in der Tat bei der Anwesenheit 
des Erbprinzen um etwas mehr als ein politisches Dekorum und den Schein eines Ein- 
flusses auf die Stimmung des Landes handelt. Dieser Einfluß wird nicht dem Schein nach, 
sondern wirklich aktiv und in einem Maße geübt, welcher geradezu zur Einschüchterung der 
Privatpersonen und der Beamten wird. Diese sehen in dem von Österreich so offenbar be- 
vorzugten und begünstigten Kandidaten den unvermeidlichen künftigen Landesherrn, und dem 
natürlichen Wunsche, sich mit demselben gut zu stellen, kommt die Umgebung des Herzogs 
selbst durch Drohungen und Verheißungen fördernd entgegen. 
Ob dieser ganz unberechtigte Einfluß fortdauern und namentlich, ob er in dem gegen- 
wärtigen Stadium, wo wir die Stimme des Landes und nicht die einer Partei hören wollen, 
geübt werden soll: das können wir nicht von dem Gefühl des Prätendenten für das politische 
Dekorum, auf welches der Kaiserliche Herr Minister hindeutet, abhängig machen. Ich habe 
schon in meinem anderweiten zur Mitteilung bestimmten Erlaß darauf hingewiesen, daß jede 
der beiden gemeinsam besitzenden Mächte das Recht hat, dieser Agitation entgegenzutreten 
und das Aufhören derselben und die Entfernung des Prätendenten aus einem Lande zu ver- 
langen, über welches sie die Souveränität nur mit ihrem Mitbesitzer teilt. Ich ersuche 
Ew. pp., dies dem Herrn Grafen von Mensdorff gegenüber noch mündlich mit aller Ent- 
schiedenheit hervorzuheben und zu betonen, daß prinzipiell nicht die Ausweisung, sondern die 
Anwesenheit des Erbprinzen die gemeinsame Zustimmung der beiden Mächte erfordert — 
eine Zustimmung, welche wir unsererseits entschieden versagen. Wir haben es vorgezogen, 
eine Verständigung mit der Kaiserlichen Regierung herbeizuführen und dabei die Gründe 
der Billigkkeit und Zweckmäßigkeit vorangestellt; aber wir sind eventuell berechtigt, unser in 
der Mitsouveränität begründetes Recht geltend zu machen und die Ausweisung des Präten- 
denten positiv zu fordern und mit den uns zu Gebote stehenden Mitteln durchzuführen. 
Der Kaiserliche Herr Minister wird aus der Art, wie Ew. pp. die ganze Frage behandeln, 
den Gesamteindruck entnehmen müssen, daß wir uns der Folgen, welche die Ausübung unserer 
Berechtigung haben kann, bewußt sind, und vor denselben nicht zurückscheuen.
        <pb n="217" />
        Vereidigung der Beamten in den Herzogtümern? Keine Wahlbeeinflussungen. 203 
Einen andern Punkt wünsche ich, daß Ew. pp. einstweilen vorsichtig zur Sprache 
bringen. 
Es ist dies die Stellung des Beamtenstandes in den Herzogtümern, unter welchem, wie 
ich oben bemerkt habe, hauptsächlich die Einwirkungen der Augustenburgischen Agitation sich 
geltend machen. Die letztere hat aber in demselben nur einen so fruchtbaren Boden finden 
können, weil den Beamten ein festes und bestimmtes, ihr Gewissen verpflichtendes Band 
der Treue fehlt. Des Eides der Treue gegen ihren früheren Landesherrn sind sie durch 
König Christian IX. entlassen; den gegenwärtigen berechtigten Beherrschern des Landes 
haben sie keinen Eid geleistet. Die von den Kommissaren bei ihrer Übernahme der Ver- 
waltung in Holstein geforderte Erklärung über ihre Unterwerfung hat dieses Band nicht er- 
setzen können, um so mehr, da sie nicht einmal mit Strenge durchgeführt ist. Daraus ist es 
erklärlich, daß ein großer Teil der Beamten sich nicht als Beamte der beiden deutschen 
Souveräne, sondern als Beamte des Augustenburgischen  Prätendenten als ihres vermeint- 
lichen künftigen Landesherrn ansehen und betragen. Dies geht bis in die höchsten Behörden, 
in die Landesregierung hinein. Es ist das ein Zustand, der dem Rechte der beiden Souve- 
räne geradezu widerspricht, und dem nur dadurch abgeholfen werden kann, daß die Beamten 
für diese Souveräne in Eid und Pflicht genommen werden — was streng genommen gleich 
nach dem Abschluß des Friedens und der Entlassung von seiten König Christians hätte ge- 
schehen sollen, und nur durch die unnötigerweise in die Länge gezogenen Verhandlungen über 
die Räumung Holsteins von den Exekutionstruppen verhindert worden ist. Es wäre dadurch 
den Beamten selbst viel Verwirrung und Irrtum erspart worden. Wir finden aber auch 
jetzt noch einen solchen Akt erforderlich, wenn nicht vor Berufung der Stände eine volle 
Verständigung beider Mächte erreicht wird. Ich wünsche, daß Ew. pp. diesen Gedanken 
einstweilen vertraulich in Anregung bringen, was um so weniger Bedenken haben kann, als 
es klar zu Tage liegt, daß hierbei keine Bevorzugung  des einen oder andern Teils stattfinden 
kann, sondern die Stellung beider Souveräne dazu eine ganz gleiche ist. 
Was endlich den am Schluß der Depesche hervorgehobenen Grundsatz der Enthaltung 
von jedem einseitigen Einfluß auf die Wahlen und die Beratungen der Landesvertretung 
betrifft, so vermag ich nicht zu erkennen, wie es darüber noch einer Einigung zwischen uns 
und dem Kaiserlichen Kabinett bedürfen sollte. Wir haben nicht die Absicht, einen Einfluß 
auf die Wahlen auszuüben in einem Augenblicke, wo wir fremde Einflüsse abzuwehren 
bestrebt sind. Auch für die Beratungen der Versammlung fordern wir volle 
Freiheit, solange dieselben nicht in Akte ausarten, welche eine tatsächliche Auflehnung gegen 
die beiden rechtmäßigen Souveräne, durch Anerkennung einer unberechtigten fremden Souve- 
ränität enthalten würden. An dem Recht und der praktischen Notwendigkeit auch einseitiger 
Mitteilungen an die Versammlung in denjenigen Punkten, über welche wir uns nicht 
mit Österreich zu einem gemeinsamen Programm geeinigt haben werden, halten wir fest; es 
wird aber in diesen Mitteilungen kein andrer Einfluß liegen, als die legitime Wirkung, 
welche die offene Darlegung und Diskussion von Ansichten und Auffassungen und die ein- 
fache Aufklärung tatsächlicher Verhältnisse an und für sich immer haben muß, und auf welche 
die Kaiserlich Österreichische Regierung ebenfalls nicht verzichten wird. 
Wenn daher der Herr Graf von Mensdorff die österreichische Mitwirkung zur Ent- 
fernung des Erbprinzen nur von der Anerkennung jenes Grundsatzes abhängig macht, so 
sehen wir nicht ein, was ihn abhalten könnte, dieselbe zu gewähren.
        <pb n="218" />
        204 Förmlicher Handelsvertrag mit Italien oder protokollarisches Abkommen? 
Ew. pp. ersuche ich ergebenst, sich gegen den Kaiserlichen Herrn Minister im Sinne dieses 
Erlasses auszusprechen, von welchem ich noch ausdrücklich bemerke, daß er nicht zur Mit- 
teilung bestimmt ist. 
117. Runderlaß an die Missionen bei den Zollvereinsstaaten. 
[Kanzleikonzept.]                                                                                                                                

Zwar hatte Bismarck schon in dem Erlaß an Graf Usedom vom 24. Dezember 1864 (siehe Nr. 40) dem Wunsche Ausdruck gegeben, zu einer vertragsmäßigen Regelung der Handelsbeziehungen Italiens zu Preußen und den übrigen Zollvereinsstaaten zu gelangen. Aber bei der ausschlaggebenden Bedeutung, die in den folgenden Monaten für Preußen die Gestaltung des Verhältnisses zu Österreich gewann, schien es zweckmäßig, die Beziehungen zu Italien zunächst noch in der Schwebe zu erhalten. In dem Maße nun, als sich das Verhältnis zwischen den beiden deutschen Mächten verschlechterte, gewann die Stellung zu Italien erhöhte Bedeutung. So regte Bismarck in einem Erlaß an Graf Usedom vom 6. Mai (siehe Nr. 105) erneut die Anknüpfung von Verhandlungen an, wobei er es Italien freistellte, ob es den Abschluß lieber in der Form eines förmlichen Vertrages, der auch für die Zollvereinsstaaten die noch nicht von allen Seiten erfolgte förmliche Anerkennung des Königreichs Italien in sich schloß, oder in der minder feierlichen Form eines protokollarischen Abkommens vollzogen sehen wolle. Italien legte begreiflicherweise auf die erstere Form großes Gewicht, was Bismarck in einer kurzen Runddepesche vom 25. Mai zur Kenntnis der Zollvereinsregierungen brachte. Eine von dem italienischen Gesandten in Berlin Comte de Barrel am 22. Mai überreichte Note erklärte die Form eines förmlichen Vertrages sogar für eine conditio sine qua non. 
Berlin, den 31. Mai 1865. 
In meiner Zirkulardepesche vom 26. d. M., betreffend die Handelsverhältnisse zu 
Italien, habe ich Ew. pp. vorläufig von dem mit der italienischen Regierung stattgehabten 
Austausch der Ansichten Mitteilung gemacht. Mit Bezugnahme hierauf beehre ich mich, 
nach eingegangenen weiteren Nachrichten aus Turin folgendes ergebenst zu bemerken. 
Die italienische Regierung hat die verschiedenen Formen, in welchen das Abkommen 
getroffen werden könnte, erwogen und nach dem Ergebnis dieser Erwägung die Form eines 
Handelsvertrages mit dem Zollverein als die für Italien allein annehmbare bezeichnet; die 
gedachte Regierung glaubt auf den von uns angeregten Vorschlag, durch ein mit uns zu ver- 
einbarendes Protokoll einen modus vivendi herzustellen, nicht eingehen zu können, sondern 
nur auf einen Vertrag, welcher die Anerkennung entweder zur Vorbedingung oder im Ge- 
folge haben müsse, im letzteren Falle also derart, daß die Ausführung an die Anerkennung 
gebunden sei. Das Kabinett von Turin hält es mit seiner Würde und mit seiner Stellung 
im eigenen Lande nicht für vereinbar, das Abkommen mit dem Zollverein in anderer Form 
abzuschließen, als solches mit England, Frankreich und anderen Staaten geschehen sei; es 
hat namentlich darauf hingewiesen, daß das Parlament in keinem Falle seine Genehmigung 
zur Ausführung eines Abkommens mit Staaten geben würde, welche Italien nicht aner- 
kennen und doch Vorteil aus ihm ziehen wollten; u[nd] daß die Reg[ierung] es nicht auf sich 
nehmen könne, mit einem dahin gehenden Vorschlage vor das ital[ienische] Parlament zu 
treten.¹ 
Die vorstehend dargelegte Ansicht der italienischen Regierung findet ihre Bestätigung 
in einer Note, welche Graf Barral mir in diesen Tagen übergeben hat, und die ich ab- 
schriftlich beilege.² 
Die Bedeutung und Wichtigkeit der Handelsbeziehungen des Zollvereins zu Italien ist 
unverkennbar; es gehen uns täglich Berichte zu, welche beklagen, daß die kommerziellen 
     
1 Der letzte Nebensatz: „u[nd] daß die Reg[ierung] ..." eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
2 Siehe den Text in: Das Staatsarchiv, IX. 269.
        <pb n="219" />
        Oldenburgs Einspruch gegen die Augustenburgische „Nebenregierung“. 205 
Verbindungen mit jenem Lande im Abnehmen seien, und welche darauf dringen, daß zur Vor- 
beugung weiteren Verfalles derselben auf die Gleichstellung der vereinsländischen Erzeug- 
nisse bei der Einfuhr in Italien mit den Erzeugnissen der meistbegünstigten Nationen ohne 
Zögern hingewirkt werden möge. Die Erzeugnisse konkurrierender Länder nehmen den 
Markt in Beschlag, und es ist mit Grund zu besorgen, daß ein Vorgang sich wiederhole, 
welcher sich in Spanien zugetragen hat, wo noch jetzt die Folgen der früheren, aus dem 
Mangel staatlicher Anerkennung entsprungenen Hemmungen des Verkehrs für den Handel 
und Gewerbefleiß des Zollvereins fühlbar sind. Ich darf mich für heut enthalten, hier näher 
auf die Darlegung der materiellen Nachteile einzugehen, und es wird einer näheren Begrün- 
dung derselben auch kaum bedürfen; inzwischen behalte ich mir vor, eine noch in der Aus- 
arbeitung begriffene Zusammenstellung darüber zu Ihrer gefälligen Kenntnis zu bringen. 
Aus obigen Bemerkungen ergibt sich, in wie dringender Weise für alle Zollvereins- 
staaten die Notwendigkeit obwaltet, die gesamte Lage der Sache in sorgsame Erwägung zu 
nehmen und die Frage nach allen Richtungen einer eingehenden Berücksichtigung und 
Prüfung zu unterziehen. 
Ew. pp. wollen sich deshalb ohne Verzug hiernach gegen die dortige Regierung ge- 
fälligst äußern, auch, wenn es gewünscht wird, Abschrift gegenwärtiger Depesche mitteilen 
und dabei die obige Note des Grafen Barral übergeben. 
Über die Aufnahme dieser Eröffnung bitte ich demnächst um gefällige Anzeige. 
Das Staatsarchiv, IX, 267 f. 
*118. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Am 22. Mai hatte die oldenburgische Regierung eine identische Note an die beiden 
deutschen Mächte gegen die angebliche Augustenburgische Nebenregierung  in den Elbherzogtümern 
gerichtet und um Wahrung der Parität ersucht. Siehe den Text der Note in Schultheß, 
Europäischer Geschichtskalender, Jg. 1865, S. 75 f. 
Vertraulich. Berlin, den 8. Juni 1865. 
Ew. pp. habe ich unter dem 29. v. M. die Verwahrung mitgeteilt, welche Seine König- 
liche Hoheit der Großherzog von Oldenburg unter dem 22. v. M. in betreff der von den 
beiden deutschen Mächten kundgegebenen Absicht der Berufung einer schleswig-holsteinschen 
Landesvertretung durch seine Ministerialresidenten an den Höfen von Berlin und Wien 
hat abgeben lassen. 
Dieser Schritt eines deutschen Bundesfürsten, durch welchen er gegen eine einseitige 
Verfügung über seine Rechte seitens der Landesvertretung protestiert und diese Schritte¹ 
zugleich unter den Schutz der beiden Großmächte stellt, gewinnt eine um so größere Be- 
deutung dadurch, daß der Großherzog bisher, wie in dem betreffenden Schriftstück bemerkt 
ist, in der Tat von jeder Agitation zu Gunsten seiner Ansprüche ferngeblieben ist; und die 
beiden Mächte werden um so weniger umhin können, seiner jetzigen offenen und vertrauens- 
vollen Berufung an ihre Loyalität zu entsprechen. 
Wir sind noch nicht in der Lage, ein bestimmtes Urteil über den rechtlichen Nachweis 
der Begründung und die Ausdehnung der oldenburgischen Ansprüche aufzustellen. Aber 
wir haben in dem bisherigen Gange der Untersuchungen über die Erbfolgefrage nichts ge- 
1 Statt „Schritte“ muß es wohl heißen: „Rechte“.
        <pb n="220" />
        206 Bismarck tritt für Oldenburgs Forderungen ein. 
funden, was uns berechtigen könnte, über dieselben hinwegzugehen oder ihnen eine geringere 
Bedeutung beizulegen als anderen Erbansprüchen auf Teile oder auf das Ganze der Herzog- 
tümer, welche auf das ältere Recht gegründet werden, sofern dieses nicht durch das Aner- 
kenntnis der neueren, durch das Gesetz vom 31. Juli 1853 festgestellten Thronfolge als 
beseitigt angesehen wird. Wir haben vielmehr durch alle bisherigen Ausführungen nur 
unsere Überzeugung bestätigt gefunden, daß, wenn nicht einfach dieses neuere Recht, wonach 
Preußen und Österreich allein legitime Ansprüche besitzen, zur Anwendung kommen soll, die 
älteren Rechtsverhältnisse so wenig klar sind, daß selbst ein Gericht, falls ein solches vor- 
handen wäre, einen entscheidenden Anspruch auf das Ganze keinem der Prätendenten würde 
zuerkennen können, und daß daher, wenn nicht eine widernatürliche Zerreißung der Herzog- 
tümer stattfinden, oder eine dauernde und für die Zukunft mit neuen Verwicklungen 
drohende Rechtsunsicherheit bleiben soll, eine Ausgleichung der verschiedenen Ansprüche ein- 
treten müsse. Eine solche Ausgleichung würden auch die beiden besitzenden Mächte, selbst 
wenn sie ihre eigenen Rechte als die allein noch begründeten ansehen, in ihrem eigenen 
Interesse wie in dem des Landes wünschenswert finden, mögen sie nun diese Rechte einem 
Dritten übertragen oder sie selbst ausüben. Sie kann in einem freiwilligen Verzicht oder in 
einer Entschädigung und Abfindung der anderen Berechtigungen gesucht werden, und es 
wird unseres Erachtens, ehe die beiden Souveräne sich für den einen oder den andern der 
Prätendenten entscheiden, diese Frage ernstlich in Betracht zu ziehen sein. Es wird die- 
selbe namentlich auch einen Gegenstand der Erwägung der schleswig-holsteinschen Landes- 
vertretung bilden müssen, in deren wesentlichstem Interesse es liegt, jener Rechtsunsicherheit 
ein für allemal ein Ende gemacht zu sehen, welche aus dem Festhalten anderer Rechts- 
ansprüche auch nach einer ihren eigenen Wünschen entsprechenden Entscheidung entspringen 
würde. 
Die Aufgabe der beiden Regierungen von Preußen und Österreich wird es sein, die 
Versammlung auf alle diese Punkte hinzuweisen. Sie werden zu sorgen haben, daß allen 
Ansprüchen eine gleiche unparteiische und eingehende Würdigung zuteil werde; aber sie 
werden eben darum auch auf alle dabei in Betracht kommenden Momente hinweisen und 
auf die Folgen aufmerksam machen müssen, welche sich aus der Entscheidung der Versamm- 
lung für die eine oder die andere Seite ergeben. 
Daß diese Entscheidung nicht eine absolute sein könne, und daß daher die von Seiner 
Königlichen Hoheit dem Großherzog im voraus eingelegte Verwahrung gegen jeden unbe- 
rechtigten Akt, welchen die zu berufende Versammlung in Beziehung auf die Frage der 
Erbfolge vornehmen könnte, eine durchaus begründete sei, darüber glauben wir mit dem 
Kaiserlichen Kabinett uns ebensosehr im Einverständnis zu finden, wie wir nach den Äuße- 
rungen des Herrn Grafen von Mensdorff gegen Ew. pp. bei ihm den festen Willen voraus- 
setzen dürfen, in Gemeinschaft mit uns einem jeden solchen Versuche der Versammlung zu 
einseitiger Proklamation eines Prätendenten und zur Verfügung über Rechte Dritter mit 
Ernst und Entschiedenheit entgegenzutreten. 
Die in dem vorliegenden oldenburgischen Schriftstück enthaltenen Bemerkungen aber 
haben uns nur von neuem in der Überzeugung bestärkt, wie wohl begründet und der Gerech- 
tigkeit entsprechend unser wiederholtes Dringen auf die Entfernung der bisher in den Herzog- 
tümern nur zu sehr geduldeten Parteieinflüsse war. Seine Königliche Hoheit der Groß- 
herzog von Oldenburg fordert die Beseitigung so anormaler Zustände namentlich in dem 
gegenwärtigen Augenblick der Vorbereitungen zu einer Versammlung, welche unbeirrt von 
Parteieinflüssen die Stimme des Landes zum Ausdruck bringen soll, als sein gutes Recht;
        <pb n="221" />
        Preußisch-österreichisches Einverständnis bezüglich der schleswig-holsteinschen Wahlen. 207 
und wir sehen nicht ein, wie die beiden Regierungen sich dieser Forderung entziehen sollen, 
ohne die Rücksichten gegen einen Bundesfürsten zu verletzen. Wir unsererseits sind nicht im- 
stande, die in dieser Beziehung von Oldenburg angeführten Tatsachen und die daraus ge- 
zogenen Folgerungen zu widerlegen; und wir vermögen keinen anderen Weg, um der For- 
derung des Großherzogs gerecht zu werden, aufzufinden, als die Ausführung der von uns 
wiederholt beantragten Entfernung des Erbprinzen von Augustenburg und seiner zu einer 
förmlichen Regierung konstituierten Umgebung aus dem Lande. Ich kann nicht zweifeln, 
daß auch das Kaiserliche Kabinett aus der oldenburgischen Mitteilung Veranlassung ge- 
nommen habe, diese Frage gegenüber dem durch die letztere gegebenen neuen Momente in 
ernste Erwägung zu ziehen. 
Ew. pp. ersuche ich ergebenst, den Inhalt dieser Depesche zum Gegenstande einer ein- 
gehenden Besprechung mit dem Herrn Grafen von Mensdorff zu machen, und ermächtige 
Sie auch, ihm dieselbe mitzuteilen. 
*119. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden. Rats Abeken.] 
In einer Depesche an Graf Karolyi vom 1. Juni hatte Graf Mensdorff erneut seine 
Auffassungen in der Frage der Berufung der schleswig-holsteinschen  Stände niedergelegt. Sie 
akzeptierte schließlich den preußischen Standpunkt, ohne jedoch in der Frage der Entfernung des 
Erbprinzen von Augustenburg aus den Herzogtümern entgegenzukommen. 
Berlin, den 13. Juni 1865. 
Ew. pp. ist die Depesche bereits bekannt, welche der Kaiserlich Österreichische Herr 
Minister unter dem 1. d. M. an den Herrn Grafen Karolyi gerichtet hat, um der Auffassung 
des Kaiserlichen Kabinetts über den Modus der Berufung einer schleswig-holsteinschen 
Landesvertretung, namentlich in Bezug auf den vermittelnden Übergang durch die bestehen- 
den Stände der Verfassung von 1854 einen definitiven Ausdruck zu geben. Da das Kaiser- 
liche Kabinett sich schließlich bereit erklärt, unseren Vorschlägen in dieser Beziehung beizu- 
stimmen, so glaube ich die Sache, deren Beschleunigung in Wien so sehr gewünscht wird, 
nicht zu fördern, wenn ich noch auf eine theoretische Erörterung der verschiedenen Gesichts- 
punkte, welche die Depesche vom 1. Juni hervorhebt, eingehen wollte. Wir schlagen dem 
Kaiserlichen Kabinett nunmehr vor, die Kommissare der beiden Regierungen ohne Verzug 
mit der Einleitung der für die Ergänzungswahlen erforderlichen Schritte zu beauftragen; 
und ich habe Freiherrn von Zedlitz mittels des in Abschrift anliegenden Erlasses¹ ange- 
wiesen, sich hierüber mit seinem österreichischen Kollegen zu verständigen und, sobald dem 
letzteren entsprechende Weisung zugekommen sein wird, unverzüglich die geeigneten Maß- 
regeln zu treffen, deren nach den gesetzlichen Bestimmungen zu ordnendes Detail den Kom- 
missaren überlassen bleiben kann. 
Indem ich über das in diesem Punkte erreichte Einverständnis meine lebhafte Befrie- 
digung aussprechen darf, muß ich ebensosehr bedauern, daß dies nicht in gleichem Maße in 
betreff des zweiten, in der Depesche vom 1. Juni berührten Punktes der Fall ist, nämlich 
in betreff der von uns geforderten Beseitigung des durch die Anwesenheit des einen Prä- 
tendenten in Kiel und durch die von ihm eingerichtete wirkliche Nebenregierung ausgeübten 
unberechtigten Einflusses. Die Depesche des Herrn Grafen von Mensdorff macht keinen 
Versuch, die Existenz dieses Einflusses, welcher in der Tat offenkundig ist, zu bestreiten; und 
1 Hier nicht abgedruckt.
        <pb n="222" />
        208. Preußen fordert Beseitigung der Kieler „Nebenregierung“. 
wenn derselbe sich nicht ableugnen läßt, so müssen wir mit Recht fragen, ob das Kaiserliche 
Kabinett — auch selbst, wenn es uns gegenüber noch mehr, als es dies bisher getan, den 
Erbprinzen von Augustenburg als seinen Kandidaten für das künftige Definitivum be- 
zeichnen wollte — diese Nebenregierung während des gegenwärtigen Provisoriums billigen 
könne? Solange die beiden Souveräne keinen der Prätendenten anerkannt oder eingesetzt 
haben, sind sie selbst die allein Berechtigten, und die Ausübung jeder anderen Autorität ist 
eine Auflehnung gegen ihre Rechte. Wir müssen daher auch den Bemerkungen des Herrn 
Grafen von Mensdorff gegenüber vollständig daran festhalten, daß jede der beiden Mächte 
für sich das Recht habe, Agitationen und Einflüsse nicht zu dulden, welche gegen den ge- 
meinsamen Besitz gerichtet sind; und wir vermögen nicht einzusehen, welche Folgerungen 
aus diesem Satz gezogen werden könnten, die wir nicht willig akzeptierten. Im Gegenteil 
würde aus der Umkehr dieses Satzes folgen, daß auch einem tatsächlichen Angriff oder 
Widerstande von keiner der beiden Mächte begegnet werden dürfte, solange die andere nicht 
dieser Abwehr ausdrücklich zustimmte. Ich bedauere hinzufügen zu müssen, daß ein den tat- 
sächlichen Widerstand anbahnender Zustand schon jetzt in mancher Beziehung dadurch ein- 
getreten ist, daß die Bestrebungen des preußischen Kommissars, den in den Vereinen und 
selbst in den Behörden sich geltend machenden Einflüssen der organisierten Kieler Regierung 
ein Ziel zu setzen und eine gerechte und strenge Handhabung der Rechte der beiden Sou- 
veräne zu sichern, fortwährend gelähmt und gehindert worden sind. Die Beseitigung dieses 
Zustandes fordern wir in der Tat als unser Recht; und die neulich von Seiner Königlichen 
Hoheit dem Großherzog von Oldenburg nach Wien sowohl wie hierher gerichtete Mit- 
teilung² hat uns nur eine neue Mahnung daran sein müssen, diese Forderung nicht aufzu- 
geben. Wir können nicht umhin, den Anspruch Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs 
auf eine völlige Parität bis zum Austrag der Sache selbst als berechtigt anzuerkennen; und 
wir achten die beiden Souveräne, unter deren Schutz ein deutscher Bundesfürst seine Rechte 
stellt, gleichmäßig verpflichtet, dies Vertrauen nicht zu täuschen. Auf welche [andere] Weise 
aber jene Einflüsse gründlich beseitigt werden könnten, als durch die vollständige Auflösung 
und Entfernung des sogenannten Kieler Hofes — eine im Lande selbst geltende Bezeichnung, 
welche allein schon hinreicht, um die Bedeutung jenes Kreises zu charakterisieren — welcher 
den leitenden Mittelpunkt der Agitation bildet, vermögen wir nicht einzusehen; und wir 
ersuchen daher im Interesse der einfachsten Grundsätze der Gerechtigkeit und Billigkeit die 
Kaiserlich Österreichische Regierung noch einmal, sich zu diesem Zweck mit uns zu einem 
ernsten und eindringlichen Schritt zu verbinden, welcher seines Erfolges sicher nicht ver- 
fehlen wird. 
Ew. pp. sind ermächtigt, diesen Erlaß dem Herrn Grafen von Mensdorff mitzuteilen; 
und ich ersuche Sie ergebenst, die in demselben niedergelegten Betrachtungen noch mündlich 
in eindringlicher Weise zu unterstützen. 
*120. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.]¹ 
In einer ausführlichen Depesche an den Grafen Karolyi vom 5. Juni hatte Graf Mens- 
dorff nochmals die dringende Notwendigkeit vorgestellt, der Unklarheit und Verworrenheit in 
welcher sich die Schleswig-Holsteinsche Frage befand durch ein endliches Einverständnis zwischen 
den beiden deutschen Mächten ein Ende zu setzen. In dem Vorschlage, die Stände der Herzog- 
   
2 Vgl. Nr. 118. 
1 Das Konzept trägt den Vermerk von Bismarcks Hand: „V[on] S[eine]r M[ajestät] genehmigt".
        <pb n="223" />
        Neue österreichische Anregung zu direkter Einigung mit Preußen. 209 
tümer zu berufen, dem Graf Mensdorff von Anfang an nur widerstrebend nähergetreten war, wollte er jetzt nicht mehr die Möglichkeit einer annehmbaren Lösung erblicken. So kam er auf die Notwendigkeit einer direkten Einigung zwischen Österreich und Preußen sowohl in der Frage, welchem von den beiden vorhandenen Prätendenten der Vorzug zu geben sei, als in der 
Frage der preußischen Spezialbedingungen zurück. Auch jetzt wollte Graf Mensdorff von einer faktischen Mediatisierung der Herzogtümer im Sinne der preußischen Februarforderungen nichts wissen; immerhin ließ er durchblicken, daß, wenn auch bezüglich der Regelung der für Preußen 
besonders wichtigen  Militärverhältnisse das letzte Wort dem Deutschen Bunde vorbehalten 
bleiben müsse, Österreich  doch zu einem Entgegenkommen  über das am 5. März skizzierte Maß 
(vgl. die Vorbemerkung zu Nr. 79) sich bereit finden lassen würde. Dafür drängte Graf 
Mensdorff nun wieder auf die Anerkennung  des Augustenburgers. 
Berlin, den 16. Juni 1865. 
Ew. pp. finden in der Anlage Abschrift einer Depesche, welche der Herr Graf von 
Mensdorff unter dem 5. d. M. an den Kaiserlichen Herrn Gesandten am hiesigen Hofe 
gerichtet hat, und welche letzterer, ungeachtet ihres streng vertraulichen Charakters, in 
meinen Händen zu lassen ermächtigt ist. 
Diese vertrauensvolle Mitteilung verpflichtet mich zu aufrichtigem Danke gegen den 
Herrn Grafen, und zugleich zu ebenso offener Mitteilung der Betrachtungen, welche die- 
selbe in mir hervorgerufen hat. 
Der Kaiserliche Herr Minister bezeichnet selbst diesen Schritt als aus dem lebhaften 
Wunsche hervorgegangen, zu einem endlichen Einverständnis mit uns zu gelangen. Meine 
wiederholten Äußerungen gegen Ew. pp. haben keinen Zweifel darüber lassen können, daß 
wir diesen Wunsch nicht minder lebhaft hegen, als er in Wien empfunden wird. Wir sind 
von Anfang an der Überzeugung gewesen, daß die direkte und unmittelbare Verständigung 
zwischen den beiden Mächten der richtige Weg zu einer befriedigenden Lösung der Frage 
sei; und wir glauben auch noch, daß, wenn dieselbe erreicht werden kann, alle Schwierig- 
keiten und Hindernisse von selbst in nichts zerfallen werden. Wenn der Herr Minister den 
gegenwärtigen Zustand als einen unklaren und verworrenen bezeichnet, dessen Schäden zum 
vollen Ausbruche zu gelangen drohten, so kann ich dies nur dem Umstande zuschreiben, daß 
jener Weg durch die Einmischung von Elementen verlassen worden ist, welche wir selbst von 
der Frage fernzuhalten wünschten. 
Die Stellung der beiden Mächte nach dem Wiener Frieden war eine sehr klare und ein- 
fache. Ihr Besitzrecht war unbestreitbar; und die Ausübung desselben durch eine wohl- 
wollende und unparteiische Verwaltung der Herzogtümer lag nach den Wirren der letzten 
Zeit im eigenen Interesse der letzteren, während sie den beiden Regierungen volle Zeit 
zu einer Verständigung untereinander ließ. Die Duldung einer einseitigen Parteiagitation 
in den Herzogtümern und der Versuch einer Einmischung seitens anderer deutschen Regie- 
rungen durch Schritte am Bundestage, welchen die Kaiserliche Regierung zu unserem Be- 
dauern ihre Unterstützung nicht versagte, hat leider diese Stellung getrübt und erschwert. 
Wir selbst haben während dieser Zeit wiederholte Versuche gemacht, um die notwen- 
digen Vorbedingungen der Entscheidung herbeizuführen. In der Depesche vom 22. Februar 
d. J. haben wir die Modalitäten formuliert, unter welchen wir in der Konstituierung 
eines selbständigen Staates eine für uns und für die Herzogtümer selbst ungefährliche 
Lösung erblicken könnten, und haben dafür zunächst die Mitwirkung Österreichs zu ge- 
winnen gesucht. Als uns diese versagt wurde, haben wir den Vorschlag gemacht, uns die 
Verständigung mit dem künftigen Landesherrn zu überlassen, und auf die Bürgschaften hin- 
gewiesen, welche wir durch die Befragung einer Landesvertretung für die wirkliche Aus- 
führung erlangen zu können glaubten. Wir haben zugleich die Personenfrage als eine 
V 14
        <pb n="224" />
        210 Bismarck vermißt bestimmte Gegenvorschläge Österreichs. 
für uns noch offene bezeichnet und an das Kaiserliche Kabinett die Anfrage gerichtet, ob 
es zur gemeinschaftlichen Einsetzung desjenigen Prätendenten bereit sei, welcher, wenn ein- 
mal auch nach seiner Ansicht ein absolutes Recht nicht nachweisbar, die sichersten Garantien 
in politischer Hinsicht zu bieten vermöge? 
In beiden Punkten, sowohl was die staatsrechtliche Stellung der Herzogtümer als was 
die Person des Souveräns betrifft, stehen wir noch vor der ungelösten Frage; und auch die 
gegenwärtige Depesche des Herrn Grafen von Mensdorff behandelt sie als solche. 
In betreff des ersten Punktes verkennt das Kaiserliche Kabinett nicht, was wir 
unsererseits offen ausgesprochen haben, daß die Stellung Preußens vermöge seiner geo- 
graphischen Lage zu den Herzogtümern eine andere ist als die Österreichs; und es hat sich 
daher bereit erklärt, für Preußen gewisse Vorteile und besondere Rücksichten zuzugestehen, 
welche es nur durch den Bundesrahmen begrenzt wissen will. Aber diese allgemeine Ver- 
sicherung hat bisher zu einer Förderung der Sache selbst nicht geführt; und die Verhand- 
lungen darüber haben seit der Mitteilung des Grafen von Mensdorff vom 5. März ruhen 
müssen, weil wir darin jede bestimmte Formulierung von Gegenvorschlägen auf unsere Aus- 
führungen vom 22. Februar vermißten. Die Hinweisung auf den Rahmen der bundes- 
rechtlichen Verhältnisse gibt keinen positiven Anhaltspunkt, da wir darin eine genaue 
Grenze nicht zu erkennen vermögen und in unseren eigenen Anforderungen keinen Wider- 
spruch mit denselben erblicken. Wie sollte z. B. die Verschmelzung des Verkehrswesens 
der Herzogtümer mit dem unsrigen mit den bundesrechtlichen Bestimmungen nicht vereinbar 
sein, da ein ähnliches Verhältnis bereits seit langer Zeit in mehreren Bundesstaaten be- 
steht? Ebenso würde es schwer sein, nachzuweisen, daß die von uns vorgeschlagenen mili- 
tärischen Einrichtungen die Herzogtümer hindern würden, ihren Bundespflichten in dieser 
Beziehung zu genügen oder auch nur den freilich mangelhaften Bestimmungen der Bundes- 
Kriegsverfassung zu entsprechen. Wir haben die Modalitäten, welche uns als die richtigen 
erschienen, entwickelt; wir würden es nicht abgelehnt haben, andere Modalitäten in Er- 
wägung zu ziehen, und würden auch jetzt noch dazu bereit sein. Aber wir müssen alsdann 
bestimmtere und positivere Vorschläge erwarten, als sie uns bis jetzt vorliegen; denn daß 
die oben erwähnten allgemeinen Andeutungen uns ebensowenig genügen können als die in 
der gegenwärtigen Depesche vom 5. Juni enthaltene Ausführung einzelner Punkte wie des 
Hafens von Kiel, der Garnison von Rendsburg und der maritimen Verhältnisse, werden Ew. 
pp. leicht erkennen. Es kann nur auf einem Mißverständnis beruhen, wenn der Herr 
Graf von Mensdorff glaubt annehmen zu dürfen, daß Preußen auf eine militärische Kon- 
vention, welche die Wehrhaftigkeit der Herzogtümer und die Gleichförmigkeit ihrer mili- 
tärischen Einrichtungen zu sichern bestimmt ist, im Grunde keinen Wert zu legen habe. 
Wenn er aber über diesen Gegenstand dem Deutschen Bunde das letzte Wort vorbehalten 
zu müssen glaubt, so müssen wir uns dagegen verwahren, daß Modalitäten und Einrichtun- 
gen, welche innerhalb der allgemeinen Bundespflichten lediglich zur Entscheidung der die 
volle Militärhoheit ausübenden Souveräne stehen, vor das Forum des Bundes gezogen und 
zur Entscheidung der Majorität gestellt werden. 
Ich kann daher nur wiederholen, daß wir nicht in der Lage sind, unsererseits Ab- 
änderungen unserer Vorschläge vom 22. Februar anzubieten, sondern daß wir vielmehr von 
der Kaiserlichen Regierung bestimmtere Gegenvorschläge in dieser Richtung erwarten. 
In betreff der Frage über die Person des künftigen Souveräns hat allerdings das 
Wiener Kabinett eine bestimmtere Erklärung insofern abgegeben, als es den Erbprinzen
        <pb n="225" />
        Preußens Voraussetzungen für direkte Einigung mit Österreich. 211 
von Augustenburg als denjenigen Prätendenten bezeichnet hat, dem es mit Rücksicht nicht 
auf ein vorwiegend nachgewiesenes Recht, sondern auf die ihm scheinbar zur Seite stehende 
Anerkennung im Lande und in Deutschland am meisten geneigt sein würde, seine eigenen 
Rechte zu übertragen. Wir haben es vermieden, den Großherzog von Oldenburg unserer- 
seits als einen bestimmten Gegenkandidaten aufzustellen, obwohl wir uns überzeugt halten, 
daß seine Ansprüche wenigstens auf einen Teil der Herzogtümer besser begründet sind wie 
die Augustenburgischen, und obwohl wir nicht verkennen können, daß die ganze Stellung 
desselben mehr Bürgschaften für ein konservatives Regiment in dem neuen Staate und für 
eine gesicherte Zukunft des letzteren darzubieten scheint als die Einsetzung des in eine 
beklagenswerte und schwer zu lösende Verbindung mit der deutschen Demokratie getretenen 
Erbprinzen von Augustenburg. Es gereicht uns zur Befriedigung, in der gegenwärtigen 
Depesche vom 5. Juni einen entschiedenen Widerspruch gegen die oldenburgische Kandida- 
tur nicht zu finden. Aber wir vermissen auch jetzt noch eine bestimmtere Äußerung, welche 
uns Grund zu der Hoffnung geben könnte, auf der Basis dieser Kandidatur eine Verständi- 
gung zu erreichen; und ich kann nicht umhin, es auszusprechen, daß wir einen solchen 
Grund nur darin erblicken könnten, daß das Wiener Kabinett sich entschlösse, die dem Erb- 
prinzen von Augustenburg bisher gewährte Unterstützung zu entziehen, und durch die Ent- 
fernung desselben und seines sogenannten Hofes aus den Herzogtümern tatsächlich die Pari- 
tät zwischen den beiden Prätendenten herzustellen, welche der Großherzog von Oldenburg 
noch neuerdings als sein Recht in Anspruch genommen hat. 
In vorstehendem habe ich nach beiden Richtungen hin, sowohl in betreff der von 
Preußen an einen neuen Staat zu stellenden Anforderungen als in betreff der Personen- 
frage, die Voraussetzungen bezeichnet, unter welchen auch wir uns der Hoffnung auf einen 
baldigen Abschluß des Provisoriums hingeben könnten. Wenn die Kaiserlich Österreichische 
Regierung auf dieselben nicht eingehen zu können glaubt, so bleibt allerdings nichts anderes 
übrig, als das Provisorium fortdauern zu lassen. Wir halten dies auch für keinen Nach- 
teil weder für die Herzogtümer selbst noch für die Beziehungen der beiden Mächte unter- 
einander, sobald die letzteren nur darüber einig sind, die Regierung mit vollem Ernst unter 
Beseitigung der entgegenstehenden Einflüsse und unter Ausführung aller zum Wohl der 
Lande geeigneten Maßregeln zu führen. Sie dürfen alsdann kein geheimes oder offenes 
Nebenregiment neben sich dulden und müssen jeden Versuch dazu, jedes Bestreben, eine 
andere als ihre eigene Souveränität aufzurichten, mag es nun von dem Prätendenten und 
seiner Umgebung oder von der Landesvertretung oder von Vereinen und Privatleuten aus- 
gehen, als eine Auflehnung gegen ihre unzweifelhaften eigenen Rechte ansehen und be- 
handeln. Wie weit die Verwirrung der Begriffe im Lande selbst und die daraus folgende 
tatsächliche Unordnung bereits gediehen ist, das habe ich Ew. pp. wiederholt darzulegen 
Gelegenheit gehabt. Mit besonderer Rücksicht hierauf halten wir es auch für jetzt noch für 
untunlich, auf den von dem Herrn Grafen von Mensdorff in der Depesche vom 5. Juni ge- 
machten Vorschlag einer Reduktion des Truppenbestandes in den Herzogtümern einzugehen. 
Die Belastung der letzteren durch das gegenwärtig darin garnisonierende Okkupations- 
korps erscheint uns durchaus als keine übermäßige, um so mehr, als für jetzt wenigstens 
nur die Mehrkosten über den Friedensetat hinaus aus den Kassen der Herzogtümer bestritten 
werden und gerade die effektive Stärke der preußischen Truppenkörper eine verhältnis- 
mäßig geringe ist. Auch sind mir in dieser Beziehung noch keine Klagen irgendeiner Art 
zugekommen. Ich kann daher für jetzt keinen Grund finden, eine Änderung in dieser Be- 
ziehung, welche, wie die Depesche selbst bemerkt, allein die preußischen Truppen betreffen 
14*
        <pb n="226" />
        212 Wirtschaftliche Vorteile eines Handelsvertrags mit Italien. 
sollte, Seiner Majestät dem Könige vorzuschlagen, und ich hoffe, daß auch der Herr Graf 
von Mensdorff sich bei näherer Erwägung überzeugen wird, daß der Augenblick dazu nicht 
geeignet ist. 
Ew. pp. ersuche ich ergebenst, den Inhalt dieses Erlasses mit dem Herrn Grafen von 
Mensdorff vertraulich und eingehend zu besprechen, und ermächtige Sie, ihm den Erlaß 
in derselben vertraulichen Weise, wie es der Kaiserliche Herr Geschäftsträger hier getan 
hat, in den Händen zu lassen. 
*121. Runderlaß an die Missionen bei den Zollvereinsstaaten. 
[Kanzleikonzept.] 
Gegen den Abschluß eines förmlichen Handelsvertrages zwischen Italien und den Zoll- 
vereinsstaaten, wie Bismarck ihn empfohlen hatte (vgl. Nr. 117), waren von verschiedenen dieser 
Staaten erhebliche, mehr auf politischem Felde liegende Gründe vorgebracht worden. So sah 
Bismarck sich veranlaßt, durch einen neuen Runderlaß an die Missionen bei den Zollvereins- 
staaten auf die wirtschaftlichen Vorteile eines baldigen Abschlusses hinzuweisen. 
Berlin, den 17. Juni 1865. 
Der hiesige italienische Gesandte hat mir mittels der abschriftlich anliegenden Note 
vom 14. d. M.¹ die Bereitwilligkeit des Kabinetts von Florenz ausgesprochen, die Han- 
delsbeziehungen zwischen dem Zollverein und Italien auf Grundlage des zwischen 
dem Zollverein und England abgeschlossenen Handelsvertrages zu regeln. Durch ein 
solches Übereinkommen würden den Untertanen der Zollvereinsstaaten dieselben Rechte 
gesichert, welche den Angehörigen des am meisten begünstigten Landes zustehen. Ich habe 
bereits in früheren Zirkularen im allgemeinen darauf hingewiesen, welche Nachteile dem 
Handel des Zollvereins aus der gegenwärtigen Sachlage entstehen. Die hier beigefügte ver- 
gleichende Zusammenstellung¹ einiger Sätze des allgemeinen italienischen Tarifs mit den- 
jenigen Sätzen, deren sich die meistbegünstigten Nationen erfreuen, läßt im einzelnen er- 
kennen, um wie viel nachteiliger der Zollverein bei fast allen Gegenständen seiner Ausfuhr 
nach Italien gestellt ist als Frankreich, Großbritannien, Belgien und die Niederlande. Auch 
Österreich erfreut sich auf Grund des Ew. pp. mitgeteilten Artikels 15 des Vertrages vom 
18. Oktober 1851 in den früher sardinischen Landesteilen Italiens desselben Tarifs wie die 
genannten Länder, und in den neu erworbenen italienischen Provinzen hängt es nur von 
einem einfachen Verlangen seinerseits ab, sich die Vorteile desselben zu sichern. 
Die Unterschiede in den Sätzen der beiden Tarife sind bei den meisten Artikeln sehr 
bedeutend. Aber auch bei denjenigen Sätzen, welche in dem vertragsmäßigen Tarife nicht 
niedriger sind als in dem allgemeinen italienischen Tarife, ist der Zollverein dadurch im 
Nachteile, daß außer den im letzteren angegebenen Zollsätzen noch ein Kriegszehnt und eine 
fünfprozentige Speditionsabgabe, zusammen also ein Zollzuschlag von 15 Prozent erhoben 
wird. 
Vor solchen Tatsachen müssen, sollte ich meinen, die anderweitigen Bedenken zurück- 
treten, welche von manchen Seiten dem Abschlusse eines Handelsvertrages mit Italien ent- 
gegengestellt werden. 
Ew. pp. ersuche ich ergebenst, unter Mitteilung der Anlagen der gegenwärtigen 
Depesche Ihre Bemühungen fortzusetzen, um dieser Auffassung dort Geltung zu verschaffen. 
1 Hier nicht abgedruckt.
        <pb n="227" />
        Beamtenernennungen in Schleswig-Holstein. Bismarcks Gespräche mit Jules Hansen. 213 
*122. Telegramm an den Kommissar für Schleswig-Holstein 
und Lauenburg Freiherrn von Zedlitz. 
[Eigenhändiges Konzept.] 
Berlin, den 23. Juni 1865. 
Auf Befehl S[eine]r Maj[estät] ersuche ich Ew. [pp.], zu solchen Ernennungen schles- 
wig-holst[einscher] Beamten, bei welchen Mitwirkung der Civil-Commissarien erforderlich, 
Ihre Zustimmung unbedingt zu versagen, wenn Sie nicht der Unabhängigkeit des zu Er- 
nennenden von Augustenburgischen Einflüssen sicher sind. Wo dieß nicht der Fall, haben 
Ew. pp. die Vollziehung zu versagen, bis spezielle Autorisation von mir erfolgt. Ich soll 
Ew. [pp.] für die stricte Innehaltung dieses allerh[öchsten] Befehls persönlich verant- 
wortlich machen. 
*123. Erlaß an den Botschafter in London 
Grafen von Bernstorff. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
In der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 2. Juni war Bismarck auf das Gespräch hin ange- 
redet worden, das er am 13. Oktober 1864 in Biarritz mit dem Agenten Jules Hansen über die Mög- 
lichkeit einer Retrozession Nordschleswigs geführt hatte (vgl. Hansen, A travers la Diplomatie, 
p. 16 ss; Les Coulisses de la Diplomatie, p. 33 ss), und in dem er Flensburg als eine dänische 
Stadt bezeichnet haben sollte. Darauf sagte Bismarck: „Es ist vollständig erlogen, daß ich 
jemals gesagt hätte, Flensburg sei eine dänische Stadt. Ich halte Flensburg für eine deutsche 
Stadt, und selbst wenn es eine dänische Stadt wäre, so würde ich sie nicht herausgeben. Den 
Herrn Hansen habe ich weiter nicht gekannt, als daß er im vorigen Herbst mich in Biarritz auf- 
gesucht, zu mir Zutritt gefunden und den Vorschlag gemacht hat, einen Teil des dänischen Nord- 
schleswig — es kam nicht zur Erörterung wieviel — an Dänemark zurückzugeben und dafür 
die dänischen Kolonien zu nehmen. Ich habe diesen Vorschlag abgelehnt, teils aus sachlichen 
Gründen, teils weil der Unterhändler nicht legitimiert war. Es war dies vor der Ratifikation 
des Friedensvertrags.“ An diesen Worten nahm der französische Botschafter in London, wie 
Graf Bernstorff in einem Bericht vom 14. Juni anführte, Anstoß, weil Bismarck früher in 
der Nordschleswigschen Frage größere Konzessionen in Aussicht gestellt hätte. 
Vertraulich. Berlin, den 24. Juni 1865. 
Ew. pp. haben in dem gefälligen Bericht Nr. 103 vom 14. d. M. erwähnt, daß der 
dortige Kaiserlich Französische Botschafter Ihnen einige Mißstimmung über die Art, wie 
ich in meiner Rede im Abgeordnetenhause der über eine eventuelle Rückgabe Nordschles- 
wigs an Dänemark gepflogenen Gespräche erwähnte, gezeigt habe, indem er darin ein 
Zurücktreten von angeblich in Aussicht gestellten Konzessionen in dieser Richtung habe 
sehen wollen. 
Es hat mich einigermaßen verwundert, daß der Prinz de La Tour  d'Auvergne an 
diesen beiläufigen Worten über flüchtige und bedeutungslose Unterredungen¹ mit einer unter- 
geordneten Persönlichkeit, welche wohl kaum in anderer Weise erwähnt werden konnte, 
Anstoß genommen hat, um so mehr, da ich wohl voraussetzen darf, daß auch ihm die 
Stellung, welche die Königliche Regierung zu dieser Frage einnimmt, nicht unbekannt sein 
kann. Es sind bisher von keiner Seite Konzessionen in dieser Richtung von uns gefordert 
worden; wir haben daher auch keine gemacht, und ich habe keine zurücknehmen können. 
Die ganze Frage ist vielmehr bisher nur Gegenstand gelegentlicher Besprechung gewesen; 
 
1 Außer am 13. Oktober 1864 hatte Bismarck Hansen noch am 16. Dezember  in Berlin eine Unter- 
redung gewährt, vgl. „Fünf Briefe Julius Hansens an Bismarck", Bismarck-Jahrbuch, IV, 199 ff. 
        <pb n="228" />
        214 Vorläufig keine Rückzession Nordschleswigs. Die schleswig-holsteinsche Landesregierung. 
und ich habe dabei immer den Standpunkt festgehalten, daß der Besitz der nördlichen 
Distrikte wegen ihrer geographischen Lage und ihrer fremden Nationalität weder für 
Preußen noch für Deutschland von überwiegender Wichtigkeit sei, und daß daher, nament- 
lich wenn dieselben sich selbst für eine Trennung von dem übrigen Schleswig und Vereini- 
gung mit Dänemark aussprächen — was sie bisher in erkennbarer Weise nicht getan — 
eine Verständigung darüber unter veränderten politischen Combinationen keinen prinzi- 
piellen Schwierigkeiten bei uns begegnen werde.² Für den Augenblick würde — wie ich 
wiederholt bemerkt habe — die Strömung der öffentlichen Meinung zu stark sein, um 
bestimmtere Schritte in dieser Richtung ins Auge zu fassen; ich habe aber die Möglichkeit 
nicht abgewiesen, daß unter veränderten Konstellationen wir dort dem Wunsche Däne- 
marks Rechnung zu tragen vermöchten, wenn dies den Wünschen der Bevölkerung und der 
gesamten politischen Situation entspräche.³ Ich bin auch jetzt noch dieser Ansicht; bemerke 
aber dabei ausdrücklich, daß diese Auffassung sich immer nur auf die nördlichen außerhalb 
unsres strategischen Bedürfnisses liegenden Distrikte beziehen und daß wir namentlich Alsen 
u[nd] das daneben liegende Festland nicht aufgeben können.⁴ 
Ew. pp. wollen diese Mitteilung als zu Ihrer Orientierung bestimmt gefälligst ansehen. 
*124. Erlaß an den Kommissar für Schleswig-Holstein 
und Lauenburg Freiherrn von Zedlitz. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Als nach dem Abschluß der Bundesexekution auch Holstein unter die Botmäßigkeit der beiden deutschen Großmächte getreten war, war unter der Leitung des preußischen und des 
österreichischen Kommissars als höchster Zivilbehörde eine gemeinsame Verwaltung beider Herzog- 
tümer in der Weise geschaffen worden, daß die Holsteiner Landesregierung durch einige Mitglieder verstärkt und dann als Zentralverwaltung mit dem Sitz in Schleswig, wo auch beide Zivilkommissare residierten, bestellt wurde. 
Diese Regelung brachte vom preußischen Standpunkte den schweren Nachteil mit sich, daß die Landesregierung, die fast ausschließlich mit Anhängern des Augustenburgers besetzt war, in immer engeren Konnex mit dem ,,Kieler Hofe" und den ,,beweglichen Ministerien" geriet und zumal bei Anstellungen ganz im Interesse des Erbprinzen verfuhr. Näheres darüber bei v. Sybel, a. a. O., IV, 
90 f.; Jansen-Samwer, Schleswig-Holsteins Befreiung, S. 471 ff., und namentlich S. 770 ff. (Denkschrift über die Nebenregierung aus dem Juni 1865); Chr. v. Tiedemann, Aus sieben Jahrzehnten, I, 431 ff. 
Vertraulich. Berlin, den 25. Juni 1865. 
Eine sorgfältige Beobachtung der Zustände in den Herzogtümern, wie sie in Ew. pp. 
wiederholten Berichten dargelegt sind, führt zu dem Ergebnis, daß ein großer Teil der 
Übelstände und der Schwierigkeiten, welche sich Ew. pp. bei der Beseitigung derselben in 
den Weg stellen, in der eigentümlichen Lage der unter der obersten Autorität der Kommissare 
die eigentliche Verwaltung fast selbständig führende Landesregierung liegt. Daß 
diese Behörde unter dem Einfluß des sogenannten Kieler Hofes steht, von dort unter der 
2 Der Schluß des Satzes von den Worten an: „unter veränderten politischen Combinationen ..." 
eigenhändige Korrektur Bismarcks statt Abekens Fassung: „möglich sein würde“. 
3 Der Schluß des Satzes von den Worten an: „daß unter veränderten Konstellationen ..." eigenhän- 
dige Korrektur Bismarcks statt Abekens Fassung: ,,daß unter etwas veränderten Verhältnissen auch dort den 
Wünschen der Nationalität in dieser Beziehung, Rechnung getragen werde, wenn sich dies mit andern Kom- 
binationen und Eventualitäten vereinigen läßt." 
4 Der Schluß des Satzes von den Worten an: „außerhalb unsres strategischen Bedürfnisses ..." 
eigenhändige Korrektur Bismarcks statt Abekens Fassung: ,,sich immer nur auf die nördlichen, wirklich rein 
dänischen Distrikte beziehen, und daß z. B. von einer Linie Flensburg—Tondern niemals die Rede sein kann.“
        <pb n="229" />
        Zedlitz soll an den Sitzungen der Landesregierung teilnehmen. 215 
Hand ihre Impulse empfängt und die in ihren sehr ausgedehnten Wirkungskreis fallenden 
Maßregeln im Sinne und Interesse der Augustenburgischen Partei ausbeutet, steht durch 
unbezweifelte Tatsachen fest. Durch die Stellung, welche dieser Behörde gegeben ist, wird 
die Ausübung dieses Einflusses in vielen Fällen der Kontrolle Ew. pp. entzogen. 
Dies Verhältnis war ein anderes während der Trennung der beiden Herzogtümer im 
vorigen Jahre. Die Verwaltung von Schleswig  wurde damals unmittelbar von Ew. pp. 
und ihrem damaligen österreichischen Kollegen geführt und ergab die befriedigendsten Resul- 
tate. Daß während dieser Zeit im Herzogtum Holstein die sogenannte herzogliche Landes- 
regierung bestand, lag in der Natur der Verhältnisse, da die Okkupation durch die Bun- 
desexekution nicht eine direkte und unmittelbare Verwaltung des Landes, sondern nur eine 
obere Leitung derselben bedingte. Es war auch natürlich, daß bei der Vereinigung der 
beiden Herzogtümer diese obere Verwaltungsbehörde beibehalten und ihr Wirkungskreis 
auf die beiden Lande ausgedehnt wurde. Eine andere Einrichtung ließ sich damals nicht 
treffen; und es würde ebensowenig jetzt möglich sein, von derselben wieder abzugehen, schon 
weil sich darüber eine Einigung mit Österreich schwerlich würde erlangen lassen. Dagegen 
scheint es mir allerdings möglich, eine strengere und wirksamere Kontrolle über die Tätig- 
keit der Landesregierung zu üben. 
Diese Kontrolle wird am besten dadurch geübt werden, wenn Ew. pp. den regelmäßigen 
Sitzungen der Landesregierung beiwohnen und sich dadurch von den Grundsätzen, welche die 
letztere bei ihrer Verwaltung befolgt, der Art, wie sie dieselbe ausübt, und von der Ge- 
schäftsführung und Leitung, sowie von den Gegenständen der Geschäfte selbst in unmittel- 
barer Kenntnis erhalten. 
Das Recht hierzu steht unbestreitbar jedem der beiden Kommissare zu. Es ist ein not- 
wendiger Ausfluß des Aufsichtsrechts, welches die oberste Zivilbehörde im Namen der beiden 
Souveräne ausübt; und da es sich hierbei nicht um die Anordnung von neuen Maßregeln, 
zu welchen die Übereinstimmung beider Kommissare erforderlich ist, sondern um eine Kontrolle 
handelt, so kann die Ausübung dieses Rechts von jedem einzelnen selbständig erfolgen. 
Ich bin überzeugt, daß, die Gegenwart Ew. pp. bei den Beratungen dieses Kollegiums 
den Mitgliedern desselben eine heilsame Schranke auferlegen würde. Es würde den letzteren 
nicht möglich sein, in Ihrer Gegenwart und unter Ihren Augen den Parteitendenzen eine so 
offene Unterstützung zu gewähren und die Sachen so ohne Rückhalt im Sinne dieser Partei 
und in antipreußischer Tendenz zu besprechen und zu behandeln, wie es bisher geschehen ist. 
Auch würde sich, ohne daß Ew. pp. durch direkte Verfügungen einzugreifen brauchten, ein 
natürlicher Einfluß auf die Geschäfte von selbst ergeben, und Ew. pp. würden damit gleich- 
sam wieder an die Spitze der Verwaltung treten und die Stellung wieder einnehmen, welche 
Sie mit so befriedigendem Erfolg in Schleswig durchgeführt haben. 
Ich verkenne nicht, daß Ew. pp. Zeit und Kraft hierdurch in sehr vermehrter Weise 
werde in Anspruch genommen werden. Aber ich sehe die Sache als äußerst wichtig an und 
wünsche, daß sie baldigst in Angriff genommen und in möglichst umfassender Weise ausgeführt 
werde. Jede Arbeitshilfe, der Sie infolgedessen bedürfen sollten, steht Ihnen von hier aus 
zu Gebote. 
Daß dasselbe Recht auch dem Freiherrn von Halbhuber zusteht, ist selbstverständlich. 
Es hängt ganz von ihm ab, ob er davon Gebrauch machen und in den Sitzungen der Landes- 
regierung ebenfalls erscheinen will; und ich hege keine Besorgnis, daß daraus Übelstände für 
die Sache selbst oder für Ew. pp. Stellung entstehen könnten. Ich bin vielmehr überzeugt,
        <pb n="230" />
        216 Eintreffen d. preuß. Marinesoldaten in Kiel. Gefahren d. Augustenburgischen Demonstration. 
daß Ew. pp. Übergewicht der Erfahrung und Geschäftskunde sich auch dann in entschiedener 
Weise geltend machen werde, und daß dies gerade der Weg ist, um dasselbe sicherzustellen. 
Ich wünsche daher, daß Ew. pp. ohne Zögern die Sache zur Ausführung bringen und 
sehe einem baldgefälligen Bericht darüber entgegen. 
Ich füge zugleich zu Ihrer Kenntnisnahme und Orientierung Abschrift des Erlasses an 
den Königlichen Gesandten in Wien¹ bei, durch welchen ich die Sache auch dort zur Sprache 
gebracht habe. 
*125. Schreiben an den Kriegsminister von Roon. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.]                                                 

Die Eifersucht, mit der Österreich darüber wachte, daß die Zahl der preußischen Okkupationstruppen in den Herzogtümern nicht über die verabredete Ziffer erhöht würde (vgl. Nr. 120), hatte Bismarck genötigt, gelegentlich der Verlegung der Marinestation von Danzig nach Kiel, auf eine entsprechende Verminderung der preußischen Truppen Bedacht zu nehmen. Mit Sorgfalt achtete er darauf, daß Österreich kein Anlaß zur Beschwerde gegeben werde; selbst von Karlsbad aus, wohin Bismarck am 25. Juni dem Könige gefolgt war, behielt er diese Dinge im Auge. 
Karlsbad, den 29. Juni 1865. 
Nach den in den öffentlichen Blättern enthaltenen Nachrichten sind nunmehr die zur 
Besetzung von Friedrichsort bestimmten Marinesoldaten angeblich in der Stärke von 
200 Mann in der Kieler Bucht eingetroffen. Ew. pp. haben bereits früher die Güte gehabt, 
mir mitzuteilen, daß der General von Herwarth mit den geeigneten Weisungen versehen 
worden sei, um die Stärke der Landtruppen durch Beurlaubungen in entsprechendem Maße 
zu vermindern; und ich darf daher voraussetzen, daß der Stand der Beurlaubten, wie die 
Listen gegenwärtig liegen, ausreichend sein werde, um ihn als Äquivalent der Kopfzahl des 
Zuganges verwerthen zu können.¹ Es wird aber angemessen sein, daß ich darüber eine Mit- 
teilung an die Kaiserlich Österreichische Regierung richte, um einer erneuten Anfrage von 
Wien zuvorzukommen; und es würde mir zu diesem Behuf erwünscht sein, eine bestimmte 
Notiz über die wirklich eingetroffenen Marinemannschaften und die erfolgte faktische Ver- 
minderung der Landtruppen zu erhalten. Ew. pp. beehre ich mich daher, um eine solche ganz 
ergebenst zu ersuchen. 
*126. Telegramm an das Ministerium der auswärtigen 
Angelegenheiten. 
[Entzifferung.] 
Karlsbad, den 1. Juli 1865. 
„Spenersche Zeitung“ sagt: Zedlitz habe Halbhuber zu bewaffnetem Einschreiten gegen 
Augustenburgische Demonstrationen aufgefordert. Bitte dies auf dem Zeitungsweg (nicht 
offiziell) dahin zu berichtigen, daß Zedlitz Weisung erhalten, auf die Gefahren solcher 
Demonstrationen aufmerksam zu machen und zu erklären, daß wir gegen jede dabei vor- 
kommende Verletzung des Rechts Preußens in den Herzogtümern mit allen zu Gebote 
stehenden Mitteln einschreiten und eventuell auch die Truppen verstärken würden. 
1 Hier nicht abgedruckt. 
125. 1 Der Nebensatz: ,,daß der Stand ..." eigenhändiger Zusatz Bismarcks statt Abekens Fassung: „daß 
dies geschehen sei“.
        <pb n="231" />
        Italienische Vorzugstarife für einen Teil der Zollvereinsstaaten? 217 
*127. Erlaß an den Gesandten in Florenz Grafen von Usedom. 
[Konzept.] 
In verschiedenen Erlassen hatte Bismarck dem Grafen Usedom darlegen müssen, wie schwer 
es halte, mehrere der Zollvereinsregierungen zu einem förmlichen, die Anerkennung des 
Königreichs Italien in sich schließenden Handelsvertrage zu bewegen. Unter diesen Umständen 
hatte der preußische Gesandte in einem Bericht vom 16. Juni die Frage aufgeworfen, ob man 
die Angelegenheit überhaupt weiter verfolgen solle. Seine eigene Meinung präzisierte Graf 
Usedom dahin, daß es wünschenswert sein würde, wenn anstatt eines förmlichen Vertrages auch 
nur ein pactum de contrahendo oder ein Notenwechsel zustande komme. In der Nachschrift 
zu einem weiteren Berichte vom 24. Juni wies der Gesandte noch auf die Möglichkeit hin, daß 
Italien Preußen und den übrigen Zollvereinsregierungen, die das Königreich förmlich anerkannt 
hätten, vorerst einen Vorzugstarif einräumen könnte. 
Vertraulich. Karlsbad, den 2. Juli 1865. 
In dem gefälligen Bericht vom 16. v. M. stellen Ew. pp. die Frage auf, ob unter den 
gegenwärtigen Umständen der Abschluß eines preußisch-deutschen Zollvertrages sub spe rati 
noch möglich und ratsam sei? Wir würden unsererseits nicht Anstand nehmen, diesen Weg 
zu betreten, wenn wir uns einen sicheren Erfolg davon versprechen könnten. Letzteres ist aber 
nicht der Fall. Die Bewegung, welche sich unter den süddeutschen Industriellen zu Gunsten 
eines deutsch-italienischen Handelsvertrags zu zeigen beginnt und mit der Zeit ihren Einfluß 
auf die Regierungen geltend machen wird, würde sich leicht gegen uns kehren, wenn wir in 
der angedeuteten Weise vorgingen. In dem Abschluß eines Vertrages würden nicht bloß 
die Regierungen die Absicht eines Druckes finden, und es fragt sich, ob nicht auch die In- 
dustriellen teilweise lieber materielle Interessen opfern würden, um nur nicht demjenigen Vor- 
schub zu leisten, was man als preußische Überhebung zu bezeichnen liebt. 
Durch ein pactum de contrahendo oder durch eine anderweitige Manifestation der 
Übereinstimmung Preußens und Italiens würden wir gleichfalls kaum weiter kommen. 
Dagegen scheint mir auf dem in dem Postskriptum zu Ew. pp. Bericht vom 24. v. M. 
angedeuteten Wege unser Ziel eher erreichbar. Würde Italien erklären, daß es die Waren 
derjenigen deutschen Länder, deren Regierungen die Regierung des Königs Victor Emanuel 
anerkannt haben, nach dem neuen Tarif behandeln werde, so würden sich die widerstrebenden 
Regierungen kaum dauernd weigern können, ihren Ländern dieselben Vorteile zu sichern, 
welche danach Preußen, Baden und den gleichgesinnten Staaten sofort zufallen. Die Ver- 
fassung des Zollvereins hindert uns nicht, die preußischen Waren mit Ursprungszeugnissen 
zu versehen, und da der neue Zollvereinstarif am 1. Juli d. J. auch Italien gegenüber in 
Geltung tritt, so ist die Reziprozität, welche natürlich Italien beanspruchen kann, von 
unserer Seite bereits gewährt. 
Ew. pp. ersuche ich ergebenst, sich in diesem Sinne auszusprechen. Findet die Idee dort 
Anklang, so wird es gewiß der Sache förderlich sein, wenn die italienische Regierung durch 
ein rasches Vorgehen die beteiligten Kreise der süddeutschen Staaten immer mehr auf seine 
Seite zieht. 
*128. Erlaß an den Geschäftsträger in München von Krause. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Die preußischerseits kundgegebene Absicht, die Provinzialstände von Holstein und Schleswig 
auf Grundlage der Verfassung von 1854 zu berufen, aber von jeder Mitteilung dieser Absicht 
an die deutsche Bundesversammlung abzusehen, hatte in München, wo man so bald wie möglich 
    
die Kognition des Bundes in der Schleswig-Holsteinschen  Frage herzustellen wünschte, Bedauern
        <pb n="232" />
        218 Mitteilung an Bund über Einberufung der Stände in Schleswig-Holstein? 
hervorgerufen. In einem Erlaß an den Geschäftsträger in München von Krause vom 21. Juni 
lehnte Bismarck eine Mitwirkung des Bundes bei der Berufung der Stände nochmals ab, 
worauf der bayrische Ministerprasident am 27. Juni gegen den preußischen Geschäftsträger 
den Wunsch aussprach, daß wenigstens eine Anzeige von den Absichten der beiden deutschen 
Mächte beim Bunde erfolgen möge. 
Karlsbad, den 3. Juli 1865. 
Ew. pp. haben in dem gefälligen Bericht Nr. 7. vom 27. v. M. des wiederholt von dem 
Königlich Bayrischen Minister ausgesprochenen Wunsches erwähnt, daß von seiten Preußens 
und Österreichs eine Mitteilung an den Bund über die Zusammenberufung der schleswig- 
holsteinschen Landesvertretung gelangen möge, wobei nach seiner Bemerkung eine einfache 
Anzeige genügen werde. Ich ersuche Ew. pp., dem Freiherrn von der Pfordten zu sagen, 
daß, wenn wir auch in der Depesche vom 21. v. M. eine Mitwirkung des Bundes hätten ab- 
lehnen müssen, wir doch gegen eine Mitteilung an denselben an und für sich kein Bedenken 
haben würden, und daß mir dieselbe nur im gegenwärtigen Augenblick noch verfrüht und 
nicht motiviert erscheine. Es würde mir natürlicher erscheinen, diese Mitteilung einem 
späteren Zeitpunkte vorzubehalten, wenn sich die Stellung, welche die Sonderlandtage zu dem 
Vorschlag einer gemeinschaftlichen Landesvertretung einnehmen werden, übersehen läßt. 
Wenn der Königlich Bayrische Herr Minister bemerkt, daß eine vorläufige Mitteilung es 
der Bundesversammlung erleichtern würde, sich zu vertagen und alles weitere bis nach den 
Ferien zu verschieben, so erkenne ich darin gern den Wunsch, einem vielleicht von anderer 
Seite kommenden Drängen entgegenzutreten und unzeitige Schritte in Frankfurt zu ver- 
hüten, wodurch die Verständigung erschwert werden könnte; es scheint mir aber, daß ein 
gleiches Motiv auch für die Bundesversammlung und die deutschen Regierungen in dem Um- 
stande gefunden werden kann, daß die Vorbereitungen, welche bei der Notwendigkeit, die 
gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, eine Dauer von mehreren Wochen in Anspruch 
nehmen werden, vor dem Wiederzusammentritt der Bundesversammlung nicht beendet sein 
können. Die Regierungen selbst sind, wie ich annehmen darf, von den Absichten Preußens 
und Österreichs hinlänglich unterrichtet. Uns fehlt zu einer Mitteilung an den Bund gegen- 
wärtig ein geeigneter Anknüpfungspunkt, aber wir würden keinen Anstand nehmen, einer 
einfachen uns am Bunde gestellten Anfrage, wenn dieselbe keine prinzipielle Forderung und 
kein Drängen für die beiden Mächte enthielte, mit einer Auskunftserteilung über die augen- 
blickliche Sachlage bereitwillig entgegenzukommen. 
In diesem Sinne ersuche ich Ew. pp., sich mündlich gegen Herrn von der Pfordten zu 
äußern. 
*129. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.]¹ 
Am 24. Juni hatte Freiherr von Werther ein ihm von dem Grafen Mensdorff über- 
gebenes österreichisches Memorandum übersandt, das eine Rückäußerung auf die Bismarckschen 
Darlegungen vom 16. (siehe Nr. 120) vorstellte. Es trat in dem Memorandum wohl von neuem 
Neigung zu Tage, den Kreis der österreichischen Konzessionen, etwa in der Frage eines preußi- 
schen Garnisonrechts in Rendsburg bzw. Sonderburg zu erweitern. Aber für den Fall einer 
preußischen Gebietserwerbung über den Kieler Hafen hinaus hielt Österreich den Anspruch einer 
entsprechenden eigenen Gebietserweiterung aufrecht. Im übrigen lehnte Graf Mensdorff nach 
wie vor ab, den Herzogtümern „eine Reihe von Staatsservituten und Souveränitätsentäußerungen 
ohne Rücksicht auf das notwendige Maß von Selbständigkeit, und im Widerspruch zu den 
1 Das Konzept trägt den Vermerk von Bismarcks Hand: „Von S[eine]r M[ajestät] genehmigt. 3. 7. 65.“
        <pb n="233" />
        Österreichisches Memorandum vom 24. Juni. 219 
Bundesgesetzen, namentlich mit der Bundeskriegsverfassung"  auferlegen zu lassen. Eigener Vor- 
schläge in dieser Beziehung enthielt sich die österreichsche  Regierung auch jetzt, sie begnügte sich 
vielmehr, auf die notwendige Verhandlung am Bunde und auf eine Verständigung Preußens mit 
dem künftigen Souverän der Herzogtümer hinzuweisen. 
Karlsbad, den 3. Juli 1865. 
Ew. pp. haben mir mit dem gefälligen Bericht Nr. 188 vom 24. v. M. ein Schriftstück 
eingereicht, welches in Form eines Memorandums die Gedanken entwickelt, von denen das 
Kaiserliche Kabinett bei einer Wiederaufnahme der Verhandlungen über unsere Vorschläge 
vom 22. Februar d. J. geleitet sein würde, und welches Ew. pp. vor Ihrer Abreise nach Karls- 
bad von dem Herrn Grafen von Mensdorff vertraulich mitgeteilt worden ist. 
Ich erkenne mit Vergnügen gerade in der Wahl dieser vertraulichen Form den Wunsch, 
eine Verständigung zu erleichtern; und ich komme demselben entgegen, indem ich die Bemer- 
kungen, zu denen dies Schriftstück mir Veranlassung gibt, gegen Ew. pp. ausspreche, und 
Ihnen überlasse, dieselben in ebenso vertraulicher Form zur Kenntnis des Herrn Grafen von 
Mensdorff zu bringen. 
Ich kann nun zuerst nicht verhehlen, daß das Memorandum in dem positiven Teile seiner 
Aufstellungen unseren Erwartungen wenig entsprochen hat. Es geht in denselben wenig über 
die in den Depeschen vom 5. März und 5. Juni gemachten Andeutungen hinaus und bemerkt im 
Eingange selbst, daß es für Österreich schwer sein würde, aus eigener Initiative diese Grenze 
zu überschreiten. Wir hatten gehofft, daß das Kaiserliche Kabinett sich überzeugen würde, 
wie der Sinn unserer Forderungen vom 22. Februar nicht nur eine Machtvergrößerung 
Preußens, sondern eine Sicherung gegen neue Gefahren und ein Äquivalent gegen neue 
Pflichten und Lasten, die ihm durch seine naturgemäßen Beziehungen zu Schleswig-Holstein 
zufallen, bezweckte. Wir finden in den Äußerungen des Kaiserlichen Kabinetts nicht den 
Nachweis, daß unsere Forderungen dieses Maß überschritten, und müssen dieselben daher im 
wesentlichen aufrechthalten. Wir können z. B. den sehr geringen territorialen Besitz, den 
wir an wichtigen maritimen Punkten für notwendig erachten, nicht auf ein bloßes Garnison- 
recht in Sonderburg oder einer anderen Festung herunterdrücken lassen oder zugeben, daß unser 
Verkehr mit dem Norden durch die Zwischenschiebung eines selbständigen Mittelgliedes ge- 
hemmt und unterbunden, daß der Kanal, der das notwendige Verbindungsmittel für unsere 
maritimen Kräfte in der Ost- und Nordsee ist, unserer Aufsicht und Einwirkung entzogen 
werde. Nach dem Urteile unserer militärischen Sachverständigen ist eine Festung Rendsburg 
bei einer Vereinigung der beiden Herzogtümer von verhältnismäßig geringerem Wert; um 
desto wichtiger aber die Befestigungen auf Alsen und an den Endpunkten des Kanals, und 
wenn dieselben eine wirkliche Sicherheit gegen feindliche Angriffe gewähren sollen, so müssen 
wir sie in dauerndem und wirklichem Besitz in unseren eigenen Händen haben. 
Wenn ich daher nur die einzelnen positiven Vorschläge des Memorandums ins Auge 
fassen wollte, so müßte ich dasselbe für ungenügend erklären. Ich glaube in demselben den- 
noch Anknüpfungspunkte zu entdecken, welche die Verständigung einen wesentlichen Schritt 
weiter führen könnten. 
Das Memorandum diskutiert nämlich unsere früheren Vorschläge nicht im einzelnen, 
sondern geht nur auf die Frage wegen der militärischen Verhältnisse der Landmacht näher 
ein, um dieselben mit Beziehung auf die Bundeskriegsverfassung zu erörtern, und verweiset 
dabei auf die nach österreichischer Ansicht notwendige Mitwirkung des Bundes; in betreff 
der übrigen, nicht näher bezeichneten Punkte deutet es auf Verständigungen und Verein- 
barungen mit dem künftigen Souverän der Herzogtümer hin, welchem das Kaiserliche Kabi- 
nett sich nicht in der Lage glaubt, solche Bedingungen im voraus aufzulegen.
        <pb n="234" />
        220 Preußische Bereitschaft, militärische Fragen an d. Bund zu bringen. Die Prätendentenfrage. 
Die Bedenken des Wiener Kabinetts sind danach hauptsächlich gegen die Punkte A 
und B unserer Denkschrift vom 22. Februar¹ gerichtet, welche es in der vorliegenden Form 
für unzulässig hält. Wir sind zwar unsererseits überzeugt, daß das Verhältnis des schleswig- 
holsteinschen Landheeres zu dem unsrigen auch in der von uns vorgeschlagenen Form mit der 
Erfüllung der dem Herzogtum Holstein obliegenden Bundespflichten und der Bundeskriegs- 
verfassung nicht in materiellem Widerspruch steht. Wir glauben aber, daß diese Frage eine 
fernere Erörterung zuläßt, und wir erkennen an, daß der Bund ein wesentliches Interesse 
an der Gestaltung dieser Verhältnisse und einen Anspruch darauf hat, über dieselbe gehört 
zu werden und den Nachweis von der Erfüllung der Bundespflichten eines Bundeslandes 
selber zu erlangen. Wir sind daher bereit, diese militärischen Fragen an den Bund zu bringen 
und sie dort zu erörtern, indem wir das Vertrauen hegen, daß auch dort das allgemein ge- 
fühlte Bedürfnis eines festen Schutzes im Norden Deutschlands dazu führen werde, die ge- 
eignete Form dafür zu finden. Wir glauben durch diese Bereitwilligkeit den Wünschen des 
Kaiserlichen Kabinetts, welches wiederholt und auch in dem vorliegenden Memorandum von 
neuem gerade in diesen Fragen ohne Mitwirkung des Bundes nichts entscheiden zu können 
erklärt hat, am besten entgegenzukommen und einen wesentlich die Verständigung erschwe- 
renden Punkt aus den gegenwärtigen Verhandlungen zu entfernen. 
Neben die Mitwirkung des Bundes stellt das Memorandum die freie Entschließung des 
künftigen Souveräns der Herzogtümer, und indem es demselben die Gestaltung der Verhält- 
nisse seines eigenen Landes zu Preußen vorbehält, dringt es von neuem auf eine vorgängige 
Entscheidung der Souveränitätsfrage. 
Auch für uns ist die für die letztere ins Auge zu fassende Lösung von wesentlichem Ein- 
fluß auf unsere Entschließungen in betreff der von uns festzuhaltenden Bedingungen. Wir 
können einem Fürsten, der uns durch seine ganze Stellung bestimmte und sichere Garantien 
bietet, günstigere Bedingungen machen, als einem anderen. Dieser Fürst ist für uns der Groß- 
herzog von Oldenburg. In den rechtlichen Ansprüchen wird sich, soweit wir die Sache bis jetzt 
übersehen können, vielleicht kein zwingendes Moment zur Entscheidung für ihn finden; 
jedenfalls sind aber die Ansprüche des Erbprinzen auch nach dem älteren Recht, wie von 
Österreich selbst früher ausgesprochen, nicht besser begründet und nach der von seinem Vater 
ausdrücklich im voraus gegebenen Zustimmung zu der Änderung der Thronfolge kaum noch zu 
einer Entschädigung berechtigt, wenn man die Billigkeit einer solchen bei der verwickelten Lage 
der alten Rechtsverhältnisse für den einen oder den anderen Prätendenten geltend machen 
wollte, um jeder künftigen Rechtsunsicherheit vorzubeugen. In politischer Beziehung aber 
bietet — darüber wird sich auch das Kaiserliche Kabinett selbst bei seiner bisher an den Tag 
gelegten Bereitwilligkeit für den Erbprinzen von Augustenburg nicht täuschen — der 
Großherzog, dessen bisherige Stellung als deutscher Bundesfürst klar zu Tage liegt und [der] 
sich auch in den letzten Zeiten durch die Mäßigung und Loyalität bewährt hat, mit welcher 
er seine Ansprüche dem Schutz der beiden deutschen Mächte anheimgestellt hat, Garantien 
für ein gesundes staatliches Leben des neuen Staates dar, welche wir bei dem Erbprinzen 
von Augustenburg vermissen. Hätte der letztere von Anfang an sich vertrauensvoll an die 
beiden kriegführenden Mächte angeschlossen, so würde seine Stellung eine ganz andere 
sein. Er hat vorgezogen, unabhängig und auf eigene Hand seine Ansprüche zu verfolgen; 
er hat, statt sich an Preußen und Österreich zu wenden, sich unter den Schutz der mittleren 
und kleineren Staaten Deutschlands und der demokratischen Elemente² gestellt; er ist wider 
  
1 Vgl. Nr. 62, Anlage, S. 100 f.  
2 Die Worte: „und der demokratischen Elemente“ eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="235" />
        Erbprinz von Augustenburg oder Großherzog von Oldenburg. 221 
den wohlwollenden Rat Seiner Majestät des Königs nach Holstein gegangen, und ist, sich 
auf die Majorität der Bundesversammlung verlassend, im Lande geblieben, auch nach- 
dem die beiden Mächte am Bunde seine Entfernung beantragt hatten. Ich erinnere 
daran, wie diese seine Stellung im vorigen Jahre von Österreich selbst beurteilt ist. Ich 
erwähne auch, was ich bereits bei einer anderen Gelegenheit konstatiert habe, daß er sich 
gegen mich ausdrücklich über das ungerufene Einschreiten der beiden Mächte beklagt und 
gemeint hat, er würde ohne dieselben bessere Bedingungen erlangt haben, und das in 
einem Augenblick, wo er von ihnen gerade auf der Londoner Konferenz eine so wohl- 
wollende Berücksichtigung erfahren hatte! Er hat leider, um seine Zwecke zu verfolgen, 
sich mit den Bestrebungen der Demokratie und einer den monarchischen Prinzipien feind- 
lichen Partei identifiziert und sich auf Elemente in den Herzogtümern selbst gestützt, welche, 
wenn sie dort zur Herrschaft kämen, eine Gefahr für Deutschland selbst implizieren würden; 
ja er hat bestimmte Verpflichtungen eingegangen, welche durch die Art, wie die Agitation 
in der letzten Zeit dort betrieben worden, ihn nur noch mit festeren Banden umstrickt 
haben. Dies muß uns mit großen Besorgnissen für die Zukunft des Landes erfüllen, 
wenn er zur Regierung desselben berufen werden sollte. Als Kandidaten der beiden deut- 
schen Mächte würden wir ihn unbedenklich haben einsetzen können; als Kandidaten der 
Demokratie, des Nationalvereins und der schleswig-holsteinschen Vereine können wir ihn 
uns nicht aufzwingen lassen, namentlich nicht nach der oppositionellen und feindlichen 
Stellung, welche er in den letzten Zeiten eingenommen hat; die Überhebung, mit welcher 
er sich eigenmächtig als regierender Fürst hinstellt und Huldigungen entgegennimmt, der 
Widerstand, welchen er den wiederholten Mahnungen an die Übelstände seiner Gegen- 
wart im Lande entgegenstellt — Umstände, welche es Seiner Majestät dem Könige ver- 
bieten, den Erbprinzen als seinen Kandidaten zu adoptieren und mit ihm zu verhandeln, so- 
lange der letztere namentlich die gegenwärtige Stellung innehält und in seiner Opposition 
fortfährt. 
Die Kaiserlich Österreichische Regierung, welche ursprünglich die beiden Kandidaturen 
als für sie gleichbedeutend bezeichnet, dann aber den Erbprinzen von Augustenburg ent- 
schieden in den Vordergrund gestellt hatte, hat in der letzten Zeit sich der Kandidatur des 
Großherzogs von Oldenburg weniger abgeneigt erwiesen. Wenn wir mit Sicherheit dar- 
auf rechnen dürften und dabei gewiß wären, daß sie unseren Verhandlungen mit dem 
letzteren über die von den Herzogtümern und ihrem Souveräne an Preußen zu gewäh- 
renden Bedingungen kein Hindernis entgegenstellen würde, so würden wir versuchen, auf 
diesem Wege zu einer Verständigung und einer definitiven Lösung zu gelangen. Wir 
würden es vorgezogen haben, uns mit Österreich selbst über diese Bedingungen zu einigen, 
und die Vorteile, welche darin für Preußen liegen können, seiner Mitwirkung zu ver- 
danken; wir würden aber auch in einer Verhandlung mit dem Großherzog als künftigem 
Souverän der Herzogtümer eine genügende Sicherheit für dasjenige, was wir unbedingt 
als notwendig bezeichnen müssen, und was wir ihm gegenüber auf das geringste Maß 
reduzieren können, finden dürfen. 
Es wird daher hauptsächlich darauf ankommen, daß Ew. pp. hierüber von dem Herrn 
Grafen von Mensdorff bestimmte Erklärungen und Zusicherungen erlangen, von denen 
es abhängen wird, ob wir in dieser Richtung mit Entschiedenheit und in offizieller Weise 
vorgehen sollen. 
Ich glaube, daß der Herr Graf in diesen Bemerkungen — für deren Mitteilung an 
denselben ich Ew. pp. überlasse, die geeignete vertrauliche Form zu wählen — in der Be-
        <pb n="236" />
        222 Mitteilung des österreichischen Memorandums nach München. 
reitwilligkeit, die Militärfrage den österreichischen Ansichten gemäß am Bunde zu be- 
handeln und das Maß der an Preußen von den Herzogtümern zu gewährenden Kon- 
zessionen der Verhandlung mit dem Souverän der letzteren, wenn dazu der Großherzog 
von Oldenburg berufen wird, vorzubehalten, den aufrichtigen Wunsch einer Verständi- 
gung und einer Beseitigung der Schwierigkeiten und Anstöße, welche unser Verhältnis 
zu Österreich in der letzten Zeit getrübt haben, erblicken wird; und ich sehe Ihren Nach- 
richten über die Aufnahme, welche meine Bemerkungen gefunden haben, mit lebhaftem 
Interesse entgegen. 
*130. Erlaß an den Gesandten in München Heinrich VII. Prinzen Reuß. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Vertraulich. Karlsbad, den 5. Juli 1865. 
Ew. pp. habe ich unter dem 20. v. M. die österreichische Depesche vom 5. v. M.¹ mit- 
geteilt, welche in der Betrachtung der allgemeinen Lage der Schleswig-Holsteinschen An- 
gelegenheit die Geneigtheit durchblicken ließ, die Verhandlungen über unsere Vorschläge 
vom 22. Februar wieder aufzunehmen, sowie meine vom 16. v. M. datierte Erwiderung² 
worin ich bemerkte, daß wir unsererseits keine anderen Vorschläge machen könnten, aber 
keinen Anstand nehmen würden, angemessene österreichische Gegenvorschläge zu erwägen 
und zu diskutieren. 
Infolgedessen hat der Kaiserliche Herr Minister dem Freiherrn von Werther vor 
der Abreise des letzteren nach Karlsbad ein Schriftstück übergeben, welches in freierer 
Form als eine Art Memorandum, und ohne von einer offiziellen Mitteilung begleitet zu 
sein, die Gedanken des Wiener Kabinetts über die Stellung des künftigen Staates zu 
Preußen entwickelt. Ew. pp. finden dasselbe in der abschriftlichen Anlage ebenso wie 
meine in Bezug darauf mit Genehmigung Seiner Majestät des Königs unter dem 3. d. M. 
an den inzwischen nach Wien zurückgekehrten Freiherrn von Werther gerichteten Depesche.³ 
Ich bezweifle, daß das erwähnte Wiener Memorandum in München mitgeteilt 
worden sei. Dasselbe ist daher auch nur ebenso wie meine Erwiderung zu Ew. pp. eigener 
Kenntnisnahme und Orientierung bestimmt. 
Ich wünsche indes, daß Ew. pp. dem Königlich Bayrischen Herrn Minister mündlich 
mitteilen, wie wir bereitwillig anerkennten, daß der Bund wegen der in Betracht kom- 
menden Fragen der Bundeskriegsverfassung ein wesentliches Interesse an der Gestaltung 
dieser Verhältnisse und ein Recht habe, darüber gehört zu werden; wie wir daher uns in 
Wien bereit erklärt hätten, diese Seite der künftigen Beziehungen am Bunde zu erörtern. 
Andere Seiten der letzteren entziehen sich, wie auch dem Freiherrn von der Pfordten nicht 
entgehen kann, der Kompetenz des Bundes, indem z. B. Territorialabtretungen mit allen 
darauf haftenden Hoheitsrechten zu Gunsten eines Mitgliedes des Bundes der Mitwirkung 
des Bundes nicht bedürfen und auch eine Verschmelzung des Verkehrswesens bereits in 
1 Vgl. die Vorbemerkung. zu Nr. 120. 
2 Siehe Nr. 120. 
3 Siehe Nr. 129.
        <pb n="237" />
        Hoffnung auf bayrische Unterstützung. Zuspitzung der Lage. 223 
ganz analoger Weise für andere Bundesstaaten besteht. Diese und die damit zusammen- 
hängenden Punkte werden daher einer besonderen Verständigung Preußens mit dem künf- 
tigen Souverän überlassen werden können. 
Wir glauben, daß der Königlich Bayrische Herr Minister in der Erklärung unserer 
Bereitwilligkeit, die weitaus wichtigste Seite, nämlich die Militärfrage, am Bunde zu 
diskutieren, ein Entgegenkommen erkennen werde, welches die schließliche Verständigung 
auch mit ihm zu erleichtern geeignet ist; und nach der Art, wie er sich früher über unsere 
Forderungen geäußert hat, hoffen wir auch von seiner Seite auf eine willfährige und ent- 
gegenkommende Beurteilung und eventuelle Unterstützung Aussicht zu haben. 
Ew. pp. Mitteilung über diesen Gegenstand wird aber um so mehr ganz vertraulicher 
Natur sein müssen, als wir noch keine Gewißheit über die Aufnahme unserer neuesten 
Mitteilung in Wien haben. 
Der fernere Teil der letzteren, welcher sich auf die Entscheidung über die Souverä- 
nitätsfrage bezieht, wollen Ew. pp. einstweilen dem Herrn von der Pfordten gegenüber 
nicht berühren. Ich bemerke nur zu Ew. pp. eigener Orientierung, daß nach dem 
vorläufig über das Gutachten der Kronsyndici an Seine Majestät den König von dem 
Herrn Justizminister erstatteten Bericht³ die ersteren dem Erbprinzen von Augustenburg 
teils wegen des mangelnden Beweises für eine Primogeniturfolge in dem schleswig-hol- 
steinschen Fürstenhause, teils wegen des Verzichtes seines Vaters jedes Sukzessionsrecht 
in das Ganze oder einen Teil der Herzogtümer absprechen, während sie für den Groß- 
herzog von Oldenburg unter Umständen ein Reversionsrecht auf den Gottorper Anteil 
gelten lassen, in erster Linie aber die Sukzession König Christians IX. als durch das 
Thronfolgegesetz vom 31. Juli 1853, welches auch in den Herzogtümern rechtsgültig publi- 
ziert und eingeführt worden, festgestellt und daher auch dessen volles Recht als durch den 
Frieden vom 30. Oktober 1864 definitiv und in seinem vollen Umfange auf Preußen und 
Österreich übergegangen ansehen. 
*131. Schrelben an den Kriegsminister von Roon, 
z. Zt. in Erdmannsdorf.¹ 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Obwohl Graf Mensdorff in der Depesche vom 3. Juni (vgl. die Vorbemerkung zu 120) 
und in dem Memorandum vom 24. Juni (vgl. die Vorbemerkung zu Nr. 129) einige Neigung 
bekundet hatte, von dem am 5. März gegenüber den preußischen Februarforderungen eingenom- 
menen schroff ablehnenden Standpunkt zurückzutreten, und obwohl Bismarck noch am 3. Juli 
seinerseits sich bereit zeigte, Österreich dadurch entgegenzukommen, daß er der Überweisung 
der Frage der militärischen Kompensationen an den Bund zustimmte (vgl. Nr. 129), spitzte 
sich unmittelbar darauf die Lage in einem bedrohlichen Maße zu, und zwar wesentlich infolge 
der zunehmenden Gereiztheit König Wilhelms über die Haltung des Erbprinzen von Augusten- 
burg. Der König, der in dem Kronrat vom 29. Mai (vgl. die Vorbemerkung zu Nr. 110) 
durch die Erklärung General Moltkes, daß die Armee die volle Annexion der Herzogtümer 
auf die Gefahr des Krieges hin verlange, stark beeindruckt worden war, hatte am 1. Juni 
ein Schreiben an den Erbprinzen gerichtet, das diesem die ernstesten Vorhaltungen über sein 
Auftreten machte, das sich auf keine Weise mit dessen Stellung als preußischer Untertan und 
als preußischer Offizier vereinbaren lasse. Daran knüpfte sich die Warnung vor einer un- 
zuverlässigen Einwirkung auf die Ständeversammlung, deren Berufung Preußen ins Auge gefaßt 
3 Er ist datiert vom 27. Juni 1865. 
131. 1 Ein ähnliches Schreiben richtete Bismarck am gleichen Tage an den Generalinspekteur der Artillerie 
Generalleutnant von Hindersin. Vgl. v. Sybel, a. a. O., IV, 147. Ebendort, S. f147 . die Antworten Roons 
und Hindersins.
        <pb n="238" />
        224 König Wilhelm I. an Erbprinz von Augustenburg und an Franz Joseph I. 
hatte: „Ein Versuch, Sie ohne Zustimmung Preußens als den rechtmäßigen und regierenden 
Herzog zu proklamieren und damit jede weitere Erörterung abzuschneiden, könnte von mir 
nur als eine Auflehnung gegen die rechtmäßige Autorität der beiden Souveräne, welche 
mit völkerrechtlicher Kraft im Besitz des Landes sind, also als ein strafbarer Akt an- 
gesehen werden, und ich bin entschlossen, hiernach zu handeln. Ich bitte Sie, die Folgen 
zu bedenken, die dies für Sie haben müßte, wenn Sie einen solchen Versuch begünstigen 
oder sich demselben darleihen. Daß ich die Mittel in Händen habe, um meiner Autorität 
sofortige und volle Geltung zu verschaffen, wissen Sie, und seien Sie gewiß, daß ich 
dieselben ohne Ansehen der Person und ohne Rücksicht auf den Widerspruch anderer Regierungen 
gebrauchen werde. Wird das Geschick der Herzogtümer von neuem auf die Spitze des Degens 
gestellt, so ist es zweifellos, daß der Kampfpreis nicht Ihre Einsetzung sein wird.“ Das 
Schreiben an den Erbprinzen schloß mit der Aufforderung, während der Berufung der Stände 
einen Aufenthalt außerhalb der Herzogtümer zu nehmen. Auf dieses Scheiben antwortete der 
Prinz am 16. Juni durchaus ablehnend, indem er gleichzeitig in einem besonderen Gesuche um 
seinen Abschied aus dem preußischen Heere einkam. Siehe die ganze Korrespondenz bei 
Jansen-Samwer, Schleswiß-Holsteins Befreiung, S. 761 ff., 765 ff. Das Verhalten des Erb- 
prinzen versetzte den König in starke Erregung, die sich noch steigerte, als in der zweiten Hälfte 
Juni und Anfang Juli fortdauernd Nachrichten über eine Zunahme der preußenfeindlichen 
 
Agitation in den Herzogtümern über geplante große Ovationen zum Geburtstage des Erbprinzen 
(6. Juli) und über die Förderung, die der österreichische Zivilkommissar den Augustenburgischen 
Bestrebungen zuteil werden ließ, eintrafen. Auf der anderen Seite wurde der König durch einen 
vorläufigen Bericht des Justizministers vom 27. Juni über die Beschlüsse der Kronjuristen, welche 
dem Erbprinzen jeden Anspruch auf die Herzogtümer aberkannten, von der Besorgnis befreit, 
durch eine entschiedene Abkehr von diesem ein Recht zu verletzen. Vgl. über das Gutachten 
der Kronsyndici  v. Sybel a. a. O., IV. 138 ff.; Jansen-Samwer, Schleswig-Holsteins   Befreiung, 
S. 478 ff. Der König entschloß sich nun, an den Kaiser Franz Joseph mit dem Ersuchen heran- 
zutreten, gemeinsam mit ihm die Ausweisung des Erbprinzen aus den Herzogtümern durchzu- 
führen Es hieß in dem Schreiben u. a.: „Ich kann das Gefühl nicht  überwinden, daß die 
Gegenwart eines Prätendenten, der sich geradezu als regierender Herzog selbst hinstellt, sich den einem 
solchen zukommenden Titel und  Namen beilegt, in dieser Eigenschaft mit deutschen und fremden 
Regierungen und mit den Einwohnern der Herzogtümer in Beziehung tritt, gegen unser Recht 
im Lande streitet und unsere, die monarchische Würde verletzt. Es liegt in diesem Verhalten 
eine faktische Auflehnung gegen unsere berechtigte Herrschaft im Lande, die mich um so 
empfindlicher trifft, da sie von einem Manne ausgeht, der Offizier meines Heeres und mein 
Untertan ist, so lange wir ihn nicht als Fürsten eingesetzt haben. Der Prinz von Augustenburg 
hat es mir durch sein Verhalten wesentlich erschwert, wenn nicht unmöglich gemacht, die wohl- 
wollenden Gesinnungen, welche ich für ihn gehegt habe, zu betätigen oder zu bewahren, 
insbesondere, nachdem er meinen ihm wohlwollend und in eigenhändigem Schreiben erteilten Rat, 
die Herzogtümer zu verlassen, die Folge versagt hat.“ Freilich war sich der König klar darüber, 
daß der österreichische Monarch sich darauf nicht einlassen werde — tatsächlich lehnte dieser in 
seiner Antwort vom 9. Juli das Begehren König Wilhelms kurz ab, ja, er stellte dem Könige 
das Ansinnen, den Erbprinzen als Souverän der Herzogtümer anzuerkennen —, und so trat 
angesichts der weitgehenden Engagierung der Person des Monarchen die Möglichkeit eines 
scharfen und zum Kriege führenden Konflikts mit Österreich in den Vordergrund der Er- 
wägungen. Unter diesen Umständen richtete Bismarck am 7. Juli das folgende Schreiben an 
den Kriegsminister von Roon. 
Ganz vertraulich. Karlsbad, den 7. Juli 1865. 
Die Steigerung der Gegensätze in den Elbherzogtümern und die darüber mit Wien 
in diesem Augenblick stattfindenden Verhandlungen sind auf einen Punkt gekommen, wo 
es mir zur Pflicht wird, an Ew. pp. eine ganz vertrauliche Anfrage über die militärischen 
Gesichtspunkte zu richten, deren Berücksichtigung ich der diesen Verhandlungen zu gebende 
Direktion zugrunde legen muß. 
Es ist möglich, daß diese Verhandlungen früher als wir gedacht und vielleicht selbst 
innerhalb der nächsten 14 Tage es für notwendig machen, in den Herzogtümern Maßregeln 
zu ergreifen, nach deren Ausführung die Möglichkeit der Vermeidung eines Konflikts und 
eines vollen zum wirklichen Kriege mit Österreich führenden Bruches nicht mehr in unserer 
Hand liegt. 
Um zu beurteilen, ob es zulässig ist, die Verhandlungen schon jetzt oder in allernächster 
Zeit bis zu dem Punkte, wo solche Maßregeln eines einseitigen Handelns notwendig 
werden, gelangen zu lassen, ist es mir wichtig, Ew. pp. bestimmtes Urteil darüber zu haben,
        <pb n="239" />
        Bismarck an Roon über Kriegseventualität. 225 
ob wir in der Verfassung sind, einen großen Krieg sofort aufzunehmen. Ich bitte 
Ew. pp. daher ganz ergebenst um eine gefällige baldige und vertrauliche Äußerung dar- 
über, wie sich die Verhältnisse unserer Armee in dieser Beziehung, namentlich auch in 
Bezug auf die Artillerie und die Festungen stellen? ob das vorhandene Material an Ge- 
schützen und Munition, besonders an Reservegeschützen und Reservemunition in hinrei- 
chendem Maße vorhanden ist oder in kürzester Frist beschafft werden kann? und ob die von 
Ew. pp. für die Armierung der Festungen in Aussicht genommenen Maßregeln in der 
Ausführung begriffen sind? In betreff der letzteren sind mir die Nachrichten, welche 
Ew. pp. beabsichtigten und welche nur von Ihrem Departement in der geeigneten Weise 
gegeben werden können, bis jetzt in den Zeitungen nicht begegnet. 
In jedem Falle würde ich Ew. pp. ganz ergebenst bitten, die Maßregeln mit aller 
nur möglichen Beschleunigung, soweit die vorhandenen Mittel irgend reichen, ins Werk 
zu setzen und die Ausführung der Geschützbestellungen in der Kruppschen Fabrik und die 
Anfertigung der Munition auf das dringendste zu betreiben. 
Nach den mir zukommenden Nachrichten soll Österreich imstande sein, binnen vier 
Wochen an unserer Grenze und zur Deckung Sachsens 180000  Mann in völliger Kriegs- 
bereitschaft aufzustellen. Ich darf voraussetzen, daß wir mindestens in derselben Frist 
eine ebenso starke Macht entgegenzustellen haben werden. 
Es ist natürlich dringend notwendig, über die Vorbereitungen und die militärischen 
Zustände in Österreich möglichst genau unterrichtet zu sein. Dem Grafen Groeben würde, 
ohne seine Stellung am Wiener Hofe zu kompromittieren und Aufsehen zu erregen, es un- 
möglich sein, sich die erforderlichen Informationen durch Reisen oder sonst zu verschaffen. 
Ich ersuche Ew. pp. daher ganz ergebenst, gefälligst zu erwägen, ob nicht sofort gewandte 
und zuverlässige Agenten, welche unter den Offizieren zu finden nicht schwer sein wird, 
nach den militärisch wichtigen Punkten des Kaiserstaates zu dirigieren, was in dieser 
Zeit, wo fast jedermann reist und der Tourist oder der seiner Gesundheit wegen Reisende 
nirgends auffällig ist, um so leichter ohne Aufsehen möglich wird. Ew. pp. würden mich 
durch entsprechende sofortige Anordnungen zu verbindlichstem Danke verpflichten. 
Ich wiederhole, daß ich den wirklichen Ausbruch des Krieges nicht mit Gewißheit 
voraussagen oder voraussehen kann, da es, wie Ew. pp. wissen, nicht unsere Absicht ist, ihn 
unter allen Umständen zu beginnen, die Entscheidung vielmehr wesentlich von der Haltung 
und den Entschlüssen des Wiener Kabinetts abhängt. Die Zustände in den Herzogtümern 
sind aber auf einen Punkt gediehen, wo sie für uns unerträglich werden und, wenn Öster- 
reich nicht zur Abhilfe mitwirkt, wir einseitige Maßregeln treffen müssen, deren Aus- 
führung wahrscheinlich Österreich sich nicht gefallen lassen und denen es mit Schritten 
antworten, die zum Bruche führen. Sind die erwähnten Maßregeln einmal aus- 
geführt, so ist die Entscheidung daher nicht mehr in unserer Hand; ich kann aber, falls 
Ew. pp. aus militärischen Rücksichten ein längeres Zögern für geboten erachten und noch 
einer Frist zu Vorbereitungen bedürfen, durch Verhandlungen den Zeitpunkt der Entschei- 
dung noch einige Zeit, wenn auch nicht auf lange, hinausschieben; und ich bitte 
Ew. pp. daher dringend, mir durch eine gefällige baldige und bestimmte Äußerung 
über unsere Kriegsbereitschaft den Maßstab für meine Beurteilung dieser Frage zu geben. 
V. 15
        <pb n="240" />
        226 Weisungen an Zedlitz. Ausrüstung der preußischen Armee mit Munition. 
*132. Telegramm an den Kommissar für Schleswig-Holstein 
und Lauenburg Freiherrn von Zedlitz. 
[Eigenhändiges Konzept.] 
Gemäß der ihm von Bismarck erteilten Weisung (vgl. Nr. 124), hatte Freiherr von Zedlitz 
am 30. Juni damit begonnen, an den Sitzungen der schleswigschen Landesregierung teilzunehmen. 
Am 1. Juli ging ihm jedoch eine Verwahrung seines österreichischen Kollegen Baron Halbhuber 
gegen diese Teilnahme zu, von der er Bismarck Mitteilung machte. 
Karlsbad, den 8. Juli 1865. 
Auf Allerh[öchsten] Befehl ersuche ich Ew. pp. jedenfalls fortzufahren, den Sitzungen 
der Landesreg[ierung] beizuwohnen. Nur die Anwesenheit der Commissarien gewährt 
Bürgschaft gegen Fassung solcher Beschlüsse, welche dem Willen eines der Condomini zu- 
widerlaufen, u[nd] welche wir daher als unberechtigte ansehn und behandeln müßten. 
*133. Schreiben an den Kriegsminister von Roon, 
z. Zt. in Erdmannsdorf. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Ganz vertraulich. Karlsbad, den 9. Juli 1865. 
Im Anschluß an mein vorgestriges ganz vertrauliches Schreiben¹ erlaube ich mir noch 
einen Punkt zur Sprache zu bringen, bei welchem ich der Auffassung Ew. pp. zu begegnen 
hoffe. Ew. pp. waren in betreff der Armierung der schlesischen und sächsischen Festungen 
von dem Gesichtspunkte ausgegangen, daß dasjenige, was doch als wirkliches Bedürfnis 
anerkannt werden müsse, schon jetzt und sofort zur Ausführung gebracht werden sollte. 
Diesen Grundsatz dürften Ew. pp. auch auf die Ausrüstung der Armee mit Kriegs- und 
Reservemunition anwenden wollen, und es könnte vielleicht die beschleunigte Anfertigung 
der letzteren in dem auch für die volle Kriegsbereitschaft der Armee erforderlichen Maß- 
stabe durch die Einberufung von zu dieser Fabrikation geeigneten Reservemannschaften 
gefördert werden, auch ohne daß dem Lande bei der nahen Ernte zu viel Arme entzogen 
würden, wenn dabei auf billige Reklamationen Rücksicht genommen wird. 
Eine Veröffentlichung dieser Maßregel seitens der Regierung würde mir dabei 
weniger angemessen erscheinen, vielmehr dürfte dieselbe regierungsseitig mit einem gewissen 
ostensiblen Geheimnis zu behandeln sein, da sie sonst leicht als eine Demonstration auf- 
gefaßt werden möchte, an deren Ernst man gerade dann nicht glauben würde. Bekannt 
wird die Tatsache selbst inzwischen doch werden, und alsdann wird sie den geeigneten 
Eindrucke von dem Ernst der Regierung in ihren Vorbereitungen machen. 
Ew. pp. werden mich durch eine gefällige vertrauliche Mitteilung über Ihre Auf- 
fassung und das eventuell Verfügte zu verbindlichstem Danke verpflichten. 
*134. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Auf das Schreiben König Wilhelms I. an Kaiser Franz Joseph, in dem die Ausweisung des Erbprinzen von Augustenburg aus den Herzogtümern gefordert war (vgl. Vorbemerkung zu Nr. 131), blieb die Antwort über Erwarten lange aus. Statt dessen trafen immer neue Nachrichten über die zunehmende Agitation der Augustenburgischen Partei in den Herzogtümern, über die dem Erbprinzen an seinem Geburtstage bereiteten Ovationen und das mehr 
1 Siehe Nr. 131.
        <pb n="241" />
        Vier Beschwerdeerlasse nach Wien. Konnivenz Halbhubers bei Presseausschreitungen. 227 
als zweideutige Verhalten des österreichischen Zivilkommissars in Karlsbad ein. So entschloß 
sich Bismarck trotz des versöhnlichen Standpunktes, den er noch am 3. Juli eingenommen hatte (vgl. Nr. 129), die preußischen Beschwerden über die nicht ohne österreichisches Verschulden unerträglich werdenden Verhältnisse in den Herzogtümern in mehreren Erlassen an Freiherrn  
von Werther auseinanderzusetzen und die von Graf Mensdorff zuletzt am 24. Juni angeregte 
Fortsetzung der Verhandlungen über das preußische Februarprogramm von der vorgängigen Erledigung 
aller Beschwerdepunkte  abhängig zu machen, gleichzeitig auch bereits offen anzukündigen, daß Preußen nötigenfalls auf jede Gefahr selbst Abhilfe schaffen werde. 
 
 
Mit den 
vier Erlassen an Freiherrn von Werther vom 11. Juli traten die  preußisch-österreichischen 
Beziehungen in ein kritisches Stadium, auch wenn Bismarck sich sagen mochte, daß bei der 
inneren Lage Österreichs, die durch eine am 26. Juni eingetretene Ministerkrise  und durch 
wachsende Finanznöte charakterisiert  wurde (vgl. dazu v. Sybel a. a. O., IV, 158 ff.; H. Friedjung, Der Kampf um die Vorherrschaft in Deutschland, 1859 bis 1866, I, 123 ff.), ein weiteres Einlenken Österreichs zu erwarten stehe. 
Karlsbad, den 11. Juli 1865. 
Ew. pp. Aufmerksamkeit habe ich schon früher und wiederholt auf die Ausschrei- 
tungen der Presse in den Herzogtümern und die mangelnde Anwendung der dort bestehen- 
den Gesetze hingelenkt. Ein besonders auffälliger Beweis davon ist mir in diesen Tagen 
zugegangen, indem der Königliche Gesandte in Hamburg mir eine Anzahl von Nummern 
der in Altona unter dem Einflusse der Augustenburgischen Partei erscheinenden „Schles- 
wig-Holsteinischen Zeitung“ eingereicht hat. Die fortwährenden und sich immer steigernden 
Angriffe gegen Preußen, gegen die Königliche Regierung, ja gegen Seine Majestät den 
König selbst, gegen die preußische Armee und den in den Herzogtümern stationierten Teil 
derselben überschreiten so sehr die Grenze des Zulässigen, daß ich mich veranlaßt gesehen 
habe, bei den zuständigen Behörden in Berlin die Maßregeln, welche in Preußen gegen 
solche jenseits der preußischen Grenze verlegte Blätter zulässig sind, zur Ausführung zu 
bringen. Der Unfug, welchen dieses Blatt im Vertrauen auf die bisher aus der Haltung 
des Freiherrn von Halbhuber hervorgegangene Lähmung der obersten Zivilbehörde mit 
immer steigender Unverschämtheit sich zu Schulden kommen läßt, darf aber auch in den 
Herzogtümern nicht mehr geduldet werden. 
Ich muß annehmen, daß dem Herrn Grafen von Mensdorff das Maß dieser Aus- 
schreitungen bisher unbekannt geblieben sei und daß der Freiherr von Halbhuber es unter- 
lassen habe, darüber Mitteilungen zu machen, weil ich überzeugt bin, daß sonst das eigene 
Gefühl des Herrn Grafen von Mensdorff ihn bewogen haben würde, den österreichischen 
Kommisarius durch gemessene Weisungen zu strengerem Einschreiten zu bewegen. Es wird 
ihm aber jedenfalls leicht sein, sich Kenntnis von der Haltung wenigstens des erwähnten 
Blattes zu verschaffen. 
Wie sehr Seine Majestät der König persönlich von diesen Angriffen auf sein Kriegs- 
heer verletzt werden mußte, brauche ich Ew. pp. nicht erst besonders zu sagen. 
Die einfache Handhabung der bestehenden gesetzlichen Vorschriften würde solche Aus- 
schreitungen verhindert haben. Durch ein Zirkular vom 20. März 1854 ist die Verord- 
nung vom 10. März 1848, wonach Druckschriften unter sechs Bogen vor ihrer Ver- 
breitung der Polizeibehörde vorzulegen sind, ausdrückllich auch auf Zeitungen anwendbar 
erklärt. Ist diese Vorschrift bei den gedachten Presseerzeugnissen nicht ausgeführt 
worden, so liegt darin eine strafbare Verletzung der Gesetze sowohl seitens der Redaktion 
als seitens der Behörden, welche über die Ausführung zu wachen haben. Ist sie beob- 
achtet worden und haben die kompetenten Behörden in den Artikeln nichts Verwerfliches 
gefunden, so resultiert daraus eine ebenso strafbare Pflichtvergessenheit seitens der Be- 
hörden, welche derartige Angriffe gegen die eine der beiden das Land gemeinsam regie- 
renden Mächte nicht dulden dürfen.
        <pb n="242" />
        228 Zügellosigkeit der Presse. Übergriffe der Landesregierung. 
Daß die „Schleswig-Holsteinische“ und die in gleicher Tendenz wirkende „Kieler 
Zeitung“ nicht allein stehen, sondern höchstens ein Extrem der durch einen großen Teil der 
Presse in den Herzogtümern gebenden Richtung bezeichnen, ist leicht nachzuweisen. In 
der Zulassung einer solchen Zügellosigkeit der Presse liegt die Regierung und der Bruch 
der bestehenden gesetzlichen Ordnung. Keine Gesetzgebung irgendeines Landes duldet fort- 
gesetzte Schmähungen und Aufreizung gegen die legitime Autorität; keine duldet die Be- 
zeichnung und Präkonisierung eines fremden Individuums als rechtmäßigen Fürsten im 
Gegensatze zu der bestehenden Landesherrschaft. Es ist eine Auflehnung gegen die legitime 
Autorität, wenn die gedachte Presse den Erbprinzen fortwährend als den rechtmäßigen 
Souverän des Landes behandelt, ihn nur als Seine Hoheit den Herzog Friedrich VIII. be- 
zeichnet und dadurch die beiden Souveräne von Preußen und Österreich gleichmäßig der 
Usurpation bezichtigt. Diese Auflehnung gegen die bestehende Obrigkeit kann so wenig 
geduldet werden, wie die oben charakterisierten Angriffe gegen den einen der beiden Mit- 
besitzer. 
Wir haben das Recht, den Vollzug der bestehenden Gesetze in den H[erzo]gthümern 
zu fordern, u[nd] wir können ihn nicht vergeblich fordern, wo es sich um den Schutz unsres 
Besitzes u[nd] unsres Ansehns handelt. Wir befinden uns in der Unmöglichkeit, einen der 
rechtmäßigen Autorität S[eine]r M[ajestät] des Königs hohnsprechenden Zustand der 
Dinge länger zu dulden. 
Ew. [pp.] wollen hiervon dem Gr[afen] M[ensdorff] durch Verlesung dieses Erlasses 
unter Hinterlassung einer Abschrift Mittheilung machen.¹ 
*135. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Karlsbad, den  11. Juli 1865. 
In meinem Erlaß Nr. 2 vom 1. d. M.¹ habe ich die Aufmerksamkeit Ew. pp. auf den 
Übelstand gelenkt, daß die Landesregierung für die Herzogtümer Schleswig und Holstein 
den Mangel der Uebereinstimmung im Schoße der obersten Zivilbehörde benutzt, um sich 
selbst eine unabhängige u[nd] autonome Stellung anzumaßen u[nd] solche im Sinne der poli- 
tischen Parteibestrebungen zu verwerthen, indem sie einerseits die Anwendung und Hand- 
habung von Gesetzen gegen Presse u[nd] Vereine unterläßt, andererseits ihre amtlichen 
Attributionen zu positiven Verfügungen im Partei-Interesse mißbraucht u[nd] sich darauf 
verläßt, daß die Commissare sich über die Gegenwirkung u[nd] Controlle nicht verstän- 
digen werden. Es liegt aber in der rechtlichen Natur des Verhältnisses, daß durch den 
Mangel der Uebereinstimmung zwischen den höchsten Organen beider Landesherrn keines- 
wegs die von letztern eingesetzten Unterbehörden souverän werden oder ein Recht 
erlangen, im Widerspruch mit den Intentionen Eines  der Landesherrn zu beschließen u[nd] 
1 Die beiden letzten Absätze eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
135. 1 Der irrtümlich zitierte Erlaß Nr. 2 vom 1. Juli behandelt die Übertragung des Oberkommandos in 
den Elbherzogtümern an den Generalleutnant Freiherrn von Manteuffel anstatt des zur Führung eines Armee- 
korps bestimmten Generals d. J. Herwarth von Bittenfeld (vgl. die Vorbemerkung zu Nr.  110). Statt dieses 
Erlasses ist ein solcher vom 25. Juni gemeint, durch den der Erlaß an Freiherrn von Zedlitz vom gleichen 
Tage (siehe Nr. 124) an Freiherrn von Werther mitgeteilt worden war.
        <pb n="243" />
        Einspruch Halbhubers gegen Zedlitz' Kontrolltätigkeit. 229 
zu handeln. Die Landesregirung ist eine Behörde des Königs wie des Kaisers u[nd] darf 
sich gegen keinen der beiden Monarchen auflehnen.² 
Ein Teil der Übelstände würde durch die Teilnahme der Kommisarien an den Sitzungen 
der Landesregierung beseitigt werden können. Der Kaiserliche Herr Minister hat, wie ich 
aus seinen von dem Grafen Galen berichteten mündlichen Äußerungen entnehmen darf, 
sowohl das Recht dazu wie die Zweckmäßigkeit anerkannt; charakteristisch aber ist es, 
wie einerseits die Landesregierung selbst sich dazu stellt, und wie andererseits der Baron 
von Halbhuber, ohne noch von der Auffassung seiner Regierung Kenntnis zu haben, sich so- 
fort zu einer Einsprache dagegen bewogen gefunden hat. 
Ew. pp. wollen über beides das Nähere aus dem abschriftlich anliegenden Bericht des 
Freiherrn von Zedlitz vom 5. d. M.³ entnehmen. 
Die bloße Gegenwart der beiden Kommissare oder eines derselben wird aber aller- 
dings nicht genügen, sondern es wird eine bestimmte Anordnung zu treffen sein, um die 
bisherige Autonomie der Landesregierung in geeigneter Weise zu beschränken und den 
Mißbrauch derselben zu verhüten. Das gedachte Kollegium darf nicht in die Lage kommen, 
bei Mangel an Übereinstimmung zwischen den beiden Kommissarien selbständig und positiv 
vorgehen zu können und dadurch gewissermaßen aus einer untergeordneten und von den 
beiden Souveränen eingesetzten Behörde zu einer zwischen beiden und über beiden ent- 
scheidenden Stelle zu werden. Eine Verfügung derselben, die gegen die Ansicht und den 
Willen unseres Kommissarius, wenn auch mit Zustimmung des Freiherrn von Halbhuber 
erlassen würde, müßten wir für ebenso unberechtigt und ungültig ansehen, wie wir auf der 
andern Seite nicht den Anspruch machen, unsererseits mit oder ohne Beistand der Landes- 
regierung einseitig zu administrieren. Wir hoffen, daß das unerquickliche Schauspiel, 
welches der Freiherr von Halbhuber einst durch die an die Landesregierung gerichtete 
Nichtigkeitserklärung einer auf „Ersuchen“ des Freiherrn von Zedlitz getroffenen Anord- 
nung⁴ sich nicht in umgekehrter Richtung zu wiederholen haben werde, und daß es nament- 
lich nicht dahin kommen werde, daß wir von dem unzweifelhaften Rechte Gebrauch machen 
müßten, dem Versuche der faktischen Ausführung einseitiger Parteimaßregeln auch fak- 
tisch entgegenzutreten. 
Wenn aber dies verhütet werden soll, so müssen positive und bestimmte Einrichtungen 
getroffen werden, welche die Landesregierung zu voller Unterordnung unter die oberste Zivil- 
behörde nötigen und den Charakter des Kollegiums als einer von der legitimen Autorität 
der Monarchen von Österreich und Preußen eingesetzten und ihnen beiden verantwort- 
lichen Behörde wieder unzweideutig hervortreten lassen. 
*136. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Karlsbad, den 11. Juli 1865. 
Die Ausschreitungen der Presse in den Elbherzogtümern, auf welche ich Ew. pp. in 
einem anderen Erlasse vom heutigen Tage aufmerksam  mache, stehen in engem Zusammen- 
2 Der Absatz von den Worten am Anfang des ersten Satzes an: „den Mangel der Übereinstimmung ..." 
eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
3 Hier nicht abgedruckt. 
4 Vgl. dazu v. Sybel, Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I., IV, 104; Chr. v. 
Tiedemann, Aus sieben Jahrzehnten I. 432 f.
        <pb n="244" />
        230 Gebaren der schleswig-holsteinschen Vereine. 
hange mit dem Gebaren der schleswig-holsteinschen Vereine, welche unter verschiedenen 
Namen eine mehr oder weniger ausgesprochene, unzweifelhaft aber den eigentlichen Kern 
ihrer Bestrebungen bildende demokratische und revolutionäre Tendenz verfolgen. Die 
Presse übt hauptsächlich unter ihnen und durch sie ihren verderblichen Einfluß auf das Volk 
und empfängt wieder von ihnen ihre Unterstützung und ihre Inspirationen. Die Leiter der 
verbreiteten Presseorgane stehen zum Teil gleichzeitig an der Spitze der Vereine. Ein 
Blick z. B. in die Spalten der „Schleswig-Holsteinischen Zeitung“ in Altona zeigt, wie die 
Vereine bearbeitet und wie sie dazu benutzt werden, Demonstrationen in Szene zu setzen, 
welche den unbegründeten Anspruch machen, der Ausdruck der Gesinnungen der Bevöl- 
kerung zu sein. In der ersten Zeit der Aufregung, wo man nur nach einer Fahne suchte, 
unter welcher die ersehnte Trennung von Dänemark erstrebt werden könne, und diese 
Fahne in dem vorausgesetzten Recht des Augustenburgischen Hauses zu finden glaubte, 
hatten sich auch besonnenere und bessere Elemente den Vereinen zugesellt. Diese haben sich 
zum großen Teil wieder von ihnen losgesagt und mißbilligen und fürchten das Treiben der- 
selben, welches allerdings nur um so gefährlicher wird, nachdem der mäßigende und hem- 
mende Einfluß, den diese Elemente hätten ausüben können, aus den Vereinen geschieden 
ist. Die Vereine werden dadurch zu einer Gefahr für das Land sowohl im gegenwärtigen 
Augenblick wie ganz besonders für die Zukunft jeder neuen Regierung, und dies um so mehr, 
je mehr sich gerade der Erbprinz von Augustenburg in einer schwer zu entschuldigenden Ver- 
blendung mit diesen demokratischen Elementen eingelassen und seine Ansprüche und Hoff- 
nungen mit ihren Bestrebungen identifiziert hat. Ihn als den legitimen Souverän des 
Landes hinzustellen, ihm als solchem immer erneute Ovationen und Huldigungen darzu- 
bringen und dadurch der Autorität der wirklichen und allein berechtigten Beherrscher des 
Landes Hohn zu sprechen, machen sich die Vereine ebenso wie die Presse zur Aufgabe. 
Ihrer Agitation aber sowie der der Presse muß daher ein Ziel gesetzt werden, ehe an 
eine Konsolidation der Zustände in den Herzogtümern gedacht werden kann. Die bestehende 
Gesetzgebung reicht dazu aus, sobald der Kaiserlich Österreichische Kommissar ihre Hand- 
habung durch seine Mitwirkung ermöglicht. 
Ew. pp. wollen bei Graf von Mensdorff unser dringendes Ersuchen erneuern, daß 
Baron von Halbhuber in diesem Sinne mit Anweisung versehen werde. Geschieht es 
nicht, so wird demjenigen der Kondomini, welcher sein Recht durch die Duldung dieses Zu- 
standes gefährdet findet, nichts übrig bleiben, als der Entschluß, einer ferneren Gefährdung 
seiner Rechte mit eignen Mitteln entgegenzutreten. 
* 137. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Karlsbad, den  11. Juli 1865. 
In den Erlassen Nr. 14, 15, und 16,¹ welche Ew. pp. zugleich mit dem gegenwärtigen 
empfangen, habe ich die Zustände in den Herzogtümern nach den drei Seiten hin beleuchtet, 
in welchen die Mißstände hervorgetreten sind, die wir wiederholt zur Sprache gebracht, und 
die sich leider infolge der Nichtbeachtung unserer Beschwerden zu der Höhe gesteigert haben, 
daß wir von der Fortdauer dieser Zustände eine gefährliche Verwirrung des öffentlichen 
1 Gemeint sind die drei voraufgehenden Schriftstücke (Nr. 134—136).
        <pb n="245" />
        Preußen fordert von Österreich Abhilfe auf seine Beschwerden. 231 
Urtheils über die rechtliche Lage der Dinge in den Herzogthümern sowohl innerhalb der 
letztern als auch in weiteren Kreisen befürchten.² Es sind dies die Ausschreitungen der 
Presse, die Organisation und Agitation der Vereine und die falsche von der Landesregierung 
mehr neben als unter der obersten Zivilbehörde eingenommene Stellung. 
Die Kaiserliche Regierung wird sich, wenn sie über die Tatsachen sich genau unter- 
richtet, leicht überzeugen, daß wir nur die Handhabung der bestehenden Gesetze und Achtung 
unsres Besitzrechtes verlangen, wenn wir die Abstellung dieser Übelstände fordern. In be- 
treff der Presse und der Vereine glauben wir ein Recht zu haben auf wirksame und un- 
parteiische Anwendung der Landesgesetze, wie sie bestehen, und wie sie bei gutem Willen 
beider Kommissare ausreichende Mittel zur Abhilfe bieten. Herr Graf von Mensdorff 
kann nicht im Zweifel sein, daß, wenn ähnliche Angriffe und Verunglimpfungen, wie sie 
täglich die Zeitungen der Herzogtümer gegen Preußen füllen, gegen die Kaiserliche Re- 
gierung und Armee gerichtet würden, wir ohne Säumen die Hand dazu bieten würden, um 
gegen solches Gebaren einzuschreiten. Ebensowenig würden wir die Proklamierung 
irgendeines andern Prätendenten als legitimen Fürsten ohne Österreichs Einwilligung zu- 
gelassen haben, auch wenn wir seine Ansprüche für die Zukunft für besser begründet 
hielten, als die des Erbprinzen von Augustenburg. Was wir uns zur Pflicht machen, das 
müssen wir auch von unserem Mitbesitzer beanspruchen. 
Auch die Zurückführung der Landesregierung auf die rechtmäßig ihr zukommende 
Stellung liegt an sich gleichmäßig im Interesse der beiden Mächte: sie unsererseits zu fordern, 
sind wir nur dadurch in die Lage gekommen, daß vermöge der Haltung des österreichischen 
Kommisarius die rechtlichen Verhältnisse verschoben worden sind. 
Aus dieser Lage der Dinge ergeben sich die rechtlichen Forderungen, welche wir an die 
Kaiserlich Österreichische Regierung zu stellen haben, und die ich hier nochmals kurz zu- 
sammenfasse: 
1. Bestrafung und künftige Verhütung der in der Presse gegen Preußen gerichteten 
Angriffe und Verunglimpfungen. 
2. Zurückführung des Vereinswesens in die gesetzlichen Schranken. 
3. Unterdrückung aller Demonstrationen und Akte, sei es in der Presse, sei es auf 
irgendeinem anderen Gebiete, durch welche der Erbprinz von Augustenburg — oder 
irgendein anderer Prätendent — als legitimer Souverän und regierender Herzog des 
Landes hingestellt oder nach Titel und Namen bezeichnet wird, und insbesondere un- 
nachsichtige Ahndung der Teilnahme von Beamten an solchen Akten. 
4. Zurückführung der Landesregierung auf ihre Stellung als administrative Behörde 
der beiden das Land besitzenden Souveräne vermöge strenger Kontrolle und Leitung 
des Kollegiums durch die Kommissarien. 
Wir glauben in der Tat, daß das Kaiserliche Kabinett von der Ausdehnung, welche die 
Übelstände erlangt haben, nicht vollständig unterrichtet sein kann. Unsrerseits sind wir nicht 
in der Möglichkeit, die Fortdauer derselben uns gefallen zu lassen,³ und hoffen, daß be- 
stimmte Weisungen an den Kaiserlichen Kommissarius ergehen, welche denselben zu ernster 
und vollständiger Handhabung der bestehenden Gesetze verpflichten. 
 
2 Der Schluß des Satzes von den Worten an: „daß wir von der Fortdauer ...“ eigenhändiger Zusatz 
Bismarcks.  
3 Der Eingang des Satzes eigenhändiger Zusatz Bismarcks; außerdem weisen die vorhergehenden Ab- 
schnitte zahlreiche kleinere Korrekturen  Bismarcks auf.
        <pb n="246" />
        232 Preußen droht in Wien mit eigenem Einschreiten. 
Wir können aber nicht verkennen, daß selbst das Zusammenwirken der beiden Kom- 
missare den beabsichtigten Zweck nur schwer und unvollständig erreichen wird, solange dem 
Erbprinzen von Augustenburg gestattet wird, durch seine fortdauernde Gegenwart und die 
Tätigkeit seiner Umgebung einen sich immer erneuernden Druck auf das Land auszuüben 
u[nd] durch Führung des herzogl[ichen] Titels u[nd] Namens unter Duldung der Organe 
des Condominates die Bevölkerung über die Natur seiner Ansprüche zu täuschen.⁴ Ich 
habe zu oft auf die namentlich auf die Beamten geübte Einwirkung sowie auf die Ermuti- 
gung hingewiesen, welche durch die Duldung seiner Anwesenheit der Umsturzpartei zuteil 
wird; und Seine Majestät der König, unser allergnädigster Herr hat noch neulich zu offen 
ausgesprochen,⁵ wie wenig er die von dem Erbprinzen eingenommene Stellung mit dem Rechte 
und der Würde der beiden Souveräne vereinbar finde, als daß ich es nötig erachten könnte, 
darauf jetzt noch einmal näher einzugehen. 
Das Kais[erliche] Cabinet hat noch neuerdings mit uns die Hoffnung getheilt, daß die 
jüngsten gegenseitigen Eröffnungen zu fruchtbaren Verhandlungen über die definitive Re- 
gelung der Zukunft der Herzogthümer führen werden. Um denselben Raum und Aussicht 
auf Erfolg zu gewähren, halten wir für die fernere Dauer des gemeinschaftlichen Besitzes 
die volle Wahrung der Autorität beider Monarchen in den Herzogthümern und den Schutz 
ihrer durch den Wiener Frieden erworbenen Rechte gegen jede Beeinträchtigung oder Ver- 
dunkelung für unerläßlich⁶ und können die Fortdauer der Ausschreitungen der Presse, der 
Mißachtung unserer gemeinsamen Rechte, der Agitation für einen von uns nicht aner- 
kannten Prätendenten, der Unbotmäßigkeit der Landesregierung nicht zulassen. Wir geben 
uns der Überzeugung hin, daß die Abhilfe auf dem natürlichen und geregelten Wege durch 
die Mitwirkung der Kaiserlichen Regierung erfolgen werde. Sollte diese Hoffnung uns 
täuschen, so werden wir nicht länger Anstand nehmen können, unsern zweifellosen Rechten 
den stattfindenden Beeinträchtigungen gegenüber einseitig Geltung zu verschaffen, ohne 
dadurch den gleichen Rechten Oestreichs zu nahe zu treten.⁷ Zunächst hat Seine Majestät 
der König den Entschluß kundgegeben, die öffentlichen Verunglimpfungen Preußens und 
seiner Armee, durch welche das nationale und militärische Gefühl derselben verletzt wird, 
nicht ferner zu dulden und die Militärbehörde anzuweisen, an die oberste Civilbehörde ein 
amtliches Verlangen der Abhülfe zu richten, und wenn dasselbe erfolglos bleiben sollte,⁸ 
selbständig die geeigneten Maßregeln zu ergreifen, um der Armee und dem Königlichen 
Namen den gebührenden Schutz und Genugtuung zu verschaffen. 
Seine Majestät der König verhehlt sich nicht den Ernst dieses Entschlusses noch die Be- 
deutung der Folgen, welche die Durchführung desselben für das Verhältniß beider Mächte 
zueinander, unerachtet der gewissenhaften Schonung u[nd] Anerkennung der gleichen Rechte 
des östr[eichischen] Mitbesitzes, haben kann.⁹ Aber wenn uns die Mitwirkung zur Abhilfe 
versagt wird, so befinden wir uns im Stande der Notwehr und sind auf einseitige Abwehr 
 4 Der Schluß des Satzes von den Worten an: „u[nd] durch Führung ...“ eigenhändiger Zusatz 
Bismarcks. 
 5 Es war in dem Schreiben an Kaiser Franz Joseph vom 30. Juni (vgl. die Vorbemerkung zu Nr. 131) 
geschehen. 
 6 Der Anfang des Absatzes eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
7 Der Satz eigenhändiger Zusatz Bismarcks.  
8 Der Satz von den Worten an: „die öffentlichen Verunglimpfungen ...“ eigenhändiger Zusatz 
Bismarcks.    
9 Der Satz von den Worten an: „noch die Bedeutung der Folgen . . .“ eigenhändiger Zusatz 
Bismarcks.
        <pb n="247" />
        Bevorstehende Zusammenkunft Bismarcks mit Pfordten. 233 
angewiesen, wenn wir uns nicht dem Vorwurf des Mangels an Selbstachtung dadurch aus- 
setzen wollen, daß wir den Königl[ichen] Truppen zumuthen, auf dem mit dem Blute ihrer 
Kameraden befreiten Boden der Herzogthümer stumme Zeugen der Beleidigungen zu sein, 
welche unter Mißachtung der rechtmäßigen Autorität ihres Monarchen u[nd] seines erhabnen 
Bundesgenossen ohne Unterlaß gegen ihren Kriegsherrn, gegen ihr Vaterland u[nd] gegen 
sie selbst gerichtet werden.¹⁰ 
Wir werden daher in dem angedeuteten Falle — von dem wir hoffen, daß er nicht 
eintreten werde — die notwendigen Maßregeln einseitig ergreifen und sie auf jede Gefahr 
hin durchführen. Wir würden jede daraus etwa erfolgende Rückwirkung auf unsre Be- 
ziehungen zur Kaiserlichen Regierung aufrichtig  beklagen; aber wir würden unsere Be- 
ruhigung darin finden, daß wir zu den Entschlüssen,  mit welchen wir lange gezögert haben, 
durch die Notwendigkeit gedrängt worden sind. 
Ew. pp. sind ermächtigt, dem Herrn Gr[afen] Mensdorf diesen Erlaß vorzulesen u[nd] 
ihm auf Verlangen Abschrift davon zu lassen.¹¹ 
*138. Erlaß an den Gesandten in München Heinrich VII. Prinzen Reuß. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats von Keudell.] 
Bei den Eröffnungen an Freiherrn von der Pfordten, zu denen der Geschäftsträger in 
München v. Krause durch den Erlaß vom 3. Juli (siehe Nr. 128) beauftragt war, äußerte sich 
dieser im entgegenkommendsten Sinne betreffs der am Bunde einzunehmenden Stellungnahme. Bei- 
läufig gab er dabei dem Wunsche Ausdruck, mit Bismarck, der um den 20. Juli mit dem 
Könige von Karlsbad nach Gastein zu gehen gedachte, gelegentlich dieser Reise eine Zusammen- 
kunft zu haben. Bismarck kam diesem Wunsche um so lieber entgegen, als er fühlte, daß in 
Gastein, wo auch Kaiser Franz Joseph dem Könige Wilhelm I. einen Besuch abstatten wollte, 
die Entscheidung über die Frage: Verständigung mit Österreich und Frieden oder Bruch und 
Krieg? fallen müsse. Vgl. seinen Brief an Frau von Bismarck vom 13. Juli: „Mit dem Frieden 
sieht es faul aus; in Gastein muß es sich entscheiden“. 
Vertraulich. Karlsbad, den 14. Juli 1865. 
Euer Durchlaucht erwähnen in dem gefälligen Berichte vom 7. d. M., daß der Minister 
von der Pfordten den Wunsch hege, mich zu sehen, und daß er, wenn ich mich in München 
nicht aufhalten könne, mir entgegenkommen, oder ein Stücke Weges von dort aus mitfahren 
wolle.  
Ich würde sehr erfreut sein, mich mit Herrn von der Pfordten in nächster Zeit be- 
sprechen zu können, möchte aber der Sicherheit wegen lieber, daß dies schon auf meiner Hin- 
reise nach Gastein geschehe, da ich nicht vorher weiß, was nach Gastein aus mir wird.¹ Es 
wäre mir daher sehr angenehm, wenn Herr von der Pfordten mir in Regensburg oder einer 
anderen bayrischen Stadt ein Rendezvous geben wollte. Für diesen Fall würde ich mich 
von dem Gefolge Seiner Majestät des Königs, welcher die Reise nach Gastein in den vier 
Tagen vom 20. bis 23. zurücklegt, trennen und mich freuen, wenn ich etwa am 22. oder 23. 
dort oder in einem andern nahe gelegnen Ort, falls B[ar]on Pf[ordten] letztres vorzieht, 
10 Der Schluß des Absatzes von den Worten an: „daß wir den Königlichen Truppen zumuthen ..." 
eigenhändiger Zusatz Bismarcks.   
11 Die Schlußweisung eigenhändiger Zusatz Bismarcks, außerdem finden sich auch im vorletzten Absatz 
noch einmal zahlreiche kleinere Korrekturen Bismarcks.  
138. 1 Die Worte: „der Sicherheit wegen“ und „da ich nicht vorher weiß, was nach Gastein aus mir wird“ 
eigenhändiger Zusatz Bismarcks. Statt des letzten Passus hatte Bismarck ursprünglich die Worte gesetzt: 
,,da ich nicht vorher weiß, ob ich nach Gastein nicht einen anderen Rückweg einschlagen muß“.
        <pb n="248" />
        234 Österreichs vier Bedingungen. Verständigung oder Konflikt? 
mit ihm zusammentreffen könnte. Ich telegraphire Ew. [pp.] das Detail der Zeit noch 
genauer sobald ich weiß, daß B[ar]on Pf[ordten] der ganze Vorschlag genehm ist und des 
Königs Reiseplan vollkommen feststeht.² 
Über die Entschließungen des Herrn von der Pfordten wollen Ew. pp. mir bald- 
gefälligst telegraphische Nachricht geben. 
*139. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.]¹ 
Auf die Mitteilung des Bismarckschen Erlasses vom 3. Juli (siehe Nr. 129), hatte Graf 
Mensdorff mit einem Schreiben an Freiherrn von Werther vom 10. geantwortet, das dieser 
noch am gleichen Tage an Bismarck schickte. Graf Mensdorff begrüßte es, daß Preußen die 
Frage der Regelung der Militärverhältnisse Holsteins nunmehr vor den Bund bringen wollte. 
Er stellte dann noch einmal in vier Punkten die Reihe der Bedingungen zusammen, auf die die 
österreichische Regierung einzugehen bereit sei, Bedingungen, die nach der Überzeugung Graf 
Mensdorffs „im ganzen eine Errungenschaft bilden, zu welcher jeder preußische Staatsmann sich 
selbst und seinem Lande Glück wünschen könne". Diese Bedingungen gingen dahin: „1. Preußen 
erwirbt den Kieler Hafen in dem unter D b des Memorandums vom 22. Februar bezeichneten 
Umfange. 2. Preußen hat die Wahl zwischen der Erhebung Rendsburgs zur Bundesfestung 
und einem Garnisonrechte an einem anderen Punkte der Herzogtümer (Sonderburg). Im ersteren 
Falle wird Österreich die Anträge Preußens bezüglich der Garnisonsverhältnisse Rendsburgs 
unterstützen, vorbehaltlich einer  Gleichstellung der Leistungen der beiden Mächte für die Bundes- 
festungen durch eine Aenderung der Garnisonsverhältnisse in Rastatt 3. Auf weitere 
Territorialabtretungen   an Preußen würde Österreich eingehen, wenn sich für den abzutretenden 
österreichischen Anteil eine Territorialkompensation ermitteln ließe. Es ist in dieser Beziehung 
der Fürstentümer Hohenzollern Erwähnung geschehen, doch könnte bei der Abneigung Seiner 
Majestät des Königs gegen eine  solche Zession auch eine Grenzrektifikation in Schlesien in Betracht 
kommen. Ich füge hinzu, daß die Frage wegen Lauenburgs auch einfach offen gelassen werden 
könnte. 4. Österreich überläßt die Feststellung  der Leistungen, welche die Herzogtümer, vorbe- 
haltlich allgemeiner Bundesbeschlüsse  über die Marine, für die Königlich Preußische Marine zu 
übernehmen haben werden, dem Übereinkommen zwischen Preußen und dem künftigen Souverän 
der Herzogtümer. Dasselbe gilt hinsichtlich der Regelung der Verkehrsverhältnisse, sowie der 
Verhandlungen über den Bau und Betrieb des Kanals zwischen Ost- und Nordsee." Im 
übrigen verwies Graf Mensdorff in seinem Schreiben von neuem auf die Autonomie und das 
eigene Recht der Herzogtümer, die Preußen nicht außer acht zu lassen haben werde. Bezüglich 
der Souveränitätsfrage hielt die österreichische Regierung nach wie vor an der Person des 
Augustenburgers fest. Das gleichzeitig in Karlsbad eintreffende Antwortschreiben  Kaiser Franz 
Josephs vom 9. Juli (vgl. die Vorbemerkung zu Nr. 131) trat zwar ebenfalls nachdrücklich 
für den Erbprinzen ein und lehnte dessen Entfernung aus den Herzogtümern kategorisch ab, 
war aber sonst in einem versöhnlichen Tone gehalten. Daß Österreich eine Ausgleichung der 
Gegensätze wünschte, ließ sich auch aus einer Frage des Grafen Mensdorff in einem Billet an 
Freiherrn von Werther vom 10. Juli schließen: ob es dem preußischen Hofe vielleicht erwünscht 
sein könnte, in Karlsbad oder in Gastein, wohin der König von dort zu gehen beabsichtigte, 
„mit einem österreichischen Vertrauensmann sich noch mehr über das vorzubereitende endliche 
Einverständnis besprechen zu können“. Auch ein Vesuch des Kaisers Franz Joseph bei dem 
Könige in Gastein wurde schon damals in Aussicht  gestellt. Der Generaladjutant des Königs, 
Freiherr von Manteuffel, der den Monarchen auf der Badereise begleitete, und dem Bismarck 
die Schreiben des Kaisers und des Grafen Mensdorff vorlegte, wollte aus allen Indizien 
schließen, „daß Österreich Vorverhandlungen sofort und Abschluß in Gastein wünscht". Seine 
Stellungnahme präzisierte Manteuffel in einem Schreiben an Bismarck vom 13. Juli dahin: 
„Ob Augustenburg, ob Oldenburg, ob minimale Bestimmungen, ob ein Plus oder ein Minus 
derselben, ist keine Kriegsfrage, die die Armee oder die die Nation verstehen. Kommt es zum 
Kriege, so muß ihnen klar gesagt werden können, daß es sich um den Besitz der Herzogtümer 
handle. Um dies aber aussprechen zu können, muß doch der  diplomatische Boden dazu gewonnen 
werden, der sich aus den bisherigen Verhandlungen noch nicht ergibt. Ich schließe also, wie 
ich mein Raisonnement anfing: Zustimmung zu der Herberufung des Vertrauensmannes.“ 
— — 
2 Von den Worten des vorletzten Satzes an: „und mich freuen, wenn ich etwa  ...“ eigenhändiger Zu- 
satz Bismarcks.   
139. 1 Das Konzept trägt den Vermerk von der Hand Bismarcks: „Von S[eine]r Maj[estät] genehmigt 
13. 7. 65.“
        <pb n="249" />
        Bismarcks hinhaltende Antwort, 14. Juli. 235 
Bismarcks eigene Anschauungen und Wünsche gingen offenbar in der glei Richtung, während 
der König, der einmal nach seinem späteren Ausdruck ,,die Hand am Degengriff gegen Österreich 
hatte“ (vgl. seinen Notizzettel vom 4. April 1866, Anhang zu den Gedanken und Erinnerungen 
von Otto Fürst von Bismarck I, 132), nach wie vor den kriegerischen Konflikt ins Auge faßte. 
Vertraulich. Karlsbad, den 14. Juli 1865. 
Durch den Grafen Galen habe ich den gefälligen Bericht Ew. pp. vom 10. d. M. 
erhalten, welchem das Schreiben des Herrn Grafen von Mensdorff von demselben Tage an 
Ew. pp. beilag. Ich kann dem Herrn Grafen nur dankbar dafür sein, daß er diese abge- 
kürzte und vertrauliche Sorm eines Meinungsaustausches gewählt hat; und um ihm auf 
diesem Wege entgegenzukommen, ersuche ich Ew. pp. ergebenst, dieses Schreiben, wenn auch 
zur Mitteilung an den Kaiserlichen Herrn Minister bestimmt, doch als ein ganz vertrauliches 
anzusehen und zu bezeichnen. Ich werde mich um so offener und rückhaltloser aussprechen 
können; und ich hoffe, der Herr Graf wird in dieser Sprache den aufrichtigen Wunsch nach 
einer Verständigung nicht verkennen. 
Ich darf demnach sogleich mit der Erklärung beginnen, daß ich in den kurz zusammen- 
gefaßten vier Punkten mehr als bisher die Anhaltspunkte für die Verhandlungen behufs der 
Einigung gegeben finde. Namentlich gilt dies von dem vierten Punkte, in welchem der Kaiser- 
liche Herr Minister mit Bestimmtheit einige der für uns wichtigsten Punkte unserer eigenen 
Verhandlung mit dem künftigen Souverän überlassen zu wollen erklärt. Aber hieran knüpft 
sich auch sofort als eine notwendige Voraussetzung der Gedanke, daß dieses Zugeständnis 
nur dann einen Wert für uns hat, wenn der künftige Souverän selbst uns hinreichende 
Garantien für den Erfolg solcher Verhandlungen und die wirkliche Erfüllung unserer Forde- 
rungen zu bieten vermag, da wir derjenigen Bürgschaft entbehren, welche wir in der Teil- 
nahme Österreichs an der Aufstellung solcher Bedingungen gefunden haben würden. 
Diese Garantien vermag der Erbprinz von Augustenburg jetzt wenigstens nicht zu bieten. 
Ich habe deshalb nur mit lebhaftem Bedauern aus dem Schreiben des Herrn Grafen von 
Mensdorff ersehen, wie sehr das Kaiserliche Kabinett die Kandidatur desselben noch in den 
Vordergrund stellt, und daß ich annehmen muß, mich getäuscht zu haben, wenn ich aus den 
vorhergegangenen Äußerungen desselben eine größere Bereitwilligkeit annahm, auf die 
Kandidatur des Großherzogs von Oldenburg einzugehen. Die von dem Herrn Grafen für 
die erstere angeführten Motive erscheinen mir nicht als durchgreifend, da namentlich die 
Stimmung der Herzogtümer selbst nicht als eine auf tiefgewurzelter Anhänglichkeit und wohl- 
begründeter Rechtsüberzeugung beruhende, sondern als eine zum Teil durch zufällige Um- 
stände und hauptsächlich durch künstliche Agitation hervorgerufene und darum als eine vor- 
übergehende zu betrachten sein dürfte. Den Ausdruck, daß die beiden Mächte auf der Londoner 
Konferenz sich auf die Prätention des Augustenburgischen Hauses gestützt hätten, um die 
Trennung der Herzogtümer von Dänemark zu fordern, wird der Herr Graf von Mensdorff 
gewiß selbst als ungenau anerkennen, wenn er sich erinnert, daß wir jene Forderung aus- 
drücklich darauf begründeten, daß der König von Dänemark keine Garantien zugestehen 
wollte, welche die Rechte und Interessen der Herzogtümer bei dauernder Verbindung mit 
Dänemarrk sicherten, und daß wir die Einsetzung des Erbprinzen nur als das damals am 
leichtesten auszuführende politische Auskunftsmittel aufstellten. Eine Inkonsequenz wird also 
niemand uns vorzuwerfen das Recht haben. 
Wenn der Erbprinz von Augustenburg damals und von Anfang an seine Sache ver- 
trauensvoll in die Hände der beiden Souveräne gelegt hätte, so würde er unzweifelhaft längst 
am Ziele seiner Wünsche angekommen sein. Daß die preußische Regierung an und für sich
        <pb n="250" />
        236 Nochmalige Geltendmachung der preußischen Beschwerden. 
keine Gegnerin seiner Kandidatur war, hat sie durch jenen Vorschlag gezeigt. Seine 
Majestät der König selbst haben ihm wiederholte Beweise eines persönlichen Wohlwollens, 
ja des Wunsches gegeben, seine Sache zu unterstützen, wenn die rechtliche und politische Lage 
der Dinge es erlaubte. Der Erbprinz hat diese wohlwollende Teilnahme so wenig wie die 
ihm zugekommenen Mahnungen und Warnungen geachtet. Er hat es vorgezogen, auf 
eigene Hand und durch Mittel, welche zum großen Teil als verwerfliche zu bezeichnen auch 
das Kaiserliche Kabinett nicht anstehen wird, seine vermeintlichen Rechte zur Geltung zu 
bringen. Seine ganze Handlungsweise verrät die Absicht und die Hoffnung, durch die Agitation 
in den Herzogtümern und bei den liberalen Parteien in Deutschland einen Druck auf die 
beiden deutschen Großmächte auszuüben, damit sie ihn nicht aus freiem Entschlusse, sondern 
gleichsam gezwungen als Herzog anerkennen. Wenn diese Bestrebungen Erfolg hätten, so 
würden die beiden Mächte dadurch nicht allein ihre eigene Schwäche dokumentieren, sondern 
es würde dem monarchischen Prinzip überhaupt dadurch ein gefährlicher Schade erwachsen. 
Preußen seinerseits kann dies nicht zulassen; und ich möchte glauben, daß auch Österreich in 
einem solchen Vorgange eine ernstere Gefährdung seiner eigenen Prinzipien und selbst seiner 
Interessen erblicken müßte, als sie in irgendeiner anderen Wendung der Dinge in den Herzog- 
tümern liegen könnte. Seine Majestät der König sind allerdings hiervon zunächst berührt; 
und der Umstand, daß das Treiben derjenigen Partei, welcher der Erbprinz sich dahin- 
gegeben hat, in neuester Zeit sich ganz besonders gegen Preußen gewandt und sich in Ver- 
unglimpfungen und Schmähungen allerhöchstseiner Regierung und Armee kundgegeben hat, 
macht es ihm in verstärktem Maße zur Pflicht, sein Ansehen zu wahren, und jede andere 
Rücksicht, auch die des persönlichen Wohlwollens, dagegen zurücktreten zu lassen. Je 
mehr allerhöchstderselbe früher dies Wohlwollen bewiesen hat, um so mehr hat ihn der 
Undank verletzen müssen, mit welchem demselben gelohnt worden. Solange der Erbprinz in 
dieser Stellung verharrt und, auf ein angebliches, in der Wirklichkeit nicht vorhandenes 
Recht pochend, durch einen Druck von unten her seine Einsetzung zu ertrotzen sucht, kann für 
uns von ihm nicht die Rede sein und seine Kandidatur von der preußischen Regierung nicht 
einmal mehr in Erwägung gezogen werden. Er hat sich als einen Regenten, als eine Macht 
neben den beiden Mächten hinzustellen gesucht und damit seine Sache zu einer Machtfrage 
gemacht — nicht bedenkend, daß er dadurch die Macht gegen sich herausfordert, welche wir, 
wo das Recht so entschieden auf unserer Seite, anzuwenden kein Bedenken tragen werden. 
Wie weit die Zustände in den Herzogtümern durch die bisherige Duldung gediehen sind, 
das haben die Vorgänge am 6. Juli² gezeigt. Daß große öffentliche Massendemonstrationen 
unterblieben sind und keine Unruhen stattgefunden haben, ist nur die Wirkung einer im 
letzten Augenblick aufgetauchten Furcht vor tatsächlichen Konflikten mit der bewaffneten 
Macht. Um so charakteristischer sind die offiziellen Demonstrationen, welche doch statt- 
gefunden haben, wo man sich eines augenblicklichen tatsächlichen Einschreitens der Behörden 
nicht versehen zu dürfen glaubte. 
In der Duldung dieser Zustände und der Konnivenz zu denselben seitens des Kaiserlich 
Österreichischen Kommissars muß ich zu meinem Bedauern zur Zeit das hauptsächlichste 
Hindernis für eine Verständigung erblicken. Solange dieselben fortdauern, werden die Ver- 
handlungen fruchtlos bleiben, denn wir werden nicht über unsere Rechte verfügen, ehe wir 
die unumwundene Anerkennung derselben erlangt haben. Erst muß die Autorität der 
2 Näheres über die anläßlich des Geburtstages des Erbprinzen von Augustenburg stattgefundenen 
Feiern in den Herzogtümern siehe in Jansen-Samwer, Schleswig-Holsteins Befreiung, S. 496 ff.
        <pb n="251" />
        Abhilfe auf Beschwerden Vorbedingung der Verständigung. 257 
legitimen Souveräne des Landes wiederhergestellt sein; dann erst wird eine Verständigung 
darüber möglich sein, wem sie diese Autorität übertragen wollen. 
Ew. pp. sind durch meinen Erlaß vom 11. d. M.³ in die Lage gesetzt worden, unsere 
Forderungen in dieser Beziehung zu präzisieren und sie durch die gewichtigsten Motive zu 
begründen und zu unterstützen. Von der Aufnahme, welche dieselben bei dem Kaiserlichen 
Kabinett finden, wird es abhängen, ob wir zu einer Verständigung gelangen können. Bis 
die Ordnung u[nd] die Autorität der beiden Monarchen in den H[erzo]gth[ümern] durch- 
greifend hergestellt sein werden, können wir die Verhandlungen über die Zukunft ihrem 
Ziele nicht näher führen.⁴ 
Der Kaiserliche Herr Minister wird es daher auch erklärlich finden, wenn ich, ungeachtet 
des Wunsches, den von ihm durch sein vertrauliches Schreiben an Ew. pp. angebahnten 
Weg zu betreten, mich für jetzt noch enthalte, über den materiellen Inhalt seiner Vorschläge 
mich eingehend zu äußern. Ich ersuche Ew. pp. ergebenst, ihm dies mit dem Ausdruck meines 
Dankes für seine Mitteilung zu sagen, und ermächtige Sie, ihm dies Schreiben in den Händen 
zu lassen, indem ich die Bitte wiederhole, daß er dasselbe in gleicher Weise, wie es das seinige 
gewesen, als eine vertrauliche Äußerung aufnehmen, in derselben aber den Ausdruck des ent- 
schiedenen Willens Seiner Majestät des Königs erkennen möge. 
Ew. [pp.] wollen dabei wiederholen, daß unser all[ergnädigster] Herr es schmerzlich 
empfinden würde, wenn Sein erhabner Bundesgenosse Ihm nicht die Hand böte zu gemein- 
samer Herstellung der im Rechte begründeten Autorität beider Monarchen in den Herzog- 
thümern, daß aber, wenn die gemeinsame Abhülfe auf unser deshalb am 11. d. M. gestelltes 
Ersuchen nicht in Kurzem zu erwarten ist, S[eine] M[ajestät] dem eignen Rechte selbständig 
Nachdruck verleihen wird, ohne die gleichen Ansprüche S[eine]r M[ajestät] des Kaisers auf 
den gemeinsamen Besitz dadurch irgendwie in Frage stellen oder beeinträchtigen zu wollen.⁵ 
*140. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
In Regensburg, wohin der auf der Reise von Karlsbad nach Bad Gastein befindliche König Wilhelm I. auf den 21. Juli einen Ministerrat einberufen hatte, empfing Bismarck am 20. mit einem Berichte Freiherrn von Werthers vom 19. die Rückäußerung Graf Mensdorffs auf die vier zu seiner Kenntnis gebrachten Erlasse vom 11. (siehe Nr. 134—137). Die Antwort, die sich im wesentlichen auf den Ausdruck der Hoffnung beschränkte, daß die preußische Regierung bei der günstigen Wendung der Verhandlungen zwischen beiden Mächten die Dinge in den Herzogtümern nicht auf die Spitze treiben werde, konnte Bismarck nicht befriedigen. Die vage Versicherung, die Graf Mensdorff hinzufügte, ,,daß er das Mögliche getan habe, um durch unsere Aktion in den Herzogtümern ferneren Veranlassungen zu irgendeiner Beschwerde unseres Mitbesitzers vorzubeugen", bot jedenfalls keinerlei Garantien für die Zukunft. So sah sich Bismarck genötigt, in einem neuen Erlaß an Freiherrn von Werther vom 21. Juli, der wohl unmittelbar nach dem Ministerkonseil fertiggestellt wurde, noch einmal die Forderungen des Erlasses vom 11. (siehe Nr. 137), deren Ernst man in Wien noch nicht erfaßt zu haben schien, zu unterstreichen. Als ein ,,Ultimatum an Österreich", wie dieser neue Erlaß nach dem Vorgange v. Sybels (a. a. O. IV, 151 ff.) bisher durchweg ausgelegt ist (vgl. Alfr. Stern, Geschichte Europas seit den Verträgen von 1815, IX, 413), kann er um so weniger angesehen werden, als diesmal der drohende Hinweis auf ,,Notwehr und einseitige Abwehr", der jenem ersten Erlaß seine Bedeutung verlieh, unterblieb, und als nicht einmal Verhandlungen 
über die Kandidatur des Augustenburgers, falls dieser nur die „Usurpation seiner Rechte“ ein- 
3 Siehe Nr. 137.                                                                                                                                          

4 Der letzte Satz eigenhändiger  Zusatz Bismarcks. 
5 Der letzte Satz eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="252" />
        238 Der Ministerrat in Regensburg, 21. Jull, und seine Beschlüsse. 
stelle, ganz ausgeschlossen wurden. Auch dem Ministerkonseil vom 21. Juli darf nicht eine über- 
triebene Bedeutung im kriegerischen  Sinne beigemessen  werden. Er sollte in der Hauptsache der 
Erörterung der finanziellen Maßregeln gelten, die bei einer möglichen ernsten Wendung der Dinge 
zu treffen sein würden; militärische Fragen traten ganz zurück. Das geht aus einem Telegramm 
Bismarcks an den Kriegsminister von Roon vom 18. Juli hervor, der bei Bismarck angefragt 
hatte, ob es beim 21. verbleibe. „Es bleibt beim 21. in Regensburg und läßt sich nicht mehr ändern. 
Aber schonen Sie Ihre Gesundheit; die Hauptsache ist finanziell im Konseil.“ Den Haupt- 
gegenstand der Verhandlungen im Regensburger  Konseil bildete denn auch der Vortrag des 
Finanzministers von Bodelschwingh, der (vgl. Nr. 142) zu der Feststellung führte, daß für alle 
Fälle 60 Millionen Taler disponibel seien. Im weiteren Verlauf des Konseils wurde 
allerdings noch für den Fall, daß Österreich auch gegenüber der neuen Weisung nach Wien nicht 
zurückweichen werde, eine Ordre an den kommandierenden General in den Herzogtümern in 
Aussicht genommen, die das ,,bevorstehende, selbständige Auftreten Preußens zur Herstellung der 
Autorität der obersten Zivilbehörde" einleiten sollte (vgl. wieder Nr. 142); die Frage aber, ob 
der General diesen Auftrag wirklich erhalten werde, wurde vollständig offen gelassen und von 
dem österreichischerseits  in Aussicht gestellten Kommen des Kaisers Franz Joseph nach Gastein 
und den Ergebnissen der Entrevue abhängig gemacht. Daß Bismarck in Regensburg für die 
Ordre an den General schon einen ganz bestimmten Termin, ,,etwa acht Tage vor der Abreise 
Seiner Majestät des Königs von Gastein, also ungefähr am 7. oder 8. August“, in Aussicht  
genommen habe, wie das der zu dem Regensburger Konseil zugezogene  Botschafter Graf Goltz 
nachträglich in einem Bericht vom 20. August (siehe dessen Text bei H. Oncken, Die Rheinpolitik 
Kaiser Napoleons III. von 1863 bis 1870, I. 60) behauptet hat, ist von jenem in Randbemer- 
kungen, die den Eventualcharakter der Regensburger Beschlüsse stark betonen, bestritten 
worden. Es spricht alles dafür, daß Bismarck, der, nach den Erlassen vom 11. zu schließen, 
 
 
 
 
 
damals allerdings stark mit der Kriegseventualität rechnete (vgl. den Brief des Innenministers Grafen Fritz Eulenburg an ihn vom 13. Juli, Deutsche Revue 1900, I, 46), am 21. trotz der  
Wie weit dabei die Umbildung des österreichischen Ministeriums in konservativem Sinne, die sich eben damals vollzog, insbesondere die Entlassung des entschiedensten   Preußenfeindes und 
Anhängers der mittelstaatlichen Anlehnung Österreichs, Ritters von Schmerling, Bismarck mit 
neuen Hoffnungen auf die Herstellung eines modus vivendi mit dem Kaiserstaat erfüllte, ist noch 
nicht durchsichtig. Schwerlich ist auf Bismarck, dessen konservative Prinzipien vielfach auch in 
die Außenpolitik hineinspielten, — man hat das bisher unterschätzt — die Mahnung seines 
Freundes Fritz Eulenburg vom 3. Juli ohne Eindruck geblieben:  ,,Mit einem Schmerlingschen  
Österreich Krieg zu führen, das ginge noch allenfalls, aber mit einem konservativen? Da stände 
doch gar zu viel auf dem Spiele“ (Deutsche Revue, 1900, I, 45). 
Regensburg, den 21. Juli 1865. 
Ew. pp. gefälliger Bericht vom 19. d. M. nebst den beiden die Anlage desselben 
bildenden Schreiben des Herrn Grafen von Mensdorff von demselben Tage habe ich er- 
halten und beeile mich, den Feldjäger mit diesem Erlasse zurückzusenden, nachdem ich Seiner 
Majestät dem Könige Vortrag über die neuesten Äußerungen des Kaiserlichen Herrn Ministers gehalten habe. 
Es erscheint mir vor allem als eine Pflicht, Klarheit in die 
Situation zu bringen und Mißverständnissen vorzubeugen. 
Ich muß nämlich aus dem ganzen Inhalt der beiden Schreiben des Grafen Mensdorff 
und namentlich aus der Deutung, welche das eine derselben meinem Stillschweigen über 
die vorausgesetzten Schwierigkeiten der Einsetzung des Großherzogs von Oldenburg gibt, 
befürchten, daß meine letzte Mitteilung vom 14. d. M.¹ in Wien nicht in der vollen Be- 
deutung verstanden worden sei, welche ich derselben zu geben wünschte. 
Mein Schreiben vom 14. d. M. sollte Ew. pp. in den Stand setzen, dem Kaiserlichen 
  
Herrn Minister die Unmöglichkeit darzulegen, in welcher wir uns befinden, überhaupt auf 
weitere Verhandlungen über die Zukunft der Herzogtümer einzugehen, bevor der durch 
den Wiener Frieden vom 30. Oktober v. J. bedingte normale Zustand in den Herzog- 
tümern hergestellt und das Recht der durch diesen Frieden zu Besitzern der Herzogtümer 
gewordenen beiden Mächte zu voller Anerkennung gebracht sei. Nur daraus und nicht 
aus dem Mangel an Argumenten, welche wir den Deduktionen des früheren Schreibens 
1 Siehe Nr. 139.
        <pb n="253" />
        Neue Weisungen nach Wien, 21. Jull. 239 
des Herrn Grafen Mensdorff entgegenzusetzen hätten, erklärt sich mein Verzicht auf jede 
Diskussion der Frage über den künftigen Souverän. Unsere Forderungen vom 11. d. M. 
bezwecken nur die Herstellung der durch den Wiener Frieden und durch die Gesetze der 
Herzogtümer gegebenen Basis. Dieselbe ist durch die in den Herzogtümern unter Begün- 
stigung des österreichischen Kommissars herangebildeten Zustände erschüttert und verrückt 
worden. Wir glauben es dem monarchischen Prinzip und der Würde unserer eigenen 
Monarchie schuldig zu sein, die Fortsetzung der Verhandlungen so lange abzulehnen, bis 
diese Basis tatsächlich und zweifellos wieder aufgerichtet ist. Der Kaiserliche Herr Minister 
hat, wie er in seinem Schreiben an Ew. pp. bemerkt, an den Kaiserlichen Kommissar in 
den Herzogtümern Weisungen abgehen lassen, welche zunächst zwar nur eine Prüfung, so- 
dann aber, wie wir nicht bezweifeln, eine Rektifikation der gänzlich anormalen Zustände 
bezwecken. Wir werden die Wirkung dieser Weisungen erwarten; und es wird davon 
abhängen, ob wir uns der Notwendigkeit überhoben sehen können, diejenigen Rechte des 
Mitbesitzes, deren Geltendmachung wir unter gleichen Umständen dem Kaiserlichen Kabinett 
unzweifelhaft zugestehen würden, selbständig in Ausübung zu bringen. 
Erst wenn unsere in meinem Erlaß vom 11. d. M. formulierten Beschwerden erledigt 
und in den Herzogtümern die dem Wiener Frieden und unseren Rechten entsprechenden 
Zustände tatsächlich hergestellt sind, werden wir zu weiterer Verhandlung bereit sein. 
Ich habe ferner hinzuzufügen, daß die Kandidatur des Erbprinzen von Augustenburg 
für uns nicht Gegenstand der Verhandlung sein kann, solange derselbe in seiner gegen- 
wärtigen Stellung verharrt, welche eine Usurpation von Rechten einschließt, die auch von 
Österreich niemals als begründet anerkannt sind. Seine Majestät der König sind ent- 
schlossen, sich nicht durch den Versuch eines mit den verwerflichsten Mitteln der Agitation 
geübten Druckes ein Resultat aufnötigen zu lassen, welches nur das Ergebnis freier Ent- 
schließungen und der bei Beginn der gemeinsamen Aktion vorbehaltenen Verständigung 
der beiden deutschen Mächte hätte sein können. 
Ich bitte Ew. pp., sich von dieser  Überzeugung zu durchdringen, um sie dem Herrn 
Grafen von Mensdorff gegenüber wiederholt auszsprechen. Die Form, in welcher Ew. pp. 
dieses tun, und der Sie den vertraulichen Charakter bewahren wollen, ohne der Bedeu- 
tung unserer Eröffnungen Abbruch zu tun, überlasse ich dem Ermessen Ew. Exzellenz. 
*141. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Durch Erlaß vom 19. Juli war dem preußischen Kommissar Freiherrn von Zedlitz eine 
„Allerhöchste Ordre“ vom 18. übersandt worden, durch die er beauftragt wurde, gegen preußische 
Untertanen, die an der Agitation gegen ihr Vaterland in den Herzogtümern teilnähmen, durch 
Ausweisung bzw. Verhaftung mittels Requisition der Militärbehörde vorzugehen. Die 
Maßregel richtete sich vor allem gegen den Abgeordneten der Fortschrittspartei Dr. Freese, der 
angeblich in den Herzogtümern weilen sollte. „Sofern irgend etwas gegen ihn vorliegt, oder der 
Verdacht der Teilnahme an der Agitation begründet erscheint, ist derselbe zu verhaften und seine 
Papiere mit Beschlag zu belegen; läßt sich die Verhaftung nicht begründen, so ist er sofort 
auszuweisen." 
Regensburg, den 21. Juli 1865. 
Ich benutze die Rückkehr des von Ew. pp. hierher gesandten Feldjägers, um Sie zu 
benachrichtigen, daß die Königliche Regierung nötig gefunden hat, einige in den Herzog- 
tümern sich aufhaltende preußische Untertanen in ihre Heimath zurückuweisen, eventuell durch 
Requisition militärischen Beistandes dahin transportiren oder zur Haft bringen zu lassen,
        <pb n="254" />
        240 Bismarck unterrichtet den Kronprinzen über Regensburger Beschlüsse. 
u[nd] den Kön[iglichen] Commissar bei der Civil-Verwaltung mit den desfallsigen Maß- 
nahmen zu beauftragen.¹ 
Ew. pp. werden beauftragt, an den Kaiserlichen Herrn Minister das Ersuchen zu 
richten, daß die Kommandanten der österreichischen Garnisonen in den Herzogtümern an- 
gewiesen werden möchten, den an sie etwa von preußischer Seite ergehenden Requisitionen 
zur Ausführung der für nötig erachteten Maßregeln gegen solche diesseitigen Unter- 
tanen Folge zu geben, wie wir jederzeit bereit sind, den von der Kaiserlichen Regierung in 
betreff österreichischer Untertanen an die diesseitigen Militärbehörden ergehenden ana- 
logen Requisitionen nachzukommen. 
*142. Telegramm an das Ministerium der auswärtigen 
Angelegenheiten. 
[Entzifferung.] 
Am 15. Juli hatte Bismarck, wohl auf die Mitteilung des Innenministers Grafen Fritz 
Eulenburg vom 13. (Deutsche Revue, 1900, I, 46) hin, daß der inzwischen nach Wyk auf Föhr 
abgereiste Kronprinz sehr ungehalten darüber sei, von Bismarck nicht über den drohenden Konflikt 
mit Österreich in Kenntnis gesetzt zu sein, an den Thronfolger ein Schreiben gerichtet (siehe  dessen 
Text in: Anhang zu den Gedanken  und Erinnerungen von Otto Fürst von Bismarck,  II, 392 ff.), 
in dem er ihn zu dem Ministerkonseil in Regensburg (21. Juli) einlud und für den Fall, daß der 
Kronprinz bei der großen Entfernung nicht kommen könne, weitere Mitteilungen über den 
Ausfall der Beratungen ankündigte. Tatsächlich sagte der Kronprinz in einem Schreiben vom 
I7. Juli ab, das seinen Schmerz über die „vielleicht schon so nahe Gefahr des Krieges mit Österreich 
unter den obwaltenden Verhältnissen“ nicht verhehlte. Es hieß in dem Schreiben u. a.: „Preußens 
Ehre geht mir über alles, ich kann dieselbe aber in dem vorliegenden Falle nicht derartig ver- 
wirkt sehen, als daß ein solches Opfer mit allen seinen naheliegenden Konsequenzen notwendig 
wäre.“ Das eindringliche Schreiben des Thronfolgers scheint auf Bismarck nicht ohne Wirkung 
geblieben zu sein; jedenfalls legte er von nun ab  erhöhtes Gewicht darauf, ihn von allen wichtigen 
Vorkommnissen zu unterrichten, zunächst am 23. Juli ganz nüchtern und sachlich über die Ergeb- 
nisse des Regensburger Konseils. Am 31. Juli wies Bismarck dann das Ministerium der aus- 
wärtigen Angelegenheiten generell an, dem Kronprinzen die Korrespondenz mit Wien zu über- 
senden und ihn überhaupt auf dem laufenden zu erhalten. 
 
 
 
Salzburg, den 23. Juli 1865. 
Folgendes sofort an Seine Königliche Hoheit den Kronprinz nach Wyck in Chiffres 
zu telegraphieren: 
Nach den Beschlüssen, welche Seine Majestät der König im Konseil zu Regensburg 
gefaßt, sind die Geldmittel für vollständige Mobilmachung und einjährigen Feldzug dis- 
ponibel im Belauf von cirka 60 Millionen. Erste Mobilmachungsmaßregeln (Pferde- 
Ankauf) in Aussicht genommen für Zeitpunkt, wo General Herwarth Auftrag erhält, das 
bevorstehende selbständige Auftreten Preußens zur Herstellung der Autorität der obersten 
Zivilbehörde amtlich mitzuteilen. Nach Wien geschrieben:¹ Ablehnung jeder Verhandlung 
über Zukunft der Herzogtümer, bis in denselben Autorität hergestellt und Agitation be- 
seitigt. Wenn dieses geschehen, über Oldenburg zu verhandeln bereit; Augustenburgische 
Kandidatur für uns vollständig ausgeschlossen, solange Erbprinz in seiner bisherigen usur- 
patorischen Stellung beharrt. Weitere Entschlüsse, namentlich ob Preußen selbständig 
einschreitet und General Herwarth obigen Auftrag erhält, hängen vom Kommen des 
Kaisers nach Gastein und Ergebnisse der Entrevue ab. 
1 Der zweite Teil des Satzes von den Worten „in ihre Heimat . . ." an eigenhändige Korrektur 
Bismarcks. 
142. 1 Vgl. Nr. 140.
        <pb n="255" />
        Bismarcks Zusammenkunft mit Pfordten, 23. Juli. 241 
*143. Aufzeichnung. 
[Eigenhändige, unvollendete, undatierte Reinschrift.] 
Die von dem bayrischen Ministerpräsidenten Freiherrn von der Pfordten gewünschte 
Zusammenkunft mit Bismarck (vgl. Nr. 138) fand am 23. Juli in Salzburg statt; ihr Thema 
bildete einesteils der mögliche Bruch zwischen Preußen und Österreich und die mutmaßliche 
Haltung der kleineren deutschen Staaten in diesem Falle (vgl. v. Sybel, Die Begründung des 
Deutschen Reiches durch Wilhelm I., IV, 154 ff.), anderenteils der von Bayern vorbereitete Antrag 
am Bunde in der Schleswig-Holsteinschen Sache, dessen Wortlaut jetzt Bismarck durch den 
bayrischen Minister mitgeteilt wurde. 
ca. 23. Juli 1865.¹ 
Ich habe Pfordten etwa Folgendes gesagt: S[eine] M[ajestät] der König ist mit 
Recht erzürnt über den Undank und die Usurpation des Prinzen von Augustenburg, der 
uns das abtrotzen will, was er nur durch freie Gunst des Königs erhalten kann. Will der 
Prinz wieder ein für Preußen möglicher Candidat werden, so muß er seine angemaßte 
Herzogstellung aufgeben, nach Preußen kommen und den König zu versöhnen suchen. 
Seine Majestät sind aber so ungnädig über das Vorgefallene, daß ich es nicht auf mich 
nehme, Allerhöchstdenselben zu fragen, ob die Annäherung des Prinzen genehm sein würde, 
weil ich fürchte die Antwort zu erhalten, daß der König den Prinzen nicht sehn wolle. 
Soll Aussicht auf eine Aussöhnung gewonnen werden, so muß der Versuch, den der Prinz 
macht, den Charakter voller Freiwilligkeit aus eignem Antriebe haben; dann ist es 
möglich, daß die früher vorhanden gewesenen, durch den Undank des Prinzen erkalteten 
Sympathien des Königs sich so weit wieder beleben, um mit dem Prinzen über unsre Be- 
dingungen zu verhandeln. Erst wenn der Prinz aufhört, sich den Schein zu geben, als 
regire er bereits aus eigner Machtvollkommenheit, erst wenn die öffentliche Meinung den 
Eindruck erhält, daß der Prinz nicht  antipreußischer, sondern ebensowohl Preußischer 
wie östreichischer oder Bundes-Candidat ist, erst dann kann Preußen wieder in augusten- 
burgischer Richtung verhandeln.² 
*144. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Während der von Bayern in der Schleswig-Holsteinschen Angelegenheit geplante Antrag 
am Bunde (vgl. dazu Nr. 128 nebst Vorbemerkung) zunächst nur auf eine einfache Anfrage 
und Bitte um Auskunftserteilung an die beiden deutschen Mächte hinausgelaufen war, ging dessen 
endgültige Fassung, wie Freiherr von der Pfordten sie Bismarck bei der Salzburger Begegnung  
vom 23. Juli (vgl. Nr. 143) mitteilte, erheblich weiter. Sie lautete: „1. An die höchsten 
Regierungen von Österreich und Preußen die Anfrage zu richten, welche Schritte sie getan haben 
oder zu tun beabsichtigen, um eine definitive Lösung der bezüglich der Elbherzogtümer noch 
schwebenden Fragen herbeizuführen; ob dieselben insbesondere gesonnen sind, eine aus freien 
Wahlen hervorgehende allgemeine Vertretung des Herzogtums Holstein in Gemeinschaft mit einer 
gleichen Vertretung des Herzogtums Schleswig zur Mitwirkung bei jener Lösung zu berufen, und 
für welchen Zeitpunkt diese Einberufung, deren Beschleunigung sich aus den angeführten Gründen 
als in hohem Grade wünschenswert darstellt, in Aussicht genommen werden kann; 2. an dieselben 
1 Das Datum ergibt sich aus einem Aktenvermerk Abekens. 
2 Vgl. dazu das Schreiben, das Freiherr von der Pfordten am 24. Juli, wohl nicht ohne Vorwissen 
Bismarcks, an den vertrauten Ratgeber des Erbprinzen Samwer richtete (Jansen-Samwer, Schleswig- 
Holsteins Befreiung, S. 773 ff.). Es lief auf den Rat hinaus: „Der Herzog möge nach Berlin kommen und 
sich an Se. Majestät den König wenden in der soeben bezeichneten Weise und durch Vermittelung Sr. König- 
lichen Hoheit des Kronprinzen, und es sei alle psychologische Wahrscheinlichkeit dafür, daß er als aner- 
kannter Herzog zurückkehren werde“. Bezeichnenderweise lehnte der Erbprinz den guten Rat Freiherrn 
von der Pfordtens ab; siehe das Schreiben Dr. K. Lorentzens, des Stellvertreters Samwers an Pfordten 
vom 31. Juli, a. a. O., S. 775 ff. 
V 16
        <pb n="256" />
        242 Bayerns beabsichtigter Antrag am Bunde. Was tut Italien im Kriegsfall? 
höchsten Regierungen das Ersuchen zu stellen, daß sie auf die Aufnahme des Herzogtums 
Schleswig in den Deutschen Bund hinwirken; 3. für diesen Fall und sobald die in dem Bundes- 
beschluß vom 6. April dieses Jahres ausgesprochene vertrauensvolle Erwartung sich erfüllt haben 
werde, die Bereitwilligkeit zum Verzicht auf den Ersatz der Exekutionskosten bezüglich Holsteins und Lauenburgs und zur Beteiligung an Tragung der Kriegskosten bezüglich Schleswigs zu erklären, sei es, daß der Bund in seiner Gesamtheit für die Kriegskosten aufkommt, oder daß ein verhältnismäßiger Anteil von denjenigen Bundesstaaten, welche an der Kriegführung nicht beteiligt waren, übernommen wird." 
Salzburg, den 24. Juli 1865. 
Ew. pp. erhalten in der Anlage Abschrift des Antrages, welchen Bayern in der 
Bundestagssitzung am nächsten Donnerstag einzubringen beabsichtigt, und welchen der 
Königlich Bayrische Herr Minister mir bei seiner Anwesenheit hierselbst mitgeteilt hat. 
Derselbe geht allerdings über den Charakter einer einfachen Anfrage hinaus, welche 
wir im Auge hatten, als wir uns zu einer Beantwortung und Auskunfterteilung bereit 
erklärten. Er enthält namentlich in dem ausdrücklich ausgesprochenen Wunsch der Auf- 
nahme Schleswigs in den Bund ein Moment, dessen Bedenklichkeit in politischer Be- 
ziehung wegen der europäischen Verhältnisse und der Stellung der außerdeutschen Groß- 
mächte auch der Kaiserlich Österreichischen Regierung nicht entgehen wird. Wir wollen 
indes einer Verweisung an den Ausschuß nicht entgegentreten und glauben, daß auch die 
Kaiserliche Regierung damit einverstanden sein wird. Es wird dadurch Raum gewonnen 
werden, um uns über die weitere Behandlung des Antrages mit dem Wiener Kabinett 
zu verständigen. Wir werden daher den Königlichen Bundestagsgesandten anweisen, für die 
einfache Verweisung an den Ausschuß zu stimmen; und ich ersuche Ew. pp. ergebenst, bei 
dem Herrn Grafen von Mensdorff auf gleiche Instruktion an den Kaiserlichen Bundes- 
gesandten hinzuwirken. Von dem Entschluß desselben wollen Ew. pp. mich gefälligst tele- 
graphisch benachrichtigen. 
*145. Telegramm an den Gesandten in Florenz Grafen von Usedom. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Gastein, den 26. Juli 1865. 
In den durch Graf Dönhoff überbrachten Berichten vermisse Äußerung über gegen- 
wärtige Hauptfrage: was tut Italien im Fall eines Krieges? Ist italienische Regierung 
ernstlich entschlossen und vorbereitet oder wird sie erst abwarten? Haben Minister sich darüber 
gegen Sie ausgesprochen? — Seine Majestät der König verlangt Ihre Äußerung tele- 
graphisch, da Verhältnis zu Österreich Wendung zum Schlimmeren nehmen und nach dem 
noch ungewissen Kommen des Kaisers nach Gastein die Entwicklung rasch sein kann. In 
wenigen Tagen Kurier. 
*146. Erlaß an den Kommissar für Schleswig-Holstein 
und Lauenburg Freiherrn von Zedlitz. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Da aus den nordschleswigschen Bezirken immer wieder Klagen  und Beschwerden über Be- 
drückung durch die schleswigsche Landesregierung bei Bismarck einliefen, so hatte er Anfang 
Juni den Landrat Prinz Karl zu Hohenlohe-Ingelfingen, der 1864  Zivilkommissar in Jütland
        <pb n="257" />
        Mission Prinz Karl Hohenlohes nach Nordschleswig. 243 
gewesen war, beauftragt, jene Beschwerden zu untersuchen. Mit Rücksicht auf die Bedeutung der 
Nordschleswigschen Frage wandte Bismarck überhaupt den Interessen der dortigen Bevölkerung 
eine besondere Aufmerksamkeit zu. 
Gastein, den 26. Juli 1865. 
Nach einem aus Altona vom 22. d. M. datierten Telegramm des Wolffschen Tele- 
graphen-Bureaus soll das Schleswig-Holsteinsche Verordnungsblatt einen Erlaß der 
obersten Zivilbehörde enthalten, durch welchen in Nordschleswig das Tragen 
der dänischen Farben an Kokarden oder anderen besonderen Abzeichen, der 
Gebrauch von dänischen Fahnen und das Absingen dänischer Lieder, sofern sie 
in nationaler Beziehung aufreizend und beleidigend, verboten wird. 
Ew. pp. ersuche ich ergebenst um gefl. Einsendung der betreffenden Verordnung, 
muß aber schon jetzt bemerken, daß, falls die Tatsache richtig ist, Ew. pp. durch 
die Gewährung Ihrer Unterschrift zu einer solchen Verfügung einen politischen Mißgriff 
begangen haben würden. 
Abgesehen davon, daß der Begriff besonderer Abzeichen — welcher auch 
dänische Farben an Kleidungsstücken und dergl. einschließt — und national aufreizender 
Lieder ein viel zu weiter und unbestimmter ist und der Willkür der lokalen Beamten zu 
viel Spielraum läßt, so ist der Erlaß von Vorschriften, deren Strenge die dänische 
Bevölkerung trifft, gegenwärtig überhaupt unangemessen. In dem Augenblick, wo wir 
durch die Untersuchung der Beschwerden der nordschleswigschen Bevölkerung die Ab- 
hilfe derselben in die Hand genommen und Hoffnungen auf den Schutz Preußens erweckt 
haben, die Landesregierung aber darauf mit verschärfenden Verfügungen und der Ver- 
anlassung einer gerichtlichen Untersuchung gegen Beschwerdeführer geantwortet hat, 
durfte der preußische Kommissar nicht zu Maßregeln in demselben Sinne wie die 
Landesregierung seine Einwilligung geben. Es hatte sich auch bei der Reise des Prinzen 
Hohenlohe¹ entschieden bestätigt, was Ew. pp. selbst oft angedeutet haben, daß die dänisch 
redende Nationalität in Nordschleswig sich Preußen zuneigt, während die andere Be- 
völkerung und die Beamten sich Augustenburgisch und preußenfeindlich gesinnt zeigen. 
Jede gegen die erstere geübte Strenge muß daher zum Nachteile Preußens ausschlagen; 
Ew. pp. dürfen zu keiner Maßregel in dieser Richtung die Hand bieten und hätten Ihre 
Unterschrift zu dem betreffenden Erlaß, der nur als eine Konzession an die Augustenbur- 
gische Partei und die Landesregierung erscheinen  kann, verweigern sollen. Auch das von 
Ew. pp. telegraphisch gemeldete Verbot von „Dagbladet“ kann ich nicht für gerecht- 
fertigt erachten, da es nur in diesem Sinne einer Konzession wird ausgebeutet werden. 
Die Schwierigkeiten für Preußen kommen bei der gegenwärtigen Sachlage nicht von 
dänischer Seite, sondern von der Augustenburgischen,  und nicht nach der ersteren, sondern 
nach der letzteren Seite hin kommt es jetzt darauf an, Energie zu zeigen. Was die etwa 
befürchtete Gefahr von Unordnungen in Nordschleswig betrifft, so haben die Ermittlun- 
gen klar dargetan, daß dieselbe nur in dem Druck liegt, der auf die dänische Bevölkerung 
ausgeübt wird, nicht in den Tendenzen der letzteren selbst. 
Wir leiden bereits schwer genug an den Folgen des in dem ersten Augenblick der 
Vereinigung der beiden Herzogtümer dadurch begangenen Fehlers, daß, statt die Ver- 
hältnisse von Schleswig und die direkte Verwaltung durch die Kommissare auf Holstein 
1 Vgl. zu der Mission des Prinzen Hhenlohe v. Sybel, Die  Begründung des Deutschen Reiches durch 
Wilhelm I., IV, 226 f., Jansen-Samwer, Schleswig-Holsteins Befreiung, S. 475 ff.    
V. 16*
        <pb n="258" />
        244 Zedlitz soll strenge Kontrolle üben. 
zu übertragen, vielmehr die Einrichtung in Holstein, wie sie unter den Bundesexekutions- 
Kommissaren bestand mit ihrer selbständigen Stellung der Landesregierung, ohne die 
erforderliche Purifikation der Beamten auch auf Schleswig übertragen worden ist. Diese 
Folgen können nur dadurch gemildert werden, daß Ew. pp., wo Sie nicht selbständig ein- 
schreiten können, wenigstens durch die Negative Ihre Stellung zur Geltung bringen, in- 
dem Sie zu jeder Maßregel, die nicht direkt in unserem Interesse ist, Ihre Mitwirkung 
und Unterschrift verweigern, u[nd], wenn solche Maßregel von der Landesregirung ver- 
sucht wird, derselben Ihr veto entgegensetzen.² Aus unserer Korrespondenz mit Wien, 
welche Ihnen von Berlin aus vertraulich mitgeteilt wird, werden Sie ersehen, daß wir 
uns mit Entschiedenheit nach Wien darüber ausgesprochen haben, daß wir jede Ver- 
handlung ablehnen, solange die Ordnung nicht hergestellt ist. In gleichem Sinne müssen 
Ew. pp. zu allen Maßregeln, die Sie nicht als in preußischem Interesse liegend ansehen 
können, Ihre Mitwirkung ebenso entschieden ablehnen, wie es der Freiherr von Halb- 
huber bei Maßregeln tut, die als preußische angesehen werden können. Es muß einen 
Eindrucke von Schwäche machen und die übelste Wirkung hervorbringen, wenn in dem- 
selben Augenblick, wo der österreichische Kommissar seine Teilnahme an dem geforderten 
Einschreiten gegen Augustenburgische Demonstrationen, wie die der Universität Kiel,³ ver- 
sagt und dadurch die Gegner Preußens in Schutz nimmt, der preußische Kommissor zu 
Maßregeln gegen die für Preußen günstig gesinnte und auf Preußen ihre Hoffnung 
setzende Bevölkerung von Nordschleswig die Hand bietet! 
Ich bemerke bei dieser Gelegenheit auch, daß ich noch ohne Nachricht über den Fort- 
gang Ihrer Teilnahme an den Sitzungen der Landesregierung bin, nachdem Ew. pp. den 
Einspruch des Freiherrn von Halbhuber beseitigt haben⁴ und letzterer vermutlich infolge 
von Instruktionen aus Wien denselben hat fallen lassen. Ich hoffe, daß es Ew. pp. nun- 
mehr gelingt, eine strengere Kontrolle zu üben und die Leitung wieder mehr in Ihre 
Hand zu bekommen; jedenfalls wird es Ihnen dadurch möglich werden, den Erlaß von 
ungeeigneten und gegen das preußische Interesse gerichteten Verfügungen, einschließlich 
aller Anstellungen, zu verhindern; wo man solche dennoch gegen Ihre Einsprache durch- 
zusetzen versuchen sollte, wollen Sie dieselben unbedenklich für ungültig erklären. 
Seine Majestät der König wünscht genau von der Entwicklung dieser Dinge unter- 
richtet zu sein. Es ist nicht möglich, von hier aus dieselbe im einzelnen zu leiten; ich darf 
aber von Ihrem Patriotismus und Ihrer Umsicht erwarten, daß Sie in jedem einzelnen 
Falle ohne Rücksicht  auf die Strömung der dortigen öffentlichen Meinung jede An- 
ordnung, welche mit der Gesammtrichtung der Preuß[ischen] Politik nicht in vollem Ein- 
klange steht,⁵ mit Entschiedenheit verhindern werden. Wir werden die Bevölkerung nicht 
durch Schwäche und Nachgiebigkeit, sondern nur durch ein strenges Geltendmachen der 
berechtigten Autorität Preußens gewinnen u[nd] haben letztre gegenwärtig ausschließlich 
gegen die augustenburgischen Tendenzen zur Anwendung zu bringen.⁶ 
2 Der letzte Teil des Satzes: „u[nd], wenn solche Maßregel“ eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
3 Vgl. dazu v. Sybel, Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wllhelm I., IV. 146. 
4 Vgl. Nr. 132. 
5 Der Relativsatz eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
6 Der Schluß des Satzes: „u[nd] haben letztre ...“ eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="259" />
        Preußen empfiehlt in Florenz Einführung von Vorzugzöllen. 245 
*147. Erlaß an den Vortragenden Rat im Ministerium der 
auswärtigen Angelegenheiten Theremin. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Auf den Erlaß vom 2. Juli (siehe Nr. 127), in dem Bismarck den Vorschlag gemacht hatte, 
daß Italien denjenigen Zollvereinsstaaten, die das Königreich anerkannt hatten, Vorzugszölle 
bewilligen möge, waren von Graf Usedom in einem Bericht vom 16. Juli die Bedenken 
italienischer Staatsmänner gegen einen solchen Ausweg aus den Handelsvertragsschwierigkeiten 
entwickelt worden. Man gab sich danach in den Kreisen der italienischen Regierung der Auf- 
fassung hin, daß Preußen ein zwingendes Interesse daran habe, der italienischen Vorzugszölle 
teilhaftig zu werden, und deshalb alles aufbieten werde, um die Zollvereinsstaaten zur Aner- 
kennung des Königreichs Italien zu bewegen, daß Preußen aber, sobald es einmal selbst die Vorteile 
des italienischen Handelsvertragssystems  genieße, keinen Grund mehr sehen werde, einen Druck 
auf die mit der Anerkennung zögernden Zollvereinsgenossen auszuüben. 
Gastein, den 26. Juli 1865. 
Ew. pp. erhalten anliegend einen die Handelsangelegenheit mit Italien betreffenden 
Bericht des Königlichen Gesandten in Florenz vom 16. d. M., welchen mir der Graf Dönhoff 
in Salzburg übergeben hat. 
Ich ersuche Sie, dem Herrn Grafen von Usedom darauf (über Paris) zu erwidern: 
Ich habe auf die ihm gemachten Einwendungen richtig geantwortet, daß man sich über 
die Grenzen der Einwirkung Preußens keine Illusionen machen möge. Die Mittel, einen 
Druck auf die Regierungen auszuüben, liegen eben nur in der tatsächlichen Erfahrung von 
den Nachteilen, denen sie sich durch die Nichtanerkennung aussetzten. Wenn man in Florenz 
glaube, daß Preußen auf die Regierungen direkt zu wirken in der Lage sei, so verkenne man 
die Verhältnisse in Deutschland, wo gerade die Regierungen, auf welche es hauptsächlich 
ankomme, in Opposition gegen Preußen stünden und unserer Einwirkung ebensowenig zugäng- 
lich seien, wie es etwa in den früheren italienischen Verhältnissen die Regierungen von 
Modena oder Parma dem Einflusse des Turiner Hofes gewesen wären. Darum hätten wir 
eben den von uns angedeuteten Weg vorgeschlagen, von dem wir eine günstige Wirkung 
erwarten dürften. Die Begünstigung der einzelnen anerkannt habenden Staaten im Zollverein 
werde einen viel stärkeren Eindruck machen, und die dadurch entstehende Konkurrenz im 
Zollverein würde von den Bevölkerungen der renitenten Staaten viel schwerer ertragen 
werden als die Konkurrenz des Auslandes neben dem ganzen Zollverein; dies also sei erst 
der Weg, auf welchem eine immer wachsende Anzahl von Staaten für die Anerkennung 
gewonnnen werden könne. Die Besorgnis, daß Preußen, wenn es einmal der Begünstigung 
durch separate Anwendung des neuen Tarifs teilhaftig geworden, das Interesse verlieren 
werde, in diesem Sinne weiter tätig zu sein, sei eine ganz unbegründete. 
Wir böten durch unsern Vorschlag der italienischen Regierung die Handhabe zu der Ein- 
wirkung, von der allein Wirkung zu erwarten sei. Die von dem Königlichen Gesandten 
erwähnte Aussicht auf die Möglichkeit, daß „Italien vielleicht den neuen Tarif auch schon 
dann auf den ganzen Zollverein anwenden möchte, wenn auch nur ein erheblicher Teil 
seiner Mitglieder anerkannt hätte“, dürfte gerade die entgegengesetzte Wirkung ausüben und 
manche Staaten veranlassen, mit der Anerkennung zu zögern in der Hoffnung, auch ohne 
dieselbe der gewünschten Vorteile teilhaftig zu werden. 
Wir seien einigermaßen überrascht darüber, daß man in Florenz die Zweckmäßigkeit 
des dargebotenen Weges nicht so klar einsehe, wie wir es erwartet hätten. Wir selbst 
hätten dabei weniger die direkten materiellen Vorteile, welche wir durch die separate An- 
wendung des neuen Tarifs auf uns erlangen könnten, als die Förderung der Beziehungen zu
        <pb n="260" />
        246 Bereisen preußische Offiziere österreichische Festungen? 
Italien im Auge gehabt. Wir würden es bedauern, wenn Italien in unrichtiger Schätzung 
der deutschen Verhältnisse den erstrebten Erfolg verhindere.¹ 
Es dürfte sich empfehlen, den im obigen Sinne entworfenen Erlaß für den Königlichen 
Gesandten in Florenz sub sigillo volante an den Grafen Solms in Paris zur Weiter- 
beförderung zu senden mit dem Auftrag, Kenntnis davon zu nehmen und sich in ähnlichem 
Sinne mit Bezug auf den ihm bereits früher erteilten Auftrag in Paris zu äußern, wo 
man die Angemessenheit unsrer Auffassung vermöge bessrer Kenntniß der deutschen Ver- 
hältnisse richtiger würdigen wird als in Florenz.² 
*148. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Gastein, den 27. Juli 1865. 
Ew. pp. haben mir bei Ihrer Anwesenheit in Salzburg mitgeteilt, daß der Herr Graf 
von Mensdorff Ihnen gegenüber erwähnt habe, es sei ihm amtlich berichtet worden, daß 
preußische Offiziere österreichische Festungen bereisten und darüber nach Berlin berichteten. 
Obgleich der Herr Graf hinzugefügt habe, daß er keinen Wert darauf lege und nur 
habe bemerklich machen wollen, daß die Sache ihm nicht fremd sei, halte ich es doch für meine 
Pflicht, Ew. pp. von den Umständen, welche der Erwähnung des Herrn Ministers zu- 
grunde liegen, zu unterrichten. 
Die Natur und die augenblickliche Lage unserer gegenwärtigen Beziehungen zu Öster- 
reich sind Ew. pp. bekannt. Sie wissen, daß wir an dem aufrichtigen Wunsche des Wiener 
Kabinetts und namentlich Seiner Majestät des Kaisers und des Herrn Grafen von Mensdorff 
persönlich, die schwebenden Differenzen durch eine beiden Teilen genügende Verständigung 
zu lösen, nicht gezweifelt haben. Sie wissen aber auch, daß in gewissen und nicht einflußlosen 
Kreisen eine entgegengesetzte Stimmung herrscht, deren Einwirkung auf die Gestaltung der 
Beziehungen zwischen den beiden Mächten wir nicht haben verkennen können. Wenn wir 
das unserer wiederholten Mahnungen ungeachtet von Wien aus fortwährend geduldete 
aggressive Auftreten des österreichischen Kommissars in den Herzogtümern, welcher die 
Begünstigung der Augustenburgischen Partei geradezu zu einer Agitation gegen Preußen 
benutzt, immer stärker werden sehen, während die, wenn auch nicht von Graf Mensdorff 
persönlich, doch von der Regierung beauftragte Presse einen kriegerischen Ton anschlägt 
und nicht nur auf die Eventualität eines Bruches hinweist, für welchen Österreich vollkommen 
gerüstet dastehe, sondern mit besonderem Nachdruck auf die Anknüpfung freundlicher Be- 
ziehungen Österreichs zu Frankreich und Italien drängt, so mußten wir uns fragen, ob die 
oben erwähnte Richtung nicht den Sieg davon getragen, und ob man in Wien nicht mit 
Bewußtsein den Bruch mit Preußen beabsichtige? Es wurde mir dadurch zur Pflicht, 
Sorge zu tragen, daß wir von einem solchen Fall nicht überrascht würden und möglichst 
darüber klar zu werden, ob die Vorbereitungen etwa schon der Art seien, daß wir daraus 
auf die Absicht, den Bruch herbeizuführen, und auf aggressive Tendenzen schließen müßten. 
Ich habe dies von Karlsbad aus dem Herrn Kriegsminister mitgeteilt und den Wunsch 
  
1 Die Fassung des Satzes beruht auf eigenhändiger Korrektur Bismarcks. 
2 Der letzte Nebensatz: ,,wo man die Angemessenheit ..." eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="261" />
        Maßnahmen gegen Freese und May. 247 
ausgesprochen, daß er Gelegenheit nehmen möge, sich vom militärischen Gesichtspunkte aus 
über diese Frage zu orientieren und sich zu vergewissern, ob in Österreich in der Tat bereits 
Rüstungen stattfänden.¹ 
In welcher Weise diesem Wunsche entsprochen werden könne, habe ich dem Herrn 
Kriegsminister selbstverständlich ganz überlassen müssen; und ich kann daher die einzelnen 
Tatsachen, über welche dem Kaiserlichen Herrn Minister amtlicher Bericht zugekommen ist, 
nicht näher kontrollieren. Nur soviel kann ich mit Bestimmtheit versichern, daß ein Bereisen 
und Besichtigen der österreichischen Festungen nicht in den Wünschen gelegen, welche ich 
meinem Kollegen ausgesprochen, und daß ich kaum annehmen kann, daß der letztere preußi- 
schen Offizieren eine solche Aufgabe gestellt habe. Meine Wünsche beschränkten sich viel- 
mehr auf den oben angegebenen Zweck der Orientierung über etwa stattfindende Rüstungen, 
welche auf einen offensiven Charakter der Intentionen Österreichs schließen lassen müßten. 
Ich halte es auch nicht für überflüssig hinzuzufügen, daß diese Anregung dem Herrn Kriegs- 
minister gegenüber von mir persönlich ausgegangen war, und daß Seine Majestät der 
König keine Befehle zur Aussendung von Offizieren zu dem angegebenen oder zu einem 
anderen Zwecke erteilt haben. 
Ich habe es für angemessen gehalten, Ew. pp. durch diese Mitteilung über die Sache zu 
orientieren, damit Sie gelegentlich und, wenn dieselbe von dem Herrn Grafen von Mensdorff 
etwa wieder zur Sprache gebracht werden sollte, die in diesem Erlasse enthaltene Auf- 
klärung mündlich zu geben imstande seien. Zu einer besonderen Mitteilung an den Kaiser- 
lichen Herrn Minister bietet dieselbe keine Veranlassung. 
*149. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Die in dem Erlaß an Freiherrn von Werther vom 21. Juli (siehe Nr. 141) angekündigten 
Maßnahmen gegen preußische Untertanen in den Herzogtümern, die sich durch Agitationen für 
den Augustenburger mißliebig machten, waren gegen den Abgeordneten Freese und den Redakteur 
der „Schleswig-Holsteinischen  Zeitung“ May durchgeführt worden, ehe sich noch die österreichische 
Regierung zu der Ankündigung geäußert hatte. Gegen diese Maßnahmen legte der österreichische  
Kommissar Baron Halbhuber sofort  Protest ein; auch in Wien erregten sie böses Blut und 
drohten die Verhandlungen mit Preußen zu erschweren. So sah sich Bismarck veranlaßt, in 
einem weiteren Erlaß vom 27. Juli die getroffenen Maßregeln zu rechtfertigen. Er konnte u. a. 
auf Verbindungen der preußischen Fortschrittspartei nach Schleswig-Holstein,  den 
Hansestädten und den mitteldeutschen  Nachbarstaaten hinweisen, die namentlich bei den Ein- 
ladungen zu dem auf den 22. und 23. Juni nach Köln einberufenen Abgeordnetenfeste zu Tage 
getreten waren. 
Gastein, den 27. Juli 1865. 
Ew. pp. sind durch meinen Erlaß d. d. Regensburg, den 21. Juli Nr. 27,¹ benach- 
richtigt worden, daß die Königliche Regierung nötig gefunden habe, einige in den Herzog- 
tümern sich aufhaltende Untertanen in ihre Heimat zurückzuweisen, eventuell durch Requi- 
sition militärischen Beistandes dahin transportieren oder zur Haft bringen zu lassen und 
den Königlichen Kommissar bei der Zivilverwaltung mit den desfallsigen Maßnahmen zu 
beauftragen. Wir richteten zugleich an die Kaiserliche Regierung das Ersuchen, daß die 
Kommandanten der österreichischen Garnisonen angewiesen werden möchten, den an sie von 
preußischer Seite ergehenden Requisitionen zur Ausführung der für nötig erachteten Maß- 
1 Vgl. Nr. 131. 
149. 1 Siehe Nr. 141.
        <pb n="262" />
        248 Rechtfertigung der Maßnahmen gegen Freese und May. 
regeln gegen diesseitige Untertanen Folge zu geben, indem wir zugleich unsere Bereitwillig- 
keit zur vollen Reziprozität, wo es sich etwa um österreichische Untertanen handeln sollte, 
konstatierten. 
Nachdem die mit den Vorbereitungen zu dem Feste in Köln im Zusammenhang stehenden 
Umtriebe die Aufmerksamkeit Seiner Majestät des Königs darauf gelenkt hatten, daß die 
preußische Fortschrittspartei in der weiteren Verzweigung ihrer Verbindungen in den mittel- 
deutschen Nachbarstaaten, den Hansestädten und den Herzogtümern selbst die Mittel findet, 
um die Agitation gegen die Königliche Regierung und gegen das durch sie vertretene. 
monarchische Prinzip in immer weitere Kreise zu verbreiten und unter dem anscheinenden 
Schutze des Auslandes zu steigern, und nachdem sich herausgestellt hatte, daß zu diesem 
Zwecke hervorragende Mitglieder dieser Partei an verschiedenen Orten tätig seien, mußte es 
als eine unbedingte Notwendigkeit erscheinen, gegen solche Individuen und ihre Umtriebe 
einzuschreiten, soweit das Recht und die Macht der Krone reicht. 
Die in dieser Beziehung getroffenen Anordnungen sind nunmehr gegen zwei preußische 
Untertanen in den Herzogtümern ausgeführt worden, indem der Abgeordnete Dr. Freese, 
einer der Führer der Fortschrittspartei im Abgeordnetenhause, nach Preußen zurückgewiesen 
und der Redakteur der „Schleswig-Holsteinischen Zeitung“ May, welcher, ein geborener 
Preuße, sich mit preußischen Heimatspapieren in Altona aufhält, auf Requisition des Frei- 
herrn von Zedlitz durch die preußische Militärbehörde zur Haft gebracht worden ist. Zu 
meiner Überraschung hat mir der Freiherr von Zedlitz angezeigt, daß sein österreichischer 
Kollege hierin einen Eingriff in seine Rechte zu sehen geglaubt und darüber bereits nach 
Wien berichtet habe. Dies veranlaßt mich, Ew. pp. zu ersuchen, die Sache auch Ihrerseits 
bei dem Herrn Grafen von Mensdorff zur Sprache zu bringen und ihm die Aufklärung, 
welche er wünschen möchte, zu geben. 
Wir haben niemals daran gezweifelt, daß die Kaiserliche Regierung gegen österreichische 
Untertanen, wenn sie sich in den Herzogtümern ähnliche strafbare Vergehen gegen ihr 
Vaterland zu Schulden kommen lassen sollten, in derselben Weise verfahren würde. Wenn 
das Prinzip einer solchen Ausübung der eigenen Autorität über die eigenen Untertanen 
nicht richtig wäre, so könnten die beiden Regierungen sich auch die Militärgerichtsbarkeit 
bei ihren in den Herzogtümern stationierten Truppen und die Ausübung der Regierungsgewalt 
über ihre den Kommissaren beigegebenen Beamten nicht zuschreiben. 
Wir sehen den Kampf, den wir gegen die Demokratie führen, als einen im gemeinsamen 
Interesse der Monarchie liegenden an, und wir hegen daher das Vertrauen, daß die Kaiser- 
liche Regierung uns für ein ernstes Einschreiten gegen diese versuchte Ausdehnung der 
preußischen Opposition Dank wissen und zum Schutze des monarchischen Prinzips und der 
angegriffenen souveränen Autorität sich mit uns verbinden werde, um zu verhindern, daß das 
verbrecherische Treiben einer demokratischen und staatsgefährlichen Opposition, gegen welche 
wir im eigenen Lande den Kampf aufgenommen und unsern Ernst darin soeben durch die 
Unterdrückung einer gefährlichen und die Autorität verhöhnenden Demonstration betätigt 
haben, auf anderem Boden fortgesetzt werde. Wir dürfen darin mit Zuversicht an das 
monarchische Gefühl Seiner Majestät des Kaisers und seines Ministers appellieren. 
Zu dem vorliegenden besonderen Fall will ich noch bemerken, daß der Dr. Freese und 
seine Stellung als einer der am weitesten vorgeschrittenen Führer der republikanisch gesinnten 
Partei auch in Wien nicht unbekannt sein dürfte, und daß, was die andere Persönlichkeit, 
den pp. May, betrifft, derselbe sich schon im Jahre 1848 als einer der exaltiertesten Volks-
        <pb n="263" />
        Was Preußen im Kriegsfalle von Italien erwartet. 249 
redner in Breslau und Berlin gezeigt hat, so daß er aus letzterer Stadt nach seiner Heimat 
im Regierungsbezirk Oppeln ausgewiesen werden mußte. Er hat alsdann in Frank- 
furt a. O. ein demokratisches Blatt redigiert, mußte aber auch von dort ausgewiesen werden; 
in der letzten Zeit hat er als Redakteur der „Schleswig-Holsteinischen Zeitung“ sich eine 
unausgesetzte Reihe heftiger und strafbarer Angriffe auf die preußische Regierung, nament- 
lich aber auf die preußische Armee und selbst auf Seine Majestät den König zuschulden 
kommen lassen und neuerdings durch eine Rede auf dem Schützenfest in Bremen sich in dem- 
selben Sinne ausgezeichnet. 
Der Kaiserliche Herr Minister wird es nicht billigen können, wenn der Freiherr von 
Halbhuber sich solcher Individuen, deren Treiben ihm nicht unbekannt sein kann, gegen ihren 
eigenen Landesherrn annehmen wollte, und Ew. pp. wollen, indem Sie sich nach Maßgabe 
des gegenwärtigen, zur Mitteilung nicht bestimmten Erlasses gegen den Herrn Grafen von 
Mensdorff aussprechen, zugleich die Erwartung ausdrücken, daß der Kaiserliche Kommissar 
in diesem Sinne werde verständigt werden. 
*150. Telegramm an den Gesandten in Florenz Grafen von Usedom. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Am 29. Juli hatte der Gesandte in Florenz Graf Usedom an Bismarck auf dessen Anfrage 
vom 26. (siehe Nr. 145) das folgende Telegramm gerichtet: 
,,Sehr wichtig, wenn Eure Exzellenz mit verheißenem  Kurier mir senden können: 
1. ostensible Instruktion, was Preußen gegen Österreich im Kriegsfalle beabsichtigt, und was 
es von Italien erwartet; 2. Dislokation der österreichischen Armee mit Angabe der Natio- 
nalität der Truppenteile, 3. preußischen Operationsplan gegen Österreich. Marsch auf Wien 
und München.“ 
Am 30.  folgte ein weites Telegramm: 
„General La Marmora verlangt sehr Euerer Exzellenz Ansicht zu kennen, weshalb in 
Venetien entwaffnet? Worauf rechnet Österreich Italien gegenüber, daß es seine Truppen also 
schwächt? Bitte um Telegramm wegen Kurierankunft.“ 
Gastein, den 31. Juli 1865. 
Antwort auf Telegramm vom 29. 
Ad. 1: was man überhaupt im Krieg beabsichtigt und vom Bundesgenossen er- 
wartet: Angriff mit voller Macht. 
Ad. 2: wird durch den Kurier, der in ein oder zwei Tagen abgeht, gesandt werden, 
soweit von hier möglich. 
Ad. 3: kann noch nicht mitgeteilt werden. 
Antwort auf Telegramm vom 30. — Reduktion aus finanziellen Rückssichten. Siehe 
Verhandlungen im Reichsrat.¹ In Venetien waren Truppen noch am stärksten, anders- 
wo dagegen schon reduziert. Ob für Österreich besondere Gründe, [sich] vor Italien nicht zu 
fürchten, wird man dort eher wissen. Daß Österreich Zusagen von Frankreich habe, ist 
nach unseren Mitteilungen aus Paris und Beziehungen zu Frankreich nicht glaublich. 
Bitte Ihren Urlaub erst nach Ankunft des Kuriers anzutreten, dann gleich, um zeitig 
zurück sein zu können. 
1 Am 3. Juli war ein kaiserliches Handschreiben erschienen, welches auch für die bisher in Kriegsstärke 
verbliebenen Garnisonen Venetiens und Dalmatiens die Zurückführung auf den Friebensstand verfügte. Am 
6. Juli erklärte darauf der Kriegsminister Feldmarschalleutnant. von Frank im Reichsrat, daß der Kaiser in 
Würdigung der finanziellen und politischen Lage des Staates die Herabsetzung der Truppen  in Italien und 
Dalmatien auf den Friedensschluß angeordnet und ihm befohlen habe, mit den Ersparungen bis an die Grenze des 
Möglichen zu gehen.
        <pb n="264" />
        250 Genesis der Mission Graf Blomes. 
*151. Telegramm an das Ministerium der auswärtigen 
Angelegenheiten. 
[Entzifferung.] 
Am 18. Juli war nach einem Telegramm des Gesandten in München Prinzen Reuß 
der dortige österreichische Gesandte Graf Blome, ein geborener Holsteiner, von dem Grafen 
Mensdorff, der ihn zu der bereits am 10. Juli (vgl. die Vorbemerkung zu Nr. 139) 
erwogenen vertraulichen Mission nach Bad Gastein, dem demnächstigen Aufenthaltsort 
König Wilhelms I. und Bismarcks, ausersehen hatte, nach Wien berufen worden. 
Unmittelbar vor seiner Abreise hatte Graf Blome eine Rücksprache mit dem Prinzen 
Reuß. Eine Aufzeichnung des letzteren über die Unterredung, die er am 21. Bismarck 
in Regensburg vorlegte, beweist, daß Graf Blome noch ganz auf dem österreichischen Stand- 
punkt verharrte, daß in der Einsetzung des Augustenburgers die einzig mögliche Lösung der 
Streitfrage gefunden werden könne. Mit aller Entschiedenheit sprach sich Graf Blome gegen 
die Kandidatur des Oldenburgers aus, der nur mit Hilfe der preußischen Bajonette einzusetzen 
und zu halten sein würde. Am Schlusse der Aufzeichnung, die noch keinerlei Hindeutung auf den 
Gedanken einer definitiven oder auch nur einer provisorischen Teilung der Herzogtümer bzw. 
ihrer Verwaltung unter Österreich und Preußen enthält, faßt Prinz Reuß die Ansichten 
Graf Blomes dahin zusammen: „In Summa, die Einsetzung des Oldenburgers muß große 
Verwicklungen nach sich ziehen. Österreich kann keine Verwicklungen, die den Frieden eventuell 
stören könnten, brauchen, daher hält es den Oldenburger für das größere Übel und zieht den 
Augustenburger vor, der ihm zwar antipathisch ist, dessen Einsetzung aber den inneren Frieden 
in Deutschland erhält und dem Auslande deshalb keine Ursache zur Einmischung gibt. Preußen 
habe genug Mittel an der Hand, um dem Augustenburger die Hände zu binden, und könne man 
seine Einsetzung von gewissen, die demokratische Partei beiseite schiebenden Bedingungn abhängig 
machen. Wolle der Augustenburger nicht auf solche eingehen, nun so ständen die Sachen anders.“ 
Auch der Wiener Gesandte Freiherr von Werther, der in einem Telegramm vom 21. Juni 
den Abgang Graf Blomes nach Gastein für den 24. ankündigte, stellte fest, daß dieser 
in der jetzigen Lage der Dinge die Einsetzung des Augustenburgers als einzigen Ausweg aus 
den Schwierigkeiten ansehe. Am 24. erfolgte jedoch die Abreise Graf Blomes noch nicht, 
da Graf Mensdorff inzwischen aus dem Bismarckschen Erlasse vom 21. (siehe Nr. 140) 
ersehen hatte, daß die Mission Blomes, insofern sie die Einsetzung des Augustenburgers zum 
Ziele hätte, zwecklos sein werde. Infolgedessen hielt der österreichische Minister es für ge- 
raten, zunächst die Rückkehr des Freiherrn von Werther, der am 22. in Salzburg mit dem 
Könige und Bismarck zusammentraf, abzuwarten. Als Werther aber nach seiner Rückkehr 
dem Grafen Mensdorff am 25. sagen konnte, daß Bismarck das Kommen Graf Blomes nach 
wie vor wünsche und gerade über die Konsequenzen der Regensburger Depesche mit ihm 
verhandeln möchte, erhielt dieser den Auftrag, am 26. nach Gastein abzugehen. Da Werther 
durchblicken lassen konnte, daß nach Abstellung der im Bismarckschen Erlaß vom 11. Juli 
(siehe Nr. 137) formulierten Beschwerden immerhin die Kandidatur des Augustenburgers 
diskutiert werden könne — auch darin liegt doch ein großes Entgegenkommen Bismarcks —, 
so hielt man österreichischerseits als Ausgangspunkt für die Gasteiner Verhandlungen die 
Kandidatur des Augustenburgers fest; doch deutete Graf Blome, mit dem Werther ebenfalls am 
25. eine Aussprache hatte, an, daß bei den Verhandlungen auch eine „Verlängerung des 
Provisoriums unter neuen Bestimmungen“ zur Erörterung gelangen könne. Von vornherein war in Aussicht genommen, daß Graf Blome nach den grundlegenden ersten Erörterungen in Gastein zurückkehren solle, um dem österreichischen Kaiser mündlich Bericht zu erstatten und 
ihn in die Lage zu setzen, seine Entschlüsse wegen der längst in Aussicht genommenen 
Zusammenkunft mit König Wilhelm I. zu fassen (Bericht Werthers vom 26. Juli). 
Daß Freiherr von Werther in seinen Äußerungen gegenüber Graf Mensdorff sich völlig an die Intentionen Bismarcks gehalten hat, wird bestätigt durch ein Telegramm Abekens vom 25. aus Gastein: ,,Graf Blomes Anwesenheit nach wie vor erwünscht, zweckmäßig gerade, um über Konsequenzen der Regensburger Depesche zu verhandeln." Die Ankunft des Grafen in Gastein erfolgte am 27. Am 30. hatte er eine Audienz bei König Wilhelm, am 31. begab er sich nach Ischl, um dem Kaiser über das Resultat der Verhandlungen mit Bismarck mündlich Bericht zu erstatten. Über den gesamten Verlauf der Besprechungen, die in der Tat von der Einsetzung des Augustenburgers ausgingen, um sich dann der Erörterung der Frage einer neuen Organisation des Kondominiums und schließlich der Alternative: wirkliche und definitive Teilung oder provisorische Teilung der Verwaltung der Herzogtümer zuzuwenden, vgl. Nr. 154; ferner das Schreiben Bismarcks an König Wilhelm I. vom 1. August nebst den nicht durchaus klaren Randbemerkungen des Königs (Gedanken und Erinnerungen von Otto Fürst von Bismarck, II, 15 ff.). Das Schreiben Bismarcks kann schwerlich anders gedeutet werden, als daß er ein Scheitern der Verhandlungen in diesem Stadium der Dinge zu vermeiden wünschte und nicht mehr der Auffassung war, daß sich die Notwendigkeit eines Krieges jetzt ,,aus der Natur der Dinge und aus den monarchischen Pflichten" ergebe. Vielleicht ist in diesen Worten ein erstes Anzeichen dafür zu sehen, daß sich in Bismarck der
        <pb n="265" />
        Resultat der Verhandlungen mit Blome. Bismarck stellt in Florenz nochmals Kriegsfrage. 251 
Entschluß durchrang, den Krieg mit Österreich, falls er unvermeidlich bleibe, nicht an der 
 Schleswig-Holsteinschen, sondern an der Deutschen Frage sich entzünden zu lassen. Am 31. Juli 
freilich beurteilte Bismarck, wie aus dem nachfolgenden, für den Kronprinzen bestimmten 
Telegramm hervorgeht, den Ausgang der Gasteiner Verhandlungen noch einigermaßen 
skeptisch. 
Gastein, den 31. Juli 1865. 
Für Seine Königliche Hoheit den Kronprinzen. 
Graf Blome noch auf einige Tage hier; gestern Audienz bei Seiner Majestät dem 
Könige. Vorschläge Österreichs auf der Basis, daß Einsetzung eines der Prätendenten 
vor Sicherstellung der preußischen Forderungen erfolge, von Seiner Majestät dem 
Könige abgelehnt. Verständigung mit Österreich nicht gefördert. Besuch des Kaisers noch 
zweifelhaft. 
*152. Telegramm an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand der Vortragenden Räte von Keudell 
und Abeken.] 
Während Bismarck am 31. Juli noch den Ausgang der mit Graf Blome gepflogenen 
Verhandlungen als zweifelhaft beurteilte (vgl. Nr. 151), sah er am 1. August, wo jener nach 
Ischl zu Kaiser Franz Joseph fuhr, die Sachlage günstiger an. 
Gastein, den 1. August 1865. 
Verhandlungen mit Blome kein positives Resultat ergeben. Er machte Aussicht auf 
Zusammenkunft der Monarchen in Salzburg, und hoffe ich nach seinen Äußerungen auf 
Verständigung über anderweite Organisation des Kondominiums. 
153. Erlaß an den Gesandten in Florenz Grafen von Usedom. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Auf das Telegramm Bismarcks vom 26. Juli (siehe Nr. 145) hin, hatte Graf Usedom 
am 27. an den italienischen Ministerpräsidenten General La Marmora bestimmt die „Kriegsfrage" 
gestellt. Nach einem Telegramm Graf Usedoms vom gleichen Tage lautete die Antwort des 
Ministers: „Er könne bis jetzt nur so viel mit Bestimmtheit sagen, daß Italien eine gute 
Gelegenheit, Venedig zu erobern, nicht unbenutzt lassen, sondern dann unverzüglich zum Kriege 
schreiten werde. Die Gelegenheit eines preußisch-österreichischen Krieges wäre gut, wenn 
derselbe im großen geführt und nicht etwa, sowie Italien in denselben eingetreten, durch raschen 
preußisch-österreichischen Separatfrieden ohne Rücksicht auf Italien beendigt würde. Damit 
wäre Italien alsdann kompromittiert, und das dürfte man doch nicht leichthin wagen. Ein 
vorgängiger Traktat mit Preußen könne für Italien allerdings Garantie gegen Separatfrieden 
gewähren. Aber schwerlich könne man denselben abschließen, ohne den Kaiser der Franzosen 
vorher zu befragen. Dieser möchte etwa Anfrage benutzen, um seinen europäischen Kongreß 
herbeizubringen; denn an sich würde er einen preußisch-österreichischen Krieg vielleicht nicht gern 
sehen. Italiens Entschlüsse würden immer vornehmlich davon abhängen, was man von Preußen 
erwarten könne.“ Mit diesen Äußerungen La Marmoras stimmten aber nicht recht Auslassungen 
anderer italienischer Staatsmänner, insbesondere des Gesandten in Paris Chevalier Nigra 
überein, die in etwas früheren Berichten Graf Usedoms wiedergegeben waren. So hielt Bismarck 
es im Hinblick auf den ungewissen Ausgang der in Gastein geführten Verhandlungen für 
nötig, die Kriegsfrage noch schärfer und präziser stellen zu lassen. 
Gastein, den 1. Auguft 1865. 
Die in den Berichten Ew. pp. und in dem Telegramm vom 27. v. M. wiedergegebenen 
Äußerungen der italienischen leitenden Staatsmänner stimmen nicht hinreichend überein, 
um mir ein bestimmtes Urteil über die eigentlichen Intentionen des Florentiner Kabinetts 
zu bilden.
        <pb n="266" />
        252 Widersprüche in Äußerungen La Marmoras und Nigras. 
Der Minister La Marmora selbst spricht einerseits die entschiedene Absicht aus, im 
Fall eines ernsten Krieges zwischen Preußen und Österreich selbständig vorzugehen und 
Österreich anzugreifen; auf der anderen Seite aber zeigt er eine so große Abhängigkeit 
von Frankreich, daß er nicht ohne vorgängige Anfrage bei dem Kaiser Napoleon ein 
Bündnis mit Preußen für den Kriegsfall glaubt schließen zu können. 
Der Gesandte in Paris, Chevalier Nigra, auf dessen Vertrautsein mit den Absichten 
des Kaisers der Franzosen Ew. pp. gewiß nicht mit Unrecht besonderes Gewicht legen, ver- 
sichert, der Kaiser werde nicht nur Italien nicht am Kriege verhindern, sondern im Fall 
des Kriegs eine wenn auch neutrale, doch für Preußen und Italien günstige Stellung ein- 
nehmen. 
Der Minister La Marmora dagegen glaubt, der Kaiser werde eine Anfrage von ita- 
lienischer Seite dazu benutzen, um durch den Vorschlag eines europäischen Kongresses den 
Krieg zu verhindern. 
Er scheint ferner an die Reduktion der österreichischen Armee in Venetien die Be- 
sorgnis zu knüpfen, daß das Wiener Kabinett von Frankreich Zusagen erhalten haben 
könnte, welche es von dieser Seite sicher stellte und ihm erlaubte, sich Italien gegenüber zu 
entblößen, während der Chevalier Nigra jede Annäherung von Österreich und Frankreich 
in Abrede stellt.  
Der letztere behauptet endlich ausdrücklich, daß die italienische Regierung keiner- 
lei Verpflichtungen gegen den Kaiser der Franzosen eingegangen sei, noch wahr- 
scheinlich jemals eingehen werde, Venetien nicht anzugreifen. Aus der Zurück- 
haltung des Ministers La Marmora und seiner Erklärung der Notwendigkeit einer vor- 
herigen Anfrage in Paris ist es dagegen schwer, nicht auf das Gegenteil zu schließen. 
Dies sind Widersprüche, welche ich nicht zu vereinigen vermag. 
Ew. pp. begreifen aber, daß es für uns von der größten Wichtigkeit und von wesent- 
lichem Einfluß auf unsere Entschließungen sein muß, uns darüber klar zu machen, ob wir im 
Fall eines Krieges mit Österreich mit Sicherheit auf ein entschiedenes und schleuniges Eingreifen 
Italiens rechnen können, oder ob wir darauf gefaßt sein müssen, daß Italien zögere, abwarte 
und seine eigene Aktion von fremden Impulsen abhängig mache, vielleicht gar hierfür durch be- 
stimmte Verpflichtungen gebunden sei. Wenn wir die Mitwirkung Italiens nicht mit 
Sicherheit in unsere Berechnungen ziehen können, so fragt es sich, ob wir nicht lieber unsere 
Forderungen an Österreich mäßigen und uns mit den immer nicht unbedeutenden Vorteilen 
begnügen, welche wir auf friedlichem Wege erlangen können. Wir können dann suchen, 
den Bruch zu vermeiden, während wir im entgegengesetzten Falle denselben zwar nicht pro- 
vozieren werden, aber uns der Eventualität desselben mit größerem Vertrauen aussetzen 
dürfen. 
Die neuesten Äußerungen sind nicht geeignet, uns die erforderliche Sicherheit zu geben. 
Zu den einzelnen Punkten will ich noch folgendes bemerken: 
Die Voraussethung, welche beide, der Minister General La Marmora und der Ge- 
sandte Chevalier Nigra, aussprechen: daß es ein ernster Krieg (une guerre sérieuse) werde, 
ist selbstverständlich. Wenn es einmal um wirklichen Bruch zwischen Preußen und 
Österreich kommt, so ist damit selbstverständlich die Periode bloßer Demonstrationen über- 
wunden. Wir werden den Krieg alsdann mit aller Macht führen und führen müssen. Welche 
Vorteile wir schließlich erlangen werden, hängt natürlich von den Erfolgen der Kriegs-
        <pb n="267" />
        Frage eines Bündnisses mit Italien. Österreichische Truppenreduktion in Venetien. 253 
führung ab. Ich kann aber nicht umhin zu erwähnen, daß, wenn sich bei dem italienischen 
Minister die unverkennbare Neigung zeigt, abzuwarten, bis der Krieg größere Di- 
mensionen angenommer habe, er daneben auch die Möglichkeit nicht aus den Augen verlieren 
sollte, daß der Krieg einen raschen Verlauf nehmen kann, und daß alsdann Italien den 
günstigen Augenblick versäumt hätte, durch seine Betheiligung auf den Abschluß einzu- 
wirken. Auch die Stellung Frankreichs kann eine andre sein der Zögerung, eine andre dem 
fait accompli eines raschen Entschlusses Italiens gegenüber.¹ 
Ich will damit den Gedanken eines vorherigen Bündnisses, welches eine gemeinsame 
Aktion feststellte, nicht ganz abweisen. In diesem Falle können beide Staaten die Ver- 
pflichtung eingehen, nicht Frieden zu schließen, ohne für den andern mindestens den status 
quo ante zu erhalten. Eroberungen hängen von dem Kriegsglück ab und lassen sich nicht 
im voraus garantieren. So wenig Italien uns die letzten Ziele einer Kriegführung mit 
Österreich zusichern kann, so wenig können wir es ihm. 
Wir würden dem Gedanken eines solchen Bündnisses näher treten können, sobald wir 
den Bruch mit Österreich als unvermeidlich ansehen müssen. Ew. pp. ersehen aus der 
Ihnen durch diesen Kurier zugehenden Korrespondenz mit Wien, daß die Möglichkeit eines 
Nachgebens des Wiener Kabinetts gegen die Forderungen, die wir aufgestellt haben, nicht 
aufgegeben ist. Es kann uns daher vorerst nur darauf ankommen, mit Sicherheit beur- 
teilen zu können, was wir, wenn es zum Bruche kommen sollte, von Italien zu erwarten 
haben; wir können uns aber noch nicht verpflichten, den Bruch herbeizuführen und den Krieg 
zu provozieren. 
Der italienische Minister ist bedenklich darüber, wie er sich die Reduktion der öster- 
reichischen Armee in Venetien erklären soll. Ich wiederhole, was ich Ew. pp. schon auf 
telegraphischem Wege kurz angedeutet habe,² daß wir keine anderen Gründe dafür kennen, 
als die aus den Finanzverlegenheiten Österreichs und der Stellung der Regierung gegen- 
über dem Reichsrat sich ergebenden, verbunden mit dem Glauben des Wl[ener] Cab[inetts] 
an die Erhaltung des allgemeinen Friedens.³ Da alle anderen Truppenkorps schon beträcht- 
lich vermindert waren und nicht weiter reduziert werden konnten, ohne den inneren Dienst 
der Truppe unmöglich zu machen oder die Zahl der Cadres zu vermindern und die ganze 
Organisation zu stören, so blieb nur in Venetien noch Raum für weitere Ersparnis. Die 
Annahme einer Verminderung um 20 bis 30 Mann scheint übrigens übertrieben; uns 
ist nur eine Verminderung von 10 Mann pro Kompagnie bekannt. Auch ist zu beachten, 
daß die beurlaubten Mannschaften mit Waffen und Gepäck zu ihren Depots und Stämmen 
in der übrigen Monarchie dirigiert sind, wo sie jeden Augenblick eingereiht werden können, 
daß uns nicht bekannt ist, ob sie daselbst wirklich entlassen werden, und daß die sie gelei- 
tenden Offiziere jedenfalls nicht zu den Regimentern zurückkehren, sondern bei den vierten 
(Depot-)Bataillons verbleiben. Die Depots der aus Venetien heimgehenden Truppen 
sind in den nördlichen Teilen der Monarchie, also einer von Preußen drohenden Kriegs- 
gefahr zunächst entgegenzustellen; und es ist möglich, daß das Wiener Kabinett diese Ge- 
fahr für den Augenblick als näherliegend ansieht als einen Angriff von Italien, und daß 
diese Betrachtung auf die Reduktionen in Venetien einen Einfluß geübt habe. Daß aber 
ein Gefühl der Sicherheit gegen Italien durch bestimmte Zusagen des Kaisers Napoleon in 
1 Der letzte Satz und Schluß des vorletzten: „durch seine Betheiligung ... “ eigenhändiger Zusatz 
Bismarcks. 
2 Siehe Nr. 150. 
3 Die letzten Worte: „verbunden ...“ eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="268" />
        254 Hat Italien Verpflichtungen gegen Frankreich? 
Wien motiviert sei, ist uns nach den Mitteilungen, die wir aus Paris erhalten, und mit 
denen die Äußerungen des Kaiserlich Französischen Botschafters in Berlin übereinstimmen, 
sowie nach der Natur unserer Beziehungen zu Frankreich überhaupt nicht wahrscheinlich. 
Die letzteren geben uns auch keinen Grund zu der Voraussetzung, daß der Kaiser Napo- 
leon die Gefahr eines Krieges zwischen den beiden deutschen Mächten zur Wiederaufnahme 
seiner Idee eines europäischen Kongresses zu benützen suchen sollte. Bestimmte Zusagen 
wegen Italiens an Österreich würde übrigens der Kaiser Napoleon voraussichtlich auch 
nur dann haben geben können, wenn er der italienischen Regierung durch bestimmte von 
derselben eingegangene Engagements sicher oder wenn die Abhängigkeit der letzteren eine 
solche wäre, daß sie zu jedem Vorgehen auf die Zustimmung Frankreichs warten müßte. 
Ob dies der Fall ist, oder ob Österreich vielleicht darauf rechnen darf, daß die finanzielle 
Lage Italiens ihm einen Krieg mit großen Mitteln unmöglich machen würde, das muß man 
in Florenz zu beurteilen wissen; und es ist dies daher vielmehr einer der Punkte, über welche 
wir von Ew. pp. Aufklärung wünschen müssen. 
Daß bei dieser Lage der Sachen, wenn überhaupt, von der in Ew. pp. Telegramm 
vom 29. v. M.⁴ gewünschten Mitteilung unseres Operationsplanes nicht die Rede sein 
kann, werden Ew. pp. begreifen. Die Feststellung desselben hängt von Umständen ab, 
die sich noch nicht mit Sicherheit beurteilen lassen, z. B. von der Frage, welche Stellung 
Italien und welche die anderen, namentlich die südlichen deutschen Regierungen im Fall 
des Krieges einnehmen: ob sie sich entschieden auf Seite Österreichs stellen oder eine Neu- 
tralität zu bewahren wünschen, welche sie wahrscheinlich in ihrem Interesse finden werden, 
und welche in eine direkte Feindschaft zu verwandeln wir keine Veranlassung haben. 
Ich wiederhole, indem ich das Vorhergehende kurz zusammenfasse, daß es mir im 
gegenwärtigen Augenblick auf eine möglichst zuverlässige Beantwortung der Fragen an- 
kommt: 
Wird Italien, sobald der Bruch Preußens mit Österreich erklärt und der Krieg 
ausgebrochen ist, sofort vorgehen und angreifen? 
Hat Italien irgendwelche Verpflichtungen gegen Frankreich, welche es an einem 
eigenen freien Entschluß in dieser Beziehung hindern, oder will es auch ohne solche 
sein Vorgehen von der Zustimmung Frankreichs abbhängig machen? 
Hierauf ersuche ich Ew. pp., Ihr Augenmerk mit möglichster Schärfe und Präzision 
zu richten. 
  Auszugswieise bei v. Sybel, Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I., IV, 180 f. 
*154. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Gastein, den 2. August 1865. 
Meiner kurzen telegraphischen Nachricht über die Abreise des Grafen Blome füge ich 
durch den Kurier, welchen ich nicht länger hier aufhalten will, um ihn Ew. pp. wieder zur 
Disposition zu stellen, noch folgende Bemerkungen hinzu: 
4 Vgl. die Vorbemerkung zu Nr. 150. 
154. 1 Siehe Nr. 152.
        <pb n="269" />
        Verlauf der ersten Verhandlungen mit Graf Blome. 255 
Graf Blome begann seine Verhandlungen mit mir mit dem erneuten Wunsche der Ein- 
setzung des Erbprinzen von Augustenburg. Ich konnte demgegenüber nur daran festhalten, 
daß diese gar keinen Gegenstand der Verhandlung bilden könne, bis unsere legitimen Forde- 
rungen befriedigt seien. Der Gegenstand konnte demnach nur kursorisch und im allgemeinen 
unter uns besprochen werden; ich habe also keine Zusicherung der Einsetzung auch für den 
Fall geben können, daß der Erbprinz etwa sich entschließen sollte, nach Berlin zu kommen, 
um Seiner Majestät dem Könige eine Entschuldigung auszusprechen; vielmehr habe ich dem 
Grafen Blome nicht verhehlt, daß in einer solchen bloßen Entschuldigung keine genügende 
Satisfaktion gefunden werden könne, sondern daß entschiedene tatsächliche Beweise des völli- 
gen Aufgebens seiner usurpierten Stellung und der Unterwerfung unter die durch den Wiener 
Frieden gewonnenen Rechte der beiden Souveräne erforderlich seien. 
Um zu beweisen, daß wir nicht mit Umgehung der Rechte Österreichs einfach annek- 
tieren wollten, habe ich mich erboten, über den Großherzog von Oldenburg sogleich zu 
unterhandeln. Allerdings müßten wir daran festhalten, daß vor der faktischen Einsetzung 
irgendeines Souveräns unsere Bedingungen, wie sie dem Kaiserlichen Kabinett bekannt seien, 
gesichert werden müßten; dies werde aber mit dem Großherzog von Oldenburg, weil er glaub- 
würdiger, unabhängiger und zuverlässiger, viel leichter sein als mit dem Erbprinzen von 
Augustenburg, und wir wären daher eher in der Lage, die Einsetzung des Großherzogs ins 
Auge zu fassen. 
Graf Blome zweifelte indessen an der Ausführbarkeit der letzteren, weil er meines Er- 
achtens die persönliche Anhänglichkeit der Holsteiner an Augustenburg überschätzte, wogegen 
ich geltend machte, daß es den dortigen Tonangebern lediglich auf die Bequemlichkeit und 
Ausbeutungen der Kleinstaaterei ankomme, die ihnen mit Preußen verloren gehen, mit 
Oldenburg gesichert bleiben würden. 
Bei dieser Differenz konnte unsere weitere Besprechung sich hauptsächlich nur darauf 
beziehen, ob sich nicht eine minder kriegsgefährliche und weniger Gelegenheit zu Konflikten 
darbietende Organisation des Kondominiums einrichten lasse. Der österreichische Ver- 
trauensmann stellte hierzu im Prinzip die Bereitwilligkeit des Kaiserlichen Kabinetts 
in Aussicht, glaubte aber eine bestimmtere zu einem Abschluß geeignete Erklärung darüber 
der Entrevue der beiden Monarchen in Salzburg, zu welcher er die Geneigtheit Seiner 
Majestät des Kaisers voraussetzte, vorbehalten zu müssen. Ich bin hierauf um so bereit- 
williger eingegangen, als ein schärferes Vorgehen von unserer Seite, solange Seine Maje- 
stät der König sich auf österreichischem Boden befindet, mir nicht tunlich erscheint. 
Sollte die Entrevue nicht stattfinden, oder sollte sie kein befriedigendes Resultat ergeben, 
so werden wir nach wie vor in der Notwendigkeit sein, unsererseits die Basis des Wiener 
Friedens in den Herzogtümern wiederzugewinnen.² 
2 Daß Bismarck in erster Linie doch auf einen günstigen Ausgang der Verhandlungen rechnete, ergibt 
u. a. ein Telegramm, das an dem gleichen 2. August in seinem Namen Abeken an den Zivilkommissar Freiherrn 
von Zedlitz richtete. Es besagte: „Ew. pp. ersuche ich, bis nach erfolgter Abreise Sr. Majestät des Königs aus 
österreichischem Gebiet keine Initiative von herausforderndem  Charakter gegen Österreich zu nehmen, auch 
nicht innerhalb der Ihnen gegebenen Ermächtigungen. — Auch mache ich besonders aufmerksam, daß den Vor- 
bereitungen zur Feier des Geburtstages des Kaisers von Österreich nicht entgegenzutreten ist, auch wen die- 
selben einen für Österreich demonstrativen Charakter tragen, daß die Feier vielmehr zu begünstigen und der 
Tag mitzufeiern ist, solange nicht andere Weisung erfolgt.“
        <pb n="270" />
        256 Österreich lehnt Mitwirkung bei Verhaftung preußischer Unteranen in den Herzogtümern ab. 
*155. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Am 25. Juli hatte der Gesandte in Wien Freiherr von Werther im Verfolg des ihm 
durch Erlaß vom 21. (siehe Nr. 141) erteilten Auftrags eine Note an Graf Mensdorff gerichtet, 
die darum ersuchte, daß die Kommandanten der österreichischen Garnisonen in den Herzogtümern 
angewiesen würden, etwaigen Requisitionen zur Verhaftung preußischer Untertanen Folge zu 
geben. Eine Antwortnote Graf Mensdorffs vom 28. Juli lehnte das preußische Ansuchen ab. 
Gastein, den 2. August 1865. 
Mit Ew. pp. gefälligem Bericht vom 28. v. M. Nr. 246 habe ich die Note zu erhalten 
die Ehre gehabt, welche der Herr Graf von Mensdorff unter dem 28. v. M. in Beant- 
wortung Ihrer Mitteilung vom 25. an Ew. pp. gerichtet hat. 
Mit Bedauern habe ich daraus ersehen, daß das Kaiserliche Kabinett unserem Ersuchen 
um Erteilung von Weisungen an die österreichischen Militärkommandanten in den Herzog- 
tümern zur Genügung von preußischen Requisitionen bei Maßregeln gegen preußische Unter- 
tanen nicht glaubt entsprechen zu können. 
Wenn der Herr Graf von Mensdorff darin zugleich konstatiert, daß die Königliche 
Regierung zur Ausführung der für nötig befundenen Maßregeln die Äußerung des Kaiser- 
lichen Kabinetts auf jenes Ersuchen nicht abgewartet habe, so ersuche ich Ew. pp. ergebenst, 
ihm gefälligst bemerklich zu machen, daß eine Mitwirkung der Kaiserlichen Truppen in den 
vorliegenden Fällen nicht erforderlich war, und daß daher keine Veranlassung vorlag, das 
innerhalb der eigenen Kompetenz liegende Verfahren gegen eigene Untertanen aufzuschieben. 
Gegenüber den Motiven, welche in der Note gegen unsere Auffassung angeführt werden, 
kann ich mich nur auf meine Depesche an Ew. pp. Nr. 31 vom 27. v. M.¹ beziehen. Ich 
füge noch hinzu, daß die Auffassung des Kaiserlichen Herrn Ministers uns um so weniger 
erwartet sein konnte, als im Jahre 1851 bei der damaligen Besetzung des Herzogtums 
Holstein durch österreichische und preußische Truppen und dem Durchzuge durch Hamburg die 
entgegenstehenden Grundsätze von der Kaiserlichen Regierung zur Anwendung gebracht und 
österreichische Untertanen, von denen einer sogar bereits seit längerer Zeit Hamburger 
Bürger gewesen sein will, auf holsteinschem oder hamburgischem Gebiet durch die Kaiser- 
lichen Militärbehörden wegen Verbrechens gegen die Kaiserliche Armee und gegen den 
österreichischen Staat ohne weiteres zur Rechenschaft gezogen und dem Vernehmen nach den 
vaterländischen Gerichten übergeben worden sind, ohne daß die Dazwischenkunft der Orts- 
behörden oder eine Zustimmung Preußens in Anspruch genommen worden. 
Ew. pp. ersuche ich ergebenst, sich nach Maßgabe dieses Erlasses gegen den Herrn Grafen 
von Mensdorff mündlich auszusprechen. 
*156. Erlaß an den Gesandten in Hannover Prinzen zu 
Ysenburg-Bädingen. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
In einem Berichte des Gesandten in Hannover Prinzen Ysenburg vom 29. Juli hieß 
es u. a.: ,,Graf Platen lebt neuerdings in großer  Besorgnis, daß, wenn in der Schleswig- 
Holsteinschen Frage es zu einer  Verständigung zwischen den beiden deutschen Großmächten kommen 
sollte, Preußen dies doch am Ende mit dem Zugestehen der Einsetzung des Erbprinzen von 
Augustenburg als Herzog von Holstein und Schleswig erkaufen möchte, und er gerät bei dem 
 
1 Siehe Nr. 149.
        <pb n="271" />
        Welche Stellung nimmt Hannover beim österreichisch-preußischen Konflikte ein? 257 
Gedanken an einen solch möglichen Ausgang der Sache in große Aufregung, so zwar, daß er 
dann gar kein Hehl mehr daraus macht, daß ihm die vollständige Einverleibung der Herzogtümer 
in Preußen um vieles lieber sein würde.“ Diese günstige Disposition des Grafen Platen gab 
Bismarck Anlaß, dem Prinzen Ysenburg mit einer vorsichtigen Sondierung betreffs Hannovers 
Stellungnahme bei einer weiteren Zuspitzung des preußisch-österreichischen Verhälinisses zu 
beauftragen. 
Ganz vertraulich. Gastein, den 3. August 1865. 
Ew. pp. haben in dem gefälligen Bericht vom 29. v. M. Nr. 53 die entschiedene Ab- 
neigung des Grafen von Platen gegen eine Lösung der Schleswig-Holsteinschen Frage zu 
Gunsten des Erbprinzen von Augustenburg hervorgehoben. Diese Abneigung hat sich schon 
früher kundgegeben; sie ist aber nach Ew. pp. Bericht gegenwärtig in verstärktem Maße 
ausgesprochen worden; und der Herr Graf hat mit der Befürchtung, daß die Einsetzung des 
Erbprinzen doch zuletzt das Ergebnis einer Verständigung zwischen Preußen und Österreich 
sein würde, zugleich nicht verhehlt, daß ihm die einfache Annexion der Herzogtümer an 
Preußen lieber sein würde. Wir teilen die Auffassung des Königlich Hannöverschen 
Ministers in beiden Beziehungen, wie Ew. pp. bekannt ist, vollständig; nur fragt es sich, um 
welchen Preis und mit welchen Opfern schließlich die Einsetzung des Erbprinzen verhindert 
werden kann. 
Ich ersuche Ew. pp. ergebenst, von diesen Äußerungen des Herrn Grafen Platen die Ge- 
legenheit zu nehmen, um sich Anhaltspunkte darüber zu verschaffen, welches eventuell die 
Stellung Hannovers sein würde, wenn das Einverständnis nicht  zustande käme. 
Ew. pp. werden es als Ihre eigene Befürchtung aussprechen können, daß die Einsetzung 
des Erbprinzen zuletzt das einzige Mittel werden möchte, um einen Bruch zu verhüten; und 
werden daran die Frage knüpfen, ob der Widerwille des Königlich Hannöverschen Ministers 
dagegen wirklich soweit gehe, daß, wenn Preußen dieses Mittel verschmähe, Hannover sich 
mit Entschiedenheit auf seine Seite stellen werde? ob, falls es darüber zum Bruch und even- 
tuell zum Kriege mit Österreich kommen sollte — wobei alsdann allerdings die Annexion für 
uns in den Vordergrund treten und eventuell unser Ziel werden würde — Preußen auf die- 
selbe Waffenbrüderschaft mit Hannover rechnen dürfe, welche in früheren Zeiten beide Heere 
so glücklich verbunden habe? 
Ich wünsche nicht, daß Ihre Äußerungen irgendwie den Anschein einer offiziellen, 
wenn auch nur vertraulichen Anfrage gewinnen mögen; ich ersuche Ew. pp. vielmehr, die- 
selben ganz in der Form einer bei Ihnen selbst durch die Kenntnis von der augenblicklichen 
Sachlage und durch die Äußerungen des Herrn Grafen von Platen hervorgerufenen Vor- 
aussicht zu halten. 
Durch die Einsichtnahme der Ihnen inzwischen von Berlin aus vermutlich zugegangenen 
Korrespondenz mit Wien sind Ew. pp. hinreichend von den gegenwärtigen Beziehungen zu 
Österreich unterrichtet, um den Ernst der Lage zu würdigen und zu beurteilen, wie wichtig es 
ist, auf solche Weise wenigstens persönlich einige Anhaltspunkte für die voraussichtlich von 
Hannover einzunehmende Stellung zu gewinnen. Von dem wesentlichen Inhalt der Korre- 
spondenz und von der von uns eingenommenen Stellung werden Ew. pp. mündlich und ohne 
Mitteilung der Schriftstücke selbst, welchen ich den vertraulichen Charakter zu bewahren 
wünschen muß, den Herrn Grafen von Platen unterrichten und hinzufügen können, daß der 
wahrscheinliche Verlauf der Dinge, wenn es zu einer Verständigung nicht kommt, der sein 
werde, daß wir in den Herzogtümern gegen die Augustenburgischen Umtriebe zu Gewalt- 
maßregeln schreiten, von denen sich nicht voraussehen läßt, ob Österreich sie friedlich hin- 
nehmen werde. 
V.
        <pb n="272" />
        258 Bismarck sucht über Frankreichs künftige Haltung ins Klare zu kommen. 
Einer gefälligen ganz vertraulichen Äußerung über die Aufnahme, welche Ihre Andeu- 
tungen bei dem Königlich Hannöverschen Minister gefunden haben, sehe ich mit Interesse 
entgegen.¹ 
157. Erlaß an den Botschafter in Paris Grafen von der Goltz. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Hatte Bismarck schon am 1. August Italien ganz präzise die Frage gestellt (vgl. Nr. 153), 
welche Haltung es bei einem Bruche zwischen Preußen und Österreich einnehmen werde, so fühlte 
er in der Ungewißheit, ob die von Graf Blome begonnenen Verhandlungen zu einer Ver- 
ständigung mit Österreich führen würden, die Notwendigkeit, auch über die künftige Haltung 
Frankreichs ins Klare zu kommen. Zwar war er durch die Eröffnungen, die ihm Benedetti zuletzt 
am 6. Mai im Auftrage Drouyn de Lhuys' gemacht hatte (vgl. darüber dessen vertraulichen 
Privatbrief an den  französischen Minister vom 7. Mai, Les Origines Diplomatiques de la 
Guerre de 1870—1871, VI, 210 ss., der bei dem Schweigen der preußischen Akten unsere 
einzige Quelle bildet), schon halbwegs orientiert worden. Aber das formulierte Abkommen, das ihm 
Frankreich damals angeboten hatte, war von Bismarck „für den Augenblick“ abgelehnt worden 
(vgl. auch E. Brandenburg, Untersuchungen und Aktenstücke zur Geschichte der Reichsgründung, 
S. 428 f.); nun fragte es sich, ob Frankteich noch auf dem Standpunkte vom 6. Mai verharrte. 
Vertraulich. Gastein, den 4. August 1865. 
Ew. pp. werden durch die Mitteilung unserer Korrespondenz mit Wien bis zu dem Er- 
laß an den Freiherrn von Werther d. d. Regensburg, den 21. Juli¹ von der Lage unserer 
Beziehungen zu Österreich unterrichtet sein. Eine schriftliche Äußerung auf den letztgedachten 
Erlaß ist mir nicht zugegangen; dagegen hat der Graf von Mensdorff den Kaiserlichen Ge- 
sandten in München Graf Blome als eine mit den Auffassungen und den Absichten des 
Wiener Kabinetts vollkommen vertraute Persönlichkeit nach Gastein gesandt, um den Ver- 
such zu machen, durch mündliche Besprechungen eine Verständigung anzubahnen. Über das 
Ergebnis der Besprechungen mit ihm gibt mein Erlaß an den Freiherrn von Werther vom 
2. d. M.,² welcher Ihnen ebenfalls von Berlin aus mitgeteilt werden wird, Auskunft. 
Ew. pp. werden daraus entnehmen, daß die Aussicht auf eine Verständigung mit Öster- 
reich nicht abgeschnitten ist, daß sich aber ein bestimmteres Urteil darüber erst bilden lassen 
wird, wenn entweder das Unterbleiben der Zusammenkunft der beiden Monarchen oder das 
Ergebnis derselben feststeht. 
Findet die Zusammenkunft nicht statt oder erweist sie sich als fruchtlos, so werden wir 
genötigt sein, mit den Maßregeln vorzugehen, welche geeignet sind, die bis jetzt mißachtete 
legitime Autorität in den Herzogtümern herzustellen und den dem Wiener Frieden wider- 
sprechenden Zustand des usurpierten Einflusses eines nicht anerkannten Prätendenten auf 
die Regierung zu beseitigen. 
Wir sind darauf gefaßt, daß Österreich diese einseitige Ausübung der uns unzweifelhaft 
zustehenden Rechte, zu deren Geltendmachung es seine Mitwirkung versagt, nicht friedlich 
1 Am 7. August berichtete Prinz Ysenburg über die Aufnahme seiner Sondierung bei Graf Platen: 
„Ich blieb für mein Teil keinen Augenblick im Zweifel, daß die hiesige Regierung zwar eine große Antipathie 
gegen den Erbprinzen und dieserhalb auch feste  Anschten hat, daß sie aber dabei nicht gern etwas 
riskieren möchte und sie somit um der Nichteinsetzung des Augustenburgers, welche sie zwar lebhaft wünscht, 
dennoch kein Haar breit sich fester mit Preußen verbinden, sondern fürs erste möglichst passiv bleiben, im 
Kriegsfalle aber keinesfalls das Schwert gegen Österreich und die süddeutschen Staaten ziehen würde.“ 
157. 1 Siehe Nr. 140. 
2 Siehe Nr. 155.
        <pb n="273" />
        Hat eine Annäherung zwischen Österreich und Frankreich stattgefunden? 259 
hinzunehmen, und daß der Bruch mit den ernsten Folgen eines Krieges alsdann unvermeid- 
lich sein werde. Für den Augenblick und solange Seine Majestät der König auf öster- 
reichischem Boden weilt, müssen wir von allen Maßregeln absehen, welche zu einem Konflikt 
in den Herzogtümern führen könnten. 
Es ist Ew. pp. bekannt, daß es nicht in unserer Absicht liegt, den Krieg zu provozieren, 
daß wir aber denselben nicht scheuen werden, wenn er nur durch das Aufgeben unserer 
Rechte an und in den Herzogtümern und der zur Sicherung der Machtstellung Preußens 
erforderlichen Bedingungen abgewendet werden könnte. 
Wenn durch die in meinem Erlaß an den Freiherrn von Werther angedeutete Ein- 
richtung ein unseren Interessen und unseren legitimen Forderungen entsprechender modus 
vivendi gefunden werden kann, welcher zu weiteren Verhandlungen Raum bieten würde, so 
werden wir dieselbe nicht abweisen und eine solche Fortdauer des Provisoriums einem Kriege 
vorziehen, dessen Folgen für den europäischen Frieden im allgemeinen sich schwer voraus- 
berechnen lassen. Seine Majestät der König sind aber auf alle Fälle gefaßt und vorbereitet, 
den Konflikt, wenn er durch beharrliche Verweigerung unserer Forderungen von der anderen 
Seite unvermeidlich gemacht werden sollte, aufzunehmen. 
Über die Stellung Frankreichs in einem solchen Falle und die Intentionen Seiner 
Majestät des Kaisers empfinden wir keine Beunruhigung. Weder die Äußerungen Ew. pp. 
noch die des Kaiserlich Französischen Botschafters haben mir den geringsten Anlaß zur 
Vermutung geboten, daß die früher wiederholt kundgegebenen günstigen Dispositionen des 
Kaisers eine Veränderung erlitten hätten. Auch die Vermutungen, welche an die Abreise 
des Ministers Drouyn de Lhuys und die Möglichkeit, daß er sich zu dem Kaiser nach 
Plombières begebe, geknüpft worden sind, flößen uns keine Besorgnis ein. 
Dagegen darf ich Ew. pp. nicht verhehlen, daß die uns aus Italien zukommenden 
Mitteilungen darauf schließen lassen, man stehe daselbst unter dem Eindruck von Be- 
fürchtungen darüber, ob nicht Annäherungen zwischen Frankreich und Österreich stattgefunden 
hätten und von dem Kaiser Napoleon gewisse Zusagen nach Wien gemacht worden seien, 
welche Italien in seinen Entschlüssen hindern und von einer raschen und selbständigen Aktion 
im günstigen Augenblick zurückhalten könnten.³ Man scheint in Italien besonders durch die 
in größerem Maße stattfindenden Reduktionen der österreichischen Streitkräfte in Venetien 
in dieser Beziehung aufmerksam geworden und zu der Annahme geneigt zu sein, daß 
Österreich diese Reduktionen nur im Vertrauen auf solche Zusagen sich gestatten könne, 
welche seine Position von dieser Seite sicher stellten. Auch blickt dort der Gedanke durch, 
daß der Kaiser Napoleon die Aussicht auf einen Krieg zwischen den beiden deutschen Mächten 
und auf eine eventuelle Teilnahme Italiens daran dazu benutzen möchte, um seine frühere 
Idee eines europäischen Kongresses wieder aufzunehmen. 
Wir unsererseits haben keine Veranlassung, die in der österreichischen Armee statt- 
findenden Reduktionen anderen Ursachen zuzuschreiben als der augenblicklichen Finanznot 
und dem Entschluß Seiner Majestät des Kaisers von Österreich, den Forderungen des 
Reichsrats entgegenzukommen. Die Reduktionen in Venetien sind nur augenfälliger und 
materiell größer, weil in den übrigen Teilen der Armee die Verminderung schon früher bis 
auf das äußerste Maß eingetreten war, welches nicht überschritten werden kann, ohne die 
Cadres selbst zu zerstören und den Dienst und die ganze Organisation der Armee zu gefährden. 
Ich will es dabei nicht als unmöglich bezeichnen, daß man in Wien die von Preußen her 
3 Vgl. dazu Nr. 153.
        <pb n="274" />
        260 Graf Goltz soll bei Napoleon III. sondieren. 
drohende Gefahr als dringender ansehe als die von Italien her. Die aus Venetien beurlaubten 
Mannschaften sind mit Waffen und Gepäck zu ihren Depots und Stämmen in der übrigen 
Monarchie, namentlich in Böhmen, Mähren und Galizien, dirigiert, wo sie jeden Augenblick 
eingereiht werden können; es ist uns nicht bekannt, ob sie daselbst wirklich entlassen werden; 
die sie geleitenden Offiziere kehren jedenfalls nicht zu ihren Regimentern zurück, sondern 
verbleiben bei den vierten (Depot-) Bataillons. 
Daß der Kaiser Napoleon nach Wien bestimmte Zusagen gegeben haben sollte, ist uns 
nach Ihren Mitteilungen und der ganzen Lage der Dinge nicht glaublich. Ebenso haben wir 
keinen Anhaltspunkt dafür, daß der Kaiser aus den Aussichten auf einen Krieg zwischen den 
beiden Mächten den Anlaß zur Wiederaufnahme der Kongreßidee nehmen möchte. Das 
kürzlich durch die Zeitungen gegangene Gerücht über eine angebliche Wiederanregung dieser 
Idee namentlich in England müssen wir für unbegründet halten. Wir wissen aber nicht, 
welche Motive man in Florenz haben kann, um solche Intentionen des Kaisers und sogar, 
wie Graf Usedom schreibt, eine Abneigung gegen den Gedanken eines preußisch -österreichischen 
Krieges vorauszusetzen.  
Ebensowenig können wir bis jetzt mit Sicherheit beurteilen, wie weit Italien für einen 
Angriffskrieg auf Österreich politisch und finanziell in der Lage ist, seine Entschlüsse selbständig 
zu fassen. Ich korrespondiere mit Graf Usedom behufs vollständiger Aufklärung dieses 
Punktes. 
Sobald S[eine] M[ajestät] der König Oestreich ohne Verständigung mit dem Kaiser 
verlassen haben, wird für uns das Bedürfnis eintreten, volle Sicherheit über das Ver- 
halten Frankreichs sowohl uns direct als Italien gegenüber zu gewinnen. Wäre dieß unmög- 
lich, so würden wir die weitere Entwicklung des Conflictes mit Oestreich in demselben Maße 
vorsichtig zu behandeln haben, als wir über Frankreichs eventuelle Haltung im Unklaren 
bleiben. H. Benedetti hat mir noch in Berlin gesagt: „La neutralité bienveillante de l'Empe- 
reur vous est acquise sans compensation aucune.“ Er erhielt damals ein Telegramm aus 
Paris, welches er mir vorlas⁴ und in welchem die Bereitwilligkeit Frankreichs ausge- 
sprochen war, mit uns ein Bündniß zu schließen u[nd] unsre Vorschläge dazu entgegen- 
zunehmen.⁵ 
Ich habe dem französischen Botschafter schon damals erwidert — und glaube bei ihm ein 
richtiges Verständnis dafür gefunden zu haben —, daß die Entwicklung unseres Verhältnisses 
zu Österreich abgewartet werden müsse, und daß es nicht richtig sein würde, eine aggressive 
Koalition herzustellen und den Krieg zu provozieren, wenn wir die Aussicht hätten, unsere 
Ziele auf friedlichem Wege zu erreichen. Die Entwicklung ist allerdings jetzt bis an einen 
Punkt gediehen, wo es sich in kurzer Zeit entscheiden muß, ob wir diese Aussicht aufgeben 
müssen. 
Alsdann wird der Zeitpunkt gekommen sein, wo Ew. pp. dem dortigen Kabinett be- 
stimmtere Eröffnungen werden machen können, um uns der Stellung Frankreichs, welche 
voraussichtlich auch auf die Haltung der süddeutschen Staaten von entscheidendem Einfluß 
sein würde, durch zweiseitige Erklärungen zu versichern. Solange Seine Majestät der König 
auf österreichischem Boden weilt und eine Verständigung durch ein Eingehen des Kaisers von 
Österreich auf unsere Forderungen bei der Zusammenkunft der beiden Monarchen noch 
4 Auch Benedetti erwähnt in seinem Privatbrief an Drouyn de Lhuys (Les Origines Diplomatiques, a. a. O. 
VI. 212) dieses Telegramm; doch findet es sich nach einer Notiz der Herausgeber der französischen Publi- 
kation nicht bei den Akten. 
5 Der Absatz  eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="275" />
        Solidarisches Vorgehen der deutschen Mächte am Bunde. 261 
möglich bleibt, werden Ew. pp. entscheidendere Schritte in dieser Richtung nicht tun können. 
Ew. pp. werden aber in der Lage sein, schon jetzt, auf dem Wege vertraulichen persönlichen 
Verkehrs vorläufig sondieren zu können, ob die Dispositionen Seiner Majestät des Kaisers 
noch dieselben sind, wie sie es damals waren, und ob das Vertrauen darauf uns berechtigt, 
dem Bruche mit Oestreich näher zu treten, ohne daß wir eine zweideutige Haltung Frank- 
reichs demnächst mit Wahrscheinlichkeit zu besorgen hätten.⁶ Ich ersuche Ew. pp. ergebenst, 
mir die neuerdings gewonnenen Eindrücke  baldmöglichst ganz vertraulich mitzuteilen. 
 Im Auszuge bei v. Sybel, Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I., IV, 182 f. 
*158. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Der von Bayern, Sachsen und Hessen in der Schleswig-Holsteinschen  Sache am 27. Juli 
an den Bund gestellte Antrag (siehe dessen Wortlaut in der Vorbemerkung  zu Nr. 144) war 
mit allen Stimmen außer Oldenburg, das dagegen protestierte, an den Ausschuß verwiesen 
worden. Bismarck, der ein gleichmäßiges  Vorgehen Preußens und Österreichs in der weiteren 
Behandlung dieses Antrags gewünscht hatte (vgl. Nr. 144), fand zu seiner Befriedigung in einem 
Erlaß Graf Mensdorffs an den österreichischen Geschäftströger in Berlin Grafen Chotek vom 
29. Juli, den dieser am 31. mitteilte, eine geeignete Basis für ein solches gemeinsames Vorgehen. 
Gastein, den 6. August 1865. 
Ew. pp. übersende ich anliegend Abschrift eines Erlasses, welchen der Kaiserliche Herr 
Minister der auswärtigen Angelegenheiten unter dem 29. v. M. in betreff des von Bayern, 
Sachsen und Hessen-Darmstadt am 27. v. M. in der Bundesversammlung gestellten An- 
trages an den Herrn Grafen Chotel gerichtet hat. 
Es gereicht mir zur Befriedigung, daraus das wesentliche Einverständnis der beiden 
Kabinette über die Behandlung dieses Antrages im Ausschusse zu entnehmen. 
Auch wir werden den Königlichen Bundestagsgesandten unbedenklich in betreff des 
ersten Punktes anweisen, zu erklären, daß die Königliche Regierung bereit sein werde, der 
Bundesversammlung auf ihren Wunsch Auskunft über die Sachlage, namentlich mit Bezug 
auf die Berufung der Stände der Herzogtümer zu geben. 
Auch in betreff des zweiten Punktes des Antrages, die Aufnahme Schleswigs in den 
Deutschen Bund, teilen wir die Auffassung des Kaiserlichen Kabinetts, daß die Anregung 
desselben im gegenwärtigen Zeitpunkt inopportun sei, und daß der Bund besser tun würde, 
eine Initiative der künftigen Regierung der Herzogtümer abzuwarten. Die beiden Ge- 
sandten würden danach angewiesen werden können, diese Rücksichten im Ausschuß zur Geltung 
zu bringen, namentlich auch darauf hinzuweisen, daß die Frage über die Ausdehnung des 
Bundesgebietes zugleich eine internationale Bedeutung habe; und darauf hinzuwirken, daß 
bei den etwa vom Ausschuß zu stellenden Anträgen diese Frage, als im gegenwärtigen Augen- 
blick zu einer Beschlußfassung oder Äußerung der Bundesversammlung nicht reif, beiseite 
gestellt werden möge. 
Auch in betreff des dritten Punktes sind wir mit der Kaiserlichen Regierung dahin ein- 
verstanden, daß die Verzichtleistung auf den Ersatz der Exekutionskosten und die Beteiligung 
an den Kriegskosten durch den Bund eine Unbilligkeit gegen die beiden Regierungen, welche 
den Krieg geführt haben, enthalten würde, und daß dieselbe daher bestimmt abzulehnen sei. 
6 Der Schluß des Satzes: „dem Bruche mit Oestreich . ..“ eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="276" />
        262 Bismarcks erster Entwurf zur Gasteiner Konvention. 
Die eventuell auszusprechende Bereitwilligkeit derjenigen Regierungen, welche am Kriege 
nicht teilgenommen, zur Übernahme eines verhältnismäßigen Anteils an den Kosten scheint 
uns zu einer Beschlußfassung durch die Bundesversammlung nicht geeignet, sondern lediglich 
Sache des freien Entschlusses dieser Regierungen zu sein. Diese Grundsätze würden unseres 
Erachtens von den beiden Gesandten in den Ausschußberatungen zu vertreten und danach 
der Bericht, resp. die Anträge des Ausschusses zu formulieren sein. 
Ich teile diesen Erlaß dem Königlichen Bundestagsgesandten abschriftlich mit, und, falls 
die Kaiserliche Regierung, wie ich voraussetzen darf, ihren Repräsentanten mit analogen In- 
struktionen versieht, dürfte die weitere Behandlung der Verständigung zwischen den beiden 
Gesandten überlassen werden können. 
*159. Erster Entwurf der Gasteiner Konvention. 
[Eigenhändig; undatiert.] 
Graf Blome, der bei den ersten Gasteiner Verhandlungen (vgl. die Vorbemerkung zu 
Nr. 151) Bismarck für den alternativ erörterten Gedanken entweder einer definitiven Teilung 
der Herzogtümer oder doch einer provisorischen Teilung ihrer Verwaltung, derart daß Holstein 
so oder so an Österreich,  Schleswig an Preußen falle, nicht unzugänglich gefunden hatte, stieß 
bei seiner Rückkehr über Ischl, wo er dem Kaiser Franz Joseph Bericht erstattete,  nach Wien 
auf größere Schwierigkeiten, als er erwartet hatte. Am 8. August telegraphierte Freiherr von 
Werther darüber an Bismarck: „Von Graf Blome erfahren, daß er heute nachmittag abgeht und morgen abend in Gastein einzutreffen gedenkt. Nach vieler Mühe im wesentlichen seine, Eurer Exzellenz bekannten Ideen über neue Organisation des Provisoriums hier durchgesetzt, aber nicht in allen Punkten." Am 9. folgte ein weiteres Telegramm: ,,Graf Mensdorff mir gesagt, er finde die von Blome gestern überbrachten Vorschläge so zu Gunsten Preußens für Gegenwart und Zukunft, daß er bei Ihrer im wesentlichen schon darüber gegebenen Zustimmung 
mit Zuversicht auf Annahme dieser Verständigung   und dadurch Vorbeugung aller  Kriegs- 
eventualitäten rechne.“ Der österreichische Vertragsentwurf, den der am 10. August wieder in 
Gastein eingetroffene Graf Blome mitbrachte, war von vornherein ausschließlich und allein auf 
den Gedanken einer provisorischen Teilung der Verwaltung der Herzogtümer abgestellt. Bis- 
marck hatte inzwischen seinerseits einen eigenhändigen Entwurf auf der Basis einer definitiven 
Teilung ausgearbeitet. Ob er wirklich anfänglich ein solches Definitivum erstrebte, oder ob der 
Entwurf nur ein Mittel zum Zweck war, für die provisorische Teilung der Verwaltung günstigere 
Bedingungen zu erzielen, ist aus den Akten nicht zu entnehmen; wahrscheinlich ist das letztere, 
schon weil bei der ersten Mission Graf Blomes schließlich die provisorische Lösung im Vorder- 
grunde gestanden hatte. Jedenfalls wandte sich die Diskussion sehr bald der näheren Erörterung 
und Präzisierung der einzelnen österreichischen Vorschläge   zu, wobei namentlich die Frage der 
gemeinschaftlichen Besatzung Rendsburgs mit jährlichem Wechsel des Kommandos und die Frage 
des preußischen Kommandos in Kiel nebst preußischer Besatzung des Hafens, an der Bismarck 
kategorisch  festhielt, den Stein des Anstoßes bildeten. Leider bieten die Akten über den Gang 
der Verhandlungen (vgl. dazu v. Sybel, Die Gründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I., 
IV, 184 ff; Hesselbarth, Die Urheberschaft der Übereinkunft von Gastein, Historische Vierteljahr- 
schrift XVII, 229 ff.; E. Brandenburg, Untersuchungen und Aktenstücke zur Geschichte der 
Reichsgründung, S. 436 nebst Fußnote 2) nur wenig Material; es liegt an Stücken Bismarckscher 
Provenienz neben jenem ersten Entwurf, der, obwohl schon im Bismarck-Jahrbuch (IV, 196 ff.) 
veröffentlicht, auch hier seinen Platz finden muß, und neben einzelnen Telegrammen aus dem 
letzten Stadium der Verhandlungen (siehe Nr. 160, 161), nur noch eine Überarbeitung des 
preußischen Gegenentwurfs durch Bismarck vor. Aus ihr ergibt sich, daß die Fassung der Artikel 
9 und 10 der endgültigen Konvention von Bismarck selbst herrührt. Ebenso hat Bismarck in 
Artikel 9 der Konvention, der die Abtretung des Herzogtums Lauenburg an Preußen behandelt, 
die ursprünglich offen gelassene Höhe des Kaufpreises selbst nachgetragen. 
1. 
S[eine] M[ajestät] der König tritt seine an dem H[erzo]gthum Holstein durch den 
Wiener Frieden vom 30. Oktober 1864 erworbenen Rechte an S[eine] M[ajestät] den 
Kaiser, u[nd] S[eine] M[ajestät] der Kaiser tritt seine durch denselben Wiener Frieden an 
den H[erzo]gthümern Schleswig u[nd] Lauenburg, sowie den ehemals dänischen Enclaven 
erworbenen Rechte an S[eine] M[ajestät] den König ab.
        <pb n="277" />
        Wortlaut des Entwurfs. 263 
2. 
Die an Preußen u[nd] Oestreich von [den] Herz[og]thümern zu ersetzenden Kriegskosten 
u[nd] der Antheil der H[erzo]gthümer an der frühern Gesamtschuld der dänischen Monarchie 
werden auf jedes der 3 H[erzo]gth[ümer] nach der Selenzahl ihrer Einwohner vertheilt. 
3. 
Beide contr[ahierenden] Mächte werden am Bunde beantragen, die Herstellung einer 
Bundesflotte mit dem befestigten Bundeskriegshafen Kiel u[nd] die Erhebung Rendsburgs 
zur Bundesfestung zu beschließen. 
4. 
Bis zur Ausführung solcher Bundesbeschlüsse wird Preußen das Besatzungsrecht in Kiel 
u[nd] Rendsburg ausüben u[nd] berechtigt sein, die zur Vertheidigung beider Plätze u[nd] 
des Einganges zur Kieler Bucht erforderlichen Befestigungen Friedrichsort gegenüber anzu- 
legen und zu besetzen, auch auf den holst[einischen] Ufern der Kieler Bucht die dem Zwecke 
des Kriegshafens entsprechenden Einrichtungen zu treffen. Die Benutzung der Bucht für ihre 
Kriegsschiffe wird beiden h[ohen] Contrahenten vorbehalten. In Betreff der anzulegenden 
Befestigungen u[nd] der für den Kriegshafen u[nd] die Befestigung bestimmten Einrichtungen 
stehen der Krone Preußen in Kiel u[nd] Rendsburg bis zum Uebergange dieser Plätze in den 
Besitz des Bundes diejenigen Rechte zu, welche der Bund hinsichtlich militärischer Anlagen 
u[nd] Einrichtungen in den Bundesfestungen und deren Rayons besitzt. Die von Preußen 
im Interesse der beiden Plätze gemachten Aufwendungen werden bei Uebernahme derselben 
durch den Bund von diesem an Preußen vergütet. 
5. 
Preußen überträgt auf Oestreich die bisher in Rastatt von Preußen ausgeübten Be- 
satzungsrechte u[nd] wird seine Stimme u[nd] seinen Einfluß am Bunde Behufs beschluß- 
mäßiger Anerkennung des östr[eichischen] Besatzungsrechtes verwenden. Dagegen wird 
Oestreich mit Pr[eu]ß[en] am Bunde beantragen, daß bei Erhebung Rendsburgs zur Bundes- 
festung u[nd] Kiels zum Bundeskriegshafen das Commando u[nd] Besatzungsrecht in beiden 
Plätzen bei Preußen verbleibt. 
6. 
Behufs der militärischen Verbindung mit Kiel, Rendsburg u[nd] dem H[erzo]gthum 
Schleswig erhält Preußen zwei Etappenstraßen durch Holstein, für welche bis zu ander- 
weiter Vereinbarung die für Preuß[ische] Etappenstraßen durch Kurhessen geltenden Be- 
stimmungen zur Anwendung kommen. Aus demselben Gesichtspunkte wird Preußen die An- 
lage zweier Holstein bis zur schleswigschen Gränze durchschneidender Telegraphenlinien ge- 
stattet, deren eine Kiel berührt u[nd], insoweit der Bau einer directen Eisenbahn von Lübeck 
über Kiel zur Schleswigschen Gränze noch nicht gesichert ist, wird die Concession dazu auf 
Verlangen Preußens für das holsteinsche Gebiet ertheilt werden. Auf den bestehenden Eisen- 
bahnen von Hamburg nach Kiel u[nd] Rendsburg wird der Preußischen Post täglich ein 
durchgehender Wagen in beiden Richtungen unter denselben Bedingungen gestattet, unter 
welchen die Preuß[ische] Post zwischen Magdeburg u[nd] Minden die Gebiete von Braun- 
schweig u[nd] Hanover durchfährt.
        <pb n="278" />
        264 Pariser Mißstimmung über Gasteiner Verhandlungen. 
7. 
Preußen ist berechtigt, den anzulegenden Nord-Ostsee-Canal je nach dem Ergebniß der 
von der K[öniglichen] Reg[ierung] eingeleiteten technischen Ermittlungen durch das hol- 
steinsche Gebiet zu führen. Insoweit dieß der Fall sein wird, soll Preußen das Recht zustehn, 
die Richtung u[nd] die Dimensionen des Canals zu bestimmen, die zur Anlage erforderlichen 
Grundstücke im Wege der Expropriation gegen Ersatz des Werthes zu erwerben, den Bau 
zu leiten, die Aufsicht über den Canal u[n]d dessen Instandhaltung zu führen u[nd] das Zu- 
stimmungsrecht zu allen denselben betreffenden reglementarischen Bestimmungen zu üben. 
Transitzölle oder Abgaben von Schiff u[nd] Ladung außer der für die Benutzung des Canals 
zu entrichtenden, von Preußen für die Schiffe aller Nationen gleichmäßig zu normirenden. 
Schiffahrtsabgabe dürfen auf der ganzen  Ausdehnung des Canals nicht erhoben werden. 
8. 
Holstein ist verpflichtet, dem Zollverein beizutreten, falls es von letzterem unter Ge- 
währung desselben praecipuum's, welches Hanover u[nd] Oldenburg genießen, dazu aufge- 
fordert wird. 
9. 
S[eine] M[ajestät] der Kaiser v[on] O[estreich] verspricht, den Besitz Holsteins nur unter 
ausdrücklicher Anerkennung der in diesem Abkommen enthaltenen Bedingungen durch den 
Besitznachfolger anderweit zu übertragen. 
*160. Telegramm an den Botschafter in Paris Grafen von der Goltz. 
[Eigenhändiges Konzept.] 
Am 14. August war in Gastein das folgende Telegramm des Grafen von der Goltz aus 
Paris eingelaufen: „Auf streng vertraulichem Wege habe ich von den durch Graf Blome über- 
brachten anderweitigen Vorschlägen Kenntnis erhalten, auf deren Annahme man in Wien mit 
Zuversicht rechnet. Da dieselben hier große Mißstimmung erregen, letztere sich aber teils wegen 
der besonderen Lage Schleswigs hauptsächlich gegen Preußen wenden würde, so würde ich für 
jenen Fall, um nicht den Rückschlag        
  zu verstärken, schon jetzt eine besondere Zurückhaltung in 
meiner Sprache beobachten müssen.“ Graf von der Goltz bat im Anschluß daran um telegraphische 
Weisung. 
Gastein, den 14. Auguft 1865. 
Der König wünscht, daß Ew. [pp.], wie dieß für den Stand der hiesigen Verhandlungen 
dringend erforderlich, schleunig telegr[aphisch] melden, welche Vorschläge G[raf] Blome 
nach der Pariser Version überbracht haben soll, u[nd] bei wem Mißstimmung über dieselben 
erkennbar geworden. Die Verhandlungen mit ihm bezwecken lediglich, durch Modifikation 
des Provisoriums die Mißstände zu beseitigen, deren Fortbestand uns sofort nach Abreise 
aus Oestreich zu Schritten zwingen würde, die den Bruch bedingen. Wegen „ob“ u[nd] 
eventuell „wie“ des letztern wollen wir freie Hand behalten, wie dieß einfache Klugheit 
gebietet, namentlich auch bei den Zweifeln, welche Sie selbst bisher über Frankreichs Haltung 
hegen. Situation bezüglich definitiver Lösung der Frage ist unverändert. Begegnung am 20. in 
Salzburg u[nd] Einigung über neues, die Krisis vertagendes Provisorium wahrscheinlich. 
Meine Depesche vom 4.¹ stellt Ew. [pp.] Instruction in Aussicht für den Fall, daß S[eine] 
M[ajestät] Oestreich ohne Verständigung selbst über Provisorium verläßt. Bis zu deren 
Eingang wollen Ew. [pp.] die in Depesche vom 4. empfohlene vorsichtige Haltung beobachten. 
  
1 Siehe Nr. 157.
        <pb n="279" />
        Günstige Aussichten für Abschluß-Konferenz wegen Koalitionsfreiheit. 265 
*161. Telegramm an den Gesandten in München Heinrich VIl. 
Prinzen Reuß. 
[Eigenhändiges Konzept.] 
Gastein, den 15. August 1865. 
Blome reist heut nach Ischl. Daß in Salzburg, wo der König am 19. eintrifft u[nd] der 
Kaiser ihn besuchen will, Verständigung über annehmbare Modification des Provisoriums 
gelingt, ist nach hiesigen Besprechungen anzunehmen. Würde ich B[ar]on Pfordten am 21. 
oder 22. in München finden? 
162. Schreiben an den Handelsminister Grafen von Itzenplitz. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Zitelmann.] 
Gleich nach Eröffnung des Landtags (14. Januar) hatten die Abgeordneten Schulze-Delitzsch, 
Dr. Faucher und Genossen im Abgeordnetenhaus einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Ge- 
währung der vollen Koalitionsfreiheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer forderte. Bei der 
Beratung des Antrags am 11. Februar stellte der Handelsminister Graf Itzenplitz die Einsetzung 
einer besonderen Kommission in Aussicht zu der Mitglieder aus beiden Häusern des Landtages 
und Sachverständige aus den Kreisen der Beteiligten, sowohl der Arbeitgeber als auch der 
Arbeiter zugezogen werden sollten. In einem Schreiben vom 10. August benachrichtigte der 
Handelsminister den Ministerpräsidenten, daß er die Konferenz nunmehr am 21. August eröffnen  
werde. Daran knüpfte er die Frage, wie es mit der Berufung von Mitgliedern des Abge- 
ordnetenhauses gehalten werden solle. Nach dem Willen des Staatsministeriums seien Dr. 
Faucher und Justizrat Wagener eingeladen worden; ersterer aber habe nicht geantwortet, und so 
frage es sich, nicht an dessen Stelle das zwar der enschiedenen Opposition angehörende 
Mitglied der Fortschrittlichen Partei Schulze-Delitzsch, dem Sachkunde nicht abgesprochen 
werden könne, zu berufen sein möchte: „Ich wäre hierbei nicht gegen Schulze-Delitzsch, doch muß 
ich wissen, ob er Seiner Majestät und Ihnen recht ist.“ Bismarck fand inmitten der Erörte- 
rungen über die Gasteiner Konvention die Zeit, sich mit der Antwort auf die Anfrage zu befassen. 
Gastein, den 16. August 1865. 
Ew. pp. beehre ich mich, auf die gefällige Zuschrift vom 11. d. M. unter Rückgabe der 
Anlage ganz ergebenst zu erwidern, daß Seine Majestät der König die entschiedenste Ab- 
neigung gegen die Zuziehung von Schulze-Delitzsch zu den in Rede stehenden Konferenzen 
zu äußern geruht und dessen Einberufung als unzulässig bezeichnet haben. Dieser aller- 
höchsten Auffassung vermag ich mich aus folgenden Erwägungen nur anzuschließen: 
Wenn Ew. pp. es für geboten halten, daß auch ein Mitglied der Oppositionspartei 
an den questionierten Beratungen teilnimmt, so möchte ich dagegen hervorheben, daß die 
Kommission keinen parlamentarischen Charakter an sich trägt, sondern als eine 
von der Staatsregierung zu ihrer eigenen Information gebildete Enquete-Instanz zu be- 
trachten ist. Diesem Standpunkt scheint es mir auch zu entsprechen, wenn die Regierung 
nur solche sachkundige Mitglieder des Abgeordnetenhauses einberuft, die nicht zu den her- 
vorragendsten und entschiedensten Gegnern der Regierung gehören, und von denen sie daher 
annehmen kann, daß dieselben nicht das gebotene Diskussionsfeld lediglich für ihre poli- 
tischen Parteiinteressen ausbeuten werden. Dieses Bedenken halte ich Schulze-Delitzsch 
gegenüber um so gewichtiger, als seine ganze agitatorische Wirksamkeit überwiegend dar- 
auf gerichtet ist, politischen Einfluß auf die Arbeiter und Handwerker zu gewinnen, 
um die Fortschrittspartei gegen die Regierung zu verstärken. Es scheint mir unsern Inter- 
essen mehr zuzusagen, gerade durch die bevorstehenden Beratungen zu konstatieren, daß der
        <pb n="280" />
        266 Wilhelm I gegen Schulze-Delitzsch. Goltz' Berlcht über Napoleons III. mutmaßliche Haltung. 
Beirat Schulzes für die Lösung der in Rede stehenden Fragen entbehrt werden kann. Ich 
möchte glauben, daß den an die Regierung zu machenden Anforderungen durch die Be- 
rufung des Abgeordneten Faucher vollständig Genüge geschehen sei. Hat er derselben nicht 
Folge geleistet, so liegt die Schuld der Nichtvertretung seiner Partei nicht an der Regie- 
rung, sondern an ihm selbst. Ich sehe hierbei ganz davon ab, daß die Fortschrittspartei bei 
der Bildung der Kommissionen des Abgeordnetenhauses regelmäßig und prinzipiell die 
konservativen Mitglieder ausgeschlossen hat. 
Wenn Ew. pp. aber auf die Einberufung eines Ersatzmannes für den Dr. Faucher 
entscheidendes Gewicht legen, so erlaube ich mir, Hochderen geneigte Erwägung in erster 
Linie auf den Abgeordneten Prince-Smith und in zweiter auf den Abgeordneten Michaelis 
hinzulenken. 
Schließlich wollen Hochdieselben mir gestatten, den zur Zeit in Berlin wohnhaften 
Professor Glaser als geeignetes Mitglied der Kommission ganz ergebenst in Vorschlag zu 
bringen. Derselbe hat auf dem letzten statistischen Kongreß als Sekretär der Kommission 
für die sozialen Angelegenheiten fungiert und sich auch seitdem durch seine Wirksamkeit auf 
diesem Gebiete bemerkbar gemacht. 
Im Auszuge bei H. von Poschinger, Aktenstücke zur Wirtschaftspolitik des Fürsten Bis- 
marck, I, 60 ff. 
163. Erlaß an den Botschafter in Paris Grafen von der Goltz. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
In einem ausführlichen Berichte vom 4. August (siehe dessen Text bei H. Oncken, Die 
Rheinpolitik Kaiser Napoleons III. von 1863—1870 und der Ursprung des Krieges von 1870—71, 
I, 48 ff.) hatte Botschafter Graf von der Goltz dargelegt, daß er zwar authentische Mitteilungen 
über die gegenwärtige Auffassung der französischen Regierung im Hinblick auf den drohenden 
preußisch-österreichischen Konflikt noch nicht zu machen vermöge, aber auf zweierlei hinweisen 
müsse: einmal auf die überragende Bedeutung, die Frankreich dem Grundsatz der Nationalitäten 
und der Selbstbestimmung der Völker auch hinsichtlich der Herzogtümer beilege, sodann auf die 
schiedsrichterliche Rolle, die dem Kaiser Napoleon III. bei dem Ausbruch des Krieges zufallen 
würde: „Er kann entweder für die von ihm einzunehmende Haltung von dem einen oder anderen 
Teile Konzessionen fordern oder als Hüter des europäischen Friedens auftreten, beiden Teilen 
den Frieden diktieren und die Sanktionierung des letzteren auf einem Pariser Kongreß fordern. 
Ich glaube, daß die von ihm vorzuschlagende Lösung den Interessen Preußens mehr entsprechen 
würde als denen Österreichs; immerhin aber erscheint es mir nicht unbedenklich, ihn als Schieds- 
richter zwischen den deutschen Mächten und in Europa zu machen.“ 
Vertraulich. Gastein, den 16. August 1865. 
Der letzte ausführliche Bericht Ew. pp. (Nr. 244 vom 4. August) hat mir zu ver- 
schiedenen Bemerkungen Anlaß gegeben, welche ich Ihnen behufs Verwertung in Ihrem 
Verkehr mit dem Kaiserlichen Kabinett nicht vorenthalten will. 
Ew. pp. haben in diesem Bericht die Motive diskutiert, welche bei einem zwischen 
Preußen und Österreich über die Frage der Elbherzogtümer ausbrechenden Konflikt vor- 
aussichtlich die französische Politik bestimmen würden. Sie haben dabei hauptsächlich auf 
zwei Gesichtspunkte hingewiesen: erstlich das Prinzip der Nationalität und Selbstbe- 
stimmung und sodann die Stellung, welche dem Kaiser durch einen solchen Konflikt zufallen 
und welche er in deinem Interesse in den allgemeinen europäischen Verhältnissen zu verwerten 
suchen würde.
        <pb n="281" />
        Frankreich und die Prinzipien der Nationalität u. der Selbstbestimmung der Völker. 267 
In ersterer Beziehung bemerken Ew. pp., wie Herr Drouyn de Lhuys unwandelbar 
daran festgehalten habe, daß Frankreich für den Grundsatz der Nationalitäten und der 
Selbstbestimmung der Völker sei, und daß daher diejenige Lösung der Schleswig-Holstein- 
schen Frage, welche diese beiden Prinzipien am vollständigsten zur Geltung bringe, der offen 
auszusprechenden Sympathien der Kaiserlichen Regierung sicher sein würde. 
Es wird Ew. pp. hoffentlich nicht schwer fallen, die Kaiserlich Französische Regierung 
darüber aufzuklären, daß diese beiden Prinzipien auf die jetzige Phase der Schleswig-Hol- 
steinschen Angelegenheit und auf die Differenz zwischen Preußen und Österreich über die 
Entscheidung derselben gar keine Anwendung finden. 
Sie konnten in Betracht kommen, wenn es sich um die Verhältnisse der dänischen 
Bevölkerung von Nordschleswig handelte, und wir haben wiederholt erklärt, daß wir, wenn 
das Verlangen der nordschleswigschen Bevölkerung, bei Dänemark zu bleiben, zweifellos 
constatirt wäre, kein zwingendes Bedürfniß haben würden, derselben Gewalt anzuthun, 
daß wir aber nach der gegenwärtigen Lage der öffentlichen Meinung in Deutschland die 
Theilung Schleswigs nicht herbeiführen könnten.¹ 
Die Frage aber über die Stellung der Herzogtümer zu Deutschland und Preußen ist 
keine Frage der Nationalität. Die Stimmen, welche sich aus den Herzogthümern gegen 
Preußen vernehmen lassen, gehören ausschließlich gewissen Klassen der deutschen Ein- 
wohner der letzteren an.² Ihre Zugehörigkeit zu Deutschland ist unbestritten, und ihr Ver- 
langen nach Selbständigkeit beruht nicht auf einem Anspruch des nationalen Gefühls, son- 
dern auf Privatinteressen für die Erhaltung der Privilegien einer günstig situierten Mino- 
rität. In Holstein und Schleswig besteht aus den früheren Jahrhunderten her eine Menge 
von Privilegien und Bevorzugungen einzelner Klassen, welche für diejenigen, die sie treffen, 
allerdings sehr bequem, für das Ganze aber wenig ersprießlich sind, u[nd] deren Inhaber 
die dem preußischen Regime eigenthümliche Gleichheit vor dem Gesetze fürchten.³ Dies ist 
besonders der Fall in der städtischen Bevölkerung, welche sich bisher fast ganz steuer- und 
militärfrei zu erhalten und eine Anzahl von Privilegien zu bewahren gewußt hat, wodurch 
Handel und Gewerbe zum Vorteil einzelner gehemmt wurden; ferner in der Klasse der Be- 
amten, welche eine eigene Kaste bildeten, die sich, unter großer Begünstigung der Karriere 
ihrer jüngeren Mitglieder und Abwesenheit gründlicher und strenger Ordnungen der Vor- 
bereitung und Prüfung, aus sich selbst ergänzte. Besonders wirksam ist in diesen Teilen der 
Bevölkerung die Scheu vor dem Militärdienst, welchem sie sich nicht länger werden ent- 
ziehen können, wenn die Herzogtümer entweder direkt mit Preußen verbunden oder auch 
nur vermöge des engeren Anschlusses zu stärkeren Leistungen in betreff der Wehrkraft 
herangezogen würden. Es ist natürlich, daß die Mitglieder dieser Klassen ihre Privilegien 
leichter unter der sogenannten Selbständigkeit eines kleinen Einzelstaates aufrecht erhalten 
zu können hoffen und sich vor dem Eintritt in das größere Ganze eines geordneten Staats- 
lebens scheuen, welcher dem allgemeinen Interesse des gesamten Landes zugute kommen 
und seinen Wohlstand steigern würde. 
In diesen Klassen, welche einen geringen Teil des Landes vertreten, denen aber das 
Beamtentum und die höheren Klassen der städtischen Bevölkerung angehören, wurzelt da- 
1 Der Schluß des Satzes von den Worten an: „wenn das Verlangen ..." eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
2  Der Satz eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
3 Der letzte Teil des Satzes: ,,u[nd] deren Inhaber ..." eigenhändiger Zusatz Bismarcks, im ersten 
Teil zahlreiche Korrekturen   von seiner Hand.
        <pb n="282" />
        268 Preußen gegen antinationalen Partikularismus, nicht gegen Nationalität. 
her, wie alle Tatsachen beweisen, der antinationale Partikularismus, welcher sich den Erb- 
prinzen von Augustenburg zum Träger seiner Wünsche erkoren hat. 
Letzterer hat unter Oestreichs Beistand⁴ seine dynastischen Ansprüche mit diesen per- 
sönlichen und Kasteninteressen zu identifizieren gewußt, und die Augustenburgische Familie 
hat seit langer Zeit den Beamtenstand durch Verheißung der Fortdauer seiner ungewöhn- 
lichen Privilegien und Einnahmen für sich gewonnen, während gerade die nationale Partei 
in den Herzogtümern ihr entgegensteht. 
In beider Beziehung, sowohl was jene den Partikularismus begünstigenden Privilegien 
und Mißbräuche, als was die seit langem tätigen Einflüsse der Augustenburgischen Familie 
betrifft, haben die „Norddeutsche Allgemeine“ und die „Neue Preußische (Kreuz-) Zeitung“ 
eingehende und auf einer gründlichen Kenntnis der Herzogtümer beruhende, aus letztern 
selbst hervorgegangene Artikel gebracht, auf welche ich Ew. pp. aufmerksam mache. Sie 
werden in denselben vielfaches Material finden, um die französische Regierung und das 
französische Publikum zu überzeugen, daß es sich hier nicht um eine Frage der Nationali- 
tät oder der Selbstbestimmung eines Volkes handelt, sondern nur um die Opposition be- 
vorzugter Kasten gegen jede Besserung des Gemeinwesens. 
Durch den Antagonismus Österreichs gegen Preußen sind diese Tendenzen begünstigt 
worden, da das erstere kein eigenes Interesse an der Entwicklung der Herzogtümer hat und 
dieselben nur als Mittel und Werkzeug benutzt, um den nationalen Interessen Preußens ent- 
gegenzutreten. 
Es wäre eine vollständige Verkehrung der Begriffe, wenn man diese unter dem 
Schutze Österreichs von partikularen und dynastischen Interessen geübte Agitation als eine 
den Prinzipien der Nationalität und der Selbstbestimmung eines Volkes entsprechende 
Sache auffassen wollte. Die Elemente, aus welchen dieselbe in den Herzogtümern sich zu- 
sammensetzt, stehen auf keinem anderen Standpunkt als die partikularistische und dynastische 
Opposition gegen die italienische Regierung in den ehemaligen selbständigen kleinen Terri- 
torien Italiens, wie Modena, Parma usw.; und indem Preußen ihr entgegentritt, ver- 
letzt oder bekämpft es in keiner Weise jene Prinzipien, auf welche die Kaiserliche Regie- 
rung und in Übereinstimmung mit ihr auch die französische Nation einen so hohen Wert 
legen. Wir befinden uns demnach hier in keinem Gegensatze mit Frankreich; vielmehr 
glauben wir, daß dieses Land und sein Beherrscher mit uns auf derselben Seite stehen, wenn 
wir den Verteidigern der Privilegien und der Bevorzugung einzelner Klassen mit den 
großen, in Frankreich wie in Preußen zur Geltung gebrachten und von dem Kaiser der 
Franzosen selbst in so erleuchteter Einsicht beschützten Prinzipien der allgemeinen Gleich- 
heit in der Besteuerung und der Landesverteidigung entgegentreten. 
Der andere Gesichtspunkt, welchen Ew. pp. als voraussichtlich für die Politik des 
Kaisers Napoleon maßgebend bezeichnen, ist die Rücksicht auf die großen europäischen 
Verhältnisse und auf die entscheidende Stellung, welche ihm im Falle eines Konfliktes 
zwischen Preußen und Österreich zufallen würde. Ew. pp. zweifeln, ob er nicht diese Stellung 
benutzen möchte, um von dem einen oder dem anderen Teile Konzessionen zu fordern oder 
als Hüter des europäischen Friedens aufzutreten, beiden Teilen den Frieden zu diktieren 
und die Sanktionierung des letzteren auf einem Pariser Kongreß zu fordern. 
4 Die Worte „unter Oestreichs Beistand“ eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="283" />
        Auch Rücksichten d. großen Politik weisen Napoleon auf Zusammengehen mit Preußen. 269 
Ich glaube indes, daß der Gang der französischen Politik in den letzten Jahrzehnten 
noch auf andere Gesichtspunkte hinweist, welche auch der Würdigung des Kaisers der Fran- 
zosen nicht entgehen werden, und welche von Einfluß auf seine Stellung zu Preußen sein 
müssen.   
Die kontinentale Politik hat seit langer Zeit auf der engen Verbindung der drei öst- 
lichen Mächte beruht, welche in der Nachwirkung der Heiligen Allianz sich als eine Koalition 
gegen Frankreich darstellte, die durch den russischen Krieg und den letzten polnischen 
Aufstand wohl gelockert, aber nicht aufgelöst worden ist. Die Stellung des Deutschen 
Bundes ist in demselben Sinne aufgefaßt worden und hat mehr der Befestigung dieser Koa- 
lition als der lebendigen inneren Entwicklung Deutschlands dienen müssen. Die Politik 
Preußens war seit 30 Jahren nach dieser Seite hin gewendet aus Motiven, deren Bedeu- 
tung der Kaiser nicht verkennen wird. So sehr auch die innere Entwicklung und die realen 
Interessen des Landes Preußen in vielen Beziehungen an Frankreich angenähert haben, so 
schien die fortdauernde Teilnahme an jenem Bündnis doch durch die Annahme geboten, die 
vielleicht eine Fiktion war: daß Preußen seine hauptsächlichsten Gefahren von Frankreich 
zu befürchten habe. Diese Auffassung hat mehr oder weniger die Politik der seit den großen 
Kriegen der Jahre 1813 bis 1815 aufeinander gefolgten preußischen Regierungen bestimmt; 
sie hat Preußen in den deutschen wie in den europäischen Fragen vielfach unselbständig ge- 
macht und es genötigt, der groß- und süddeutschen, durch die konservativen Interessen Ruß- 
lands verstärkten Politik Österreichs, welche den Bund, dessen auch Preußen als Schutz 
gegen Frankreich zu bedürfen glaubte, zum Druck auf Preußen benutzte, zu folgen und die 
volle und freie Entwicklung seiner eigenen Interessen derselben unterzuordnen, um des Bei- 
standes dieser Mächte gegen jene vorausgesetzten Gefahren von seiten Frankreichs sicher zu 
sein. Die Besorgnis vor Frankreich ist es gewesen, welche jede Regierung in dieser Politik 
festgehalten und sie gehindert hat, sich einer oft unbequemen Bevormundung durch die an- 
deren beiden Mächte zu entziehen. 
Gegenüber diesem traditionellen, auf dem Bedürfnis der eigenen Sicherheit beruhenden 
System steht ein anderes Prinzip, welches ebenfalls in einem tiefen Bedürfnis Preußens seine 
Begründung hat. Es ist das Prinzip der unabhängigen und freien Entwicklung des preußischen 
und norddeutschen Elements zu einer selbständigen Großmacht, welche ohne Anlehnung sich 
durch eigene Macht sicher fühlt. Es wäre dies eine Politik, die nicht vorzugsweise auf die 
eigene Sicherheit Bedacht nähme, sondern in freier Entfaltung der eigenen Lebenskeime und 
Sammlung dieser homogenen Elemente im Norden Deutschlands, wie in Beseitigung der 
Hindernisse, welche der Konsolidierung des nationalen Lebens entgegenstehen, ihre Auf- 
gabe fände. Das durch die eigentümliche Stellung Preußens und seinen eigenen Lebens- 
trieb hervorgerufene Streben nach Machterweiterung innerhalb der natürlich gegebenen poli- 
tischen Sphäre wird von einem großen Teile der Nation als ein Bedürfnis empfunden und 
ein Einlenken auf diesen Weg ungeduldig ersehnt und gefordert. Ob eine preußische Re- 
gierung aber diesen Weg einschlagen kann und darf, ohne die eigene Sicherheit zu gefährden, 
hängt wesentlich mit von der Stellung ab, die der Kaiser der Franzosen dazu einnehmen 
will. Erleichtert wird für Preußen eine solche Politik gegenwärtig durch die Gründung 
des italienischen Königreichs, die Schöpfung Napoleons, welches ein neues und wichtiges 
Moment in die Beziehungen zu Österreich hineinbringt, und dessen Gegengewicht Preußen 
der letzteren Macht gegenüber freier hinstellt. Aber das Gewicht Italiens ist unzureichend, 
solange wir nicht der Stellung Frankreichs versichert sind.
        <pb n="284" />
        270 Eventuelle Rückhkehr Preußens zu antifranzösischer Koalition. 
Kann der Kaiser es für seinen Beruf halten, Preußen zu entmutigen, wenn es den 
Versuch macht, diesen Weg zu betreten, eine Stellung einzunehmen, welche ebensogut gegen 
Österreich Front macht wie früher gegen Frankreich und dadurch den Nachwirkungen der 
Koalition sich zu entziehen? Kann er es dem Interesse Frankreichs entsprechend erachten, 
Preußen auf den alten Weg der defensiven Koalition zurückzudrängen, was die Folge davon 
sein würde, wenn er die von Ew. pp. angedeutete Stellung einzunehmen suchte. Gegen- 
über einem solchen Versuch, das Schiedsrichteramt in Europa zu übernehmen, würden die drei 
Kontinentalen Mächte sich ohne Zweifel wieder nähern und enger aneinander schließen, und 
es wäre sehr problematisch, ob Frankreich dann die erwarteten Vorteile davontrüge. 
Preußen würde aber allerdings dadurch an seiner weiteren Entfaltung und Machtentwick- 
lung von neuem gehindert werden; und wenn der Kaiser dies für seine und Frankreichs 
Interessen entsprechend fände, so wäre damit zugleich der Beweis gegeben, daß jene Be- 
sorgnis vor den von Westen drohenden Gefahren mehr als eine Fiktion, daß die 
fünfzigjährige traditionelle Politik die richtige war und auch in der Zukunft voraussichtlich 
für Preußen bestimmend bleiben muß. 
Müssen wir eine entschiedene Abneigung des Kaisers gegen die aus der aktiven Politik 
Preußens zu erwartenden Folgen, ein Mißtrauen gegen eine solche vermehrte Machtstellung 
Preußens oder die Absicht voraussetzen, sie nicht ohne für uns unmögliche Konzessionen oder 
Kompensationen zuzulassen, so werden wir uns unsere Ziele, wenigstens für die gegenwärtige 
Phase der europäischen Politik, niedriger stecken und eine wieder möglich werdende Ver- 
ständigung mit Österreich anzubahnen und festzuhalten suchen müssen. Zu jenen für uns 
unmöglichen Konzessionen rechnen wir, wie ich wiederholt ausgesprochen habe, die Rück- 
zession eines Teiles von Nordschleswig in Berücksichtigung des von Frankreich vertretenen 
Prinzips der Nationalität an und für sich nicht; ob sie praktisch möglich wird, wird 
aber immer von den Umständen und der Richtung der öffentlichen Meinung abhängen und 
auch für uns eine Frage der Kompensation bleiben. Daß die Äußerungen des französischen 
Botschafters in Berlin uns auf den vorwärtsführenden und aktiven Weg hinzuweisen 
suchten, habe ich in meinem Erlaß vom 4. d. M. erwähnt; und Ew. pp. haben dies aus 
meinen wiederholten Mitteilungen über meine Unterredungen mit demselben bereits früher 
entnommen. Ew. pp. haben dagegen in Ihren Berichten mehrfach Zweifel und Ungewiß- 
heiten ausgesprochen, welche natürlich für unsere Entschließungen in der gegenwärtigen 
kritischen Lage von großer Bedeutung sein mußten. 
Die Situation ist, wie Ew. pp. aus meinem anderweiten Erlaß vom heutigen Tage⁵ 
ersehen, derart, daß zwar die Aussicht auf einen unmittelbaren, durch die augenblickliche 
Lage der Dinge in den Herzogtümern provozierten Konflikt mehr in die Ferne gerückt 
erscheint, daß aber die große Hauptfrage der definitiven Lösung und die entscheidende 
Auseinandersetzung mit Österreich nur vertagt ist. Ich darf daher voraussetzen, daß 
Ew. pp. es sich zur Aufgabe machen werden, mit möglichst objektiver Schärfe und Genauig- 
keit die Intentionen Seiner Majestät des Kaisers der Franzosen zu erkennen und auf die- 
selben in obigem Sinne einzuwirken, ohne die Königliche Regierung für den einen oder den 
anderen der beiden Wege zu engagieren, wobei Ihnen die Diskussion der in diesem Erlaß 
angegebenen Gesichtspunkte als Anhaltspunkt wird dienen können. 
Auszugsweise bei v. Sybel, Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I, IV, 
218, Fußnote. 
  
5 Siehe Nr. 164.
        <pb n="285" />
        Es bleibt bei der Instruktlon für Goltz vom 4. August. 271 
*164. Erlaß an den Botschafter in Paris Grafen von der Goltz. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Gastein, den 16. August 1865. 
Ew. pp. haben in Ihrem Telegramm vom 14. d. M.¹ die Frage gestellt, ob die In- 
struktion vom 4. d. M.² noch maßgebend bleibe. Ich kann diese Frage, wie ich Ew. pp. 
schon telegraphisch kurz bemerkt habe, nur bejahend beantworten. 
Der gedachte Erlaß zeichnete die Situation nach beiden Seiten ihrer möglichen Ent- 
wicklung hin. 
Ew. pp. ist es aus der Mitteilung unserer Korrespondenz mit Wien bekannt, daß die 
Verhandlungen über eine definitive Lösung der Schleswig-Holsteinschen Frage zurück- 
getreten waren, weil wir es ablehnen mußten — wie in unserer Depesche d. d. Regens- 
burg, den 21. Juli³ ausdrücklich geschehen — auf Verhandlungen darüber einzugehen, so- 
lange in den Herzogtümern Zustände geduldet würden, welche dem Wiener Frieden wider- 
sprächen und die Autorität Seiner Majestät des Königs während des Kondominats beein- 
trächtigten. Wir hatten den Entschluß ausgesprochen, wenn Österreich nicht zur Besei- 
tigung jener Zustände die Hand böte, diese Autorität mit eigenen Mitteln und einseitig 
wiederherzustellen auf die Gefahr eines Bruches hin, da wir voraussehen mußten, daß 
Österreich die alsdann von uns zu tuenden Schritte nicht ruhig hinnehmen würde. 
Die Lage unserer finanziellen und militärischen Vorbereitungen, die Rücksichten, 
welche das Verweilen Seiner Majestät des Königs auf österreichischem Boden uns auf- 
erlegte, und die Ungewißheit, in welcher wir uns noch über die eventuell von Frankreich 
zu erwartende Stellung befanden, machten es uns wünschenswert, den Bruch nicht vorzeitig 
zu einer Notwendigkeit werden zu lassen. Die unmittelbare Gefahr desselben lag 
noch nicht in der Differenz über die künftige definitive Lösung, sondern in den Schritten, 
welche wir eventuell in den Herzogtümern zur Herstellung unserer Autorität tun müßten. 
Diese Schritte mußten daher jedenfalls aufgeschoben werden, bis Seine Majestät der 
König Gastein verlassen haben u[nd] unsre finanziellen Operationen mit der Cöln-Min- 
dener Bahn⁴ hinreichend vorgeschritten sein würden.⁵ Bis dahin waren die beiden 
Eventualitäten im Auge zu behalten: entweder daß eine Verständigung über eine 
bessere Ordnung des Provisoriums zustande käme, welche die nächsten Ursachen des 
Konflikts beseitigte und es uns möglich machte, die weitere Entwicklung in einer der Würde 
Seiner Majestät des Königs als Mitbesitzer der Herzogtümer und den Interessen Preußens 
entsprechenden Stellung abzuwarten — oder daß Seine Majestät der König Österreich 
ohne eine solche Verständigung verließe und alsdann schon in nächster Zukunft in den 
Herzogtümern dergestalt vorginge, daß die Aussicht auf eine friedliche Verständigung über 
das Definitivum abgeschnitten worden wäre. 
1 Vgl. die Vorbemerkung zu Nr. 160. 
2 Siehe Nr. 157. 
3 Siehe Nr. 140. 
4 Am 18. Juli war zwischen der Regierung und der Direktion der Köln—Mindener  Eisenbahngesell- 
schaft unter Vorbehalt der Ratifikation der Krone und seitens der Generalversammlung der Gesellschaft  
ein Vertrag abgeschlossen worden, der der Regierung die Aussicht gewährte, eine Summe von  28828500  
Talern zu realisieren. Die Genehmigung der Generalversammlung erfolgte dann einstimmig am 28. August. 
5 Der Passus: ,,u[nd] unsere finanziellen Operationen ...“ eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="286" />
        272 Trotz Gastein bleibt die Situation im großen und ganzen dieselbe. 
Unsere Beziehungen zu Frankreich mußten sich nach denselben Grundsätzen regeln. Ich 
habe sie in der eingangs gedachten Depesche vom 4. August entwickelt. 
Wenn die letztere Eventualität eintreten sollte, so würde — bemerkte ich — der Zeit- 
punkt gekommen sein, um dem Kaiserlich Französischen Kabinett bestimmtere Eröffnungen 
zu machen und uns der Stellung Frankreichs bei dem alsdann bevorstehenden Konflikt durch 
zweiseitige Erklärungen zu versichern. 
Bis dahin aber komme es darauf an, auf dem Wege vertraulichen persönlichen 
Verkehrs zu sondieren, ob die Dispositionen des Kaisers dieselben seien, welche ich aus 
den früheren Äußerungen des Kaiserlichen Botschafters hätte entnehmen dürfen. Die Ein- 
drücke, welche ich aus den Mitteilungen des Grafen Usedom und aus den verschiedenen 
Berichten Ew. pp. empfangen hatte, waren geeignet, Zweifel darüber zu erwecken; aber es 
war noch nicht rathsam, über die Kriegs-Eventualitäten in bestimmte u[nd] unsre Politik 
engagirende Verhandlungen mit dem französischen Cab[inet] zu treten, so lange auch nur 
die weitre provisorische Verständigung mit Oestreich möglich blieb u[nd] durch unser Vor- 
gehn in Paris compromittirt werden konnte. Soweit ich die dortige Situation zu beurtheilen 
vermag, sind vertrauliche Sondirungen, die nicht zur Kenntniß fremder Cabinete gelangen 
sollen, bei dem Kaiser u[nd] Seiner Gemalin eher möglich als bei H. Dr[ouyn] de L[huys] 
u[nd] bei letztrem nur in der Form akademischer u[nd] subjectiver Aeußerungen anwendbar, 
welche das Kön[igliche] Cabinet u[nd] Ew. pp. amtlichen Character unberührt lassen.⁶ 
Daß die Verhandlungen mit dem Grafen Blome auch bei seiner neuesten Anwesenheit 
in Gastein, sich nur auf eine veränderte Gestaltung des Kondominats und damit auf eine 
Fortdauer des Provisoriums in einer für uns annehmbaren Weise bezogen, habe ich Ew. pp. 
bereits telegraphisch mitgeteilt.⁷ Ebenso, daß wir nach dem Ergebnis dieser Verhandlungen 
eine Verständigung der beiden Monarchen über das Provisorium bei ihrer be- 
vorstehenden Begegnung in Salzburg erwarten. Wir werden damit der Notwendigkeit 
überhoben sein, schon jetzt zu Maßregeln zu schreiten, welche den Bruch nicht mehr von 
unserem eigenen freien Entschluß, sondern von der Aufnahme, welche unsere Schritte bei 
Österreich fänden, abhängig machen würden. 
Die Eventualität, für welche ich mir weitere Instruktion zu bestimmten Eröffnungen 
an das Kaiserlich Französische Gouvernement vorbehalten, wird demnach, wenn diese Vor- 
aussicht sich verwirklicht, jetzt nicht eintreten. 
Ew. pp. werden aber erkennen, daß die Situation im großen und ganzen sich nicht ge- 
ändert hat, und daß es fortdauernd notwendig für uns ist, die Fühlung mit Frankreich nicht zu 
verlieren und ein möglichst objektives und klares Urteil über dessen Haltung bei einem 
Konflikte beider deutscher Mächte zu gewinnen. 
Ein Abkommen über eine veränderte Organisation des Kondominats ist lediglich als 
eine weitere Etappe auf unserm Wege zur definitiven Lösung der Herzogthümer-Frage mit 
den sich an sie knüpfenden Consequenzen anzusehn.⁸ Die Differenz ist damit nicht ausge- 
glichen, und es bleibt eine offene Frage, ob diese Ausgleichung auf friedlichem Wege erfolgen 
kann. Ebenso ist es ungewiß, ob die neue Organisation des Kondominiums in befriedi- 
6 Der letzte Satz und der Schluß des vorletzten Satzes von den Worten an: „aber es war noch nicht 
rathsam ..." eigenhändlger Zusatz Bismarcks.                                                                                

7 Siehe Nr. 160. 
8 Der Schluß des Absatzes von den Worten an: „ist lediglich als eine weitere Etappe ....“ eigen- 
händiger Zusatz Bismarcks statt Abekens weniger präziser Fassung.
        <pb n="287" />
        Rücksicht auf Frankreich bleibt wesentlicher Faktor für die Zukunft. 273 
gender Weise sich entwickeln und alle Anstöße und Komplikationen beseitigen wird. Die 
Entscheidung der Hauptfrage ist, auch wenn die Zusammenkunft der beiden Monarchen 
das erwartete Ergebnis eines minder kriegsgefährlichen Provisoriums hat, nur als vertagt 
zu betrachten, u[nd] alle Chancen der definitiven Lösung, welche bisher in Aussicht standen, 
bleiben nach wie vor offen.⁹ 
Unsere Stellung zu derselben aber, die Ziele, welche wir uns dabei zu stecken, und die 
ganze Richtung, welche wir unserer Politik zu geben haben, wird wesentlich bedingt durch 
das größere oder geringere Vertrauen, welches  wir auf die Haltung Frankreichs im gege- 
benen Moment setzen dürfen. Der Gang, welchen die österreichische Politik bisher genommen 
hat, nötigt uns, die Möglichkeit des Bruches im Auge zu behalten, die Klugheit gebietet, uns 
die Entscheidung, ob  und eventuell wann und wie wir diesen Bruch eintreten lassen, frei zu 
halten. Die Rücksicht auf Frankreich wird dabei einen wesentlichen, im gegebenen Augen- 
blick vielleicht entscheidenden Faktor für die Entschließungen Seiner Majestät des Königs 
bilden. Allerhöchstdieselben bedürfen vor der Entscheidung über die einzuschlagende Rich- 
tung größerer Klarheit über die Intentionen Frankreichs als Ew. pp. bisherige Mittei- 
lungen gewähren konnten, und müssen mit mehr Sicherheit beurteilen können, welche Ge- 
fahren auf dem Wege einer aktiven und sich höhere Ziele steckenden preußischen Politik 
sich darbieten, und welche Bürgschaften des Erfolges in den Allianzen, die für diesen Fall 
ins Auge zu fassen sind, gefunden werden können. 
Ich glaube zur Erreichung dieses Zweckes auf diejenige von gegenseitigem Vertrauen 
u[nd] von dem Streben nach unbedingter Einheit der Action getragne Mitwirkung Ew. pp. 
rechnen zu dürfen, deren S[eine] Maj[estät] bei allen Organen der Preuß[ischen] Politik 
bedarf, wenn dieselbe einer gefahrvollen Phase näher treten soll, welche das gemeinsame 
Vaterland unter dem Einsatze seines gegenwärtigen Bestandes einer größeren u[nd] ge- 
sicherteren Zukunft entgegenführen kann.¹⁰ 
*165. Erlaß an den Botschafter in Paris Grafen von der Goltz. 
[Eigenhändiges Konzept.] 
Am 14. August hatte Botschafter Graf von der Goltz aus Paris gemeldet, daß der öster- 
reichische Botschafter  in Paris Fürst Metternich aus Wien die Nachricht von der definitiven 
preußisch-österreichischen  Verständigung erhalten und sie alsbald an Drouyn de Lbuys weiter- 
gegeben habe. In einem weiteren Telegramm vom 15., das zugleich die Antwort auf Bismarcks 
telegraphische Weisung vom 14. (siehe Nr. 160) vorstellt, fügte er hinzu, daß Fürst Metter- 
nich ihm, Goltz, auf Grund einer von dem Grafen Mensdorff erhaltenen Depesche genaue Mit- 
teilungen über die dem Grafen Blome mitgepebenen  Vorschläge für den definitiven Abschluß 
gemacht und demnächst ihn auch von dem wirklichen Abschluß am 14. in Kenntnis gesetzt habe. 
Nach den Äußerungen Fürst Metternichs, sowohl ihm, Goltz, wie Drouyn de Lhuys gegenüber, 
handelte es sich jedoch nicht um eine provisorische Regelung des Kondominiums, sondern um ein 
Definitivum, was in Paris eine Mißstimmung  hervorrufen müsse. Seine Auffassung 
von der Stimmung der Pariser Regierung faßte Graf Goltz dahin zusammen: „Ohne hier den 
Krieg zu wünschen, sehe man doch nicht ohne Mißtrauen Wiederherstellung enger Intimität 
zwischen den deutschen Mächten; man würde daher die letzteren anklagen, das von den Schleswig- 
Holsteinern in Anspruch genommene verbriefte Recht der Unteilbarkeit geopfert und für beide 
9 Der Schluß des Satzes von den Worten an: „und alle Chancen ...“ eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
10 Der letzte Absatz eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
V 18
        <pb n="288" />
        274 Metternichs Indiskretionen über die Gasteiner Konvention. 
Großmächte erobert zu haben. Schleswig mit gemischter Nationalität und außerhalb des Bundes würde im Besitz Preußens naturgemäß diese Macht den Gefahren europäischer Komplikationen vorzugsweise aussetzen." Darauf erwiderte Bismarck, der mit der Berichterstattung und den eigenen Schlußfolgerungen Graf Goltz' keineswegs zufrieden war, zunächst nur kurz am 16.: ,,Die Angaben [des Fürsten Metternich] sind richtig, aber es handelt sich dabei, wie Sie Drouyn de Lhuys sagen wollen, nur um provisorische Regelung des Kondominats. Herstellung der Intimität noch fern, nur Krisis vertagt." Noch am gleichen Tag ließ Bismarck einen 
ausführlichen Erlaß nach Paris folgen, in dem er seinem Unmut über den Bruch des 
Geheimnisses durch Österreich und die schiefe Darstellung des Fürsten Metternich freien Lauf ließ. 
Vertraulich. Gastein, den 16. August 1865. 
Ew. [pp.] sind durch meine Erwiderung auf Ihr gestriges Telegramm bereits unterrichtet, 
daß die vom F[ürsten] Metternich Ihnen gemachten Mittheilungen mit den getroffenen 
Verabredungen übereinstimmen. Nur sind letztere rein provisorischer Natur, sie betreffen 
die einstweilige Ausübung der gemeinsamen Rechte, während jeder der beiden Mächte 
diese Rechte selbst an der Gesammtheit beider Herzogthümer ausdrücklich vorbehalten 
worden sind. Nur Lauenburg fällt, gegen Zahlung einer der Hälfte des reinen Ueberschusses 
seiner Revenuen entsprechenden Geldsumme, definitiv an Preußen. Die Besatzung Rends- 
burgs bleibt gemeinsam, das Commando daselbst vorläufig Preußisch. Durch Holstein be- 
halten wir Etappenstraßen, eigne Telegr[aphen]- u[nd] Post-Verbindung, das Recht der 
Anlage u[nd] der Disposition über den Canal, sowie zum Bau einer Eisenbahn von Lübek 
über Kiel nach Eckernförde. 
Durch Mittheilung an F[ür]st Metternich hat Oestreich die gegenseitige Zusage ge- 
brochen, in Folge deren nicht einmal B[ar]on Werther Kenntniß von dem auch jetzt noch von 
Ew. pp. streng zu secretirenden Inhalte des Abkommens erhielt. Letztres bedarf noch der 
in Salzburg zu ertheilenden Genehmigung beider Monarchen. Wir erwarten von dem- 
selben einstweilen die Wirkung, Oestreich die Mittelstaaten u[nd] die öffentliche Meinung 
zu entfremden, da die Verläugnung der bisher von Oestr[eich] ermuthigten augustenb[ur- 
gischen] Richtung darin liegt u[nd] der Besitzer von Holstein zunächst den Anforde- 
rungen des Bundes gegenüber steht. Wir werden im Kieler Hafen die nöthigen Bauten 
sofort beginnen; in Schleswig haben wir entweder ein ausreichendes Pfand für die Er- 
füllung unsrer Februar-Bedingungen, oder wir werden, wie dieß den Intentionen S[eine]r 
M[ajestät] mehr entsprechen würde, durch Oestreich oder gegen Oestreich Holstein dazu 
erwerben u[nd] im letztern Falle, soweit es thunlich u[nd] nöthig sein wird, den dänisch- 
französischen Wünschen Rechnung tragen können. 
Das in Ew. pp. Telegr[amm] erwähnte Recht auf Untheilbarkeit ist den Herzog- 
thümern niemals verbrieft worden, u[nd] sind dieselben bekanntlich grade seit jener an- 
geblichen Zusage jederzeit getheilt gewesen. Eine Anklage, dieses Recht geopfert zu haben, 
würde namentlich von Frankreich, welches die Theilung Schleswigs wünscht, kaum erhoben 
werden können. 
Insoweit der Schutz des Bundes überhaupt einen Werth hat, wird er durch Deckung 
unsrer Bundesländer uns immer hinreichende Kräfte frei lassen, neben den Ostpreußischen 
auch die Schleswigschen Küsten im Fall der Noth zu vertheidigen. 
S[eine] M[ajestät] haben die Nachtheile, welche der Besitz Schleswigs für Preußen 
haben kann, klar erkannt, die Vortheile aber überwiegend gefunden.
        <pb n="289" />
        Mitteilungen an Usedom über die Gasteiner Konvention. 275 
*166. Erlaß an den Gesandten in Florenz Grafen von Usedom. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Vertraulich. Gastein, den 16. August 1865. 
Ew. pp. habe ich bereits durch mein Telegramm Nr. 17 vom 14. d. M. in Kenntnis 
davon gesetzt, daß nach den Verhandlungen mit Graf Blome die Zusammenkunft der 
beiden Monarchen in Salzburg und eine Verständigung über eine neue Organisation des 
Provisoriums zu erwarten steht, durch welche die nächsten, einen unmittelbaren Konflikt 
in Aussicht stellenden Mißstände als beseitigt erscheinen. 
Ich beeile mich, dieser kurzen Notiz eine nähere Mitteilung folgen zu lassen, um die 
dadurch entstandene politische Situation zu kennzeichnen und Sie zu richtiger Beurteilung 
in den Stand zu setzen. Ew. pp. werden daraus erkennen, daß dieselbe, wenn diese Er- 
wartung sich erfüllt, sich zwar für die nächsten Eventualitäten, nicht aber im großen und 
ganzen und in betreff der definitiven Lösung der Hauptfragen verändert haben wird. 
Ew. pp. wissen aus meinen Mitteilungen vom 1. August,¹ an welche Verhältnisse in den 
Herzogtümern jene nächsten Eventualitäten sich knüpften. Aus der Ihnen übersandten 
Korrespondenz mit Wien haben Sie ersehen, daß die Verhandlungen über die definitive 
Lösung der Schleswig-Holsteinschen Frage und über die künftige Stellung der Herzogtümer 
zu Preußen für jetzt zurückgetreten waren, weil wir es ablehnen mußten — wie dies in 
unserer Depesche aus Regensburg vom 21. Juli² ausdrücklich geschehen — auf Verhand- 
lungen über die Zukunft einzugehen, solange in den Herzogtümern ein Zustand geduldet 
würde, welcher dem Wiener Frieden widerspricht und die Autorität Seiner Majestät des 
Königs während des Kondominats beeinträchtigt. Wir hatten dabei den Entschluß aus- 
gesprochen, wenn Österreich nicht zur Beseitigung dieses Zustandes die Hand biete, unsere 
Autorität in den Herzogtümern einseitig und mit eigenen Mitteln herzustellen, auf die 
Gefahr eines Bruches hin — da wir voraussetzen mußten, daß Österreich die alsdann von 
uns zu tuenden Schritte nicht ruhig hinnehmen würde. Die Gegenmaßregeln Österreichs 
würden voraussichtlich im weiteren Verlauf den Krieg zur Folge gehabt haben, den wir 
nicht provozieren, aber annehmen wollten. 
Die Lage unserer finanziellen und militärischen Vorbereitungen, die Rücksichten, 
welche das Verweilen Seiner Majestät des Königs auf österreichischem Boden uns auf- 
erlegte, und die Ungewißheit, in welcher wir uns noch über die von Frankreich sowohl als 
von Italien einzunehmende Stellung befanden, machten es uns wünschenswert, den Bruch 
nicht vorzeitig zu einer unmittelbaren Notwendigkeit werden zu lassen. 
Die Schritte, welche denselben herbeiführen konnten, mußten daher aufgeschoben wer- 
den, bis Seine Majestät der König Gastein verlassen haben und unsere finanziellen Ope- 
rationen hinreichend vorgeschritten sein würden. Bis dahin waren die beiden Even- 
tualitäten im Auge zu behalten: entweder daß eine Verständigung über eine bessere 
Ordnung des Provisoriums zustande käme und damit die nächsten Ursachen des Kon- 
flikts beseitigt würden, so daß es uns möglich würde, die weitere Entwicklung in einer der 
Würde Seiner Majestät des Königs als Mitbesitzers der Herzogtümer und den Interessen 
Preußens entsprechenden Stellung abzuwarten — oder daß Seine Majestät der König 
Österreich ohne eine solche Verständigung verließe und wir alsdann in nächster Zukunft 
1 Siehe Nr. 153. 
2 Vgl. Nr. 140.
        <pb n="290" />
        276 Gastein nur Etappe auf dem Wege z. definitiven Lösung. 
in den Herzogtümern dergestalt vorgingen, daß die Aussicht auf eine friedliche Verständi- 
gung über das Definitivum abgeschnitten worden wäre. 
Meine Instruktionen an Ew. pp. vom 1. August,³ sowie die späteren Telegramme 
faßten beide Eventualitäten ins Auge. 
Es kam zunächst darauf an, Klarheit darüber zu erlangen, welche Stellung Italien 
und Frankreich einnehmen würden, im Falle der Bruch wirklich eintreten sollte, und was 
wir namentlich von Italien im gegebenen Moment zu erwarten haben würden. Weiter- 
gehende und Italien ebensowohl wie uns engagierende Verabredungen zu bestimmter 
Kooperation mußten für den Fall aufgeschoben werden, daß die letztere der oben bezeich- 
neten beiden Eventualitäten sich verwirklichte. 
Die Verhandlungen mit dem Grafen Blome haben sich auch bei seiner letzten An- 
wesenheit in Gastein in Konsequenz der von uns eingenommenen Stellung nicht auf das 
Definitivum, sondern nur auf eine veränderte Gestaltung des Provisoriums bezogen. Nach 
dem Ergebnis derselben dürfen wir eine Verständigung der beiden Monarchen über 
diesen Punkt bei ihrer bevorstehenden Begegnung in Salzburg erwarten. Wir werden 
dadurch der Notwendigkeit überhoben sein, schon jetzt zu Maßregeln zu schreiten, welche 
den Bruch nicht mehr von unserem freien Entschluß, sondern von der Aufnahme, welche 
unsere Schritte bei Österreich gefunden hätten, abbängig gemacht haben würden. 
Es würde aber eine Täuschung sein, wenn wir annehmen wollten, daß die Situation 
im großen und ganzen, wie sie den Ew. pp. auf Befehl Seiner Majestät des Königs er- 
teilten Instruktionen zugrunde lag, sich geändert habe.  
Ein Abkommen über eine veränderte Organisation des Kondominats ist lediglich als 
eine Etappe auf unserem Wege zur definitiven Lösung der Schleswig-Holsteinschen Frage 
mit den sich an dieselbe knüpfenden Konsequenzen zu betrachten. Die Differenz, welche 
hierüber obwaltete, ist damit nicht ausgeglichen; und es bleibt eine offene Frage, ob die 
Ausgleichung auf friedlichem Wege erfolgen kann. Es ist ungewiß, ob die neue Organi- 
sation des Kondominiums sich in befriedigender Weise entwickeln und alle Anstöße und 
Komplikationen beseitigen werde, und jedenfalls ist die Entscheidung der Hauptfrage, auch 
wenn die Zusammenkunft der beiden Monarchen das erwartete Ergebnis eines minder 
kriegsgefährlichen Provoisoriums herbeiführt, nur als vertagt zu betrachten, und die 
Chancen der definitiven Lösung, welche bisher in Aussicht standen, bleiben nach wie vor 
offen. 
Der Gang, welchen die österreichische Politik bisher genommen hat, nötigt uns, die 
Möglichkeit des Bruchs im Auge zu behalten. Die Klugheit gebietet, die Entscheidung, ob  
und eventuell wann und wie wir denselben eintreten lassen, uns offen zu halten. Die Rück- 
sicht auf dasjenige, was wir dabei von Italien und in notwendigem Zusammenhange da- 
mit von Frankreich zu erwarten haben, wird auf unsere ganze Haltung von Einfluß sein 
und im gegebenen Moment einen wesentlichen Faktor für die Entschließungen Seiner 
Majestät des Königs bilden. 
Ew. pp. werden hiernach selbst ermessen, wie fortdauernd notwendig es für uns ist, 
die durch unsere bisherigen Verhandlungen gewonnene nahe Fühlung mit der italienischen 
Regierung zu behalten und über die Fortdauer ihrer gegenwärtig bestimmter kundgegebe- 
nen Intentionen unterrichtet zu sein. Die aus Ihrem letzten Telegramm hervorgehende, 
von dem Kaiser der Franzosen durch seinen Minister dem italienischen Gesandten gegebene 
  
3 Siehe Nr. 153.
        <pb n="291" />
        Ratifizierung der Gasteiner Konvention. 277 
Erklärung, daß er Italien nicht zurückhalten werde, ist eine Tatsache von großer Wichtig- 
keit, und es wird darauf ankommen, die vertrauensvolleren Beziehungen zur ital[ieni- 
schen] Regirung, welche sich aus der gegenseitigen Annäherung beider Cabinete ergeben 
haben, fortgesetzt zu pflegen u[nd] vor Erkaltung zu bewahren.³ 
*167. Telegramm an das Ministerium der auswärtigen 
Angelegenheiten. 
[Entzifferung.] 
Am 18. August war Bismarck im Hinblick auf die bevorstehende Zusammenkunft des 
Kaisers Franz Joseph mit König Wilhelm I. von Gastein nach Salzburg gefahren, am 19. folgte 
der König. Noch am selben Tage fanden in Salzburg eingehende Unterredungen des Königs 
mit dem Kaiser, Bismarcks mit dem Grafen Mensdorff statt, bei denen nicht nur über den 
Inhalt der Konvention, sondern auch über den Grundsatz, fortan gemeinsam eine feste konser- 
vative Leitung der gesamtdeutschen Angelegenheiten zu führen, ein volles Einverständnis her- 
gestellt wurde. Tags darauf erfolgte nach einem Vortrage Bismarcks beim Könige die 
Ratifikation der Gasteiner Konvention durch beide Monarchen. 
Salzburg, den 20. August 1865. 
Die in Gastein verabredete Übereinkunft über neue Organisation des Provisoriums, 
wonach die Verwaltung von Schleswig einschließlich  des Kieler Hafens von Preußen, die 
Verwaltung von Holstein von Österreich übernommen wird, Lauenburg aber gegen eine 
Entschädigungssumme in den definitiven Besitz Preußens übergeht, ist soeben von den 
beiden Monarchen genehmigt und vollzogen. Ich bitte dies Seiner Königlichen Hoheit dem 
Kronprinzen sofort mitzuteilen mit dem Bemerken, daß Abschrift der Übereinkunft noch heute 
von hier an ihn abgeht. Für das Wolffsche Bureau nur die Notiz, daß das Übereinkommen 
von den Monarchen vollzogen sei. 
*168. Erlaß an den Kommissar für Schleswig-Holstein 
und Lauenburg Freiherrn von Zedlitz. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Salzburg, den 20. August 1865. 
Nachdem das am 14. d. M. mit dem Kaiserlich Österreichischen Kabinett über eine neue 
Organisation des Provisoriums verabredete Übereinkommen die Genehmigung Seiner 
Majestät unseres allergnädigsten Herrn und Seiner Majestät des Kaisers von Österreich 
gefunden hat und durch den am 20. d. M. erfolgten Austausch schriftlicher Erklärungen 
der beiden Monarchen vollkommen geworden ist, bin ich imstande Ew. pp. dasselbe in der 
beifolgenden beglaubigten Abschrift zu übersenden. 
Ew. pp. ersehen aus demselben, daß es der Entschluß der beiden Monarchen ist, die 
bisher gemeinsam ausgeübten Rechte des souveränen Kondominats unter Vorbehalt der 
rechtlichen Gemeinschaft fortan in geographischer Teilung auszuüben, dergestalt, daß die 
Souveränitätsrechte bis auf weiteres in Schleswig von Preußen, in Holstein von Öster- 
reich ausgeübt werden, während die volle und alleinige Souveränität des Herzogtums 
Lauenburg schon jetzt gegen die in dem Vertrag vorgesehene Kompensation auf Seine 
Majestät den König übergeht. 
3 Der Schluß des Sates von den Worten an: „die vortrauensvolleren Beziehungen  ...“ eigenhän- 
diger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="292" />
        278 Neue Weisungen an Zedlitz. 
Es ist dies als der geeignete Ausweg erschienen, um die Anlässe zu Konflikten, welche 
sich bisher aus der gemeinsamen Ausübung des Kondominats in den beiden Herzogtümern 
Schleswig und Holstein ergeben haben, zu vermeiden und eine Grundlage zu gewinnen, 
auf welcher die Königliche Regierung die weitere Entwicklung abwarten und zu einer 
ferneren Verständigung über die definitive Lösung der Schleswig-Holsteinschen Frage die 
Hand bieten kann. 
Da die beabsichtigte Trennung der Verwaltung bis zum 15. des Monats September 
vollendet sein soll, habe ich Ew. pp. ergebenst zu ersuchen, die geeigneten Einleitungen zu 
der praktischen Durchführung dieser Trennung zu treffen und sich darüber mit Ihrem öster- 
reichischen Herrn Kollegen zu verständigen, wobei ich mich, was die Ausführung im ein- 
zelnen betrifft, auf Ew. pp. Umsicht und Kenntnis der Verhältnisse mit vollem Vertrauen 
verlassen darf. 
Ich habe dabei, indem ich in betreff zweifelhafter prinzipieller Fragen Ihren Vor- 
schlägen, resp. Anfragen entgegensehe, nur folgendes zu bemerken: 
Die seit dem Aufhören der Bundesexekution bestandene gemeinsame Landesregie- 
rung für die beiden Herzogtümer wird selbstverständlich aufgelöst werden. Ob und wie 
weit die Kaiserlich Österreichische Regierung dieselbe für das Herzogtum Holstein beibe- 
halten will, bleibt den Entschließungen des Wiener Kabinetts überlassen. Was die unter 
derselben angestellten Beamten betrifft, so wird im allgemeinen das Prinzip festzuhalten 
sein, daß die schleswigschen Beamten für Schleswig, die holsteinschen Beamten für Hol- 
stein übernommen werden. Ich bitte Ew. pp. dabei aber zu berücksichtigen, daß keine be- 
stimmte Verpflichtung im einzelnen besteht, sondern daß hierbei die Stellung und der 
Charakter der Beamten maßgebend sein wird. Wo sich aus der bisherigen Stellung der 
Beamten bei Inaktivierung derselben ein Anspruch auf Pension oder Wartegeld ergibt, 
wird derselbe berücksichtigt werden. Auf Befehl Seiner Majestät des Königs mache ich 
Ew. pp. besonders dafür verantwortlich, daß kein Beamter angestellt oder im Amte be- 
lassen werde, von dessen Ergebenheit für den Königlichen Dienst [Sie] nicht vollständig 
versichert sind. Die bei der Vereinigung der beiden Herzogtümer unter einer Verwaltung 
im Anfang dieses Jahres gemachten Erfahrungen haben gezeigt, wie große Vorsicht in 
dieser Beziehung notwendig ist. 
Ich kann Ew. pp. für jetzt nur diese allgemeinen Grundsätze angeben und muß das 
Weitere der Beurteilung Ew. pp. und Ihrer Kenntnis von den Persönlichkeiten über- 
lassen, eventuell Ihnen weitere, aus der Entwicklung der Sache selbst sich ergebende An- 
fragen anheimstellen. 
Dasselbe gilt in betreff der Auseinandersetzung der übrigen Verhältnisse, sowohl was 
die gemeinsam bleibenden, wie das Zoll- und Steuersystem, angeht, als die zu trennenden. 
Ich kann Ew. pp. nur ergebenst ersuchen, die Einleitungen mit möglichster Beschleunigung 
zu treffen und alles so vorzubereiten, daß die Ausführung des Vertrages bis zu dem in 
demselben vorgesehenen Termine stattfinden könne. 
Ferner kann ich Ew. pp. schon jetzt vertraulich mitteilen, daß es die Intention 
Seiner Majestät des Königs ist, in betreff des Herzogtums Schleswig auf den Zustand 
zurückkzugehen, welcher vor der Verbindung der beiden Herzogtümer zu einer Verwaltung 
und während der Dauer der militärischen Okkupation stattfand, und ein höchstes Militär- 
gouvernement einzusetzen, in welchem die oberste Zivil- und Militärautorität verbunden 
sei. Seine Majestät der König beabsichtigen, den bereits zum Höchstkommandierenden der
        <pb n="293" />
        Keine verhöhnende Sprache gegen Österreich! Runderlaß über Gastein. 279 
Königlichen Truppen in den Herzogtümern an Stelle des Generals der Infanterie von Her- 
warth berufenen Generalleutnant und Generaladjutanten Freiherrn von Manteuffel zum 
Generalgouverneur von Schleswig zu ernennen, Ew. pp. aber die Zivilverwaltung des 
Herzogtums in derselben Weise zu übertragen, wie Ew. pp. dieselbe während des vorigen 
Jahres unter dem Oberkommando der vereinigten Armeen geführt haben. Seine Majestät 
legen diese wichtige Stellung, welche in dem gegenwärtigen Augenblicke, wo es sich um die 
Beruhigung des Landes und eine allmähliche Gewöhnung desselben an geordnete und den 
preußischen ähnliche Zustände handelt, mit besonderem Vertrauen in Ew. pp. bewährte 
Hände und hegen die Zuversicht, daß bei Ihrer umfassenden Kenntnis der Zustände und der 
Personen und bei dem Vertrauen, welches Sie sich schon im vorigen Jahre in so erfreu- 
licher Weise im Lande zu gewinnen gewußt haben, die Interessen Preußens, welche fortan 
bei der Verwaltung von Schleswig ungehemmt in den Vordergrund treten, auf die be- 
friedigendste Weise werden gewahrt werden. 
In betreff des Herzogtums Lauenburg, dessen Verwaltung schon bisher eine wesent- 
lich getrennte gewesen, wird es ebenfalls nur darauf ankommen, alles so vorzubereiten, 
daß die Übernahme der Regierung zu dem gegebenen Zeitpunkt stattfinden kann. Über die 
Art, wie dieselbe geführt werden soll, haben Seine Majestät der König die nähere Be- 
stimmung sich noch vorzubehalten geruht. 
Auch über die Veröffentlichung des Vertrages und die dabei zu erlassenden Erklärun- 
gen wollen Ew. pp. gefälligst weitere Weisung abwarten. 
*169. Telegramm an das Ministerium der auswärtigen 
Angelegenheiten. 
[Eigenhändiges Konzept.] 
Salzburg, den 22. August 1865. 
Der König wünscht, daß von den offiziösen Blättern in Betreff des Salzburger Ab- 
kommens keine verhöhnende oder triumphirende, sondern eine wohlwollende Sprache gegen 
Oestreich geführt werde. 
*170. Runderlaß an die Missionen. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Berlin, den 22. August 1865. 
Ew. pp. erhalten in der Anlage Abschrift des Übereinkommens, welches am 14. d. M. 
in Gastein zwischen dem zu diesem Zwecke speziell bevollmächtigten Kaiserlich Österreichischen 
Gesandten am Münchner Hofe Graf Blome und mir abgeschlossen und in Salzburg von 
Seiner Majestät dem Könige und Seiner Majestät dem Kaiser durch den Austausch 
schriftlicher Erklärungen, wie dies im Artikel 11 vorbehalten worden, unter dem 20. d. M. 
genehmigt worden ist. 
Dies Übereinkommen ist bestimmt, die Ausübung der souveränen Rechte in den Elb- 
herzogtümern, welche durch den Wiener Frieden vom 30. Oktober v. J. an die beiden 
Mächte Preußen und Österreich übergegangen sind, in einer Weise zu regeln, daß die 
Schwierigkeiten, welche aus der bisherigen gemeinsamen Verwaltung durch zwei gemein-
        <pb n="294" />
        280 Bedeutung der Gasteiner Konvention. 
schaftlich handelnde Kommissarien entstanden sind, zu beseitigen, ohne die im Artikel 1 des 
Übereinkommens ausdrücklich vorbehaltenen Rechte des Kondominats zu alterieren oder 
einer künftigen Entscheidung über die definitive Stellung der Herzogtümer Schleswig und 
Holstein vorzugreifen. 
Nur in betreff des Herzogtums Lauenburg ist eine definitive Entscheidung schon jetzt 
getroffen, indem Seine Majestät der Kaiser von Österreich sich bewogen gefunden hat, seine 
Rechte an dieses Herzogtum schon jetzt definitiv an Seine Majestät den König von Preußen 
in der in dem Übereinkommen näher bezeichneten Weise abzutreten. 
Bei der neuen Gestaltung der Verhältnisse in den Herzogtümern, welche durch dieses 
Übereinkommen bedingt ist, werden die Anlässe zu Differenzen weggenommen, welche bis- 
her aus der Stellung der beiden Kommissarien zueinander hervorgingen. Der Mangel 
einer wirklich gemeinsamen Aktion hatte in den Herzogtümern zuletzt zu Zuständen ge- 
führt, welche der durch den Wiener Frieden festgestellten Grundlage der beiderseitigen 
Rechte widersprachen und die Autorität Seiner Majestät des Königs wesentlich beein- 
trächtigten. Allerhöchstderselbe mußte vor allem fordern, daß diese Zustände beseitigt und 
seine Autorität außer Zweifel gestellt würden, ehe weitere Unterhandlungen über eine defi- 
nitive Lösung der Schleswig-Holsteinschen Frage stattfinden könnten. 
Es gereicht Seiner Majestät zur aufrichtigen Befriedigung, daß sein hoher Verbün- 
deter die Hand zu einer veränderten Organisation des Provisoriums geboten hat, durch 
welche der Anlaß zu der augenblicklich in unseren Verhältnissen zu Österreich eingetretenen 
Spannung entfernt und es für Preußen möglich gemacht ist, in einer der Basis des Wiener 
Friedens entsprechenden Stellung das Ergebnis weiterer Verständigung über eine definitive 
Lösung abzuwarten. Wir geben uns gern der Hoffnung hin, daß die ferneren Verhand- 
lungen über diese Lösung ebenfalls zu einem den beiderseitigen Interessen wie denen der 
Herzogtümer selbst entsprechenden Resultat führen werden. 
Da das Übereinkommen nur die Art der Ausübung der für Preußen und Österreich 
gemeinsamen Rechte betrifft und die Verhältnisse zu anderen Regierungen in keiner Weise 
berührt, so ist zu einer Mitteilung an die dortige Regierung darüber keine Veranlassung 
vorhanden. Ew. pp. sind indes ermächtigt, derselben von dem Übereinkommen, sowie von 
der Lage der Dinge nach Anleitung dieses Erlasses Kenntnis zu geben.¹ 
*171. Schrelben an den Gouverneur von Schleswig 
Generalleutnant von Manteuffel. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
München, den 23. August 1865. 
Ew. pp. beehre ich mich, anliegend beglaubigte Abschrift der Übereinkunft mit Öster- 
reich über die neue Organisation des Provisoriums ganz ergebenst zu übersenden. 
1 Statt des letzten Absatzes, der nur für die auswärtigen Missionen bestimmt war, enthielt der Text 
für die Missionen bei den deutschen Höfen folgenden Passus: „Ew. pp. ersuche ich ergebenst, der Regierung, 
bei welcher Sie beglaubigt sind, von dem Übereinkommen Mitteilung zu machen und dasselbe nach Anleitung 
dieses Erlasses mit den geeigneten Erläuterungen zu begleiten, auch zu bemerken, daß wir der Bundesver- 
sammlung ebenfalls geeignete Mitteilung machen werden.“ Der Erlaß für den Bundestagsgesandten in 
Frankfurt enthielt noch folgenden Zusatz: „Über eine der Bundesversammlung zu machende Mitteilung wegen 
der nunmehr auf Österreich allein übergegangenen Verwaltung von Holstein, sowie über die demnächstige 
Anzeige von der Übernahme der alleinigen Souveränität über das Herzogtum Lauenburg durch Seine Majestät 
den König behalte ich mir weitere Instruktionen noch vor.“
        <pb n="295" />
        Richtlinien für Generalgouverneur von Manteuffel. 281 
Seine Majestät der König haben eine Abschrift der allerhöchsten Order, wodurch 
Ew. pp. zum Gouverneur des Herzogtums Schleswig ernannt sind und der Zivilkommissar 
Freiherr von Zedlitz in dasselbe Verhältnis zu Ihnen treten wird wie früher zu dem Ober- 
kommando der vereinigten Armeen, zufertigen zu lassen geruht. Da Ew. pp. zugleich den 
Oberbefehl über die Truppen in den Elbherzogtümern  bis zu dem Zeitpunkt der Auf- 
lösung des Oberkommandos fortführen werden, darf ich die Zuversicht aussprechen, daß 
Ew. pp. in der doppelten Eigenschaft als Oberbefehlshaber und bereits ernannter Gouver- 
neur in der Lage sein werden, in Gemeinschaft mit dem Freiherrn von Zedlitz als gegen- 
wärtig noch fungierendem Zivilkommissar für die sämtlichen Herzogtümer die Einleitungen 
sowohl zur Aussonderung der schleswigschen von den holsteinschen, als zur gänzlichen Aus- 
scheidung der lauenburgischen Sachen an Ort und Stelle in der Weise zu treffen, daß 
spätestens bis zu dem im Artikel 10 des Vertrages vorgesehenen Zeitpunkt die Trennung 
ausgeführt sein kann. In betreff der mit möglichster Beschleunigung zu erlassenden Be- 
kanntmachungen über die Auflösung des bisherigen gemeinsamen Zivilkommissariats und 
das Aufhören der Funktionen der Landesregierung habe ich bereits die erforderliche Kom- 
munikation mit Wien eingeleitet,¹ da diese Verfügungen noch von der obersten Zivilbehörde 
im Namen von Preußen und Österreich zu erlassen sind.² Die Proklamation über den 
Beginn des neuen Gouvernements in Schleswig³ wird alsdann von Ew. pp. selbst erlassen 
werden. 
Den Freiherrn von Zedlitz habe ich bereits unter Mitteilung der Übereinkunft von 
den Intentionen Seiner Majestät des Königs vorläufig in Kenntnis gesetzt und beehre 
mich, Ew. pp. anliegend Abschrift des an denselben darüber gerichteten Erlasses vom 
20. d. M.⁴ ganz ergebenst zu gefälliger Kenntnisnahme zu übersenden. 
Die einzelnen Punkte und Grundsätze, nach welchen sich das neue Provisorium regelt, 
wollen Ew. pp. gefälligst aus der Übereinkunft selbst entnehmen. Ew. pp. sind zu genau 
mit den Intentionen Seiner Majestät des Königs bekannt, als daß ich zur Erläuterung der 
ersteren noch Näheres hinzufügen brauchte. Auch hat Seine Majestät der König bereits 
in der allerhöchsten Order vom 22. d. M. auf die bestehenden, sowie auf die von aller- 
höchstdemselben eventuell und nach dem zunächst Ew. pp. Beurteilung unterliegenden Be- 
dürfnis noch zu erlassenden Gesetze und Verordnungen hinzuweisen geruht. Inwieweit zu 
den letzteren eine Zuziehung der schleswigschen Stände erforderlich erscheint, wird sich erst 
später bestimmen lassen, sowie es auch weiterer Erwägung vorbehalten bleiben muß, ob und 
wann sich die Zusammenberufung dieser Stände empfiehlt. Eine Initiative in letzterer 
Beziehung werden wir jedenfalls nicht ergreifen, bis eine gefällige Äußerung Ew. pp. nach 
der an Ort und Stelle gewonnenen Anschauung der Verhältnisse vorliegt. 
Es sind nur zwei Punkte, auf welche ich Ew. pp. Aufmerksamkeit schon jetzt ganz 
ergebenst hinlenken zu sollen glaube.  
Der eine betrifft die Anstellung der Beamten, resp. die Übernahme der bisherigen. 
Ich habe bereits den Freiherrn von Zedlitz auf die Erfahrungen hingewiesen, welche wir 
1 Es geschah durch einen Erlaß an Freiherrn von Werther vom 24. August. 
2 Siehe den Text der gemeinsamen Bekanntmachungen Österreichs und Preußens vom 5. September, 
betreffend die Auflösung der gemeinsamen obersten Zivilbehörde für die Herzogtümer Schleswig, Holstein 
und Lauenburg und betreffend die Ausführung der durch die Gasteiner Konvention hinsichtlich der Ver- 
waltung der Herzogtümer Schleswig und Holstein getroffenen Bestimmungen in: Das Staatsarchiv, IX. 291 f. 
3 Siehe den Text der Proklamation Freiherrn von Manteuffels vom 15. September in: Das Staats- 
archiv, IX, 295 f. 
4 Siehe Nr. 168.
        <pb n="296" />
        282 Anstellungsfragen. Verhältnisse in Nordschleswig. 
bei der Einrichtung der gemeinsamen Regierung und Verwaltung der beiden Herzog- 
tümer gemacht haben, und auf die üblen Folgen, welche aus dem damaligen Mangel an 
Vorsicht und der übereilten Einsetzung und Übernahme von unzuverlässigen Persönlich- 
keiten entstanden sind. Das hat die Wirkung gehabt, daß fast das ganze Beamtentum in 
die Hände der Augustenburgischen Partei gelangt ist und sich mehr von den Einflüssen des 
sogenannten Kieler Hofes als von den Pflichten gegen die beiden souveränen Besitzer des 
Landes hat leiten lassen. Es ist sehr wichtig, daß dieser Fehler jetzt gleich zu Anfang ver- 
mieden werde. Die bisher gemeinsame sogenannte Landesregierung, welche unter der 
obersten Zivilbehörde ihren Sitz in Schleswig hatte, fällt selbstverständlich für das Herzog- 
tum Schleswig sofort weg; wieweit und in welcher Form die Kaiserlich Österreichische Re- 
gierung sie für das Herzogtum Holstein beibehalten will, bleibt derselben überlassen. Soweit 
ich die Verhältnisse beurteilen kann, ist es mir nicht wahrscheinlich, daß Ew. pp. irgend- 
welche von ihren Mitgliedern für Schleswig übernehmen werden. Es kommt aber auch 
in Bezug auf die übrigen Beamten in Schleswig selbst dringend darauf an, daß nur solche 
Persönlichkeiten im Amte belassen oder angestellt werden, deren Ergebenheit für den 
Königlichen Dienst und das Interesse Preußens außer allem Zweifel ist. Die Entfernung 
ungeeigneter Persönlichkeiten wird um so leichter sein, da meines Wissens fast alle Be- 
amten schon wegen der Natur des Provisoriums nur zu den nach dem dortigen Ausdruck 
„konstituierten“ d. h. provisorisch angestellten gehören. 
Der andere Punkt betrifft die Verhältnisse in Nordschleswig und die der dortigen 
Bevölkerung von dänischer Sprache und Nationalität zuzuwendende Aufmerksamkeit. 
Diese Bevölkerung hat sich bisher loyal nach Preußen hinneigend gezeigt und der 
Augustenburgischen Agitation opponiert, wofür  sie mehrfach von den der letzteren Partei 
ergebenen Beamten und von einem fanatischen, durch den früheren Druck der Dänen er- 
bitterten Teile der deutschen Bevölkerung zu leiden gehabt hat. Ew. pp. wissen, daß es 
der Wille Seiner Majestät des Königs ist, daß keine Wiedervergeltung gegen das dänische 
Element geübt, daß vielmehr auch der dänischen Sprache und Nationalität voller Schutz 
und gleiche Berücksichtigung in Kirche und Schule zuteil werde wie dem deutschen. Ew. pp. 
werden voraussichtlich in dieser Beziehung manches zu bessern und zu ordnen finden; und 
es wird in der hierbei zu übenden Gerechtigkeit und Billigkeit zugleich ein wirksames 
Mittel liegen, um die Sympathien dieses Teiles der Bevölkerung für Preußen zu erhalten 
und zu befestigen. 
Über andere spezielle Punkte darf ich teils die aus der eigenen Anschauung an Ort 
und Stelle sich ergebenden Anfragen Ew. pp. erwarten, teils behalte ich mir vor, über 
einige Gegenstände, wie z. B. die Universität von Kiel (deren Verhältnisse wegen ihrer 
Gemeinschaftlichkeit für beide Herzogtümer einer besonderen Erwägung, resp. Verstän- 
digung mit Österreich bedürfen), näher mit Ihnen zu kommunizieren. 
*172. Erlaß an den Botschafter in Paris Grafen von der Goltz. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Am 15. August hatte Graf Goltz telegraphisch  gemeldet, daß die Kaiserin Eugenie eine 
Reise nach Deutschland beabsichtigen solle, weshalb der im Lager zu Chalons weilende Kaiser 
schon jetzt nach Paris zurückkehren dürfte. Kurz darauf lief ein eingehender Bericht des 
Botschafters vom 11. (siehe den Text desselben  bei Hermann Oncken, Die Rheinpolitik Kaiser 
Napoleons III. von 1863—1870, I. 51 ff.) über eine Unterredung ein, die er am 9. mit der 
Kaiserin in Fontainebleau gehabt hatte. Aus ihm ergab sich, daß der österreichische Botschafter
        <pb n="297" />
        Goltz soll in Paris beruhigende Aufklärungen über Gastein geben. 283 
Fürst Metternich fortgesetzt Anstrengungen machte, die alten österreichischen Sympathien der 
Kaiserin neu zu beleben, und damit nicht ganz ohne Erfolg zu bleiben schien. Auch waren die 
Äußerungen der Kaiserin zu Graf Goltz, so optimistisch dieser sie beurteilte, keineswegs geeignet, 
Bismarck das Gefühl  der Sicherheit zu geben. Sie warnte u. a. vor einem zu weit gehenden 
Vertrauen auf Italien, das keine vorgängigen Verpflichtungen gegen Preußen übernehmen 
werde. Auf Goltz' Frage, ob sich denn wohl Kaiser Napoleon förmlich zur Neutralität ver- 
pflichten würde, erwiderte die Kaiserin, daß sie dies bezweifeln müsse, da er hierzu keine 
Notwendigkeit finden würde. Auch aus Äußerungen des Ministers Drouyn de Lhuys, die 
Graf Goltz in einem weiteren Berichte vom 15. August (H. Oncken, a. a. O., I, 56 ff.) wieder- 
gab, ging hervor, daß Frankreich eine förmliche Neutralitätsverpflichtung höchstens nur für den 
Fall eingehen werde, daß Preußen sich auf die Erwerbung der Elbherzogtümer beschränke. Dagegen 
versicherte der französische Geschäftsträger in Berlin Lefebvre de Béhaine dem Stellvertreter 
Bismarcks, dem  Innenminister Fritz Eulenburg, immer wieder, daß bei einem Kriege zwischen 
Preußen und Österreich vollständige Neutralität das mindeste sei, was jenes zu erwarten habe. 
Als ihm Eulenburg am 11.  August auf Grund eines Bismarckschen Schreibens sagte: wir 
wüßten noch immer nicht recht bestimmt, wie wir mit Frankreich für den Fall eines Krieges 
mit Österreich ständen, wurde er „förmlich leidenschaftlich“, indem er beteuernd wiederholte, daß 
die Stimmung des Kaisers Napoleon für Preußen eine geradezu freundschaftliche sei. „Es 
wundere ihn im höchsten Grade, daß Goltz nicht aufs bestimmteste in diesem Sinne aus Paris 
berichtet habe, und er könne sich das nur dadurch erklären, daß Goltz alle Sachen mehr persönlich- 
sachlich auffasse; derselbe sei in seiner Eitelkeit zu leicht verletzbar, sei entsetzlich eifersüchtig auf 
Mr. und Madame de Metternich und gebe daher wahrscheinlich seinen Berichten sehr oft eine 
Färbung, die mehr seine eigenen Gefühle als die Gefühle und Anschauungen des französischen 
Kabinetts widerspiegeln" (Graf Eulenburg an Bismarck 8. und 12. August, Deutsche Revue, 
1900, I, 47 f.). Auch Bismarck war mit der Berichterstattung des Pariser Botschafters, die 
den Stempel der Unsicherheit und der Ungewißheit trug, wenig zufrieden. So sah er sich 
genötigt, durch mehrere Erlasse von Graf Goltz auf größere Klarheit sowohl bei der französischen 
Regierung wie bei dem eigenen Vertreter Preußens zu dringen. 
Vertraulich. München, den 23. August 1865. 
Ew. pp. werden den vollständigen Text des Übereinkommens mit Österreich, welcher sofort, 
nachdem der vorbehaltene Austausch der genehmigenden schriftlichen Erklärungen der beiden 
Monarchen in Salzburg am 20. d. M. erfolgt war, nach Berlin zur weiteren Beförderung 
an Ew. pp. abgegangen ist, erhalten haben und dadurch in den Stand gesetzt worden sein, 
Seiner Majestät dem Kaiser der Franzosen jede wünschenswerte Aufklärung zu geben. Zur 
Erläuterung des Übereinkommens und der politischen Bedeutung, welche wir demselben bei- 
legen, habe ich meinen Mitteilungen aus Gastein, welche inzwischen über München in Ihre 
Hände gelangt sein werden, nichts weiter hinzuzufügen. 
Dagegen will ich noch ausdrücklich bemerken, daß auch bei der Zusammenkunft der 
beiden Monarchen in Salzburg und in Ischl und bei meinen Unterredungen mit dem öster- 
reichischen Minister die Gestaltung des Provisoriums den einzigen Gegenstand der Verhand- 
lung gebildet hat, und daß alle weiteren Fragen und die definitive Lösung in demselben Stadium, 
in dem sie bisher gewesen, der Zukunft vorbehalten geblieben sind. Die Situation ist dem- 
nach nur insoweit verändert, als die Anlässe zu einem unmittelbaren Konflikt, welche in der 
letzten Zeit nicht in der allgemeinen Frage selbst, sondern in den für uns unerträglich gewor- 
denen Zuständen in den Herzogtümern lagen, entfernt sind und dadurch die Spannung nach- 
gelassen hat, welche augenblicklich in unsern Beziehungen zu Österreich herrschte. 
Es trat zwar auf seiten Österreichs eine unverkennbare Neigung hervor, schon jetzt 
weitere Abmachungen über die definitive Lösung durch eine Verständigung über einen 
künftigen Souverän zu treffen. Wir sind aber bisher nicht darauf eingegangen und werden 
auch zunächst nicht darauf eingehen, aus den Ew. pp. bekannten und in meinen Betrachtungen 
über die allgemeine politische Lage wiederholt entwickelten Gründen. Wir haben aber — auch 
im Hinblick auf die neueren Berichte Ew. pp. — Ursache, über die augenblickliche Besserung 
der Beziehungen zu Österreich und die Verminderung der Spannung befriedigt zu sein, da die
        <pb n="298" />
        284 Einwirkung der unklaren Haltung Frankreichs auf den Abschluß in Gastein. 
Andeutungen, die Ew. pp. uns über die Stellung Frankreichs zukommen lassen, nicht geeignet 
sind, uns in betreff der Zukunft ein volles Vertrauen einzuflößen. 
Auf die Mitteilungen, die uns auch hier von österreichischer Seite über eine zweideutige 
Haltung des Kaisers der Franzosen und über Andeutungen und Ermutigungen nach Wien 
hin gemacht worden sind, lege ich keinen Wert, so wenig wie auf Äußerungen, welche in der 
Presse dem französischen Botschafter in Wien zugeschrieben werden, und welche ich für er- 
funden halte. Aber ich habe auch aus Ew. pp. eigener Berichterstattung nicht entnehmen 
können, daß Sie selbst der Haltung der französischen Regierung und der Absichten des Kaisers 
vollkommen sicher zu sein glaubten. Namentlich ist in allen von Ihnen mitgeteilten Äuße- 
rungen die wohlwollende Neutralität auf die Frage der Elbherzogtümer allein beschränkt 
worden. Für den Fall, daß es zu einem offenen Bruche und einem Kriege mit Österreich 
gekommen wäre, ist es unmöglich, die Dimensionen im voraus zu bestimmen, welche der Kampf 
und damit die ganze politische Frage annehmen kann. Ob wir aber auch in betreff unserer 
Gesamtinteressen der Begünstigung und Freundschaft Frankreichs sicher sein könnten, darüber 
lassen uns die zurückhaltenden Äußerungen in voller Ungewißheit; und doch ist gerade dies, 
wie ich auch in meinen Erlassen aus Gastein hervorgehoben habe, die für die Zukunft unserer 
Politik wichtige und entscheidende Frage. Ew. pp. sind in dieser Beziehung selbst nicht ohne 
Besorgnisse; und je mehr ich auf Ihre Kenntnis der Personen und Verhältnisse und die 
daraus hervorgehende Beurteilung Vertrauen setze, um so mehr muß ich auf diese Besorg- 
nisse und Bedenken Gewicht legen. Ew. pp. hatten denselben gleich bei Ihrer Rückkehr  nach 
Paris in dem gefälligen Bericht vom 4. August Ausdruck gegeben;¹ und Ihre nachfolgenden 
Unterredungen mit Ihrer Majestät der Kaiserin und dem Minister Drouyn de Lhuys konnten, 
ungeachtet der außeramtlichen Äußerungen eines persönlichen Wohlwollens seitens Ihrer 
Majestät der Kaiserin, doch nicht in dem Sinne als positive und bindende Kommunikationen 
betrachtet werden, daß sie Ihnen selbst oder uns eine volle Zuversicht hätten einflößen können, 
wie sie ein so kritischer Moment wie der vorliegende behufs der Entscheidung forderte. 
Den Ausdruck solcher Ungewißheit finde ich auch wieder in den Bedenken, welche Sie an 
die Reisen des Kaisers und der Kaiserin, an die Möglichkeit einer österreichischen Begegnung 
knüpfen. Ebenso läßt die Empfindlichkeit und Mißstimmung des französischen Hofes, welche 
Sie wiederholt über unsere gegenwärtigen Berührungen mit Österreich voraussetzen und noch 
in Ihrem letzten Telegramm vom 20. d. M. erwähnen, jedenfalls eine in beunruhigender Weise 
mißtrauische Reizbarkeit uns gegenüber durchblicken. Die Mitteilungen, welche Herrn 
Drouyn de Lhuys über einen angeblichen geheimen Traktat neben dem besprochenen zuge- 
gangen sein sollen, sind Sie nach meinen positiven und ausdrücklichen Angaben imstande ge- 
wesen, als vollständig aus der Luft gegriffen zu dementieren; und ich wiederhole die im Ein- 
gang dieses Erlasses gegebene Versicherung, daß weder in Gastein noch in Salzburg über 
irgend etwas anderes als über die neue Organisation des Provisoriums verhandelt worden ist. 
Wie man aber in Paris durch unser Schweigen über die Verständigungsversuche unangenehm 
berührt sein könnte, ist schwer einzusehen. Daß solche Verständigungsversuche im Gange 
waren und von uns nicht abgewiesen werden konnten, daraus haben wir kein Geheimnis ge- 
macht; Ew. pp. sind zugleich fortwährend davon unterrichtet gewesen, daß die Verständigung 
über die augenblickllich dringenden Fragen den Gegenstand von Verhandlungen bilde. Mit- 
teilungen über den speziellen Inhalt und die Einzelheiten derselben waren aber nach der Natur 
 
1 Vgl. die Vorbemerkung zu Nr. 163.
        <pb n="299" />
        Mängel der Goltz'schen Berichterstattung. 285 
der Verhandlungen unmöglich und um so weniger erforderlich, als letztere nicht die große 
politische Frage, sondern praktische Punkte der Organisation betrafen. Ew. pp. werden 
sich erinnern, daß wir niemals eine solche Empfindlichkeit oder Mißstimmung gezeigt haben, 
wenn Frankreich mit anderen Mächten, wie z. B. mit England wegen der Beziehungen zu 
Amerika und Mexiko oder mit Italien wegen der römischen und italienischen Verhält- 
nisse über Fragen seines speziellen Interesses verhandelt hat, ohne uns von denselben zu 
unterrichten. Über den wirklichen Gegenstand der Verhandlungen selbst habe ich Ew. pp. 
von Anfang an vollständig ins Klare gesetzt; und wenn der französische Minister oder Ew. pp. 
selbst durch entgegenstehende Gerüchte, welche auf leeren Erfindungen beruhten, beunruhigt 
worden sind, so tragen wir keine Schuld daran; es deutet dieser Mangel an Vertrauen und 
diese Empfindlichkeit aber nicht auf die wohlwollende Stimmung hin, welche wir nach den 
durch die Kaiserliche Botschaft in Berlin fortwährend und bis auf die neueste Zeit uns 
zugegangenen Äußerungen zu erwarten berechtigt waren. 
Ew. pp. werden begreifen, daß alle diese Momente zusammengenommen uns über die 
Haltung Frankreichs, welche Sie selbst nicht für gesichert ansehen, bedenklich machten. 
Die Wichtigkeit des Moments war Ew. pp. bekannt. Ich darf daher voraussetzen, daß 
Sie nur nach sorgfältiger und objektiver Erwägung uns die Mitteilungen und Wahr- 
nehmungen zukommen ließen, deren Eindrücke für die Entschlüsse Seiner Majestät des 
Königs in einer so kritischen Lage von entscheidendem Gewicht sein mußten. Auch nach 
der augenblicklich über einen haltbaren Zustand des Provisoriums erreichten Verständi- 
gung ist es noch immer von der höchsten Bedeutung für uns, über die zu erwartende Hal- 
tung Frankreichs in zukünftigen Krisen klar zu sehen; und ich hoffe, daß es Ihnen gelingen 
wird, in Ihrem Verkehr mit der Kaiserlichen Regierung hierfür die geeigneten Anhalts- 
punkte mit der erforderlichen Sicherheit zu gewinnen. Meine letzten Mitteilungen aus 
Gastein bieten Ew. pp. Material für die Beurteilung und die Besprechung der politi- 
schen Situation dar, welches in geeigneter Weise zu verwerten ich Ihrer Umsicht über- 
lassen darf. 
173. Erlaß an den Botschafter in Paris Grafen von der Goltz. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
In einem Immediatbericht vom 29. August (siehe dessen Text bei Hermann Oncken, 
Die Rheinpolitik Kaiser Napoleons III. von 1863—1870, I, 65 ff.) hatte Graf von der Goltz 
eingehend den Verlauf einer Audienz dargelegt, die ihm Kaiser Napoleon III. tags zuvor 
in Fontainebleau gewährt hatte. In ihr machte der Kaiser kein Hehl aus seiner Unzufrieden- 
heit mit der Gasteiner Konvention, an der er die bitterste Kritik übte. Es hieß in dem 
französisch geschriebenen Berichte darüber: „Lorsque, m'a-t-il dit, vous avez commencé la 
guerre, vous avez déclaré vouloir affranchir de la domination danoise des populations 
allemandes appartenant à I'Allemagne. C'était-là un but qu'on pouvait approuver. 
Vous avez dit due les deux Duchés avalent un droit à être réunis. Vous avez déclaré 
voulolr consulter les populations sur leur sort futur. Et maintenant vous faltes une 
convention qui vous donne au moins I’apparence, je dis l'apparence, de les diviser, de les 
partager entre vous, en donnant à I'Autriche une province dont elle ne sait que faire 
et en prenant pour vous une province de nationalités mixtes, tandis que vous aviez 
fait espérer de rendre les Danois au Danemark. Cela rappelle le partage de la Pologne. 
Cela n'en a peut-être que l'apparence, je le répète; mais il faut ménager l'opinion 
publique, et vous devez déjà avoir remarqué comme elle s'est tournée contre vous.“ 
Im weiteren Verlauf der Unterhaltung gab Napoleon dem Bedauern Ausdruck, daß Preußen von 
Tag zu Tag mehr seinen Beruf, sich an die Spitze der nationalen deutschen Bewegung zu stellen, 
verleugne: „Möge der König von Preußen ein wahrhaft liberales Programm für die
        <pb n="300" />
        286 Französische Mißstimmung über die Gasteiner Konvention. 
Oranisation Deutschlands aufstellen; möge er sich an die Spitze der Bewegung stellen! Der 
König hat dann nicht erst nötig, einen Krieg zu führen — alle Liberalen werden ihm zujubeln, 
und der törichte Verfassungskonflikt und die traurige Schleswig-Holsteinsche Affaire werden 
in Vergessenheit geraten." 
Vertraulich. Baden, den 1. September 1865. 
Ew. pp. gefällige Berichte bis zum 29. v. M. sind richtig hier eingegangen und haben 
Seiner Majestät dem Könige vorgelegen. 
Allerhöchstderselbe haben es vollkommen ihren Intentionen entsprechend gefunden, 
wenn Ew. pp. in Ihrer Unterhaltung mit dem Kaiser Napoleon sich bemüht haben, den 
provisorischen Charakter der Gastein-Salzburger Abmachungen hervorzuheben; und 
ich habe Ew. pp. nur ergebenst zu ersuchen, diesen Charakter auch ferner vorwiegend zu 
betonen. Wenngleich unsere Beziehungen zu Österreich sich insofern gebessert haben, als 
die augenblicklichen Anlässe, welche einen Bruch in nächster Zeit erwarten ließen, beseitigt 
sind, wenn wir ferner auch die durch die Gasteiner Übereinkunft gewonnenen Vorteile 
als einen Fortschritt und, wie ich dies schon früher bemerkt habe, als eine Etappe auf 
dem Wege zu einer definitiven Lösung der Frage der Elbherzogtümer ansehen: so sind 
doch damit unsere Verhältnisse zu dem Kondominus in ihrem wesentlichen Kern nicht ge- 
ändert, und sowohl die weitere Entwicklung des Provisoriums wie der Versuch, der 
definitiven Lösung näher zu treten, können jederzeit Eventualitäten hervorrufen, bei 
denen es für unsere Entschlüsse von entscheidender Wichtigkeit ist, wie weit wir auf die 
Haltung Frankreichs rechnen können. Die Abmachungen über [die] neue Organisation 
haben manche einzelne Punkte unberührt oder unbestimmt gelassen, deren praktische Ge- 
staltung von einem mehr oder minder eingehenden Entgegenkommen auf unserer wie auf 
österreichischer Seite abhängt; unsere Bereitwilligkeit zu einem solchen Entgegen- 
kommen wird wesentlich durch unser Urteil über die ganze politische Situation und letz- 
teres wieder durch die Erwartungen bedingt, welche wir auf die Haltung Frankreichs 
setzen dürfen. Dasselbe gilt von der Stellung, welche wir zu den verschiedenen Eventuali- 
täten einer definitiven Lösung einzunehmen haben. Wir haben unsererseits nicht die Ab- 
sicht, letztere sofort zum Gegenstand neuer Verhandlungen zu machen, sondern wünschen 
zunächst, eine dieselbe vorzubereitende Entwicklung der Dinge in den Herzogtümern zu 
fördern. Wenn sich diese nicht nach unseren Wünschen gestalten, oder wenn wir nach der 
Lage der politischen Verhältnisse den Augenblick gekommen glauben, so werden wir es 
immer in der Hand haben, mit bestimmten Forderungen über eine definitive Lösung her- 
vorzutreten, von deren Annahme oder Ablehnung der Bruch oder die friedliche Verstän- 
digung abhängen wird. Ich darf daher auch jetzt noch die früher und namentlich am 
4. August¹ auf Befehl Seiner Majestät des Königs erteilten Instruktionen als maß- 
gebend bezeichnen, wonach es fortwährend und namentlich auch für die Zeit Ihres Auf- 
enthaltes in Biarritz die Aufgabe Ew. pp. sein wird, sich von der eventuellen 
Haltung Frankreichs und des Kaisers persönlich nach Möglichkeit in Kenntnis zu halten, 
für amtliche Eröffnungen aber den Eintritt der Eventualitäten zu erwarten, die ich oben 
angedeutet habe. 
Ich glaube, daß die Betonung des rein provisorischen Charakters der in Gastein 
resp. Salzburg erreichten Verständigung — und der Tatsache, daß weder an dem einen 
noch dem anderen Orte geheime Verabredungen irgendeiner Art, sei es in betreff des 
  
1 Siehe Nr. 157.
        <pb n="301" />
        Napoleons „penible surprise“ unberechtigt. 287 
Provisoriums oder einer künftigen Lösung oder der allgemeinen Politik stattgefunden 
haben, sondern daß das volle Ergebnis der Besprechungen in der Übereinkunft selbst 
vorliegt, wesentlich dazu dienen wird, das Urteil des Kaisers Napoleon über jenen Akt 
zu modifizieren. 
Ew. pp. selbst darf ich aber nicht verhehlen, daß Seine Majestät der König einiger- 
maßen davon überrascht sind, wie dieser Akt bei dem Kaiser eine penible surprise 
habe hervorrufen können. Ew. pp. bemerken, daß es nicht die Herstellung des Einver- 
nehmens unter den beiden deutschen Mächten zu sein scheine, welche die Unzufriedenheit 
des Kaisers errege. Warum sollte er aber dann unangenehm überrascht sein von einem 
Einvernehmen, welches Preußen erhebliche augenblickliche Vorteile gewährt, ohne die 
Situation im großen und ganzen und namentlich unsere Beziehungen zu Frankreich zu 
alterieren? Wir müßten aus jenem Ausdruck in der Tat schließen, daß der Kaiser, mehr 
als er es habe früher merken lassen wollen, den Bruch zwischen den beiden deutschen 
Mächten an sich gewünscht habe, und daß derselbe ihm im gegenwärtigen Augenblick 
besonders willkommen gewesen sein würde. Daß uns eine solche Annahme doppelt vor- 
sichtig machen muß, werden Ew. pp. begreifen. Sie stimmt zu den Entwicklungen über 
die allgemeine Situation, welche Sie selbst in dem gefälligen Bericht vom 4. August² 
geben, und in welchem Sie die verschiedenen Wege bezeichneten, auf denen der Kaiser 
den Konfliktt zwischen den beiden Mächten würde ausbeuten können. Auch seine neuesten 
Äußerungen, so sehr ich den im allgemeinen wohlwollenden Charakter derselben aner- 
kenne, sind nicht geeignet, alle Zweifel zu beseitigen und den Widerspruch zu lösen, in 
welchem jene „unangenehme Überraschung“ über das Gasteiner Übereinkommen mit seiner 
sonstigen Haltung steht. Wenn es — woran ich übrigens nicht zweifle — ihm wirklich 
Ernst mit einer wohlwollenden Neutralität ist, solange es sich nur um die Herzogtümer 
handelt, so kann die Fortdauer eines nichts präjudizierenden, aber für Preußen vorteil- 
haften Provisoriums ihm keinen Anstoß geben, um so mehr da die beiden Prinzipien, 
welche Ew. pp. als Bedingungen für die französische Politik in dieser speziellen Frage 
bezeichnen: die Rücksicht auf die Selbstbestimmung der Herzogtümer und auf die Nationali- 
tät, noch nicht davon berührt werden und letztere namentlich in Bezug auf Schleswig immer 
eine offene Frage für die Zeit bleiben wird, wo es sich um die definitive Gewinnung der 
beiden Herzogtümer für Preußen handeln kann. 
Nach den am Schluß Ihres Immediatberichtes vom 29. August Nr. 266 erwähnten 
Äußerungen des Kaisers muß ich fast annehmen, daß eine irrtümliche Auffassung der 
deutschen Verhältnisse auf das Urteil über die Gasteiner Konvention nicht ohne Einfluß 
geblieben sei. Die Kreise der „nationalen Bewegung“, an deren Spitze Preußen nach der 
Meinung des Kaisers treten sollte, sind allerdings  gerade diejenigen, welche durch die 
Konvention am wenigsten befriedigt sind. Diese sogenannte nationale Bewegung, deren 
Sympathien für Preußen durch die Aufstellung eines liberalen Programms für die 
Organisation Deutschlands gewonnen werden könnten, haben ihren Sitz in den parlamen- 
tarischen und publizistischen Kreisen Preußens und namentlich der Mittelstaaten; es ist mir 
aber kaum glaublich, daß der Kaiser die Bedeutung dieser Elemente so sehr überschätzen 
sollte, um Preußen zu ermutigen, in denselben eine wirkliche Stütze zu suchen. Diese 
Agitation ist in ihrer wohl durchgeführten Parteiorganisation stark genug, um die deut- 
schen Kammern zu beherrschen und insoweit einen Einfluß auf die Politik ihrer Regie- 
2 Siehe H. Oncken, Die Rheinpolitik Kaiser Napoleons III. von 1863—1870, I, 48 ff.
        <pb n="302" />
        288 Irrtümliche Auffassungen Napoleons über die deutschen Verhältnisse. 
rungen auszuüben, daß sie namentlich die Abstimmungen vieler der kleineren Staaten am 
Bundestage danach einrichten. Es wäre aber ein Irrtum, wenn man glauben wollte, daß 
die Regierungen dieser Länder sich dadurch zu einem faktischen Gegensatz gegen Preußen 
treiben ließen; wir haben uns vielmehr noch neuerdings überzeugen können, daß die- 
selben ungeachtet der Opposition am Bunde gerade in Preußen ihren Halt und ihre 
Stütze sehen. Wir können unsere Verhältnisse selbst mit den am Bundestag gegen uns 
stimmenden Regierungen wie Sachsen und Bayern, namentlich aber mit Württemberg, 
Baden, Hannover, Hessen usw. als durchaus freundliche und intime bezeichnen. Wäre 
dies aber auch nicht der Fall, hätten wir nur die Wahl, ob wir uns im gegebenen Fall 
auf diese Staaten stützen und sie durch die Bewegung in ihren Gebieten zu uns hinüber- 
ziehen oder es darauf ankommen lassen wollten, sie unter unseren Gegnern zu sehen: so 
könnte unsere Entscheidung kaum zweifelhaft sein, da das faktische Gewicht derselben 
vermöge ihrer Uneinigkeit unter sich und ihrer schlechten militärischen Organisation zu 
gering ist, um uns auf der einen Seite eine wesentliche Stütze, auf der andern eine ernst- 
liche Gefahr zu bieten. Der echte Kern erfolgreicher und wirklich praktischer nationaler 
Bestrebungen in Deutschland kann nur in einem starken Preußen und in der Verfolgung 
und Entwicklung der selbständigen preußischen  Politik liegen, wie ich dieselbe in meinem 
Erlaß aus Gastein vom 4. v. M. angedeutet habe. Hierin und nicht in der Gewinnung 
wandelbarer Sympathien in der Presse und den liberalen Fraktionen der Parlamente 
müssen wir die nationale Aufgabe Preußens für Deutschland und für sich selbst erblicken. 
Uns bei der Lösung dieser Aufgabe Förderung und Unterstützung zu gewähren oder 
uns Hindernisse und Schwierigkeiten zu bereiten, liegt wesentlich in der Hand des Kaisers 
Napoleon; und unser entschiedeneres oder vorsichtigeres Fortschreiten auf unserm Wege 
wird hauptsächlich durch die Rücksicht bedingt sein, welche wir auf seine voraussichtliche 
Haltung zu nehmen haben. Sollte der Kaiser glauben, in der Gesammtheit derjenigen deut- 
schen Elemente, welche mit der Gasteiner Convention unzufrieden sind, wirksame Bundes- 
genossen für eine gegen Preußen oder gegen Preußen u[nd] Oestreich zu wendende fran- 
zösische Politik zu finden, so würden wir zu beklagen haben, daß ein solcher Irrthum ihn 
uns entfremdet, u[nd] würden es der Zeit überlassen müssen, ihn über die Schwäche u[nd] 
die Unzuverlässigkeit dieser Stützen aufzuklären.³ 
Es ist nicht die Absicht Seiner Majestät des Königs, daß Ew. pp. diesen Betrach- 
tungen, zu welchen die Auffassung des Kaisers von der Gasteiner Übereinkunft uns ver- 
anlaßt, Ausdruck geben. Ich habe Ew. pp. vielmehr diese Erwägungen nur zu Ihrer 
Orientierung hingeben wollen, um die  Richtung zu bezeichnen, welche ich Ew. pp. ersuche 
innezuhalten. 
In Bezug auf einzelne Äußerungen des Kaisers will ich nur noch erwähnen, daß, 
wenn derselbe an eine vollkommene Abstraktion Englands glaubt, dies durchaus mit unse- 
ren eigenen Wahrnehmungen übereinstimmt. Die Königlich Großbritannische Regierung 
hat wiederholt erklärt, daß ihr die Frage gegenwärtig ganz ferne liege, und daß sie nur 
wünsche, daß wir mit Österreich zu einer Verständigung irgendeiner Art darüber gelangen. 
Die Vermutungen einer Einwirkung Rußlands sind ohne alle faktische Begründung; und 
es ist uns in der ganzen Zeit vor oder während der Verhandlungen gar keine Äußerung 
des Petersburger Kabinetts oder seiner Vertreter über die Frage der Herzogtümer zu- 
2 Der letzte Satz eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="303" />
        Gesamteindruck der Goltz'schen Berichterstattung. 289 
gekommen. Wir haben nur Ursache anzunehmen, daß wir von demselben keine Ein- 
sprache gegen eine Lösung, welche den Konvenienzen der Kaiserlichen Regierung entspricht, 
zu gewärtigen haben. 
*174. Erlaß an den Botschafter in Paris Grafen von der Goltz. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Botschafter Graf von der Goltz, der schon aus Bismarcks Erlaß von 16. August (siehe 
Nr. 165) eine gewisse Unzufriedenheit mit seiner Berichterstattung entnehmen mußte, hatte 
in Berichten vom 20. (siehe dessen Text bei H. Oncken, Die Rheinpolitik Kaiser 
Napoleons III. von 1863—1870, I. 60 ff.) und 29. in retrospektiven Betrachtungen seine 
Haltung weitläufig zu rechtfertigen gesucht. Er vermochte indessen nicht, bei Bismarck den 
Eindruck einer Unsicherheit in seiner Berichterstattung zu verwischen. 
Vertraulich. Baden, den 1. September 1865. 
Ew. pp. habe ich in meinem Erlaß Nr. 16 vom heutigen Tage¹ die Bemerkungen 
mitgeteilt, zu welchen die in Ihrem gefälligen Bericht vom 29. August Nr. 266² angeführte 
Auffassung des Kaisers Napoleon von der Gasteiner Konvention uns Veranlassung ge- 
geben hat, und die Richtung angedeutet, in welcher Ew. pp. darauf einzuwirken haben 
würden. Ihre anderweiten gefälligen Berichte von demselben Tage und vom 20. August 
beschäftigen sich zum großen Teile mit retrospektiven Erörterungen, und ich glaube um 
so eher darauf verzichten zu sollen, ausführlicher darauf einzugehen, als ich wünsche, den 
Feldjäger sobald wie möglich zurückzusenden, damit Ihre Abreise nach Biarritz keinen 
Aufschub erleiden möge. 
Ich beschränke mich daher auf einige Bemerkungen und ersuche Ew. pp. zunächst 
versichert zu sein, daß es einer Rechtfertigung und des Nachweises, daß Ew. pp. sich 
innerhalb der Ihnen auf Befehl Seiner Majestät des Königs erteilten Instruktionen 
gehalten, nicht bedurfte, da weder Seine Majestät selbst noch ich daran Zweifel gehegt 
hatten. Diese Instruktionen waren eventueller Art und faßten die verschiedenen Fälle 
ins Auge, welche eintreten konnten und eventuell noch eintreten können. Ich hoffe, daß 
mein eingangs erwähnter Erlaß auch dazu dienen wird, bei Ew. pp. selbst jeden Zweifel 
zu beseitigen, ob die Verabredungen von Gastein als ein Provisorium oder als ein 
Definitivum zu bezeichnen seien; denn es ist mir allerdings daran gelegen, daß in 
dieser Beziehung das durch die ersten Mitteilungen des Fürsten Metternich³ veranlaßte 
Mißverständnis vollkommen beseitigt werde. 
Ich darf aber die Bemerkung nicht zurückhalten, daß ich auch nach wiederholter Er- 
wägung den Gesamteindruck Ihrer Berichterstattung über Ihre Auffassung von der vor- 
aussichtlichen Haltung Frankreichs nicht als einen solchen bezeichnen kann, wie Sie selbst 
ihn beabsichtigt haben. Der Zeit nach waren wir in dem Momente, wo S[eine] M[ajestät] 
der König Sich zu entschließen hatte, in Betreff der Schätzung dessen, was von Frankreich 
zu erwarten war, vorzugsweise auf Ihren Bericht vom 4. Aug[ust] angewiesen. Der Ein- 
1 Siehe Nr. 173. 
2 Siehe H. Oncken, a. a. O. I, 65 ff. 
3 Vgl. die Vorbemerkung zu Nr. 165. 
V 13
        <pb n="304" />
        290 Richtigstellung Goltz'scher Irrtümer. 
druck, welchen letztrer u[nd] die ihm noch rechtzeitig folgenden Mittheilungen u[nd] selbst 
noch Ihr Bericht über die Aeußerungen der Kaiserin machten, war kein ermuthigender, 
sondern ein warnender, nicht nur auf mich, sondern namentlich auf Seine Majestät den 
König und die Generale der allerhöchsten Umgebung, welche Seine Majestät bei der Be- 
ratung zuzog, u[nd] welche ohne Commentar von Ihrer Berichterstattung Kenntniß ge- 
nommen hatten.⁴ Ich kann es auch nach den neuesten Äußerungen des Kaisers und seiner 
loyalen Erklärung, sich nicht im voraus für weitere Eventualitäten binden und keine 
Illusionen erwecken zu wollen, nicht bedauern, daß dieser Eindruck zu der Entschließung 
Seiner Majestät des Königs beigetragen hat, den Bruch mit Österreich nicht auf alle Ge- 
fahr hin schon jetzt zu provozieren, sondern eine einstweilige Verständigung nicht abzu- 
weisen, wenn dieselbe auf eine für uns vorteilhafte Weise erreicht werden könne. 
Nur im Vorbeigehen kann ich die Anführungen Ew. pp. in betreff des angeblich den 
Herzogtümern verbrieften Rechtes des ungeteilten Beisammenbleibens berühren. Es fehlt 
mir, wie Ew. pp. leicht begreifen werden, an Zeit, näher auf eine historische oder Rechts- 
deduktion über Fragen einzugehn, welche ich seit 14 Jahren ziemlich unausgesetzt amtlich 
zu erwägen genöthigt war;⁵ und ich darf es Ew. pp. selbst überlassen, sich aus den vor- 
handenen gründlichen Ausführungen zu überzeugen, daß jene auf ständische Einrichtungen 
beider Länder bezügliche Zusage, welche ein Hülfsmittel zur Beschwichtigung des Wider- 
spruchs gegen die damalige oldenburgische Usurpation u[nd] Verdrängung der Schaum- 
burger Agnaten bildete, völkerrechtlich einen weniger haltbaren Rechtstitel darstellt, als 
etwa die nicht viel ältere, aber viel absolutere Assecuration, daß die Mark Brandenburg 
niemals von Böhmen getrennt werden dürfe, vieler anderer „ewiger“, aber längst zer- 
rissener Unionen nicht zu gedenken.⁶ Ich will nur den Irrtum berichtigen, als ob unsere 
Politik in der Frage der Herzogtümer dieses angebliche Recht zum Ausgangspunkt ge- 
nommen hätte; und ich erinnere daran, daß — nachdem die Herzogtümer früher faktisch 
getrennt und bei manchen gemeinsamen Rechtsverhältnissen ganz verschiedene souveräne 
Beziehungen gehabt, im Jahre 1852 die Trennung derselben vom Deutschen Bunde, von 
Preußen und Österreich anerkannt und daß der zu ihrer Abtretung von Dänemark 
führende Krieg über die Nichtausführung der Verpflichtungen von 1822, welche nicht die 
Vereinigung von Schleswig mit Holstein, sondern die Nichtinkorporation Schles- 
wigs in Dänemarck stipulierten, ausgebrochen ist. Auch kann ich nicht umhin, auf die auf 
der Londoner Konferenz vorgeschlagene und gerade von Frankreich noch immer warm 
befürwortete Teilung Schleswigs hinzuweisen. Ich habe daher Ew. pp. nur ergebenst 
zu ersuchen, jedem auf jenes angebliche Recht gestützten Angriff auf das jetzige Provi- 
sorium u[nd] jeder Forderung gegen uns die erwähnten u[nd] andre Zweifel entgegen- 
zuhalten, dabei aber keine positiven Erklärungen abzugeben, welche uns hinderten, den 
vorhandnen Glauben an jenes Recht u[nd] das Verlangen nach Zusammengehörigkeit 
in unserem Interesse zu verwerthen, wenn die Verhältnisse uns die Möglichkeit dazu 
bieten sollten.⁷ 
4 Die beiden letzten Sätze eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
5 Die Worte: „über Fragen einzugehen ..."  eigenhändiger Zusatz Bismarcks, statt Abekens bloßes: 
 ,,einzugehen.“ 
6 Der Schluß des Satzes von den Worten an: „daß jene auf ständische Einrichtungen ..." eigen- 
händiger Zusatz Bismarcks.   
7 Der Schluß des Erlasses von den Worten an: „Angriff auf das jetzige Provisorium . . .“ eigen- 
händiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="305" />
        Erste neue Verwickelungen in Holstein. 291 
*175. Schrelben an den Gouverneur von Schleswig 
Generalleutnant Freiherrn von Manteuffel. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Bismarck hatte, als er die Gasteiner Konvention abschloß, vorhergesehen, daß aus einer 
verschiedenen Auslegung etwa der Bestimmungen über die Berufung der Landstände oder 
über die gemeinsame Garnison in Rendsburg neue Komplikationen mit Österreich entstehen 
könnten. Aus einer Bemerkung des Ministerpräsidenten zu dem französischen Geschäftsträger 
Lefebvre de Béhaine (siehe dessen Bericht vom 12. September in: Les Origines Diplomatiques de la 
Guerre de 1870—1871, VII, 58), die aber auf den französischen Hörer abgestimmt sein mochte, 
ließe sich sogar schließen, daß er um dieses Zweckes willen absichtlich die Bestimmungen der 
Konvention unklar gehalten habe. Wie dem auch sei, so war es jedenfalls die österreichische 
Regierung, die als erste neue Schwierigkeiten. heraufführte. Eine Depesche Graf Mensdorffs 
an den Geschäftsträger in Berlin Grafen Chotek vom 3. September stellte in Bezug auf 
die Festung Rendsburg und ihren Rayon Elnsprüche, die mit dem Geist und selbst mit dem 
Buchstaben der Konvention schwer verträglich waren. 
Berlin, den 10. September 1865. 
Ew. pp. beehre ich mich anliegend Abschrift einer mir heut durch den Grafen 
Chotek mitgeteilten auf die Verhältnisse von Rendsburg bezüglichen Depesche d. d. Wien, 
den 3. September, ganz ergebenst zu übersenden. Es werden darin drei Punkte zur 
Sprache gebracht: 
1. In dem ersten wird vorgeschlagen, daß der preußische Kommandant in Rendsburg 
das preußische und das österreichische Gouvernement in den beiden Herzogtümern gemein- 
schaftlich als seine vorgesetzte Behörde zu betrachten habe. — Ich habe hierauf keine 
bestimmte Antwort gegeben, sondern dem Grafen Chotek nur bemerkt, daß dadurch das 
in der Gasteiner Übereinkunft für Preußen stipulierte Kommando in ein gemeinschaftliches 
Kommando der beiden Mächte verwandelt werde und dies dem Sinne jener Übereinkunft 
nicht entspreche. Ew. pp. ersuche ich ganz ergebenst, mir baldmöglichst Ihre Ansicht über 
die Bedeutung und Zulässigkeit oder Unzulässigkeit des österreichischen Vorschlages mit- 
zuteilen. 
2. Weiter wird vorgeschlagen, auf die Beziehungen der Besatzung im einzelnen das 
Reglement der Bundesfestung Mainz anzuwenden. Dies erscheint mir unbedenklich: 
doch wünsche ich auch darüber vor einer definitiven Äußerung Ew. pp. Ansicht zu 
erhalten. 
5. Endlich werden die bekannten bestrittenen Distrikte auf der Nordseite der Eider 
für den holsteinschen Verwaltungsbezirk in Anspruch genommen. Ich habe dem Grafen 
Chotek sofort mein Befremden über diese Zumutung ausgedrückt, nachdem der status 
quo, nach welchem diese Distrikte von der Königlich Dänischen Regierung ohne Wider- 
spruch Österreichs zu Schleswig gezogen, auch während der Okkupation Holsteins durch 
die Bundestruppen und der getrennten Verwaltung der beiden Herzogtümer aufrecht- 
erhalten worden sei! Wir hätten in Gastein die Verwaltung bona fide auf der Basis 
des status quo getheilt.¹ Wenn man österreichischerseits daran rühren und ohne Not so 
bestrittene Fragen aufnehmen wolle, so würde man uns in die Lage setzen, unsererseits die 
Altstadt Rendsburg auf Grund der noch keineswegs widerlegten entgegenstehenden An- 
sichten für Schleswig in Anspruch zu nehmen. Überhaupt müsse ich mit Bedauern in 
dieser Mitteilung die Einflüsse einer in den unter dem Grafen Mensdorff die Geschäfte 
1 Der Satz eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="306" />
        292 Schwierigkeiten mit Manteuffel in Anstellungsfragen. 
leitenden Organen sich geltend machenden Tendenz wahrnehmen, welche, wenn sie die 
herrschende würde, bald ähnliche Konflikte und Verwicklungen hervorrufen müsse, wie 
die, welche die Gasteiner Übereinkunft zu beseitigen bestimmt sei. Ich habe daher die 
österreichische Forderung in diesem Punkte sofort entschieden abgelehnt. 
*176. Schrelben an den Gouverneur von Schleswig 
Generalleutnant Freiherrn von Manteuffel. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Am 9. September hatte Bismarck ein kurzes Telegramm an den Gouvorneur von 
Schleswig Freiherrn von Manteuffel gesandt, wonach dieser den Zivilkommissar Freiherrn 
von Zedlitz anweisen sollte, politische und polizeiliche Beamte nicht ohne vorgängigen Bericht 
und diesseitige Genehmigung anzustellen. Dies führte, da Freiherr von Manteuffel in dem 
Telegramm eine Einschränkung der ihm durch Ernennungsorder und Instruktion (siehe Nr. 171) 
zustehenden Befugnisse sah, zu Rücktrittsgedanken des Generals (vgl. seinen Brief an Bismarck 
vom 10. September, Bismarck-Jahrbuch, ed. H. Kohl, III, 200 ff.), die zwar unter dem Eindruck 
der nachfolgenden rückhaltlosen Darlegung des Bismarckschen Standpunktes wieder zurücktraten, 
bald aber nach einer Königlichen Verfügung, welche die Anstellung der höheren Beamten dem 
Minister des Innern überwies, von neuem auflebten. Es fehlte auch in der Folge nicht an 
Mißverständnissen und Schwierigkeiten zwischen dem selbstherrlichen Gouverneur und Bismarck, 
und es war lediglich der Vermittlertätigkeit des Kriegsministers von Roon zu danken, wenn 
daraus nicht ein volles Zerwürfnis und die Notwendigkeit der Rückberufung Freiherrn von 
Manteuffels entstand. Vgl. das Schreiben Manteuffels an Roon vom 6. Oktober (Denk- 
würdigkeiten aus dem Leben des General-Feldmarschalls Grafen von Roon II, 370 ff.) und 
das Schreiben Unterstaatssekretärs v. Thile an Bismarck vom 18. Oktober, Bismarck- 
Jahrbuch, ed. H. Kohl, III, 209 f., ferner die Darstellung bei v. Sybel, Die Begründung des 
Deutschen Reiches durch Wilhelm I., IV, 227 ff. Aus der ausgedehnten Korrespondenz Bismarcks 
mit Manteuffel können hier außer dem bereits gebrachten und dem nunmehr folgenden 
Schreiben nur einige Stücke wiedergegeben werden. 
Ganz vertraulich. Berlin, den 11. September 1865. 
Mein vorgestriges Telegramm, worin ich Ew. pp. um die Weisung an Herrn von 
Zedlitz bat, vor jeder Anstellung von politischem oder polizeilichem Charakter hierher zu 
berichten, war durch die Besorgnis veranlaßt, es möchten sich bei den von dem Freiherrn 
von Zedlitz vorbereiteten Anstellungen höherer Beamten vielleicht nach einer anderen 
Seite hin ähnliche Mißgriffe wiederholen, wie sie bei der Bildung der gemeinsamen 
Regierung für die beiden Herzogtümer im Anfang des Jahres stattgefunden haben. Die 
Erfahrungen, welche bei dieser Gelegenheit gemacht worden sind, haben, wie Ew. pp. aus 
mündlicher Besprechung wissen, bei allem Vertrauen, welches der Charakter und die Be- 
fähigung des Herrn von Zedlitz und sein Eifer für den Königlichen Dienst verdient — doch 
nicht die Zuversicht auf seinen politischen Blick und seine Menschenkenntnis gewähren 
können, welche es Ew. pp. möglich machen würde, die folgenreiche und für die nächste Ent- 
wicklung entscheidende Anstellung der Beamten von seiner Beurteilung der entsprechenden 
Persönlichkeit abhängig zu machen. Nach den bestehenden Preußischen Einrichtungen bedarf 
die Ernennung jedes Beamten vom höhern Subalternbeamten aufwärts der ministeriellen 
Prüfung u[nd] vom Landrath u[nd] Gerichtsdirector aufwärts sogar des Vortrags im 
Staatsministerium. Die exceptionellen Verhältnisse Schleswigs, der Einfluß der Er- 
nennungen auf die definitive Gestaltung unseres Verhältnisses zum Lande, u[nd] die 
Erfahrungen des vorigen Jahres lassen es nicht als rathsam erscheinen, eine Ausnahme 
von diesem Principe für Schleswig zuzulassen. Das entscheidende Gewicht, welches Ew. pp. 
Vorschläge für die Ernennungen haben werden, wird durch die Innehaltung dieser organi-
        <pb n="307" />
        Bismarcks Grundsätze in Anstellungsfragen. 293 
schen Vorschrift nicht abgeschwächt werden; für den Augenblick aber sind Ew. pp. mit den 
Personalverhältnissen dort noch nicht vertraut u[nd] werden die Initiative ohne Zweifel 
H. von Zedlitz noch belassen haben.¹ 
Ich bin in dieser Auffassung bestärkt worden durch meine Unterredung mit geachteten 
Männern aus Schleswig, unter andern den Advokaten Johannsen und Bleiken, welche eigens 
zu dem Zweck nach Berlin gekommen waren, um den üblen Eindruck zu schildern, welchen 
die dem Vernehmen nach von Herrn von Zedlitz beabsichtigten Anstellungen auf die für 
Preußen und die Vereinigung mit Preußen freundlich gesinnte Partei machen würden.² Ihre 
mündlichen Angaben stimmten mit den mir zugegangenen schriftlichen Nachrichten überein.³ 
Über die Grundsätze, nach welchen in dieser Beziehung zu verfahren ist, darf ich ein 
volles Einverständnis zwischen Ew. pp. und mir voraussetzen. Ich gehe davon aus, daß die 
Klugheit uns gebietet, offen als die Freunde unsrer Freunde aufzutreten;⁴ derjenigen Partei, 
welche sich bisher unter schwierigen Umständen,  ohne kräftige Ermutigung von oben her 
und im Kampfe mit den uns widerstrebenden Elementen an Preußen angeschlossen hat, 
müssen wir uns erkenntlich beweisen, ohne eine zu große Bedenklichkeit wegen der sonstigen 
Stellung dieser Männer zu hegen. Wir können in Schleswig dabei andere Grundsätze vor- 
wiegen lassen als in Preußen. In Schleswig ist der Gegensatz: preußisch oder antipreußisch; 
und es kommt dort vor allem darauf an, die preußische Partei zu stärken. Dies ist bisher 
allein die sogenannte nationalle Partei gewesen, welche sich offen zur preußischen 
Fahne bekannt und sich mit anerkennenswerter Loyalität auch durch das Geschrei gegen die 
gegenwärtige preußische Regierung nicht hat irre machen lassen. Sie hat sich dadurch 
Ansprüche auf unsere Dankbarkeit erworben, und nach ihrem ganzen bisherigen Auf- 
treten enthält sie solche Elemente, auf welche sich das preußische Regiment wird stützen 
können. 
Dagegen hat die dänische Partei in Nordschleswig, welche sich aus Gegensatz gegen 
das Augustenburgische Element für Preußen geneigt zeigt, nicht den Erwartungen ent- 
sprochen, zu welchen die den Nordschleswigern gezeigte wohlwollende Fürsorge hätte be- 
rechtigen dürfen, und angesichts der neuesten dänischen Demonstrationen erscheint es doppelt 
bedenklich, bei der neuen Organisation der Verwaltung auf unbeliebte Beamte von 
dänischer Parteifarbe eine Rücksicht zu nehmen, welche uns die Gemüter der deutschen 
Schleswiger entfremden könnte.  
Dem Vernehmen nach haben in der letzten Zeit eine Anzahl von Persönlichkeiten sich 
dem Freiherrn von Zedlitz genähert und von ihm Aussicht auf Verwendung im Königlichen 
Dienst erhalten, welche hervorragende Werkzeuge  der dänischen Bedrückung gewesen und 
dadurch im Lande verhaßt geworden sind. Ich zweifle nicht, daß unter den früheren 
dänischen Beamten, selbst unter solchen, welche die Tendenzen der damaligen Regierung mit 
Schroffheit zur Geltung gebracht haben, sehr fähige und tüchtige Kräfte und ehrenwerte 
Charaktere sind; wir haben aber für jetzt nicht vorzugsweise auf die administrative Be- 
fähigung Gewicht zu legen, sondern darauf, daß wir die Zuneigung der Bevölkerung 
gewinnen u[nd] späterhin einer preußischen Haltung der Landesvertretung uns versichert 
halten können. Zu diesem Zwecke ist die Stimmung der uns befreundeten Elemente, 
1 Die drei letzten Sätze von den Worten an: „Nach den bestehenden Preußischen Einrichtungen ..." 
eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
2 Vgl. dazu C. v. Tiedemann, Aus sieben Jahrzehnten, I. 437  f. 
3 Der Satz eigenhändiger Zusatz Bismarcks.  
4 Der Nebensatz: „daß die Klugheit ...“ eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="308" />
        294 Hinweise auf ungeeignete und geeignete Persönlichkeiten. Hugo von Plessen. 
auch da, wo sie auf Vorurtheilen beruht, für jetzt sorgfältig zu schonen.⁵ Einige der für 
neue Anstellungen genannten Namen sind aus der früheren Zeit her auch hier wohl 
bekannt. . . . Eine Anstellung von Männern dieser Art würde, gleich viel ob mit Recht 
oder mit Unrecht, neue Antipathien gegen Preußen u[nd] nicht bloß bei unsern principiellen 
Gegnern hervorrufen.⁶ Dazu kommt, daß, wie neben manchen anderen Symptomen, noch 
der neuerliche Besuch der Nordschleswiger in Dänemark beweist,⁷ die dänische Partei ihr 
Haupt mit einem Übermut erhebt, welcher sich wohl zum Teil aus einem Mißverständnis 
der Reise des Prinzen Hohenlohe erklärt. Ew. pp. werden mit mir einverstanden sein, daß 
alles vermieden werden muß, was den hierdurch auf der einen wie auf der andern Seite 
hervorgerufenen Gefühlen neue Nahrung geben kann. 
In derselben vertraulichen Weise wie diese ganz ungeeigneten Persönlichkeiten beehre 
ich mich Ew. pp. Aufmerksamkeit auf einige Namen zu lenken, deren vorzugsweise Berück- 
sichtigung ich nach den mir vielfach im Laufe dieses Jahres zugekommenen Notizen und Be- 
richten empfehlen kann. Ich nenne in erster Linie den Amtmann auf Fehmarn Graf 
Ludwig Reventlow, den Bruder, aber nicht Gesinnungsgenossen des Grafen Arthur; 
derselbe ist als eine ausgezeichnete tüchtige Kraft und als ein ebenso ehrenwerter Charakter 
im ganzen Lande geachtet und wird von der nationalen Partei zu den ihren gezählt. Er 
hat sich von Anfang an für die Verbindung mit Preußen erklärt und nur aus der seinem 
Charakter entsprechenden Zurückhaltung keine Schritte getan, um sich der Regierung gegen- 
über in den Vordergrund zu drängen. Es hat mich gewundert, daß B[ar]on Zedlitz nicht in 
erster Linie daran gedacht hat, ihn in einer  einflußreicheren Stellung als in Fehmarn zu ver- 
wenden.⁸ Ferner der Advokat Dr. Roemer, der der tätigste Führer der nationalen 
Partei ist und der Sache Preußens Opfer gebracht hat, welche ihm Anspruch auf Berück- 
sichtigung geben. Außerdem wird mir der Bürgermeister von Tondern Bleiken (ein 
Bruder des gestern hier anwesenden) als sehr tüchtig und wohlgesinnt bezeichnet, wie über- 
haupt die ganze Familie Bleiken, auch ein dritter jüngerer Bruder, in bestem Rufe steht. 
Ferner Graf Traugott Baudissin; auch sind mir noch die Hardesvögte Mathisen, 
Fischer, Bendson und Tiedemann genannt worden. 
Besonders angenehm würde es mir sein, wenn Ew. pp. für den Baron Hugo von 
Plessen eine seinen Wünschen entsprechende Verwendung finden könnten.⁹ Er soll, 
wenn auch vielleicht keine ausgezeichnete, doch eine brauchbare und sehr ehrenwerte Per- 
sönlichkeit sein, namentlich aber ist er ein Bruder des, wie ich voraussetze, Ew. pp. auch 
persönlich bekannten Freiherrn von Scheel-Plesssen und eine besondere Rücksicht daher 
schon um deswillen eine Pflicht der Königlichen Regierung. Der Freiherr von Scheel- 
Plessen ist, wie Ew. pp. wissen, derjenige, welcher zuerst und am offensten und entschiedensten 
sich für Preußen erklärt hat und in diesem Sinne unausgesetzt tätig gewesen ist. Die großen 
5 Der Satz und der Schluß des vorgängigen von den Worten „wir haben aber für jetzt ...“ an 
eigenhändig von Bismarck. In den folgenden, hier ausgelassenen Sätzen nennt Bismarck eine Anzahl von 
Persönlichkeiten, die unter allen Umständen von einer Verwendung im Königlichen Dienst ausgeschlossen blei- 
ben müßten. Von der Wiedergabe dieser Sätze, die eine z. T. recht scharfe Charakteristik der fraglichen 
Persönlichkeiten enthalten, ist aus Gründen des Taktes abgesehen. 
6 Der Schluß des Satzes von den Worten an: „gleich viel ob mit Recht ..." eigenhändiger Zusatz 
Bismarcks. 
7 Anfang September hatten über 2000 dänische Nordschleswiger bei einem Besuch in Kopenhagen ein 
Verbrüderungsfest mit den Dänen gefeiert. 
8 Der Satz eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
9 Durch Kabinettsordre vom 15. September wurde Baron Hugo von Scheel-Plessen zum Amtmann 
von Gottorf und Hütten ernannt.
        <pb n="309" />
        Verwendung preußischer Beamter in Schleswig. Belgische Besorgnisse. 295 
Dienste, welche er mit aufopfernder und uneigennütziger Hingebung bei den Verhandlungen 
über den Wiener Frieden geleistet hat, geben ihm einen Anspruch auf unsere Dankbarkeit; 
seine große Kenntnis des Landes, seine hervorragende und selbst bei politischen Gegnern 
geachtete Persönlichkeit, sein staatsmännischer Blick und seine Erfahrung haben mich leb- 
haft bedauern lassen, daß bei der Einrichtung des Zivilkommissariats für die beiden Herzog- 
tümer die Bedenken Seiner Majestät des Königs es unmöglich machten, ihn bei dieser 
höchsten Behörde mit eintreten zu lassen. Gegenwärtig ist für eine direkte Verwendung in 
der Administration seine Stellung eine zu hohe; ich darf aber wohl voraussetzen, daß 
Ew. pp. persönlich mit ihm in Verbindung treten und bleiben und sich der Erfahrungen und 
der umfassenden Kenntnisse dieses Mannes, seines Rates und, wo es sein kann, seiner Mit- 
wirkung bedienen werden. Ich habe ihn bisher in allen Phasen der Schleswig-Holsteinschen 
Frage als einen zuverlässigen und treuen Anhänger Preußens u[nd] sein Urtheil über 
Menschen u[nd] Maßregeln als ein kluges u[nd] sicheres¹⁰ bewährt gefunden. 
Wo die im Herzogtum selbst vorhandenen Kräfte nicht ausreichen, erscheint es besser, 
geradezu bewährte Beamte aus Preußen, bei denen sich die Fähigkeit eines Eingehens in die 
eigentümlichen Verhältnisse voraussetzen läßt, heranzuziehen, als sich auf unzuverlässige 
oder im Lande wenig beliebte Persönlichkeiten zu stützen. Nach den mir gegenüber ge- 
machten Äußerungen habe ich in der Tat Ursache anzunehmen, daß preußische Beamte 
weniger Anstoß erregen würden als eingeborene, aber durch ihre Antezedentien kompro- 
mittierte Namen der dänischen oder der Augustenburgischen Partei. 
Ew. pp. brauche ich nicht erst auf den ganz vertraulichen und persönlichen Charakter 
dieser Mitteilung aufmerksam zu machen. Sie werden bald selbst in der Lage sein, auch die 
verschiedenen Persönlichkeiten, wie die Parteirichtungen aus eigener Anschauung zu 
beurteilen. Für den gegenwärtigen Augenblick habe ich geglaubt, Ew. pp. diese Notizen 
nicht vorenthalten zu sollen, welche ich in der Hauptsache als aus zuverlässigen Quellen 
stammend und mit den im Laufe der beiden letzten Jahre gewonnenen Anschauungen über- 
einstimmend bezeichnen darf. 
*177. Erlaß an den Gesandten in Brüssel von Balau. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Theremin.) 
Nach einem Immediatberichte des Gesandten in Brüssel von Balau vom 12. September 
hatte der belgische Minister des Auswärtigen Rogier an die kursierenden Gerüchte von einer 
näheren Verständigung zwischen Preußen und Frankreich Besorgnisse wegen einer Bedrohung 
der belgischen Integrität geknüpft.  Balan glaubte diese Besorgnisse auf die Berichte und ander- 
weitige Insinuationen der belgischen  Gesandtschaft in Paris, d. h. auf französische Einflüsterungen, 
zurückführen zu müssen. Das legt den Verdacht nahe, daß die von dem französischen Botschafter 
in Berlin Benedetti am 29. Mai vertraulich gemeldeten angeblichen Äußerungen Bismarcks (Les 
Origines Diplomatiques de la Guerre de 1870—1871 VI, 266 s.), für die sich in den deutschen 
Akten keinerlei Bestätigung findet, von Paris nach Brüssel durchgesicktert sind. 
Berlin, den 15. September 1865. 
Ew. pp. haben in Ihrem Immediatberichte vom 12. d. M. Nr. 61 der Besorgnisse 
Erwähnung getan, welche der Minister Rogier bei seinem Aufenthalte in Ostende dort 
gegen hochgestellte Personen hinsichtlich der Absichten der Königlichen Regierung in Be- 
zug auf die Integrität Belgiens ausgesprochen hat. Von derartigen Absichten ist hier 
niemals die Rede gewesen, und es sind der Königlichen Regierung auch keine darauf be- 
10 Die Worte: ,,u[nd] sein Urtheil ..." eigenhändiger Zusatz Bismarcks. Auch im folgenden noch eine Reihe kleinerer Korrekturen von seiner Hand.
        <pb n="310" />
        296 Abfertigung Rogiers. Angriff der „Constitutionellen Zeitung“. 
güglichen Mitteilungen zugegangen. Seine Majestät wollen daher, daß Ew. pp. sich dort in 
diesem Sinne aussprechen, und ich ersuche demgemäß Ew. pp. ergebenst, die erste sich dar- 
bietende Gelegenheit zu benutzen, um diesen allerhöchsten Intentionen dem Minister Rogier 
gegenüber Folge zu geben. 
Vertrauliche Nachschrift. 
Das von Ew. pp. über die Äußerungen des Herrn Rogier in Ostende Gemeldete er- 
hielt soeben noch durch eine mir vertraulich zugegangene Privatmitteilung eine Ergänzung. 
Ew. pp. hat Herr Rogier auch von wegwerfenden Äußerungen gesprochen, die ich über 
Belgien gemacht haben sollte in dem Sinne, daß Preußen, wenn es zur Erwerbung der 
Herzogtümer — Frankreich gegenüber — nötig wäre, sich für die Erhaltung Belgiens nicht 
interessieren würde. Dies stimmt ganz mit dem, was Ew. pp. über die Befürchtungen des 
Herrn Rogier berichten, überein, bringt aber das Neue, daß diese Befürchtungen aus- 
drücklich auf Äußerungen zurückgeführt werden, die ich selbst gemacht haben soll. 
Ich kann nicht umhin zu bemerken, daß ich Herrn Rogier mehr Umsicht und Urteil bei 
Aufnahme dieser ihm angeblich durch dritte und vierte Hand zugegangenen Nachricht zuge- 
traut hätte. Ich habe zu lange fast ausschließlich mit großen politischen Geschäften zu tun 
gehabt, um eine Sprache, wie die mir angesonnene in Betreff fremder Regirungen zu 
führen, auch in Betreff solcher, deren Presse gleich der Belgischen sich ein Gewerbe daraus 
macht, Preußen nicht nur prinzipiell zu bekämpfen, sondern jeden Anlaß, wie neuerdings 
— Gastein-Ott¹ — zu gehässigen Entstellungen u[nd] Angriffen gegen uns zu benutzen. Eine 
besondere Sympathie für Belgien vermögen uns diese Erscheinungen allerdings nicht ein- 
zuflößen.² 
*178. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
 Am 2. September hatte die Dresdener „Constitutionelle Zeitung“ einen Aufruf des am 3. in 
Leipzig zusammengetretenen „Sechsunddreißiger Ausschusses“ des Abgeordnetentages veröffent- 
licht, der unter den schwersten Invektiven gegen die Regierungen Preußens und Österreichs wegen 
der Gasteiner Übereinkunft zu einer neuen Tagung des Abgeordnetentages zum 1. Oktober, und 
zwar in Frankfurt a. M. einlud. Bismarck, der schon bei den Zusammenkünften in Salzburg 
und Ischl gelegentlich der Ratisizierung der Gasteiner Konvention sich mit dem Grafen Mensdorff 
und dem Minister ohne Portefeuille Graf Moritz Eszterhazy über die Notwendigkeit verständigt 
hatte, die konservative Solidarität beider deutschen Mächte gegenüber revolutionären und 
demokratischen Bestrebungen nachdrücklich zur Geltung zu bringen, ergriff sofort die Gelegenheit, 
um ein gemeinsames Vorgehen beider Regierungen in die Wege zu leiten. 
Vertraulich. Berlin, den 15. September 1865. 
Ew. pp. finden in der Anlage einen Artikel der in Dresden unter den Augen des König- 
lich Sächsischen Gouvernements erscheinenden „Constitutionellen Zeitung“ (Nr. 209, vom 
Sonnabend, den 9. Septmber), welcher von den schamlosesten Angriffen auf die beiden 
deutschen Großmächte wimmelt, dieselben als Usurpatoren in den Herzogtümern bezeichnet 
und dem beabsichtigten Abgeordnetentage in Frankfurt am Main, aus dessen Anlaß der 
Artikel geschrieben ist, eine revolutionäre Haltung empfiehlt.  
 
1 Bei der in Bonn spielenden Affäre Ott, die in der belgischen Presse unliebsame Kommentare hervor- 
gerufen hatte, handelte es sich um die bei einer Rauferei zwischen Studenten und Arbeitern erfolgte tödliche 
Verwundung eines Kochs Ott durch den Einjährig-Freiwilligen Graf Eulenburg. 
2 Von den Worten „in Betreff fremder Regirungen“ des vorletzten Satzes an bis um Schluß 
eigenhändig von Bismarck.
        <pb n="311" />
        Beschwerde in Wien über Presseausschreitungen. 297 
Diese nicht vereinzelt dastehenden Ausschreitungen der Presse, welchen vermutlich der 
Geist des Abgeordnetentages entsprechen wird, scheinen mir die Aufmerksamkeit der beiden 
deutschen Großmächte, gegen welche dieselben gleichmäßig gerichtet sind, zu fordern und 
auch auf ein gemeinsames Auftreten derselben dagegen hinzuweisen. Es scheint mir nicht 
wohlgetan, wenn dieselben solche Angriffe und die direkte Aufforderung zu revolutionärem 
Gebaren ruhig hinnehmen; es würde dies als eine Schwäche gegenüber der öffentlichen 
Meinung und dem in einem großen Teile der Mittelstaaten sich kundgebenden und leider 
von den Regierungen derselben tolerierten revolutionärem Geiste ausgelegt werden. Jede 
Äußerung des ernsten Willens und der Macht von seiten der beiden Großmächte, wenn 
sie gemeinsam erfolgt, wird dagegen ihre Wirkung nicht verfehlen und wesentlich dazu bei- 
tragen, ihre Stellung in Deutschland selbst wie dem Auslande gegenüber zu stärken. 
Ich würde es daher für sehr angemessen halten, wenn die beiden Mächte Preußen und 
Österreich von dem nach Frankfurt ausgeschriebenen Abgeordnetentage und der Behandlung 
desselben in der Presse Gelegenheit nehmen, eine ernste Mahnung gemeinsam an die be- 
treffenden Regierungen zu richten. 
Es würde dies zunächst an die Königlich Sächsische Regierung zu geschehen haben, 
unter deren Schutz dieser alles Frühere überbietende Angriff gegen beide Mächte er- 
schienen ist. Sie würden die sichere Erwartung aussprechen, daß die Königlich Sächsische 
Regierung ein solches Treiben nicht ferner dulden, sondern Mittel finden werde, demselben 
entgegenzutreten, da es mit der Würde der beiden Mächte nicht vereinbar sei und zugleich 
eine schwere Schädigung des monarchischen Prinzips enthalte, wenn sie sich solche 
Schmähungen in der Presse eines verbündeten Staates gefallen lassen wollten. Ich glaube 
die Hoffnung hegen zu dürfen, daß Seine Majestät der König von Sachsen, wenn seine 
Aufmerksamkeit ernstlich auf dieses Treiben gelenkt würde, sich der Erkenntnis von der 
Gefährlichkeit und Unzulässigkeit desselben nicht verschließen könnte. 
Eine ernstere Sprache würde in Frankfurt zu führen und von dem Senat, welcher der- 
gleichen energischen Einwirkungen nicht unzugänglich sein dürfte, zu verlangen sein, daß er 
das Zusammentreten des Abgeordnetentages in Frankfurt nicht gestatte. Die revolutio- 
näre Tendenz desselben liege klar zu Tage, und wenn die Stadt Frankfurt sich zum Schau- 
platz von Demonstrationen und selbst von Agitationen hergebe, welche bestimmte praktische 
und revolutionäre Zwecke in ausgesprochenem Kampf gegen die beiden deutschen Mächte 
verfolgten, so würden die letzteren in den Fall kommen, die Polizei innerhalb der Stadt, 
welche der Sitz des Bundestages sei, selbst in die Hand nehmen zu müssen. 
Eine solche Sprache würde meines Erachtens ihren Eindruck nicht verfehlen und der 
Stellung der beiden Mächte in Deutschland entsprechen. 
Leider müssen wir besorgen, daß auch eine vertrauliche Eröffnung, die wir in diesem 
Sinne an das K[ai]s[erliche] Cab[inet] machten, bevor wir des Eirnverständnisses des- 
selben sicher wären, in der Presse transpiriren u[nd] ihre öffentliche Besprechung in uner- 
wünschter Weise auf die dortigen Entschließungen zurückwirken könnte,¹ und ich begreife 
die Schwierigkeiten, welche im gegenwärtigen Augenblick der Abwesenheit des Grafen 
von Mensdorff die Berührung solcher Gegenstände in dem Ministerium der auswärtigen 
Angelegenheiten in Wien für Ew. pp. haben wird, und kann auch meinerseits nach dem, 
was mir über die in demselben gerade jetzt tätigen Persönlichkeiten, namentlich über den 
1 Der Eingang des Absatzes eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="312" />
        298 Bismarck läßt in Florenz den provisorischen Charakter der Gasteiner Konvention betonen. 
aus Frankfurt zur Vertretung des Geheimrats von Biegeleben dahin berufenen Ministerial- 
rat Braun bekannt ist, nur große Vorsicht empfehlen. Es würde mir daher besonders an- 
genehm sein, wenn Ew. pp. Gelegenheit fänden, den Inhalt dieses Erlasses mit dem Minister 
ohne Portefeuille Grafen Moritz Eszterhazy vertraulich zu besprechen, von welchem ich, 
auch nach meinen Unterredungen mit ihm in Ischl, eine klare Auffassung dieser Verhältnisse 
zu erwarten berechtigt bin. 
Einer gefälligen Äußerung über das Ergebnis Ihrer Besprechungen sehe ich mit 
Interesse entgegen. 
*179. Erlaß an den Geschäftsträger in Florenz von Bunsen. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Vertraulich. Berlin, den 16. September 1865. 
Mit dem 15. d. M. ist die von den beiden Monarchen von Preußen und Österreich in 
Salzburg sanktionierte Übereinkunft von Gastein in betreff der Elbherzogtümer zur faktischen 
Ausführung gelangt, und es liegt mir daran, in diesem Augenblick gegenüber den mannig- 
fachen falschen Auffassungen, welche sich geltend gemacht haben, den wahren Charakter 
derselben zu konstatieren und die dadurch hervorgerufene Situation zu bezeichnen. 
Die Konvention vom 14. resp. 20. August enthält nur eine  Stipulation von definitiver 
Natur: die Abtretung gegen Geldentschädigung der Rechte Seiner Majestät des Kaisers 
von Österreich an dem Herzogtum Lauenburg, deren volle Wirkung durch die am 15. d. M. 
erfolgte Besitzergreifung Seiner Majestät des Königs unseres allergnädigsten Herrn ein- 
getreten ist. 
In allen anderen Beziehungen trägt die Abmachung einen rein provisorischen Cha- 
rakter und ist nur dazu bestimmt, die Ausübung der von den beiden deutschen Mächten in 
dem Wiener Frieden vom 30. Oktober v. J. überkommenen Rechte an den Herzogtümern 
Schleswig und Holstein bis dahin zu regeln, wo eine definitive Verfügung über dieselben 
möglich sein werde. 
Ew. pp. werden sich aus meinen früheren Mitteilungen an die Königliche Gesandtschaft 
erinnern, daß die Entscheidung über das definitive Schicksal der Herzogtümer seit dem 
Ende des vorigen Jahres den Gegenstand von Verhandlungen zwischen Preußen und 
Österreich gebildet und daß die Königliche Regierung unter dem 22. Februar d. J. die 
Bedingungen formuliert hat, unter welchen sie ohne Benachteiligung der Interessen 
Preußens, Deutschlands und der Herzogtümer selbst in die von Österreich befürwortete 
Verfügung über ihre Rechte zu Gunsten eines Dritten und in die Bildung eines neuen 
Staates im Norden Deutschlands willigen könne. Die Kaiserlich Österreichische Regierung 
hat auf diese Forderungen nicht eingehen zu können geglaubt, und die Folge davon ist eine 
Verlängerung des Provisoriums gewesen, welche an sich keinen Bedenken unterlegen haben 
würde, wenn nicht durch die Art, wie dasselbe sich gestaltet, und durch eine unter der 
Konnivenz der Kaiserlich Österreichischen Regierung in den Herzogtümern geübte Partei- 
agitation daselbst Zustände hervorgerufen worden wären, deren Fortdauer mit der Autorität 
und der Würde Seiner Majestät des Königs als Mitbesitzers der Herzogtümer unver- 
träglich war. 
Seine Majestät der König waren daher entschlossen, wenn Österreich der Erfüllung 
seiner gerechten, auf die Beseitigung dieser Zustände gerichteten Forderungen sich versagte,
        <pb n="313" />
        Möglichkeit neuer Komplikationen mit Österreich. 299 
denselben durch einseitige in seiner Macht liegende und in seinem souveränen Recht an den 
Herzogtümern begründete Maßregeln ein Ende zu machen, mußten aber darauf vor- 
bereitet sein, daß das Wiener Kabinett ein derartiges einseitiges, wenn auch berechtigtes 
Vorgehen nicht ruhig hinnehmen, daß dadurch jede Aussicht auf eine künftige Verständigung 
über das Definitivum abgeschnitten und ein Bruch mit Österreich mit allen seinen weit- 
greifenden Folgen herbeigeführt werde. 
In diesem Stadium der Frage, welches den Krieg in Aussicht stellte, wurde die König- 
liche Gesandtschaft beauftragt, sich über die Stellung zu vergewissern, welche Italien einem 
solchen Konflikt gegenüber einnehmen werde. 
Die nächste Gefahr für den Frieden ist durch die Gasteiner Übereinkunft beseitigt 
worden. Der Zweck und der wahrscheinliche Erfolg derselben ist die Hebung der Anstöße, 
welche zu einem unmittelbaren Konflikt aus Anlaß des für uns unerträglich gewordenen 
Provisoriums führen konnten. Sobald Oestreich zur Erreichung dieses Zweckes u[nd] zur 
Befriedigung der nächsten Forderungen Preußens bereitwillig die Hand bot, war es für 
uns nicht thunlich, eine kriegerische Entwicklung der Krisis dennoch zu erzwingen, wenn 
wir nicht vor dem Forum Europas in der Rolle willkührlicher Störer des Friedens erscheinen 
wollten.¹ 
Die Schleswig-Holsteinsche Frage selbst ist aber dadurch weder als gelöst noch als ihrer 
ernsten Bedeutung entkleidet zu betrachten. Die Entscheidung darüber ist nicht erfolgt, 
sondern nur hinausgeschoben. Die Gerüchte, welche über angebliche geheime Artikel 
oder über anderweite, neben der Gasteiner Konvention liegende Verabredungen über 
die Schleswig-Holsteinsche oder über andere Fragen verbreitet worden sind, entbehren 
aller und jeder Begründung. Beide Regierungen sind sich vollkommen bewußt geblieben, 
daß die Verständigung im gegenwärtigen Augenblick sich nur auf die brennende Frage der 
Gestaltung des Provisoriums beziehen könne. Erst der Erfolg kann lehren, ob auch dieser 
Zweck vollständig erreicht worden ist; und auch bei der stattgefundenen geographischen 
Trennung in der Ausübung der gemeinsamen Rechte, welche allerdings geeigneter als das 
frühere Verhältnis ist, Anstöße zu vermeiden, wird es fortdauernd von dem Verhalten 
Österreichs abhängen, ob die beiden getrennten Verwaltungen sich in einer befriedigenden 
Weise gestalten. Wir verhehlen uns die Möglichkeit nicht, daß auch jetzt noch von neuem 
unerwartete Anlässe zu Komplikationen eintreten können, welche die Beziehungen der 
beiden Mächte gefährden. 
Was aber die schließliche definitive Lösung der Frage betrifft, so hat Preußen seine 
Forderungen und Bedingungen nicht zurückgezogen  und kann es nicht, weil sie in der Natur 
der Verhältnisse und in politischen Notwendigkeiten begründet sind, welche keine preußische 
Regierung vernachlässigen darf. Die Ansprüche, welche Preußen durch seine im Kriege 
gebrachten Opfer erworben hat, und welche im ganzen Lande auf das lebbafteste empfunden 
werden; die Gefahren für die Sicherheit Preußens und Deutschlands, welche ein neuer 
unabhängiger, macht- und schutzloser Staat ohne den engsten Anschluß an Preußen dar- 
bieten würde; die ganze Stellung Preußens in Deutschland und gegenüber dem Auslande 
machen es zu einer gebieterischen Pflicht, jene Forderungen in allen wesentlichen Stücken 
festzuhalten. 
1 Der letzte Satz eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="314" />
        300 Das französische Zirkular vom 29. August. 
Auf der anderen Seite hat die Kaiserlich Österreichische Regierung bisher keine 
Neigung gezeigt, diesen Verhältnissen und Ansprüchen gerecht zu werden und auf die Forde- 
rungen Preußens in genügendem Maße einzugehen. 
Die Situation hat sich demnach in Bezug auf das Definitivum in keinem wesentlichen 
Punkte geändert. Die Ziele der Königlichen Regierung sind dieselben geblieben. Sie hat 
es offen ausgesprochen, daß die Annexion der Herzogtümer an Preußen ihr als die beste 
Lösung erscheinen würde, daß sie aber auch in der Annahme ihrer Februar-Forderungen 
eine befriedigende Lösung erblicken könne, jedenfalls aber eine in entgegengesetztem Sinne 
beabsichtigte Lösung nicht zulassen werde. 
Unter diesen Umständen werden Ew. pp. leicht begreifen, von welcher ernsten Wichtig- 
keit unsere Beziehungen zu dem Königreich Italien auch ferner bleiben. In unserem freund- 
lichen Verhältnis zu demselben, dessen Intimität durch die Verhandlungen der letzten 
Monate wesentlich gefördert worden,² ist durch die erreichte Verständigung mit Österreich 
keine Veränderung eingetreten, und wir müssen dringend wünschen, daß auch in Florenz 
keine Erkaltung in dieser Hinsicht empfunden werden möge. Es wird von wesentlichem Ein- 
fluß auf unsere Politik und unsere ganze Haltung in der Schleswig-Holsteinschen Frage 
sowohl wie im allgemeinen sein, daß wir mit Sicherheit wissen, was wir von Italien bei 
dem Eintritt neuer Verwicklungen zu erwarten haben, und wir legen den größten Wert 
darauf, daß die Dispositionen, welche die Königlich Italienische Regierung in dieser Be- 
ziehung gezeigt hat, sich nicht zu unserem Nachteil verändern. Ew. pp. ersuche ich daher 
ergebenst, Ihre Beziehungen zu derselben in diesem Sinne zu pflegen und mich zugleich von 
Ihren eigenen Wahrnehmungen in Kenntnis zu setzen. - 
Über die gegenwärtige Situation und die Stellung der Königlichen Regierung wollen 
Ew. pp. sich nach Maßgabe des gegenwärtigen Erlasses, jedoch ohne Mitteilung desselben, 
gegen den Königlich Italienischen Herrn Minister aussprechen. 
*180. Telegramm an den Botschafter in Paris 
Grafen von der Goltz, z. Zt. in Biarritz. 
[Eigenhändiges Konzept.]¹ 
Am 29. August hatte der französische Außenminister Drouyn de Lhuys ein Rundschreiben 
an die französischen Missionen gerichtet (siehe dessen Text in: Les Origines Diplomatiques de la 
Guerre de 1870—1871 VI, 453  s.), das eine schneidende Kritik an der Gasteiner Konvention 
übte. Es fand bald ein Gegenstück in einer ähnlichen Zirkulardepesche. Lord John Russells vom 
14. September. Beide gelangten rasch in die Presse. Auf König Wilhelm machte vor allem 
das schroffe Vorgehen des franzölischen Ministers einen tiefen Eindrucke, so daß er drauf und 
dran war, eine seit Gastein geplante Reise Bismarcks nach Biarritz, wo Napoleon III. weilte, 
zu untersagen. Auf Befehl des Königs entwarf Bismarck am 21. in Merseburg, wo er mit dem 
Monarchen im Manöver weilte, eine ungemein scharfe Instruktion für die Presse (vgl. 
R. v. Keudell, Fürst und Fürstin Bismarck, S. 225 ff.). An dem gleichen Tage richtete er an den 
Grafen Gotz, der den Kaiser Napoleon nach Biarritz begleitet hatte, das nachstehende Tele- 
gramm, das das Vorrgehen Drouyn de Lhuys' rundweg als einen „groben Fehler der 
 
französischen  Politik" bezeichnete. 
Merseburg, den 21. September 1865. 
Die scharfe Sprache des Drouynschen Circulars, die scheinbar verabredete Ueberein- 
stimmung mit dem Russels, haben auf den König, der an die Echtheit lange nicht glaubte, 
2 Der Relativsatz eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
180 1 Das Telegramm hat Bismarck in Form einer Randbemerkung an den Bericht des Grafen v. d. Goltz 
Nr. 4, Biarritz, den 18. September [pr. 21. September] geschrieben.
        <pb n="315" />
        Abgeordnetentag in Frankfurt a. M. 301 
und auf die öffentliche Meinung bei uns einen sehr übeln Eindruck gemacht u[nd] werden 
auf unsre Gesammtpolitik zurückwirken, falls der Eindruck bleibt. Der König hat einst- 
weilen befohlen, auf analogem Wege in demselben Tone zu antworten. Verabredung 
darüber mit Oestreich habe ich verhütet. Von Dresden aus wird das Circular Beust als 
Urheber zugeschrieben. Von Hanover wird berichtet, daß es dort mitgetheilt und scharf 
abgewiesen sei. Ich sehe es als einen großen Fehler der französischen Politik an, weil 
eine so plumpe, unwahre u[nd] feindselige Sprache ohne Nutzen das Vertrauen nimmt. 
*181. Telegramm an das Ministerium der auswärtigen 
Angelegenheiten. 
[Kanzleikonzept.] 
Nach einem Telegramm Freiherrn von Werthers vom 22. September war man in Wien zu 
einem Zusammengehen mit Preußen bezüglich des Abgeordnetentages in Frankfurt (vgl. die Vor- 
bemerkung zu Nr. 178) bereit, glaubte indessen, daß dieser aus Mangel an Teilnahme nicht 
zustande kommen würde. 
Merseburg, den 23. September 1865. 
An Freiherrn von Werther: Falls man in Wien bestimmte Anhaltspunkte zu der An- 
nahme hat, daß der Abgeordnetentag in Frankfurt gar nicht oder unter sehr geringer 
Beteiligung stattfinden wird, halte ich für empfehlenswert, den beabsichtigten gemein- 
schaftlichen Schritt, mit dessen gewünschter Form ich einverstanden bin, aufzuschieben, bis 
der Abgeordnetentag vorüber ist, nicht aber aufzugeben, da unser Vorgehen sich gegen die 
Gesamthaltung der Frankfurter Regierung in Bezug auf die Demokratie richten würde. 
*182. Telegramm an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Eigenhändiges Konzept.] 
Berlin, den 24. September 1865. 
Hier vorgefundene Polizei-Nachrichten bestätigen dortige Ansicht, daß Abgeordneten- 
tag in Frankfurt ohne unser Zuthun mißlingen werde. Ich schlage deshalb aus Utilitäts- 
gründen Aufschub unsrer Frankfurter Schritte bis nach dem voraussichtlichen fiasco der 
Abgeordneten vor. Sollte aber das Kais[erliche] Cabinet auf Beschleunigung bestehn, 
so werden wir mit ihm gehn. 
*183. Telegramm an den Botschafter in Paris 
Grafen von der Goltz, z. Zt. in Biarritz. 
[Eigenhändiges Konzept.] 
Berlin, den 25. September 1865. 
Der König wünscht, daß ich weitre Entwicklung in Betreff des Drouyn'schen Circulars¹ 
abwarte, bevor zweifellos bekannt wird, daß ich nach Biarits gehe. Ew. pp. bitte ich daher 
ohne Nennung meines Namens mir für etwa 3. October, wo möglich Seeseite in Haus 
Gardère Wohnung zu nehmen. Da Frau u[nd] Tochter mit, ist Salon u[nd] 2 Schlafzimmer 
Bedürfniß. Ihre zum 28. angemeldete Mittheilung wird hoffentlich die Bedenken S[eine]r 
Maj[estät] erledigen. Wie lange bleibt der Kaiser noch dort? 
1 Vgl. Nr. 180.
        <pb n="316" />
        302 Napoleon bedauert das Zirkular v. 29. August. Bismarcks Reise nach Biarritz. 
*184. Telegramm an den Botschafter in Paris 
Grafen von der Goltz, z. Zt. in Biarritz. 
[Eigenhändiges Konzept.] 
Am Abend des 28. September traf aus Biarritz ein französisch geschriebener Immediatbericht 
des Grafen von der Goltz vom 23. in Berlin ein, nach dem Kaiser Napoleon das Rundschreiben 
Drouyn de Lhuys' vom 29. August tief bedauerte und sich sehr beflissen zeigte, den dadurch 
hervorgerufenen Eindruck zu mildern. Einen Vorschlag des Grafen Goltz, daß die Wirkung des 
ersten Zirkulars durch ein zweites, erläuterndes abgeschwächt werden möge, fand beim Kaiser 
eine günstige Aufnahme, und der Botschafter, der sich in seinem Streben, den Zwischenfall 
möglichst rasch aus der Welt zu schaffen, zu einem festen Auftreten gegenüber dem Kaiser nicht 
aufzuraffen vermochte, glaubte, den baldigen Erlaß eines solchen zweiten Rundschreibens in 
sichere Aussicht stellen zu können. Tatsächlich ist ein solches zweites Zirkular nicht erfolgt; Drouyn 
de Lhuys beschränkte sich darauf, dem französischen Geschäftsträger in Berlin am 23. September 
ein Telegramm mit der Weisung, es Bismarck vorzulesen (siehe den Text in: Les Origines 
Diplomatiques de la Guerre de 1870—1871 VII, 80) zu übersenden. Die Vorlesung des Tele- 
gramms, das sich in dem Original als eine Rechtfertigung des Zirkulars vom 29. August darstellt 
und nur zum Schluß der Hoffnung Ausdruck gab, daß die künftige Regelung der Schleswig- 
Holsteinschen Frage eine Gelegenheit bieten würde, um das französisch-preußische Verhältnis noch 
enger zu gestalten, erfolgte zudem in sehr abgeschwächter Fassung. 
Berlin, den 29. September 1865. 
Expedition Kusserow gestern Abend erhalten. Daß zweites Circular Ihrem Vorschlage 
gemäß ergangen, ist bisher nicht zu ersehn. „Patrie“ bestreitet es. Französ[ischer] Ge- 
schäftsträger hat mir Telegramm an ihn mitgetheilt, welches den Sinn des ersten Circulars 
wiederholt, am Schlusse aber für das Definitivum engeres Bündniß mit Preußen als 
möglich hinstellt. Veröffentlichung scheint nicht beabsichtigt, Mittheilung an andre Höfe 
schwerlich. Oeffentliche Verletzung, heimliche u[nd] unvollkommne Ausgleichung. Weitres 
Drängen auf Genugthuung halte ich aber schädlich; lassen wir die Sache fallen. Drouyn de 
Lhuys auf Durchreise zu besuchen, scheint mir kaum thunlich. Ich reise morgen, hoffe am 3. 
in Biarrits zu sein. 
*185. Immediatschreiben. 
[Eigenhändig.] 
Ein Immediatschreiben Bismarcks vom 30. September, das im Eingang den Goltzschen Immediatbericht vom 23. (vgl. die Vorbemerkung zu 184) berührt, behandelt in der Hauptsache, anknüpfend an eine nicht bei den Akten befindliche Marginalverfügung des Königs, die großen und langwierigen Schwierigkeiten, die nach dem Tode des Erzbischofs von Köln Joh. v. Geißel (8. September 1864) in der Neubesetzung des erzbischöflichen Stuhles eingetreten waren. Von den fünf Kandidaten, die das Domkapitel von Köln zu Ausgang des Jahres 1864 vorgeschlagen hatte, hatte keiner die Zustimmung der preußischen Staatsregierung finden können. Nach vergeblichen Verhandlungen zwischen der Regierung und der Kyrie einigte sich am 29. August 1865 das Domkapitel über eine neue Vorschlagsliste (Bischof Freiherr v. Ketteler, Mainz; Bischof Melchers, Osnabrück; Professor Hettinger, Würzburg; Abt Haneberg, München; Weihbischof Baudry, Köln). Diesmal begnügte sich die Regierung, drei der Kandidaten, nämlich Ketteler, Hettinger und Baudry als personae minus gratae zu bezeichnen, so daß dem Kapitel nur zwei Kandidaten zur Auswahl verblieben, wogegen es neuen Einspruch erhob. Bismarck, der sich schon am 26. November 1863 gegenüber seinem Freunde, von Kleist-Retzow, zu der Auffassung bekannt hatte, daß bei dem gespannten Verhältnis zwischen den Würdenträgern der katholischen Kirche und den höchsten Staatsbeamten der Rheinprovinz ein nicht geringer Teil der Schuld auf die letzteren, insbesondere den den Oberpräsidenten beherrschenden Regierungspräsidenten v. Moeller entfalle (Bismarcks Briefwechsel mit Kleist-Reßow, ed. v. Petersdorff, S. 67 ff.), stellte sich auch jetzt auf den Standpunkt, daß das Verfahren der Regierung gegen die katholische Kirche bei aller Festigkeit und Entschiedenheit in Wahrung eigenen Rechts doch einen Charakter von Wohlwollen und Freundlichkeit tragen müsse. So bat er den König, nicht einseitig nach den Berichten des Oberpräsidenten von Pommer-Esche und dessen Beratern zu entscheiden. 
Eurer Majestät Berlin, den 30. September 1865. 
beehre ich mich durch den Feldjäger die gestern und heut eingegangenen Depeschen allerunter- 
thänigst vorzulegen. Der französische Immediatbericht des Grafen Goltz macht mir den
        <pb n="317" />
        Die Besetzung des Kölner Erzbistums. 303 
Eindruck, als habe er an manchen von mir angezeichneten Stellen zu sehr die Haltung ge- 
nommen, als ob wir etwas wieder gut zu machen, aufzuklären oder für die Zukunft zu 
versprechen hätten. Als das „zweite“ Circular, welches Drouyn de Lhuys hat erlassen 
sollen, bezeichnet letztrer das Eurer Majestät bekannte Telegramm, welches mit der Aussicht 
auf intimere Beziehungen zu Preußen bei Gelegenheit der definitiven Regelung der 
Herzogthümerfrage schließt. Es war dieses aber kein Circular, sondern eine Mittheilung 
an uns allein. Meines ehrfurchtsvollen Dafürhaltens wäre aber diese Nüance nicht weiter 
zu verfolgenden [sic], sondern dem fliehenden Gegner die selbstgewählte Brücke zu lassen, 
da sein Sturz doch jetzt nicht zu erreichen sein wird, die Aussprache des Kaisers Napoleon 
aber sehr zufriedenstellend und ein vollständiges désaveu des Ministers ist. 
Eurer Majestät Marginal-Befehl die Cölner Frage betreffend habe ich so eben erhalten, 
und das Staatsministerium zu heut Mittag zusammenberufen, um die Frage zu berathen. 
Eurer Majestät Regirung ist nicht in der Lage, über die Bischofswahl zu verfügen, wir 
können nur mit der katholischen Kirche wie mit einer fremden Macht unterhandeln und zu 
einem Compromiß gelangen. Bis dieß geschieht, bleibt Baudry, unser entschiedenster Gegner, 
thatsächlich Erzbischof, und wir können nicht hindern, daß er es bis zu seinem Tode bleibt, 
wenn nicht vorher eine Verständigung erreicht wird. Daß die Sache keine Fortschritte 
macht, ist nicht bloß der Zähigkeit der Kirche, sondern ebenso sehr der Unbeholfenheit und 
Chararterschwäche des Ober-Präsidenten von Pommeresche zuzuschreiben, der sich dabei 
als Instrument andrer, der Regirung Eurer Majestät principiell feindlicher Einflüsse 
benutzen läßt und durch eckige und schroffe Manieren die Geistlichkeit verletzt. Es dürfte 
meines ehrfurchtsvollen Dafürhalten[s] nicht rathsam sein, in Betreff der Beziehungen des 
Staates zur katholischen Kirche und zu den 7 Millionen katholischer Unterthanen Eurer 
Majestät die Meinung derjenigen Beamten vorwalten zu lassen, deren Feindschaft gegen 
die katholische und kaum minder gegen die eigne Kirche der Bevölkerung der 
Rheinprovinz bekannt ist, und die nur diesem einen Antriebe in der Sache folgen, 
ohne irgend welche Verantwortung in Betreff der Ergebnisse zu tragen, welche die Be- 
folgung ihrer Rathschläge für die gesammten Staatsverhältnisse und für die Zukunft der 
Regirung Eurer Majestät haben könnten. Die Rheinländer sind in ihrer Gesammt- 
heit nicht minder treue Unterthanen Eurer Majestät als die Bewohner andrer Pro- 
vinzen; sie interessiren sich sogar weniger für den Verfassungsstreit, denn es haben dort 
nur 11 Procent der Bevölkerung an den Landtagswahlen theilgenommen, im Durch- 
schnitt der andern Provinzen aber 30 Procent. Wenn die Regirung Eurer Majestät 
demungeachtet von keinem der mannigfaltigen Lebenselemente dieser bedeutsamen Provinz 
irgend welche Unterstützung erhält, wenn es nicht gelingt, irgend einen Keim conservativer 
Bestrebungen dort zur Entwicklung zu bringen, so erklärt sich dieß leider aus der Thatsache, 
daß die Spitzen der dortigen Regirungsorgane sich der Politik Eurer Majestät nicht mit 
der Entschiedenheit u[nd] Hingebung anschließen, wie dieß jetzt von Seiten fast aller andern 
der Fall ist. Sie suchen am Rhein ihren Stützpunkt in den Theilen der Bevölkerung, 
welche schwer oder garnicht für monarchisches Regiment zu gewinnen sind, und stehn als 
Gegner der großen Mehrheit der Bevölkerung da, welche zu ihrer Kirche sich bekennt, aber 
dabei und deshalb der Obrigkeit zu gehorchen bereit ist; es werden das wesentlich die 
89 Procent sein, welche sich der Landtagswahl enthalten haben. Wenn dazu in Betracht 
gezogen wird, daß der Ober-Präsident und die Präsidenten von Düsseldorf und Trier von 
sachkundiger Stelle zu den weniger begabten Beamten in höheren Stellen gezählt werden, 
und daß der Präsident von Möller, der, selbst andern Einflüssen dienstbar, den Ober-
        <pb n="318" />
        304 Manteuffels Flensburger Ansprache. 
Präsidenten leitet, seine leidenschaftliche Verbitterung gegen Geistliche und Kirche niemals 
verhehlt, so wage ich Eure Majestät ehrfurchtsvoll zu bitten, daß Allerhöchstdieselben den 
von dieser Seite kommenden Bestrebungen keinen Einfluß auf die Entschließungen gestatten 
wollen, welche Eure Majestät in Uebereinstimmung mit Allerhöchstihren Ministern nach 
Erwägung aller in Betracht kommenden Verhältnisse gefaßt und in der Ordre vom 16.¹ 
kundgegeben haben. 
*186. Schrelben an den Gouverneur von Schleswig 
Generalleutnant von Manteuffel. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Bucher.] 
Am 25. September hatte General von Manteuffel in Flensburg eine Ansprache an die 
Beamten gehalten, bei der auch die Frage einer Wiederabtretung der nördlichen schleswigschen 
Distrikte an Dänemark gestreift wurde. Es hieß darin u. a.: „Wer den Gedanken an Landes- 
abtretung hat, versündigt sich an Schleswig-Holstein; er begeht gewissermaßen Landesverrat gegen 
dieses. Mit ihrem Blut haben meines Königs Soldaten Düppel und Alsen erobert, mit ihren 
Armen erbauen sie jetzt dort Festungswerke, von denen aus sie das Land bis zur Königsau be- 
haupten werden, und jede sieben Fuß lange Erde decke ich, bevor sie abgetreten werden, mit 
meinem Leibe." 
Vertraulich. Berlin, den 30. September 18685. 
Die Ansprache, welche Ew. pp. am 25. September in Flensburg an die dortigen Beamten 
gehalten haben, ist durch die öffentlichen Blätter zu meiner Kenntnis gelangt. Ein Teil 
derselben berührt unsere auswärtigen Beziehungen, indem darin die Unmöglichkeit einer 
Rückzession irgendeines Stückes von Nordschleswig an Dänemark mit Bestimmtheit hervor- 
gehoben wird. Der Kaiserlich Französische Geschäftsträger hat nach meiner Rückkehr von 
Lauenburg¹ diesen Umstand bei mir zur Sprache gebracht² und war dazu um so mehr ver- 
anlaßt, als wir Frankreich gegenüber seit fast einem Jahre etwaige Abtretungen solcher 
dänischen Landesteile, welche uns militärisch nicht unentbehrlich wären, und deren Einwohner 
in unzweideutiger Weise und nachhaltig ihren Wunsch, zu Dänemark zu gehören, mani- 
festieren würden, als eine offene, vorkommendenfalls durch Kompensationen zu erledigende 
Frage bezeichnet haben, allerdings ohne jemals ein bestimmtes Versprechen nach dieser 
Richtung hin abzugeben, und mit der Erklärung, daß im gegenwärtigen Augenblicke die 
Lage Preußens und Deutschlands es unmöglich mache, den Wünschen Frankreichs entgegen- 
zukommen. Diese unsere Haltung Frankreich gegenüber war von Seiner Majestät nach 
eingehender Erwägung vorgeschrieben, und die Gesamtlage unserer Politik läßt es nicht 
ratsam erscheinen, dem französischen Gouvernement jede Aussicht nach dieser Richtung hin 
von vornherein abzuschneiden. Ich würde daher auch nicht in der Lage sein, mich über diese 
Angelegenbeit in der gegenwärtigen Konstellation und, solange dieselbe dauert, öffentlich 
auszusprechen. 
Ich habe dem französischen Geschäftsträger gesagt, daß Ew. pp. Ihre eigenen persön- 
lichen Ansichten bei jener Gelegenheit geäußert hätten und dabei meiner Meinung nach 
unter dem erklärlichen Einflusse gehandelt haben würden, welchen das bekannte Zirkular 
des Herrn Drouyn de Lhuys vom 29. August auf die Stimmung der preußischen Politik und 
1 Nicht bei den Akten; auch nicht in der Literatur  nachweisbar. 
186 1 Am 26. hatte König Wilhelm I. in Gegenwart Bismarcks in Ratzeburg die Erbhuldigung der Lauen- 
burgischen Stände entgegengenommen. 
2 Vgl. den Bericht Lefebvre de Béhaines vom 29. September, Les Origines Diplomatiques de la 
Querre de 1870—1871, VII, 96 ss.
        <pb n="319" />
        Zusammenkunft zwischen Manteuffel und Gablenz. 305 
ihrer Organe habe ausüben müssen.³ Er erwiderte mir, daß immerhin die so einschneiden- 
den und öffentlichen Erklärungen Ew. pp. in der französischen Presse einen Widerhall 
finden würden, welcher dem Kaiserlichen Kabinett in den Bestrebungen, der preußischen 
Politik mit Sympathie zu folgen, hinderlich sein werde. 
Ich erlaube mir, Ew. pp. von diesem Schritte der französischen Botschaft in Kenntnis 
zu setzen, um aus demselben ersichtlich zu machen, wie leicht die öffentliche Aussprache eines 
amtlichen Organes der Königlichen Regierung über schwebende politische Fragen uns 
für die Behandlung unserer internationalen Beziehungen Verlegenheiten bereitet. 
*187. Schreiben an den Gouverneur von Schleswig 
Generalleutnant Freiherrn von Manteuffel. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Bucher.] 
Nachdem General Freiherr von Manteuffel als Gouverneur von Schleswig und Feld- 
marschalleutnant Baron von Gablenz als Gouverneur von Holstein am 15. September ihre 
Antrittsproklamation erlassen hatten, ergab sich für beide die Notwendigkeit, sich über eine Reihe 
von Fragen, u. a. über die gemeinsame Besatzung Rendsburgs, über die Preußen zustehende 
Benutzung gewisser Telegraphenlinien im Holsteinschen, über die Teilung der Landeseinkünfte usw. 
zu verständigen. Am 21. September fand eine Zusammenkunft beider in Schloß Gottorf statt, an 
der auch Freiherr von Zedlitz und der an Stelle des Barons Halbhuber neuernannte österreichische 
Kommissar für das Holsteinische Baron von Hofmann teilnahmen. Über das Ergebnis berichtete 
Manteuffel folgenden Tags eingehend an Bismarck. Danach wollte Baron Gablenz  dem Erb- 
prinzen von Augustenburg rund heraus gesagt haben, daß er nur solange im Herzogtum bleiben 
könne, als er sich als Privatmann geriere. Auch sonst habe Gablenz die besten Gesinnungen an 
den Tag gelegt; doch habe er, Manteuffel, den Eindruck, als wenn sein österreichischer Kollege 
doppelte Instruktion habe, die eine vom Kaiser, die andere von Graf Mensdorff; die erstere wolle 
unter allen Umständen ein gutes Verhältnis zu Preußen; die andere wolle „aus dem Gasteiner 
Vertrag  ziehen, was möglich sei, um Meinung in Deutschland und Österreich für sich zu machen“; 
beide Teile aber nähmen für Rendsburg eine „oberkriegsherrliche“ Stellung in Anspruch. 
Manteuffel selbst wollte seine Stellungnahme von der „hohen Politik“, d. h. von Bismarcks 
Weisungen abhängig machen; doch kehrte er in einem weiteren Schreiben vom 23. seine eigenen 
Ansichten sehr deutlich heraus. Es hieß darin u. a.: „Meine Ansicht bleibt, daß man in diesen 
Sachen coulant gegen Österreich und vornehm in der Behandlung der Geldfrage ist. In Rends- 
burg würde ich zugeben, daß die beiden Landeshoheiten die Stellung des Bundes zur Festung 
Rendsburg einnehmen, bis es wirklich Bundesfestung wird. Militärisch hat Rendsburg keine 
Bedeutung. Legt der Kaiser besonderen Wert darauf, so würde ich nicht für Künsteln in der Sache 
sein ... In Korrespondenz- und Depeschenfragen würde ich das Recht dazu festhalten, im 
Geldpunkte aber Holstein gerecht werden — das macht auch guten Eindruck für Preußen. In 
der Verteilungsfrage würde ich durchgehend das Prinzip der Kopfzahl annehmen, wo nicht 
spezielle Festsetzungen etwas anderes bestimmen.“ 
Berlin, den 30. September 1865. 
Während der Reise nach Lauenburg habe ich Seiner Majestät dem Könige nach Maß- 
gabe Ew. pp. eigenhändigen Schreibens Vortrag gehalten über die zwischen Ew. pp. und dem 
Freiherrn von Gablenz schwebenden Verhandlungen. 
In betreff des Telegraphen wird Ew. pp. eine Mitteilung zugehen, daß wir beabsichtigen, 
an dem Rechte festzuhalten, unseren Draht zu benutzen, wie wir wollen, ohne jemandem 
Auskunft zu geben. Sollten Ew. pp. es demnächst für nützlich halten, einen der holsteinschen 
Transitstrecke ungefähr entsprechenden Vorteil dem Herzogtum Holstein zuzuwenden, so 
könnte das doch nicht in der Form des Nachgebens in der Rechtsfrage geschehen, sondern 
nur etwa in Form eines Geschenkes aus unserer Hand zu irgendeinem gemeinnützigen Zwecke, 
wie zur Versorgung invalider Handelsmatrosen, sofern derartige Institute in Holstein bestehen. 
Unser Recht zu ganz unbedingter Benutzung der uns stipulierten Drähte sei konventionsmäßig 
zweifellos. 
3 Davon steht bezeichnenderweise in dem Berichte Lefebvres nichts. 
v 20
        <pb n="320" />
        306 Direktiven für Manteuffel. 
In betreff der Rendsburger Angelegenheit haben Seine Majestät genehmigt, daß 
nach den in Ihrem Schreiben vom 22. September ausgesprochenen Ansichten auf dem Ge- 
biete der militärischen Kourtoisie den persönlichen Wünschen des Kaisers und bei der Ab- 
grenzung der beiderseitigen Rechte auch dem Umstande Rechnung getragen werde, daß die 
jetzige Stellung Österreichs zu Rendsburg vom Juli nächsten Jahres ab die unsrige werden 
wird. Doch ist nicht anzuerkennen, daß Rendsburg schon jetzt Bundesfestung sei; vielmehr 
ist zur Zeit wie bisher das von beiden deutschen Mächten dort ausgeübte Garnisonrecht 
noch ein gemeinsames Besitztum der Kronen Preußen und Österreich. Die faktische Über- 
tragung irgendwelcher in Bundesfestungen geltenden Bestimmungen auf Rendsburg wird 
dadurch nicht verschränkt. 
Bei dieser Auseinandersetzung mit Österreich wollen Ew. pp. übrigens die Ihnen 
bekannte Grundlage der Gasteiner Verabredung geltend machen: daß die schleswigsche 
Teilungskavel an Bevölkerung und Reichtum die bei weitem geringere ist und es demnach 
mißlich erschiene, das Herzogtum Holstein behufs Herstellung der Gleichheit beider Anteile, 
zu der wir zweifellos berechtigt waren, zu zerschneiden, daß deshalb eine Aufbesserung 
unseres schleswigschen Anteils, die in Land und Leuten ohne Teilung Holsteins nicht gegeben 
werden konnte, in Gestalt von Berechtigungen gegeben wurde, welche Preußen im Herzog- 
tum Holstein behielt. Diese Berechtigungen sind daher nicht ein Ausfluß der geographischen 
Lage beider Herzogtümer zueinander, auf Grund deren wir etwa gewisse Gefälligkeiten in 
betreff des Zwischenlandes von Österreich zu erbitten gehabt hätten, sondern sie stehen uns 
zu als Bestandteile unseres Anteils am gemeinschaftlichen Besitze, und zwar als solche, 
welche die volle Gleichheit nicht einmal herstellen. Diese Gleichheit der Berechtigung 
dürfen wir Österreich nicht aus dem Gedächtnis verlieren lassen; wir könnten sonst in den 
Fall kommen, bei etwaigen definitiven Ausgleichungen Kompensationen für das ganze 
Herzogtum Holstein als für einen österreichischen Besitz leisten zu sollen, während das öster- 
reichische Anrecht sich nur auf die ideelle Hälfte beider Herzogtümer, also auf weniger als 
Holstein erstreckt. Die jetzt faktisch bestehende Ungleichheit im Werte des Besitzes ist 
dadurch erhöht worden, daß das Herzogtum Lauenburg, welches nach Preußens ursprüng- 
lichem Vorschlage zur Verstärkung des Schleswigschen Anteils dienen sollte, auf Österreichs 
Wunsch Gegenstand eines separaten Abkommens geworden ist. Um so mehr haben wir 
Veranlassung, an den in betreff Holsteins für uns stipulierten Rechten festzuhalten, durch 
welche der Minderwert Schleswigs einigermaßen hat ausgeglichen werden sollen. 
Der Wunsch Ew. pp., die Zahl der in der Kieler Bucht stationierten preußischen Kriegs- 
schiffe vermehrt zu sehen, unterliegt noch der Erwägung des Kriegsministers. 
*188. Immediattelegramm. 
[Entzifferung.] 
Am 1. Oktober war Bismarck, begleitet von Gemahlin und Tochter, auf der Reise nach 
Biarritz in Paris eingetroffen, wo er, entgegen seiner ursprünglichen Absicht, auch Drouyn 
de Lhuys aufsuchte. Am 3. kam er in Biarritz an; am 4. hatte er hier die erste Unterredung 
mit Kaiser Napoleon. 
Biarritz, den 5. Oktober 1865. 
Gestern längere Unterredung mit dem Kaiser. Wiederholt lebhaftes Bedauern über 
Zirkular vom 29. August. Zusicherungen unveränderter Freundschaft und Sympathie. Nahm
        <pb n="321" />
        Bismarck in Paris und Biarritz. 307 
keinen Anstoß an dem Gedanken unserer friedlichen Verständigung mit Österreich über Hol- 
stein durch Geld. Keine Zumutung über die Zukunft, die mich in Verlegenheit gesetzt hätte. 
Indessen bereitwillig, aus Ereignissen, die sich ungesucht darböten, mit uns gemeinschaftlich 
Vorteil zu ziehen. Seine Majestät sieht so wohl aus, wie ich ihn bisher niemals gesehen habe. 
*189. Immediattelegramm. 
[Entzifferung.] 
Biarritz, den 1. Oktober 1865. 
Kaiser und Kaiserin reisen heut abend nach Paris zurück; Graf Goltz morgen. Meine 
ferneren Unterredungen mit dem Kaiser haben die bereits gemeldeten Eindrücke voll- 
kommen bestätigt. 
190. Immediatbericht. 
[Ausfertigung.] 
Erst am 11. Oktober, unmittelbar vor der Abreise des Kaiserlichen Hofes von Biarritz, 
fand Bismarck Gelegenheit, seinem Königlichen Herrn über seine Unterredungen mit Drouyn de 
Lhuys in Paris, mit Napoleon III. in Biarritz Bericht zu erstatten. An dem im wesentlichen 
bereits von Sybel (Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I., IV, 213 ff.) wieder- 
gegebenen, seither von Oncken (Die Rheinpolitik Kaiser Napoleons III. von 1863 bis 1870, I, 69 ff.) 
abgedruckten Berichte ist von der neueren deutschen Forschung (vgl. R. Fester, Biarritz, Deutsche 
Rundschau CXIII, 212 ff.; Frahm, Biarritz, Historische Vierteljahrsschrift XV, 337 ff.; Branden- 
burg, Untersuchungen und Aktenstücke zur Geschichte der Reichsgründung, S. 452 ff.) eine ein- 
schneidende Kritik geübt worden: er sei in usum regis geschrieben und sage namentlich hinsicht- 
lich der Avancen, die Bismarck in Paris Drouyn de Lhuys, in Biarritz dem Kaiser mit Bezug 
auf außerdeutsche, vielleicht sogar deutsche Kompensationen gemacht habe, nicht die volle Wahrheit. 
Demgegenüber hat bereits Oncken (a. a. O. I, 70 f, Fußnote 3) bemerkt, daß eine solche Kritik 
zu weit gehe. Zu der gleichen Auffassung wird man geführt, wenn man sich ganz klar macht, 
welchen Zwecke Bismarck nach Lage der Dinge mit seiner Reise nach Biarritz verfolgte. Dieser 
Zweck konnte nur darin liegen, einerseits den Argwohn der französischen Regierung zu beheben, 
als ob die Konvention von Gastein auf ein enges und bleibendes Einvernehmen der beiden 
deutschen Mächte abziele und womöglich eine geheime Abrede über die Aufrechterhaltung 
des österreichischen Besitzstandes in sich schließe, andererseits aber durch die Begegnung mit 
Napoleon III. und seinen Ministern die üblen Eindrücke zu paralysieren, die das Drouynsche 
Zirkular vom 29. August vor allem auch bei König Wilhelm hervorgerufen hatte. Es würde 
durchaus begreiflich sein, wenn Bismarck in der so gegebenen Situation vor seiner Abreise 
dem französischen Geschäftsträger Lefebvre de Béhaine gegenüber sich in der Weise ausgedrückt 
hätte, wie dieser es in seinen Berichten vom 14. und 27. September (Les Origines Diplomatiques 
de la Guerre de 1870—1871, VII, 64, 90 s.) darstellt. Immerhin darf nicht außer acht gelassen 
werden, daß Lefebvre mindestens in dem Berichte vom 27. September ausdrücklich zugesteht, den 
preußischen Minister zu seinen Äußerungen geradezu provoziert zu haben.¹ Wenn Bismarck dem 
französischen Geschäftsträger auf das Glatteis politischer Zukunftsprojekte folgte, so geschah es 
offensichtlich, um Drouyn de Lhuys eine Möglichkeit zu bieten, an diesen Faden anzuknüpfen; hat 
er doch Lefebvre geradezu aufgefordert, seine Äußerungen nach Paris weiterzugeben. Daß 
Bismarck aber auch in Paris oder in Biarritz von sich aus das Gespräch auf diese Dinge ge- 
bracht hätte, ist in sich unwahrscheinlich; um so naheliegender dagegen, daß Drouyn de Lhuys 
irgendwie die Unterredungen Bismarcks mit Lefebvre de Béhaine aufs Tapet brachte. Die 
Angaben Bismarcks über seine Unterredung mit Drouyn de Lhuys (2. Oktober) werden weit- 
gehend durch dessen eigene Äußerungen gegenüber Graf Goltz (siehe dessen Immediatbericht vom 
15. Oktober; Oncken a. o. O., I, 74) bestätigt. Auch dem Herzog von Grammont hat Drouyn de 
Lhuys später, am 19. Februar 1866 (Les Origines Diplomatiques de la Guerre de 1870—1871, 
VII, 306) versichert: „Je n'ai reçu de lui aucune proposition." Ebenso hat Kaiser Napoleon mit 
1 Die Zuverlässigkeit der Berichterstattung der französischen Vertreter in Berlin bedarf überhaupt noch 
einer sorgfältigen und systematischen Nachprüfung. Es ist sehr auffällig, daß diese Berichterstattung sich fast 
überall da, wo Kontrollmaterial vorliegt — man vergleiche nur die Äußerungen des französischen Geschäfts- 
trägers über seine Unterredungen mit dem Grafen Fritz Eulenburg, dem Stellvertreter Bismarcks, mit dessen 
brieflichen Angaben — als sehr lückenhaft und einseitig  erweist.
        <pb n="322" />
        308 Bismarck bei Rouher und Drouyn de Lhuys. 
aller Entschiedenheit in Abrede gestellt, daß Bismarck ihm in Biarritz als Versucher genaht sei. 
Vgl. Les Origines Diplomatiques, a. a. O. VII, 114, Fußnote. Selbst das hat keine innere Wahr- 
scheinlichkeit für sich, daß Bismarck auch nur versucht  habe, irgendwelche Zusicherungen der 
französischen Regierung für eine spätere Zukunft herauszulocken. Dazu war die Situation 
unmittelbar nach Gastein, die Preußen zur höchsten Unzufriedenheit Napoleons III. die Möglichkeit 
bot, das Stadium eines  Zusammengehens mit Österreich auf ungewisse Zeit hinaus zu verlängern, 
gewiß nicht angetan, und Bismarck, der das genau erkannte, war schwerlich der Mann, sich ohne 
Not einen Korb zu holen. Ihm kam es wesentlich nur darauf an, die fatalen Eindrücke die die 
Konvention von Gastein in Paris hervorgerufen hatte, zu beseitigen oder doch möglichst abzu- 
schwächen und sich dadurch die Möglichkeit zu sichern, später, wenn der Versuch des Zusammen- 
gehens mit Österreich abermals scheitern  sollte, wieder bei Napoleon anzuklopfen. Diese Absicht 
hat er erreicht, und so war seine Reise nicht, wie man es oft hingestellt hat, ein Mißerfolg, 
sondern ein voller Erfolg, und der Bericht, den er dem Könige am 11. Oktober erstattete, wenn 
auch selbstverständlich in dieser und jener Einzelheit  auf den König berechnet, doch im ganzen ein 
treues Spiegelbild der Situation. 
Biarritz, den 11. Oktober 1865. 
Nachdem sich mir bisher eine andere Gelegenheit als die Post nicht geboten hat, 
benutze ich die Abreise des Grafen Goltz, um Eurer Majestät über meine politischen Wahr- 
nehmungen in Paris und hier ehrfurchtsvoll Bericht zu erstatten. 
Ich habe in Paris zunächst den Staatsminister Rouher besucht und bei demselben eine 
unseren Interessen durchaus günstige Stimmung vorgefunden, auf welche ich um deshalb 
einen besonderen Wert legen darf, weil Herr Rouher das persönliche Vertrauen des Kaisers 
in höherem Maße zu besitzen scheint als Drouyn de Lhuys und jedenfalls aufrichtiger ist als 
der letztere. Er hatte gehört, daß es zweifelbaft sei, ob ich bei meiner Anwesenheit von 
nur einem Tage in Paris dem auswärtigen Minister meinen Besuch machen würde. Er 
redete mir lebhaft zu, es zu tun, damit die Beseitigung der durch das Zirkular vom 
29. August geschaffenen Verstimmung nicht durch persönliche Verletzung des Herrn Drouyn 
de Lhuys erschwert werde. Obnehin entschlossen, den fraglichen Besuch zu machen, ließ ich 
Herrn Rouher, der ein persönlicher und politischer Gegner von Drouyn de Lhuys ist, das 
Verdienst, mich dazu überredet zu haben. Es schien mir um so notwendiger, den Vorgang 
vom 29. August der Vergessenheit zu übergeben, nachdem ich von Herrn Rouher mit Be- 
stimmtheit erfahren hatte, daß der Kaiser selbst jenes Zirkular vor dem Abgang in seinem 
Wortlaute gesehen und gebilligt hat. 
Die Zuvorkommenheit, mit der Herr Drouyn de Lhuys mich demnächst empfing, war 
darauf berechnet, jede Empfindlichkeit über das Zirkular zu beseitigen. Der Kaiserliche 
Minister erklärte den Ursprung dieser feindseligen Kundgebung aus der Befürchtung, daß 
Preußen sich, ohne Frankreich Dank dafür zu schulden, der Herzogtümer bemächtigen und, 
verstärkt durch die Mittel dieser neuen Erwerbung, sich demnächst einer antifranzösischen 
Politik wieder zuwenden werde. Er sagte, daß Preußen aus der wohlwollenden Haltung 
Frankreichs baren Gewinn zöge, während die Vorteile, welche Frankreich aus guten 
Beziehungen zu Preußen erwachsen könnten, von einer ungewissen Zukunft abhingen. Auf 
meinen Wunsch deutete er die Vorteile, welche Frankreich erhoffen könne, in demselben 
Sinne näher an, wie dies in den kurz vor der Abreise von Berlin Eurer Majestät von mir 
gemeldeten Äußerungen des Geschäftsträgers Lefebvre geschehen war. Jede Begehrlich- 
keit nach preußischen oder deutschen Landesteilen stellte er mit Bestimmtheit in Abrede. 
Ich erwiderte ihm, daß wir der Geschichte der Zukunft ihren Lauf nicht vorzeichnen und 
sie nicht nach Willkür erfinden, sondern nur ihre Entwicklung abwarten und benutzen 
könnten; wir unsererseits hofften und wünschten, daß dies in einer Weise geschehen werde, 
vermöge deren die natürlichen guten Beziehungen zwischen Preußen und Frankreich erhalten 
und gefördert werden würden.
        <pb n="323" />
        Bismarcks Biarritzer Gespräche mit Napoleon. 309 
Trotz der geflissentlichen, ich könnte sagen übertriebenen Freundlichkeit, mit welcher 
der Minister den üblen Eindruck seiner Depesche zu verwischen suchte, habe ich doch keine 
volle Überzeugung von der Aufrichtigkeit seines Wohlwollens für uns gewonnen, sondern 
halte die Kundgebungen des letzteren nur für den Ausfluß bestimmter kaiserlicher Weisungen. 
Am Tage nach meiner Ankunft in Biarritz wurde ich vom Kaiser in besonderer Audienz 
empfangen. Ich habe Eurer Majestät die Hauptsache der kaiserlichen Äußerungen schon 
durch den Telegraphen alleruntertänigst gemeldet.² Es war ersichtlich, daß der Kaiser selbst 
lebhaft gewünscht hätte, das Zirkular vom 29. August ungeschehen machen zu können. Er 
schien nicht zu wissen, daß ich von seiner vorgängigen Billigung desselben Kenntnis hatte; 
denn er hob hervor, daß er die auswärtigen Geschäfte zwar in Situationen von Bedeutung 
unmittelbar in die Hand nähme, sich aber um die Einzelheiten des gewöhnlichen Geschäfts- 
ganges, solange die Wichtigkeit derselben sich ihm nicht erkennbar gemacht habe, wenig 
kümmern könne. Er tadelte wiederholt die Veröffentlichung des Aktenstückes und die Über- 
eilung, mit welcher es ohne vorgängigen Gedankenaustausch mit Eurer Majestät Vertreter 
abgefaßt worden sei. Auf diese Weise habe man in Paris die Tragweite des Gasteiner 
Abkommens für die Gesamtpolitik Preußens überschätzt, zumal man nicht hätte glauben 
können, daß ein für Preußen so günstiges Resultat durch keine geheime Zugeständnisse an 
Österreich erkauft worden sei. Der Kaiser ließ durchblicken, was Drouyn de Lhuys mir mit 
voller Bestimmtheit angedeutet hatte, daß die österreichischen Mitteilungen, welche durch ganz 
vertrauliche Kanäle (anscheinend durch Ihre Majestät die Kaiserin) an ihn gelangt seien, der 
Voraussetzung einer geheimen, gegen Frankreich gerichteten koalitionistischen Verständigung 
der deutschen Mächte Vorschub geleistet hätten. Seine Majestät legte mir nochmals mit einiger 
Feierlichkeit die Gewissensfrage vor, ob wir Österreich keine Garantie wegen Venetien gelei- 
stet hätten. Ich verneinte es mit der Versicherung, daß der Kaiser meiner Aufrichtigkeit um so 
gewisser sein könne, als solche Verabredungen, wenn sie getroffen würden, doch nicht lange 
geheim blieben, und ich das Bedürfnis hätte, mir bei ihm den Glauben an die Zuverlässig- 
keit meiner Versicherungen zu erhalten; außerdem hielte ich auch für die Zukunft ein Ab- 
kommen unmöglich, vermöge dessen wir Österreich in die Lage setzten, nach Belieben einen 
Krieg herbeizuführen, welchen Preußen ohne eigenen Vorteil zu dem seinigen zu machen 
alsdann gezwungen sein würde. Der Kaiser versicherte demnächst, daß er keine Pläne anzu- 
regen beabsichtige, durch welche der europäische Friede gestört werden könne, und daß Herr 
Lefebvre, dessen Bericht über unsere Unterredungen er erhalten habe, in seinen Eröffnungen 
weiter als in seinen Instruktionen gegangen sei. Fast in denselben Worten, mit welchen ich 
den ähnlichen Gedanken gegen den Minister Drouyn de Lhuys ausgesprochen, und welche 
dieser ohne Zweifel inzwischen gemeldet hatte, sagte er: man müsse die Ereignisse nicht machen 
wollen, sondern sie reifen lassen; dieselben würden nicht ausbleiben und alsdann den Beweis 
liefern, daß Preußen und Frankreich diejenigen beiden Staaten in Europa wären, deren 
Interessen sie am meisten aufeinander anwiesen, und daß er dann jederzeit bereit sein 
werde, die Freundschaft und die Sympathie zu betätigen, von denen er für Preußen beseelt 
sei. — Der Kaiser knüpfte hieran die Frage, auf welchem Wege wir glaubten, uns mit Öster- 
reich über Holstein auseinanderzusetzen. Ich erwiderte offen, daß wir hofften, Holstein durch 
Geldentschädigung zu erwerben und zu behalten. Seine Majestät machte hierzu keine Ein- 
wendung und erklärte ausdrücklich sein Einverständnis zu den Motiven, mit welchen ich die 
Besorgnis des Ministers Drouyn de Lhuys wegen des Wachsens der preußischen Macht ohne 
2 Siehe Nr. 188.
        <pb n="324" />
        310 Einzelheiten der Biarritzer Gespräche. 
Äquivalent für Frankreich widerlegte, indem ich hervorhob, daß der Erwerb der Elb- 
herzogtümer an sich noch keine Machtverstärkung Preußens sei, sondern im Gegenteil die 
Kräfte unseres Vaterlandes nach mehr als einer Richtung behufs Entwicklung unsrer Marine 
und unsrer Defensivstellung gegen Norden hin, in einem Maße festlege, welches durch den 
Zuwachs von einer Million Einwohner nicht aufgewogen werde. Der Erwerb der Herzog- 
tümer sei nur ein Angeld [arrhes] für die Erfüllung der Aufgabe, welche die Geschichte dem 
preußischen Staate gestellt habe, und bei deren weiterer Verfolgung wir fortdauernd 
freundschaftlicher Beziehungen zu Frankreich bedürften. Es scheine mir im Interesse der 
französischen Politik zu liegen, den Ehrgeiz Preußens in Erfüllung nationaler Aufgaben zu 
ermuntern; denn ein strebsames Preußen würde stets hohen Wert auf Frankreichs Freund- 
schaft zu legen haben, während ein entmutigtes seinen Schutz in defensiven Bündnissen gegen 
Frankreich suchen würde. Diese Argumentation bezeichnete der Kaiser als eine ihm voll- 
ständig einleuchtende und sympathische. 
Dieser wesentliche Inhalt der Unterredung mit Seiner Majestät wiederholte sich in 
verschiedenen Wendungen während der ersten Audienz und während noch längerer Ge- 
spräche, die ich später nach einem déjeuner mit dem Kaiser hatte. Bei letzterer Gelegenheit 
erkundigte er sich mit lebhaftem Interesse nach der Richtung, welche Eurer Majestät 
Regierung angesichts der Wirren in den Donaufürstentümern einhalten würde. Die Aus- 
sicht, daß diese Länder dermaleinst dazu dienen könnten, Österreich für Venetien zu ent- 
schädigen, ließ sich besonders im Hinblicke auf bestimmtere Andeutungen, die der Geschäfts- 
träger Lefebvre mir früher gegeben, im Hintergrunde erkennen. Ich entgegnete, daß unser 
direktes Interesse an dem Schicksale der Donaufürstentümer bisher nicht über die Sicher- 
stellung des deutschen Verkehrs in denselben hinausgehe, und daß unsere Mitwirkung zu 
etwaiger Neugestaltung der Zukunft jener Länder durch die Notwendigkeit bedingt sei, 
mit Rußland über eine für uns verhältnismäßig weniger wichtige Frage nicht in Ver- 
wicklungen zu geraten. Die Zuverlässigkeit unserer freundschaftlichen Beziehungen zu 
Rußland und die Bedeutsamkeit unserer nachbarlichen Verhältnisse machten es uns zur 
Pflicht, das seit lange zwischen beiden Höfen bestehende Vertrauen nicht zu untergraben. Der 
Kaiser schien der Wahrheit dieser Bemerkung Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. 
Er entwickelte ferner, wie Eure Majestät es seitdem in den Zeitungen gelesen haben 
werden, das Interesse, welches Europa daran habe, die Quelle ansteckender Krankheiten zu 
verstopfen, welche, wie gegenwärtig bei der Cholera, ihren Ursprung aus den Wallfahrten 
nach Mekka entnähmen und sich durch die heimkehrenden Pilger dem Westen mitteilen. — 
Seine Majestät glaubte, daß durch gemeinsame Schritte der europäischen Mächte Gefahren 
dieser Art erheblich vermindert werden könnten, und sprach die Hoffnung aus, daß Preußen 
geneigt sein werde, hierzu mitzuwirken. Obschon sich die Gefahr nicht verkennen läßt, daß 
durch Eingriffe in die Wallfahrtsangelegenheiten  der Fanatismus der Mohammedaner 
erregt und der Orient absichtlich oder unabsichtlich, in Aufruhr versetzt werden kann, so 
glaubte ich doch, in allgemeinen Worten die Überzeugung aussprechen zu sollen, daß Eure 
Majestät sich bei jedem Werke der Zivilisation in jener Richtung bereitwillig beteiligen 
würden, soweit Preußen in der Lage sei, einen Einfluß in diesen entfernten Gegenden zu 
üben. Ich vermute, daß hierüber eine amtliche Eröffnung Frankreichs an die übrigen 
Regierungen ergehen wird. 
Nach meinen allgemeinen Wahrnehmungen darf ich die gegenwärtige Stimmung des 
hiesigen Hofes als eine uns äußerst günstige bezeichnen. Graf Goltz und Herr von Radowitz,
        <pb n="325" />
        Augustenburger Demonstrationen. 311 
welche morgen ihre Rüchkreise nach Paris antreten, erfreuen sich der besonderen Gnade der 
Kaiserin und sind die einzigen Fremden, welche täglich zu den engeren Kreisen des Kaiserlichen 
Hofes zugezogen werden.¹ Die Gesundheit des Kaisers und des kaiserlichen Prinzen läßt 
nichts zu wünschen übrig, wenn man von der bekannten Schwierigkeit absieht, mit der der 
Kaiser sich zu Fuß bewegt. 
Der König und die Königin von Portugal machten gestern einen Besuch von einigen 
Stunden hier und setzten ihren Weg nach Paris, wo sie im Pavillon Marsan absteigen und 
die Kaiserin erwarten, gestern mittag fort. Ihre Königliche Hoheit die Frau Großherzogin 
von Weimar mit dem Erbgroßherzog und der Prinzessin-Tochter werden dem Vernehmen 
nach noch acht bis vierzehn Tage hier bleiben; ebenso der Herzog Georg von Mecklenburg und 
die Großfürstin, seine Gemahlin. Die letzteren Herrschaften leben in großer Zurückgezogen- 
heit und haben mit dem französischen Hofe wenig Berührung gehabt. 
H. Oncken, Die Rheinpolitik Kaiser Napoleons III. von 1863—1870, I. 69 ff. 
*191. Telegramm an das Ministerium der auswärtigen 
Angelegenheiten. 
[Entzifferung.] 
Biarritz, den 19. Oktober 1865. 
Nach der „Kreuz-Zeitung“ vom 17. ist der Erbprinz von Augustenburg in Eckernförde 
durch Deputationen und andere Demonstrationen mit landesherrlichen Ehren empfangen 
worden. Ich begreife nicht, wie die Behörden dies zulassen können. Geschieht dies in 
Schleswig, so wird in Holstein mehr geschehen. Ich bitte Bericht und nach Möglichkeit 
strafendes Einschreiten des Gouverneurs resp. Absetzung der duldsamen Beamten zu ver- 
anlassen. Allerhöchste Genehmigung vorausgesetzt, halte ich für unabweislich, daß dem 
Prinzen von Augustenburg, solange er landesherrliche Stellung zu usurpieren sucht, jedes 
Betreten Schleswigschen Bodens untersagt, eventuell mit Ausweisung und Verhaftung gegen 
ihn eingeschritten werde. Wird unsere Position in dieser Beziehung nicht auf der Basis 
von Wien und Gastein fest und öffentlich genommen, so gefährden wir das Gelingen 
unserer Politik. 
*192. Telegramm an das Ministerium der auswärtigen 
Angelegenheiten. 
[Entzifferung.] 
Auf Bismarcks Telegramm vom 19. Oktober (siehe Nr. 191) war vom Ministerium der 
auswärtigen Angelegenheiten am 20. erwidert worden: „Demonstration in Borbye, dicht bei 
Eckernförde, wobei Polizei  eingeschritten, ist in Zeitungen übertrieben. Untersuchung noch nicht 
beendet. Erbprinz hat Anlaß dazu gegeben. Beim Pferdewechsel im Zimmer eine Anrede 
1 Vgl. dazu Aufzeichnungen und Erinnerungen aus dem Leben des Botschafters Joseph Maria von 
Radowitz, ed. Hajo Holborn, I, 79 ff. Nach Radowitz hätten in Biarritz sehr scharfe Auseinandersetzungen 
zwischen Bismarck und Graf Goltz stattgefunden, was nach der auch in den Bismarckschen Erlassen oft genug 
zum Ausdruck gelangten Unzufriedenheit des Ministers mit dem Botschafter durchaus begreiflich wäre. Doch 
sind die Mitteilungen Radowitz', die offenbar stark durch Graf Goltz beeinflußt sind, mit Vorsicht aufzu- 
nehmen. Das von Radowitz erwähnte „lange vertrauliche Schreiben mit der Darstellung aller Konversationen 
in Biarritz,“ das Goltz in usum regis nach Berlin geschickt haben soll, „um den etwaigen weiteren Schritten 
Bismarcks zuvorzukommen“ befindet sich nicht bei den Akten.
        <pb n="326" />
        312 Abgeordnetentag und Frankfurter Senat. 
als Landesherr angehört und erwidert. Manteuffel hat ihn schriftlich sehr nachdrücklich auf die 
Ungesetzlichkeit verwiesen, bei Wiederholung Verhaftung angedeutet. (Vgl. dazu Manteuffels 
Schreiben an den Erbprinzen Friedrich vom 18. Oktober und dessen Erwiderung vom 29. in: 
Das Staatsarchiv, IX, 297 f.). Dies Gablenz mitgeteilt.“ 
Biarritz, den 21. Oktober 1865. 
Im Interesse der Königlichen Autorität wird es nützlich sein, der Tatsache der Ver- 
warnung und Androhung der Verhaftung dieselbe Publizität zu geben, die der Anlaß 
gebende Vorfall erhalten. Letzterer dreistes Bestreben, Gastein .. zu verwischen, Versuch, 
was wir uns gefallen lassen. Wir müssen in Wien freundschaftlich erklären, daß 
wir Fortspielen landesherrlicher Rolle im Widerspruch mit Gastein finden, dem Prätendenten 
aber Betreten Schleswigs offen verbieten, solange er Prätension nicht widerruft. 
*193. Telegramm an das Ministerium der auswärtigen 
Angelegenheiten. 
[Entzifferung.] 
Am 1. Oktober war in Frankfurt a. M. der Abgeordnetentag zusammengetreten, freilich unter ganz geringer Beteiligung aus Preußen und Österreich. Bei Stimmenthaltung der wenigen preußischen Abgeordneten wurde ein Ausschußantrag angenommen, der den schärfsten Widerspruch gegen die Konvention von Gastein als eine flagrante Verletzung des Selbstbestimmungsrechts der Herzogtümer und schlimmsten Rechtsbruch erhob und es als heilige Pflicht der deutschen Volksvertretungen, insbesondere des preußischen Abgeordnetenhauses erklärte, für die verletzten Rechte 
der Herzogtümer einzutreten. Das Vorgehen des Abgeordnetentages gab den beiden deutschen 
Mächten, die schon vorher ein gemeinsames Vorgehen verabredet hatten, Veranlassung, am 6. und 8. Oktober Depeschen an den Senat der freien Stadt Frankfurt zu richten, in denen diesem heftige 
Vorwürfe wegen der Duldung des Vorgehens des Abgeordnetentages und seines ständigen sogen. 
Sechsunddreißiger-Ausschusses gemacht wurden. In der preußischen Note hieß es u. a.: ,,Solche 
Nachsicht gegen subversive Bestrebungen können wir nicht weiter gestatten. Wir können es nicht dulden, daß vorzugsweise am Sitz des Bundestages auf die Untergrabung bestehender Autoritäten in den ersten Bundesstaaten hingearbeitet wird. ... Ich gebe mich der zuversichtlichen Hoffnung hin, daß man Frankfurterseits die beiden deutschen Großmächte nicht in die Lage bringen wird, durch eigenes Eingreifen weiteren Folgen unzulässiger Nachsicht vorzubeugen." An Schärfe der Ausdrucksweise blieb die österreichische Note hinter der preußischen zurück, immerhin klang auch sie in Drohung aus: ,,Die Autorität des Senates, an welche wir uns in erster Linie wenden, wird uns hoffentlich der Notwendigkeit überheben, auf anderweite Schritte Bedacht zu nehmen, um vom Sitze der deutschen Bundesversammlung in Zukunft die bisherigen ungesetzlichen Bestrebungen fern zu halten." Siehe den Text beider Noten in: Das Staatsarchiv IX, 312 ff. Bismarck, der infolge seiner Biarritzer Reise von den Vorgängen in Frankfurt erst verspätet Kenntnis erhielt, griff erst ein, als die Zeitungen das auf den 29. Oktober ebenfalls nach Frankfurt anberaumte Zusammentreten des Nationalvereins meldeten. Vom preußischen Standpunkt aus mochte ein Einschreiten gegen den Nationalverein, der ja die preußische Vorherrschaft in Deutschland  auf seine 
Fahnen geschrieben hatte, weniger dringlich erscheinen, immerhin wollte Bismarck nicht Gefahr laufen, durch Konnivenz gegen den Nationalverein das durch die Gasteiner Konvention notdürftig hergestellte Einvernehmen mit Österreich zu trüben. 
Biarritz, den 22. Oktober 1865. 
Welche Aussicht ist, nach polizeilichen Nachrichten, für den Verlauf des National- 
vereins am 29. in Frankfurt a. M.? Fällt er durch wie der Abgeordnetentag, so muß man 
die Sache geschehen lassen und  nachher  Frankfurt zu Leibe gehen. Hat er aber Aussicht, 
durch Gelingen den Eindruck des Abgeordnetentages wieder gut zu machen, so fragt sich, ob 
Österreich zur Unterdrückung quovis modo bereit ist. Ich schlage vor, in diesem Sinne nach 
Wien zu schreiben. Ablehnung und Ausbeutung schadet uns nicht, wohl aber Mißtrauen 
Österreichs und Eindruck der Schwäche, falls wir nach dem, was wir gegen Abgeordnetentag 
getan, nun schweigend geschehen lassen. Für ein Unglück halte ich es in keinem Falle, wenn 
der Nationalverein tagt. Aber wir schulden Österreich die Bereitwilligkkeit zum Einschreiten.
        <pb n="327" />
        Preußisch-österreichische Interzession in Frankfurt a. M. 313 
*194. Telegramm an das Ministerium der auswärtigen 
Angelegenheiten. 
[Entzifferung.] 
Auf die preußische und die österreichische Note vom 6. bzw. 8. Oktober hatte der Frank- 
furter Senat am 20. mit einer sich in erster Linie gegen Preußen wendenden Note geantwortet, 
in der es u. a. hieß: ,,Der Senat muß es als mit den Fundamentalgesetzen des Bundes, sonach 
mit dem Rechte im Widerspruch stehend betrachten, wenn in dem völkerrechtlichen Verein der 
deutschen souveränen Fürsten und Freien Städte, welcher errichtet ist zur Bewahrung der Unab- 
hängigkeit und Unverletzbarkeit ihrer im Bunde begriffenen Staaten und zur Erhaltung der 
inneren und äußeren Sicherheit Deutschlands — welcher in seinem Inneren besteht als eine Ge- 
meinschaft selbständiger, unter sich unabhängiger Staaten mit wechselseitigen gleichen Vertrags- 
rechten und Vertragsobliegenheiten — ein Bundesstaat dem andern gegenüber von „nicht dulden“ 
und „nicht gestatten“ reden und zu der Äußerung  gelangen wollte, „durch eigenes Eingreifen 
weiteren Folgen unzulässiger Nachsicht vorzubeugen“. — Der Senat ist sich  bewußt, in seinem 
Verhalten den besprochenen Versammlungen gegenüber die Gesetze der Freien Stadt Frankfurt 
ebensowenig als die Gesetze des Bundes verletzt zu haben." 
Biarritz, den 23. Oktober 1865. 
Wenn die Frankfurter Antwortsnote unsere Beschwerde abweist und Frankfurt sie 
unbeachtet läßt, so scheint mir unsere und Österreichs Würde zu fordern, daß wir darauf 
ernst und drohend antworten, gemeinsame militärische Maßregeln verabreden und durch 
Zirkular an deutsche Regierungen bundesmäßiges Einschreiten vorbereiten, bei dessen Ver- 
sagung aber mit Österreich selbständig einschreiten. Bitte Seiner Majestät Befehle darüber 
einzuholen. 
*195. Schrelben an den Unterstaatssekreter im Ministerium 
der auswärtigen Angelegenheiten von Thile. 
[Ausfertigung.] 
Biarritz, den 23. Oktober 1865. 
Ew. Exzellenz telegraphische Mitteilungen über die Antwort des Frankfurter Senats 
auf die preußisch-österreichische Interzession haben mir, ohne daß ich bisher den Wortlaut 
kenne, doch den Eindruck gegeben, daß der Senat der Freien Stadt den wohlgemeinten und 
wohlberechtigten Vorstellungen beider Mächte eine belehrende Zurückweisung zuteil werden 
läßt und sich dabei auf das Bundesrecht beruft. Mir ist der Wortlaut der einschlägigen 
bundesrechtlichen Bestimmungen zwar nicht zur Hand, wohl aber der Gesamtinhalt der- 
selben in Erinnerung. Danach ist der Bund im Interesse der Sicherheit und Unabhängig- 
keit nicht bloß der Freien Stadt Frankfurt, sondern auch der übrigen Bundesstaaten, Preu- 
ßen und Österreich nicht ausgenommen, geschlossen worden. Derselbe hat sich außerdem den 
Schutz des monarchischen Prinzips sowie der Ruhe und Ordnung in Deutschland zur be- 
sonderen Aufgabe gestellt. Aus diesen Zwecken des Bundes läßt sich alles eher ableiten, 
als die Berechtigung eines kleinen und schutzbedürftigen Mitgliedes des Bundes, seine 
Souveränität zur Unterlage für revolutionäre Umtriebe gegen die übrigen Bundesgenossen 
herzugeben und in seinem Gebiete Bestrebungen zuzulassen, welche gegen die Sicherheit und 
Ruhe der übrigen Bundesgenossen, und insbesondere gegen das monarchische Prinzip 
gerichtet sind. Gestatten die Frankfurter Gesetze dergleichen Unfug und berauben sie die 
Behörden der Mittel, gegen denselben einzuschreiten, so sind sie mit den Bundesinstitutionen 
unverträglich und berechtigen uns als Bundesgenossen, die Abänderung zu fordern. Die 
Stadt Frankfurt befindet sich außerdem in der exzeptionellen Lage, daß sie der Sitz der 
Bundesversammlung und daß aus diesem Grunde die Überwachung ihres Gemeinwesens
        <pb n="328" />
        314 Bismarck für nachdrückliches Vorgehen in der Frankfurter Sache. 
durch den Bund speziell vorgesehen ist. Die betreffenden bundesgesetzlichen Bestimmungen 
sind wiederholt faktisch zur Anwendung gebracht worden. 
Wir haben in Betracht dieser Verhältnisse gemeinschaftlich mit Österreich eine 
bundesfreundliche Mahnung an den Frankfurter Senat gerichtet. Bleibt dieselbe unbeachtet 
und wird vielmehr in anmaßlichen Formen zurückgewiesen, so wird es meines Erachtens 
erforderlich sein, nicht nur die Nachteile einer solchen Überhebung von dem Gemeinwesen 
des Bundes abzuwenden, sondern auch die Würde der beiden mächtigsten Glieder des 
Bundes durch praktische Durchführung ihrer wohlerwogenen Anforderungen zu wahren. 
Soll die natürliche und berechtigte Leitung der deutschen Gesamtpolitik durch die beiden 
Großmächte, auf deren Kraft hauptsächlich die europäische Geltung Deutschlands beruht, 
in dem Sinne, wie sie in Salzburg und Ischl Gegenstand meiner Besprechungen mit den 
österreichischen Staatsmännern war, wiederum verwirklicht werden, so werden die beiden 
Mächte an ihre Bundesgenossen zwar nur solche Anforderungen zu stellen haben, welchen 
die Bundesverträge und das Gesamtinteresse der deutschen Regierungen zur Seite stehen; 
aber sie werden auch mit voller Entschlossenheit dafür zu sorgen haben, daß Forderungen, 
welche sie in diesem Sinne gestellt haben, nicht resultatlos bleiben. Nur auf der Grundlage 
unbeirrter und entschlossener Konsequenz läßt sich diejenige Autorität beider Mächte in 
Deutschland wiederherstellen, deren Verfall die hauptsächliche Schuld an der gegenwärtigen 
inneren Zerfahrenheit der Bundesländer trägt. Ich bin von dieser Notwendigkeit so tief 
durchdrungen, daß ich nicht anstehen würde, Seiner Majestät dem Könige auch das isolierte 
Einschreiten Preußens gegen die Frankfurter Zustände anzuraten, wenn die zunächst in 
Anspruch zu nehmende Mitwirkung des Bundes und in zweiter Linie die des Wiener 
Kabinetts uns versagt würde. 
Ich zweifle indessen nicht, daß die Mehrzahl der deutschen Regierungen und daß jeden- 
falls der Kaiserliche Hof mit uns die Überzeugung teilen werde, daß dem anarchischen Treiben 
der Vereine in Deutschland ein Ende gemacht werden müsse, wenn das monarchische Prinzip 
vor Schaden gesichert werden soll. Der Nationalverein ebensowohl wie die Abgeordneten- 
tage erstreben den Umsturz der in Deutschland bestehenden Einrichtungen und bis zur Er- 
reichung dieses Zieles wenigstens die Beeinträchtigung der Unabhängigkeit der deutschen 
Regierungen auf dem Wege der Einschüchterung durch Demonstrationen, an welchen die 
schließliche Beteiligung der Massen gehofft und durch Verarbeitung des erzeugten Materials 
in der Presse und in den Spezialvereinen erstrebt wird. Daß dieses Treiben den Bundes- 
verträgen und den Bundeszwecken widerspricht, wird nur da des Beweises bedürfen, wo, 
wie es im Frankfurter Senat der Fall zu sein scheint, die richtige Auffassung des Bundes- 
verhältnisses im Strome des Parteitreibens verloren gegangen ist. Nur da können die durch 
den Bund der Unabhängigkeit des einzelnen gegebenen Garantien unter Ignorierung aller 
sonstigen Bundesbestimmungen dahin gedeutet werden, daß einzelne Bundesglieder ihre 
Souveränität nach Belieben zum Schaden ihrer Mitverbündeten ausbeuten und dennoch 
des Bundesschutzes versichert sein dürfen. 
Ew. Exzellenz ersuche ich ergebenst, nach Maßgabe der vorstehenden Betrachtungen 
Seiner Majestät dem Könige meine alleruntertänigste Ansicht dahin vortragen zu wollen, 
daß unsere Würde sowohl wie unser Interesse es erheischen, den Vorstellungen, welche 
wir in Gemeinschaft mit Österreich dem Frankfurter Senate gemacht haben, unter allen Um- 
ständen Nachdruck zu verleihen. Ich halte es für unerheblich, ob der Nationalverein am 29. 
in Frankfurt tagt oder nicht; seine Beratungen und Beschlüsse werden mutmaßlich die 
Haltlosigkeit seiner Bestrebungen ebenso klarstellen, wie dies durch den Abgeordnetentag
        <pb n="329" />
        Notwendigkeit bundesmäßigen Einschreitens. Bismarck wieder in Paris. 315 
geschehen ist. Nur durch ein wirkliches oder anscheinendes Zurückweichen Preußens 
und Österreichs vor dem Widerstande des Frankfurter Senats könnten solche Demon- 
strationen die Bedeutung wieder erhalten, die man ihnen zu andern Zeiten beigelegt hat. 
Ich glaube deshalb nicht, daß ein übereiltes und ohne Not formloses Einschreiten geboten 
sei, um den Zusammentritt des Nationalvereins vor dem 29. noch zu verhindern. Ich bin 
vielmehr der Ansicht, daß wir den formalrechtlichen Weg nicht verlassen, solange seine 
Erfolglosigkeit nicht durch die Tat erwiesen ist, und daß uns dabei die Sitzungen des 
Nationalvereins noch weiteres nutzbares Material liefern werden. Deshalb ist mein Wunsch, 
daß Ew. Exzellenz die Güte haben, Seiner Majestät dem Könige dieses Schreiben mit 
meinem ehrfurchtsvollen Antrage vorzulegen, daß wir zunächst nach Wien schreiben und die 
Kaiserliche Regierung unter Darlegung der Unmöglichkeit, in der wir uns befinden, unsere 
bereits in Frankfurt gemachten Vorstellungen folgenlos zu lassen, ersuchen, daß sie mit uns 
gemeinschaftlich die übrigen deutschen Regierungen auffordere, dem Treiben der revolutio- 
nären Vereine in Frankfurt durch bundesmäßiges Einschreiten ein Ende zu machen, und 
daß sie, wenn dieser Versuch ohne den erwünschten Erfolg bleibt, sich bereit erkläre, mit 
Preußen gemeinschaftlich eine dem Wortlaut und dem Sinne der Bundesverträge ent- 
sprechende Ordnung der Dinge in Frankfurt auch ohne Mitwirkung der übrigen Bundes- 
genossen herzustellen. Unter der nötigen Schonung der Empfindlichkeit des Kaiserlichen 
Kabinetts würde dabei doch die Andeutung einfließen können, daß wir uns schlimmstenfalls 
dieser Aufgabe allein unterziehen würden. Zu ihrer Durchführung kann es unter Umständen 
erforderlich werden, in Frankfurt über stärkere Militärkräfte zu disponieren, als dort gegen- 
wärtig vorhanden sind. Auch diese Eventualität wäre mit Österreich zu besprechen und 
dabei die Frage zu erwägen, ob es nützlicher ist, lediglich preußisch-österreichische Ver- 
stärkungen durch Einziehung von Reserven herzustellen oder wohlgesinnte Nachbarregie- 
rungen wie etwa Nassau und Kurhessen zur Mitwirkung und Solidarität durch Auf- 
stellung von Truppen in Bockenheim und Höchst zu veranlassen. 
Wenn Seine Majestät der König auf diese Gedanken einzugehen geruhen, so wollen 
Ew. Exzellenz Herrn von Bodelschwingh bitten, die Sache auch im Staatsministerium zur 
Erwägung zu stellen und dabei geltend zu machen, daß meines Dafürhaltens jede Ent- 
wicklung von Willenskraft und Macht, welche wir in Deutschland leisten, uns von wesent- 
licher Hilfe in der Überwindung unseres inneren Konfliktes sein wird, auch dann, und 
vielleicht dann noch mehr, wenn sie im Widerspruch mit den Tendenzen der liberalen Partei 
erfolgt, immer vorausgesetzt, daß sie entschlossen durchgeführt wird und nicht auf halbem 
Wege stehen bleibt. 
*196. Telegramm an das Ministerium der auswärtigen 
Angelegenheiten. 
[Entzifferung.] 
Am 1. November hatte Bismarck seinen Aufenthalt in Biarritz abgebrochen, am 
2. November traf er in Paris ein, wo er alsdald den Ministern Rouher und Drouyn de Lhuys 
einen Besuch machte; am 3. wurde er von Napoleon III. in St. Cloud in Audienz empfangen. 
Paris, den 3. November 1865. 
Besuch von Herrn Benedetti und Chevalier Nigra empfangen; demnächst Konferenz 
mit Drouyn de Lhuys gehabt und mit letzterem bei Graf Goltz gespeist. Heute um 2 Uhr 
vom Kaiser in St. Cloud empfangen. Ich wünsche, daß diese Tatsachen, ohne absichtlich 
hervorgehoben zu werden, in den öffentlichen Blättern erwähnt werden.
        <pb n="330" />
        316 Audienz Bismarcks in St. Cloud. Neuer Antrag am Bunde wegen Schleswig-Holstein. 
197. Telegramm an das Ministerium der auswärtigen 
Angelegenheiten. 
[Entzifferung.] 
Paris, den 3. November 1865. 
Seiner Majestät zu melden:  
Audienz in St. Cloud sehr befriedigend. Keine unbequemen Zumutungen.¹ Wiederholtes 
Einverständnis des Kaisers mit Erwerbung der Herzogtümer durch Abfindung Österreichs. 
Nur zweckmäßig, die Annexion nachher durch irgendwelches Organ des Landes sanktioniert 
zu sehen. Die Frage wegen etwaiger Abtretungen an Dänemark der Zukunft je nach den 
Ereignissen vorbehalten.² Der Kaiser erklärte unaufgefordert, daß bei etwaigen Konflikten 
in Deutschland ein Bündnis mit Österreich für ihn eine Unmöglichkeit sei. Versuch Fürst 
Metternichs in dieser Richtung, vor³ Gastein gemacht, habe er abgelehnt. Morgen dîner 
für mich bei Drouyn de Lhuys, wozu ich glaube bleiben zu müssen. Ist meine Rückkehr 
dringend auf Tag und Stunde?⁴ Sonst möchte ich Sonntag noch hier bleiben, jedenfalls 
einen balben Tag in Hannover auf der Rückreise, um womöglich den König, jedenfalls 
Graf Platen zu sehen. Die 34er Musik hat in jedem Konzerte glänzende Erfolge. 
Randbemerkungen König Wilhelms I. auf der Entzifferung:                                                  

1 ? 
2 ?? 
3 ! 
4 Nein, scheint mir, nachdem F[rankfurt a.] M. ajournirt ist. W. 3/11. 65. 
Auszugsweise in: Bismarck und die Nordschleswigsche Frage 1864—1879, S. 103. 
*198. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Der am 27. Juli seitens Bayerns, Sachsens und Hessen-Darmstadts am Bunde gestellte Antrag in der Schleswig-Holsteinschen Frage (vgl. die Vorbemerkung zu Nr. 144), der zunächst an den Ausschuß verwiesen war, wurde dadurch gegenstandslos, daß der Ausschuß am 31. August 
beschloß, zunächst keinen Schritt in der Angelegenheit zu tun, sondern die von Österreich und Preußen angekündigten weiteren Mitteilungen abzuwarten. Die antragstellenden Staaten waren 
indes nicht gewillt, die Sache fallen zu lassen. Nach Schluß der Bundestagsferien (26. Oktober) 
bereiteten sie die Stellung  eines neuen Antrages vor, der dahin lautete: „Hohe Bundesversammlung 
wolle beschließen, an die höchsten Regierungen von Österreich und Preußen das Ersuchen zu 
richten: 1. daß sie baldigst eine aus freien Wahlen hervorgehende allgemeine Vertretung des 
Herzogtums Holstein berufen, um zur definitiven Lösung der bezüglich der Elbherzogtümer noch 
schwebenden Fragen mitzuwirken; 2. daß sie auf die Aufnahme des Herzogtums Schleswig in den 
 Deutschen Bund hinwirken.“ Österreichischerseits sah man diesem Antrage mit lebhaftem Un- 
behagen entgegen, da man eine Einberufung der holsteinschen Stände keineswegs wünschte. So 
schlug Graf Mensdorff in Berlin am 30. Oktober vor, daß man durch eine gemeinsame, die 
Untunlichkeit der Berufung der Stände betonende Erklärung der Beratung des Antrags am 
Bunde zuvorkommen wolle. Preußischerseits war man damit einverstanden, schlug aber in einem 
noch in Abwesenheit Bismarcks nach Wien gerichteten Erlasse vom 1. November vor, in Frank- 
furt auf eine Hinausschiebung der Abstimmung über den Antrag zu dringen, damit man sich erst 
über die gemeinsam abzugebende Erklärung verständigen könne. Tatsächlich wurde in der Bundes- 
tagssitzung vom 4. November auf Antrag der beiden deutschen Mächte beschlossen, erst in vierzehn 
Tagen über die weitere Behandlung des Antrages abzustimmen. Nach seinem Wiedereintreffen 
in Berlin (7. November) nahm Bismarck alsbald die Angelegenheit selbst in die Hand. 
Berlin, den 11. November 1865. 
Ew. pp. habe ich bereits unter dem 1. d. M. den Erlaß des Herrn Grafen von Mens- 
dorff an den Grafen Chotek vom 30. Oktober in betreff der Behandlung des bayrisch- 
sächsisch-hessischen Antrages am Bunde mitgeteilt und unsere Übereinstimmung mit der
        <pb n="331" />
        Gemeinsame Stellungnahme Preußens und Österreichs zu dem Antrage. 317 
Ansicht der Kaiserlich Österreichischen Regierung ausgesprochen, daß es am vorteilhaftesten 
sein würde, der Sache von vornherein durch eine sofort abzugebende gemeinsame Erklärung 
die Spitze abzubrechen. 
Diese Erklärung dürfte nunmehr in derjenigen Sitzung, in welcher die geschäftliche 
Behandlung wieder aufgenommen wird, in der Bundesversammlung abzugeben sein. Über 
den Inhalt derselben darf ich Übereinstimmung zwischen uns und dem Kaiserlichen Kabinett 
voraussetzen; er scheint mir durch die früheren Äußerungen der beiden Mächte bedingt und 
würde meines Erachtens ohne ein ausführliches Eingehen auf die Motive des bayrischen 
Antrages im wesentlichen ungefähr dahin lauten können, daß 
a) in betreff des ersten Punktes die beiden Mächte in Übereinstimmung mit ihren 
früheren Erklärungen allerdings an der Absicht festhielten, die Stände des Herzog- 
tums Holstein zu berufen; daß sie aber den Zeitpunkt ihrer eigenen näheren Er- 
wägung vorbehalten müßten und den gegenwärtigen Augenblicke dazu nicht für 
geeignet hielten; seinerzeit würden sie gern bereit sein, der Bundesversammlung, sobald 
die Sache so weit gediehen sei, weitere Mitteilungen zukommen zu lassen; 
b) daß sie die im Punkt 2 enthaltene Frage über die Aufnahme Schleswigs in den 
Deutschen Bund für jetzt nicht zu erörtern beabsichtigten. 
Der Punkt drei des früheren bayrischen Antrages wegen der Übernahme der Kosten 
dürfte bei dieser Erklärung mit Stillschweigen übergangen werden können, da bei dem 
gegenwärtigen Antrage ausdrücklich auf die abzuwartende Berichterstattung des Ausschusses 
verwiesen ist. 
Wir teilen vollkommen die Ansicht des Kaiserlichen Kabinetts, daß durch eine solche 
Erklärung eine besondere Beschlußfassung über den Antrag überflüssig gemacht werden 
würde. Es ist mir indessen zweifelhaft, ob die antragstellenden Regierungen, welche diesmal 
nicht wie früher eine Anfrage, sondern den Ausdruck eines bestimmten Wunsches 
der Bundesversammlung zugemutet haben, auch nach der Erklärung auf die Abstimmung zu 
verzichten geneigt sein werden, wie es an und für sich natürlich und angemessen sein würde. 
Wenn sie auf die Abstimmung dringen sollten, so würde die Bundesversammlung vor die 
Alternative einer bestimmten Ablehnung oder Annahme des Antrages gestellt; und manche 
Regierungen, welche einer Verweisung an den Ausschuß unbedenklich zustimmen würden, 
möchten dadurch in Verlegenheit über ihre Abstimmung geraten. Es scheint aber der 
Stellung der beiden Mächte wenig zu entsprechen, wenn etwa ein Antrag auf Verweisung 
dieser Erklärung derselben an den Ausschuß von einer andern Seite gebracht würde; 
und ich ersuche Ew. pp. daher ergebenst, dem Herrn Grafen von Mensdorff zu gefälliger 
Erwägung anheimzugeben, ob nicht Preußen und Österreich selbst an ihre Erklärung sogleich 
den Vorschlag knüpfen sollten, den Antrag mit ihrer Erklärung dem Ausschuß zu überweisen, 
wozu allerdings streng genommen nach der Erklärung kaum noch Veranlassung vorhanden 
ist, was aber dadurch motiviert werden könnte, daß die beiden Mächte im Ausschuß Gelegen- 
heit finden würden, sich näher auszusprechen. Für einen solchen Beschluß, glauben wir, 
würde die Majorität kaum zweifelhaft sein; wir würden indes, sobald wir der Zustimmung 
des Kaiserlichen Kabinetts und einer entsprechenden Instruktion an die Kaiserlichen Ge- 
sandten versichert wären, unsere Missionen bei den deutschen Regierungen zu einer Ein- 
wirkung in diesem Sinne instruieren. 
Abschrift des gegenwärtigen Erlasses teile ich Herrn von Savigny mit, und würde die 
spezielle Formulierung der Erklärung dem Einverständnis der beiden Bundestagsgesandten
        <pb n="332" />
        318 Preußisch-Österreichisches Zusammengehen in den Herzogtümern. 
überlassen werden können, wenn das Kaiserliche Kabinett seine Zustimmung zu dem oben an- 
gedeuteten Inhalt ausspricht, worüber ich Ew. pp. um baldgefällige, eventuell tele- 
graphische Benachrichtigung ergebenst ersuche. 
*199. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Berlin, den 12. November 1865. 
Die durch Ew. pp. und durch den Herrn Grafen Chotek mir mitgeteilte Äußerung der 
Mißbilligung der Kaiserlichen Regierung über die von dem Erbprinzen Friedrich in Eckern- 
förde und Borbye hervorgerufenen Vorfälle hat hier die volle Anerkennung gefunden, 
auf welche sie Anspruch hatte. Ebenso haben wir die Verfügung des Statthalters von Hol- 
stein, wodurch die Bezeichnung des Erbprinzen als regierenden oder Landesherrn untersagt 
wird, nur mit Befriedigung begrüßen können. Wir halten uns überzeugt, daß sowohl das 
Kaiserliche Kabinett wie der Baron von Gablenz selbst die Absicht habe, alles zu vermeiden, 
was eine Störung des gegenwärtigen Zustandes herbeiführen könnte. Auch hat der letztere 
sich wiederholt mißbilligend gegen den Freiherrn von Manteuffel über das Treiben der hol- 
steinschen Presse ausgesprochen und erwähnt, daß er derselben ernste Warnungen habe zu- 
kommen lassen. Wir bedauern nur, daß diese Warnungen bisher nur geringen Erfolg gehabt 
zu haben scheinen, da sich in den Blättern des Herzogtums, namentlich der „Schleswig-Hol- 
steinischen Zeitung“, fortwährend die heftigsten Angriffe nicht nur gegen Preußen und seine 
Verwaltung in Schleswig, sondern gegen die beiden deutschen Mächte finden, deren Ver- 
fahren gegen die Herzogtümer wiederholt als ein Rechtsbruch und eine Vergewaltigung be- 
zeichnet wird. Ich darf wohl annehmen, daß man in Wien nicht hinreichend über dies 
Treiben und die vermutlich durch die lokalen Behörden in der Ausführung bewirkte Para- 
lysierung der Intentionen des Statthalters unterrichtet ist; um so mehr aber muß ich Ew. pp. 
ersuchen, gefälligst die Aufmerksamkeit des Grafen von Mensdorff auf dies Treiben hinzu- 
lenken, und ihm den Wunsch auszusprechen, daß mit Ernst und nachhaltiger Energie dagegen 
eingeschritten werde, was unseres Erachtens ebensosehr im Interesse der Kaiserlichen Re- 
gierung liegt, deren Würde es in der Tat nicht angemessen ist, wenn in einem von ihr ver- 
walteten Lande ihre eigenen Akte fortwährend angegriffen und als rechtlos bezeichnet werden. 
Die Preßgesetzgebung in den Herzogtümern bietet, wie ich wiederholt bemerkt habe, hin- 
reichende Mittel dar, um eine entschiedene Einwirkung auszuüben. 
Ew. pp. ersuche ich ergebenst, sich in diesem Sinne, nicht in der Weise einer Beschwerde, 
sondern im Interesse der freundschaftlichen Verständigung und des guten Vernehmens, welches 
jene Preßagitation absichtlich zu stören bemüht ist, gegen den Herrn Grafen von Mensdorff 
auszusprechen. 
*200. Erlaß an den Gesandten in Florenz Grafen von Usedom. 
[Kanzleikonzept.] 
Die Frage des Abschlusses eines Handelsvertrags zwischen den Staaten des Zollvereins 
und Italien war seit Anfang Juli, wo preußischerseits der Vorschlag der Herstellung eines 
modus vivendi unter Offenlassung der schwierigen Anerkennungsfrage gemacht war (vgl. 
Nr. 127), nicht vom Flecke gerückt. Zwar schien der italienische Finanzminister Sella zur Her- 
stellung eines solchen modus vivendi geneigt; aber nach dem Abschlusse der Konvention von 
Gastein versteifte sich der italienische Ministerpräsident La Marmora neuerdings auf die An-
        <pb n="333" />
        Neue Schwierigkeiten in der Frage des italienischen Handelsvertrages. 319 
erkennungsfrage. Wie der preußische Vertreter in Florenz Graf Usedom am 3. November 
meldete, glaubte La Marmora, Preußen könne die Anerkennung des Königreichs Italien bei den 
noch widerstrebenden Zollvereinsstaaten erzwingen, wenn es nur wolle; aber es werde fort- 
während von der Rückesicht auf Österreich beherrscht und abgehalten, für Italien zu handeln. 
Schon am 25. Oktober hatte Graf Usedom dem noch in Biarritz weilenden Bismarck tele- 
graphiert, daß er bei der Rückreise über Paris den dortigen italienischen Gesandten Chevalier 
Nigra aufsuchen und mit ihm „mit vollem Vertrauen von der Krisis von Gastein, der Notwendig- 
keit guter Beziehungen zwischen Preußen, Deutschland und Italien und folglich der absoluten 
Notwendigkeit eines schleunigen kommerziellen Abkommens sprechen möge.“ Bismarck war 
dem Rate gefolgt. 
Berlin, den 14. November 1865. 
Indem ich dem von Ew. pp. mir angekündigten gefälligen Bericht in der Angelegenheit 
der Regelung der Handelsverhältnisse mit Italien entgegensehe, habe ich aus Ihren telegra- 
phischen Mitteilungen bereits entnehmen können, daß die Sache wiederum auf Schwierigkeiten 
gestoßen ist; ich muß annehmen, daß in den früher mitgeteilten Gesichtspunkten dort eine Än- 
derung eingetreten ist; die Äußerungen des Grafen Barral gegen mich lassen kaum noch 
Zweifel darüber, daß der Vorschlag wegen des modus vivendi bei dem dortigen Kabinett 
keinen Anklang gefunden hat. 
Während der Chevalier de Nigra, mit dem ich bei meiner Anwesenheit in Paris den 
Gegenstand besprach, von dem dringenden Wunsche getragen wurde, die Angelegenheit 
einer Regelung zugeführt zu sehen, ohne daß er indes eine Form dafür anzugeben vermochte, 
hat nunmehr Graf Barral unter Darlegung der einem modus vivendi entgegenstehenden Be- 
denken empfohlen, die Sache in der Weise zu behandeln, daß wir im Namen des Zollvereins 
einen Vertrag mit Italien unterzeichnen, daß aber die Wirksamkeit des Vertrages solange 
beruhen bleibe, bis sämtliche Zollvereinsstaaten sich damit einverstanden erklärt und die 
Ratifikation zugesagt haben würden. Ich habe ihm erwidert, daß auf diesem Wege nichts 
gewonnen wäre, denn Preußen und die anerkennenden Zollvereinsstaaten würden damit doch 
nicht in den Genuß treten, also fehle der Druck auf die übrigen Mitglieder des Zollvereins, 
und man erreiche streng genommen nichts als eine schriftliche Bestätigung der derzeitigen Lage 
der Sache und eine erhöhte Wichtigkeit der widerstrebenden Regierungen. Wollte man einen 
Schritt vorwärtskommen, so müßte Italien gleichzeitig mit der Unterzeichnung des Vertrages 
den Verkehr der anerkennenden Staaten gegen Ursprungszeugnisse auf den Fuß der meist- 
begünstigten Nation stellen. Graf Barral erhob zwar Bedenken gegen die Einführung von 
Ursprungszeugnissen, versprach mir indes, in Florenz darüber anfragen zu wollen. 
Indem ich Ew. pp. hiervon Nachricht gebe, wünsche ich fortdauernd, daß Ew. pp. Ihre 
Bemühungen zunächst im Sinne des Erlasses vom 31. v. M.¹ fortsetzen, und werde Ihren 
gefälligen Mitteilungen darüber mit Interesse entgegensehen. 
*201. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Hepke.] 
Aus zwei in Berlin mitgeteilten Depeschen des Grafen Mensdorff an den dortigen Geschäfts- 
träger Grafen Chotek vom 28. Oktober und 4. November mußte Bismarck ersehen, daß das 
Wiener Kabinett keineswegs geneigt war, gegenüber der Antwortnote des Frankfurter Senats 
vom 20. Oktober (vgl. die Vorbemerkung zu Nr. 194), mit der von Preußen geforderten Ent- 
schiedenheit vorzugehen. Graf Mensdorff schlug zunächst vor, den Senat zu einer sachlichen Ant- 
wort auf die gemeinsamen Noten vom 6. und 8. Oktober aufzufordern und, falls die Antwort 
ungenügend ausfalle, die Angelegenheit beim Bund in Angriff zu nehmen, jedoch in schonender 
    
Berücksichtigung der Souveränität der Stadt Frankfurt. Tatsächlich hatte Graf Mensdorff 
1 Er war auf die Herstellung eines interimistischen modus vivendi gerichtet.
        <pb n="334" />
        320 Schwankendes Verhalten des Wiener Kabinetts in der Frankfurter Frage. 
bereits, ohne das Einverständus Preußens  abzuwarten, den Frankfurter Senat durch eine 
Verbalnote vom 26. Oktober (siehe den Text in: Das Staatsarchiv, IX, 315 f.) wissen lassen, daß 
die Antwortnote vom 20. Oktober als eine sachliche Erwiderung auf die österreichische Note 
vom 8. nicht angesehen werden könne, worauf der Senat wieder am 30. Oktober mit dem Hinweis 
geantwortet hatte, daß eine Abhilfe nur in einer allgemeinen Veränderung des Vereinsrechts zu 
finden sein werde. Diesen Hinweis nahm jetzt Graf Mensdorff in der Depesche an Graf Chotek 
vom 4. November auf, indem er ausführte, daß ein gemeinsamer österreichisch-preußischer Antrag 
am Bunde auf ein Einschreiten gegen Frankfurt nur dann Aussicht auf Erfolg bieten würde, 
wenn zugleich eine erneute allgemeine Einigung über die Beschränkung des Vereinsrechts ge- 
fordert würde. Demgegenüber betonte Bismarck in einem ausführlichen Erlasse an Freiherrn 
von Werther vom 14. November, daß die Verallgemeinerung des beabsichtigten Verfahrens 
,,mit Schwierigkeiten und langwierigen Verhandlungen derart verbunden sein werde, daß jedes 
Ergebnis auch Frankfurt gegenüber in Frage gestellt würde“, und daß deshalb in Kon- 
sequenz der bisherigen gemeinsamen Schritte vor allem das Verfahren gegen Frankfurt durchzu- 
führen sein werde. Daß dazu die bundesgesetzliche Grundlage durchaus die Möglichkeit gebe, 
legte der — hier nicht abgedruckte — Erlaß an Werther eingehend dar. Ihm war der Entwurf 
eines identischen Zirkulars der beiden Mächte an die deutschen Regierungen beigefügt, wie ihn 
Bismarck für zweckmäßig hielt. Allerdings waren die Hoffnungen des preußischen Staatsmanns 
auf die Möglichkeit eines Zusammengehens mit Österreich im konservativen Sinne, wie es in 
Salzburg und Ilschl verabredet war, angesichts des eigentümlichen und schwächlichen Verhaltens 
der österreichischen Regierung bereits wieder sehr gesunken. Er hielt es für angebracht, das in 
einem zweiten Erlasse an Freiherrn von Werther vom gleichen 14. November in aller Deutlich- 
keit auszusprechen. 
Geheim. Berlin, den 14. November 1865. 
Ew. pp. haben bereits aus einigen meiner früheren Erlasse ersehen können, wie wenig 
günstig der Eindruck gewesen ist, welchen das schwankende Verhalten des Wiener Kabinetts 
in der Frankfurter Angelegenheit auf uns gemacht hat. Die jüngsten Mitteilungen des 
Grafen von Mensdorff vom 28. Oktober und 4. November d. J. haben diesen Eindruck nur 
gesteigert, indem darin der Wunsch nach einem Rückzug von dem Boden der Salzburger 
und Ischler Besprechungen ziemlich deutlich hervorleuchtet. 
Die nachträgliche besondere Antwort des Frankfurter Senats für Wien, welche haupt- 
sächlich die Differenz in dem Verhalten Österreichs, und zwar in einem für letzteres vorteil- 
hafteren Lichte konstatieren sollte, ist bis jetzt unseres Wissens ohne Rektifizierung geblieben. 
Dagegen hat sich die unter dem Einflusse des Wiener Kabinetts stehende Presse, „Post- 
zeitung“, „Mémorial diplomatique“, „Europe“ u. a. eifrig bemüht, auf das gehässigste gegen 
Preußen zu agitieren. 
Wir können diese Erscheinungen nur bedauern. Sie verdunkeln unsere gegenseitigen Be- 
ziehungen und ebnen dem Wiener Kabinett doch den Weg nach keiner Richtung. Klarheit 
und Einheit in dem Verhalten zu uns würde dies weit sicherer tun. 
Will man aber in Wien den Weg, über welchen wir einverstanden zu sein glaubten, 
nicht mit voller Entschiedenheit gehen, so liegt für uns allein keine Notwendigkeit vor, auf 
demselben zu beharren. Gemeinschaftlich mit Österreich haben wir für die monarchischen und 
konservativen Interessen in Deutschland die Initiative ergreifen wollen. Wird dies abge- 
lehnt, so kommt es für uns nur darauf an, der Frankfurter Antwort gegenüber unsre Würde 
zu wahren, ohne daß wir im Übrigen durch das Treiben der Vereine unsre specifischen Inter- 
essen gefährdet fänden.¹ Für die Förderung der letzteren liegt die Wahl zwischen zwei Systemen 
vor uns. 
Das eine wäre: im Bunde mit Österreich unter Bekämpfung der revolutionären Be- 
strebungen und Erweckung des Vertrauens der deutschen Fürsten eine gemeinschaftliche Leitung 
der deutschen Angelegenheiten durch die beiden Großmächte herzuustellen. 
Dieser Weg wäre uns der liebere, doch nur dann, wenn das Kaiserliche Kabinett ebenso 
vollständig wie wir mit der zweideutigen Politik bräche, gegen deren Auswüchse in Frankfurt 
1 Der Satz eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="335" />
        Bismarck dringt in Wien auf energisches Vorgehen. 321 
unser gemeinsames Auftreten gerichtet war.² Ein unumwundenes gegenseitiges Vertrauen der 
beiden Mächte ist auf diesem Wege unentbehrlich. Letzteres ist aber durch Österreichs Wen- 
dung zum Rückzuge in der Frankfurter Angelegenheit nicht gestärkt worden. 
Der andere Weg ist, daß Preußen selbständig in dem innerhalb seiner Machtstellung 
liegenden Kreise von Nachbarstaaten sowie am Bunde seinen Einfluß und seine Interessen 
nach Kräften zur Geltung bringt. Diesen Weg werden wir gehen müssen, wenn Österreich nicht 
mit derjenigen Rückhaltlosigkeit sich dem ersteren zuwendet, welche wir bei dem ersten Ein- 
schreiten gegen Frankfurt bei dem Wiener Kabinett vorauszusetzen berechtigt waren. Auch 
auf diesem zweiten Wege bedürfen wir des vollen Ansehns, welches Preußen aus seiner Macht 
herzuleiten vermag, und des Glaubens an unsre entschlossene Beharrlichkeit in den Wegen, 
welche wir einschlagen. Wir können uns auf denselben, nachdem wir in Frankfurt einge- 
schritten sind, dadurch nicht irre machen lassen, daß Oestreich sich anschickt, von dem gemein- 
sam Unternommnen zurück[zu]treten.³ 
Für uns hat die dreiste Antwort des Senats auf die Interzession der beiden Großmächte 
der Sache eine neue Bedeutung verliehen. Sie stellt, wenn kein geeigneter Austrag herbei- 
geführt wird, ernstere Konsequenzen in Aussicht. Eine derartige Abfertigung der vornehmsten 
Bundesglieder von einem Gemeinwesen wie Frankfurt kann nicht ohne Genugtuung bleiben. 
Eine Verkehrung der Bundesverhältnisse und eine Entstellung des Bundesrechts, wie sie den 
Frankfurter Antworten zugrunde liegt, würde, wenn sie ohne tatsächliche Berichtigung bliebe, 
uns den Beweis liefern, daß das Bundesverhältnis keine praktische Bedeutung mehr habe. 
Jeder andere Bundesstaat, der solche Umtriebe wie die Frankfurter duldete, würde den 
Nachbarstaaten zu Reklamationen volle Berechtigung geben. Bei den singularen Pflichten, 
die der Bundesstadt als solcher auferlegt sind, ist dies in höherem Grade der Fall. Statt dessen 
verleugnet der Senat die gewöhnliche, wie seine singulare Bundespflicht und leitet für sich 
nur Rechte ohne Pflichten aus dem Bundesverhältnis her. 
Wir müssen von der Bundesversammlung verlangen, daß sie den Bundesgesetzen in 
Frankfurt Nachdruck leiht. Darauf zielt unser dem Wiener Kabinett zur Erwägung mitge- 
teilter Antrag. Sollte dieselbe sich dieser Pflicht versagen, so würden wir eben durch eine 
Auslegung der Bundesverfassung, welche den größten Staaten nur Pflichten ohne ent- 
sprechende Rechte beilegt, gezwungen werden, für unsere Sicherheit und Würde selbst einzu- 
stehen und eventuell in Frankfurt Maßregeln zu ergreifen, welche lediglich nach diesem Zwecke 
bemessen sind. 
Lieb würde es uns sein, wenn ein rechtzeitiges bundesmäßiges Einschreiten uns dieser 
Notwendigkeit überhöbe. Fände ein solches aber nicht in kurzer Zeit statt, so würden wir 
zunächst darauf rechnen, daß das Kaiserliche Kabinett mit Rücksicht auf die Vereinbarung in 
dem September-Schriftwechsel mit uns gemeinsam, auch ohne den Bund, in Frankfurt ein- 
schreite, um fernerem Mißbrauch des Vereinsrechts über die Frankfurter Lokalverhältnisse 
hinaus zu hindern und den Maßlosigkeiten der Frankfurter Presse ein Ziel zu setzen. Sollte 
das Kaiserliche Kabinett seine Ansicht verändert haben und seine Mitwirkung verweigern, 
dann würde uns die Aufgabe allein zufallen, die Andeutungen der Depesche vom 6. Oktober 
v. J. zu bewahrheiten. 
Fürs erste legen wir natürlich großen Wert darauf, die Verständigung über den Antrag 
am Bunde mit Wien recht bald zu erzielen und den Anschluß anderer Bundesregierungen 
herbeizuführen. 
2 Der Relativjatz eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
3 Die beiden letzten Sätze eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
V 21
        <pb n="336" />
        322 Wilhelms I. Schreiben an den Großherzog von Sachsen-Weimar. 
Ew. pp. ersuche ich ergebenst, auf eine möglichst beschleunigte Entschließung der Kaiser- 
lichen Regierung über den vorgelegten Antrag hinzuwirken. Ew. pp. wollen dabei von den ver- 
traulichen Andeutungen dieses Erlasses, der lediglich zu Ihrer persönlichen Kenntnisnahme be- 
stimmt ist, den geeigneten Gebrauch machen und mir über den Verlauf der Angelegenheit bald- 
gefälligst Mitteilung zugehen lassen. 
202. Immediatschreiben. 
[Abschrift.] 
Am 28. Oktober hatte König Wilhelm I., dem zu Ohren gekommen war, daß, wie 
andere deutsche Fürsten, so auch sein Schwager Großherzog Karl Alexander von Sachsen-Weimar 
an dem gemeinsamen Vorgehen Preußens und Österreichs gegen den Frankfurter Senat 
(vgl. die Vorbemerkung zu Nr. 201) Kritik übe, an diesen ein sehr ausführliches Schreiben 
gerichtet, das geradezu sein „politisches Glaubensbekenntnis über die jetzige Lage in Deutschland“ 
entwickelte. König Wilhelm wollte den tiefsten Grund für die Verworrenheit des politischen 
Zustandes darin sehen, „daß man seit 1848 die Leitung aller innern und äußern Verhältnisse 
am Bunde aus der Hand verlor, weil mit den neugeschaffenen parlamentarischen Institutionen 
auch der deutschen Großmächte ... eine einheitliche Leitung derselben am Bunde gelähmt 
wurde, wodurch deren Kraft, Macht, Ansehen nach innen und außen gleichfalls gelähmt war, 
so daß bei den Ausschreitungen der Parlamente der Mittel- und Kleinstaaten es zuletzt dahin 
gekommen ist, daß sich Korporationen, ohne alles Mandat dazu, bilden, welche sich nun anmaßen, 
Deutschland reorganisieren und regieren zu wollen.“ Folgerichtig erblickte der König alles 
Heil darin, daß Preußen und Österreich, nachdem sie sich von der Herrschaft ihrer Parlamente 
wieder emanzipiert hätten (wie es in den preußischen Staaten durch den dreijährigen inneren 
Konflikt bereits erreicht sei, und wozu auch Österreich durch die am 20. September erfolgte 
Suspension der Verfassung von 1861 Anstalt gemacht habe), nun wieder ihren Beruf darin 
fänden, auch am Bunde und durch diesen bei den Mittel- und Kleinstaaten das konservative 
Prinzip zur Geltung zu bringen. Dazu aber hätten beide deutschen Mächte, die in der Gasteiner 
Konvention ihre Einigkeit wieder gefunden hätten, sich jetzt durch ihr Vorgehen gegen den 
Frankfurter Senat angeschickt. „Was verlangt denn aber nun Preußen und Österreich jetzt 
von Frankfurt a. M.? Daß es den seit einigen Jahren in seinen Mauern, dem Sitz des 
Bundestages, gestatteten revolutionären Versammlungen ein Ende mache, die in ihren lächer- 
lichen Beschlüssen wohl den Umsturz, aber nicht die Einheit Deutschlands herbeiführen würden, 
wenn sie zur Ausführung kämen. ... Unser Schritt in Frankfurt a. M. ist nichts anderes 
als das Aufmerksammachen auf das, was zu lange schon zum Umsturz der deutschen Verhältnisse 
gewuchert hatte, und dem wollt Ihr Euch widersetzen? Wünscht Ihr es jedoch, die neuesten 
Beschlüsse der 36er, der Nationalen in Wirksamkeit treten zu sehen?! Wünschet Ihr es nicht 
— à la bonheur, so schließt Euch uns an, wenn wir nun an den Bundestag gehen. Andernfalls 
habt Ihr die sehr vorbereitete Revolution — et après?“ Auf das königliche Schreiben 
antwortete Großherzog Karl Alexander am 8. November mit längeren Ausführungen, die 
einen leisen Zweifel an der Richtigkeit der von König Wilhelm aufgestellten Grundsätze an- 
deuteten: „Sind nicht dieselben Wege, welche Du jetzt betreten, 1820 und 1832 betreten worden? 
Und wohin haben sie geführt? Zu der Revolution von 1848, die überall in Deutschland, nicht 
am wenigsten in Berlin und Wien ausgebrochen, die dann im Anfang der fünfziger Jahre unter 
Deiner eigenen gerechten Mißbilligung zu ähnlichen Schritten geführt, welche nunmehr uns aber- 
mals an einen Wendepunkt stellen.“ Brief und Antwort (siehe den Text beider Schreiben in: 
Kaiser Wilhelms I. Weimarer Briefe. Bearbeitet von J. Schultze, II. 62 ff.) wurden von König 
Wilhelm an Bismarck mitgeteilt. Dieser fand das politische Glaubensbekenntnis des Monarchen, 
das die Bedeutung der Gasteiner Konvention wesentlich in der gemeinsamen Leitung der deutschen 
Angelegenheiten durch die beiden Vormächte in konservativem Sinne suchte, so sehr seinen eigenen 
und tiefsten Überzeugungen entsprechend, daß er seinen Königlichen Herrn am 14. November bat, 
das Schreiben vom 28. Oktober vertraulich seinen Kollegen zur inneren Stärkung und Nach- 
achtung mitteilen zu dürfen. 
Das Bismarcksche Schreiben vom 14. November ist bereits von H. Kohl in dem ,,Anhang 
zu den Gedanken und Erinnerungen“ (I. 122 f., anschließend auch im Faksimile) veröffentlicht 
worden; doch wird irrtümlich Großherzog Friedrich I. von Baden als Adressat bezeichnet. Da- 
nach sind auch die Angaben bei H. Oncken (Großherzog Friedrich I. von Baden und die deutsche 
Politik von 1854—1871, I, 492, Fußnote 2) richtig zu stellen. 
 Berlin, 14. November 1865. 
Eurer Majestät 
beehre ich mich Allerhöchstdero Schreiben an Seine Königliche Hoheit den Großherzog befohl- 
ner Maßen zurückzustellen. Indem ich meinen ehrfurchtsvollen Dank für die gnädige Mit-
        <pb n="337" />
        Sachsen bereit, den Handelsvertrag mit Italien abzuschließen. 323 
theilung desselben sage, verbinde ich damit die Bitte, daß Eure Majestät mir huldreich 
gestatten wollen, das Schreiben vom 28. October meinen Collegen vertraulich mittheilen zu 
dürfen, damit auch sie aus der so bündigen und überzeugenden Entwicklung der Politik 
Eurer Majestät sich in dem Bestreben, dieselbe nach den allerhöchsten Intentionen durch- 
zuführen, vergewissern und nach dem damit gegebnen Compaß steuern. Die von Sr. König- 
lichen Hoheit in der Antwort getadelte Politik von 1820 und 32 mag in Vielem nicht das 
rechte Maaß gehalten haben; aber die Revolution von 1848 hat sie nicht verschuldet, die 
war in Paris die nothwendige Frucht der Politik Louis Philipp's, und dankte ihren Erfolg 
in Berlin nicht dem Mangel an Concessionen, sondern das Preußen von damals hätte 
glänzende Vortheile aus der Schwäche der Andern ziehen können, wenn seine gute und treue 
Armee mit fester Hand verwendet worden wäre. 
Anhang zu den Gedanken und Erinnerungen von Otto Fürst von Bismarck, I, 122 f. 
*203. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Kanzleikonzept.] 
Von den deutschen Mittelstaaten, insbesondere Bayern und Sachsen, war der Abschluß der Gasteiner Konvention, die den Auftakt zu einem neuen Zusammengehen Österreichs mit Preußen am Bunde zu bilden schien (vgl. Nr. 198), als ein Abfall Österreichs von seinem mittelstaatlichen und bundesrechtlichen Kurs empfunden worden. Der badische Minister Freiherr von Roggenbach gab dem mittelstaatlichen Empfinden in einem Briefe an Großherzog Friedrich vom 1. September (H. Oncken, Großherzog Friedrich I. von Baden und die deutsche Politik von 1854—1871, I, 491) mit den Worten Ausdruck: Es stehe fest, daß die Stellung Österreichs in Deutschland unmöglich geworden sei, und daß der Deutsche Bund in seiner bisherigen Gestaltung nicht mehr der rechte Ausdruck der politischen Grundverhältnisse sei, wie sie in Deutschland nunmehr vorlägen. Auf die gleiche Auffassung lief die Verwahrung hinaus, mit der die bayrische, sächsische und hessen-darmstädtische Regierung am 18. November die österreichisch-preußische Erklärung bei der Abstimmung über den Antrag vom 4. November beantworteten. 
Vgl. dazu Graf v. Beust, Aus drei  Viertel-Jahrhunderten,   I, 405 f. Unter diesen Umständen 
sahen die Regierungen von Sachsen und Bayern keinen Anlaß mehr, in ihrem Widerstand gegen 
einen die Anerkennung des Königreichs Italien involvierenden Handelsvertrag mit diesem Lande, 
bei dem sie wesentlich von der Rücksichtnahme auf Österreich geleitet gewesen waren, zu beharren. 
Vgl. auch Bismarcks eigene Äußerungen über den Zusammenhang zwischen der Gasteiner Konvention 
und der Sinnesänderung Bayerns und Sachsens in Bezug auf den italienischen Handelsvertrag 
in Nr. 211. Durch eine Note vom 10. November teilte die sächsische Regierung der preußischen 
mit, daß sie bereit sei, einem Handelsvertrag mit Italien die Ratifikation zu erteilen. Um die 
gleiche Zeit erklärte Bayern durch seinen Gesandten in Berlin dem dortigen Vertreter Italiens, 
daß es bereit sei, das Königreich Italien anzuerkennen.  
Berlin, den 16. November 1865. 
Ew. pp. sind die Schwierigkeiten bekannt, welche einer befriedigenden Regelung unsrer 
Handelsbeziehungen mit Italien entgegenstehn,¹ weil ein Teil der Zollvereinsstaaten bisher 
Italien nicht anerkannt hat, während das Kabinett von Florenz auf einen Handelsvertrag mit 
Staaten nicht eingehen zu können glaubt, welche ihm die Anerkennung versagen. 
Vor wenigen Tagen hat nunmehr die Königlich Sächsische Regierung uns mitgeteilt, 
daß sie bereit sei, einem Handelsvertrage mit Italien die Ratifikation zu erteilen; mit der 
letzteren würde die Frage wegen der Anerkennung für Sachsen ihre Erledigung finden; ich lege 
zu Ihrer gefälligen Kenntnisnahme Abschrift der Depesche des Freiherrn von Beust vom 
10. d. M., welche Graf Hohenthal mir mitgeteilt hat, ergebenst bei. Ew. pp. werden daraus 
die Motive entnehmen, welche die gedachte Regierung geleitet haben; es ist die gebietende 
Rücksicht auf die Wahrung der materiellen  Interessen, welche die Entschließung des Dres- 
1 Dle einleitenden Worte eigenhändige Korrektur Bismarcks.
        <pb n="338" />
        324 Auch Bayern bereit, den Handelsvertrag mit Italien abzuschließen. 
dener Kabinetts herbeigeführt hat. Wir haben zur Herbeiführung dieser Erklärung nichts 
gethan, sondern seit den Gasteiner Besprechungen uns jedes directen oder indirecten Schrittes 
in dieser Richtung enthalten u[nd] unsre Vertreter in diesem Sinne instruirt. Aber wir 
können nicht anders als eingehend darauf antworten, da wir uns sonst gerechten Vorwürfen 
von Seiten der handeltreibenden Bevölkerung aussetzen würden. Dem Vernehmen nach soll 
der Schritt der sächs[ischen] Reg[ierung] das Ergebniß längerer Verhandlungen zwischen dem 
H. v. Beust u[nd] v. d. Pfordten sein. Die damit eventuell verbundene Absicht beider Staats- 
männer, Preußen eine Verlegenheit zu bereiten u[nd] unsre Beziehungen zu Oestreich zu 
trüben, wird hoffentlich unerreicht bleiben,² wenn es auch für uns nicht möglich ist, der Oppo- 
sition im eignen Lande eine wirksame Waffe dadurch zu leihen, daß wir nunmehr uns dem 
Anstoß, den Sachsen zu befriedigender Ordnung der Handelsverhältnisse mit Italien gegen 
unser eigenes Erwarten giebt, widersetzen.³  
Es ist mir daran gelegen, daß das Wiener Kabinett dies erfahre und richtig erkenne, und 
ich ersuche deshalb Ew. pp., sich im Sinne vorstehender Andeutungen dort gefälligst äußern zu 
wollen. 
Nachschrift. Aus der Anlage wollen Ew. pp. die Bestätigung meiner telegraphi- 
schen Mitteilung, die Anerkennung Italiens durch Bayern betreffend, entnehmen. Die Nach- 
richt war für uns vollständig unerwartet. 
*204. Erlaß an den Geschäftsträger in München von Alvensleben. 
[Kanzleikonzept.]  
Berlin, den 25. November 1865. 
Die Mitteilung des Prinzen Reuß wegen Regelung der Handelsverhältnisse zu Italien 
traf hier ein, kurz nachdem Graf Barral uns den Vorschlag gemacht hatte, den Vertrag 
im Namen des Zollvereins abzuschließen, die Wirksamkeit desselben aber solange beruhen zu 
lassen, bis sämtliche Zollvereinsstaaten sich damit einverstanden erklärt und die Ratifikation 
zugesagt haben würden. Dieser Zeitpunkt ist unerwartet näher gerückt, als wir damals 
hoffen konnten, indem nicht nur die Königlich Bayrische, sondern inzwischen auch die König- 
lich Sächsische Regierung sich bereit erklärt hat, einem Handelsvertrage zwischen dem Zollver- 
ein und Italien zuzustimmen und die Ratifikation zu erteilen. Es gereicht uns im Interesse 
der beteiligten Handels- und Verkehrsbeziehungen des gesamten Vereins zur lebhaften Ge- 
nugtuung, wenn die Schranken beseitigt werden, welche sich der Entwickelung dieser Beziehun- 
gen zu Italien bisher entgegengestellt haben; wir hoffen, daß auch diejenigen Zollvereins- 
staaten, welche bis jetzt noch Bedenken tragen, sich an dem Vertrage zu beteiligen, von diesem 
Bedenken Abstand nehmen und in Rücksicht auf die in Frage kommenden materiellen Inter- 
essen ihrer Bevölkerungen ihre Zustimmung nicht länger versagen werden. 
Wir haben daher, um den nachteiligen Zustand, in welchem sich der Handel mit Italien 
zur Zeit befindet, nicht zu verlängern, auf die mündlichen Anträge des Grafen Barral 
geantwortet, daß wir nunmehr bereit seien, behufs Abschluß des Handelsvertrages für uns 
und im Namen des Zollvereins in Verhandlung  zu treten. Wir beabsichtigen, daß in 
2 Nach Sybel (a. a. O., IV, 253), der sich allerdings auf keine Quelle stützt, wäre es doch der Fall 
gewesen.   
3 Der letzte Teil des Absatzes von den Worten an: „Wir haben zur Herbeiführung dieser Erklärung 
..." eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="339" />
        Französische Mißdeutung der Unterredungen von Biarritz und Paris. 325 
Übereinstimmung mit der uns von seiten der italienischen Regierung kundgegebenen Ansicht, 
unsern Zollverbündeten als Basis den Handelsvertrag zwischen dem Zollverein und Groß- 
britannien vom 30. Mai 1865 vorzuschlagen. 
Ew. pp. wollen hiervon ohne Verzug den Freiherrn von der Pfordten in Kenntnis 
setzen und sich eine gefällige Mitteilung der Bemerkungen erbitten, zu welchen man sich dort- 
seits bei Erwägung der Sache veranlaßt finden dürfte. Von der Ihnen zugehenden Antwort, 
deren möglichste Beschleunigung im allseitigen Interesse liegt, wollen Ew. pp. mich alsdann 
gefälligst unterrichten. 
205. Erlaß an den Botschafter in Paris Grafen von der Goltz. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Zuerst in einem Immediatbericht vom 23. Oktober (siehe denselben in H. Oncken, Die 
Rheinpolitik Kaiser Napoleons III. von 1863—1870, I, 74 f.), dann in Berichten vom 
13. und 16. November (a. a. O., I, 76 f., 77, Fußnote), hatte Botschafter Graf von der Goltz das 
geflissentliche Streben der französischen Presse und sogar einzelner französischer Staatsmänner 
wie des Ministers Fould gekennzeichnet, die Unterredungen Bismarcks mit Napoleon und Drouyn 
de Lhuys so zu deuten, als ob der leitende preußische Staatsmann versucht habe, gegen 
Kompensationen die Zustimmung der französischen Regierung zu bedeutenden Gebietserweite- 
rungen Preußens in Deutschland zu gewinnen, damit aber völlig abgewiesen sei.  Graf von der 
Goltz glaubte aus der anscheinend inspirierten Haltung der französischen Presse den Schluß 
ziehen zu sollen, daß die französische Politik absichtlich diese Legende ausstreue, um Österreich 
zum Widerstande gegen die preußischen Forderungen zu ermutigen und so eine größere Abhängig- 
keit Preußens von einer wohlwollenden Haltung Frankreichs herbeizuführen. Die Goltz'schen 
Berichte veranlaßten Bismarck, am 24. durch Abeken einen Erlaß nach Paris aufsetzen zu 
lassen, der seinem Befremden über das Verhalten Drouyn de Lhuys' scharfen Ausdruck verlieh. 
Eine Unterredung mit dem französischen Botschafter Benedetti, die am Abend des 24. stattfand (vgl. 
dazu den ausführlichen Bericht Benedettis vom 26., Les Origines Diplomatiques de la Guerre 
de 1870—1871, VII, 197 ss.), veranlaßte Bismarck jedoch, von dem scharfen Entwurfe Abekens 
abzusehen und am 25. selbst dem Unterstaatssekretär von Thile gemäßigtere „Materialien zu einer 
Depesche an Graf Goltz“ in die Feder zu diktieren, auf Grund deren nun Abeken einen neuen 
Entwurf niederschrieb. Tatsächlich hatten inzwischen die systematischen Treibereien der franzö- 
sischen Presse, die sich bis zu der Verdächtigung Bismarcks verstiegen, als ob er versucht habe, 
die damals von Österreich in Paris  gesuchte Anleihe zu hintertreiben  (vgl. dazu v. Sybel, Die 
Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I., IV, 250), den Erfolg gehabt, den Entschluß  
des Wiener Kabinetts, auf der Bahn der Gasteiner Konvention zu verharren, ins Wanken 
zu bringen. Von Freiherrn von Manteuffel wird in einem Bericht an Bismarck vom 16. De- 
zember (vgl. die Vorbemerkung zu Nr. 217) ausdrücklich bezeugt, daß seit der Bismarckschen 
Reise nach Biarritz und den in Zusammenhang  damit stehenden Gerüchten über die österreichische 
Anleihe auch in dem Verhalten des österreichischen Statthalters gegen ihn ein durchgreifender 
Wechsel eingetreten sei. 
Vertraulich. Berlin, den 26. November 1865. 
Ew. pp. haben in den gefälligen beiden Depeschen Nr. 306 vom 13. und Nr. 314 vom 
16. d. M. die in der französischen Presse neuerdings hervorgetretenen Erscheinungen und das 
Verhältnis des Ministers Drouyn de Lhuys zu denselben, sowie die Frage erörtert, ob diese 
anscheinend inspirierte Haltung der Presse auf eine Wandelung in der französischen Politik 
schließen lasse. Im Zusammenhang damit stehen die in Ihrem Immediatbericht Nr. 292 vom 
23. d. M. — von welchem ich erst nach meiner Rückkehr aus Biarritz habe Kenntnis nehmen 
können — angeführten Tatsachen, wonach namentlich durch den Minister Fould von meiner 
Unterredung mit Herrn Drouyn de Lhuys eine wahrheitswidrige Darstellung verbreitet 
werde, eine Darstellung, welche sich in französischen Journalen und Korrespondenzen, nament- 
lich in dem von Ihnen mehrfach erwähnten Artikel der „France“ reproduziert findet.
        <pb n="340" />
        326 Offiziöser Ursprung der Presseverdächtigungen? 
Herr Drouyn de Lhuys hat Ihnen gegenüber jeden Zusammenhang mit diesen Presse- 
erzeugnissen in Abrede gestellt und den Artikel der „France“ gemißbilligt. Nichtsdestoweniger 
deuten eine Reihe von Umständen, welche Ew. pp. anführen, auf einen solchen Zusammen- 
hang hin. 
Ich habe aus dem Inhalt Ihrer Depeschen Veranlassung genommen, diese Verhältnisse 
mit dem Kaiserlich Französischen Botschafter zu besprechen. Herr Benedetti behauptet auf 
das entschiedenste, daß diese Erscheinungen in der Presse in keiner Weise auf Inspirationen des 
Gouvernements zurückgeführt werden dürften und keine Schlüsse auf die Haltung desselben 
rechtfertigten. Namentlich versichert er, daß die „France“ in keinem Verhältnis zur Regie- 
rung stehe. Die Haltung dieses Blattes sei bedingt durch die politische Lage, in welcher das- 
selbe bald nach dem italienischen Kriege gegründet worden, als eine Annäherung an Österreich 
versucht wurde. Die Anhänger jener Politik, zum Teil noch einflußreich, versorgten das Blatt 
mit Nachrichten; so sei der österreichische Einfluß darin vorwiegend geblieben, und die 
„France“ sei auch in Paris als österreichisches Organ hinreichend bekannt. Sie sei aber 
völlig gewichtlos, und er wundere sich über die Reproduktionen und die Beachtung ihrer 
Artikel in der deutschen Presse. Bei dem Zusammenhange der Preßagenten untereinander 
aber und den dem Fürsten Metternich zu Gebote stehenden Geldmitteln sei es natürlich, daß 
teils auch auf wirklich offiziöse französische Preßorgane von Zeit zu Zeit in österreichischem 
Sinne eingewirkt und diese zur Aufnahme von Artikeln verleitet werden, die durch ihren 
Abdruck darin einen falschen Anschein offiziöser Inspiration gewönnen, teils aber auch direkte 
Mitteilungen von Fürst Metternich mit der nach Deutschland telegraphierten Behauptung, 
sie seien offiziös, in die Presse gelangten. Herr Benedetti bemerkte, wir möchten nicht ver- 
gessen, daß in Paris eine permanente Konspiration sämtlicher deutschen Gesandschaften gegen 
uns bestehe, die ihrerseits alle ihre kleinen Presseeinflüsse in antipreußischem Sinne verwer- 
teten und ihr Zentrum bei dem österreichischen Botschafter und seinen Pressekräften hätten. 
Graf Mülinen sei der geschäftliche Leiter, der täglich in den Bureaus selbst der geringeren 
Presseorgane zu sehen sei und die deutsche Presse demgemäß versorge. Herr Benedetti er- 
klärte, gewiß zu sein und sich dafür verbürgen zu können, daß alle persönlichen Ausfälle 
und Verdächtigungen gegen mich unbedingt nicht aus französischer offiziöser 
Quelle stammten. Für die augenblickliche Österreich zugewandte Haltung der Pariser 
Presse suchte er außerdem in dem Umstand eine Erklärung, daß französische Notabilitäten, 
durch die günstigen Bedingungen der neuen österreichischen Anleihe verlockt, sich bei letzterer 
beteiligt hätten und nun im Bedürfnis einer Hausse ihren Einfluß auf die Presse verwendeten, 
um die Verhältnisse zwischen Österreich und Frankreich möglichst günstig  darzustellen. 
Ich habe diese Äußerungen des französischen Botschafters über die Presse in Paris voll- 
ständig wiedergegeben, um Ew. pp. in den Stand zu setzen, dieselben bei Ihrer eigenen Be- 
urteilung der Sachlage zu berücksichtigen. Ich will auch nicht unerwähnt lassen, daß er daneben 
Andeutungen über die Verwunderung, welche preußische Einwirkungen auf die franzö- 
sische Presse von Zeit zu Zeit in Paris hervorriefen, einfließen ließ, über welche er nähere 
Auskunft ablehnte, welche mich aber, wie ich im Vorbeigehen bemerke, in der Befürchtung 
bestärkten, daß der bekannteste unserer Presseagenten Dr. Bamberg gelegentlich mehr Öster- 
reich als uns diene. 
Ich selbst kann den Phasen der Pariser Zeitungspolemik an sich die Wichtigkeit nicht 
beilegen, welche sie durch die Benutzung in der deutschen Presse anscheinend gewinnt, be- 
sonders zu einer Zeit, wo, wie erwähnt, eine Zahl einflußreicher Franzosen bei einer Hausse 
des österreichischen Geldmarktes interessiert ist. Ew. pp. kennen einen Teil der verkommenen
        <pb n="341" />
        Wirklicher Verlauf der Pariser und Biarritzer Gespräche. 327 
Menschenklasse, deren Handwerk in jener Presse liegt, und wissen, wie selbst anscheinend 
höher stehende Organe für mäßige Geldsummen bereit sind, im Sinne des Zahlenden zu schrei- 
ben; und wir haben das Beispiel gehabt, daß unsere Unterstützung einiger unter ihnen die 
anderen zu verstärkter Bösartigkeit behufs der Erpressung gleicher Wohltaten veranlaßt 
hat. Die Wabrnehmung, daß sie für wichtig gehalten werden, erhöht die Begehrlichkeit 
und Dreistigkeit. 
Wenn diese Erwägungen und die Äußerungen des Herrn Benedetti uns dazu führen 
können, der gegenwärtigen Haltung der französischen Presse kein allzugroßes Gewicht bei- 
zulegen, so können sie uns doch nicht veranlassen, dieselbe unbeachtet vorübergehen zu lassen. 
Namentlich gilt dies von den lügenhaften Darstellungen, welche von meinem Auftreten in 
Paris und meiner Unterredung mit Herrn Drouyn de Lhuys gegeben worden sind. Der 
letztere hat den wahrscheinlich aus österreichischer Quelle stammenden Artikel der „France“ 
Ihnen gegenüber gemißbilligt; aber er hat demselben nirgends widersprechen lassen, und es ist 
schwer, die nach Ihrem eingangs erwähnten Immediatbericht von Herrn Fould geflissentlich 
verbreitete, mit jenem Artikel übereinstimmende Version nicht wenigstens indirekt auf den 
Minister der auswärtigen Angelegenheiten selbst zurückzuführen oder seine Konnivenz dafür 
 vorauszusetzen. 
Wie vollständig diese Version gerade das Gegenteil von dem wirklich Vorgefallenen, 
das ist Ew. pp. hinreichend bekannt. Ew. pp. wissen, daß ich, als ich auf meiner Hinreise nach 
Biarritz nach Paris kam, mit Rücksicht auf jeine Unzuverlässigkeit und seine für Preußen bis- 
her wenig günstigen Gesinnungen zweifelhaft war, ob ich Herrn Drouyn de Lhuys überhaupt 
besuchen sollte, und daß ich es nur aus Höflichkeit tat mit dem Entschlusse, ihm nichts zu sagen, 
was er nicht jedermann wiedersagen könne. Weit entfernt davon, selbst mit Plänen für die 
Zukunft hervorzutreten, war meine Sorge vielmehr, es könnten mir in Paris oder Biarritz 
Vorschläge gemacht werden, die ich anzunehmen nicht autorisiert war, deren Ablehnung 
aber erkältend gewirkt haben würde, abgesehen davon, daß zu Anerbietungen meinerseits mir 
jede Ermächtigung Seiner Majestät des Königs fehlte, ich also Gefahr gelaufen wäre, beim 
Worte gehalten zu werden, ohne nachträglich die Einwilligung Seiner Majestät des Königs 
beschaffen zu können. Ungeachtet meines Vertrauens in die Mäßigung und Weisheit des 
Kaisers Napoleon wurde ich doch von dieser Sorge auch nach Biarritz und in das Kabinett 
des Kaisers begleitet; und ich war sehr angenehm davon berührt, in meiner Audienz bei 
demselben keinerlei Anforderungen zu begegnen. Der Gedanke, welchen Herr Drouyn de 
Lhuys päter in ein Zitat aus dem heiligen Vincenz de Paula gekleidet hat, ist ihm selbst 
zuerst von mir ausgesprochen worden, als er seinerseits das Gebiet zukünftiger ge- 
meinsamer Interessenpolitik betrat, und ich darauf erwiderte, daß es gefährlich sei, wenn nicht 
unmöglich, die Ereignisse machen zu wollen, wir sie vielmehr abwarten und hoffen müßten, sie 
gemeinsam nutzen zu können. Diese meine Äußerung hatte Herr Drouyn de Lhuys offenbar 
nach Biarritz geschrieben, da der Kaiser sie mir wörtlich wiederholte. Wahrscheinlich hat 
der Minister dieses Wort, welches Ew. pp. als Kennzeichen des offiziösen Charakters ge- 
wisser Artikel gedient hat, in Konversationen mehrfach wiederholt, wie auch Ew. pp. selbst 
bemerken, und es hat so seinen Weg in die Presse gefunden. 
Herr Drouyn de Lhuys hat also vollständig recht gehabt, wenn er, wie Ew. pp. erwähnen, 
fremden Diplomaten gesagt hat, ich sei in politischer Beziehung sehr „boutonniert“ gewesen. 
Es ist eben schwer, damit die, mindestens gesagt, Konnivenz gegen die lügenhaften 
Artikel und die Unterlassung jeder Berichtigung von Erfindungen in Übereinstimmung zu 
bringen, welche, mit so dreistem offiziösen Anschein vorgetragen, politische Tragweite ge-
        <pb n="342" />
        328 Österreichische Preßintrigen im Mantel französischer Offiziösität. 
winnen, jedenfalls aber, wenn sie wahr wären, auf die Discretion u[nd] den Tact des fran- 
zös[ischen] Ministers in Betreff vertraulicher Verhandlungen ein bedenkliches Licht werfen 
müßten.¹ 
Herr Benedetti versichert mir, daß, wenn Herr Drouyn de Lhuys früher österreichisch 
gesinnt gewesen, er jetzt davon geheilt sei. Wäre diese Ansicht des Botschafters richtig, so 
würde dies nur die Übereinstimmung des Ministers mit dem Kaiser bekunden, welcher, wie 
ich Ew. pp. schon mündlich mitteilte, mir in St. Cloud unaufgefordert  die Versiche- 
rung gab, daß er eine Annäherung an Österreich weder erstrebe noch für möglich halte. 
Herr Benedetti selbst gab übrigens offen zu, daß es in Frankreichs Interesse liege, die 
Verhältnisse zwischen Preußen und Österreich nicht intim werden zu lassen. 
Von diesem Standpunkt aus kann es begreiflich scheinen, daß man in Paris die Ab- 
sicht hätte, Österreich an die Möglichkeit einer Annäherung glauben zu machen, um es von 
Preußen abzuziehen; und daß man durch eine zur Schau getragene Ablehnung erfundener 
preußischer Anerbietungen nur auf das Wiener Kabinett ermutigend einwirken wollte, um 
dasselbe von einer zu großen Nachgiebigkeit gegen Preußen abzuhalten, auf diese Weise 
zwischen den beiden deutschen Mächten eine Spannung hervorzurufen oder zu verstärken und 
Österreich bei einer nächsten Gelegenheit zu stärkerem Widerstande und zu dem wirklich 
ausbrechenden Konflikt mit Preußen zu verlocken, den man vielleicht schon vor der Gasteiner 
Konvention erwartet hatte, und auf den die hiesigen Repräsentanten des Hofes der Tui- 
lerien so oft hingewiesen hatten, indem sie für einen solchen Fall ein Bündnis zwischen 
Preußen und Frankreich in Aussicht stellten. 
Aber Herr Benedetti fügte hinzu, daß — diese geheime Absicht vorausgesetzt — die 
Art und Weise, wie dieselbe ins Werk gesetzt wäre, wenn die fraglichen Erscheinungen in 
der Presse offiziöse wären, unglaublich ungeschickt u[nd] gefährlich sein würde² und leicht 
in das Gegenteil von der beabsichtigten Wirkung umschlagen könnte, indem sie Preußens 
Vertrauen in die Gesinnungen der Leiter der französischen Politik zerstörte. Wie sehr unsere 
ganze Haltung gegenüber dem Wiener Kabinett durch dieses Vertrauen bedingt wird, das 
entging auch Herrn Benedetti nicht, und ich brauchte kaum hervorzuheben, daß wir, wenn 
wir dieses Vertrauen nicht mehr in vollem Maße hegten, es vorziehen müßten, auf höhere 
Forderungen zu verzichten und uns mit Österreich über ein Geringeres zu verständigen, 
welches wir jeden Augenblick ohne Opfer erreichen könnten. 
Ew. pp. werden selbst ermessen, daß wir durch die Verbreitung oder Zulassung un- 
wahrer oder entstellter Darstellungen und gehässiger persönlicher oder politischer Angriffe 
schließlich in die Lage kommen müßten, solchen Artikeln, deren Berichtigung in Frank- 
reich selbst verschmäht wird, ein offiziöses und unzweideutiges Dementi entgegenzusetzen, die 
Sachlage offen bekannt zu machen und damit die Natur der Quellen, auf welche jene Artikel 
mit Recht oder Unrecht zurückgeführt werden,  bloßzulegen. Die Beziehungen zwischen den 
beiden Kabinetten würden aber dadurch nicht gefördert werden. 
Was Ew. pp. Haltung in Compiègne betrifft, so wünsche ich nicht, daß Sie der ganzen 
Presseangelegenheit ein entscheidendes Gewicht beilegen, wohl aber, daß Sie bei vertrau- 
lichen Unterredungen mit dem Kaiser auf den Übelstand aufmerksam machen, welcher darin 
liegt, daß österreichische Preßintrigen sich in die Maske französischer Offiziösität hüllen, um 
so in Deutschland Propaganda zu machen und dadurch das Vertrauen Preußens zu Frank- 
reich zu untergraben. Sie werden zugleich daran erinnern, daß die lügenhaften und gehässigen 
1 Der Relativsatz:  „welche mit so dreistem ...“  eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
2 Der Teil des Satzes: „wenn die fraglichen Erscheinungen ..." eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="343" />
        Preußens „augenblickliche Stellung“ in der Schleswig-Holsteinschen Frage. 329 
Darstellungen meines Auftretens in Paris, welche in Deutschland jedermann geneigt sein 
muß, auf Äußerungen des französischen Ministers zurückzuführen, wenn sie nicht in Paris 
widerlegt werden, mich zwingen, diese Widerlegung in unzweideutiger Weise selbst zu über- 
nehmen. 
Ich hege die Zuversicht, daß der Kaiser diesen Erwägungen nicht unzugänglich sein 
und daß es Ihnen, wie Sie selber die Hoffnung ausdrücken, durch diese Unterhaltungen zu- 
gleich möglich sein werde, sich über die eigenen Intentionen und bestimmenden Anschauungen 
des Kaisers und die Fortdauer seiner Intentionen und Gesinnungen für Preußen ein be- 
gründetes Urteil zu bilden. 
H. Oncken, Die Rheinpolitik Kaiser Napoleons III. von 1863 bis 1870, I, 77 ff. 
206. Erlaß an den Botschafter in Paris Grafen von der Goltz. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Vertraulich. Berlin, den 26. November 1865. 
Über unsere augenblickliche Stellung zu der Schleswig-Holsteinschen Frage und unsere 
Auffassung von der weiteren Entwicklung derselben, kann ich Ew. pp. folgendes vertraulich 
mitteilen. 
In betreff der beiden Punkte, welche Ew. pp. immer als die wesentlich den Kaiser inter- 
essierenden bezeichnet haben, nämlich die Abtretung eines Teils von Nordschleswig und die 
Befragung der Bevölkerung, ist dieser Standpunkt ganz derselbe geblieben, den ich oft ent- 
wickelt habe. Wir halten den ersteren Punkt gegenwärtig nicht zur Erörterung geeignet: 
und wenn er künftig unter besonderen Eventualitäten zur Erörterung kommen sollte, so 
werden wir als wesentlichen Gesichtspunkt immer die Wahrung der strategischen Interessen 
festhalten müssen. Die Befragung der Bevölkerung liegt ebenfalls fortwährend in unseren 
Intentionen, und wir haben die Absicht, im Herzogtum Schleswig eine Landesvertretung zu- 
sammenzuberufen, sobald wir glauben, auf die Mehrheit derselben rechnen zu können. 
Die verschiedenen wiederholt in den Zeitungen aufgetauchten Gerüchte, als stände eine 
Veränderung im Provisorium bevor, oder als wären Unterhandlungen über ein Definitivum 
zwischen Berlin und Wien im Gange, entbehren aller Begründung. Wir glauben versichert 
zu sein, daß man in Wien jetzt nicht daran denkt, die Initiative dazu zu ergreifen, und 
unseren Interessen entspricht es nicht, in der Frage wegen des Definitivums Ungeduld zu 
verraten. Die österreichische Verwaltung in Holstein, welche den Augustenburgischen Sym- 
pathien und den antipreußischen Tendenzen nicht mit der Energie entgegentritt, welche wir 
zu fordern berechtigt wären, wird uns indessen voraussichtlich zu fortgesetzten Beschwerden 
in Wien Veranlassung geben, und es werden Anstöße und Anlässe zu Komplikationen offen 
bleiben, welche unter Umständen einer schärferen Entwicklung fähig sind. Es liegt in un- 
serem Interesse, mehr einen langsamen und allmählichen Druck auf Österreich in dieser Be- 
ziehung auszuüben, als provokatorische und vielleicht zu ungelegener Zeit zu einem Ultimatum 
führende Schritte zu tun. 
Auch unsere inneren Verhältnisse im Lande selbst weisen uns auf diese vorsichtige 
Behandlung der Schleswig-Holsteinschen Angelegenheit, bei welcher wir nicht verlieren, wohl 
aber den günstigen Augenblick benutzen können. Wir müssen es für geboten erachten, für
        <pb n="344" />
        330 Usedom und die preußisch-italienischen Beziehungen. 
die nächste Session des Landtages, welche voraussichtlich den Januar und Februar künftigen 
Jahres einnehmen wird, die Gruppierung der Parteien hinsichts der Herzogtümerfrage ab- 
zuwarten. 
Dies sind die wesentlichen Gesichtspunkte, welche ich Ew. pp. bei Ihren Unterhaltungen 
mit dem Kaiser Napoleon festzuhalten bitte. 
Bismarck und die Nordschleswigsche Frage 1864—1879, S. 104 f. 
*207 Erlaß an den Gesandten in Florenz Grafen von Usedom. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Theremin.] 
In einem ausführlichen Bericht vom 4. November hatte der Gesandte in Florenz in lehr- 
hafter Weise seine Auffassungen über die von Preußen dem Königreiche Italien gegenüber zu 
befolgende Politik dargelegt. Der Bericht ging von der Tatsache aus, daß die Konvention von 
Gastein dem bei dem jetzigen Ministerium und bei vielen politischen Persönlichkeiten Italiens 
eingewurzelten Mißtrauen gegen Preußen neue Nahrung zugeführt habe. Nach Graf Usedom 
besorgten die italienischen Staatsmänner, daß die anscheinend italienfreundliche Haltung Bis- 
marcks lediglich darauf abziele, die Allianz mit Österreich für Preußen rentabler zu machen. 
Es lei daher notwendig, Italien nicht bloß eine allgemeine wohlwollende Attitüde zu zeigen, son- 
dern ihm auch tatsächliche Beweise der Freundschaft zu geben. Als solche nannte Graf 
Usedom ein starkes Auftreten in Deutschland zugunsten der Anerkennung Italiens und die 
Verleihung des Schwarzen Adlerordens an Köng Victor Emanuel bei nächster Gelegenheit. 
Berlin, den 29. November 1865. 
Ew. pp. politische Berichte sind bis einschließlich Nr. ... hier richtig eingegangen. Unter 
denselben ist für uns der Bericht vom 4. d. M. von besonderem Interesse gewesen, in welchem 
Ew. pp. Ihre Anschauungen über die nach der Gasteiner Konvention unsererseits dem König- 
reich Italien gegenüber zu befolgende Politik niedergelegt haben, und ich benutze die sich 
durch die Rückkehr des Kapitäns Meiller darbietende sichere Gelegenheit, um Ew. pp. die 
nachstehende vertrauliche Erwiderung darauf zugehen zu lassen. 
Zunächst nehme ich hierbei auf den denselben Gegenstand betreffenden Erlaß ergebenst 
Bezug, den ich unter dem 16. September d. J. (Nr. 31)¹ an Herrn von Bunsen gerichtet 
habe. Die Konklusionen dieses Erlasses treffen mit denjenigen Ihres vorerwähnten Berichts 
wesentlich zusammen. Wenn Ew. pp. nämlich als nähere Modalität unserer italienischen 
Politik zunächst eine allgemeine wohlwollende Haltung Italien gegenüber im Auge haben, 
so war damit übereinstimmend in meinem gedachten Erlasse hervorgehoben, von welcher 
ernsten Wichtigkeit unsere Beziehungen zu dem Königreich Italien auch nach der Gasteiner 
Konvention bleiben würden, wie in unserem freundschaftlichen Verhältnisse zu Italien, 
dessen Intimität durch die Verhandlungen im Laufe des verflossenen Sommers wesentlich 
gefördert worden, durch die einstweilige Verständigung mit Österreich keine Änderung ein- 
getreten sei, und daß wir nach wie vor den größten Wert darauf legten, die günstigen Dis- 
positionen, welche die italienische Regierung uns gezeigt habe, nicht zu unserem Nachteile 
verändert zu sehen. Hierin hat sich seitdem nichts geändert; wir haben nach wie vor den 
aufrichtigen Wunsch, unsere Beziehungen zu dem Königreich Italien auf dem angebahnten 
freundschaftlichen Wege zu erhalten, und zwar um so mehr, als seit der Gasteiner Konvention 
und seit meinem vorerwähnten Erlasse sich unser Verhältnis zu Österreich nicht gebessert hat. 
Wir werden unter diesen Umständen natürlich auch gern bereit sein, der italienischen Regie- 
rung tatsächliche Beweise dieser unserer Gesinnungen zu geben. Der erste Punkt, welchen 
1 Siehe Nr. 179.
        <pb n="345" />
        Unbegründetes italienisches Mißtrauen gegen Preußen. 331 
Ew. pp. zu diesem Zwecke in Vorschlag bringen, nämlich die Einwirkung auf die deutschen 
Regierungen zu Gunsten der Anerkennung des Königreichs Italien, ist durch die infolge 
unserer Anregungen im geschäftlichen Verkehr und in der Presse von Bayern und Sachsen 
gefaßten Entschließungen² im wesentlichen erledigt. Was den zweiten Punkt, die Ordens- 
verleihung an den König Victor Emanuel, anlangt, so haben Seine Majestät der König 
allerhöchstsich bei dem Vortrage Ihres Berichts geneigt gezeigt, eine geeignete Gelegenheit 
zu ergreifen, um diese Ordensverleihung eintreten zu lassen. Für den Augenblick aber würde 
dieselbe ohne allen äußern Anlaß ihr Auffälliges haben³ und vorzeitig Empfindlich keiten her- 
vorrufen, ohne uns wirkliche praktische Erfolge für die eventuelle Haltung der italienischen 
Regierung zu sichern. Denn wir dürfen uns nicht verhehlen, daß die Bezeigung derartiger 
Freundlichkeiten nur als Ausfüllung geschäftsloser Epochen Geltung hat⁴ und die italienische 
Regierung nicht vermögen würde, bei eintretenden Verwickelungen auf unsere Seite zu treten, 
wenn dies gegen ihr Interesse wäre, und daß ebensowenig das Unterlassen solcher Attentionen 
Italien abhalten würde, mit uns Hand in Hand zu gehen, wenn letzteres ihm durch seine 
Interessen geboten wird. 
Das Mißtrauen, welches nach Ew. pp. Mitteilungen sowohl bei dem dortigen Mini- 
sterium als bei vielen Politikern Italiens gegen Preußen vorherrscht, bedauere ich auf- 
richtig und kann mit Ew. pp. nur dringend die Beseitigung desselben wünschen. Aber ich 
muß dasselbe als vollständig unbegründet bezeichnen. Denn wie ist es zu rechtfertigen, daß 
man die jetzigen Räte Seiner Majestät des Königs für die Politik verflossener Jahre u[nd] 
abgelebter Systeme⁵ für die Willisenschen Vorfälle⁶, für 1859 und endlich die Königliche Re- 
gierung für die Überreichung des Gaëta-Schildes⁷ verantwortlich machen will, welcher 
letzteren dieselbe ebenso vollständig fern stand, als sie solche zu verhindern nicht in der Lage 
war? 
Wenn Ew. pp. bemerken, daß man dort geneigt sei, die in der Gasteiner Konvention 
erfolgte Verständigung durch „geheime Gründe“ zu erklären, welche in Konzessionen Preußens 
an Österreich bestünden, daß man hinter dem österreich-preußischen Bündnisse ein „unbekann- 
tes Etwas“ voraussetze, so habe ich bereits in meinem eingangs gedachten Erlasse vom 
16. September d. J. bemerkt, daß die Gerüchte, welche über anderweitige neben der Ga- 
steiner Konvention liegende Verabredungen über die Schleswig-Holsteinsche oder über 
andere Fragen verbreitet worden, aller und jeder Begründung entbehrten. Ew. pp. 
wollen daher derartigen Vermutungen dort auf das bestimmteste jetzt und künftig entgegen- 
treten. Die falsche Voraussetzung, daß derartige unbekannte Concessionen an Oestreich 
von uns gemacht sein müßten, zeigt grade, wie günstig das Gast[einer] Abkommen für uns 
war, [und] welcher Fehler es gewesen wäre, dasselbe abzulehnen. Da Ew. pp. selbst an der 
Richtigkeit meiner Mittheilung, daß dergleichen geheime Clauseln nicht bestehn, keinen 
Zweifel hegen können, so wird es eines Zurückkommens auf diesen Punkt in Ihren Be- 
2 Vgl. Nr. 203. 
3 Der erste Teil des Satzes eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
4 Die Worte: „nur als Ausfüllung ...“ eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
5  Die Worte: „u[nd] abgelebter Systeme“ eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
6 General Friedrich Adolf von Willisen, seit 1862 Gesandter am italienischen Hofe, † 17. März 1863. 
Welche Bewandnis es mit den ,,Vorfällen“ hatte, ist aus den Akten nicht ersichtlich.   
7  Am 23. September hatte Major a. D. Graf Theodor Stolberg-Wernigerode namens einer grö- 
ßeren Zahl konservativ-legitimistischer deutscher Adliger dem Könige Franz II. von Neapel und seiner Ge- 
mahlin Marie,  geb. Herzogin von Bayern, einen silbernen Ehrenschild zum Gedächtnis an die hartnäckige 
Verteidigung der Feste Gaëta überreicht. Vgl. Lebenserinnerungen von Rudolph von Delbrück, II, 367.
        <pb n="346" />
        332 Dissens Preußens und Österreichs in der Frankfurter Frage. 
richten nach Berlin nicht bedürfen, wohl aber einer ernsten u[nd] bestimmten Abweisung 
jeden Zweifels an der Zuverlässigkeit der von mir über diesen Punkt wiederholt gegebenen 
Versicherungen.⁸ 
Ich habe in den geschäftlichen und persönlichen Beziehungen zu Graf Barral nichts 
unterlassen, was dazu beitragen kann, unsere freundschaftlichen Beziehungen zu Italien fester 
zu knüpfen und das Mißtrauen, das man in Florenz gegen uns hegt, zu verscheuchen. Aber 
der Hauptsache nach wird die Beseitigung desselben in den Händen Ew. pp. liegen, und ich 
zweifle nicht, daß je mehr Ew. pp. sich selbst von dem vollständigen Ungrunde und der 
Ungerechtigkeit dieses Mißtrauens der gegenwärtigen Königlichen Regierung gegenüber 
durchdringen werden, um so leichter auch die Überwindung desselben Ihrem vielfach bewährten 
Einflusse auf die dortigen Staatsmänner gelingen wird. 
*208. Erlaß an den Geschäftsträger in Wien von Ladenberg. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Hepke.] 
Die Vorschläge, die Bismarck in dem Erlaß an Freiherrn von Werther vom 14. No- 
vember (vgl. die Vorbemerkung zu Nr. 201) im Hinblick auf die Frankfurter Angelegenheit 
gemacht hatte, waren von Graf Mensdorff in einer Depesche an Graf Chotek vom 23. No- 
vember im wesentlichen abgelehnt worden. Graf Mensdorff beharrte bei der Auffassung, daß 
eine Rektifizierung des Frankfurter Senats durch den Bund nur in der Weise zu erlangen sein 
würde, daß ganz allgemein eine strengere Handhabung der Bundesvorschriften über das Ver- 
einswesen beantragt werde. Von neuem schlug er vor, dem Frankfurter Senat zunächst eine 
belehrende Erwiderung auf seine Erklärungen zuteil werden zu lassen. 
Berlin, den 5. Dezember 1865. 
Ew. pp. finden in der Anlage Abschrift derjenigen Depesche, mittels welcher Herr Graf 
von Mensdorff unsere Vorschläge vom 14. November d. J. in der Frankfurter Angelegen- 
heit beantwortet hat. 
Das Kaiserliche Kabinett hatte sich schon unterm 4. November d. J. zu der Ansicht 
bekannt, „daß die §§ 1 und 4 des Bundesbeschlusses vom 13. Juli 1854 unstreitig und voll- 
kommen genügen, um den Antrag zu rechtfertigen, daß das Verfahren des 
Senats von Bundes wegen rektifiziert werde.“ In der vorliegenden 
Depesche vom 23. November wird die Erklärung wiederholt, daß in Angelegenheiten der 
Presse und der Vereine von der Stadt Frankfurt eine besonders sorgfältige und 
gewissenhafte Vollziehung der allgemeinen Bundesgesetze verlangt werden 
könne. Nichtsdestoweniger lehnt Herr Graf von Mensdorff unseren auf eben dieser Vor- 
aussetzung beruhenden und bundesrechtlich wohl motivierten Antrag mit der Hindeutung ab, 
daß die Verpflichtung, den §§ 1 und 4 des Bundesvereinsgesetzes zu entsprechen, gegenüber 
jeder anderen Regierung ebensogut  begründet sei wie gegen Frankfurt, und daß es des- 
halb als eine moralische Unmöglichkeit erscheine, von Frankfurt allein die Erfüllung einer 
Bundesvorschrift zu verlangen, deren faktische Nichtvollziehung im ganzen übrigen Bundes- 
gebiet notorisch sei. 
Wir finden diesen Schluß mit obigen Voraussetzungen nicht ganz im Einklang. Vor 
allem aber wissen wir, daß der Gedanke an eine moralische Unmöglichkeit, gegen Frankfurt 
allein wegen des dortigen Preß- und Vereinsunfugs vorzugehen, den September-Verabredun- 
gen durchaus fremd war, und daß derselbe mit den ersten in Frankfurt geschehenen Schritten 
der beiden Mächte im Widerspruch steht. 
Der andere Einwand, welchen die Depesche vom 23. November gegen unsere Vorschläge 
8 Die beiden letzten Sätze eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="347" />
        Versuch Bismarcks, noch zu einer Einigung mit Österreich zu kommen. 333 
und zu Gunsten einer Verallgemeinerung der Anträge am Bunde erhebt, daß nämlich durch eine 
gegen Frankfurt allein gerichtete Maßregel weder für die allgemeine Ordnung und Sicherheit 
noch für die Würde und das Ansehen der Bundesversammlung etwas gewonnen wäre, wenn 
künftig die Demonstrationen gleichsam zum Hohn in benachbarten Orten stattfinden dürften, — 
dieser Einwand erledigt sich durch die Erwägung, daß schwerlich zu erwarten steht, die 
Regierungen von Kurhessen, Nassau, Hessen und bei Rhein u. a. würden den von der Bundes- 
versammlung verbotenen Zentralversammlungen auf ihren Gebieten eine Zuflucht gewähren. 
Wenn dies aber geschähe, so würde eben erst dann der Augenblick gekommen sein, den be- 
theiligten Regirungen in demselben Sinne wie jetzt Frankfurt die Bedeutung des Bundes- 
verhältnisses u[nd] die Pflichten, die ihnen dasselbe gegen ihre Bundesgenossen auferlegt, 
klar zu machen.¹ Wir können zur Beantragung allgemeiner Maßnahmen, welche in den 
September-Verabredungen gar nicht in Aussicht genommen waren, jetzt unsere Zustimmung 
nicht erteilen. Sie würden zu endlosen Verhandlungen, aber zu keinem praktischen Ergebnis 
führen, was mit den Absichten der September-Verabredungen in direktem Widerspruch stünde. 
Lehnt daher das Kaiserliche Kabinett unsere zunächst gegen Frankfurt gerichteten Bun- 
desanträge definitiv ab und will dasselbe nicht mehr auf dem Standpunkte der September- 
Verabredungen beharren, so verzichten wir unsererseits überhaupt auf weitere gemeinschaft- 
liche Maßregeln am Bunde in der fraglichen Angelegenheit. 
Der Gedanke, welcher die beiderseitigen Kabinette in jenen Verabredungen leitete, war, 
ihre Autorität in Deutschland durch gemeinsames Auftreten auch in Beziehung auf die Ord- 
nung der inneren Fragen wiederherzustellen und ihren Einfluß darauf zum maßgebenden zu 
machen. Das Zurückweichen nach dem ersten Schritte auf diesem Wege, welches durch die 
Verallgemeinerung der gegen Frankfurt gerichteten Maßnahme bekundet wird, kann nur 
die entgegengesetzte Wirkung hervorrufen und muß, zumal nach dem überhebenden Verhalten 
des Frankfurter  Senats, dem Ansehen und der Würde beider Mächte Abbruch tun. Diese 
Ueberzeugung hält uns ab, auf dem betretnen Wege gemeinsam weiter zu gehn, wenn wir 
aus dem Verhalten der Kais[erlichen] Reg[ierung] in der Frankfurter Sache nicht die Gewiß- 
heit entnehmen, daß die K[ai]s[erliche] Reg[ierung] die Principien, von welchen wir ausgehn, 
so nachhaltig mit uns durchführen werde, wie der gewollte Zweck es u[nseres] Erachtens 
erheischt.² 
Am Schlusse der Depesche vom 23. November kommt der Kaiserliche Herr Minister auch 
auf den Vorschlag zurück, dem Frankfurter Senat fürs erste noch eine belehrende Erwiderung 
auf seine Erklärungen zuteil werden zu lassen. Wir würden einer solchen direkten und gemein- 
schaftlichen Eröffnung nicht abgeneigt sein, vorausgesetzt, daß sie den Standpunkt der Sep- 
tember-Verabredungen mit voller Energie verträte und den ersten beiderseitigen Eröffnungen 
vom 6. und 8. Oktober d. J. entspräche. Das Kaiserliche Kabinett würde uns durch die 
baldgefällige Mitteilung eines Entwurfs dafür zu besonderem Danke verpflichten. Wenn uns 
ein weiterer gemeinschaftlicher Schritt durch diese Mitteilung nicht ermöglicht würde, so 
behalten wir uns vor, unsererseits eine definitive Antwort nach Frankfurt gelangen und den 
dortigen Senat nicht darüber in Zweifel zu lassen, daß bei eintretender Veranlassung dem 
Inhalte derselben tatsächlicher Nachdruck geliehen werden wird. 
 Ew. pp. sind ermächtigt, gegenwärtigen Erlaß dem Herrn Grafen von Mensdorff vor- 
zulesen. 
1 Der Schluß des Satzes von den Worten an: „den betheiligten Regirungen ..." eigenhändiger Zu- 
satz Bismarcks. 
2 Der letzte Satz eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="348" />
        334 Bayerns Beteiligung an Abschluß des Handelsvertrags mit Italien. 
*209. Erlaß an den Geschäftsträger in München von Krause. 
[Kanzleikonzept.] 
Am 2. Dezember hatte der Geschäftsträger in München von Krause eine Note des Mi- 
nisterpräsidenten Freiherrn von der Pfordten vom 1. übersandt, in der u. a. der Wunsch einer 
direkten Teilnahme Bayerns an den Verhandlungen über den italienischen Handelsvertrag aus- 
gesprochen wurde. 
Berlin, den 6. Dezember 1865. 
Mit Ew. pp. gefälligem Bericht vom 2. d. M. habe ich die Note des Freiherrn von der 
Pfordten in betreff des Handelsvertrages mit Italien erhalten. In Erwiderung darauf 
bemerke ich ergebenst, daß wir mit der Beteiligung Bayerns an den Verhandlungen voll- 
kommen einverstanden sind. Graf Barral, welcher bereits seit mehreren Tagen zur Unter- 
zeichnung ermächtigt ist, drängt auf Vollziehung; diese kann sofort erfolgen, wenn Graf 
Montgelas zur Mitvollziehung ermächtigt wird. Bereits in meinem Erlaß v. 25. v. M.¹ 
habe ich angedeutet, daß es in der Absicht liege, den Vertrag zwischen dem Zollverein und 
Großbritannien vom 30. Mai 1865 zugrunde zu legen, ich füge den danach abgefaßten Ent- 
wurf zu dem Vertrage mit Italien bei mit dem ergebenen Bemerken, daß die Abweichungen 
von dem mit England geschlossenen Vertrage (Wegfall des auf die Kolonien bezüglichen 
Artikels 7 pp.) sich von selbst ergeben und einer näheren Erläuterung nicht bedürfen werden; 
nur in Bezug auf den Vollzug der Verabredung wegen der Warenbezeichnungen glaube ich die 
Abweichung hervorheben zu müssen, welche darin besteht, daß eine geräumige, nämlich vier- 
monatliche Frist für den Beginn der Wirksamkeit dieser Abrede festgesetzt wird, um den 
Beteiligten die in dieser Hinsicht notwendige Rücksicht zu gewähren. Ich zweifle nicht, 
daß man Königlich Bayrischerseits hiermit einverstanden sein wird. Glaubt die 
dortseitige Regierung indessen, auf einen Vertrag, wie der im Entwurf an- 
liegende, nicht eingehen zu können, so läßt sich nicht nur eine wesentliche Ver- 
zögerung besorgen, sondern namentlich auch, wie der Graf Barral mir versichert, neuer Anlaß 
zu Schwierigkeiten in Florenz vorhersehen. Diese würden sich noch erhöhen, wenn die König- 
lich Bayrische Regierung Tariffragen in den Kreis der Verhandlung zu ziehen beabsich- 
tigen sollte; damit würde zugleich die Notwendigkeit zur Hersendung technischer Bevoll- 
mächtigter entstehen, und ein gleicher Anspruch würde ohne Zweifel demnächst von den übrigen 
beteiligten Staaten erhoben werden. Diese Anstände würden sofort ihre Erledigung finden, 
wenn Graf Montgelas ermächtigt wird, an der Vollziehung des Vertrages auf der Grund- 
lage des beigefügten Entwurfs teilzunehmen. 
Ew. pp. ersuche ich hiernach, ohne Verzug gefälligst eine Mitteilung an Freiherrn von 
der Pfordten zu richten und um möglichste Beschleunigung der Prüfung und Rückäußerung 
zu bitten; es wird Ihnen nicht schwer sein, auch im Wege mündlicher Unterhaltung die 
Gründe darzulegen, welche sich aus der gesamten Lage der Sache für schleunige Erledigung 
ergeben; ich erwarte Ihre Anzeige über den Erfolg gegenwärtigen Auftrags auf telegraphi- 
schem Wege.² 
1 Siehe Nr. 204. 
2 In einem weiteren Telegramm vom 11. Dezember machte Bismarck die baldige Ermächtigung 
des bayrischen Gesandten zur  Unterzeichnung dringlich. Der Abschluß des Handelsvertrags mit 
Italien erfolgte am 31. Dezember. Das Schlußprotokoll zum Vertrage besagte u. a.: „Der Bevoll- 
mächtigte Italiens erklärt,  daß er von seiner Regierung beauftragt ist, keinen Zweifel darüber zu lassen, 
daß die italienische Regierung die Austauschung der Ratifikationen als Akt der Anerkennung des König- 
reichs Italien betrachtet. Die übrigen Unterzeichner teilen diese Meinung“. Vgl. v. Sybel, Die Be- 
gründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I., IV. 253.
        <pb n="349" />
        Arbeiter-Invalidenhaus. Graf Usedom als Mahner. 335 
*210. Schreiben an den Minister des Innern Grafen zu Eulenburg. 
[Konzept.] 
Im Herbst 1864 war ein Komitee zur Gründung eines Arbeiter-Invalidenhauses zusammen- 
getreten, das sich am 18. Dezember mit einer Eingabe an Bismarck wandte. Dieser übersandte 
die Eingabe am 11. Februar 1865 dem Oberpräsidenten von Jagow zur ressortmäßigen Veran- 
lassung mit dem Bemerken, daß er diesem, auch politisch wichtigen, von eifrigen Patrioten 
getragenen Unternehmen das lebhafteste Interesse zuwende, und, insofern die Überweisung eines 
fiskalischen Grundstückes an die zu gründende Anstalt in Aussicht genommen werden sollte, gern 
bereit sein würde, seine etwa zur Beseitigung entgegenstehender Hindernisse gewünschte Mitwirkung 
eintreten zu lassen. Siehe den Wortlaut des im Konzept nicht Bismarcks Paraphe tragenden 
und deshalb nicht in die „Politischen Schriften“ aufgenommenen Schreibens bei H. v. Poschinger, 
Aktenstücke zur Wirtschaftspolitik des Fürsten Bismarck, I, 55 f. Da die Angelegenheit trotz 
dieser eindringlichen Empfehlung   Bismarcks nicht recht vom Fleck rückte, richtete am 22. No- 
vember Oberstleutnant z. D. von Thümen, der die Seele jenes Komitees war, eine neue Eingabe 
an den Ministerpräsidenten. 
Berlin, den 7. Dezember 1865. 
Wie Ew. pp. aus dem s. p. r. beikommenden Schreiben vom 29. v. M. gefälligst näher 
entnehmen wollen, bittet der Oberstleutnant z. D. von Thümen um Förderung der Ange- 
legenheit wegen Gründung eines Arbeiter-Invalidenhauses. 
Bei dem lebbhaften Interesse, welches ich dieser Sache widme, würde ich mich freuen, wenn 
die Schwierigkeiten, welche sich den Wünschen des Herrn von Thümen entgegenstellen, besei- 
tigt werden könnten, und ersuche Ew. pp. ganz ergebenst, dieselben nach Möglichkeit 
geneigtest zu berücksichtigen.¹ 
*211. Erlaß an den Gesandten in Florenz Grafen von Usedom. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Theremin.] 
In zwei Berichten vom 24. und 25. November hatte Graf Usedom die Möglichkeit er- 
örtert, daß Österreich sich durch seine bedrängte Lage nach außen und im Innern genötigt sehen 
könnte, eine friedliche Verständigung mit Italien auf dem Wege einer Abtretung Venetiens 
gegen eine Entschädigung zu suchen. Graf Usedom, der von Anfang an in seinen Berichten die 
Notwendigkeit des Eingehens eines festen Verhältnisses mit Italien im Hinblick auf einen Krieg 
zwischen den beiden deutschen Mächten vertreten hatte, redete auch jetzt noch einem möglichst 
engen Verhältnis mit Italien das Wort. Nur dann würde, so führte er aus, bei einem immer 
möglich bleibenden Zusammenstoß zwischen Österreich und Preußen die italienische Kooperation 
in Venetien zu sichern sein, wenn Preußen seine Entschließungen nicht zu weit hinausschiebe, 
denn je länger dessen, für Italien immer verdächtiges Zusammengehen mit Österreich dauere, 
desto schwerer werde es werden, Italien zu einem gemeinsamen Vorgehen mit Preußen zu 
bewegen. 
Vertraulich. Berlin, den 8. Dezember 1865. 
Mein Erlaß vom 29. v. M. Nr. 47,¹ welcher Ew. pp. gleichzeitig zugeht, war bereits 
ausgefertigt, als ich Ihre letzte Feldjäger-Expedition mit den politischen Berichten bis ein- 
schließlich Nr. ... erhielt, die ich nicht unterlassen habe, Seiner Majestät dem Könige vorzu- 
legen. 
Hinsichtlich der von uns unter den gegebenen Verhältnissen dem Königreich Italien 
gegenüber zu befolgenden Politik nehme ich im allgemeinen auf meinen vorgedachten Erlaß 
Bezug, beehre mich aber gleichzeitig, Ew. pp. in Erwiderung auf die Berichte Nr. 47 und 48 
vom 24. und 25. v. M. folgende Bemerkungen zugehen zu lassen. 
1 Bismarck wandte der Angelegenheit auch weiterhin sein tätiges Interesse zu. Am 13. Januar 1866 
schrieb er an Oberstleutnant von Thümen, daß der Innenminister vor der Unterstützung die Erfüllung be- 
stimmter gesetzlicher Vorschriften verlangen müsse. Am 14. April 1866 bat er Graf Eulenburg, ein in- 
zwischen eingegangenes Gesuch des Vereins zur Gründung eines Arbeiter-Invalidenhauses  um Erteilung 
der Korporationsrechte in recht wohlwollendem Sinne zu prüfen. 
211. 1 Siehe Nr. 207.
        <pb n="350" />
        336 Friedliche Zession Venetiens an Italien? 
Nach den uns aus Wien von sehr zuverlässiger Seite zugegangenen Mitteilungen weist 
Österreich bisher den Gedanken einer friedlichen Session Venetiens an das Königreich Italien 
auf das allerentschiedenste zurück,² und das Eintreten dieser von Ew. pp. befürchteten Even- 
tualität hat keine Wahrscheinlichkeit für sich. Aber auch wenn ein solches Arrangement 
erfolgte, würde für Italien das Bedürfnis guter Beziehungen zu Preußen nach wie vor 
bestehen bleiben. Denn Österreich würde durch den für Venetien erhaltenen Preis zunächst 
besser in den Stand gesetzt sein und denselben zweifellos dazu benutzen, bei der ersten sich dar- 
bietenden Gelegenheit das nördliche Italien wiederzuerobern. Auf der anderen Seite aber 
würden die Gelüste Italiens durch den Erwerb Venetiens nicht befriedigt sein, sondern sich dann 
weiter auf Triest, das österreichische Küstengebiet Dalmatien und auf Südtirol ausdehnen. 
Was den Ideengang anlangt, den die Anhänger einer derartigen friedlichen Lösung der 
Venetianischen Frage nach Ew. pp. gefälliger Mitteilung entwickeln, so ist es ebenso falsch 
als ungerecht, wenn dieselben sagen, daß die Anerkennung Italiens von seiten Bayerns ohne 
Preußens Zutun erfolgt sei. Die Entwickelung der Geschichte dieses Sommers kann, wenn 
dies durch die von hier aus an Ew. pp. ergangenen Mitteilungen nicht erreicht sein sollte, 
Ew. pp. keinen Zweifel darüber lassen, daß die Anerkennung Italiens von seiten Bayerns 
und Sachsens nur die Folge unseres entschiedenen Vorgehens in der handelspolitischen Frage, 
die Folge unserer unermüdlichen Einwirkung auf die Presse der in Betracht kommenden 
Länder und des Druckes gewesen ist, welchen die Bevölkerungen auf die betreffenden Regie- 
rungen eben lediglich aus Anlaß der von uns genommenen Initiative ausgeübt haben. Aus 
sicherer Quelle ist mir bekannt, daß Herr von der Pfordten bei der in Paris über die An- 
erkennung des Königreichs Italien von seiten Bayerns erfolgten Mitteilung hat erklären 
lassen, die bayrische Regierung sei dazu, nachdem Preußen die Frage angeregt und betrieben, 
durch den Druck der kommerziellen Interessen genötigt worden. Außerdem aber wolle er 
nicht verschweigen, daß die Gereiztheit Bayerns gegen Österreich wegen des Gasteiner Ver- 
trages³ dazu in sehr bestimmender und beschleunigender Weise mitgewirkt habe. Die Sache 
liegt also gerade umgekehrt — nicht „ohne Preußens Zutun“ ist die Anerkennung 
des Königreichs Italien von seiten Bayerns erfolgt, sondern gerade die viel angefeindete 
Gasteiner Konvention ist es, welche nächst unserer direkten Einwirkung Italien die Aner- 
kennung von seiten Bayerns und Sachsens verschafft hat. Ich ersuche Ew. pp. daher 
ergebenst, jener falschen Auffassung, wo sie Ihnen begegnet, auf das entschiedenste entgegen- 
zutreten, und das im vorstehenden entwickelte, sich aus den historischen Tatsachen ergebende 
richtige Sachverhältnis mit Nachdruck zur Geltung zu bringen. 
Bei dem Räsonnement der anderen, der eventuellen friedlichen Verständigung über 
Venetien dort entgegenstehenden Partei, wie Ew. pp. solches demnächst in dem Berichte 
Nr. 48 entwickeln, sind die Folgerungen, welche aus einer möglichen Verständigung Öster- 
reichs mit Ungarn gezogen werden, den faktischen Verhältnissen nicht entsprechend. Es ist 
eine Sache für sich, ob das Zustandekommen einer solchen Verständigung überhaupt wahr- 
scheinlich ist oder nicht, ich vermute letzteres, aber auch wenn dasselbe erfolgen sollte, würden 
die Schwierigkeiten für Österreich demnächst ebenso groß auf seiten des kroatisch-tschechischen 
Elements und vielleicht auch des deutschen sein. Ungarn aber würde nach der Verständigung 
Oestreich schwerlich mehr Kriegsmittel liefern als jetzt.⁴ Österreich hat bisher aus Ungarn 
2 Vgl. jedoch die Angaben bei Sybel (a. a. O., IV, 248 ff.) über die Sendung Graf Malaguzzis nach 
Wien.                                                                                                                                                          

3 Vgl. die Vorbemerkung zu Nr. 203. 
4 Der Satz eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="351" />
        Unsicherheit der ungarischen Regimenter? Eigenmächtiges Handeln Roeders. 337 
so viel Soldaten genommen, als es zu bezahlen imstande war, und ich glaube nicht, daß es 
nach einer Verständigung mehr Soldaten oder mehr Geld wird herausziehen können. Die 
Annahme, daß die ungarischen Regimenter bei der jetzigen Lage der Dinge unsicher seien, 
halte ich für falsch, und wir haben bei unseren Berechnungen für einen eventuellen Krieg hier- 
auf niemals Pläne gegründet. Einigen Anhalt zu den hieran zu knüpfenden Betrachtungen 
ergibt eine Vergleichung der Bevölkerungstabellen des österreichischen Kaiserstaates nach 
den Nationalitäten, welche auf eine Gesamtbevölkerung von zwischen 35 und 36 Millionen 
nur ungefähr 5 Millionen Magyaren nachweisen. Der übrige 2 Mal größere Theil der 
Bevölkerung des Landes besteht aus Slaven, Wallachen u[nd] Deutschen, deren Gefühle die 
Verständigung der Regirung mit den Magyaren unberührt läßt.⁵ 
* 212. Erlaß an den Gesandten in Kassel Generalmajor von Roeder. 
[Kanzleikonzept.] 
Berlin, den 10. Dezember 1865. 
Ew. pp. haben mir mittels gefälligen Berichts vom 7. d. M. Abschrift einer Note ein- 
gereicht, welche Sie unter dem 27. v. M. in Bezug auf die Frage der Anerkennung Italiens 
und wegen Herbeiführung eines Handelsvertrages mit diesem Lande an den Kurfürstlichen 
Minister der auswärtigen Angelegenheiten gerichtet haben. 
Ich kann Ew. pp. nicht verhehlen, daß es mich überrascht hat, von dieser Note Kennt- 
nis zu nehmen, zu deren Abgabe kein Auftrag vorlag. Nach der gesamten Sachlage und 
insbesondere aus Rücksicht auf Österreich habe ich es ausdrücklich vermieden, eine ostensible 
Einwirkung auf die Zollvereinsstaaten zu üben, welche bisher Italien nicht anerkennen wollen. 
In diesem Sinne habe ich mich gegen die hiesigen Diplomaten ausgesprochen. Hiermit steht 
der Schritt, welchen Ew. pp. durch Abgabe der oben erwähnten Note getan haben, in Wider- 
spruch. Wie unerwünscht dies ist, werden Ew. pp. ermessen, und ich ersuche Sie ergebenst, 
offizielle Mitteilungen von politischer Tragweite nicht anders als infolge erteilten Auftrages 
zu erlassen. 
*213. Erlaß an den Gesandten in Konstantinopel 
Grafen von Brassier de St. Simon. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Theremin.] 
 Hinsichtlich der orientalischen Angelegenheiten hatte Bismarck dem preußischen Vertreter 
in Konstantinopel Grafen von Brassier bei jeder sich bietenden Gelegenheit, u. a. in Erlassen 
vom 14. Mai 1864, 7. Januar und 6. April 1865, eine „abwartende und von aller Partei- 
nahme entfernte Haltung empfohlen. Da er gegen Ende 1865 aus Mitteilungen, die ihm von 
russischer Seite zukamen, den Eindruck gewann, als ob man in Petersburg auf Grund der 
von dem russischen Vertreter in Konstantinopel General Ignatiew erstatteten Berichte mit 
der Haltung des Grafen Brassier nicht ganz zufrieden sei, so nahm er am 10. Dezember 
Veranlassung, die bisherigen Weisungen nochmals zusammenzufassen. 
Vertraulich. Berlin, den 10. Dezember 1865. 
Nach den Eindrücken, welche die Berichte des Generals Ignatiew in Petersburg her- 
vorgerufen haben, und den Mitteilungen, welche mir in dieser Beziehung von russischer Seite 
zugegangen sind, nehme ich Veranlassung, die allgemeinen Instruktionen, welche Ew. pp. in 
Bezug auf die von Ihnen in den orientalischen Angelegenheiten zu beobachtende unparteiche 
und vermittelnde Haltung erteilt worden sind, in der gegenwärtigen vertraulichen Mitteilung 
5 Der letzte Satz eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
V 22
        <pb n="352" />
        338 Zurückhaltung der preußischen Politik in den orientalischen Angelegenheiten. 
nochmals zusammenzufassen. Wiewohl ich an der genauen Beachtung derselben seitens Ew. pp. 
nicht den mindesten Zweifel hege, darf ich doch keinen Anstand nehmen, zu empfehlen, daß 
Ew. pp. auch in der Form und äußeren Behandlung der Geschäfte darauf bedacht sein mögen, 
den ohne Zweifel unrichtigen Schein zu vermeiden, als ob Ew. pp. die russischen Interessen 
mit minderem Wohlwollen behandelten als andere. Wir haben das Bedürfnis, mit unseren 
beiden mächtigsten Nachbarn, Rußland und Frankreich, von denen wir dem ersteren durch 
enge Verwandtschaft der Höfe und mannigfache gemeinschaftliche Interessen eng verbunden 
sind, nicht nur in Frieden, sondern auch in ungetrübtem Einvernehmen zu leben. Der ganze Be- 
reich der orientalischen Frage enthält, wie ich dies bereits in meinem Erlasse vom 14. Mai 
1864 ausgeführt habe, kein preußisches Interesse, welches an sich ebenso schwer ins Gewicht 
fiele, wie die Notwendigkeit dieser guten Beziehungen zu den beiden gedachten Mächten, 
und sobald der Schutz unseres Handels und unserer Untertanen gegen Willkür gesichert ist, 
haben wir im Orient keine politischen Zwecke von der Bedeutung zu verfolgen, daß wir um 
ihretwillen die günstigen nachbarlichen Beziehungen zu Rußland und Frankreich kompro- 
mittieren dürften. Aus dieser Sachlage ergibt sich von selbst die Natur der Haltung, welche 
wir von Ew. pp. beobachtet zu sehen wünschen. In allen Fragen, wo Frankreich und Ruß- 
land einig sind, werden Ew. pp. sich diesen Mächten anschließen können, wenn nicht besonders 
erhebliche Bedenken Ihnen die Einholung spezieller Instruktionen erforderlich erscheinen 
lassen. Da, wo beide Mächte auseinandergehen, wird Ew. pp. Stellung, wie 
ich dies keineswegs verkenne, mit Schwierigkeiten verbunden sein, deren Über- 
windung Ew. pp. aber bei Ihrer so vielfach bewährten Umsicht möglich sein wird. 
Ich empfehle Ew. pp., in solchen Fällen jede so weitgehende Parteinahme, daß sie zu 
einer Verstimmung führen könnte, auf das sorgfältigste zu vermeiden, sich in Fragen, welche 
für eine der beiden Mächte von besonderer Wichtigkeit und in denen sie verschiedener 
Meinung sind, möglichst neutral und vermittelnd zu verhalten, die Abgabe bestimmter ent- 
scheidender Erklärungen wegen Mangels näherer Instruktionen zurückzuhalten und darauf 
bedacht zu sein, jede Initiative zu vermeiden und die möglichste Reserve zu beobachten. 
In erheblichen Fragen ersuche ich Ew. pp., es unter allen Umständen zu vermeiden, daß wir 
allein stehen oder mit einer der anderen europäischen Mächte isoliert werden, in zweifel- 
haften Fällen nähere Instruktionen von hier aus einzuholen, während Ew. pp. in Fragen von 
geringerer Bedeutung natürlich nach Ihrem eigenen sachlichen Ermessen handeln werden, 
dabei aber auch immer in der Form unsere Beziehungen zu den beiden genannten Mächten 
und insbesondere zu Rußland schonen wollen und sich gegenwärtig halten, daß Rußland die 
Macht ist, mit der wir nach den Gefühlen des Königs und unseren politischen Interessen 
unlieber als mit jeder anderen Verstimmungen eintreten sehen würden. 
*214. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn 
von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Hepke.] 
Dem österreichischen Entwurfe einer „belehrenden Erwiderung“ an den Frankfurter Senat 
(vgl. Nr. 208) batte Bismarck mit starker Skepsis entgegengesehen. Der Mitte Dezember in 
Berlin vorgelegte Entwurf fiel in der Tat so schwächlich aus, daß Bismarck von dem 
gewünschten gemeinsamen Vorgehen abstrahieren mußte.  
Berlin, den 15. Dezember 1865. 
Graf Chotek hat mir den abschriftlich beifolgenden Erlaß des Grafen von Mensdorff 
vom 9. Dezember d. J. übergeben, welcher von dem Entwurf einer nach Frankfurt zu richten- 
den Depesche begleitet ist.
        <pb n="353" />
        Schwächliches Verhalten Österreichs in der Frankfurter Frage. 339 
In  diesem Entwurfe wird dem Frankfurter Senate Anerkennung dafür gezollt, 
„daß er die Regel für sein Verhalten nur in den Vorschriften des Rechts und der Gesetze 
erblicke und die bindende Kraft des Bundesvereinsgesetzes von 1854 nicht in Zweifel gezogen 
habe.“ Ferner, „daß er die mit Frankfurts Stellung als Bundesstadt verbundene Ver- 
antwortlichkeit fühle; sich nicht verhehle, daß ihm neben den allgemeinen Bundespflichten noch 
besonders die Sorge für die Würde der Bundesversammlung obliege und deshalb als doppelt 
wichtig erkenne, den bestehenden Bundesgesetzen in allem, was sie im Interesse der öffentli- 
chen Ordnung vorschreiben, vollständig zu genügen.“ 
Wir finden unsererseits die Voraussetzungen, an welche sich jener Ausdruck der An- 
erkennung knüpft, nicht zutreffend. Wir kennen nur die offenkundige Tatsache, daß der 
Senat von Frankfurt gerade durch Verleugnung dieser Grundsätze den beiderseitigen Kabi- 
netten zu den Ermahnungen vom 6. und 8. Oktober d. J. Anlaß gegeben und in seinen ab- 
weisenden Noten sich nicht im entferntesten zu den ihm obliegenden besonderen Bundespflichten 
bekannt hat. 
Derselbe hat vielmehr unter nachdrücklicher Betonung seiner gleichberechtigten Souve- 
ränität die bundesgrundgesetzlich und durch besondere Bundesbeschlüsse der Freien Stadt Frank- 
furt auferlegten singularen Pflichten gänzlich ignoriert. In der Note vom 20. Oktober erklärt 
der Senat, die Gesetze des Bundes ebensowenig wie andere Bundesstaaten verletzt zu haben, 
und in der Note vom 30. Oktober wiederholt er, daß sein Verhalten den Bundesgesetzen ent- 
sprochen habe, und daß er dasselbe auch ferner in der bisherigen Weise regeln werde. 
Angesichts dieser Tatsachen ist es uns unmöglich, auf den Standpunkt, welchen das Kaiser- 
liche Kabinett jetzt in dieser Angelegenheit eingenommen hat, überzutreten. 
Wir vermögen auch nicht zuzugeben, daß für die Bundesversammlung nur die Normativ- 
bestimmungen über das Vereinswesen vom 15. Juli 1854 zu einem Einschreiten gegen Frank- 
furt die Grundlage bieten sollen. Diese Grundlage ist vielmehr in weit umfassenderer Weise 
in dem Singularrecht geboten, welches der Bundesversammlung der Bundesstadt Frankfurt 
gegenüber zusteht, und welches bereits in unserem früheren Schriftwechsel eingehend in Bezug 
genommen worden ist. 
Mit dieser Auffassung stehen wir übrigens nicht allein. Es hat sich, wie dem Kaiser- 
lichen Kabinett nicht unbekannt sein wird, zu derselben auch die Königlich Hannoversche Regie- 
rung ganz unaufgefordert bekannt und daraufhin den vermittelnden Vorschlag gemacht, ein 
sofortiges direktes Verbot der Bundesversammlung gegen das zentralisierte Vereinswesen in 
Frankfurt in Antrag zu bringen. Wir hegen keinen Zweifel, daß diese in dem bestehenden 
Bundesrecht wohlbegründete Auffassung auch unter den übrigen Bundesgenossen vielseitig 
Anerkennung finden würde. 
Bei der gegenwärtigen Wendung des Kaiserlichen Kabinetts können wir nur auf dem 
von uns eingenommenen Standpunkte beharren. Danach werden wir, wenn weder das 
Bundesvereinsgesetz noch das besondere Aufsichtsrecht der Bundesversammlung zur Beseiti- 
gung des revolutionären Treibens in Frankfurt a. M. zur Anwendung kommt, uns schließlich 
das Recht der Selbsthilfe gegen die Vorbereitung der Revolution nicht verschränken lassen. Ew. 
pp. ersuche ich ergebenst, dem Herrn Grafen von Mensdorff bei Vorlesung des gegenwärtigen 
Erlasses unser lebhaftes Bedauern darüber auszusprechen, daß wir aus den angedeuteten 
Gründen uns bei der vorgeschlagenen Eröffnung an den Frankfurter Senat nicht beteiligen 
können. Wir behalten uns vielmehr vor, den letzteren über die ihm seinen Bundesgenossen
        <pb n="354" />
        340 Möglichkeit eines französisch-amerikanischen Konflikts. 
gegenüber obliegenden Pflichten und die Folgen, welche deren hartnäckige Verabsäumung 
nach sich ziehen muß, nach unserem eigenen Bedürfnis die nötigen Eröffnungen zugehen zu 
lassen. 
*215. Erlaß an den Botschafter in Paris Grafen von der Goltz. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Bucher.] 
In den Berichten des Gesandten in Washington Freihberrn von Gerolt vom 5. und 
20. November war ernstlich die Möglichkeit ins Auge gefaßt worden, daß die französische 
Expedition nach Mexiko, die den Vereinigten Staaten von ihren Anfängen im Jahre 1862 
an ein Stein des Anstoßes gewesen war, nach der nunmehr erfolgten Beendigung des nord- 
amerikanischen Bürgerkriegs zu einem kriegerischen Konflikt zwischen Amerika und Frankreich 
führen könnte. Die nach  Paris mitgeteilten Berichte Freiherrn von Gerolts gaben dem 
Botschafter Grafen von der Goltz Anlaß, sich in einem Berichte vom 11. Dezember über die 
bei einem solchen Konflikt entstehende Lage zu äußern. Er setzte dabei voraus, daß England, 
das sich in dem Londoner Vertrage vom 31. Oktober 1861 mit Frankreich zu der bewaffneten 
Intervention in Mexiko verbunden, allerdings sich längst wieder von der aktiven Beteiligung 
zurückgezogen hatte, zu Frankreich stehen, daß dagegen die europäische Demokratie geneigt 
sein werde, für Amerika  Partei zu ergreifen, und zu diesem Zwecke eine revolutionäre Bewegung 
in Europa zu entfesseln, welche Napoleon dann wieder durch eine neue Aufrollung der 
Polnischen Frage zu beschwören suchen würde. An diese Darlegungen knüpfte Graf von der 
Goltz den Vorschlag, ihn zu ermächtigen, daß er mit Drouyn de Lhuys und mit dem Kaiser 
Napoleon die Sachlage bespreche und ihnen den guten Willen Preußens bezeige, eventuell sogar 
die guten Dienste Preußens  zur Verhütung des jedenfalls auch für Preußen unerwünschten 
Konfliktes anbiete. Auf eine solche Konjekturalpolitik  sich einzulassen, war Bismarck jedoch wenig 
geneigt. 
Vertraulich. Berlin, den 18. Dezember 1865. 
Ew. pp. vertraulichen Bericht vom 6.¹ d. M. (Nr. 335), welcher die durch die Depeschen 
des Königlichen Gesandten in Washington vom 6. und vom 20. v. M. erregte Besorgnis vor 
einem Kriege zwischen Frankreich und den Vereinigten Staaten behandelt, habe ich mit dem 
Interesse gelesen, welches dem weiten Kreise von Verhältnissen entspricht, den das Eintreten 
des Befürchteten direkt und indirekt berühren würde. Die inzwischen am 15. d. M. ihrem 
Hauptinhalte nach in Europa bekannt gewordene Botschaft des Präsidenten Johnson² lautet 
zwar friedlicher, als nach den Berichten des Freiherrn von Gerolt erwartet werden konnte, 
und rechtfertigt die Vorsicht, mit welcher Ew. pp. die berichteten Tatsachen von der indivi- 
duellen Auffassung des Berichterstatters geschieden haben. Immerhin aber kann es nur 
erwünscht sein, wenn Ew. pp. die Mitteilungen des Gesandten in Washington Ihrerseits in 
der Weise verwerten, daß die französische Regierung daraus ersieht, wie die allgemeinen 
Weisungen unserer Agenten und die Gesamtrichtung unserer Politik, in der Herr von 
Gerolt sich bewegt hat, unsere guten Beziehungen zu Frankreich widerspiegeln. Wenn begleitet 
von dem Ausdruck unseres Interesses für die Erhaltung des Friedens zwischen den beiden 
großen Ländern, werden dergleichen Erörterungen, sollten sie zur Kenntnis der amerikanischen 
Regierung gelangen, nichts für sie Verletzendes haben können. Doch erlaube ich mir noch 
die ausdrückliche Bitte auszusprechen, daß Ew. pp. die Möglichkeit des Entstehens von Miß- 
verständnissen nach amerikanischer Seite hin im Auge haben und ihr vorbeugen wollen. 
Nach der Botschaft des Präsidenten halte ich es zunächst für weniger wahrscheinlich, 
daß es zu einem Bruch kommen, als daß die Regierung in Washington sich bemühen wird, 
die Räumung Mexikos seitens der französischen Truppen in einer mit der französischen Emp- 
1 Es muß heißen: 11. 
2 Vgl. Schultheß, Europäischer Geschichtskalender, Jg. 1865, S. 353 ff.
        <pb n="355" />
        Bismarck glaubt nicht an den Konflikt. 341 
findlichkeit verträglichen Gestalt zu Wege zu bringen. Sollte es jedoch zum Bruch kommen, so 
ist es mir doch zweifelhaft, ob England, wenn nicht gleichfalls von Amerika gereizt, den 
Krieg Frankreichs zu dem seinigen machen würde. Eine so entschlossene und weitsichtige 
Politik, die es vorzöge, den englischen Handel augenblicklich den Kapern Amerikas preiszu- 
geben, um einer künftigen, von dort her drohenden Gefahr überhoben zu sein, hätte ich dem 
früheren England wohl zugetraut: von dem heutigen glaube ich eher, daß es dem materiellen 
Behagen ohne materiellen Zwang nicht entsagen, auch nicht der Impopularität herzhaft die 
Stirn bieten wird, mit welcher das französische Kriegsbündnis mutmaßlich bei allen, die unter 
einem Kriege mit Amerika leiden, zu kämpfen haben würde. Wenn die Verminderung der 
amerikanischen Macht den englischen Staatsmännern solches Kampfes mit einflußreichen 
Klassen, wenn sie diesen Klassen solcher Opfer als wert erschiene, so wäre es unbegreiflich, daß 
England nicht während des amerikanischen Bürgerkrieges zugeschlagen hat, wo es an den 
Südstaaten lokal stärkere Bundesgenossen gehabt hätte, als Frankreich ihm in jener Sphäre 
werden kann. Derselbe Mangel an Entschluß würde meines Erachtens England auch kaum 
dazu kommen lassen, an einem Kriege Frankreichs gegen die Vereinigten Staaten teilzu- 
nehmen. 
Gesetzt den Fall, daß sich diese meine Konjekturen an der Wirklichkeit nicht bewähren, 
daß sich ein Krieg Frankreichs und Englands gegen die Vereinigten Staaten entzünden sollte, 
so würde meiner Überzeugung nach diese Erscheinung nicht von demokratischen Bewegungen 
irgendwelcher Bedeutung in Europa begleitet sein. Die Sympathien der Demokratie auf 
unserem Kontinent würden eher Amerika als den beiden im Kampfe begriffenen europäischen 
Mächten, insbesondere dem napoleonischen Frankreich zugewandt sein; beide würden also das 
Interesse haben, der Regung jener Sympathien zu wehren, die Partei, in der sie gehegt 
werden, niederzuhalten. Demokratische Bewegungen aber, welche nicht die Unterstützung 
einer großen Macht, namentlich Frankreichs, haben, bin ich geneigt, für materiell ungefähr- 
lich, die Kraft der bestehenden Regierungen auf dem ganzen Gebiete, welches in die Berech- 
nung unseres Interesses zu ziehen, für ihnen weit überlegen zu halten. 
Sollten Bewegungen entstehen, so würde kein Staat weniger in der Lage sein, ihr Bun- 
desgenosse zu werden, als Österreich; eher würde eine solche Eventualität Österreich dazu 
treiben, in dem alten Bunde mit Preußen und Rußland Schutz zu suchen. Sollte die Pol- 
nische Frage belebt werden, so würde in ihr ein Druck auf die drei Teilungsmächte in der 
Richtung des Anschließens aneinander gegeben sein. Frankreich hat, ohne mit einem 
amerikanischen Kriege belastet zu sein, die Polnische Frage nicht durchgesetzt und eine diplo- 
matische Niederlage einem zu Gunsten Polens zu führenden Kriege vorgezogen. Ich kann 
nicht glauben, daß es mit einer solchen Last auf den Schultern bessere Aussichten in dieser 
Frage finden u[nd] daß es geneigt sein sollte, zu seinem amerikanischen Kriege 
einen russisch-preußischen freiwillig hinzuzufügen. Weit entfernt, Frankreichs Macht 
zu unterschätzen u[nd] für einen Continentalkrieg neben einem amerikanischen als unzuläng- 
lich anzusehn, glaube ich doch nicht, daß die etwaige Neigung Frankreichs, mit seinen euro- 
päischen Nachbarn Händel zu suchen, aus einer solchen Complication neue Nahrung ziehen 
würde. Nur ganz ungewöhnlich günstige Aussichten des Gelingens könnten selbst ein so 
mächtiges Land wie Frankreich auffordern, während eines an sich bedeutenden Krieges 
die Zahl seiner Gegner freiwillig u[nd] in großem Maßstabe zu vermehren.³ Ich kann nicht 
3 Die beiden letzten Sätze und der Schluß des diesen vorangehenden  von den Worten an: „u[nd] daß 
es geneigt sein sollte ..." eigenhändiger Zusatz bzw. Korrektur Bismarcks.
        <pb n="356" />
        342 Ovationen für die Erbprinzessin von Augustenburg. 
glauben, daß Frankreich um deswillen, daß es in einen Krieg mit den Vereinigten Staaten ver- 
wickelt würde ohne irgendwelches Verschulden Preußens, feindseliger gegen uns handeln 
oder sich stärker gegen uns fühlen sollte als ohne einen solchen Krieg. So gern ich Ew. pp. 
auch autorisiere, sich im Sinne der Geroltschen Depeschen in Paris zu äußern und unseren 
guten Willen in dieser Richtung zu erkennen zu geben, so halte ich doch dafür, daß wir auf 
den Fall eines französisch-amerikanischen Krieges unsere diplomatische Haltung jetzt noch nicht 
einzurichten haben, sondern bin überzeugt, daß der Kaiser Napoleon einen so unbequemen 
und für Frankreich so wenig einträglichen Konflikt durch irgendwelche Mittel zu verhüten 
wissen wird. Sollten die gewählten Mittel von der Natur sein, daß sie schließlich das franzö- 
sische Selbstgefühl beeinträchtigten, so würde ich allerdings die Befürchtung Ew. pp. teilen, 
daß der Kaiser die Scharte in Europa auswetzen zu müssen glauben könnte. Wie und in 
welcher Richtung hin sich alsdann seine Politik gestalten würde, läßt sich meines Erachtens 
jetzt noch so wenig beurteilen, daß die Voraussetzungen, welche ich darüber aussprechen 
könnte, jedenfalls gewagte sein würden. 
* 216. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Berlin, den 29. Dezember 1865. 
Ew. pp. Aufmerksamkeit werden vermutlich die Zeitungsberichte über die Reise der 
Gemahlin des Erbprinzen Friedrich von Augustenburg von Altona nach Kiel und die der- 
selben unterwegs bereiteten Ovationen nicht entgangen sein. Anliegend übersende ich Ihnen 
ein Exemplar der „Schleswig-Holsteinischen Zeitung“, welche einen Bericht über diese 
Demonstrationen in Elmshorn und Pinneberg enthält, und zwar wiederum unter fort- 
währender Beilegung der landesherrlichen Prädikate. 
Der Gouverneur von Schleswig Generalleutnant Freiherr von Manteuffel hat bereits 
in dem abschriftlich ebenfalls beigefügten Schreiben den Statthalter von Holstein Freiherrn 
von Gablenz¹ auf den Widerspruch aufmerksam gemacht, in welchem die Zulassung und 
straflose Duldung dieser Demonstrationen mit den von letzterem dem Erbprinzen ausdrück- 
lich gemachten Erklärungen² stehen würde. H. v. Hofmann hat wiederholt versichert, daß 
Zeitungen, welche die August[en]b[urgische] Prätension durch Beilegung der landesherrlichen 
Prädicate anerkennten, mit Beschlag belegt würden; die Unrichtigkeit dieser Angabe wird 
durch die nicht saisirte Anlage dargetan.³ Ich kann daher nicht unterlassen, Ew. pp. ergebenst 
zu ersuchen, bei dem Herrn Grafen von Mensdorff ernstlich Beschwerde über diese Vorfälle 
zu führen. 
So durchsichtig dies Parteimanöver ist, Ovationen auf eine Frau zu übertragen, weil 
man Herrn von Gablenz durch direkte Annahme nicht in Verlegenheit bringen will, so sehr 
hat die Sache selbst doch auch ihre sehr ernste Seite, indem dadurch die Agitation fort- 
während wach und der gedankenlosere Teil der Bevölkerung in dem Glauben erhalten wird, 
daß die beiden Mächte durch das angeblich landesherrliche Recht des Augustenburger Hauses 
in Schach gehalten seien und an einer ruhigen Unterwerfung unter die bestehenden recht- 
mäßigen Zustände verhindert werden. 
1 d. d. Schloß Gottorf, 24. Dezember. 
2 Vgl. dazu Nr. 187 Vorbemerkung. 
3 Der Satz eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="357" />
        Trübung des Verhältnisses zwischen Manteuffel und Gablenz. 343 
Wir müssen die Zulassung und Straflosigkeit solcher Demonstrationen, mögen sie nun an 
die Adresse des Prinzen Friedrich selbst oder der Mitglieder seiner Familie gerichtet sein, als 
in direktem Widerspruch mit der Gastein-Salzburger Konvention stehend erachten. 
 Durch die letztere ist die Regierungsgewalt zwar in den beiden Herzogtümern getrennt, 
die Souveränität aber für beide Mächte gemeinsam geblieben. Jede Macht ist dadurch auch 
für die andere die Depositarien der Rechte derselben in dem ihr zunächst unterworfenen 
Herzogtum geworden; und so wenig wir in Schleswig dergleichen Angriffe auf das dem 
Wiener Hofe mit dem unsrigen gemeinsame Recht dulden, ebensosehr sind wir auch be- 
rechtigt, zu verlangen, daß Österreich das in Gastein gegenseitig bewiesene Ver- 
trauen rechtfertige und in Holstein Angriffe auf das uns mit ihm gemeinsame Recht nicht 
dulde, und wo sie vorkommen, die Schuldigen zu ernster Rechenschaft ziehe, eventuell aber 
den Erbprinzen selbst durch die Tat fühlen lasse, daß Österreich nicht weniger als wir 
an dem gemeinsamen Recht festhält. Durch die bisherige Konnivenz der holsteinschen Regie- 
rung gegen den Erbprinzen und seine Partei kann weder der Zweck der Gastein-Salzburger 
Übereinkunft: ein die Verhältnislse zwischen beiden Mächten befriedigend gestaltendes Pro- 
visorium zu bilden, erreicht, noch die Aussicht auf eine endliche glückliche definitive Lösung 
vermehrt werden. 
Ew. pp. ersuche ich ergebenst, sich in diesem Sinne in ernster und entschiedener Weise 
gegen den Herrn Grafen von Mensdorff auszusprechen. 
*212. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Dos Verhältnis zwischen dem preußischen Gouvernement in Schleswig und der öster- 
reichischen Statthalterschaft in Holstein, das sich zunächst in Auswirkung der Gasteiner Konvention 
sehr erfreulich angelassen hatte (vgl. dazu v. Sybel, a. a. O., IV, 235 ff.), begann sich schon seit 
dem Beginn des Novembers zu trüben. Als Bismarck im Anschluß an eine zu Ende dieses 
Monats angetretene Reise nach Lauenburg am 3. Dezember eine Zusammenkunft mit Gouverneur 
von Manteuffel in Hamburg hatte, konnte er konstatieren, daß dieser, der bisher ein eifriger 
Anhänger des traditionellen Zusammengehens mit Österreich gewesen war und noch im Sommer 
seinen Einfluß auf den König in dieser Richtung in die Wagschale geworfen hatte (vgl. dazu 
E. Brandenburg, Untersuchungen und Aktenstücke zur Geschichte der Reichsgründung, S. 458 f.), 
durch das Treiben der österreichischen Beamten in Holstein, das mehr und mehr eine preußen- 
feindliche Tendenz angenommen hatte, sehr verletzt und in seiner Vorliebe für Österreich stark 
erschüttert war. Allerdings beruht unsere Kenntnis über die Zusammenkunft zwischen Bismarck 
und Manteuffel — die Akten bieten darüber eigentlich nur das Datum — fast ausschließlich 
auf den wie immer mit Vorsicht aufzunehmenden Angaben Benedettis (Ma Mission en Prusse, 
p. 38 ss., note; Les Origines Diplomatiques de la Guerre de 1870—1871, VII, 213 s); sie 
dürften aber doch auf Äußerungen Bismarcks zurückgehen. Über die allmähliche Wandlung in 
dem Verhältnis zwischen Manteuffel und Gablenz enthält ein Bericht des ersteren vom 
16. Dezember, der unter dem unmittelbaren Eindruck einer Begegnung mit seinem österreichischen 
Kollegen in Kiel (14. Dezember) niedergeschrieben war, nähere Angaben: „Die Verhälinisse 
zwischen Gouvernement und Statthalterschaft waren in den letzten vier bis sechs Wochen nach 
und nach schroffer geworden. Die letztere brachte immer mehr Gegenstände zur geschäftlichen 
Erledigung, welche besser geruht hätten und dazu dienten, das preußische Gouvernement in 
Widerspruch mit den in Holstein gang und gäbe seienden Ansichten zu stellen — ich führe hier 
nur Anträge an zu Gunsten der Universität, Vorschläge zur Besetzung von Stellen, die von beiden 
Herzogtümern ressortieren, mit Beamten, die keineswegs irgendeine Garantie boten, preußische 
Sympathien zu haben, die Flaggenfrage usw. Ebenso wurden die holsteinschen Blätter nach und 
nach aggressiv gegen Preußen, und gerierten sich die holsteinschen Vereine wieder lebendiger im 
Augustenburgischen Sinne. Soll ich den Zeitpunkt dieser Wendung näher bezeichnen, so hängt 
er mit der Reise Euerer Exzellenz nach Biarritz, mit der österreichischen Anleihe (vgl. die 
Vorbemerkung zu Nr. 205) und dem von mir erlassenen Zeitungsverbot zusammen.“ Die Be- 
gegnung selbst verlief noch einigermaßen glimpflich. Aber die Äußerungen des Statthalters von 
Gablenz und des Ministerialrats von Hofmann ließen deutlich erkennen, daß man in Wien wieder
        <pb n="358" />
        344 Österreich will die dänische Gesetzgebung in Holstein nicht anerkennen. 
von dem tiefsten Mißtrauen gegen Preußen erfüllt war und die Konvention von Gastein fast schon 
als überwundenen Standpunkt betrachtete. Wiederholt sprach es Gablenz aus, daß die Stimmung in 
Österreich gereizter als vor der Gasteiner Zusammenkunft sei, und einen Krieg fürchte es nicht, 
wenn es den Frieden auf Kosten seiner Stellung in Deutschland erkaufen solle; auch Kaiser 
Franz Joseph  sei nicht mehr so für den Frieden mit Preußen à tout prix. Demgemäß ließen 
auch die Äußerungen der Österreicher über die Verhältnisse in Holstein keinerlei Entgegen- 
kommen  mehr durchblicken. Besonders frappierend war Freiherrn von Manteuffel in dieser 
Beziehung eine Äußerung Baron von Hofmanns, wonach die Statthalterschaft den Befehl habe, 
die dänische Gesetzgebung  in Holstein nicht mehr in Anwendung zu bringen. Bismarck fand zu 
den Auslassungen Manteuffels, die ihn kaum überraschten, nur wenig zu bemerken. In einer 
kurzen Antwort vom 25. Dezember griff er hauptsächlich nur die Äußerung Baron Hofmanns 
über die Nichtanerkennung der dänischen Gesetzgebung auf, die ihm unverständlich sei, da doch 
die ganze schleswig-holsteinsche Gesetzgebung, die auch von Österreich als die notwendige Grund- 
lage des Regiments anerkannt werde — eine dänische, d. h. von der Regierung des Königs 
von Dänemark erlassene war; er bat daher, sich von Baron Hofmann eine Erläuterung seiner 
merkwürdigen Äußerung geben zu lassen. Darauf erwiderte Manteuffel am 26: „Die Äußerung 
des Ministerialrats von Hofmann über dänische Gesetzgebung bezieht sich wohl nur auf die 
politische Gesetzgebung. Gemacht wurde sie, soviel ich glaube, weil er und Baron Gablenz sich 
rechtfertigen wollten, daß sie nicht strenger gegen Presse und Vereine einschritten. Sie erkennen 
die oktroyierte Verfassung von 1854 nicht an. Nach dieser kann jeder Zeitung die Konzession 
entzogen, jeder Verein geschlossen werden. Früher hatte Herr von Hofmann immer bebauptet, 
es gebe keine Gesetze hierzu, hatte Baron Zedlitz gebeten, ihm ein Memoire über den Stand der 
Gesetzgebung auszuarbeiten. Dieses war natürlich auf die oktroyierte Verfassung basiert. 
Jetzt sagte er, sie hätten den Befehl, dänische Gesetzgebung nicht anzuerkennen.“ 
Berlin, den 30. Dezember 1865. 
Der Gouverneur von Schleswig Generalleutnant Freiherr von Manteuffel hatte bereits 
in einem früheren Berichte mir gelegentlich erwähnt, daß der Kaiserliche Ministerialrat von 
Hofmann ihm gesagt habe, die dänische Gesetzgebung in Holstein werde nicht anerkannt. 
Dies war mir so unverständlich, daß ich den Freiherrn von Manteuffel um nähere Aus- 
kunft ersuchte. Die darauf erfolgte Äußerung desselben teile ich Ew. pp. anliegend in 
Abschrift mit, und ich halte es für erforderlich, daß Ew. pp. diesen Gegenstand dem Herrn 
Grafen von Mensdorff gegenüber zur Sprache bringen, da meine Zweifel über die Be- 
deutung und Tragweite der Erklärungen des Herrn von Hofmann auch durch diesen 
Bericht nicht gehoben sind. 
Ich halte es für ganz unmöglich, daß man in Wien wirklich, wie die Worte es zu 
besagen scheinen, die in den Herzogtümern bis zu ihrer Abtretung durch den König 
Christian IX. bestandene Verfassung und Gesetzgebung nicht als gültig anerkennen sollte. 
Wäre sie ungültig, so würden weder Verfassungen noch Stände gegenwärtig in den 
H[erzo]gthümern rechtlich vorhanden u[nd] alle seit 1848 ergangne gesetzl[iche] Be- 
stimmungen hinfällig sein.¹ Über die Verfassung sind die Stände gehört worden; ein 
Protest hat sich nur gegen die der Beratung der Stände entzogenen ersten Paragraphen 
derselben erhoben; der übrige Teil derselben hat unter Anerkennung des Bundes selbst für 
Holstein in unbestrittener Wirksamkeit bestanden. Dies sind so bekannte Tatsachen, daß 
sie keiner ausführlichen weiteren Darlegung oder Begründung bedürfen. Die Landesgesetz- 
gebung in Holstein, welche jetzt als eine dänische bezeichnet wird, ist unter dieser Pro- 
vinzialverfassung auf vollkommen rechtsgültige Weise zustande gekommen; und es ist in der 
Tat nicht abzusehen, wie die damals erlassenen Gesetze nicht auch jetzt noch sollten zur 
Anwendung kommen. Eine Abänderung der Gesetzgebung lag nicht in der 
Befugnis der Bundesexekutions-Kommissarien,  welche vielmehr ausdrücklich angewiesen 
worden waren, das Land nach den bestehenden Gesetzen zu verwalten. Die vor der Wieder- 
herstellung der Autorität des Königs von Dänemark in den Jahren 1849 bis 1851 erlassenen 
  
1 Der Satz eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="359" />
        Unfreundliche Absichten Österreichs. Belagerungszustand in Schleswig. 345 
Gesetze aber, selbst wenn sie unter Mitwirkung von Bundeskommissarien oder von einer 
damals für jenen Zeitraum vom Bunde anerkannten provisorischen Regierungsgewalt 
erlassen worden, können jetzt und nachdem sie durch eine rechtmäßige Verfassung und Re- 
gierungsgewalt beseitigt und durch eine andere Gesetzgebung ersetzt worden sind, unmöglich 
mit Übergehung der letzteren als bestehend betrachtet werden. 
Ich ersuche Ew. pp. ergebenst, den Gegenstand bei dem Herrn Grafen von Mensdorff 
zur Sprache zu bringen und ihm die obigen Bemerkungen zu machen. 
Der richtige Standpunkt ist so unzweifelhaft, daß die österreichische Behauptung nur 
aus der Absicht begreiflich wird, sich unter einem neuen Vorwand der Verpflichtung zu 
entziehen, die nachgewiesenermaßen bestehenden Gesetze gegen Vereine und Presse in vollem 
Umfang zur Anwendung zu bringen, damit durch die letzteren die Agitation und Aufregung 
gegen Preußen in Holstein im Gange erhalten werde und die Augustenburgische Partei 
gegen uns tätig bleibe, Österreich aber die Unmöglichkeit des Einschreitens vorschützen 
könne. Ich wünsche, daß Ew. pp. es den Grafen Mensdorff merken lassen, daß wir diese 
Wendung durchschauen und uns über die Absicht nicht täuschen, daß dies aber allerdings 
kein Zeugnis für den aufrichtigen Wunsch Österreichs nach Erhaltung guter Beziehungen 
ist und keinenfalls dazu beitragen kann, dieselben intimer werden zu lassen. 
*218. Schrelben an den Gouverneur von Schleswig 
Generalleutnant Freiherrn von Manteuffel. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Als Freiherr von Manteuffel sich im September anschickte, sein Amt als Gouverneur von 
Schleswig anzutreten, glaubte er „frischen Mutes“, Bismarck „in kurzem ein gutes Resultat, 
nicht nur in Bezug auf Ordnung und Gesinnung in Schleswig, sondern auch in Hinsicht auf 
Umschlag in Holstein“ verbürgen zu können, wenn er nur Autorität, Machtvollkommenheit und 
Geldmittel zur Disposition erhalte. Vgl. seinen Brief an Bismarck vom 10. September, 
 
Bismarck-Jahrbuch, ed. H. Kohl, III, 202. Tatsächlich ließ ihm Bismarck nach Beilegung 
der sich gleich anfangs hinsichtlich der  Anstellungsfragen  ergehenden Schwierigkeiten und 
Reibungen (vgl. Nr. 176) ziemlich freie Hand. Aber Manteuffels schöner Glauben in die Vor- 
trefflichkeit seiner Wirksamkeit (vgl. das Schreiben Unterstaatssekretärs v. Thile an Bismarck 
vom 18. Oktober, Bismarck-Jahrbuch a. a. O. III, 210) sollte nicht lange vorhalten. So sehr 
seine Umgänglichkeit und Liebenswürdigkeit gerühmt wird (vgl. u. a. Chr. v. Tiedemann, 
Aus sieben Jahrzehnten, I, 440 ff.; v. Sybel, Die Begründung des Deutschen Reiches durch 
Wilhelm I. IV, 232 ff.), so versah er es doch durch einen allzu autokratischen Zug in seinen vielen 
Reden und Ansprachen,  mehr noch durch ein schroffes Vorgehen gegen die schleswig-holsteinischen  
Vereine, die bis zum Ende des Jahres 1865 sämtlich unterdrückt wurden, und gegen die 
gelesensten Zeitungen des Landes. So weckte sein persönliches Regiment, leutselig wie er sich 
gab, immer mehr die Geister des Widerstandes. Ende Dezember war es soweit, daß er in einem 
Briefe an Bismarck vom 28. Dezember mit dem Gedanken der Verhängung des Belagerungs- 
zustandes spielte. 
 
Berlin, den 30. Dezember 1865. 
Ew. pp. gefälliges Schreiben vom 28. d. M. habe ich zu erhalten die Ehre gehabt. 
Ich ersehe daraus mit einiger Beunruhigung¹ daß Ihnen der Gedanke an die Erklärung 
des Belagerungszustandes näher getreten ist. So sehr ich die eventuelle Notwendigkeit 
einer solchen Maßregel unter Umständen anerkenne, so halte ich es doch für meine Pflicht, 
Ew. pp. vertraulich auf die Tragweite aufmerksam  zu machen, welche sie in europäischer und 
politischer Beziehung haben würde, und wonach sie nur dann gerechtfertigt erscheinen 
kann, wenn sie als unvermeidlich sich darstellt, weil ohne denselben der Gehorsam nicht zur 
1 Die Worte „mit einiger Beunruhigung“ eigenhändiger Einschub Bismarcks.
        <pb n="360" />
        346 Unterredung Bismarcks mit Ministerialrat v. Hofmann. 
erzwingen ist.² Es würde in Kreisen, an deren günstiger Stimmung uns gelegen sein muß, 
u[nd] namentlich in ganz Frankreich u[nd] England³ den übelsten Eindruck machen, wenn man 
die preußische Verwaltung in Schleswig und die österreichische in Holstein in der Weise 
kontrastieren könnte, daß die letztere in durchaus friedlicher und geregelter, dem Lande und 
seinen Bedürfnissen und Interessen genügender Weise ruhig fortgeführt würde unter 
allgemeinem Wohlbefinden der Bevölkerung, während die erstere zu extremen Maßregeln 
gegen die Bevölkerung im ganzen und großen ihre Zuflucht nehmen müßte. Den Be- 
lagerungszustand würden Ew. pp. daher allerdings verhängen können, wenn hnen kein 
anderes Mittel übrig bliebe, positiven Widerstand zu brechen und Ihren Befehlen Achtung 
und Gehorsam zu erzwingen. Dieser Augenblick scheint mir auch nach hren eigenen 
Berichten nicht gekommen zu sein. Ich darf mich daher mit vollem Vertrauen der Hoffnung 
hingeben, daß Ew. pp. die erwähnte Maßregel für die nächste Zeit nicht beabsichtigen, und 
dieselbe, wenn nicht dringende Gefahr im Verzuge,⁴ nicht ohne vorher eingeholte Zustimmung 
Seiner Majestät des Königs ins Werk zu setzen gedenken. 
* 219. Aufzeichnung über eine Besprechung mit dem österreichischen 
Geschäftsträger in Berlin Grafen Chotek und dem österreichischen 
Ziviilkommissar für Holstein Ministerialrat von Hofmann. 
[Kanzleikonzept.]  
Der österreichische Kommissar in Holstein Ministerialrat von Hofmann nach einem Briefe 
Freiherrn von Manteuffels vom 27. Dezember „das geistige und leitende Element in der Statt- 
halterschaft", war kurz vor Weihnachten nach Wien gereist, um sich neue Instruktionen für 
das so schwierig gewordene Verhältnis der österreichischen zu der preußischen Verwaltung in den 
Elbherzogtümern zu holen. Auf der Rückreise benutzte er einen kurzen Aufenthalt in Berlin, um 
sich durch den Grafen Chotek bei Bismarck einführen zu lassen. Das bot Anlaß zu einer 
eingehenden Aussprache zwischen den Dreien, die freilich Bismarcks Hoffnung auf eine befriedi- 
gende Entwickelung der Dinge vollends herabstimmte. 
Berlin, den 31. Dezember 1865. 
Bei Besprechung über die dermaligen Zustände in Holstein hob ich zunächst die Tat- 
sache hervor, daß die holsteinschen Blätter, ohnerachtet der von Baron Gablenz ihnen 
erteilten Weisung, fortführen, dem Erbprinzen von Augustenburg und seiner Gemahlin die 
Prädikate „Hoheit“ und „Herzog“ beizulegen. Herr von Hofmann entgegnete, daß die 
Kaiserliche Regierung durch jene Weisung ein prinzipielles Bekenntnis über die Un- 
statthaftigkeit jener Titulatur öffentlich abgelegt habe und über diese Kundgebung nicht 
hinausgehen könne. Er gab damit stillschweigend zu, daß die Kaiserliche Regierung sich 
jenem Mißbrauche der holsteinschen Presse gegenüber mit einer halben und in ihrer Halb- 
heit nicht einmal ausgeführten Maßregel begnügen wolle. Seine fernere Behauptung, daß 
die Prädikate „Hoheit“ und „Herzog“ in den Herzogtümern allen Mitgliedern des 
Augustenburgischen Hauses gesetzlich zukommen, konnte ich einfach als unrichtig und 
nur erfunden zurückweisen. 
In Bezug auf den holsteinschen Preßunfug im allgemeinen hob Herr von Hofmann 
hervor, daß die frühere dänische Ordonnanz aus den zwanziger Jahren aufgehoben und durch 
2 Der Schluß des Satzes von „weil ohne“ an eigenhändiger Einschub Bismarcks. 
3 Die Worte „und namentlich in ganz Frankreich und England“ eigenhändiger Einschub Bismarcks. 
4 Die Worte „wenn nicht dringende Gefahr im Verzuge" eigenhändiger Einschub Bismarcks.
        <pb n="361" />
        Hofmann und Österreichs antipreußisches Auftreten in Holstein. 347 
ein späteres dänisches Preßgesetz ersetzt worden sei, dessen erster Artikel die Freiheit der 
Aussprache in Druck und Schrift gewährleiste. Auf meine Bemerkung, daß die dänische Re- 
gierung noch vor zwei Jahren notorisch die Mittel gehabt habe, die Presse im Zaum zu halten, 
entgegnete Herr von Hofmann, daß die dänische Gesetzgebung durch die Wirksamkeit der Bun- 
deskommission als beseitigt erachtet werden müsse. Ich konnte diesem durch die einfache Tat- 
sache entgegentreten, daß die Bundeskommissare weder in die Gesetzgebung des Landes 
reformatorisch eingegriffen, noch die Befugnis hierzu gehabt hätten. Ich zog aus dem vorher 
Erörterten den Schluß, daß Österreich die volle Gewalt zur Zügelung der Presse in Holstein 
in eben dem Maße wie wir in Schleswig besitze, und daß, wenn die Kaiserliche Regierung 
davon keinen Gebrauch mache, dies lediglich auf ihrem Nichtwollen beruhe. 
Herr von Hofmann räumte schließlich unumwunden ein, daß Österreich nicht die Absicht 
habe, mit der Augustenburgischen Partei und ihren Bestrebungen zu brechen, weil es sonst 
Gefahr laufe, jede moralische Stütze in Holstein zu verlieren, und gezwungen sein würde, 
das Herzogtum aufzugeben; denn, wenn die Augustenburger erst völlig beseitigt seien, so 
würde der Bevölkerung nichts übrig bleiben, als sich Preußen in die Arme zu werfen. Er 
fügte hieran Klagen über die annexionistischen Tendenzen preußischer Organe in der 
schleswigschen Presse. 
Ich wies Herrn von Hofmann auf die Ungleichheit des Verhältnisses hin. Wir haben, 
erinnerte ich, eine Annexion der Herzogtümer bisher stets nur unter der Voraussetzung einer 
vollen Befriedigung der österreichischen Ansprüche erstrebt, während das offenkundige Ziel 
der Augustenburgischen Partei gerade auf eine Beseitigung der Rechte Preußens und 
Österreichs hinauslaufe. Ich müßte auf die Beschwerdegründe zurüchkommen, zu deren 
Abhilfe die Gasteiner Konvention geschlossen worden sei, daß nämlich wir das Recht Oest- 
reichs stets geachtet, Oestreich aber, weil es auf das seinige geringen Werth lege, mit dem- 
selben das unsrige vernichten oder in fremde Hände spielen wolle.¹ 
Herr von Hofmann machte die großen Opfer geltend, welche Österreich in den Herzog- 
tümern gebracht habe. Ich entgegnete, daß unsere Opfer dreimal stärker gewesen und daß wir 
trotzdem nur eine Gleichheit der Anteile auf der Basis des Wiener Friedens erstrebt 
haben, während Österreich die Rechte beider Monarchen zu Gunsten des Erbprinzen von 
Augustenburg opfern wolle; wir könnten dies nicht mit den Gasteiner Verabredungen verträg- 
lich finden. Nach diesen sei Österreich Depositar unserer Rechte in Holstein, wie Preußen der 
Depositar der seinigen in Schleswig. Dieses Depositum hätten wir der Vertragstreue 
Österreichs anvertraut und müßten erwarten und fordern, daß es demgemäß verwaltet 
werde. Die der holsteinschen Presse gestattete Freiheit im Gebrauch des Hoheitstitels des 
Erbprinzen stehe jedoch mit einer solchen Vertragserfüllung in flagrantem Widerspruch, 
und wir müßten in der Fortsetzung einer derartigen Konnivenz ein Bestreben des Wiener 
Kabinetts erblicken, sich von der Erfüllung des Gasteiner Vertrages loszusagen. 
Hier suchten Herr von Hofmann und Graf Chotek das Gespräch auf allgemeinere Ver- 
hältnisse hinüberzuleiten. Sie ließen durchblicken, daß Herr von Hofmanns neueste Instruk- 
tionen darauf abzielten, den direkten Verkehr zwischen Freiherrn von Manteuffel und 
General Gablenz möglichst zu beschränken; sie deuteten an, daß nur zwischen Berlin und 
Wien direkt weitere Verhandlungen möglich seien, und daß auf dem Gebiete der allge- 
meinen Politik sich ein weites Feld für eine definitive Verständigung böte. Man warte in 
diesem Sinne in Wien nur auf Eröffnungen von unserer Seite. 
1 Der Nachsatz: „daß nämlich ..." eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="362" />
        348 Unerfreulicher Gesamteindruck der Unterredung mit Hofmann. 
In Entgegnung dieser Bemerkungen rekapitulierte ich den Lauf unserer Verhand- 
lungen seit Salzburg und Ischl. Der Kaiser und Graf Eszterhazy hätten mich damals hoffen 
lassen, daß wir uns in dem gemeinsamen Grundgedanken begegnen würden, zu dessen Gunsten 
ich stets von neuem bereit gewesen sei, alle von Österreich erlittenen Unbilden der Ver- 
gessenheit anheimzugeben in dem Gedanken einer gemeinsamen Leitung der deutschen Ge- 
samtpolitik im konservativen Sinne nach innen und außen. Die Illusion, daß Österreich ein 
solches Programm mit uns ausführen werde, sei leider seitdem durch die Frankfurter Epi- 
sode zerstört worden. Ich hätte in derselben einen versprechenden Anfang erblickt zur Kräf- 
tigung des konservativen Prinzips und zur Ermutigung derjenigen unter den deutschen 
Regierungen, von denen eine Rückkehr zu gesunden politischen Grundsätzen überhaupt noch 
zu hoffen stünde. Österreich habe uns aber im Stich gelassen; unsere vom Wiener Kabinett 
anfänglich gebilligten und geteilten wohlmeinenden Absichten seien von seiner offiziösen 
Presse gehässig entstellt und verdächtigt, unsere konfidentiellen Depeschen vor die Öffent- 
lichkeit gebracht und unser Vertrauen auf diese Weise enttäuscht worden. 
Ich berührte schließlich den italienischen Handelsvertrag, indem ich erwähnte, daß ich 
mich der Initiative zu demselben getreu meinem dem Kaiser in Ischl gegebenen Versprechen 
gewissenhaft enthalten hätte; von Bayern und Sachsen aber angeregt, habe die Sache ihren 
Verlauf genommen; dennoch würde ich die Gefahr nicht gescheut haben, mich durch ein Miß- 
lingen der Verhandlungen in Widerspruch mit der Meinung des Landes zu setzen, wenn ich 
hätte hoffen dürfen, durch dieses Opfer dem Ideal eines ehrlichen preußisch-österreichischen 
Bündnisses näher zu kommen. Diese Hoffnung sei mir aber gänzlich geschwunden ange- 
sichts der höchst feindseligen Haltung der offiziösen österreichischen Presse, der Annähe- 
rungsversuche an Frankreich und der Fortdauer auch der Mißstände in Holstein, auf deren 
Abstellung wir nach einigen Anfängen des Einschreitens gegen die Aug[usten]b[urgischen] 
Umtriebe rechnen zu können geglaubt hatten.² 
Der Eindruck der ganzen Unterredung war für mich ein sehr unerfreulicher und ge- 
währt keine Hoffnung auf eine befriedigende Entwicklung der Dinge. Klar trat aus Herrn 
von Hofmanns Worten der feste Entschluß seiner Regierung hervor, in Holstein auf dem 
beschrittenen Wege zu verharren, die uns feindliche Gesinnung durch Sophismen zu bemän- 
teln, an die Österreich selbst nicht glaubt, und den klarsten Rechtsgründen das Ohr zu ver- 
schließen. 
Dem Unterstaatssekretär von Thile gegenüber hat Herr von Hofmann sich in ähnlicher 
Weise ausgesprochen. Er stellte als selbstverständlich hin, daß Preußen gegenwärtig nicht 
in der Lage sei, Österreich ein Äquivalent für seine Rechte in den Herzogtümern zu bieten, 
daß daher die Annexionsidee zur Zeit ausgeschlossen bleibe und Preußen auf die Herstellung 
eines erträglichen Interimistikums sich beschränken müsse, während aus Vorstehendem sich 
ergiebt, daß Oestreich fortwährend bestrebt ist, dieses von Preußen  nicht angefochtene 
Interimisticum zu einem erträglichen u[nd] den Principien des Gasteiner Abkommens ent- 
sprechenden nicht werden zu lassen.³ Nach Herrn von Hofmanns Ansichten habe Preußen 
notorisch in den letzten drei Monaten in den Herzogtümern bedeutend an Terrain verloren. 
Die Augustenburgische Partei sei numerisch die stärkste, sie entfalte eine ungemeine Rührig- 
keit und sei im Gebrauch der Mittel nicht wählerisch. Nur wenn Preußen in beiden Ländern 
faktisch allein gebiete, werde es ihm vielleicht gelingen, diesem Treiben erfolgreich ent- 
2 Der Relativsatz: ,,auf deren ..." eigenhändiger Zusatz Bismarcks  
3 Der Nachsatz: ,,während aus Vorstehendem ..." eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="363" />
        Die Ausführung des  Nord-Ostsee-Kanals und das Abgeordnetenhaus. 349 
gegenzutreten. Österreich könne ihm dazu nicht mehr, als bisher geschehen, die Hand bieten. 
Herr von Hofmann schloß mit der Bemerkung, daß die Hoffnung des Kaiserlichen Kabinetts 
auf die Herstellung besserer Beziehungen mit Preußen in den Herzogtümern fast nur noch 
auf der Persönlichkeit des Freiherrn von Manteuffel beruhe; er, von Hofmann, habe den 
Auftrag des Kaisers, dem General zu versichern,  daß Seiner Majestät Gesinnungen für ihn 
unwandelbar dieselben seien. 
220. Schreiben an den Finanzminister von Bodelschwingh. 
[Konzept.] 
Artikel sieben der Gasteiner Konvention hatte Preußen  das Recht zugesprochen, den 
Nord-Ostseekanal, dessen Herstellung Bismarck (vgl. den Erlaß an Botschafter Graf von 
der Goltz vom 31. März 1864, Bd. IV, S. 373 f.) von vornherein „in dem Maßstabe einer 
großartigen, für alle Schiffe fahrbaren Wasserstraße zwischen den beiden Meeren“ geplant hatte, 
durch das holsteinsche Gebiet zu führen, und insoweit dies der Fall sein würde, die Richtung 
und die Dimensionen zu bestimmen. Gleich nach dem Abschluß der Konvention fanden in den 
preußischen  Ministerien eingehende Beratungen über die dem Kanal zu gebende Richtung statt; 
vgl. Bismarcks Schreiben an den Kriegsminister v. Roon und den Handelsminister Graf 
Itzenplitz vom 15. September; v. Poschinger, Aktenstücke zur Wirtschaftspolitik des Fürsten 
Bismarck, I, 65 f. Am 27. Dezember wandte sich Bismarck dann mit dem Ersuchen an den 
Handelsminister, eine auf das Kanalprojekt bezügliche Vorlage für den Landtag ausarbeiten 
zu lassen. In einem weiteren Schreiben an den Finanzminister v. Bodelschwingh vom 3. Januar 1866 
äußerte er den Wunsch, den Gegenstand schon bei der bevorstehenden Eröffnung des Landtags 
— sie fand am 15. Januar 1866 statt — in der zu verlesenden Thronrede zu berühren. 
Berlin, den 3. Januar 1866. 
Ew. Exzellenz Aufmerksamkeit beehre ich mich für einen Gegenstand vertraulich in An- 
spruch zu nehmen, dessen Berührung bei Gelegenheit der Eröffnungsrede des Landtags mir 
von Wichtigkeit erscheint. 
Ich halte es aus verschiedenen, aus der ganzen politischen Lage nach innen und nach 
außen entnommenen Gründen für notwendig, der Frage über die Ausführung des Nord- 
Ostsee-Kanals praktisch näher zu treten und einen positiven Schritt zur Verwirklichung des 
Plans zu tun. Dies kann mit voller Wirksamkeit nur durch die an den Landtag zu rich- 
tende Forderung eines Kredits zu diesem Zwecke geschehen. Ich bezweifle allerdings, daß 
die Sache reif genug ist, um sofort nach der Eröffnung mit einer fertigen und ausgearbeiteten 
Vorlage vor den Landtag zu treten; aber ich wünsche sehr, den Gegenstand in der Eröff- 
nungsrede berühren und eine solche Vorlage in Aussicht stellen zu können. 
Es ist mir von Wichtigkeit, durch einen solchen entschiedenen Schritt in den Herzog- 
tümern selbst und in Österreich den Eindruck der Gewißheit zu geben, daß Preußen die in 
den Gasteiner Konventionen in betreff dieses Kanals erlangten Berechtigungen auch wirk- 
lich zur Geltung bringen und verwerten werde. Das Unternehmen selbst ist ein den Herzog- 
tümern, namentlich dem Herzogtum Holstein erwünschtes, und jeder Schritt zur Verwirk- 
lichung desselben kann nur populär sein; die Stellung, die wir durch unsere Rechte in betreff 
des Kanals einnehmen, gibt uns eine sehr bestimmte Macht in dem letzteren Herzogtum; und 
wenn auch vorauszusehen ist, daß vor der noch Jahre erfordernden Vollendung des Kanals 
die ganze Frage der Herzogtümer definitiv entschieden sein werde, so wird doch schon von 
dem Augenblicke an, wo wir die Frage tatsächlich in Angriff nehmen, unsere Stellung in Hol- 
stein nach Maßgabe der Gasteiner Abreden eine solche, die uns sofort eine Menge einfluß- 
reicher Stützpunkte im Herzogtum darbietet.
        <pb n="364" />
        350 Ein französisch-amerikanischer Konflikt kein Unglück für Preußen. 
Ich täusche mich nicht darüber, daß es möglich, ja wahrscheinlich ist, daß das Haus der 
Abgeordneten die Vorlage verwerfen und den Kredit verweigern werde, sei es offen aus 
prinzipieller Opposition, sei es unter leicht durchschaubaren Vorwänden, daß die Sache noch 
nicht reif, die Stellung Preußens noch nicht gesichert genug u. dgl. Aber diese Möglichkeit 
kann nur ein Grund mehr sein, das Haus der Abgeordneten vor die Alternative zu stellen, 
entweder durch Verweigerung ein wichtiges Unternehmen von anerkanntem Nutzen und 
großer Popularität zu verhindern, soweit es an ihm liegt, oder durch die Annahme der 
Vorlage die Politik der Regierung zu stärken und ihr in Bezug auf die Herzogtümer ein 
kräftiges Handeln zu erleichtern. 
Ehe ich die Frage wegen Berührung des Gegenstandes in der Eröffnungsrede in das 
Staatsdepartement bringe, wünsche ich mit Ew. Exzellenz mich darüber zu verständigen und 
Ew. Exzellenz Auffassung vom finanziellen Standpunkt aus zu kennen; ich beehre mich 
Ew. Exzellenz zu ersuchen, mir zu einer baldigen vertraulichen Besprechung darüber Gelegen- 
heit geben zu wollen. 
H. v. Poschinger, Aktenstücke zur Wirtschaftspolitik des Fürsten Bismarck, I, 70 f. 
*221. Erlaß an den Botschafter in Paris Grafen von der Goltz. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Bucher.] 
Ganz vertraulich. Berlin, den 5. Januar 1866. 
Einer der jüngsten Berichte Ew. pp., den ich näher nicht zu bezeichnen brauche,¹ hat 
Seiner Majestät dem Könige Veranlassung gegeben, eine Äußerung zu wiederholen, welche 
ihm schon die Interzession des Freiherrn von Gerolt und die daran geknüpften Mitteilun- 
gen Ew. pp. eingegeben hatten, daß es nämlich wohl vom allgemeinen menschlichen Stand- 
punkte als ein Unglücke, vom politischen aber nicht notwendig als ein Nachteil für Preußen 
zu betrachten sei, wenn Frankreichs Beziehungen zu den Vereinigten Staaten sich verwickeln 
sollten. Der König ist dabei unter dem Eindruck des Unbehagens, welches ihm die Haltung 
des Herrn Drouyn de Lhuys im ganzen verursacht, eine Haltung, die Seiner Majestät Ver- 
trauen auf die französische Politik für den Fall einer Verwicklung mit Österreich lähmt. Und 
allerdings muß uns die Dispodition dieses Staatsmannes, sei sie Abneigung gegen Preu- 
ßen, sei sie Vorliebe für Österreich, wie ein unter der Asche fortglimmendes Feuer erscheinen, 
das sich bei jedem anscheinend günstigen Luftzuge belebt. Als Symptome davon erwähne 
ich das Zirkular vom 29. August, die Ausbeutung der Ottschen Angelegenheit,² das zwei- 
deutige und unwahre Verhalten gegenüber den Zeitungsartikeln, die meine Anwesenheit in 
Paris behandelten.³ In betreff der letzteren will der Dr. Bamberg von einem Mitgliede 
der Redaktion der „France“ auf das bestimmteste erfahren haben, daß der bekannte, mich 
angreifende Artikel „fix und fertig“ aus dem auswärtigen Ministerium geliefert worden 
sei. Ich muß dahingestellt sein lassen, inwiefern eine Neigung, Österreich gegen den Ver- 
dacht der Urheberschaft zu decken und uns gegen Frankreich zu verstimmen, in Bamberg 
wirksam gewesen sein kann; aber auch dann bliebe immer noch genug Grund des Mißtrauens 
gegen Drouyn de Lhuys übrig, um bei uns die Vorstellung zu nähren, daß wir durch ein so 
1 VgI. die Vorbemerkung zu Nr. 215. 
2 Vgl. dazu Nr. 177, Fußnote 1. 
3 Vgl. dazu Nr. 205.
        <pb n="365" />
        Hoher Wert guter Beziehungen zu Amerika. 351 
wenig zuverlässiges Frankreich, wie es in ihm personifiziert ist, in unserer Politik sehr 
geniert sind, während wir mit einem von einem amerikanischen Kriege bedrohten Frank- 
reich möglicherweise bessere Anknüpfungspunkte zur Verständigung finden könnten. 
Der König billigt vollkommen die Haltung, welche Ew. pp. unter den durch die ameri- 
kanische Frage geschaffenen schwierigen Verhältnissen dem Kaiser und Herrn Drouyn de 
Lhuys gegenüber beobachten; der einzige Punkt, in dem ich Ew. pp. Zurückhaltung zu 
empfehlen angewiesen bin, ist die direkte Einwirkung auf Bigelow.⁴ Soweit diese Ein- 
wirkung eine ostensible, soweit sie sich als eine für den Kaiser erkennbare Betätigung unseres 
Wohlwollens für Frankreich äußerlich darstellt, ist gewiß gegen dieses Mittel, unsere Be- 
ziehungen zu Frankreich zu bessern, nichts einzuwenden; aber ein praktisches Ergebnis unsrer 
mäßigenden Einwirkung auf Amerika wirklich zu erreichen, liegt nicht in der Richtung 
unserer Politik, wie der König sie auffaßt. Jedenfalls muß es vermieden werden, daß 
Bigelow irgendwelche Parteilichkeit Preußens gegen Amerika zu Gunsten Frankreichs nach 
Hause zu berichten Anlaß findet; denn wir müssen den höchsten Wert auf sehr gute Be- 
ziehungen zu Washington legen. Aber dieser Wunsch, den wir in betreff der Vereinigten 
Staaten, und der analoge, den wir in betreff Frankreichs haben, schließen nicht aus, daß 
wir, wenn beide Mächte unter sich in Händel geraten sollten, unsere größere Freiheit 
von französischer Kontrolle oder ein größeres Bedürfnis Frankreichs, sich mit uns zu ver- 
ständigen, für die Bedürfnisse der preußischen Politik ausbeuten könnten. 
In diesem Sinne bitte ich Ew. pp. ergebenst, einerseits fortzufahren in dem Bestreben, 
alle Momente, welche diese Frage dazu bietet, zur Befestigung unserer Beziehungen mit 
Frankreich und des Vertrauens des Kaisers Napoleon gerade wie bisher sorgfältig zu 
verwerten, andererseits Ihre Einwirkung auf Mr. Bigelow, ohne sie in erkennbarer Weise 
aufzugeben, doch in solchen Grenzen zu halten, daß dem Baron Gerolt die analoge Pflege 
unseres Verhältnisses zu Amerika auf keine Weise erschwert werde. 
Ew. pp. stelle ich anheim, ob es sich nach Ihrer Beurteilung empfiehlt, diese Instruk- 
tion, nachdem Sie die erforderlichen Notizen genommen, zu verbrennen, oder ob Sie der 
unbedingten Sicherheit des dortigen Archivs vertrauen.⁵ 
*222. Erlaß an den Gesandten für Oldenburg 
Prinzen zu Ysenburg-Büdingen. 
[Reinkonzept.]¹) 
Wenn bei Abschluß und Unterzeichnung der Gasteiner Konvention einer der leitenden 
Gesichtspunkte sowohl des Königs Wilhelm I. wie Bismarcks der gewesen war, noch einmal 
den Versuch einer dualistischen „Leitung der deutschen Gesamtpolitik im konservativen Sinne 
nach innen und außen“ zu machen, so hatte das seither von Österreich beobachtete Verfahren in 
der „Frankfurter Episode“, wie in Holstein die innere Unmöglichkeit eines solchen Versuchs immer 
deutlicher werden lassen. Falls bei Bismarck darüber noch irgendein Zweifel obgewaltet hätte, 
so mußte ihm die Unterredung, die er am letzten Tage des Jahres 1865 mit dem frisch aus Wien 
gekommenen Ministerialrat von Hofmann hatte (vgl. Nr. 219), jede Hoffnung auf eine 
befriedigende Entwicklung der Dinge nehmen. Es konnte sich nun für Bismarck, der dem 
Baron Hofmann schon mit aller Deutlichkeit zu verstehen gab, daß das Gesamtverhalten 
Österreichs bereits die Lossagung von dem Gasteiner Vertrage involviere, nur noch fragen, 
welche Konsequenzen aus der gewonnenen Klarheit zu ziehen seien. Im Grunde boten sich nur 
4 Amerikanischer Gesandter in Paris. 
5 Der letzte Absatz eigenhändiger Zusatz Bismarcks in der Ausfertigung. 
222. 1 Das Reinkonzept trägt den Vermerk von Bismarcks Hand „von S[eine]r M[ajestät] gen[ehmigt].
        <pb n="366" />
        352 Wiederaufnahme der Oldenburger Kandidatur? 
zwei Möglichkeiten. Einmal konnte Bismarck den freilich wenig aussichtsvollen Versuch unter- 
nehmen, das preußische Ziel der Annexion der Elbherzogtümer doch noch in friedlicher Ver- 
ständigung mit Österreich, etwa auf dem Umwege der Kandidatur des Oldenburger Groß- 
herzogs zu erreichen, dessen Geneigtheit, seine freilich nach dem Gutachten der preußischen Kron- 
syndici (vgl. dazu v. Sybel a. a. O. IV., 139 ff.) illusorischen Besitztitel eventuell auf Preußen 
gegen eine Entschädigung zu übertragen, in eingehenden Verhandlungen über einen Zessions- 
vertrag klargestellt war, der allerdings formell erst am 27. September 1866 zum Abschluß 
gelangte. Sodann blieb die Möglichkeit, den gordischen Knoten, wenn er auf keine 
andere Weise zu lösen war, mit der Schärfe des Schwertes zu durchhauen, eine Möglichkeit, 
die die tunlichste Pflege der Beziehungen zu Italien und auch zu Frankreich gebieten mußte. 
Es galt für Bismarck zunächst, die Gangbarkeit des einen wie des anderen Weges zu erkunden. 
Ein erster Erlaß an den am Oldenburger Hofe akkreditierten Gesandten untersuchte die Chancen 
einer friedlichen Lösung der gespannten Lage. 
Ganz vertraulich. Berlin, den 12. Januar 1866. 
Mit dem Großherzoglich Oldenburgischen Vertreter Freiherrn Beaulieu habe ich vor 
einiger Zeit eine Unterredung gehabt, in welcher ich einen Gedanken zur Sprache gebracht 
habe, von dem ich wünsche, daß auch Ew. pp. ihn ganz vertraulich und vorläufig mit Seiner 
Königlichen Hoheit dem Großherzog selbst besprechen mögen. 
Ew. pp. wissen, welches im allgemeinen unsere Stellung zu der Kandidatur des Groß- 
herzogs ist.² Wir haben die Ansprüche desselben auf das vollständig an die Dänische König- 
liche Linie abgetretene Schleswig, welche auch Rußland geltend zu machen Bedenken trägt, 
nicht anzuerkennen und der Deduktion, welche aus dem früheren Kondominat das Recht 
einer unmittelbaren Erbfolge in beiden Herzogtümern ableitet, nicht zu folgen vermocht. In 
dieser Auffassung hat uns das Gutachten des Kronsyndikats³ nur bestätigen können. Die- 
selbe hat uns nicht von Verhandlungen abzuhalten gebraucht, welche die Einsetzung des 
Großherzogs in beide Herzogtümer ins Auge faßte, wenn wir annehmen durften, daß unser 
Interesse dabei mit dem des Großherzogs Hand in Hand gehe, da jedenfalls auf Schleswig 
andere rechtliche Ansprüche als die aus dem Wiener Frieden hervorgehenden nicht 
existierten. 
Anders liegt die Sache in betreff der Ansprüche auf den Gottorpischen Teil von Hol- 
stein. Wenn diese auch von den Kronsyndici nicht direkt anerkannt sind, so liegt doch in 
denselben ein bestimmtes rechtliches Moment, wonach wir dieselben für besser begründet er- 
achten dürfen, als die irgend eines anderen auf Erbberechtigung sich stützenden Prätendenten; 
sie haben überdies die Teilnahme Rußlands und das ganze Gewicht für sich, welches diese 
Macht in die Wagschale legen kann. Möglicherweise liegt es im gemeinsamen Interesse 
für Seine Königliche Hoheit den Großherzog wie für uns, diese Momente zu benutzen, um 
auf das österreichische Kabinett einzuwirken. 
Ich habe daher den Gedanken angeregt, ob es nicht unter den gegenwärtigen Um- 
ständen und um ein Gegengewicht gegen das unter dem Schutze Österreichs in Holstein um 
sich greifende, durch nichts berechtigte Treiben der Augustenburgischen Partei zu bilden, 
sich empfehlen möchte, im Einverständnis mit Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog in 
Wien durch eine zunächst ganz vertrauliche Prüfung den Vorschlag zu machen, das Herzog- 
tum Holstein Seiner Königlichen Hoheit zu übergeben und auf ihn die in dem Wiener 
Frieden vom 30. Oktober 1864 erworbenen Rechte der beiden Besitzer zu übertragen, 
2 Vgl. dazu Bd. IV. S. 452 ff.; Bd. V, 1, Nr. 102, 118, 129. 
3 „Rechtsgutachten bezüglich der Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg, erstattet auf Grund 
des Allerhöchsten Erlasses vom 14. Dezember 1864 vom Kronsyndikat“. Das von den insgesamt achtzehn Kron- 
syndici unterzeichnete Gutachten trägt das Datum des 11. September 1865. Über den wesentlichen Inhalt des 
Gutachtens hatte der Justiminister Graf zur Lippe dem Könige bereits am 27. Juni eingebenden Bericht 
erstattet.
        <pb n="367" />
        Chancen der Oldenburgischen Kandidatur. 353 
während wir versuchen würden, uns mit Österreich über den alleinigen Besitz von Schleswig 
durch eine Geldentschädigung zu verständigen. In Bezug auf Schleswig würde das letztere 
vielleicht leichter zu erreichen sein, als es sich bisher in Bezug auf beide Herzogtümer ge- 
zeigt hat, weil, wenn es sich nur um Schleswig handelt, ein vielfach von Österreich als sehr 
wesentlich geltend gemachtes Motiv wegfallen würde: die Verstärkung Preußens nämlich 
im Deutschen Bunde, für welche  Österreich, um seine Stellung in letzterem zu be- 
haupten, ein entsprechendes Äquivalent an Territorialbesitz und Einwohnerzahl fordern 
müsse. Der Entschluß, auf eine solche Transaktion  einzugehen, würde der österreichischen 
Regierung durch die Überzeugung, welche sie ohne Zweifel inzwischen gewonnen hat, und 
welche durch [den] angedeuteten Vorschlag bestärkt werden würde, erleichtert werden, daß 
Preußen den jetzt erlangten Besitz von Schleswig  unter keinen Umständen wieder aufgeben 
werde. Ebensosehr würde die Beschränkung auf Holstein es dem russischen Hofe erleichtern, 
die Maßregel in dringender Weise in Wien zu unterstützen, und die Rücksicht auf diesen Hof 
würde dort vermutlich nicht gering ins Gewicht fallen. 
Wir würden dabei freilich von der Voraussetzung ausgehen, daß Seine Königliche 
Hoheit der Großherzog bei dem uns freiwillig kundgegebenen Entschlusse beharrte, seine 
Rechte und seinen Besitz nach erfolgter Einsetzung auf Seine Majestät den König zu über- 
tragen, wogegen Allerhöchstderselbe, wie Ew. pp. nicht unbekannt, dem Großherzog eine ver- 
hältnismäßige Entschädigung zu gewähren bereit ist. 
Die Schwierigkeiten, welche sich auf diesem Wege darbieten, liegen hauptsächlich darin, 
daß Österreich — wie es das bereits im vorigen  Jahr mehrfach angedeutet hat und wie es 
mir vor kurzem wieder durch meine Unterredung mit dem auf der Rückreise von Wien nach 
Holstein hier durchgekommenen österreichischen Ministerialrat von Hofmann mit Entschieden- 
heit entgegengetreten ist — auf eine Übertragung an den Großherzog von Oldenburg nur unter 
der Bedingung eingehen würde, daß eine weitere Übertragung des letzteren auf Preußen 
nicht ohne eine vorhergehende neue Transaktion mit Österreich und nicht ohne seine Zu- 
stimmung stattfinden dürfe. Dadurch würden alle Hindernisse, welche in dem österreichischen 
Mitbesitz liegen, von neuem ins Leben gerufen und die in dem Besitz Oldenburgs liegende 
Zwischenstufe, welche Preußen durch eine Entschädigung an letzteres aufwiegen muß, würde 
ihren Wert für uns verlieren. 
Ich bin daher allerdings noch zweifelhaft, ob der angeregte Schritt in Wien ein Er- 
gebnis zur Folge haben werde; und ich kann Ew. pp. deshalb nur ersuchen, den Gedanken 
vorläufig und ganz vertraulich mit Seiner Königlichen Hoheit mündlich zu besprechen, wie 
ich es mit Herrn von Beaulieu getan. Der hauptsächliche Wert desselben würde vielleicht 
in der Notwendigkeit liegen, in welche eine solche Demarche, wenn dafür die Unterstützung 
Rußlands gewonnen werden sollte, den Wiener Hof versetzen würde, seine Begünstigung der 
Augustenburgischen Partei einzustellen, und dadurch der zum großen Teil durch Agitation 
künstlich erzeugten oder erhaltenen Stimmung im Lande eine andere Richtung zu geben. 
Allerdings könnte auch die entgegengesetzte Wirkung eintreten und das Wiener Kabinett 
sich dadurch bewogen finden, der augenblicklichen Stimmung des Landes einen verstärkten 
Ausdruck vielleicht durch Zusammenberufung der Stände zu gestatten, um die Unmöglichkeit 
einer friedlichen Einsetzung des Großherzogs dem Lande gegenüber — wie dies schon früher 
von Wien aus angedeutet worden ist — als Motiv seiner Weigerung geltend zu machen. 
Die Frage wird daher noch einer reiflichen und sorgsamen Erwägung bedürfen; und nur 
das große Vertrauen, welches wir in die Persönlichkeit und die Gesinnungen Seiner König- 
lichen Hoheit des Großherzogs setzen, kann mich zu dem Wunsche bewegen, daß Ew. pp. bei 
V 23
        <pb n="368" />
        354 Bismarck an Usedom über die Möglichkeit einer kriegerischen Lösung. 
einer Anwesenheit in Oldenburg, wozu sich die Gelegenheit bieten wird, dieselbe zum Gegen- 
stand ganz vertraulicher und einen rein persönlichen Charakter tragenden Unterhaltungen 
mit Seiner Königlichen Hoheit machen mögen. 
*223. Erlaß an den Gesandten in Florenz Grafen von Usedom. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Galt Bismarcks Erlaß an den Prinzen zu Ysenburg vom 12. Januar (siehe Nr. 222) der 
wenn auch entfernten Möglichkeit eines friedlichen Ausgleichs mit Österreich, so faßte er in 
einem am folgenden Tage an den Gesandten in Florenz Grafen Usedom gerichteten Erlasse 
die andere, angesichts des österreichischen Gesamtverhaltens näherrückende Möglichkeit einer 
kriegerischen Lösung ins Auge. 
Ganz vertraulich. Berlin, den 13. Januar 1866. 
Ich benutze die Sendung des Feldjägers, welcher Ew. pp. den Schwarzen Adlerorden 
für Seine Majestät den König von Italien¹ überbringt, um Ihnen einige ganz vertrauliche 
Mitteilungen über die gegenwärtige Lage unserer politischen Beziehungen zu machen, welche 
dazu bestimmt [sind], Ew. pp. persönlich zu orientieren und Ihnen Anhaltspunkte für Ihre 
eigene Haltung dem italienischen Kabinett gegenüber zu geben. 
Diese Richtung war im wesentlichen schon durch meine ersten Eröffnungen nach der 
Übereinkunft von Gastein² bestimmt; und indem ich an dieselben anknüpfe, habe ich zunächst 
zu bemerken, daß die Wendung, welche ich gleich damals als wahrscheinlich bezeichnete, be- 
reits eingetreten ist. Im Gegensatz zu den von manchen Seiten vielleicht absichtlich zur 
Schau getragenen Illusionen, als sei durch die in Gastein verabredete Änderung im Provi- 
sorium das Definitivum schon vorweggenommen und festgestellt, habe ich Ew. pp. schon 
damals ersucht, Ihre Haltung auf die Annahme zu begründen, daß auch die neue Gestaltung 
der Dinge nur ein provisorisches Auskunftsmittel zur Beseitigung augenblicklicher Kon- 
flikte sei, und daß die Krisis in unserem Verhältnis zu Österreich über kurz oder lang wieder 
an die Oberfläche treten werde. Ich hob schon damals hervor, daß es nicht gerechtfertigt 
gewesen wäre, die Vorteile, welche uns die damalige Bereitwilligkeit Österreichs auf fried- 
lichem Wege bot, zu verschmähen, daß wir aber diese Vorteile nur als eine Etappe ansähen, 
aus welcher, wenn nicht eine weitere Nachgiebigkeit Österreichs in der Frage der Herzog- 
tümer sich daran knüpfte, was wir nicht erwarteten, neue Spannungen und Reibungen sich 
entwickeln würden. Diese Erwartung hat uns nicht getäuscht. Österreich hat nicht nur 
keine Neigung gezeigt, auf eine Überlassung der Herzogtümer an Preußen ohne eine Terri- 
torialabfindung einzugehen und dadurch die Erreichung eines Definitivums durch eine fried- 
liche Verständigung möglich zu machen, sondern es hat auch die neue Gestaltung des Provi- 
soriums ohne eignen Nutzen lediglich in feindseligem Sinne gegen Preußen³ auszubeuten 
gesucht. Während es uns allerdings in Schleswig nicht beeinträchtigen kann, ist es um so 
mehr bemüht, in Holstein durch Förderung der Augustenburgischen Agitation die preußen- 
feindlichen Elemente zu verstärken u[nd] jeder künftigen Lösung in unsrem Sinne den Boden 
zu entziehn.⁴ Ich habe vielfach über die Verletzung des Gasteiner Vertrags durch Duldung 
1 Vgl. Nr. 207. 
2 Vgl. dazu Nr. 166.  
3 Die Worte: ,,ohne eignen Nutzen ..." eigenhändiger Zusatz Bismarcks.  
4 Der Schluß des Satzes von den Worten an: ,,u[nd] jeder künftigen Lösung ..." eigenhändiger 
Zusatz Bismarcks.
        <pb n="369" />
        Voraussicht einer stärkeren Spannung mit Österreich. 355 
der Demonstrationen für den Erbprinzen von Augustenburg und der Angriffe auf Preußen 
in der Presse und sonst in Wien Beschwerde führen müssen und bin überall der ausge- 
sprochenen Tendenz begegnet, den Prätendenten zu begünstigen, um ihn als ein Werkzeug 
gegen Preußen in der Hand zu behalten. Die anliegende, natürlich nur zu Ihrer eigenen 
Kenntnisnahme bestimmte Aufzeichnung über meine und des Herrn Unterstaatssekretärs 
Unterredung mit dem österreichischen Ministerialrat von Hofmann⁵ wird Ew. pp. ein Bild 
davon geben, wie die Reibungen wieder in ganz ähnlicher Weise im Gange sind, wie sie es 
vor der Gasteiner Übereinkunft waren. Ich bitte Ew. pp., hiernach die vollständig erfundenen 
Zeitungsgerüchte von angeblich bereits erneuerten Verhandlungen zwischen den beiden deut- 
schen Mächten über ein Definitivum zu beurteilen. 
Ich darf es Ew. pp. als meine persönliche Ansicht aussprechen, daß diese Differenzen 
sich nicht vermindern und im Frühjahr zu einer stärkeren und drohenderen Spannung mit 
Österreich führen werden. 
Nicht wenig hat zu der in unseren Beziehungen zu Österreich bereits eingetretenen Er- 
kältung das Benehmen des Wiener Kabinetts in dem beabsichtigten Vorgehen gegen Frank- 
furt a. M.⁶ beigetragen. Bei der ersten Einleitung dieser Schritte konnte es einen Augen- 
blick den Anschein haben, als wenn Österreich geneigt sei, durch ein künftiges Zusammen- 
handeln zu dokumentieren, daß es mit Preußen gemeinsam die Leitung der deutschen 
Angelegenheiten in die Hand nehmen wolle. Dies hätte eine Annäherung auf der Basis 
des Bruches Oestreichs mit den Frankfurter u[nd] Würzburger Traditionen⁷ bewirken 
können; nur zu bald aber überwog in Österreich die Anhänglichkeit für die traditionellen 
antipreußischen Beziehungen, und wir wurden nicht allein in den in Frankfurt abgegebenen 
Erklärungen im Stich gelassen, sondern unsere auf den eigentümlichen, durch die Bundesakte 
festgestellten Rechtsverhältnissen des Sitzes der Bundesversammlung beruhenden Anträge 
wurden abgelehnt und durch Vorschläge allgemeiner Natur erwidert, welche für uns nicht 
annehmbar waren. 
Diese Erfahrungen lösen uns von den moralischen Verbindlichkeiten, welche im Herzen 
des Königs das Ergebnis der Gasteiner Annäherung bildeten, u[nd] geben in voraus- 
gesehener Weise unsern natürlichen Beziehungen zu Italien wieder freien Spielraum.⁸ 
Schon gleich nach der Gasteiner Wendung drückte ich Ihnen auf Befehl Seiner Ma- 
jestät den Wunsch aus, daß Sie die günstige Stimmung und die Erwartung auf Ereignisse 
und Eventualitäten, welche zwar für den Augenblick hinausgeschoben, deren Wiederkehr 
aber im natürlichen Lauf der Dinge zu erwarten war, wach erhalten, und daß Sie fort- 
fahren möchten, Seine Majestät den König von den in solchen Eventualitäten zu erwar- 
tenden Entschlüssen Italiens sowie von der voraussichtlichen wirklichen Leistungsfähigkeit 
desselben möglichst genau und sicher zu unterrichten.⁹ Ew. pp. werden demnach Ihren Be- 
ziehungen zu den italienischen Staatsmännern nicht erst eine neue Wendung zu geben, sondern 
nur die schon angeknüpften Fäden weiter fortzuspinnen und ihnen eine verstärkte Bedeutung 
zu geben brauchen. Im vertraulichen Gespräche werden Sie als Ihre eigene, auf Grund 
der Ihnen zukommenden Mitteilungen gebildete Überzeugung die Voraussicht aussprechen 
dürfen, daß der Zeitpunkt der wahrscheinlich nicht zu vermeidenden Krisis näher gerückt 
5 Siehe Nr. 219. 
6 Vgl. dazu Nr. 193 ff., 201. 
7 Die Worte: ,,auf der Basis . . .“ eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
8 Der Absatz eigenhändiger  Zusatz Bismarcks. 
9 Vgl. dazu Nr. 179.
        <pb n="370" />
        356 Wichtigkeit der Haltung Italiens. Rußlands und Frankreichs Stellungnahme. 
sei. Sie werden zugleich darauf hinweisen müssen, daß die stärkere oder schwächere Sicher- 
heit und der größere oder geringere Umfang dessen, was wir von Italien zu erwarten 
haben, von wesentlichem Einfluß auf unseren Entschluß sein wird, ob wir es zur Krisis 
kommen lassen oder dieselbe durch ein Begnügen mit geringeren Vorteilen vermeiden wollen. 
Was die Stellung der übrigen europäischen Mächte zur Schleswig-Holsteinschen Frage 
betrifft, so kann ich darüber folgendes bemerken: 
Die vielfach in den Zeitungen aufgetauchten Gerüchte von einer Verhandlung oder gar 
von einer schon erreichten Verständigung zwischen den Westmächten behufs einer Ein- 
mischung in die Frage entbehren jedes Anhaltspunktes in den diplomatischen Beziehungen, 
soweit unsere Nachrichten und selbst unsere Vermutungen reichen. 
Ebenso kann ich die Angaben über eine Anregung der Frage von seiten Rußlands als 
leere Erfindungen der österreichischen Presse bezeichnen. Es ist uns seit langer Zeit von 
Petersburg auch nicht die mindeste Äußerung darüber zugekommen, und es liegt kein Symp- 
tom vor, daß dort die Absicht herrsche, die Sache in irgendeinem Sinne — am wenigsten in 
einem für Preußen ungünstigen Sinne — wieder aufzunehmen. Der russische Hof hat an 
seine resp. des Großherzogs von Oldenburg Ansprüche an Schleswig kaum jemals ernst- 
lich geglaubt, und nur wenn irgendeine Wendung der Dinge uns selbst dazu führen sollte, 
die Ansprüche des Großherzogs auf den Gottorpischen Anteil und mittelbar auf Holstein 
als ein Auskunftsmittel zu benützen, würden wir dafür auf eine fördernde Zustimmung 
und Verwendung Rußlands zu hoffen haben. Eine aktive Einwirkung der genannten 
Macht ist schwerlich zu erwarten. 
In unseren Beziehungen zu Frankreich ist keine Veränderung eingetreten. Die neuer- 
dings bemerkte anscheinende Kordialität zwischen Paris und Wien, welche sich in der 
Presse und in Übersendung des St. Stephansordens an den Kaiserlichen Prinzen äußert 
und mit Ostentation zur Schau getragen wird, flößt uns keine Besorgnisse ein. Ich habe 
sie im wesentlichen für ein auf die Hausse der österreichischen Papiere berechnetes Manö- 
ver gehalten, um den bei der letzten österreichischen Anleihe beteiligten französischen Finanz- 
männern, auf welche der Kaiser Rücksicht nehmen muß, und in deren Spekulationen auch 
der Kaiserliche Hof vielfach verschlungen ist, die erhofften Gewinnste zu verschaffen und 
zunächst die noch bei weitem nicht gelungene weitere Unterbringung der übernommenen 
Effekten zu erleichtern. In neueren Berichten hat auch der Königliche Botschafter in 
Paris, welchem die Symptome einer Annäherung zwischen Wien und Paris übrigens 
keineswegs in den Beziehungen des Hofes und des Ministers zu ihm, sondern nur in der 
Haltung der Journale entgegengetreten sind, ebenfalls die Ansicht ausgesprochen, daß der 
letzteren nichts als die angedeuteten Börsenspekulationen zugrunde liegen; und auch die 
Haltung und die Äußerungen des hiesigen französischen Botschafters weisen darauf hin. 
Soweit diesem Hervorheben der freundschaftlichen Gesinnungen für Österreich ein poli- 
tischer Gedanke zugrunde liegt, bin ich eher geneigt zu glauben, daß es ihre Tendenz sei, 
von Preußen eine bestimmtere Annäherung und entsprechende Anerbietungen hervorzu- 
locken. 
Bei meinem letzten Aufenthalt in Paris hat mir der Kaiser Napoleon freiwillig und 
ohne irgendeine Provozierung von meiner Seite die Überzeugung ausgesprochen, daß 
Frankreich nicht in der Lage sei, sich mit Österreich zu verständigen.¹⁰ Die Verständigung 
mit Preuhen setzte er als leicht erreichbar voraus, vermied es aber, mit Anerbietungen her- 
  
10 Vgl. Nr. 190.
        <pb n="371" />
        Bismarck stellt Aufrollung der Deutschen Frage in Aussicht. 357 
vorzutreten. Diese Zurückhaltung entsprach nicht allein meinem eigenen Wunsche, sondern 
war von mir selbst durch die Art meines Auftretens indiziert und veranlaßt, da es der 
Wille S[eine]r M[ajestät] des Königs war, zunächst keine Verpflichtungen gegen Frank- 
reich zu übernehmen,¹¹ sondern abzuwarten, wie die Verhältnisse in den Herzogtümern und 
zu Österreich sich infolge der Gasteiner Übereinkunft  gestalten würden, und die in der 
letzteren uns dargebotenen Vorteile zu konsolidieren u[nd] die erkältende Wirkung des 
Gasteiner Vertrags auf die Beziehungen der Mittelstaaten zu Oestreich sich vollziehn zu 
lassen,¹² ehe wir einen weiteren Schritt vorwärts täten. Um Ew. pp. vollständig über 
die so vielfach entstellten Tatsachen zu unterrichten, welche sich an meinen Aufenthalt in 
Paris und Biarritz knüpfen, übersende ich hnen in der Anlage im engsten Vertrauen 
Abschrift des Berichtes, welchen ich von letzterem Ort aus unter dem 11. Oktober v. J.¹³ 
Seiner Majestät dem Könige über meine Unterredungen mit dem Kaiser Napoleon und 
dem Minister Drouyn de Lhuys erstattet habe; ich habe demselben nur hinzuzufügen, daß 
auch bei meinem zweiten Aufenthalte in Paris auf der Rückreise dieselbe Reserve von allen 
Seiten beobachtet worden ist. 
Die Berichte aus Athen über die Haltung des dortigen französischen Vertreters und 
Beobachtungen des Königlichen Botschafters in Paris deuten auf eine Neigung Frank- 
reichs hin, den gegenwärtigen König von Griechenland Georg fallen zu lassen und die Sache 
des vertriebenen Königs Otto wieder aufzunehmen. Es ist schwer zu beurteilen, wie weit 
dies etwa mit weiteren Plänen auch in der orientalischen Frage zusammenhängen möchte, zu- 
nächst bin ich geneigt, darin die Absicht zu erblicken, sich Bayern gefällig zu erweisen und 
durch eine Begünstigung der bayrischen Dynastie sich einen festeren Fuß in Deutschland 
und die Mittel einer Einwirkung auf die Gestaltung der deutschen Verhältnisse zu ge- 
winnen. 
Dies veranlaßt mich, auch die deutsche Frage zu berühren. Für den Augenblick 
scheint dieselbe vollständig zu ruhen; bei einer weiteren Entwicklung aber der Beziehungen 
Österreichs zu den Mittelstaaten, wodurch die letzteren ermutigt werden könnten, gegen 
Preußen am Bundestage vorzugehen und eine neue Einmischung in die Politik der Groß- 
mächte und speziell in die Frage der Herzogtümer zu versuchen, kann sehr wohl eine 
Wendung eintreten, welche den Bestand der bisherigen Form der Bundesverhältnisse in 
Frage stellt. In dieser Voraussicht ist eine durchgreifende Initiative Preußens in der 
deutschen Frage nicht von den Eventualitäten ausgeschlossen, welche wir in Betracht zu 
ziehen haben. Wenn z. B. gegen unseren Willen und zu antipreußischen Zwecken die Stände 
Holsteins zusammengerufen werden sollten, so würden wir erwägen, wie wir auf diese Re- 
gungen des Partikularismus mit der Anrufung der nationalen Gesamtinteressen Deutsch- 
lands zu antworten hätten, um von dieser Basis den Bruchteilen entgegenzutreten, welche 
zu Gunsten ihrer Sonderinteressen unter Gefährdung der Nordgrenze Deutschlands und 
Schädigung der Gesamtinteressen der Nation über die Zukunft der nördlichen Grenzländer 
Deutschlands zu entscheiden versuchen könnten.¹⁴ Wir würden alsdann die Basen wieder 
aufnehmen, welche wir seinerzeit dem Frankfurter Fürstentage entgegensetzten.¹⁵ 
Wir haben keine Ursache anzunehmen, daß bei einer Regelung der deutschen Ange- 
legenheiten die Haltung Frankreichs eine uns feindselige sein würde. Sollte sie aber auch 
11 Der erste Teil des Nebensatzes  „da es der Wille ..." eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
12 Das Satzstück: ,,u[nd] die erkältende Wirkung ...“ eigenhändiger Zusatz Bismarcks.                                                                                                                                                

13 Siehe Nr. 190. 
14 Der Satz beruht auf zahlreichen Korrekturen  Bismarcks. 
15 Vgl. dazu  Bd. IV, Nr. 124, S 166 ff.
        <pb n="372" />
        358 Stand der Befestigungsarbeiten am Kieler Hafen. 
nur eine bedenkliche sein, so würde uns dies nur um so mehr Veranlassung geben und es uns 
zugleich erleichtern, uns auf die tiefere nationale Basis zurückzuziehen und die in derselben 
vorhandenen Kräfte mit uns zu verbünden. 
Es bleibt mir nur noch übrig, die Erwägungen zu berühren, zu welchen die eigen- 
tümliche Verwicklung Frankreichs in die mexikanisch-amerikanischen Angelegenheiten Ver- 
anlassung gibt, und welche freilich in gewissem Grade gegenwärtig nur noch dem Gebiete 
der Konjekturalpolitik angehören. Um Ew. pp. über unsere Auffassung im allgemeinen 
zu orientieren, übersende ich Ihnen in der Anlage Abschrift des Erlasses, welchen ich unter 
dem 18. Dezember v. I.¹⁶ an den Königlichen Botschafter in Paris gerichtet habe. 
Ew. pp. ersuche ich, meine ganze gegenwärtige Mitteilung als eine nur für Ihre 
Information bestimmte anzusehen und von dem Inhalte nur den oben bezeichneten Ge- 
brauch zu machen. 
*224. Schreiben an den Kriegsminister von Roon. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
 Berlin, den 20. Januar 1866. 
Ew. pp. beehre ich mich um eine gefällige Mitteilung über den Stand unserer Befesti- 
gungsarbeiten am Kieler Hafen ganz ergebenst zu ersuchen. Es ist mir vom politischen 
Standpunkte aus daran gelegen, daß auch die Befestigungen an dem südlichen Ufer der 
Bucht, auf dem Friedrichsort gegenüber gelegenen Strande, zu welchen die Gasteiner Überein- 
kunft uns das Recht gibt, bald und auf erkennbare Weise zur Wirklichkeit werden. Abgesehen 
von der materiellen Wichtigkeit an sich ist es von Wert, die Ausübung unseres Rechtes und 
unseren wirklichen und vollständigen Besitz des Kieler Hafens materiell zur Anschauung zu 
bringen. 
Ew. pp. würden mich durch eine gefällige Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte, sowie 
durch eine gefällige Mitteilung über den Stand der Sache zu verbindlichstem Danke ver- 
pflichten. 
*225. Schrelben an den Gouverneur von Schleswig 
Generalleutnant Freiherrn von Manteuffel. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Am 8. Januar hatte der österreichische Ministerialrat von Hofmann dem Freiherrn von 
Manteuffel einen Besuch gemacht und sich bei dieser Gelegenheit auch über seine Unterredung 
mit Bismarck am 31. Dezember 1865 (vgl. Nr. 219) des näheren ausgelassen. Nach einem 
Schreiben Manteuffels an Bismarck vom 8. Januar hätte sich Hofmann u. a. dahin ausgelassen, 
es stehe bei Bismarck fest, daß die Herzogtümer in Preußen einverleibt werden müßten; aber 
Krieg darum führen wolle er, Bismarck, nicht. Vielmehr gehe seine Absicht dahin, nur ein 
neues, aber als Definitivum tituliertes Provisorium herbeizuführen, in der Art, daß entweder 
Preußen ein um 60 bis 80000  Seelen aus holsteinischem Gebiet vergrößertes Schleswig, Österreich 
aber den Rest von Holstein definitiv erhalte, oder aber daß die Herzogtümer an den Großherzog 
von Oldenburg oder den Herzog von Braunschweig unter der Voraussetzung einer Garantie 
der maritimen Entwicklung Preußens fielen. 
Vertraulich. Berlin, den 20. Januar 1866. 
Ew. pp. gefälliges vertrauliches Schreiben vom 8. d. M., Ihre Unterredung mit dem 
Kaiserlich Österreichischen Ministerialrat von Hofmann betreffend, habe ich zu erhalten 
  
16 Siehe Nr. 215.
        <pb n="373" />
        Falsche Angaben Hofmanns über seine Unterredung mit Bismarck. Eisenbahnen i. d. Provinz Posen. 359 
die Ehre gehabt und mit Interesse von den Äußerungen desselben und seiner Auffassung und 
Aufnahme meiner Äußerungen Kenntnis genommen. Die Unrichtigkeiten in der Wieder- 
gabe der letzteren werden Ew. pp. leicht aus meinen eigenen Ihnen mitgeteilten Aufzeich- 
nungen¹ erkannt haben; und ich kann mich daher auf einige wenige ganz flüchtige Bemer- 
kungen beschränken. 
So werden Ew. pp. leicht begreifen, daß ich nicht gesagt habe, wir würden keinen Krieg 
um die Einverleibung der Herzogtümer in Preußen führen — sondern nur, daß wir den 
friedlichen Weg vorziehen würden, ebenso, daß ich nicht daran gedacht haben kann, die Ein- 
setzung des Herzogs von Braunschweig in die Regierung der Herzogtümer vorzuschlagen. 
Die Erwähnung desselben war eine ganz zufällige bei Gelegenheit der Bemerkung, daß schon 
in Gastein davon die Rede gewesen wäre, wie aus dem gegenwärtigen Provisorium ein De- 
finitivum werden könne, wobei Österreich allerdings dann Preußen wegen der geringeren 
Bevölkerung von Schleswig mit einer entsprechenden Abtretung in Holstein entschädigen 
müsse; ich erwähnte dabei, Österreich möge sich dann entscheiden, ob es Holstein für sich 
selbst behalten oder es an irgend jemand, den Großherzog von Oldenburg oder wen es wolle, 
an den Herzog von Braunschweig oder den Herzog von Modena abtreten wolle. Eine andere 
Bedeutung als diese halb scherzhafte Exemplifikation hatte die Nennung des Herzogs von 
Braunschweig nicht. Eine Alternative vollends, wie sie in der Erzählung des Herrn von 
Hofmann hervortritt, habe ich nicht stellen können. 
226. Schrelben an die Staatsminister von Bodelschwingh, 
Graf von Itzenplitz, Graf zu Eulenburg. 
[Konzept.] 
Seit den Anfängen seines Ministeriums hatte Bismarck in der tatkräftigen Unterstützung, 
wie der sozialen, so der wirtschaftlichen Interessen ein Gegengewicht gegen die zunehmende 
Verschärfung des Verfassungskonflikts und dessen Rückwirkung auf die Stimmung der Be- 
völkerung gesucht. Jede an ihn herantretende Anregung zur Förderung nützlicher und populärer 
Unternehmungen griff er mit Eifer auf; oft trat er mit eigenen Anregungen in dieser Richtung 
an seine Ministerkollegen heran. So bezeichnete er in einem Schreiben an den Handelsminister 
Grafen Itzenplitz vom 10. Januar 1866 (siehe dessen Text bei v. Poschinger, Aktenstücke zur 
Wirtschaftspolitik des Fürsten Bismarck, I, 72 ff.) es als höchst wünschenswert, „den auf die 
Förderung der Verkehrsinteressen gerichteten Unternehmungen, soweit Zulassung und Ausführung 
derselben von der Genehmigung der Königlichen Regierung abhängen, durch jede tunliche Be- 
schleunigung der bezüglichen Erwägungen und Entschließungen so viel als möglich Vorschub zu 
leisten". Kurz darauf regte Bismarck auf eine Eingabe deutscher Grundbesitzer aus der Provinz 
Posen hin eine Initiative der Staatsregierung für den Bau von Eisenbahnen in jenem 
Landesteil an. 
Berlin, den 20. Januar 1866. 
Deutsche Grundbesitzer aus der Provinz Posen haben sich an mich in der Absicht ge- 
wandt, wenn möglich eine Initiative der Staatsregierung für den Bau von Eisenbahnen in 
jenem Landesteil herbeizuführen. Es ist diese Angelegenheit schon aus Anlaß des jüngst 
versammelt gewesenen Provinziallandtages in Anregung, jedoch nicht mehr zur Verhandlung 
gekommen. Nach den mir gemachten Mitteilungen dürfte, falls der Staat ein Drittel der 
Baukosten übernähme, die Provinz bereit sein, für die Deckung der übrigen zwei Drittel 
aufzukommen. 
Vgl. Nr. 219.
        <pb n="374" />
        360 Österreichische Erwiderung auf die preußischen Beschwerden. 
Ohne daß ich meinerseits mich für berufen erachten kann, auf die Modalitäten eines 
solchen Unternehmens näher einzugehen, glaube ich doch, daß dasselbe von zu großer poli- 
tischer Bedeutung ist, um nicht einer Prüfung gewürdigt zu werden. Ich bin der Meinung, 
daß  Kommunikationsmittel, welche jener Provinz gegeben werden, um sie den deutschen 
Provinzen näher anzuschließen, die schnellsten und sichersten Wege sind, auf welchen deutsche 
Kultur und mit dieser deutsche Gesinnung dort sich einbürgern. Insbesondere scheint es mir 
erforderlich, den östlichen Teil der Provinz in das Eisenbahnnetz hineinzuziehen. 
Sollten Ew. pp. meine Ansicht der Dringlichkeit solcher Anlagen im allgemeinen Staats- 
interesse theilen, so würde ich vorschlagen, die Erwägung derselben im Staatsministerium 
herbeizuführen, um eventuell [an] die Landtage der Provinz eine Vorlage zu machen, durch 
welche ermittelt würde, ob u[nd] bis zu welcher Bedeutung das Gr[oß]h[erzo]gthum sich selbst 
zu belasten bereit ist, u[nd] wie hoch sich eventuell die Beihülfe des Staates zur Herstellung 
der Bahnen zu belaufen haben würde. Zunächst würden Ew. E[xzellenz] vielleicht die Güte 
haben, mir mitzutheilen, welche von den bisher im Großherzogthum projektiert gewesenen 
Bahnen schon die Aussicht bieten, ohne außerordentliche Anregung u[nd] Beförderung ins 
Leben zu treten.¹ 
H. v. Poschinger, Aktenstückte zur Wirtschaftspolitik des Fürsten Bismarck, I, 74. 
*227. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.]¹ 
Auf die Bismarckschen Erlasse nach Wien vom 29. und 30. Dezember 1865 (siehe Nr. 216, 
217), in denen Freiherr von Werther angewiesen wurde, bei dem Grafen Mensdorff Beschwerde 
einmal wegen der abgelehnten Anwendung der dänischen Gesezgebung im Holsteinischen, sodann 
wegen der Duldung der Demonstrationen in Elmshorn und Pinneberg zu Gunsten der Erbprinzessin 
von Augustenburg zu erheben, hatte dieser am 3. Januar 1866 über die Ausführung des 
Auftrags berichtet. Danach hätte sich Graf Mensdorff in Bezug auf den ersteren Punkt so 
wenig unterrichtet gezeigt, daß Werther daraus den Schluß ziehen zu müssen meinte, daß über 
die Nichtanwendung der dänischen Gesetzgebung keine besonderen Instruktionen an die Statt- 
halterschaft in Kiel ergangen sein könnten. In der Frage der Augustenburgischen Demonstrationen 
hatte Graf Mensdorff zwar zugesagt, nach Kiel schreiben zu wollen ,,daß doch möglichst alles 
aufgeboten werde, damit aller Grund zu solchen Beschwerden wegfalle“.  Aber Graf Mensdorff 
knüpfte daran das Ersuchen, daß man preußischerseits sich nicht so empfindlich zeigen möge, 
da man sich doch österreichischerseits auch aller Bemerkungen über die Verwaltung in Schleswig 
enthalte, „während sich auch manches sagen ließe über dortige Reden, Bestrebungen, Zeitungs- 
artikel zu Gunsten der Einverleibung in Preußen, welche man auch in direktem Widerspruch mit 
der Gastein-Salzburger Konvention stehend erachten könnte“. Auf die Miitteilung dieser 
Berichte an General Freiherrn von Manteuffel antwortete der letztere mit einem ausführlichen 
Schreiben vom 14. Januar, in dem nicht nur die Äußerung Baron Hofmanns über bestimmte 
Instruktionen in der Frage der Gültigkeit der dänischen Gesetzgebung aufrechterhalten, sondern 
auch eine Fülle neuer Belege für die österreichische Konnivenz gegenüber der Augustenburgischen 
Agitation angeführt wurde. Seine eigene Haltung kennzeichnete Freiherr von Manteuffel dem- 
gegenüber mit den Worten: „Mein ganzer politischer Boden ist, daß die Herzogtümerfrage zur 
intimen österreichischen Alliance führt. Aber ermöglichen muß Österreich das.“ 
Berlin, den 20. Januar 1866. 
Ew. pp. übersende ich anliegend Abschrift eines ausführlichen Schreibens, welches der 
Gouverneur von Schleswig Generalleutnant Freiherr von Manteuffel unter dem 14. d. M. 
aus Anlaß der ihm mitgeteilten Berichte Ew. pp. vom 29. und 30. Dezember² an mich ge- 
1 Der letzte Absatz eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
   
227. 1 Das Konzept trägt den Vermerk von Bismarcks Hand: „V[on] S[eine]r M[ajestät] genehmigt". 
2 Hier liegt ein Irrtum des Konzipienten vor; es handelt sich (vgl. die Vorbemerkung) um zwei Berichte 
Werthers vom 3. Januar.
        <pb n="375" />
        Bismarck unterstreicht nochmals die preußischen Beschwerden. 361 
richtet hat, um die Tatsachen und die wahre Bedeutung des österreichischen Verfahrens in 
Schleswig im Vergleich zu den Äußerungen des Kaiserlichen Herrn Ministers gegen Ew. pp. 
ins Licht zu stellen. Ich füge zugleich die darin erwähnte und nachträglich eingesandte Zu- 
sammenstellung von Zeitungsartikeln bei. 
Die darin zusammenfassend gegebene Darstellung bestätigt nur meine Auffassung von 
der Gesamtlage der Dinge, wie sie mir aus allen einzelnen Nachrichten aus den Herzog- 
tümern, über welche ich Ew. pp. wiederholte Mitteilungen gemacht habe, entgegengetreten 
ist. Sie ist so ernster Natur, daß ich Ew. pp. ergebenst ersuchen muß, dieselbe zum Gegenstand 
einer eingehenden Besprechung mit dem Herrn Grafen von Mensdorff zu machen. Ew. pp. 
werden ihn dabei unbedenklich von dem anliegenden Schriftstück in seinem ganzen Umfange 
Einsicht nehmen lassen können. Bei der Achtung und dem Vertrauen, welche die Persön- 
lichkeit des Generalleutnants von Manteuffel mit Recht in Wien genießt, wird die Sprache, 
zu welcher derselbe sich genötigt sieht, nicht verfehlen  können, einigen Eindruck zu machen. 
Es ist aber in der Tat dringend notwendig, daß das Wiener Kabinett sich über die Wirkung 
nicht täusche, welche sein Auftreten in Holstein hervorbringen muß. 
Ew. pp. wissen, welche Hoffnungen erfreulicher und wachsend annähernder Beziehungen 
wir an die Konvention von Gastein geknüpft hatten. Die ersten Früchte des neu belebten 
Vertrauens zeigten sich auch in der Leichtigkeit, mit der über manche Punkte wie die Be- 
satzungsverhältnisse von Rendsburg, das Telegraphenwesen und dergleichen eine Verstän- 
digung erreicht wurde. Wir erwarteten ein ruhiges Fortschreiten auf diesem Wege. Wie 
wir selbst in Schleswig die Verhältnisse zu konsolidieren trachteten, so glaubten wir, daß 
auch Österreich in dem viel mehr als Schleswig von Parteiagitationen durchwühlten Lande 
Holstein ein festes und konservatives Regiment einführen werde. Es war selbstverständlich, 
daß ein jeder Teil in dem seiner besonderen Verwaltung übergebenen Lande sich nach seiner 
Weise einrichte, aber unter voller Achtung der gemeinsam gebliebenen Souveränitätsrechte, 
deren Depositar ein jeder von beiden für den anderen war. Die notwendige Folge dieses 
Verhältnisses war die Abweisung aller gegen das gemeinsame Recht der beiden Souveräne 
auftretenden Prätensionen der Landeshoheit; — die notwendige Voraussetzung für ein 
freundliches Einvernehmen war die Vermeidung jeder Feindseligkeit des einen gegen den 
andern. 
Wir sind diesen Grundsätzen in Schleswig vollkommen treu geblieben. Das Regiment 
des Gouverneurs wird im Lande selbst als ein unparteiisches, allen Fraktionen der Bevöl- 
kerung gegenüber gerechtes empfunden. Es wird dem Kaiserlichen Kabinett nicht möglich 
sein, irgendeinen Akt, irgendein Wort des Gouverneurs oder auch nur die Zulassung irgend- 
eines Artikels oder einer Demonstration anzuführen, welche gegen das Recht Seiner 
Majestät des Kaisers von Österreich verstieße. Ebensowenig wird man in Schleswig auf 
irgendeine zu Tage tretende Feindseligkeit gegen Österreich hinweisen können. 
Wie steht es aber in allen diesen Beziehungen in Holstein? 
Um mit dem letzterwähnten Umstande zu beginnen: Ew. pp. haben ein reiches Material 
in der Hand, um dem Herrn Grafen von Mensdorff zu zeigen, wie die holsteinsche Presse 
unter voller Duldung der Regierung von Schmähungen und Feindseligkeiten gegen Preußen 
überfließt. Dies liegt so offen zu Tage, daß es nicht der Mühe lohnt, das Material, was 
leicht wäre, noch zu vermehren. 
Dieselbe Presse behandelt fortwährend den Prinzen von Augustenburg als legitimen, ja 
als regierenden Landesherrn. Die immer noch geduldeten Vereine setzen Demonstrationen
        <pb n="376" />
        362 Österreichs Toleranz gegen die Augustenburger Agitationen. 
und Ovationen für den Prinzen und die Glieder seiner Familie in Szene, welche auf das 
deutlichste den Charakter der Souveränität aussprechen. Durch die Verbindung aller dieser 
Umstände wird die bloße Anwesenheit und die Hofhaltung des Prinzen in Kiel von selbst zu 
einem fortgesetzten Protest gegen die Berechtigung der beiden Souveräne. Die Kaiserliche 
Regierung aber scheint zu vergessen, daß dieser Protest ebensosehr gegen das Recht Seiner 
Majestät des Kaisers von Österreich wie gegen das Recht Seiner Majestät des Königs von 
Preußen gerichtet ist; daß jede dargebotene und angenommene landesherrliche Ovation eine 
Verletzung und Beleidigung ebensosehr gegen den ersteren wie gegen den letzteren ist. Sie 
hat in Anerkennung des Prinzips dem Prinzen wiederholt sagen lassen, daß er sich nur als 
Privatmann in Holstein aufhalten könne; aber sie sieht nicht oder will nicht sehen, daß er 
nicht die Rolle eines Privatmannes, sondern die Rolle nicht nur eines Prätendenten, son- 
dern eines schon legitime Huldigungen annehmenden Landesherrn spielt. Ihre Toleranz 
für die Ausschreitungen der Presse und der Vereine sucht sie unter Vorwänden zu entschul- 
digen, deren Absichtlichkeit der Freiherr von Manteuffel in seinem Bericht deutlich zu Tage 
legt. Wir haben uns in der Tat niemals darüber täuschen können, daß die vorgeschützte 
Unanwendbarkeit der sogenannten dänischen Gesetzgebung nicht ernstlich gemeint sei; da ja 
sonst der ganze von Österreich immer anerkannte Rechtszustand des Landes, die Verfassung 
von 1854 und die auf ihr basierenden Stände in der Luft schweben würden. Gilt jene Gesetz- 
gebung nicht mehr, so gilt überhaupt keine, und es bliebe nur ein absolutes und autokratisches 
Regiment übrig — welches dann freilich der Kaiserlichen Regierung noch weniger Hinder- 
nisse in betreff des Einschreitens bereiten würde. 
Wir sind auch nach der Gasteiner Konvention darauf gefaßt gewesen, daß die Kaiser- 
liche Regierung ihr eigenes  Recht in vollstem Maße verwerte und zur Geltung bringe, 
und wir haben bei allen unseren Plänen und Vorschlägen für die Zukunft der Herzogtümer 
dieses Recht als einen vollberechtigten Faktor mit in Anschlag gebracht und die Notwendig- 
keit festgehalten, uns mit demselben auseinanderzusetzen. Aber wir waren nicht darauf ge- 
faßt — und wir sind berechtigt, dagegen zu protestieren — daß Österreich unser und sein 
gemeinsames Recht ungescheut verletzen lasse und dasselbe in der Weise illusorisch 
mache, wie es in Holstein geschieht. Der Aufenthalt des Prinzen im Lande in dem fest- 
gehaltenen und zur Schau getragenen Charakter eines Prätendenten ist eine Verletzung 
dieses gemeinsamern Rechts; und Seine Majestät der König sind berechtigt zu fordern, 
daß hierin Abhilfe getroffen werde, und zwar, wenn die Kaiserliche Regierung sich wirklich 
nicht in der Lage erachtet, die Demonstrationen zu verhindern, durch die Entfernung des 
Prinzen selbst. 
Es kommt noch ein anderer Punkt hinzu. Ich habe schon oben angedeutet, wie wir von 
dem österreichischen Regiment in Holstein eine Konsolidierung der konservativen Interessen 
gegenüber der allzulange geduldeten Unterwühlung des Landes durch eine weit verbreitete 
demokratische Agitation erwarteten, welche unter dem Schattenregiment eines machtlosen, 
von ihr abhängigen Souveräns die Verwirklichung ihrer Pläne hofft und schon jetzt bemüht 
ist, durch alle Mittel der Einwirkung auf das Volk und namentlich auf die Jugend ihren 
Einfluß zu befestigen. Leider sind auch in dieser Beziehung unsere Erwartungen getäuscht. 
Die mit dem Haß gegen das konservative Preußen Hand in Hand gehende demokratische 
Agitation steht in Vereinen und Presse in vollem Flor. Die Kaiserlich Österreichische Re- 
gierung mag diese Demoralisierung und Korruption der Bevölkerung mit verhältnis- 
mäßiger Gleichgültigkeit ansehen. Wir können es nicht. Wie auch die zukünftige Entscheidung 
über die Herzogtümer ausfallen möge, ihr Zustand wird immer von großer Bedeutung für
        <pb n="377" />
        Konsequenzen der österreichischen feindseligen Haltung. 363 
Preußen sein; und wenn dort ein Herd demokratischer und revolutionärer Tendenzen 
geschaffen wird, wie es das Bestreben der Partei ist, so wird zuletzt immer Preußen die 
Aufgabe zufallen, dort Ordnung zu schaffen. Ist es der Kaiserlichen Regierung würdig, uns 
diese Aufgabe für die Zukunft, weil sie selber weniger davon berührt wird, zu erschweren 
oder auch einen für uns wertvollen Gegenstand möglichen Besitzes, darum weil sie selbst den 
Besitz nicht festhalten kann, gering zu achten und ohne viel Bedenken schädigen zu lassen? 
Sie würde dann vergessen, daß sie dieses Objekt dadurch auch für den Fall, wo es zu einer 
Entschädigung und Ausgleichung dienen kann, für uns im Werte herabsetzen würde! 
In dem ganzen Verhalten Österreichs und auch in den Äußerungen seiner Vertreter 
tritt offen die Absicht hervor, an dem einstweiligen Besitz Holsteins festzuhalten als an einem 
Pfande, welches unter Umständen verwertet werden solle. Wir halten diese Absicht für eine 
durchaus legitime, und ich selbst habe sie wiederholt als den für Österreich natürlichen Weg 
bezeichnet. Aber ich kann es weder für weise noch für gerecht erkennen, wenn Österreich 
diese Absicht dadurch zu fördern glaubt, daß es ein Prätendententum, welches wir niemals 
anerkennen werden, scheinbar oder wirklich begünstigt, und daß es die Schwierigkeiten, 
welche sich den vorausgesetzten preußischen Plänen entgegenstellen, zu vermehren sucht. Das 
Wiener Kabinett möge nicht vergessen, daß, je größer diese Schwierigkeiten werden, um so 
geringer auch die Ansprüche würden, welche man an Preußen in betreff der Entschädigung 
machen kann; — ja, daß am Ende durch ein zu weites Fortschreiten auf diesem Wege das 
Objekt selbst aus der Hand schlüpfen kann. 
Wir unsererseits haben immer die Hoffnung auf eine Verständigung in friedlichem 
Wege festgehalten und bis dahin das Provisorium im Sinne herzlichen Einvernehmens 
durchzuführen beabsichtigt. Aber das Kaiserliche Kabinett wird sich nicht darüber täuschen 
dürfen, daß die Art, wie es die Gasteiner Konvention in einem gegen Preußen geradezu 
feindleligen Sinne auszubeuten sucht, nicht dazu geeignet ist, weder jene Hoffnung zu beleben, 
noch dies Einvernehmen während des Provisoriums möglich zu machen. Es wird sich 
daher auch nicht wundern können, wenn diese Rücksichten auf unser Verhalten in den 
Herzogtümern einen Einfluß ausüben, wenn wir unsere durch die Konvention gegebenen 
Rechte in strengster Weise zur Ausübung bringen und in diesen Beziehungen nicht mehr 
dieselbe Leichtigkeit des Entgegenkommens beweisen, wie bei den Verhandlungen über 
Rendsburg usw. im ersten Beginn der neuen Einrichtungen. 
Ich ersuche Ew. pp., sich in diesem Sinne entschieden gegen den Herrn Grafen von Mens- 
dorff auszusprechen, und ermächtige Sie auch zur Vorlesung dieses Erlasses. 
Seine Majestät der König haben mir nach Kenntnisnahme von diesem Erlaß befohlen, 
Ew. pp. mitzuteilen, daß allerhöchstdieselben mit dem Inhalt vollkommen einverstanden seien 
und sich selbst persönlich im Sinne dieser Eröffnung gegen Graf Karolyi ausgesprochen 
haben.³ 
Ludwig Hahn, Zwei Jahre Preußisch-Deutscher Politik 1866—1867, S. 26 ff. 
*228. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Vertraulich. Berlin, den 25. Januar 1866. 
Durch die öffentlichen Blätter geht jetzt die Angabe, daß der Kaiserlich Österreichische 
Gesandte Graf Karolyi bei seiner Rückkehr nach Berlin auf Veranlassung seiner Regierung 
3 Der Schlußabsatz beruht auf einer eigenhändigen Randverfügung Bismarcks.
        <pb n="378" />
        364 Bismarcks Auseinandersetzung mit Karolyi. 
Gelegenheit genommen habe, daran zu erinnern, daß die von Österreich in Gemeinschaft mit 
Preußen auf der Londoner Konferenz am 28. Mai abgegebene Erklärung — wonach der 
Erbprinz von Augustenburg der am meisten anerkannte und auf die besten Rechtstitel sich 
gründende Prätendent sei — für Österreich noch bestehe. Diese Nachricht scheint zuerst 
durch eine aus Berlin datierte Korrespondenz in der bei Brockhaus in Leipzig verlegten 
„Deutschen Allgemeinen Zeitung“ ins Publikum gebracht worden zu sein. 
Die Tatsache ist richtig. Graf Karolyi hat mir in der Tat diese Bemerkung gemacht 
und dabei hinzugefügt, daß die Konvention von Gastein in der Stellung Österreichs zu der 
Kandidatur dieses Prätendenten nichts geändert habe. 
Ich habe dem Herrn Gesandten sofort mein Erstaunen über diese Äußerung aus- 
gesprochen. Wenn schon an und für sich jene auf der Londoner Konferenz unter ganz 
andern Umständen und vor jeder gründlichen Untersuchung der Rechtsfragen — übrigens 
damals schon eigentlich im Widerspruch mit der vorher vom Kaiserlichen Kabinett wieder- 
holt ausgesprochenen Rechtsanschauung — abgegebene Erklärung weder in den Bezie- 
hungen der beiden Mächte zueinander noch dem Auslande gegenüber noch irgendeine 
Bedeutung haben konnte, so beruhte die Gasteiner Konvention jedenfalls so entschieden auf 
einer ganz entgegengesetzten Basis, daß wir ein Zurückkommen Österreichs auf den frü- 
heren Standpunkt nicht damit in Einklang finden können. Wir haben die Abmachungen 
von Gastein nie anders aufgefaßt, als ein offenes Einverständnis der beiden Mächte über 
die volle und freie Dispositionsbefugnis über die Herzogtümer und insofern allerdings als 
eine Vorbereitung und Einleitung zu einer  definitiven Lösung, über welche wir uns nur 
mit Österreich zu verständigen haben würden. Am wenigsten haben wir geglaubt, daß es 
dem Kaiserlichen Kabinett mit der Kandidatur des Erbprinzen von Augustenburg Ernst sein 
könne; denn wenn überhaupt von Kandidaturen noch die Rede sein sollte, so müßten wir 
nach den gründlichen Untersuchungen, auf die wir unsere Rechtsanschauung zu bauen haben, 
eher noch die Ansprüche des Großherzogs von Oldenburg auf wenigstens einen Teil von 
Holstein in den Vordergrund stellen; — wobei ich nicht unbemerkt lassen kann, daß alle 
Kandidaturen sich höchstens nur auf Holstein beziehen würden, indem wir es als unzweifel- 
haft feststehend erachten, daß auf Schleswig keine agnatische Ansprüche mehr gemacht werden 
können, wie denn auch nach russischer Auffassung die allgemeine Zession der Gottorpischen 
Ansprüche an Oldenburg [sich] wesentlich nur auf Holstein bezogen, Schleswig aber als 
bereits im vorigen Jahrhundert an die dänische Krone abgetreten auch in St. Petersburg 
angesehen wird. Wir glaubten indes, daß in den Gasteiner und Salzburger Verhandlungen 
der Kaiserliche Hof das Gebiet dieser zweifelhaften Erörterungen verlassen und die Bahn 
einer rückhaltlosen Verständigung mit Preußen, wofür im weiteren Verlauf früher oder 
später das Objekt sich finden werde, betreten habe. Wenn nun aber seit einiger Zeit nicht 
allein in der Verwaltung Holsteins selbst die Begünstigung der Augustenburgischen Partei- 
umtriebe immer klarer hervortritt, sondern sogar jetzt das Wiener Kabinett durch die Er- 
klärungen seines Gesandten auf einen, wie wir glauben mußten, längst aufgegebenen Stand- 
punkt zurücktritt und eine Kandidatur aufstellt, der wir jede Berechtigung absprechen, so 
müssen wir bekennen, daß wir uns getäuscht haben, und daß wir die Frucht der Gasteiner 
Verhandlungen als verloren ansehen müssen. Das Kaiserliche Kabinett wird sich auch 
darüber nicht täuschen, daß durch ein solches Verfahren eine abschüssige Bahn eingeschlagen 
wird, auf welcher die Verhältnisse mehr und mehr auch gegen unsern Willen zur Lockerung 
unserer freundschaftlichen Beziehungen auf diesem wie auf anderen Gebieten hintreiben.  
Die Berührung dieses Gegenstandes in den Zeitungen hat noch eine andere ernste Seite.
        <pb n="379" />
        Massenversammlung in Altona, 23. Januar. 365 
Es ist nicht das erste Mal, daß Verhandlungen und Äußerungen, welche ich als ganz ver- 
traulich anzusehen geneigt war, von österreichischer Seite her in die Öffentlichkeit gelangen. 
Ich muß wiederholt daran erinnern, wie solche Indiskretionen — die, wie es z. B. in 
diesem Falle offen zu Tage liegt, nur in bewußten und absichtlichen Mitteilungen ihre Er- 
klärung finden — nicht nur die Königliche Regierung und namentlich Seine Majestät den 
König selbst peinlich berühren müssen, sondern wie in denselben eine bestimmte und ent- 
schiedene Gefahr liegt, indem sie vertrauliche Verhandlungen, welche den Bruch zu 
verhindern geeignet sein könnten, zur Unmöglichkeit machen u[nd] uns jede Eröffnung an 
das K[ai]s[erliche] Cab[inet], welche wir nicht in der Presse ausgebeutet sehn wollen, schlecht- 
hin verbieten.¹ 
Ich ersuche Ew. pp. ergebenst, sich im Sinne dieses seinem Wortlaute nach nicht zur 
Mitteilung bestimmten Erlasses vertraulich, aber mit voller Entschiedenheit gegen den Grafen 
Mensdorff auszusprechen. 
229. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Auf den 23. Januar war eine Massenversammlung nach Altona vorbereitet worden behufs 
einer Adresse an die Regierung, in der die Einberufung der Stände gefordert werden sollte. 
Zunächst schien die Statthalterschaft sich gegen diese Versammlung wenden zu wollen. Ein Erlaß 
der Landesregierung vom 21. Januar warnte vor der Agitation für die Einberufung der Stände 
als einer Maßregel, „welche im gegenwärtigen Augenblicke, von ihrer Erfolglosigkeit abgesehen, 
nur neue Gefahren heraufzubeschwören geeignet sei“. Am 22. wurde die Massenversammlung von 
der Altonaer Polizei ausdrücklich verboten; doch erfolgte  am nächsten Tage eine Zurücknahme 
des Verbots unter der Bedingung, daß die Versammlung keine förmlichen Resolutionen fassen 
dürfe. Tatsächlich fand die Massenversammlung dann am 23. statt, und wenn auch keine 
förmliche Resolution gefaßt wurde, so war doch die ganze Versammlung einig in der nach- 
drücklichen Forderung auf Einberufung einer schleswig-holsteinischen Ständeversammlung. Auch 
erfolgte  ein dreimaliges Hoch auf den „rechtmäßigen geliebten Fürsten Herzog Friedrich“ Nach 
allem, was bereits vorgefallen war und nach Graf Mensdorffs ausdrücklicher Zusage (vgl. die 
Vorbemerkung zu Nr. 227), Anweisung nach Kiel zu geben, daß aller Grund zu solchen Be- 
schwerden fortfalle, konnte Bismarck kaum  umhin, in der zugelassenen Demonstration eine 
Brüskierung Preußens durch den österreichischen Alliierten zu sehen. 
Berlin, den 26. Januar 1866. 
In meinem Erlaß Nr. 20 vom 20. d. M.¹ habe ich die Lage der Dinge in Holstein, zu 
deren Kenntnis Ew. pp. in meinen anderweiten Mitteilungen ein reiches Material zu Gebote 
stand, zusammenfassend besprochen und Sie ersucht, dem Herrn Grafen von Mensdorff über 
die Rückwirkung der Vorgänge in Holstein auf den Gesamtcharakter unserer Beziehungen 
zu Österreich keinen Zweifel zu lassen. Die neuerlichen Nachrichten aus Altona nötigen 
mich, darauf zurückzukommen. Man wird auch in Wien fühlen, daß die dort stattgefundene 
Versammlung schleswig-holsteinscher Kampfgenossen und Vereine nicht mehr bloß ein ein- 
zelnes Glied in der Kette scheinbar unbedeutender Vorkommnisse bildet, über welche wir uns 
seit langem zu beschweren gehabt, sondern daß sie eine entscheidende Wendung bezeichnet, 
bei welcher sich herausstellen muß, welchen Charakter das Wiener Kabinett seinen Be- 
ziehungen zu uns geben will. 
Diese Versammlung ist in der Tat eine Erscheinung, auf deren Zulassung auf dem Gebiet 
des österreichischen Regiments in Holstein wir selbst nach den bisherigen Vorgängen nicht 
 1 Der Schluß des Satzes von den Worten „u[nd] uns jede Eröffnung“ ... an eigenhändiger Zusatz 
Bismarcks. 
229. 1 Siehe Nr. 227.
        <pb n="380" />
        366 Bismarcks Beschwerde in Wien wegen Altona. 
gefaßt sein konnten. Eine Massendemonstration, bestimmt zur Agitation teils für Zwecke, 
welche die Landesregierung kurz vorher in ausdrücklichem Auftrag des Statthalters abge- 
lehnt hatte, teils ausdrücklich und direkt gegen Preußen; diese Demonstration, zuerst poli- 
zeilich beanstandet, dann von der Landesregierung nach Verständigung mit dem Vorstande in 
einer Weise zugelassen, daß, wenn nur keine Resolutionen gefaßt würden, den aufregendsten 
Reden der weiteste Spielraum gegönnt wurde; endlich die Versammlung, von leitenden 
Demokraten aus anderen deutschen Ländern besucht, ganz in derselben Weise wie die Ver- 
sammlungen in Frankfurt und zu denselben Zwecken. 
Der Plan zu dieser Versammlung zeigt, wie man im Lande die Erklärungen der Landes- 
regierung und des Statthalters über die Agitation wegen Berufung der Stände aufgefaßt 
und verstanden hatte; und die Zulassung derselben hat leider bewiesen, daß dies ein  rich- 
tiges Verständnis war. 
Es erscheint fast unbegreiflich, daß es zu diesem Punkte hat kommen können, wenn wir 
auf die Tage von Gastein und Salzburg zurückblicken. Ich durfte damals annehmen, daß 
Seine Majestät der Kaiser von Österreich und seine Minister ebenso klar wie wir den 
gemeinsamen Feind beider Mächte, die Revolution, sähen; und wir glaubten über die Not- 
wendigkeit und den Plan des Kampfes gegen dieselbe einig zu sein. Auf diese Überzeugung 
gestützt, machten wir in Wien den Vorschlag des Vorgehens in Frankfurt, auf welchen das 
Kaiserliche Kabinett einging, dem es aber bald die Spitze abzubrechen suchte, und dessen 
Wirkung dadurch in nichts verlaufen ist. Dieses Verhalten war wohl geeignet, uns bedenk- 
lich zu machen; indes konnten wir doch diese Lauheit und Zurückhaltung noch einer gewissen 
Passivität und der Nachwirkung früherer Traditionen zuschreiben. Wir durften daher, 
wenn uns auch diese Erfahrung für die Zukunft zur Vorsicht mahnte, uns doch enthalten, 
besorglichere Folgerungen daraus zu ziehen. 
Das gegenwärtige Verhalten der Kaiserlichen Regierung in Holstein trägt einen anderen 
Charakter. Wir müssen es geradezu als ein aggressives bezeichnen; und die Kaiserliche 
Regierung steht nicht an, genau dieselben Mittel der Agitation gegen uns ins Feld zu führen, 
welche sie mit uns gemeinsam in Frankfurt hatte bekämpfen wollen. Worin unterscheidet 
sich jene durch den Zuzug von Führern der Demokratie aus Hessen, Frankfurt, Bayern 
illustrierte Massenversammlung von denjenigen Versammlungen, über deren Zulassung Öster- 
reich selbst mit uns in Frankfurt Beschwerde geführt hat? Höchstens dadurch, daß der Kais[er- 
lichen] Statthalterschaft in den holsteinschen Gesetzen wirksamere Gegenmittel zu Gebote 
standen als dem Frankfurter Senate,² daß die Agitation in Holstein ein bestimmteres und 
greifbareres Objekt hat und noch unmittelbarer und feindlicher gegen Preußen gerichtet ist 
— ebenso feindlich aber gegen das für Preußen und Österreich gemeinsame Recht der 
Souveränität in den Herzogtümern! Nur der Gebrauch, den man von der durch solche 
Demonstrationen hervorgerufenen Stimmung in feindlicher Tendenz gegen Preußen machen 
will, erklärt es, wenn man in Wien übersieht, daß alle diese Angriffe auf das Recht 
Preußens ebensosehr die Rechte Seiner Majestät des Kaisers treffen, und daß man dort 
die verderbliche Wirkung ignorieren kann, welche im Lande durch das begünstigte oder 
geduldete System der Agitation hervorgebracht wird, daß man es zuläßt, wenn in Holstein- 
schen Volksversammlungen süddeutsche Agitatoren die Aufforderung zur Steuerverweigerung 
ins Land schleudern.³ Ich habe Ew. pp. schon bei früheren Gelegenheiten ausgesprochen, 
daß, wenn man in Wien dieser Umwandlung eines bisher durch seinen konservativen Sinn 
2 Der erste Nebensatz mit „daß ..." eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
3 Der Schluß des Satzes: „daß man es zuläßt ..." eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="381" />
        Preußen verlangt von Österreich die Erhaltung des gemeinsamen Rechts. 367 
ausgezeichneten Volksstammes in einen Herd der revolutionären Bestrebungen ruhig glaubt 
zusehen zu können, wir unsererseits es nicht dürfen und nicht zu tun entschlossen sind. 
Durch den Gasteiner Vertrag ist jedes der beiden Herzogtümer gleichsam als ein anvertrautes 
Pfand der Loyalität des einen der beiden Mitbesitzer übergeben; wir hatten die Hoffnung, 
von da aus zu einer weiteren Verständigung zu gelangen, und wir haben das Recht zu 
fordern, daß bis zu dem Eintritt dieser Verständigung das Objsekt selbst in statu quo 
erhalten werde. Eine Deteriorierung desselben, wie sie durch diese Agitation bewirkt 
wird, können und wollen wir uns nicht gefallen lassen. Das Preisgeben aller Autorität, 
die Zulassung offenbarer Mißachtung und Verhöhnung selbst gegebener Bestimmungen, die 
prinzipielle Nichtanwendung bestehender Gesetze unter Anfechtung der Gültigkeit derselben 
seitens der Kaiserlichen Regierung sind erhebliche Beschädigungen des monarchischen Prin- 
zips, welches in den durch einen opfervollen Krieg unserer Fürsorge anheimgegebenen Län- 
dern aufrechtzuerhalten wir uns verpflichtet erachten. 
Ew. pp. überlasse ich zu erwägen, welchen Eindruck ein solches Verfahren seines Bun- 
desgenossen im Kriege jetzt im Frieden auf Seine Majestät den König unseren allergnädigsten 
Herrn machen, wie schmerzlich es ihn berühren muß, revolutionäre u[nd] jedem Throne 
feindliche⁴ Tendenzen unter dem Schutze des österreichischen Doppeladlers entfaltet zu sehen, 
und wie solche Eindrücke dahin führen müssen, das von Seiner Majestät lange und liebe- 
voll gehegte Gefühl der Zusammengehörigkeit der beiden deutschen Mächte zu erschüttern 
und zu schwächen! 
Es ist auf ausdrücklichen Befehl Seiner Majestät des Königs, daß ich Ew. pp. er- 
gebenst auffordere, dies offen dem Herrn Grafen von Mensdorff auszusprechen und ihn zu 
ersuchen, es zur Kenntnis seines Kaiserlichen Herrn zu bringen. 
Die Regierung Seiner Majestät des Königs bittet das Kaiserl[iche] Cabinet im Namen 
der beiderseitigen Interessen, den Schädigungen, welche das monarchische Princip, der Sinn 
für öffentliche Ordnung u[nd] die Einigkeit beider Mächte durch das jetzt in Holstein gehand- 
habte System leiden, ein Ziel zu setzen; sie hält es für ein Leichtes, wenn die Gesetze des 
Landes, an deren Bestehen kein ernster Zweifel obwalten kann, zur Anwendung gebracht 
werden,⁵ den unwürdigen Schmähungen in Presse und Vereinen gegen seinen Bundesgenossen 
und Mitbesitzer ein Ende zu machen und die Einwirkung des sogenannten Kieler Hofes auf 
das Land, welche einen fortwährenden Protest und Angriff gegen sein wie gegen unser Recht 
enthält, für die Zukunft unmöglich zu machen. Wir verlangen keine Konzession, kein Aufgeben 
irgendeines österreichischen Rechts in den Herzogtümern, sondern nur die Erhaltung des ge- 
meinsamen Rechts, nichts anderes, als was Österreich ebensosehr seiner eigenen wie unserer 
Stellung schuldig ist, auch nichts anderes, als was die Kaiserliche Regierung jeden Augenblick 
ohne irgendein Opfer oder eine Schädigung ihrer Interessen auszuführen in der Lage ist. 
Mag dieses gemeinsame Recht für Oestreich von geringerem Werthe sein, für Preußen 
ist die Festhaltung u[nd] Durchführung desselben eine von ihrer Gesammtpolitik untrennbare 
Lebensfrage der jetzigen Regirung S[eine]r M[ajestät] des Königs.⁶ 
Eine verneinende oder ausweichende Antwort auf unsere Bitte würde uns die Über- 
zeugung geben, daß die Kaiserliche Regierung nicht den Willen habe, auf die Dauer gemein- 
same Wege mit uns zu gehen, sondern daß die Preußen abgeneigten Tendenzen, daß ein, wie 
4 Die Worte: „u[nd] jedem Throne feindliche“ eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
5 Der Eingang des Absatzes beruht zum größeren Teil auf eigenhändigem Zusatz, zum kleineren auf 
eigenhändiger Korrektur Bismarcks. 
6 Der Satz eigenhändiger Zuzatz Bismarcks.
        <pb n="382" />
        368 Notwendigkeit, Klarheit in das Verhältnis zu Österreich zu bringen. 
wir hofften, überwundener traditioneller Antagonismus gegen Preußen, welcher sich jetzt 
das Gebiet der Herzogtümer zum Felde seiner Wirksamkeit ausersehen hat, in ihr mäch- 
tiger ist als das Gefühl der Zusammengehörigkeit und der gemeinsamen Interessen! Es 
würde dies für die Königliche Regierung, es würde vor allem für Seine Majestät den König 
selbst eine schmerzliche Enttäuschung sein, welche wir wünschen und hoffen uns erspart zu 
sehen. Aber es ist ein unabweisliches Bedürfnis für uns, Klarheit in unsere Verhältnisse zu 
bringen. Wir müssen, wenn die von uns aufrichtig angestrebte intime Gemeinsamkeit der 
Gesammtpolitik beider Mächte sich nicht verwirklichen läßt, für unsere ganze Politik 
volle Freiheit gewinnen u[nd] von derselben den Gebrauch machen, welchen wir dem Interesse 
Preußens entsprechend halten.⁷ 
Ich bitte Ew. pp., hierüber dem Herrn Grafen von Mensdorff keinen Zweifel zu lassen. 
Der Augenblick ist zu ernst, und die neuesten Vorgänge, welche auch in Wien nicht mehr 
ignoriert werden können, und deren Auffassung und Behandlung auf die Haltung und die 
Absichten des Kaiserlichen Kabinetts ein für uns entscheidendes Licht werfen müssen, haben 
die Verhältnisse zu sehr auf die Spitze getrieben, als daß eine weniger offene Sprache an der 
Zeit wäre. Ew. pp. sind ermächtigt, dem Kaiserlichen Herrn Minister diesen Erlaß in seinem 
ganzen Umfange vorzulesen; und selbst, wenn er wünschen sollte, denselben zur Kenntnis Seiner 
Majestät des Kaisers zu bringen, ihm denselben zu diesem Zwecke in den Händen zu lassen. 
Das Staatsarchiv, X, 331 ff. 
*230. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
In einem ausführlichen Schreiben an Bismarck vom 18. Januar hatte Freiherr von 
Manteuffel angesichts der österreichischen Haltung darauf gedrängt, daß die preußische Regierung 
durch die Forderung der Ausweisung des Erbprinzen von Augustenburg aus dem Holsteinischen 
eine volle Klärung der Situation herbeiführe und aus einer Ablehnung der Forderung die 
entsprechenden Konsequenzen ziehe. In einer Rekapitulation am Schlusse des Schreibens hieß 
es: „Ich rekapituliere gern. Beim Abschluß der Gasteiner Konvention war die Ansicht, in drei 
Monaten muß man klar sehen, ob Österreich es ehrlich meint, wenn nicht, dann Krieg unter 
auch sonst nicht liebsamen Allianzen, denn die Herzogtümer müssen preußisch werden. — Die 
drei Monate sind vorüber und die Gelegenheit, Klarheit in die Verhältnisse zu bringen, ist gegeben. 
Es ist die Frage der Ausweisung des Prinzen Friedrich von Augustenburg aus Holstein. Ge- 
schieht das, so ist der moralische Effekt so, daß Preußen sich momentan beruhigen und Boden 
zu Weiterverhandlungen mit Österreich gewinnen kann. Geht Österreich nicht auf die Forderungen 
Preußens ein, so ist die Klarheit gegeben, die man haben wollte, ehe unliebsame Allianzen 
geschlossen werden sollten, und dann schließe man sie.“ Bismarck benutzte das Manteuffelsche 
Schreiben, um den Gesandten in Wien auf den ganzen Ernst der Situation hinzuweisen. 
Vertraulich. Berlin, den 26. Januar 1866. 
Ew. pp. übersende ich in der Anlage vertraulich Abschrift eines Berichts des Freiherrn 
von Manteuffel vom 18. d. M. — Sie werden darin mehrfaches Material finden, welches 
Sie in Ihren Besprechungen mit dem Herrn Grafen von Mensdorff zur Unterstützung des 
in meiner ostensiblen Depesche vom heutigen Tage¹ gestellten Verlangens verwerten können. 
Der Hauptzweck dieser Mitteilung aber ist, Ew. pp. selbst über den Ernst der Situation zu 
orientieren. Ich bemerke zu diesem Behuf noch besonders, daß Seine Majestät der König 
sich nicht allein mit dem Inhalt dieses Berichts und der Forderung des Gouverneurs, Klar- 
heit in die Verhältnisse zu bringen, vollkommen einverstanden erklärt, sondern noch in den 
7 Der Satz eigenhändiger Zusatz Bismarcks auf Grund einer Fassung Abekens. 
1 Siehe Nr. 229.
        <pb n="383" />
        Entschlossenheit König Wilhelms I. — Entfernung des Erbprinzen aus Holstein? 369 
letzten Tagen dem wegen anderer Geschäfte bei allerhöchstihm versammelten Konseil der Mi- 
nister² aus eigenem Antrieb unter Darlegung der Sachlage ausdrücklich ausgesprochen hat, 
wie ernst er die Situation ansehe, wie die Dinge ungefähr wieder auf denselben Punkt gelangt 
seien, auf dem sie vor der Gasteiner Konvention gewesen, und wie er selbst fest entschlossen sei, 
dies aggressive Verfahren gegen ihn und die monarchische Autorität sich nicht gefallen zu lassen. 
Möge man in Wien sich nicht darüber täuschen, daß gerade diese Verbindung, in welche 
die österreichische Regierung in Holstein durch die Begünstigung der Augustenburgischen 
Agitation und der antipreußischen Bestrebungen mit den anarchischen und demokratischen 
Tendenzen getreten ist, auf das Gemüt Seiner Majestät des Königs einen Einfluß ausüben 
muß, welcher schwer zu verwischen sein wird. Wenn Seine Majestät darauf gefaßt sein muß, 
daß Oestreich fortfährt, den Umtrieben der republikanischen Demokratie u[nd] der ihr 
angehörigen, unter Führung der äußersten Linken des Abgeordnetenhauses organisirten 
preußischen Umsturzpartei in Holstein einen Stützpunkt gegen die mit ihr zum Vortheil aller 
deutschen Fürsten im Kampfe begriffne preuß[ische] Monarchie zu gewähren, so zieht der 
König dieser Art von Kampf einen offenen Bruch vor.³ 
Ew. pp. wollen Ihre  persönliche Überzeugung von diesem Entschluß Seiner 
Majestät des Königs und allerhöchstseiner Regierung dem Grafen Mensdorff und, wenn 
sich Ihnen Gelegenheit bieten sollte, auch Seiner Majestät dem Kaiser selbst nicht vor- 
enthalten. 
Was die in dem Bericht des Freiherrn von Manteuffel berührte Entfernung des Erb- 
prinzen aus Holstein betrifft, so haben wir dieselbe in der ostensiblen Eröffnung nicht geradezu 
fordern wollen, um sie dem Kaiserlichen Kabinett nicht zu erschweren. Es kommt uns nur 
darauf an, daß tatsächlich uns Bürgschaften gegeben werden für das Aufhören der Agitation 
und für die Fortdauer der Absicht Österreichs, sich mit uns zu verständigen. Das Kaiser- 
liche Kabinett wird sich aber wahrscheinlich bald überzeugen, daß die längere Gegenwart des 
Erbprinzen im Herzogtum hiermit in der Tat unverträglich ist, da sich bei derselben das 
alte Spiel unfehlbar erneuern und bei wirklich loyaler Absicht der Kaiserlichen Regierung 
ihr selbst nur Verlegenheiten bereiten würde. 
Vertrauliche Mitteilungen aus den achtbarsten Kreisen der Herzogtümer beweisen uns 
fortwährend, wie das konservative Element des Landes die Gegenwart des Prätendenten 
ansieht, und welche Befürchtungen für die Zukunft des Landes sich an das gegenwärtig 
herrschende System der Zulassung, ja Beförderung einer alle Verhältnisse unterwühlenden 
Agitation knüpfen. 
*231. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Kanzleikonzept.] 
Berlin, den 30. Januar 1866. 
In einer Unterredung, die ich gestern mit dem Grafen Karolyi hatte, klagte derselbe 
über den Ton, welchen die mit der preußischen Regierung in Beziehung stehenden Preß- 
organe Österreich gegenüber beobachteten. Ew. pp. will ich nicht unterlassen, von dem 
wesentlichen Verlauf dieser Besprechung zu Ihrer eigenen Information in Kenntnis zu setzen. 
2 Der Ministerrat fand am 24. Januar unter Vorsitz des Königs und in Gegenwart des Kronprinzen statt. 
3 Der Satz von den Worten an: „daß Oestreich ..." eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
V 24
        <pb n="384" />
        370 Bismarcks Unterredung mit Karolyi, 29. Januar. Klagen über österreichische Presse. 
Ich fragte den Kaiserlichen Gesandten zunächst, ob ihm die mehrfachen Erörterungen 
unbekannt geblieben seien, die ich mit Graf Chotek über die gehässige Haltung der öster- 
reichischen offiziösen Presse gehabt; ich hätte letzteren wiederholt beschworen, daß man 
von Wien aus jenem unerquicklichen Preßkrieg, den wir bisher ohne Erwiderung gelassen 
hätten, ein Ende machen möge, da wir sonst zu Repressalien gezwungen werden würden, die 
den Streit nur noch mehr vergiften könnten. Ich forderte den Grafen gleichzeitig auf, in 
der ganzen Zeit vom Gasteiner Vertrage bis vor kurzem in den der Königlichen Regierung 
näherstehenden konservativen Blättern mir auch nur ein feindseliges Wort gegen Österreich 
nachzuweisen. Als bald darauf Graf Chotek über einen bestimmten Artikel, ich erinnere 
mich nicht genau welcher Zeitung, Klage führte, hätte ich ihn daran erinnert, daß wir uns 
Repressalien vorbehalten hätten, und als er die Anwendung derselben für zu schleunig 
erachtet habe, so sei man diesseits wiederum zum Waffenstillstande zurückgekehrt. Da aber 
die österreichische durch ihre amtlichen Quellen kenntliche und auch sonst uns tatsächlich 
bekannte offiziöse Presse nur um so schärfer gegen Preußen aufgetreten sei, namentlich die 
angebliche Annäherung der Höfe von Paris und Wien sowie die Verleihung des Stephan- 
ordens an den französischen Thronerben in drohender Weise ausgebeutet habe, da endlich 
unsere diesfälligen Beschwerden gänzlich erfolglos geblieben seien, uns vielmehr geradezu 
angedeutet worden, daß dieselben auch fortan keinerlei Erfolg haben würden, so sei im 
Rückblick auf die bitteren Erfahrungen endlich den uns befreundeten Blättern unter der 
Hand mitgeteilt worden, daß es der Regierung gleichgültig sei, wie sie fortan gegen Öster- 
reich schreiben wollten. Ich könnte mich nur freuen, fügte ich gegen Graf Karolyi hinzu, 
wenn die gedachten Blätter durch den Gebrauch dieser ihnen gewährten Latitüde dem 
Wiener Kabinett die Richtigkeit meiner gegen Graf Chotek geäußerten Befürchtungen zur 
Anschauung brächten. 
Schließlich habe ich den Grafen Karolyi darauf aufmerksam gemacht, wie tiefes Miß- 
trauen uns das Verhältnis einflöße, in welchem die österreichische offizöse Presse mit den 
ultraradikalen Blättern in Preußen und im südwestlichen Deutschland stehe, und ihm nicht 
verhehlt, daß wir in dieser Verbindung mit den Gegnern des monarchischen Prinzips das 
Maß der Feindschaft erblicken müßten, von der die österreichische Politik im Herzen gegen 
uns beseelt sei. Graf Karolyi nahm meine Bemerkungen ohne sichtliche Erregung auf und 
setzte denselben beschwichtigende Worte und gelegentliche Rekriminationen entgegen, die ich 
stets durch den Beweis entkräften konnte, daß nicht wir die Feindseligkeiten eröffnet, sondern 
dieselben nur allzu lange schweigend geduldet haben. 
Ich erlaube mir, vorstehendem Resümee meiner Unterredung mit dem Kaiserlichen Ge- 
sandten nur noch einige allgemeine Bemerkungen aus dem Felde meiner reichen Erfahrungen 
auf dem in Rede stehenden Gebiete namentlich während meiner langjährigen Frankfurter 
Tätigkeit hinzuzufügen. Schon damals habe ich es erleben müssen, wie das von Österreich 
im Anfang der fünfziger Jahre inaugurierte Pressesystem die gegenseitigen Beziehungen 
weit mehr untergrub und vergiftete als die Divergenz wirklicher politischer Interessen. Ich 
erinnere mich mehrerer Epochen zur Zeit des Ministeriums Manteuffel und später, wo dies 
Übel erkannt, auch gelegentlich ein Waffenstillstand herbeigeführt ward; jederzeit aber war 
es nach meinem pflichtmäßigen Zeugnisse die österreichische Presse, die das Gefecht von 
neuem eröffnete. Es lag dies eben in der Natur des Systems, welches durch die Namen 
Prokesch und Lakerbacher vor 12 oder 15 Jahren inauguriert worden ist. 
Die österreichische Presse hat seitdem alle Gegner Preußens, deren sie habhaft werden 
konnte, in ihre Dienste genommen; es waren dies oft Leute von bedenklicher politischer
        <pb n="385" />
        Entstellungen Graf Choteks. 371 
Vergangenheit, denen die preußenfeindliche Preßtätigkeit zur Lebensgewohnheit geworden 
ist, deren sie selbst materiell bedürfen, da jeder Waffenstillstand sie um ihr Brot bringt und 
ihnen neben direkten Subventionen auch den Gewinn entzieht, den ihnen die Verwertung 
der ihnen zugehenden Materialien auf eigene Rechnung abwirft. Eine solche Gesellschaft 
ist schwer zu zügeln, sie wird erwerbslos, sobald Österreich ihr seine diplomatische Beziehung 
zu Preußen nicht mehr zur Ausbeutung hingibt. Daß analoge Elemente auch in höheren 
Kreisen in Österreich Einfluß haben, Elemente, deren politisches Glaubensbekenntnis 
wesentlich negativer Natur ist, indem es nur im Antagonismus gegen Preußen besteht, und 
daß diese Tendenz nicht ohne Rückwirkung auf die Politik des Kaiserlichen Kabinetts bleibt, 
dies ist Ew. pp. zur Genüge bekannt. Ich vermeide aber die Bezugnahme darauf, denn ich 
habe erlebt, daß sie Seiner Majestät dem Kaiser gegenüber als eine Einmischung in die 
Sphäre seiner Machtvollkommenheit dargestellt worden ist. Ich muß in dieser Beziehung 
Graf Chotek anklagen, der in seiner nervösen Reizbarkeit Eindrücke schief empfängt oder 
wiedergibt. Ich erinnere mich, daß ich ihm gegenüber unter den Symptomen, die mich mit 
Besorgnis in die Zukunft unserer Beziehungen zu Österreich blicken ließen, neben der Haltung 
der offiziösen Presse, neben dem Popularitätsbedürfnis des Freiherrn von Gablenz, neben 
den preußenfeindlichen Tendenzen, die durch die Herren von Biegeleben, von Meysenburg, 
beide Gagern, von Wydenbrugk in Wien ihre Wirkung üben, auch der Besorgnis gedacht 
habe, mit der mich die Berufung des Herrn von Braun in das Kaiserliche Kabinett erfüllen 
mußte, weil Braun mir in Frankfurt acht Jahre lang als leidenschaftlicher, ich möchte 
sagen, enthusiastischer Gegner Preußens vor Augen gestanden hat. Daß aber der Bericht 
des Grafen Chotek aus dieser Aufzählung der Momente, die das Vertrauen abschwächten, 
dessen wir bedürfen, und aus dieser ganz vertraulichen, rückhaltlosen, durch persönliche 
Beziehungen und durch dringendes Verlangen nach Klärung der Verhältnisse getragenen 
Besprechung Material für den Eindruck hat schöpfen können, als wolle ich die persönlichen 
Beziehungen Seiner Majestät kontrollieren, dies habe ich nicht erwarten können und bleibt 
mir noch unverständlich. Ich habe jedoch aus wiederholten Äußerungen der Herren von 
Gablenz und von Hofmann gegen den Freiherrn von Manteuffel leider die Gewißheit ent- 
nehmen müssen, daß jene so beiläufig angedeutete Besorgnis wegen des pp. von Braun bei dem 
Kaiser in gehässiger Weise mißbraucht worden ist, um das berechtigte Selbstgefühl Seiner Ma- 
jestät gegen Preußen aufzureizen. Ich habe daraus die Lehre ziehen müssen, daß Graf Chotek 
zu jugendlich ist, um mit ihm rückhaltlos und vertraulich reden zu können; aber es wäre mir 
lieb, wenn Ew. pp., ohne sie auffällig zu suchen, eine Gelegenheit finden könnten, um diese 
Entstellungen auf den richtigen Sachverhalt zurückzuführen und mein Bedauern auszu- 
sprechen, daß man dergleichen mißverstandenen Zwischenträgereien überhaupt Einfluß auf 
die Beziehungen zweier großer Staaten einräume, Beziehungen, die sich schließlich doch nur 
nach dem Gewichte der beiderseitigen politischen Interessen regeln dürfen. 
*232. Schreiben an den Grafen zu Eulenburg. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Zitelmann.] 
Die Fortdauer und weitere Zuspitzung des Verfassungskonflikts mit dem Abgeordneten- 
haus, die die Grundlagen der preußischen Macht bedrohte, mußte Bismarck den Gedanken nahe 
legen, durch eine umfassende „Organisation zur Leitung der künftigen Wahlen“ die Übermacht der 
Opposition zu brechen. Obwohl die Sitzungsperiode des Abgeordnetenhauses noch bis Ende 1866 
lief, hielt es Bismarck dereits im Frübjahr 1865 für zweckmäßig, sich „auf jede mögliche 
21*
        <pb n="386" />
        372 Organisation der künftigen Landtagswahlen. 
Eventualität schon jetzt zu rüsten" und gleichsam einen Mobilmachungsplan für die Wahl- 
organisation aufzustellen. Am 24. Mai 1865 richtete er zu diesem Zweck ein Schreiben an den 
Minister des Innern Grafen zu Eulenburg, das nähere Vorschläge für die neue Einrichtung 
enthielt. Es hieß darin u. a.: ,,Was die Ew. Exzellenz unterstehende zentrale Leitung der Wahlorganisation betrifft, so würde es sich nach dem bei der Regulierung der Grundsteuer beoachteten Verfahren vielleicht empfehlen, die obere Leitung unter drei bis vier Generalwahlkommissarien zu verteilen. — Dieselben würden zunächst die ihnen zugeteilten Provinzen zu bereisen und die Organisation in Verbindung mit den Bezirkskommissarien und Landräten festzustellen haben. — 
Es läßt sich hoffen, daß auf diesem Wege persönlicher Einwirkung und Information über die Verhältnisse der einzelnen Wahlkreise die Staatsregierung in den Stand gesetzt wird, die richtigen Hebel zur Erzielung von konservativen Majoritäten anzuwenden. Für jeden Regierungsbezirk würde unter Zuziehung des Präsidiums demnächst ein sicherer Regierungsrat als Wahldezernent zu bestimmen sein, welcher die Korrespondenz mit der Zentralleitung zu führen und die Ausführung der getroffenen Anordnungen in den einzelnen Wahlkreisen zu überwachen hätte. Den Landräten würde unter Zuziehung der Vertrauensmänner die Aufgabe zufallen, in 
den einzelnen Urwahlbezirken für die Organisation der konservaotiven Wähler zu sorgen. Es 
wird dabei namentlich darauf ankommen, die große Anzahl der bisher nicht beteligten Wähler 
heranzuziehen und schon jetzt die Auswahl geeigneter Wahlmännerkandidaten in Aussicht zu 
nehmen.“ — In einem neuen Schreiben an den Grafen Eulenburg vom 31. Januar 1866, das durch 
vorbereitende Schritte der „Patriotischen Vereinigung“ zur Organisation der Berliner Wahlen 
veranlaßt war, kam Bismarck auf jene Vorschläge vom Mai 1865 zurück. 
Vertraulich. Berlin, den 31. Januar 1866. 
Wie mir ausführlich mitgeteilt, hat die Patriotische Vereinigung bereits angefangen, die 
Organisation der Stadt Berlin für die bevorstehenden Wahlen vorzubereiten. Es werden 
für jeden Bezirk und dessen Unterabteilungen Vertrauensmänner ernannt, welche sich über 
die ihnen zugewiesenen Wähler genau zu informieren und mit denselben in Verbindung zu 
setzen haben. 
In Anknüpfung hieran wollen Ew. Exzellenz mir gestatten, die in meinem ganz ergebenen 
Schreiben vom 24. Mai v. J. zur Sprache gebrachte Wahlorganisation wieder in 
Anregung zu bringen. Würde es auch inopportun sein, jetzt schon mit ostensiblen und auf die 
unmittelbare Einwirkung berechneten Maßnahmen hervorzutreten, so scheint es doch dringend 
wünschenswert, auf die Anbahnung der Organisation des Wahlgeschäfts und die Auswahl 
der leitenden Persönlichkeiten in jedem Regierungsbezirk und Wahlkreise Bedacht zu 
nehmen. Hierzu dürfte in der jetzigen Anwesenheit der konservativen Abgeordneten und 
Mitglieder des Herrenhauses auch ein unmittelbarer Anlaß vorhanden sein. 
Ew. Exzellenz bitte ich daher ganz ergebenst, diese Angelegenheit einer geneigten Er- 
wägung unterziehen zu wollen. Da eine mündliche Verständigung wohl am schnellsten zum 
Ziele führen wird, so werde ich mir erlauben, hierzu in der nächsten Sitzung eine vertrau- 
liche Anregung zu geben. 
Zunächst erforderlich würde mir die Ernennung eines Generalwahlkommissarius er- 
scheinen, der baldmöglichst mit den hier anwesenden konservativen Abgeordneten einzeln  
und vertraulich sich besprechen könnte. 
*233. Erlaß an den Gesandtien in Hannover Prinzen zu 
Ysenburg-Büdingen. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Am 21. Januar hatte der hannoversche Außenminister Graf von Platen Bismarck in 
Berlin einen Besuch abgestattet, bei dem neben dem Plane einer Vermählung des Prinzen 
Albrecht von Preußen  mit der Prinzessin Friederike von Hannover vor allem die Herzogtümer- 
frage erörtert wurde. Bismarcks Wunsch, mit Österreich, wenn irgend möglich, im Frieden 
auszukommen, trat in der Unterredung dadurch zutage, daß er den Gedanken hinwarf, ob
        <pb n="387" />
        Milde Form der preußischen Depesche nach Wien. 373 
Hannover nicht durch seine Vermittelung bei Österreich die drohende Gefahr abwenden könne, 
indem es noch einmal in Wien den Gedanken der Einsetzung des Großherzogs von Oldenburg 
in den Herzogtümern ohne wesentliche Beschränkung seiner Souveränität vorbringe. Die 
Anregung Bismarcks fand zwar keine Folge, da Graf Platen eine Politik der freien Hand 
vorzog. Sie bestand darin, daß „Hannover keiner der beiden Mächte ganz beitritt und keiner 
sich völlig ergibt, sondern bald der einen, bald der andern in den Punkten, worin sie Recht hat, 
erklärt, man finde sie darin im Rechte; ferner, daß Hannover fortdauernd den Konflikt für das 
größte Unglück erklärt und behauptet, derjenige lade eine furchtbare Schuld auf sich, der ihn 
herbeiführt, und daß Hannover endlich unter der Hand Mahnungen nach beiden Seiten sendet, 
dabei die Opposition wider die augustenburgische Einsetzung konsequent festhaltend, ohne jedoch 
für eine andere Lösung die Initiative zu nehmen.“ Vgl. W. v. Hassell, Geschichte des 
Königreichs Hannover, II, 2, S. 276 ff. Im Sinne dieses Programms richtete Graf Platen nach 
seiner Rückkehr an den Prinzen Ysenburg die Mahnung, daß Preußen bei den bevorstehenden 
Auseinandersetzungen mit Österreich, von denen ihm Bismarck gesprochen hatte, möglichst 
glimpflich vorgehen möge. 
Vertraulich. Berlin, den 1. Februar 1866. 
Ew. pp. haben mir in dem gefälligen Bericht Nr. 8 vom 30. v. M. von dem Ihnen 
vertraulich ausgedrückten Wunsche des Herrn Grafen von Platen Kenntnis gegeben, daß 
unsere nach Wien zu richtenden Eröffnungen und Beschwerden über die Verhältnisse in 
Holstein nicht schon jetzt die Form eines amtlichen Ultimatums erhalten, sondern daß eine 
mildere Form gewählt werden möchte, welche dem Wiener Kabinett die Erfüllung der ge- 
rechten Forderungen weniger peinlich mache. 
Wie sehr auch in dieser Beziehung die Empfindungen und Anschauungen des Herrn 
Grafen sich mit den diesseitigen begegnen, wollen Ew. pp. daraus entnehmen, daß wir aus 
eigenem Antrieb unseren Eröffnungen schon diese mildere Form gegeben hatten. Ich übersende 
Ew. pp. anliegend die beiden unter dem 20. und 26. Januar nach Wien gegangenen Depeschen¹ 
und trage kein Bedenken, Sie zu ermächtigen, auch dem Herrn Grafen von Platen persön- 
lich und ganz vertraulich Einsicht davon nehmen zu lassen; er wird, was ich nicht zweifle, darin 
gerade die Form und Haltung wiedererkennen, auf welche seine eigenen Wünsche gerichtet 
waren.² 
Die Aufnahme, welche diese Eröffnungen in Wien finden werden, wird aber um so 
mehr auf unsere künftige Haltung bestimmend einwirken müssen, je mehr wir eben bemüht 
gewesen sind, der Kaiserlich Österreichischen Regierung das Einlenken auf der gefährlichen 
Bahn zu erleichtern. Wir können nicht voraussetzen, daß eine, in bestimmterem Tone eines 
Ultimatums aufgestellte Forderung eine andere Beantwortung würde gefunden haben, wenn 
wir uns zu unserem Bedauern sollten überzeugen müssen, daß der gegenwärtige, in freund- 
schaftlichem Tone gehaltene Schritt ohne Erfolg bleibt. 
1 Siehe Nr. 227 und 229. 
2 Tatsächlich fand Graf Platen, ungeachtet seine ganzen Sympathien mehr zu Österreich neigten, die 
Erlasse vom 20. und 26. Januar durchaus gemäßigt. In einem Berichte Prinz Ysenburgs vom 5. Februar 
heißt es darüber: „Die ganze Form und Haltung beider Depeschen entspricht so vollkommen den darauf 
gerichtet gewesenen Wünschen des Grafen Platen, daß er seinerseits nur Worte des Dankes hat, daß erstlich 
Eure Exzellenz überhaupt in dieser milderen Form sich nach Wien hin ausgesprochen, und dann, da 
Hochdieselben die Gewogenheit gehabt, ihn von diesen Depeschen vertraulich Einsicht nehmen zu lassen. Er 
seinerseits — so fügte er hinzu — habe, von dem Ernste der Situation ergriffen, auch nicht unterlassen, den 
wohlmeinenden Rat nach Wien gelangen zu lassen, daß das dortige Kabinett dem Berliner Kabinett 
gegenüber den Bogen nicht zu stramm spannen, sondern einlenken und davon ablassen möge, die Augustenbur- 
gische und die demokratische und revolutionäre Agitation in Holstein zu dulden und zu unterstützen, und 
er habe dabei darauf aufmerksam gemacht, welch ungeheure Verantwortung man sonst in Wien auf sich 
lade, den Bruch zwischen den beiden deutschen Mächten nicht verhütet zu haben.“
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        374 Einberufung der schleswigschen Stände oder einer Notabelnversammlung. 
*234. Schreiben an den Gouverneur von Schleswig Generalleutnant 
Freiherrn von Manteuffel. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
In einem Bericht vom 28. Januar hatte Freiherr von Manteuffel dargelegt, daß ihm 
neuerdings Eingaben zugingen, die, offenbar nach einem in Kiel entworfenen Schema, die 
Einberufung der schleswigschen Stände verlangten. Dem Berichte war eine Bekanntmachung 
vom 27. Januar beigefügt, die die Einberufung der Landesvertretung als zur Zeit unmöglich 
bezeichnete. Siehe deren Text in: Das Staatsarchiv, X, 334. Bismarck hatte unter anderen 
Umstärden selbst die Einberufung der Stände erwogen und Österreich gegenüber befürwortet 
(vgl. Bd. IV, S. 346 ff.); jetzt aber konnte er Manteuffel nur beipflichten; doch nahm er gleichzeitig 
die Einberufung von Notabeln in nähere Aussicht. 
Vertraulich. Berlin, den 2. Februar 1866. 
Ew. pp. beehre ich mich, für die gefällige Mitteilung vom 28. v. M., die in überein- 
stimmenden Petitionen sich kundgebende Agitation für Einberufung der Stände betreffend, 
meinen verbindlichsten Dank zu sagen. Ich zweifle nicht, daß die entschiedene Weise, in 
welcher Ew. pp. dieselbe zurückgewiesen haben, zunächst wenigstens für das Herzogtum Schles- 
wig die Wirkung haben werde, daß sie nicht mehr offen hervortrete, da man den ernsten Willen 
darin erkennen wird, sich nicht durch solche Manöver, die schon durch ihre Form den Partei- 
ursprung an sich tragen, zu einer Nachgiebigkeit drängen zu lassen. 
Im allgemeinen wird sich der Forderung der Berufung der Stände als eines integrie- 
renden Teils der bestehenden Verfassung auch der Hinweis auf die Zweifelhaftigkeit des 
Bestehens dieser Verfassung selbst und ihrer Anwendbarkeit auf die gegenwärtigen Verhält- 
nisse entgegenstellen lassen. Man könnte an und für sich die Frage aufwerfen, ob die beiden 
Mächte, auf welche der souveräne Besitz der Herzogtümer durch Eroberung und Friedens- 
vertrag übergegangen ist, notwendig gehalten seien, die politische von ihrem Vorgänger im 
Besitz des Landes gegebene Verfassung anzuerkennen? Die Verfassungsfrage ruht 
jedenfalls auf einem anderen Boden als die Frage über die Gültigkeit der unter dieser 
Verfassung bisher gegebenen Spezialgesetze. Die Fortdauer der letzteren ist unzweifel- 
haft; die Fortdauer der politischen Verfassung kann wenigstens bezweifelt werden, so- 
lange nicht die neuen Souveräne sich positiv darüber ausgesprochen haben. Aber abgesehen 
davon beruht die Verfassung von 1854 und die Möglichkeit ihrer Anwendung und Ausfüh- 
rung auf Voraussetzungen, welche unter den gegenwärtigen Umständen nicht mehr zutreffen. 
Sie war basiert auf einer politischen Verbindung mit Dänemark, durch welche der Umfang der 
ständischen Mitwirkung begrenzt war, und auf einer strengen Trennung der beiden Herzog- 
tümer voneinander, welche auch in materielle Verhältnisse, die jetzt wieder, wie z. B. das Zoll- 
wesen, gemeinsam geworden sind, eingreift. Die politische Lage der Herzogtümer, die Bedeutung 
ihrer ständischen Vertretung ist gegenwärtig eine andere geworden; und es ist schon früher 
im Lande selbst sehr ernstlich bezweifelt, ob die Stände von 1854 noch als die wirklichen Ver- 
treter desselben angesehen werden könnten. Viele, nicht bloß demokratische und revolu- 
tionäre Stimmen haben sich daher wiederholt für die Verfassung von 1848 und die Berufung 
einer Landesvertretung nach den Bestimmungen derselben ausgesprochen. Aber es ist offen- 
bar, daß diese der Sanktion des Landesherrn entbehrende Verfassung gar keine Berech- 
tigung hat und auf sie wenigstens keine Forderung gegründet werden kann. Es ist also 
keine die Regierung nötigende Verpflichtung vorhanden, die Stände einzuberufen; und es 
hängt von ihrem Ermessen ab, wann sie den Zeitpunkt zur Befragung des Landes gekommen 
glaubt, und in welcher Form sie dieselbe ausführen will.
        <pb n="389" />
        Einstweilige österreichische Antwort auf die preußischen Beschwerden vom 20. und 26. Januar. 375 
Ew. pp. ersuche ich ergebenst, gefälligst zu erwägen, ob diese Gesichtspunkte nicht in 
angemessener Weise — nicht in offiziellen, die Regierung irgendwie hindenden Äußerungen 
— sondern gelegentlich gesprächsweise und in der Presse zu verwerten sein möchten? Der 
Hinweis auf die über die Anwendbarkeit der Verfassung möglichen Zweifel dürfte zu- 
gleich einen Übergang und eine Vorbereitung für die Zusammenberufung von Notabeln, 
welche die Regierung über die Bedürfnisse des Landes zu Rate ziehen könne, bilden. 
Was diese letztere Maßregel selbst betrifft, so habe ich nicht unterlassen, Seiner Majestät 
dem Könige darüber eingehenden Vortrag zu halten. Allerhöchstderselbe hat sich auch im 
Prinzip mit der Berufung der Notabeln einverstanden erklärt, indes bisher noch Bedenken 
getragen, die Genehmigung zur Ausführung auszusprechen, in der Besorgnis, daß die öster- 
reichische Regierung sich dadurch veranlaßt finden möchte, gleichsam als Repressalie dagegen 
sofort mit der Berufung der holsteinschen Stände vorzugehen. 
*235. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Am 31. Januar hatte der Gesandte in Wien Freiherr von Werther sich der ihm von 
Bismarck am 26. erteilten Aufträge (vgl. Nr. 229, 230) gegenüber dem Grafen Mensdorff 
entledigt, wobei er stark unterstrich, daß nach seiner persönlichen Überzeugung König Wilhelm I. 
und Bismarck einem Kampf, wie ihn Österreich in Holstein gegen Preußen führe, den offenen 
Bruch vorziehen würden. Der österreichische Minister konnte sich dem schweren Ernst der 
Wertherschen Darlegungen nicht entziehen, wünschte aber eben deshalb, zunächst dem in Pest 
weilenden Kaiser Franz Joseph darüber Vortrag zu halten, und behielt sich das Weitere vor. 
Er nahm jedoch keinen Anstand, wenigstens die Gestattung der Massenversammlung in Altona 
durch den Statthalter von Gablenz, die nicht etwa von Wien aus verfügt sei, ausdrücklich zu 
mißbilligen. Dagegen wollte er es nicht Wort haben, daß in Wien, wie es Freiherr von 
Manteuffel in seinem Bericht vom 18. Januar hingestellt hatte, eine gereizte Stimmung herrsche: 
das sei eher in Berlin der Fall, und zwar aus dem einfachen Grunde, weil Österreich jetzt nicht 
in der Lage sei, die Hand zur preußischen Annexion zu bieten. Das veranlaßte König Wilhelm I. 
zu einer scharfen Randbemerkung, die Bismarck nach Wien mitteilte. 
Berlin, den 7. Februar 1866. 
Ew. pp. gefälliger Bericht Nr. 30 vom 31. v. M. über die vorläufige Aufnahme, welche 
Ihre letzten Eröffnungen über das Verfahren Österreichs in der Schleswig-Holsteinschen 
Angelegenheit bei dem Grafen von Mensdorff gefunden haben, hat Seiner Majestät dem 
Könige vorgelegen. Ich kann es unterlassen, für jetzt auf den Inhalt desselben weiter ein- 
zugehen, da zunächst die Ergebnisse des Vortrags abzuwarten sein werden, welchen der 
Kaiserliche Herr Minister seinem Souverän über den Gegenstand halten wird. Nur darf 
ich eine Bemerkung Seiner Majestät des Königs zu der von Ihnen erwähnten Äußerung des 
Grafen von Mensdorff, „daß eher in Berlin eine gereizte Stimmung vorhanden sei, und zwar 
aus dem einfachen Grunde, weil Österreich jetzt nicht in der Lage sei, die Hand zur preußischen 
Annexion zu bieten“, schon jetzt Ew. pp. nicht vorenthalten. Allerhöchstderselbe haben zu 
dieser Stelle schriftlich bemerkt, daß „die gereizte Stimmung nicht hierdurch erzeugt werde, 
sondern durch die Art und Weise, wie Österreich verfahre, um preußische Sympathien in den 
Herzogtümern zu hintertreiben, indem es in der Presse die Veröffentlichung von Lügen auf 
Lügen zulasse und zu allen illoyalen Mitteln greife, um Preußen verhaßt zu machen. Ein 
solches Verfahren dürfe Preußen sich nicht gefallen lassen.“ 
Ew. pp. werden hierdurch von neuem bestätigt finden, wie berechtigt alles dasjenige war, 
was Sie dem Grafen von Mensdorff als Ihre persönliche Überzeugung von der Stellung 
Seiner Majestät des Königs zu dieser Frage gesagt haben.
        <pb n="390" />
        376 Berufung v. d. Goltz'. Bismarck und die „revolutionären Ungarn“. 
*236. Erlaß an den Botschafter in Paris Grafen von der Goltz. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats von Keudell.] 
Berlin, den 7. Februar 1866. 
Ew. pp. beehre ich mich ergebenst mitzuteilen, daß nach Anzeige des Barons Werther 
Graf Mensdorff sich nach Pest begeben hat, um über die beiden diesseitigen Depeschen vom 
20. und 26. v. M.,¹ deren Abschrift Ew. pp. unterm 6. d. M. übersandt worden, Vortrag zu 
halten. Die Antwort des Wiener Kabinetts kann hierdurch etwas verzögert werden. In 
jedem Falle würde ich wünschen, diese Antwort mit Ew. pp. mündlich besprechen zu können; 
fällt sie aber, wie zu vermuten, nicht ganz befriedigend aus, so wäre es mir überdies 
erwünscht, nach außen hin der Auffassung Raum zu geben, als würden Ew. pp. infolge der 
österreichischen Erklärungen hierher berufen. Ich ersuche Ew. pp. daher ganz ergebenst, den 
durch das Telegramm vom 4. d. M. bewilligten Urlaub hierber gefälligst nicht vor dem 
Empfang einer telegraphischen Benachrichtigung über den Eingang der österreichischen 
Antwort antreten zu wollen, falls nicht sehr² dringende Gründe Ew. pp. zu einer früheren 
Abreise nötigen. 
* 237. Telegramm an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Eigenhändiges Konzept.] 
Am 7. Februar hatte Freiherr von Werther von dem aus Pest zurückgekehrten Grafen 
Mensdorff erfahren, daß am gleichen Tage noch die offizielle österreichische Antwort auf die 
preußische Mitteilung vom 26. Januar (vgl. Nr. 229), und zwar im ablehnenden Sinne nach 
Berlin abgehen werde. 
Berlin, den 8. Februar 1866. 
Dem Kaiser ist gesagt worden, ich conspirirte mit revolutionären Ungarn.¹ Ich habe 
hier nur Einen gesehn, der mir von sichrer Hand, u[nd] meines Erachtens mit Recht, als 
östreichischer Spion bezeichnet war, u[nd] den ich dem gemäß bedient habe. Für seine etwaigen 
gewerbsmäßigen Ausschmückungen kann ich nicht. Karolyi noch nichts mitgetheilt. Ist die 
Antwort ablehnend, so trennen sich unsre Wege. 
*238. Erlaß an den Gesandten bei den Hansestädten 
Freiherrn von Richthofen. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Am 3. Februar war es im Abgeordnetenhause anläßlich eines Antrags des Abgeordneten 
Virchow auf Ungültigkeitserklärung der Vereinigung Lauenburgs mit der Krone Preußen zu 
einer großen Debatte gekommen, in der Bismarck entschieden für die auf Wunsch der lauen- 
burgschen Bevölkerung für die Vereinigung gewählte Form der Personalunion eintrat. Wieder- 
holt streifte Bismarck dabei auch die Frage, in welcher Form eine eventuelle Vereinigung 
Schleswig-Holsteins mit Preußen zu vollziehen sein würde. Ausdrücklich sagte er: „Wäre es 
nicht, wenn es gelänge, Schleswig-Holstein zu einer Personalunion mit Preußen zu bringen, ein 
sehr viel erheblicherer Vorteil, als wenn wir bloß die Februarbedingungen durchführten? Wäre 
es nicht ein Vorteil, der bedeutender Opfer, der einiger Staatslasten sogar wert wäre?“ Zum 
Schlusse betonte Bismarck noch einmal: „Die Königliche Regierung ist der Meinung, daß die 
Personalunion nicht nur für Schleswig-Holstein, sondern auch für Preußens Krone oder Land 
1 Siehe Nr. 227, 229.  
2 Das ,,sehr" eigenhändiger Zusatz Bismarcks.  
237. 1 Aus den Akten ist nicht zu ersehen, woher Bismarck eine solche Mitteilung hatte.
        <pb n="391" />
        Personal- oder Realunion der Herlogtümer mit Preußen? 377 
nützlicher sein würde als die Februarbedingungen“. Diese Worte Bismarcks fanden, wie der 
Gesandte bei den Hansestädten Freiherr von Richthofen, in zwei Berichten vom 6. und 
7. Februar ausführte, in den Herzogtümern, wo noch sehr unliebsame Erinnerungen an die 
Personalunion mit Dänemark bestanden, keineswegs überall Anklang, so daß Bismarck sich 
veranlaßt sah, in einem Erlaß an Richthofen vom 8. Februar sich ausführlich über das Thema: 
„Personal- oder Realunion“ zu verbreiten. 
Berlin, den 8. Februar 1866. 
Ew. pp. haben in den gefälligen beiden Berichten Nr. 26 und 27 vom 6. und 7. d. M. 
eine ausführliche Darlegung der Stimmung gegeben, welcher der Gedanke der Personalunion 
in den Herzogtümern begegnen würde oder bereits begegnet. Ich bin Ew. pp. für die offene 
und eingehende Mitteilung Ihrer Beobachtungen zu Danke verpflichtet, um so mehr, da sie 
mich in den Stand setzt, den irrtümlichen Auffassungen, welche die angeregte Idee in der 
öffentlichen Meinung zu finden scheint, berichtigend entgegenzutreten und Ew. pp. zu ersuchen, 
hierzu in Ihrem Kreise möglichst mitzuwirken. 
Es scheint mir vor allem darauf anzukommen, daß der Irrtum berichtigt werde, als sei 
die Personalunion eine Form der Verbindung, welche die preußische Regierung den Herzog- 
tümern an Stelle der näheren Gemeinsamkeit in einer Realunion aufnötigen wolle. Die 
Regierung verlangt die Personalunion nicht als ihr eigenes Ziel und in ihrem eigenen Inter- 
esse, sondern sie sieht dieselbe als ein Mittel an, um zugleich den durch die Machtstellung 
Preußens geforderten Bedingungen und den Wünschen der Herzogtümer auf Konservierung 
ihrer Eigentümlichkeiten gerecht zu werden. Die vollkommene Verbindung und Verschmelzung 
der Interessen, welche in einer vollständigen Realunion liegen würde, ist ohne Zweifel für die 
Regierung Seiner Majestät des Königs bequemer und einfacher und würde von ihr auch 
vom preußischen Standpunkt aus vorgezogen werden. Aber sie ist nicht ein solches 
Bedürfnis für uns, daß wir sie im Interesse Preußens unter allen Umständen, auch gegen den 
Willen und Wunsch der Bevölkerung anstreben oder durchzusetzen suchen müßten. Das 
Interesse Preußens erfordert als wesentliche und unabweisbare Bedingung für die Zukunft der 
Herzogtümer nur den Anschluß an das politische und militärische Machtgebiet Preußens in 
der Weise, daß nicht nur die Möglichkeit abgeschnitten, aus den Herzogtümern einen Stütz- 
punkt für antipreußische Tendenzen, sei es in politischer, sei es in militärischer Hinsicht, zu 
machen, sondern daß dem Souverän von Preußen auch die volle Disposition über die Kräfte 
der Herzogtümer in beiden Beziehungen zustehe. Dies ist auch bei einer Personalunion der Fall; 
wie es bei einer vollständigen und loyalen Annahme und Ausführung unserer Februarbedin- 
gungen der Fall sein würde. An dieser Forderung festzuhalten, sehen wir uns unter allen 
Umständen genötigt, und würden sie, wie wir oft erklärt haben, eventuell gegen wen es auch 
sei, mit Gewalt durchsetzen. Auch den Herzogtümern selbst gestehen wir nicht das Recht zu, 
uns diese Forderung zu weigern. Sobald diese Forderung aber gesichert ist, können wir in 
Bezug auf die Formen der Verbindung eine größere Freiheit zulassen. Die Personalunion 
gewährt uns diese Sicherheit, während sie andererseits den Herzogtümern selbst den vollen 
Schutz bietet, den ihr Souverän als Souverän von Preußen allein zu gewähren imstande ist. 
Der politische Partikularismus ist durch dieselbe jedenfalls beseitigt, und dieser ist es, 
über welchen in Deutschland alle Freunde der Nation mit Recht klagen. Dem administra- 
tiven, sozialen Partikularismus oder richtiger der in den Stämmen und dem Herkommen 
begründeten Individualität dagegen sind wir gern bereit, ein gewisses Recht zuzuerkennen 
und ihm Zugeständnisse zu machen, wenn sie von der anderen Seite gewünscht werden. Auf- 
zudringen beabsichtigen wir auch diese Zugeständnisse nicht.
        <pb n="392" />
        378 Das schleswig-holsteinsche Volk soll selbst über die Art der Angliederung entscheiden. 
Ob diese Zugeständnisse von dem schleswig-holsteinschen Volke gewünscht werden, ob es 
die Interessen des Landes besser durch eine Personal- oder durch eine Realunion mit Preußen 
gewahrt glaubt, darüber mag es selbst entscheiden. 
Zieht es die Realunion vor, so wird es auf preußischer Seite keine Schwierigkeiten da- 
gegen finden. Sie wird, auch wenn zuerst nur eine Personalunion einträte, durch einen Ver- 
trag zwischen Preußen und den Herzogtümern herbeigeführt werden, und sie wird dann um so 
fester sein, weil sie auf gegenseitigem Einverständnis und freiem Entschluß beruht. 
Man scheint sich übrigens von der Personalunion ein ganz falsches Bild zu machen, wenn 
man dieselbe im Rückblick auf die Vergangenheit und die Leiden, welche die Personalunion 
mit Dänemark herbeigeführt, mit Besorgnis betrachtet. Ew. pp. wollen sich gefälligst 
erinnern, daß die Herzogtümer, auch Holstein, sich eben nicht in einer Personalunion mit 
Dänemark, sondern als Teile des Gesamtstaats in einer wenn auch beschränkten Real- 
union befanden. Es ist sogar mehrfach die Einführung und Anerkennung der Personalunion 
als etwas Neues und als eine befriedigende Lösung der Schwierigkeiten in den Herzogtümern 
selbst zur Sprache gebracht, aber niemals eingeführt worden. In einer Personalunion stehen 
z. B. Schweden und Norwegen. Auch dort aber würde, wenn auf beiden Seiten der Wunsch 
dazu vorhanden wäre, nichts hindern, dies Verhältnis in der Richtung auf eine Realunion 
weiter auszubilden, indem einzelne oder viele Angelegenheiten, deren Natur dies als vorteil- 
haft erscheinen ließe, zu gemeinsamen gemacht würden. Bei einer Verbindung der Herzog- 
tümer mit Preußen durch Personalunion würde dies vermutlich von selbst sofort eintreten. 
Die Flotte würde jedenfalls, wie dies von Anfang an von uns auch in den Februar-Bedin- 
gungen festgehalten ist, ein gemeinsames Objekt sein. Es würde darum aber nicht nötig sein, 
daß auch die militärischen Einrichtungen des Landheeres, welche bei der Bevölkerung einer 
an sich zwar unbegründeten Scheu begegnen, unmittelbar auf die Herzogtümer angewendet 
würden; sondern es kommt in dieser Beziehung nur darauf an, daß unter Schonung der Eigen- 
tümlichkkeiten und Sitten des Landes die volle Kriegstüchtigkeit des dem Souverän zur Ver- 
fügung stehenden Armeekorps erreicht werde. Ebenso würde es in vielen administrativen 
Gegenständen wie Post-, Telegraphen- und Zollwesen von der Erwägung der materiellen Vor- 
teile abhängen, wieweit schon jetzt oder allmählich eine größere oder geringere Verschmelzung 
einzutreten habe. Personalunion ist nichts als der Ausdruck der politischen Zusammen- 
gehörigkeit, neben der die Entwicklung der realen Gemeinschaft mit voller Freiheit nach den 
Interessen und Wünschen der beiden Teile behandelt werden kann. Auch eine Teilnahme von 
Vertretern der Herzogtümer an den Beratungen preußischer Volksvertretungen läßt sich, 
wenn gemeinsame Angelegenheiten in der erwähnten Weise vorhanden sind oder sich 
ausbilden, recht wohl unter die möglichen Formen der Verbindung aufnehmen. Über alle 
diese Punkte sind wir bereit, den Wünschen der Bevölkerung Rechnung zu tragen und ihre 
eigene Stimme darüber zu hören, wofür sich die Form im geeigneten Augenblick ohne 
Schwierigkeit wird finden lassen. Ich habe aber keine Bedenken getragen, diese Gedanken, 
die sich in dem Ausdruck Personalunion vereinigt finden, schon jetzt anzuregen, gerade um zu 
einer größeren Klarheit der Anschauungen beizutragen. 
In demselben Sinne war auch das Schriftstück entworfen, dessen Ew. pp. in Ihrem ge- 
fälligen Bericht Nr. 27 vom 7. d. M. erwähnen. Ich lege Ihnen zu Ihrer eigenen Orien- 
tierung und eventuellem geeigneten Gebrauch anliegend eine authentische Abschrift desselben 
bei und bemerke zu Ihrer Information über die Genesis desselben vertraulich, daß ich den hier 
anwesenden Amtmann Kjer nach eingehender Besprechung des Gegenstandes veranlaßt hatte, 
die Eindrückke, die er hier in Berlin erhalten, zu Papier zu bringen. Er legte mir sodann
        <pb n="393" />
        Österreich lehnt die preußischen Beschwerden ab, 7. Februar. 379 
diese Notizen vor, und ich habe sie in der Gestalt, welche Ew. pp. in der Anlage finden, als 
im wesentlichen richtig anerkennen können und sie dem pp. Kjer durch den Gouverneur von 
Schleswig mit der Ermächtigung zugehen lassen, diese Anschauungen als das Ergebnis seiner 
Eindrücke in Berlin zu verbreiten. 
Ew. pp. kann ich nach diesen Aufklärungen nur ergebenst ersuchen, sich ebenfalls in Ihren 
Kreisen in diesem Sinne auszusprechen. Ich erinnere dabei noch an eine frühere Mitteilung 
von mir aus der ersten Hälfte des vorigen Jahres, in welcher ich Ew. pp. bereits damals 
ersuchte, für die Verbreitung der Überzeugung tätig zu sein, daß Preußen bereit sei, den 
Herzogtümern ihre Eigentümlichkeit zu lassen. Ew. pp. werden meine gegenwärtigen Eröff- 
nungen in wesentlicher Übereinstimmung damit finden. 
*239. Erlaß an den Gesandten in München Heinrich VII. Prinzen Reuß. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Am 9. Februar hatte Graf Karolyi Bismarck die österreichische Antwort vom 7. auf 
die preußische Mitteilung vom 26. Januar (vgl. Nr. 229), vorgelesen. Die österreichische 
Antwort (siehe deren Text in: Das Staatsarchiv X, 338 ff.) stellte sich dar als eine völlige 
Ablehnung der preußischen Beschwerden und Wünsche. Lediglich  ein Recht auf die ungeschmälerte Er- 
haltung der Substanz des Herzogtums Holstein wollte die österreichische Regierung Preußen 
zugestehen; schroff aber wurde jede preußische Ingerenz in die holsteinische Administration, und 
sei es selbst in Gestalt einer noch so sehr berechtigten Beschwerde, abgewiesen. „Das Verfahren 
der Kaiserlichen Regierung in Holstein hängt nur von ihren eigenen Eingebungen ab, und sie be- 
trachtet jede einzelne Frage, welche im Bereich ihrer dortigen Administration auftauchen mag, als 
ausschließlich zwischen ihr und ihrem Statthalter schwebend, jeder anderen Einwirkung aber 
entzogen.“ Ja, die österreichische Antwort nahm die Konzessionen, zu denen sich Graf Mensdorff 
gegenüber Freiherrn von Werther etwa in Bezug auf die Altonaer Massenversammlung vom 
23. Januar verstanden hatte, halbwegs wieder zurück: „Graf Mensdorff kann ohne Zweifel 
dem Freiherrn von Werther anvertrauen, wie die Regierung des Kaisers über die Zulassung 
jener Altonaer Versammlung denkt, welcher man übrigens in Berlin allzu große Wichtigkeit 
beizulegen scheint. Der Minister des Kaisers aber muß den Anspruch des Königlich Preußischen 
Gesandten, Rechenschaft über einen Akt der Verwaltung Holsteins zu erhalten, entschieden 
zurückweisen, und ich befolge, indem ich dies ausspreche, nur die Befehle meines Kaiserlichen 
Herrn.“ Angesichts einer solchen schroffen Abweisung erklärte Bismarck dem Grafen Karolyi 
sofort, daß Preußens Beziehungen zu Österreich nunmehr anstatt des intimen Charakters, den 
sie in den letzten Jahren angenommen hätten, auf denselben Standpunkt zurückgeführt seien, 
den sie vor dem Dänischen Krieg gehabt hätten, nicht besser, aber auch nicht schlimmer als 
zu jeder fremden Macht. Nachdem so das Ende der österreichisch-preußischen Allianz 
ipso facto eingetreten war, ergab sich für Bismarck die Notwendigkeit, denjenigen deutschen 
Regierungen, die er für den preußischen Standpunkt zu gewinnen oder doch von der Hin- 
wendung zu Österreich abzuhalten hoffen konnte, von der Situation Kenntnis zu geben. Er 
hatte schon am 1. Februar dem Prinzen Ysenburg Auftrag gegeben, dem hannoverschen Außen- 
minister Grafen Platen die beiden Erlasse nach Wien vom 20. und 26. Januar vertraulich 
mitzuteilen (vgl. Nr. 233), jezt hielt er es für zweckmäßig, vor allem die bayrische Regierung 
ins Vertrauen zu ziehen. 
Vertraulich. Berlin, den 14. Februar 1866. 
Ew. pp. teile ich anliegend vertraulich unseren letzten auf die Lage der Dinge in Hol- 
stein bezüglichen Schriftwechsel mit Wien mit, nämlich meine beiden unsere Beschwerden 
formulierenden Erlasse an den Königlichen Gesandten vom 20. und 26. v. M. und die 
ablehnende Rückäußerung des Kaiserlichen Kabinetts, d. d. Wien, den 7. v. M., welche 
Graf Karolyi mir am 11. d. M. übergeben hat. 
Ew. pp. sind ermächtigt, die beiden diesseitigen Erlasse dem Herrn von der Pfordten 
als einen Beweis des Vertrauens und natürlich nur zu seiner eigenen Kenntnis vor-
        <pb n="394" />
        380 Bismarck teilt die österreichische Ablehnung nach München mit. 
zulesen. Eine gleiche Ermächtigung für die österreichische Depesche zu erteilen, bin ich nur 
durch die Rücksicht auf die diplomatische Schicklichkeit verhindert, nach welcher wir uns 
nicht befugt halten, vertrauliche Mitteilungen fremder Regierungen über den Kreis der 
eigenen Organe hinaus zu anderweiter Kenntnis zu bringen. Ich darf indes Ew. pp. 
ergebenst anheimstellen, Herrn von der Pfordten eine Analyse auch dieser Depesche mündlich 
zu geben und ihm aus derselben mitzuteilen, was und wieweit Sie selbst für geeignet 
erachten, indem Sie dabei ausdrücklich bemerken, daß sich nichts darin findet, was wir 
vor ihm zu verheimlichen wünschen könnten, und daß es eben nur jene Anstandsrücksichten 
sind, welche uns an der vollständigen Vorlegung verhindern. 
Was die Sache selbst betrifft, so ersuche ich Ew. pp., dem bayrischen Herrn Minister 
nicht zu verhehlen, daß wir bei dieser beklagenswerten Ablehnung von Beschwerden, deren 
Berechtigung er selbst gewiß nicht verkennen wird, von der Fortsetzung der Korrespondenz 
über diesen Punkt keinen Erfolg mehr erwarten und uns auf einen fruchtlosen Schrift- 
wechsel nicht weiter einlassen werden. Die Sachlage ist zwar nicht derart, daß ein unmittel- 
barer Bruch oder Konflikt dadurch in nahe Aussicht gestellt würde, aber der bayrische Herr 
Minister wird auch begreifen, daß bei der Stellung, welche das Wiener Kabinett in dieser 
Angelegenheit jetzt einnimmt, eine Intimität der Beziehungen zwischen beiden Regierungen 
nicht aufrechterhalten werden kann, und daß dies Verhältnis sich auch auf anderen Punkten 
unserer Politik fühlbar machen muß. 
*240. Erlaß an den Gesandten in München Heinrich VII. Prinzen Reuß. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.]                                                  

So weit Bismarck noch am 1. September 1865, kurz nach der Gasteiner Konvention, den Rat des Kaisers Napoleon abgelehnt hatte, daß Preußen sich an die Spitze der nationalen Bewegung in Deutschland stellen möge, so war er sich doch seit den Tagen von Gastein klar darüber, daß bei einem Scheitern des letzten Versuches, gemeinsam mit Österreich die Geschicke Deutschlands nach außen und innen im konservativen Sinne zu lenken, nichts anderes übrig bleiben werde, als neben der Schleswig-Holsteinschen Frage auch die deutsche aufzurollen. Am 21. September diktierte er dem Vortragenden Rat von Keudell den Satz in die Feder: ,,Die Schleswig-Holstinische und die große deutsche Frage hängen so eng zusammen, daß wir, wenn es zum Bruch kommt, beide zusammen lösen müssen. Ein deutsches Parlament würde die Sonderinteressen der Mittel- und Kleinstaaten in gehörige Schranken weisen." (R. v. Keudell, Fürst und Fürstin Bismarck, S. 228). Als Österreich dann am 7. Februar 1866 mit der völligen Abweisung aller preußischen Beschwerden den Schlußstrich unter das Kapitel der Gasteiner Konvention setzte, machte Bismarck auch dem französischen Botschafter Benedetti kein Hehl mehr aus der sich für Preußen ergebenden Notwendigkeit, die Berufung eines deutschen Parlaments in die Hand zu nehmen. Vgl. den Bericht Benedettis vom 14. Februar, Les Origines Diplomatiques de la Guerre de 1870—1871, VII, 297 ff. Wie Bismarck dem französischen Botschafter nichts verbarg, war er sich klar darüber, daß bei dem Einschlagen dieses Weges, der den Bruch mit Österreich zur Folge haben mußte, die Mehrzahl der Mittel- und Kleinstaaten sich auf die Seite des Kaiserstaates neigen würden; immerhin erhoffte er die Neutralität Bayerns (vielleicht auch Hannovers). Eben deshalb erteilte er dem Prinzen Reuß den Auftrag, vorsichtig bei Freiherrn von der Pfordten zu sondieren, wie dieser sich zu der Aufrollung der deutschen Frage stellen werde. 
Ganz vertraulich. Berlin, den 14. Februar 1866. 
Ew. pp. ersehen aus dem Ihnen heute mitgeteilten Schriftwechsel mit Wien, wie die 
Verhältnisse zu Österreich eine immer bedenklichere Wendung nehmen, wenn sie auch zum 
unmittelbaren Bruch noch nicht reif sind. Unter diesen Umständen ist es unabweisbar, die 
verschiedenen Richtungen und Gebiete, welche ein Feld unserer divergierenden Aktion werden,
        <pb n="395" />
        Wie stellt sich Bayern zu einer Aufrollung der nationalen Frage? 381 
und auf denen wir eine Unterstützung für Preußen hoffen können, ins Auge zu fassen. Zu 
den dabei in Betracht kommenden Eventualitäten gehört auch eine Inangriffnahme der 
deutschen nationalen Frage. Ohne darüber schon jetzt irgendeine bestimmte Absicht aus- 
zusprechen, wünsche ich doch, daß der Gedanke bei Herrn von der Pfordten angeregt 
werde, um einigermaßen beurteilen zu können, wie weit, wann und in welcher Richtung auf 
ein Vorgehen seinerseits zu rechnen sein dürfte. Ich wünsche daher, daß Ew. pp. 
gesprächsweise und wie aus eigenem Antrieb diese Frage berühren und es als Ihren 
eigenen Gedanken hinwerfen, daß bei sich verwickelnden Verhältnissen auch die deutsche 
Frage berufen sein könne, wieder stärker in den Vordergrund zu treten. Ew. pp. werden 
die Veranlassung dazu leicht aus den von Zeit zu Zeit immer wieder in der Presse auf- 
tauchenden Gerüchten entnehmen können, daß diese Frage hier und da angeregt werde, wie 
sie denn ja auch in Versammlungen und selbst Landesvertretungen immer mit der Frage der 
Herzogtümer in Verbindung gebracht wird. Ich bitte Ew. pp. nur ergebenst, immer fest- 
zuhalten, daß Sie die Ansicht der Königlichen Regierung nicht kennten und Ihnen keinerlei 
Instruktion in Bezug darauf zugekommen sei. 
*241. Telegramm an den Gesandten in Florenz Grafen von Usedom. 
[Eigenhändiges Konzept.] 
Am 14. Februar war in Berlin ein Bericht des Gesandten in Florenz Grafen Usedom 
vom 7. eingelaufen, nach dem das ohnedies in seiner Existenz bedrohte Kabinett La Marmora 
sich neuerdings der Hoffnung zuneigte, auf dem Wege einer friedlichen Verständigung mit 
Österreich in den Besitz Venetiens zu gelangen, dergestalt, daß bei einem Bruche zwischen 
den beiden deutschen Mächten Preußens kaum noch auf ein kriegerisches Vorgehen Italtens 
zu rechnen haben würde. 
Berlin, den 14. Februar 1866. 
Courrier erhalten. Ihr deutscher Bericht über Italiens Stellung zur venetianischen 
Frage fällt in einen Moment, wo sein Inhalt auf wichtige allerhöchste Entschließungen ent- 
scheidenden Einfluß üben kann. Haben Ew. pp. Sich dieß vollständig vergegenwärtigt 
und sind Ihre Wahrnehmungen über Stimmung des Cabinetes auf zweifellose Thatsachen 
gegründet? Ich erwarte telegr[aphische] Antwort, bevor ich diesen Bericht S[eine]r 
Maj[estät] vorlege. 
*242. Telegramm an den Botschafter in Paris 
Grafen von der Goltz. 
[Konzept von der Hand des Unterstaatssekretärs von Thile.] 
Berlin, den 14. Februar 1866. 
Usedom berichtet, daß das italienische Kabinett neuerlich größere Hoffnung auf einen 
friedlichen Erwerb Venetiens mittels einer direkten Verständigung mit Wien hege, und daß 
infolgedessen Regierung und Parlament weit weniger kriegslustig gestimmt seien. Sprechen 
Sie vor Ihrer Abreise mit Nigra, um die Richtigkeit jener uns unwahrscheinlichen Mit- 
teilung zu konstatieren, und deuten Sie ihm an, daß sich in diesem Falle auch uns voraussicht- 
lich eine friedlichere Politik gegen Österreich mehr empfehlen würde, als wir bisher 
annahmen.
        <pb n="396" />
        382 Preußen wird die österreichische Depesche vom 7. Februar nicht mehr beantworten. 
*243. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Vertraulich. Berlin, den 15. Februar 1866. 
Ew. pp. habe ich Abschrift der österreichischen Rückäußerung auf unsere Beschwerden 
über Holstein für hre Akten ohne weitere Bemerkung überschickt. Zu Ihrer eigenen In- 
formation und Orientierung, und nicht zu dem Zweck, daß Ew. pp. sich in diesem Sinne 
über unsere Absichten gegen Graf Mensdorff aussprechen möchten, bemerke ich ganz ver- 
traulich, daß wir nicht beabsichtigen, diese Mitteilung zu beantworten. Wir begnügen uns 
damit, in derselben unsererseits einen Fingerzeig für die Haltung Österreichs und seine 
Absichten zu finden, welcher die fernere Richtung unserer Politik bestimmen wird. Dem 
Grafen Mensdorff gegenüber wollen Ew. pp. gefälligst sich darauf beschränken, Ihr eigenes 
Bedauern über den vollständig ablehnenden Ausfall seiner Äußerung auszusprechen. 
*244. Telegramm an den Gesandten in Florenz 
Grafen von Usedom. 
[Eigenhändiges Konzept.] 
Auf Bismarcks Telegramm vom 14. Februar (siebe Nr. 241) hatte Graf Usedom am 
15. erwidert: „Ich werde schleunig meine Eindrücke wegen Venedig an der jetzigen Sachlage 
in dieser parlamentarischen Krisis prüfen und dann berichten. Halten Ew. Exzellenz so lange 
Entscheidung zurück. 
Berlin, den 16. Februar 1866. 
Die Entscheidung läßt sich nicht aussetzen bis zum Eingang eines Berichtes. Ich bitte 
um telegr[aphische] Antwort auf die vorgestrige Frage. 
*245.  Telegramm an den Gesandten in Petersburg Grafen von Redern. 
[Eigenhändiges Konzept.] 
Berlin, den 21. Februar 1866. 
Nach ganz vertraulichen Berichten aus Paris ist Oestreich zu Verhandlungen über 
Austausch Venetiens gegen Donaufürstenthümer und nördliche Theile Bosniens u[nd] 
Serbiens bereit, die Meinungen in Italien getheilt, Lamarmora eher geneigt, andre maß- 
gebende Personen fürchtend, daß Oestreich dadurch zu stark gegen Italien werde. England 
soll dem Plane geneigt sein, Frankreich weniger, aus Rücksicht theils auf Rußland, theils 
auf die rumänische Nationalität. Verhandelt wird jedenfalls darüber. Suchen Sie zu er- 
fahren, ob F[ür]st Gortschakoff davon weiß, u[nd] wenn nicht, so geben Sie ihm, unter Ver- 
langen strenger Discretion einen Wink darüber. 
*246. Telegramm an den Gesandten in Florenz 
Grafen von Usedom. 
[Eigenhändiges Konzept.] 
Auf Bismarcks Telegramm vom 16. Februar (siehe Nr. 244) hatte Graf Usedom noch 
gleichen Tages mit einem Telegramm geantwortet, das zwar neuerdings die friedlichen  Dis- 
positionen La Marmoras betonte, aber von dem wahrscheinlichen Sturz des Kabinetts einen
        <pb n="397" />
        Klärung der Lage in Rom und Wien. Berufung eines Kronrats zum 28. Februar. 383 
auch den Wünschen des Königs Victor Emanuel entsprechenden kriegerischen Umschwung 
erwartete. Am 17. fragte Graf Usedom dann bei Bismarck an, ob er der ,,kriegerischen 
Lahmheit“ der maßgebenden italienischen Kreise, unter Umgehung La Marmoras entgegen- 
wirken solle, etwa auch mittels des in Florenz erwarteten Prinzen Napoleon? Erst am 22. 
antwortete Bismarck. 
Berlin, den 22. Februar 1866. 
 Mit Prinz Napoleon können Sie Sich in keine politische Verhandlung einlassen, weil 
wir durch solche den Kaiser Napoleon verstimmen würden. Italiänische Kreise, die neben 
La Marmora Einfluß oder Aussicht ihn zu ersetzen haben, sind natürlich zu sondiren. 
*247. Telegramm an den Govuverneur von Schleswig 
Generalleutnant Freiherrn von Manteuffel. 
[Eigenhändiges Konzept.] 
Am 22. und 24. Februar hatte Graf Usedom aus Florenz Telegramme gesandt, die seine 
bisherigen Meldungen über La Marmoras friedliche Neigungen, übrigens auch über dessen 
bedrohte Stellung, erheblich modifizierten. Nach dem ersten Telegramm hatte La Marmora an 
Usedom die direkte Aufforderung gerichtet: „Faites nous des propositions sérieuses.“ In dem 
zweiten Telegramm hieß es klipp und klar: „Der König Victor Emanuel und auch General La 
Marmora erklären sich bereit, ein Kriegsbündnis mit Preußen gegen Österreich abzuschließen und 
erwarten von Preußen die Vorschläge dazu. Ist man einig geworden, so greift alsdann Italien 
Österreich ohne allen Zweifel gleichzeitig mit uns an. Aber man muß sich vorher auch über 
feste Resultate des gemeinsamen Krieges geheim verständigt haben, vor deren beiderseitiger 
Erreichung kein Teil einen Separatfrieden schließen darf. Italien stellt Venedig definitiv als 
Ziel.“ Auch aus Paris hatte Graf von der Goltz am 17. Februar über halbwegs günstige 
Äußerungen sowohl des Kaisers wie des Ministers Drouyn de Lhuys berichten können, die 
eine streng neutrale Haltung bei einem Konflikt zwischen den beiden deutschen Mächten in 
Aussicht stellten, freilich auch die Notwendigkeit einer näheren Verständigung für den Fall be- 
tonten, daß der Kampf größere Dimensionen annehmen sollte, was offensichtlich einen Hinweis 
auf Kompensationsforderungen in sich schloß. Vgl. den Wortlaut des Goltzschen Berichts bei 
H. Oncken, Die Rheinpolitik Kaiser Napoleons III. von 1863—1870, I, 89 ff. Nachdem 
durch diese Meldungen aus Florenz und Paris die Situation bis zu einem gewissen Grade 
geklärt war, beschloß König Wilhelm I. auf den Rat Bismarcks, auf den 28. Februar zur 
allseitigen Erwägung der Lage einen Ministerrat unter seinem Vorsitz zu berufen, an 
dem neben sämtlichen Ministern der Kronprinz, Graf von der Goltz, die Generäle von Moltke, 
Freiherr von Manteuffel und von Alvensleben teilnehmen sollten. 
Berlin, den 26. Februar 1866. 
S[eine] M[ajestät] der König wünscht, daß Sie einer Conseil-Sitzung wegen Ent- 
schließungen in auswärtiger Politik beiwohnen, die Mitwoch den 28. um 12 Uhr hier statt- 
findet. Bitte telegr[aphische] Antwort, ob Sie kommen können.  
*248. Telegramm an den Gesandten in Florenz Grafen von Usedom. 
[Eigenhändiges Konzept.] 
Am 26. Februar hatte Graf Usedom aus Florenz gemeldet: „Man warnt von auswärts 
das hiesige Gouvernement vielfach, auf elnen Krieg zwischen Preußen und Österreich nicht 
mehr zu rechnen, denn es stehe zwischen beiden ein neues holsteinisches Abkommen bevor. Auch 
sei das Einverständnis zwischen Österreich und Frankreich jetzt wirklich ernsthafter Art.“ 
Berlin, den 27. Februar 1866. 
Es schweben jetzt keine Verhandlungen zwischen uns u[nd] Oestreich über irgend 
welches holsteinsches Abkommen; die letzte östr[eichische] Depesche vom 7. c. war ablehnend
        <pb n="398" />
        384 Unterstützung von Arbeiterassoziationen. 
u[nd] bleibt unbeantwortet. An Einverständniß zwischen Oestr[eich] u[nd] Fr[an]kreich zu 
glauben, haben wir weniger Grund als je, der Kaiser hat Gr[af] Goltz das Gegentheil ver- 
sichert.¹ Wer warnt „von auswärts“? Wenn das dortige Cabinet sich durch östr[eichische] 
Presse u[nd] Agenten narren läßt, so wollen Ew. pp. dem entgegentreten, ohne es hierher zu 
telegraphiren. 
249. Schrelben an den Finanzmintster von Bodelschwingh. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Zitelmann.] 
Berlin, den 27. Februar 1866. 
Die sogenannte Petrische Assoziation der hiesigen Stuhlarbeiter hat sich wiederholent- 
lich an mich gewandt und meine Vermittlung für Gewährung eines Darlehns zur besseren 
Betreibung ihres Geschäftes in Anspruch genommen; ich habe infolgedessen nicht umhin 
können, eine nähere konfidentielle Ermittlung der Verhältnisse der erwähnten Assoziation her- 
beizuführen.  
In dieser Hinsicht beehre ich mich Ew. Exzellenz zur Kenntnisnahme mitzuteilen: 
1. die Eingabe vom 2. November 1865, 
2. den Bericht des Polizeipräsidenten vom 26. Januar c., 
3. die gutachtliche Äußerung des vernommenen Sachverständigen, des Fabrikanten 
Friedheim, 
und dabei folgendes ganz ergebenst zu bemerken. 
Da es sich hier um die Unterstützung einer bereits bestehenden Assoziation von Arbeitern 
handelt, so möchte ich mir erlauben, auf die Erklärung der Regierung Bezug zu nehmen, 
welche von dem Herrn Handelsminister in der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 11. Fe- 
bruar 1865 abgegeben ist. In derselben ist ausdrücklich hervorgehoben, daß die Staatsregie- 
rung die Unterstützung bestehender Assoziationen durch positive Mittel in Erwägung ziehen 
wolle. 
Wenn nun die in Rede stehende Stuhlarbeiter-Assoziation nach dem Urteil des Präsi- 
denten und des vernommenen Sachverständigen einen durchaus soliden geschäftlichen Charakter 
trägt, so erlaube ich mir Ew. Exzellenz geneigter Prüfung die Frage ganz ergebenst anheimzu- 
stellen, ob nicht derselben zur nachhaltigen Betreibung ihres Geschäfts ein Darlehn aus dem 
allerhöchsten Dispositionsfonds zu gewähren sein möchte. Es scheint mir, daß für dessen Rück- 
zahlung in den Beständen und der Solidität des Geschäftsleiters ein gewisser Grad von Bürg- 
schaft liegt, wenn ich auch nicht verkenne, daß eine unbedingte Sicherheit nicht vorhanden ist. 
Wenn diese aber bei Unterstützungen der in Rede stehenden Art schon der Natur der 
Sache nach immer nicht zweifellos sein dürfte, so würde ich glauben, daß bei den vorliegenden 
speziellen Verhältnissen die Gewährung eines Darlehns im Interesse der Regierung läge. 
Der Geschäftsführer der qu. Assoziation, Petri, hat sich nämlich früher öffentlich zu den 
Schulze-Delitzschen Grundsätzen bekannt und erst die gemachten Erfahrungen, sowie die ihm 
von jener Seite nicht genügend gewährte Unterstützung haben die Assoziation zu dem Ent- 
schluß gebracht, sich an die Königliche Regierung zu wenden. 
1 Immerhin pflegten Napoleon III. und Drouyn de Lhuys gegen den österreichischen Botschafter 
Fürsten Metternich eine ganz andere Sprache zu führen als gegenüber Graf Goltz. Vgl. dazu H. Oncken, 
Die Rheinpolitik Kaiser Napoleons III. von 1863 bis 1870, I, 85 ff.
        <pb n="399" />
        Feindselige Haltung der österreichischen Presse. 385 
Da auf diese Weise sich hier in Berlin unter den Augen von Schulze-Delitzsch selbst eine 
nach seinen Grundsätzen gebildete Assoziation von ihm abgewandt und sich der Regierung 
genähert hat, so scheint mir diese Tatsache auch in politischer Beziehung nicht ohne Be- 
deutung zu sein, und ich würde gerade aus diesem Grunde glauben, daß die von der qu. Asso- 
ziation ausgestreckte Hand von der Regierung nicht ganz zurückzuweisen sein möchte. 
Bei der gegenwärtigen politischen Situation möchte ich auf die Gewährung eines Dar- 
lehns seitens der Regierung ein besonderes Gewicht legen. Würde dasselbe auch nicht in der 
nachgesuchten Höhe von 10- bis 15000  Thlrn. zu gewähren sein, so stelle ich doch 
Ew. Exzellenz geneigter Erwägung anheim, ob nicht ein Betrag von 5000 Thlrn. von Seiner 
Majestät dem König aus dem allerhöchsten Dispositionsfonds zu erbitten sein dürfte. 
Indem ich für diese Angelegenheit Ew. Exzellenz geneigte Teilnahme und Berücksichti- 
gung ganz ergebenst erbitte, gestatte ich mir zugleich die Frage anzuregen, ob unter den gegen- 
wärtigen außergewöhnlichen Verhältnissen die Verwendung des allerhöchsten Dispositions- 
fonds zu wissenschaftlichen, künstlerischen und sonstigen lediglich wohltätigen Zwecken nicht 
möglichst zu beschränken sei, um denselben für politische Eventualitäten zu reservieren.¹ 
Ew. Exzellen; würde ich zu besonderem Dank verbunden sein, wenn Hochdieselben auch 
über diesen Punkt mich mit einer geneigten Äußerung versehen wollten. 
In etwas gekürzter Form bei: H. v. Poschinger, Aktenstücke zur Wirtschaftspolitik des 
Fürsten Bismarck, I, 80 f. 
*250. Runderlaß an die Missionen. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Hepke.] 
Vertraulich. Berlin, den 28. Februar 1866. 
Ew. pp. wird die feindliche Richtung nicht entgangen sein, welche die österreichische 
Presse schon seit längerer Zeit gegen Preußen eingeschlagen hat. Wenn ich Ew. pp. Auf- 
merksamkeit noch besonders auf diese Punkte lenke, so geschieht es, weil die Wahrnehmun- 
gen, welche gegenwärtig auf dem weit verzweigten Gebiete dieser Preßagitation zu machen 
sind, ein charakteristisches Symptom zur Beurteilung der Intentionen des Wiener Kabinettes 
bieten. 
In der Gehässigkeit des Gedankens und des Ausdrucks übersteigt jetzt die Sprache der 
unmittelbar oder mittelbar österreichischen Einwirkungen unterliegenden Organe jedes Maß. 
Man stempelt Preußen zu einem Staate rechtloser Gewaltherrschaft im Innern und treulosen 
Freibeutertums nach außen. Die Tendenz, den Haß der österreichischen Bevölkerungen gegen 
Preußen auf die Spitze zu treiben und den Partikularismus in Deutschland zu gleichen 
Empfindungen aufzustacheln, ist unverkennbar. Ebenso das Bestreben, die Mißachtung des 
Auslandes gegen Preußens Politik zu erwecken und deren Ziele zu verdächtigen. In der letz- 
ten Zeit ist nach einer übereinstimmenden Parole in dieser Richtung von den Zentralpunkten 
der österreichischen Preßtätigkeit Wien, Frankfurt a. M. und Paris aus gewirkt worden. 
In gleicher Weise von Hamburg, Altona und Kiel aus in Verbindung mit der Augusten- 
burgischen Preßorganisation. Blätter aller Parteischattierungen bis in die radikalsten 
Nuancen hinein in Süddeutschland wie im Norden, hat die österreichische Preßleitung ohne 
Scheu gegen Preußen in Bewegung gesetzt. Unter denselben leistet die „Neue Frankfurter 
Zeitung“, ein Blatt, welches mit Beibehaltung seiner äußerst radikalen Richtung zu einem 
1 Dieser Abs. nicht bei Poschinger. Ueber die Antwort Bodelschwinghs, der sich gegen die Ge- 
währung des Darlehens aus dem Dispositionsfonds aussprach,  vgl. Poschinger, a. a. O., I, 81, Fußnote 2. 
V 23
        <pb n="400" />
        386 Wien treibt zum Äußersten. Kronrat vom 28. Februar. 
offiziösen österreichischen Organ erhoben worden ist, das Äußerste. Aber auch einzelne große 
Wiener Zeitungen, u. a. „Die Presse“, sind in den letzten Tagen bis zur offenen Provo- 
kation zum Kriege gegen Preußen vorgegangen, für dessen Züchtigung der Augenblick ge- 
kommen sei. Hand in Hand mit diesem Getriebe gehen die, wie wir zu erfahren Gelegenheit 
hatten, nicht erfolglosen Bestrebungen österreichischer Preßagenten, in der ausländischen 
unabhängigen Presse feindliche Manöver gegen Preußen hervorzurufen. Solche Bestrebungen 
sind uns aus Frankreich und vor kurzem auch aus Rußland bekannt geworden. Neben dem 
tatsächlichen Verhalten des Wiener Kabinetts in verschiedenen brennenden Fragen kann der 
Umstand, daß dasselbe dergleichen Mittel rücksichtslos gegen uns in Bewegung setzt, keinen 
Zweifel darüber bestehen lassen, daß man in Wien die Krisis in dem Ver- 
hältnis zu Preußen zum Äußersten zu treiben gedenkt, und daß 
der Übergang zur feindlichen Aktion nur als eine Zeitfrage 
zu betrachten ist. 
Ew. pp. wollen nicht unterlassen, sich, wenn sich eine Gelegenheit dazu bietet, in dieser 
Richtung über die Situation zu äußern. 
*251. Immediatschreiben. 
[Eigenhändig.] 
Am 28. Februar batte unter Vorsitz des Königs ein großer Ministerrat  stattgefunden. 
Er galt nach einem Ausspruch König Wilhelms der „Erörterung der immer bedrohenderen 
Situation mit Österreich, und ob  deshalb militärische Vorkehrungen zu treffen wären, was 
einstimmig verneint wird, um fortgesetzt  alle diplomatischen Wege zur Erhaltung des Friedens 
zu gehen.“ Vgl. L. Schneider, Leben Kaiser Wilhelms, II, 17. Bismarck selbst 
vertrat in dem Konseil (vgl. v. Sybel, a. a. O., IV, 281 ff.) den Standpunkt, daß der Krieg 
mit Österreich kaum noch vermeidlich sei, da im Grunde genommen der Bruch bereits mit 
der österreichischen Antwort vom 7. erfolgt sei. Als eine unerläßliche Bedingung für einen 
sicheren Erfolg sah Bismarck gleich dem Generalstabschef  Moltke das aktive Vorgehen  Italiens 
an, eben deshalb schlug er vor, Moltke selbst nach Florenz zum Abschluß eines Bündnisses 
auf der von Graf Usedom vorgezeichneten Basis (vgl. die Vorbemerkung zu Nr. 247) zu 
senden. Nicht daß dieses Bündnis den Auftakt schon zum Kriege bilden sollte; ausdrücklich 
hob Bismarck hervor, daß Österreich dann in Erkenntnis des vollen Ernstes der Situation 
neue Verhandlungen über die deutsche Frage einleiten werde. In diesem Sinne entschied auch 
der König: der Ausbruch des Krieges sei jedenfalls nicht zu übereilen, da eine friedliche Erlan- 
gung des Objekts, nämiich der Elbherzogtümer, immer wünschenswerter sei; die Entscheidung über 
Krieg und Frieden bleibe daher von Österreichs weiterem Verhalten abhängig; Preußen aber 
habe zur Zeit nur diplomatische Einleitungen zu treffen, um für den Fall des Krieges günstige 
Chancen zu gewinnen. Solchem Zweck sollte auch ein Schreiben König Wilhelms an Kaiser 
Napoleon dienen, das Bismarck dem nach Paris zurückkehrenden Grafen von der Goltz mit- 
zugeben vorschlug, und das er eigenhändig konzipierte. 
Berlin, den 1. März 1866. 
Eurer Majestät 
beehre ich mich einen Entwurf eines Schreibens an den Kaiser Napoleon¹ allerunterthänigst 
vorzulegen. Sollte derselbe in der Fassung oder der Tonart Allerhöchstdero Intentionen nicht 
entsprechen, so bitte ich ehrfurchtsvoll um Rücksendung unter Andeutung der Richtung, in 
welcher er geändert oder vervollständigt werden soll. 
Eigenhändige Bemerkung König Wilhelms am Kopfe des Schriftstücks: 
Einverstanden, doch wünsche ich G[ra]f Goltz Ansicht zu hören, dem Sie also die Anlage 
mittheilen wollen.² 
1 Siehe Anlage.  
2 Bei den Akten liegt ein von Bismarck geschriebenes Reinkonzept, das gegenüber dem ersten 
Entwurf einige kleine, wohl von Graf Goltz vorgeschlagene  Änderungen aufweist. Es ist gedruckt bei 
H. Oncken, Die Rheinpolitik Kaiser Napoleons III. von 1863 bis 1870, I, 92 f.
        <pb n="401" />
        Wilhelm I. an Napoleon III. Mitteilung der Korrespondenz mit Wien an Bernstorff. 387 
Anlage. 
Lorsque P’année dernière Mon Ministre des Affaires étrangères a eu Phonneur Ci’tre regu 
par Vlotrel Mlajesté] à Biarrits et à St. Cloud, Elle a bien voulu le charger de me dire, duElle 
était comme Moi de Pavis que pour nous entendre sur I’avenir de nos rapports politiques, il ne 
fallait pas précipiter le développement de la situation, mais en attendre le progrés pour yadapter 
nos résclutions. A FPexposé de Son opinion Votre Majesté a ajouté I’invitation, de Lui écrire 
confidentiellement aussitöt due les circonstances me paraitraient indiquer le besoin ch’une 
entente plus intime et plus speciale entre nos deus Gouvernements. Ce moment je le crois 
Venu, et guidé par le souvenir des assurances de sympathie politique et d’amitié personnelle que 
Vlotre] Mlajeste!] M'a fait parvenir à la même occasion, j'ai chargé le Comte de Goltz de 
Vous exposer, avec la franchise et la loyauté qui ont toujours présidé à nos relations mutuelles, 
la manieère dont jienvisage la situation actuelle de I’Europe et l'attitude qui à mon ass en 
résulte pour la Prusse. Si Votre Majlestél veut bien me faire connaitre les appréciations due 
Lui suggéreront les vues due Mon ambassadeur va Lui soumettre, je La prie de croire, que 
I’accueillerai les Communications qu’Elle me fera pawenir avec la discrétion conforme au 
caractère tout-à-fait personnel due Vlotrel Majlestel voudra bien accorder à cet échange d'idées. 
* 252. Erlaß an den Botschafter in London Grafen von Bernstorff. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Vertraulich. Berlin, den 3. März 1866. 
Um Ew. pp. über den gegenwärtigen Stand unserer Beziehungen zu Österreich zu unter- 
richten, teile ich Ihnen anliegend unsere letzte Korrespondenz mit Wien mit, welche bisher als 
ganz vertraulicher Art betrachtet worden ist, und über welche nur unvollständige und zum Teil 
unrichtige Angaben in die Öffentlichkeit gedrungen sind, die zu berichtigen wir keine Ver- 
anlassung haben, um nicht eben jenen vertraulichen Charakter zu beeinträchtigen. 
Ew. pp. finden in den Anlagen die beiden, die Gründe unserer Beschwerden zusammen- 
stellenden und für die Mitteilung an das Wiener Kabinett bestimmten Depeschen vom 20. und 
26. Januar¹ sowie einen ganz und streng vertraulichen Erlaß an den Freiherrn von Werther² 
(ohne dessen Anlage, welche nur Detail enthält); letzterer sollte demselben nur als Richtschnur 
für seine persönliche Haltung dienen. Ungeachtet das Wiener Kabinett hiernach nicht im 
Zweifel über die Bedeutung, welche wir diesen Eröffnungen und Beschwerden beilegten, und 
somit über den Ernst der Lage und die entscheidende Wichtigkeit des Augenblicks sein 
konnte, so fiel die Antwort dennoch einfach ablehnend aus, und wir hatten uns in keinem 
Punkte eines entgegenkommenden Eingehens auf unsere ernsten Mahnungen zu erfreuen. Die 
Wien, den 7. Februar datierte und an den Grafen Karolyi gerichtete Rückäußerung des 
Grafen Mensdorff teile ich Ew. pp. in der weiteren Anlage ebenfalls vertraulich mit. 
Wir haben nach dieser entschiedenen Ablehnung unserer Eröffnungen keine Veranlassung 
gefunden, die Korrespondenz fortzusetzen und haben diese Äußerung unbeantwortet gelassen, 
obwohl wir aus den Berichten des Freiherrn von Werther entnehmen konnten, daß man in 
Wien auf ein solches Schweigen unsererseits nicht gefaßt gewesen war. 
1) Siehe Nr. 227 und Nr. 229. 
2) Siehe Nr. 230.
        <pb n="402" />
        388 Verhältnis zu Wien gespannt, aber noch nicht kriegerisch. 
Alle in den Zeitungen inzwischen aufgetauchten und, wie es scheint, geflissentlich ausge- 
beuteten Gerüchte über weitere Verhandlungen, sei es über eine Modifizierung des Provi- 
soriums, sei es über Anbahnung eines Definitivums, beruhen auf bloßer Erfindung. 
Die Sachlage, wie sie sich aus diesem mißlungenen Versuch einer Verständigung ge- 
staltet hat, werden Ew. pp. leicht erkennen. 
Es würde ungerechtfertigt sein, infolge des Mißlingens einen Bruch mit Österreich oder 
die nahe Aussicht auf einen Konflikt in den Vordergrund zu stellen. Das Verhältnis zu Wien 
ist dadurch wenn auch ein gespanntes, doch noch kein kriegerisches geworden. Aber unsere 
Hoffnungen auf eine schließliche definitive Verständigung in der Weise, wie das Interesse 
Preußens sie fordert, sind dadurch herabgestimmt worden. Die intimen Beziehungen und jene 
Gemeinsamkeit der Aktion und der weiteren Politik, welche durch den gemeinschaftlich 
geführten Krieg entstanden waren und nach augenblicklicher Störung im vorigen Jahre 
durch die Gastein-Salzburger Übereinkunft wieder hergestellt schienen, und welche die Aus- 
sicht auf ein Zusammengehen auch auf anderen Gebieten der Politik erwarten lassen durften, 
haben damit ihr Ende erreicht. Wir müssen das engere Bündnis, welches uns während des 
Dänischen Krieges mit Österreich verbunden hatte, als gelöst betrachten, und bei dem geringen 
Wert, welchen wir, wie Ew. pp. bekannt ist, dem föderalen Bande des Deutschen Bundes 
nur noch zuschreiben können, sehen wir uns Österreich in keiner anderen Stellung gegenüber 
als jeder anderen europäischen Macht. Wir fühlen uns daher von jetzt an der Rücksichten 
entbunden, welche wir in den letzten Jahren auf Österreich gern genommen haben, und sind 
in der Lage, fortan bei der Wahl unserer Stellung in der europäischen Politik nur unsere 
eigenen unmittelbaren Interessen und Vorteile in Rechnung zu nehmen, da wir die Erfahrung 
haben machen müssen, daß auf eine eingehende und fördernde Mitwirkung Österreichs für die 
Ausbildung und Entwicklung der preußischen Machtstellung im Norden nicht zu rechnen ist. 
Wir erachten uns daher in völliger Freiheit und empfinden natürlicherweise das Bedürfnis, 
unsere Beziehungen nach anderen Seiten hin intimer zu gestalten und Anknüpfungspunkte 
dafür zu suchen, welche uns für die weitere Entwicklung sicherstellen können. Dies gilt von 
den deutschen wie von den auswärtigen Fragen der Politik und für unsere Beziehungen 
sowohl zu auswärtigen wie zu deutschen Regierungen. 
Ew. pp. bitte ich, diese Mitteilung nur als eine ganz vertrauliche zu Ihrer eigenen Orien- 
tierung und als Maßstab für Ihre Haltung und Ihre Äußerumgen anzusehen, ohne daß Sie 
daraus Veranlassung zu besonderen oder ausdrücklichen Eröffnungen an die britischen Staats- 
männer entnehmen. 
*253. Telegramm an den Gesandten in Florenz Grafen von Usedom. 
[Eigenhändiges Konzept.]¹ 
Dle Sendung Moltkes nach Florenz, die Bismarck in dem Ministerrat vom 28. Februar (vgl. 
die Vorbemerkung zu Nr. 281) in Vorschlag gebracht hatte, war zwar in Aussicht genommen; 
doch galt es zunächst abzuwarten, ob die Italiener ihrerseits einen militärischen Unterhändler 
nach Berlin senden würden, was nach einem Telegramm Graf Usedoms vom 4. März anzu- 
nehmen war. 
Berlin, den 5. März 1866. 
Auch S[eine] M[ajestät] der König wünscht Abschluß Tractats über Zweck u[nd] 
Grenzen gegenseitiger Cooperation. Hersendung eines Militärs zur Verhandlung über 
1 Das Konzept trägt den Vermerk von Bismarcks Hand: „V[on] S[eine]r M[ajestät] genehmigt“.
        <pb n="403" />
        Bismarck wünscht Hersendung eines italienischen Generals. Die französischen Kompensationswünsche.  389 
Grundlagen desselben daher sehr erwünscht. Nur müßte es ein in so weit politischer 
General sein, daß er die deutschen Verhältnisse hinreichend kennt, um über Tragweite von 
Vorschlägen bezüglich der zukünftigen Verfassung Deutschlands ein Urtheil zu haben. Bitte 
schleunig Antwort, ob Sendung erfolgt u[nd] wer kommt.  
254. Telegramm an den Botschafter in Paris Grafen von der Goltz. 
[Eigenhändiges Konzept.]¹ 
Anfang März war Botschafter Graf von der Goltz nach Paris zurückgekehrt, um 
Napoleon III. das Schreiben König Wilhelms vom 3. (vgl. Nr. 251, Anlage) zu übergeben und 
ihm gleichzeitig über Preußens Ziele im Falle eines Konfliktes mit Österreich Mitteilung zu 
machen, dabei auch vorsichtig die Frage etwaiger Kompensationsforderungen des Kaisers zu 
berühren. Am 5. März meldete der Botschafter telegraphisch: „Ich habe dem Kaiser das 
Schreiben Sr. Majestät übergeben und die Lage sowie unsere Zielpunkte den empfangenen 
Instruktionen gemäß auseinandergesetzt. Er hat meine Mitteilungen sehr günstig aufgenommen, 
die Fortdauer seiner sympathischen Gesinnungen und wohlwollenden Neutralität wiederholt zu- 
gesichert, war aber in Verlegenheit wegen des von ihm ins Auge zu fassenden Kompensations- 
objekts, weil belgische Frage nicht reif, entschiedene französische Sympathien nur in Rhein- 
bayern und Luxemburg wahrnehmbar. Er verlangt daher [Zeit zur] Überlegung für eine Frage von so 
großer Tragweite und will mir in einigen Tagen Weiteres sagen. Geheimnis für Herrn Drouyn 
de Lhuys. Chevalier Nigra weiß, daß der Kaiser auch jetzt Italien zum Bündnis und Los- 
schlagen mit uns raten wird.“ Vgl. das ausführliche vertrauliche Schreiben des Grafen 
Goltz vom 6. März bei H. Oncken, Die Rheinpolitik Kaiser Napoleons III. von 1863 bis 1870, 
I. 94 ff. Aus ihm erhellt auch, welches die Zielpunkte Preußens für den Fall des Bruches mit 
Österreich waren: Erwerbung der Herzogtümer, engere Vereinigung der norddeutschen Staaten 
unter preußischer Leitung und mit einer Gesamtverfassung analog der 1849 für Deutschland 
aufgestellten Reichsverfassung, jedoch so, daß einerseits das parlamentarische Element darin eine 
weniger überwiegende Stellung einnehmen, andererseits der Selbständigkeit der Fürsten und der 
Autonomie der einzelnen Staaten ein größerer Spielraum gelassen würde. Als möglich stellte 
Graf Goltz bei seinen Eröffnungen an Kaiser Napoleon bereits hin, daß der eine oder andere 
der norddeutschen Staaten infolge einer feindseligen Haltung gegen Preußen eine unmittelbarere 
Unterordnung würde erfahren müssen. Auch gab er der Hoffnung Ausdruck, daß es gelingen 
werde, die moralische oder materielle Mitwirkung Bayerns zu erlangen, in welchem Fall diesem 
Staate die militärische Leitung in Süddeutschland würde überlassen werden können. Diese Er- 
öffnungen, die Graf Goltz dem französischen Kaiser zu machen hatte, beruhten natürlich noch 
nicht auf festen, in oder auf Grund des Ministerrats vom 28. Februar gefaßten Entschließungen, 
sondern trugen den Charakter einer Sondierung, von deren Ausfall und Fortwirkung erst die 
Entschlüsse der preußischen Regierung weitgehend beeinflußt werden mußten. 
Berlin, den 6. März 1866. 
In Betreff der Sympathien in Rheinbaiern wird der Kaiser ohne Zweifel falsch berichtet 
sein. In Luxemburg ist die Stimmung namentlich unter den Reichen vielleicht mehr nach 
Paris gewandt. Wenn wir aber damit beginnen, Bundesgebiet mit deutschen Bewohnern 
abzutreten, so schneiden wir damit die nationale Entwicklung des Planes ab. Das war früher 
nie die Ansicht des Kaisers u[nd] sieht wie ein Symptom des Wunsches aus, daß nichts 
werde. Verlangt er jetzt auch dann Compensation, wenn unser Gewinn auf die H[erzo]g- 
thümer beschränkt bleibt?  
Usedom telegraphirt, daß Italien einen Militär zum Unterhandeln herschicken will; wir 
wünschen, daß es geschieht, ohne Sendung Moltkes aufzugeben, da Verhandlung, wenn auf 
Einen Strang beschränkt, erfahrungsmäßig Mißverständniß erzeugt. Reden Sie Nigra zu, 
daß Italien bald jemand schickt. 
H. Oncken, Die Rheinpolitik Kaiser Napoleons III. von 1863 bis 1870, I, 93. 
1 Das Telegramm trägt den Vermerk von  Bismarcks Hand: „V[on] S[einer] M[ajestät] genehmigt.“
        <pb n="404" />
        390 Äußerungen la Tour d’Auvergnes zu Bernstorsf. Goltz soll ihnen entgegenwirken. 
*255. Erlaß an den Botschafter in Paris Grafen von der Goltz. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Auf den Erlaß vom 3. März, der den Botschafter in London Grafen Bernstorff von dem 
derzeitigen Stande der Beziehungen zu Österreich unterrichtete (siehe Nr. 252), hatte dieser mit 
einem Immediatbericht vom 6. geantwortet, der bei aller Verurteilung des österreichischen Ver- 
haltens doch warnend darauf hinwies, daß die öffentliche Meinung Europas durchweg und 
sogar in Frankreich nicht auf seiten Preußens stehe. Aus Äußerungen des französischen Bot- 
schafters Fürsten de la d'Auvergne wollte Graf Bernstorff schließen, daß auch die 
französische Regierung keineswegs die Herbeiführung eines Bruches mit Österreich 
billigen würde, sondern ein ruhiges Abwarten Preußens wünsche und sich volle Freiheit für den 
Fall wahre, daß der Konflikt über die Angelegenheit der Herzogtümer hinausgehe. Graf 
Bernstorff schloß seinen Bericht mit den Worten: „Je tromperais sciemment Votre Majesté. 
si je ne Lui disais pas en toute franchise et dans le plus profond respect, due c'est-là 
l’opinion générale non-seulement des Cabinets de IEurope, mals aussi du grand 
pDublic, et due. si la guerre éEclate entte la Prusse et I'Autriche, tout le monde Ccrolra 
et dira que ce n’'est pas DAutriche qui TPa provoquce, mais due c'est le Gouvernement 
de Votre Majeste qul la veut. pour accomplir sa conquste des Duchés, et pour 
triompher de Topposltion parlementalre dans son propre pays.“ Vgl. auch K. Ringhoffer, 
Im Kampf für Preußens Ehre. Aus dem Nachlaß des Grafen Albrecht von Bernstorff, 
Vertraulich.  Berlin, den 8. März 1866. 
Ew. pp. übersende ich anliegend Abschrift einer soeben eingehenden Depesche des Grafen 
Bernstorff vom 6. d. M., aus welcher Ew. pp. ersehen werden, in welcher wenig mit den von 
uns vorausgesetzten Ansichten und Gesinnungen des Kaisers Napoleon übereinstimmenden 
Weise sich der französische Botschafter in London über die Eventualität eines Konflikts 
zwischen Preußen und Österreich geäußert hat. Ich halte es zwar keineswegs für unwahr- 
scheinlich, daß diese Äußerungen von anderen Einflüssen als den persönlichen des Kaisers 
inspiriert seien und finde es namentlich auch begreiflich, daß die Stimmung in England, welche 
jedem Konflikt abgeneigt ist und selbst einen feindseligen Charakter gegen uns trägt, auch 
auf den französischen Diplomaten eingewirkt habe. Immer aber werden diese Äußerungen. 
eines Repräsentanten der kaiserlichen Politik in der Auffassung, wie sie von dem Grafen. 
Bernstorff in dieser Depesche wiedergegeben sind (welche ich natürlich Seiner Majestät dem 
Könige nicht vorenthalten kann) nicht umhin können, einen Eindruck bei Seiner Majestät her- 
vorzubringen, der, weil doch immer nur ein einseitiger und auf individueller Auffassung 
beruhender, als ein falscher bezeichnet werden müßte, und Entmutigung und Besorgnisse her- 
vorrufen könnte, zu denen in der Wirklichkeit keine Veranlassung vorläge. Es wäre mir 
daher erwünscht, wenn Ew. pp. sich in der Lage fänden — was ich nach Ihren schriftlichen 
und mündlichen Äußerungen wohl voraussetzen darf — Ihrerseits durch eine an Seine 
Majestät den König gerichtete Depesche, aber ohne Bezug auf diese Mitteilung, (um nicht 
Ihrer Äußerung den Charakter einer Beschwerde über den Prinzen Latour zu geben und das 
gute Vernehmen zwischen dem Grafen Bernstorff und seinem französischen Kollegen zu 
gefährden), diesem Einflusse entgegenzuwirken, und der Sachlage den richtigen Ausdruck zu 
geben. Ich muß aber wünschen, daß Ew. pp. dies gefälligst so bald als möglich tun möchten. 
*256. Privatschreiben an den Gesandten in München Heinrich VII. 
Prinzen Reuß. 
[Reinkonzept.]   
Am 21. Februar hatte der Vertreter Preußens in München Prinz Reuß die beiden Bis- 
marckschen Erlasse vom 14. (siehe Nr. 239 und Nr. 240) zur Kenntnis des bayerischen Minister- 
präsidenten gebracht. Freiherr von der Pfordten zeigte sich, wie Prinz Reuß in zwei Berichten 
1 Graf Goltz richtete am 12. März einen Bericht in dem von Bismarck gewünschten Sinne an den 
König. Siehe dessen Text bei H. Oncken, Die Rheinpolitik Kaiser Napoleons III. von 1863 bis 1870, I, 109 f.
        <pb n="405" />
        Gedankenaustausch mit Pfordten über die deutsche Frage. 391 
vom 24. und 27. Februar darlegte, von der sich erneut verschärfenden Gefahr eines preußisch- 
österreichischen Konfliktes aufs höchste erschreckt und wollte die Möglichkeit eines solchen Krieges 
überhaupt nicht gelten lassen, lehnte auch eine Stellungnahme Bayerns in diesem Stadium der 
Dinge ab. Immerhin ließ er durchblicken, daß er gegebenenfalls einer Annexion der Herzog- 
tümer durch Preußen sich nicht widersetzen werde. Auch zeigte er Verständnis dafür, daß bei 
einer eventuellen Bundesreform der Einfluß Preußens auf die ihm zugehörige Machtzone 
gesichert werden müsse. Freilich spukte bei ihm noch immer die Triasidee, wonach sämtliche 
deutsche Staaten außer Österreich und Preußen unter sich eine engere Verbindung zu suchen 
und dann mit den beiden deutschen Großmächten in einen Staatenbund zu treten hätten. 
Aus der Gesamtheit der Pfordtenschen Äußerungen zog Prinz Reuß den Schluß, daß eine Fort- 
führung des Gedankenaustausches nicht aussichtslos sein werde, und er regte deshalb bei Bis- 
marck an, dies durch ein an ihn, Prinz Reuß, gerichtetes Privatschreiben in die Wege zu leiten. 
Berlin, den 8. März 1866. 
Ew. pp. Berichte über Ihre vertraulichen Unterredungen mit dem Herrn von der 
Pfordten haben mich mit dem lebhaftesten Interesse erfüllt; und ich kann nur dringend 
wünschen, daß Sie diesen Gedankenaustausch fortsetzen. Meine Hoffnung, daß er schließlich 
zu einer Annäherung und Verständigung führen werde, ist ebensosehr auf der Verträglichkeit 
der Interessen Bayerns und Preußens als auf dem Vertrauen in die staatsmännische Auf- 
fassung und den Charakter des Herrn Ministers begründet, dem gerade unter den in jetzigem 
Augenblick in Bayern herrschenden Verhältnissen noch mehr als sonst der entscheidende Ein- 
fluß auf die Geschicke Bayerns zufallen muß. 
Es ist mir besonders angenehm, daß die Deutsche Frage mit in den Kreis Ihrer 
Unterhaltungen gezogen ist. Ihre Entwickelung wurde im Herbst des Jahres 1863 durch die 
Dänische Frage unterbrochen, ohne dadurch an Wichtigkeit zu verlieren oder gar beseitigt zu 
werden; vielmehr möchte ich behaupten, daß nichts so sehr das Bedürfnis einer bessernden 
Änderung der Verfassung Deutschlands herausgestellt habe, als der Verlauf der dänischen 
Angelegenheit. Es kommt nicht darauf an, an wem in den einzelnen Phasen der letzten Jahre 
die Schuld gelegen habe — oder auf welcher Seite die richtige Auslegung der Bundesverträge 
zu finden gewesen; aber es ist eine Tatsache, daß die Bundesinstitutionen Deutschland die 
Stelle, welche es in der großen europäischen Politik einnehmen sollte, nicht gewähren, daß es 
mit ihnen eine auf eigene Interessen basierte Realpolitik nicht treiben kann, während außer 
den Deutschen alle Nationen, jetzt auch die so lange von Deutschland abhängigen Italiäner 
sich dieses Vorzugs erfreuen u[nd] die verhältnißmäßig wenig zahlreichen Ungarn ihn mit 
Aussicht auf Erfolg anstreben.¹ Die Schroffheit der partikularen Gegensätze hat in Deutsch- 
land keine Ausgleichung in den Institutionen gefunden; und es ist in der Tat 
neben dem ausnahmsweisen Zusammenhalten von Preußen und Österreich nur 
eine Reihe günstiger Umstände gewesen, welche verhindert hat, daß das Ausland 
sich diese Zerrissenheit Deutschlands, zu deren Überwindung die Bundeseinrichtungen 
keine Mittel geben, nicht mehr zu Nutze gemacht hat. Es ist daher nicht zu verwundern, 
daß diese ganze politische Phase der letzten Jahre, während sie das deutsche Nationalgefühl 
belebte, doch den Glauben an die Institutionen, in welchen diese Nationalität ihren Ausdruck 
und ihre aktive Wirksamkeit finden sollte, nur noch mehr erschüttert hat. Dies Verhältnis 
gibt zu um so ernsteren Erwägungen Anlaß, als offenbar in der Mangelhaftigkeit der Insti- 
tutionen nicht nur ein Hindernis für jede aktive Politik Deutschlands liegt, sondern auch 
eine ernste Gefahr in Bezug auf die Defenlive und auf jenen Schutz, welchen der Deutsche 
Bund den einzelnen deutschen Ländern zu gewähren berufen ist. Wie sollen die deutschen 
   
1 Der Schluß des Satzes von den Worten an: „während außer den Deutschen ..."  eigenhändiger 
Zusatz Bismarcks. Der vorausgehende Teil des Satzes und weiterhin der erste Teil des Schreibens ent- 
halten zahlreiche kleinere Korrekturen von seiner Hand.
        <pb n="406" />
        392 Bismarck gegen Triasidee, für Bildung einer süddeutschen Gruppe. 
Regierungen in dieser Zersplitterung einer großen europäischen Krise begegnen? Und wenn 
eine Krise im Innern Deutschlands eintritt — werden sie in der jetzigen Gestalt des föderalen 
Bandes den Halt finden, dessen sie bedürfen? Herr von der Pfordten hat in seinen Betrach- 
tungen über die Möglichkeit oder Unmöglichkeit eines Konflikts zwischen Preußen und Öster- 
reich auf die Bundesverfassung hingewiesen, welche einen solchen Konflikt nicht gestatte. 
Aber wird sie ihn auch verhindern? Wird nicht vielmehr, wenn der Conflict der staat- 
lichen Interessen zweier großen Mächte dieselben gegen den Willen ihrer Monarchen zu krie- 
gerischer Entscheidung drängt, die Existenz des Bundes selbst gefährdet?² 
Über diese Gefahren, über die faktische Unhaltbarkeit des jetzigen Zustandes sich zu 
täuschen, halte ich für unmöglich; aber freilich würde uns auch über die Schwierigkeiten, 
welche jedem Versuch der Abhilfe entgegenstehen, die Erfahrung vollständig belehrt haben, 
wenn dieselben nicht schon theoretisch klar wären. Indes kann uns das Bewußtsein dieser 
Schwierigkeiten nicht von der Pflicht entbinden, nach ihrer Überwindung zu streben; wir 
dürfen nicht von vornherein darauf verzichten, eine Besserung zu suchen. 
Ich darf erwarten, daß Herr von der Pfordten diese Überzeugungen teilt, und ich glaube 
sie auch in seinen Äußerungen gegen Ew. pp. wiederzufinden. Ich will den letzteren keine andere 
Tragweite beilegen, als es in seinen eigenen Absichten gelegen hat; ich sehe sie nur als eine 
akademische und hypothetische Erörterung an, die einen rein persönlichen Charakter trug, 
ohne ihn oder seine Regierung zu engagieren. Aber gerade als solche sind sie mir von be- 
deutendem Wert, da ich darin zum Teil, wie Ew. pp. wissen, meinen eigenen Ideen be- 
gegne und daher darin Anknüpfungspunkte für eine weitere Erörterung von dem gleichen 
Charakter finden kann. Ein Ideenaustausch zwischen den Ministern zweier befreundeter 
Regierungen, welche jedenfalls zu den bedeutendsten Faktoren bei etwaiger Umgestaltung der 
Verfassung Deutschlands gehören, ist immer ein Gewinn und wird hoffentlich nicht ohne Frucht 
bleiben. Abgesehen von allen anderen Umständen ist Bayern schon darum ein entscheidender 
Faktor, weil es den Kern der süddeutschen Gruppe bildet, auf welche auch Herr von der Pfordten 
hindeutet. Daß wir uns mit der Idee einer Trias, in welcher neben Preußen und Österreich 
alle übrigen deutschen Staaten sich zu einer geschlossenen Gruppe zusammenfinden sollten, nicht 
befreunden können, wissen Ew. pp.; ich habe nie die Überzeugung verhehlt, daß Preußen auf 
einen vorwiegenden Einfluß in Norddeutschland als seinem natürlichen Machtgebiet nicht ver- 
zichten könne, u[nd] die dritte Gruppe würde die Aufgabe nicht lösen können, eine der Ein- 
heiten der Trias aus den heterogenen Elementen zu bilden, die sich ohne engere Gemein- 
schaft ihrer Interessen in geographischer Zerrissenheit von Basel nach Rostock erstrecken und 
Preußens beide Hauptgebiete voneinander trennen.³ Diese Gruppe würde fortfahren, alle 
Mängel der jetzigen Bundesverfassung an sich zu tragen. In ihr würde auch Bayern niemals 
vollständig den ihm gebührenden Einfluß gewinnen, und sie würde das Terrain bilden, auf 
welchem der alte Antagonismus, der widerstrebende Einfluß von Preußen, Österreich und 
Bayern sich in immer neuen Wechselwirkungen und Intrigen ergingen, um sich selbst und das 
Ganze zu lähmen. Ich glaube aus den Äußerungen des Herrn von der Pfordten ähnliche Ge- 
danken und die Hinneigung zur Bildung einer süddeutschen Gruppe entnehmen zu dürfen, in 
welcher Bayern den ihm gebührenden Einfluß üben würde, ohne auf sein Bundesverhältnis 
mit allen übrigen deutschen Staaten zu verzichten. 
2 Der letzte Satz eigenhändiger Zusatz Bismarcks im ersten Konzept von der Hand Abekens. 
3 Der Passus von den Worten an: „u[nd] dle dritte Gruppe ..." eigenbändiger Zusatz Bismarcks im 
Reinkonzept bzw. im ersten Konzept.
        <pb n="407" />
        Wie stellt sich Bayern zur Frage eines deutschen Parlaments. 393 
Ich will indes diesen Gedankengang für den Augenblick noch nicht weiter verfolgen. Zu- 
nächst ist es mir von vorwiegendem Wert, die Ansichten des Herrn von der Pfordten über 
die Form zu kennen, in welcher man der Sache überhaupt nähertreten könnte. Würde er 
glauben, daß die Berufung eines deutschen Parlaments oder auch nur einer von den Regi- 
rungen aus den hervorragenden Kreisen der Bevölkerung zu wählenden Notabeln-Versamm- 
lung⁴ zur Beratung einer Revision der Bundesverfassung der geeignete Weg sei? Ich sage 
ausdrücklich zur Beratung; denn in den Fehler einer Verfassung gebenden 
Versammlung wird keiner von uns verfallen, keiner die Regierungen als Faktoren bei der 
Neugestaltung ausschließen wollen. Aber eine Beratung zwischen den Regierun- 
gen allein wird auch schwerlich zum Ziele führen; die Erfahrung hat uns auch darüber 
ebenso bedeutsame Lehren gegeben, wie über die Ohnmacht einer ihre Ziele und Grenzen über- 
springenden Versammlung; ich erinnere nur an die Beratungen in Dresden, zu einer Zeit, wo 
die Verhältnisse doch noch viel flüssiger waren. Würden wir unter den Regierungen allein 
etwas anderes erreichen als eine Masse von Schreiberei, die man mit bitterer Ironie als 
„schätzbares Material“ bezeichnet hat? Ein auf konservativen Grundlagen 
zusammengesetztes Parlament dagegen könnte, indem es wirklich staatsmännische Kapazitäten 
vereinigte, die großen Ziele in großem Sinne ins Auge fassen und viele Schwierigkeiten 
überwinden. Eine solche Versammlung könnte sogar ein Korrektiv für den Mangel an poli- 
tischer Reife und an staatsmännischem Urteil bilden, an welchem die gegenwärtigen Einzel- 
kammern Deutschlands — ich nehme die preußische Kammer nicht aus — im Durchschnitt 
leiden. Ein solches Parlament, beruhend auf der Basis gesicherter Zustände im Innern der 
deutschen Staaten, hervorgehend aus einer ganz freien, durch keine Volksbewegung abge- 
drängten Entschließung der Regirungen würde nicht wie das von 1848 zur Erschütterung, 
sondern zur Befestigung der politischen u[nd] socialen Zustände Deutschlands führen, indem es 
dem berechtigten Theile nationaler Wünsche u[nd] Beschwerden Abhülfe in Aussicht 
stellte u[nd] so den unberechtigten Anfeindungen des Bestehenden die wirksamsten Waffen 
entzöge.⁵ 
Ich kann nicht sagen, daß ich mein Urteil über die Zulänglichkeit dieses Wegs oder gar 
über die Modalitäten eines solchen Parlaments bereits festgestellt hätte. Diese Fragen sind 
seit langer Zeit für mich der Gegenstand reiflichen Nachdenkens; um so mehr ist es mir 
Bedürfnis, ehe ich mir eine bestimmte Ansicht bilde, die Ansicht und das Urteil derjenigen 
Staatsmänner zu kennen, auf deren Besonnenheit und redlichen Patriotismus ich Vertrauen 
setzen darf, und die jedenfalls zur Ausführung mitwirken müssen. Vorzugsweise muß mir 
dabei ein so kompetentes Urteil wie das des Freiherrn von der Pfordten von Gewicht sein, 
der in seiner einflußreichen Stellung berufen ist, die Verwirklichung unsrer nationalen Ent- 
wicklung zu fördern; daß er ihr negirend entgegentreten wolle, ist mir nach der Stellung, die 
er amtlich, wissenschaftlich u[nd] staatsmännisch einnimmt, nicht denkbar. Auch er wird wie ich 
das Gefühl haben, daß wir nach dem Grundsatze „noblesse oblige“ unsern deutschen Lands- 
leuten u[nd] der öffentlichen Meinung für das verantwortlich sind, was wir in unsern ministe- 
riellen Stellungen für die nationale Sache gethan oder versäumt haben;⁶ und ich glaube, 
wenn Ew. pp. ganz vertraulich auf gewissermaßen akademischem Boden diese Erörterung mit 
4 Der Passus: „oder auch nur einer ...“ eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
5 Der letzte Satz eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
6 Der Schluß des letzten Satzes von dem Relativsatz an: ,,der in seiner einflußreichen Stellung ..." 
und der erste Teil dieses Satzes  eigenhändiger  Zusatz Bismarcks.
        <pb n="408" />
        394 Projekt. Sendung Moltkes nach Florenz. Jede Abtretung preuß. u. deutschen Gebietes an Frankreich unmögl. 
ihm aufnehmen, wird er mir sein Urteil und die Ergebnisse seines eigenen Nachdenkens und 
seiner Erfahrung nicht vorenthalten wollen. 
Ich darf Ew. pp. daher ganz ergebenst ersuchen, in diesem Sinne mit ihm Ihre Unter- 
haltungen, deren Anknüpfung mir sehr zur Befriedigung gereicht hat, fortzusetzen. Sie 
brauchen von dem, was ich Ihnen hier vertrareiherrn von der Pfordten von Gewicht sein, 
von dessen Discretion ich mich durch die Erfahrung überzeugt habe,⁷ nichts zu verhehlen. Im 
übrigen bitte ich Ew. pp., dies Schreiben nur als ein ganz vertrauliches anzusehen. 
* 257. Telegramm an den Gesandten in Florenz Grafen von Usedom. 
[Konzept von der Hand des  Unterstaatssekretärs von Thile.] 
Berlin, den 9. März 1866. 
Sobald die Sendung eines italienischen Offiziers nach Berlin feststeht, werden wir auch 
einen General, der zum Abgang bereit ist, nach Florenz schicken, wahrscheinlich den Chef des 
Generalstabes der Armee General von Moltke. Dringend zu wünschen aber, daß dortseitige 
Sendung deshalb nicht unterbleibe, damit prompte Behandlung der militärischen Fragen 
gesichert bleibe. Steht Sendung dort fest und wer? Eile und Geheimnis auf beiden Seiten 
wünschenswert, da unsere Überlegenheit gegen Österreich in Schnelligkeit der Rüstungen liegt, 
und daber zu vermeiden, daß Österreich Vorsprung gewinnt. 
258. Telegramm an den Botschafter in Paris Grafen von der Goltz. 
[Konzept von der Hand des Unterstaatssekretärs von Thile.] 
 Aus der vertraulichen Aussprache, die Graf von der Goltz am 5. März mit Napoleon III. 
über dessen eventuelle Kompensationsforderungen gehabt hatte (vgl. die Vorbemerkung zu 
Nr. 254) war deutlich zu Tage getreten, daß der französische Kaiser auf die Herstellung der Grenzen 
von 1814 reflektierte und insbesondere die Rückgabe von Landau im Auge hatte. 
Berlin, den 9. März 1866. 
Zu Ew. pp. persönlicher Kenntnißnahme:¹ Ich habe Ihr vertrauliches Schreiben dem 
Könige vorgelesen. Jede Abtretung preußischen und überhaupt deutschen Gebietes scheint 
Seiner Majestät unmöglich und würde in der Tat die nationale Seite unserer Aktion, auf 
welche das Hauptgewicht zu legen ist, sofort lähmen. 
Eine principielle u[nd] kategorische Erklärung hierüber wollen Sie nach Möglichkeit ver- 
meiden, nur auf Befragen, wo es nothwendig, den erwähnten Erwägungsgrund geltend 
machen.² 
 H. Oncken, Die Rheinpolitik Kaiser Napoleons III. von 1863 bis 1870, I, 105. 
* 259. Telegramm an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Unterstaatssekretärs von Thile.] 
Berlin, den 9. März 1866. 
Nach anscheinend glaubwürdigen Notizen wird in der österreichischen Armee für die 
Eventualität eines Krieges mit Preußen bereits im stillen gerüstet. Ew. Exzellenz und Graf 
Groeben wollen in behutsamster Weise hierauf achten und über Ihre Wahrnehmungen fort- 
laufend und schleunig berichten. 
7 Der Relativsatz: „von dessen ..."  eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
258 1 Die Einleitungsworte eigenhändiger  Zusatz Blsmarcks. 
2 Der letzte Absatz eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="409" />
        Italienisches Mißtrauen. Instruktion für Moltke. 395 
*260. Telegramm an den Gesandten in Florenz Grafen von Usedom. 
[Eigenhändiges Konzept.] 
Am 10. März hatte Graf Usedom aus Florenz telegraphiert, daß sich bei der italienischen 
Regierung noch immer Mißtrauen gegen Preußen geltend mache, geschürt hauptsächlich durch 
keinen Geringeren als Kaiser Napoleon III.: „Er wiederholt, Preußen wolle Italien nur auf so 
lange in Bewegung setzen, bis Österreich nachgebe; dann arrangiere sich Preußen um so besser mit 
Österreich ohne einen ernstlichen Krieg." 
Berlin, den 11. März 1866. 
Welches sind die Thatsachen oder die Gewährsmänner, auf die sich Ihre Meldung in 
Betreff des von Napoleon unterhaltnen Mißtrauens stützt? Ew. [pp.] werden mit 
mir die Nothwendigkeit erkennen, daß der König u[nd] seine Regirung selbst müssen urtheilen 
können, ob den Personen oder Thatsachen, auf deren Autorität Ew. E[xzellenz] diese für die 
Entschließungen des Königs entscheidende Nachricht telegraphiren, oder denjenigen, auf deren 
Autorität Gr[af] Goltz das Gegentheil meldet, mehr Gewicht beizulegen sei. 
*261. Schreiben an den Chef des Generalstabes der Armee 
Generalleutnant von Moltke. 
[Ausfertigung.] 
In der Ungewißheit, ob und wann von seiten Italiens ein hinreichend befähigter militärischer 
Unterhändler nach Berlin geschickt werden würde, war die Sendung General von Moltkes nach 
Florenz weitgehend vorbereitet worden, vor allem durch die sorgfältige Ausarbeitung einer 
Instruktion, deren teils von Keudell teils von Abeken — nicht von Moltke selbst, wie v. Sybel 
(IV, 290) irrtümlich angibt — herrührender Entwurf einschneidende Korrekturen von Bismarck 
aufweist. Am 12. März wurde die Instruktion in deutscher und französischer Ausfertigung nebst 
einem Begleitschreiben für Moltke von Bismarck unterzeichnet. Inzwischen war General 
Govone ais italienischer Unterhändler am Abend des 9. März nach Berlin abgegangen, wo er 
am 14. eintraf. Die Verhandlungen mit ihm, die sich freilich unerwartet lange hinzogen, ge- 
stalteten sich so, daß von der Mission Moltkes Abstand genommen werden konnte. Trotzdem 
bleibt die Instruktion für Moltke ein Dokument von großer Bedeutung. 
Berlin, den 12. März 1866. 
Ew. Exzellenz erhalten in der anliegend Ihnen zugehenden Instruktion¹ eine ausführliche 
Darlegung derjenigen Gesichtspunkte, von welchen wir bei unseren gegenwärtigen Ver- 
handlungen mit Italien ausgehen, sowie auch andererseits derjenigen, von welchen wir er- 
warten dürfen, daß sie auf die Entschließungen des Florentiner Kabinetts maßgebend ein- 
wirken dürften. Die Verwertung dieser letzteren mit dem dortigen Terrain und den in Be- 
Ew. Exzellenz, je nachdem Sie das Terrain und die Anschauungen dortiger Staatsmänner 
als geeignet und vorbereitet erkennen, überlassen. — Ew. Exzellenz finden übrigens in dem 
Königlichen Gesandten Grafen von Usedom einen mit dem dortigen Terrain und den in Be- 
tracht kommenden Persönlichkeiten und Verhältnissen vertrauten Mann, dessen bisherige 
vertrauliche Beziehungen zu dem Gouvernement des Königs Victor Emanuel bereits eine 
Einleitung und Vorbereitung zu der gegenwärtig ins Auge gefaßten bestimmteren Verhand- 
lung gebildet haben. Ich ersuche Ew. Exzellenz, den Königlichen Gesandten von der ein- 
gangs gedachten Instruktion vertraulich Einsicht nehmen zu lassen und sich überhaupt in 
den Verkehr mit den italienischen Staatsmännern im Einvernehmen mit demselben zu 
halten. 
1 Siehe Anlage.
        <pb n="410" />
        396 Ausgangspunkt der von Moltke zu führenden Verhandlungen. 
Anlage. 
[Abschrift.] 
Berlin, den 12. März 1866. 
Nachdem Eure Exzellenz mit der Lage der Dinge durch mündliche Verhandlung und 
durch Einsicht der Akten bekannt sind, erlaube ich mir, die Gesichtspunkte hervorzuheben, 
auf die es nach dem Willen Seiner Majestät des Königs bei Ihren Unterhandlungen mit dem 
italienischen Kabinette ankommen wird. 
Wir können uns nicht schon in diesem Augenblicke verpflichten, einen Angriffskrieg 
gegen Österreich zu führen, sondern nur eventuelle gegenseitige Verbindlichkeiten für den Fall 
eingehen, daß es zu diesem Kriege kommt. Als Motiv, welches uns abhält, den Krieg schon 
jetzt zweifellos zu beschließen, wollen Eure Exszellenz indessen dort nicht die Möglichkeit, daß 
wir uns mit Österreich über die Herzogtümer noch friedlich verständigen (ohne Ihrerseits 
selbst diese Möglichkeit aus den Augen zu verlieren), sondern einerseits die Ungewißheit 
geltend machen, in welcher wir uns noch über die schließliche Haltung Frankreichs befinden, 
andererseits auf den Eindruck Rücksicht  nehmen, welchen ein unvorhergesehener und schein- 
bar willkürlicher Angriffskrieg in Europa machen wird. 
Wollten wir dem Florentiner Kabinette unumwunden sagen, daß wir uns zum Frieden 
bestimmen lassen würden, sobald uns Österreich seinen Anteil an den Herzogtümern abtritt, so 
würden die Italiener wahrscheinlich nicht die Hand dazu bieten wollen, unsern Druck auf 
Österreich durch Abschluß eines Bündnisses in der Art zu verstärken, daß dadurch die 
friedliche Verständigung Preußens und Österreichs mit Wahrscheinlichkeit erzwungen würde. 
Wenn wir, im Besitze eines eventuellen Allianzvertrages mit Italien, dem Wiener Kabinette 
die Alternative stellten, uns entweder Holstein gegen äquivalente Geldentschädigung zu über- 
lassen, oder von Preußen und Italien gleichzeitig angegriffen zu werden, so ist es leicht mög- 
lich, daß Österreich das Erstere wählt, und dies werden sich auch die italienischen Staats- 
männer sagen. Sie werden deshalb nicht geneigt sein, unsere diplomatische Pression auf 
Österreich durch einen Vertrag zu kräftigen, wenn sie nicht zugleich als wahrscheinlich voraus- 
sehen, daß die Aktion, von der allein sie ihre Befriedigung erwarten können, wirklich ein- 
tritt, nicht aber deshalb unterbleibt, weil wir vorher unsern Zweck friedlich erreichen. 
Um diesem Nachteile der Situation zu begegnen, wird es nützlich sein, den Italienern das 
höhere Ziel unseres Ehrgeizes von Hause aus mitzuteilen. Wir werden die Holsteinische 
Angelegenheit lediglich als eine Episode der großen deutschen Frage zu behandeln und letztere 
in den Vordergrund zu stellen haben. 
Eure Exzellenz wollen daher die Unterhandlungen nicht von dem Ausgangspunkt der 
Herzogtümerfrage, sondern von dem der deutschen Angelegenheit eröffnen, indem Sie vor- 
stellen, daß der Moment, diese auf friedlichem Wege wohl schwerlich zu lösende nationale 
Aufgabe in Angriff zu nehmen, uns ein günstiger zu sein scheine, und daß die Analogie der 
Interessen beider Völker und die Identität des Gegners Preußen und Italien auf ein dauern- 
des Bündnis anweise; daß dieses Bündnis, um erfolgreich zu sein, den gegebenen günstigen 
Moment zum Handeln nicht versäumen dürfe.  
Die Gründe, aus welchen wir den gegenwärtigen Moment für einen günstigen halten, 
habe ich die Ehre gehabt, mit Eurer Exzellenz mündlich zu besprechen. Nur der Vollständig- 
keit wegen verweise ich auf die Notwendigkeit, die italienische Armee zu verwerten, bevor ihr 
jetziger Stand die Finanzen des Landes erschöpft; auf die Tatsache, daß in Frankreich gegen-
        <pb n="411" />
        Motive und Objekte des mit Italien abzuschließenden Bündnisses. 397 
wärtig der persönliche Wille eines Souveräns entscheidend ist, dessen Sympathien für natio- 
nale Interessen und namentlich für die Italiens, und dessen Hinneigung zu Preußen im Ver- 
gleich mit Österreich stärker sind, als bei französischen Machthabern im Durchschnitt der 
Zeiten angenommen werden kann. Auch die politischen und militärischen Verhältnisse in 
Deutschland liegen in diesem Augenblick günstig. Die österreichische Armee hat unter dem 
Druck der Finanzlage des Reiches in den letzten Jahren nicht dieselbe sorgfältige Pflege ihrer 
technischen Ausbildung erhalten, welche im letzten italienischen Kriege noch an ihr erkennbar 
war. Die übrigen deutschen Staaten haben ihr Militärwesen in solcher Weise vernachlässigt, 
daß sie weder rechtzeitig noch wirksam in einen Konflikt würden eingreifen können. Die 
Möglichkeit, den stärksten unter ihnen, Bayern, auf unsere Seite zu ziehen, wird von uns 
im Auge behalten, und ist mit den Zielen, welche wir uns steckten, verträglich. 
Die vorstehend angedeuteten günstigen Momente sind ihrer Natur nach von unbestimmter 
Dauer, und treffen vielleicht in dem Maße wie jetzt niemals wieder zusammen. Die Ver- 
hältnisse Italiens selbst drängen auf eine Konsolidierung, welche sie durch den einstweiligen 
friedlichen Erwerb Venetiens nicht gewinnen würden. Österreich ist zur Zeit des ersten fran- 
zösischen Kaiserreichs, von 1809 bis 1813, schon viel weiter aus seiner traditionellen Stellung 
in Italien zurückgedrängt gewesen, und dennoch hat es unter günstig veränderten Umständen 
wieder auf der ganzen Halbinsel Fuß zu fassen vermocht. Namentlich würde der Erwerb 
Venetiens durch Zahlung einer Summe von 500 oder mehr Millionen keinen anderen Erfolg 
haben, als Österreich die Mittel zu künftigen Kriegen gegen Italien zu gewähren. Ein öster- 
reichischer Krieg könnte Italien niemals dieselbe Summe kosten wie ein solcher Kauf, und, sieg- 
reich im Bunde mit Preußen geführt, würde er Österreich für längere Zeit außerstand 
setzen, Pläne zur Wiedergewinnung seiner früheren Stellung in Italien auszuführen. 
Die Verhältnisse Deutschlands aber bedürfen nach dem Verfall, welchen das Ansehen der 
Bundes-Institutionen in den letzten Jahren erlitten hat, mehr als je einer den berechtigten 
Forderungen der Nation entsprechenden Neugestaltung. Dieses von Preußen stets vertretene 
Bedürfnis ist in neuester Zeit durch die Gestaltung unserer inneren Angelegenheiten besonders 
wirksam hervorgehoben worden. Der gesamte Konflikt der Regierung mit der jetzigen Lan- 
desvertretung leitet seinen Ursprung aus dem unnatürlichen Verhältnisse ab, daß Preußen 
der einzige der deutschen Staaten ist, welcher sein Heerwesen den Anforderungen der Zeit ent- 
sprechend eingerichtet hat, und daß wir dadurch genötigt sind, die Kräfte des Landes so 
anzuspannen, daß sie zur Verteidigung des Territoriums auch aller derjenigen deutschen 
Staaten hinreichen, welche mit uns dasselbe Verteidigungsgebiet bewohnen, ohne verhält- 
nismäßig zu den Lasten der Verteidigung beizutragen.¹ 
Diese Betrachtungen bilden die Motive, welche uns zur Benutzung des günstigen 
Moments treiben, und weisen zugleich auf die Ziele hin, welche wir unserer Aktion 
stecken, und welche die Objekte des eventuell mit Italien abzuschließenden Bündnisses 
bilden werden. 
Daß bei einem erfolgreichen Kriege der Besitz der Elbberzogtümer für Preußen gesichert 
werden müsse, ist selbstverständlich. 
Als das eigentliche Ziel des Kampfes, zu dessen Erreichung das Bündnis abgeschlossen 
werden soll, aber wollen Sie in Ihren mündlichen Erläuterungen die deutsche Stellung 
Preußens bezeichnen, und zwar in der Weise, daß wir wenigstens in Norddeutschland 
diejenige Stellung erstreben, welche durch die Reichsverfassung von 1849 der deutschen 
1 Bis hierher rührt das Konzept von v. Keudell her; alles Weitere entfällt auf Abeken.
        <pb n="412" />
        398 Preußens und Italiens Ziele. 
Zentralgewalt zugedacht war. Wir sehen diese Reichsverfassung in militärischer und poli- 
tischer Beziehung als den Ausdruck eines wirklichen Bedürfnisses der Nation an, während 
ihre übrigen Bestandteile von den theoretischen und vorübergehenden Parteitendenzen ein- 
gegeben oder infiziert sind, und sie daher einer Purifizierung, eventuell einer Rekonstru- 
ierung auf gesunderen Grundlagen bedürftig ist. Die Ordnung der inneren Verhältnisse in 
Norddeutschland, der größere oder geringere Grad individueller Autonomie, der, wie in jener 
Verfassung angenommen war, den einzelnen Bestandteilen dieses Komplexes zu lassen, ist 
natürlich nur Gegenstand unserer eigenen Verhandlung mit den anderen beteiligten Regie- 
rungen; das Ziel, für welches wir die Hilfe Italiens erwarten und worüber wir uns daher 
mit ihm im voraus verständigen müssen, ist die Zustimmung Österreichs zu der von uns 
erstrebten Verfassung Deutschlands. 
In der Beschränkung unserer Absichten auf Norddeutschland ist auch die oben schon ange- 
deutete Möglichkeit einer Verständigung mit Bayern gegeben, dem wir die Aussicht auf eine 
hervorragende Stellung in einer süddeutschen Gruppe danach nicht zu versagen brauchen. 
Wie wir das Verhältnis zu Bayern gestalten und in welcher Weise wir über die bevor- 
stehenden Eventualitäten Eröffnungen an das Münchner Kabinett richten wollen, ist natür- 
lich ebenfalls nur unsere Sache. Italien gegenüber haben wir nur das oben bezeichnete 
Objekt der gemeinsamen Aktion aufzustellen. Finden Eure Exzellenz Schwierigkeit des Ver- 
ständnisses wegen Unbekanntschaft mit den deutschen Verhältnissen, so wird es sich empfehlen, 
unsere Forderung in der Abtretung einer österreichischen Provinz, etwa Böhmens, verständ- 
licher zu formulieren, und dann für den Verzicht auf diese Abtretung die gewünschte Ein- 
willigung Österreichs zu einer neuen Verfassung Deutschlands zu erlangen.² 
Auf seiten Italiens ist das Ziel der Aktion einfacher gegeben. Es ist der Besitz Vene- 
tiens. Vielleicht ist es nicht überflüssig zu bemerken, daß wir weitere Forderungen, die sich 
z. B. etwa auf Tirol oder Triest und das dazu gehörige Litoral beziehen könnten, wegen 
der Zugehörigkeit dieser Länder zu Deutschland, aus Rücksicht auf die öffentliche Meinung 
im Lande ablehnen müßten. 
Wenn Eure Exzellenz sich überzeugen, daß es der italienischen Regierung Ernst ist, auf 
diese Ziele hin ein Bündnis zu schließen, und wenn wir die Sicherheit erhalten, daß Frank- 
reich sich diesen Zielen gegenüber zustimmend oder neutral verhalten wird: so sind wir 
unsererseits bereit und gerüstet, den Krieg in großen Dimensionen zu führen, und von dem 
Augenblick an, wo der Krieg einmal ausgebrochen ist, auf einen 
Separatfrieden, welcher nicht mit der Erreichung unseres eigenen Zieles zugleich Italien 
in betreff Venetiens vollständig befriedigte, zu verzichten. 
Wir selbst werden uns, wenn der über ein Jahrhundert währende Antagonismus 
zwischen Preußen und Österreich einmal zum Austrag gebracht wird, nicht mehr mit den 
geringeren Vorteilen, welche uns z. B. der bloße Besitz der Elbberzogtümer bieten könnte, 
um unserer selbst willen nicht begnügen dürfen, weil dadurch nur eine neue Reihe fort- 
dauernder Kämpfe und unverminderter Lasten in Aussicht gestellt würde. 
Dies sind die wesentlichen politischen Gesichtspunkte, welche Eure Exzellenz nach 
dem Willen Seiner Majestät des Königs, unseres allergnädigsten Herrn, bei Ihren Ver- 
handlungen mit dem Florentiner Kabinett im Auge zu behalten haben werden. 
Die militärischen und strategischen Gesichtspunkte darf ich der Beurteilung 
2 Der letzte Satz neben kleineren über die ganze Instruktion verstreuten Korrekturen eigenhändiger 
Zusatz Bismarcks.
        <pb n="413" />
        Moltke soll nur ein eventuelles Bündnis schließen. 399 
Eurer Exzellenz überlassen, und erlaube mir darauf noch ergebenst aufmerksam zu machen, 
wie wichtig es ist, ein sicheres Urteil über die wirkliche Leistungsfähigkeit der italienischen 
Armee im Kriege gegen Österreich zu gewinnen. Über das Maß der gegenseitigen Koo- 
peration und die darauf zu verwendende Truppenstärke wird es nicht nötig sein, etwas im 
voraus festzusetzen, da wir es als selbstverständlich ansehen müssen, daß bei einem Kriege, 
wie der ins Auge gefaßte, jeder Teil mit seiner vollen Macht eintrete und den Kampf mit 
allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln einem schleunigen Erfolg zuzuführen suche. 
Hiernach wird die Aufgabe Eurer Exzellenz zunächst sein, daß ein eventuelles 
Bündnis zustande komme, welches für den Fall eines zwischen Preußen und Öster- 
reich ausbrechenden Krieges uns die Hilfe Italiens sicherstelle. In dem desfallsigen Ver- 
trage würden zugleich die Ziele der beiden Mächte zu bezeichnen sein, und beide sich ver- 
pflichten, von dem Augenblick an, wo das Bündnis in Kraft trete, keinen Separatfrieden 
zu schließen. 
Die Gründe für diese Form des eventuellen Bündnisses, welches die beiden 
Mächte nicht schon jetzt zum Beginn des Krieges unter allen Umständen verpflichte, habe 
ich schon oben im Eingang dieses Schreibens kurz berührt: wir müssen auf den Eindruck 
Rücksicht nehmen, welchen der Ausbruch des Krieges in Europa hervorbringen wird. Denn 
unter den gegenwärtigen europäischen Verhältnissen läßt sich ein Krieg nicht durch die will- 
kürliche Aggression einer Macht gegen eine andere beginnen. Die öffentliche Meinung 
Europas ist in dieser Beziehung empfindlich; sie würde sich auf die Seite des Angegriffenen 
stellen und selbst befreundete Regierungen nötigen, dem Angreifer ihre auch nur moralische 
Unterstützung zu versagen. So zwingend und vor dem eigenen Forum gerechtfertigt auch die 
inneren Gründe einer solchen Aggression sein möchten: die öffentliche Meinung bedarf einer 
Rechtfertigung, um den scheinbaren Friedensstörer nicht zu verdammen. Man wird auch 
in Italien nicht vergessen haben, in welche nachteilige Lage Österreich sich durch die vorzeitige 
Eröffnung eines Krieges brachte, dessen Unvermeidlichkeit doch als feststehend angesehen 
werden durfte. Die geforderten Anhaltspunkte wird die öffentliche Meinung in Deutsch- 
land und in Europa nur darin finden, daß der Krieg für uns zur Wegräumung der Hindernisse 
notwendig werde, welche Österreich den berechtigten Forderungen der deutschen Natio- 
nalität und dem nicht länger abzuweisenden Bedürfnisse der Neugestaltung Deutschlands 
entgegensetzt. Für Italien sind die Gründe zum Kriege in dem Erfordernis seiner Konsoli- 
dierung durch den Besitz Venetiens ausreichend gegeben; die Regierung hat im eigenen 
Lande keine Opposition der öffentlichen Meinung zu fürchten, und auch in Europa im all- 
gemeinen ist ihr Motiv zum Kriege längst anerkannt. Für uns sind die Dinge noch nicht 
so weit gediehen. Die Anlässe zu einem Konflikt zwischen Preußen und Österreich sind noch 
in der Entwicklung begriffen, und sie haben sich bis jetzt um Verhältnisse gedreht, welche in 
den Augen Europas noch als geringfügig und der Vermittlung und friedlichen Ausgleichung 
fähig erscheinen könnten. Wir können daher nicht erwarten, daß Europa in einem sofort 
bloß auf diese Anlässe hin begonnenen Kriege etwas anderes sehen würde, als eben jene 
willkürliche Aggression, welche die öffentliche Meinung verdammen würde. Die Schritte, 
welche wir für eine Neugestaltung des Deutschen Bundes zu tun beabsichtigen, werden ein 
neues und ein im höchsten Grade berechtigtes Element in die Entwicklung bringen, welches 
in Deutschland wie im Auslande Anerkennung finden und Österreich mit den Forderungen 
der öffentlichen Meinung in Opposition setzen wird. Wir können keinen Termin dafür 
angeben, wann der an sich mit Sicherheit vorauszusehende Zeitpunkt gekommen sein wird; 
und wir können uns nicht anheischig machen, im Widerspruch mit Europa uns zu einem
        <pb n="414" />
        400 Lehnt Italien Eventualbündnis ab, dann pactum de contrahendo. 
scheinbar mutwilligen Angriffskrieg im voraus zu verpflichten. Wir können nur unseren 
Entschluß feststellen, die Einleitungen so zu treffen, daß sie zu einer Entscheidung führen 
müssen, und sie mit derjenigen Energie zu verfolgen, welche ein Ausweichen für Österreich 
unmöglich macht. Wie rasch die Krisis herbeigeführt wird, das hängt nicht allein von 
unserer eigenen Entschiedenheit, sondern ebenso von der Entschiedenheit und der Schnelligkeit 
ab, womit die übrigen Regierungen unsere Anregungen aufnehmen und erwidern werden; und 
wir müssen dabei den deutschen Charakter und die Eigentümlichkeit des deutschen Wesens, 
welche Sprüngen und raschen Impulsen nicht geneigt ist, in Rechnung ziehen. Es ist daher 
notwendig, daß Italien uns Zeit lasse, um diese Entwicklung durchzuführen. 
Sollte man unserem Vorschlag eines solchen eventuellen Bündnisses entgegen- 
halten, daß für Italien das Bündnis überhaupt nur dann entscheidende Vorteile biete, wenn 
der Krieg absolut und mit bestimmter Verpflichtung zu einem bestimmten Termin schon 
jetzt beschlossen würde: so werden Eure Exzellenz darauf erwidern können, daß für uns die 
ganze Frage, ob wir überhaupt uns entschließen, die weitere Entwicklung in die voraus- 
sichtlich um Kriege führenden Bahnen zu leiten, wesentlich davon abhängt, ob wir auf die 
Hilfe Italiens mit der vollen Sicherheit rechnen können, welche ein eventuelles Bündnis uns 
gewähren würde. Noch steht es in unserer Macht, ob wir friedliche Bahnen einschlagen, 
oder ob wir es wagen wollen, unsere Ziele auf die Gefahr eines Bruches hin zu verfolgen. 
Die Art, wie Italien sich zu unserem Vorschlage stellt, die größere oder geringere Sicher- 
heit, welche es uns durch ein eventuelles Bündnis zu gewähren bereit ist, wird ein wesent- 
liches Element für unsern Entschluß bilden, ob wir eine kriegerische Politik definitiv ein- 
schlagen oder nicht. 
Es ist daher nicht nur in unserem, sondern im eigenen Interesse Italiens, uns die ge- 
dachte Sicherheit zu gewähren, und zugleich uns die Zeit zu lassen, den Konflikt mit Österreich 
auf dasjenige Gebiet hinüberzuspielen, auf welchem die berechtigten Forderungen Preußens 
im vollsten Einklange mit den anerkannten und berechtigten Bedürfnissen Deutschlands stehen, 
und auf welchem ein Rückzug, sobald wir uns einmal engagiert haben, für uns selbst unmög- 
lich wird; und Italien würde seinem eigenen Interesse zuwiderhandeln, wenn es durch die 
Ablehnung eines solchen Bündnisses und durch Anforderungen, welche wir im Augen- 
blick noch nicht zu erfüllen imstande sind, sich und uns die Chancen der weiteren Entwick- 
lung abschneiden wollte. Italiens Lage scheint mir zu erfordern, daß es alle Schritte tue, 
welche uns zum Kriege bestimmen können. Ohne diese Aussicht wird sein jetziger Zustand 
durch den Ruin seiner Finanzen ein unhaltbarer werden und es in die Lage bringen, viel- 
leicht den Krieg von Österreich unter ungünstigen Umständen und ohne Aussicht auf unsere 
Hilfe später akzeptieren zu müssen. Wenn es daher für uns unmöglich ist, im Augenblick 
schon den Termin des Krieges festzustellen oder denselben willkürlich zu beginnen, so erfor- 
dert es auch der Vorteil Italiens, uns nicht zu drängen, sondern der Entwickllung Raum zu 
lassen, uns aber schon jetzt die in dem eventuellen Bündnis liegende Sicherheit zu gewähren. 
Sollten Eure Exzellenz indes ungeachtet dieser Betrachtungen bei der italienischen 
Regierung einer nicht zu überwindenden Abneigung gegen den gegenwärtigen Abschluß 
eines Bündnisses auf den Kriegsfall begegnen, so würden wir es allenfalls auch 
mit unserem Interesse vereinbar finden, wenn gegenwärtig nur ein pactum de contrahendo 
zustande käme, welches dahin zu präzisieren wäre, daß, sobald wir nicht mehr zweifelhaft 
wären und unsern festen Entschluß zur Eröffnung des Krieges unter allen Umständen aus- 
sprächen, Italien den wirklichen Abschluß eines Bündnisses zur Erreichung der oben ange-
        <pb n="415" />
        Doppeltes Splel Napoleons III. 401 
gebenen Ziele und unter den angedeuteten Bedingungen der Verzichtleistung auf einen Sepa- 
ratfrieden im voraus zusagte. Wir würden auch in einem solchen Versprechen allenfalls 
eine genügende Sicherheit zu finden glauben dürfen, um die jedenfalls folgenschweren Schritte 
zu tun, welche in die bisherige Erkaltung oder Spannung unserer Beziehungen zu Österreich 
die Richtung auf einen möglichen oder wahrscheinlichen Bruch hineintragen würden. 
Sobald Eure Exzellenz für die eine oder die andere Eventualität in Ihren Verhand- 
lungen mit den Leitern der italienischen Politik einen sichern Boden gefunden und eine Ver- 
ständigung erreicht oder in sicherer Aussicht zu haben glauben, ersuche ich Sie ergebenst, 
den Wortlaut dessen, was man in Florenz annehmen würde, hierher zu telegraphieren, damit 
ich die Befehle Seiner Majestät des Königs, unseres allergnädigsten Herrn, darüber ein- 
holen und Ihnen eventuell den Entwurf zu einer Konvention oder einem Bündnis zu- 
kommen lassen kann. 
*262. Telegramm an den Gesandten in Florenz Grafen von Usedom. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Wie berechtigt Bismarcks Telegramm an Graf Usedom vom 11. März (siehe Nr. 260) 
war, das nachdrücklich klare Angabe von Tatsachen und Gewährsmännern verlangte, beweisen 
weitere Meldungen des preußischen Vertreters, die sich in dunklen Wendungen bewegten. Ein 
Telegramm vom 11. schien zu besagen, daß König Victor Emanuel mutmaße, Napoleon werde 
den Krieg widerraten, sich ihn aber doch zuletzt gefallen lassen. Ein weiteres Telegramm vom 12. 
enthielt den Satz: „Kaiser Napoleon legt kein Veto gegen den Krieg ein; er meinte nur, Preußen 
werde denselben für Italien nicht gründlich genug führen.“ 
Berlin, den 13. März 1866. 
Beruht Ihre Erwähnung: Kaiser Napoleon werde vielleicht den Krieg widerraten — in 
Telegramm Nr. 16 — auf direkter Äußerung Victor Emanuels? ebenso, daß Kaiser Napo- 
leon gemeint, Preußen werde den Krieg nicht gründlich genug führen — in Telegramm vom 
12. d. M.? Es steht dies in Widerspruch mit Äußerungen des Kaisers in Paris und würde 
daher, wenn wahr, auf doppeltes Spiel des Kaisers hindeuten. Es ist absolut notwendig, 
daß Ew. pp. bei solcher Nachricht genau Quelle angeben, da unser Vertrauen auf den Kaiser 
davon abhängt. Wenn nur des Prinzen Napoleon Äußerungen als Gewähr dienen, so 
sind die Nachrichten ohne allen Wert; seine Unzuverlässigkeit ebenso bekannt wie seine Oppo- 
sition gegen Kaiser; es würde mich überraschen, wenn Ew. pp. auf seine Äußerungen hin- 
reichend Gewicht legten, um sie in so ernster Situation telegraphisch zur Kenntniß S[einer] 
Maj[estät] zu bringen.¹ Ich bitte immer Tatsachen und Quellen anzuführen, auf die Sie Ihr 
Urteil basieren, damit der König die Bedeutsamkeit im Vergleich zu entgegengesetzten Nach- 
richten aus andern Quellen abwägen könne.² 
*263. Schrelben an den Gouverneur von Schleswig 
Generalleutnant Freiherrn von Manteuffel. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Berlin, den 13. März 1866. 
Ew. pp. haben in dem gefälligen Schreiben vom 3. d. M. die Gründe eingehend ent- 
wickelt, aus welchen der Freiherr von Scheel-Plessen die Ausführung des Gedankens, durch 
1 Die Worte: „um sie ...“ Einschub von Bismarcks Hand. 
2 Die Worte: „die Bedeutsamkeit ...“  eigenhändige Korrektur Bismarcks. 
V 26
        <pb n="416" />
        402 Notabelnversammlung in Schleswig oder direkte Berufung der Stände? 
sukzessive Einberufung angesehener Männer des Herzogtums zunächst zur Begutachtung ein- 
zelner Fragen allmählich eine wirkliche Notabeln-Versammlung zu bilden, unter den gegen- 
wärtigen Umständen nicht für opportun erachtet. 
Ich verkenne meinerseits nicht, daß, seit der Gedanke einer Notabeln-Versammlung zu- 
erst angeregt wurde, die Verhältnisse sich geändert haben. Abgesehen von den allgemeinen 
politischen Verhältnissen sind es die inzwischen von der Statthalterschaft in Holstein gesche- 
henen Schritte, welche einen Einfluß auf unsere Entschließungen zu üben geeignet sind, 
namentlich die bereits getroffenen Einleitungen zur Berufung einer Kommission behufs 
Beratung des Budgets, und die Anerkennung der Verfassung von 1854 und der Not- 
wendigkeit einer Berufung der durch diese Verfassung gegebenen Ständeversammlung. Auch 
haben Ew. pp. es bereits selbst für notwendig erachtet, von dem zuerst vorgelegten und von 
Seiner Majestät dem Könige im allgemeinen bereits gebilligten Plane der Einleitung jener 
Maßregel durch Berufung einer Kommission zur Begutachtung der Kirchenfrage wieder 
abzugehen und die letztere vorweg durch eine provisorische Verordnung zu regeln. Seine 
Majestät der König haben infolge Ihrer Berichte vom 8. d. M. ihr Einverständnis mit 
diesem Vorgehen zu erklären geruht, und behalte ich mir eine schleunige weitere Mitteilung 
darüber ganz ergebenst vor. 
Unter diesen Umständen wünscht Seine Majestät der König, ehe ein Entschluß über 
die Berufung von Notabeln gefaßt wird, die ganze Frage noch einmal einer reiflichen Er- 
wägung zu unterziehen; und ich habe Ew. pp. namentlich zu ersuchen, gefälligst die Frage 
zu prüfen, ob unter den gegenwärtigen  Verhältnissen die direkte Berufung einer wirk- 
lichen Landesvertretung vorzuziehen sei, entweder in der Form der Stände von 1854 oder 
in der Form einer besonders ad hoc zu berufenden, nicht durch die Regierung zusammen- 
zusetzenden, sondern von der Bevölkerung zu wählenden Versammlung. Letztere Form 
würde eine raschere Ausführung der Maßregel erlauben, während die Berufung einer 
ordentlichen Ständeversammlung wegen der vielfachen und weitläufigen Formalien, die vor- 
her zu erledigen sind, und der vorgeschriebenen Termine eine längere Zeit in Anspruch 
nehmen würde. 
Ew. pp. ersuche ich ergebenst, diese Fragen einer sorgfältigen Erwägung zu unterziehen 
und mir das Ergebnis Ihres Urteils gefälligst vertraulich mitzuteilen. 
*264. Erlaß an den Botschafter in Paris Grafen von der Goltz. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Theremin.]¹ 
Schon in seinen Biarritzer Gesprächen mit Bismarck hatte Napoleon III. auf die Mög- 
lichkeit hingedeutet, daß die Donaufürstentümer, deren innere Verhältnisse sich immer ver- 
worrener gestalteten, einmal dazu dienen könnten, Österreich für Venetien zu entschädigen (vgl. 
Nr. 190). Auch in Gesprächen, die Graf Goltz um die Mitte Februar mit dem italienischen 
Gesandten in Paris Chevalier Nigra führte, spielten derartige Kombinationen, denen angeb- 
lich Napoleon günstig gegenüber stand, eine Rolle (Bericht Graf Goltz' vom 16. Februar). Die 
Möglichkeit dazu schien näher zu rücken, als am 22. Februar durch einen revolutionären Akt 
Fürst Cusa von Rumänien vom Throne gestoßen wurde. Sofort regte Nigra im Auftrage seiner 
Regierung den Gedanken an, Österreich zur Entschädigung für Venetien die Donaufürstentümer 
anzubieten. Napoleon nahm zunächst diesem Vorschlag gegenüber eine abwartende Haltung ein. 
Er wies Nigra darauf hin, daß Österreich ohne eine füblbare Pression, etwa durch ein von Italien 
mit Preußen abzuschließendes Schutz- und Trutzbündnis — inzwischen hatte (vgl: die Vorbemerkung 
zu Nr. 247) Italien schon selbst, vielleicht durch die Ereignisse in Bukarest veranlaßt, 
Schritte in dieser Richtung getan — sich zu einem solchen Tausch nicht verstehen würde. Es kam 
1 Das Konzept trägt den Vermerk Bismarcks: „V[on] S[eine]r M[ajestät] gen[ehmigt].“
        <pb n="417" />
        Preußens Haltung auf der Donaufürstentümer-Konserenz. 403 
Napoleon in diesem Augenblicke vor allem darauf an, die Dinge möglichst selbst in die Hand zu 
bekommen. Deshalb unterbreitete er, nachdem die Pforte,  gestützt auf den Pariser Vertrag 
vom 30. März 1856, gegen die Vorgänge in Bukarest Protest eingelegt und von den Groß- 
mächten den Zusammentritt einer Konferenz verlangt hatte, den Kabinetten den Vorschlag, diese 
Konserenz in Paris zu versammeln. Preußen zeigte sich alsbald bereit, an der Konferenz teil- 
zunehmen. Am 2. März erhielt Graf von der Goltz die Ermächtigung zur Teilnahme, am 10. 
die vorläufige Weisung, sich auf der Konferenz, die an eben diesem Tage zusammentrat und in 
großer Eilfertigkeit ein identisches Telegramm der Konferenzteilnehmer an die Vertreter in 
Bukarest beschloß, jeder Initiative zu enthalten. Es kam Bismarck, der schon in Biarritz die 
Notwendigkeit betont hatte, auf Rußland in den orientalischen Angelegenheiten Rücksicht zu 
nehmen, darauf an, es weder mit diesem noch mit Frankreich zu verderben. 
Berlin, den 14. März 1866. 
Ew. pp. habe ich durch mein chiffriertes Telegramm Nr. 82 vom 10. d. M. bereits 
eine kurze Andeutung über unsere Haltung auf der Konferenz zugehen lassen. Ich erläutere 
dasselbe in folgendem:  
Es liegt unter den obwaltenden Umständen nicht im Interesse unserer Politik, daß die 
Konferenz die ihr zufallende Aufgabe schnell und einig zu Ende führe. Weitere durch die 
Angelegenheiten der Donaufürstentümer in den orientalischen Verhältnissen herbeigeführte 
Verwickelungen können möglicherweise von Nutzen für die von uns verfolgten Zwecke sein. 
Wir können es daher nicht als unsere Aufgabe in der Konferenz betrachten, die Initiative 
für Vorschläge zu ergreifen, welche geeignet wären, einen fördernden Einfluß auf die 
Arbeiten derselben auszuüben. Natürlich werden wir den Anschein einer absichtlich hemmen- 
den Einwirkung sorgsam zu vermeiden haben; aber eine reservierte Haltung unsererseits wird 
um so weniger auffallend erscheinen können, als wir solche überhaupt in den orientalischen An- 
gelegenheiten als unserer Stellung zu denselben entsprechend erachtet und bisher beobachtet 
haben. 
In betreff des Eindrucks, welchen die Art und Weise, in der die Konferenz ihre Ge- 
schäfte begonnen, hier gemacht hat, bemerke ich wiederholt, daß uns die Hast überrascht 
hat, mit der man ohne den Eintritt des Kaiserlich Russischen Bevollmächtigten abzuwarten, 
nicht nur die Konferenz begonnen, sondern sofort peremtorische Beschlüsse, wie die von 
Ew. pp. gemeldeten, gefaßt hat. Diese Seite der Vorgänge ist aber Rußlands Sache, u[nd] 
wir können abwarten, wie es sich dazu stellt.² Aus Ihrem Telegramm Nr. 94 ersehe ich, 
daß ein Gegensatz Frankreichs zu Rußland sich fühlbar macht. Je mehr es in unseren 
Wünschen liegt, die freundlichen Beziehungen zu beiden Mächten unsererseits womöglich 
ungestört zu erhalten, um so mehr wird es uns auch darauf ankommen, die Natur und die 
Modalitäten des von Ew. pp. zwischen beiden als wahrscheinlich bezeichneten Gegensatzes 
näher kennen zu lernen. 
Ein zweiter Punkt, welcher mir auffallend gewesen, ist der große Eifer, welchen die 
französische Regierung an den Tag zu legen scheint, um die jetzt von neuem aufgetauchte 
Frage so schnell als irgend möglich zu einem Abschlusse zu bringen. Diese fast ängstlichen 
Bemühungen zur Vermeidung weiterer Verwicklungen und zur Erhaltung des europäischen 
Friedens stehen scheinbar nicht im Einklange mit den Äußerungen,³ welche der Kaiser 
Napoleon sowohl gegen Ew. pp. als gegen mich bei Unterredungen über die allgemeine 
politische Lage gemacht hat, und mit den Gedanken, welche wir ihm danach in Bezug auf 
weitere europäische Entwickelungen zuschreiben mußten. Die Schließung der jetzt offenen 
2 Der Satz eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
3 Von dem folgenden Relativsatz ab beruht der Schluß des Erlasses auf einem Reinkonzept, das die 
von Bismarck vielfach — wie unten angegeben — korrigierte Fassung Theremins ersetzte.
        <pb n="418" />
        404 Goltz soll sich in der Donaufürstentümer-Frage vorsichtig zurückhalten. 
Frage der Donaufürstentümer würde natürlich das Feld neuer politischer Kombinationen 
wieder einschränken. Ich möchte vermuten, daß Ew. pp. der gleichen Auffassung bei Ihrem 
italienischen Kollegen begegnen werden.⁴ 
Ew. pp. ersuche ich ergebenst, mir in dieser Beziehung Ihre Wahrnehmungen und 
Ihre Auffassung mitteilen zu wollen. Das Telegramm an Herrn Saint-Pierre⁵) lasse ich, 
um mich nicht möglicherweise isoliert mit der Konferenz in Widerspruch zu setzen, in der 
von Ew. pp. in Ihrem offenen Telegramm vom 10. mitgeteilten Fassung nach Bukarest 
abgehen, da ich gegen den Inhalt keine Bedenken habe. Ich darf indessen nicht unbemerkt 
lassen, daß Seine Majestät der König bei dem von mir gehaltenen Vortrage seine Über- 
raschung darüber aussprach, daß die Konferenz über die von den einzelnen Mächten zu er- 
greifenden Maßregeln definitive Beschlüsse fasse, anstatt über Vorschläge, welche in ihrer 
Mitte gemacht und diskutiert werden, wie das sonst auf derartigen Konferenzen üblich ist 
und auf der dänischen in London stets geschah, Instruktion einzuholen. Allerhöchstdieselben 
hatten die Vollmachten auch jetzt in keiner anderen Ausdehnung aufgefaßt.⁶ Auch mir scheint 
das beobachtete Verfahren durch frühere Antezedentien nicht indiziert, sobald es sich um 
Beschlüsse von praktischen politischen Folgen handelt. Der französische Minister wird natür- 
lich jederzeit im Besitze der Instruktionen seines Souveräns sein und nach Belieben dem einen 
oder dem anderen seiner Kollegen Zeit zur Instruktionseinholung lassen können, auch wenn 
äußerlich die Regel festgehalten wird, ohne Instruktionseinholung zu beschließen. Im 
übrigen würde durch eine solche Regel der Konferenz eine souveräne Stellung über den 
Regierungen gegeben, welche sie beschickt haben. Ew. pp. ersuche ich, über die Auf- 
fassung, welche diese formale Frage bei Ihren Kollegen findet, zunächst zu berichten, 
Ihrerseits keine Vorschläge zu machen und über solche, die von anderer Seite gemacht 
werden, Instruktion einzuholen. Mitteilungen, welche infolge von Beschlüssen der Konferenz 
an Herrn Saint-Pierre zu machen sein werden, wollen Ew. pp. behufs der weiteren Ver- 
anlassung mir zugehen lassen. Ueber die vertraulichen Vorschläge des H. Dr[ouyn] d[e] 
Lh[uys] schreibe ich in separato.⁷ 
 
*265. Telegramm an den Botschafter in Paris Grafen von der Goltz. 
[Eigenhändiges Konzept.] 
Am 12. März hatte Graf von der Goltz auf Grund einer Rücksprache, mit Drouyn 
de Lhuys gemeldet, daß die französische Regierung auf der Donaufürstentümerkonferenz für 
die erbliche Einsetzung einer fremden Dynastie und für Unteilbarkeit der Fürstentümer eintreten 
wolle und dafür die Unterstützung Preußens erbitte. Bismarck glaubte in diesen Vor- 
schlägen  zunächst ein Konferenzmanöver des französischen Ministers sehen zu sollen, das darauf 
abziele, Preußen mit Rußland zu brouillieren, und er schärfte daher in einem Erlaß vom 14. 
Goltz vorsichtige Zurückthaltung und eine Sondierung bei Drouyn de Lhuys über dessen eigent- 
liche Motive ein. Neuere Telegramme des Botschafters ließen jedoch das Mißtrauen Bis- 
marcks etwas zurücktreten, so daß er dem Erlaß noch am 14. März eine modifizierte telegra- 
phische Weisung folgen ließ. 
Berlin, den 14. März 1866. 
Die Union der Fürstenthümer zu bekämpfen, hat niemals in unsrer Absicht gelegen; 
auch dem fremden Fürsten u[nd] der Erblichkeit uns zu widersetzen,  haben wir kein 
directes Interesse. Sollen wir aber durch Initiative zu Anträgen auf die Vortheile 
4  Die beiden letzten Sätze des Absatzes eigenhändiger Zusatz Bismarcks im Konzept Theremins. 
5 Preußiischer Generalkonsul in Bukarest. 
6 Der Rest des Erlasses ist eigenhändiger Zusatz Bismarcks im Konzept Theremins. 
7 Der letzte Satz eigenhändiger Zusatz Bismarcks im Reinkonzept.
        <pb n="419" />
        Österreichische Rüstungen. Rußland und der Tausch der Donaufürstentümer gegen Venetien. 405 
unsrer im Orient stets befolgten Politik der Zurückhaltung verzichten, so brauchen wir 
Gewißheit, daß nicht bloß ein Conferenz-Schachzug von Dr[ouyn] de Lh[uys], sondern defi- 
nitive Entschlüsse Frankreichs vorliegen. Hierüber Sicherheit zu erhalten und den Wunsch 
geltend zu machen, daß die Unbequemlichkeit mit Rußland, die wir uns aus Gefälligkeit 
für Frankreich auferlegen würden, nicht ganz gratis von uns verlangt werde, bietet Ihre 
Audienz morgen vielleicht Gelegenheit.  
*266. Telegramm an den Botschafter in Paris Grafen von der Gotz. 
[Eigenhändiges Konzept.] 
Auf die mißverstandene Nachricht hin von dem Stattfinden der alljährlichen Kontrollver- 
sammlung der Berliner Landwehr hatte Österreich am 2. März mit dem Befehl an sechs 
Kavallerieregimenter und sechs Batterien, sich marschsertig zu machen, die ersten Rüstungs- 
maßregeln gegen Preußen eingeleitet. Am 7. März wurden darauf unter dem Vorsitz Kaiser 
Franz Josephs die Sitzungen eines sogenannten Marschallrats eröffnet, an dem neben den 
betreffenden Ministern achtzehn höhere Generale teilnahmen. Im Verfolg dieser Beratungen, 
in denen die militärische Lage, die Gründe zu einer Mobilmachung und die eventuelle Aufstellung 
einer Nordarmee gegen Preußen, einer Südarmee gegen Italien eingehend erörtert wurden, 
ergingen am 14. die Befehle zu umfassenden Truppendislokationen, die ihre Spitze ganz deutlich 
gegen Preußen richteten. Näheres darüber in dem österreichischen Generalstabswerke: Österreichs 
Kämpfe im Jahre 1866, I, 75 f. In Berlin hatte man (vgl. Nr. 259) schon seit dem 9. von 
dem Beginn der österreichischen Rüstungen Kenntnis.   
Berlin, den 15. März 1866. 
Bei eben gehaltenem Vortrage hat S[eine] M[ajestät] befohlen, Ihnen zu schreiben: Da 
Oestreich den Handschuh aufnehmen zu wollen scheint, so kommt es in der Donau-Sache 
vor Allem darauf an, sie so zu behandeln, daß Oestreich dort nicht alle Streitkräfte fort- 
zuziehn wagt. Manövriren Sie mit fremden Prinzen u[nd] Erblichkeit, wie es Ihnen 
für diesen Zweck entsprechend zu sein scheint, aber legen Sie uns keine definitive staatliche 
Verpflichtung auf, ohne vorher beim Könige angefragt zu haben. 
*267. Erlaß an den Botschafter in Paris Grafen von der Goltz. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Nach einem Telegramm des Gesandten in Petersburg Grafen von Redern vom 10. März 
war die russische Regierung dem Gedanken eines Austausches Venetiens gegen die Donaufürsten- 
tümer nichts weniger als geneigt. Kaiser Alexander ll. sollte seinen Standpunkt in die Worte 
zusammengefaßt haben: „Inadmissible jusqu'à la guerre“. Das brauchte ja, wie Graf Redern 
in einem Berichte vom 12. März ausführte, noch nicht zu bedeuten, daß Rußland, das nach der 
Auffassung wohlunterrichteter Kreise nicht in der Lage war, einen Angriffskrieg außerhalb seiner 
Grenzen zu führen, sich dem Austauschprojekt mit gewaffneter Hand widersetzen würde. Es gab 
sogar eine starke Partei im Lande, die sich dafür aussprach, daß Rußland die Tauschangelegenheit 
zu seinem Vorteil benutzen solle, um sich von den drückenden Fesseln des Pariser Vertrages zu 
befreien. Immerhin war es nach Graf Rederns Berichterstattung klar, daß die russische Regierung 
zunächst das Projekt nach Möglichkeit bekämpfen würde. 
Ganz vertraulich. Berlin, den 20. März 1866. 
Aus dem Ihnen mitgeteilten Telegramm des Königlichen Gesandten in St. Peters- 
burg vom 10. d. M. haben Ew. pp. ersehen, daß die in Ihrem ganz vertraulichen Bericht 
Nr. 48 vom 16. v. M.¹ erwähnte Kombination eines Austausches von Venetien gegen die 
1 Vgl. die Vorbemerkung zu Nr. 264.
        <pb n="420" />
        406 Preußens Stellung zu der Tauschfrage:  Donaufürstentümer—Venetien. 
Donaufürstentümer allerdings bei Rußland den Widerstand finden würde, welchen auch der 
Chevalier Nigra voraussetzte. Zur näheren Orientierung lasse ich Ihnen anliegend noch Ab- 
schrift des von dem Grafen von Redern unter dem 12. d. M. erstatteten Bericht zugehen. 
Auch wir haben keine Veranlassung, diese Kombination zu begünstigen, welche zwar Öster- 
reichs Schwerpunkt mehr nach dem Osten verlegen, aber ihm auch eine unverhältnismäßige 
Vergrößerung und Verstärkung geben würde; und würden uns ihr sogar widersetzen müssen, 
wenn sie isoliert aufträte, d. h. nur ein Gegenstand der Ausgleichung zwischen Italien und 
Österreich bildete. Unserem Interesse könnte sie nur dann möglicherweise entsprechen, wenn 
die Elbherzogtümer in das System der Ausgleichungen hineingezogen und diese dabei für 
Preußen auf friedlichem Wege erworben werden könnten. Wir würden alsdann den in 
dem Bericht des Grafen von Redern erwähnten Gedanken einer Partei in Rußland begün- 
stigen können, daß letzteres seine Zustimmung zu einem solchen Arrangement für den Preis 
einer Aufhebung der drückenden Klauseln des Pariser Friedens verkaufen könnte. Aber 
es würde in diesem Falle sofort die Frage in den Vordergrund treten, welche Kompen- 
sationen Frankreich neben diesen Territorialänderungen, welche für alle drei beteiligten 
Mächte einen realen Machtzuwachs enthalten, in Anspruch nehmen würde? 
Eine ernstliche Neigung zu der erwähnten Kombination scheint mir noch auf keiner 
Seite vorhanden; und was der Chevalier Nigra über die Abneigung der italienischen Staats- 
männer, ungeachtet der scheinbaren Vorteile für Italien, sagt, wird durch die Berichte des 
Königlichen Gesandten in Florenz vollkommen bestätigt. Derselbe meldet telegraphisch, daß 
das Florentiner Ministerium die Tauschidee nicht unterstützen würde, weil es schon wegen 
Rußlands Widerspruch dadurch die Venetianische Frage nur mehr zu komplizieren fürchte; 
und daß man in Florenz ein solches Projekt höchstens am Schluß eines Krieges 
für praktisch halte. 
Ich habe die Kombination auch in vertraulicher und durchaus akademischer Weise 
mit dem Kaiserlich Russischen Gesandten Herrn Oubril besprochen, und bin dort derselben 
entschiedenen Abneigung begegnet. Auf den hingeworfenen Gedanken, ob Rußland nicht 
wohl daran gedacht habe, die Donaufürstentümer mit Österreich zu teilen, indem es selbst 
die Moldau nehme und die Walachei an Österreich überließe, entgegnete Herr Oubril mit 
der Bemerkung, daß der auf Rußland dabei der geographischen Lage nach fallende Anteil 
jedenfalls zu klein sein würde, um sich damit begnügen zu können, während Österreich durch 
den ihm zufallenden Anteil seine Stellung an der unteren Donau in so bedeutendem Maße 
verstärke. Rußland könne nicht zugeben, daß Österreich in den Donaufürstentümern den 
russischen Einfluß schwäche. 
Ich konnte nicht umhin, dem russischen Gesandten darauf die Bemerkung zu machen, 
daß ich von diesem auf direkte Erwerbung verzichtenden Gesichtspunkte aus nicht recht be- 
greife, warum Rußland sich der Union der beiden Fürstentümer und der Herrschaft eines 
fremden Fürsten in denselben so eifrig widersetze. Mir würde es scheinen, als ob ein 
einigermaßen konsolidierter Staat rumänischer Nationalität weit eher für Österreich eine 
Gefahr sein würde als für Rußland, weil erstere Macht innerhalb ihrer eigenen Grenzen 
eine große Zahl rumänischer Untertanen habe, auf welche jede Steigerung der rumänischen 
Nationalität immer auf eine für die Regierung und die Ruhe des Landes gefährliche Weise 
reagieren müßte. Der rumänische Staat in den Fürstentümern scheine naturgemäß nicht an 
Österreich, sondern an Rußland seine Anlehnung suchen und von daher — schon wegen der
        <pb n="421" />
        Vermittelung Englands in dem preußisch-österreichischen Konflikt? 407 
Gleichheit der Kirche — seinen Impuls empfangen zu müssen. Ich wolle indes diese Frage 
nicht weiter diskutieren, da ich nicht vergesse, daß das Kaiserliche Kabinett selbst seine 
eigenen Interessen in den Fürstentümern besser als ich zu beurteilen vermöge. 
Nach allem diesen habe ich keine Veranlassung zu glauben, daß die fragliche Kombi- 
nation in der nächsten Zeit ernstlich werde angeregt werden; doch ersuche ich Ew. pp. erge- 
benst, dieselbe im Auge zu behalten und über etwaige Symptome mir Mitteilung zu machen. 
*268. Telegramm an den Botschafter in London Grafen von Bernstorff, 
[Konzept von der Hand des Unterstaatssekretärs von Thile.]¹ 
Am 19. März war ein Telegramm Graf Bernstorffs eingelaufen: „Als ich eben auf dem 
Lever mit Lord Clarendon über die gespannte Situation sprach, fragte er mich, ob ich heute 
nichts durch den englischen Kurier erhalten hätte, und auf meine verneinende Antwort ver- 
traute er mir an, daß die Regierung Seiner Majestät sich gern der guten Dienste Englands 
zur Beilegung ihrer Streitigkeiten mit Österreich bedienen würde, und sprach die Vermutung 
aus, daß ich unverzüglich desfallsige Instruktionen erhalten werde. Bis dahin wollte er selbst 
seinen Kollegen noch nichts sagen und ebensowenig dem französischen Botschafter, da die größte 
Vorsicht Frankreich gegenüber ratsam sei, welches nichts mehr wünsche, als Krieg zwischen 
Preußen und Österreich.“ Den Schlüssel zu diesem Telegramm bildet eine Tagebuchaufzeichnung 
der Königin Viktoria vom 19.: „Erhielt einen wichtigen Brief von Fritz des Inhalts, daß der 
König die Vermittlung Englands wünsche und hoffe, daß ich wiederum einen Krieg  abwenden 
könnte. Vicky [die Gemahlin des Kronprinzen Friedrich Wilhelm] schrieb gleichfalls angelegent- 
lich darüber.“ (Königin Viktorias Briefwechsel und Tagebuchblätter während der Jahre 1862 
bis 1878, ed. George Carl Buckle, übersetzt von R. Lennox, I, 254). Hiernach hätte es den 
Anschein, als ob König Wilhelm I. durch seinen Sohn die Vermittlung Englands nachgesucht 
habe. Tatsächlich lag die Sache so, daß der englische Staatssekretär des Auswärtigen Lord 
Clarendon in einem Privatbrief an den englischen Botschafter in Berlin Lord Loftus einen 
Fühler ausgestreckt hatte, ob der preußischen Regierung eine Vermittlung Englands genehm 
sein würde. Dieser Brief Lord Clarendons ist von Lord Loftus zuerst dem Kronprinzen und 
dessen Gemahlin und erst, nachdem diese deswegen an Königin Viktoria, wie es scheint, nicht 
ohne Vorwissen König Wilhelms geschrieben hatten, Bismarck vorgelegt worden, der begreif- 
licherweise über die Einmischung recht ungehalten war. Vgl. den Brief der Kronprinzessin 
an Königin Viktoria vom 20. März: „Der böse Mensch ist rasend darüber, daß der König 
Fritz beauftragt hat, an Sie zu schreiben — sagte, das werde nicht angehen — das durch- 
kreuze seine Pläne usw. usw., und sei eine unnütze Einmischung usw. usw.“ Königin Viktorias 
Briefwechsel und Tagebuchblätter a. a. O., I, 254 
Berlin, den 20. März 1866. 
Ich erfahre, daß Seine Königliche Hoheit der Kronprinz in Anknüpfung an einen 
Privatbrief von Lord Clarendon an Lord Loftus, der Englands gute Dienste zwischen 
uns und Österreich in Aussicht stellte, am 17. d. M. direkt an die Königin Viktoria ge- 
schrieben hat. Es ist dies ohne mein Wissen geschehen und in Ausdrücken, welche mit der 
geschäftlichen Lage dieser Sache nicht übereinstimmen, vielmehr dem persönlichen Verlangen 
des Kronprinzen nach Festhaltung des Friedens entsprechen. Ich hoffe Ew. pp. noch heute 
in Gestalt eines von mir an Sie gerichteten Privatbriefes, dessen Inhalt Seine Majestät der 
König genehmigt hat, die Antwort auf den Privatbrief Clarendons an Loftus zugehen zu 
lassen.² Ew. pp. wollen bis Eingang meines Schreibens die infolge des kronprinzlichen 
Schreibens etwa an Sie gelangenden Anregungen als außerhalb des dienstlichen Geschäfts- 
kreises liegend betrachten. 
1 Das Konzept beruht auf Diktat Bismarcks. 
2 Siehe das folgende Schriftstück.
        <pb n="422" />
        408 Lord Clarendons Brief an Lord Loftus. Bismarck an Bernstorff. 
*269. Privatschreiben an den Botschafter in London 
Grafen von Bernstorff. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.]¹ 
Ganz vertraulich. Berlin, den 20. März 1866. 
Lord A. Loftus hat mich von einem Privatschreiben Einsicht nehmen lassen, welches 
Lord Clarendon an ihn gerichtet,² um ihm die Besorgnisse auszudrücken, mit welchen die 
wachsende Spannung zwischen uns und Österreich die englischen Staatsmänner erfüllt. Der 
britische Minister zeigt sich beunruhigt über die Möglichkeit eines Konflikts, dessen Folgen 
er nicht nur als verhängnisvoll für beide Teile erachtet, sondern auch von schwerer und 
gefahrvoller Rückwirkung auf Europa und England selbst; er deutet dabei an, daß, in 
Übereinstimmung mit dem auf dem Pariser Kongreß von 1856 von sämtlichen Teilnehmern 
in Form eines Wunsches anerkannten Prinzip, befreundete Mächte, um das Äußerste zu ver- 
hüten, zur Vermittlung zwischen Preußen und Österreich bereit sein würden. 
Indem ich Ew. pp. von dieser Mitteilung, zu welcher der Botschafter in ganz ver- 
traulicher Weise ermächtigt war, ebenso vertraulich in Kenntnis setze, bedarf es nicht erst 
der Versicherung, daß ich die Erwägungen, welche dies Schreiben eingegeben haben, in ihrer 
staatsmännischen Weisheit wie in ihrem Wohlwollen für Preußen vollkommen anerkenne. 
Auch wir sehen die Möglichkeit eines Konfliktes zwischen den beiden deutschen Großmächten 
mit ernsten Augen an; und die Gesinnung, welche i. J. 1856 Preußen das erwähnte, auf 
dem Kongreß von England angeregte Prinzip mit besonderer Lebhaftigkeit unterstützen ließ, 
ist auch jetzt die Gesinnung Seiner Majestät des Königs unseres allergnädigsten Herrn. Bei 
allerhöchstdemselben sehe ich daher ein Bedenken gegen die Annahme der bons offices von 
England nicht voraus, wenn sie — in dem freien Sinn natürlich, wie sie auf dem Pariser Kon- 
greß aufgefaßt worden — angeboten werden. Wir verhehlen uns indes nicht, daß die öffent- 
liche Meinung in Preußen wie in Deutschland der Einmischung einer fremden Macht in die 
Verhältnisse zwischen den beiden deutschen Großmächten nicht eben günstig sein würde; 
und wir sehen für Österreich die vorgängige Annahme einer solchen Vermittlung als leichter 
an, da das Wiener Kabinett überhaupt weniger von der öffentlichen Meinung im eigenen 
Lande wie in Deutschland kontrolliert wird. Wenn in Wien die Annahme ausgesprochen 
wird, würde auch uns dieselbe erleichtert. 
Aber auch abgesehen von diesem Umstande scheint es mir, daß die nächste Einwirkung 
des britischen Kabinetts in Wien geübt werden müsse, weil die nächsten Anlässe ebenso wie 
die tieferen Ursachen des Konflikts auf der Seite Österreichs liegen — erstere in dem 
provokatorischen und vertragswidrigen Verhalten Österreichs in Holstein, letztere in der 
ganzen Haltung, welche Österreich uns gegenüber in Deutschland einnimmt. 
Wir haben in der speziellen Frage der Elbherzogtümer allerdings ein vitales Inter- 
esse, welches uns dahin drängt, nach dem Besitze der Herzogtümer zu streben. Die öffentliche 
Meinung im eigenen Lande hat sich mit einer Entschiedenheit dafür ausgesprochen, welche 
von dem richtigen Instinkt geleitet ist, daß wir unsere Stellung im Norden Deutschlands, 
zu dessen Verteidigung wir berufen sind, nur behaupten können, wenn wir die Elbherzog- 
tümer in unsere politische und militärische Machtsphäre ziehen. Wir können weder eine 
gegen uns Opposition machende Regierung noch einen Herd der Anarchie in denselben 
1 Die Ausfertigung des Schreibens erfolgte in französischer Übersetzung. 
2 Vgl. die Vorbemerkung zu Nr. 268.
        <pb n="423" />
        Hinter der Frage der Elbherzogtümer steht die deutsche Frage. 409 
dulden. Die Erreichung jenes Zieles allein aber würde für uns keinen hinreichenden Grund 
zum Kriege mit Österreich abgeben; wir könnten uns mit der Fortdauer des Provisoriums, 
wie es durch den Gasteiner Vertrag festgestellt worden, begnügen und abwarten, wann 
Österreich diesen Vertrag, der auf dem Anerkenntnis der gemeinsamen und allein legitimen 
Souveränität der beiden Mächte basiert, in loyaler Weise auszuführen sich entschließen 
kann, statt, wie es bisher getan, durch offne Begünstigung eines durchaus unberechtigten 
Prätendenten und einer das Land unterwühlenden Agitation unser Recht zu beeinträchtigen 
und die künftige Lösung zu erschweren. 
Aber hinter dieser speziellen Frage der Elbherzogtümer steht die deutsche Frage. 
Durch den Krieg mit Dänemark war dieselbe zwar unterbrochen und augenblicklich ver- 
schoben, aber eben dieser Krieg und seine Folgen die Notwendigkeit ihrer Lösung nur in 
ein helleres Licht gestellt. Sie ist wie eine chronische Krankheit, die man auf friedlichem 
Wege zu heilen versuchen kann und hoffen darf, solange sie nicht durch Komplikation 
mit anderen Fragen vergiftet wird, die aber sofort und stets akut wird, so oft 
irgendein Anlaß die Unhaltbarkeit der gegenwärtigen Zustände und die Gefährdung 
unserer eigenen Stellung in Deutschland zu Tage treten läßt. Dies ist auch jetzt wieder 
der Fall. Wir haben während der letzten zwei Jahre uns der aufrichtigen Hoffnung 
hingegeben, die deutsche Frage im Verein mit Österreich und durch eine gemeinsame 
Führerschaft der beiden Mächte im konservativen Sinne zu lösen; und wir haben ge- 
glaubt, daß Österreich sich zu diesem Zweck endlich und aufrichtig mit uns verbinden könne. 
Die Haltung Österreichs drängt uns die  Überzeugung auf, daß wir uns darin getäuscht 
haben. Sein Verfahren in Holstein ist ihm nicht durch eigene Interessen diktiert, welche 
es dort in der Tat nicht zu verfolgen hat; es ist nur der Ausfluß einer Eifersucht, welche 
uns einen Besitz nicht gönnt, der für Österreich selbst wertlos ist, und welche, wenn sie 
in dieser traditionellen Weise festgehalten wird, jedes Bündnis auf die Dauer unmöglich 
macht. Österreich greift in den Herzogtümern unsere ganze Stellung in Deutschland an, und 
zwingt uns dadurch, auf die Sicherung derselben bedacht zu sein. Wir müssen aus dem 
ganzen Verhalten Österreichs die Besorgnis schöpfen, daß man in Wien immer noch auf 
den Augenblick warte, um dem alten Haß gegen Preußen Luft zu machen und durch unsere 
Demütigung seine alte Suprematie in Deutschland wieder zu gewinnen; daß somit für Öster- 
reich der schließliche Bruch und Krieg mit Preußen beschlossene Sache und nur noch eine 
Frage der Zeit und der Umstände sei. Diese Stellung Österreichs und die Erfahrung, daß 
auch das Bündnis, welches uns eine Zeitlang in gemeinsamer Aktion vereinigte, nicht 
von Bestand war, sondern durch Österreichs Verhalten als gelöst betrachtet werden muß, 
machen es uns zur Notwendigkeit, zunächst in Deutschland selbst Position und die deutsche 
Frage selbst in die Hand zu nehmen, und in anderweiten Bündnissen Sicherheit gegen die 
Absichten zu suchen, welche wir Österreich zuschreiben müssen, und von deren Ausführung 
wir uns nicht überraschen lassen dürfen. Dadurch tritt die deutsche nationale Frage, welche 
unsere eigene Stellung in Deutschland involviert, für uns sofort wieder in den Vorder- 
grund. 
Englands Einwirkung kann unseres Erachtens darauf gerichtet sein, die akute und 
dadurch für den Frieden Europas gefährliche Entwicklung dieser Frage zu verhüten, und 
sie dadurch wieder in eine chronische zu verwandeln, daß es das Wiener Kabinett zu Ent- 
fernung der Anlässe bewegt, welche unsere Aktion herausfordern. Wir können, wie ich 
schon oben bemerkte, abwarten, wann Österreich sich entschließt, den Wiener Frieden und
        <pb n="424" />
        410 Bismarck wünscht englische Einwirkung in  Wien. 
die Gasteiner Konvention — ein vertragsmäßiges Terrain, welches wir nicht verlassen 
haben — loyal zu beobachten, und auf sein bisberiges Streben verzichtet, dem Erbprinzen 
von Augustenburg das Land faktisch zu überantworten. Daß das Wiener Kabinett hierzu 
nicht etwa durch eine rechtliche Überzeugung von den begründeten Ansprüchen des letzteren 
bewogen wird, beweist sein ganzes Verhalten zur Genüge. Es, hat, ebenso wie wir, zu 
Gunsten dieser Ansprüche weder Krieg geführt noch Frieden geschlossen; sondern beides, der 
Krieg um die Rechte Schleswigs, wie der Friedensschluß, in welchem die Herzogtümer ab- 
getreten wurden, hatten zur Voraussetzung die Rechte des Königs Christian IX., von 
welchem wir die Beachtung der im Jahre 1851/2 garantierten Rechte Schleswigs for- 
derten. Der Londoner Vertrag vom Jahre 1852, an welchem Österreich und wir fest- 
hielten, solange Dänemark uns die Möglichteit dafür gewährte, ist erst durch den Krieg 
selbst modifiziert worden, indem der König von Dänemark, nachdem er jenem Vertrage 
gemäß in die Gesamtmonarchie sukzediert hatte, einen Teil der letzteren abgetreten hat — 
nicht an irgendeinen der Prätendenten, sondern an Preußen und Österreich. Diese Basis des 
Wiener Friedens ist durch die Gasteiner Konvention von neuem anerkannt und bestätigt 
worden; Österreich invalidiert sie, indem es den von ihm selbst nicht einmal offen anerkannten 
Prätendenten in Holstein in einer Weise begünstigt, die unsere Rechte angreift. 
Kann die englische Einwirkung in Wien ein Einlenken in diesem Punkte herbeiführen, 
so erachten wir eine ruhige und friedliche Entwicklung der Verhältnisse für möglich. Wenn- 
gleich sie immer gefährdet bleibt, solange Österreich nicht voll und ganz der alten Eifersucht 
und den feindseligen Tendenzen gegen Preußen entsagt, so können doch für die Gegenwart 
alsdann die Besorgnisse als beseitigt betrachtet werden, welche uns einen offenen Konflikt 
einer unhaltbaren Stellung und einer verhüllten Feindschaft vorziehen lassen würden. 
Dies sind die Erwägungen, welche ich Ew. pp. ergebenst ersuche, im vertraulichen Ge- 
spräch mit Lord Clarendon, in Anknüpfung an sein Schreiben an Lord Loftus — dessen streng 
konfidentiellen Charakter Ew. pp. übrigens festhalten wollen — zur Erwägung zu bringen. 
Es wird auch keinem Bedenken unterliegen, daß Ew. pp. ihn von dem gegenwärtigen 
Schreiben in derselben vertraulichen Weise Kenntnis nehmen lassen. 
*270. Erlaß an den Gesandten in Wien Frelherrn von Werther 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.]¹ 
Vertraulich. Berlin, den 20. März 1866. 
Der Kaiserlich Österreichische Gesandte Graf Karolyi hat mich am 16. d. M. auf- 
gesucht und mir mitgeteilt, er sei beauftragt, amtlich und positiv anzufragen, ob die Regie- 
rung Seiner Majestät des Königs unseres allergnädigsten Herrn die Absicht habe, den 
Gasteiner Vertrag gewaltsam zu zerreißen. 
Ich bemerkte dem Herrn Gesandten, daß, wenn er auf eine Frage von diesem 
Charakter eine eingehendere Antwort wünsche, ich ihn bitten müßte, sie schriftlich an mich 
zu richten, in mündlicher Antwort würde ich mich mit dem einfachen Worte „nein“ be- 
gnügen müssen, welches ich aussprechen könne, auch ohne bei S[eine]r M[ajestät] dem 
1 Der Erlaß wurde gleichzeitig abschriftlich allen wichtigen Missionen „zur eigenen Information und 
Orientierung übersand.
        <pb n="425" />
        Karolyis amtliche Frage: will Preußen den Gasteiner Vertrag zerreißen? Bismarcks Nein. 411 
Könige anzufragen. Hinzufügen könne ich, daß wir im Gegentheil wünschten, Oestreich 
möge die Verträge von Wien u[nd] Gastein stricter beobachten als bisher.² 
In einer weiteren Unterredung am folgenden Tage drückte der Kaiserliche Gesandte 
mir den Wunsch aus, von mir Aeußerungen zu erhalten, welche Oestreich eine moralische 
Beruhigung zu gewähren vermöchten.³ Meinerseits mußte ich es dagegen ablehnen, ein- 
gehendere Äußerungen mündlich zu geben, solange nicht eine schriftliche Formulierung der 
österreichischen Anfrage vorliege. Auf eine einfache positive Frage habe ich auch mit einem 
einfachen und positiven Nein antworten können; für eingehendere Erklärungen der Art 
aber könne ich den Weg der mündlichen Besprechung nicht für den geeigneten erachten, 
da die Erfahrung überall lehre, wie viele Ungewißheit, Mißverständnisse und irrtümliche 
Auffassungen sich daran zu knüpfen pflegten. 
Graf Karolyi erwähnte dann der angeblichen Rüstungen Preußens zum Kriege. In 
dieser Beziehung konnte ich ihm die Versicherung geben, daß bei uns auch nicht die leiseste 
Spur von Rüstungen vorhanden sei; weder in betreff der Mannschaften noch des Mate- 
rials sei irgendeine Maßregel über die ganz gewöhnlichen, jedes Jahr wiederkehrenden 
hinaus getroffen worden. Dagegen wisse ich aus ganz sicherer Quelle, daß in Österreich und 
selbst in Sachsen Rüstungen und Vorbereitungen getroffen würden, die auf kriegerische 
Absichten schließen ließen; es seien Reserven eingezogen; es haben nicht unbedeutende 
Dislokationen stattgefunden, durch welche die Truppen näher an die preußische Grenze ge- 
zogen worden seien und dergleichen mehr.⁴ 
Der Kaiserliche Gesandte erklärte, hierüber nichts Näheres zu wissen, behauptete 
dagegen, daß solche Maßregeln nur in rein defensivem  Interesse getroffen sein 
könnten, indem man in Wien wisse, daß wir im Fall eines Krieges mit unserer Kriegs- 
bereitschaft rascher im Felde sein könnten als Österreich, und daß man daher die vorbe- 
reitenden Maßregeln früher und von länger her zum eigenen Schutz gegen einen Überfall 
treffen müsse; er könne mir sein Wort darauf geben, daß Österreich keinen Krieg gegen 
uns anfangen werde. 
Ich entgegnete ihm darauf, daß diese vorbereitenden Maßregeln dennoch eine große 
Gefahr für uns enthielten, wenn wir nicht mit entsprechenden Vorbereitungen uns gegen 
sie verwahrten. Wenn Österreich einmal mit 150000 Mann in voller Kriegsbereitschaft 
an unserer Grenze stehe, so sei der Anlaß zu einem Kriege aus irgendeinem Grunde, 
irgendeinem sonst unbeachteten Vorgange leicht gefunden, und Österreich würde sich nicht 
versagen, diese für uns nachteilige Lage zu benutzen. Wir würden also, wenn Österreich 
Vorbereitungen treffe, gezwungen werden, auch unsererseits uns vorzusehen, damit wir 
nicht in dieselbe Lage kämen wie im Jahre 1850, wo Oestreich in den Rüstungen plötzlich 
einen Vorsprung von 120000  M[ann] gehabt habe.⁵ Dadurch werde aber die Situation 
immer gespannter und kriegerischer und die friedliche Entwicklung, welche wir bisher nicht 
aus dem Auge verloren, gefährdet.  
Dies ist der Hauptinhalt meiner Unterredungen mit dem Grafen Karolyi, von welchen 
ich nicht habe unterlassen wollen, Ew. pp. in Kenntnis zu setzen, um sich eventuell in Über- 
einstimmung damit zu halten. 
2 Der letzte Satz und der Schluß des vorletzten von den Worten an: „in mündlicher Antwort ..." 
eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
3 Der Schluß des Satzes von den Worten an: ,,von mir Aeuherungen ... “ eigenhändiger Zusatz 
Bismarcks. 
4 Vgl. dazu die Vorbemerkung zu Nr. 266. 
5 Der letzte Nebenjsatz: „wo Oestreich ..." eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="426" />
        412 Erste Unterhandlungen mit Gorone. 
*271. Immediatschreiben. 
[Eigenhändig.] 
Am 14. März hatte der italienische Unterhändler General Govone seine erste Unterredung 
mit Bismarck im Gebäude der italienischen Gesandtschaft gehabt; auch der Gesandte Graf 
Barral nahm daran teil. Die Unterredungen wurden fast täglich fortgesetzt, nahmen jedoch, 
da General Govone weder mit Vollmacht zur Unterhandlung. noch mit ausreichenden Instruk- 
tionen versehen war, einen schleppenden Verlauf. Vgl. die ausführliche Darstellung über den 
Gang der Verhandlungen in Nr. 282; ferner die Berichte Govones und Barrals bei 
La Marmora Un po' più di luce (im folgenden zitiert nach der deutschen Ausgabe: Etwas 
mehr Licht, Mainz, 1873), die darin enthaltenen Dokumente sind auch abgedruckt in: Das 
Staatsarchiv, Band XXVI. 
Berlin, 20. März 1866. 
Bei einer mit dem italiänischen Gesandten so eben gehabten Besprechung schlug ich 
demselben, in Anschluß an meine gestern von Euerer Majestät genehmigte Darlegung, Fol- 
gendes vor: 
Abschluß eines Freundschaftsvertrages, der in allgemeinen wohlwollenden Ausdrücken 
gehalten an sich keine von beiden Mächten zu etwas Bestimmtem verpflichten, aber die 
Zusage enthalten würde, über ein spezielles Kriegsbündniß in Unterhandlung zu 
treten, sobald eine der beiden Mächte glaube Krieg führen zu müssen.¹ Damit in 
solchem Falle keine Zeit mehr mit Unterhandlungen zu verlieren sei, solle der Text dieses 
zweiten Vertrages aber schon bei Abschluß des ersten, allgemein gehaltenen, verabredet,² 
die Unterzeichnung aber vorbehalten, und entweder Eurer Majestät Vertreter in Florenz 
oder der hiesige italiänische Gesandte mit einer solchen Vollmacht versehn werden, daß 
bei Eintritt der kriegerischen Eventualität nur die telegraphische Verständigung der 
beiden Regirungen über „ja“ oder „nein“ erforderlich bliebe, um den Vollmachtträger 
zum Abschlusse mit dem Minister des andern Staates in den Stand zu setzen.³ 
Den Abschluß eines Vertrages, durch den Italien jetzt schon verbunden würde, 
Krieg zu führen, sobald Preußen es verlangt, ohne daß Preußen sich fest verpflichte, den 
Krieg wirklich zu führen, hatte Graf Barral vorher abgelehnt. Er sagte, daß Italien 
keine Verpflichtung übernehmen könne, auf lange Zeit hin, vielleicht bis zum nächsten 
Winter, jederzeit zum Kriege gegen Oestreich zu schreiten, sobald es dazu von Preußen auf- 
gefordert werde. 
Eurer Majestät melde ich Vorstehendes allerunterthänigst mit Rücksicht auf die 
Audienz des Generals Govone, und füge noch eine ehrfurchtsvolle Bemerkung hinzu, die 
Eure Majestät vielleicht gegen den General geltend zu machen geruhn:⁴ Wenn die öst- 
reichische Flotte, bevor Oestreich mit Italien im Kriege ist, das adriatische Meer verläßt, 
so wäre es zu wünschen, daß einige italiänische Schiffe ebenfalls sogleich ausgerüstet würden, 
um den östreichischen friedlich zu folgen, sie zu beobachten, und wenn letztre nach Norden 
gehn, auch in den hiesigen Gewässern Station zu nehmen, damit sie sich bei ausbrechenden 
Feindseligkeiten sogleich mit Eurer Majestät Flotte vereinigen könnten. Ein Versprechen 
Italiens, so zu verfahren, könnte ohne Schwierigkeit gleich stipulirt werden, und glaube 
ich, daß das Verlangen danach dem Italiäner mehr Eindruck machen wird, wenn es von 
Eurer Majestät, als wenn es von mir ausgeht.  
Über die oben erwähnte Proposition eines allgemeinen und eines kriegerischen jetzt 
noch nicht zu unterschreibenden Vertrages wollte Graf Barral Instruction einholen.
        <pb n="427" />
        Ungeduld der itallenischen Regierung. 413 
Randbemerkungen König Wilhelms I.: 
1. Das bindet uns die Hände aber schon außerordentlich! Freilich Vorverhand- 
lungen können sich auch zerschlagen. 
2. Einverstanden. 
3. Wenn aber Italien aus Nichtssagenden, révolutionairen Gründen Östreich den 
Krieg erklärt, namentlich wenn Mazini an La Marmoras Stelle träte, soll Preußen 
da auch mitgehn?? 
4. Einverstanden. W. 21/3 66. 
*272. Telegramm an den Gesandten in Florenz Grafen von Usedom. 
[Eigenhändiges Konzept.] 
Nach einem Telegramm Graf Usedoms vom 21. März wären König Victor Emanuel und 
General La Marmora durch die bisherigen Nachrichten über den Fortgang der Berliner Ver- 
handlungen entmutigt worden; sie fürchteten, daß das Vorschieben der nationalen deutschen 
Frage einen Aufschub ad calendas graecas bedeute oder auf ein zweites, diesmal deutsches 
Gastein hinauslaufe. Auch das Ausbleiben General Moltkes enttäuschte in Florenz. Graf 
Usedom bat dringend um Instruktion; namentlich ermutigende Mitteilungen über günstige 
Dispositionen Kaiser Napoleons „unseren großen Absichten gegenüber“ könnten in Florenz alles 
mit einem Schlage verändern. 
Berlin, den 21. März 1866. 
Es sind grade die Auffassungen Napoleons, die es rathsam erscheinen lassen, nicht die 
Eroberung Holsteins, sondern die nationale deutsche Frage, zu der seine Stellung günstig, 
zur Basis unsrer Action zu wählen.¹ Auch das ital[ienische] Cabinet wünschte früher stets 
die „große“ Frage gestellt zu sehn. Die voreiligen Rüstungen Oestreichs dürften die Ent- 
wicklung beschleunigen. Instructionen wird Gen[eral] Moltke überbringen. Telegramme 
sind für diese Verhandlungen ganz unbrauchbar. 
*273. Immediatschreiben. 
[Eigenhändig.] 
Die Ungeduld der italienischen Regierung, die aus Graf Usedoms Telegramm vom 21. 
(vgl. die Vorbemerkung zu Nr. 272) sprach, ließ Bismarck darauf schließen, daß der preußische 
Vertreter in Florenz dort wohl ein sofortiges Kriegsbündnis, das gar nicht beabsichtigt war, in 
Aussicht gestellt haben müsse. 
Eurer Majestät 
überreiche ich ehrfurchtsvoll das anliegende Telegramm aus Florenz. Ich muß glauben, 
daß Gr[af] Usedom, über seine bisherigen Instructionen hinaus, dort ein sofortiges 
Kriegsbündniß in Aussicht gestellt hat.¹ Die Zerstörung einer solchen Aussicht bewirkt 
dann natürlich einen unerwünschten Rückschlag im Vertrauen auf Preußen u[nd] die Ehr- 
lichkeit unsrer Absichten in Betreff Italiens. Meines allerunterthänigsten Dafürhaltens 
liegt in dieser Unzuverlässigkeit Usedom's die dringendste Aufforderung zu schleuniger Ab- 
sendung² des Generals von Moltke, damit die Verstimmung in Florenz in Folge der Un- 
Berlin, den 21. März 1866. 
1 Vgl. auch den Bericht des Grafen von der Goltz vom 8. März (H. Oncken, a. a. O., I, 103): 
„Drouyn de Lhuys gab endlich seine entschiedene Billigung des Plans zu erkennen, nicht von dem relativ 
kleinen schleswig-holsteinschen Schauplatz den Ausgangspunkt zu nehmen, sondern die große nationale 
Frage ins Auge zu fassen. Er gestand mir sogar mit einer gewissen Naivität, daß es der Kaiserlichen 
Regierung erwünscht sein müsse, wenn der Kampf ein größeres Objekt ins Auge fasse, da sie dadurch um 
so mehr Aussicht auf Vorteile für sich selbst erhalte."
        <pb n="428" />
        414 Unklarer Brlef Napoleons III. an Wilhelm I., 7. März. 
klarheit nicht Ueberhand nehme. Die Minister von Roon und von Bodelschwingh kommen 
um 2 Uhr zu mir. Wenn Eure Majestät es nicht anders befehlen, würde ich mich um 
4 Uhr zum Vortrag melden.³ 
Randbemerkungen König Wilhelms I.: 
1 Er ist unleidlich! 
2 Ja! Wann? 
3 Ja! W. 21/3 66. 
274. Erlaß an den Botschafter in Paris Grafen von der Goltz. 
 [Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.]¹ 
Auf den Brief Kaiser Wilhelms vom 3. März (vgl. die Vorbemerkung zu Nr. 251) 
hatte Kaiser Napoleon am 7. März ausweichend geantwortet. Es hieß in dem Schreiben (siehe 
den Wortlaut in H. Oncken, Die Rheinpolitik Kaiser Napoleons III. von 1863 bis 1870, I, 
98 f.) u. a.: „Si des événements graves surglssent en Allemagne, mon lntentlon formelle 
est dobserver la neutrallte, tout en conservant avec le gouvernement de Votre 
Majestée les rapports amicaux aul existent depuis longtemps. Si plus tard des cir 
Constances extraordinaires venaient changer I’équllibre europeen je demanderals à 
Votre Majesté d'’en examiner avec elle les nouvelles #ases afin de garantir les interéts 
de mon pays.“ In mehreren Berichten vom 8., 9., 12. und 17. März (siehe deren Text 
bei H. Oncken, a. a. O., I, 101 ff.) hatte Graf Goltz auf  Grund von Unterredungen mit Drouyn 
de Lhuys und Napoleon selbst dem kaiserlichen Schreiben möglichst günstige Seiten abzugewinnen 
gesucht; immerhin mußte er schließlich am 17. das Fazit ziehen: „Aus der vorstehenden Dar- 
stellung werden Eure Königliche Majestät allergnädigst ersehen, daß der Kaiser Napoleon mir 
gegenüber eine Sprache geführt hat, welche zur Aufnahme des Kampfes nicht direkt zu 
ermutigen, aber ebensowenig davon abzuhalten geeignet ist. Aus dem Bericht vom 17. erhellt 
auch, was der eigentliche Grund für die vorsichtige Zurückhaltung Napoleons, die so eigen- 
tümlich mit seinen immer wieder zu Tage tretenden Wünschen nach Landerwerb für Frankreich 
kontrastierte, war: die sich auf Einflüsterungen des österreichischen Botschafters stützende 
Besorgnis, die ja auch in Italien herrschte (vgl. die Vorbemerkung zu Nr. 272), daß Preußen 
doch vor Österreich zurückweichen, und daß ein neuer Anlauf des ersteren nur mit einem 
neuen Gastein enden werde. 
Berlin, den 24. März 1866. 
Ew. pp. haben in dem Immediatbericht Nr. 110 vom 17. d. M. über die Unterredung, 
welche der Kaiser Napoleon Ihnen nach der Audienz gewährt hat, auf die Entschlüsse 
hingedeutet, welche Seine Majestät der König unser allergnädigster Herr infolge des 
Schreibens des Kaisers zu fassen in der Lage sein werde, und den Wunsch ausgedrückt, den 
Eindruck kennen zu lernen, welchen dasselbe hier gemacht. 
Auf telegraphischem Wege habe ich Ew. pp. schon mitgeteilt, daß Seine Majestät 
der König von diesem Schreiben einen wesentlich guten Eindruck empfangen hat, und da- 
durch in dem Vertrauen in die günstigen Gesinnungen des Kaisers bestärkt worden ist. 
Die anliegende, unter Vorbehalt völliger Diskretion beigefügte Abschrift des Schreibens 
wird diesen Eindruck, welchen auch Ew. pp. bei dem vorläufigen Lesen desselben empfan- 
gen hatten, bestätigen. 
Aber ich würde Unrecht tun, wenn ich diesen günstigen Eindruck als so weitgehend 
bezeichnen wollte, daß wir uns dadurch zu einem unmittelbaren aktiven Vorgehen im Sinne 
der Wünsche Italiens und zur Beschleunigung der Krise ermutigt fühlen könnten. Hätte 
der Kaiser selbst den Augenblick zu bestimmten Eröffnungen resp. Verabredungen schon 
gekommen erachtet, und es für möglich gehalten, durch offene Darlegung seiner eigenen 
eventuellen Forderungen und Pläne uns vollkommene Klarheit über unsere gegenseitige 
1 Am Kopf des Konzepts von Bismarcks Hand die Bemerkung: „V[on] S[eine]r M[ajestät] gen[ehmigt].“
        <pb n="429" />
        Napoleons Haltung hat Anregung der deutschen Frage nötig gemacht. Die Frage der Rüstungen. 415 
Stellung zu gewähren, so hätten wir entschieden vorgehen und vielleicht uns den Umweg 
ersparen können, den die von uns ins Auge gefaßte Anregung der deutschen Frage nötig 
macht, um uns in Deutschland selbst eine feste und nationale Basis zu sichern. Aus der Re- 
serve des Kaisers aber müssen wir schließen, daß er selbst ein rasches und unvorbereitetes 
Vorgehen in diesem Augenblick weder wünscht noch für ratsam erachtet, sondern die weitere 
Entwicklung der Krisis abzuwarten wünscht. Wir würdigen vollkommen die Rücksichten, 
welche ihn abhalten, bestimmter hervorzutreten; aber eben weil wir sie vollkommen begreifen 
und anerkennen, müssen wir selbst dadurch uns zur Vorsicht mahnen lassen, und durch die 
Anregung der deutschen Frage einen festen Boden zu gewinnen suchen. Mit letzterer 
glauben wir uns übrigens nicht nur nicht von den Standpunkten, welche den gemeinsamen 
Boden für Preußen und Frankreich bilden müssen, zu entfernen, sondern vielmehr uns den 
Gesichtspunkten des Kaisers selbst zu nähern, welcher die Bedeutung und Berechtigung 
wahrhaft nationaler Interessen zu seinem Programm gemacht und auch speziell in der 
deutschen Frage seine für eine preußische Lösung derselben günstigen Ansichten ausge- 
sprochen hat. 
Die umfassenden und durch nichts von unserer Seite bisher motivierten Rüstungen 
Österreichs sind allerdings geeignet, ein neues Element in die Situation zu bringen, welches 
die Krisis möglicherweise beschleunigen kann. Wir haben uns bisher enthalten, die Gegen- 
maßregeln zu treffen, zu welchen in jenen Rüstungen bereits eine hinreichende Veranlassung 
gelegen hätte, teils, weil wir nicht den Anschein von Drohungen auf uns ziehen wollten, 
teils weil unsere ganze Militärverfassung sich zu Demonstrationen wenig eignet. Wir haben 
ungeachtet der österreichischen Truppenanhäufung an unserer Grenze keine Konzentrierun- 
gen vorgenommen, weil wir durch die Dislozierung der Truppen in entfernte Quartiere die 
Mobilisierung erschweren würden. Wenn diese schließlich notwendig wird, nicht als De- 
monstration, sondern als Einleitung zu wirklicher Aktion, so wird unsere Organisation 
uns die Beschleunigung der letzteren möglich machen. Wir wünschten aber auch schon 
darum die wirkliche Kriegsbereitschaft zu verschieben, um vorher die finanziellen Opera- 
tionen durchzuführen, welche nach der größeren Spannung der Situation, die unsere 
Rüstungen notwendig zur Folge haben würden, schwieriger werden müssen. In dieser Be- 
ziehung erwähne ich vertraulich, daß wir auch mit dem Hause Rothschild in vorläufige 
Kommunikationen getreten waren, und daß die Wahrnehmungen, welche wir dabei ge- 
macht, mit Ew. pp. Bemerkungen über das Haus Rothschild im wesentlichen über- 
einstimmen. Es liegt in der Natur der Sache, daß das letztere den kriegerischen Even- 
tualitäten abgeneigt ist und alles tun wird, um sie zu entfernen und den Ausbruch zu 
verhindern; ich kann Ew. pp. noch speziell mitteilen, (was ich übrigens als ganz ver- 
traulich zu betrachten und mit vollster Diskretion zu behandeln bitte, da ich nicht weiß, ob 
der betreffende Agent zur Mitteilung ermächtigt gewesen), daß der Baron Rothschild gegen 
unsern Agenten geäußert hat, er sei vor einigen Wochen nicht abgeneigt gewesen, ein Ge- 
schäft mit Preußen zu machen, ja, er würde dies vielleicht noch ganz vor kurzem getan 
haben; indes die veränderten Verhältnisse und namentlich eine Unterredung, die er mit 
Ew. pp. gehabt habe, verhinderten ihn jetzt daran. Ich glaube diesen Umstand erwähnen zu 
sollen, weil er zeigt, wie vorsichtig die Beziehungen zu Rothschild zu behandeln sind. Wir 
werden gegenwärtig nicht länger umhin können, wenigstens zum Schutze Ober-Schlesiens 
diejenigen Maßregeln zu treffen, zu welchen die österreichischen Vorbereitungen in jener 
Gegend uns zwingen. 
H. Oncken, Die Rheinpolitik Kaiser Napoleons III. von 1863 bis 1870, I, 119 ff.
        <pb n="430" />
        416 Preußisches Zirkular über die österreichischen Rüstungen, 24. März. 
*275. Erlaß an die Missionen bei den deutschen Höfen. 
[Reinkonzept.]¹ 
Berlin, den 24. März 1866. 
Als im August v. J. die Gasteiner Übereinkunft geschlossen worden war, durften wir 
hoffen, eine Basis gewonnen zu haben, auf welcher die Lösung der Schleswig-Holsteinschen 
Frage ohne Nachteil für das freundschaftliche Einvernehmen beider Mächte abgewartet 
werden könne.² Aber schon bis zum Januar d. J. waren durch das Verhalten Österreichs 
in Holstein die Dinge so weit gediehen, daß wir uns (in Depeschen an den Königlichen Ge- 
sandten, welche das Datum des 20. und 26. Januar trugen) mit ernsten Beschwerden an die 
Kaiserlich Österreichische Regierung wenden mußten. 
Wir hatten uns darüber zu beklagen, daß Österreich fortfuhr, sich in direkten Wider- 
spruch zu setzen mit den Basen, auf welchen der Wiener Frieden und demnächst die Gasteiner 
Konvention beruhten. 
Denn während Österreich in diesem Frieden die Abtretung der Herzogtümer vom 
König Christian IX., welcher auf Grund der im Jahre 1853 eingeführten und von Öster- 
reich anerkannten Thronfolge im Besitz derselben war, mit uns gemeinschaftlich ange- 
nommen hatte, war jetzt die Tätigkeit der österreichischen Verwaltung in Holstein darauf 
gerichtet, dieses dem Könige u[nserm]  a[llergnädigsten] H[errn] in Gemeinschaft mit S[einer] 
M[ajestät] dem Kaiser von Oestr[eich] gehörige Land ohne Preußens Einwilligung dem 
Prinzen von Augustenburg thatsächlich zu überantworten,² welcher kein Recht auf das- 
selbe hat, und dessen Ansprüche früher von Österreich selbst entschieden bestritten worden 
waren. Wir trugen diese Beschwerden der Kaiserlichen Regierung in einer ebenso freund- 
schaftlichen als klaren Sprache vor und baten sie im Interesse unserer intimen Beziehungen 
um Abstellung derselben und um ungefährdete Erhaltung des in Wien u[nd] Gastein stipu- 
lirten status quo.⁴ Wir fügten hinzu, daß, wenn unsere Bitte erfolglos bleibe, wir darin 
mit Bedauern ein Symptom der Gesinnung Österreichs gegen uns sehen müßten, welches 
uns das Vertrauen auf die Zuverlässigkeit unserer Allianz nehmen würde. In diesem un- 
erwünschten Falle würden wir die Phase der seit zwei Jahren bestandenen intimen Be- 
ziehungen als abgeschlossen betrachten und gegen die ferneren Wirkungen des aus diesen 
und anderen Symptomen sich ergebenden Übelwollens des österreichischen Kabinetts gegen 
Preußen anderweite Sicherheiten zu gewinnen suchen.⁵ 
Auf diese von den versöhnlichsten Gesinnungen eingegebene und in der Form freund- 
schaftliche Mitteilung erhielten wir von Wien — in einer Depesche vom 7. Februar — eine 
ablehnende Antwort. 
Wir haben es nicht für angemessen gehalten, nach derselben die Korrespondenz fort- 
zusetzen. Über die Bedeutung aber, die wir der Antwort Österreichs beilegten, habe ich 
1 Das Rundschreiben wurde durch Erlasse vom 27. März zur Kenntnis der preußischen Vertreter 
in London, Paris, Petersburg, Brüssel und Wien gebracht. Am gleichen Tage ging ein ausführlicher 
Erlaß an die Vertreter in London, Paris und Petersburg, der wesentlich die Ausführungen des Rund- 
erlasses vom 24. März wiederholte und zur Verwertung bei den betreffenden Kabinetten bestimmt war. 
2 Der erste Satz beruht auf eigenhändiger Formulierung Bismarcks im ersten Konzept von Abekens 
Hand. 
 3 Der Passus: „dieses dem Könige ..." eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
4 Der Passus: „und um ungefährdete ..." eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
5 Der letzte Teil des Satzes: „und gegen die ferneren ...“ eigenhändiger Zusatz Bismarcks im 
ersten Konzept.
        <pb n="431" />
        Drohender Charakter der österreichischen Rüstungen; Notwendigkeit defensiver Gegenrüstungen. 417 
mich dem Grafen Karolyi gegenüber auf sein Befragen bei der ersten Unterredung nach 
Empfang der Depesche vom 7. Februar dahin ausgesprochen, daß unsere Beziehungen zu 
Österreich nunmehr anstatt des intimen Charakters, den sie während der letzten Jahre an- 
genommen, auf denselben Standpunkt zurückgeführt worden seien, auf dem sie vor dem 
dänischen Kriege gewesen — nicht besser, aber auch nicht schlimmer als zu jeder fremden 
Macht. Vom Kriege ist dabei kein Wort gefallen, und jede Drohung mit Krieg lag 
uns damals ebenso fern wie jetzt. 
Seit dieser Zeit, seit der Mitteilung der Depesche vom 7. Februar, haben beide Mächte 
gegeneinander geschwiegen. Von unserer Seite ist nichts geschehen, um die Situation zu 
verändern; und dennoch sehen wir mit Erstaunen Österreich plötzlich zu einem großen Kriege 
Vorbereitungen treffen und uns gleichzeitig den Vorwurf machen, als ob wir es seien, 
die den Frieden zu stören beabsichtigten. Zahlreiche Mannschaften nebst Artillerie und an- 
derem Kriegsmaterial werden aus den östlichen und südlichen Provinzen Österreichs nach 
Norden und Westen gegen unsere Grenze dirigiert, die Regimenter in Kriegsbereitschaft 
gesetzt, und bald wird eine starke Heeresmacht an unserer vollkommen von allen Gegen- 
maßregeln entblößten Grenze stehen. In der Anlage finden Ew. pp. nähere Angaben über 
diese Maßregeln. Was bezweckt Österreich mit diesen Rüstungen? Will es uns mit Ge- 
walt zwingen, sein intimer Bundesgenosse zu bleiben oder unser Schweigen durch ent- 
gegenkommende Eröffnungen zu brechen? In beiden Beziehungen werden wir unsere Frei- 
heit zu wahren berechtigt sein, und wir können in der drohenden Haltung, welche Österreich 
plötzlich gegen uns annimmt, nur einen neuen und überzeugenden Beweis einer Gesinnung 
gegen uns erblicken, welche nur auf einen günstigen Augenblick wartet, um ihren Ausdruck 
in Taten zu finden.⁶ Bisher haben wir auch nicht den entferntesten Anfang zu Gegen- 
rüstungen gemacht, keinen Mann eingezogen, keine Truppen disloziert, keine Vorberei- 
tungen getroffen. Aber wir werden angesichts der österreichischen Aufstellungen nun auch 
unsererseits nicht länger zögern dürfen, damit die Situation von 1850 sich nicht wiederhole, 
wo eine schlagfertige österreichische Armee drohend an unserer Grenze stand, bevor wir ge- 
rüstet waren. Die Behauptung, daß Österreichs jetzige Rüstung nur der Defensive gelte, 
kann uns über ihren drohenden Charakter nicht beruhigen, da von uns keine einzige Maß- 
regel ergriffen war, welche Österreich hätte veranlassen können, an seine Verteidigung zu 
denken. Wir befürchten, daß die Sprache Österreichs sich ändern würde, sobald ein ent- 
scheidender Vorsprung in den Rüstungen ihm eine Überlegenheit gäbe.⁷ Wenn wir daher 
nunmehr auch Rüstungen anordnen müssen, so werden wir mit mehr Recht als Österreich 
behaupten können, daß sie einen rein defensiven Charakter tragen und nur durch Öster- 
reichs unerklärte Rüstungen hervorgerufen sind. Wenn durch dieses Gegenüberstehen 
von Kriegsheeren die Situation gespannter und die Gefahr eines Konflikts größer wird, 
so werden nicht wir es sein, welche deshalb ein Vorwurf treffen kann. Denn wir können 
nicht zugeben, daß Schlesien von Krakau bis zur sächsischen Grenze mit kriegsbereiten 
Truppen umstellt werde, ohne daß wir Maßregeln zum Schutze des Landes treffen.⁸ 
Ew. pp. habe ich in dem gegenwärtigen Augenblick nicht unterlassen dürfen, diese Er- 
läuterungen zu geben, und ich ersuche Sie ergebenst, sich in demselben Sinne gegen die Re- 
gierung, bei welcher Sie beglaubigt zu sein die Ehre haben, auszusprechen, damit die Vor- 
6 Der Satz eigenhändiger Zusatz Bismarcks im ersten Konzept. 
7 Die beiden letzten Sätze eigenhändiger Zusatz Bismarcks im ersten Konzept. 
8 Der letzte Satz eigenhändiger Zusatz Bismarcks im ersten Konzept. 
V 27
        <pb n="432" />
        418 Kann Preußen auf Hilfe der deutschen Bundesgenossen gegen Österreich zählen? 
bereitungen, zu denen nun auch wir zu schreiten genötigt sein werden, in richtigem Lichte 
aufgefaßt werden. 
Aber Maßregeln zu unserer augenblicklichen Sicherung sind nicht das einzige, 
was die Situation von uns gebieterisch fordert. Die Erfahrung, welche wir wiederum über 
die Zuverlässigkeit eines österreichischen Bündnisses und über die wahren Gesinnungen des 
Wiener Kabinetts gegen uns gemacht haben, nötigen uns, auch die Zukunft ins Auge zu 
fassen und uns nach Garantien umzusehen, welche uns die Sicherheit gewähren können, die 
wir in dem Bunde mit der anderen deutschen Großmacht nicht nur vergebens gesucht baben, 
sondern sogar durch dieselbe bedroht sehen. Preußen ist durch seine Stellung, seinen deut- 
schen Charakter und durch die deutsche Gesinnung seiner Fürsten vor allem und zunächst 
darauf angewiesen, diese Garantien in Deutschland selbst zu suchen. Auf dem Boden der 
deutschen Nationalität und in einer Kräftigung der Bande, welche uns mit den übrigen 
deutschen Staaten verbinden, dürfen wir hoffen und werden wir immer zuerst versuchen, 
die Sicherheit der nationalen Unabhängigkeit zu finden.⁹ 
Aber so oft wir diesen Gedanken ins Auge fassen, drängt sich auch von neuem die Er- 
kenntnis auf, daß der Bund in seiner gegenwärtigen Gestalt für jenen Zweck und für die 
aktive Politik, welche große Krisen jeden Augenblick fordern können, nicht ausreichend ist. 
Seine Einrichtungen waren darauf berechnet, daß die beiden deutschen Großmächte stets 
einig seien; sie haben bestehen können, solange dieser Zustand durch eine fortgesetzte Nach- 
giebigkeit Preußens gegen Österreich erhalten wurde; einen ernsthaften Antagonismus der 
beiden Mächte können sie nicht ertragen, einen drohenden Bruch und Konflikt nicht ver- 
hüten oder überwinden. Ja, wir haben die Erfahrung machen müssen, daß selbst da, wo die 
beiden Mächte einig waren, die Bundesinstitutionen nicht ausreichten, um Deutschland an 
einer aktiven nationalen und erfolgreichen Politik teilnehmen zu lassen. Daß auch das 
Bundesmilitärwesen nicht in einer der Sicherheit Deutschlands genügenden Weise geordnet 
ist, haben wir wiederholt gegen unsere Genossen im Bunde ausgesprochen und uns ver- 
geblich bemüht, es innerhalb der alten Bundesverhältnisse auf neuen, angemesseneren Grund- 
lagen zu verbessern. Wir vermögen in der jetzigen Lage der Dinge uns das Vertrauen 
auf eine wirksame Hilfe des Bundes, im Falle wir angegriffen würden, nicht zu bewahren.¹⁰ 
Bei jedem Angriffe, sei es von Österreich, sei es von anderen Mächten, werden wir immer 
zunächst auf unsere eigenen Kräfte angewiesen sein, wenn nicht ein besonders guter Wille 
einzelner deutscher Regierungen zu unserer Unterstützung Mittel in Bewegung setzte, welche 
auf dem gewöhnlichen bundesmäßigen Wege viel zu spät flüssig werden würden, um noch 
von Wert für uns zu sein. Wir sind gegenwärtig gegenüber den drohenden Rüstungen Öster- 
reichs in der Lage, an unsere Genossen im Bunde die Frage zu richten, ob und in welchem 
Maße wir auf diesen guten Willen zählen dürfen? Aber auch der vielleicht bei einigen unserer 
Bundesgenossen augenblicklich vorhandene gute Wille gibt uns für kommende Gefahren 
keine Beruhigung, weil bei der gegenwärtigen Lage des Bundes und dem Stande der 
Bundesmilitärverhältnisse die rechtliche oder tatsächliche Möglichkeit, ihn zu betätigen, 
vielfach mangeln wird. 
Diese Erwägung und die abnorme Lage, in welche Preußen durch die feindselige 
Haltung der anderen im Bunde befindlichen Großmacht gebracht ist, drängt uns die Not- 
9 Bis zu diesem Absatz ging der Erlaß in französischer Übersetzung auch den Vertretern bei den außer- 
deutschen europäischen Mächten zu. 
10 Der Satz eigenhändiger Zusatz Bismarcks im ersten Konzept.
        <pb n="433" />
        Notwendigkeit der Anregung einer Bundesreform. 419 
wendigkeit auf, eine den realen Verhältnissen Rechnung tragende Reform des Bundes in 
Anregung zu bringen. Das Bedürfnis derselben wird sich für uns um so dringlicher fühl- 
bar machen, je weniger wir auf die eben gestellte Frage hinsichtlich des Beistandes, den wir 
zu gewärtigen haben, eine befriedigende Auskunft erlangen; abweisen aber können wir es 
in keinem Falle, und wir glauben in der Tat, daß wir dabei nicht nur in unserem eigenen 
Interesse handeln. Schon durch die geographische Lage wird das Interesse Preußens und 
Deutschlands identisch — dies gilt zu unseren wie zu Deutschlands Gunsten. Wenn wir 
Deutschlands nicht sicher sind, ist unsere Stellung gerade wegen unserer geographischen Lage 
gefährdeter als die der meisten anderen europäischen Staaten; das Schicksal Preußens aber 
wird das Schicksal Deutschlands nach sich ziehen, und wir zweifeln nicht, daß, wenn 
Preußens Kraft einmal gebrochen wäre, Deutschland an der Politik der europäischen 
Nationen nur noch passiv beteiligt bleiben würde. Dies zu verhüten, sollten alle deutschen 
Regierungen als eine heilige Pflicht ansehen und dazu mit Preußen zusammenwirken. 
Wenn der Deutsche Bund in seiner jetzigen Gestalt und mit seinen jetzigen politischen und 
militärischen Einrichtungen den großen europäischen Krisen, die aus mehr als einer Ur- 
sache jeden Augenblick auftauchen können, entgegengehen soll, so ist nur zu sehr zu befürchten, 
daß er seiner Aufgabe erliegen und Deutschland vor dem Schicksal Polens nicht schützen 
werde. 
Wir ersuchen die pp. Regierung, auch ihrerseits die Verhältnisse ernstlich und ein- 
gehend in Erwägung zu ziehen, und behalten wir uns baldige weitere Eröffnungen in dieser 
Richtung vor. Zunächst aber haben wir von derselben eine Beantwortung der oben ange- 
deuteten Frage zu erbitten, ob und in welchem Maße wir auf ihre Unterstützung in dem Falle 
zu rechnen haben, daß wir von Österreich angegriffen oder durch unzweideutige Drohungen 
zum Kriege genötigt werden. 
Ew. pp. ersuche ich ergebenst, diese Frage, begleitet von den im gegenwärtigen Erlaß 
entwickelten Betrachtungen, welche Sie zu dem Ende vorzulesen ermächtigt sind, dem Ver- 
treter der dortigen Regierung mündlich, aber amtlich vorzulegen. 
Über die Aufnahme, welche diese Eröffnung gefunden haben wird, sehe ich Ihrem 
schleunigen Berichte entgegen. 
Das Staatsarchiv X, 348 ff. 
* 276. Erlaß an den Gesandten in München Heinrich VII. Prinzen Reuß. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Vertraulich. Berlin, den 24. März 1866. 
Ew. pp. erhalten gleichzeitig mit diesem Erlaß ein Zirkular,¹ welches ich an die König- 
lichen Missionen bei den deutschen Regierungen gerichtet habe, um mich über die Stellung 
Preußens zu den immer umfangreicher werdenden Rüstungen Österreichs auszusprechen und 
eine Äußerung über die Haltung der deutschen Regierungen im Fall eines durch Österreich 
provozierten Krieges zu erlangen, zugleich aber auch, um die Frage der Bundesreform, 
welche unsrer Ansicht nach wichtiger ist als die der Elbherzogthümer,² definitiv in An- 
regung zu bringen. Ich habe mich den übrigen Regierungen gegenüber für jetzt auf diese 
1 Siehe Nr. 275. 
2 Der Relativsatz: „welche unserer Ansicht nach ..."  eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="434" />
        420 Bismarck sucht Pfordten für ein gemeinsames Vorgehen in der Bundesreformfrage zu gewinnen. 
vorläufige Anregung beschränkt, weil wir vor allem eine Verständigung mit dem bayrischen 
Herrn Minister über das Materielle sowohl wie über die formale Behandlung der Frage 
wünschen.  
Ew. pp. verschiedene Berichte über Ihre Unterredungen mit dem Freiherrn von der 
Pfordten, deren durchaus vertraulichen Charakter ich vollkommen würdige und festhalte, 
haben mir die Überzeugung gewährt, daß wir nicht nur in unserem Urteil über die Bedeu- 
tung der Frage und die Notwendigkeit, ihr näher zu treten, sondern in den wesentlichen 
Punkten über diese Lösung selbst gleicher Ansicht sind. 
In betreff der formalen Behandlung weichen meine Anschauungen von denen des 
Freiherrn von der Pfordten insofern ab, als letzterer eine vorgängige Verständigung unter 
den beiden deutschen Großmächten für erforderlich hält. Wünschenswerth wäre sie auch uns, 
aber wir haben sie zwei Jahre hindurch ehrlich und unter ungewöhnlich günstigen Verhält- 
nissen erstrebt und schließlich nur die Überzeugung gewonnen, daß die Feindseligkeit gegen 
Preußen der oberste politische Grundsatz des Wiener Cabinetes ist.³ Wir müssen den 
Maßstab für dasjenige, was wir von Österreich in der deutschen Angelegenheit zu erwarten 
haben, aus seinem Verhalten gegen uns in der Schleswig-Holsteinschen Angelegenheit ent- 
nehmen; und wir haben dabei die Erfahrung gemacht, daß der staatsmännische Blick des 
Freiherrn von der Pfordten, welcher die Befestigung unserer Stellung in Norddeutschland 
als eine gleichmäßig im Interesse Deutschlands und Preußens liegende Forderung erkennt, 
in Wien kein Verständnis findet, die dortigen Auffassungen vielmehr durch leidenschaftliche 
Regungen getrübt werden. Von Verhandlungen Preußens mit dem Wiener Cabinete wagen 
wir, so lange in letztrem die jetzigen Tendenzen vorherrschen, einen günstigen Erfolg nicht 
zu erwarten.⁴ Außerdem aber sind wir unter dem Eindruck der zu einer Drohung heran- 
wachsenden Rüstungen Österreichs nicht in der Lage, in Wien Vorschläge über eine Neu- 
gestaltung Deutschlands zu machen. 
Ein anderer Punkt in den Äußerungen des Herrn von der Pfordten, welchen ich 
einer näheren Erläuterung für bedürftig halte, ist die Frage, wieweit die Regierungen dem 
Parlamente gegenüber schon vorher einig sein müßten. Über die Berufung und Mitwirkung 
eines Parlaments selbst ist der bayrische Minister mit uns einverstanden, und ich stimme 
mit ihm auch in dem Wunsche überein, daß die Regierungen einer solchen Versammlung 
mit der Festigkeit gegenüberstehen mögen, welche durch die Klarheit der Ziele gewonnen 
wird. Aber Freiherr von der Pfordten wird es schwerlich für möglich halten, daß die 
Regierungen vorher über ein ganz fertiges Programm sich einigen sollten. Alle Ver- 
handlungen der Regierungen untereinander allein haben bisher nichts anderes als unab- 
geschlossene Schriftwechsel geliefert; und ich kann, ohne zu verletzen, die Überzeugung aus- 
sprechen, daß es auch diesmal nicht anders gehen würde. Die Mitwirkung des Parlaments 
ist recht eigentlich darum notwendig, um die großen Fragen, die sonst in der Masse der 
Schreiberei absichtlich und unabsichtlich begraben werden, in Fluß zu bringen und zu erhalten 
und die Sprödigkeit der Beziehungen, die auf dem Wege des Schriftverkehrs keine Aus- 
gleichung finden, durch die Vermittlung der einheitlichen Volksvertretung zu mildern.⁵ 
Ich bemerke indes noch besonders, daß es keineswegs meine Meinung ist, auf vor- 
gängige Verhandlung der Regierungen unter sich zu verzichten. Ich habe im Gegenteil die 
3 Der Satz eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
4 Der Satz eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
5 Der letzte Teil des Satzes: „und die Sprödigkeit ..." eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="435" />
        Vorschlag eines gemeinsamen Antrags auf Berufung eines Parlaments. 421 
Absicht dazu bereits in dem erwähnten Zirkular angedeutet. Aber ich halte es für not- 
wendig, wenn dieselbe nicht wiederum erfolglos oder endlos werden soll, ihr einen Prä- 
klusivtermin zu setzen, welcher zugleich einen positiven Anhaltspunkt für das weitere 
Vorgehen darböte. Dies würde meines Erachtens dadurch zu geschehen haben, daß man 
von Hause aus mit der Berufung eines Parlaments vorginge und die Zeit bis 
zum wirklichen Zusammentritt desselben zu den Berathungen der Regirungen über die Vor- 
lagen benutzte.⁶ Eine Einigung, die in dieser Zwischenzeit nicht erreicht würde, dürfte 
überhaupt schwerlich zu erreichen sein; für eine Behandlung der wesentlichen Punkte aber 
wird unseres Erachtens die Frist ausreichen. 
Von diesen Erwägungen geleitet, ersuche ich Ew. pp. ergebenst, zunächst vertraulich 
dem Freiherrn von der Pfordten nunmehr den positiven Vorschlag zu machen, 
daß Bayern mit Preußen zusammen am Bunde den Antrag stelle: ein aus all- 
gemeinem Stimmrecht direkt zu wählendes deutsches Parlament nach Frankfurt a. M. 
zu berufen und in der bis zum Zusammentritt desselben notwendig verstreichenden 
Frist die Vorlagen zu beraten, welche ihm zu machen sein würden. 
Ich schlage sofort die Form direkter Wahlen und des allgemeinen Stimmrechts vor, 
obschon der bayrische Herr Minister sich mehr zu einer Delegiertenversammlung hinneigt. 
Aber ich glaube, er wird bei näherer Erwägung das Gewicht der Gründe nicht verkennen, 
welche für den andern Modus sprechen. Eine Delegiertenversammlung  wird schwerlich 
die Autorität der deutschen Nation gegenüber haben, welche einer, wenn auch nicht 
konstituierenden, doch zur aktiven und abschließenden Mitwirkung bei einem so großen 
Werke berufenen Versammlung zu wünschen ist. Wie achtenswerte Kräfte sich auch in 
einzelnen deutschen Kammern finden mögen, so ist es doch gewiß nicht gerade die allgemeine 
Ansicht, daß unsere Sonderlandtage die staatsmännische gesamte Befähigung der deutschen 
Nation in sich enthalten. Für uns würde es schon darum nicht tunlich sein, auf die Be- 
rufung einer Versammlung von Delegierten für die erste Beratung der zu bewirkenden 
Umgestaltung einzugehen, weil wir durch unsere im Herbst des Jahres 1863 nach dem 
Frankfurter Fürstentage abgegebenen Erklärungen uns öffentlich zu dem Prinzipe eines aus 
allgemeinen Wahlen hervorgegangenen Parlaments bekannt haben. 
Direkte Wahlen aber und allgemeines Stimmrecht halte ich für größere Bürgschaften 
einer konservativen Haltung als irgendein künstliches auf Erzielung gemachter Majoritäten 
berechnetes Wahlgesetz.⁷ Nach unseren Beobachtungen sind die Massen ehrlicher bei der 
staatlichen Ordnung interessirt als die Führer⁸ derjenigen Klassen, welche man durch die 
Einführung irgendeines Zensus in der aktiven Wahlberechtigung privilegieren kann.⁹ Die 
Verständigung über das Detail der letzteren würde natürlich der weiteren Erwägung und 
Beratung überlassen bleiben. Für jetzt kommt es mir nur darauf an, die Zustimmung des 
Freiherrn von der Pfordten zu dem großen und in meinen Augen konservativen Prinzip 
6 Der Schluß des Satzes von den Worten an: „und die Zeit ..." eigenhändiger Zusatz Bismarcks 
an Stelle längerer Ausführungen Abekens, in denen die Vorteile dieses Verfahrens dargelegt wurden. 
7 Die Worte: „künstliches auf Erzielung gemachter Majoritäten berechnetes Wahlgesetz“ eigenhändiger 
Zusatz Bismarcks, statt Abekens Fassung: „komplizierter Modus, durch den man künstlich eln gewisses 
Resultat zu erzielen sucht.“ 
8 Die Worte: „ehrlicher bei der staatlichen Ordnung interessirt als die Führer“ eigenhändiger Zu- 
satz Bismarcks statt Abekens Formulierung: „konservativer als diejenigen Klassen“. 
9 Der im Konzept hier folgende Satz Abekens: ,,Eher würden wir glauben, Garantien gegen revolutio- 
näre Wahlen in der Aufstellung bestimmter Schranken und positiver Modalitäten für die passive Wahl- 
berechtigung zu finden,“ von Bismarck gestrichen.
        <pb n="436" />
        422 Entscheidende Bedeutung der Stellungnahme Pfordtens. 
direkter Wahlen und allgemeinen Stimmrechts zu erlangen und über seine Bereitwilligkeit 
vertraulich unterrichtet zu werden, den erwähnten Antrag gemeinsam mit uns zu stellen. 
Sollte der H[err] Minister Bedenken tragen, sich dafür zu entscheiden, so gebe ich mich doch 
der Hoffnung hin, daß einem von Preußen allein in dieser Richtung am Bunde zu stellenden 
Antrage eine wohlwollende Aufnahme von Seiten Baierns gesichert sein würde.¹⁰ 
Ich ersuche Ew. pp. ergebenst, diese Punkte mit Baron Pfordten zu besprechen und 
ermächtige Sie, ihn vertraulich von diesem Erlaß Einsicht nehmen zu lassen. Seine Er- 
klärung wird von entscheidendem Einfluß auf unsere Entschlüsse sein. 
* 277. Erlaß an den Gesandten in München Heinrich VII. Prinzen Reuß. 
 [Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Ganz vertraulich. Berlin, den 25. März 1866. 
Ich füge meinem heutigen¹ Erlaß noch einige ganz vertrauliche Zeilen hinzu, um Sie 
noch besonders darauf aufmerksam zu machen, wie wünschenswert es uns ist, bald eine 
Antwort auf unsere vertrauliche Anfrage zu erhalten. Wie sehr die Situation zur Krisis 
hindrängt, hat Herr von der Pfordten selbst mit dem Ausdruck ernster Besorgnis wieder- 
holt ausgesprochen; die österreichischen Rüstungen sind derart, daß sie uns zu Vorsichts- 
maßregeln nötigen, während wir alle bloßen Demonstrationen zu vermeiden wünschen. In 
der Inangriffnahme der deutschen Frage sehen wir eine Möglichkeit, der Kriegsgefahr eine 
Diversion zu machen; aber ein langes Hinausschieben ist bei den österreichischen Rüstungen 
nicht mehr möglich, ohne daß die Verhältnisse sich unheilbar verwickeln. 
Auf der andern Seite mehren sich die Notizen über beabsichtigte Anträge am Bunde 
seitens der Mittelstaaten im Interesse und auf Anlaß Österreichs oder seitens der letzteren 
Macht selbst. Daß Bayern dazu die Initiative ergreifen werde, halten wir nach der ganzen 
Stellung, die Herr von der Pfordten bisher eingenommen, nicht für glaublich; aber es 
scheint, daß auf seiten mehrerer anderer Staaten die Absicht vorhanden ist, mit feindlichen 
Anträgen gegen Preußen am Bunde vorzugehen. Kommen solche Anträge, so werden 
wir dadurch zu entschiedenerem Vorgehen unsererseits genötigt und kommen in die Lage, 
mit unserem dem Königlich Bayrischen Minister vorgeschlagenen Antrage sofort hervorzu- 
treten. Ich ersuche Ew. pp. daher, auf eine beschleunigte Entscheidung des Herrn von der 
Pfordten hinzuwirken. 
Anliegend füge ich zu Ihrer persönlichen Kenntnisnahme Abschrift eines Berichts des 
Königlichen Bundestagsgesandten vom 23. d. M. über die ihm zugekommenen Nachrichten 
von angeblich beabsichtigten Anträgen vertraulich bei.² 
10 Der letzte Satz eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
277 1 Es handelt sich um den vom 24. datierten Erlaß an Prinz Reuß (siehe Nr. 276), hieße richtiger also „ge- 
strigen“. 
2 Bei den von Savigny gemeldeten Nachrichten handelte es sich mehr oder weniger um vage Gerüchte. 
Tatsächlich hatte die österreichische Regierung, so auch auf diplomatischem Gebiete vor Preußen die Initiative 
nehmend, schon am 16. eine Zirkularnote an die ihr näher stehenden deutschen Regierungen gerichtet, die 
ihren diplomatischen Feldzugsplan enthüllte. Danach wollte sie, falls die an Bismarck durch Graf Karolyi 
zu stellende Frage, ob Preußen die Gasteiner Konvention zu zerreißen beabsichtige (vgl. Nr. 270), eine un- 
genügende Antwort finde, die Entscheidung über Schleswig-Holstein dem Bunde anheimstellen und bei drin- 
der Gefahr eines Friedensbruches die Kriegsbereitschaft der vier nichtpreußischen Bundeskorps und ihre 
Aufstellung im Verband mit der österreichischen Armee beantragen. Der Wortlaut des österreichischen Zir- 
kulars ist noch nicht bekannt geworden.
        <pb n="437" />
        Die italienischen Verhandlungen. Ein ungarischer Emissär in Florenz. 423 
*278. Telegramm an den Botschafter in Paris Grafen von der Goltz. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Am 23. März war ein Telegromm des Grafen von der Goltz vom 22. eingelaufen, welches 
besagte: „Le Comte Nigra me prie de Vous télégraphier aue l’Italle acceptera le traité 
générlque due Vous avez proposes. N’al lleu de crolre due IEmpereur a donne 
ce conseil. L’Italle ne prendra du reste pas I’'Initlative de la guerre.“ 
Berlin, den 26. März 1866. 
In Ihrem Telegramm Nr. 126 bin in Zweifel über den Ausdruck traité générique.¹ 
Hier ist zwischen mir und General Govone besprochen: entweder eventueller Vertrag, 
Italien zum Beistand verpflichtend, falls Preußen in Krieg mit Österreich kommt, auf drei 
Monat zu schließen, falls Italien an Unbestimmtheit der Zeit Anstoß nimmt; oder allge- 
meines Freundschaftsbündnis mit Versprechen, im Kriegsfalle einen Spezialvertrag zu 
schließen, dessen Text schon jetzt festgestellt würde, so daß es eintretendenfalls nur tele- 
graphischer Ermächtigung an die Bevollmächtigten zur Unterzeichnung bedürfte. General 
Govone hat aber weder Instruktion noch Vollmacht zu solchem Abschluß, sondern nur 
Weisung für Details militärischer Kooperation. Er hat die Sache nach Florenz gemeldet; 
weiß Nigra sie von dorther oder wie? General Moltke kann wegen der Kriegsvorberei- 
tungen nicht mehr hier entbehrt werden; wir schicken andern General so schleunig wie 
möglich nach Florenz. 
*279. Erlaß an den Gesandten in Florenz Grafen von Usedom. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
In einem Berichte vom 22. März hatte Graf Usedom gemeldet, daß aus Ungarn eine 
der dortigen „patriotischen Aristokratie“ angehörende Persönlichkeit in Florenz eingetroffen sei, 
die für den Kriegsfall eine ungarische Diversion im Verein mit kroatischen oder dalmatischen 
Bewegungen in Aussicht stelle, dafür aber zu wissen wünsche, auf welche Unterstützung man 
dabei seitens Italiens und Preußens zu rechnen habe. Graf Usedom fragte an, wie er sich zu 
etwaigen Sondierungen des ungarischen Emissärs stellen solle. Vgl. dazu auch H. Wendel, 
Bismarck und Serbien im Jahre 1866, S. 30 f. 
Berlin, den 26. März 1866. 
Ew. pp. chiffrierter Bericht Nr. 13 vom 22. d. M. ist richtig hier eingegangen. Ich 
finde es unbedenklich, daß Ew. pp. die darin bezeichnete Persönlichkeit anhören und sich 
über die betreffenden Wünsche, wie über die Anerbietungen und deren Zuverlässigkeit zu 
vergewissern suchen. Zusicherungen können nicht ohne Genehmigung Seiner Majestät 
des Königs gegeben werden, allerhöchstwelchem ich es ersparen muß, in diese Relationen 
hineingezogen zu werden. Die Sache selbst aber kann ein wichtiges Moment bilden, und 
ist darum nicht aus den Augen zu lassen. Es würde förderlich sein, wenn von der be- 
treffenden Seite auch hierher eine geeignete Persönlichkeit geschickt würde, um Auskunft 
geben und erhalten zu können. 
1 Nach einem Berichte Graf Goltz' vom 23. handelte es sich dabei um ein von Bismarck dem General 
Govone vorgeschlagenes Defensiv- und Offensivbündnis, welches mit dem Ausbruche des Krieges eo lpso in 
Kraft treten sollte. Einen solchen Vorschlag hatte Bismarck freilich nicht gemacht.
        <pb n="438" />
        424 Der wahre Charakter der österreichischen Rüstungen. 
*280. Telegramm an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Berlin, den 26. März 1866. 
Graf Karolyi hat mündlich die amtliche Erklärung abgegeben, daß die österreichischen 
Kriegsvorbereitungen einen rein defensiven Charakter trügen, und daß weder Mannschaften 
einberufen noch Pferde für die Bespannung angeschafft seien. Ew. pp. ersuche ich, dem 
Grafen Mensdorff zu sagen, daß wir durch diese Erklärung überrascht seien, da direkte 
Nachrichten aus verschiedenen Teilen des Kaiserstaates uns die Einberufung von Urlaubern 
und die Komplettierung von Batteriebespannungen melden. Ew. pp. wollen die amtliche und 
mündliche Erklärung hinzufügen, daß die Maßregeln, zu welchen uns die ohne jede Pro- 
vocation von unsrer Seite bewirkte¹ Konzentrierung an unserer Grenze nötigen werde, wenn 
Österreichs Rüstungen nicht rückgängig gemacht werden, ebenfalls einen rein defensiven 
Charakter trügen,² und konstatieren, daß bis zum 27. März kein Anfang von Rüstungen, 
überhaupt keine Maßregel stattgefunden, welche Österreich irgendwelchen Anlaß zu Defen- 
sivrüstungen hätte geben können. 
*281. Telegramm an den Botschafter in London Grafen 
von Bernstorff. 
[Eigenhändiges Konzept.] 
Als Graf Bernstorff der ihm am 20. zugegangenen Weisung (vgl. Nr. 270, Fußnote 1) 
gemäß Lord Clarendon auf die drohenden österreichischen Rüstungen hinwies, machte dieser 
bemerklich, daß nach dem neuesten Telegramm des englischen Botschafters in Wien nur drei 
Infanterieregimenter nach Böhmen geschickt seien und einige Kavallerieregimenter von anderen 
Provinzen heraufkämen, daß aber die österreichische Armee im ganzen noch auf dem Friedens- 
fuß sei. 
Berlin, den 27. März 1866. 
Antwort auf Nr. 90. Es ist richtig, daß über Wien nur 3 Regimenter nach 
Böhmen gegangen sind. Wir können aber außerdem 21 Battaillon nahmhaft machen, 
die aus Galizien über Krakau nach Böhmen gegangen sind. Ohne die jetzt in Mähren 
stehenden Truppen, die 20000  Mann repräsentiren, sind bis gestern in Böhmen 54 Bat- 
taillon versammelt worden, meist im Nordosten Böhmens, bereit, sich mit den Sachsen zu 
vereinigen. Diese 54 Batt[aillon] mit der in Böhmen befindlichen Artillerie u[nd] starker 
Cavallerie sind mit böhmischen Ersatzmannschaften ohne die Sachsen u[nd] ohne die 
20000  in Mähren, in 5 Tagen auf 70000  Mann zu bringen. Das amtliche Abläugnen 
dieser uns durch Augenschein sichrer Kundschafter bekannten Thatsachen macht sie doppelt 
bedenklich. Sagen Sie das Lord Clarendon. Seit dem 14. cr. hat Oestreich im Ganzen 
30 Battaillon Verstärkung, die uns bekannt, an unsre Gränze geschoben. Vielleicht viele, 
die wir nicht kennen. 
1 Die Worte: „ohne jede Provocation von unserer Seite bewirkte“ eigenhändiger Zusatz  Bismarcks. 
2 Im gleichen Sinne hieß es in einem an die Missionen in London, Paris und Petersburg gerichteten 
Telegramm vom 26., das die dortigen Vertreter aufforderte, die österreichischen Rüstungen zur Sprache 
zu bringen, „daß wir bis heute gar nichts in dieser Richtung getan, und daß die Gegenmaßregeln, zu 
denen uns die österreichischen Rüstungen nötigen, einen rein defensiven Charakter tragen werden."
        <pb n="439" />
        Verlauf der Verhandlungen mit Govone und Barral. 425 
*282. Erlaß an den Gesandten in Florenz Grafen von Usedom. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Berlin, den 27. März 1866. 
Ew. pp. bin ich bisher nicht in der Lage gewesen, über die Besprechungen mit dem 
General Govone näher zu unterrichten, da dies auf dem telegraphischen Wege nicht tun- 
lich erschien. Ich darf aber jetzt um so weniger säumen, die sich darbietende sichere Ge- 
legenheit dafür zu benützen, da es dringend notwendig ist, Mißverständnisse, welche in 
Florenz obgewaltet zu haben scheinen, zu berichtigen. 
Ich muß zunächst bemerken, daß wir uns durch das Auftreten des Generals insofern 
getäuscht gesehen, als derselbe, ohne irgendwie mit positiven Vorschlägen oder Absichten her- 
vorzutreten, sich lediglich auf Anhören und Entgegennehmen diesseitiger Äußerungen be- 
schränkte. Dies veranlaßte mich endlich, ihn direkt zu befragen, ob er mit Vollmacht zur 
Unterhandlung und mit ausreichender Instruktion zu einer solchen für den  eventuellen 
Kriegsfall versehen sei und etwa seinerseits einen Vertragsentwurf mitgebracht habe? 
General Govone verneinte alle diese Fragen und fügte hinzu, er sei von seiner Re- 
gierung hierher gesandt, um die Detailfragen der militärischen Kooperation zu regeln. Den 
Kriegsfall selbst habe man in Florenz als bereits feststehend angenommen. Graf La 
Marmora habe ihm mitgeteilt: Der preußische Gesandte sage, der Krieg sei eine fest be- 
schlossene Sache, die Mobilmachung von 250000  Mann sei beschlossen, und die Mobili- 
sierung der übrigen Armee werde, sobald das Bedürfnis es erfordere, unverzüglich nach- 
folgen. Es handele sich nur noch um eine Konvention über die Kooperation, für welche der 
unmittelbar bevorstehende Ausbruch des Angriffskrieges gegen Österreich die Voraus- 
setzung bilde. 
Diese Voraussetzung hat mich überrascht, und ich würde es lebhaft bedauern, wenn 
Ew. pp. durch Ihre Äußerungen gegen den italienischen Minister zu diesem Mißverständnis 
Veranlassung gegeben haben sollten. Ich bitte Ew. pp. sich zu erinnern, daß in allen meinen 
Instruktionen und Depeschen niemals der eventuelle Charakter unserer Eröffnungen 
verlassen worden ist. Wir haben nicht und konnten nicht die Absicht haben, vor den Augen 
Europas durch einen willkürlichen Angriff auf Österreich als Aggressoren und Friedens- 
brecher dazustehen; und ich habe wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß wir die Ent- 
wicklung der Verhältnisse abwarten müßten, und nur für den an sich höchst wahrschein- 
lichen und unserer Ansicht nach schwer zu vermeidenden Fall, daß dieselben um Kriege 
hindrängten, uns über die Absichten Italiens zu vergewissern [wünschten]. Aber wir haben 
niemals einen unmittelbaren Beginn des Krieges in Aussicht gestellt, nie von einer be- 
schlossenen Mobilmachung gesprochen. Wenn dem italienischen Minister Veranlassung zu 
der Annahme gegeben wäre, daß wir sofort und unter allen Umständen den Krieg aggressiv 
beginnen wollten, so wäre dies eine Übereilung, welche, da man sich in Florenz bald von 
der Unrichtigkeit überzeugen müßte, eben nur jenes Mißtrauen vermehren würde, das 
Ew. pp. als ein wesentliches Hindernis bei unseren Verhandlungen mit der italienischen Re- 
gierung bezeichnen. 
Ich habe nun dem General Govone gesagt, daß es sich für uns um ein Bündnis auf 
den Kriegsfal handle, und daß wir bereit seien, ein solches abzuschließen. Und zwar 
könne dies in doppelter Weise geschehen: entweder a) in der einfachen Form eines even-
        <pb n="440" />
        426 Schleppender Gang der Verhandlungen mit Govone. 
tuellen Bündnisses, welches schon jetzt für den Fall, daß Preußen zum Kriege mit Öster- 
reich schreitet, die Hilfe Italiens stipuliert. Auf die Bemerkung des Generals Govone, 
daß Italien sich unmöglich auf eine unbestimmte Zeit hinaus die Hände binden könne, schlug 
ich vor, das Bündnis mit dieser Verpflichtung zum Abschluß eines Spezialtraktats zunächst 
auf die Frist von drei Monaten zu schließen. Oder es könne geschehen b) in der Form eines 
sofort förmlich abzuschließenden allgemeinen Freundschaftsbündnisses, an sich ohne Ver- 
pflichtung zum Handeln, aber unter gleichzeitiger Feststellung des Textes eines speziellen 
Vertrages für den Kriegsfall, dergestalt, daß es, sobald beide Mächte zum Kriege ent- 
schlossen sind, nur einer telegraphischen Ermächtigung an die beiderseitigen Bevollmächtigten 
zur sofortigen Unterzeichnung auch dieses Spezialtraktats bedürfte, um denselben augen- 
blicklich in Wirksamkeit zu setzen. 
General Govone hat diesen Vorschlag nach Florenz gemeldet, und am heutigen Tage 
geäußert, daß er noch keine eingehende Erwiderung, sondern nur eine vorläufige Mit- 
teilung erhalten habe, welche ihm für die nächsten Tage Instruktionen in Aussicht stelle. 
Ich habe nicht umhin können, dem General zu bemerken, daß dieses Verfahren unseren 
Erwartungen wenig entspräche. Verhandlungen der Art lassen sich nicht auf dem Wege 
eines fortlaufenden Gedankenaustausches zwischen den Sitzen der beiderseitigen Regierungen 
zustande bringen, sondern es ist notwendig, daß ein Unterhändler mit Vollmacht und 
bestimmter Instruktion versehen sei, um sich innerhalb der letzteren mit dem anderen Teile 
zu verständigen, was ja natürlich weitere Instruktionseinholung im einzelnen nicht aus- 
schließt. General Govone hat nach seinen eigenen Angaben weder Vollmacht noch In- 
struktion; und ich muß daher um so mehr bedauern, daß wir in Rücksicht auf sein Her- 
kommen die bereits eingeleitete Sendung des Generals Moltke verzögert haben, indem es, 
als uns die Herkunft des Generals Govone angezeigt wurde, durchaus notwendig erschien, 
abzuwarten, was er bringen würde, obschon Instruktion und Vertragsentwürfe für General 
Moltke fertig lagen. Govones Zurückhaltung hat diese Zögerung verlängert; und in diesem 
Augenblick ist für unsere Vorbereitungen auf die Kriegseventualität durch die immer 
drohender werdenden Rüstungen Österreichs, über welche Ew. pp. in der Anlage Näheres 
finden, eine Beschleunigung unserer Rüstungen so dringend geboten, daß eine Abwesenheit 
des Chefs des Generalstabs der Armee von längerer Dauer unmöglich erscheint. Es hat 
deshalb die Sendung eines anderen Generals ins Auge gefaßt werden müssen und wird also 
die Abreise zu meinem großen Bedauern durch diesen Umstand wieder um einige Tage ver- 
zögert werden. 
Es ist unmöglich, daß die Rüstungen Österreichs den Gang der Entwicklung beschleunigen 
werden. Den Inhalt meiner Unterredung mit dem Grafen Karolyi darüber wollen Ew. pp. 
gefälligst aus der beiliegenden Abschrift meines Erlasses an den Freiherrn von Werther vom 
20. d. M.¹ entnehmen. 
Im allgemeinen aber muß ich wiederholen, daß die ganze Lage uns noch immer zur 
Vorsicht ermahnen und uns davon abraten muß, mit einem, an die Schleswig- 
Holsteinische Frage geknüpften Akte den Bruch einzuleiten, der dann in den Augen 
Europas als eroberungssüchtige Aggression erscheinen würde. Auch der Haltung der italie- 
nischen Regierung selbst gegenüber muß diese Vorsicht durchaus noch als gerechtfertigt 
gelten. Wenn Ew. pp. wiederholt das bei der letzteren vorhandene Mißtrauen und die 
Besorgnis erwähnt haben, daß Preußen das italienische Bündnis nur in diplomatischer 
1 Siehe Nr. 270.
        <pb n="441" />
        Notwendigkeit, durch Anregung der deutschen Frage festeren Boden zu gewinnen. 427 
Weise zu einer Pression auf Österreich benutzen wolle, um das Wiener Kabinett zu Zu- 
geständnissen zu bewegen, so muß ich dagegen fragen: wer bürgt uns dafür, daß Italien 
nicht in ähnlicher Weise unsere Annäherung ausbeuten werde, um, sobald es kompro- 
mittierende Aktenstücke von uns in Händen hat, sich mit Österreich über Venetien in der- 
jenigen friedlichen Weise abzufinden, welche Ew. pp. als in den Wünschen eines Teils 
der italienischen Staatsmänner liegend bezeichnen? Es hat uns in dieser Beziehung befremden 
müssen, daß alle Rüstungen, welche uns aus Österreich gemeldet werden, sich nur auf Be- 
wegungen gegen unsere Grenze hin beziehen, und daß von Rüstungen nach der Seite Italiens 
hin gar keine Anzeichen vorhanden sind, so daß es den Anschein gewinnt, als ob das 
Wiener Kabinett sich nach dieser Seite hin völlig sicher fühle. Wir sind nicht imstande, 
uns dies zu erklären. Ich habe ferner wiederholt darauf hingedeutet, daß auch die Haltung 
Frankreichs für alle künftigen Eventualitäten uns noch nicht so gesichert erscheint, um uns 
jede Besorgnis zu nehmen, daß der Kaiser Napoleon die Wechselfälle eines großen Kriegs 
zwischen Preußen und Österreich für sich ausbeuten würde. Ew. pp. selbst haben die Stellung 
des Kaisers fortwährend als eine nicht ganz klare angesehen. Ich beziehe mich in dieser Hinsicht 
auf die ganz vertraulich beigefügte Abschrift eines reservierten Erlasses an den Königlichen 
Botschafter in Paris vom 24. d. M.² 
Aus demselben werden Ew. pp. zugleich im wesentlichen die Gründe entnehmen, welche 
es für uns ratsam machen, durch die Anregung der deutschen Frage zuerst einen festeren 
Boden zu gewinnen. Ew. pp. haben bereits selbst den italienischen Minister darauf auf- 
merksam gemacht, daß gerade in der Wahl dieses Terrains die Bürgschaft für die italie- 
nische Regierung liege, daß es Preußen mit größeren Absichten Ernst sei, und daß wir uns 
nicht mit geringen Vorteilen, wie sie Österreich etwa durch eine spezielle Konzession in Bezug 
auf Schleswig-Holstein bieten könnte, befriedigen lassen würden. Aber die deutsche Frage 
wird einige Entwicklungsstadien durchlaufen müssen, ebe sie die Reife erlangt, welche zur 
Aktion führen kann. Ich habe daher nicht gesäumt, die einleitenden und in gewissem 
Sinne entscheidenden Schritte zu tun, durch das Zirkular an die Königlichen Missionen bei 
den deutschen Regierungen vom 24. d. M., von welchem Ew. pp. anliegend Abschrift finden.³ 
Um die Sache noch rascher in Fluß zu bringen, habe ich gleichzeitig an den Königlichen 
Gesandten in München, durch welchen ich bereits wiederholt die Gesinnungen des Freiherrn 
von der Pfordten in betreff der deutschen Frage sondiert hatte, das ebenfalls anliegende 
ganz vertrauliche Schreiben, von demselben Datum, gerichtet; und ich bin im Begriff, 
den Königlichen Bundestagsgesandten mit Instruktion zu versehen, um, namentlich wenn die 
bis jetzt nur gerüchtweise verlautenden Nachrichten über die Absicht, die Schleswig-Hol- 
steinische Anlegenheit, sei es direkt durch Österreich selbst, sei es durch Vermittelung der 
Mittelstaaten, an den Bund zu bringen, sofort mit unserem Antrage in der deutschen Frage 
vorgehen zu können. 
Um das Bild der Situation zu vervollständigen, will ich nicht unerwähnt lassen, daß 
von englischer Seite eine Andeutung gegeben ist, daß in Übereinstimmung mit den auf der 
Pariser Konferenz v. J. 1856 ausgedrücktten Wünschen vielleicht die bons offices einer 
befreundeten Macht zur Abwendung der drohenden Kriegsgefahr zwischen Preußen und 
Österreich könnten angewendet werden. Das Nähere darüber wollen Ew. pp. aus der 
2 Siehe Nr. 274. 
3 Siehe Nr. 275. 
4 Siehe Nr. 276.
        <pb n="442" />
        428 Bessere Nachrichten aus Paris. 
Abschrift eines ganz vertraulichen Privatbriefes an Graf Bernstorff vom 20. d. M.⁵ ent- 
nehmen. Die mir darauf zugehenden Meldungen des Grafen Bernstorff zeigen indes keine 
Neigung der englischen Regierung, den angeknüpften Faden weiter zu verfolgen, vielmehr 
ein Bemühen, die Anregung nicht als ein Anerbieten der Vermittlung erscheinen 
zu lassen und sie selbst noch als geringer darzustellen, als wie sie uns erschienen war, und wir 
müssen demnach annehmen, daß dieser Versuch einer Einwirkung auf Preußen im Sinne des 
Friedens wesentlich nur im österreichischen Interesse gemacht worden sei, da er sofort fallen 
gelassen, nachdem wir darauf aufmerksam gemacht, daß die Einwirkung zunächst in Wien 
würde stattfinden müssen, um dort die Anlässe zum Bruch zu beseitigen. 
*283. Erlaß an den Botschafter in Paris Grafen von der Goltz. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
In einem Berichte vom 23. März hatte Graf von der Goltz Auslassungen des italienischen 
Gesandten in Paris Nigra über Napoleons Einstellung zu einem preußisch-italienischen Kriegs- 
bündnis wiedergegeben. Danach hielte der französische Kaiser es zwar nicht für zweckmäßig, 
daß Italien die Initiative in der gemeinsamen militärischen Aktion beider Mächte übernähme; er 
wäre aber durchaus damit einverstanden, wenn Italien ein kriegerisches Vorgehen Preußens zur 
Erreichung seines stets offen bekannten nationalen Zieles benutzte. Ja, der Kaiser habe an- 
gedeutet, daß Italien wohl tun würde, seine Angriffe auf die adriatische Küste zu konzentrieren 
und Ungarn die Hand zu reichen, während es die Lombardei, in welche Österreich Frankreichs 
wegen einzurücken nicht wagen würde, ruhig von Truppen entblößen könne. Vgl. auch den 
Bericht Nigras an La Marmora vom 23. März bei L. Chiala, Ancora un po' più di luce, p. 80 ss. 
Geheim. Berlin, den 30. März 1866. 
Die in Ew. pp. gefälligem geheimen Berichte Nr. 129 vom 23. d. M. enthaltenen 
Mitteilungen des italienischen Gesandten habe ich, Ihrem Wunsche gemäß, nur zur Kenntnis 
Seiner Majestät des Königs gebracht und nach allen anderen Seiten hin mit vollster Dis- 
kretion behandelt. Ich erachte diese Mitteilungen allerdings für besonders wichtig, weil aus 
denselben eine Stellung des Kaisers Napoleon zu der schwebenden Frage hervorgeht, welche 
mehr als irgendeine andere bisherige Äußerung zum Vertrauen berechtigt. Der dem italie- 
nischen Gesandten gegebene Rat entspricht so vollkommen unserer eigenen Auffassung, daß 
wir darin eine direkte Förderung unserer Absichten erblicken dürfen; und wenn der Kaiser 
ausdrücklich darauf hindeutet, daß die Lombardei von italienischen Truppen entblößt bleiben 
könne, weil Österreich Frankreichs wegen nicht wagen würde, in dieselbe einzurücken, so 
ist dies fast einer Garantierung der Lombardei an Italien gleichzuachten, und enthält für 
letzteres Land eine Ermutigung zu einer aktiven Politik, welche der in Florenz, wie es 
scheint, gehegten Vermutung, daß der Kaiser Italien vom Krieg könne abhalten wollen, 
widerspricht, aber in Übereinstimmung mit allen früheren Äußerungen des Chevalier Nigra 
über den Kaiser steht. 
Es haben daher diese Mitteilungen nur die günstigen Eindrücke verstärken können, 
welche Seine Majestät der König aus dem Schreiben des Kaisers und aus seiner Haltung 
in der in Ihrem reservierten Immediatbericht Nr. 110 vom 17. d. M.¹ wiedergegebenen 
Unterredung gewonnen haben. 
Die zur Vorsicht mahnenden Erwägungen, welche Ew. pp. in dem letztgedachten Be- 
richt diesen ermutigenden Symptomen gegenüberstellen, knüpfen sich auch weniger an Ihre                                                                                                                                      

5 Siehe Nr. 269. 
283. 1 Siehe den Text des Berichts in H. Oncken, Die Rheinpolitik Kaiser Napoleons III. von 1863 bis 
1870, I, 111 ff.
        <pb n="443" />
        Goltz' zur Vorsicht mahnende Erwägungen. 429 
Auffassung von den eigenen, persönlichen Wünschen des Kaisers und seine gegenwärtige 
Haltung, welche Sie selber als vertrauenerweckend bezeichnen, als vielmehr an die in 
Frankreich in der öffentlichen Meinung herrschende und durch die letzten Verhandlungen 
des Corps Iégislatif² manifestierte Stimmung in Frankreich und die Voraussetzung, daß der 
Kaiser früher oder später zu einem mehr parlamentarischen Regime übergehen und dann 
genötigt sein würde, dieser Stimmung mehr Rechnung zu tragen als bisher und „auf die 
ausschließliche Leitung der auswärtigen Politik Frankreichs zu verzichten.“ Diese Voraus- 
setzung teile ich nicht und halte die daran geknüpften Besorgnisse nicht für so erheblich, 
daß sie einen wesentlichen Einfluß auf unsere jetzige Politik ausüben müßten. Ich kann 
nach meiner Beurteilung des Charakters des Kaisers nicht annehmen, daß er sich dazu 
entschließen würde, die selbstherrliche Stellung, die er bis jetzt mit so viel Erfolg behauptet 
hat, mit der eines parlamentarischen roi fainéant zu vertauschen, welcher sich von wechseln- 
den Majoritäten seine Minister und sein politisches System, namentlich auch in auswärtigen 
Angelegenheiten, aufdrängen läßt. Welche Rücksicht er auch in vorsichtiger Klugheit auf 
die Stimmung des Landes nehmen mag, ein wirkliches parlamentarisches Regiment im 
Geiste des Konstitutionalismus, wodurch er sich die Hände binden und den Majoritäten 
den vorwiegenden Einfluß auf seine Politik einräumen würde, wird er nicht einführen, so- 
weit sich überhaupt ein Urteil über die Wahrscheinlichkeit der Zukunft fällen läßt. Auch 
scheint für die Gegenwart gar kein Motiv vorhanden zu sein, welches ihn in dieser Rich- 
tung weiter drängen könnte. Die Opposition im Corps législatif ist noch in einer fast ver- 
schwindenden Minorität; die nächsten Wahlen stehen erst im Jahre 1869 bevor, und Ew. pp. 
selbst haben in dem gefälligen Berichte ... vom . .. d. M. das dem Kaiser überreichte 
Exposé des Ministers des Innern erwähnt, wonach weder für den Augenblick in den 
inneren Zuständen etwas Bedenkliches liege, noch an die Wahlen von 1869 irgend welche 
Besorgnisse zu knüpfen seien. Dies sind keine Symptome, welche auf ein Nachgeben des 
Kaisers in dieser Richtung hindeuten, so wenig wie sich solche in seiner Antwort auf die 
Adresse finden. 
Allerdings liegt gerade in diesem allein maßgebenden Gewicht der Persönlichkeit des 
Kaisers die Möglichkeit, daß durch den unerwarteten Tod desselben eine Katastrophe ein- 
treten könne, welche alle Berechnungen zunichte machte. Aber eben darum entzieht sich 
eine solche Eventualität jeder Berechnung. Das Risiko eines plötzlichen Todesfalls kann 
man bei politischen Kombinationen von großer Tragweite nicht in Anschlag bringen — diese 
Gefahr würde sonst jede Aktion verhindern. 
Ich bitte Ew. pp. versichert zu sein, daß ich die Erwägungen, welche zur Vorsicht in 
unseren Kombinationen mahnen, nicht gering achte, und daß ich jede Mahnung daran wohl 
zu schätzen weiß. Ich kann aber auch die inneren Schwierigkeiten unserer Situation, auf 
welche Ew. pp. gelegentlich in unserem Privatverkehr hingedeutet haben, nicht für so groß 
erachten, daß sie einer künftigen auswärtigen Politik im Wege stehen könnten. Die ganze 
Aufregung und Opposition im Lande halte ich für eine oberflächliche, von den oberen Schich- 
ten der Bourgeoisie getragen, im Volke durch unhaltbare Zusagen vorübergehend genährte. 
Im Moment der Entscheidung stehn die Massen zum Königtum, ohne Unterschied, ob letzteres 
sich gerade einer liberalen oder einer konservativen Strömung hingibt. Eine Schwächung 
der Aktion der Regierung wird das gegenwärtige innere Verhältnis nicht herbeiführen, 
solange man nicht an maßgebender Stelle der Opposition eine Bedeutung beilegt, die sie 
faktisch nicht hat und nur durch wirkliche oder gehoffte Begünstigung von seiten der Krone 
2 Vgl. dazu Schultheß, Europäischer Geschichtskalender, Jg. 1866, S. 338.
        <pb n="444" />
        430 Beginn hannoverscher Rüstungen. 
selbst erlangen wird. Ich kann in der inneren Situation weder für die gegenwärtige noch 
für irgendeine andere preußische Regierung ein Hindernis dafür erblicken, diejenige Politik 
zu machen, welche wir nach unserm besten Gewissen in Erwägung der europäischen Situation 
als für Preußen heilsam und geboten erachten. Vor Übereilung werden wir uns dabei 
ebensosehr hüten als vor zaghaftem Zurückbleiben hinter der Situation. 
*284. Erlaß an den Gesandten in Hannover Prinzen zu 
Ysenburg-Büdingen. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Am 26. März hatte der Gesandte in Hannover Prinz zu Ysenburg-Büdingen dem Grafen 
Platen die ihm durch den Erlaß vom 24. (siehe Nr. 275) vorgeschriebene Frage vorgelegt, 
ob und in welchem Maße Preußen auf Hannovers Unterstützung in dem Falle zu rechnen haben 
werde, daß es von Österreich angegriffen oder durch unzweideutige Drohungen zum Kriege 
genötigt werde. Graf Platen behielt sich vor, die Frage, nachdem er dem Könige Vortrag 
gehalten, durch den hannoverschen Gesandten in Berlin beantworten zu lassen, ließ jedoch keinen 
Zweifel daran, daß diese Antwort eine ausweichende sein werde. Klipp und klar sagte Graf 
Platen trotz der eindringlichen Warnungen des preußischen Vertreters diesem voraus, „daß 
wenn auch selbst Preußen von Österreich angegriffen werden sollte, was, wie er bestimmt wisse, 
indes nicht geschehen werde, oder wenn Preußen durch unzweideutige Drohungen zum Kriege 
gegen Österreich genötigt werden sollte, daß dann dennoch Preußen auf keinerlei gutwillige 
Unterstützung der hannoverschen Regierung rechnen dürfe, da König Georg nie einen Mann 
gegen Österreich kämpfen lassen würde.“ Gleichzeitig kündigte Graf Platen dem Prinzen 
Ysenburg an, daß, „sobald in Preußen und dann ja auch wohl in den übrigen deutschen Staaten 
mobil gemacht würde, auch eine Komplettierung der hannoverschen Truppen unverzüglich ange- 
ordnet werden würde. Tatsächlich mußte Ysenburg schon am 31., „nachdem inzwischen die 
preußische Anfrage vom 24. durch den hannoverschen Gesandten in  Berlin Baron von Stock- 
hausen offiziell zurückgewiesen worden war, den Beginn der hannoverschen, Rüstungen melden. 
Vgl. auch W. v. Hassell, Geschichte des Königreichs Hannover, II. 2, S. 296 f. 
Vertraulich. Berlin, den 1. April 1866. 
Gleichzeitig mit der durch Baron von Stockhausen mir mitgeteilten Eröffnung des 
Grafen von Platen, von welcher ich Ew. pp. mit besonderem Erlaß Abschrift übersende, 
geht mir durch Ew. pp. gefälligen Bericht Nr. 29 vom 31. v. M. die Nachricht von der 
durch Beibehaltung der im gewöhnlichen Gange zu entlassenden Mannschaften bei den Fahnen 
erfolgten Verstärkung der hannöverschen Bataillone zu. 
Ich kann Ew. pp. die Überraschung und das Bedauern nicht verhehlen, welche wir bei 
dem Empfang dieser Nachricht von dem Beginn hannöverscher Rüstungen empfunden haben. 
Sie steht im Widerspruch mit der Haltung, welche die hannöversche Regierung bisher ein- 
genommen, und verrät eine Tendenz, welche geeignet ist, uns über die Absichten derselben 
ernste Zweifel und Bedenken zu erregen. 
In der ganzen bisherigen Verhandlung hat Hannover uns keine Aussicht eröffnet, daß 
es in einem durch die Verhältnisse herbeigeführten Kriege mit Österreich auf unserer 
Seite stehen werde. Graf Platen hat vielmehr wiederholt gegen Ew. pp. den Wunsch und 
die Absicht ausgesprochen, neutral zu bleiben. Eine Antwort auf unsere in der Depesche 
vom 24. März gestellte direkte Anfrage hat der Königlich Hannöversche Minister in seiner 
Erwiderung vom 28. v. M. abgelehnt. Hannover will sich für alle Eventualitäten die Hand 
frei behalten. 
Wenn aber eine wirkliche Neutralität in seiner Absicht liegt — wozu diese Rüstungen? 
Um neutral zu bleiben, bedarf es der Rüstungen nicht, sondern mit letztren ist die Neu- 
tralität unverträglich.¹ Sie haben nur einen Zweck, wenn sie ein eventuelles Eintreten in 
 
1 Der letzte Teil des Satzes: „sondern ...“ eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="445" />
        Bewaffnete Neutralität Hannovers unmöglich. Hohenzollernkandidatur in Bukarest. 431 
die Aktion vorbereiten sollen. Welche Bürgschaft haben wir, daß dies nicht in einem uns 
feindlichen Sinne geschehen werde? 
Eine bewaffnete Neutralität Hannovers ist mit Rücksicht auf die geographische 
Lage des Königreichs im Verhältnis zu den verschiedenen Teilen unserer Monarchie eine 
Unmöglichkeit. 
Ew. pp. ersuche ich ergebenst, dies dem Herrn Grafen von Platen nicht amtlich, son- 
dern vertraulich und freundschaftlich auszusprechen, ohne eine Drohung, aber 
mit dem Hinweis, daß der bedrohlichen Haltung Oestreichs gegenüber die Sicherheit der Mon- 
archie für uns die alleinige u[nd] gebieterische Rücksicht ist.² Ich würde es nicht begreifen, 
wenn ein Mann von dem staatsmännischen Blick des Grafen Platen nicht die falsche Lage er- 
kennen sollte, welche Hannover durch solche Rüstungen zwischen uns schaffen würde. Ha- 
nover würde sich den politischen Fehler aneignen, den Oestreich m[eines] E[rachtens] durch 
seine voreiligen Rüstungen gemacht hat, falls es nicht den Krieg mit uns sucht.³ Die 
Rüstungen Österreichs haben nur dann einen Sinn, wenn man in Wien den Krieg will — 
was wir allerdings noch nicht wissen. Will man den Krieg nicht, so sind die Rüstungen 
ein politischer Fehler, welcher den Krieg herbeiführen und so die entgegengesetzte Folge von 
der beabsichtigten haben kann. Es wird Ew. pp. nicht schwer werden, hiervon die Anwen- 
dung auf Hannover zu machen; und ich bitte Sie nur, Ihren Bemerkungen den freund- 
schaftlichen Charakter zu bewahren, aber doch durchblicken zu lassen, daß die Beibehal- 
tung eines erhöhten Standes der Han[növerschen] Armee, nachdem uns die Aussicht auf 
deren Verwendung zu unsern Gunsten abgeschnitten ist, mich veranlassen würde, bei 
S[eine]r M[ajestät] dem Könige eine Ausdehnung der bisher angeordneten Sicherheits- 
maßregeln auf das westphälische Armee-Corps anzuregen.⁴ 
* 285. Schreiben an den Fürsten von Hohenzollern-Sigmaringen. 
[Konzleikonzept.] 
Berlin, den 3. April 1866. 
Der Königliche Botschafter in Paris hat mir gestern telegraphisch mitgeteilt, daß, wie 
ihm der Agent der provisorischen Regierung der Donaufürstentimer im Namen der- 
selben eröffnet, jene Regierung die rumänische Krone einem Mitgliede aus dem Fürstlich 
Hohenzollernschen Hause, entweder dem regierenden Herrn Fürsten selbst oder einem seiner, 
von Seiner Königlichen Hoheit mit Zustimmung Seiner Majestät des Königs zu bezeich- 
nenden Herren Söhne anzubieten wünsche. Er fügte hinzu, daß der gedachte Agent mich 
bitte, diese geheime Mitteilung zur Kenntnis Seiner Majestät des Königs gelangen zu 
lassen, und daß man einen offiziellen Schritt tun werde, sobald feststehe, daß Seine Ma- 
jestät ihn günstig aufnehmen würde; daß der Kaiser Napoleon, welcher in dieser Beziehung 
direkt sondiert worden, einen Fürsten von Hohenzollern einem jeden anderen deutschen 
Fürsten vorziehen würde. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs beehre ich mich, Ew. pp. hiervon zu benach- 
richtigen und ehrerbietigst anheimzustellen, Höchstdero Auffassung der Frage Seiner Majestät 
dem Könige direkt mitteilen zu wollen.                                                                                        

2 Der Nebensatz: ,,daß der ..." eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
3 Der Satz eigenhändiger Zusatz Bismarcks.  
4 Der letzte Teil des Satzes von den Worten an: „aber doch durchblicken . ..." eigenhändiger Zusatz 
Bismarcks.
        <pb n="446" />
        432 Österreichisch-preußischer Notenwechsel. Instruierung Savignys für Bundesreformantrag. 
*286. Telegramm an die Missionen in Paris, London, 
Petersburg und Florenz. 
[Eigenhändiges Konzept.] 
Berlin, den 3. April 1866. 
Gr[af] Karolyi hat eine Note überreicht, durch welche Oestreich jede agressive Absicht 
verneint. Wir antworten in demselben Sinne.¹ Da aber Oestreich gleichzeitig seine Rüstungen 
in verstärktem Maße fortsetzt, so können auch wir die unsrigen nicht einstellen. In Baiern, 
Würtemberg u[nd] Hanover Neigung zu demonstrativen milit[ärischen] Vorbereitungen er- 
kennbar. 
*287. Telegramm an den Gesandten in Hannover 
Prinzen zu Ysenburg-Büdingen. 
[Eigenhändiges Konzept.] 
Berlin, den 4. April 1866. 
Vor Abreise bitte Gr[af] Platen vertraulich anzudeuten, daß wir nicht beabsichtigen, 
Hanover über Neutralität hinaus im Ernste etwas zuzumuthen, daß aber dieses Programm 
für uns nur dann mit Sicherheit durchführbar ist, wenn Hanover seine Truppen auf dem 
bisherigen Friedensstande beläßt. 
* 288. Erlaß an den Bundestagsgesandten in Frankfurt von Savigny. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Berlin, den 4. April 1866. 
Ew. pp. habe ich unter dem 27. v. M. meine Korrespondenz mit dem Prinzen Reuß 
mitgeteilt, und aus dem Erlasse an den letzteren vom 24. v. M. Nr. 28¹ welcher in ver- 
traulicher Weise neben der Zirkulardepesche von demselben Datum nebenherging, haben 
Sie ersehen, wie ich an den Freiherrn von der Pfordten die vertrauliche Anfrage gerichtet 
habe, ob Bayern mit uns zusammen einen Antrag auf Reform der Bundesverfassung am 
Bundestage einbringen wolle. 
1 Siehe den Text der österreichischen Note vom 31. März in: Das Staatsarchiv, X, 352 f.; den Text 
der preußischen Antwortnote vom 6. April ebendort, X, 356 f. Der erste Entwurf zu der Antwortnote 
war von Abeken aufgesetzt worden; er wurde jedoch von Bismarck ganz umgearbeitet. Bei der Verlesung 
des Konzepts fand der König die Antwort „doch etwas sehr kalt und schroff im Verhältnis zu Österreich", 
willigte auf Andringen Abekens zwar in die Absendung ein, erbat sich dann aber den Text nochmals zurück, 
„um hin und wieder einige Ausdrückte zu mildern“. Bismarck erhob seinerseits die dringendsten Vorstellungen 
gegen die Abmilderung; jedoch beharrte der König auf einigen wenigen, „nicht den Sinn, wohl aber den 
Ton mildernden“ Änderungen, „car le ton fait la musique“. Vgl. das Schreiben des Königs an Bismarck 
und dessen Antwortschreiben nebst der Nachschrift des Monarchen, alles vom 3. April in: Anhang zu den 
Gedanken und Erinnerungen von Otto Fürst von Bismarck, I. 127 ff. Wenn Bismarck, der sich damals 
infolge der von den verschiedensten Seiten her sich beim Könige gegen ihn geltend machenden, seine Tätigkeit 
offen oder heimlich kreuzenden Einflüsse (vgl. dazu Nr. 293) in hochgradig nervöser und krankhafter 
Stimmung befand und gegenüber Roon geradezu aussprach, daß er „diese entsetzliche Friktion² nicht mehr 
ertragen könne, schließlich den Wünschen des Königs nachgab, so war das vor allem dem Zuspruch des 
Kriegsministers zu danken; vgl. dessen Brief an Bismarck vom 4. April, Denkwürdigkkeiten aus dem Leben 
des Grafen v. Roon, II, 403 ff. 
288. 1 Siehe Nr. 276.
        <pb n="447" />
        Wortlaut und Motivierung des beabsichtigten preußischen Bundesreformantrags. 433 
Der Königlich Bayrische Herr Minister hat darauf erwidert, daß Bayern nicht be- 
absichtige, den Antrag mit uns zu stellen, daß es demselben aber, wenn wir ihn brächten, 
eine freundliche Aufnahme werde zuteil werden lassen. 
Wir beabsichtigen unter diesen Umständen, mit der Stellung unsres Antrages nicht 
länger zu säumen.² Wir sind nicht unterrichtet über die Absichten weder Österreichs noch 
der Mittelstaaten in betreff der bundesrechtlichen Behandlung der gegenwärtigen Situa- 
tion; und man scheint in Wien selbst noch zu schwanken über den Weg, den man einschlagen 
will. Viele Anzeichen aber deuten darauf hin, daß im mittelstaatlichen Lager ein Antrag 
vorbereitet wird, welcher die Differenz zwischen Preußen und Österreich vor den Bundes- 
tag zu ziehen bezweckt. Einem solchen Antrage würden wir sofort durch unseren eigenen 
Antrag auf Bundesreform begegnen müssen; und da wir nicht wissen, ob nicht schon in der 
nächsten Sitzung der Bundesversammlung die Gegner hervortreten werden, so ersuche ich 
Ew. pp. ergebenst, einen Antrag in unserem Sinne vorzubereiten, um, falls dies ge- 
schehen sollte, auch unseren Antrag sofort einzubringen. 
Der Antrag selbst würde übereinstimmend mit unserem in München gemachten Vor- 
schlage dahin lauten: 
„ein deutsches Parlament, hervorgehend aus direkten Wahlen und allgemeinem 
Stimmrecht der ganzen Nation, für einen noch näher zu bestimmenden Tag im 
Monat ... einzuberufen zu dem Zweck der Verständigung mit den deutschen Regie- 
rungen über eine Reform der Bundesverfassung; in der Zwischenzeit aber bis zum 
Zusammentritt desselben durch Beratung der Regierungen untereinander die dem 
Parlament zu machenden Vorlagen festzustellen.“ 
Auch für die Motivierung, deren Formulierung ich Ew. pp. überlassen kann, finden 
Ew. pp. die wesentlichen Gedanken schon in dem gedachten Erlaß an den Prinzen Reuß 
und in meinem Zirkular von demselben Tage³ angedeutet. 
Es würde darin ungefähr folgender Gang zu beobachten sein: 
Das Bedürfnis einer Reform der Bundesverfassung sei seit so langer Zeit anerkannt, 
daß es im allgemeinen dazu keiner eingehenden Motivierung brauche. Neuere Erfahrungen 
aber hätten dasselbe nur in ein helleres Licht gestellt. Der dänische Krieg habe gezeigt, daß 
nicht einmal wenn Preußen und Österreich einig seien, ihre Stellung im Bunde hinreiche, 
um dem letzteren den Impuls zur Teilnahme an einer großen und aktiven Politik zu geben, 
wie die Zeit sie in großen Krisen erfordere; die gegenwärtige gespannte Situation zwischen 
diesen beiden Mächten, wo Österreich durch seine Rüstungen endlich auch uns zu Gegen- 
rüstungen genötigt habe, [zeige], daß die Bundeseinrichtungen, wie sie jetzt seien, einem von 
einer europäischen Macht bedrohten Mitgliede auf rechtzeitige Bundeshilfe keine Aussicht 
bieten, noch weniger aber eine ernste Differenz zwischen Preußen u[nd] Oestreich zu über- 
winden⁴ und zur Ausgleichung zu bringen vermögen. Die Antworten, welche wir von den 
deutschen Regierungen auf unsere Anfrage über die von ihnen zu erwartende Unterstützung 
im Fall eines Angriffes erhalten,⁵ hätten uns daher nicht beruhigen können; der Hinweis 
auf die Formen der Bundesverfassung habe uns vielmehr nur von neuem zum Bewußtsein 
2 Der Satz eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
3 Siehe Nr. 275. 
4 Der Passus: „einem von einer ..." eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
5 Näheres darüber in Nr. 294. 
V 28
        <pb n="448" />
        434 Das künftige Parlament und seine Aufgaben. 
bringen müssen, wie wir in einem solchen Falle ganz allein auf uns und unsere eigene Kraft 
angewiesen seien und die Hilfe des Bundes in jedem Falle zuspät kommen würde. In ver- 
stärktem Maße aber werde dies Zuspät bei jeder europäischen Komplikation eintreten 
und mit uns auch das übrige Deutschland unvorbereitet einem auswärtigen Angriff gegen- 
überstellen. Preußen fühle daher im gegenwärtigen ernsten Augenblick sich doppelt ver- 
pflichtet, die Bestrebungen zu einer Reform wieder aufzunehmen, welche im Jahre 1863 
durch äußere Verhältnisse in den Hintergrund gedrängt seien. Es stehe dabei wesentlich auf 
demselben Standpunkt, den es in seiner an die deutschen Regierungen gerichteten Eröff- 
nung vom 22. September 1863⁶ eingenommen. Die Erfahrung habe gelehrt, daß weder bloße 
Verhandlungen unter den Regierungen noch die Debatten einer gewählten Versammlung 
allein imstande seien, in Deutschland etwas zu schaffen! Erstere seien immer in einer end- 
losen Aufhäufung von Material verlaufen, weil die ausgleichende und treibende Kraft des 
nationalen Geistes bei diesen schriftlichen Verhandlungen fehle und die partikularistischen 
Gegensätze zu schroff und einseitig dabei festgehalten würden. Eine aus allen Teilen Deutsch- 
lands gewählte Versammlung würde hierfür das ausgleichende Moment bilden; aber wenn die 
Regierungen ihm allein die Initiative überlassen wollten wie im Jahre 1848, so liege die- 
selbe Gefahr der Überhebung und Nichtachtung des in deutscher Eigentümlichkeit wirklich 
Begründeten nahe, wie sie damals die Hoffnungen des deutschen Volkes getäuscht habe. 
Nach der Überzeugung der Königlichen Regierung müßten beide Faktoren zusammenwirken, 
um eine neue lebensfähige Schöpfung auf dem Grunde und innerhalb des Rahmens des 
alten Bundes zustande zu bringen. 
Von diesen Erwägungen geleitet, schlage die Königliche Regierung ihren Bundes- 
genossen vor, die Bundesreform sofort in die Hand zu nehmen, indem durch Bundesbeschluß 
eine allgemeine deutsche Versammlung berufen werde, für welche die Modalitäten der 
Wahl leicht angeordnet werden könnten, nach dem einmal das Prinzip der direkten Wahlen 
und des allgemeinen Stimmrechts, welches für diesen Zweck der Königlichen Regierung als 
das allein mögliche erscheine, feststehe. Die Zeit zwischen der Berufung und dem Zusammen- 
tritt werde hinreichen, durch Verhandlung unter den Regierungen die Grundzüge der Vor- 
lagen festzustellen, welche im Namen der Gesamtheit der deutschen Regierungen dieser 
Versammlung darzubieten seien, und welche sich auf die wesentlichsten Punkte von prakti- 
scher Bedeutung zu beschränken haben würden. 
Indem sie diesen Verhandlungen das Weitere überlasse, stelle sie daher den Antrag: 
Die hohe Bundesversammlung wolle beschließen ... (nach dem oben erwähnten 
Antrag.) 
Ew pp. ersuche ich ergebenst, die Stellung dieses Antrages so vorzubereiten, daß sie 
schon in der morgenden Sitzung erfolgen könne. In derselben wollen Ew. [pp.] ohne 
Weitres damit vorgehn, wenn von Seiten Oestreichs oder der Mittelstaaten aggressive 
politische Anträge gegen uns gestellt werden sollten.⁷ Falls letzteres nicht geschieht, so wollen 
Ew. pp. den Antrag für die diesmalige Sitzung noch zurückhalten, aber in den nächsten 
Tagen den Auftrag erwarten, zur Stellung desselben eine außerordentliche Sitzung zu ver- 
anlassen, worüber ich Ew. pp. eventuell telegraphisch  mit Instruktion versehen werde. 
6 Siehe Band IV, Nr. 128, S. 174 ff. 
7 Der Satz elgenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="449" />
        Bayrische Rüstungen. Mitteilung des Bundesreformplans an die europäischen Mächte. 435 
*289. Erlaß an den Gesandten in München Heinrich VIl. 
Prinzen Reuß. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Vertraulich. Berlin, den 5. April 1866. 
Die in Ew. pp. Berichten und auch in den Zeitungen enthaltenen Angaben über bayrische 
Rüstungen überraschen uns.¹ Ew. pp. ersuche ich ergebenst, dieselben außeramtlich und im 
eigenen Namen mit Herrn von der Pfordten zu besprechen und ihm in freundschaftlicher, 
die bayrische Empfindlichkeit nicht verletzender Weise und ohne Drohung die Überzeugung 
auszusprechen, daß die Bestrebungen des Herrn von der Pfordten für Erhaltung des Friedens 
nicht durch eine Kriegsvorbereitung gefördert werden würden, welche unter den vorliegenden 
Umständen u[nd] besonders nachdem uns eine östr[eichische] Cirkulardepesche² bekannt ge- 
worden, welche eventuell die Aufstellung des 7., 8., 9. u[nd] 10. Bundes-Corps gegen uns 
beantragt,³ immer drohenden Charakter hat. Zu Ihrer eigenen Orientierung bemerke ich, 
daß wir bei ernsteren Rüstungen in Süddeutschland das VII. und VIII. Armeekorps in der 
Gegend von Frankfurt konzentrieren würden.  
Ich bitte Ew. pp., den bayrischen Vorbereitungen unter der Hand alle Aufmerksamkeit 
zuzuwenden und sich womöglich Nachrichten über die wirkliche Stärke und Ausrüstung der 
Armee sowie über die Fristen, in welchen dieselbe kriegsbereit im Felde erscheinen kann, zu 
verschaffen. Bisher haben wir aber die Hoffnung nicht aufgegeben, daß Baiern, wenn es 
nicht neutral bleibt, sein Interesse mit uns besser gewahrt finden werde als gegen uns.⁴ 
*290. Erlaß an die Missionen in Paris, London, 
Petersburg und Florenz. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Vertraulich. Berlin, den 5. April 1866. 
Ew. pp. übersende ich anliegend vertraulich einen Auszug aus einem Erlaß an den 
Königlichen Bundestagsgesandten vom 4. d. M.,¹ in welchem demselben der Auftrag erteilt 
wird, einen auf die Reform der deutschen Bundesverfassung bezüglichen Antrag in der 
Bundesversammlung einzubringen, dessen Wortlaut und Motive Sie eben aus diesem Schrift- 
stück näher ersehen wollen. 
Wir werden, sobald die prinzipielle Frage über die Annahme des Antrages entschieden 
ist, den Regierungen unsere Vorschläge in betreff der dem Parlamente zu machenden Vor- 
lagen zugehen lassen. Ich kann aber schon jetzt bemerken, daß es unsere Absicht ist, die 
an die Regierungen zu stellenden Anforderungen auf das notwendigste Maß zu beschränken 
1 Vgl. dazu das Schreiben König Wilhelms I. vom 3. April: „Sehr unangenehm bin ich berührt 
durch die Bayrische Schwenkung, die, wenn auch nur Würtemberg hinzutritt, fast 100000  Mann mehr gegen 
uns, alliiert um Oestreich, entgegenstellen wird, d. h. wir müssen nun auch das 7. Corps gegen Süden 
disponibel haben, wodurch also nun unsere durch Moltke berechnete gleiche Stärke in Böhmen, wenn das 
7. und 8. Corps mit herangezogen würden, um 60000  Mann vermindert wird, welche wir jenen 100000  
Mann im Süden nur entgegenstellen können.“ Anhang zu den Gedanken und Erinnerungen, I. 127 f.  
2 Vgl. Nr. 277, Fußnote. 
3 Der Passus: „u[nd] besonders nachdem ..." eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
299. 1 Siehe Nr. 288.
        <pb n="450" />
        436 Preußen verlangt nur Suprematie über Norddeutschland. 
und auch für die Stellung Preußens innerhalb der neuen Einrichtungen keine Ansprüche 
zu erheben als diejenigen, welche unsere geographische Lage uns zur Pflicht macht. 
Da die Angelegenheit eine rein deutsche ist, welche innerhalb des Rahmens des Deut- 
schen Bundes zu bleiben bestimmt ist und nur eine Verbesserung der inneren Einrichtungen 
desselben bezweckt, so ist wenigstens in dem gegenwärtigen Stadium zu einer amtlichen 
Mitteilung an außerdeutsche Mächte keine Veranlassung gegeben. Für eine vertrauliche 
Besprechung und Darlegung der Motive, die uns zur Einbringung des Antrages in diesem 
Moment bewogen haben, finden Ew. pp. in der Anlage selbst hinreichendes Material. 
* 291. Erlaß an den Botschafter in Paris Grafen von der Goltz. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Ganz vertraulich. Berlin, den 5. April 1866. 
Im Anschluß an meine Mitteilung über den von uns am Bunde zu stellenden Antrag 
zu einer Reform der Bundesverfassung will ich noch ganz vertraulich und zu Ihrer eigenen 
Orientierung daran erinnern, wie es Ew. pp. bekannt ist, daß wir zu den Erfordernissen der 
Stellung Preußens nicht absolut die in früheren Fällen angestrebte gleichmäßige Supre- 
matie über das ganze außerösterreichische Deutschland rechnen, sondern nur den vorwiegen- 
den politischen und militärischen Einfluß in Norddeutschland erstreben werden, 
welcher durch die geographischen Bedingungen unserer Lage zu einer Lebensfrage für uns 
wird. Daß Österreich uns selbst diesen Einfluß immer zu verkümmern gesucht hat, und 
daß es durch seine Haltung in der Herzogtümerfrage auch jetzt wieder den Beweis liefert, 
wie es sich nicht entschließen kann, uns denselben  einzuräumen, ist der tiefere und permanente 
Grund unseres Zerwürfnisses. Wir werden unsere wesentlichen Zwecke für erreicht halten, 
wenn wir diese Stellung in Norddeutschland gesichert haben; und wir würden es nicht als 
eine Gefährdung unserer Interessen betrachten, wenn die süddeutsche Gruppe, ohne aus dem 
Bundesverhältnisse mit uns zu scheiden, sich von einem erhöhten Einflusse Preußens 
frei erhielte.¹ Der Königliche Gesandte in München ist in die Lage gesetzt worden, den Frei- 
herrn von der Pfordten vertraulich über diese Anschauung des Königlichen Kabinetts zu 
unterrichten. Wenn sich die bayrische Regierung nicht entschließen kann, diese Aussichten 
schärfer ins Auge zu fassen und ihrer Verwirklichung durch einen offenen Anschluß an 
Preußen näher zu treten, so wird allerdings die Folge von solcher Zurückhaltung sein 
können, daß der österreichische Einfluß im Süden neben dem preußischen im Norden 
Deutschlands ein überwiegender bleibt. 
Mit Rücksicht auf die Besorgnisse, welche in Frankreich weniger bei dem Kaiser selbst 
als bei seinen Ministern und in einem Teile der Bevölkerung gegen ein unter Preußen 
konzentriertes Deutschland obwalten, und welche noch neulich in den Debatten des 
Corps législatif Ausdruck gefunden haben, habe ich diese ganz vertraulichen Bemerkungen 
nicht für überflüssig gehalten, welche aber Ew. pp. die Möglichkeit geben werden, in Ihrem 
eigenen Namen und gesprächsweise den erwähnten Anschauungen gelegentlich entgegenzu- 
treten. 
    
1 Der Schluß des Satzes von den Worten an: ,,ohne aus dem Bundesverhältnisse“ eigenhändiger 
Zusatz Bismarcks.  In Abekens Fassung hatte der Nebensatz folgende Gestalt: „wenn Bayern an der Spitze 
einer süddeutschen Gruppe einen ähnlichen Einfluß und ebenfalls  eine hervorragende Stellung zu gewinnen 
trachtete“.
        <pb n="451" />
        Bismarck wirbt von neuem um bayrische Unterstützung bei Bundesreform. 437 
*292. Erlaß an den Gesandten in München Heinrich VII. 
Prinzen Reuß. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Berlin, den 5. April 1866. 
Ew. pp. beehre ich mich anliegend Abschrift einer Depesche zu übersenden, welche der 
Königlich Bayrische Herr Minister der auswärtigen  Angelegenheiten unter dem 31. v. M.¹ 
an den Herrn Grafen von Montgelas gerichtet und letzterer erhaltenem Auftrage gemäß mir 
mitgeteilt hat. 
Dieselbe ist, wie am Schluß derselben angedeutet und von dem Herrn Grafen mir 
bestätigt worden ist, gleichlautend auch in Wien übergeben worden. 
Sie stimmt in jeder Beziehung mit demjenigen vollständig überein, was Ew. pp. wieder- 
holte gefällige Berichte mich über die Stellung haben erkennen lassen, welche die Königlich 
Bayrische Regierung zu der gegenwärtig die deutschen Regierungen beschäftigenden Frage 
einnimmt. Ihre Bemühungen sind dahin gerichtet, die Störung des Friedens zu vermeiden, 
und niemand kann diesen Wunsch lebhafter teilen als wir, niemand die Segnungen, welche 
ein fünfzigjähriger Frieden über Deutschland gebracht hat, und welche der Freiherr von der 
Pfordten in so beredten Worten preist, vollständiger würdigen. Wir können nur wünschen, 
daß seine Mahnungen in Wien ein ebenso bereitwilliges Ohr finden mögen! Und ich kann 
nicht umhin, auch bei dieser Gelegenheit in Erinnerung zu bringen, daß die ersten Rüstungen 
und Vorbereitungen, welche das Vertrauen auf die Erhaltung des Friedens in Deutsch- 
land erschüttert haben, schon seit dem 13. v. M. in Österreich stattfanden, während Preußen 
in voller friedlicher Ruhe nicht allein bis dahin sich befunden hatte, sondern noch wochen- 
lang verblieb, bis es durch das Bedürfnis eigener Sicherheit zu defensiven Gegenmaßregeln 
in verhältnismäßig geringem Maßstabe gedrängt wurde! Daß Seiner Majestät dem Könige 
nichts ferner gelegen als der Gedanke an eine unprovozierte Offensive gegen Österreich, be- 
weisen diese Tatsachen; und wir haben nicht unterlassen, dasselbe auch unzweideutig in 
Wien zu erklären. 
Wir treffen auch darin mit dem Königlich Bayrischen Herrn Minister überein, wenn 
er die wesentlichsten Gründe für die Spannung der Situation weniger in der Frage der 
Herzogtümer als in dem Mangel an Vertrauen auf die Bundesinstitutionen und in der Un- 
fähigkeit derselben zur Überwindung der vorhandenen Gegensätze erkennt und in der 
Kriegsgefahr den Ausdruck des Reformbedürfnisses erblickt.² Auch wir wollen den Bund 
nicht „vernichten“, sondern ihn stärken. Wir entsprechen daher gern der in den Äußerungen 
des Herrn von der Pfordten liegenden Aufforderung, die Vorschläge, welche mir schon in 
der Zirkulardepesche vom 24. v. M. (Nr. 29) angedeutet, und deren weitere Entwicklung 
wir uns vorbehalten, bald an den Bund zu bringen. Daß dies unsere Absicht sei, habe ich 
dem Herrn Grafen von Montgelas sogleich bei der Übergabe der eingangs erwähnten De- 
pesche vom 31. v. M. mitgeteilt, und wir rechnen darauf, daß die Verschiedenheit in unsern 
Ansichten über die Modalitäten des Verfahrens sich im Laufe der Verhandlung am Bunde 
ausgleichen,³ und daß die Königlich Bayrische Regierung uns unterstützen werde, um dem 
Prinzipe des Antrags eine wohlwollende Aufnahme und Erwägung auch auf seiten der an- 
deren deutschen Regierungen zu sichern. 
1 Siehe den Text der bayrischen Depesche vom 31. März in: Das Staatsarchiv. X, 353 ff. 
2 Der letzte Teil des Satzes: „und in der Kriegsgefahr ...“ eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
3 Der Nebensatz: „daß die Verschiedenheit  ..." eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="452" />
        438 Koburgisch-österreichisches Intrigenspiel. 
Ew. pp. sind ermächtigt, von diesem Erlaß dem Königlich Bayrischen Herrn Minister 
Mitteilung zu machen. 
*293. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.]¹ 
Auf den Bismarckschen Runderlaß vom 24. März (siehe Nr. 275) hatte Herzog Ernst II. von Koburg-Gotha seinen Kabinettsrat von Meyern nach Wien gesandt, um sich bei Graf Mensdorff,  der zu dem Herzog. in verwandtschaftlichen  Beziehungen stand, über dessen Auffassung 
der Dinge zu vergewissern. Der ohnehin ganz österreichisch gesinnte Kabinettsrat (vgl. dazu 
Ernst II., Aus meinem Leben und aus meiner Zeit, III, 496 ff) ließ sich in Wien unschwer davon überzeugen, daß alles Recht auf österreichischer, alles Unrecht auf preußischer Seite sei. Bei seiner Rückkehr überbrachte er dem Herzoge ein ausführliches Schreiben Graf Mensdorffs  
vom 31. März, das von Vorwürfen gegen Bismarck erfüllt war und ihm Schuld gab, „leicht- 
sinnig mit der in Deutschlands  friedliche Gauen geschleuderten Brandfackel einen in seinen 
Folgen unberechenbaren Weltbrand zu entzünden, um in dem daraus entstehenden Chaos einige Vorteile für Preußen zu fischen." Einige Wendungen des Briefes lassen darauf schließen, daß er bestimmt war, dem Könige von Preußen  in die Hände gespielt zu werden So es u. a. 
„Ein Krieg in Deutschland kann nur dem Auslande zugute kommen. ... Die Zukunft birgt ohnehin Zündstoff genug in ihrem Schoße — der doch über kurz oder lang nicht ausbleibende Tod des dritten Napoleon wird sicher gewaltige Konvulsionen nach sich ziehen. Dies sollte genügen, um Österreich und Preußen von Entzweiung abzuhalten, da sie in jener Zeit berufen sein werden, entscheidend einzugreifen im Geiste der Ordnung und des Rechtes. Darum sollte es sich auch jeder Konservative zur Pflicht machen, alles aufzubieten, die beiden Staaten einig zu erhalten, damit sie in der bezeichneten Epoche ihr Machtwort vereint ertönen zu lassen vermögen." Wirklich unterbreitete Herzog Ernst II. dem Könige, der ihm kurz zuvor sein 
,,Glaubensbekenntnis   über die momentane politische Lage“ entwickelt hatte (vgl. den Brief 
König Wilhelms I. an Herzog Ernst II. vom 26. März, Kaiser Wilhelms des Großen Briefe, 
Reden und Schriften, ed. E. Berner, S. 113 f.), das Mensdorffliche Schreiben am 2. April in der ,,freudigen Hoffnung, daß alle in den letzten Tagen so verhängnisvollen Mißverständnisse sich noch lösen werden." 
Bismarck, ohnehin sehr gereizt durch einen ebenfalls mit Insinuationen gegen ihn erfüllten Brief, den die Königin von England am 28. März an den Kronprinzen gerichtet hatte (siehe dessen Text in: Königin Viktorias Briefwechsel und  Tagebuchblätter während der Jahre 1862 bis 1878, ed. George Earl Buckle, I, 258 f.; vgl. auch 
Bismarcks Schreiben an den König vom 2. April, Anhang zu den Gedanken und Erinnerungen, a. a. O., I, 126 f), und bedrückt von der Sorge um 
die Entschlußfestigkeit des Königs, 
in dessen bisher so entschiedener und selbst vorwärts drängender Haltung sich eben damals ein 
erstes Schwanken zeigte (vgl. Nr. 286, Fußnote), führte darauf in seinem Schreiben an den 
König vom 3. April (Anhang zu den Gedanken und Erinnerungen a. a. O., I, 129 ff.) im Ein- 
verständnis mit Roon (siehe dessen Brief an Bismarck vom 4. April, Denkwürdigkeiten  aus 
dem Leben des Grafen v. Roon, II, 403 ff.) das schwerste Geschütz gegen den Herzog Ernst II. und seine sonstigen Widersacher ins Feld: ,,Das vorliegende Schreiben des Herzog, der offenbar zum Behufe der Mitteilung an Eure Majestät bestellte durchweg unwahre Brief des Grafen Mensdorff verrät einen Zusammenhang mit den Eröffnungen, welche von der Königin 
Viktoria durch Vermittlung  Sr. Königlichen Hoheit des Kronprinzen an Eure Majestät 
gelangten, und gewiß werden Allerhöchstdenselben  ähnliche Insinuationen auch noch von anderer 
Seite zugehen. Das alles beruht ohne Zweifel auf einem wohlkombinierten Plane, nach welchem 
die offenen und heimlichen Gegner der Politik Eurer Majestät bemüht sind, Allerhöchstdie- 
selben zur  Nachgiebigkeit gegen Österreich zu bereden und eine andere Politik dadurch anzu- 
bahnen, daß zunächst Eurer Majestät jetziges Ministerium und ich insbesondere als Ursache 
alles Übels dargestellt werde.“ Gleichzeitig veranlaßte Bismarck scharfe Presseartikel gegen 
den Herzog, was ihm eine Verstimmung des Königs eintrug (vgl. die Korrespondenz zwischen 
beiden vom 7. April, Anhang, I, 132 ff.). Auch den Missionen in Wien, Paris,  Peters- 
burg usw. gab Bismarck von den gegen ihn gerichteten Intrigen durch den nachfolgenden 
Erlaß Kenntnis. 
Vertraulich. Berlin, den 5. April 1866. 
Ew. pp. beehre ich mich anliegend ganz vertraulich und nur zu Ihrer eigenen Kenntnis- 
nahme Abschrift eines an Seine Majestät den König gerichteten Schreibens Seiner 
Hoheit des Herzogs von Koburg, d. d. Gotha, den 2. April, nebst seiner Anlage, einem 
Schreiben des Grafen von Mensdorff vom 31. v. M., zu übersenden. 
1 Der Erlaß ging, mit Ausnahme der beiden letzten Absätze auch an die Missionen in Paris, London, 
Petersburg, München und beim Bundestag.
        <pb n="453" />
        Mensdorffs Schreiben an Herzog Ernst II. 439 
Diese Mitteilung wird dazu dienen, um Ew. pp. eine Anschauung von den Mitteln zu 
geben, welche in Bewegung gesetzt werden, um Seine Majestät den König zu einer Änderung 
seiner Politik und zur Entfernung des jetzigen Ministeriums zu bewegen. 
Der außergewöhnliche Schritt, zu welchem sich ein deutscher Fürst und ein österreichischer 
Minister verbunden haben, würde hier noch mehr haben auffallen müssen, wenn er nicht so 
offen in Harmonie stünde mit vielfachen anderen Symptomen, welche die Verzweigung des 
von sehr verschiedenartigen Elementen gepflegten Planes offen legen: die gegenwärtige 
Situation dazu zu benutzen, um Seine Majestät den König über die Folgen dieser Politik 
persönlich zu beunruhigen und den Ratschlägen seiner Minister auf mannigfaltigen Kanälen 
andere Einwirkungen entgegenzustellen. Daß dies den Sturz des gegenwärtigen Mini- 
steriums erstrebende System, welchem auch Königliche Untertanen und Diener Seiner 
Majestät bewußt oder unbewußt ihre Tätigkeit widmen,² von dem Hause Koburg begünstigt 
wird, ist ebenso natürlich nach der ganzen bisherigen Haltung dieses Hauses wie, daß das 
Wiener Kabinett im gegenwärtigen Augenblick, wo es einem politischen Kampf durch einen 
Umschwung in der Politik Preußens zu entgehen wünscht, diese Bestrebungen auf alle 
Weise fördert. Das Schreiben des Grafen Mensdorff an den Herzog von Koburg ist offen- 
bar in diesem Sinne und zu diesem Zweck eingerichtet worden; daß es nicht der einfache und 
natürliche Ausfluß der Empfindungen des Briefstellers ist, geht schon klar genug aus der 
Erwägung hervor, daß derselbe die auf das Bedürfnis einer streng konservativen 
Politik gegründeten Betrachtungen des Schreibens sicher nicht an den Herzog von Koburg 
gerichtet haben würde, wenn der Brief nicht gerade für den König persönlich berechnet 
gewesen wäre.     
Die Absicht des ganzen Schrittes trat zu deutlich hervor, um nicht Verstimmung zu 
erwecken; und diese Korrespondenz hat daher auch auf Seine Majestät den König unsern 
allergnädigsten Herrn, welcher diese Machinationen und ihre Zwecke klar durchschaut, nur 
einen unerfreulichen Eindruck hervorbringen können.  
Zu meinem lebhaften und aufrichtigen Bedauern kann ich Ew. pp. nicht verhehlen, 
daß die Teilnahme des österreichischen Ministers an diesem Schritte des Herzogs von Koburg 
auf die persönlichen Gefühle, welche ich bisher für den Charakter des Grafen Mensdorff 
gehegt habe, nicht ohne Einfluß bleiben kann. Welchen Eindruck sie auf Seine Majestät 
den König hat machen müssen, würde man auch in Wien leicht begreifen, sobald man sich 
fragte, was Seine Majestät der Kaiser von Österreich dazu sagen würde, wenn ich als 
preußischer Minister die Verbindung mit irgendeinem deutschen Fürsten dazu benutzen 
wollte, um mit Umgehung des verantwortlichen österreichischen Ministeriums und im 
Gegensatze zu der Politik desselben auf Seine Majestät den Kaiser durch Ratschläge, Mah- 
nungen, Warnungen einzuwirken. 
Ich wünsche, daß Ew. pp. die vorliegende Tatsache nicht zum Gegenstand einer direkten 
Äußerung machen, aber doch gelegentlich merken lassen, daß sie hier nicht unbekannt ge- 
2 Das gilt auch von keiner Geringeren als der Gemahlin des Kronprinzen, die nach Roons Brief 
an Bismarck vom 4. April (Denkwürdigkeiten aus dem Leben des Grafen Roon, II. 404) überhaupt die 
„ganze Koburger Manscherei angezettelt hätte, um Bismarck zu stürzen!!“ Darauf deutet auch der Brief der 
Kronprinzessin an die Königin Viktoria vom 4. April (vgl. Königin Viktorias Briefwechsel und Tagebuch- 
blätter a. a. O., I, 263 f.) hin, der deutlich ihren Unmut über die fehlgeschlagene Intrige enthält: „Kein Tag 
vergeht, an dem der böse Mensch nicht mit der größten Geschicklichkeit dem Guten entgegenwirkt, es 
durchkreuzt und zum Kriege treibt und dabei alles verdreht und verwickelt, damit es seinen eigenen 
Zwecken dient ... Das Gewebe der Unwahrheiten ist derart, daß man ganz verwirrt wird, wenn man sie nur 
anhört; doch das Netz ist geschickt gemacht, und der König verstrickt sich trotz all seines Widerstrebens, 
mehr und mehr darin, ohne es zu merken.“ Darauf richtete Königin Viktoria am 10. April einen drin- 
genden Appell an König Wilhelm I. (a. a. O., I, 264).
        <pb n="454" />
        440 Mitteilungen nach Paris über österreichische Rüstungen. 
blieben, und in welchem Sinne sie von Seiner Majestät dem Könige, allerhöchstwelcher das 
Schreiben des Herzogs nicht beantwortet hat, aufgenommen worden ist. 
*294. Erlaß an den Botschafter in Paris Grafen von der Goltz. 
[Kanzleikonzept.] 
In einem Immediatbericht vom 3. April (Nr. 151) hatte Graf von der Goltz dargelegt, daß das preußische Zirkular vom 24. März (siehe Nr. 275) in Paris einen sehr ungünstigen, die österreichische Depesche vom 31. (vgl. Nr. 286, Fußnote), dagegen einen ebenso günstigen Eindruck in Paris gemacht hätte. Insbesondere fand nach Graf Goltz die preußische Behauptung keinen Glauben, daß Österreich die Grundlagen der Gasteiner Konvention verlassen habe. Der Botschafter erinnerte selbst daran, daß die Gasteiner Konvention doch keinen Artikel enthalte, der dem Kaiserstaat eine fernere Begünstigung des Augustenburgers verbiete, und daß alle Versuche Bismarcks, das Ausland von dem aggressiven Charakter der österreichischen 
Rüstungen zu überzeugen,  gescheitert seien. Wie Graf Goltz weiter anführte, erzählte der 
österreichische Botschafter überall,  daß Bismarck verschiedenen deutschen Gesandten gegenüber, 
u. a. dem hannoverschen und sächsischen den festen Entschluß ausgesprochen habe, 
es zum 
Kriege zu bringen. Graf Goltz schloß seine Darlegungen mit den Worten: „Es ist meine feste 
Überzeugung, daß der bisherige Weg" — nämlich der Versuch, Österreich aggressive Tendenzen zur Last zu legen — ,,verlassen und ein anderer Ausgangspunkt für Eurer Majestät Politik gesucht werden muß, wenn wir nicht auch auf uns befreundeter Seite täglich an Terrain verlieren und schließlich in eine Lage geraten sollen, in welcher Krieg und Frieden gleich unmöglich sind und ein ehrenvoller Ausweg nicht mehr gefunden werden kann." 
Berlin, den 5. April 1866. 
Ew. pp. durch die Post hier eingegangener Immediatbericht Nr. 151 hat heute Seiner 
Majestät dem Könige vorgelegen, und benutze ich die Abreise des Herrn von Radowitz, 
auf allerhöchsten Befehl einstweilen nachstehendes zu erwidern. 
Die diesseitigen Mitteilungen über die österreichischen Rüstungen enthielten nicht die 
Behauptung, daß eine österreichische Armee von 100000  Mann in acht Tagen an der preu- 
ßischen Grenze stehen werde, sondern in der angegebenen Zeit dort aufgestellt werden 
könne, sobald Österreich für gut fände, die böhmisch-mährischen und westgalizischen Re- 
serven, welche in weniger als acht Tagen bei ihren jetzt dort stehenden Truppenteilen ein- 
treffen können, zu denselben einzurufen und diese Streitkräfte mit der sächsischen Armee zu 
vereinigen. Diese Angabe war damals richtig u[nd] ist jetzt noch höher zu greifen.¹ Nachdem 
die westgalizischen Truppen nach Böhmen abgerückt und in Westgalizien durch ostgalizische 
ersetzt worden und verschiedene Truppenteile aus Ungarn und der Umgegend von Wien 
nach Böhmen gezogen, stehen in den an Preußen grenzenden Landesteilen Böhmen, Mähren 
und Westgalizien (Krakau) nach den heut eingegangenen Berichten des Grafen Gröben 
aus Wien 77 Bataillone Infanterie, wobei von den vierten Bataillonen der galizischen Re- 
gimenter nur die drei berechnet sind, welche bereits auf Kriegsfuß aufgestellt wurden. 
Dazu kommen in denselben Landesteilen elf Kavallerie- und vier Artillerieregimenter. Im 
Anmarsch aus Ungarn nordwärts befinden sich vier andere Kavallerieregimenter; im An- 
marsch aus Zara und Agram nordwärts die sechs Bataillone des 21. und 58. Infanterie- 
regiments. — In Wien ist kürzlich die Brigade Rothkirch, Regimenter Nobili und Toscana, 
eingetroffen, so daß gegenwärtig in Wien 28 Bataillone stehen, welche von dort in sehr viel 
weniger Tagen als acht an unsere Grenze geworfen werden können. Um die benannten zu- 
sammen 105 bis 112 Bataillone in den Bereich unserer Grenze zu bringen, ist Infanterie 
aus den weitesten Entfernungen (Agram, Pest, Czernowitz, Lemberg) gegen Norden und 
1 Der Satz eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="455" />
        Unrichtige Pariser Auffassungen. 441 
Westen in Bewegung gesetzt worden, und die gesamte disponible Kavallerie scheint sich in 
allen Provinzen auf dem Marsch zu befinden. 
Die vom Grafen Karolyi hier übergebene Note² verliert durch die Fortdauer dieser 
Vorbereitungen für uns den beruhigenden Charakter, den ihr das große Publikum im 
ersten Augenblick beigelegt haben mag. Wir können an eine friedliche und verträgliche 
Politik Österreichs so lange nicht glauben, als die seit dem 13. März eingetretenen Rüstungen 
nicht tatsächlich rückgängig gemacht werden. 
Die am 1. April von dem kommandierenden General des VI. Armeekorps amtlich 
hierher telegraphierte Einberufung sämtlicher Urlauber scheint sich allerdings auf die Grenz- 
distrikte beschränkt zu haben, welche den Ersatzbezirk eines in Italien stehenden Regimentes 
bilden. 
Daß Österreich die Berufung auf Artikel XI der Bundesakte ernstlich meine, ist möglich, 
solange das Wiener Kabinett politischen Vorteil von dieser Auffassung erwartet. Österreich 
hat in diesem Sinne ein Zirkular an die Bundesstaaten gerichtet, worin es zugleich zu Vor- 
bereitungen behufs Aufstellung des siebenten, achten, neunten und zehnten Bundeskorps 
auffordert, um eventuell auf Grund von Artikel XI gegen Preußen einzuschreiten.³ Soweit 
uns die Antworten der Bundesstaaten bekannt geworden sind, haben sie jede militärische 
Vorbereitung abgelehnt. Hannover hat die Absicht geäußert, seinen Truppenstand von 
30 Mann per Kompagnie auf 60 (240 per Bataillon) zu erhöhen, auf unsere Anregung sich 
aber bereit erklärt, auch hierauf zu verzichten, und dabei den Wunsch geäußert, unter allen 
Umständen neutral zu bleiben, wogegen wir für jetzt nichts einwenden. Mecklenburg, Kur- 
hessen, Bremen und Lübeck geben uns Aussicht auf ihren militärischen Beistand. Die Haltung 
der deutschen Staaten im ganzen, wie sie auch ausfallen mag, wird in der Politik Seiner 
Majestät des Königs nichts ändern, ebensowenig wie die Ausführung der von Ew. pp. voraus- 
gesetzten Absicht Österreichs, die holsteinische Angelegenheit dem Bunde zu übergeben. Der 
Bund wird Oestreichs an sich sehr respectable Militärmacht nicht wesentlich u[nd] rechtzeitig 
verstärken.⁴ 
Ew. pp. scheinen anzunehmen, daß Österreich um deswillen, weil im Gasteiner Vertrage 
nichts darüber stipuliert sei, berechtigt sei, den Prinzen von Augustenburg in Holstein als 
Prätendenten zuzulassen. Meines Erachtens war eine besondere Stipulation gar nicht 
nötig, um dies rechtlich unzulässig zu machen. Der König Christian, nach dem von Öster- 
reich unterzeichneten Londoner Traktat und dem Erbfolgegesetz von 1853 rechtmäßiger und 
von Österreich anerkannter Souverän der Herzogtümer, hat dieselben in dem Wiener Frieden 
an den König und den Kaiser abgetreten, und diese für Österreich bindende Rechts- 
entwicklung hat keinen Platz für rechtliche Ansprüche Augustenburgs oder sonst eines 
Prätendenten gelassen. Die Zulassung eines Prätendenten durch Österreich widerspricht 
zwar keinem Artikel des Gasteiner Vertrages, wohl aber dem Wiener Frieden. Auf aller- 
höchsten Befehl ersuche ich Ew. pp., diese rechtliche Auffassung der Königlichen Regierung 
da, wo sie bestritten wird, geltend zu machen und zu vertreten. 
Wenn allgemein angenommen wird, daß Preußen seit dem 7. Februar gegen Österreich 
eine drohende Haltung angenommen habe, so ist diese Annahme eine irrtümliche und will- 
kürliche, durch keine Tatsachen unterstützte, und wollen Ew. pp. dieselbe, wenn sie Ihnen ent- 
gegentritt, gefälligst berichtigen. 
2 Vgl. Nr. 286, Fußnote. 
3 Vgl. Nr. 277, Fußnote 2. 
4 Der Satz eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="456" />
        442 Entstellungen und Dichtungen 
Die Behauptung des Fürsten Metternich, daß ich verschiedenen deutschen Gesandten, 
insbesondere dem hannöverschen, den Entschluß, es zum Kriege zu bringen, angekündigt habe, 
ist eine Unwahrheit, deren Urbeberschaft ich indessen weit entfernt bin, Ihrem Herrn 
Kollegen zuzuschreiben. Ich würde es dankbar erkennen, wenn Ew. pp. in der Aufnahme 
unverbürgter Mitteilungen über mein persönliches Verhalten in Ihren Immediatberichten 
eine größere Zurückhaltung beobachten wollten, da Seine Majestät über mein politisches 
Verhalten gegen fremde Gesandten jederzeit genau unterrichtet sind. 
Die Behauptung, daß ich dem Grafen Hohenthal gesagt haben solle, „ich halte den 
Krieg für unvermeidlich, ich will ihn“, hat mich veranlaßt, den Königlich Sächsischen Ge- 
sandten über den Ursprung dieser Erfindungen⁵ zur Rede zu stellen. Es hat sich dabei er- 
geben, daß schon Graf Hohenthals Bericht, den er mir gezeigt hat, einigermaßen, wenn auch 
gewiß nicht absichtlich, anders gefärbt war als meine Äußerungen, daß des Herrn von Beust 
vertrauliches Zirkular, welches ich ebenfalls eingesehen, schon sehr viel stärkere Wen- 
dungen gebraucht, als in seiner Quelle, dem Hobenthalschen Bericht, zu finden waren, daß 
aber mit den mir in Ew. pp. Bericht in den Mund gelegten Worten noch eine fernere 
Änderung vorgegangen war, indem das Wort „wollen“ statt „wünschen“ substituiert wurde 
und Graf Hohenthal auch letzteres nicht mir in den Mund gelegt, sondern aus seiner Unter- 
redung mit mir kombiniert hat, daß ich meinerseits den Krieg wünschte, weil ich glaubte, 
daß Österreich in den nächsten Jahren ihn doch beginnen werde, falls es sich 
mächtig genug dazu fühle. Auch dies stimmt noch nicht vollständig mit meinen ursprüng- 
lichen Äußerungen, und werde ich in einer amtlichen Note die Aufklärung der sächsischen Re- 
gierung über diese Entstellungen erbitten.  
Die zahlreichen ähnlichen Äußerungen, die nach Ew. pp. Bericht dort zirkulieren, 
wollen Ew. pp. bis auf glaubwürdigen Nachweis ebenfalls in das Gebiet der Entstellungen 
und der Dichtungen verweisen.   
Wenn Ew. pp. den Versuch, Österreich aggressive Tendenzen zur Last zu legen, als ge- 
scheitert ansehen, so ersuche ich Sie, doch nicht nachzulassen in den Bestrebungen, in der Presse 
und im mündlichen Verkehr der Wahrheit Anerkennung zu verschaffen, daß die österrei- 
chischen Rüstungen tatsächlich umfangreich und bedrohlich sind, und daß sie allein die erst seit 
dem 13. März bestehende Spannung geschaffen haben. Unsere Politik hatte bis dahin und 
würde ohne diese Rüstungen überhaupt nicht das Geleise verlassen haben, welches der 
Ew. pp. bekannte und unter Ihrer Mitwirkung und Befürwortung zustande gekommene 
Konseilbeschluß vom 28. Februar⁶ ihr vorgezeichnet hatte.  
Ich weiß nicht, ob Ew. pp. diese Politik, mit der Sie damals übereinstimmten, als den 
„bisherigen Weg“ ansehen, der Ihrer Ansicht nach verlassen werden muß, um andere Aus- 
gangspunkte zu suchen; ich bin aber von dem Könige unserm allergnädigsten Herrn ange- 
wiesen, Ew. pp. zu eröffnen, daß Seine Majestät an der bisherigen Politik festzuhalten 
entschlossen und von Ew. pp. Hingebung für den Königlichen Dienst überzeugt sind, daß 
Sie sich durch etwaige Abweichung Ihrer Ansicht im einzelnen nach wie vor nicht werden 
5 Vgl. dazu v. Sybel, a. a. O., IV, 302 ff.; Friedjung, Der Kampf um die Vorherrschaft in Deutschland, 
I, 165 f. 
6 Vgl. dazu Nr. 251, ferner v. Sybel, a. a. O., IV, 261 ff., der sich auf Aufeichnungen Moltkes stützt. 
Nach dem Situngsprotokoll hatte sich auch Graf Goltz in dem Konseil vom 28. in völliger Übereinstimmung 
mit Bismarck in dem Sinne geäußert, daß es ein Fehler sein würde, dem von Österreich aufgedrängten 
Kriege jetzt aus dem Wege zu gehen. Ausdrüccklich bestätigte er die Geneigtheit des Kaisers Napoleon, 
 sich mit Preußen über die Frage der Elbherzogtümer, und wenn der Kampf größere Dimensionen an- 
nehmen sollte, auch über weitergehende Fragen zu verständigen.
        <pb n="457" />
        Mitteilung der Savignyschen Instruktion nach Mürchen. 443 
abhalten lassen, der einheitlichen Durchführung der Politik Seiner Majestät Ihre volle 
Tätigkeit mit demselben günstigen Erfolge wie bisher zu widmen. 
Nachschrift. 
Nach Abschluß vorstehenden Erlasses erhalte ich Ew. pp. Telegramm, nach welchem Sie 
den Bericht Nr. 151 mit Rücksicht auf die Dringlichkeit  der Post anvertraut haben. 
Wenn ich meinerseits in dem Berichte keine Mitteilungen finde, welche im Interesse des 
Dienstes mit besonderer Beschleunigung an die Königliche Regierung gelangen mußten, so 
kann ich um so weniger den Wunsch unterdrücken, daß Ew. pp. Berichte ähnlichen Inhalts 
in Zukunft nicht der Gefahr aussetzen wollen, von den französischen Behörden gelesen zu 
werden, indem ich besorge, daß das Gewicht, mit welchem Ew. pp. die Auffassungen der 
Königlichen Regierung vertreten, abgeschwächt werden könnte, wenn das dortige Kabinett 
davon unterrichtet ist, daß Ew. pp. dieselben persönlich nicht teilen. 
*295. Erlaß an den Gesandten in München Heinrich VII. 
Prinzen Reuß. 
[Konzept  von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Vertraulich. Berlin, den 6. April 1866. 
In Verfolg meiner Mitteilung vom 5. d. M.¹ übersende ich Ew. pp. anliegend Abschrift 
der Weisung, welche an den Königlichen Bundestagsgesandten in Frankfurt a. M. behufs 
Einbringung des beabsichtigten Antrages in der Bundesreformfrage ergangen ist.² 
Ich ersuche Ew. pp. ergebenst, von dem Wortlaut des Antrags und der Motive den 
Freiherrn von der Pfordten ganz vertraulich Einsicht nehmen zu lassen; er wird den- 
selben in vollkommener Übereinstimmung mit demjenigen finden, was ich bisher durch Ew, pp. 
Vermittlung über die Absichten der Königlichen Regierung habe zu seiner Kenntnis bringen 
lassen; und ich glaube daher, darauf rechnen zu dürfen, daß der Antrag auf bayrischer Seite 
die versprochene wohlwollende Aufnahme finden werde. 
Ew. pp. wollen dabei dem Freiherrn von der Pfordten nicht verhehlen, wie sehr wir 
gewünscht, daß Bayern an der Einbringung des Antrags teilgenommen hätte. Ew. pp. sind 
wiederholt in der Lage gewesen, dem Freiherrn von der Pfordten die Anschauung der König- 
lichen Regierung über die künftige Gestaltung der Verhältnisse in Deutschland zu entwickeln 
und ihm die Versicherung zu geben, daß bei ihr nicht allein kein Bedenken dagegen besteht, 
sondern daß sie es sogar ihren eigenen wie den allgemeinen deutschen Interessen förderlich 
hält, wenn Bayern eine hervorragende Stellung in der süddeutschen Gruppe einnimmt, in- 
dem wir nicht glauben, daß es Preußens Aufgabe sei, in Süddeutschland eine andere Stellung 
zu erstreben als die in den bisherigen auf voller Gegenseitigkeit beruhenden Bundesverhält- 
nissen gegebne. Uns liegt nur die Consolidierung unsres Einflusses in Norddeutschland am 
Herzen.³ Daß diese uns durch Österreich verkümmert wird, ist einer der tieferen und per- 
manenten Gründe des Zerwürfnisses mit Österreich, von welchem die Irrungen in den Herzog- 
1 Siehe Nr. 292. 
2 Siehe Nr. 288. 
3 Der Schluß des vorletzten Satzes von den Worten an: ,,indem wir nicht ..." und der letzte Satz  
eigenhändiger Zusatz  Bismarcks.
        <pb n="458" />
        444 Die Antworten auf den Zirkularerlaß vom 24. März. 
tümern nur ein Symptom sind. Der Freiherr von der Pfordten hat sich wiederholt gegen 
Ew. pp. dahin ausgesprochen, daß er dies Bedürfnis Preußens anerkenne und zu fördern 
bereit sei. Er wird sich aber auch nicht verhehlen, daß wir den Beginn eines vollen Ver- 
ständnisses zwischen Preußen und Bayern und damit den ersten Schritt zur Verwirklichung 
der in der Natur der Dinge begründeten Gestaltung des Bundesverhältnisses in der Teil- 
nahme Bayerns an der Einbringung des Antrages gesehen haben würden, und wir geben 
die Hoffnung nicht auf, daß im weiteren Verlauf der Entwicklung dieses Verständnis ein- 
treten werde. Wenn Bayern sich scheut, die ihm durch die Verhältnisse zugewiesene Stellung 
einzunehmen, so steht zu gewärtigen, daß der österreichische Einfluß im Süden Deutschlands 
überwiegend bleibt. 
Daß diese Erwägungen nur geeignet sind, in vertraulicher Unterhaltung mit dem Frei- 
herrn von der Pfordten zur Sprache gebracht zu werden, bedarf nicht erst der Bemerkung. 
*296. Runderlaß an die Missionen bei den deutschen Höfen. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Hepke.] 
 Berlin, den 6. April 1866. 
Die in meiner Zirkulardepesche vom 24. März gestellte Frage ist nunmehr von fast 
allen namhaften Bundesregierungen beantwortet worden, und zwar mit wenigen Ausnahmen, 
wie gewünscht, in mündlicher Form. 
Nur von Bayern, Hannover und Frankfurt sind Noten übergeben worden,¹ von denen 
hier Abschriften angeschlossen sind. Die Antworten, welche zum Teil nur vorläufige sind, 
zerfallen in drei Kategorien. 
Die Mehrzahl besteht in solchen, welche Preußens Unterstützungsfrage unter Bezug- 
nahme auf Artikel 11 der Bundesakte in erster Linie verneinen, indem sie den Bundestag 
als Schiedsrichter der streitenden Parteien hinstellen. Sie gehen von der Voraussetzung aus, 
daß die Friedensstörung eine bundesrechtliche Unmöglichkeit sei, und sprechen sodann teils 
die Ansicht aus, daß der Bundestag dem Angreifer oder dem mit Angriff Drohenden ent- 
gegenzutreten habe, teils lassen sie die Frage wegen der Parteinahme der Bundesregierungen 
in der kritischen Eventualität unbeantwortet. 
Die zweite Kategorie von Antworten sagt entweder mit der stillschweigenden Voraus- 
setzung, daß Österreich nicht angreifen werde, oder ohne alle Klausel zu, für den Kriegsfall 
auf Preußens Seite zu stehen. 
Die dritte Kategorie lehnt die Beantwortung der preußischen Anfrage zunächst ganz 
ab, um, solange der Bund noch besteht, nicht gegen denselben zu verstoßen. 
Der Standpunkt, welchen die Antworten der ersten Kategorie vertreten, ist, wie uns 
von mehreren Seiten berichtet worden, insbesondere durch eine bayrische Zirkulardepesche 
vom 8. März d. J. hervorgerufen oder gefördert worden, welche im übrigen ein wirkliches 
Einverständnis über die weiter zu beobachtende Haltung nur mit Sachsen und Großherzogtum 
Hessen zuwege gebracht zu haben scheint. Die österreichische Zirkulardepesche vom 16. März 
an die deutschen Höfe² ist von den meisten derselben in der oben angedeuteten Weise mit 
Verweisung auf Artikel 11 der Bundesakte beantwortet worden. 
1 Siehe die bayrische Antwortnote vom 31. März in: Das Staatsarchiv, X, 353 ff. Fußnote. 
2 Vgl. dazu Nr. 277, Fußnote. 
        <pb n="459" />
        Die mittel- und kleinstaatlichen Antworten. 445 
Im folgenden ist der Inhalt der an Preußen gelangten Antworten näher bezeichnet: 
1. Kategorie. 
Bayern: Zwischen Bundesgliedern sei der Krieg unstatthaft. Der Angegriffene oder 
Bedrohte habe sich daher an den Bund zu wenden. Der Angreifer sei bundesbrüchig; 
Bayern werde sich ihm gegenüber an seine Bundespflicht und das Bundesrecht halten. 
Sachsen: Die Bundesverfassung sei vollkommen ausreichend zur Abhilfe in der 
Krisis. Sobald eine der streitenden Parteien an den Bund geht, hat sich dieser ohne Rück- 
sicht auf das Streitobjekt gegen den Angreifer auszusprechen und demselben entgegenzutreten. 
Wegen des Einschreitens im Falle der Bedrohung muß aber Vorberatung und Ent- 
scheidung stattfinden, da hier die Frage strittig sein kann. 
Großherzogtum Hessen: Herr von Dalwigk erklärte sich zuerst sofort dahin, 
daß, wenn Preußen angegriffen werde, es auf die volle dortseitige Unterstützung zu rechnen 
habe. Diese Erklärung wurde jedoch durch spätere Erläuterungen restringiert, welche den 
Bundesstandpunkt in der vorstehenden Weise vorschoben, wie er nach Maßgabe der von der 
Pfordtenschen Depesche vom 8. März außer von Sachsen im wesentlichen auch von Baden 
und Württemberg gutgeheißen sei. 
Abweichend von Herrn von der Pfordten sind Herr von Dalwigk und Herr von Beust 
der Ansicht, daß der Bund durch den Krieg zwischen Preußen und Österreich nicht zu 
existieren aufhöre. Herr von Dalwigk erklärt, dem Wiener Kabinett eine ähnliche Antwort 
wie uns gegeben zu haben. 
Nassau: Alle Bundesstaaten müssen am Bundesrecht festhalten und demjenigen 
entgegentreten, welcher, indem er ein Bundesglied angreift, sich vom Bunde lossagt. Fürst 
Wittgenstein rät Preußen, die Unterstützung des Bundes gegen einen solchen Angriff recht- 
zeitig in Anspruch zu nehmen, damit ihm Österreich nicht zuvorkomme. 
Baden: Das Bundesrecht verbiete ihm, sich auf einen anderen als den Bundes- 
standpunkt im vorliegenden Streitfalle zu stellen. Herr von Edelsheim meint, Preußen habe 
es vollständig in der Hand, die Kriegsgefahr für Deutschland zu beseitigen, indem es seinen 
bisherigen Standpunkt in der Schleswig-Holsteinschen Frage aufgebe. Es könne an den 
Bund gehen, um eine friedliche Entscheidung herbeizuführen. Wer zur Schlichtung der 
Differenz zu den Waffen greife, breche den Bund. Die Antworten Badens und Nassaus 
sind übrigens nur vorläufige und als persönliche Meinungsäußerungen der Minister 
bezeichnet.³ 
Frankfurt: Die Gefahr der Störung des Bundesfriedens ist bei der Unmöglichkeit 
eines österreichischen Angriffs nicht vorhanden. Frankfurt hegt die Überzeugung, daß dieser 
Standpunkt derjenige aller Bundesglieder sein werde. 
Sachsen - Weimar: Die Bundesgrundgesetze enthalten für die bedauerliche 
Eventualität, die Preußen andeutet, entsprechende Bestimmungen. Sachsen-Weimar wird 
nicht säumen, den dadurch begründeten Verpflichtungen gewissenhaft nachzukommen. 
Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz: Die vor- 
läufigen Erklärungen der beiden Regierungen gehen ebenfalls auf mögliche Festhaltung 
des Bundesstandpunktes aus. 
3 Vgl. den Brief Großherzog Friedrichs an Professor Gelzer vom 2. April, H. Oncken, Groß- 
herzog Friedrich I. von Baden und die deutsche Politik  von 1854—1871, I, 496 ff.
        <pb n="460" />
        446 Nur wenige deutsche Staaten für die preußische Bundesreform. 
2. Kategorie: 
Lübeck wird innerhalb der Grenzen seiner Macht für den Kriegsfall auf seiten 
Preußens stehen. 
Württemberg: Für den Fall, daß Preußen von Österreich angegriffen oder durch 
 unzweideutige Drohungen zum Kriege genötigt werden sollte, erklärt Herr von Barnbüler 
amtlich, werde Württemberg unter allen Umständen auf seiten Preußens stehen, da nach 
Artikel 11 der Bundesakte die Bundesglieder sich verbindlich gemacht, unter keinem Vor- 
wande sich zu bekriegen. 
3. Kategorie: 
Hannover lehnt die direkte Beantwortung der preußischen Anfrage ab, weil, so- 
lange der Bund noch existiert, diese Antwort vorzeitige Zweifel an der Fortexistenz des 
Bundes konstatieren würde und ferner: weil es für Preußen Wert haben müsse, 
daß am Bundestage Regierungen vorhanden seien, welche noch keine Stellung genommen 
und deshalb für den Fall eines Vermittlungsversuches  am Bunde von anderer Seite als 
Vermittler nicht abgelehnt werden könnten. 
Hannover wünscht noch, daß Preußen einen Weg einschlage, der es im formellen Rechte 
und im Gange am Bunde nicht in Nachteil bringe. 
Kurhessen hat sich durch besondere Verständigung der Ansicht Hannovers ange- 
schlossen, jedoch erst eine vorläufige Erklärung abgegeben, welche dahin geht, im Falle des 
Angriffs wie der Bedrohung Preußens auf dem Bundesboden zu uns stehen zu wollen. 
Zur ferneren Orientierung bemerke ich noch, daß auf die angeregte Bundesreformfrage 
nur wenige Regierungen in ihren Antworten eingegangen sind. Bereitwillig dazu bat sich 
insbesondere Bayern, Bremen und auch Sachsen-Weimar gezeigt, während Freiherr von 
Beust den gegenwärtigen Moment zur Einleitung der Bundesreform weder günstig noch 
geeignet hält. Auch Herr von Edelsheim glaubt, auf diese Frage jetzt nicht eingehen zu 
können. 
Von mehreren Seiten ist uns gemeldet, daß Österreich die Absicht vorläufig aufgegeben 
habe, seinen Konflikt an den Bund zu bringen. Andererseits sollen mehrere kleinere Re- 
gierungen Belleitäten gehabt haben, diese Frage mit Umgehung Sachsens und Bayerns 
beim Bundestage anhängig zu machen. 
*297. Immediatschreiben. 
[Eigenhändig.] 
In einem ausführlichen Schreiben d. d. Düsseldorf, den 4. April (siehe dessen Text in: Aus dem Leben König Karls von Rumänien, I, 5 f.) hatte Fürst Karl Anton von Hohenzollern dem Könige Wilhelm I. davon Mitteilung gemacht, daß der rumänische Bevollmächtigte bei den Pariser Donaufürstentümer-Konferenzen Bratianu ihn vor einigen Tagen aufgesucht und die derekte Anfrage an ihn gerichtet habe, ob eventuell einer seiner Söhne sich in der Lage befinde, eine auf ihn falleude Wahl zum Fürsten von Rumänien anzunehmen. 
Anschließend daran erbat Karl Anton den Rat des Königs, der sich wegen der zu erteilenden 
Antwort mit Bismarck in Verbindung setzte. 
Berlin, den 7. April 1866. 
Eurer Majestät 
reiche ich mit ehrfurchtsvollem Danke den Brief des Fürsten von Hohenzollern und die 
Notizen¹ behufs der Beantwortung zurück. Letztre sind meines allerunterthänigsten Da- 
1 Siehe Anlage.
        <pb n="461" />
        Hohenzollernsche Thronkandidatur in Bukarest. Neue Weisungen an Savigny. 447 
fürhaltens vollkommen zutreffend und erschöpfend. Vielleicht geruhn Eure Majestät 
bei Nr. 5 noch schärfer hervorzuheben, daß Allerhöchstdieselben auch das moralische 
dem Preußischen Staate nicht würden auferlegen wollen, und bei Nr. 7 die zweifel- 
lose Wahrheit anzudeuten, daß der Beherrscher Rumäniens, wenn er Rußlands guten 
Willen nicht hat, durch die Schwerkraft der Politik gegen seinen Willen ein factischer 
Vasall Oestreichs und damit in den meisten Fällen ein Gegner Preußens werden muß. 
Anlage. 
 Eigenhändige  Aufzeichnung König Wilhelms I. 
An den Fürsten von Hohenzollern. Projekt.² 
1. Der Brief habe mich überrascht durch die eingehende Art auf das Thema. 
2. Natürlich sei er als Vater zunächst berufen, das Schicksal seiner Kinder ins Auge zu fassen. 
3. Dies Schicksal scheine mir aber auch ohne die quest[ionierte] Stellung nicht so nach- 
theilig, wie er es schildere. 
4. Die Stellung scheine doch sehr précaire. 
5 Politisch sei die Frage gewiß nicht erwünscht  für Preußen, da es in die orientalische 
Frage hineingezogen werden könne, da doch immer ein moralisches Band besteben 
werde zwischen Preußen und Moldau-Walachai-Fürsten.  
6. Die Stellung der Kabinette müsse ergründet werden zu dieser Wahl. 
7. Ohne Rußlands Einstimmung sei die Annahme unmöglich. 
   
*298. Erlaß an den Bundestagsgesandten in Frankfurt von Savigny. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Berlin, den 7. April 1866. 
Ew. pp. beehre ich mich, meinem telegraphischen Versprechen gemäß in folgendem noch 
einige Andeutungen über den Gedankengang zu geben, welchen ich bei der Motivierung des 
am Bunde zu stellenden Reformantrages innegehalten zu sehen wünsche. 
Den Ausgangspunkt würde das durch die vielfachen Versuche zu einer Reform bewie- 
sene allgemeine Anerkenntnis des Bedürfnisses bilden, welches schon vor den Krisen des 
Jahres 1848 durch Preußen und zuletzt im Jahre 1863 durch die österreichische Berufung des 
Fürstentages in Frankfurt kundgegeben worden sei. Österreich habe damals erklärt, daß 
weder es selbst noch Preußen „sich mit irgendeinem Grade von Vertrauen auf den Bund in 
seinem jetzigen Zsjtande stützen könne“; es habe die Hoffnung, „daß die morschen Wände den 
nächsten Sturm noch aushalten möchten“, als einen bloßen Wunsch bezeichnet, der dem Ge- 
bäude die nötige Festigkeit nicht wiedergeben könne. Wenngleich Preußen an den damaligen 
zur Abhilfe dieses Zustandes eingeleiteten Schritten nicht habe teilnehmen können, so habe es 
doch das Bedürfnis auch seinerseits anerkannt und in seiner Eröffnung an die deutschen Re- 
gierungen vom September d. J. sich darüber offen ausgesprochen. 
Seit der Zeit seien wichtige Ereignisse eingetreten, welche das Bedürfnis nur um so leb- 
hafter empfinden ließen. 
Zunächst habe der dänische Krieg gezeigt, daß nicht einmal das Einverständnis von 
Preußen und Österreich hinreicht, um dem Bunde einen wirksamen Impuls zu einer aktiven 
und großen Politik zu geben, wie europäische Krisen sie erheischten. 
2 Siehe den Text des königlichen Antwortschreibens vom 14., dem auf Bismarcks Antrag noch ein 
Postskriptum hinzugefügt wurde, in: Aus dem Leben König Karls von Rumänien, I, 11 ff.
        <pb n="462" />
        448 Zur Motivierung des preußischen Bundesreformantrags. 
Sodann habe aber auch die gegenwärtige Phase der politischen Situation der preußischen 
Regierung die Überzeugung geben müssen, daß selbst zur Überwindung innerer Gefahren und 
zur Gewährung vollen und rechtzeitigen Schutzes an seine Mitglieder der Bund nicht in der 
Lage sei. Sie sei im Angesicht drohender österreichischer Rüstungen von den übrigen deutschen 
Regierungen auf den Artikel XI der Bundesakte verwiesen worden, d. h. auf einen in der 
Bundesversammlung zu stellenden Antrag, während dessen Prüfung und Beratung die Rü- 
stungen und Kriegsvorbereitungen ihren Fortgang gehabt haben und voraussichtlich lange vor 
der Fassung eines Bundesbeschlusses auf einen Punkt gediehen sein würden, wo sich der Krieg 
unmittelbar aus denselben entwickelt hätte, so daß Preußen in letzterem auf seine eigenen 
Kräfte allein angewiesen gewesen sein würde. In analoger Lage würde Preußen — und mit 
ihm das ganze Deutschland — jeder Bedrohung durch eine auswärtige Macht sich gegen- 
über befinden. Bei der jetzigen Organisation der Militärmacht in allen großen Staaten ent- 
wickelten sich Kriege rascher als die Bundesbeschlüsse unter den bisherigen Formen. Solle 
Preußen aber in den großen europäischen Krisen auf seine eigenen Kräfte angewiesen bleiben, 
so verlören die Bundeseinrichtungen nicht allein ihren Wert, sondern sie würden ihm zu 
Hindernissen und Hemmungen in der Entfaltung seiner Kräfte und der Fassung seiner Ent- 
schlüsse; jedenfalls sei darin kein Verhältnis von Leistungen und Gegenleistungen. 
In dem Bisherigen sei die politische und militärische Mangelhaftigkeit der Bundesinsti- 
tutionen hervorgehoben; es sei kaum noch nötig, darauf hinzuweisen, wie viele das Interesse 
der Nation in ihrer inneren Entwicklung nahe berührende Fragen auf andern Gebieten durch 
eine entsprechende Mangelhaftigkeit des Bundes unerledigt geblieben seien. Der Zollverein 
habe nach einer Seite hin dem Bedürfnis, das der Bund nicht habe befriedigen können, abge- 
holfen; aber es blieben noch genug andere berechtigte Bedürfnisse des Volkes übrig, um auch 
hier das Verlangen nach einer Reform zu motivieren. 
Von allen Seiten her dränge sich demnach die Notwendigkeit auf, die große Frage nicht 
länger zu verschieben. Eine hervorragende deutsche Regierung habe in ihrer nach Berlin und 
Wien gerichteten Mitteilung den Gedanken ausgesprochen, daß die gegenwärtige zwischen 
Preußen und Österreich drohende Kriegsgefahr der Ausdruck des Mißbehagens über die 
mangelhafte Gestaltung der Bundesverhältnisse sei;¹ und sie habe daran den Ausdruck der Be- 
reitwilligkeit geknüpft, ihrerseits auf Verhandlungen über eine Umgestaltung der Bundesver- 
hältnisse einzugehen. Die Königliche Regierung selbst könne um so weniger an der gleichen 
Bereitwilligkeit aller deutschen Regierungen zweifeln, als sie dabei ebensosehr das Interesse 
jedes deutschen Staates wie des gesamten Vaterlandes erblicke. Solle Deutschland in der 
gegenwärtigen Verfassung großen europäischen Krisen entgegengehen, so werde es entweder der 
Revolution oder der Fremdherrschaft verfallen. 
Wenn das Bedürfnis feststehe, so handle es sich um die Frage, wie der Zweck praktisch 
erreicht werden könne. 
Die Erfahrung habe gezeigt, daß weder Verhandlungen unter den Regierungen noch die 
Debatten einer gewählten Versammlung allein imstande seien, dem Übel durch politische Neu- 
gestaltung abzuhelfen. 
Dies würde etwa in der Weise, wie es in meinem Erlaß vom 4. d. M. angedeutet ist, 
entwickelt werden können. 
Es würde dabei noch der Gedanke besonders hervorgehoben werden können, daß die 
Berufung des Parlamentes eine Präklusivfrist bilden würde, in welcher die Bürgschaft läge, 
1 Siehe die bayrische Note vom 31. März in: Das Staatsarchiv, X, 353 ff.
        <pb n="463" />
        Bayerns kriegerische Vorbereitungen. 449 
daß die Verhandlungen zwischen den Regierungen über die zu machenden Vorlagen nicht voll- 
ständig ins Ungewisse sich verschleppen würden. 
Durch diese Erwägungen würde dann der Antrag der Königlichen Regierung zu moti- 
vieren sein, daß der Bundestag zunächst das Prinzip der Berufung des Parlaments feststelle 
und zu dem Zwecke beschließe, (wie es in meinem Erlasse vom 4. d. M.² bereits formuliert ist): 
„eine aus direkten Wahlen und allgemeinem Stimmrecht der ganzen Nation hervor- 
gehende Versammlung für einen noch näher zu bestimmenden Tag einzuberufen, um die 
Vorlagen der deutschen Regierungen über eine Reform der Bundesfassung entgegen- 
zunehmen und zu beraten; 
in der Zwischenzeit aber bis zum Zusammentritt derselben durch Verständigung der 
Regierungen untereinander diese Vorlagen festzustellen.“ 
Ew. pp. ersuche ich ergebenst, hiernach alle Vorbereitungen zu treffen, um den Antrag 
in dieser Form und mit der angedeuteten Motivierung in einer für den Montag anzuberau- 
menden Sitzung einzubringen. 
*299. Erlaß an den Gesandten in München Heinrich VII. Prinzen Reuß. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Ganz vertraulich. Berlin, den 8. April 1866. 
Ew. pp. Mitteilungen über die Kriegerischen Vorbereitungen in Bayern sind mir von 
großem Werte gewesen. Wenn wir dieselben bisher nicht als gegen uns gerichtet ansehen, 
so machen sie uns doch bei der Ungewißheit, auf welche Seite Bayern schließlich sich wenden 
wird, vermehrte Vorsicht zur Pflicht; und ich ersuche Ew. pp., dieselben fortwährend mit 
Aufmerksamkeit zu verfolgen. Sobald sie einen bestimmteren Charakter annehmen, und die 
auf dem Papiere befindlichen Maßregeln der wirklichen Ausführung angenähert werden 
sollten, können wir nicht umhin, auf entsprechende Gegenmaßregeln bedacht zu sein. Die 
mittleren und kleineren Staaten bedürfen einer längeren Zeit, um ihre militärischen Kräfte 
ins Feld zu stellen; wollen sie dieselben gegen uns verwenden, so würden wir unrecht tun, 
ihnen Zeit zu gönnen, um monatelange Vorbereitungen zu treffen, durch welche unsere Po- 
sition, sobald jene einmal fertig sind, wesentlich zum Nachteil verändert werden würde. Ich 
habe schon vertraulich erwähnt, daß wir in diesem Falle unser eigenes 7. und 8. Armeekorps 
kriegsbereit machen und in einer Stellung konzentrieren müßten, welche zum Übergang in die 
Aktion geeignet sein würde. Wir geben die Hoffnung nicht auf, daß dies im Anschluß an 
Bayern geschehen könne, wenn man in München den eigenen Vorteil richtig erkennt und den 
Zielen nachzustreben bereit ist, welche ein Bündnis¹ Bayerns mit Preußen für beide in Aus- 
sicht stellt; wir müßten aber unsere Vorbereitungen so treffen, daß wir eventuell auch allein 
vorgehen könnten, wenn der Süden Deutschlands sich feindlich zu uns stellt. 
 Ew. pp. stelle ich anheim, ob Sie es ohne Verletzung für tunlich halten, diese Even- 
tualitäten in Ihren Unterhaltungen mit Herrn von der Pfordten nicht amtlich, sondern ge- 
sprächsweise auf Grundlage eigener persönlicher Beurteilung zu berühren. 
2 Siehe Nr. 288. 
299. 1 Das Wort „Bündnis“ eigenhändige Korrektur Bismarcks statt Abekens: „Anschluß“. Auch sonst 
findet sich in dem Erlaß eine größere Anzahl kleinerer Korrekturen Bismarcks.  
V 29
        <pb n="464" />
        450 v. d. Tann und Bayerns legitimer Ehrgeiz. Goltz' Schwenkung. 
Bei dieser Gelegenheit kann ich nicht umhin, das Verhältnis zu Herrn von der Tann² 
zu erwähnen, dessen für Preußen günstige Stimmung Ew. pp. in Ihrem gefälligen Bericht 
Nr. 44 vom 4. d. M. andeuten. Ich möchte es nicht für unmöglich halten, daß die Empfin- 
dungen eines legitimen bayrischen Ehrgeizes bei Herrn von der Tann lebendiger sein möchten 
als in anderen Sphären, und daß er dem in meiner vertraulichen Korrespondenz mit Ew. pp. 
geäußerten Gedanken über eine künftige vorragende Stellung Bayerns in Süddeutschland 
zugänglicher sein könnte als selbst der Freiherr von der Pfordten. Es wäre mir daher er- 
wünscht, wenn Ew. pp. im vertraulichen Verkehr mit Herrn von der Tann persönlich und 
ganz ohne Bezug auf die entsprechenden Äußerungen gegen den Minister auch ihm gegenüber 
diese Gedanken anregten und ihn erkennen ließen, daß dieselben in Berlin Anklang fänden 
und Bayern, wenn es in dieser Richtung größere Ziele verfolgen wolle, um so mehr auf 
unsere Unterstützung zu rechnen haben würde, da die Haltung von Baden und anscheinend 
auch von Württemberg uns vermutlich allzu ängstlicher Rücksicht auf diese Staaten über- 
heben würde.  
Über den Ankang, welchen Ihre vertraulichen Äußerungen finden, werde ich mit leb- 
haftem Interesse Ihrer gefälligen Mitteilung entgegensehen. 
*300. Privatschreiben an den Botschafter in Paris 
Grafen von der Goltz. 
[Kanzleikonzept.] 
Nach einem Berichte des Grafen von der Goltz vom 6. April wäre die sich in Paris 
geltend machende Parteilichkeit zu Gunsten Österreichs, die er in seinem voraufgehenden (zur 
besonderen Unzufriedenheit Bismarcks mit der Post übersandten) Immediatbericht vom 3. (vgl. 
die Vorbemerkung zu Nr. 294) konstatiert hatte, wesentlich auf die Börsenverluste der Pariser 
Kapitalisten infolge des Sinkens der Papiere zurückzuführen. Der Botschafter führte in dieser 
Beziehung Äußerungen der Kaiserin Eugenie an: „Es sei ein besonderes Mißgeschick, daß 
alle in der letzten Zeit auf dem hiesigen Markt kontrahierten auswärtigen Anleihen in so 
bedeutendem Maße diskreditiert seien: die italienische, die mexikanische, die spanischen Eisen- 
bahnen; die immensen Verluste, welche dadurch die französischen Kapitalisten und Rentiers er- 
litten, riefen eine Unzufriedenheit hervor, welche sich gegen die französische Politik wende und 
daher der französischen Regierung nicht gleichgültig sein könne.“ 
Bertraulich. Berlin, den 9. April 1866. 
Ep. pp. motivieren in Ihrem Berichte vom 6. d. M. die Sendung eines anderen Be- 
richtes durch die Post¹ mit dem Bedürfnis der schleunigen Beförderung, damit der Inhalt 
des Berichtes auf die zu fassenden wichtigen Entschließungen Seiner Majestät des Königs 
von entscheidendem Einfluß sein könne. Ew. pp. Anträge gingen dahin, daß Seine Majestät 
eine vollständige Veränderung der von allerhöchstdemselben bisher befolgten Politik ein- 
treten lassen möchten. 
Seine Majestät konnten auf diesen Vorschlag von seiten Ew. pp. um so weniger gefaßt 
sein, als Ew. pp. bei Ihrer zu diesem Zweck berechneten Anwesenheit in Berlin bei Be- 
ratung dieser Politik zugezogen wurden und derselben nicht nur nicht widersprochen, sondern 
durch Ihr Votum im Konseil mit dazu beigetragen haben, dem eingeschlagenen Verfahren 
die königliche Sanktion zu gewinnen.² Ew. pp. wollen sich erinnern, daß die Meinung aller 
in dem Konseil vom 28. Februar Anwesenden mit Ausnahme Seiner Königlichen Hoheit des 
2 Generalleutnant Freiherr v. d. Tann, Generaladjudant  König Ludwigs 
 II. 
1 Gemeint ist der Immediatbericht vom 3. April; vgl. die Vorbemergung zu Nr. 294. 
2 Vgl. dazu Nr. 294, Fußnote 5.
        <pb n="465" />
        Goltz' Argumente ohne Gewicht. 451 
Kronprinzen dahin gerichtet war, unsere bisherige Politik in den Herzogtümern sowie die 
traditionelle Politik Preußens in der deutschen Frage nach Möglichkeit durchzuführen, ohne 
den Krieg zu suchen, aber auch ohne uns durch die Gefahr des Krieges von der Fortsetzung 
unserer Bestrebungen abschrecken zu lassen. Mit diesem Beschlusse hat sich unsere Politik 
seitdem in Übereinstimmung gehalten, und ich halte für das Ansehen und die Erfolge der 
Politik einer großen Macht nichts bedenklicher als ein schnelles und willkürliches Wechseln 
der Systeme und Ziele, besonders aber, wenn es sich darum handelt, Entschließungen, deren 
Durchführung mit Gefahren verknüpft ist, bei Annäherung dieser Gefahren wieder aufzu- 
geben. Die in dem Konseilbeschlusse erwogene Kriegsgefahr ist uns ohne unser Zutun infolge 
der unerwarteten und heimlichen Rüstungen Österreichs plötzlich näher getreten, als damals 
erwartet werden konnte. Daß damit eine Entwertung der Börsenpapiere verbunden ist, 
kann niemand überraschen und war für jede Kriegsgefahr vorherzusehen. Daß uns gerade 
die Herbeiführung dieser Kriegsgefahr mehr als Österreich zur Last gelegt wird, ist ein Be- 
weis für den größeren Einfluß Österreichs auf die Presse und für die Geschicklichkeit des 
Wiener Kabinetts in Entstellung der Tatsachen u[nd] in Verheimlichung dessen, was inner- 
halb der östr[eichischen] Grenzen vorgeht.³ Wenn aber das irregeleitete Urteil so weit geht, 
uns für die Rentabilität der spanischen Eisenbahnen verantwortlich zu machen oder für die 
Entwertung mexikanischer Effekten durch die Aussicht auf den Rückzug der Franzosen und 
den Sturz des mexikanischen Kaisertums, oder wenn man sich an uns halten will für die 
Folgen des unerhörten Leichtsinnes, mit dem man die letzte Anleihe eines so bankerotten 
Staates wie Österreich gezeichnet hat, so ist dergleichen einer ernsten Widerlegung nicht wert. 
Daß die Unzufriedenheit über die Verluste, von welchen übertriebene und leichtfertige Spe- 
kulationen in kritischen Zeiten regelmäßig betroffen werden, den Unwillen der betreffenden 
Beteiligten erregen, und daß diese dann jedem anderen, nur nicht sich selbst die Schuld daran 
beimessen, ist weder neu noch auffällig, und Ew. pp. dürfen nicht erwarten, daß diese Er- 
scheinungen die wohl erwogene Politik Seiner Majestät des Königs zur Umkehr veranlassen 
werden. 
Wenn Ew. pp. am Schluß Ihres vertraulichen Berichts vom 6. den Wunsch aussprechen, 
denselben zur Kenntnis seiner Majestät des Königs zu bringen, so erwidere ich ergebenst, daß 
ich im vorliegenden Falle sowohl den Bericht wie auch diese meine Antwort auf denselben vor 
ihrem Abgange zur allerhöchsten Kenntnis gebracht habe, daß aber im allgemeinen das Urteil 
darüber, welche unter den 4 bis 5000 jährlich eingehenden Berichten der Königlichen Missionen 
Seiner Majestät vorzutragen sind, mit allerhöchstem Einverständnis dem Minister der aus- 
wärtigen Angelegenheiten vorbehalten bleibt. 
*301. Telegramm an die Missionen in London, 
Petersburg und Paris. 
[Eigenhändiges Konzept.] 
Am 27. März hatte ein Ministerrat unter Vorsitz des Königs Wilhelm die Armierung 
der schlesischen und der Elbfestungen, den Pferdeankauf für die Hälfte der preußischen Feld- 
artillerie und die Verstärkung von 75 Bataillonen von je 530 auf 685 Mann beschlossen. Noch 
am gleichen Tage schrieb Bismarck an Roon: „Es ist sehr zu wünschen, daß der König noch 
morgen seine definitiven Befehle gibt. Donnerstag (Gründonnerstag) wird er nicht in der 
Stimmung für dergleichen sein.“ Bismarck-Jahrbuch, ed. H. Kohl, III. 275. Tatsächlich 
3 Das letzte Stück des Satzes von den Worten an: „u[nd] in Verheimlichung . ..“ eigenhändiger 
Zusatz Bismarcks.
        <pb n="466" />
        452 österreichische Depesche vom 7. April, Bismarcks Antwort, 15. April. 
äußerte der König gegenüber Roon den Wunsch, daß der Abgang der Ordres noch bis zum Sonnabend verschoben werden möchte; doch fügte er sich dem Drängen Roons und Bismarcks. 
Die Ordres (Näheres darüber in:  Der Feldzug von 1866 in Deutschland. Redigiert von der 
kriegsgeschichtlichen Abteilung des Großen Generalstabes, I. 8.) erfolgten am 29. März. Sie 
konnten natürlich kein Geheimnis bleiben. Eine österreichische Depesche vom 7. April (siehe deren 
Text in: Das Staatsarchiv, X, 362 ff.) forderte in Beantwortung der preußischen Note vom 6. (vgl. Nr. 286, Fußnote) die Nichtausführung der ,,Mobilisierungsordre" vom 29. März, die übrigens eine solche noch keineswegs war. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
Berlin, den  11. April 1866. 
Von Oestreich ist eine verletzend redigirte, grobe Unwahrheiten, zweideutige Zusiche- 
rungen enthaltende Depesche eingegangen, uns auffordernd, unsre Anordnungen vom 28. März 
wegen milit[ärischer] Vorbereitung zurückzunehmen, sonst könne Oestreich nicht „gleich- 
gültig“ bleiben. Oestreich selbst habe keine Rüstungen gemacht, also nichts zurückzunehmen. 
Will Oestreich nicht den Krieg, so ist Form u[nd] Inhalt der Depesche plump u[nd] grober 
Fehler.  
Auf Wunsch Bayern verschieben wir Antwort bis Eingang einer heut aus München 
abgehenden bair[ischen] Mittheilung. Oubril hoffte, Rußland werde Oestreich vielleicht be- 
wegen können, diese ungeschickte Depesche zurückzuziehn.  
302. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Reinkonzept.] 
Die Entstehung der Antwort auf die österreichische Note vom 7. April (vgl. die Vor- 
bemerkung zu Nr. 301) läßt in besonders deutlicher Weise das Ringen zwischen dem vorwärts- 
drängenden Bismarcke und dem durch zahlreiche retardierende Einflüsse in seiner Entschluß- 
freudigkeit zeitweise stark beeinträchtigten König Wilhelm I. erkennen. Der erste von Abeken 
aufgesetzte und von Bismarck genehmigte Entwurf lag dem Könige am 13. vor, der zunächst nur 
wenige Änderungen vornahm, aber Wiedervorlage eines Reinkonzepts verfügte. An dem neuen 
Entwurf, der dem König am Abend des 14. zuging, nahm er zahlreiche weitere Abänderungen vor 
und befahl nochmalige Durcharbeitung, betonte auch gegenüber einem Immediatschreiben Bismarcks 
vom 14., das die schleunige Absendung der Note dringlich machte, in einem Billet vom 15.: „Je 
ruhiger und würdiger die Antwort lautet, je mehr stellen wir uns in Vortheil“. Bismarck ging 
nun selbst an eine Überarbeitung des Schriftstücks, das am Mittage des 15. dem Könige 
zum dritten Male unterbreitet wurde und jetzt endlich die Genehmigung des Königs fand, der 
nur noch im drittletzten Absatz der Note nach den Worten: „An der Kaiserlichen Regierung ist 
es“ ein „also“ hinzufügte. Dem Abdruck des Schriftstückes wird, da es nicht wohl möglich ist, die 
vielfältigen Abänderungen, die es erfuhr, durch den Druck kenntlich zu machen, das Reinkonzept 
zugrunde gelegt. 
Berlin, den 15. April 1866. 
Die Note, welche Euere Exzellenz am 6. d. M. an den Kaiserlich Österreichischen Herrn 
Minister der auswärtigen Angelegenheiten gerichtet haben, hat dem letzteren Veranlassung zu 
einer an den Kaiserlichen Gesandten an unserm allerhöchsten Hofe gerichteten Depesche ge- 
geben, welche der Graf Karolyi in meinen Händen zu lassen beauftragt war, und von welcher 
Sie in der Anlage Abschrift finden. 
Ich will über die Form, in welcher diese Eröffnung gehalten ist, mit der kurzen Bemer- 
kung hinweggehen, daß dieselbe schwer einen Schluß auf konziliante Absichten des Kaiserlichen 
Kabinetts zuläßt.  
Wenn aber die Depesche den Zweck verfolgt, die Besorgnisse vor einer Störung des 
Friedens auf das Verhalten Preußens zurückzuführen, so darf ich wohl behaupten, daß selten 
so folgenschwere politische Akte auf ein künstlicheres Zusammenfügen von Voraussetzungen 
und Gerüchten begründet worden sind. Ich unterlasse es, über diese Motive etwas zu sagen.
        <pb n="467" />
        Kritik an der österreichischen Depesche vom 7. April. 453 
Aber ich kann nicht umhin mein Bedauern darüber auszusprechen, daß die österreichische De- 
pesche in den Kreis sachlicher Erwägungen auch persönliche Äußerungen gezogen hat, die ich 
mündlich getan haben soll, und deren bei der Wiederholung von Mund zu Mund wachsende 
Ungenauigkeit sich konstatieren läßt.¹ Und wenn mir sogar das an sich unglaubliche Verfahren- 
zugeschrieben wird, daß ich eine eben von mir gegebene amtliche Antwort gleichzeitig selbst als 
nichtig und wertlos erklärt hätte, so hat mich ein so unerwartetes Mißverständnis um so mehr. 
befremden müssen, als mir bekannt gewordene Äußerungen österreichischer Agenten im Ge- 
genteil den befriedigenden Charakter jener meiner Antwort hervorgehoben haben. 
Wozu aber soll diese Zusammenstellung von Vermutungen, Auslegungen, Gerüchten, Er- 
zählungen dienen? Sie kann keinen anderen Grund haben als das Bedürfnis, die Vor- 
bereitungen Österreichs zu sehr ernsten Zwecken zu motivieren. 
Indes dieselbe Depesche erklärt, daß „keine der Verfügungen getroffen seien, welche nach 
der österreichischen Heeresorganisation die Eröffnung eines großen 
Krieges vorbereiten müßten.“ Das Urteil darüber, was unter Vorbereitungen zu einem 
großen Kriege zu verstehen ist, kann nach individueller Auffassung sehr verschieden sein; und 
ich muß daher lebhaft bedauern, daß die Depesche von den wirklich getroffenen Vorbereitun- 
gen nur in Ausdrücken redet, welche elastischer Natur und nicht geeignet sind, uns ein präzises 
Bild von dem wirklichen Tatbestand zu geben. „Keine irgend erhebliche Truppen- 
konzentration — keine Aufstellung an der Grenze, kein ungewöhnlicher Ankauf von 
Pferden — keine Einberufung von Urlaubern in nennenswertem Umfange“ — das sind 
alles Ausdrücke von unbestimmter Tragweite, und welche die Frage hervorrufen: was denn 
erheblich, was nennenswert sei? Uns näher darüber zu informieren aber fehlen uns die 
Mittel, nachdem sogar den österreichischen Blättern die Mitteilung militärischer Nachrichten 
untersagt worden ist. Dieser Geheimhaltung gegenüber will ich mich nur auf die, nach der 
Depesche selbst „in Wahrheit vorgenommenen Dislokationen“ und auf den von dem Herrn 
Grafen von Mensdorff Ihnen wiederholt zugestandenen Charakter derselben be- 
ziehen, welcher in der Bewegung entfernter Truppenkörper nach der nordwestlichen Grenze 
und in einer Verlegung anderer in diejenigen unserer Grenze nahen Bezirke besteht, in wel- 
chen sie ihre Verstärkungsmittel, von denen sie bisher entfernt gewesen, vorfinden. Diese zu- 
gestandenen Tatsachen kann der Kaiserliche Herr Minister nicht, um seinen Ausdruck zu 
wiederholen, in das Gebiet „der Sinnestäuschungen“ verweisen. Wir haben angesichts 
derselben 14 Tage gewartet, ehe wir unsere nur partiellen und rein defensiven Maßregeln 
ihnen gegenüber stellten. 
Von einer Zurücknahme der österreichischen Maßregeln, von einer Nichtausführung der 
die Kriegsbereitschaft gegen uns fördernden Dislokationen ist trotz der denselben beigelegten 
Unerheblichkeit in der Depesche nicht die Rede. 
Es muß also der Kaiserliche Minister der auswärtigen Angelegenheiten diese Zurück- 
nahme für überflüssig halten, nachdem das Wort Seiner Majestät des Kaisers dafür ver- 
pfändet sei, daß Österreich keinen Angriff im Sinne habe. Daraus wird folgen, daß Graf 
Mensdorff die in mehr oder weniger erheblichem oder nennenswertem Grade ge- 
troffenen ungewöhnlichen militärischen Maßregeln aufrecht erhalten will. Von Preußen aber 
verlangt man, daß neben dem ebenso klaren und bündig gegebenen Worte Seiner Majestät 
des Königs die Anordnungen zurückegezogen und nicht ausgeführt werden, welche allein durch die 
bis jetzt in nichts veränderten Maßregeln Österreichs hervorgerufen worden sind. Eine Mo- 
bilmachungsorder für die Königlichen Truppen ist überall nicht erlassen worden, wie ein Blick 
1 Vgl. S. 442.
        <pb n="468" />
        454 Österreich hat mit der Abrüstung zu beginnen. Ruhiger Ton der preußischen Antwort. 
auf die mit voller Öffentlichkeit getroffenen Anordnungen zeigt; diejenigen partiellen Vor- 
sichtsmaßregeln aber, durch welche wir nur den österreichischen Vorbereitungen gleichzukom- 
men suchten, können nicht aufgehoben werden, solange der Anlaß dazu nicht beseitigt 
ist. An der Kaiserlichen Regierung ist es also, die Initiative zu ergreifen, um ihrerseits die 
Dislokationen und verwandten Maßregeln, mit denen sie zugestandenermaßen 
vor irgendeiner Andeutung preußischer Rüstungen begonnen, rückgängig zu machen, also den 
status quo ante herzustellen, wenn sie die Gegenseitigkeit in den abgegebenen Erklärungen 
auch auf die tatsächlichen Verhältnisse angewendet zu sehen wünscht. 
Es geschieht auf Befehl Seiner Majestät des Königs, unseres allergnädigsten Herrn, daß 
ich Eure Exzellenz hiermit ergebenst ersuche, dem Herrn Grafen Mensdorff auf das in der 
Depesche vom 7. d. M. gestellte Verlangen diese Antwort zu erteilen. 
Diesem allerhöchsten Auftrage wollen Ew. Exzellenz gefälligst durch Vorlesung und Mit- 
teilung einer Abschrift des gegenwärtigen Erlasses entsprechen. 
Das Staatsarchiv, X, 364 f. 
*303. Erlaß an den Gesandten in München Heinrich VII. Prinzen Reuß. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Berlin, den 15. April 1866. 
Ew. pp. erhalten anliegend die Antwort, welche unter heutigem Datum auf die öster- 
reichische Depesche vom 7. d. M. nach Wien gehen soll. Ich ermächtige Sie, dieselbe sofort 
ganz vertraulich Herrn von der Pfordten mitzuteilen, obgleich der Freiherr von Werther die 
entsprechende Eröffnung erst übermorgen wird machen können. 
Ich gebe mich der Hoffnung hin, daß der Königlich Bayrische Minister sich überzeugen 
werde, wie wir in Ton und Inhalt der Depesche seinen Mahnungen Folge zu geben und bis an 
die Grenze desjenigen zu gehen beflissen gewesen sind, was die Rücksicht auf unsere Würde 
und die unzweifelhaft in der österreichischen Depesche liegende Provokation erlaubte. Wir 
sind nicht auf diese Provokation eingegangen; Herr von der Pfordten wird den Ton unserer 
Eröffnung ruhig und gemäßigt finden und in unserer Sprache und Haltung nichts als die 
Abwehr von Angriffen finden, welche bis jetzt, wo sie auch bekannt geworden, nur auf Miß- 
billigung gestoßen sind. Wir haben seinem uns ausgedrückten Wunsche gemäß die Beant- 
wortung nicht übereilt, sondern auch seine letzten Eröffnungen abgewartet. Die Absendung 
länger zu verzögern, war nach den mit der Androhung weitrer Rüstungen begleiteten Mah- 
nungen um baldige Antwort, die uns aus Wien zugegangen, nicht möglich.¹ Aus dem uns vom 
Grafen Montgelas vertraulich mitgeteilten abschriftlich beiliegenden Telegramm² wollen Ew. 
pp. ersehen, daß auch jetzt noch die österreichischen Äußerungen nur darauf hinausgehen, daß 
wir den ersten Schritt tun sollen, um die Maßregeln zu sistieren, zu denen der Vorgang Öster- 
reichs uns genötigt hatte, während letzteres erst dann zu dem status quo ante zurückkehren 
will, wenn wir, die wir später angefangen, damit vorangegangen. Eine solche unbillige Zu- 
mutung wird uns der Freiherr von der Pfordten nicht stellen, und die in unserer Depesche 
ausgedrückte Bereitwilligkeit, der tatsächlichen Initiative, welche Österreich zukommt, zu 
folgen, ist alles, was er von uns erwartet haben kann. 
1 Der letzte Satz eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
2 Nicht bei den Akten.
        <pb n="469" />
        Provozierende Veröffenrlichung der österreichischen Depesche vom 7. April. 455. 
Unsere Antwort hätte in einem noch freundlicheren Tone gehalten werden können, wenn 
die Mittheilung der östr[eichischen] Depesche an nicht nur die deutschen, sondern auch die 
fremden Regirungen u[nd] ihre demnächstige Veröffentlichung in Coburg³ unterblieben wäre.⁴ 
Wir haben keine Veranlassung, uns über diese Veröffentlichung zu beklagen; im Gegenteil 
wird dadurch nur um so klarer, wo die Friedensliebe und wo die Provokation zu suchen 
ist. Aber unsere Verwunderung darüber werden Ew. pp. begreifen, wenn ich Ihnen sage, 
daß das Kaiserliche Kabinett geglaubt hatte, den ihm ausgedrückten Friedenswünschen einer 
fremden Großmacht durch die Zusage entgegenzukommen, die Depesche vom 7. der Publizität 
vorzuenthalten. Ew. pp. mögen dem Freiherrn von der Pfordten ganz vertraulich und per- 
sönlich mitteilen, daß der erste Eindruck der Depesche auf den russischen Gesandten am hiesigen 
Hofe derart war, daß er aus freien Stücken, aber unter nachträglicher Billigung seiner Regie- 
rung sofort nach Wien telegraphierte, der einzige Weg zu friedlicher Lösung sei die Zurück- 
nahme der Depesche. Darauf wollte man in Wien nicht eingehen; aber man versprach, sie nicht 
zu veröffentlichen. Dies wurde wiederholt betont, obwohl wir selbst natürlich keinen 
Wunsch derart aussprachen. Statt dessen wird, während das Wiener Kabinett in München 
noch über die Art der Antwort verhandelt, die Depesche von Coburg aus veröffentlicht! 
Wahrscheinlich aus unwahren Nachrichten über den konzilianten Inhalt der österreichi- 
schen Depesche ist das in der „Cölnische Zeitung“ vom 15. ausführlich und mit Details dar- 
gestellte Gerücht von einer zweiten milderen Note vom 9. d. M. entstanden. Ich unterlasse 
nicht, ausdrücklich zu bemerken, daß dies Gerücht und somit auch alle daran geknüpften Ver- 
mutungen jeder Begründung und jedes Anhalts entbehrt. 
Wir sind dem Königlich Bayrischen Herrn Minister aufrichtig dankbar für seine Be- 
mühungen im Interesse des Friedens, welche auch Graf Montgelas hier auf das wärmste 
unterstützt hat. Wir dürfen von ihm erwarten, daß er mit gleicher Wärme und Dringlichkeit 
in Wien seinen Einfluß für die Schritte verwenden werde, welche allein ein weiteres Ent- 
gegenkommen von unserer Seite rechtfertigen können. 
*304. Erlaß an den Gesandten in Petersburg Grafen von Redern. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Am 9. April hatte Preußen am Bundestage wirklich seinen Bundesreformantrag ein- 
gebracht. Er ging dahin, die Bundesversammlung wolle beschließen, „eine aus direkten Wahlen 
und allgemeinem Stimmrecht der ganzen Nation hervorgehende Versammlung für einen noch 
näher zu bestimmenden Tag einzuberufen, um die Vorlagen der deutschen Regierungen über eine 
Reform der Bundesverfassung entgegenzunehmen und zu beraten, in der Zwischenzeit aber, bis zu 
dem Zusammentritt derselben durch Verständigung der Regierungen untereinander, diese Vor- 
lagen festzustellen“. Der Antrag rief, da er im schärfsten Kontrast mit Bismarcks bisheriger 
streng konservatioen, um nicht zu sagen reaktionären Haltung zu stehen schien, zunächst nicht 
nur im Inland, sondern auch im Ausland allgemeine Verblüffung hervor. Selbst in Frankreich, 
wo Kaiser Napoleon seine Freude über die Annäherung der politischen Systeme beider Länder 
aussprach (vgl. den Bericht des Grafen von der Goltz vom 10. April, H. Oncken. Die Rhein- 
politik Kaiser Napoleons III., 1863—1870, I. 128 ff.) überwog die Auffassung, daß der Antrag 
gar nicht ernst gemeint sein könne. In England, wo die Reformbill eben damals die Gemüter 
erregte, befürchtete man üble Rückwirkungen auf die eigenen Verhältnisse. Am 14. April berichtete 
Graf Bernstorff aus London: „Der preußische Vorschlag wegen eines aus allgemeinem Wahlrecht 
hervorgehenden deutschen Parlaments alarmierte hier sehr, und man findet ihn, wenn er ernstlich 
gemeint sei, vollkommen revolutionär, und falls er zur Ausführung kommen sollte, früher oder später 
 3 Siehe den aus der „Coburger Zeitung“ übernommenen Addruck der „Cölnischen Zeitung“ vom 
15. April 1866. 
4 Der Satz eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="470" />
        456 Russische Kritik an dem preußischen Bundesreformprojekt. 
zum Umsturz der Throne und zu allgemeiner Konfusion führend." Bismarck bemerkte dazu am Rande: ,,Ich glaube das vielmehr von der englischen Reformbill", eine Auffassung, die in einem Erlasse an Graf Bernstorff vom 19. näher ausgeführt wurde. Wichtiger als die englischen nahm Bismarck die sich in Petersburg geltend machenden Besorgnisse. In einer Depesche des Vizekanzlers Gortschakow, die der russische Gesandte Oubril am 14. April dem Unterstaatssekretär v. Thile mitteilte, hieß es über den preußischen Reformantrag: ,,Nous n'y étions pas préparés par le passé de Mr. le Comte de Bismarck. Notre Auguste Maitre se plaisalt 
à voir en lui le représentant et le defenseur du principe Conservateur et monarchique ... 
Il est de mon devoir de Vous dire due Sa Majesté I’Empereur ne saurait comment 
concilier ces antécédens avec les tendances qu’accuse la propositton actuellement soumise 
à la Diete et qui paorteralt à la position des Souverailns Allemands et au principe 
monarchiqus une atteinte qui. en definitive. ébranleraft ce principe en sse comme 
allleurs“. Vgl. dazu auch die Äußerungen Kaiser Alexanders II. zu dem preußischen Militärbevoll- 
mächtigten v. Schweinitz vom. 19. April, Denkwürdigkeiten des Botschafters General v. Schweinitz, I. 
208 f. Leider berichtet Schweinitz, der vom 5. bis 17. April in Berlin weilte und durch 
das am 9. früh verkündete Bismarcksche Reformprojekt mit Parlament und allgemeinem 
Stimmrecht förmlich in Bestürzung versetzt wurde, nicht, ob und wie sich König Wilhelm I., 
den er unmittelbar darauf sprach, zu dem Projekt geäußert habe. Zu der von E. Brandenburg 
aufgeworfenen Frage, durch welche Mittel es Bismarck gelungen sein möge, den offenbar 
sehr heftigen Widerstand Wilhelms I. gegen die Aufrollung der Reformfrage zu überwinden 
(Untersuchungen und Aktenstücke zur Geschichte der Reichsgründung, S. 464), bieten die Akten 
kein Material. Mutmaßlich dürften dieselben Argumente, die Bismarck gegenüber Kaiser 
Alexander in dem folgenden Erlaß vom 17. April verwertete: daß die Berufung eines auf 
allgemeinen Wahlen beruhenden Parlaments für die konservativen Interessen förderlich und 
notwendig sei, bei dem Könige ausschlaggebend ins Gewicht gefallen sein. Derartige Auffassungen, 
in denen sich Bismarck schon seit langem, nicht zuletzt unter dem Einflusse Lassalles befestigt hatte, 
sind dem Könige auch nicht erst in der Krise von 1866, sondern bereits während des Frankfurter 
Fürstentages und noch früher vorgetragen worden. Vgl. dazu den grundlegenden Aufsatz von 
H. Oncken, Bismarck, Lassalle und die Oktroyierung des gleichen und direkten Wahlrechts in 
Preußen, Historisch-politische Aufsätze und Reden, II., 159 ff. Aus dem Briefe 
an den Großherzog Karl Alexander vom 16. Mai (Johannes Schultze. Kaiser Wilhelms I. 
Weimarer Briefe II, 74) ergibt sich auch, daß der König sich völlig mit dem Reform- 
projekt identifizierte und in seiner Annahme durch Österreich das einzige Mittel sah, um dem 
Kriege vorzubeugen: „Ja, es giebt ein Mittel, und das ist, daß auf den Kaiser von Oestreich 
mächtig, eindringlich, herzlich eingewirkt wird, in das Reformprojekt, wie ich es in Frank- 
furt a. M. vorgeschlagen habe, sauf des modifications einzugehen, d. h. franchement einzugehen.“ 
Vertraulich. Berlin, den 17. April 1866. 
Ew. pp. übersende ich anliegend Abschrift einer Depesche, d. d. St. Petersburg, den 
30. März / 11. April, worin der Fürst Gortschakow sich über den ersten Eindruck ausspricht, 
welchen die telegraphische Nachricht von unserem Antrage auf Reform der Bundesver- 
fassung dem Kaiserlichen Hofe gemacht hat. Ich bin dankbar dafür, daß der Herr von Oubril 
dieselbe hat vertraulich in meinen Händen lassen dürfen, da mir dadurch die Möglichkeit zu 
Aufklärungen geboten ist.   
Ich glaube zwar, daß die bald nachher bekannt gewordenen Motive, mit welchen die Ein- 
bringung des Antrages von dem Königlichen Bundestagsgesandten begründet worden ist, 
hinreichende Erläuterungen enthalten und geeignet sind, das Urteil des Kaiserlichen Hofes zu 
modifizieren. Aber bei dem großen Wert, welchen ich auf dieses Urteil lege, und dem dringen- 
den Wunsche, von Seiner Majestät dem Kaiser nicht mißverstanden zu werden, halte ich es 
nicht für überflüssig, noch besonders und ausdrücklich zu versichern, wie ich in dem Rate, 
welchen Seiner Majestät dem Könige meinem allergnädigsten Herrn in dieser Beziehung zu er- 
teilen ich für meine Pflicht gehalten, den konservativen Grundsätzen, die ich nie verleugnet 
habe noch verleugnen werde, im vollsten Sinne treu geblieben bin. Ich halte die vorgeschlagene 
Maßregel für die konservativen Interessen förderlich und notwendig; und ich glaube, daß man 
diesem Urteil auch in St. Petersburg beistimmen würde, wenn man dort sich vollständig in 
unsere deutschen und preußischen Verhältnisse hineinversetzen könnte und dieselben so genau 
kennte wie wir, die wir inmitten derselben leben. Daß aber Preußen das konservative Prin- 
zip vertritt, beweist schon der Umstand, daß Österreich gerade unter den schärfsten Gegnern
        <pb n="471" />
        Angeblicher revolutionärer Charakter des Projekts. 457 
desselben seine Anhänger findet. In den neuesten Differenzen zwischen uns und dem Wiener 
Kabinett haben alle revolutionären¹ Parteien in Deutschland und in Preußen selbst sich auf 
die Seite Österreichs gestellt; und wie wenig Österreich es verschmäht hat, bei diesen Tendenzen 
Bundesgenossenschaft und Unterstützung seiner Absichten gegen uns zu suchen, das zeigt die 
Begünstigung, welche es der demokratischen Partei in Holstein zuteil werden läßt.  
Der Fürst Vizekanzler gibt nicht näher an, worin der revolutionäre Charakter dieses 
Vorschlages liegen soll. In der Maßregel einer Reform der Bundesverfassung über- 
haupt kann das nicht sein, da das Bedürfnis dazu von keiner Seite in Zweifel gezogen wird. 
Soll er etwa in der Anwendung parlamentarischer Institutionen auf die Bundesverfassung 
liegen? Man kann über den Wert solcher Institutionen verschiedener Meinung sein, be- 
seitigen aber lassen sie sich in jetziger Zeit aus dem öffentlichen Leben Deutschlands schwerlich.² 
Sie sind eben einer der Faktoren, mit welchen ein praktischer Staat rechnen oder sich ab- 
finden muß, indem er sich nur zur Aufgabe machen kann, ihre Auswüchse zu verhindern. 
Auch wird sich niemand, der die deutschen Verhältnisse praktisch mit durchlebt, verhehlen 
können, daß eine nicht geringe Anzahl wirklicher, auch von allen Conservativen empfundener 
Bedürfnisse vorhanden sind, durch deren Befriedigung die Regirungen der Revolution die 
Vorwände entziehn, welche ihr auch bei besser Gesinnten Eingang schaffen. Auf Einigung der 
Regirungen darüber ohne die Mitwirkung einer Vertretung der Nation ist aber nicht zu 
hoffen.³ 
Wenn aber besonders die Bestimmung direkter Wahlen und des allgemeinen Stimm- 
rechts die Besorgnisse Seiner Majestät des Kaisers erweckt haben sollte, so darf ich es wohl 
als eine auf langer Erfahrung begründete Überzeugung aussprechen, daß das künstliche 
System indirekter und Klassenwahlen ein viel gefährlicheres ist, indem es die Berührung der 
höchsten Gewalt mit den gesunden Elementen, welche den Kern und die Masse des Volkes 
bilden, verhindert. In einem Lande mit monarchischen Traditionen und loyaler Gesinnung wird 
das allg[emeine] Stimmrecht, indem es die Einflüsse der liberalen Bourgeosie-Klassen beseitigt, 
auch zu monarchischen Wahlen führen, ebenso wie in Ländern, wo die Massen revolutionär 
fühlen, zu anarchischen. In Preußen aber sind ⁹/₁₀ des Volkes dem Könige treu ergeben 
u[nd] nur durch den künstlichen Mechanismus der Wahl um den Ausdruck ihrer Meinung ge- 
bracht. Die Träger der Revolution sind die „Wahlmänner-Collegien“, welche der Arbeit 
der Umsturzparthei ein über das Land verbreitetes u[nd] leicht zu handhabendes Netz ge- 
währen. Der F[ürst] G[ortschakow] wird sich erinnern, daß diese es waren, welche 1789 
unter dem Namen „les communes“ die Revolution in die Hand nahmen. Ich stehe nicht an, die 
indirecten Wahlen für eins der wesentlichsten Hülfsmittel der Revolution zu erklären, u[nd] 
ich glaube, in diesen Dingen practisch einige Erfahrung gesammelt zu haben.⁴ 
Da ich die Mitteilung des Herrn von Oubril der Natur der Sache nach nur als eine 
ganz konfidentielle anzusehen habe, so ersuche ich Ew. pp. ergebenst, diese Erwägungen zu- 
nächst im Gespräch mit dem Fürsten Vizekanzler zu verwerten. Doch habe ich kein Bedenken 
dagegen, daß Sie demselben diese Depesche vertraulich in den Händen lassen, um ihn in den 
Stand zu setzen, Seiner Majestät dem Kaiser die Gewißheit zu geben, daß die Regierung 
1 Das Wort ,,revolutionären“ eigenhändige Korrektur Bismarcks statt Abekens: ,,liberalen“. Ferner 
weist der vorhergehende Satz eine größere Anzahl kleinerer Korrekturen Bismarcks auf. 
2 Die Worte in diesem Satz: „in jetziger  Zeit" eigenhändiger Zusatz Bismarcks; das Wort „schwerlich“ 
eigenhändige Korrektur, statt Abekens „nicht mehr". 
3 Der letzte Satz und der Schluß des vorletzten von den Worten an: „wirklicher, auch von allen Conser- 
vativen ..."   eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
4 Der Schluß des Absatzes von den Worten an: „in einem Lande mit monarchischen Traditionen“ eigen- 
händiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="472" />
        458 Mutmaßlicher Einfluß des Bundesreformprojekts auf Kriegsfrage. 
Seiner Majestät des Königs unseres allergnädigsten Herrn weit davon entfernt ist, den kon- 
servativen Prinzipien untreu zu werden und die Bahn revolutionärer Tendenzen zu betreten. 
*305. Erlaß an den Botschafter in Paris Grafen von der Goltz. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Berlin, den 17. April 1866. 
Ew. pp. haben in der Nachschrift zu dem gefälligen Berichte Nr. 165 vom 10. d. M. den 
Wunsch ausgedrückt, über den von der Königlichen Regierung in Aussicht genommenen 
Gang in der Behandlung der Bundesreformfrage und über den mutmaßlichen Einfluß dieser 
neuen Phase auf die Kriegsfrage aufgeklärt zu werden, und haben diesen Wunsch auch tele- 
graphisch wiederholt. 
Was die erstere Frage betrifft, so werden wir zunächst erwarten, daß vom Bundestage 
ein Ausschuß niedergesetzt werde. Wenngleich vielleicht von einigen Regierungen die Verwei- 
sung an einen der bestehenden Ausschüsse gewünscht werden mag, so halten wir doch die Ma- 
jorität für einen besonderen Ausschuß für wahrscheinlich.¹ Die Aufgabe des Ausschusses wird 
es nach unserer Absicht sein, ohne in irgendeine Erwägung über die zu erwartenden materiellen 
Vorlagen einzugehen, die Prinzipienfrage über die Berufung der Volksvertretung zu behan- 
deln und dem Bundestage einen Vorschlag über den Termin derselben zu unterbreiten. Jeden- 
falls werden wir bemüht sein, die Verhandlungen im Ausschuß für jetzt auf diese beiden Punkte 
zu beschränken. Erst wenn diese durch Bundesbeschluß festgestellt sind, werden die Verhand- 
lungen unter den Regierungen zur Feststellung der Vorlagen beginnen können. Wollten wir 
uns darauf einlassen, den sachlichen Inhalt der dem Parlamente zu machenden Vorlagen zu 
discutiren, bevor der Zusammentritt des Parlamentes gesichert ist, so würde die ganze Sache 
endlosen u[nd] ergebnißlosen Verhandlungen verfallen.² 
Was die zweite Frage betrifft, so läßt sich dieselbe gegenwärtig nicht beantworten. Der 
Einfluß, den die durch unsern Antrag herbeigeführte neue Phase auf die Kriegsfrage haben 
wird, hängt erst von der Art ab, wie derselbe von den deutschen Regierungen aufgenommen 
wird, und welche Absichten und Tendenzen sie in die Behandlung hineinbringen. Diese Ent- 
wicklung mit Sicherheit schon jetzt vorauszusagen, ist nicht möglich. 
*306. Telegramm an die Missionen in Paris, London, Petersburg, 
München und am Bundestag. 
[Eigenhändiges Konzept.] 
Berlin, den 19. April 1866. 
Nach telegr[aphischer] Meldung B[ar]on Werther's soll unsre am 15. nach Wien 
gerichtete Depesche mit Vorschlag zur Einleitung der Entwaffnung friedliebend beant- 
wortet werden. Gleichzeitig aber gehn uns von unsern Grenzbehörden sowie von der pol- 
1 Tatsächlich wurde der preußische Antrag auf Bundesreform am 21. April von der Bundesversammlung 
an einen ad hoc gewählten Ausschuß von 9 Mitgliedern verwiesen. 
2 Der letzte Satz eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="473" />
        Österreichischer Vorschlag auf Rückgängigmachung der beiderseitigen Rüstungen. 459 
nischen und der serbischen Grenze die beunruhigendsten Nachrichten über Beschleunigung 
und Ausdehnung der östreichischen Rüstungen zu. Auch dauert die künstliche Aufreizung des 
Nationalhasses durch die abhängige Presse fort. 
*307. Immediatschreiben. 
[Eigenhändig.] 
In Erwiderung auf die preußische Depesche vom 15. April (siehe Nr. 302) war eine 
österreichische vom 18. mit dem Vorschlag einer beiderseitigen Rückgängigmachung der bisberigen 
Rüstungsmaßregeln hervorgetreten: „Seine Majestät der Kaiser erklären sich hiermit bereit, 
durch einen am 25. I. M. zu erlassenden Befehl diese, wie die Königliche Regierung glaubt, 
eine Kriegsbereitschaft gegen Preußen fördernden Dislokationen rückgängig zu machen, sowie die 
darauf bezüglichen Maßregeln einzustellen, wenn Seine Majestät von dem Berliner Hofe die 
bestimmte Zusage erhalten, daß an demselben oder doch am nachfolgenden Tage eine Königliche 
Ordre den früheren regelmäßigen Friedensstand derjenigen Heeresteile wiederherstellen werde, 
welche seit dem 27. v. M. einen erhöhten Stand angenommen haben.“ Siehe den vollen Wortlaut 
der Depesche in: Das Staatsarchiv, X, 366 
Berlin, den 20. April 1866. 
Eurer Majestät 
beehre ich mich hierbei den Brief des Fürsten von Hohenzollern¹ allerunterthänigst zu 
übersenden. Bevor eine Mittheilung auf die erst vor wenigen Stunden hier übergebne 
Oestreichische Depesche nach Wien gerichtet wird, möchte ich Eurer Majestät um gnädige 
Erlaubniß bitten, mich über den Wortlaut mit den andern Ministern oder doch mit 
Roon zu besprechen. Eine allgemein gehaltne Annahme des Vorschlags, wenn sie, wie zu er- 
warten, von Wien mit einiger Entstellung und Auslassung an die andern Höfe telegraphirt 
wird, kann uns in eine falsche Lage bringen, wenn wir nachher sagen müssen, daß es so nicht 
gemeint war: Ich befürchte, daß Oestreich nur Zeit gewinnen will, bis die übrigen deutschen 
Staaten ihre begonnenen Rüstungen weiter entwickelt haben werden, um dann auch seinerseits 
wieder fester aufzutreten, etwa wenn wir auf Italien nicht mehr zu rechnen hätten. Die 
Rüstungen der kleineren Staaten müßten jedenfalls auch abgestellt werden, bevor wir zum 
Friedensfuß zurückkehren könnten. 
Eigenbändige Schlußverfügung König Wilhelms I.: 
Da Mensdorff gleich an Werther sagte, unsere Note enthalte Anhaltspunkte, so 
wünsche ich nichts weiter, als daß wir teleg[raphisch] eben so uns äußern: „daß die gestrige 
Note Anhaltspunkte enthalte, das Weitere schriftlich“, denn der Schritt in Wien ist ihnen 
doch 100 P[ro]c[en]t schwerer geworden, als uns der nunmehr zu thuende. 
Daß Sie mit Roon und den Ministern sprechen, ist nöthig, aber der 25. ist sehr nahe. 
Wann also? Ich kann um 3 Uhr zu Ihnen kommen und würde selbst dort die Minister spre- 
chen können. 
Daß die kleinen Staaten auch désarmiren, muß verlangt werden von uns und von 
Oestreich. 
W. 21/ 4. 66. 
1 Siehe den Text des Schreibens in: Aus dem Leben König Karls von Rumänien. I. 14 f.
        <pb n="474" />
        460 Bismarcks Antwort auf den österreichischen Abrüstungsvorschlag. 
308. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Kanzleikonzept.] 
Berlin, den 21. April 1866. 
Ew. pp. erhalten in der Anlage Abschrift derjenigen Depesche des Grafen Mensdorff, 
welche Graf Karolyi am gestrigen Tage mir vorgelesen und in meinen Händen gelassen hat. 
Die von Seiner Majestät dem Könige angeordneten militärischen Maßregeln, wie Ew. pp. 
dies dem Kaiserlichen Kabinette wiederholt zu erklären in der Lage gewesen sind, hatten ledig- 
lich den Zweck, das Gleichgewicht in der Kriegsbereitschaft wieder herzustellen, welches nach 
Ansicht der Königlichen Regierung dadurch gestört worden war, daß eine große Anzahl der in 
den verschiedenen Provinzen des Kaiserstaates verteilten Truppenkörper solche Bewegungen 
vornahmen, durch welche die von ihnen im Kriegsfalle bis zur preußischen Grenze zurückzu- 
legenden Entfernungen vermindert wurden, zum Teil sehr erheblich. Dieses den preußischen 
Rüstungen ausschließlich zugrunde liegende Motiv bringt es von selbst mit sich, daß Seine 
Majestät der König bereitwillig die Hand dazu bieten wird, die getroffenen Vorsichtsmaß- 
regeln sobald und in dem Maße einzustellen, als von der Kaiserlichen Regierung die Ursachen, 
durch welche sie hervorgerufen wurden, beseitigt werden. In diesem Sinne ermächtige ich Ew. 
pp. auf Befehl Seiner Majestät des Königs, dem Kaiserlichen Minister der auswärtigen An- 
gelegenheiten zu erklären, daß die Königliche Regierung den in der Depesche des Grafen 
Mensdorff vom 18. April enthaltenen Vorschlag mit Genugtuung entgegennimmt. Dement- 
sprechend wird, sobald der Königlichen Regierung die authentische Mitteilung zugeht, daß 
Seine Majestät der Kaiser befohlen hat, die eine Kriegsbereitschaft gegen Preußen fördern- 
den Dislokationen rückgängig zu machen, sowie die darauf bezüglichen Maßregeln einzu- 
stellen, Seine Majestät der König auch diesseits die Reduktion derjenigen Heeresteile unver- 
züglich anordnen, welche seit dem 27. v. M. einen erhöhten Stand angenommen haben. Die 
Ausführung dieser Anordnung wird Seine Majestät alsdann in demselben Maße und in den- 
selben Zeiträumen bewirken lassen, in welchen die entsprechende Verminderung der Kriegs- 
bereitschaft der Kaiserlich Österreichischen Armee tatsächlich vor sich gehen wird. Ueber das 
Maß und die Fristen, in welchen letztres geschieht, sieht also die Kön[igliche] Reg[ierung] den 
näheren Mittheilungen des K[ai]s[erlichen] Cab[inetes] seiner Zeit entgegen, um demnächst in 
ihren eignen Abrüstungen mit denen Oestreichs gleichen Schritt halten zu können. Die König- 
liche Regierung setzt dabei voraus, daß auch die von anderen deutschen Regierungen be- 
gonnenen militärischen Vorbereitungen wieder abgestellt und ihr durch Fortsetzung oder Er- 
neuerung derselben nicht anderweite Veranlassung zu militärischen Vorsichtsmaßregeln gegeben 
werde. Sie wird sich in diesem Sinne den einzelnen Höfen gegenüber aussprechen und er- 
wartet, daß die Kaiserliche Regierung im Interesse des Friedens ihren Einfluß in gleicher 
Richtung verwenden werde. 
Ew. pp. wollen den Inhalt dieses Erlasses zur Kenntnis des Herrn Grafen von Mens- 
dorff bringen und, wenn er es wünscht, Abschrift davon in seinen Händen lassen. 
Das Staatsarchiv, X, 367 f. 
1 Der Satz eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="475" />
        Manteuffels Warnungen vor einem neuen Olmütz. 461 
309. Immediatschrelben. 
[Abschrift.] 
Von der am 20. April in Berlin übergebenen österreichischen Depesche vom 18., in der 
die Rückgängigmachung der beiderseitigen Rüstungen vorgeschlagen war (vgl. die Vorbemerkung 
zu Nr. 307) hatte Bismarck alsbald auch den Gouverneur von Schleswig Freiherrn von 
Manteuffel in Kenntnis gesetzt. Dieser richtete darauf umgehend — am 21. — ein Schreiben 
an Bismarck, das bestimmt war, dem König vorgelegt zu werden, und das aufs eindringlichste 
davor warnte, das verhängnisvolle Beispiel von Olmütz zu wiederholen, wo König Friedrich 
Wilhelm IV. sich darauf eingelassen hatte, vor dem Schlusse der schwebenden Verhandlungen 
zur Entwaffnung zu schreiten. Manteuffel erinnerte an die katastrophalen Folgen jenes Olmütz: 
„In Preußen selbst trat eine allgemeine Entmutigung ein, in Österreich und im ganzen Auslande 
gewann die Überzeugung Raum, Preußen raßle nur mit dem Schwerte, habe nicht den Mut, 
es wirklich auf den Krieg ankommen zu lassen. Unter diesen Eindrücken wurden die weiteren 
Verhandlungen geführt und Preußen erlitt das Schlimmste, was einem Staate geschehen kann, 
eine Niederlage, ohne nur gekämpft zu haben.“ Indem Manteuffel dann auf die neuerliche 
Entwaffnungsforderung Österreichs überging, bemerkte er: „Heute steht die Entwaffnungsfrage 
vor dem Schlusse der Verhandlungen wieder obenan. Ich lege der Entscheidung über diese 
Vorfrage eine solche Bedeutung für den Preußischen Staat und für den inneren Frieden meines 
Königs bei, daß ich an Seine Majestät schreiben würde, um ihm meine ehrfurchtsvollste Ansicht 
alleruntertänigst vorzutragen, wenn ich es nicht für unrecht hielte, dem Könige in einer 
politischen Krise über diese zu schreiben, ohne von ihm den Befehl dazu zu haben.“ Und nach 
Darlegungen über die aggressiven Rüstungen Österreichs: „Es gibt heute in den Herzogtümern 
und in ganz Preußen und in ganz Deutschland keinen denkenden Kopf, der nach allen diesen 
Vorgängen nicht die Überzeugung hat, daß der ganze Zwiespalt zwischen Preußen und Österreich 
darin beruht, daß Preußen die Herzogtümer will, daß Österreich sie ihm nicht überlassen will. 
und daß die gegenseitigen Rüstungen allein diese Bedeutung haben. Ein Entwaffnen, ohne 
die Herzogtümerfrage im preußischen Sinne gelöst zu haben, würde von dem größten moralischen 
Rückschlage in den Herzogtümern, in Preußen (denn die Friedensparteimanöver bedeuten 
nichts), in der Armee sein. — Das Gefühl würde allgemein sein, der König gibt seine Politik 
auf die Herzogtümer auf, weil Österreich Ernst zeigt. Wie die Zeiten heute sind, so sind 
die Folgen hiervon unberechenbar und Olmütz würde unwillkürlich auf jeder Lippe sein. — 
Hierzu kommt noch eine andere Betrachtung. Preußen hat in der deutschen Frage eine 
Politik eingeschlagen, die ich in meiner prinzipiellen Einseitigkeit nicht verstehe. Sie ist aber 
einmal eingeschlagen, und durchgeführt kann sie nur werden, wenn Preußen in dem zunächst 
vorliegenden österreichischen Konflikt seine vollste moralische Machtstellung bewahrt. Geht es 
hier nur mit dem Scheine der Schwäche, des Nachgebens, des Zurückziehens hervor, so sind 
auch in Bezug auf die deutsche Politik die Folgen von unberechenbarem Nachteile." Schließlich 
ging Mantteuffel in seinem Briefe noch auf die Frage ein, wie weit allenfalls dem österreichischen 
Entwaffnungsbegehren ohne schweren Schaden Rechnung getragen werden könne: „Den Pferde- 
verkauf halte ich für unmöglich, die Entlassung der Reserven mit Ausnahme der in Schleswig 
seienden, die aber unter dem Vorwande der Schanzarbeiten hier employiert werden können, 
für zulässig. Ebenso, daß die Truppen von der Grenze zurückegezogen, daß augmentierte Artillerie 
nach Pommern und Preußen verlegt werden können, um Friedensliebe Europa gegenüber 
zu zeigen, ist möglich. Weiter darf man nach meiner Ansicht ohne Gefährdung des Staates 
nicht gehen.“ 
Bismarck legte das Manteuffelsche Schreiben mit dem folgenden, schon im Anhang zu den 
Gedanken und Erinnerungen (I, 136 f.) abgedruckten Schreiben vom 22. April dem Könige vor. 
Welchen starken Eindruck es bei diesem hervorrief, lehrt die Antwort vom 23. (a. a. O., S. 137 f.). 
In diesen Zusammenhang fällt auch das Roonsche Schreiben an M. v. Blanckenburg vom 
25. April (Denkwürdigkeiten aus dem Leben des Generalfeldmarschalls Grafen von Roon 
II, 421): „Außerdem will ich Dir zu Deiner Beruhigung mitteilen, daß ich seit Montag wieder 
an des Königs Zuversicht glaube, seitdem ich Veranlassung zu der allerschärfsten und schneidigsten 
Aussprache gegeben, über das, was wir wollen, und das, was wir entschieden nicht wollen. 
Otto (Bismarch) ist darüber fast gesund geworden.“ 
Berlin, den 22. April 1866. 
Eurer Majestät 
lege ich ehrfurchtsvoll den anliegenden heut von Manteuffel erhaltenen Brief vor. Ich kann 
mich dem darin enthaltenen Gedankengange und der Schlußauffassung, namentlich dem Satze, 
daß wir keine Pferde verkaufen sollten, nur allerunterthänigst anschließen. Eure Majestät 
wollen Sich überzeugt halten, daß es meinem Gefühle, ich kann sagen, meinem Glauben wider- 
strebt, die höchsten landesväterlichen Entschließungen über Krieg und Frieden in zudringlicher 
Weise beeinflussen zu wollen; es ist das ein Gebiet, auf dem ich Gott allein getrost überlasse,
        <pb n="476" />
        462 Bismarck über Manteuffels Warnruf. Das preußisch-italienische Bündnis vom 8. April. 
Eurer Majestät Herz zum Wohle des Vaterlandes zu lenken, und mehr beten als rathen 
möchte. Die Ueberzeugung aber darf ich dabei doch nicht verhehlen, daß uns, wenn es jetzt 
gelingt, den Frieden zu erhalten, die Kriegsgefahr später, vielleicht in Monaten unter ungün- 
stigeren Verhältnissen bedrohn werde. Der Friede läßt sich auf die Dauer nur halten, wenn 
beide Theile ihn wollen; Oestreich mag jetzt aus Opportunitätsrücksichten wünschen, ihn nicht 
gestört zu sehn. Aber wer, wie Eurer Majestät allerunterthänigster Diener, seit 16 Jahren 
mit der östreichischen Politik intim zu thun gehabt hat, kann nicht zweifeln, daß in Wien 
die Feindschaft gegen Preußen zum obersten, man möchte sagen, alleinigen Staatszwecke 
geworden ist. Sie wird sich activ bethätigen, sobald das Wiener Cabinet die Umstände gün- 
stiger findet als jetzt. Sie in Italien, Frankreich günstiger zu gestalten, wird das nächste 
Streben Oestreichs sein. Vielleicht aber ist Haß, Kampflust, Geldverlegenheit schon jetzt zu 
groß, um auf unsre gestrige Antwort einzugehn. Dann haben Eure Majestät jedenfalls die 
Genugthuung, für den Frieden gethan zu haben, was mit Ehren thunlich war. 
Anhang zu den Gedanken und Erinnerungen von Otto Fürst von Bismarck, I, 136 f. 
*310. Telegramm an den Gesandten in Florenz Grafen von Usedom. 
[Eigenhändiges Konzept.] 
Am 8. April war von Bismarck einerseits, den italienischen Unterhändlern Graf Barral 
und General Govone andererseits nach langwierigen Verhandlungen (vgl. Nr. 282) ein geheimes 
Bündnis abgeschlossen worden. In einem von Bismarck eigenhändig aufgesetzten Entwurf zu 
dessen auf Andringen der Italiener die Bezeichnung „traité offensif et défensif“ gewählt. 
dem Vertrage, der anscheinend vom 7. April herrührt, war das Bündnis als „traité d'amitié 
et d'alliance“ bezeichnet worden; jedoch wurde bei der abschließenden Besprechung am 8. statt 
In dem Bismarckschen Entwurfe finden sich auch noch nicht die Artikel 5 und 6; diese sind viel- 
mehr erst mit Blei von Bismarck nachgetragen, also wohl ebenfalls erst im letzten Moment hinzu- 
gesetzt worden. In der endgültigen Fassung lauten die wichtigsten Artikel folgendermaßen: 
„2. Si les négociations aue Sa Maiesté le Roi de Prusse vient d’ouvrir avec les autres 
Gouvernements allemands en vue d’une réforme de la constitutlon fédérale conforme 
aux besoins de la nation allemande échouaient, et due Sa Majeste par Cconsédquent 
seralt mise en mesure de prendre les armes pour falre prévaloir ses proposttions. 
Sa Maiesté Itallenne, après Tinitiative prise par la Prusse, des du’elle en sera avertle, 
en vertu du présent traite declarera la guerre à LAutriche. — 3. A partir de ce moment 
la guerre sera poursuivie par Leurs Majestés avec toutes les forces que la providence 
a mlses à leur dispositlon et ni la Prusse ni IItalle ne Cconcluront ni paix ni armistice 
sans consentement mutuel. — 4. Ce consentement ne saura étre refusé, duand I'Autriche 
aura consentl à Ccéder à Italie le Royaume Lombardo-Vénitien et à la Prusse des 
territoires autrichiens éauivalents au dlt Royaume en population. — 5. Ce trafté 
expirera trois mols apres la signature, sl dans ces trois mois le cas prévu à Particle 2 ne 
s'est pas réalisé, savolr due la Prusse wWaura pas declaré la guerre à I'Autriche.“ 
Sybel, der (IV, 311 ff.) den Text des Bündnisses in deutscher Übersetzung gibt, bemerkt zu der Bestimmung des Artikel 4, die die Abtretung österreichischer Gebiete an Preußen betrifft: ,,Mündlich wurde hierzu erläutert, daß Preußen beabsichtige, statt einer solchen Landerwerbung entsprechende Zusätze in der deutschen Frage anzunehmen." Eine aktenmäßige Unterlage hat diese Sybelsche Bemerkung nicht; sie dürfte auf einer späteren Mitteilung Bismarcks an 
Sybel beruhen. Die Ratifikation des Bündnisses erfolgte am 14. durch König 
Victor Emanuel, am 20. durch König Wilhelm I. Gerade in dem Momente nun, wo 
das Bündnis seine letzte Sanktion erhalten hatte, gewann es den Anschein, als ob trotz der 
österreichisch-preußischen Rüstungen eine friedliche Wendung in dem Verhältnisse beider Mächte 
eintreten sollte. In Paris sah man diese Wendung bereits als gewiß an, und da man infolge 
des jähen Sturzes der Börsenpapiere, der die französische Öffentlichkeit in eine förmliche Panik 
versezte (vgl. Nr. 300), sehr friedliebend geworden war, so suchte die französische Regierung 
im Gegensatz zu ihrer bisherigen Haltung abzuwiegeln. In Italien selbst hatte man schon vor 
dem Vertrage vom 8. Rüstungen, die, durch Gerüchte und übertriebene Meldungen aufgebauscht, 
in Wien überstürzte Gegenmaßregeln veranlaßten. Vgl. dazu H. Friedjung, Der Kampf um die 
Vorherrschaft in Deutschland, I, 218 ff. Dadurch, daß Graf Mensdorff, statt die Abrüstung
        <pb n="477" />
        Napoleons Einwirkung auf Italien. Die italienischen Rüstungen. 463 
dem eigenen Antrage vom 18. April gemäß auf der ganzen Linie durchzuführen, durch Freiherrn 
von Werther auf die Notwendigkeit hindeuten ließ, die Rüstungen gegen Italien fortzusetzen, 
gefährdete er die ganze Friedensaktion.       
Berlin, den 25. April 1866. 
Graf Goltz telegraphiert: „Aus zwei guten Quellen erfahre ich, daß der Kaiser gestern 
nach Florenz hat telegrapbieren lassen: Man möge sich ruhig verhalten, da der Versuch, den 
Krieg herbeizuführen, mißlungen sei.“ 
Den Schlußsatz kann ich nicht als eine Gewißheit gelten lassen. Wir haben den östr[ei- 
chischen] Vorschlag der Abrüstung nicht mit „nein“ beantworten können, unsre Antwort aber 
so gestellt, daß Oestreich status quo ante herstellen muß, wenn es uns en demeure setzen 
will. Das wird es nicht thun. Es hat schon vorläufig angedeutet, Rüstungen gegen Ita- 
lien würden fortdauern. Darauf können wir uns nicht einlassen. Pferde werden wir keinen 
Falls verkaufen. Die Mannschaften, die wir etwa gehn lassen, wenn Oestreich ernsthaft und 
nachweislich abrüstet, können wir in 6 Tagen wieder haben. Bis jetzt aber sagen unsre 
Nachrichten, daß Oestreich fort rüstet, auch im Norden. Die Antwort Oestreichs, vor deren 
Eingang status quo keinenfalls geändert wird, erwarten wir in einigen Tagen erst. Die 
deutsche Sache zündet schneller, als ich erwartete. Roggenbach ist hier.¹ 
*311. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.]¹ 
Vertraulich. Berlin, den 25. April 1866. 
Ew. pp. haben in Ihren telegraphischen Berichten wiederholt von dem Eindruck ge- 
sprochen, welchen die Nachrichten von Rüstungen in Italien in Wien gemacht, und die Äuße- 
rungen des Grafen Mensdorff erwähnt, wonach man dort sich zu Gegenrüstungen und Vor- 
bereitungen veranlaßt finde, über welche der Kaiserliche Herr Minister uns durch die Ver- 
sicherung zu beruhigen wünscht, daß sie in keiner Weise gegen uns gerichtet seien, sondern nur 
den Zweck hätten, Österreich nach der italienischen Seite hin gegen Angriffe sicherzustellen. 
Wir sind über den Charakter und den Umfang der österreichischen Rüstungen nicht genau 
unterrichtet. Daß dieselben in großem Maßstabe stattfinden, wird uns durch die wiederholten, 
aus verschiedenen Teilen der Monarchie uns zugebenden Nachrichten von Einziehung der Ur- 
lauber bestätigt. Es hat uns auffallen müssen, daß der Graf Mensdorff selbst dies in Bezug 
auf diejenigen Regimenter zugibt, welche sich in Venetien rekrutieren. Denn daß diese aus 
Italienern zusammengesetzten Regimenter nicht zur Verwendung gegen das Königreich Italien 
bestimmt sind, sondern daß ihre Komplettierung nur für ihren Gebrauch an der nordwestlichen 
Grenze und in einem Kampfe gegen uns berechnet sein kann, liegt auf der Hand. Damit 
1 Am 21. April hatte Bismarck an den Gesandten in Karlsruhe Grafen Flemming telegraphiert: „Können 
Sie Roggenbach vielleicht bewegen, herzukommen, um sich mit mir über die Bundesreformfrage zu besprechen?" 
Zu dem Aufenthalt Freiherrn von Roggenbachs in Berlin und seine Rücksprache mit Bismarck vergleiche 
Nr. 328, sowie den aufschlußreichen Brief Roggenbachs an Großherzog Friedrich vom 27. April, H. Oncken, 
Großherzog Friedrich l. von Baden und die deutsche Politik von 1854 bis 1871. I, 502 ff. 
311. Das Konzept trägt den Vermerk von Abekens Hand: „Am 25. vor dem Abgange Seiner Majestät 
dem Könige von Seiner Exzzellenz dem Herrn Minister vorgelesen und von allerhöchstdemselben genehmigt. — 
Am 27. April nochmals von mir Seiner Majestät vorgelesen und von ihm nochmals in allen Stücken gutgeheißen.“
        <pb n="478" />
        464 Österreichs Rüstungen gegen Italien für Preußen untragbar. 
stimmen auch die Nachrichten über fortgesetzten Transport gerade italienischer Soldaten nach 
dem Norden. Nach den bestimmten Versicherungen, welche zwischen beiden Monarchen aus- 
getauscht sind, und während der Verhandlungen über eine Entwaffnung muß uns diese Fort- 
setzung von Rüstungen, die offenbar nicht direkt gegen Italien gerichtet sein können, auffällig 
erscheinen. 
Überhaupt kann ich Ew. pp. nicht verhehlen, daß die erhöhte Kriegsbereitschaft, in welche 
die Kaiserliche Regierung sich versetzt, uns ungeachtet der Versicherung, daß dieselbe nur gegen 
italienische Angriffe gerichtet sei, zu vermehrter Vorsicht auch in betreff unserer eigenen 
Stellung mahnt. Während wir zum vollen Friedensstande zurückkehren und jede Vorberei- 
tung aufgeben sollen, behält Österreich sich vor, seine Rüstungen auf Grund angeblicher Ge- 
fahren von Italien her in ausgedehntem Maße durch die ganze Monarchie mit Einziehung von 
Urlaubern und Pferdeankäufen, welche überall das wichtigste Moment der Kriegsbereitschaft 
bilden, fortzusetzen. Während wir entwaffnen sollen, setzt sich Österreich auf den Kriegsfuß 
und ist dadurch jeden Augenblick in der Lage, mit einer Frontwendung eine drohende Stellung 
gegen uns einzunehmen. 
Wenn unsere Beziehungen zu der Kaiserlichen Regierung noch der Art wären, wie wir 
sie in den letzten Jahren zu erhalten gehofft hatten, so würden wir auch hierüber vollkommen 
beruhigt sein können. Bei der gegenwärtigen Spannung aber, bei dem Widerstande, den 
unsere Versuche zu gemeinsamer Durchführung einer konservativen Politik in Deutschland in 
Wien begegnet sind, bei der entschiedenen Feindseligkeit, welche Österreich in den Herzog- 
tümern durch Begünstigung der demokratischen und preußenfeindlichen Partei uns gezeigt hat, 
müssen wir mit Besorgnis auch auf die Stellung hinblicken, welche Österreich Italien gegen- 
über im Begriff ist einzunehmen. Die feindselige Haltung Österreichs gegen uns macht es 
uns zur Pflicht, das durch die Stellung Italiens bedingte Verhältnis der Kräfte, welches 
eventuell bei dem Ausbruch einer europäischen Krise von Bedeutung werden kann, nicht alte- 
rieren zu lassen. Wir können nicht ruhig und gleichgültig zusehen, wenn Österreich gegen Ita- 
lien eine drohende Stellung einnimmt. Der Kaiserliche Minister stellt auch die gegenwärtigen 
Rüstungen nur als devensive und Vorsichtsmaßregeln gegen etwa beabsichtigte italienische An- 
griffe dar. Wer aber bürgt uns dafür, daß nicht auch dort aus den Rüstungen und dem 
Gegenüberstehen zweier kriegsbereiter Armeen ein vielleicht im Augenblick noch nicht gewollter 
Krieg entstehe; daß nicht Österreich, wenn es einmal mit seinen Vorbereitungen fertig ist, es 
in seinem Interesse glaube, den Krieg mit einem möglicherweise isolierten und einem Angriff 
allein nicht gewachsenen Italien aufzunehmen? Daß eine solche Wendung der Dinge von der 
größten Bedeutung für uns sein, daß unsere Stellung Österreich gegenüber und in der euro- 
päischen Politik überhaupt eine andere werden würde, wenn es Österreich gelänge, durch 
einen glücklichen Feldzug gegen Italien sich eines Gegners zu entledigen, dessen Existenz es sonst 
zu Rücksichten auch gegen uns nötigt, bedarf nicht erst einer weitläufigen Begründung. 
Ich habe diese Erwägungen Ew. pp. vertraulich hingeben wollen. Die augenblickliche 
Phase der österreichischen Beziehungen zu Italien bietet uns noch keine Veranlassung zu einer 
direkten Interpellation an die Kaiserliche Regierung; ich wünsche aber, daß Ew. pp. jene 
Gesichtspunkte in Ihren Unterhaltungen mit dem Herrn Grafen Mensdorff im Auge behalten, 
um denselben nicht im Zweifel darüber zu lassen, daß wir diese Verhältnisse nicht mit gleich- 
gültigem Auge ansehen, und darauf aufmerksam zu machen, wie wir in eine ganz falsche Lage 
kommen würden, wenn wir entwaffnen wollten, während Österreich seine Rüstungen unter dem 
Vorwande, daß sie gegen Italien gerichtet seien, nicht allein fortsetzt, sondern ausdehnt.
        <pb n="479" />
        Wir trauen dem Frieden nicht! Der Bundesreformantrag in der Ausschußberatung. 465 
*312. Telegramm an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Eigenhändiges Konzept.] 
Berlin, den 25. April 1866. 
Telegr[amm] Nr. 120 erhalten. Auf ein System, nach welchem Preußen zu entwaffnen 
hätte, Oestreich aber seine Rüstungen als gegen Italien gerichtet fortsetzte, werden wir nicht 
eingehn. Dieß vorläufig zur Richtung Ihrer persönlichen Meinungsäußerung. 
Alle Nachrichten von der ital[ienischen] wie von unsrer Gränze melden ausgedehnte Fortsetzung 
der Rüstungen Oestreichs. Wir trauen dem Frieden nicht. 
313. Runderlaß an die Missionen bei den deutschen Höfen. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Hepke.]¹ 
Berlin, den 27. April 1866. 
Der Neuner-Ausschuß, welcher unseren Antrag vom 9. April d. J. auf Einleitung der 
Bundesreform durch Berufung eines Parlaments der Bundesversammlung zur Beschluß- 
fassung zu unterbreiten hat, ist am 26. April gewählt worden, und es handelt sich nunmehr um 
Beschleunigung der Entscheidung dieser Vorfrage. 
Während das Reformbedürfnis von allen Seiten längst anerkannt ist, und während die 
Notwendigkeit der parlamentarischen Mitwirkung an der Bundesreform kaum noch ernstlich 
bestritten werden kann, tritt uns in den Erklärungen verschiedener Regierungen in der 
Bundestagssitzung vom 21. April² und auf anderen Wegen die Auffassung entgegen, daß vor 
der Beschlußnahme über die Parlamentsberufung erst über die materielle Seite der Reform- 
frage zwischen den Regierungen eine Einigung zu erzielen sei. 
Man erwartet von uns die Einbringung unseres vollständigen Reformplanes in den Aus- 
schuß, und eine Regierung geht so weit, sogar den Beginn der Tätigkeit desselben von einer 
solchen Mitteilung abhängig machen zu wollen. 
Dieser Auffassung gegenüber, deren Verwirklichung die Beseitigung jedes ernsthaften 
Reformversuches wäre, müssen wir darauf aufmerksam machen, daß nach unserem Antrage 
und dem Bundesbeschlusse vom 21. April die Aufgabe des Neuner-Ausschusses nicht die 
Verhandlung über die dem Parlamente zu machenden Reformvorlagen, sondern die Bericht- 
erstattung darüber ist, ob von Bundes wegen die Einberufung einer aus direkten Wahlen her- 
vorgehenden Volksvertretung zur Beratung der Bundesreform zu beschließen sei oder nicht. 
Unsere Vorschläge für die Reformvorlagen werden wir unseren Bundesgenossen erst dann vor- 
legen, wenn der Zusammentritt des Parlaments zu einem bestimmten Termin gesichert ist. 
Wir werden bei den Ausschußberatungen die Gebiete des Staatslebens bezeichnen können, 
auf welche unsre Vorschläge sich erstrecken werden.³ Es sind größtenteils Fragen, welche sich 
auf die Sicherstellung der höchsten Zwecke des Bundes beziehen, die bereits Gegenstand der 
eingehendsten Verhandlungen gewesen sind und deshalb eine Verständigung zu einem bestimm- 
1 Nach einem Vermerk Abekens war der Erlaß von König Wilhelm I. genehmigt. 
2 Näheres darüber in dem Protokoll über die Bundestagssitzung  vom 21. April: Das Staatsarchiv, Xl. 6 ff. 
3 Der Satz eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
V. 30
        <pb n="480" />
        466 Zunächst muß Termin der Parlamentseröffnung bestimmt werden. 
ten Termin möglich machen. Wir werden uns, um dies Ziel zu erreichen, gern bescheiden, nur 
die allernotwendigsten Fragen anzuregen, da uns dadurch der Erfolg des Reformversuchs am 
meisten gefördert erscheint. An eine Verständigung der Regierungen über den Inhalt u[nd] 
Text der Vorschläge aber glauben wir nicht, wenn für dieselbe nicht ein Präclusivtermin mit 
der Aussicht auf die fördernde Mitwirkung des in der Volksvertretung liegenden einheitlichen 
u[nd] nationalen Factors gestellt wird.⁴ 
Nach den mit den Reformversuchen in den letzten Jahrzehnten gemachten Erfahrungen 
halten wir es für ganz zweifellos, daß ohne die selbstauferlegte Nötigung, welche in der vor- 
herigen Festsetzung des Termins für die Parlamentseröffnung liegt, an eine Verständigung 
der Regierungen auch nur über die allernotwendigsten Reformen gar nicht zu denken ist. 
Wir stehen mit dieser Überzeugung, für welche die eklatantesten Tatsachen sprechen, 
gewiß nicht allein. Sind doch die Gefahren, welche dem Bunde von außen drohten, nicht aus- 
reichende Motive gewesen, um für die dringend notwendigen Reformen der Bundeskriegs- 
verfassung auch nur die ersten Schritte zu Wege zu bringen, zu welchen Preußen seit fast vier 
Jahrzehnten wiederholt in energischer Weise den Anstoß gegeben hat. Und hat doch noch im 
letzten Jahrzehnt angesichts des stets drohenden dänischen Krieges die Verhandlung über die 
Küstenverteidigungs- und Flottillenfrage, wo es sich bei Preußens Opferwilligkeit nur um 
ganz geringfügige Leistungen seitens der Bundesgenossen handelte, trotz aller unserer Bemü- 
hungen am Bunde und bei den Regierungen seit 1859 bis jetzt aussichtslos geschwebt. 
Die Bestimmung des Termins der Parlamentseröffnung vor Beginn der Regierungs- 
verhandlungen über die Reformvorlagen ist der Kern unseres Antrages vom 9. April. Mit 
der Ablehnung dieser Frage wäre die ernstliche Behandlung der Bundesreform überhaupt 
tatsächlich abgelehnt. 
Ew. pp. wollen die Regierung, bei welcher Sie beglaubigt zu sein die Ehre haben, über 
diese unsere Auffassung nicht im Zweifel lassen. 
Das Staatsarchiv, Xl. 60 f. 
314. Erlaß an den Gesandten in Dresden von der Schulenburg-Priemern. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.]¹ 
Berlin, den 27. April 1866. 
Aus den Äußerungen des Königlich Sächsischen Herrn Ministers der auswärtigen An- 
gelegenheiten, welche Ew. pp. wiederholt berichtet haben, hatten wir bisher entnehmen 
müssen, daß das Programm der sächsischen Regierung im Falle eines zwischen Preußen 
und Österreich ausbrechenden Konflikts die Neutralität sein werde. Der Freiherr von Beust 
hat es als seine eigene Ansicht ausgesprochen, daß diese Neutralität auf das strengste inne- 
gehalten und nach keiner Seite hin verlassen werden dürfe. Zugleich hat er den Bundesstand- 
punkt als für Sachsen allein maßgebend bezeichnet und es sich sowohl in seinen hierher ge- 
richteten, wie in den am Bundestage abgegebenen Erklärungen zur besonderen Aufgabe ge- 
macht, nachzuweisen, daß dieser Bundesstandpunkt einen Krieg unmöglich machen und daß die 
4 Der letzte Satz eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
314. 1 Nach einem Vermerk Abekens war der Erlaß von König Wilhelm I. genehmigt. Ein analoger Erlaß 
ging an den Gesandten in Stuttgart.
        <pb n="481" />
        Sächsische Kriegsvorbereitungen. Dänemark bietet Preußen ein Bündnis an. 467 
Institutionen des Bundes, namentlich der Artikel XI der Bundesakte, hinreichende Mittel 
darböten, um eine Spannung zwischen Bundesgliedern auszugleichen und einen Konflikt zu 
verhüten. 
In einem schwer zu lösenden Widerspruch hiermit stehen die Nachrichten, welche uns 
über die nichtsdestoweniger in Sachsen stattfindenden Rüstungen und Kriegsvorbereitungen zu- 
gehen, und welche uns nicht darüber in Zweifel lassen, daß die ganze sächsische Armee all- 
mählich auf vollen Kriegsfuß gesetzt werde, und daß dies Verhältnis, namentlich durch die 
angeordneten und zum größeren Teil bereits effektuierten Pferdeankäufe bei der Artillerie be- 
reits vollständig, bei der Kavallerie nahezu erreicht sei. 
Die Natur unserer gegenwärtigen Beziehungen zu Österreich und die geographische Lage 
Sachsens erlauben uns nicht, diese Vorbereitungen und Rüstungen unbeachtet zu lassen. Wir 
können es nicht gleichgültig ansehen, wenn in einem solchen kritischen Augenblicke ein Staat, 
dessen Haltung von Bedeutung für beide Teile ist, Maßregeln trifft, welche nur einen Sinn 
haben, wenn die Neutralität aufgegeben werden soll. Dazu kommt — zu meinem Bedauern 
muß ich es aussprechen — daß die bisherige Stellung der Königlich Sächsischen Regierung und 
der in der sächsischen offiziösen Presse sich kundgebende Geist der Feindseligkeit gegen Preußen 
uns kaum eine andere Annahme erlaubt, als daß diese Rüstungen gegen uns gerichtet seien. 
Diese Erwägungen werden es rechtfertigen, wenn wir die Königliche Regierung um 
Aufklärungen über ihre Kriegsvorbereitungen angehen. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs habe ich daher Ew. pp. ergebenst zu ersuchen, 
von dem Freiherrn von Beust mündlich aber amtlich sich die geeigneten Aufklärungen 
über den Zweck dieser Rüstungen zu erbitten. Ew. pp. wollen ihm dabei zugleich andeuten, daß, 
wenn diese Aufklärungen nicht in befriedigender Weise gegeben und die vorgenommenen 
Rüstungen nicht abgestellt werden, Seine Majestät der König genötigt sein würde, ent- 
sprechende militärische Maßregeln Sachsen gegenüber anzuordnen. 
Indem ich einer baldigen gefälligen Rückäußerung entgegensehe, ermächtige ich Ew. pp. 
zugleich, diese Depesche dem Königlich Sächsischen Herrn Minister der auswärtigen Ange- 
legenheiten in ihrem vollen Umfange vorzulesen und, wenn er es wünschen sollte, sie auch in 
seinen Händen zu lassen. 
Das Staatsarchiv, X, 376 f. 
315. Aufzeichnung. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Theremin.] 
Sekret. Berlin, den 27. April 1866. 
Der dänische Gesandte am russischen Hofe Baron Otto Plessen war in diesen Tagen bei 
seiner Durchreise nach Kopenhagen und Petersburg bei mir und teilte mir mit, daß er be- 
auftragt sei, bei uns den Gedanken anzuregen, ob wir nicht gegen Rückgabe eines Teils von 
Nordschleswig eine Offensiv- und Defensivallianz mit Dänemark für einen bevorstehenden 
Krieg abschließen wollten. Ich habe darauf wie schon bei früherer Gelegenheit geantwortet, 
daß die schleswigschen Grenzstriche, soweit sich zweifellos herausstellte, daß sie wieder dänisch 
werden und nicht zu Schleswig-Holstein gehören wollen, für uns von geringem Werte 
wären und wir sie unter geeigneten Umständen wohlfeil geben könnten; daß dabei aber immer 
der Gelsichtspunkt der militärischen Verteidigung maßgebend sein müsse und wir daher 
Düppel und Alsen jedenfalls behalten müßten. In jetzigen ruhigen Zuständen sei übrigens mit 
Rücksicht auf die obwaltende öffentliche Meinung die Sache für uns nicht tunlich, jedenfalls
        <pb n="482" />
        468 Österreich nimmt das Abrüstungsangebot halbwegs zurück, 26. April. 
könnten wir keine Initiative darin ergreifen. Gestalteten sich die Verhältnisse so, daß es auf 
ein Bündnis für einen Krieg ankomme, so sagte ich nicht prinzipiell „nein“, es handle sich dann 
aber darum, wieweit Dänemark in seinen Forderungen gehen werde. Hierbei kam dann zu 
Tage, daß Dänemark die ihm erwünschte Grenze zwischen Flensburg und Schleswig legen 
würde. Dies habe ich von vornherein zurückgewiesen u[nd] gesagt, daß eine mir principiell 
wünschenswerthe politische Intimität Preußens u[nd] Dänemarks um so mehr Aussicht auf 
Verwirklichung habe, je gemäßigter wir in unsern gegenseitigen Anforderungen wären: 
Preußen in Betreff des activen Beistandes im Kriege, Dänemark bezüglich der ihm er- 
wünschten Landabtretungen.¹ 
Bismarck und die Nordschleswigsche Frage 1864—1879, S. 106 f. 
316. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Kanzleikonzept.] 
Auf dle preußische Depesche vom 25. April (siehe Nr. 311) hatte Graf Mensdorff schon 
folgenden Tags mit einem Erlaß an Graf Karolyi erwidert, in dem es hieß: „Der Kaiser 
ist nunmehr vollkommen bereit zu verfügen, daß die zur Verstärkung der Garnisonen in Böhmen 
dorthin disponierten Truppen in das Innere des Reiches zurückgezogen werden, und dadurch 
selbst jedem Scheine einer gegen Preußen gerichteten Aufstellung ein Ende zu machen. Nur 
ist jetzt für uns eine Lage eingetreten, in welcher wir uns entschließen mußten, unsere Ver- 
teidigungsmittel nach anderer Richtung hin zu verstärken, und wir glauben uns deshalb versichern 
zu müssen, daß nicht etwa dieser letztere Umstand die Königlich Preußische Regierung abhalten 
werde, die Zurückziehung  unserer Truppen von der böhmischen Grenze mit der Reduktion der in 
Kriegsbereitschaft gesetzten preußischen Heeresteile zu erwidern. Die letzten Nachrichten aus Italien 
stellen es nämlich außer Zweifel, daß die Armee des Königs Victor Emanuel in Bereitschaft gesetzt 
wird, zu einem Angriffe auf Venetien überzugehen. Österreich ist daher genötigt, sein italienisches 
Heer durch Einberufung der Urlauber auf den Kriegsfuß zu setzen und für ausreichenden Schutz 
nicht nur seiner Grenze am Po, sondern auch seines ausgedehnten Küstengebiets zu sorgen, was 
nicht ohne bedeutende Truppenbewegungen im Innern der Monarchie in nachhaltiger Weise 
geschehen kann.“ Siehe den vollen Text der österreichischen Depesche vom 26. in: Das Staats- 
archiv, X, 368 f. Näheres über die der Absendung vorausgehenden  Beratungen in Wien, bei 
denen sich Kaiser Franz Joseph gegenüber dem zur Nachgiebigkeit neigenden Grafen Mensdorff 
entschieden auf die Seite der Militärs stellte, die die Fortsetzung der Rüstungen forderten, bei 
E. v. Wertheimer, Zwei ungedruckte Denkschriften Graf Mensdorffs, Preußische Jahrbücher, 
Bd. 180, S. 324 ff. Den Entwurf zu der preußischen Antwort auf die österreichische Depesche setzte 
wie gewöhnlich Abeken auf; er wurde indessen von Bismarck mehrfach überarbeitet, schließlich auch 
noch vom Könige hier und da gemildert. Erst die dritte Fassung gelangte zur Absendung. 
Berlin, den 30. April 1866. 
Graf Karolyi hat mir am 28. die in Abschrift anliegende Antwort der Kaiserlichen 
Regierung auf meine an Ew. pp. gerichtete Depesche vom 21. d. M. mitgeteilt. 
Ich kann Ew. pp. zu meinem Bedauern nicht verhehlen, daß wir in Erwiderung auf 
unsere Eröffnung vom 21. d. M. eine Kundgebung anderer Art erwartet hatten. Wir 
hatten, wie ich es damals auf Befehl Seiner Majestät des Königs aussprach, einer näheren 
Mitteilung über das Maß und die Fristen, in welcher die Verminderung der Kriegsbereit- 
schaft der Kaiserlich Österreichischen Armee tatsächlich vor sich gehen werde, entgegengesehen, 
um demnächst in unseren eigenen Abrüstungen mit denen Österreichs gleichen Schritt halten zu 
können; und wir waren dabei von der Voraussetzung ausgegangen, daß das Kaiserliche Ka- 
binett ebensosehr wie wir eine vollständige Rückkehr zum Friedensstande im Auge habe. Das 
Kaiserliche Kabinett scheint sich zwar überzeugt zu haben, daß die Befürchtungen 
vor offensiven Maßregeln Preußens, welche als Motive der Rüstungen Öster- 
reichs dienten, grundlos waren, um so unerwarteter aber muß es für uns sein, wenn 
1 Der Schluß des letzten Satzes von den Worten an: „u[nd] gesagt, daß ..." eigenhändiger Zusatz 
Bismarcks.
        <pb n="483" />
        Unannehmbarkeit einer halben österreichischen Abrüstung. 469 
nunmehr das Kaiserliche Kabinett seine am 18. d. M. gemachten und von Seiner Majestät 
dem Könige mit Bereitwilligkeit angenommenen Entwaffnungsvorschläge nicht glaubt auf- 
rechthalten zu können, dieselben vielmehr nach mehreren Seiten hin wesentlich abändert. 
Zunächst hatte Graf Mensdorff in seiner Depesche vom 18. in Aussicht gestellt, daß Österreich 
wie in den Rüstungen, so auch in der Entwaffnung die Initiative ergreifen werde. Dieses 
Zugeständnis scheint durch den Wortlaut der Depesche vom 26., welche die gleichzeitige 
Abrüstung verlangt, wieder in Frage gestellt zu werden. Demnächst waren wir dem Vor- 
schlage der Kaiserlichen Regierung nach dem eigenen Wortlaute desselben dahin beigetreten, 
daß Seine Majestät der Kaiser zunächst befehlen wolle, „die eine Kriegsbereitschaft gegen 
Preußen fördernden Dislokationen rückgängig zu machen, sowie die darauf bezüglichen Maß- 
regeln einzustellen.“ 
Diese Dislokationen hatten sich, wie es von der Kaiserlichen Regierung selbst anerkannt 
worden ist, in Gestalt einer Annäherung von Truppenkörpern an die nordwestliche Grenze 
Österreichs über den größeren Teil des Kaiserstaates erstreckt, und durften wir nach dem Vor- 
schlage der Kaiserlichen Regierung mit Recht annehmen, daß die beabsichtigte Herstellung des 
normalen status quo ante sich auf die Gesamtheit jener die Kriegsbereitschaft fördernden Be- 
wegungen erstrecken werde. Statt dessen schränkt die neueste Erklärung der Kaiserlichen Re- 
gierung die von derselben in Aussicht gestellte Abrüstung ausschließlich auf die Zurückziehung 
der nach Böhmen zur Verstärkung der dortigen Garnison verlegten Truppenteile ein, 
welche nach Angabe der Kaiserlichen Regierung zehn Bataillone Infanterie betragen. Be- 
züglich der übrigen Kronländer erwähnt die Depesche nicht einmal Schlesiens, Mährens und 
Westgaliziens, welche an Preußen grenzen, und in welchen notorisch namentlich eine bedeu- 
tende Anzahl Cavallerie-Regimenter, aus entferntern Landes-Theilen herbeigezogen, aufge- 
stellt sind.¹ Während in der nur Böhmen betreffenden Maßregel die Kaiserliche Regierung 
ein volles Äquivalent für die Rückkehr Preußens zum Friedensstande zu gewähren meint, 
spricht sie nunmehr unumwunden die Absicht aus, in den übrigen Teilen des Kaiserstaates die- 
jenigen „bedeutenden Truppenbewegungen und Einberufungen von Beurlaubern“ eintreten 
zu lassen, welche erforderlich sein werden, um „die italienische Armee“ Seiner Majestät des 
Kaisers auf den Kriegsfuß zu setzen. Daß zu letzterem Zwecke in der ganzen Monarchie 
Pferdeankäufe in ausgedehntem Umfange erfolgen, geht aus den sichersten Nachrichten her- 
vor.² Welche Stärke die Kaiserliche Regierung hiernach der in den anderen Teilen der 
Monarchie mit Ausnahme also Böhmens oder auch etwa der übrigen an Preußen grenzenden 
Kronländer aufzustellenden kriegsbereiten Armee zu geben beabsichtigt, wird natürlich allein 
von dem Urteil der Kaiserlichen Regierung und von der Bedeutung abhängen, welche sie der 
Gefahr des Angriffs beimißt, von welcher sie sich bedroht glaubt. 
Die österreichische Depesche enthält hiernach die Forderung, daß Preußen seine seit dem 
28. März unverändert gebliebenen, an sich bescheiden bemessenen Defensivrüstungen abstellen 
solle, während Österreich zwar seine Garnisonverstärkungen aus Böhmen zurückzieht, im übrigen 
aber seine Rüstungen behufs Herstellung einer kriegsbereiten Armee ausdehnt und beschleu- 
nigt. Ich kann Ew. pp. nicht verhehlen, daß wir auf diese Forderung nach dem Aus- 
tausche der beiderseitigen Erklärungen vom 18. und 21., welche von uns und von Europa als 
eine Bürgschaft des Friedens begrüßt worden, nicht vorbereitet waren. Die Kaiserliche Re- 
1 Das Wort: „Westgaliziens“ und der letzte Relativsatz: „und in welchen ...“ eigenhändiger Zusatz 
König Wilhelms I.       
 2 Die Gestaltung des Satzes geht auf eigenhändige Korrekturen König Wilhelms I. zurück. Die Fassung 
im Konzept lautete: „Daß zu letzterem Zwecke ... Umfange notwendig sein werden, dürfen wir nicht bezweifeln.
        <pb n="484" />
        470 Preußen muß das Gleichgewicht in der Kriegsbereitschaft beider Mächte festhalten. 
gierung führt zur Rechtfertigung der veränderten Haltung, welche sie mit der Depesche vom 
26. annimmt, die Nachrichten an, welche ihr aus Italien zugegangen sind. Nach denselben soll 
die Armee des Königs Victor Emanuel sich in Bereitschaft gesetzt haben³, um zu einem An- 
griffe auf Venetien überzugehen. Die Nachrichten, welche uns aus Italien direkt und 
durch Vermittlung anderer Höfe zugehen, lauten übereinstimmend dahin, daß in Italien Rü- 
stungen von bedrohlichem Charakter gegen Österreich nicht stattgefunden haben, und be- 
festigen uns in der Überzeugung, daß ein unprovozierter Angriff auf den österreichischen 
Kaiserstaat den Intentionen des Florentiner Kabinetts fern liege. Sollten in der Zwischenzeit 
und in den jüngsten Tagen militärische Vorbereitungen in Italien begonnen haben, so würden 
dieselben wahrscheinlich ebenso wie unsere am 28. März ergriffenen Maßregeln als eine 
Folge der von Österreich ausgegangenen Rüstungen angesehen werden dürfen. Wir sind über- 
zeugt, daß die italienischen Rüstungen ebenso bereitwillig als die diesseitigen abgestellt werden 
würden, sobald die Ursachen, durch welche sie veranlaßt wurden, fortfielen. 
Im Interesse der Erhaltung des Friedens und der Aufhebung der Spannung, welche 
auf den Beziehungen der Politik und des Verkehrs  gegenwärtig lastet, ersuchen wir daher 
die Kaiserliche Regierung nochmals, daß sie unbeirrt an dem Programm festhalten wolle, 
welches sie selbst in ihrer Depesche vom 18. aufgestellt hat, und welches Seine Majestät der 
König im versöhnlichsten Sinne und in Betätigung seines persönlichen Vertrauens zu 
Seiner Majestät dem Kaiser unverzüglich angenommen hatte. Wir müssen in Ausführung 
desselben erwarten, daß zunächst alle seit Mitte März nach Böhmen, Mähren, Krakau u[nd] 
Öst[erreichisch]-Schlesien gezognen Truppen nicht nur in ihre früheren Garnisonen zurück- 
kehren, sondern auch alle in jenen Ländern stehen bleibenden Truppen-Körper wieder auf 
den früheren Friedensfuß versetzt werden. Über die Ausführung dieser Maßregeln, also die 
Herstellung des status quo ante, sehen wir einer baldigen authentischen Benachrichti- 
gung entgegen, da der von der Kais[erlichen] Regirung zur Zurückführung der gegen 
unsere Grenzen versammelten Truppen in den Friedens-Zustand selbst auf den 25. April 
festgesetzte Termin längst verstrichen ist.⁴ Wir hoffen, daß die Kaiserliche Regierung dem- 
nächst durch nähere Ermittelungen die Überzeugung gewinnen werde, daß ihre Nachrichten 
über die aggressiven Absichten Italiens unbegründet waren, und daß sie alsdann zur effek- 
tiven Herstellung des Friedensfußes in der gesamten Kaiserlichen Armee schreiten und uns 
dadurch zur Genugtuung Seiner Majestät des Königs dasselbe Verfahren ermöglichen 
werde. Solange dieser unseres Erachtens allein richtige und, wie wir glauben durften, 
beiderseits angenommene Weg nicht eingeschlagen wird, ist es für die Königliche Regierung 
nicht tunlich, der nächsten Zukunft, in welcher ihr wichtige und folgenschwere Verhandlungen 
mit der Kaiserlichen Regierung bevorstehen, anders als unter Festhaltung des Gleich- 
gewichts in der Kriegsbereitschaft beider Mächte entgegenzugehen. Von den Verhandlun- 
gen, welche von einer Seite bewaffnet, von der anderen in voller Entwaffnung geführt wür- 
den, kann sich die Königliche Regierung einen gedeihlichen Erfolg nicht versprechen. 
In diesem Sinne bedauert sie es lebhaft, daß die Kaiserliche Regierung auf den dies- 
seitigen Vorschlag nicht hat eingehen wollen, auch die übrigen Bundesregierungen um Ein- 
stellung ihrer militärischen Vorkehrungen zu ersuchen, deren tatsächliches Vorhandensein von 
den betreffenden Regierungen selbst nicht in Abrede gestellt wird. Sie hat sich ihrerseits da- 
3 Die Worte: „gesetzt haben“ eigenhändige Korrektur König Wilhelms I. statt der ursprünglichen Fassung: 
,,setzen".                                                                                                                                                    

4 Die beiden letzten Sätze eigenhändiger Zusatz König Wilhelms I.
        <pb n="485" />
        Mitteilung des preußischen Standpunktes an die Mächte. 471 
durch nicht abhalten lassen, an die Königlich Sächsische Regierung, deren Rüstungen am wei- 
testen vorgeschritten sind, die entsprechende Aufforderung zu richten, würde aber den Erfolg 
derselben und damit die Interessen des Friedens als gesicherter angesehen haben, wenn die 
Kaiserlich Österreichische Regierung sich zu dem gleichen Verfahren hätte entschließen können. 
Ew. pp. ersuche ich ergebenst, diesen Erlaß dem Kaiserlich Österreichischen Herrn Mi- 
nister vorzulesen und ihm Abschrift davon zurückzulassen. 
Das Staatsarchiv, X, 373 ff. 
*312. Telegramm an die Missionen in London, 
Petersburg und Paris. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Berlin, den 30. April 1866. 
Ew. pp. habe ich die an den Freiherrn von Werther gerichtete Depesche vom 30. April¹ 
mitgeteilt, mit welcher auf Befehl Seiner Majestät des Königs unseres allergnädigsten Herrn 
ich die Eröffnung des Herrn Grafen von Mensdorff vom 26. d. M. erwidert habe. 
Seine Majestät der König, von der aufrichtigsten Friedensliebe beseelt, haben mir be- 
fohlen, durch Ew. pp. auch der dortigen Regierung bei dieser Gelegenheit noch ausdrücklich 
wiederholen zu lassen, daß allerhöchstsie ihre Absicht, den effektiven österreichischen Ent- 
waffnungsmaßregeln in vollem Maße und Schritt für Schritt zu entsprechen, aufrechterhalten, 
daß die Ausführung dieser Absicht aber voraussetze, daß österreichischerseits eine wirkliche und 
tatsächliche Rückkehr zu dem status quo ante stattfinde und die Zurückziehung der öster- 
reichischen Verstärkungen aus Böhmen nicht durch eine Verstärkung der Rüstungen und eine 
erhöhte Kriegsbereitschaft der österreichischen Streitkräfte überhaupt aufgewogen und illuso- 
risch gemacht werde. Der Zweck der vorgeschlagenen und von den fremden Höfen mit so viel 
Befriedigung begrüßten Entwaffnung würde vollkommen verfehlt werden, wenn, während die 
eine der beiden Mächte zum Friedenszustand zurückkehrte, die andere unter irgendeinem Vor- 
wande ihre Kriegsbereitschaft aufrechterhielte, ja vermehrte. Wir hatten von ganz anderen 
Voraussetzungen ausgehen müssen, als wir unsere Bereitwilligkeit, mit Österreich gleichen 
Schritt in der Abrüstung zu halten, aussprachen. Die tatsächlichen Rüstungen und die offen 
erklärte Absicht derselben in der vorliegenden Depesche bildeten daher einen ganz neuen Inzi- 
denzpunkt für uns. Der Kaiserlich Österreichische Herr Minister scheint, indem er statt der 
von uns erwarteten näheren Mitteilungen über den Modus der österreichischen Abrüstungen 
diese Eröffnung an uns richtete, selbst gefühlt zu haben, daß jene Rüstungen nicht ohne Ein- 
fluß auf die Herstellung der normalen Beziehungen zwischen Preußen und Österreich bleiben 
könnten! Dieser Einfluß wird nicht durch die in der Depesche gegebene Motivierung, sondern 
nur durch ein tatsächliches Entgegenkommen beseitigt werden können. 
Die Regierung Seiner Majestät des Königs bleibt auch jetzt noch der rein defensiven 
Stellung getreu, welche sie eingenommen hat. Sie hat keinen anderen Zweck, als das Gleich- 
gewicht in der Kriegsbereitschaft festzuhalten, welches durch die österreichischen Maßregeln in 
so auffälliger Weise gestört wird. Es wäre die höchste Unbilligkeit, an sie die Zumutung zu 
stellen, daß sie von neuem einen Vorsprung österreichischer Rüstungen, und zwar einen bei 
weitem bedeutenderen, als der erste war, gestatte, und sich dadurch in die nachteilige Lage 
1 Siehe Nr. 316.
        <pb n="486" />
        472 Österreich hat eine neue und ganz veränderte Situation geschaffen. 
versetzte, die Sicherheit Preußens von den Entschließungen Oestreichs abhängig zu machen 
u[nd] folgenschwere Verhandlungen in wehrlosem Zustande mit dem gerüsteten Oestreich zu 
führen.² 
Wir können nicht glauben, daß die pp. Regierung sich über den Charakter und die Moti- 
vierung der österreichischen Rüstungen täusche, oder daß sie mehr Veranlassung als wir haben 
sollte, bei dem Königreich Italien offensive Absichten vorauszusetzen. Ebensowenig aber wird 
sie sich verhehlen können, daß gerade in der Hartnäckigkeit, mit welcher das Wiener Kabi- 
nett auf der Fortsetzung seiner Rüstungen beharrt und ihnen nunmehr, nachdem jede Besorg- 
nis vor offensiven Absichten Preußens hat schwinden müssen, eine, wie es scheint, ebensowenig 
berechtigte Wendung gegen Italien zu geben versucht, eine ernstliche Gefahr größerer Kompli- 
kationen und wirklicher Konflikte liegt. 
Wenn diese Komplikationen eintreten sollten, wird die Königliche Regierung sich sagen 
können, daß sie ihrerseits alles getan hat, was in ihrer Macht stand, um dieselben zu verhin- 
dern. Es ist nicht ihre Schuld, wenn in dem Augenblick, wo sie bereit war, ihre friedlichen 
und versöhnlichen Gesinnungen durch die Tat zu beweisen und den österreichischen Wünschen 
entgegenzukommen, das Wiener Kabinett eine neue und ganz veränderte Situation herbei- 
führt, welche es ihr unmöglich macht, ihre Absichten zur Ausführung zu bringen. 
Wenngleich nach den neuesten Nachrichten die österreichischen Rüstungen Gegenmaßregeln 
auf italienischer Seite zur natürlichen und notwendigen Folge gehabt haben und dadurch die 
Situation ohne Zweifel erschwert worden ist, so liegt es vielleicht noch in der Hand Öster- 
reichs, durch eine offene und ehrliche Rückkehr zu dem Friedensstande die unheilvollen Folgen 
abzuwenden, welche es durch seine unmotivierten und vorgreifenden Maßregeln heraufzu- 
beschwören droht. Nur wenn die Stimme besonnener Staatsmänner im Rate Seiner Majestät 
des Kaisers von Österreich über die Tendenzen einer kriegerischen Partei, an deren Einflüssen 
wir leider nicht mehr zweifeln können, die Oberhand gewönne, dürfen wir hoffen, daß der für 
die Entwicklung aller materiellen Interessen so wichtige und so sehnlich gewünschte Friede er- 
halten bleibe und eine allgemeine Beruhigung der Gemüter eintrete. 
Ew. pp. ersuche ich ergebenst, diese Betrachtungen der ernsten und sorgfältigen Erwägung 
der pp. Regierung anheimzugeben. 
*318. Erlaß an den Gesandten in Petersburg Grafen von Redern. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Am 29. April hatte Graf Redern aus Petersburg gemeldet: „Fürst Gortschakow sagte 
mir, der Kaiser würde sich persönlich verletzt fühlen müssen, wenn Preußen die Vorschläge 
Österreichs ... von der Hand weisen wolle. Preußen könne Österreich nicht untersagen wollen, sich 
gegen einen Dritten zu verteidigen; die Geschichte weise keinen ähnlichen Fall auf. Der Kaiser rufe 
daher die Gerechtigkeitsliebe des Königs an und bitte Seine Majestät inständigst, auf die öster- 
reichischen Vorschläge annehmend einzugehen.“ Darauf antwortete Bismarck umgehend tele- 
graphisch: Der König könne von dem eigenen militärischen Gefühl des Kaisers nicht glauben, 
daß dieser ihm zumuten wolle, sich angesichts der fortgesetzten österreichischen Rüstungen wehrlos 
zu machen; die Nachrichten über die angebliche Bedrohung Österreichs durch Italien seien 
in Wien lediglich als Vorwand neuer Rüstungen gegen Preußen erfunden. Gleichzeitig wurde 
der Militärbevollmächtigte in Petersburg von Schweinitz, der sich eines wachsenden persönlichen 
Einflusses bei Kaiser Alexander II. erfreute (vgl. dazu Denkwürdigkeiten des Botschafters 
2 Der Schluß des Satzes von den Worten an: „die Sicherheit Preußens ...“ eigenhändiger Zusatz 
Bismarcks.
        <pb n="487" />
        Russische Parteinahme für Österreich. Wiener Kriegspartei. 473 
General v. Schweinitz I, 192 ff.), angewiesen, sich im gleichen Sinne bei dem Zaren auszusprechen. 
Bei der Wichtigkeit der russischen Stellungnahme hielt Bismarck es für notwendig, die Aus- 
führungen des Telegramms an Graf Redern vom 29. noch durch den nachfolgenden Erlaß zu 
unterstreichen. 
Berlin, den 30. April 1866. 
Die Äußerungen des Fürsten Gortschakow über den Eindruck einer eventuell mit Rück- 
sicht auf die Rüstungen Österreichs gegen Italien stattfindenden Ablehnung der Entwaff- 
nung, welche Ew. pp. mir unter dem 29. d. M. auf telegraphischem Wege mitgeteilt, haben, 
wie ich nicht verhehlen darf, Seine Majestät den König auf das peinlichste berührt. Ich 
kann nur annehmen, daß dieselben unter dem ersten Eindruck von ungenauen und übertriebe- 
nen Nachrichten aus Wien getan sind. Daß Seine Majestät der König streng an der gege- 
benen Zusage festhält, mit der österreichischen Abrüstung, sobald sie erfolgt, gleichen Schritt 
zu halten, habe ich Ihnen bereits durch mein gestriges Telegramm mitgeteilt. Daß aber die 
Zumutung an ihn gestellt werden sollte, angesichts der amtlichen Erklärungen Österreichs, 
seine Rüstungen fortsetzen und über die ganze Monarchie ausdehnen zu wollen, Preußen 
durch Entwaffnung wehrlos zu machen, nachdem es schon jetzt den Vorsprung der öster- 
reichischen Rüstungen kaum einzubringen vermag — das hat allerhöchstderselbe nicht von 
einer befreundeten Macht und am allerwenigsten von Seiner Majestät dem Kaiser von Ruß- 
land erwartet. In Wien selbst hat man das Gefühl gehabt, daß durch diese österreichischen 
Rüstungen die ganze Situation verändert werde; und nur daraus läßt sich das Bestreben 
erklären, dem Eindrucke zuvorzukommen, welchen die Tatsachen auf uns machen mußten. Graf 
Mensdorff selbst hat dem Freiherrn von Werther gegenüber dies Gefühl nicht verhehlt, und, 
wie letzterer vertraulich meldet, es begreiflich gefunden, daß wir diesen Rüstungen gegenüber, 
wenn wir ihnen eine Beziehung auf uns gäben, nicht entwaffnen wollten. Er hat es be- 
dauert, daß er jetzt und vor sechs Wochen nicht mit seiner Ansicht durchgedrungen sei, jegliche 
Rüstung zu unterlassen. Dies beweist, daß in Wien die Einflüsse einer Kriegspartei tätig 
gewesen sind, welche leider über den Rat besonnener Staatsmänner den Sieg davon getragen 
haben.¹ Es ist uns in der Tat unerwartet, aus St. Petersburg Äußerungen zu vernehmen, 
welche österreichischer klingen und unser Verhalten schärfer beurteilen als die des Grafen 
Mensdorff es taten. Sollte man St. Petersburg selbst an die Absicht Italiens, eine un- 
provozierte Offensive gegen Österreich zu ergreifen, glauben können? Herr von Oubril teilt 
mir mit, daß nach einem ihm zugekommenen Telegramm in Italien bisher nicht gerüstet 
worden sei. Dasselbe wußte man in Wien, als man dort die Rüstungen begann, ebensogut 
wie hier und in London und Paris. Wir können daher nicht anders annehmen, als daß die 
Tendenzen jener Kriegspartei, welche die Kriegsbereitschaft durchgesetzt hat, gegen uns 
gerichtet sind. 
1 Das wird bestätigt durch die beiden von E. v. Wertheimer in Bd. 180 der Preußischen Jahrbücher, 
S. 334 ff. veröffentlichten Denkschriften des Grafen Mensdorff vom 21. September und vom 26. Oktober 1866. 
In der ersteren heißt es: ,,Hier [nach der Gasteiner Konvention] beging ich den Fehler, daß ich in dem Augenblick, wo meine friedliche Auffassung nicht durchdrang, nicht allsogleich meine Entlassung verlangte. Hätte ich mit meinen Ansichten durchzudringen vermocht, so wäre Zeit gewonnen worden, freilich hätte dann in der 
inneren Entwicklung rüstig fortgeschritten werden müssen. Aber gerade die Politiker, denen ich diese Zeit zur 
Vollendung des inneren Ausbaues zu verschaffen bemüht war, überstimmten mich im Ministerrat, weil sie mit kurzsichtiger Verblendung die Ablenkung der öffentlichen Aufmerksamkeit ihrer politischen Impotenz und durch einen kriegerischen Erfolg eine Machterhöhung für sich zu erzielen hofften, ohne zu bedenken, daß, wie ich ihnen im Ministerrat nachwies, zu einem solchen Erfolg die militärischen Vorbedingungen fehlten. Nie wurde von 
ernsten Männern eine Frage von so großer Tragweite mit mehr Leichtfertigkeit behandelt, als in jenem Zeit- 
punkte. Ich setzte damals die Überlegenheit unserer Feinde, gestützt auf die Ausweise des Evidenzbureaus des 
k. k. Generalstabes auseinander und sagte noch wörtlich: Mit fünf Bataillons Reserve fängt man keinen Krieg 
nach zwei Seiten an. Doch auch bei den kriegerischen Maßnahmen verhinderten wieder die inneren Verhält- 
nisse die Entfaltung unserer ganzen Streitkraft.“ Vgl. dazu auch die Mitteilungen E. v. Wertheimers aus den 
österreichischen Archiven (a. a. O., S. 325 ff.), die durchaus die Anklagen Mensdorffs bestätigen.
        <pb n="488" />
        474 Votum über die Nutzung der Saarbrücker Bergwerke. 
Seine Majestät der König appelliert an das monarchische und soldatische Gefühl seines 
nächsten Freundes und nächsten Verwandten des Kaisers, um selbst zu entscheiden, ob ange- 
sichts dieser Tatsachen es ihm seiner Armee und seinem Lande gegenüber möglich sei, der 
österreichischen Zumutung einer Entwaffnung ohne volle und aufrichtige Gegenseitigkeit 
nachzugeben. Allerhöchstderselbe weiß zu gut, von welchen Gefühlen Seine Majestät der 
Kaiser für die preußische Armee beseelt ist, als daß er über die Entscheidung einen Augen- 
blick zweifelhaft sein könnte. 
Ich ersuche Ew. pp. ergebenst, sich in diesem Sinne vertraulich gegen den Fürsten 
Gortschakow auszusprechen, und bitte Sie, diesen Erlaß auch dem Herrn Oberst von 
Schweinitz mitzuteilen für den Fall, daß ihm Gelegenheit geboten werden sollte, von dem In- 
halt desselben Seiner Majestät dem Kaiser persönlich gegenüber Gebrauch zu machen. 
*319. Votum betreffend die Umgestaltung der Nutzung 
der Saarbrücker Bergwerke. 
[Ausfertigung.] 
Der fortgesetzte Konflikt, in dem sich die preußische Staatsregierung mit dem Abge- 
ordnetenhause wegen der Bewilligung des Etats befand, hatte ihr die Frage nahe legen müssen, 
ob sie nicht durch die Veräußerung oder Mobilisierung von Kron- und Staatseigentum eine 
größere finanzielle Unabhängigkeit erlangen könne. Bereits zu Beginn des Jahres 1863 war 
im Staatsministerium von einer Veräußerung der fiskalischen Steinkohlenbergwerke bei Saarbrücken die Rede. Im November 1863 regte der Bankier Kommerzienrat Gerson Bleichröder, dann im April 1866 der Geheime Kommerzienrat A. Oppenheim in Köln die Mobilisierung des fiskalischen Grubenbesitzes auf dem Wege der Bildung einer Aktiengesellschaft unter Teilnahme des Staates an. Jedoch sprachen sich Gutachten des Handelsministers, des Finanzministers und des Justizministers aus dem April 1866 mit aller Entschiedenheit gegen jede Veräußerung aus. Auch Bismarck war, wie er am 20. April an Itzenplitz schrieb, durchaus gegen eine Veräußerung des Grubenbesitzes, nicht aber gegen eine Umgestaltung der Nutzung der Bergwerke, welche den staatlichen Besitz von der Scholle löste. In einer solchen Umgestaltung hoffte er eine Sicherung des Staatseigentums gegen die Kompensationswünsche Napoleons zu finden, welche sich eben damals immer entschiedener in der Richtung der Wiederherstellung der 
französischen Grenzen von 1814, vor allem der Zurückgewinnung des Saarlandes bewegten. 
Gerade die Aufrollung der deutschen Frage hatte die französischen Begehrlichkeiten von neuem aufgestachelt. Gleich nach dem Bekanntwerden des preußischen Bundesreformantrages vom 9. April hatte Kaiser Napoleon III. Gelegenheit genommen, gegenüber dem Grafen Goltz ,,zur Beseitigung der hier herrschenden Besorgnisse vor einer Verrückung des europäischen Gleichgewichts zum Nach- 
teile Frankreichs“ „gewisse Reserven für die Zukunft“ anzumelden. Vgl. den Bericht des 
Grafen Goltz vom 10. April, H. Oncken, Die Rheinpolitik Kaiser Napoleons III. von 1863 bis 1870, I, 128 ff. Am 23. April war Napoleon dann im Gespräch mit dem Botschafter auf seine alte Kongreßidee zurückgekommen. Goltz berichtet, der Kaiser habe dabei bemerkt: ,,Die Schwierigkeit liege nur in der Frankreich zu gewährenden Kompension. Wenn wir ein Savoyen hätten, so würde die Sache leicht zu machen sein. Wir wollten aber vom Rhein nicht sprechen hören, 
und dies verstehe er. Über anderer Herren Länder könne man indessen doch auch nicht so ohne 
weiteres verfügen“. Immediatbericht Graf Goltz' vom 25. April, a. a. O., I, 143. Hiernach mußte 
sich Bismarck klar darüber sein, daß eine Lösung der deutschen Frage, wie sie durch den Reformantrag in die Wege geleitet war, zu ernstlichen Kompensationsforderungen Frankreichs vorzugsweise in der Richtung einer Zurückgewinnung der Grenzen von 1814 führen würde. Diese Gefahr war selbst im Falle eines für Preußen siegreichen Verlaufs des bevorstehenden Kampfes nicht leicht zu nehmen; es mußte aber auch die Möglichkeit eines weniger günstigen Verlaufs ins Auge gefaßt werden. Im Hinblick auf eine solche Möglichkeit zog Bismarck in einem Votum vom 30. April eine Umgestaltung der Nutzung der Saarbergwerke in Erwägung, aus der allerdings nichts geworden ist. 
Berlin, den 30. April 1866. 
Nach dem Charakter der gegenwärtigen politischen Situation liegt es nicht einseitig in der 
Gewalt Preußens, einen Krieg mit Österreich zu vermeiden. Ist dieser Krieg entbrannt, so
        <pb n="489" />
        Saargruben und französische Kompensationswünsche. 475 
darf angenommen werden, daß Italien mit eingreifen und daß die gemeinschaftliche Aktion 
Preußens und Italiens derjenigen Österreichs und seiner Verbündeten gewachsen sein werde. 
Anders gestaltet sich aber die Sache, wenn andere Großmächte, namentlich Frankreich, 
mit in den Konflikt eingreifen sollten. Frankreich vermag durch seine Parteinahme dem einen 
oder dem anderen ein entscheidendes Übergewicht zu verleihen. 
Wir glauben die Gewißheit zu besitzen, daß, solange Preußen siegreich sein und als 
Siegespreis mit der Einverleibung der Elbherzogtümer  sich begnügen würde, Frankreich für 
diesen Zuwachs keine Kompensation verlangen werde. 
Wenn aber entweder das Kriegsglück sich gegen Preußen wenden oder im Falle unseres 
Sieges die deutschen Verhältnisse sich so gestalten sollten, daß eine größere Verstärkung 
der preußischen Stellung innerhalb Deutschlands aus ihnen hervorginge, so wäre es mög- 
lich, daß Frankreich im ersten Falle auf seinen Beistand, im zweiten auf seine Neutralität 
den Preis einer Kompensation setzte. 
Nach allem, was wir darüber wissen, liegt in solchem Falle dem Kaiser Napoleon die 
Rückforderung der französischen Grenzen von 1814 am nächsten. Eine Begehrlichkeit nach 
deutschem Territorium über diese Grenzen hinaus hat er niemals zu erkennen gegeben. 
Die Grenzen von 1814 begreifen Saarbrück [sic!] und die in Frage stehenden Berg- 
werke in sich. 
Selbstredend kann und wird niemand Seiner Majestät dem Könige raten, Zessionen 
deutschen Territoriums an Frankreich anzubieten oder freiwillig zum Gegenstande der 
Unterhandlung zu machen. Immerhin aber können die kriegerischen Verwicklungen sich so 
wenden, daß Preußen nur mit Gefahr ungleich schwererer Verluste imstande ist, eine Forde- 
rung Frankreichs, die sich in den angegebenen Grenzen hält, abzulehnen. 
Für diesen Fall ist es aber von der höchsten Wichtigkeit, ob mit dem Territorium 
gleichzeitig Staatseigentum im Werte von 60 Millionen und mehr verloren geht, oder ob das 
Staatseigentum rechtzeitig so metamorphosiert ist, daß es der Landabtretung ungeachtet in 
unseren Händen verbleibt. 
Dem hiergegen geltend gemachten Einwande, daß eine Vorwegnahme des Bergwerks- 
eigentums auch der eventuellen Landabtretung in den Augen Frankreichs ihren Wert nehmen 
werde, kann eine maßgebende Bedeutung nicht beigelegt werden. 
Worauf es Frankreich und insbesondere dem Kaiser Napoleon wesentlich ankommt, das 
ist nicht der Erwerb von geldwertem Staatseigentum, nicht einmal der eigentliche Landerwerb, 
es ist vielmehr politisches Kapital, der moralische Eindruck in Frankreich, daß die Grenzen 
wiedergewonnen waren [sic!], welche infolge der Rückkehr Napoleons I. aus Elba verloren 
gingen, und daß damit der praktische Effekt der Niederlage von Waterloo durch den jetzigen 
Kaiser vollständig beseitigt ist, nachdem es durch den Erwerb von Savoyen schon teilweis 
geschehen. 
Gerade hierüber glaube ich so zuverlässig unterrichtet zu sein, daß ich mich für ebenso be- 
rechtigt als verpflichtet halte, mein Urteil als auswärtiger Minister in die Wage zu legen. 
Jedenfalls aber habe ich nicht unterlassen wollen, die der politischen Voraussicht sich dar- 
bietenden Eventualitäten zu konstatieren und auch damit meine Verantwortung durch recht- 
zeitige Warnung und Bezeichnung der Mittel zur Abbilfe sicher zu stellen.
        <pb n="490" />
        476 Österreichs neue Vorschläge in der Herzogtümerfrage; Preußen wird voraussichtlich ablehnen. 
*320. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Kanzleikonzept.]¹ 
Gleichzeitig mit der Depesche über die Entwaffnungsfrage vom 26. April (vgl. die Vor- 
bemerkung zu Nr. 316) hatte Graf Mensdorff eine zweite Depesche über die Frage der Herzog- 
tümer an Graf Karolyi gelangen lassen (siehe deren Text in: Das Staatsarchiv, X, 369 ff.), die 
von der Notwendigkeit ausging, „Deutschland und Europa endlich von dem immer lästiger 
gewordenen Drucke der Frage der Elbherzogtümer zu befreien.“ Zu diesem Zwecke schlug die öster- 
reichische Regierung der preußischen vor, „sich mit uns zu einer Erklärung in Frankfurt zu ver- 
einigen des wesentlichen Inhalts, daß Österreich und Preußen beschlossen hätten, die durch den 
Wiener Friedensvertrag erworbenen Rechte auf denjenigen Prätendenten weiter zu übertragen, 
welchem der Deutsche Bund die überwiegende Berechtigung zur Erbfolge im Herzogtum 
zuerkennen würde.“ Für den Fall der preußischen Zustimmung machte Graf Mensdorff sich 
anheischig, dazu mitzuwirken, daß dem Preußischen Staate die ihm schon in der Gasteiner 
Konvention zuerkannten speziellen Vorteile auch von Bundes-wegen bestätigt würden; für den 
Fall der Ablehnung drohte er die Schleswig-Holsteinsche Frage überhaupt zur Entscheidung des 
Bundes zu stellen.   
Berlin, den 1. Mai 1866. 
Die auf das Definitivum in den Herzogtümern bezügliche österreichische Depesche, von 
welcher Ew. pp. hierbei Abschrift erhalten, erfordert behufs ihrer Beantwortung um so reif- 
lichere Erwägung, als es nicht unsere Absicht ist, sie mit einer einfachen Ablehnung zu er- 
widern. 
Ew. pp. wollen indessen schon jetzt dem Grafen Mensdorff andeuten, daß unsere Gegen- 
erklärung, gerade weil sie aufrichtig gemeint ist, sich auf einem anderen Boden als dem vor- 
geschlagenen bewegen wird. Wir müßten, um auf letzteren eingehen zu können, uns von den 
mit Österreich gemeinschaftlich geschlossenen Verträgen: von der Anerkennung des Erbfolge- 
rechtes König Christians, von dem Wiener Frieden und von dem Gasteiner Vertrage los- 
sagen. Es liegt dieses und namentlich das letztere nicht in unserer Absicht, und wir wissen 
nicht, wie Österreich ohne Verletzung jener Verträge die in seiner Depesche angedeutete 
Absicht, die Frage im Falle unserer Weigerung zur Entscheidung des Bundes zu stellen, mit 
Erfolg durchführen könnte. Preußen hält seinerseits an seinem in Gemeinschaft mit Öster- 
reich erkämpften und durch völkerrechtliche Verträge erworbenen Rechte an den Herzog- 
tümern fest und beabsichtigt nicht, seinen Besitz von anderer Entscheidung als der eigenen freien 
Entschließung abhängig zu machen. 
Ich teile Ew. pp. diesen Gesichtspunkt vorläufig mit, mit dem ergebensten Ersuchen, 
dahin zu wirken, daß die Verzögerung unserer Erklärung im Vergleich zu derjenigen, welche 
wir in der dringenderen Frage der Abrüstung gestern gegeben haben, nicht so aufgefaßt 
werde, als wollten wir uns der Verhandlung über das Definitivum in den Herzogtümern 
überhaupt versagen. 
*321. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Kanzleikonzept.]¹  
Berlin, den 1. Mai 1866. 
Auf die Anfrage, welche wir nach Dresden in betreff der sächsischen Rüstungen zu- 
gleich mit dem Ersuchen um Abstellung der letzteren gerichtet haben,² ist mir heut ebenso wie 
auf die analoge Eröffnung an den württembergischen Hof die von beiden Seiten ziemlich über- 
1 Das Konzept ist laut Vermerk Abekens vom König am 2. Mai genehmigt. 
321. 1 Das Konzept ist laut Vermerk Abekens von König Wilhelm I. am 2. Mai genehmigt. 
2 Vgl. Nr. 314.
        <pb n="491" />
        Sachsen und Württemberg halten an Rüstungen fest; Österreich verstärkt die seinen. 477 
einstimmende und also wahrscheinlich verabredete Mitteilung zugegangen,³ daß beide Regie- 
rungen für ihre Pflicht gehalten hätten, ihr Bundeskontingent für den Fall in Bereitschaft 
zu setzen, daß der Bund desselben beschlußmäßig bedürfen sollte. Diese Erklärungen haben 
uns nicht die gewünschte Befriedigung gewähren können, und die Königliche Regierung ist 
daher in die Lage gesetzt, ihrerseits diejenigen Entschließungen zu fassen, welche sie nach Maß- 
gabe dieser auffälligen Rüstungen ihrer Bundesgenossen zur Sicherstellung der diesseitigen Inter- 
essen für erforderlich halten wird. Seine Majestät der König hat nähere Befehle in dieser Be- 
ziehung noch nicht erteilt, doch glaube ich, Ew. pp. zur Bemessung Ihrer persönlichen Äuße- 
rungen schon jetzt vertraulich davon in Kenntnis setzen zu sollen, daß die bedrohliche Haltung, 
welche Sachsen gegen uns glaubt annehmen zu dürfen, Seiner Majestät dem König voraus- 
sichtlich zu einer Truppenkonzentration an der sächsischen Grenze Anlaß geben wird. Wenn 
ich Ew. pp. hiervon Mitteilung mache, so geschieht dies, um Sie in den Stand zu setzen, bei 
dem Grafen Mensdorff die richtige Würdigung der beabsichtigten Maßregeln vorzubereiten. 
Dieselben sind in keiner Weise bestimmt, die friedliche Bedeutung meiner gestrigen Mitteilung⁴ 
abzuschwächen und werden der Bereitwilligkeit Seiner Majestät des Königs, zur Entwaffnung 
zu schreiten, sobald dies von Österreich in vollständiger und beruhigender Weise geschieht, 
keinen Eintrag tun. Solange die Angelegenheit Ihnen gegenüber nicht zur Sprache gebracht 
wird, wollen Sie Ihrerseits eine Initiative in Erörterung derselben nicht ergreifen. Dagegen 
wollen Ew. pp. dem Grafen Mensdorff nicht verschweigen, wie es uns befremdet, daß gleich- 
zeitig mit den friedlichen Versicherungen der Kaiserlichen Regierung die Rüstungen nicht bloß 
gegen Italien, sondern auch an unserer Grenze täglich verstärkt und beschleunigt werden. Es 
vergeht kein Tag, an welchem unsere Grenzbehörden uns nicht Durchzüge von Truppen auf der 
von Osten nach Böhmen führenden Eisenbahn melden; so erhalte ich beispielsweise in diesem 
Augenblick die Nachricht, daß in Troppau für Donnerstag und die folgenden Tage die Re- 
gimenter Kaiser Nr. 1, Erzherzog Carl und Jäger-Bataillon Nr. 28 angesagt sind, daß die 
Schulen daselbst behufs Truppenaufnahme geschlossen werden, die Gespanne bereits heut 
armiert und die Depottruppenteile formiert sind. Ähnliche Nachrichten von anderen Teilen 
der Grenze benehmen uns den Glauben an die Aufrichtigkeit der Absicht Österreichs, auch nur 
an unserer Grenze zu entwaffnen. 
*322. Telegramm an den Botschafter in Paris Grafen von der Goltz. 
[Eigenhändiges Konzept.] 
Seit Kaiser Napoleon III. am 23. April im Gespräch mit Graf von Goltz (vgl. die Vorbemerkung zu Nr. 329) wieder auf seine alte Lieblingsidee der Berufung eines europäischen Kongresses zurückgekommen war, hatte sich immer deutlicher gezeigt, wie eng die Kongreßidee mit der Absicht von Kompensationsforderungen verknüpft war. Schon am 24. April konnte der Botschafter weitere dahingehende Äußerungen auch Drouyn de Lhuys' melden. Es hieß in dem 
Berichte (vgl. dessen Text bei H. Onken, Die Rheinpolitik Kaiser Napoleons III. von 1863 bis 1870, I, 142 f.): ,,Der Minister bemerkte dabei, daß ein einiges Auftreten Frankreichs, Preußens und Italiens die meisten anderen Mächte zu uns herüberziehen würde. Man könnte dabei vom Kleineren ausgehen, um allmählich zum Größeren zu gelangen, und die zu bringenden Opfer und auf sich zu nehmenden Gefahren in ein richtiges Verhältnis zu den in Aussicht genommenen Vorteilen bringen. Für einen kleinen Gewinn könnte Frankreich kein großes Wagnis eingehen, und deshalb habe es auch die verschiedenen, ihm auch von Österreich zugegangenen Eröffnungen zurückgewiesen. Etwas anderes wäre es dagegen, wenn ein wirklich großes Ziel gesteckt würde." Tatsächlich dachte Napoleon an nichts Geringeres als an die Bildung eines rheinischen Pufferstaats ,,sous une dynastie neutrale quoique allemande" (vgl. das Telegramm des öster- 
3 Siehe den Text der sächsischen Antwort vom 29. April in: Das Staatsarchiv, X, 378 ff.                                                                                                                                                         

4 Siehe Nr. 316.
        <pb n="492" />
        478 Die österreichischen Anerbietungen in Paris. Preußen verstärkt seine Rüstungen. 
reichischen Botschafters Fürsten Metternich an Graf Mensdorff vom 29. April, H. Oncken, 
a. a. O., I, 144 nebst Fußnote); auch das war nur ein Minimalprogramm; daneben erwog 
er noch den Gedanken direkter Abtretungen  am Rhein. Am 1. Mai konnte Graf von der Goltz, 
der inzwischen durch ein Telegramm Bismarcks vom 28. April zu weiteren vertraulichen 
Besprechungen mit dem Kaiser über das kombinierte Kongreß- und Kompensationsprojekt er- 
mächtigt war, in einem vertraulichen Schreiben (Nr. 214) neue bezeichnende Äußerungen Napo- 
leons melden, die zugleich zeigten, daß Österreich in seinen Anerbietungen an Frankreich immer 
weiter ging. Der Kaiser habe u. a. gesagt: „Er würde auf die Dauer die Eröffnungen Österreichs 
nicht ablehnen können, wenn ihm nicht unsererseits gleich annehmbare Anerbietungen gemacht 
würden. Der Moment schiene ihm daher gekommen, daß Seine Majestät der König in dieser 
Beziehung einen Entschluß fasse“. Im weiteren Verlauf des Gesprächs äußerte Napoleon noch, 
daß die Augen des ganzen Landes nach dem Rheine (vers le Rhin) gerichtet seien. (H. Oncken, 
a. a. O., I, 145 ff.). 
Berlin, den 3. Mai 1866. 
Geheim 214 soeben erhalten. Wenn man von uns „gleich annehmbare“ Anerbietung wie 
von Oestreich wünscht, so müssen wir doch die von Oestreich gemachten kennen, um zu beur- 
theilen, ob wir es können. Auf so unbestimmte Andeutungen werde ich von S[eine]r Maj[estät] 
schwerlich eine Erklärung erhalten. Die Forderung, die dem Anschein nach gemacht 
werden will, hat m[eines] E[rachtens] keine Aussicht auf Erfolg, erscheint fast im Lichte ver- 
suchten starken Druckes, um uns friedlich zu stimmen. Doch ist es, angesichts des Congresses, 
nicht rathsam, sich der Unterhandlung zu versagen. Benedetti hat gestern vertraulich ange- 
fragt, was wir vom Congreß dächten. Ich antwortete eingehend. Näheres über dies u[nd] 
214 sobald ich S[eine]r Maj[estät] Vortrag darüber gehalten haben werde. 
*323. Telegramm an die Missionen in London, Paris, Petersburg, 
München, Hannover, Kassel, Hamburg. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Am 1. Mai hatte Bismarck dem Könige Wilhelm I. die dringende Bitte unterbreitet, 
das Land nicht länger in der Gefahr belassen zu wollen, der es „angesichts der überlegenen und 
trotz aller Friedensbeteuerungen täglich größere Dimensionen annehmenden Rüstungen“ ausgesetzt 
sei. Tags darauf legte der Kriegsminister Roon dem Könige einen Bericht des Staats- 
ministeriums mit Anträgen auf weitere Vorsichtsmaßregeln vor. Der König hatte zunächst 
Bedenken, den Anträgen zu entsprechen, da Österreichs Antwort auf die preußische Depesche vom 
30. April (siehe Nr. 316) noch ausstand; als aber ein Telegramm Freiherrn von Werthers vom 
2. eine negative Antwort Graf Mensdorffs ankündigte, fand am 3. ein Ministerkonseil unter 
Vorsitz des Königs statt, in dem dieser selbst die Notwendigkeit einer Erweiterung der dies- 
seitigen Gegenrüstungen darlegte. Bezüglich des Umfangs der Gegenrüstungen entschied der 
König gegen den Rat Moltkes und Roons, die die  sofortige Mobilmachung der ganzen Armee 
wünschten, dahin, „daß zunächst nur das 3. 4., 5. und 6. Armeekorps und das Gardekorps in 
volle Kriegsbereitschaft gesetzt, zugleich aber mit Anschaffung der für die gesamte Kavallerie und 
Artillerie erforderlichen Pferde unverzüglich vorgegangen werden solle.“ Gleichzeitig bemerkte 
er, daß eine Mobilmachung der anderen vier Armeekorps nach der Natur der Sache wahr- 
scheinlich bald werde erfolgen müssen. Vgl. dazu den Schriftwechsel Bismarcks mit dem Könige 
vom 1. und 2. Mai; Anhang zu den Gedanken und Erinnerungen von Otto Fürst von 
   
Bismarck, I, 139 ff.  
Berlin, den 4. Mai 1866. 
Da Österreich nicht nur nicht abrüstet, sondern seine Rüstungen im Maßstabe voller 
Mobilisierung der ganzen Armee Tag und Nacht fortsetzt und fortwährend bedeutende 
Truppenmassen in voller Kriegsstärke, selbst deutsche Regimenter aus Italien an unserer 
Grenze eintreffen: so hat Seine Majestät der König den dieser Gefahr gegenüber unzuläng- 
lichen Vorbereitungen, welche am 28. März getroffen wurden, zum Schutz unserer Grenze 
eine weitere Ausdehnung geben müssen. Dies schließt nicht aus, daß die diesseits erklärte 
Bereitwilligkeit zur Abrüstung, sobald Österreich ernstlich und tatsächlich damit vorgeht, 
fortdauert.
        <pb n="493" />
        Anton Gablenz' Vorschläge. Ihre Aufnahme in Berlin und Wien. 479 
*324. Telegramm an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Kanzleikonzept.] 
Anfang Mai fand sich, wie es scheint mit Vorwissen Graf Mensdorffs, Baron Anton von 
Gablenz, ein Bruder des österreichischen  Statthalters von Holstein, selbst aber preußischer 
Untertan, bei Bismarck ein, mit ihm über die Möglichkeit einer Beilegung 
des preußisch-österreichischen Konflikts zu verhandeln. Er legte dem Ministerpräsidenten 
einen Entwurf vor, der die Überweisung der Elbherzogtümer an einen preußischen 
Prinzen, eine Reform der Bundeskriegsverfassung mit Teilung des Oberbefehls zwischen Öster- 
reich und Preußen, Erwerbung des Kieler Hafens durch Preußen gegen eine an Österreich zu 
zahlende Entschädigung von fünf Millionen Taler, eine Zahlung von 20 Millionen Taler Kriegs- 
kosten an Österreich seitens der Herzogtümer, Erhebung Rendsburgs zur Bundesfestung mit 
preußischer Besatzung, Überlassung des ausschließlichen Besatzungsrechts in Rastatt und Hohen- 
zollern sowie des Oberbefehls über das Hohenzollernsche Bundeskontingent an Österreich 
vorsah. Von Berlin ging Baron Gablenz mit Billigung Bismarcks nach Wien, um seinen Plan 
mit Graf Mensdorff zu erörtern. 
Berlin, den 4. Mai 1866. 
Der Privatmann, von dessen Vorschlägen zu einer Ausgleichung in der Schleswig- 
Holsteinschen Frage Graf Mensdorff, wie mir gesagt wird, Ihnen gesprochen hat, ist der 
Baron Anton Gablenz. 
Derselbe wird morgen früh in Wien eintreffen, nachdem er auch hier von seinen Vor- 
schlägen Kenntnis gegeben hat. Letztere enthalten, wenn in einigen Punkten modifiziert 
und in anderen näher präzisiert, geeignete Basis zur Verhandlung. Euer Exzellenz wollen sich 
in diesem Sinne dem Grafen Mensdorff gegenüber in Anknüpfung an seine vorerwähnte 
Mitteilung aussprechen, dabei aber ausdrücklich erwähnen, daß es sich nach Ihrer Voraus- 
setzung um dieselben Vorschläge handeln werde, über welche er Euer Exzellenz gegenüber 
selbst schon Andeutung gemacht habe. 
*325. Telegramm an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Eigenhändiges Konzept.] 
Während Bismarck in dem Entwurf Baron Anton Gablenz' eine geeignete Grundlage 
für eine Verständigung mit Österreich gesehen hatte, fand dieser in Wien, wo er am 5. eintraf, 
eine sehr skeptische Aufnahme. Nach einem Telegramm Freiherrn von Werthers vom 5. Mai 
(Nr. 140), das auf Äußerungen Graf Mensdorffs fußte, hätte auch Kaiser Franz Joseph kein 
rechtes Vertrauen in die Aufrichtigkeit jener  Ausgleichungsvorschläge, fände sie verspätet und 
fürchtete, daß sie nur ein Mittel wären, um Österreich vom Bunde und den Mittelstaaten zu 
trennen.  
 Berlin, den 5. Mai 1866. 
Antwort [auf Telegramm Nr. 140.] 
Die Befürchtung, daß die Privat-Vorschläge nur Mittel seien, uns, falls wir darauf 
eingehn, in Paris u[nd] Florenz zu isoliren, ist bei uns grade so groß wie die analoge in Wien, 
namentlich Angesichts der bisherigen Pariser Bestrebungen Oestreichs, welche zu unsrer 
Kunde gekommen. 
*326. Telegramm an den Botschafter in Paris Grafen von der Goltz. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Berlin, den 5. Mai 1866. 
M. Benedetti m'a Ccommuniqué le teléegramme suivant: „Le Gouyernement de PEmpereur 
désire savoir confidentiellement, dans quelle disposition une ouverture tendante à réunir un 
congrèes pour prévenir la guerre trouverait la cour de Prusse.“¹ 
1 Der wirkliche Wortlaut des Telegramms (vom 2.) siehe in: Les Origines Diplomatiques de la Guerre 
de 1870—1871, VIII, 425 s.
        <pb n="494" />
        480 Bismarck und die französische Kongreßanregung. 
Je lui ai répondu,² que nous étions préts à l'accueillir favorablement, en désirant toute- 
fois une entente préalable entre nous et la France. M. Benedetti paraissait partir de la 
supposition, que les ambassadeurs de Prusse, d’Angleterre et le IAutriche à Paris avaient 
Provoqué cette démarche. Cette observation pour Vous seul, Comme M. Benedetti ne m’a pas 
Paru autorisé à m'en communiquer autant. 
*327. Erlaß an den Gesandten in München Heinrich VII. Prinzen Reuß. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Hepke.] 
Berlin, den 5. Mai 1866. 
Welche Hoffnung ich für den Erfolg des von uns angeregten Reformwerkes auf die 
Unterstützung des Freiherrn von der Pfordten gesetzt habe, ist Ew. pp. aus dem früheren 
vertraulichen Schriftwechsel genügend ersichtlich gewesen. Es war mir daher sehr erfreulich, 
aus dem gefälligen Berichte vom 30. v. M. zu ersehen, daß es wiederum der Königlich Bay- 
rische Minister ist, welcher der Motivierung unseres Zirkulars vom 27. April¹ über die Fest- 
setzung der Parlamentsberufung vor der Verhandlung über die Vorlagen eine richtige 
Würdigung hat zuteil werden lassen. 
Der Wunsch des Freiherrn von der Pfordten, unsere Vorschläge wenigstens in nuce 
kennenzulernen, ehe er sich für die Berufung entscheidet, begegnet meinen Absichten, und 
ich beeile mich daher, Ew. pp. zu den folgenden vertraulichen Mitteilungen darüber zu er- 
mächtigen. 
Wir wollen den Vorschlag machen: 
1. Die Organisation des Bundes durch Kombinierung mit einer periodisch einzuberufen- 
den Nationalvertretung so zu gestalten, daß die Beschlußfassung der letzteren auf den dafür 
bezeichneten Gebieten der Bundesgesetzgebung die Stimmeneinheit zu ersetzen haben würde. 
2. Die Kompetenz des also neugestalteten Bundesorganes würde zunächst auf solche 
Materien ausgedehnt, welche bisher im Wege gelegentlich zusammentretender Konferenzen 
behandelt zu werden pflegen oder Kommissionen überwiesen werden, wie z. B. das Münz-, 
Maß- und Gewichtswesen, die Zivilprozeßordnung, Patentgesetzgebung u. a. m. 
3. Es tritt dazu die Regulierung des Verkehrswesens zwischen den Bundesstaaten: 
Land-, Wasser-, Eisenbahnstraßen, Telegraphie, das Postwesen, die Fluß- und sonstigen 
Wasserzölle. 
4. Die Fragen, welche die Freizügigkeit und die Heimatsverhältnisse pp. betreffen. 
5. Die allgemeine Zoll- und Handelsgesetzgebung in prinzipieller Behandlung unter dem 
Gesichtspunkt regelmäßiger gemeinsamer Fortentwicklung. 
6. Organisation eines gemeinsamen Schutzes des deutschen Handels im Auslande, Kon- 
sularwesen, Schutz der Flagge zur See. 
7. Gründung einer Kriegsmarine mit den erforderlichen Kriegshäfen und den Küsten- 
verteidigungswerken und 
8. Konsolidierung der militärischen Kräfte für Feldarmee und Festungswesen, also Re- 
vision der Bundeskriegsverfassung aus dem Gesichtspunkte einer besseren Zusammenfassung 
der Gesamtleistung, so daß deren Wirkung gehoben und die Leistung des einzelnen möglichst 
erleichtert wird. 
2 Vgl. dazu auch den Bericht Benedettis vom 3. Mai, Les Origines Diplomatiques, a. a. O., VIII, 447 f. 
327. 1 Siehe Nr. 313.
        <pb n="495" />
        Die an das deutsche Parlament zu bringenden Vorlagen. 481 
Damit ist die Summe derjenigen Vorlagen² bezeichnet, welche wir zur Verhandlung mit 
unseren Bundesgenossen zu stellen gedenken, um schließlich eine Vereinbarung mit dem zu 
berufenden Parlamente, welches nichts weniger als ein konstituierendes sein soll, herbeizu- 
führen. Unsere Eröffnung im Neuner-Ausschuß wird sich auf diese Mitteilung beschränken, 
welche Herr Freiherr von der Pfordten für jetzt aber als ausschließlich für ihn selbst 
bestimmt betrachten wolle. 
Gern werden wir uns bereit finden lassen, bei den Verhandlungen über die Vorlagen 
den Wünschen unserer Bundesgenossen entgegenzukommen und zu diskutieren. Uns wird das 
Zustandekommen der Vereinbarung über die eine oder die andere wichtige Vorlage das 
Scheitern einer anderen verschmerzen lassen. Aber allerdings wünschten wir vor allem die 
Reform auf den Punkten durchdringen zu sehen, welche, indem sie die gesteigerte Macht- 
stellung Deutschlands nach außen und die Hebung seines Ansehens den andern großen 
Nationen gegenüber bezwecken, zugleich den berechtigsten Wünschen des deutschen Volkes 
Rechnung tragen. 
Ew. Durchlaucht darf ich nicht erst besonders aussprechen, wie angenehm es mir sein 
würde, mit Freiherrn von der Pfordten auch über die gegenwärtigen vertraulichen Mit- 
teilungen in einem verständigenden Meinungsaustausch zu bleiben. Ich rechne auf einen 
solchen behufs der Förderung der Verhandlungen des Neuner-Ausschusses um so mehr, als 
ich hoffen darf, daß Freiherr von der Pfordten seiner Ansicht, welche ich mit voller Über- 
zeugung teile, und nach welcher der Berufung des Parlaments die Verständigung zwischen 
den Bundesregierungen nicht notwendig über alle Punkte des Reformplanes wird voran- 
gehen müssen, insbesondere unter den Mitgliedern der Augsburger Konferenz Geltung zu 
verschaffen wissen wird. 
Über die Aufnahme, welche diese Mitteilung findet, wollen Ew. pp. mir recht bald be- 
richten, und die Voraussetzung, daß dieselbe bis zur erfolgten Eröffnung der Verhandlungen 
des Neuner-Ausschusses als nur für Freiherrn von der Pfordten bestimmt zu betrachten sei, 
demselben ausdrücklich aussprechen. 
*328. Erlaß an den Gesandten in Karlsruhe Grafen von Flemming. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Vertraulich. Berlin, den 5. Mai 1866. 
Da Ew. pp. vermutlich Gelegenheit haben werden, den Freiherrn von Roggenbach zu 
sehen, ersuche ich Sie noch nachträglich, ihm meinen Dank für seine Hierherkunft auszu- 
sprechen, sowie mein Bedauern über seine plötzliche Abreise, welche mich verhindert hat, ihn 
noch vorher zu sehen.¹) 
2 Man sieht hier, wie wenig es zutrifft, was Th. v. Bernhardi (Aus dem Leben Th. v. Bernhardis, 
VI, 304 f.) am 30. April auf Grund einer Rücksprache mit Bismarck in seinem Tagebuche vermerkte: 
 ,,Ich  sehe mit Schrecken, daß Bismarck gar keine Vorlagen vorbereitet, daß er, was die Reform der Bundes- 
verfassung anbetrifft, gar keinen bestimmt gedachten Plan hat. Er hat sich ganz auf das Ungewisse in die 
Sache gewagt, ohne sich irgend ein bestimmtes Bild davon gemacht zu haben, von welcher Art die Bundes- 
reform sein, welche Elemente des Staatslebens sie umfassen, wie weit sie gehen soll.“ 
328. 1 Vgl. Nr. 310, Fußnote. Die Gründe der plötzlichen Abreise Roggenbachs hingen nach dessen späterer 
Angabe (vgl. dazu K. Samwer, Zur Erinnerung an Franz von Roggenbach, S. 101) damit zusammen, „daß 
die  offiziöse Presse meinen Eintritt in preußischen Dienst als vollendete Tatsache verwertete, während Bismarck 
selbst jede dahin gerichtete Andeutung sorgfältig vermieden hatte“. Im übrigen wäre nach einem Briefe 
Hermann Baumgartens an Max Duncker vom 5. Mai (Johannes Schultze, Max Duncker, S. 406) Roggen- 
bach mit seinem Berliner Aufenthalt nicht unzufrieden gewesen und hätte weitere Folgen nicht aufgegeben. 
V 31
        <pb n="496" />
        482 Bismarck bedauert Roggenbachs plötzliche Abreise. Napoleons Rheingelüste. 
Ich habe mehrere vertrauliche Unterredungen gehabt, welche mir von hoher Wichtigkeit 
gewesen sind und mir die Hoffnung auf eine weitergehende Verständigung eröffneten, und 
ich hatte gehofft, diese Verständigung durch weitere Unterhaltungen zu fördern. Um so 
mehr bedauerte ich die Abreise, welche, wie es scheint, durch den Unwillen über ebenso takt- 
lose als entstellende Zeitungsartikel veranlaßt worden ist. Ich bin meinerseits so sehr daran 
gewöhnt, meinen Namen in den Zeitungen nicht allein den pöbelhaftesten Angriffen aus- 
gesetzt, sondern auch in der albernsten Weise mit müßigen Erfindungen und Kombinationen 
in Verbindung gebracht zu sehen, daß ich für die Eindrücke derart wenig Empfänglichkeit 
habe und schwer begreife, wie man diesen Persönlichkeiten ein so großes Gewicht beilegen 
kann; eine längere Gewöhnung an ein solches Gebaren der Presse wird wohl auch den 
Freiherrn von Roggenbach etwas weniger empfindlich dagegen machen. Es ist mir gesagt 
worden, daß einzelne der Regirung feindliche Persönlichkeiten, welche unzufrieden mit der 
Gegenwart ihre Hoffnungen der Zukunft zugewandt haben, Herrn von Roggenbach zum 
Abbruch der in so befriedigender Weise angeknüpften Besprechungen bestimmt haben sollen. 
Diesem Einflusse ist es auch wohl zuzuschreiben, daß H. v. R[oggenbach] das Bedürfnis gefühlt 
hat, durch eine öffentliche Erklärung sich von dem Verdachte zu warmer Theilnahme für die 
jetzige Regirung zu reinigen.² 
Ich darf es Ihrem bewährten Takt vollständig überlassen, ob und wieweit Sie von 
vorstehenden Andeutungen bei persönlichem Zusammentreffen mit dem Freiherrn von Roggen- 
bach glauben Gebrauch machen zu sollen. 
329. Erlaß an den Botschafter in Paris Grafen von der Goltz. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Seinem Berichte vom 1. Mai (vgl. die Vorbemerkung zu Nr. 322) hatte Graf Goltz am 
2. einen weiteren über die Kompensationswünsche Napoleons und die diesem von Österreich „aller 
Wahrscheinlichkeit“ nach bereits gemachten Angebote preußischer Gebietsteile am Rheine folgen 
lassen. Siehe den Text des Berichtes bei H. Oncken, Die Rheinpolitik Kaiser Napoleons III. 
von 1863 bis 1870, I, 150 ff. In einer Nachschrift zu diesem Berichte führte der Botschafter 
einen Ausspruch an, den der Kaiser kurz zuvor zu einigen französischen Deputierten getan haben 
sollte: „Qu'est-ce que vous diriez, si je vous donnals le Rhin sans tirer un coup de canon?“ 
Seine eigene Auffassung über die „momentane Sachlage“ präzisierte Graf Goltz in den Be- 
richten vom 1. und 2. Mai dahin, daß eine Abtretung preußischen Gebietes schlechterdings 
nicht in Betracht kommen dürfe, und daß man Napoleon höchstens fremdes Land bieten könne, 
Verhandlungen darüber aber hinhaltend und langsam führen und inzwischen eine schnelle kriege- 
rische Entscheidung mit Österreich suchen müsse. Falls es gelinge, Österreich rasch einen entscheidenden Schlag zu versetzen, so könne und müsse man es wagen, dem Kaiser Napoleon jeden Fußbreit deutschen Landes abzuschlagen. ,,Wir kommen dann in eine gefährliche Lage, stellen aber gleichzeitig mit der moralischen Vernichtung Österreichs unsere Führerschaft in Deutschland unwiderruflich fest und haben die Möglichkeit, uns durch ein Bündnis mit England und Rußland zu retten." 
Geheim. Berlin, den 5. Mai 1866. 
Die geheimen Berichte Ew. pp. vom 1. und 2. d. M. sind mir am 3. durch den Feldjäger 
zugegangen und haben Seiner Majestät dem Könige vorgelegen. Sie sind mit der absoluten 
Diskretion behandelt, welche in den Wünschen des Kaisers Napoleon liegt, und welche durch 
die Sache selbst erfordert wird. 
Die darin enthaltene Eröffnung des Kaisers ist, wie Ew. pp. voraussetzen durften, Seiner 
Majestät dem Könige in nicht geringem Grade überraschend gewesen. Wir hatten zwar nicht 
daran zweifeln können, daß von österreichischer Seite der Versuch gemacht werden würde, die 
2 Die beiden letzten Sätze eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="497" />
        Falls Napoleons Forderungen ernstlich gemeint, muß Preußen sich Österreich nähern. 483 
Unterstützung des Kaisers durch Anerbietungen zu erkaufen, welche der letztere früher oder 
später auch gegen uns zu verwerten suchen würde. Aber ich glaubte nicht, daß der Kaiser 
so weitgehende und so antinationale   Kompensationsforderungen überhaupt stellen werde, 
und wenn er sie ernstlich hegte, so ist es wiederum überraschend, daß er jetzt damit hervortritt. 
Er verläßt damit die Linie, die er bisher innegehalten hat.¹ 
Wir hatten bisher annehmen dürfen, daß er die Frage der Elbherzogtümer sich ent- 
wickeln lassen werde, ohne für die Vorteile, die daraus für Preußen hervorgehen könnten, 
direkte Kompensationen für sich selbst in Anspruch zu nehmen, indem eine richtige Würdigung 
der nationalen Frage in Deutschland und die Aussicht auf Verhinderung künftiger Koali- 
tionen gegen Frankreich im Interesse seiner Dynastie ein hinreichendes Gegengewicht gegen 
weitergehende Vergrößerungsgelüste bildeten. Schon im Jahre 1857 hatte sich der Kaiser mir 
gegenüber eingehend über die Gefahren der Rheingränze für Frankreich, als Quelle fort- 
dauernder Coalition Europa's gegen dasselbe, ausgesprochen.² Die jetzigen Äußerungen gegen 
Ew. pp. schließen aber eine Deutung selbst auf die Gesamtheit des linken Rheinufers nicht 
aus. 
Daß wir solche Anerbietungen nicht machen können, ist klar; und ich stimme hierin ganz 
mit der Ausführung Ew. pp. überein. Auch die Gesinnungen Seiner Majestät des Königs 
über diesen Punkt sind Ew. pp. bekannt. 
Unter dem ersten Eindruck dieser Andeutungen können wir uns des Zweifels nicht er- 
wehren, ob dieselben ernst gemeint und als ein wirklicher Versuch, der Verständigung näher 
zu treten, anzusehen seien, oder ob sie nicht vielmehr dazu bestimmt seien, uns von der Ver- 
folgung der Ziele abzuhalten, um deren willen ein Krieg uns der Mühe wert scheinen könnte, 
und so einen Druck auf uns im Sinne des Friedens auszuüben, den der Kaiser Napoleon zu 
erhalten wünscht. 
Es wird unser erstes Bedürfniß sein zu constatiren, welches die wirklich beabsichtigte 
Forderung ist. Bisher liegt nur vor 1. die Behauptung, daß Oestreich verlockende An- 
erbietungen mache, 2. die Andeutung, daß die Augen Frankreichs vers le Rhin gerichtet seien, 
3. die in Ihrem Postscript von 2. c. angedeutete Äußerung gegen einen Depu- 
tirten, wenn sie authentisch ist.³ Bestätigen sich die Folgerungen, die Ew. pp. Berichte an 
diese Tatsachen knüpfen, in ihrer ganzen Ausdehnung, so nötigt uns die Maßlosigkeit des An- 
spruchs, die Tür zu Verhandlungen mit Österreich nicht zu schließen. Wir dürfen uns hierzu 
um so mehr noch in der Lage erachten, als uns in der neuesten Zeit aus Wien Andeutungen 
zugekommen sind, die über die offizielle Haltung des Wiener Kabinetts, wie sie sich noch in 
der Depesche vom 26. v. M.⁴ ausspricht, im Sinne einer Verständigung weit hinaus gehen.⁵ 
Wenn die Haltung des Kaisers Napoleon uns nach dieser Seite hin drängte, würde die An- 
knüpfung um so leichter werden, als diese Tendenzen von dem eifrigen, durch wiederholte 
Privatschreiben des Kaisers Alexander bestätigten Bestreben Rußlands nach erneuter Ver- 
ständigung zu Dreien getragen werden. 
Wir konnten darauf gefaßt sein, daß der Kaiser Napoleon mit seinen Forderungen erst 
in einem späteren Augenblicke hervortreten würde, wenn wir weiter mit Österreich engagiert 
wären und der Krieg wirklich begonnen hätte. Daß er schon jetzt dieselben zur Sprache 
1 Der Satz im wesentlichen von Bismarck eigenhändig redigiert. 
2 Der Satz eigenhändiger Einschub von Bismarck. 
3 Die beiden ersten Sätze des Absatzes eigenhändig von Bismarck. 
4 Vgl.  dazu die Vorbemerkung zu Nr. 316. 
5 Gemeint sind wohl Meldungen, die Baron Anton Gablenz über den Fortgang der von ihm gepflogenen 
vertraulichen Verhandlungen erstattete. 
31*
        <pb n="498" />
        484 Bismarck glaubt nicht an den Ernst der Forderungen Napoleons. 
bringt, haben wir entweder als einen Beweis hoher Loyalität und aufrichtiger persönlicher 
Sympathie oder als den Ausdruck des Bedürfnisses nach Erhaltung des Friedens anzusehen. 
Es liegt ein Widerspruch zwischen der Natur der Forderungen und dem Zeitpunkt, in welchem 
sie vorgebracht werden, da eine sehr einfache Berechnung ein Zurückhalten und eine Auf- 
stellung derselben in einem späteren, entscheidenderen Momente zu empfehlen schien. Das 
Vertrauen in die Absichten des Kaisers, mit welchem wir dieser Eventualität entgegensahn, 
muß durch die jetzigen Andeutungen, besonders den unbestimmten Charakter derselben, noth- 
wendig Abbruch erleiden.⁶ Gehen Frankreichs Forderungen so weit, daß der Kaiser, welcher 
die Bedeutung der nationalen Idee in Deutschland nicht unterschätzt, voraussehen 
konnte und mußte, daß wir sie auf friedlichem Wege nicht erfüllen könnten, so würden wir 
daraus noch schließen können, daß die gemachte Andeutung nur als eine Mahnung zum 
Frieden aufzufassen sei. In diesem auf den Congreß deutenden Falle sowohl als auch, wenn 
sie gemäßigter, aber immerhin für uns unannehmbar wären, ist es für uns dennoch indicirt, 
uns der Verhandlung nicht von vornherein zu versagen, sondern sie nach Ew. [pp.] 
Vorschlag langsam zu führen. Gleichzeitig hat S[eine] M[ajestät] befohlen, diejenigen mit 
Oestreich nicht abreißen zu lassen, und theile ich Ew. [pp.] Ansicht, daß beide durch Ent- 
wicklung unsrer vollen Kriegsmacht nur gefördert werden können.⁷ 
Es wird schwer sein, mit einiger Sicherheit zu ergründen, worin die österreichischen 
Anerbietungen bestehen mögen, durch welche sich der Kaiser Napoleon zu so weitgehenden 
Kompensationen unsererseits berechtigt erachten könnte.⁸ Wenn die erstern nicht nur auf der 
Seite Italiens, sondern etwa auch auf demselben Gebiete liegen sollten, das der Kaiser uns 
gegenüber bezeichnet, so wird er doch nicht umhin können, sich zu fragen, ob selbst bei einem 
für Österreich günstigen Ausgang des Krieges letzteres, welches schließlich doch auch mit dem 
nationalen Faktor in Deutschland abzurechnen haben wird, imstande sein wird, sie zu ver- 
wirklichen. Von Wien aus sucht man uns auf Umwegen glauben zu machen, daß man 
unter Frankreichs Vermittlung mit Italien über Venetien unterhandelt. Aus diesem Ver- 
suche schließe ich, daß man den Text des Vertrages nicht kennt, durch den Italien sich ver- 
pflichtet hat, Oestreich anzugreifen, sobald wir es tun, und der einstweilen bis zum 8. July 
verbindlich ist.⁹ 
H. Oncken, Die Rheinpolitik Kaiser Napoleons III. von 1863 bis 1870, I, 160 ff. 
330. Privatschreiben an den Botschafter in Paris Grafen von der Goltz. 
[Abschrift.] 
Secret.¹ Berlin, den 6. Mai 1866. 
Ich füge meiner heutigen² Depesche einige Zeilen privatim hinzu. Je länger ich den 
Inhalt Ihrer geheimen Berichte vom 1. und 2. erwäge, um so weniger kann ich mich der Über- 
zeugung hingeben, daß es dem Kaiser Napoleon Ernst damit sein sollte, von uns, und zwar 
jetzt, die Rheingrenze zu verlangen. Seine Majestät der König legt das Hauptgewicht unter 
6 Der Satz eigenhändiger Einschub von Bismarck. 
7 Die zwei letzten Sätze eigenhändig von Bismarck.   
8 Tatsächlich erfolgten solche öterreichischen Anerbietungen an Frankreich erst seit dem 3. Mai. Vgl. 
Nr. 333.                                                                                                                                                      

9 Die beiden letzten Sätze eigenhändig von Bismarck. 
330. 1 Eigenhändige Bezeichnung Bismarcks auf der Abschrift. 
2 Siehe Nr. 329; der Erlaß ist vom 5. datiert.
        <pb n="499" />
        Möglche Hintergedanken Napoleons. 485 
den vorliegenden Daten auf Ihr Postskript vom 2.,³ nach welchem Napoleon zu einem oder 
mehreren Deputierten gesagt haben sollte: que diriez vous, si je vous donnais le Rhin. Seine 
Majestät würde wünschen, um sich über ein so entscheidendes Faktum ein eignes Urteil bilden 
zu können, die Gewährsmänner zu kennen, welche sich für die tatsächliche Richtigkeit des- 
selben aufstellen lassen; von ihrer persönlichen und Parteistellung würde vieles abhängen. 
Ich selbst kann mir kaum denken, daß eine so gewichtige Äußerung von seiten eines so vor- 
sichtigen Monarchen, wenn sie wirklich in Gegenwart anderer, doch nicht ganz intimer, Per- 
sonen gefallen wäre, der Öffentlichkeit sich hätte entziehen können. Ich trage also zunächst 
Bedenken, diesen Faktor in die entscheidende Erwägung aufzunehmen. 
In betreff der zweiten, durch Ihren Bericht zweifellosen Tatfache, daß der Kaiser er- 
klärt, von Österreich Anerbietungen erhalten zu haben, fragt sich, ob dies wirkliche geschäft- 
liche Anerbietungen waren, und worin sie in diesem Falle bestehen konnten. Anerbietungen 
auf Kosten und gegen den Willen Italiens durchzuführen, halte ich bisher für unverträglich 
mit der französischen Gesamtpolitik. Frankreich kann zu zwingender Unterwerfung Italiens 
unter Österreichs Willen nicht mitwirken. Ein Arrangement, durch welches Italien freiwillig 
sich von uns loslöste, schließt unser Vertrag einstweilen aus. Die ganze augenblickliche Haltung 
Italiens erweckt mir überhaupt nicht den Verdacht, daß letzteres auf friedliche Verständigung 
mit Österreich gegenwärtig zähle. Setzen wir den Fall aber, Österreich wolle Venetien ab- 
treten und gleichzeitig deutsches Land an Frankreich gewähren, so müßte Österreich seine Ent- 
schädigung dafür in Deutschland suchen. Die Donaufürstentümer, die ohnehin nur durch 
Krieg mit Rußland zu haben sein würden, könnten ihm seine Stellung in dem durch jenes 
Arrangement tödlich verletzten Deutschland nicht erhalten. Man muß also annehmen, daß 
Österreich seine Entschädigung dann etwa in Schlesien oder in sonst einem Erwerbe suchen 
würde, der nur nach völliger Unterwerfung Preußens, und selbst des übrigen Deutschlands, 
disponibel werden könnte. Damit wäre aber die absolute Alleinherrschaft Österreichs in 
Deutschland gegeben, welche niemals ein Ziel französischer Politik sein kann, selbst dann nicht, 
wenn Frankreich das linke, Österreich aber das rechte Rheinufer zur Grenze hätte. Diese Un- 
möglichkeiten, zu denen man in der Konsequenz einer solchen Politik gelangt, können auch der 
Berechnung des Kaisers Napoleon nicht entgehen. Ew. pp. können in Ihrer Stellung das 
dortige Terrain besser beurteilen; nach dem mir Vorliegenden aber kann ich mich des Ein- 
drucks nicht erwehren, daß Kaiser Napoleon, ohne von seiten Österreichs bisher ernsthafte 
und ausführbare Anerbietungen zu besitzen, im Gespräch mit Ihnen die Sonde ausgeworfen 
hat, um zu ermitteln, wie weit Preußen etwa auf friedlichem Wege in die Zession deutschen 
Landes willigen möchte. Er selbst muß sich sagen, daß im Augenblick, wo wir ein nationales, 
und bei augenblicklichem Mißlingen stets von neuem anzustrebendes Programm aufgestellt 
haben, wir ein freiwilliges Anerbieten auf Kosten Deutschlands und zum Nachteile solcher preu- 
3 Vgl. dazu das Billet des Königs an Bismarck vom 5. Mai: „Die Nachschrift besagt alles, Krieg 
mit Frankreich und Östreich, wenn wir den Rhein nicht abtreten. — Das ist des Pudels Kern! Die Lage 
wird daher sehr schwierig und Goltz' Brief enthält manches Prüfungswerthes“, Anhang zu den Gedanken 
und Erinnerungen a. a. O., I, 144. Wenn E. Brandenburg, Untersuchungen und Aktenstücke zur Geschichte 
der Reichsgründung, S. 468, Fußnote 2, aus diesen Worten des Königs schließen will, daß er sich von 
Bismarck trotz der Vorgänge im März über die Gefährlichkeit von Napoleons Absichten eine Zeitlang 
habe täuschen lassen, so ist das durchaus irrig; Bismarck hatte den König über alle Goltzschen Meldungen, 
die freilich selbst dem Minister einen klaren Einblick nicht gewähren konnten, objektiv orientiert. Branden- 
burg widerlegt sich im übrigen selbst, indem er (a. a. O., S. 464 Fußnote 1) die Vermutung ausspricht, daß 
Bismarck vielleicht die Forderung deutschen Gebiets durch Napoleon benutzt habe, um seinem Herrn dle 
Notwendigkeit eines Bundes mit allen nationalgesinnten Elementen in Deutschland einleuchtend zu machen. 
Dann aber muß Bismarck doch dem Könige die von Napoleon drohende Gefahr recht drastisch vorgestellt 
haben!
        <pb n="500" />
        486 Will Frankreich Ausbruch des Krieges vertagen? Negativer Ausgang d. Abrüstungsverhandlungen. 
sischer Untertanen, die es zu bleiben wünschen, nicht machen können. Wenn wir nach an- 
derer Seite hin zum Kriege genötigt werden und in demselben in Lagen geraten, welche uns 
Frankreich gegenüber verhältnismäßig wehrlos machen, so kann unter Umständen die force 
majeure so stark werden, daß uns die Wahl nicht frei steht.⁴ Solange aber noch eine Mög- 
lichkeit ist, der österreichischen Verwicklung mit Ehren auszuweichen, eine Möglichkeit, die 
selbst nach erfolgter Kriegserklärung nicht unbedingt ausgeschlossen wäre, läßt der Versuch 
eines Druckes auf unserer in moralischer Beziehung empfindlichsten Stelle von seiten Frank- 
reichs mir die Auslegung noch als die glaublichste erscheinen, daß Frankreich den Ausbruch des 
Krieges damit wenn nicht verhindern, doch vertagen wolle. Ew. pp. wollen mich gefälligst be- 
nachrichtigen, welche Auffassung meine vorstehenden Betrachtungen bei Ihnen finden, und in- 
wieweit Sie zu dem gleichen oder zu andern Resultaten auf Grund weiterer Prüfung der vor- 
liegenden Tatsachen gelangen.  
Nachschrift. 
Als Nachschrift zu meinem beifolgenden Privatbrief mache ich Sie noch darauf auf- 
merksam, daß der Kaiser mir gegenüber im November v. J. ohne Anregung von meiner Seite 
mir freiwillig die Erklärung gab, daß eine Verständigung zwischen ihm und Österreich auf 
unsere Kosten zwar von Österreich mehrfach versucht, aber ohne alle Aussicht auf Erfolg sei, 
weil es an jedem Terrain fehle, auf dem sie stattfinden könnte.⁵ Ew. pp. könnten, wenn sich 
überhaupt Gelegenheit zu vertraulicher Besprechung bietet, den Kaiser unbedingt an diese 
mir in St. Cloud gegebene Erklärung erinnern. Behandelt Seine Majestät sie als bedeutungs- 
los, so würde auch darin eine Abschwächung unseres Glaubens, sei es an die damalige, sei 
es an die jetzige Erklärung, liegen müssen. 
H. Oncken, Die Rheinpolitik Kaiser Napoleons III. von 1863—1870, I, 163 f. 
* 331. Telegramm an den Botschafter in Paris Grafen von der Goltz. 
[Eigenhändiges Konzept.] 
Auf den Erlaß Bismarcks nach Wien vom 30. April (siehe Nr. 316) hatte Graf Mensdorff 
am 4. Mai die Verhandlungen über die beiderseitige Abrüstung für erschöpft erklärt. Es hieß in 
der Depesche an Graf Karolyi (siehe deren Text in: Das Staatsarchiv, X, 375 f.): „Es ist unsere 
Pflicht, für die Verteidigung der Monarchie zu sorgen, und wenn die Regierung Preußens in unsern 
Defensivmaßregeln gegen Italien ein Motiv erblickt, ihre eigene Kriegsbereitschaft aufrecht- 
zuerhalten, so bleibt uns nur übrig, dieser Pflicht, die keine fremde Kontrolle zuläßt, Genüge zu tun, 
ohne uns in fernere Erörterungen über die Priorität und den Umfang einzelner militärischer Vor- 
kehrungen einzulassen.“ Da damit unverkennbar die Fortsetzung der österreichischen Rüstungen 
angekündigt wurde und auch die mittelstaatlichen Rüstungen zumal in Sachsen, Württemberg 
und Hessen-Darmstadt fortdauerten, so blieb auch Preßen nichts anderes übrig, als mit seinen 
militärischen Maßregeln über das im Konseil vom 3. Mai (vgl. die Vorbemerkung zu Nr. 323) 
beschlossene Maß hinauszugehen. 
 Berlin, den 6. Mai 1866. 
Außer dem 3, 4, 5, 6 und dem Garde-Corps ist heut auch das 8, rheinische, Corps 
mobil zu machen befohlen worden. Dasselbe wird bei Wetzlar und Coblenz zusammen- 
gezogen, um der angränzenden deutschen Staaten versichert zu sein. Auch das 1., 2. u[nd] 
7. Corps werden in Artillerie u[nd] Cavallerie auf Kriegsfuß gesetzt, so daß nur die demnächst 
in wenigen Tagen zu beschaffenden Infanterie-Reservisten einzuberufen blieben. In Sachsen, 
Posen, Schlesien Zusammenziehung der Landwehr-Infanterie befohlen. 
4 Vgl. dazu Nr. 319. 
5 Vgl. Nr. 197.
        <pb n="501" />
        Ablehnung der österreichischen Vorschläge bezüglich der Herzogtümer. 487 
332. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Berlin, den 7. Mai 1866. 
Die Depesche, welche der Kaiserliche Herr Minister der auswärtigen Angelegenheiten 
unter dem 26. v. M. an den Grafen Karolyi gerichtet hat, um die Gedanken des Wiener 
Kabinetts über die definitive Lösung der Frage der Elbherzogtümer darzulegen, habe ich 
Ew. pp. bereits unter dem 1. d. M.¹ mitgeteilt; sie ist seitdem auch, und zwar von Wiener 
Blättern zuerst, veröffentlicht worden. 
Obgleich die Hoffnungen, welche der Herr Graf von Mensdorff im Eingang der 
Depesche ausdrückt, und durch welche er die Anregung dieser Frage motiviert, sich bis jetzt 
nicht erfüllt haben, so will ich doch nicht länger zögern, Ew. pp. von der Auffassung der öster- 
reichischen Vorschläge in Kenntnis zu setzen, zu welcher eine reifliche Erwägung derselben 
Seine Majestät den König unsern allergnädigsten Herrn geführt hat. 
Da es uns in dem gegenwärtigen ernsten Augenblick nicht um einen Austausch von 
Schriftstücken zu tun ist, welche bestimmt sind, vor der öffentlichen Meinung die gegenseitigen 
Standpunkte zu fixieren oder zu rechtfertigen, sondern um die Anbahnung einer wirklich ernst 
gemeinten Verständigung, welche nur auf dem Wege vertraulicher Verhandlungen zu erreichen 
möglich ist, so sehe ich von einer formalen Erwiderung auf die Depesche vom 26. April 
ab und wähle die Form eines vertraulichen, nicht zur Mitteilung an den Kaiserlichen Herrn 
Minister bestimmten Erlasses an Ew. pp. 
Ich habe schon in meiner Mitteilung vom 1. d. M. angedeutet, daß nach unserer Auf- 
fassung sich die Depesche des Herrn Grafen von Mensdorff auf einem Boden bewegt, auf 
welchen wir nicht folgen können. Es ist nicht der Boden der Verträge von Wien und Gastein, 
welche die Berechtigung des Königs Christian IX. zur vollen Zession der Herzogtümer und 
folglich die unbedingte Erwerbung derselben durch die beiden deutschen Mächte voraussetzen. 
Wie hierneben noch eine Entscheidung des Bundes über den rechtmäßigen Besitz des Herzog- 
tums Holstein Platz finden solle, vermögen wir nicht einzusehen. Wir halten unsererseits an 
diesen Verträgen fest; und wir würden es als eine Verletzung derselben betrachten, wenn die 
Kaiserliche Regierung einen in betreff unserer gemeinsamen Rechte an den Herzogtümern 
gegen unsren Willen gefaßten Bundesbeschluß als maßgebend behandeln wollte. Wir können 
keine Kompetenz des Bundes zur Entscheidung in dieser Frage anerkennen, nachdem wir 
unsere eigene rechtliche Überzeugung festgestellt und durch völkerrechtliche Verträge eine sichere 
Basis gewonnen haben; und wenn wir die eigenen Äußerungen des Wiener Kabinetts, 
namentlich den Erlaß an den Kaiserlichen Gesandten zu München, d. d. Wien, vom 10. Januar 
1864,² in Betracht ziehen, so können wir nicht glauben, daß die Kaiserliche Regierung sich 
selbst jetzt in einen so entschiedenen Widerspruch mit ihren früheren Auffassungen über die 
Kompetenz des Bundes setzen wolle. 
Ebensowenig wie wir die Entscheidung über die Frage dem Bunde und der jeweiligen 
Majorität von deutschen Regierungen überlassen können, hegen wir die Absicht, unsern Anteil 
an den von uns durch Krieg und Vertrag erworbenen Rechten einem Dritten zu übertragen, 
welcher uns keine Bürgschaft eines Äquivalents für die Opfer bietet, mit welchen wir den 
Erwerb jener Rechte haben erkaufen müssen. 
Wenn die Kaiserliche Regierung dagegen über ihre Rechte an der gemeinsamen Er- 
1 Siehe Nr. 320. 
2 Den Text siehe in: Das Staatsarchiv, VI, 515 ff.
        <pb n="502" />
        488 Bismarck will vertrauliche Verständigung über Herzogtümer nicht ausschließen. 
rungenschaft eine anderweite Verfügung treffen will, so wird sie uns sofort zur Verhandlung 
darüber bereit finden. Eine solche Verhandlung mit Wien würde sich auf der Basis des 
bestehenden Rechtes bewegen, da die Verträge die Disposition über die Herzogtümer beiden 
Mächten gemeinsam geben und daher eine solche Disposition nur unter gegenseitiger Zu- 
stimmung stattfinden kann, welche auch in dem Gasteiner Vertrage noch vorbehalten ist. Wir 
verlangen unsererseits nichts über unser klares und bestimmtes Recht hinaus, welches uns den 
gleichen Antheil mit Oestreich an der Cession König Christians gewährt, wir gründen keine 
Ansprüche auf die von uns gebrachten, nach der Natur der Dinge größeren Opfer, aber 
unser Vertragsmäßiges Recht an unserm Antheile können wir uns auch durch Bundes- 
beschlüsse nicht verkümmern lassen. Über die Lösung oder Fortbildung unsres Mitbesitz- 
verhältnisses kann nur mit Oestreich von uns verhandelt werden.³ 
Erleichtert resp. modifiziert könnten diese Verhandlungen werden, wenn es gelänge, 
gleichzeitig über die von uns angebahnte Reform der Bundesverfassung eine Verständigung 
mit dem Kaiserlichen Kabinett zu erzielen. Sobald Ew. pp. daher aus Ihren Besprechungen 
mit dem Herrn Grafen von Mensdorff die Überzeugung gewinnen, daß das Kaiserliche 
Kabinett bereit wäre, zu einer solchen Verständigung die Hand zu bieten, wollen Ew. pp. die 
entsprechende Bereitwilligkeit unsererseits in Aussicht stellen. 
Ich wiederhole meine im Eingang gemachte Bemerkung, daß diese Depesche, welche 
Ew. pp. die Gesichtspunkte, von denen aus wir eine Verständigung für möglich halten, dar- 
bieten soll, nicht zur Mitteilung bestimmt ist. Zu einer vertraulichen Vorlesung und Erläute- 
rung derselben wollen Ew. pp. sich ermächtigt halten. 
Das Staatsarchiv, XI, 26 ff. 
*333. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Am 3. Mai hatte die österreichische Regierung dem französischen Kaiser durch den Bot- 
schafter Fürst Metternich den Abschluß eines Bündnisses anbieten lassen, das auf der einen Seite 
die künftige Abtretung Venetiens an Napoleon III. zu Gunsten Italiens unter der Voraussetzung, 
daß der Kaiser dieses von einer Teilnahme an einem österreich-preußischen Kriege abhalte, auf 
der anderen Seite aber Entschädigungen Österreichs auf Kosten Preußens (Schlesien!), dabei ver- 
mutlich auch Kompensationen für Frankreich, sei es in der Richtung von Abtretungen am Rheine, 
sei es in der der Bildung eines rheinischen Pufferstaats, vorsah. Von diesem österreichischen 
Angebot, das von Napoleon am 5. mit einem halbwegs auf die österreichischen Intentionen ein- 
gehenden, aber wohl noch nicht ganz ernst gemeinten Gegenvorschläge beantwortet wurde (vgl. 
die Telegramme Fürst Metternichs an Graf Mensdorff vom 3., 4. und 5. Mai, H. Oncken, Die Rheinpolitik Kaiser Napoleons III. von 1863 bis 1870 I, 159 f.) erfuhr Bismarck zunächst nichts Sicheres, immerhin zog er aus den Mitteilungen des Freiherrn v. Werther und Grafen Goltz über die österreichischen Anerbietungen schon den Schluß, daß Italien in diese Transaktionen einbezogen sei, und traf dementsprechend seine Maßregeln. Vgl. auch Nr. 335. 
Geheim. Berlin, den 7. Mai 1866. 
Ew. pp. werden aus der Fassung meines heutige Erlasses Nr. 143,¹ welcher sich auf die 
österreichische Depesche vom 26. April über die definitive Lösung der Frage der Elbherzog- 
tümer bezieht, leicht erkennen, daß es meine Absicht gewesen ist, den Weg einer vertrau- 
lichen Verständigung im Sinne und auf den allgemeinen Basen der Gedanken, auf welche sich 
mein Telegramm Nr. 136 vom 4 d. M.² und Ihre telegraphische Erwiderung Nr. 140 vom 
5. d. M. bezog, nicht abzuschneiden. Ich wünsche, daß man in Wien aus Ihrer 
Besprechung der Sache denselben Eindruck gewinne; wenn alsdann diese Gedanken dort von 
3 Der letzte Satz und der Schluß des vorletzten von den Worten an: „welches uns den gleichen An- 
theil ..." eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
333 1 Siehe Nr. 332. 
2 Siehe Nr. 324.
        <pb n="503" />
        Österreichs Buhlen um die Gunst Frankreichs. Einberufung der Beurlaubten in Hannover. 489 
besonnenen Persönlichkeiten, wie Graf Mensdorff und Graf Moritz Eszterhazy ernstlich auf- 
genommen werden und es ihnen gelingen sollte, die fanatischen und nach dem Krieg begehrenden 
Einflüsse³ bei Seiner Majestät dem Kaiser zu überwinden, so dürfte es vielleicht noch nicht 
zu spät sein, in dieser Richtung einen Versuch der Verständigung zu machen, zu dem sich, 
wenn es eben wirklich Ernst ist in Wien, die einleitenden Wege dort wohl finden werden. 
Wenn es sich dagegen bestätigen sollte — worüber mir von glaubwürdiger Seite An- 
deutungen zugehen — daß von österreichischer Seite in Paris dem Kaiser Napoleon An- 
erbietungen gemacht werden, die seine Hilfe auf Kosten Deutschlands und Preußens erkaufen 
sollen und alten Vergrößerungsgelüsten Frankreichs auf eine Weise schmeicheln, die dort 
Anklang zu finden hoffen darf, so würde Österreich damit einen Weg betreten haben, der auf 
eine sehr traurige Zukunft hindeutet. Es wäre ein schmachvoller Wettlauf des Buhlens um 
die Gunst Frankreichs, zu welchem Österreich damit die Initiative ergriffe. Man würde dies 
in Wien wohl nur wagen in der Zuversicht, daß unsere nationale Stellung und die deutsche 
Gesinnung Seiner Majestät des Königs es uns unmöglich machten, den Wettstreit auf diesem 
Gebiete aufzunehmen. Es würde uns nicht schwer werden, solchem Beginnen gegenüber die fessel- 
lose Entwicklung deutschen Nationalgefühles durch jedes Mittel gegen Oestreich aufzurufen, 
obschon es uns noch leichter wäre, Oestreich auf seinen eignen Wegen den Vorsprung abzu- 
gewinnen,⁴ da der Kaiser der Franzosen doch glauben müßte, dasjenige, was Österreich ihm 
auf unsere Kosten anbieten könnte, leichter von uns direkt zu erlangen, ohne sich und uns 
größere Opfer aufzuerlegen und ohne seine Stellung in Italien so zu kompromittieren, wie er 
es durch eine Unterstützung Österreichs tun würde. Durch ein solches Vorgehen Österreichs 
wird die gegenwärtige Komplikation zu einem Kampfe um unsere Existenz, in welchem wir 
nur noch das gebieterische Gesetz der Selbsterhaltung anzuerkennen haben. 
Ich gebe diese Bemerkungen Ew. pp. nur zu Ihrer eigenen Orientierung, damit Sie unter 
Kenntniß der Sachlage u[nd] unsrer Eindrücke Ihrerseits nach Möglichkeit sondiren können, 
ob und in welchen Kreisen dort die Tendenz vorhanden ist, Oestreichs Beziehungen zum 
deutschen Volke dem Hasse gegen Preußen definitiv zu opfern.⁵ 
*334. Telegramm an den Gesandten in Hannover Prinzen zu 
Ysenburg-Büdingen. 
[Eigenhändiges Konzept.] 
Während die bisherigen Verhandlungen mit Hannover in Berlin die Hoffnung erweckt 
hatten, daß das Königreich im Falle eines preußisch-österreichischen Konfliktes wirklich neutral 
bleiben wolle (vgl. Nr. 284, 287), mußte Prinz Ysenburg am 5. Mai berichten, daß am 
hannoverschen Hofe die Kriegspartei die Oberhand gewonnen habe. An diesem Tage eröffnete 
Graf Platen dem preußischen Gesandten, daß die herbstliche Manövrierzeit der hannoverschen 
Truppen auf den Mai verlegt werden solle. Tatsächlich erfolgte schon am gleichen Tage eine 
Ordre für die Einberufung der Beurlaubten, durch welche die Stärke der Bataillone von 
264 auf 660 Mann erhöht wurde. Gleichzeitig ließ Graf Platen gegenüber dem preußischen 
Gesandten Worte fallen, die die frühere Erklärung der hannoverschen Regierung, daß sie 
neutral zu bleiben wünsche, in ein zweifelhaftes Licht rückten: Es könne von einer etwaigen 
Neutralität Hannovers, solange noch der Bund existiere, nicht die Rede sein; denn wenn z. B. 
der Bund eine Mobilmachung der Bundeskontingente anordnen sollte, könne sich Hannover 
dem nicht entziehen, sondern müßte sein Truppenkorps ebenfalls mobil machen. 
Berlin, den 7. Mai 1866. 
Der König hat die feste Absicht gehabt, Hanovers Neutralität zu respectiren u[nd] 
sie vertragsmäßig einschließlich der Zukunft Hanovers zu garantiren. Nach Ihren heutigen 
3 Vgl. die Vorbemerkung zu Nr. 316 und S. 473, Fußnote. 
4 Der erste Teil des Satzes eigenhändiger Zusatz Bismarcks.  
5 Der letzte Teil des Satzes von den Worten an: „damit Sie ...“ eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="504" />
        490 Bismarck warnt in Florenz vor Pariser Umtrieben Österreichs. Das Blind'sche Attentat. 
Meldungen ist die bisher im Vertrauen auf Hanover unterbliebene Mobilisirung des 
Westphälischen Armee-Corps von S[eine]r M[ajestät] befohlen worden. Ew. [pp.] wollen 
dieß noch für Sich geheim behalten, aber es dem Gr[afen] Platen als die wahrscheinliche Folge 
der durchsichtigen Feindseligkeit, die in der verfrühten Exercierzeit liegt, darstellen. Schriftlich 
morgen.¹ 
* 533. Erlaß an den Gesandten in Florenz Grafen von Usedom. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Geheim. Berlin, den 7. Mai 1866. 
Es sind uns aus einer Quelle, welche wir nicht unbeachtet lassen dürfen, Andeutungen 
zugekommen, daß von österreichischer Seite in Paris ganz im geheimen ein Verständnis mit 
Frankreich gesucht werde, und daß Österreich diesem Zwecke sogar deutsches Land und damit 
seine deutsche Stellung opfern würde, um ein Bündnis gegen Preußen zu erzielen. Auch 
Italien soll in diese Transaktion hineingezogen werden. Wir glauben nicht, daß Österreich 
in Paris seinen Zweck erreichen, noch weniger, daß der König Victor Emanuel oder seine 
Regierung diese Wege gehen werden, und geben daher den Besorgnissen, welche jene Nach- 
richten in uns erwecken könnten, keinen Raum. Aber gerade wegen des Vertrauens, welches 
wir in die italienische Regierung setzen, wollen Ew. pp. dieselbe ganz vertraulich ersuchen, 
daß auch sie ihre Aufmerksamkeit in Paris auf die geheimen Umtriebe Österreichs lenke und 
herauszubringen suche, ob und was daran Wahres ist. Ew. pp. wollen diesen Gegenstand 
gefälligst mit großer Vorsicht behandeln, damit bei dem franz[ösischen] Cabinet, welches uns 
keinen Grund gegeben hat, an der Fortdauer der bisherigen guten Beziehungen mit ihm zu 
zweifeln, kein Grund zur Verstimmung gegeben werde.¹ 
*336. Telegramm an den Gesandten in Petersburg Grafen von Redern. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Am Nachmittag, des 7. Mai war auf den vom Vortrage bei dem Könige zurückkehrenden 
Ministerpräsidenten Unter den Linden in der Nähe der russischen Gesandtschaft durch den 
württembergischen Republikaner Cohen-Blind ein Mordversuch unternommen worden, doch 
gingen die aus nächster Nähe abgeschossenen fünf Kugeln sämtlich fehl. Vgl. dazu v. Keudell 
Fürst und Fürstin Bismarck, S. 261 ff., der u. a. hervorhebt, daß Bismarck am Abend des 7. im 
Kleinem Kreise den Fall mit einer Ruhe zergliedert habe, als handele es sich um ein gleichgültiges 
Vorkommnis. Noch am 7. ließ Bismarck ein Telegramm nach Petersburg abgehen, das auf 
den drastischen Widerspruch hinwies, in dem das Attentat mit dem in Petersburg behaupteten 
revolutionären Charakter der preußischen Bundesreformanträge (vgl. Nr. 304) stand. 
Berlin, den 7. Mai 1866. 
Ich bitte Ew. pp., den Fürsten Gortschakow und womöglich Seine Majestät den Kaiser 
selbst darauf aufmerksam zu machen, daß der Mordversuch auf mich von einem württem- 
bergischen Republikaner ausgegangen, und daß demnach wenigstens die süddeutschen 
Revolutionäre mich nicht als einen Förderer ihrer Pläne, sondern als den Vertreter des 
1 Die weiteren Verhandlungen mit Hannover, auf die aus Gründen des Raumes hier nur soweit ein- 
gegangen werden kann, als es sich um unbekannte Schriftstücke handelt, sind zusammengefaßt in  der offiziösen 
Schrift: „Die Verhandlungen zwischen Preußen und Hannover im Jahre 1866 über den Abschluß eines 
Neutralitäts-Vertrages.  Berlin  1867. Es sind dort u. a. die wichtigen Erlasse an Prinz Ysenburg vom 
9., 20., 23. und 28. Mai abgedruckt.  Sie finden sich gleichfalls in: Das Staatsarchiv, XII, 45, 50, 53, 55. 
Der hannoversche Standpunkt  erhellt aus der eingehenden Darstellung bei v. Hassell, Geschichte des König- 
reichs Hannover, II, 2, S. 285 ff. 
335 1 Der Nachsatz von: ,,damit bei den ..." eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="505" />
        Behandlung des Bundesreformvorschlags im Neuner-Ausschuß. 491 
monarchischen Prinzips ansehen und zu beseitigen suchen und gerade in meinen deutschen 
Reformen wie ich selbst das Hindernis ihrer Pläne sehen, daß also meine Stellung doch eine 
andere ist, als sie dem Kaiser dargestellt worden. Ich lege zu hohen Wert auf die persönliche 
Gnade Seiner Majestät des Kaisers, als daß ich nicht wünschen sollte, daß ihm dies gesagt 
werde. 
*337. Erlaß an den Bundestagsgesandten in Frankfurt von Savigny. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Hepke.] 
Gegen die preußischen Bundesreformvorschläge vom 9. April hatten Österreich, Bayern 
und andere Bundesregierungen vor allem das eine einzuwenden, daß Preußen ihnen zu- 
mute, sich nicht nur auf die Berufung eines aus allgemeinen Wahlen hervorgehenden 
Parlaments festzulegen, sondern auch bereits einen Termin für die Eröffnung des Parlaments 
in Aussicht zu nehmen, ehe noch die Regierungen sich über Inhalt und Ziele der Bundesreform 
geeinigt hatten. In einer Depesche Graf Mensdorffs an Graf Karolyi vom 4. Mai hieß es 
dazu: „Das Verlangen, daß die deutschen Regierungen ein Parlament einberufen sollen, ehe sie 
wissen, welche Vorlagen demselben gemacht werden sollen, ja ehe sie nur die Propositionen 
Preußens kennen, dieses Verlangen scheint uns zu weit zu gehen, und das öffentliche Urteil wird, 
wie wir glauben, weit eher an dem Ernste einer Regierung, welche eine unmöglich durchzusetzende 
Bedingung aufstellen werde, als derer, welche sie ablehnen, irre werden“. Ähnlich hieß es in 
einem Bericht des Prinzen Reuß vom 30. April, der im übrigen ein Entgegenkommen Bayerns 
in der Parlamentsfrage an sich in sichere Aussicht stellen konnte: „Bevor für die Berufung eines 
Parlaments gestimmt werden kann, muß der bayrischen Regierung wenigstens in nuce die 
Vorlage bekannt sein, welche Preußen dem Parlament zu machen gedenkt. Sie verlangt nicht, 
daß die Verständigung zwischen den Regierungen über den Reformplan in allen Punkten 
vorher erfolgt sein müsse, hält es aber für dringend geboten, daß man wenigstens über die 
wesentlichen Punkte eine Einigung erziele, und will dazu nach Kräften beitragen.“ 
Berlin, den 10. Mai 1866. 
In dem abschriftlich beifolgenden vertraulichen Erlaß an den Prinzen Reuß in München 
vom 5. d. M. finden Ew. pp. diejenigen Materien bezeichnet, auf welche sich unsere Reform- 
vorschläge erstrecken werden.¹ Die Formulierung des Textes lehnen wir ab, so lange die 
Berufung des Parlamentes nicht gesichert ist. Sagen Sie, daß wir uns auf die angedeuteten 
Gebiete beschränken, weil wir besorgen, über dieselben hinaus die Zustimmung der Re- 
g[ierungen] nicht zu gewinnen. Müssen wir auf letztre überhaupt verzichten, so werden wir 
noch weitergehende Bestrebungen für nützlich halten. 
In Betreff des Wahlgesetzes halten wir am Antrag fest, 80 oder 100000  Seelen auf 
jeden Wahlkreis; für passive Wählbarkeit gewärtigen wir Vorschläge, eventuell halten wir 
uns an die Reichsverfassung von 49.² 
Ew. pp. werden hiernach zur allgemeinen Erörterung im Ausschuß ausreichende An- 
haltspunkte haben. Freiherr von Schrenk als Berichterstatter scheint auch uns unbedenklich. 
Zu Ew. pp. weiterer Orientierung füge ich hier Abschrift eines Berichts des Prinzen 
Reuß vom 30. v. M. sowie einer Depesche des Grafen von Mensdorff an Graf Karolyi 
vom 4. Mai über die Stellung des Wiener Kabinetts zu unserem Reformantrage ergebenst 
bei. 
1 Hinter diesem Satz hat Bismarck den Satz Hepkes gestrichen: ,,Sie liegen alle auf föderativem Boden, 
und wir gedenken  bei den Vorlagen selbst die  möglichste Beschränkung  in den Anforderungen  an unsere 
Bundesgenossen zu beobachten." 
2 Der letzte Absatz und die drei letzten Sätze des ersten Absatzes eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="506" />
        492 Unmöglichkeit bewaffneter kurhessischer Neutralität. 
*338. Erlaß an den Gesandten in Kassel Generalmajor von Roeder. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.]¹ 
Es hatte eine Weile geschienen, als ob Kurhessen bei dem drohenden österreichisch- 
preußischen Konflikt sich auf die Seite Preußens neigen werde. Am 4. Mai mußte aber der 
Gesandte in Kassel General von Roeder melden, daß, nachdem der österreichische Gesandte 
die Zusammenziehung der kurhessischen Truppen bei Hanau beantragt habe, sich ein Stimmungs- 
umschwung am Hofe bemerklich mache. Die Absicht gehe dahin, wenn die österreichische Brigade 
Kalik Holstein verlassen müsse, sie in Hanau mit den kurhessischen Truppen zu dem Kern eines 
feindlichen Armeekorps zu machen. In einem weiteren Berichte vom 8. schilderte Roeder die 
zunehmende Zerfahrenbeit der Verhältnisse in Kassel; Der Kurfürst hin und her schwankend, 
seine morganatische Gemahlin mit ihren Söhnen entschieden österreichisch, das Ministerium von 
der Notwendigkeit, sich zu Preußen zu schlagen, durchdrungen, aber ohne den Mut — von 
dem Kriegsminister abgesehen —, das offen auszusprechen, in der Bevölkerung starke Sympathie 
für Preußen. Das Resultat, so meinte Roeder, könne in beiden Fällen nur günstig für Preußen sein; 
gehe Kurhessen mit Preußen, so liefere es diesem ein achtungswertes Korps von 12000 Mann, 
welches Oberhessen und die Mainlinie mit besetzen dürfte; gehe es mit Österreich, so müßten die 
Kurhessischen Truppen sich nach Süden Konzentrieren, und das schöne Land falle Preußen alsdann 
ohne Schwertstreich in die Hand. 
Vertraulich. Berlin, den 14. Mai 1866. 
Mit den Betrachtungen über die Lage des Kurfürstentums, welche Ew. pp. in dem 
gefälligen Bericht Nr. 40 vom 8. d. M. entwickelt haben, bin ich wesentlich einverstanden. 
Namentlich entspricht es vollständig unserer eigenen Auffassung, daß keine Rüstung oder 
Kriegsbereitschaft des hessischen Korps stattfinden darf, bis die Entscheidung mit voller 
Sicherheit für den Anschluß an Preußen ausgefallen ist. Eine bewaffnete Neutralität 
können wir in Kurhessen so wenig wie in Hannover mit den gebieterischen Forderungen 
unserer strategischen Stellung vereinbar finden. 
Wir wollen den Kurfürsten nicht zur Entscheidung drängen, bevor die Notwendigkeit 
dazu im Augenblick des Handelns an uns herantritt. Aber Ew. pp. wollen es sich zur Auf- 
gabe machen, alles zu verhindern, was diese Entscheidung erschweren oder dazu beitragen 
könnte, ihr eine falsche Richtung zu geben. Ich bitte Sie, an geeigneter Stelle namentlich 
die Unmöglichkeit der bewaffneten Neutralität hervorzuheben und dabei warnend auf das 
Beispiel Hannovers hinzuweisen, welches durch seine Rüstungen seine früheren günstigen Be- 
ziehungen uns gegenüber verändert hat. Die Entschließungen Seiner Majestät des Königs 
über die Mobilisierung des VII. und des I. und II. Armeekorps, welche früher noch nicht 
geboten erschien, sind lediglich durch die hinter dem Vorwand einer um verfrühter Ernte 
willen verfrühten Exerzierzeit schlecht und durchsichtig genug versteckten Rüstungen Hannovers 
hervorgerufen. Den Kriegsvorbereitungen Sachsens konnten wir verhältnismäßig ruhig 
zusehen, weil das Königreich außer unserer militärischen Linie liegt; aber eine ganz andere 
Bedeutung haben vermöge der geographischen Lage die Rüstungen von Ländern, die zwischen 
unsere eigenen Linien hineingeschoben sind. Daß wir an diesen Stellen auch nur zweifelhafte 
Freunde nicht gerüstet stehen lassen können, bedarf für Ew. pp. keiner Bemerkung. Hessen 
aber greift in mancher Hinsicht noch tiefer in unsere Verbindungslinien als Hannover. 
Wir haben in Hannover nicht verhehlt, daß die Stellung, welche die deutschen, und 
namentlich die norddeutschen Staaten in der gegenwärtigen Krise einnehmen, von großem 
Einflusse auch auf die Entwicklung der Reform der deutschen Bundesverfassung sein wird. 
Seine Majestät der König sind von der Absicht ausgegangen, dieselbe auf ein bescheidenes, die 
Selbständigkeiten der Bundesstaaten sorgfältigst achtendes Maß zu beschränken. Eine feind- 
selige Stellung der anderen Regierungen gegen Preußen kann uns aber nötigen, die 
1 Das Konzept trägt von Bismarcks Hand den Vermerk: „V[on] S[einer] M[ajestät] gen[ehmigt].“
        <pb n="507" />
        Preußen hat Mitte Mai 500000  Mann unter den Waffen. 495 
Grenzen zu überschreiten, welche wir uns ursprünglich gesteckt hatten. Wir haben dies in 
Hannover ausgesprochen und erklärt, daß wir die Verantwortlichkeit dafür derjenigen Re- 
gierung zuschieben müßten, die uns durch ihre Haltung in diese Lage brächte. Ob diese 
Warnung noch im letzten Augenblicke von Wirkung sein werde, muß ich noch dahingestellt 
sein lassen. 
Ich bitte Ew. pp., sich in ähnlichem Sinne, aber vertraulich und ohne zu drängen oder zu 
verletzen, an geeigneter Stelle auszusprechen. Sie können dabei durchblicken lassen, daß, im 
Falle die Entwicklung diese von uns nicht provozierten größeren Dimensionen annähme, die- 
jenigen Staaten, welche sich uns offen und ehrlich anschlössen, dasjenige gewinnen würden, 
was die anderen aufgäben; und daß sie uns dadurch in die Lage bringen würden, ihre 
Interessen wahrzunehmen und bei einem, wie wir hoffen, günstigen Erfolg ihnen Vorteile in 
Aussicht zu stellen, die sie anderenfalls schwerlich zu erlangen hoffen dürften. 
Ich vertraue auf die günstige Stellung, welche Ew. pp. sich dort zu machen gewußt 
haben, daß es Ihnen gelingen werde, die gewünschte Einwirkung in dieser vertraulichen 
Weise auszuüben, ehe wir genötigt werden, kategorische Sommationen an den Kurfürsten 
zu stellen. 
*339. Erlaß an den Gesandten in Florenz Grafen von Usedom. 
[Eigenhändiges Konzept.] 
Nach einem Telegramm Graf Usedoms vom 13. Mai war König Victor Emanuel der 
Ansicht, daß der von Napoleon vorgeschlagene Kongreß nicht wohl zu vermeiden sei, wünschte 
aber, daß König Wilhelm I. trotz desselben und auf demselben an der Kriegsentschließung 
festhalten und auch Frankreich gegenüber, das offenbar egoistische Absichten verfolge, fest 
auftreten möge. 
Berlin, den 14. Mai 1866. 
Telegramm ohne No. von gestern erhalten. Kommt es zum Congreß, so ist vor Allem 
danach zu streben, daß wir mit Italien u[nd] Frankreich über unsre Ziele vorher einig sind. 
Gr[af] Goltz ist in dem Sinne instruirt.¹ Wie stellt sich Italien zu dieser Absicht, u[nd] wird 
Nigra in dem Sinne instruirt? Die Verhandlung muß an Einem Orte concentrirt sein u[nd] 
kann kaum anders als in Paris. 
Wir haben jetzt außer der Armee die Landwehr 1. Aufg[ebots] u[nd] einen Theil des 
2ten zu den Waffen gerufen, mit den aufgestellten Ersatzbattaillons ziemlich 500000  Mann, 
gewiß kein Symptom des Verzichtes auf Kriegs-Entschließung. 
*340. Erlaß an den Gesandten bei den Hansestädten 
Freiherrn von Richthofen. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.]¹ 
Am 5. Mai hatte die Königlich Sächsische Regierung am Bundestage unter Vorlegung 
des mit Preußen über die von Sachsen begonnenen Rüstungen geführten Schriftwechsels (vgl. 
Nr. 314) den Antrag gestellt, die Bundesversammlung wolle ungesäumt beschließen, die Königlich 
Preußische Regierung darum anzugehen, daß durch geeignete Erklärung dem Bunde mit 
Rücksicht auf Artikel XI der Bundesakte volle Beruhigung gewährt werde. Die Abstimmung 
über diesen Antrag war am 9. erfolgt; sie gab Preußen Aufschluß darüber, mit welchen 
1 Es war durch ein Telegramm vom gleichen 14. Mai geschehen, in dem es u. a. hieß: „Regierung ist 
mit Bestreben, Kongreßprogramm zu Dreien festzustellen, wie Ew. pp. bekannt, einverstanden, und wünschen wir 
den Kongreß, sobald diese Einigung gelingt. Vor festem Abschluß eines Programms mit dem Kaiser wird 
Seine Majestät, den ich heut nicht mehr sehe, natürlich Inhalt kennen wollen.“  
340. 1 Das Schriftstück trägt von Bismarcks Hand den Vermerk: „V[on] S[einer] M[ajestät] gen[ehmigt]."
        <pb n="508" />
        494 Abstimmung der Hansestädte in Frankfurt a. Main. 
Regierungen sie bei der kommenden kriegerischen Auseinandersetzung als Gegnern und mit 
welchen sie als Anhängern und Freunden zu zählen haben werde. für den sächsischen Antrag 
stimmte neben Österreich die Mehrzahl der Mittel- und Kleinstaaten; gegen ihn neben Preußen 
nur Kurhessen, Mecklenburg, Oldenburg und die Hansestädte. Preußen erklärte mit aller 
Entschiedenheit bei der Abstimmung, daß Österreich und Sachsen mit bedrohlichen Rüstungen 
begonnen hätten, während es selbst sich auf Maßregeln von entschieden defensivem Charakter 
beschränkt habe, die es auch nicht zurücknehmen könne und werde, bevor Österreich und Sachsen 
selbst mit der gewünschten Abrüstung vorangegangen sein würden. Daran schloß sich der 
warnende Hinweis, daß Preußen, wenn die Bundesversammlung nicht Sachsen und Österreich 
warne, ihre Rüstungen baldmöglichst einzustellen, oder wenn dem Bunde die Kraft 
abgehen sollte, dies zu bewirken, sich gezwungen sehen werde, „das Bedürfnis der eigenen 
Sicherheit und der Erhaltung seiner europäischen Stellung in erster Linie für sich als maßgebend 
zu betrachten und sein Verhältnis zu einem Staatenbunde, der im Widerspruch mit seinem 
obersten Grundgesetze die Sicherheit seiner Mitglieder nicht vermehre, sondern gefährde, den 
gebieterischen Forderungen der Selbsterhaltung unterzuordnen.“ 
Vertraulich. Berlin, den 14. Mai 1866. 
Seine Majestät der König unser allergnädigster Herr haben mit Befriedigung bemerkt, 
daß bei der neulichen Abstimmung am Bundestage über den sächsischen Antrag die Hanse- 
städte mit uns gegen den Antrag gestimmt haben, und hoffen darin das Zeichen der Auf- 
fassung der Verhältnisse erkennen zu dürfen, welche die Städte auch bei ihrem ferneren Ver- 
halten leiten wird. 
Wir legen einen hohen Wert auf die Stellung, welche die Hansestädte einnehmen werden, 
und hegen den lebhaften Wunsch, daß sie es für uns möglich machen mögen, ihre Interessen 
mit den unsrigen zu vereinigen. Andererseits ist es selbstverständlich, daß wir bei der 
geographischen Lage derselben in Beziehung zu unserem Staatsgebiet eine Stellung, durch 
welche sie zu Stützpunkten der Pläne unserer Gegner werden könnten, nicht zulassen dürfen. 
Die Haltung des Königreichs Hannover und seine in der letzten Zeit vorgenommenen 
Rüstungen haben uns bereits zu Gegenmaßregeln genötigt, welche uns erhebliche Kosten auf- 
erlegen. Eine Neutralität Hannovers auf dem Friedensfuße hätte uns genügen können; eine 
bewaffnete Neutralität wird unter den gegenwärtigen Umständen zu einer Bedrohung für 
uns; und die Rüstungen der hannoverschen Regierung sind daher Veranlassung zu der 
Mobilmachung des VII. und des I. und II. Armeekorps geworden. 
Aus unserer Abstimmung in Frankfurt am 9. d. M. haben Ew. pp. ersehen, wie wir 
unsere Beziehungen zum Bunde für die Eventualität einer weiteren Entwicklung der gegen- 
wärtigen Krise auffassen. Wir haben bei unseren Anträgen auf eine Reform der Bundes- 
verfassung eine friedliche Umgestaltung innerhalb des Bundes und mit Schonung der Selb- 
ständigkeit und Souveränität der einzelnen Staaten im Auge. Wenn aber diejenigen Staaten, 
deren Verhältnis zu uns vermöge ihrer geographischen Lage in politischer wie strategischer 
Hinsicht eine Lebensfrage für uns selbst bildet, durch eine feindselige Haltung gegen uns und 
gegen die nationalen Bestrebungen, die wir vertreten, uns nötigen, auf unsere eigene Sicher- 
heit Bedacht zu nehmen; und wenn der Bund uns diese Sicherheit nicht mehr verbürgen kann: 
so werden wir das Bundesverhältnis, welches seinen Zweck nicht mehr erfüllt, und damit die 
für uns daraus hervorgehenden Pflichten für gelöst erachten müssen. 
Wir geben die Hoffnung noch nicht auf, daß die Besonnenheit der deutschen Regierungen 
uns dieser Notwendigkeit überheben werde. Tritt aber der bezeichnete Fall ein, so werden 
wir alsdann nur unsere eigenen Interessen zu Rate ziehen dürfen und nach ihnen allein die 
Stellung abmessen müssen, welche wir zu den Regierungen einnehmen, die in unser eigenstes 
politisches und militärisches Machtgebiet eingreifen. Die Haltung, welche dieselben uns 
gegenüber einnehmen, wird für die unsrige entscheidend sein.
        <pb n="509" />
        Preußen will Stellung der Hansestädte nicht schädigen. Die preußischen Bataillone in Rastatt. 495 
Wir haben die Stellung der Freien Städte in Deutschland immer als ein wichtiges 
Element der Bildung und der Entwicklung der materiellen Interessen der Nation angesehen. 
Es ist nicht unsere Absicht, diese Stellung zu schädigen; wir würden darin einen Vorteil für 
Preußen oder für die Nation nicht finden. Wir wünschen ihre altehrwürdigen Institutionen 
und ihre Freiheit aufrechtzuerhalten, wenn die Städte selbst es uns durch einen offenen An- 
schluß an unsere Politik möglich machen. Ihr eigenes Interesse weiset sie auf einen solchen 
Anschluß hin. Wir sind bereit, dies Interesse wahrzunehmen, wenn sie selbst bereit sind, es 
mit dem unsrigen zu vereinigen. Schlagen sie einen anderen Weg ein, so wird schließlich der 
Erfolg des Krieges über ihr Schicksal entscheiden, und wir werden uns jeder anderen 
Rücksicht entbunden erachten müssen. 
Es ist notwendig, daß man sich dies in den Hansestädten selbst klar mache. Es ist indes 
nicht meine Absicht, daß Ew. pp. schon jetzt eine amtliche Aufforderung oder Eröffnung an 
die Senate derselben richten. Ich wünsche nur, daß Ew. pp. in mündlicher Unterhaltung, aber 
in einer Weise, welche über unsere Auffassung keinen Zweifel läßt, den Vertretern der Senate 
und den leitenden und maßgebenden Persönlichkeiten diese Betrachtungen vorlegen. Eine 
schriftliche Kommunikation ist für jetzt noch zu vermeiden, und ich ersuche Ew. pp. daher, sich 
zu diesem Zwecke persönlich auch nach Lübeck und Bremen zu begeben. Über die Aufnahme, 
welche Ihre Äußerungen finden, sehe ich einer baldigen Berichterstattung entgegen. 
* 341. Erlaß an den Gesandten in Karlsruhe Grafen von Flemming. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Hepke.]¹ 
Am 9. Mai hatte der badische Minister Freiherr von Edelsheim den Gesandten Grafen 
Flemming gefragt, ob es stimme, daß Preußen beabsichtige, seine zur Besatzung der Bundesfestung 
Rastatt verwandten Truppen aus der Festung herauszuziehen. 
Vertraulich. Berlin, den 15. Mai 1866. 
Seine Majestät der König haben bei Erwägung der Frage, ob die preußischen Bataillone 
Rastatt zu räumen hätten oder nicht, zunächst den Gesichtspunkt im Auge, diese Truppen 
überhaupt gesichert zu wissen und sie nicht der ungewissen Chance auszusetzen, abgeschnitten zu 
werden oder in Gefangenschaft zu geraten. 
Die Haltung des badischen Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten gewährt 
bisher keine Beruhigung in dieser Beziehung. 
Wenn wir mit Sicherheit darauf rechnen könnten, daß Baden gegen die württem- 
bergischen und darmstädtischen Bestrebungen fest bleiben, daß es bereit sein werde, nach Be- 
dürfnis mit den Aufstellungen, die wir etwa am Mittelrhein machen würden, Fühlung zu 
nehmen oder auch nur im Vertrauen auf unsere Stellung entschiedene Neutralität bei 
ausbrechendem Kampfe zu erhalten — dann bekäme die Frage für Seine Majestät den König 
ein anderes Ansehen und eine andere Bedeutung als während des gegenwärtigen Vorwaltens 
der Edelsheimschen Politik. 
In diesem Falle würden die vier preußischen Bataillone, auch wenn ihr Schicksal ge- 
fährdet wäre, sich immerhin in einer zweckmäßigen Verwendung befinden, und Seine Majestät 
würde sie nicht ungern auf einem fernen Ehrenposten sehen. 
1 Das Konzept trägt den Vermerk von der Hand Bismarcks: „V[on] S[einer] M[ajestät] gen[ehmigt]“.
        <pb n="510" />
        496 Badens Stellung im eventuellen Kriege und die Rastatter Frage 
Für jetzt müssen wir aber noch befürchten, daß in Rastatt die österreichische und badische 
Besatzung gegen die Preußen gemeinschaftliche Sache machen und daß diese in mißliche Lagen 
geraten könnten. Seine Majestät der König glauben, daß, wenn diese bedauerliche Eventu- 
alität möglich ist, es Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge selbst angenehm sein werde, 
die preußische Besatzung rechtzeitig einem solchen Konflikte entzogen zu sehen. 
Der Zeitpunkt ist gekommen, wo wir über diesen Einzelpunkt sowohl als auch über die 
Stellung der Großherzoglichen Regierung zu uns in der großen brennenden Frage ins klare 
zu kommen wünschen müssen. 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog wird gewiß anzuerkennen bereit sein, daß Seine 
Majestät allerhöchstseine Truppen ohne Garantien in Rastatt nicht im Stiche lassen kann. 
Er wird also unseren Wunsch, klar zu sehen, natürlich und entschuldbar finden. Was die in 
der Bundesreform zum Ausdruck gelangende allgemeine Seite des Konflikts anlangt, so 
geben unsere Forderungen darin nicht so weit, jedenfalls nicht weiter, als unseres Wissens das 
nationale Programm der badischen Regierung, mit welchem wir stets Berührungspunkte ge- 
habt haben. Diese Frage wird sich allerdings ändern, wenn die deutschen Regirungen Preußen 
in der Art bedrohn, daß wir die nationale Frage als Waffe im Kampfe für unsere Sicherheit 
benutzen müssen.² Die Rücksicht auf unsere Sicherheit und unsere Machtstellung wird, wenn 
wir so weit getrieben werden, allein der entscheidende Faktor für unsere Aktion und wir 
werden gezwungen sein, vor allem diejenigen Verbindungen zu suchen und aufrechtzuerhalten, 
welche sich uns in dieser Richtung darbieten. 
Auch diese Gesichtspunkte wollen Ew. pp. in vertraulicher Weise zur Geltung bringen 
u[nd] Klarheit darüber in vertraulicher Weise u[nd] ohne Drohung zu erlangen suchen, welches 
Badens Haltung im event[uellen] Kriege zwischen uns u[nd] Oestreich sein werde, u[nd] ob 
Baden geneigt ist, für den Fall der Auflösung des Bundes bestimmte Verabredungen mit 
uns über zukünftige gegenseitige Beziehungen ins Auge zu fassen.³ 
*342. Erlaß an den Gesandten in Hannover Prinzen zu 
Ysenburg-Büdingen. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.]¹ 
Dem drohenden Erlaß nach Hannover vom 9. Mai, der unter gleichzeitiger Ankündigung 
der Mobilmachung des 7. Armeekorps die Zurücknahme der am 5. verfügten Einberufung 
der hannoverschen Urlauber verlangte, hatte Bismarck noch schärfere Äußerungen gegen- 
über dem hannoverschen Vertreter in Berlin Freiherrn von Stockhausen folgen lassen, die 
dieser am 10. Mai dahin wiedergab: „Hannover ist es, das durch seine Rüstungen dem Faß 
den Boden ausgeschlagen hat. Auf die Meldung hiervon habe ich die Mobilisation des 
7. Armeekorps vorgeschlagen, und der König hat nicht bloß diese Maßregel genehmigt, sondern 
aus eigenem Antriebe die Mobilisierung des 1. und 2. Armeekorps angeordnet.“ v. Hassell, 
Geschichte des Königreichs Hannover II, 2, S. 317. Die drohende Haltung Preußens bewirkte 
ein Einlenken Hannovers. Am 13. fand ein großer Ministerrat unter dem Vorsitz König 
Georgs V. statt (Näheres darüber bei v. Hassell, a. a. O. II, 2, S. 322 ff.), in dem 
trotz des Widerstrebens des blinden Königs der Beschluß gefaßt wurde, über die Bewahrung 
2 Der Satz eigenhändiger Zusatz Bismarcks.  
3 Der letzte Teil des Satzes von den Worten an: „u[nd] Klarheit darüber eigenhändiger Zusatz 
Bismarcks. 
342. 1 Das Konzept trägt den Vermerk von der Hand Bismarcks: „V[on] S[einer] M[ajestät] gen[ehmigt]“.
        <pb n="511" />
        Verhandlungen mit Hannover wegen Neutralitätsvertrag. 497 
der Neutralität mit der Königlich Preußischen  Regierung sofort in die angebotenen Unter- 
handlungen zu treten. Noch am gleichen Tage konnte Prinz Ysenburg nach Berlin melden: 
„Hannover ist bereit, in Beziehung auf seine Neutralität im Fall eines Krieges zwischen Preußen 
und Österreich und Zerfallen des Bundes in Verhandlungen mit uns sofort zu treten.“ Alsbald 
erfolgte Bismarcks eigenhändig aufgesetzte Antwort: „Wir sind bereit, in dem angegebenen 
Sinn zu verhandelen."  Daß Bismarck wirklich die Neutralität Hannovers und ein friedliches 
Einvernehmen mit ihm in dem reorganisierten Bunde unter der einzigen Voraussetzung des 
militärischen Oberbefehls Preußens im nördlichen Deutschland wünschte, geht aus der vertraulichen 
Mission des Hofrats L. Schneider, des Vorlesers König Wilhelm I., nach Hannover hervor, wo 
er auf den ihm befreundeten, dem Könige Georg V. nahestehenden Regierungsrat O. Meding 
im Sinne der Neutralität einwirken sollte. Näheres über den Aufenthalt Schneiders in 
Hannover (11. Mai), der auch zu einer Audienz bei König Georg führte, bei v. Hassel, 
a. a. O., II, 2, 318 ff. Bei den Akten liegt ein von Keudell aufgenommenes Diktat des 
aus Hannover zurüchgekehrten „Reisenden“ vom 12. Mai, das Bismarck nur wenig Hoffnung 
beließ, sich selbst dann, wenn zunächst eine Verständigung über die Neutralität erzielt werden 
sollte, mit dem sehr preußenfeindlichen Könige über die Bundesreform einigen zu können. Das 
Diktat lautet: „Meding, im Herzen Preuße, will sich Mühe, geben, die von ihm für zweckmäßig 
und notwendig gehaltene Neutralität zu erreichen. Er wird, wenn sich demgemäß die Wünsche 
Preußens erfüllen, annehmen, was man ihm auf geschickte Weise zudenkt. Eine Kriegspartei, 
oder vielmehr Militärpartei, drängt dazu, daß Hannover zwar nichts riskiere, aber durch 
stillschweigendes Wuchten influiere. Auf die Persönlichkeit des Meding scheint Verlaß. 
Ipsissima verba regis: „Ich halte fest am Bundesrechte. Der König von Preußen 
hat nicht das geringste Anrecht auf Schleswig-Holstein. Ich werde nie zugeben können, daß 
man Österreich für ein durchaus korrektes Verfahren  angreift. Meine Zusammenziehung zur 
Exerzierzeit ist eine Maßregel für künftige Notwehr, augenblicklich hervorgerufen durch die 
überaus günstigen Berichte über den Stand der zu erwartenden Ernte.' — Entschiedenste und 
hartnäckigste Weigerung, einer anderen Organisation der Militärkräfte in Norddeutschland 
zuzustimmen, eine andere Militärhoheit anzuerkennen. ,Wer die Disposition über meine Armee 
nimmt, nimmt mir meine Souveränität. Ich kann mir auch gar keine Organisation denken, 
die diesen vitalen Punkt nicht berühren würde' — Trotz alledem hält der Reisende einen Erfolg 
der Bemühungen Medings nicht für unwahrscheinlich.“ 
 
Berlin, den 17. Mai 1866. 
Der Königlich Hannöversche Gesandte Baron von Stockhausen hat mir nunmehr eine 
Depesche seiner Regierung vorgelesen, worin letztere ihre Bereitwilligkeit ausspricht, mit uns 
in Verhandlung wegen eines Neutralitätsvertrages zu treten. 
Da der Herr Graf von Platen wünscht, daß die Verhandlungen in Hannover stattfinden 
mögen, so wollen wir dem gern entsprechen, und werde ich Ew. pp. die erforderliche Voll- 
macht zukommen lassen. 
Unter Vorbehalt näherer bestimmter Instruktion ersuche ich Ew. pp. ergebenst, einstweilen 
den Inhalt des Vertrages mit dem Herrn Grafen zu besprechen und für die folgenden Grund- 
züge sein vorläufiges Einverständnis zu erlangen: 
Hannover sagt zu, bei etwa zwischen Preußen und Österreich ausbrechendem Kriege 
neutral zu bleiben, und Preußen verspricht, diese Neutralität zu respektieren. 
Die geographische Lage der beiden Staaten gegeneinander bedingt, daß diese 
Neutralität nicht zum Nachteil Preußens gewendet werden darf. 
Die Benutzung der Etappenstraßen bleibt selbstverständlich gesichert; ebenso wird 
die hannöversche Regierung zur Verständigung über Durchmärsche der Truppen, Be- 
nutzung der Eisenbahnen dafür usw. bereit sein, sowohl zwischen den beiden Teilen der 
preußischen Monarchie, als für die Kommunikationen mit dem Herzogtum Schleswig. 
Hannover verspricht, seine Armee auf dem Friedensfuße zu erhalten, resp. soweit 
dieser durch die verfrühte Exersierzeit überschritten ist, nach Beendigung der letzteren zu 
demselben zurückzukehren. 
Ew. pp. gefälligem baldigen Bericht über das Ergebnis Ihrer vorläufigen Besprechung 
mit dem Herrn Grafen von Platen sehe ich entgegen. 
V 29
        <pb n="512" />
        498 Oldenburgs und Braunschweigs Haltung. Alternative für den Kurfürst von Hessen. 
*343. Erlaß an den Gesandten für Braunschweig und Oldenburg 
Prinzen zu Ysenburg-Büdingen. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Hepke.]¹ 
Berlin, den 17. Mai 1866. 
Am Schlusse Ew. pp. gefälligen Berichts vom 11. Mai Nr. 67 befindet sich die Notiz, 
daß weder in Oldenburg noch in Braunschweig zur Zeit irgendwelche militärische Vor- 
kehrungen getroffen würden. Wenn wir auch daraus glauben schließen zu können, daß diese 
Staaten sich der antipreußischen Haltung Hannovers nicht anschließen, so ist doch Klarheit 
über unsere künftigen Beziehungen im Interesse beider Teile zu wünschen. Seine Majestät 
der König betrachtet beide Staaten als allerhöchstseine natürlichen Verbündeten und würde 
deshalb im Falle des Krieges den Anschluß der Kontingente derselben zur Kriegsgemeinschaft 
mit der preußischen Armee den Verhältnissen entsprechend finden. 
Ew. pp. ersuche ich ergebenst, in einer vertraulichen mündlichen Erörterung, bei 
welcher Sie die Gesichtspunkte des Erlasses vom 9. d. M. Nr. 75² zugrunde legen wollen, 
unsere zukünftigen Beziehungen zu beiden Höfen in freundschaftlicher Weise zu besprechen und 
dabei alles zu vermeiden, was irgendwie verletzen könnte. 
Auf ein Neutralitätsverhältnis würden wir nur eingehen, wenn die Kontingente auf 
dem unveränderten Friedensfuße erhalten würden. Vor allem aber lassen Ew. pp. sich gefälligst 
die Frage beantworten, ob man auf eine Verhandlung zur vertragsmäßigen Feststellung der 
gegenseitigen Beziehungen für die Eventualität einer Auflösung des Bundes eingehen will. 
Zur Mitteilung nicht bestimmt. 
*344. Erlaß an den Gesandten in Kassel Generalmajor von Roeder. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.]¹ 
Am 16. Mai hatte der Gesandte in Kassel General von Roeder berichtet (Nr. 53), daß 
trotz aller Beeinflussungsversuche  durch den österreichischen Gesandten angesichts der Stimmung 
der Bevölkerung und selbst des Gros der höheren Militärs die Hoffnung auf eine Gewinnung 
Kurhessens noch nicht aufgegeben zu werden brauche, zumal wenn der Abschluß mit Hannover 
gelinge. Nach Roeders Auffassung wäre eine alliance passive das Mindeste, was Preußen von 
der kurhessischen Regierung erreichen müßte, damit man freie Hand zu strategarischen Operationen 
auf hessischem Gebiet gegen Süden gewinne. 
Berlin, den 17. Mai 1866. 
Antwort auf Bericht 53. 
Es wird nötig, aus der passiven Haltung mehr herauszutreten und dieselbe bestimmte 
Aufforderung zu stellen wie in der Ihnen mitgeteilten Depesche an Hannover.² 
Erklären Sie dem Minister: es sei notwendig, Klarheit in unsere Beziehungen zu bringen. 
Wir wünschten, daß Hessen mit uns gehe, und würden in diesem Fall seine 
Interessen wie die  unsrigen wahrnehmen. Kann sich der Kurfürst nicht dazu 
entschließen, so verlangen wir gesicherte Neutralität, die vertragsmäßig festzustellen; hessische 
Armee auf Friedensfuß, Etappen und nötige Kommunikation bleiben für uns offen; ungefähr 
1 Das Konzept trägt den Vermerk von der Hand Bismarcks: „V[on] S[einer] M[ajestät] gen[ehmigt]“. 
2 Vgl. S. 489, Fußnote 1.  
344. 1 Das Konzept trägt den Vermerk von der Hand Bismarcks: „V[on] S[einer] M[ajestät] gen[ehmigt]“. 
2 Siehe Nr. 342.
        <pb n="513" />
        Mobilmachung der bayrischen Armee. 499 
was Sie als alliance passive bezeichnen. Stelle Hessen sich durch Mobilmachung ohne An- 
schluß an uns außerbalb der Neutralität, so werde der Krieg über sein Schicksal entscheiden. 
Lassen Sie den Abgeordneten bekannt werden, daß wir Neutralität anbieten.³ 
*345. Erlaß an den Gesandten in München Heinrich VII. 
Prinzen Reuß. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.]¹ 
Am 10. Mai hatte ein Erlaß des Königs Ludwig II. von Bayern die Mobilmachung der 
ganzen Armee verfügt. Freiherr von der Pfordten bemühte sich am 11., dem preußischen 
Gesandten die Maßregel als unverfänglich hinzustellen: Dieser Schritt alteriere die bisberige 
Auffassung der bayrischen Regierung, nicht; Bayern wünsche nichts sehnlicher als die Erhaltung 
des Friedens und sei immer noch bereit, seine Vermittlung anzubieten, falls eine von den 
beiden Großmächten sie in Anspruch nehmen wolle. 
Berlin, den 17. Mai 1866. 
Aus Ew. pp. gefälligem Bericht Nr. 96 vom 11. d. M. habe ich die Erklärungen 
entnommen, welche der Freiherr von der Pfordten Ihnen über die verfügte Mobilmachung 
der bayrischen Armee gegeben hat. Graf Montgelas ist beauftragt worden, sich in demselben 
Sinne mündlich gegen mich auszusprechen. Ich habe ihm darauf nur erwidern können, daß 
diese Erklärungen uns über die Haltung der Königlich Bayrischen Regierung nicht beruhigen. 
Ew. pp. bezeichnen mit Recht den von der letzteren getanen Schritt als einen folgen- 
schweren; und obgleich der Freiherr von der Pfordten Ihnen die Versicherung gegeben hat, 
daß dabei die Auffassung der Königlich Bayrischen Regierung nicht alteriert sei, so wird 
er sich doch nicht darüber täuschen können, daß die Stellung derselben wesentlich da- 
durch verändert wird. 
Der Königlich Bayrische Herr Minister betrachtet die von Preußen wie von Österreich 
gegebenen friedlichen Erklärungen, daß einer den anderen nicht angreifen werde, als immer 
noch bestehend, da sie weder von der einen noch der anderen Seite zurückgenommen seien. Dies 
ist tatsächlich richtig. Aber der Herr Minister wird nicht vergessen, daß durch die jetzt fast 
allgemein in allen deutschen Staaten vorgenommenen Rüstungen die Situation ebenso tat- 
sächlich verändert und ein ganz neuer Faktor in dieselbe eingetreten ist. Der Schwerpunkt 
der Frage über eine friedliche Lösung des Konflikts liegt nicht mehr bloß in den Verhand- 
lungen zwischen uns und Österreich. Wir sehen unsere Stellung in Deutschland bedroht und 
gefährdet und sind nicht allein Österreich gegenüber genötigt, auf Maßregeln für unsere eigene 
Sicherheit Bedacht zu nehmen. Die Verantwortlichkeit dafür ruht auf denjenigen Regie- 
rungen, welche durch ihre von unserer Seite durch nichts provozierten Rüstungen uns diese 
Situation aufgedrängt haben. Keine von den deutschen Regierungen, nicht die uns benach- 
barten und in unsere eigene Sphäre eingreifenden, am wenigsten aber Bayern oder irgendeine 
der süddeutschen wird behaupten können, daß sie durch unsere den österreichischen Rüstungen 
entgegengestellten Vorbereitungen sich irgendwie bedroht hätte erachten müssen. 
Wir haben in unserer neulichen Abstimmung am Bunde² die Situation offen dargelegt. 
Wir haben den defensiven Charakter unserer Stellung gewahrt; wir haben auf die Bedrohung 
3 Der letzte Satz eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
345. 1 Das Konzept  trägt den Vermerk von der Hand Bismarcks: „V[on] S[einer] M[ajestät] gen[ehmigt]“. 
2 Vgl. die Vorbemerkung  zu Nr. 340.
        <pb n="514" />
        500 Was hat Preußen von Bayern zu erwarten? Bismarcks Stellung zum Kongreßprogramm. 
derselben durch die Rüstungen, welche jetzt fast ganz Deutschland in ein bewaffnetes Lager 
verwandelt haben, hingewiesen; wir haben auch den Weg angezeigt, auf welchem der Bundes- 
tag durch Abstellung dieser Rüstungen und gleichzeitiges offenes Eingehen auf eine Reform 
der Bundesverfassung uns den Beweis geben kann, daß das Bundesverhältnis auch für uns 
eine Bürgschaft der Sicherheit gewährt. — Wir haben bis jetzt kein Zeichen davon, daß 
der Bund dazu imstande sei oder in der Majorität seiner Glieder dazu den Willen habe. 
Bayern hat auf diese Erklärung mit der Mobilmachung seiner Armee geantwortet. 
Wir sehen den Augenblick voraus, den wir in unserer Abstimmung bezeichnet haben, 
wo mit den Bürgschaften des Bundes auch unsere daraus entspringenden Verpflichtungen 
aufhören und wir uns auch den deutschen Regierungen gegenüber nur in dem freien Ver- 
hältnis einer europäischen Macht finden werden. Es ist dringend notwendig, für diesen Fall 
Klarheit in unsere Beziehungen zu den Regierungen, unter welchen Bayern die erste Stelle 
einnimmt, zu bringen. 
Der Freiherr von der Pfordten kennt unsere Auffassungen. Wir wünschen nichts besser, 
als Bayerns Interessen mit den unsrigen vereinigt zu sehen. Wir würden dies auch bei einer 
durch bestimmte Bürgschaften garantierten Neutralität Bayerns für möglich erachten. In 
der verfügten Mobilmachung der ganzen Armee aber liegt die Absicht angedeutet, in die 
Aktion einzutreten. 
Ew. Durchlaucht ersuche ich daher ergebenst, dem Freiherrn von der Pfordten gegen- 
über noch einmal die ganze Frage zur Sprache zu bringen, ihm die Auffassung der Königlichen 
Regierung, mit welcher Sie vollständig vertraut sind, darzulegen und sich eine bestimmte 
Äußerung über dasjenige zu erbitten, was wir, wenn die bezeichnete Krise wirklich eintritt, 
von Bayern zu erwarten haben, u[nd] ob die K[öniglich] B[ayrische] Reg[ierung] für den 
Fall, daß der Bund sich durch Ausbruch des Krieges unter seinen Mitgliedern löst, geneigt 
ist, eine anderweitige vertragsmäßige Regelung der deutschen Verhältnisse mit uns in Aus- 
sicht zu nehmen.³ Seine Majestät der König unser allergnädigster Herr sieht mit lebhafter 
Spannung dem Bericht Ew. Durchlaucht entgegen. Ew. Durchlaucht wollen diesen Erlaß 
nicht mitteilen, sondern nur vorlesen. 
*346. Telegramm an den Botschafter in Paris Grafen von der Goltz. 
[Eigenhändiges Konzept.] 
Berlin le 17 mai 1866. 
La Russie demande notre opinion sur la proposition française de Convoquer 
congres à six ayant pour bases: Vénstie, duchés, réforme fédérale, désarmement 
préalable. Je n'ai pas vu le Roi encore. J’ai Pintention de proposer à Stlal Mlajeste 
réponse affirmative sur les 3 questions avec réserves nationales au sujet de la 
réforme en tant du’elle est question intérieure. Mais si nous désarmons sans aucune 
garantie de solution, armement serait à recommencer duelques semaines plus tard. 
3 Der letzte Teil des Satzes von den Worten an: „u[nd] ob ..." eigenhändiger Zusat Bismarcks.
        <pb n="515" />
        Stand der Kongreßfrage. Preußens Meinung über das Programm. 501 
*347. Runderlaß an die Missionen bei den deutschen Höfen. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Berlin, den 18. Mai 1866. 
Ew. pp. gebe ich im folgenden über den gegenwärtigen Stand der Kongreßfrage und 
die Stellung der Königlichen Regierung zu derselben einige Mitteilungen, welche nur zu Ihrer 
eigenen Information und Orientierung bestimmt sind. 
Eine förmliche Einladung oder Aufforderung zum Kongreß ist bisher noch von keiner 
Seite und an keine Macht ergangen. Zuerst hatte das Kabinett der Tuilerien an uns die 
vertrauliche Anfrage gerichtet, ob wir geneigt sein würden, an einem in Paris zu 
versammelnden Kongresse teilzunehmen, welcher die Erhaltung des Friedens durch Ausgleichung 
der schwebenden Fragen zum Zweck hätte; und Seine Majestät der König, allerhöchstwelcher 
auch hierbei die Friedensliebe zu betätigen wünscht, von welcher seine Regierung immer 
geleitet worden, haben in ebenso vertraulicher Weise ihre Bereitwilligkeit zu vorbereitenden 
Besprechungen erklären lassen. 
Auch in Bezug auf die übrigen Regierungen ist die Frage, soviel uns bekannt, aus diesem 
vorbereitenden Stadium nicht herausgetreten. Auch die Königlich Großbritannische Regierung 
hat uns vertraulich und mündlich bezüglich unserer Ansichten sondieren lassen und besonders 
in jüngster Zeit eine bereitwillige Geneigtheit erkennen lassen, an dem Kongreß teilzunehmen. 
Ebenso hat das Petersburger Kabinett sich dem Prinzip des Kongresses geneigt erwiesen 
und einen Meinungsaustausch mit uns über die dem Kongreß zu unterbreitenden Fragen 
eingeleitet. Die Königlich Italienische Regierung würde nach den uns zukommenden Mit- 
teilungen sich dem Kongreß nicht entziehen. Der Wiener Hof dagegen hat nach unseren 
Nachrichten sich abgeneigt gezeigt, über diejenigen Punkte, welche von Frankreich vertraulich 
bezeichnet worden, auf einem Kongreß zu unterhandeln. 
Die von Frankreich bezeichneten Punkte sind drei: die venetianische Frage, die Frage 
der Elbherzogtümer und die deutsche Frage. 
Die Frage der Elbherzogtümer könnten wir als eine lediglich zwischen Preußen und 
Österreich schwebende Frage bezeichnen; wir wollen dieselbe indes einer vermittelnden Tätig- 
keit des Kongresses nicht entziehen, wenn dadurch das Zustandekommen des letzteren befördert 
und die Hoffnung auf Erhaltung des Friedens vermehrt werden kann, um so mehr da das 
Gebiet des inneren Bundesrechts durch diese Frage nicht berührt wird. 
Was die Angelegenheiten Deutschlands betrifft, so können wir die Reform der Bundes- 
verfassung nur insoweit als für die Behandlung auf einem europäischen Kongresse geeignet 
erachten, als sie die Beziehungen des Bundes zu auswärtigen Mächten berühren wird. Die 
innern Bundesangelegenheiten würden von den deutschen Regirungen unter Mitwirkung der 
Vertreter der Nation zu ordnen sein.¹ 
Ew. pp. wollen gefälligst diese Mitteilung als eine vertrauliche behandeln. 
1 Der letzte Satz eigenhändiger Zusatz Bismarcks, statt eines längeren Passus von Abekens Hand über 
die deutsche Frage.
        <pb n="516" />
        502 Anton Gablenz neue Sendung nach Wien. 
*348. Telegramm an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Eigenhändiges Konzept.] 
Nachdem Baron Anton von Gablenz von seiner vertraulichen Mission nach Wien, die 
wohl hauptsächlich einer Sondierung des Terrains gegolten hatte (vgl. dazu Nr. 324 und 
Nr. 325) um den 10. Mai nach Berlin zurückgekehrt war, wurde sofort eine neue Redaktion 
der von ihm gemachten Vorschläge vorgenommen. Es wurde ein förmlicher preußisch-öster- 
reichischer Vertragsentwurf aufgesetzt, der einmal für die Herzogtümer die Errichtung einer 
preußischen Sekundogenitur zu Gunsten des Prinzen Albrecht von Preußen, sodann für Gesamt- 
deutschland eine Reform der Bundeskriegsverfassung mit Teilung des Oberbefehls zwischen 
beiden deutschen Mächten in Aussicht nahm. Die Präambel des Vertragsentwurfs, die unter 
persönlicher Beteiligung Bismarcks verschiedene Stadien durchlief, lautete: „Seine Majestät 
der Kaiser von Österreich und Seine Majestät der König von Preußen, von dem Wunsche 
beseelt, eine dauernde Allianz zu begründen und durch dieselbe gemeinschaftlich Deutschlands 
innere Zustände zu reformieren, sowie gleichzeitig nach außen zu stärken, haben bezüglich der 
Ordnung des Verhältnisses der Herzogtümer Schleswig-Holstein nachfolgenden Vertrag ver- 
einbart und vollzogen, in welchem gleichzeitig eine Basis für die Reform des Bundes, vorbehaltlich 
der Detailausführung festgestellt wird.“ Näheres über den Entwurf, der, obwohl er kein 
offizielles Gepräge tragen sollte, offenbar durchaus ernsthaft gemeint war — darauf deuten schon 
die zahlreichen Korrekturen von Bismarcks Hand hin — siehe bei v. Sybel, Die Begründung des 
Deutschen Reiches durch Wilhelm I., IV, 379 ff. Noch während der Berliner Besprechungen 
über diesen Entwurf wurde Gablenz mit einem Briefe König Wilhelms I. zum Großherzog Karl 
Alexander nach Weimar gesandt, um diesen zu veranlassen, nach Wien, behufs eines Ver- 
mittlungsversuchs auf der Grundlage möglichst des offiziellen preußischen Bundesreformplans, 
subsidiär des Gablenzschen Projekts zu reisen. Da der Großherzog jedoch ablehnte — vgl. dazu 
die Korrespondenzen beider Fürsten in Johannes Schultze, Kaiser Wilhelms I. Weimarer Briefe II, 
74 ff. —, so entschloß sich der König, Gablenz von neuem nach Wien mit dem ausgearbeiteten 
Vertragsentwurf zu senden, wo er am 22. Mai eintraf. 
Was Bismarck mit der inoffiziellen Mission Gablenz' bezweckte, hat er in einem Erlasse 
an Goltz vom 18. Mai über die Kongreßfrage, der weder Bismarcks Paraphe noch sonst Spuren 
von seiner Hand zeigt, und also trotz seiner Wichtigkeit nicht wohl in die Schriften Bismarcks 
eingereiht werden kann, gesagt: sie sollte eine Rückversicherung für den Fall sein, daß die Unzuver- 
lässigkkeit Napoleons, der eben damals so stark mit Österreich liebäugelte, Preußen nötigen sollte, 
sich seinerseits doch mit diesem zu verständigen. Es hieß in dem Erlaß vom 18. mit Bezug auf 
die sich aus Napoleons zweideutiger Haltung ergebenden Konsequenzen u. a.: „Wenn der Kaiser 
ablehnt, sich uns gegenüber zu binden, weil er es Österreich gegenüber abgelehnt hat, so beweist 
dies allerdings, daß er die frühere Tendenz, sich lieber mit uns als mit Österreich zu verständigen, 
nicht mehr festhält. Ew. pp. haben demgegenüber mit vollem Rechte die Möglichkeit hervor- 
gehoben, daß wir immer noch in der Lage sind, uns mit Österreich verständigen zu können, und 
wir werden dies in Gemeinschaft mit Italien selbst noch vor und nach der ersten Schlacht sein, 
wenn wir kein festes Abkommen mit Frankreich abschließen. Die nach Ew. pp. heutigem 
Telegramm von Herrn Drouyn de Lhuys erwähnte versöhnliche Depesche vom 7. [identisch mit 
Nr. 333], ist keine andere als die Ew. pp. mit meinem Erlaß Nr. 244 vom 9. d. M. 
metallographiert übersandte. Dieselbe wurde geschrieben, teils um dem Wunsche Bayerns 
zu entsprechen, daß wir in betreff der Reformfrage Österreich eine Eröffnung machen 
und die Holstein betreffende Depesche Österreichs vom 26. April nicht unfreundlich beantworten 
möchten. Ew. pp. persönlich verhehle ich nicht, daß Ihre damaligen Nachrichten über die Haltung 
des Kaisers Napoleon uns veranlaßt hatten, der fraglichen Depesche einen versöhnlichen Ton zu 
geben und gleichzeitige Eröffnungen des Wiener Kabinetts, welche auf außeramtlichen Umwegen an 
Seine Majestät den König gelangt waren, so auzunehmen, daß der Faden vertraulicher Ver- 
handlung mit Österreich auch in diesem Augenblicke noch nicht als unwiderruflich abgerissen be- 
trachtet werden kann. Ich würde diese von mir amtlich ignorierten Verhandlungen sogar als 
aussichtsvoll bezeichnen dürfen, wenn wir uns entschließen könnten, die Interessen Italiens 
Österreich gegenüber in dem Maße fallen zu lassen, wie es in Wien gewünscht wird. In dieser 
Beziehung aber scheint mir unsere politische Ehre bestimmte Grenzen zu ziehen. Wäre Österreich 
wirklich zur Abtretung Venetiens in dem Maße bereit, wie der Kaiser Napoleon Ew. pp. im 
Vertrauen mitgeteilt hat, so müßte ich nach dem, was mir über die Intentionen des Kaisers Franz 
Joseph auf glaubwürdige Weise bekannt geworden ist, annehmen, daß einer selbst bei Abtretung 
Venetiens für beide Teile befriedigenden Verständigung zwischen Preußen und Österreich nichts 
im Wege stände. Nach unseren intimsten und sichersten Nachrichten aus Wien kann ich es nicht 
für richtig halten, daß Österreich die Abtretung Venetiens, namentlich für den bloßen Preis der 
 
 
 
Neutralität Frankreichs und Italiens, versprochen habe. Vielleicht hat es Fürst Metternich auf 
eigene Hand getan. Daß das Wiener Kabinett bisher den Kongreß sowohl als die Abtretung 
 
Venetiens entschieden ablehnt, sind wir hier berechtigt anzunehmen."
        <pb n="517" />
        Ein Verständigungsprogramm des Statthalters Gablenz. 503 
Über den völlig negativen Ausgang der Mission vgl. Nr. 368 und Nr. 371 nebst Fußnote; 
ferner v. Sybel a. a. O., IV, 384 ff. 
Berlin, den 18. Mai 1866. 
B[ar]on Gablentz reist morgen nach Wien. Wenn man dort die durch ihn geführten Ver- 
handlungen aufrichtig meint, so glaube ich, daß sie Aussicht haben.¹ 
*349. Telegramm an den Gouverneur von Schleswig General- 
leutnant Freiherrn von Manteuffel. 
[Eigenhändiges Konzept.] 
Am 18. Mai hatte General Freiherr von Manteuffel dem Könige Mitteilung von einem 
Gespräch gemacht, das er tags zuvor in Rendsburg mit dem Statthalter Baron Gablenz geführt 
hatte. Die Äußerungen des Statthalters, der offenbar von den Bestrebungen seines Bruders 
Anton Kenntnis hatte (vgl. dazu Nr.  348) liefen auf ein ähnliches Verständigungsprogramm 
hinaus. Seine Ansicht war: „König und Kaiser einigten sich über das Verhältnis Preußens in 
Nord-, Österreichs in Süddeutschland und über die hiernach festzusetzende Bundesreform. Darauf 
riefen sie sämtliche deutsche Fürsten zusammen und sagten ihnen, das haben wir beschlossen und 
fordern Euch auf, zuzustimmen. In den Staat, dessen Fürst es nicht wollte, rücke ein Korps ein — 
im Norden ein preußisches, im Süden ein österreichisches. Die Fürsten würden dann alle 
zustimmen. Darauf riefe man, wenns sein müßte, ein Parlament zusammen, und bei einer 
Million Soldaten würde dieses auch zustimmen. Dann wäre Deutschland geordnet und ein 
dauerhaftes Verhältnis zwischen beiden Staaten begründet. Dem Auslande sagte man dann, 
so ist Deutschland jetzt geordnet, und da Preußen und Österreich eine Million Soldaten auf 
dem Feldetat hätten, so würde es sich hüten, einen Kampf aufzunehmen, zu dem es sich erst 
rüsten müßte.“ Manteuffel machte sich diese mehr amateurhaft als staatsmännisch anmutenden 
Gedankengänge seines österreichischen Kollegen in dem Schreiben an den König zu eigen: 
„Nun, Eure Königliche Majestät, ich fasse die Situation so auf, daß jetzt alles auf rasches 
Handeln ankommt, und daß nichts gefährlicher ist, als durch lange Verhandlungen die Sache 
zu trainieren. Soll verhandelt werden und ist es gegeben, was ich nicht weiß, es nochmals 
zu versuchen, dann ein Termin von zweimal 24 Stunden, und ist der verlaufen, dann das Signal 
Fanfare.“ Bemerkenswerter als der Manteuffelsche Eifer ist, daß auch Bismarck, so von neuem 
seine Neigung zu einem dualistischen Regiment in Deutschland in konservativem Sinne dokumen- 
tierend, den Plan Gablenz' ernsthaft aufzunehmen bereit war. Vgl. auch v. Sybel, Die 
Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I., IV, 381 ff. 
Berlin, den 19. Mai 1866. 
Der in Ihrem Schreiben an den König vom 18. entwickelte politische Plan hat hier 
sehr günstige Aussichten, auch schnelle; Sie können ihn dreist unter 4 Augen besprechen, da 
ohnehin die definitive Verhandlung und Abschluß dort von Ihnen am leichtesten gemacht 
werden können, wozu eventuell Vollmacht gegeben werden wird, wenn Ernst und Aufrichtig- 
keit gesichert. Bis dahin sagen Sie nicht, daß diese Mittheilung von mir kommt, sondern 
von S[eine]r Majestät direct. Gründe schriftlich. 
*350. Erlaß an den Gesandten in Hannover Prinzen zu 
Ysenburg-Büdingen. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Durch einen Erlaß vom 20. Mai (siehe dessen Text in: Das Staatsarchiv, XlI, 50) wurde 
dem Gesandten Prinzen Ysenburg eine eingehende Instruktion für die von Hannover grund- 
sätzlich akzeptierten Neutralitätsverhandlungen (vgl. Nr. 342) übersandt. Der Erlaß kam 
1 In einem weiteren Erlasse an Freiherrn von Werther vom 20. Mai betont Bismarck noch einmal den 
inoffiziellen Charakter der Gablenzschen Mission: „Ich selbst bin amtlich diesen vertraulichen und gewissermaßen 
privaten Besprechungen ferne geblieben und bin daher auch nicht in der Lage, Ew. pp. Mitteilungen darüber 
zu machen; ich bemerke nur, daß ich den Bestrebungen des Herrn von Gablenz volle Gerechtigkeit widerfahren 
lasse, und daß Seine Majestät der König in dem durch ihn vermittelten Gedankenaustausch die Möglich-
        <pb n="518" />
        504 Bismarcks eindringliche Warnungen an die hannoversche Adresse. 
der hannoverschen Regierung insoweit entgegen, als er zugestand, daß die einmal angeordnete 
verfrühte Exerzierzeit ruhig ausgehalten werde, und als er sich auch damit einverstanden erklärte, 
daß Hannover bis zum ausbrechenden Kriege den Bundesstandpunkt wahre. Gleichzeitig wurde 
aber mit aller Deutlichkeit ausgesprochen, daß Preußen den Bundesstandpunkt sich gegenüber 
nicht gewahrt finden würde, wenn Hannover einem gegen Preußen gefaßten Bundesbeschluß auf 
Mobilmachung seinerseits Ausführung geben sollte. Mit ebensolcher Präzision kündigte der 
Erlaß an, daß Preußen einen Bundesbeschluß auf Mobilmachung, der bundesrechtlich unstatthaft sei, 
als eine Auflösung des Bundesverhältnisses und als den Anfang des Krieges der mobilisierenden 
Bundesstaaten gegen Preußen ansehen und bebandeln würde. Ausdrücklich erklärte die 
preußische Regierung ihre Bereitwilligkeit, schon jetzt ein vertragsmäßiges Abkommen mit 
Hannover zu treffen, welches dessen Unabhängigkeit in einem neu zu begründenden Bundes- 
verhältnis gewährleiste. Ein gleichzeitig abgehender vertraulicher Erlaß an Prinz Ysenburg 
hatte den Zweck, Hannover auf die schweren Gefahren hinzuweisen, die es bei feindlicher 
Stellungnahme gegen Preußen selbst in dem Falle einer preußischen Niederlage (und wie viel 
mehr erst in dem Falle eines preußischen Sieges!) laufen werde. 
Ganz vertraulich. Berlin, den 20. Mai 1866. 
Ich füge meinem Erlaß von heute in betreff des Neutralitätsvertrages noch einige ganz 
vertrauliche Worte hinzu, zunächst um Sie zu bitten, dem Grafen von Platen zu sagen, daß 
Seine Majestät der König bis zum Eintritt der jetzigen Krisis bereit war, auf den in einem 
Privatbriefe an mich ausgesprochenen Wunsch wegen Braunschweig¹ einzugehen, wobei nur 
eine Reserve wegen einzelner kleiner Gebietsteile bei Blankenburg und die deshalb ange- 
stellten rechtlichen Prüfungen der Titel unsere Erklärungen verzögerten. 
Sodann kann ich nicht umhin, einige Erwägungen in betreff des künftigen Schicksals 
Hannovers zu berühren, von denen Ew. pp. allerdings nur in sehr vorsichtiger und diskreter 
Weise werden Gebrauch machen können, um auf die Entschließungen des hannoverschen Ka- 
binetts zu influieren. 
Wenn man sich nämlich in Hannover die Sachlage und die möglichen oder wahrschein- 
lichen Folgen eines großen, alle europäischen Verhältnisse erschütternden Krieges klar macht, 
wird man meines Erachtens finden müssen, daß es in Hannovers eigenem Interesse liegt, nicht 
auf eine Niederlage Preußens zu spekulieren, sondern vielmehr auf den Sieg, und dabei seine 
Interessen so mit den unsrigen zu verknüpfen, daß es in diesem Falle auf uns rechnen darf. 
Es ist möglich, daß Preußen im Kampfe unterliege und den Frieden mit schweren Opfern er- 
kaufen müßte; aber es ist nach der ganzen Lage der europäischen Verhältnisse nicht möglich, 
daß das übrige Europa, welches den Dualismus in Deutschland nicht weniger oder vielmehr 
noch mehr als die Suzeränität der deutschen Mittelstaaten für ein notwendiges Element des 
europäischen Gleichgewichts erachtet, eine vollständige Unterdrückung oder eine Preußen 
aus der Reihe der Großstaaten austilgende Schwächung zugebe. Für Opfer wird voraussicht- 
lich auch im schlimmsten Falle an Kompensationen für Preußen gedacht werden; und wenn es 
dahin kommen sollte, so ist wohl nicht anzunehmen, daß das Ausland mit Kompensationen auf 
Kosten anderer sehr zurückhaltend sein sollte. Daß es dahin komme, wird hoffentlich die 
Kraft des preußischen Volkes unter der Gunst der Vorsehung verhüten; — aber es liegt 
gewiß nicht im Interesse der norddeutschen Staaten, durch² eine feindselige Haltung gegen 
 
keit einer Verständigung für den Fall erblickt, daß es dem Wiener Hofe wirklicher und voller Ernst damit 
ist. Amtlich werde ich denselben erst näher treten können, wenn sie eine bestimmtere Grundlage gewinnen 
sollten, und wenn Seine Majestät der König das Vertrauen haben darf, daß in Wien die Ratschläge einer 
besonnenen Staatsweisheit nicht wieder durch das Andringen der Kriegspartei übertönt und dann auch dieser 
Versuch nur dazu gemißbraucht werde, um an anderen Orten Argwohn gegen ihn m erwecken.“ 
350. 1 Es handelte sich um die von Hannover gewünschte Sicherung des Anheimfalls des Herzogtums Braun- 
schweig an Hannover im Fall des Aussterbens der älteren braunschweigischen Linie. 
2 Von den Worten „durch eine feindselige Haltung gegen Preußen“ ab der Schluß des Erlasses eigen- 
händige Korrektur Bismarcks.
        <pb n="519" />
        Bismarck und die ungarische Diversion. 505 
Preußen den Ausbruch eines Krieges zu fördern, dessen schließliche Folgen auf die kleineren 
Staaten unter allen Umständen, welches auch der Ausgang sein mag, nachteilig zurückwirken 
werden. 
Ew. pp. wollen diese Betrachtungen sehr vertraulich und nur als Ihre eigenen Ge- 
danken verwerten. 
*351. Erlaß an den Gesandten in Florenz Grafen von Usedom. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Schon seit der zweiten Hälfte März hatte der Gesandte in Florenz Graf von Usedom 
auf Bismarck dahin einzuwirken gesucht, daß man für den Fall eines Konfliktes mit Österreich die 
Fühlung mit den nach Loslösung von Österreich, strebenden ungarischen Kreisen aufnehmen möge 
(vgl. Nr. 279). Am 8. April drängte Usedom auf die Entsendung eines Agenten nach Ungarn; 
doch lehnte Bismarck das am 9. ab: „Wir haben hier keine sprachlich und persönlich dazu 
geeigneten Agenten; solche würden auch der Polizei schwerlich entgehen. Nach Barrals Verhalten 
nehme ich an, daß die Italiener sich dieses Feld reservieren wollen. Sie haben bessere Ver- 
bindungen und geschicktere Leute dazu, sind auch nach ihrer Stellung zu Österreich berechtigter, 
schon im Frieden dergleichen Mittel anzuwenden.“ Aber Usedom bohrte und drängte, unter 
Berufung auf La Marmora, der damals noch auf die ungarische Diversion große Hoffnungen setzte, 
immer wieder von neuem. Am 27. April bat er neuerdings um Instruktion und erforderlichenfalls 
um Mittel; Fäden dazu habe er, Usedom, hinreichend in Händen. Am 3. Mai telegraphierte 
Bismarck, der die Angelegenheit zunächst hinhaltend betrieb, ohne sie ganz zurückzuweisen: 
„Eure Exzellenz verlangen Mittel für Ungarn. Welche Summe? Welche Garantie, daß etwa 
zu verausgabende Beträge von den Empfängern zweckentsprechend verwendet werden?“ Am 
16. Mai brachte Graf Usedom die ungarische Sache von neuem zur Sprache; Bismarck möge 
sich doch darüber durch den nach Berlin zurückkehrenden Militärattaché Major von der Burg,¹ 
der völlig eingeweiht sei, Vortrag halten lassen, und möge vor allem Geld bereit halten. Ein 
Delegierter des ungarischen Patriotischen Komitees sei bereit, sich sofort in Berlin einzufinden 
und Garantien für zweckentsprechende Verwendung der Gelder zu geben. 
Geheim. Berlin, den 21. Mai 1866. 
Ew. pp. haben in dem Telegramm Nr. 78 vom 16. d. M. von neuem der ungarischen 
Angelegenheit erwähnt. Ich habe dieselbe Ihrem Wunsche gemäß mit dem Major von Burg 
besprochen, aber auch aus seinen Mitteilungen nicht die Anhaltspunkte gewinnen können, 
welche mich berechtigen würden, mit Entschiedenheit vorzugehen. Auch mit dem aus der 
ersten ungarischen Erhebung bekannten ebemaligen ungarischen Obrist Kiß habe ich einige 
Unterredungen gehabt.² Der Zweck seiner Anwesenheit, die ich zufällig  erfuhr, ist mir nicht 
bekannt, ebensowenig, ob er Agent einer Partei ist, und ob seine Verbindungen wirklich so 
ausgedehnt und sein Einfluß so groß, wie von manchen Seiten angenommen wird. Bis jetzt fehlt 
die Sicherheit darüber, ob die Ew. pp. vorgetragenen Pläne mehr als das Werk einer kleinen 
Partei seien, und ob eine wirkliche allgemeine und nationale Teilnahme dafür in Ungarn zu 
erwarten. Diese Sicherheit, auf welche allein sich Berechnungen gründen ließen, könnte nur 
durch die Persönlichkeiten gegeben werden, welche die eigentlichen Führer der großen Parteien 
sind, als solche in Ungarn mehr als irgend anderswo einen entscheidenden Einfluß genießen und, 
1 Der erst Ende März als Militärattaché nach Florenz gesandte Major im Generalstabe von der Burg 
war Anfang Mai zurückbeordert worden. Auf der Rückreise hatte er in Paris, wo er am 11. Mai eintraf, 
dem Kaiser Napoleon III. einen eigenhändigen Brief König Wilhelms I. übergeben sollen, der in Anknüpfung 
an den Schriftwechsel beider Monarchen aus dem März (vgl. dazu Nr. 251) die Frage stellte, welche Haltung 
der Kaiser bei dem zu erwartenden preußisch-österreichischen Kriege einnehmen werde, und welche Kompen- 
sationen er gegebenenfalls von Preußen erwarte. Jedoch hatte Graf Goltz so ernste Bedenken gegen die 
Opportunität einer solchen direkten Fragestellung erhoben, daß Bismarck, nicht ohne neuen Groll gegen den 
Botschafter zu fassen, von der Übergabe des Briefes Abstand nahm. Da somit die Mission von der Burgs 
nicht zur Ausführung gelangte, konnte hier von der Wiedergabe der auf sie bezüglichen Schriftstücke  abgesehen 
werden. Vgl. auch H. Oncken, Die Rheinpolitik Kaiser Napoleons III., 1863—1870, I. 190, Fußnote. 
2 Vgl. dazu Nr. 362.
        <pb n="520" />
        506 Vorsicht bei den Verhandlungen mit den Ungarn. Die Rastatter Frage. 
wenn sie nicht teilnehmen wollen, der Erhebung jede Aussicht nehmen. Was ist das 
Patriotische Komitee, von welchem Ew. pp. sprechen? Sind irgend Namen von Bedeutung 
und Einfluß darin, welche Bürgschaften für den Erfolg in der Nation geben können? Wir 
können uns nicht auf nähere Beziehungen einlassen, ohne zu wissen, mit wem wir es zu tun 
haben. Eine mißglückende Unternehmung würde unberechenbaren Schaden tun und Österreich 
moralisch und physisch stärken. 
Ich kann Ew. pp. daher für jetzt nur ergebenst ersuchen, die Fäden vorsichtig in der 
Hand zu behalten, aber alles zu vermeiden, was kompromittieren könnte. Wenn der Krieg — 
welchen, wie Sie berichten, der König Victor Emanuel noch um einige Wochen hinaus- 
schieben möchte — wirklich ausbricht, wird es voraussichtlich angemessen sein, daß ungarische 
Agenten hierher kommen; aber auch dann ist es nötig, daß sie durch ihren Namen, ihre 
Persönlichkeit oder auf irgend andere Weise Bürgschaften geben, ob wirklich die großen 
Parteien hinter ihnen stehen. 
*352. Telegramm an den Gesandten in München Heinrich VII. 
Prinzen Reuß. 
[Eigenhändiges Konzept.] 
Am 17. Mai hatte Prinz Reuß eine Anregung Freiherrn von der Pfordtens übermittelt, 
daß Österreich und Preußen ihre Garnisonen aus Frankfurt, Mainz und Rastatt zurückziehen 
möchten, damit es bei einem ausbrechenden Kriege nicht zu einem Straßenkampfe zwischen 
diesen komme. 
Berlin, den 21. Mai 1866. 
Sagen Sie v[on] d[er] Pfordten, daß wir, da wir gegenseitigen Ueberfall  u[nd] Blutver- 
gießen in den bisher gemeinschaftlich besetzten Bundesfestungen nicht mit unserer militärischen 
Ehre vereinbar finden, einen bairischen Vorschlag dahin anzunehmen bereit sind, daß Mainz 
u[nd] Rastatt für den Fall eines etwaigen Preuß[isch]-östr[eichischen] Krieges von Preußen 
u[nd] Oestreich geräumt und von andern Bundestruppen besetzt werden. Alles nach Maß- 
gabe Ihrer Depesche Nr. 109. 
*353. Erlaß an den Botschafter in Paris Grafen von der Goltz. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
In einem Immediatbericht vom 14. Mai hatte der Gesandte in Karlsruhe Graf Flemming 
Äußerungen des Großherzogs Friedrich I. wiedergegeben, die ein tiefes Mißßtrauen gegen die Politik 
Kaiser Napoleons an den Tag legten. „Er (der Großherzog) sei unterrichtet, daß in diesem Augen- 
blick das eifrigste Bemühen des Kaisers Napoleon dahin gehe, den österreichisch-italienischen 
Konflikt aus dem Wege zu räumen, „weil dann nur noch der Streit zwischen Österreich und 
Preußen zu schlichten bleibe. Er wisse, daß man dem Vorgehen Württembergs von Paris 
aus Beifall und Anerkennung zolle, und was ihn selbst betreffe, so wolle er mir nicht ver- 
hehlen, daß ihm von derselben Seite her ein ihn aufs peinlichste berührendes Entgegenkommen 
gezeigt und eventuell Schutz verheißen werde, derartig, daß, wenn ihm sein Gewissen erlaube, nur 
den Finger hinzureichen, man ihm, seiner Überzeugung nach, von den Tuilerien die ganze Hand 
bieten würde.“ Auf die Mitteilung. des Flemmingschen Berichts an Graf Goltz antwortete dieser 
am 17. Mai, daß die Karlsruher Nachrichten ihm einem überwundenen Standpunkt anzugehören 
schienen. 
Vertraulich. Berlin, den 21. Mai 1866. 
Ew. pp. haben in Ihrem Telegramm Nr. 273 vom 17. d. M. die aus Karlsruhe hierher 
gelangten Nachrichten über die vom Kaiser Napoleon den Mittelstaaten gegenüber angenom-
        <pb n="521" />
        Napoleons zweideutige Haltung mahnt zur Vorsicht. 507 
mene Haltung als einem überwundenen Standpunkt angehörig bezeichnen zu können geglaubt. 
Auch ich halte es nicht für unmöglich, daß die dem französischen Gesandten gegebenen In- 
struktionen der Phase angehören mögen, welche die früheren von Ihnen gemeldeten Unter- 
redungen des Kaisers mit Ihnen bezeichneten, und welche vielleicht als beseitigt anzu- 
sehen ist. Ob letzteres aber bereits mit voller Sicherheit angenommen werden könne, er- 
scheint mir doch noch zweifelhaft, da die erwähnten Nachrichten nicht allein stehen, son- 
dern mit manchen anderen Symptomen zusammentrafen. Ich habe diese Symptome, welche 
uns Bedenken einflößen müssen, in meinem Erlasse Nr. 285 vom 18. d. M.¹ zusammengestellt, 
welcher Ew. pp. inzwischen zugekommen sein wird. 
Dazu tritt nun noch in der letzten Zeit die Art und Weise, wie die Vorbereitungen zum 
Kongreß in Konferenzen und Besprechungen mit England und Rußland behandelt worden 
sind, ohne uns irgendwie hereinzuziehen oder uns auch nur Mitteilungen darüber 
zu machen. Daß uns der von Frankreich vorgelegte Entwurf einer identischen Note, 
über dessen Existenz sowie über den ganzen Plan zu einem solchen wir zuerst 
von London aus Nachricht erhielten, noch unbekannt ist, habe ich Ew. pp. bereits 
telegraphisch mitgeteilt. Dies Verfahren stimmt wenig zu der Absicht einer dem Kongreß 
vorhergehenden Verständigung Frankreichs mit Preußen und Italien, welche mit Ew. pp. in 
Paris besprochen wurde. Auch die direkte Ablehnung des Kaisers, sich in einer solchen 
Verständigung zu binden, deutet wenigstens nicht auf den Entschluß hin, die Beziehungen 
zu uns zur völligen Klarheit zu bringen. 
Die immer wieder auftauchenden Symptome österreichischer Anerbietungen in Paris, 
welche eine Abtretung Venetiens gegen Entschädigung auf unsere Kosten ins Auge fassen 
sollten, haben mich veranlaßt, diesen Punkt in der Unterredung mit Herrn Benedetti zur 
Sprache zu bringen; und letzterer hat sich bewogen gefunden, an Herrn Drouyn de Lhuys 
darüber zu telegraphieren. Er hat zur Antwort erhalten: „Propositions pareilles, si elles 
ont été faites, n'ont pas été acceptées par [Empereur; et si elles étaient faites, ne Seraient 
acceptées.“² Auch von italienischer Seite wird jeder Gedanke an eine friedliche Verständi- 
gung mit Österreich auf Grund von Zession oder Verkauf von Venetien auf das entschie- 
denste in Abrede gestellt. 
Nichtsdestoweniger mahnt die ganze Situation und die Haltung des Kaisers zur Vor- 
sicht. 
*354. Erlaß an den Bundestagsgesandten in Frankfurt 
von Savigny. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Auf einer am 13. und 14. Mai in Bamberg abgehaltenen Konferenz hatten die Regierungen 
einer größeren Anzahl von Mittelstaaten die Einbringung eines Antrags am Bunde beschlossen. 
der dahin ging, die Bundesversammlung solle an alle Bundesglieder, welche militärische, über 
den Friedensstand hinausgehende Maßnahnen oder Rüstungen vorgenommen hatten, das Er- 
suchen richten, in der nächsten Sitzung der Bundesversammlung zu erklären, ob und unter welchen 
Voraussetzungen sie bereit seien, gleichzeitig abzurüsten. An einen praktischen Erfolg ihres Vor- 
1 Vgl. die Vorbemerkung zu Nr. 348. 
2 Der wirkliche Wortlaut des vom 19. Mai datierten Drouyn de Lhuys'schen Telegramms war etwas weniger 
positiv und enthielt vor allem keine Versicherung für die Zukunft: „Si des ouvertures ont été faites à l'Em- 
pereur dans le sens indiqus par votre télégramme, elles n'ont point été accueillies.“ Les Origines Diplo- 
matiques de la Guerre de 1870—1871, IX, 179. Über Bismarcks Unterredung mit Benedetti vom 18. vgl. 
auch dessen vertraulichen Brief an Drouyn de Lhuys vom 19. Mai, a. a. O., p. 182 ss.
        <pb n="522" />
        508 Der Abrüstungsantrag der „Bamberger“ Regierungen am Bunde. 
schlags glaubten die in Bamberg vertretenen Regierungen selbst nicht; deshalb beschlossen sie, daß 
jeder einzelne Staat aus allen Kräften rüsten und daß in München eine gemischte Kommission 
von höheren Offizieren zur Vorbereitung einer Aufstellung von 160000  Mann zusammentreten 
solle, mit denen man Sachsen, Hannover und Kurhessen gegen einen preußischen Angriff zu schützen 
gedachte. Näheres darüber in: Die Tagebücher des Freiherrn Reinhard v. Dalwigk zu Lichten- 
fels aus den Jahren 1860 bis 1871, ed. W. Schüßler, S. 214 ff. Die Rüstungsbeschlüsse wurden 
natürlich geheim gehalten, dagegen erfolgte die Einbringung des Abrüstungsantrags am Bunde 
von seiten Bayerns, Württembergs, Badens, Hessen-Darmstadts, Sachsen-Weimars, Sachsen- 
Meiningens, Sachsen-Koburg-Gothas und Nassaus am 19. Österreich und Sachsen, die mit den 
Rüstungen selbst begonnen hatten, hielten sich hierbei neben Hannover und Kurhessen zurück. 
Die Abstimmung über den Antrag der Mittelstaaten wurde auf den 24. Mai festgesetzt. 
Berlin, den 22. Mai 1866. 
Ew. pp. übersende ich anliegend den Entwurf für unsere Abstimmung über den Antrag 
der Bamberger Regierungen am nächsten Donnerstag.¹ Ich bitte, denselben vollständig ge- 
heimzuhalten, mir Ihre eigenen etwaigen Bemerkungen auf telegraphischem Wege vorher 
zukommen zu lassen. Ich setze voraus, daß es geschäftlich richtiger ist, am Donnerstage nur 
die Abstimmung über den Antrag selbst zu geben, und daß die auf den Antrag, nachdem er 
angenommen sein wird, zu gebende Erklärung einer späteren Sitzung vorbehalten bleibt. 
Hierfür wird meines Erachtens die nächste ordentliche Sitzung, also am Donnerstag 
den 31. Mai in Aussicht zu nehmen sein; sollte sich Neigung zeigen, hierfür eine frühere Sit- 
zung außerordentlich anzuberaumen, so wollen Ew. pp. mir davon gefälligst telegraphisch 
Nachricht geben, vorzeitige Anberaumung aber zu verhindern suchen. 
Mit der in Ew. pp. gefälligem Bericht Nr. 87 vom 12. d. M. ausgesprochenen An- 
sicht, daß der frühere sächsische Antrag für uns durch die von Ihnen gleich nach der Abstim- 
mung am 9. gegebene Erklärung erledigt sei, bin ich einverstanden. Durch den neuen An- 
trag ist dieser frühere sächsische vollends antiquiert. 
 
*355. Telegramm an den Bundesgesandten in Frankfurt 
von Savigny. 
[Eigenhändiges Konzept.] 
Gelegentlich der Einbringung des mittelstaatlichen Antrags vom 19. (vgl. die Vorbemerkung 
zu Nr. 354) hatte der österreichische Bundestagsgesandte Freiherr von Kübeck die Aufmerk- 
samkeit der Bundesversammlung auf die zwischen der preußischen und der hannoverschen  Re- 
gierung „sicherem Vernehmen nach“ schwebenden Neutralitätsverhandlungen gelenkt, „welche 
zur Folge haben könnten, daß die Befolgung der Bundesbeschlüsse, namentlich solcher, welche 
auf Grund des Artikels XI der Bundesakte und des Artikels XIX der Wiener Schlußakte  
gefaßt  würden, nicht unter allen Umständen gesichert wäre“. Durch dieses Vorgehen erreichte 
Österreich, das eben damals den Prinzen Solms nach Hannover sandte, um den König Georg V. 
von dem Eingehen auf eine Neutralitätsverpfllichtung abzuhalten, daß die Neutralitätsver- 
handlungen, für die Prinz Ysenburg gerade am 20. die maßgebenden Instruktionen (vgl. die 
Vorbemerkung zu Nr. 350) empfing, ins Stocken gerieten. 
Berlin, den 22. Mai 1866. 
Halten Sie es für thunlich und angemessen, nach Analogie der neulichen östreich[ischen] 
Erklärung über unsre Verhandlungen mit Hanover eine ähnliche in Betreff der uns auch 
nicht amtlich bekannten Ernennung von Commando u[nd] Generalstab des 8. Armee- 
1 Siehe den Text des preußischen Votums vom 19., das dem Bismarckschen Entwurf entsprach, in: 
Das Staatsarchiv, XI, 42 f. Der Bismarcksche  Entwurf stützt sich auf einen vorausgehenden Entwurf 
Abekens, von dem jedoch nur einige kleine Satzteile übernommen wurden.
        <pb n="523" />
        Baden wünscht, zwischen Preußen und Österreich zu vermitteln. 509 
Corps,¹ welches bisher nicht bundesmäßig aufgerufen, in Wahrung der Bundesverfassung 
abzugeben? Baiern ist nach Meldung von Reuß sehr verstimmt über diese Behandlung des 
8. Corps als östr[eichischer] Truppentheil. 
*356. Erlaß an den Gesandten in Karlsruhe Grafen von Flemming. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Nach einem Bericht des Gesandten in Karlsruhe Grafen von Flemming vom 19. Mai 
hatte der Großherzog Friedrich I. ihm den dringenden Wunsch ans Herz gelegt, daß es Preußen 
noch gelingen möge, den Frieden auf einer guten Basis zu erhalten, etwa in der Weise, daß 
es in Bezug auf die Herzogtümer Schleswig-Holstein seine Inkorporationspolitik fallen lasse 
und zu dem Programm vom 22. Februar zurückkehre. Vgl. zu der Haltung des Großherzogs 
auch H. Oncken, Großherzog Friedrich I. von Baden und die deutsche Politik von 1854 bis 1871, 
I, 510 ff. und die Tagebücher des Freiherrn Reinhard v. Dalwigk zu Lichtenfels aus den Jahren 
1860 bis 1871, ed. W. Schüßler, S. 215. Bei Oncken, S. 508 ff., auch ein Brieffragment König 
Wilhelms I. an die Königin Augusta vom 24. Mai, das diese dem Großherzog am 25. über- 
sandte. Es zeigt, daß dieser, obwohl seit dem Beginn der österreichischen Rüstungen am 
14. März davon überzeugt, daß der Kaiserstaat den Krieg wolle, auch jetzt noch auf Mittel 
sann, um dem Bruderkriege vorzubeugen. Er wollte dieses Mittel darin finden, daß der Bund 
sich für volle und wirkliche Neutralität Deutschlands in dem Konflikt erkläre und zu diesem 
Zwecke auch Preußens Bundesreformprojekt in kürzester Zeit zur Verhandlung und zum 
Abschluß bringe. 
Berlin, den 23. Mai 1866. 
Ew. pp. haben in Ihrem gefälligen Bericht Nr. 83 vom 19. d. M. die Wünsche 
wiedergegeben, welche Seine Königliche Hoheit der Großherzog Ihnen dafür ausgesprochen 
hat, daß die drohende Kriegsgefahr noch durch eine Verständigung zwischen Preußen und 
Österreich über die Frage der Elbherzogtümer abgewendet werden möge. Wir teilen diese 
Wünsche vollkommen; und Ew. pp. haben mit Recht auf die von uns noch neuerlich in Wien 
zu erkennen gegebene Geneigtheit hingewiesen, uns auf der Basis der Verträge von Wien 
und Gastein zu verständigen. Die Ihnen mitgeteilte Depesche vom 7. d. M.,¹ welche Ew. pp. 
dabei im Auge hatten, ermächtige ich Sie, Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge vor- 
zulesen, jedoch in vertraulicher Weise, da dieselbe auch in Wien nicht zur Mitteilung be- 
stimmt war und wir überhaupt einen Austausch von Schriftstücken, die für die Öffentlichkeit 
berechnet werden müssen, zu vermeiden wünschen. 
Zugleich ersuche ich Ew. pp. aber ergebenst, Seiner Königlichen Hoheit mit dem Danke 
für seine wohlwollenden Anerbietungen einer eventuellen Vermittlung unserer Vorschläge 
auszusprechen, daß wir auf den Erbprinzen von Augustenburg nicht mehr zurückkommen kön- 
nen. Jede andere Kombination, sei es für den Großherzog von Oldenburg, sei es in irgend- 
einer anderen Weise, wird für uns eher möglich sein. Durch die Stellung, welche der Erbprinz 
Seiner Majestät dem Könige gegenüber eingenommen hat, und durch seine Verbindung mit 
allen Gegnern Preußens, durch seine Diener und Bundesgenossen in der Presse ist das 
Gefühl sowohl Seiner Majestät des Königs so verletzt und zugleich die Ehre Preußens so 
engagiert, daß ein Übergeben der Herzogtümer an denselben als eine schwere Niederlage und 
Demütigung Preußens empfunden werden würde. 
1 Näheres darüber in Nr. 358. Vgl. auch die Tagebücher des Freiherrn Reinhard v. Dalwigk zu 
Lichtenfels aus den Jahren 1860 bis 1871, ed. W. Schüßler, S. 209. 
356. 1 Siehe Nr. 332.
        <pb n="524" />
        510 Napoleons doppeltes Spiel in der Kongreßfrage. 
*357. Erlaß an den Gesandten in Florenz Grafen von Usedom. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Während Napoleon III. sich anfänglich den Anschein gegeben hatte, als ob er das Projekt 
des Kongresses im engsten Einvernehmen mit Preußen und Italien betreiben wolle, schaltete er 
diese beiden Mächte bei den weiteren Vorbesprechungen mehr und mehr aus, indem er zunächst 
eine vorgängige Verständigung der neutralen Mächte untereinander, also Frankreichs, Englands 
und Rußlands herzustellen suchte. Am 19. Mai war ein volles Einvernehmen zwischen Frank- 
reich und England erzielt; auch Rußland schloß sich an, und am 24. Mai ergingen die Ein- 
ladungen der drei Mächte nach Berlin, Wien, Florenz und Frankfurt. Die eigentliche 
Absicht Napoleons bei dem Kongreßplan ging dahin, die Dinge möglichst in die Länge zu ziehen 
und eben dadurch auf der einen Seite Preußen, auf der anderen Österreich so mürbe und ver- 
handlungsbereit zu machen, daß er selbst mit einem Maximum von Kompensationen zu Gunsten 
Frankreichs aus der Affäre hervorgehe. Die ganze Genesis der Kongreßidee ergibt sich klar 
und deutlich aus den bei H. Oncken, Die Rheinpolitik Kaiser Napoleons III. von 1863 bis 1870, 
I. 180 ff. veröffentlichten Schriftstücken. 
Berlin, den 23. Mai 1866. 
Ich benutze die Abreise des Königlichen Legationsrats von Bernhardi,¹ um Ew. pp. 
einige Mitteilungen zur Erläuterung der gegenwärtigen Situation zu machen, soweit die Zeit 
es noch erlaubt. 
Durch mein gestriges Telegramm habe ich Ew. pp. schon gesagt, daß die in Paris ein- 
getretene Stockung in der erwarteten Verständigung für den Kongreß zwischen Preußen, 
Italien und Frankreich und die statt dessen zwischen der letzteren Macht und England und 
Rußland gepflogenen Verhandlungen über die Einladung zum Kongreß seitens der drei neu- 
tralen Mächte mit vorläufiger Feststellung eines Programms auch hier Befremden haben er- 
regen müssen. Ich habe diesen Bedenken in dem anliegend nur zu Ihrer eigenen persönlichen 
Kenntnisnahme beigefügten ganz vertraulichen Erlasse an den Grafen Goltz vom 21. d. M.² 
Ausdruck gegeben, zu dessen Erläuterung ich bemerke, daß die darin erwähnten aus Karlsruhe 
anher gelangten Nachrichten aus durchaus glaubwürdiger Quelle dartaten, daß der Kaiser 
Napoleon dort und an anderen Höfen Deutschlands zum Widerstande gegen die preußischen 
Reformbestrebungen und zum Festhalten an den partikularischen Tendenzen und der kleinstaat- 
lichen Souveränität ermutige, und daß ganz ähnliche Nachrichten über eine entsprechende Hal- 
tung der französischen Diplomaten uns aus München, Dresden, Stuttgart, Kassel und Frank- 
furt am Main zukommen. Damit stimmt auch die Haltung des französischen Botschafters 
in London Fürst La Tour d'Auvergne in einer eingehenden Konversation mit dem Grafen 
Bernstorff, über welche der letztere in der ebenfalls nur zu Ihrer Orientierung vertraulich bei- 
gefügten Depesche vom 19. d. M. berichtet. Die Sprache des Fürsten La Tour d'Auvergne 
ist mir um so mehr aufgefallen, als derselbe aus seiner früheren Stellung in Berlin als Ge- 
sandter am hiesigen Hofe nicht die Erinnerung zurückgelassen hat, als sei er persönlich ein 
Gegner Preußens. Seine Behauptung, daß wir zu der Zeit der Abtretung Savoyens und 
Nizzas uns bemüht hätten, eine Koalition gegen Frankreich zustande zu bringen, muß auf fal- 
schen Kombinationen oder Gerüchten, die ihm bei seiner Anwesenheit hier zugetragen sein 
mögen, beruhen. Die Akten bieten auch nicht den geringsten Anhaltspunkt dafür. 
Was nun den Kongreß selbst betrifft, so ist uns noch immer keine Einladung zugekom- 
men, und es scheint, als wenn die drei Mächte sich über die Fassung derselben und über die 
im voraus für die Tätigkeit des Kongresses zu bezeichnenden Punkte nicht einigen können. 
1 Über die Mission von Bernhardis nach Florenz vgl.: Aus dem Leben Theodor von Bern- 
hardis, VI, 326 ff. und VII. 
2 Siehe Nr. 353.
        <pb n="525" />
        Preußens Haltung zur Kongreßfrage. 511 
Der von Frankreich vorgelegte Entwurf zu einer identischen Einladung ist uns seinem Wort- 
laut nach nicht bekannt; doch wissen wir, daß er als Gegenstand der Konferenz die Lösung der 
venetianischen, der Schleswig-Holsteinschen und der deutschen Frage bezeichnet, und zwar 
die beiden letzteren ohne eine bestimmte Lösung anzudeuten, die erstere aber mit Hinweis auf 
Zession Venetiens gegen (nicht näher angegebene) Kompensation und Bürgschaften für die 
Unabhängigkeit des Papstes, und daß die Entwaffnung nicht als Bedingung, sondern als 
Wunsch darin ausgesprochen. Die Garantien für die Unabhängigkeit des Papstes haben 
bei England und bei Rußland Anstoß erregt; ob Rußland seinen ursprünglichen Wider- 
spruch gegen die Erwähnung der Abtretung Venetiens aufgegeben hat, wissen wir noch 
nicht. 
Wir selbst haben bei den vorläufigen Anfragen, welche sowohl von St. Petersburg wie 
Ew. pp. aus der abschriftlich anliegenden vertraulichen Verbalnote des Barons von Oubril 
vom 17. d. M.³ entnehmen wollen, wie von Paris vertraulich an uns gelangten, unsere Be- 
reitwilligkreit der Teilnahme, jedoch mit Reserven in betreff der deutschen Frage erklärt. 
Österreich dagegen hat bei vertraulicher Anfrage abgelehnt, über die drei Punkte auf einem 
Kongreß in Verhandlung zu treten, wie Ew. pp. aus dem sub Nr. 129 in Abschrift alle- 
gierten ganz vertraulichen Bericht des Freiherrn von Werther³ ersehen wollen. Ob es 
dieses Widerstreben auch einer förmlichen Einladung gegenüber festhalten wird, oder ob 
es inzwischen der Idee eines Kongresses oder einer Konferenz der Vertreter der sechs Re- 
gierungen in Paris geneigter geworden ist, können wir noch nicht ermessen. 
Was die Frage einer mit dem Kongreß zu verbindenden Abrüstung betrifft, so wird 
eine solche ohne eine materielle Lösung der schwebenden Differenz oder wenigstens eine bestimmte 
Aussicht auf eine solche für Preußen schon wegen der Stimmung im Lande fast unmöglich sein. 
Wir sehen indes die Erwähnung derselben in der Einladung, falls sie nicht als unerläßliche 
Bedingung, sondern als Wunsch ausgesprochen wird, nicht als ein Hindernis für uns an, in 
den Kongreß einzutreten. Auch auf seiten Österreichs sind wir berechtigt, eine entschiedene 
Abneigung gegen jede Entwaffnung vorauszusetzen. 
Ew. pp. ersehen aus vorstehendem, daß die Situation nach allen Seiten hin in der Schwebe 
ist, die Spannung aber durch die Dauer derselben nicht vermindert wird. Um so mehr ist es 
für uns Pflicht gewesen, mit unseren Rüstungen energisch und umfassend vorzugehen. Ich 
kann Ew. pp. vertraulich die Versicherung geben, daß wir mit unseren Rüstungen und Auf- 
stellungen in den ersten Tagen des Monat Juni fertig sein werden.⁴ 
*358. Erlaß an die Missionen in London und Petersburg. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Berlin, den 23. Mai 1866. 
Die Nachrichten, welche uns von allen Seiten über die militärischen und politischen An- 
strengungen in den verschiedenen deutschen Bundesländern zukommen, lassen die Pläne unse- 
rer Gegner in ein immer helleres Licht treten. 
Wir erfahren aus sicherer Quelle, daß die leitenden Staatsmänner unter den in Bam- 
berg vertretenen Regierungen, welche mit Ausschluß der weniger zuverlässigen und kleineren 
3 Hier nicht abgedruckt. 
4 Der folgende Satz Abekens ist von Bismarck gestrichen: „Es ist alsdann alles für den Krieg bereit; 
und wenn nicht Wendungen eintreten, welche sich jetzt nicht vorhersehen lassen, so wird es sich dann nur um 
den schicklichen politischen Anlaß handeln, um die Krise zum Ausbruch  zu bringen."
        <pb n="526" />
        512 Österreich wirbt bei den Mittelstaaten gegen Preußen. 
Regierungen engere und geheimere Beratungen gepflogen, sich in demselben Augenblick, wo sie 
den ostensibeln Antrag am Bunde auf allgemeine Abrüstung beschlossen, untereinander ver- 
pflichtet haben, sich jeder einzelne so stark als möglich zu rüsten, um im gegebenen Augenblick 
für ein von Österreich zu gebendes Zeichen oder einen in Frankfurt zu fassenden Majoritäts- 
beschluß bereit zu sein.¹ 
Der von Österreich am 16. März bei verschiedenen Regierungen gemachte, damals aber 
noch mißlungene Versuch, die rasche Mobilmachung ihrer Kontingente und die Aufstellung 
eines Bundesarmeekorps mit der Aussicht auf ein Exekutionsverfahren gegen Preußen im 
ersten Anlauf zu erreichen, (über welchen Ew. pp. in der. Anlage² einige charakteristische No- 
tizen finden), wird jetzt praktisch ausgeführt, indem das VIII. Bundesarmeekorps 
unter österreichischer Mitwirkung vollständig organisiert wird. Der Stab desselben, in 
welchen unter anderen der Kaiserlich Österreichische Obrist von Schönfeld versetzt worden, 
ist bereits gebildet, und daß der österreichische General Prinz Alexander von Hessen zum 
Oberbefehlshaber bestimmt ist, wird kaum noch als Geheimnis behandelt. Diese Ernennungen 
für ein Bundeskorps, dessen Aufstellung auch nicht einmal eine scheinbare bundesmäßige 
Grundlage hat, haben selbst süddeutsche Regierungen befremdet und werden auch dort als ein 
Symptom von kriegerischer Stimmung des Kaisers Franz Joseph angesehen. Auch die 
österreichischen Truppen in Mainz, Frankfurt und Rastatt sind bereits im voraus unter den 
Oberbefehl des gedachten Generals gestellt worden. 
Die Zusammenziehung bayrischer Truppen in der Rheinpfalz und die von dem Königlich 
Bayrischen Herrn Minister vor einigen Tagen unserem Gesandten in München zugestandene 
Bildung eines Lagers daselbst enthält eine Bedrohung unserer Rheinprovinz. 
Auf Großherzoglich Hessischem Gebiet werden hessische Truppen, zu welchen den Angaben 
offiziöser Darmstädter Blätter zufolge auch bayrische Truppen stoßen sollten, zusammen- 
gezogen, namentlich bei Gerau, wo sich auch die hessische Artillerie versammelt, um die 
Bundesfestung Mainz und unsere in derselben befindliche Besatzung zu bedrohen.³ 
Mit diesen militärischen Rüstungen geht die politische Tätigkeit Hand in Hand. In 
Norddeutschland, namentlich in Hannover und in Kassel, sind österreichische Agenten fort- 
während tätig. Um die Wirkung der am Sonnabend, den 19. d. M., in Frankfurt von Öster- 
reich abgegebenen Erklärung gegen die selbst bundesmäßig nicht anfechtbaren, weil in keiner 
Weise gegen die Sicherheit des Bundes gerichteten Verhandlungen zwischen Preußen und 
1 Vgl. die Vorbemerkung zu Nr. 354. 
2 Als Anlage war dem Erlaß vom 23. Mai ein Bericht des Gesandten in Weimar Freiherrn von 
Pirch beigefügt, der nähere Mitteilungen über Genesis und Inhalt der österreichischen Zirkulardepesche vom 
16. März enthielt. Es hieß darin u. a.: „Über die Entstehung dieser Depesche sagte mir kürzlich ein sonst gut 
unterrichteter Staatsmann: Österreich würde in dem gegenwärtigen Konflikte gegen Preußen niemals so weit 
gegangen sein, wenn Herr von Beust dem Kaiserlichen Kabinette nicht die Bundesgenossenschaft der Mehrzahl 
der deutschen Regierungen versprochen hätte. Herr von Beust scheine mehr noch als Österreich den drohenden 
Krieg herbeigewünscht zu haben, um als Folge desselben die Wiedererlangung der preußischen Provinz Sachsen 
und für sich die Unsterblichkeit zu erringen. Infolge solcher Zusicherungen habe Österreich jene Zirkular-Depesche 
als ersten Versuch abgesandt. Als dieselbe aber von den meisten Regierungen mit Hinweis auf den Artikel 11 
der Bundesakte und mit dem Bemerken beantwortet worden sei, daß Preußen noch keine Veranlassung gegeben 
hätte, welche die beantragten Maßregeln rechtfertigen könnte, habe Herr von Beust, im festen Vertrauen auf 
seinen Einfluß, es übernommen, die Mittelstaaten umzustimmen.“   
3 Es fällt auf, daß in diesem Zusammenhang nicht auch der württembergischen Rüstungen gedacht wird, 
wegen deren erst am 22. Mai ein scharfer Erlaß an den Gesandten in Stuttgart Freiherrn von Canitz gerichtet 
worden war. Siehe dessen Text in: Das Staatsarchiv, XI, 34 ff. Die Erwähnung unterblieb vermutlich im 
Hinblick auf die nahen verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen den Höfen von London und Petersburg einer- 
seits, Stuttgart andererseits. Eben damals weilte die Königin Olga von Württemberg, Schwester des Kaisers 
Alexander II., in Petersburg. Wie sehr sie sich bemühte, ihren Bruder zu Ungunsten Preußens und Bismarcks 
zu beeinflussen, geht aus den Mitteilungen des Militärbevollmächtigten v. Schweinitz hervor. Denkwürdig- 
keiten des Botschafters General v. Schweinitz, I, 196 f., 211.
        <pb n="527" />
        Umschwung in Hannover zu Österreichs Gunsten. 513 
Hannover über die Neutralität des letzteren Staates⁴ zu verstärken, ist unter andern der 
Kaiserlich Österreichische General Prinz Solms noch an demselben Tage dahin abgegangen; 
und wir glauben es diesen Einwirkungen zuschreiben zu müssen, daß die Königlich Hannö- 
versche Regierung, welche noch am Ende der vorigen Woche ihre Bereitwilligkeit zur Neu- 
tralität bei ausbrechendem Kriege ausdrücklich erklärt hatte, jetzt unter Vorschützung von 
Bundespflichten sich der Verabredung zu entziehen sucht, um eventuell den Anschluß an 
Österreich sich offen zu halten. Man scheint an den mittleren deutschen Höfen zu der Über- 
zeugung gekommen zu sein, daß Österreich den Krieg will, weil es sich militärisch Preußen 
überlegen glaube; und namentlich Hannover fürchtet für seine Stellung, wenn es sich zu 
Preußen hielte, und hofft zugleich, die Realisierung ausschweifender Pläne, wenn es sich einem 
siegreichen Österreich anschlösse. Denn es liegen sehr bestimmte Nachrichten vor, daß von 
unsern Gegnern eine vollständige Demütigung, ja die Zerstückelung und Zertrümmerung 
Preußens als Kriegsziel ins Auge gefaßt ist, vor dessen Erreichung Österreich und seine 
Verbündeten die Waffen nicht niederlegen würden. Die Wiedervereinigung Schlesiens mit 
Österreich und unserer Provinz Sachsen mit dem Königreich Sachsen wird von den öster- 
reichischen Agenten als der Preis dargestellt, den Preußen werde zahlen müssen. 
In Hannover ist, wie ich bemerkt habe, ein Schwanken eingetreten, welches seinen 
natürlichen Grund in dem Widerspruch zwischen der zunächst von Preußen drohenden Gefahr 
und jenen großen, aber fernen Hoffnungen hat. Es wird von entscheidender Wichtigkeit für die 
Entwicklung der Situation sein, welche Seite in Hannover die Oberhand gewinnt. Wir 
haben von ihm Neutralität und Unterlassen von Rüstung gefordert und müssen auf dieser 
Forderung beharren.⁵ Den Rüstungen der süddeutschen Regierungen und selbst Sachsens 
gegenüber können wir in einer verhältnismäßig ruhigen und abwartenden Stellung bleiben; 
hannöverschen Rüstungen gegenüber ist das vermöge seiner geographischen Lage in unserem 
Rücken und zwischen unseren Provinzen unmöglich. Mit der Rüstung Hannovers, erfolge 
sie nun auf eigenen Entschluß oder auf einen angeblichen Bundesbeschluß, tritt für uns die 
Notwendigkeit ein, die gefahrdrohende Stellung, welche Hannover durch eine uns feindliche 
Kriegsbereitschaft einnehmen würde, tatsächlich zu verhindern. Wir müssen darauf gefaßt sein, 
daß sich alsdann an dieser Situation der Krieg entzünde; wie folgenschwer auch dieser Ent- 
schluß sein möge — er wird uns durch unsere Lage mit gebieterischer Notwendigkeit auferlegt. 
Ich habe Ew. pp. diese Tatsachen und die daran geknüpften Erwägungen zunächst zu 
Ihrer eigenen Information mitgeteilt; ich wünsche aber, daß Ew. pp. sich im Sinne dieser De- 
pesche vertraulich äußern⁶ und dadurch die entscheidende Wichtigkeit hervorheben, welche die 
Weigerung Hanovers, ungerüstet u[nd] eventuell neutral zu bleiben, für die Erhaltung des 
Friedens haben würde.⁷ 
4 Vgl. dazu Nr. 355.  
5 Vgl. den Erlaß an den Prinzen zu Ysenburg vom 23. Mai (Das Staatsarchiv, XII, 53), in dem 
dieser angesichts der in Hannover eingetretenen Wendung angewiesen wurde, in einer Note die einfache Frage 
zu stellen, ob Hannover noch gesonnen sei, einen Vertrag der Art, wie er bisher ins Auge gefaßt worden, 
mit Preußen zu schließen. Der Erlaß schloß mit den Worten: „Fällt die Antwort bejahend aus, so erwarten 
wir ohne weitere Zögerung den Abschluß über den sehr einfachen Inhalt. Fällt sie verneinend aus, so sind wir 
natürlich aller bisher in Bezug auf die Zukunft gegebenen Zusagen entbunden und behalten uns die Freiheit 
der Entschließung nach den Umständen vor.“ Tatsächlich fiel die Antwort des Grafen Platen, wie der Bericht 
Ysenburgs vom 24. (Das Staatsarchiv, XII, 54) lehrt, dem Sinne noch verneinend aus: in Bezug auf die 
Verhandlungen über den Neutralitätsvertrag müsse die hannoversche Regierung erst den Verlauf der in 
der letzten Bundestagssitung gestellten Anträge abwarten.   
6 Der Schluß des Satzes von den Worten an: „und dadurch die entscheidende Wichtigkeit ..." 
eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
7 Zu der Aufnahme, die die diesbezüglichen Äußerungen Graf Rederns in Petersburg fanden, vgl. 
Denkwürdigkeiten des Botschafters General von Schweinitz, I, 218. 
V 38
        <pb n="528" />
        514 Betrachtungen über Preußens Stellung zur Bundesreform. 
359. Runderlaß an die Missionen. 
[Kanzleikonzept.] 
Berlin, den 27. Mai 1866. 
Über Preußens Stellung zur Bundesreform und die Absichten, von denen Seine Majestät 
der König bei der jüngsten Wiederaufnahme derselben erfüllt sind, finden Ew. pp. in 
folgendem einige Betrachtungen allgemeiner Natur, deren geeignete Verwertung bei sich dar- 
bietendem Anlaß sich empfehlen dürfte. 
Wenn wir in der jetzigen Gestaltung des Bundes einer großen Krisis entgegengehen 
sollten, so ist eine vollständige revolutionäre Zerrüttung in Deutschland bei der Haltlosigkeit 
der gegenwärtigen Zustände die wahrscheinlichste Folge. Einer solchen Katastrophe kann 
man lediglich durch eine rechtzeitige Reform von obenher vorbeugen. 
Es ist nicht die Masse der unberechtigten Forderungen, welche den revolutionären 
Bewegungen Kraft verleiht, sondern gewöhnlich ist es der geringe Anteil der berechtig- 
ten Forderungen, welcher die wirksamsten Vorwände zur Revolution bietet und den Be- 
wegungen nachhaltige und gefährliche Kraft gewährt. 
Unbestreitbar ist eine Anzahl berechtigter Bedürfnisse des deutschen Volkes nicht in 
dem Maße sichergestellt, wie es jede große Nation beansprucht. Die Befriedigung der- 
selben im geordneten Wege der Verständigung herbeizuführen, ist die Aufgabe der Bundes- 
reform.¹ Die letztere ist recht eigentlich im Interesse des monarchischen Prinzips in Deutsch- 
land notwendig. Sie soll durch die Initiative der Regirungen den Uebelständen abhelfen, 
welche in bewegten Zeiten die Quelle u[nd] der Vorwand für gewaltsame Selbsthülfe werden 
können.¹ In dieser Richtung bewegen sich die Reformvorschläge der preußischen Regierung. 
Sie werden sich auf das Allernotwendigste beschränken und den Bundesgenossen auf das be- 
reitwilligste mit den ihnen erwünschten Modifikationen entgegenkommen. 
Das Ziel verlangt allerdings Opfer, aber nicht von einzelnen, sondern von allen gleich- 
mäßig. 
Was Seine Majestät den König persönlich anbetrifft, so liegt allerhöchstdemselben nichts 
ferner, als seine Bundesgenossen, die deutschen Fürsten, beeinträchtigen oder unterdrücken zu 
wollen. Allerhöchstderselbe will mit ihnen als einer ihresgleichen gemeinsam für die gemein- 
same Sicherheit nach innen und außen sorgen, aber besser als bisher. Wer diesen ernsten 
Willen und das längst auf jenes Ziel gerichtete Bestreben Seiner Majestät als Ergebnis per- 
sönlichen Ehrgeizes schildert, der entstellt die Tatsachen, welche von allerhöchstdessen Handlungs- 
und Sinnesweise offenes Zeugnis ablegen. Seine Majestät der König sind stets weit davon 
entfernt gewesen, einen Ehrgeiz zu hegen, der auf Kosten der Nachbarn und Bundesgenossen 
Befriedigung gesucht hätte, wenn allerhöchstdieselben auch nach mannigfachen Erfahrungen 
darauf verzichten müssen, die Verleumdungen zum Schweigen zu bringen. Seine Majestät be- 
absichtigen auch jetzt mit der Bundesreform nicht, den deutschen Fürsten Opfer anzusinnen, 
welche Preußen nicht ebenso im Interesse der Gesamtheit zu bringen bereit wäre. 
Die Verweigerung der in den Reformvorschlägen der Königlichen Regierung aufgestell- 
ten, verhältnismäßig geringen und von allen Teilnehmern — Preußen nicht ausgeschlossen — 
gleichmäßig zu machenden Zugeständnisse würde unserer Ansicht nach eine schwere Verant- 
wortung für die Zukunft involvieren. 
1 Der Satz eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="529" />
        Die preußischen Vorschläge im einzelnen. 515 
Wir haben zunächst mit einzelnen Regierungen über unsere Vorschläge eine Vorver- 
ständigung versucht,² sodann im Neuner-Ausschuß in Frankfurt a. M. diese Vorschläge 
näher wie folgt bezeichnet. 
1. Die Organisation des Bundes wird durch Kombinierung mit einer periodisch einzuberu- 
fenden Nationalvertretung in der Weise gestaltet, daß die Beschlußfassung der letzteren auf 
den dafür bezeichneten Gebieten der Bundesgesetzgebung die Stimmeneinheit ersetzt. 
2. Die Kompetenz der also neugestalteten Bundesgewalt wird zunächst auf solche Mate- 
rien ausgedehnt, welche bisher im Wege der gelegentlich zusammentretenden Konferenzen 
behandelt zu werden pflegen, oder Kommissionen überwiesen werden, wie z. B. das Münz-, 
Maß- und Gewichtswesen, die Patentgesetzgebung, die gemeinsame Zivilprozeßordnung, 
das Heimatswesen und die Freizügigkeit. 
3. Es tritt dazu die allgemeine Zoll- und Handelsgesetzgebung in prinzipieller Behand- 
lung unter dem Gesichtspunkt regelmäßiger gemeinsamer Fortentwicklung. 
4. Organisation eines gemeinsamen Schutzes des deutschen Handels im Auslande, Kon- 
sularwesen, Schutz der Flagge zur See. 
5. Das Verkehrswesen zwischen den Bundesstaaten, Land-, Wasser- und Eisenbahn- 
straßen, Telegraphie, Postwesen, die Fluß- und sonstigen Wasserzölle. 
6. Gründung einer den gemeinsamen Zwecken dienenden Kriegsmarine mit den erforder- 
lichen Kriegshäfen und den entsprechenden Küstenverteidigungsanstalten. 
7. Konsolidierung der militärischen Kräfte Deutschlands für Feldarmee- und Festungs- 
wesen, also Revision der Bundes-Kriegsverfassung aus diesem Gesichtspunkte einer besseren 
Zusammenfassung der Gesamtleistung, so daß deren Wirkung gehoben und die Leistung des 
einzelnen möglichst erleichtert wird. 
Auf diese bescheidenen Forderungen haben wir uns beschränken zu können geglaubt, und 
zugleich die Versicherung gegeben, daß wir, um im friedlichen Wege zu einer Verständigung 
darüber zu gelangen, gern unseren Bundesgenossen in den Modalitäten entgegenkommen wür- 
den. 
Erst wenn Preußen auf dem Wege der Verständigung am Bunde und mit den Regie- 
rungen alle Mittel vergebens erschöpft haben wird, um auch nur die notdürftigsten Zuge- 
ständnisse zu erlangen, werden wir unser enges Programm erweitern und auf neuen Wegen 
den Anforderungen der Nation in vollem Umfange gerecht zu werden versuchen. 
Ew. pp. wollen bei gelegentlichen Erörterungen vorstehende Andeutungen nicht unbe- 
nützt lassen. 
Das Staatsarchiv, XI, 62 ff. 
360. Erlaß an die Missionen in Paris, London und Petersburg. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Berlin, den 29. Mai 1866. 
Ew. pp. übersende ich anliegend Abschrift der Einladung zu gemeinsamen Beratungen in 
Paris, welche mir heute in gleichlautender Form und gemeinschaftlich durch die Vertreter von 
Frankreich, Großbritannien und Rußland übergeben worden ist.¹ 
2 Vgl. Nr. 327. 
360. 1 Siehe den Text des Einladungsschrelbens in: Das Staatsarchiv, XI. 45 f.
        <pb n="530" />
        516 Die Kongreßeinladung der neutralen Mächte. 
Ich habe den letzteren darauf zunächst erwidert, daß ich die Befehle Seiner Majestät des 
Königs unseres allergnädigsten Herrn über den Gegenstand dieser Kommunikation einholen 
werde. 
Im Eingange der Depesche wird die Differenz zwischen Preußen und Österreich bezeichnet 
als aus der Frage der Elbherzogtümer entstanden. Ich habe mich schon in der Besprechung, 
welche sich an die Uebergabe knüpfte, gegen diese Auffassung verwahrt.² Wir haben nicht ge- 
rüstet, um unsere Interessen an den Herzogtümern zur Geltung zu bringen und niemals beab- 
sichtigt, zu diesem Zwecke Krieg zu führen. Ich kann auch nicht glauben, daß das Wiener Ka- 
binett dies von uns befürchtet habe. Die Differenz zwischen Preußen und Österreich, welche 
von den drei einladenden Mächten so lebhaft bedauert wird, sei vielmehr daraus entstanden, 
daß Österreich mitten im Frieden zu unserer Überraschung und ohne uns irgendeine Aufklärung 
darüber zu geben, in Gemeinschaft mit Sachsen Kriegsvorbereitungen getroffen, welche direkt 
unsere Grenze bedrohten. Erst als wir bei der geographischen Lage dieser Grenzen die Si- 
cherheit unserer eigenen Hauptstadt beeinträchtigt sahen, sind wir mit Gegenrüstungen vorge- 
gangen; und da Österreich ungeachtet gegenseitiger friedlicher Erklärungen tatsächlich hierauf 
mit Fortsetzung und Vermehrung der Rüstungen geantwortet, sind auch wir zur Ausdehnung 
der unsrigen genötigt gewesen. Dadurch hat sich die Differenz auf die gegenwärtige Höhe 
gesteigert, wo beide Armeen einander gegenüberstehen. Wir durften uns den Gefahren, die in 
den österreichisch-sächsischen Rüstungen für uns lagen, nicht wehrlos aussetzen und müssen 
wünschen, durch genügende Garantien gegen die Wiederkehr einer solchen Situation gesichert 
zu sein, ehe wir abrüsten können. Ich habe ferner angedeutet, daß nur dann von einem Kongreß 
ein Erfolg für die Erhaltung des Friedens zu erwarten sei, wenn der Zusammentritt sowohl 
wie die Beratungen mit möglichster Beschleunigung betrieben würden, da keine der Mächte 
ihrem Lande die Opfer und Lasten, welche der gegenwärtige Zustand fordert, lange und auf 
unbestimmte Zeit auferlegen dürfe. 
Über die Frage, ob die leitenden Minister der verschiedenen Staaten in Paris erwartet 
würden, oder ob auf eine Konferenz der dort bereits akkreditierten oder auch außerordent- 
lichen Botschafter gerechnet werde, erklärten die Vertreter der neutralen Mächte, ohne 
Instruktion zu sein. 
Indem ich nicht habe unterlassen wollen, Ew. pp. diese vorläufige Mitteilung zu machen, 
behalte ich mir eine baldige weitere Information vor. 
In französischer Übersetzung in: Das Staatsarchiv, XI, 46 f. 
*361. Erlaß an den Gesandten in Petersburg Grafen von Redern. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Theremin.] 
Am 20. Mai hatte der Generalkonsul in Bukarest St. Pierre gemeldet, daß Prinz Karl 
von Hohenzollern zum Antritt der Regierung in den Donaufürstentümern an der Grenze des 
Landes angelangt sei und am 21. in Bukarest erwartet werde; wie er sich dazu verhalten solle? 
Bismarck telegraphierte sofort zurück: „Ihre Stellung zum Prinzen Karl ist dieselbe wie Ihrer 
Kollegen und wie Ihre bisberige zur provisorischen Regierung. Preußen kann nur unserer 
auf der Pariser Konferenz genommenen Stellung gemäß verfahren.“ Im gleichen Sinne wurden 
am 21. die Missionen an den europäischen Höfen verständigt. 
Vertraulich. Berlin, den 30. Mai 1866. 
Ew. pp. habe ich bereits durch mein Telegramm vom 21. d. M. Nr. 134 von der Stel- 
lung der Königlichen Regierung zur Wahl des Prinzen Karl von Hohenzollern und der 
2 Der Satz eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="531" />
        Geschichtliche Entwicklung der Hohenzollernkandidatur in Bukarest. 517 
seitens des letzteren erfolgten Annahme derselben unterrichtet und Sie ersucht, sich dem- 
gemäß dort zu äußern.  
Meine gegenwärtige vertrauliche Mitteilung hat den Zweck, Ew. pp. von der geschicht- 
lichen Entwicklung der Sache in Kenntnis zu setzen. Schon vor längerer Zeit, gleich nach 
der Wahl des Prinzen in Bukarest, habe ich Gelegenheit gehabt, die Frage sowohl mit 
diesem als mit dessen Herrn Vater zu besprechen.¹ Ich sagte ihnen: Wenn der Prinz darauf 
eingehen wolle, so käme es vor allen Dingen darauf an, daß er sich der Zustimmung Rußlands 
versicherte, da er ohne dieselbe nie eine gesicherte Existenz in den Fürstentümern führen 
könne. Der Prinz müsse daher, wenn er Wert auf die Aussicht lege, nach St. Petersburg 
gehen und den Versuch machen, die Kaiserliche Regierung für sich zu gewinnen. Der Prinz 
erwiderte mir hierauf, daß dies ganz mit seinen Absichten übereinstimme, daß er die Zustim- 
mung Rußlands für unentbehrlich erachte, und ließ dabei die Hoffnung auf die Hand einer 
Leuchtenbergischen Prinzessin durchblicken. 
Darauf hat der Prinz, wie ich später erfahren, vor jetzt ungefähr fünf Wochen einen 
sechswöchigen Urlaub erhalten, und zwar auf den Wunsch des Vaters, welcher Wert dar- 
auf legte, den Sohn während der Pariser Konferenzverhandlungen in seiner Nähe zu behalten. 
Ich erfuhr hiervon ungefähr acht Tage vor dem Bekanntwerden der Ankunft des Prinzen in 
den Fürstentümern, als das Gerücht, der Prinz sei nach Frankreich und Italien gereist, mich 
zu Erkundigungen nach seinem Aufenthalte veranlaßte. Wenn ich recht unterrichtet bin, so be- 
fand sich der Prinz zuletzt auf den Besitzungen seines Vaters in der Schweiz, wahrscheinlich 
in der Absicht, von dort aus seine Abreise nach den Fürstentümern vorzubereiten. Daß der 
Prinz den Urlaub benutzt hat, um seine Abreise ins Werk zu setzen, ist mir im höchsten Grade 
unerwartet gekommen, da er mir im Gegensatze zu seinem Vater überhaupt wenig Neigung 
zu haben schien, sich auf die Sache einzulassen, und ich den Eindruck gewonnen hatte, daß seine 
hiesige Stellung seinen Neigungen mehr entspreche. Übrigens aber konnte der Prinz, wenn 
er ohne Abschied abreisen wollte, ohne die rechtliche Natur seines Verhaltens zu ver- 
schlimmern, sich auch ebensowohl von hier aus ohne Urlaub auf den Weg machen, und die 
erfolgte Bewilligung des Urlaubs ist daher an und für sich vollständig irrelevant. 
Gleichzeitig mit der telegraphischen Nachricht von dem Eintreffen des Prinzen auf 
walachischem Boden ging über Düsseldorf das aus Salzburg vom 16. d. M. datierte Ab- 
schiedsgesuch desselben hier ein. Als dieses in den Händen Seiner Majestät des Königs war, 
befanden allerhöchstdieselben sich in der Lage, entweder den Fall der Desertion öffentlich an- 
zuerkennen oder den Abschied zu erteilen. In Berücksichtigung des Hohenzollernschen 
Namens entschieden Seine Majestät, wie dies erklärlich, sich für das letztere. Der Abschied 
wurde kurzweg bewilligt und so die Sache äußerlich geregelt. 
Die Königliche Regierung hat bei dem Unternehmen des Prinzen nicht den mindesten 
Anteil. Er hat dasselbe auf eigene Gefahr und Verantwortung unternommen und, möge es 
gelingen oder scheitern, wir haben kein staatliches Interesse bei dem Verlaufe desselben. Diese 
Haltung habe ich auch der Drohung der Pforte mit militärischer Okkupation der Fürsten- 
tümer gegenüber nicht aufgegeben. Ob es dem Interesse Rußlands mehr entspricht, 
die Stellung des Prinzen zu bekämpfen und ihn zu beseitigen oder aber die Bereitwilligkeit 
1 Vgl. dazu: Aus dem Leben König Karls von Rumänien, I, 16 ff., wo sich ausführliche Aufzeich- 
nungen über die Unterredung des Prinzen mit Bismarck vom 12. April finden. Nach der Aufzeichnung 
hatte Bismarck dem Prinzen als Freund und Ratgeber, ganz frei und offen gesagt: „Sie sind von einer ganzen 
Nation einstimmig zum Fürsten gewählt, folgen Sie diesem Rufe; gehen Sie direkt in das Land, zu dessen 
Regierung Sie berufen sind!“
        <pb n="532" />
        518 Mission Prinz Napoleon. Oberst Kiß. 
desselben zur faktischen Annahme des russischen Schutzes zu benutzen, darüber enthalte ich mich 
alles Urteils und muß dies der Weisheit der Kaiserlichen Regierung überlassen. 
Ich ersuche Ew. pp. ergebenst, sich nach Maßgabe des vorstehenden Erlasses und unter 
Zugrundelegung desselben vertraulich gegen den Herrn Fürsten Vizekanzler äußern zu wollen, 
und ermächtige Sie auch, ihm solchen im Wege des Gespräches wörtlich wiederzugeben. Den 
Charakter einer amtlichen Mitteilung wollen Ew. pp. dabei aber vermeiden, da eine solche 
bei der Natur der mitgeteilten Details nicht wohl angänglich erscheint. 
362. Aufzeichnung. 
[Eigenhändig, undatiert.] 
Am 7. Mai war der ehemalige Honvedoberst N. Kiß de Nemeskér, der Vertreter der ungarischen Emigranten in Paris, in Berlin eingetroffen, um mit Bismarck die Möglichkeiten einer preußisch-ungarischen Kooperation in dem kommenden Kriege zu erörtern. Er hatte einige Unterredungen mit dem Ministerpräsidenten (vgl. auch Nr. 351), in denen auch bereits die Eventualität eines preußisch-französischen Kriegsbündnisses gestreift worden zu sein scheint. Jedenfalls kehrte Kiß Ende Mai, diesmal im Auftrage des Prinzen Napoleon (Plon Plon) nach Berlin zurück, um weiter über ein solches Bündnis zu verhandeln. Er hatte am 30. Mai ein neues Gespräch mit Bismarck, bei dem es zur Aufsetzung eines Bündnisentwurfs in Form einer flüchtigen Niederschrift Bismarcks kam. Ob die Aufzeichnung die mündlich von Kiß vorgetragenen Vorschläge des Prinzen Napoleon wiedergibt, oder ob sie auf eigener Formulierung Bismarcks beruht, ist aus den Akten nicht zu ersehen. Die Wahrscheinlichkeit spricht unbedingt für das erstere; denn Bismarck, der überhaupt von dem Prinzen Napoleon nur wenig hielt und genau wußte, daß er auch bei dem Kaiser Napoleon nicht viel galt (vgl. Nr. 246), lehnte es ab, den Bündnisentwurf mit den darin vorgesehenen Gebietsabtretungen bei König Wilhelm I. auch nur zur Sprache zu bringen. Für Bismarcks persönliche Geneigtheit zu größeren Gebietsabtretungen, nun gar auf Kosten Preußens, kann dieser Bündnisentwurf also nichts beweisen. Ein Gleiches gilt von seinen kurz darauf erfolgenden Äußerungen zu General Govone (2. Juni) und Benedetti (3. Juni), 
die nach einem treffenden Ausdruck H. Onckens lediglich bezweckten, den Faden der Unterhandlung und die Hoffnungen der anderen nicht völlig abreißen zu lassen. Vgl. H. Oncken, Die 
Rheinpolitik Kaiser Napoleons III. von 1863 bis 1870, I, 245, Fußnote 1. Bei Oncken (a. a. O., I, 243 ff.) auch genauere Mitteilungen über die geheime Mission Prinz Napoleon-Kiß. 
ca. 30. Mai 1866. 
entre Prlussel et Frlancel. 
1. En cas de congreèes poursuivre Taccord la cession de la Vénéltiel à l'Italie et Pan- 
nexion des duches à la Prusse. 
2. Si le congres W’aboutit pas alliance offlensive] et deéfenslivel. 
3. Le Roi dlel Plrussel commencera les hostilitcs dans les 10 jours après la séparation 
du congres. 
4. Si le congrès ne se réunit pas, la Prusse attaquera dans 30 jours après la signature 
du préslent] traité. 
5. LEmplereur] des Frlançais] declarera la guerre à PAutriche des due les bostilites 
seront commencées entre PAutrlichel et la Prlussel (en 30 jours). 
6. On ne fera pas de paix séparée avec F Autrlichel. 
7. Le Hsicll paix se fera sous les conditions suivantes. La Vénéltiel à Fltalie, à la Prusse 
les territloires] allemands ci-dessous (7 à 8 milllionsl d’ämes au choix) plus la réforme 
fedérale dans le sens prussien, 6 
pour la Frlancel le territloire! entre Moselle et Rhin sans Coblence ni Mayence, 
1 855 000 ames savloir]: 500 000 Prusse, 1 100 O00 Bavlièrel, Birklenlleldl 35 000, Hom- 
burg 271000 , Darmstladtl 2131000ß. 6 
8. Convention militlaire] et maritlimel entre Frlancel et Prlussel des la signature. 
9. adhésion du Roi dlltalie. 
H. Oncken, Die Rheinpolitik Kaiser Napoleons III. von 1863—1870, I. 243 f.
        <pb n="533" />
        Die Stellung der deutschen Mächte zur Kongreßeinladung. 519 
*363. Telegramm an den Gesandten in Petersburg Grafen von Redern. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Berlin, den 1. Juni 1866. 
Schleuniger Zusammentritt des Kongresses ist dringend erforderlich, da jeder Tag unsere 
Kosten und die Streitkräfte unserer eventuellen Gegner vermehrt, unsere Lage also ver- 
schlimmert, solange Kriegsgefahr nicht sicher beseitigt. Wir bitten im Interesse der Erhaltung 
des Friedens dringend, daß Fürst Gortschakow, von dessen Entschließung Zeit der Eröffnung 
abhängig, letztere so schleunig wie möglich herbeiführe. Stellen Sie dies dem Fürsten vor; 
ich habe gestern Herrn von Oubril und den beiden Botschaftern in gleichem Sinne gesprochen. 
*364. Telegramm an den Botschafter in Paris Grafen von der Goltz. 
(Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Berlin, den 1. Juni 1866. 
Wenn Österreich das Programm des Kongresses, wie es in der Einladung gestellt, 
nicht einfach und ohne Klauseln annimmt, so wird dadurch die Annahme der andern Mächte 
hinfällig; mit Diskussion des Programms auf dem Kongreß selbst können wir keine Zeit 
mehr verlieren. Für uns drängt die Situation zur Entscheidung, da jede Zögerung unsere 
Kosten steigert und Österreichs augenblickliche Kriegsstärke vermehrt. 
Obiges zur Direktion für Ihre Äußerungen, nicht zu ausdrücklicher Erklärung. Ich 
habe auch in Petersburg auf Beschleunigung gedrungen. 
*365. Telegramm an den Gouverneur von Schleswig Generalleutnant 
Freiherrn von Manteuffel. 
[Eigenhändiges Konzept.]¹ 
Am 1. Juni hatte Österreich, seine schon am 26. April (vgl. die Vorbemerkung zu Nr. 320) 
ausgesprochene Drohung verwirklichend und sich damit endgültig von der Gasteiner Konvention los- 
sagend, die Entscheidung der Schleswig-Holsteinschen Frage durch eine am Bundestage abgegebene 
Erklärung den Entschließungen des Bundes überantwortet und zugleich bekanntgegeben, daß 
der Statthalter von Holstein Spezialvollmacht erhalten habe, die holsteinischen Stände einzu- 
berufen, da „die Wünsche und Rechtsanschauungen des Landes einen berechtigten Faktor der 
Entscheidung bilden“. Vgl. auch die in der Bundestagssitzung vom 9. Juni vorgebrachte preu- 
ßische Erwiderung, die auf einem von Bismarck stark überarbeiteten Konzept Abekens beruht, 
in: Das Staatsarchiv, XI, 82 ff. 
Berlin, den 2. Juni 1866. 
Oestreich hat in heutiger Bundestagssitzung die schleswig-holsteinsche Frage zur Ent- 
scheidung des Bundes gestellt u[nd] Berufung der Stände Holsteins angekündigt. S[eine] 
1 Das Konzept trägt den Vermerk von der Hand Bismarcks: „V[on] S[einer] M[ajestät] genehmigt; 
conseil Montag [4. Junl] 12½.“
        <pb n="534" />
        520 Vorgehn Österreichs am Bunde. Bruch des Gasteiner Vertrags. Österreich und der Kongreß. 
Maj[estät] wird entscheiden, ob in ersterem Act Bruch des Gasteiner Vertrags 
liegt, in welchem Falle das volle Condominat u[nd] unser Garnisonrecht in Holstein 
wie das Oestreichs in Schleswig wieder in Kraft tritt. 
*366. Telegramm an den Gouverneur von Schleswig Generalleutnant 
Freiherrn von Manteuffel. 
[Eigenhändiges Konzept] 
Berlin, den 2. Juni 1866. 
S[eine] Maj[estät] sieht ebenfalls in dem Vorgehn Oestreichs am Bunde den Bruch 
des Gasteiner Vertrages u[nd] hat mir befohlen, in diesem Sinne nach Wien zu schreiben, 
daß durch Zerreißen der Convention der status quo ante bezüglich des Condominats wieder 
ins Leben trete u[nd] danach Oestreich zu einseitiger Berufung der Stände in Holstein nicht 
mehr berechtigt bleibe. 
*367. Telegramm an den Gesandten in Florenz Grafen von Usedom. 
[Eigenhändiges Konzept.]¹ 
Am 1. Juni hatte Freiherr von Werther von Graf Mensdorff erfahren, daß Österrelch 
die Einladung der neutralen Mächte zum Kongreß nur unter der ausdrücklichen Bedingung an- 
nehmen wolle, daß auf ihm die Abtretung einer österreichischen Provinz, d. h. Venetiens, nicht 
zur Sprache komme. Siehe den  Text der österreichischen Antwort vom 1. Juni auf die Ein- 
ladung in: Das Staatsarchiv, XI. 47 ff. Neben der offiziellen Antwort erging noch eine reser- 
vierte Depesche an die österreichischen Botschafter in Paris, London und Petersburg, welche 
der Frage der Abtretung Venetiens ein absolutes Nein  entgegensetzte. Vgl. dazu H. Oncken, 
Die Rheinpolitik Kaiser Napoleons III. von 1863 bis 1870, I, 251, Fußnote 2, und E. v Wert- 
heimer, Zwei ungedruckte Denkschriften Graf Mensdorffs, Preußische Jahrbücher, Bd. 180, 
S. 329 ff. Bismarck, für den die intransigente Haltung Österreichs ein großer Glücksfall war, 
fragte unmittelbar nach dem Eingang der Meldung Werthers vom 1. Juni bei Graf Usedom an: 
„Wird Italien bei solcher Reserve Österreichs die Konferenz dennoch beschicken?“ Nachdem dann 
aus Petersburg die Mitteilung eingelaufen war, daß auch Fürst Gortschakow nach der öster- 
reichischen Antwort den Zusammentritt des Kongresses zwecklos erachte, gab Bismarck am 2. 
auch diese Meldung nach Florenz weiter, indem er gleichzeitig in Anknüpfung an eine Äußerung 
der in Petersburg weilenden Königin von Württemberg, wonach Italien am 10. losschlagen 
wollte, in dieser Richtung eine Frage stellte, die fast einem Winke gleichkam. Vgl. dazu auch 
La Marmora, Etwas mehr Licht, S. 254 ff. 
Berlin, le 2 juin 1866. 
Le Plrinlee Gortchlacowl ayant appris due IAutriche accède au congrèes à la condition 
expresse due la cession d’une province autrichienne n'y entre point meme sous la forme la 
plus déguisée, a telégraphié à Paris et à Londres pous savoir si la conférence peut encore 
avoir aux yeux de la France et de I’Angleterre un but quelconque. La reine de Wurten- 
berg a dit due Fon savait due Tltalie attaquerait le 10. V-at-il du vraisemblable pour ce 
terme ou un autre? L'’emprunt forcé en Vénétie, la declaration autrichienne faite hier à 
Francfort pour saisir la diète de T’affaire du Holstein en meme temps que la conférence, les 
réserves cidessus de PAutriche réduisent les chances du congres au minimum. 
1 In das Telegramm sind zwei Satzstücke aus einem Telegramm Rederns vom 1. Juni inseriert.
        <pb n="535" />
        Österreich will entschieden den Krieg. 521 
*368. Erlaß an den Botschafter in Paris Grafen von der Goltz. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Vertraulich. Berlin, den 2. Juni 1866. 
Ew. pp. haben aus meinen heutigen Telegrammen die Stellung ersehen, welche Öster- 
reich zu der Kongreßfrage eingenommen hat. Dies stimmt mit allen unseren Nachrichten 
zusammen, welche von neuem dartun, daß Österreich entschieden den Krieg will und nur auf 
den Augenblicke wartet, wo es mit seinen noch nicht ganz vollendeten Rüstungen 
fertig sein wird. 
Ganz vertrauliche Sondierungen über die Absichten des Kaisers von Österreich und die 
etwa noch vorhandenen Möglichkeiten einer friedlichen Ausgleichung, welche Seine Majestät 
der König persönlich ohne Beteiligung seiner Regierung, wie ich erfahre, auf Anlaß und 
unter Mitwirkung deutscher Fürsten in Wien gemacht hat,¹ haben ergeben, daß ungeachtet 
theoretischer Friedensliebe des Kaisers in seinem ganzen Rate, selbst bei denjenigen, die 
früher dem Kriege abgeneigt waren, jetzt das Verlangen nach dem Kriege und damit der 
Entschluß dazu feststeht. Es sind Seiner Majestät dem Könige in dieser Beziehung charakte- 
ristische Äußerungen der Räte des Kaisers berichtet worden.² Von Graf Moritz Eszterhazy: 
daß nach der ersten Schlacht sich leichter werde unterhandeln lassen; von Graf Belcredi: die 
inneren Schwierigkeiten werden sich nur durch einen Krieg überwinden lassen; [von] dem 
Minister von Larisch: man brauche in den nächsten Monaten 500 Millionen preußischer 
Kriegskontributionen und³ einen anständigen Bankerott. 
Die neuesten Akte des Kaiserlichen Kabinetts sind nur die Betätigung dieser Auffassung. 
Die am 1. Juni von Österreich am Bunde abgegebene Erklärung in der Schleswig- 
Holsteinschen Angelegenheit, wodurch es dieselbe der Entscheidung des Bundes anheimgibt, 
ist der Bruch des Gasteiner Vertrages und zeigt um so mehr, daß das Wiener Kabinett 
jeden Gedanken an eine Verständigung mit uns aufgibt, als es diesen Schritt getan hat, ohne 
auf unsere vertrauliche Depesche vom 7. Mai,⁴ welche überall als ein Akt des friedlichen 
Entgegenkommens von Preußen anerkannt worden, auch nur geantwortet zu haben! Die 
Zwangsanleihe in Venetien, wodurch es einen neuen Stachel in die Verhältnisse drücket und 
eine friedliche Ausgleichung mit Italien fast unmöglich macht, die einer Ablehnung gleich- 
kommende Reserve in der Annahme des Kongresses verraten denselben festen Entschluß, den 
Krieg zu erzwingen und den Kongreß höchstens dazu zu benutzen, um durch eine Diskussion der 
Basis desselben den Krieg im Interesse der Rüstungen unserer Gegner noch eine kurze Zeit 
hinauszuschieben. 
Wir unsererseits haben den Kongreß einfach und ohne Vorbehalt in der Weise, wie 
die Einladung lautete, angenommen. Es würde unannehmbar für uns sein, wenn man vor 
dem Zusammentritt die Basen und das Programm verändern oder uns durch Verschleppung 
1 Gemeint sind die durch Anton von Gablenz geführten Verhandlungen, vgl. dazu Nr. 324, 3325, 348. 
2 Vgl. dazu den Brief König Wilhelms I. an den Großherzog von Weimar vom 4. Juni, Joh. Schultze, 
Kaiser Wilhelms I. Weimarer Briefe, II. 77. Die an den König gelangten Mitteilungen stammen offenbar 
von Baron Gablenz  selbst. Vgl. jedoch H. Friedjung, Der Kampf um die Vorherrschaft in Deutschland, 1859 
bis 1866, I⁹, 313, Fußnote 1. 
3 Wohl verschrieben für: oder. 
4 Siehe Nr. 332.
        <pb n="536" />
        522 Österreichs Antwort auf Kongreßeinladung bedeutet Ablehnung. 
der Verhandlung in Nachtheil setzen⁵ wollte. Österreichs militärische Stellung verbessert sich 
durch jede Zögerung, teils direkt, indem es ihm Zeit läßt, seine letzten Streitkräfte aus 
den entfernteren Gegenden heranzuziehen, teils indirekt, indem die langsame Rüstung der 
deutschen Bundesgenossen dadurch Zeit zur Entwicklung gewinnt. Man wird von uns nicht 
verlangen, daß wir den Kongreß ohne Garantie für wirkliche Herbeiführung des Friedens 
durch ihn⁶ nur dazu benutzen lassen, um unsere Stellung zu verschlimmern, wenn wir doch 
aus allem die Überzeugung schöpfen müssen, daß er keine Chancen des Erfolges mehr dar- 
bietet. 
Auch der Kaiserlich Französische Botschafter hat nach Paris in dem Sinne geschrieben, 
daß ein Gefühl der Billigkeit (un sentiment de justice) verhindern müsse, Preußen in diese 
Lage zu bringen.⁷ 
Ew. pp. ersuche ich ergebenst, sich im Sinne dieser Erwägungen zu äußern und die Not- 
wendigkeit klarzumachen, auf die von Österreich gemachten Schwierigkeiten mit einem klaren 
und entschiedenen Entschluß zu antworten. 
*369. Telegramm an den Botschafter in Paris Grafen von der Goltz. 
[Eigenhändiges Konzept.] 
Berlin, den 2. Juni 1866. 
Wirken Sie dahin, daß die Antwort Oestreichs als das, was sie in der That ist, als Ab- 
lehnung der Einladung aufgefaßt wird.¹ Die Verlängerung der Unklarheit darüber ist aus- 
schließlich zu unserm Nachtheile. 
*370. Erlaß an den Gesandten in Wien Freiherrn von Werther. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Berlin, den 3. Juni 1866. 
Die Erklärung, welche der Kaiserlich Österreichische Bundestagsgesandte in der Sitzung 
der Bundesversammlung vom 1. d. M. abgegeben hat, ist Ew. pp. bekannt. Ihre Form und 
Fassung sind neu in der Geschichte der Verhandlungen am Bunde; ich enthalte mich aber 
jeder weiteren Bemerkung darüber, als daß wir selbst bei der gegenwärtigen Spannung 
zwischen den beiden Kabinetten eine solche Sprache nicht erwartet hatten und von einer Re- 
gierung nicht erwarten konnten, welche noch gesonnen wäre, das Bundesverhältnis mit 
uns fortzusetzen. 
Auch auf den Inhalt der Erklärung, insofern er die Rüstungen Österreichs durch die uns 
untergeschobene Absicht, eine Annexionspolitik in Bezug auf die Herzogtümer mit Gewalt 
5 Das Satzstück: „oder uns durch Verschleppung ...“ eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
6 Der Passus: ,,ohne Garantie ..." eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
7 Eine derartige Ansicht findet sich  in Benedettis gleichzeitigen Berichten nicht ausgesprochen. 
369. 1 Tatsächlich verzichteten die einladenden Mächte infolge der österreichischen Antwort am 4. Juni auf 
das Zusammentreten des Kongresses. Die Verstimmung Napoleons über die österreichische Intransigenz hinderte 
jedoch nicht die Fortsetzung der Verhandlungen über die Abtretung Venetiens gegen Kompensationen, die zu 
dem Abschluß des Geheimvertrages vom 12. Juni führten. Vgl. dazu: H. Oncken, a. a. O., I, 265 ff., und 
E. v. Wertheimer in: Preußische Jahrbücher, Bd. 180, S. 332 f.
        <pb n="537" />
        Verwahrung gegen den österreichischen Antrag beim Bunde vom 1. Juni. 523 
durchsetzen zu wollen, zu motivieren sucht, gehe ich hier nur so weit ein, um diese Insi- 
nuation für wahrheitswidrig zu erklären und die schon von dem Königlichen Bundestags- 
gesandten ausgesprochene Tatsache ausdrücklich zu betonen, daß uns jeder Gedanke an einen 
anderen Erwerb der Herzogtümer als auf dem Wege friedlicher Verhandlung mit unserem 
Mitbesitzer fern gelegen, und daß wir weder durch Worte noch durch Handlungen dem 
Kaiserlichen Hofe, dessen Souveränitätsrechte in beiden Herzogtümern wir streng geachtet, 
zu den militärischen Vorkehrungen Veranlassung gegeben haben, aus welchen die gegen- 
wärtige Krise hervorging. 
Die Kaiserliche Regierung aber hat an diesen retrospektiven Versuch eigener Recht- 
fertigung durch Anklagen gegen uns einen Akt geknüpft, zu welchem sie nach dem mit uns in 
Gastein geschlossenen Vertrage nicht berechtigt war, und durch welchen sie unsre vertrags- 
mäßigen Rechte an den Herzogthümern antastet, indem sie den Bestand derselben einseitig 
u[nd] eigenmächtig von den Beschlüssen des Bundes abhängig macht.¹  
Sie erklärt die in Gastein vorbehaltenen Verhandlungen behufs einer Ausgleichung mit 
uns als abgeschlossen und stellt in der Herzogtümer-Frage alles Weitere den Entschließungen 
des Deutschen Bundes anheim, welchen sie im voraus ihr Anerkenntnis zusichert; sie zeigt 
zugleich an, daß dem Kaiserlichen Statthalter in Holstein die erforderliche Spezialvollmacht 
zur Einberufung der holsteinschen Stände erteilt worden sei. Die Königliche Regierung 
kann in dieser Erklärung des Wiener Hofes nichts anderes als die ausdrückliche Lossagung 
von dem Gasteiner Vertrage erkennen, durch welche die in demselben getroffenen Verab- 
redungen hinfällig werden. 
Wir stehen somit wiederum auf dem einfachen Boden des Wiener Friedens vom 
30. Oktober 1864, und S[eine] Majestät der König wird den Gen[eral] von Manteuffel mit 
der Wahrung der Preußen aus diesem Vertrage zustehenden Souveränetätsrechte an Holstein 
beauftragen.² 
Im Prinzip mit der Berufung der Stände einverstanden, müssen wir doch der Kaiserlich 
Österreichischen Regierung das Recht, sie nach ihrer Lossagung vom Gasteiner Vertrage noch 
einseitig vorzunehmen, absprechen. Damit dieselbe gesetzliche Wirkung habe, ist unsere Zu- 
stimmung und eine nicht von Österreich allein, sondern von den beiden Souveränen erteilte 
Vollmacht erforderlich; und die Regierung Seiner Majestät des Königs unseres allergnädig- 
sten Herrn muß gegen jeden Versuch, diesen Act der Souveränetät nunmehr noch einseitig 
auszuüben, Verwahrung einlegen, wozu Ew. pp. hierdurch den Auftrag erhalten³ und zu dem 
Ende dem Herrn Grafen von Mensdorff, nachdem Sie ihm diese Depesche vorgelesen haben 
werden, Abschrift von derselben zurücklassen, zugleich ihm auch bemerken wollen, daß wir 
uns alle weiteren geeigneten Schritte sowohl am Bunde wie in den Herzogtümern vorbehalten.                                                                                                                                               

1 Der Schluß des Satzes vom Relativsatz an: ,,zu welchem sie ..." eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
2 Der Schluß des Satzes von den Worten ,,und Seine Majestät“ an eigenhändiger nachträglicher Zusatz Bismarcks. Ursprünglich hatte der nach Wien abgehende Erlaß an dieser Stelle noch folgenden Passus enthalten: ,,Mit der Lossagung Österreichs von der Gasteiner Konvention erlischt die darin vorgesehene geographische Scheidung der Ausübung der gemeinsamen Souveränität, und es tritt damit der status quo vor jener Konvention, d. h. das volle Kondominat, für beide Herzogtümer wieder in rechtliche Wirkung mit allen Folgen, die es für militärische wie zivile Verhältnisse mit sich bringt. Auf welche Weise diese zur Wirksamkeit zu bringen seien, wird Seine Majestät der König sich vorbehalten zu entscheiden, und werde ich nicht 
unterlassen, Ew. pp. zu seiner Zeit Mitteilung darüber zu machen. Ich kann nicht annehmen, daß das Wiener 
Kabinett selbst sich über diese notwendige Folge seines Schrittes getäuscht habe. — Um so mehr hat es mich 
in Verwungerung setzen müssen, daß die Kaiserliche Regierung ihrem Statthalter in Holstein einseitig Voll- 
macht zur Berufung der holsteinschen Ständeversammlung erteilt und dies der Bundesversammlung angezeigt 
hat.“ Diese Sätze sollten jedoch nach einem Telegramm Bismarcks an Werther vom 4. Juni auf Befehl des 
Königs gestrichen werden. 
3 Der Passus: „jeden Versuch ..." eigenhändiger Zusatz, bzw. Korrektur Bismarcks.
        <pb n="538" />
        524 Österreichs Antrag vom 1. Juni eine direkte Provokation. 
371. Erlaß an die Missionen in Paris, London, Florenz, Petersburg, 
München und am Bundestag. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Berlin, den 4. Juni 1866. 
Ew. pp. habe ich bereits früher den Erlaß mitgeteilt, welchen ich unter dem 7. v. M. mit 
Rücksicht auf die Depesche des Grafen von Mensdorff vom 26. April in der Frage der 
Elbherzogtümer an den Königlichen Gesandten in Wien¹ gerichtet habe. Ich hatte zu dieser 
Eröffnung absichtlich die Form einer vertraulichen, nicht zur abschriftlichen Mitteilung be- 
stimmten Äußerung gewählt, weil die Erfahrung mich gelehrt hatte, daß eine wirkliche Ver- 
ständigung nicht durch den Austausch von Aktenstücken, welche unmittelbar in die Öffent- 
lichkeit zu gelangen pflegen, gefördert wird, und weil es der ernste Wunsch der Königlichen 
Regierung war, dem Wiener Kabinette noch die Möglichkeit zu einer Anknüpfung darzu- 
bieten oder offenzuhalten. Wir hatten auch in der ersten Zeit Ursache anzunehmen, daß 
dieser unser Schritt in Wien gewürdigt werde, und Graf Mensdorff schien nach seinen Äuße- 
rungen gegen den Freiherrn von Werther darin eine solche Möglichkeit zu erblicken; wie 
denn auch der Inhalt unseres Erlasses, wo er bekannt geworden, als ein die Hoffnung auf 
Erhaltung des Friedens vermehrendes Symptom friedfertiger Gesinnung angesehen worden ist. 
Wir haben vergebens auf eine Erwiderung oder auch nur auf eine Äußerung des 
Kaiserlichen Gesandten darüber gewartet. 
Als Antwort auf unser versöhnliches Entgegenkommen müssen wir vielmehr die am 
1. Juni in Frankfurt a. M. von der Kaiserlich Österreichischen Regierung am Bundestage 
abgegebene Erklärung ansehen, worin sie nach einem den Tatsachen widersprechenden und für 
Preußen verletzenden Rückblick dem Bunde die Entscheidung über die Schleswig-Holsteinsche 
Angelegenheit anheimstellt und zugleich von einem Souveränitätsakte in Holstein, nämlich der 
Berufung der Stände, Anzeige macht, wozu sie einseitig von dem Augenblicke an nicht mehr 
berechtigt ist, wo sie durch die Verweisung an den Bund sich von dem Gasteiner Vertrag 
losgesagt und damit an Stelle der bisherigen geographischen Teilung das alte Verhältnis des 
Kondominats wieder in Wirksamkeit gesetzt hat. 
Wir haben sowohl gegen diesen unberechtigten einseitigen Akt als gegen die ebenso un- 
berechtigte Verfügung über unsere Rechte durch Übertragung an den Bund bereits in 
Wien Protest eingelegt und behalten uns weitere Schritte vor. 
Zunächst aber kann ich nicht umhin, es auszusprechen, daß wir in diesem Verfahren der 
österreichischen Regierung nur die Absicht einer direkten Provokation und den Wunsch, den 
Bruch und den Krieg zu erzwingen, erblicken können. 
Alle unsere Wahrnehmungen stimmen damit überein, daß in Wien der Entschluß, den 
Krieg gegen Preußen zu führen, feststeht. 
Vertraulich kann ich Ew. pp. auf allerhöchste Ermächtigung mitteilen, daß zur Zeit, wo 
wir die eingangs erwähnte versöhnliche Äußerung nach Wien richteten, der König, von der 
Pflicht, den Frieden so lange wie möglich zu erhalten, durchdrungen, auf eine von unbeteiligter 
Seite her in Wien und demnächst bei Seiner Majestät ohne Beteiligung des Ministeriums 
angebrachte Eröffnung behufs direkter Verständigung bereitwillig eingegangen ist, um sich 
zu versichern, ob bei Seiner Majestät dem Kaiser von Österreich noch der Wunsch vorhanden 
1 Siehe Nr. 332.
        <pb n="539" />
        In Wien beherrscht der Kriegswille jede andere Rücksicht. 525 
sei, den Frieden zu erhalten. Der Vorschlag ging dahin, die Schleswig-Holsteinsche und die 
Bundesreformfrage solidarisch zu behandeln und durch diese Verbindung die Lösung der 
einen wie der anderen zu erleichtern.² Diese von der versöhnlichsten Absicht der Vermittler ge- 
tragenen Unterhandlungen haben, wie Seine Majestät mir mitteilt, nur konstatiert, daß 
eine entsprechende Gesinnung in Wien nicht mehr vorhanden ist; daß ungeachtet theoretischer 
Friedensliebe des Kaisers in seinem ganzen Rate das Verlangen nach Krieg jede andere 
Rücksicht beherrscht, auch bei denen, welche früher unseres Wissens gegen den Krieg und 
selbst gegen die Vorbereitungen und Rüstungen dazu gestimmt waren; und daß dieses Ver- 
langen jetzt auch auf Seine Majestät den Kaiser selbst entscheidenden Einfluß gewonnen hat. 
Nicht allein hat sich der gänzliche Mangel an aller und jeder Bereitwilligkeit gezeigt, auch 
nur vertrauliche Verhandlungen anzuknüpfen und die Möglichkeiten einer Ausgleichung 
zu diskutieren, sondern es sind Seiner Majestät dem Könige aus zuverlässiger Quelle Äuße- 
rungen der einflußreichen österreichischen Staatsmänner und Räte des Kaisers berichtet 
worden,³ welche keinen Zweifel darüber lassen, daß die Kaiserlichen Minister theils in der 
Hoffnung auf Waffenerfolge, theils zur Ueberwindung der innren Schwierigkeiten, ja sogar 
in der ausgesprochenen Absicht, den östr[eichischen] Finanzen durch Preußische Contribu- 
tionen oder durch einen „ehrenvollen“ Bankrott aufzuhelfen, den Krieg um jeden Preis 
wollen.⁴ 
Mit dieser Absicht stimmen die Handlungen der österreichischen Regierung nur zu genau 
überein. 
Daß wir in der am Bunde abgegebenen Erklärung eine direkte Provokation erkennen 
müssen, habe ich oben erwähnt. Sie hat nur einen Sinn, wenn das Wiener Kabinett den 
ausgesprochenen Bruch unmittelbar darauf folgen lassen will; denn es kann nicht erwartet 
haben, daß wir diesen Eingriff in unsere Rechte ruhig hinnehmen würden. Nach einer anderen 
Seite hin zeigt die in Venetien ausgeschriebene Zwangsanleihe, welche einen neuen erbittern- 
den Stachel in die Verhältnisse drückt, daß Österreich auch Italien gegenüber nur noch die 
äußersten Mittel anwenden will. Dementsprechend sind die Reserven, mit welchen es den 
hierher gelangten Mitteilungen nach seine Antwort auf die Einladung zum Kongreß begleitet 
hat, und welche, wie wir hören, bei allen drei Mächten als einer Ablehnung gleichkommend 
aufgefaßt werden. Nachdem durch die Verhandlungen unter den einladenden Mächten die 
Form der Einladung ausdrücklich so gestellt war, daß es Österreich möglich werden sollte 
anzunehmen, ohne sich im voraus etwas zu vergeben und ohne Reserven machen zu müssen; ist 
es nun gerade das Wiener Kabinett, welches alle diese Bemühungen vereitelt. 
2 Vgl. dazu Nr. 348. Über denselben Gegenstand heißt es in einem von Bismarck gezeichneten und 
mehrfach durch umfangreichere eigenhändige Zusätze erweiterten „Promemoria zur Instruktion den 
preußischen Bevollmächtigten auf dem Pariser Kongresse": „Es ist schon bei den letzten Verhand- 
lungen mit Österreich angedeutet worden, daß in dem Streben Preußens nach dem unmittelbaren Besitz der 
Elbherzogtümer eine Modifikation eintreten könne, wenn gleichzeitig eine Bundesreform namentlich in der 
Bundeskriegsverfassung die bisherigen Nachteile des Partikularismus aufhebt und dem Preußischen Staat 
eine angemessene Stellung zu den norddeutschen Territorien überhaupt gibt. In diesem Falle kann Preußen 
die Bildung eines Staates Schleswig-Holstein mit einem Verhälinis zu Preußen zulassen, wie es im wesent- 
lichen in dem Programme vom 22. Februar 1865 seinen Ausdruck findet, und sein Äquivalent für den 
vollen Besitz dieser Territorien in Verbesserung seiner Beziehungen zu dem gesamten Komplexe der deutschen 
oder doch der norddeutschen Staaten suchen. Ist dagegen in der Reformfrage kein Erfolg zu erreichen, 
welcher die Stellung Preußens wesentlich verbessert und dadurch die nicht zu verkennenden Schwierigkelten 
einer geteilten Macht in den Herzogtümern aufwiegt, so ist die Annexion durch das Interesse Preußens 
gefordert.“ 
 3 Vgl. dazu Nr. 368, Fußnote 2. 
4 Der Schluß des Satzes von den Worten an: „daß die Kaiserlichen Minister ..." eigenhändiger 
Zusatz Bismarcks an Stelle eines Passus Abekens, in dem er die Äußerungen des Grafen Eszterhazy, 
Belcredi und des Finanzministers von Larich anführte.
        <pb n="540" />
        526 In Preußen bis zum letzten Augenblicke Versöhnlichkeit und Friedensliebe. 
Wir können dahinter nur die bestimmte Absicht sehen, den Krieg mit Preußen zu er- 
zwingen und die Verhandlungen über den Kongreß höchstens dazu zu benutzen, um durch 
Verschleppung noch Zeit für seine eigenen, noch nicht ganz vollendeten Rüstungen, namentlich 
aber für die seiner Bundesgenossen zu gewinnen. Der Krieg selbst ist feststehender Entschluß 
in Wien; es kommt dort nur noch darauf an, den günstigen Augenblick zum Beginn zu 
wählen. 
Diese Überzeugung ist uns durch die neuesten Tatsachen mit gebieterischer Notwendigkeit 
aufgedrängt; und wir glauben, daß nur eine absichtlich parteiische Auffassung sich derselben 
verschließen kann. Die Tatsachen reden jetzt zu laut, als daß nicht das nur auf Vermu- 
tungen, Kombinationen, falsch interpretierte Äußerungen und leere Gerüchte gestützte Gerede 
von den kriegerischen Gelüsten Preußens dagegen verschwinden müßte. Man wird uns 
jetzt endlich wohl glauben, wenn wir uns feierlich gegen jeden Gedanken verwahren, unsere 
Ansprüche auf die Herzogtümer mit Gewalt und unter Mißachtung der Rechte des Mit- 
besitzers geltend machen zu wollen. Man wird nun auch nicht umhin können, die wahren 
Motive der Rüstungen zu erkennen, durch welche Österreich den Anlaß zu der gegenwär- 
tigen Krise gegeben hat, deren Beseitigung durch den Kongreß Österreich wiederum durch 
seine Haltung unmöglich zu machen bemüht ist. 
Wir dürfen uns getrost auf das Urteil aller unparteiischen Staatsmänner darüber 
berufen, wo bis zum letzten Augenblick die Versöhnlichkkeit und Friedensliebe vorhanden 
gewesen ist. 
Ew. pp. ersuche ich ergebenst, sich im Sinne dieses Erlasses gegen den dortigen Herrn 
Minister auszusprechen. 
In französischer Übersetzung in: Das Staatsarchiv, XI, 72 ff. 
*372. Telegramm an den Gouverneur von Schleswig Generalleutnant 
Freiherrn von Manteuffel. 
[Eigenhändiges Konzept.] 
Am 4. Juni fand unter dem Vorsitz König Wilhelms I. ein Ministerkonseil statt, in dem 
u. a. darüber beraten wurde, welche Schritte gegen die durch den Statthalter von Gablenz am 
2. in Aussicht genommene Einberufung der holsteinschen Stände auf den 11. nach Itzehoe, (die 
dann am 5. wirklich erfolgte) zu unternehmen seien. Die Auffassungen der Minister waren 
geteilt. Der Justizminister Graf zur Lippe und der Minister des Innern Graf zu Eulenburg 
sprachen sich gegen ein Einrücken preußischer Truppen in das Holsteinische aus, rieten vielmehr, 
am Bundestage gegen die österreichische Erklärung vom 1. Protest einzulegen und in diesem 
Sinne ein zugleich die Abrüstung verlangendes Ultimatum nach Wien zu richten. Bismarck 
dagegen hielt die Stellung eines solchen Ultimatums „jetzt noch für unzeitig“ und riet, den 
General Freiherrn von Manteuffel vorerst nur im allgemeinen zur Wahrung der preußischen 
Souveränitätsrechte in Holstein anzuweisen. Ein Beschluß wurde in dem Konseil nicht gefaßt; 
immerhin durfte Bismarck annehmen, daß der König seiner Auffassung beitreten werde. 
Berlin, den 4. Juni 1866. 
Nach der heutigen Conseil-Sitzung ist es wahrscheinlich, daß Ihnen in wenig Tagen, 
vielleicht schon morgen, der allerh[öchste] Befehl zugeht: „Die Souveränetätsrechte Preußens 
am Herzogthume Holstein zu wahren“, gleichzeitig mit der Ermächtigung, diese Souveräne- 
tätsrechte in Bezug auf beide Herzogthümer auszuüben, so wie sie, nachdem der Gasteiner 
Vertrag hinfällig geworden, auf dem Wiener Friedensvertrage beruhn. Die Besetzung 
garnisonfreier Orte in Holstein, die Verhinderung einseitiger Berufung der holstei-
        <pb n="541" />
        Manteuffel soll in Holstein einrücken. 527 
nischen Stände würde damit verbunden sein. Ich benachrichtige Sie von den möglicher Weise 
zu erwartenden Befehlen hierdurch, damit Sie die demnächstige Ausführung vorbereiten 
können. 
*323. Schreiben an den Gouverneur von Schleswig Generalleutnant 
Freiherrn von Manteuffel. 
[Reinkonzept.] 
Berlin, den 5. Juni 1866. 
In Verfolg meiner telegraphischen Mitteilung benachrichtige ich Ew. pp. im aller- 
höchsten Auftrage, daß Seine Majestät der König unser allergnädigster Herr in der von 
Österreich am 1. d. M. in der Bundesversammlung abgegebenen Erklärung die Lossagung 
von dem Gasteiner Vertrage erkennt und denselben nun auch seinerseits nicht mehr für ver- 
bindlich erachtet. 
Seine Majestät der König sind dadurch in die Notwendigkeit versetzt, die ihm nach dem 
Wiener Frieden vom 30. Oktober 1864 zustehenden Rechte zu wahren, und sind entschlossen, 
jedem durch einseitige Ausübung der Souveränitätsrechte seitens der österreichischen Be- 
hörden versuchten Eingriff in die Rechte Preußens am Herzogtum Holstein entgegenzutreten. 
Mit der Wahrnehmung dieser Rechte haben Seine Majestät durch die allerhöchste 
Ordre,¹ welche Sie gleichzeitig erhalten, Ew. pp. zu beauftragen geruht. 
Ew. pp. werden nach den in Betracht kommenden militärischen und strategischen Rück- 
sichten das Einrücken preußischer Truppen in das Herzogtum, zunächst in solche Orte, welche 
von österreichischen Truppen unbesetzt sind, regeln. 
Ew. pp. ist bekannt, daß die Kaiserlich Österreichische Regierung, laut ihrer dem 
Bunde gemachten Anzeige, dem Baron von Gablenz Vollmacht erteilt hat, die holsteinschen 
Stände zusammenzuberufen. 
Wir haben gegen diesen Akt, welcher unzweifelhaft nur von den beiden Souveränen 
gemeinsam ausgehen kann, in Wien Protest erhoben. Den zu diesem Zweck an den Herrn 
von Werther gerichteten Erlaß vom 3. d. M.² finden Ew. pp. in der abschriftlichen Beilage. 
Sollte nichtsdestoweniger die Einberufung durch den Freiherrn von Gablenz erfolgen, so 
wollen Ew. pp. sofort nach Veröffentlichung derselben dem Statthalter anzeigen, daß dieser 
einseitige Akt von Seiner Majestät dem Könige als ein Eingriff in seine Souveränitätsrechte 
angesehen werde, und daß Sie beauftragt seien, sich dem Zusammentritt des Landtages zu 
widersetzen. 
Dabei wollen Ew. [pp.] kundgeben, daß S[eine] M[ajestät] der König die Berufung des 
Landtages eines der Herzogthümer nur Behufs legaler Anbahnung der Gesammt--Vertre- 
tung des ungetheilten Schleswig-Holstein zugeben würde. Ueber die eventuelle Uebernahme der 
Regirungsgewalt in Holstein für den Fall des Widerstandes gegen unsre berechtigten Forde- 
rungen werden Ew. pp. die allerh[öchsten] Befehle zugehn.³ 
Ich ersuche Ew. pp., hiernach alle Vorkehrungen in der Art zu treffen, daß die erforder- 
lichen Maßregeln in rascher und wirksamer Weise und mit Beseitigung eventuellen Wider- 
standes durchgeführt werden können. 
1 Siehe Anlage.                                                                                                                                           

2 Siehe Nr. 370. 
3 Der letzte Absatz eigenhändiger Zusatz Bismarcks, der erste Satz im Reinkonzept, der letzte im 
ersten Konzept von Abekens Hand
        <pb n="542" />
        528 Ordre an Manteuffel. Mitteilung nach Paris. 
Anlage. 
Entwurf einer allerhöchsten Ordre. 
[Reinkonzept.] 
Berlin, den 5. Juni 1866. 
Nachdem die Regierung Seiner Majestät des Kaisers von Österreich durch die am 
1. Juni in der Bundesversammlung abgegebene Erklärung die in Gastein verabredete Über- 
einkunft verletzt u[nd] im Widerspruch mit derselben und mit dem Abkommen vom 16. Jan[uar] 
1864 die Entscheidung über die Zukunft der Herzogthümer Sch[leswig]-H[olstein] von den 
Beschlüssen des D[eutschen] Bundes abhängig gemacht hat, bin ich in der Nothwendigkeit, 
die auf dem Wiener Frieden beruhenden Rechte Preußens an dem H[erzogtum] Holstein gegen 
unberechtigte Eingriffe sicher zu stellen.¹ Ich beauftrage Sie deshalb mit der Wahrnehmung 
Meiner Rechte in dem Herzogtum Holstein wie im Herzogtum Schleswig und weise Sie an, 
sowohl das Besatzungsrecht in Holstein in der den Umständen entsprechenden Weise zur An- 
wendung zu bringen, als auch eventuell die einseitige Ausübung der Souveränitätsrechte in 
Holstein seitens der österreichischen Behörden zu verhindern. 
* 374. Erlaß an den Botschafter in Paris Grafen von der Goltz. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Berlin, den 5. Juni 1866. 
Ew. pp. übersende ich anliegend vertraulich Abschrift der von Seiner Majestät dem 
Könige an den General von Manteuffel unter dem 5. d. M. erlassenen Ordre, sowie meines 
an ihn gerichteten Schreibens von demselben Tage.¹ 
Der Zweck dieser allerhöchsten Aufträge an den Befehlshaber der Königlichen Truppen 
in den Herzogtümern ist die Wahrung der auf dem Wiener Frieden beruhendene Souveräne- 
tätsrechte Seiner Majestät des Königs im Herzogtum Holstein, welche dadurch, daß Österreich 
die Entscheidung über dieselben dem Bunde übergeben hat, gefährdet erscheinen, und durch 
die einseitige Berufung der Holsteinischen Stände nach dem Bruche des Gast[einer] Ver- 
trages² verletzt werden. 
Prinzipiell sind wir der Berufung der Landesvertretung auch jetzt geneigt; aber wir 
wollen nicht mit den einzelnen Landtagen der beiden Herzogtümer, sondern mit der Gesamt- 
vertretung der beiden Herzogtümer gemeinschaftlich in Verkehr treten, welche Seine Maje- 
stät der König zu diesem Ende einzuberufen beabsichtigt. 
Der Zusammentritt des Holsteinischen Landtages unter den Auspizien Österreichs werden 
wir zu verhindern suchen, und die Teilnahme daran als eine Auflehnung gegen die Souverä- 
nitätsrechte Seiner Majestät des Königs behandeln. 
Wir sind darauf vorbereitet, daß dies Vorgehen, wenn auch an sich noch defensiver 
Natur und nur auf die Wahrung der Rechte Seiner Majestät des Königs gerichtet, doch 
zu einem tatsächlichen Konflikte führen kann, welchen Österreich an anderer Stelle auf- 
nehmen würde. 
1 Der Schluß des Satzes von den Worten an: „u[nd] im Widerspruch mit derselben“ eigenhändiger 
Zusatz Bismarcks im ersten Konzept von Abekens Hand. 
  
374. 1 Siehe Nr. nebst Anlage.       
 
2 Die Worte: „auf dem Wiener Frieden beruhenden" Einschub von Bismarcks Hand. 
3 Die Worte: ,,nach dem Bruch des Gast[einer] Vertrages" Einschub von Bismarckes Hand.
        <pb n="543" />
        Manteuffel soll Regierungsgewalt in Holstein übernehmen. 529 
Sollte dies nicht der Fall sein, so würden wir in die Lage kommen, an die Kaiserlich 
Österreichische Regierung ein Ultimatum zu richten, in welchem wir die Zurücknahme des am 
1. d. M. in der Bundesversammlung getanen Schrittes und eine ernsthafte vollständige Ent- 
waffnung nach Maßgabe unserer Eröffnung nach Wien vom 21. April fordern würden; und 
wenn, wie zu befürchten, Österreich diesen unseren Forderungen nicht gerecht würde, so wäre 
für uns die Veranlassung zu einem aktiven kriegerischen Vorgehen gegen Österreich mit ge- 
bieterischer Notwendigkeit vorhanden. 
Ew. pp. wollen diese Mitteilung ihrem Wortlaut nach nur als eine vertrauliche, zu Ihrer 
Orientierung bestimmte ansehen; zugleich aber aus dem Inhalt Veranlassung nehmen, sich in 
diesem Sinne über die Auffassung der Kaiserlichen Regierung auszusprechen. 
*375. Telegramm an den Gouverneur von Schleswig 
Generalleutnant Freiherrn von Manteuffel. 
[Eigenhändiges Konzept.] 
Berlin, den 6. Juni 1866. 
Werther telegraphirt, daß Gablenz telegr[aphisch] berichtet habe, Sie würden in Hol- 
stein einrücken. Gablenz habe Weisung, militärischen Conflict jetzt zu vermeiden. Neue 
Französische Eröffnungen in Wien erwartet;  deßhalb möchte ich, daß wenigstens Position von 
uns in Holstein genommen wäre, bevor neue Unterhandlungen etwa die Action wieder 
hemmen. 
*376. Telegramm an den Gesandten in Florenz Grafen von Usedom. 
[Eigenhändiges Konzept.] 
 Berlin, den 6. Juni 1866. 
Manteuffel ist durch Kön[igliche] Ordre heut ermächtigt zur Wahrung der Rechte Preu- 
ßens in Holstein einzurücken. Es ist ungewiß, ob die Oestreicher ihn oder uns in Schlesien 
dann angreifen. Werther glaubt, Gablenz habe Befehl, militärischen Conflict noch zu ver- 
meiden. Karolyi deutet mir das Gegentheil an. 
* 377. Schrelben an den Gouverneur von Schleswig 
Generalleutnant Freiherrn von Manteuffel. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abebken] 
Berlin, den 7. Juni 1866. 
Wenn, wie vorauszusehen ist, Ihr Protest gegen die Einberufung der holsteinischen 
Stände kein praktisches Resultat hat, so wollen Seine Majestät der König, daß Ew. pp. 
eine Proklamation erlassen, wodurch Sie zur Wahrung der bedrohten Rechte Seiner Ma- 
jestät des Königs die oberste Regierungsgewalt auch im Herzogtum Holstein in die Hand 
nehmen und in letzterem Herzogtum, sobald es Ihnen erforderlich scheint, den Kriegszustand 
verkündigen mit dem Befehl, daß den Anordnungen der Militärgewalt überall unweigerlich 
und bei Strafe Folge zu leisten sei. 
V 34
        <pb n="544" />
        530 Ernennung Scheel-Plessens. Zurückziehung d. preußischen Truppen aus Rastatt. 
Zum Oberpräsidenten der beiden Herzogtümer beabsichtigt Seine Majestät der König 
den Freiherrn von Scheel-Plessen zu ernennen, welcher sofort in Funktion treten und unter 
Autorität der höchsten Militärgewalt die Oberleitung über beide Regierungen in Schleswig 
und Holstein übernehmen soll.¹ Die bisherige Regierung in Kiel ist sofort ihrer Funktionen 
zu entheben und neu zu bilden. 
Gleichzeitig wollen Ew. pp. kundtun, daß Seine Majestät der König nur mit einer Ge- 
samtvertretung der beiden Herzogtümer in politische Verhandlung treten werde. Um den 
Zusammentritt einer solchen auf legalem Wege anzubahnen, werden Ew. pp. die Einberufung 
der Stände jedes der beiden Herzogtümer in Aussicht stellen und durch den Baron von 
Scheel-Plessen, respektive die beiden Regierungen, die Vornahme der Neuwahlen, soweit sie 
in jedem der beiden Herzogtümer erforderlich sind, anordnen lassen. 
*378. Telegramm an den Bundestagsgesandten in Frankfurt 
von Savigny. 
[Eigenhändiges Konzept.] 
Am 1. Juni hatte Bayern am Bundestage bezüglich der Bundesfestungen den Antrag 
gestellt: „Es wolle die Bundesversammlung a) die Regierungen von Österreich und Preußen 
ersuchen, ihre Truppen aus den Bundesfestungen Mainz und Rastatt, sowie aus Frankfurt a. M. 
zurückzuziehen; b) aussprechen, daß für alle Eventualitäten die Bundesfestungen Mainz und 
Rastatt von allen Bundesregierungen als neutrale Plätze zu betrachten seien“. Der Antrag 
wurde in der Bundestagssitzung vom 9. einstimmig angenommen; die Zurückziehung der preußischen 
Truppen aus Rastatt erfolgte am 10. 
Berlin, den 8. Juni 1866. 
Erklären Sie in nächster Bundestagssitzung, daß wir unsre Truppen aus Rastatt zu- 
rückziehn und Baden bis zu beschlußmäßiger Regelung Preußens Garnisonrecht in Rastatt 
ausüben werde. Führen Sie entsprechende Erklärung Ihres Badischen Collegen her- 
bei, wenn es möglich ist, wenn nicht, so verfahren Sie wie oben angegeben ohne Baden. 
*379. Telegramm an den Gouverneur von Schleswig 
Generalleutnant Freiherrn von Manteuffel. 
[Eigenhändiges Konzept.] 
Während Freiherr von Manteuffel in zahlreichen Schreiben an den König und 
Bismarck auf ein rasches und entschiedenes Vorgehen gedrungen hatte, legte er, als seit dem 
4. und 5. Juni (vgl. Nr. 372 und 373) an ihn selbst in diesem Sinne Instruktionen ergingen, 
ein zögerndes, offenbar von freundschaftlicher Rücksichtnahme auf den österreichischen Statt- 
halter Baron Gablenz beeinflußtes Verhalten an den Tag. Am 6. Juni zeigte er Gablenz an, 
daß er am folgenden Tage mit seinen Truppen in Holstein einrücken werde, und zwar in der 
Richtung auf Bramstedt und Itzehoe, die österreichischerseits besetzten Ortschaften vermeidend, 
damit der friedliche Charakter der Okkupation nicht gestört werde. Er hoffe, daß sich Gablenz 
mit ihm über die neuen Verhältnisse leicht einigen werde; er, Manteuffel, werde die Zivil- 
verwaltung nicht antasten, halte überhaupt an der Hoffnung fest, daß die Souveräne durch fried- 
liche Verständigung dem Kriege zuvorkommen würden. Als dann Gablenz am 7. gegen die Be- 
setzung Holsteins durch Preußen protestierte und den Sitz der Statthalterschaft  und der Re- 
gierung von Kiel nach Altona verlegte, wo sich die Brigade Kalik konzentrierte, folgte 
1 Vgl. dazu Bismarcks Schreiben an den König vom 6. Juni (Anhang zu den Gedanken und Erinne- 
rungen, I, 151), wonoch er den Baron Scheel-Plessen, der eben damals in Berlin weilte, gebeten hätte, am 
Abend des 7. Juni nach Holstein zurückzukehren, ,,damit Manteuffel einen befreundeten und der dortigen 
Verbältnisse kundigen Ratgeber an der Hand hat."
        <pb n="545" />
        Unbegreifliches Zögern Manteuffels. 531 
Manteuffel mit seinen Truppen nur langsam. Gegen Bismarcks Weisung vom 7. Juni auf 
Erlaß einer Proklamation betreffs Übernahme der Regierung des Holsteinschen erhob er in 
einem Telegramm vom 9. Bedenken.  
   
Berlin, den 9. Juni. 
Telegramm von heut früh erhalten. Ich hatte statt dessen Nachricht von der Ausführung 
der durch Plessen überbrachten Instruction gehofft. Wenn dieß nicht sofort geschieht, ver- 
wirren wir die Gemüther hier, besonders in der Armee, und verlieren den günstigen Augen- 
blick, um einer Situation ein Ende zu machen, die wir nicht lange tragen können, während 
sie unsre Gegner in Deutschland täglich mehrt u[nd] stärkt.  
Ich ersuche Sie auf allerhöchsten Befehl, unverzüglich nach Maßgabe der Instruction 
vom 7. zu verfahren unter Bezugnahme auf Gablenz's Weigerung, einseitige Berufung der 
Stände zu sistiren. Diesen Vorwand haben wir vielleicht schon morgen nicht mehr. Für die 
nachtheilige Rückwirkung weitrer Zögerung auf unsre politische Gesammtlage werde ich 
jede Verantwortung von mir ablehnen müssen. 
Die freundschaftliche Art, in welcher sich das Bisherige vollzogen hat, ist vielleicht 
practisch günstig, der öffentlichen Meinung hier aber befremdlich, um so mehr als man glaubte, 
daß Sie den Uebergang zur Action selbst nöthig hielten. Dieß nur, um Ihnen die hiesige Stim- 
mung zu bezeichnen. Bitte umgehend Antwort über Empfang. 
Sollte der Augustenburger irgendwo, sei es auch in Altona, proclamirt werden, so 
haben Sie dieses mit allen Mitteln zu hindern respective zu unterdrücken. 
*380. Telegramm an den Gouverneur von Schleswig 
Generalleutnant Freiherrn von Manteuffel. 
[Eigenhändiges Konzept.] 
   Berlin, den 9. Juni 1866. 
S[eine] M[ajestät] der König befiehlt mir soeben, meinem Telegramm von heut Mittag 
Nachstehendes hinzuzufügen:   
Die unverzüglich zu erlassende Proclamation wegen Uebernahme der Regirung von 
Holstein u[nd] Absetzung der in Altona wollen Ew. pp. in kurzem und trocknem Styl halten, 
lediglich erklärend, daß Sie zur Wahrung der Rechte des Königs von Holstein, nachdem Oest- 
reich bei einseitiger Berufung der Stände beharrt, auf Allerh[öchsten] Befehl das Herzog- 
thum in Besitz nehmen, die Verwaltung desselben leiten werden, die bisherige, jetzt in 
Altona befindliche Landesregirung absetzen und verbieten, derselben ferner Folge zu leisten, 
daß Sie Gehorsam erwarten u[nd] durch die Spannung der Situation genöthigt wären, ihn 
zu erzwingen, wo er verweigert würde. Der König wünscht keine ornamentalen Zusätze, 
reinen Geschäftsstyl in der Proklamation, vor allem aber schnelle  Ausführung der 
Instruction v[om] 7., die bereits an befreundete fremde Höfe mitgetheilt ist. 
*381. Schreiben an den Gouverneur von Schleswig-Holstein 
Generalleutnant Freiherrn von Manteuffel. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Berlin, den 9. Juni 1866. 
Ew. pp. gefälliges Telegramm von heut morgen sagt mir zu meiner Überraschung und 
meinem Bedauern, daß Ew. pp. den Ihnen durch Baron Plessen überbrachten Aktionsplan, 
34*
        <pb n="546" />
        532 Gemessene Weisungen an Manteuffel. 
wenngleich Sie mit demselben materiell einverstanden sind, doch für die Ausführung noch 
für verfrüht halten und einen augenfälligeren Akt der Auflehnung von seiten des Landtages 
erwarten. 
Ich möchte annehmen, daß Ew. pp. bei diesem Wunsche mehr von der Rücksicht auf die 
augenblickliche Wirkung dort im Lande als von der Erwägung der politischen Situation im all- 
gemeinen geleitet seien, und ich bitte Sie dringend, sich letztere zu vergegenwärtigen. Der Ent- 
schluß Seiner Majestät des Königs war nach reiflicher und eingehender Betrachtung aller 
Verhältnisse gefaßt und durch die Überzeugung motiviert, daß der gegenwärtige Augenblick 
benutzt werden müsse, um die Aktion einzuleiten. Österreich hat sich durch die zusammen- 
treffenden Fehler der Erklärung am Bunde und der Vereitelung des Kongresses seine Lage 
in den Augen der Kabinette und selbst der öffentlichen Meinung verdorben; es wird aller- 
orten ausgesprochen, daß es uns damit den Handschuh hingeworfen, und jedermann erwartet 
und findet es gerechtfertigt, daß wir diesen Handschuh aufnehmen. Wir dürfen diese günstige 
Situation nicht vorübergehen und Österreich nicht die Zeit lassen, den Eindruck zu verwischen, 
und seine Fehler wieder gutzumachen. 
Die sofortige Übernahme der Regierung in Holstein, namentlich nachdem unsere Truppen 
das ganze Land bis auf Altona besetzt halten, ist ein Akt, der allseitig von uns erwartet 
wird und als selbstverständlich erscheinen muß. Praktisch können wir es uns nicht gefallen 
lassen, daß von Altona aus durch die bisherige Landesbehörde regiert und Anweisung an die 
Lokalbehörden erteilt werde; — und politisch ist die sofortige Absetzung der bisherigen Regie- 
rung und die Einrichtung einer neuen die Einnahme einer Position, welche Österreich zwingt, 
seinerseits mit einer bestimmten Aktion darauf zu antworten und so selbst den Krieg zu er- 
öffnen, wenn es sich nicht eine Schlappe und Demütigung gefallen lassen will, durch deren Er- 
tragen es nicht mehr Friedensliebe, sondern Schwäche und Furcht verraten würde. Wenn 
es nach unserem entschiedenen Handeln in Holstein noch immer zurückhielte, so müßten wir 
beinahe erwarten, daß es noch einmal versuchen wollte zu unterhandeln. Jedenfalls aber 
müßten wir verhindern, daß eine Unterhandlung noch auf dem Boden eines provisorischen 
Arrangements über Holstein versucht würde. Eine Doppelregierung in diesem Lande mit den 
bisherigen Elementen würde uns nur von neuem das eben gewonnene Terrain wieder ver- 
lieren lassen. 
Ew. pp. selbst haben in wiederholeten Äußerungen gegen Seine Majestät den König und 
mich den Krieg für unvermeidlich und notwendig erklärt. Eine günstigere Gelegenheit, den 
letzten entscheidenden Schritt zur Herbeiführung desselben durch eine Aktion zu tun, bei 
welcher wir im vollen Recht sind, ohne daß eine unmittelbare Feindseligkeit mit den Waffen 
von uns ausgeht, wird sich nicht leicht erwarten lassen. Seine Majestät der König war davon 
so vollkommen überzeugt, daß die Nachricht von der Ausführung der Maßregel schon auf 
meine vorläufige telegraphische Mitteilung der allerhöchsten Ordre vom 7. d. M. (Telegramm 
Nr. 151) erwartet wurde. 
Nach allen diesen Erwägungen erscheint die Übernahme der Regierung, die Einsetzung 
des Barons von Plessen, die Ausübung der Regierungsgewalt in allen nicht unmittelbar 
von den österreichischen Truppen besetzten Teilen des Landes und das Verbot, einer etwa von 
dem gegenwärtigen Sitz der Regierung in Altona ausgehenden Verordnung Folge zu leisten, 
als durchaus notwendig, und ersuche ich auf allerhöchsten Befehl Ew. pp. ergebenst, damit 
nicht noch länger zu säumen.¹ 
1 Siehe den Text der am 10. endlich erfolgten Proklamation Manteuffels in: Das Staatsarchiv, XI, 85 f.
        <pb n="547" />
        Bismarck an Herzog Ernst II. 533 
Ein von den Ständen in Altona dann noch etwa ausgehender Akt der Proklamation des 
Erbprinzen von Augustenburg, welche Ew. pp. als nicht unwahrscheinlich bezeichnen, würde 
ein weiteres Stadium in der Entwicklung bilden und Seine Majestät den König in die Lage 
setzen, über einen direkten Angriff auf Altona zu entscheiden. Jedenfalls wollen S[eine] 
Maj[estät], daß Ew. [pp.] alsdann, falls Sie es nicht schon früher angemessen halten, den 
Kriegszustand proclamiren.² 
382. Schrelben an Herzog Ernst von Sachsen-Coburg-Gotha. 
[Abschrift.] 
Unmittelbar nach der Einbringung des österreichischen Antrags beim Bunde vom 1. Juni, 
aus der Bismarck die volle Überzeugung von dem Willen des Kaiserstaats schöpfte, den Bruch 
mit Preußen zu erzwingen, hatte er, nun seinerseits den Handschuh aufnehmend, Befehl zur Aus- 
arbeitung der Grundzüge einer neuen Bundesverfassung gegeben. Der erste von dem Vor- 
tragenden Rat Hepke herrührende Entwurf sah noch nicht das Ausscheiden Österreichs aus dem 
Bundesverhältnis vor. Bismarck selbst war es, der als grundlegenden ersten Artikel den Satz 
einfügte: „Bund besteht aus (wie bisher) außer Oestreich, mit ganz Preußen.“ Auch an den nach 
seinen Direktiven bearbeiteten weiteren Entwürfen hat Bismarck durch Streichungn und sonstige 
Korrekturen wesentlichen Anteil genommen. Am 6. Juni entwickelte Bismarck die Grundzüge  
der neuen Verfassung dem französischen Botschafter Benedetti (siehe dessen vertraulichen Bericht 
vom 8. in: Les Origines Diplomatiques de la Guerre de 1870—1871, X, 71 ss.); am gleichen 
Tage teilte er den Text der Grundzüge auch dem bayrischen Minister von der Pfordten mit 
einem — nicht bei den Akten befindlichen — Schreiben mit. Am 9. übersandte Bismarck dann 
die Grundzüge dem  Herzog Ernst II. von Sachsen-Koburg-Gotha, der sich ihm inzwischen 
genähert und ihm am 6. Juni selbst den Erlaß eines „Manifestes an das deutsche Volk“ nahe- 
gelegt hatte. Vgl. dazu Ernst II., Aus meinem Leben und aus meiner Zeit, III, 526 ff. Die 
Grundzüge selbst siehe in Nr. 383. 
Berlin, den 9. Juni 1866. 
Mit geborsamstem Danke für Ew. Hoheit gnädiges Schreiben vom 6. cr. beehre ich 
mich in der Anlage den Entwurf eines Zusatzprogramms zur bisherigen Bundesakte ehr- 
erbietigst vorzulegen. Die darin enthaltenen Vorschläge sind nach keiner Seite hin er- 
schöpfend, sondern das Resultat der Rücksicht auf die verschiedenen Einflüsse, mit denen 
kompromittiert werden muß, intra muros et extra. Können wir sie aber zur Wirklichkeit 
bringen, so ist damit immer ein gutes Stück der Aufgabe, das historische Grenznetz, welches 
Deutschland durchzieht, unschädlich zu machen, erreicht, und es ist unbillig, zu verlangen, daß 
eine Generation oder sogar ein Mann, sei es auch mein allergnädigster Herr, an einem 
Tage gut machen soll, was Generationen unserer Vorfahren Jahrhunderte hindurch verpfuscht 
haben. Erreichen wir jetzt, was in der Anlage feststeht, oder Besseres, so mögen unsere Kinder 
und Enkel den Block handlicher ausdrechseln und polieren. 
Ich habe die Skizze zunächst Baron Pfordten mitgeteilt: er scheint mit allem Wesent- 
lichen einverstanden, nur nicht mit Artikel I, weil er meint, daß Bayerns Interessen Öster- 
reichs Verbleiben auch im engeren Bunde fordern. Ich habe ihm mit der Frage geantwortet, 
ob und wie er glaubt, daß die übrigen Artikel oder irgend etwas ihnen Ähnliches auf einen 
Bund anwendbar sei, welcher Österreich zum Mitgliede hat. Ich weiß nicht, ob und was er 
mir darauf entgegnen wird, sehe aber immer in ihm einen der ehrlichsten und vorurteilsfrei- 
esten Förderer deutscher Interessen. Wir können Österreich den bisherigen Bund ge- 
währen, aber ein besseres Verhältnis mit Österreich gemeinsam auszubilden, halte ich für 
schwieriger als die Zirkelquadratur, denn die Aufgabe ist nicht einmal annähernd  zu 
lösen. 
 2 Der letzte Satz eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
382. 1 Es war in einem  — nicht bei den Akten befindlichen — Schreiben vom 6. Juni geschehen.
        <pb n="548" />
        534 Die Totenglocken für den deutschen Bund. 
Daß der vorliegende Entwurf den Beifall der öffentlichen Meinung haben werde, 
glaube ich nicht; denn für den deutschen Landsmann genügt im allgemeinen die Tatsache, daß 
jemand eine Meinung ausspreche, um sich der entgegengesetzten mit Leidenschaft hinzugeben; 
ich begnüge mich mit dem Worte: qui trop embrasse mal étreint, und mit dem anderen, daß 
Rom nicht an einem Tage gebaut wurde, wenn es auch schon in den ersten Anfängen durch 
Raub der Sabinerinnen erhebliches Odium auf sich lud. Ich glaube, daß auch dem germanischen 
Rom der Zukunft, falls Gott ihm überhaupt eine beschert, einige Gewalttat an den Sabinern 
nicht erspart bleiben wird, und möchte sie auf ein Minimum reduzieren, der Zeit das weitere 
überlassend. 
Österreich hat in Holstein einstweilen den Handschuh nicht aufgenommen, aber vielleicht 
ist die morgen oder übermorgen stattfindende Bundestagssitzung, in welcher die Exekution 
gegen Preußen beantragt werden wird, der erste Ton des glas funèbre für den bisherigen 
Bund, und wir werden rufen le roi est mort, vive le roi. Hoffentlich bleibt dann noch so viel 
Frist, daß Ew. Hoheit Kontingent nicht die Leichenwache bei dem toten Könige in Rastatt zu 
verrichten genötigt wird, sondern frische Lorbeern im Bunde mit dem lebenden suchen darf. 
Wenn Ew. Hoheit die Gnade haben wollten, mir direkt oder indirekt Höchstdero Mei- 
nung über Änderungen oder Vervollständigungen des Reformprogramms zugehen zu lassen, 
so würde ich es mit ehrerbietigem Danke erkennen. Die bevorstehenden österreichischen 
Anträge am Bunde² und die Behandlung derselben kann zur Klärung der Situation und zur 
Zeitigung weiterer Wünsche des deutschen Volkes erheblich beitragen, und uns eine 
größere Klarheit, von aller deutschen Gemütlichkeit erlöst, über die zu erstrebenden und er- 
reichbaren Ziele gewähren. In der festen Überzeugung, daß die Sache Deutschlands und 
seiner Zukunft an Ew. Hoheit unter allen Wechselfällen, welche sie zu durchlaufen haben 
wird, eine tatkräftige und einsichtige Stütze finden wird, bin ich mit tiefer Ehrerbietung Ew. 
Hoheit geborsamer Diener. 
Ernst II, Aus meinem Leben und aus meiner Zeit. III, 527 f. 
383. Runderlaß an die Missionen. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Hepke.] 
Berlin, den 10. Juni 1866. 
Unser Antrag am Bunde vom 9. April d. J. auf Berufung eines Parlaments zum 
Zwecke der Bundesreform hat trotz der Mahnung, welche im Ernst der Verhältnisse lag, 
den von uns im Interesse des Friedens dringend gewünschten Erfolg nicht gehabt. Der bis- 
herige Gang der Verhandlungen läßt vielmehr kaum hoffen, daß im Neuner-Ausschuß, in 
welchem wir den Inhalt unserer Reformvorschläge angedeutet haben, der Antrag noch eine 
rechtzeitige Erledigung finden werde. 
Wir wenden uns daher nunmehr unmittelbar an unsere Bundesgenossen und legen ihnen 
die Grundzüge zu einer neuen Bundesverfassung" mit der Bitte vor, sie einer sorgfältigen 
Erwägung unterziehen und sich zugleich über die Frage schlüssig machen zu wollen, ob sie even- 
tuell, wenn in der Zwischenzeit bei der drohenden Kriegsgefahr die bisherigen Bundesver- 
hältnisse sich lösen sollten — einem auf der Basis dieser Modifikationen des alten Bundes- 
vertrages neu zu errichtenden Bunde beizutreten bereit sein würden. 
2 Vgl. dazu Nr. 384, 389. 
383. 1 Siehe Anlage.
        <pb n="549" />
        Die Grundzüge der von Preußen beantragten neuen Bundesverfassung. 535 
Ew. pp. ersuche ich ergebenst, der pp. Regierung, bei welcher Sie beglaubigt zu sein die 
Ehre haben, ein Exemplar der Grundzüge nebst Abschrift dieser Depesche gefälligst mitteilen 
zu wollen. 
Das Staatsarchiv, XI, 86 f. 
Anlage.¹ 
Artikel I. 
Das Bundesgebiet besteht aus denjenigen Staaten, welche bisher dem Bunde angehört haben, mit Aus- 
nahme der Kaiserlich Österreichischen und Königlich Niederländischen Landesteile. 
Artikel II. 
Die gesetzgebende Gewalt des Bundes wird auf denjenigen Gebieten, welche derselben zugewiesen sind, 
von dem Bundestage in Gemeinschaft mit einer periodisch zu berufenden Nationalvertretung ausgeübt. 
Zur Gültigkeit der Beschlüsse ist die Übereinstimmung der Mehrheit des Bundestages mit der Mehrheit der 
Volksvertretung erforderlich und ausreichend.   
Artikel III. 
Die Umgestaltung des Bundestages ist unter den Bundesregierungen und mit dem nach dem preußischen 
Antrage vom April zu berufenden Parlamente zu vereinbaren. Solange bis dies geschehen sein wlrd, 
  
bleibt das Stimmverhältnis, welches für die Mitglieder des Bundes auf dem bisherigen Bundestage gültig 
war, in Kraft.   
Artikel IV. 
Die Nationalvertretung geht aus direkten Wahlen hervor, welche nach den Bestimmungen des Reichs- 
wahlgesetzes vom 12. April 1849 vorzunehmen sind. 
Artikel V. 
Die Bundesstaaten bilden ein gemeinsames und einheitliches Zoll- und Handelsgebiet, in welchem die Er- 
richtung von Freihäfen vorbehalten bleibt.   
Artikel VI. 
Der Gesetzgebung und Oberaufsicht der Bundesgewalt unterliegen die nachstehenden Angelegenheiten: 
1. die Zoll- und Handelsgesetzgebung, 
2. die Ordnung des Maß-, Münz- und Gewichtssystems, nebst Feststellung der Grundsätze über die 
Emission von fundiertem und unfundiertem Papiergelde, 
3. die allgemeinen Bestimmungen über das Bankwesen, 
4. die Erfindungspatente, 
5. der Schutz des geistigen Eigentums, 
6. die Bestimmungen über Freizügigkeit, Heimats- und Ansiedlungsverhältnisse, den Gewerbebetrieb, die 
Kolonisation und Auswanderung nach außerdeutschen Ländern, 
7. Organisation eines gemeinsamen Schutzes des deutschen Handels im Auslande, der deutschen Schiff- 
fahrt und ihrer Flaggen zur See und Anordnung gemeinsamer konsularischer Vertretung, welche vom 
Bunde ausgestattet wird. 
8. das gesamte deutsche Eisenbahnwesen im Interesse der Landesverteidigung und des allgemeinen 
Verkehrs, 
9. der Schiffahrtsbetrieb auf den mehreren Staaten gemelnsamen Wasserstraßen, sowie die Fluß- und 
sonstigen Wasserzölle, 
10. das Post- und Telegraphenwesen, 
11. die gemeinsame Zivilprozeßordnung und das gemeinsame Konkursverfahren. 
   
 
     
Artikel VII. 
Die Bundesgewalt hat das Recht, Krieg zu erklären und Frieden sowie Bündnisse und Verträge zu 
schließen, in völkerrechtlicher Vertretung des Bundes Gesandte zu ernennen und zu empfangen. Die Kriegs- 
erklärung hat bei feindlicher Invasion des Bundesgebietes oder bei kriegerischem Angriff auf seine Küsten 
unter allen Umständen zu erfolgen, in den übrigen Fällen ist zur Kiegserklärung die Zustimmung der 
Souveräne von mindestens zwei Dritteilen der Bevölkerung des Bundesgebietes erforderlich.  
Artikel VIII. 
Die Kriegsmarine des Bundes mit den erforderlichen Hafen- und Schiffahrtsanlagen wird nach fol- 
genden Grundsätzen errichtet:    
Die Kriegsmarine der Nord- und Ostsee ist eine einheitliche unter preußischem Oberbefehl. Bei Er- 
nennung der Offiziere und Beamten konkurrieren die Küstenstaaten auf Grund befonderer Vereinbarungen. 
Der Kieler und der Jahdehafen werden Bundeskriegshäfen.  
Als Maßstab der Beiträge zur Gründung und Erhaltung der Kriegsmarine und der damit zusammen- 
hängenden Anstalten dient im allgemeinen die Bevölkerung unter Feststellung eines Präzipuums zu Lasten der 
Uferstaaten und Hansestädte, nach Maßgabe des Lastengehalts der Handelsmarine der einzelnen Staaten. 
1 Für die im folgenden wiedergegebenen Grundzüge zu einer neuen Bundesverfassung liegen mehrere 
Entwürfe vor, deren erste vielfache Spuren Bismarck'scher Durcharbeitung zeigen.
        <pb n="550" />
        536 Text der neuen Bundesverfassung. 
Ein Bundesmarinebudget wird nach diesen Grundsätzen vereinbart. 
Das Anwerben der Matrosen und Mannschaften für die Bundeskriegsmarine wird durch ein Gesetz 
geregelt, welches zugleich die Verpflichtung für jeden einzelnen Uferstaat feststellt, für Deckung des Bedarfs pro 
rata des Lastengehalts der Handelsmarine aufzukommen. Durch dasselbe Gesetz wird der Maßstab festgestellt, 
nach welchem die Mannschaftsgestellungen für die Marine auf diejenigen des Landheeres des Bundes in Abzug 
gebracht werden. 
Artikel IX. 
Die Landmacht des Bundes wird in zwei Bundesheere eingeteilt, die Nordarmee und die Südarmee. 
In Krieg und Frieden ist Seine Majestät der König von Preußen Bundesoberfeldherr der Nordarmee, 
Seine Majestät der König von Bayern Bundesoberfeldherr der Südarmee.  
Jeder der beiden Bundesoberfeldherrn hat das Recht und die Pflicht, dafür Sorge zu tragen, daß 
innerhalb der von ihm befehligten Armee die bundesbeschlußmäßigen Kontingente vollzählig und kriegs- 
tüchtig vorhanden sind, und daß die notwendige Einheit in der Organisation, Formation, in Bewaffnung 
und Kommando, in der Ausbildung der Mannschaften, sowie in der Qualifikation der Offiziere hergestellt 
wird. 
Das Recht unter Voraussetzung übereinstimmender Vorbildung bis zur Grenze des eigenen Kontin- 
gentes die Offiziere zu ernennen, steht jeder Regierung zu. Diejenigen Kommandos, unter welchen mehr als 
ein Kontingent steht, besetzt der Oberfeldherr. Dieselben müssen auch im Frieden jederzeit besetzt und in 
Funktion sein, nach Maßgabe der Heereseinteilung, wie sie bisher in der Preußischen resp. Bayrischen 
Armee stattfindet, so daß mindestens für je drei Bataillone ein Regimentskommandeur, für höchstens drei 
Regimenter ein Brigadekommandeur, für je zwei Brigaden ein Divisionär und für jedes Korps der Bundes- 
armee der kommandierende General jederzeit in Funktion ist. 
Der Oberfeldherr hat das Recht, in den nach seiner Überzeugung dringenden Fällen die kriegsbereite 
Aufstellung jedes Teiles der von ihm befehligten Bundesarmee innerhalb des Gebietes der letzteren, vor- 
behaltlich späterer Genehmigung durch Bundesbeschluß anzuordnen, und verpflichten sich die Bundesregie- 
rungen, eine solche Anordnung in betreff ihrer Kontingente unverzüglich auszuführen. 
Für jedes der beiden Bundesheere wird ein gemeinschaftliches, mit der Nationalvertretung zu ver- 
einbarendes Militärbudget für Feldarmee und Festungswesen aus Matrikularbeiträgen der zu dem betreffenden 
Heere ihre Truppen stellenden Regierungen gebildet. Die Höhe der Makrikularbeiträge richtet sich nach der 
Bevõlkerung der betreffenden Staaten. 
Die Verwaltung jedes der beiden Bundesmilitärbudgets  wird unter Leitung des Oberfeldherrn von 
einem aus Vertretern der beitragenden Regierungen gebildeten Bundeskriegsrat geführt und hat der 
Nationalvertretung jährlich Rechnung abzulegen. 
Jede Regierung leistet selbst die Auslagen für die von ihr gestellten Truppen, vorbehaltlich gemeinsamer 
Abrechnung nach Maßgabe der Beitragspflicht. Ersparnisse an dem Militärbudget, mögen sie an den Gesamt- 
ausgaben oder an denen für die einzelnen Kontingente gemacht werden, fallen unter keinen Umständen der 
einzelnen Regierung, welche sie macht, sondern dem für jede der beiden Bundesarmeen gemeinsamen Bundes- 
kriegsschatze zu. Die Kontrolle des letzteren steht der Nationalvertretung zu. 
Artikel X. 
Die Beziehungen des Bundes zu den deutschen Landesteilen des österreichischen Kaiserstaates werden 
nach erfolgter Vereinbarung über dieselben mit dem zunächst einzuberufenden Parlamente durch besondere 
Verträge geregelt werden. 
Das Staatsarchiv, XI, 104 ff. 
*384. Telegramm an den Bundestagsgesandten in Frankfurt 
von Savigny. 
[Eigenhändiges Konzept.] 
In der Nacht vom 10. auf den 11. Juni war in Berlin ein Telegramm des Bundestags- 
gesandten von Savigny (Nr. 186) eingelaufen, nach dem Österreich einen Antrag am 
Bunde, „Mobilmachung betreffend“ eingebracht habe, der bereits am 11. verhandelt werden 
sollte. In einem weiteren Telegramm kündigte Savigny an, daß er, wenn ihm nicht andere 
Weisung zugehen sollte, auf Grund des § 30 der Geschäftsordnung Aussetung jeder Beratung 
verlangen wolle.  
Berlin, den  11. Juni 1866. 
Verhalten Sie sich dem in 186 gemeldeten österreichischen Antrage gegenüber ganz passiv 
und gleichgültig, stimmen Sie zu, wenn Ausschuß-Verweisung beschlossen wird. 
*385. Erlaß an den Gesandten in Florenz Grafen von Usedom. 
[Abschrift.] 
Seit Mitte Mai drängte Graf Usedom von neuem in Bismarck, sich der Frage einer 
engeren Verbindung mit den zur Insurrektion bereiten ungarischen Kreisen anzunehmen. Am 
24. Mai begründete er die dringende Notwendigkelt eines Vorwärtsschreitens mit der „für
        <pb n="551" />
        Der unpraktische italienische Operationsplan und die ungarische Diversion. 537 
uns sehr gefährlichen Natur des Kongresses.“ Am 31. Mai verstieg sich der Gesandte zu einem 
versteckten  Vorwurf gegen Bismarck: „Es sollte mir sehr leid tun, wenn Eure Exzellenz dieser 
ungemein wichtigen Angelegenheit nicht Ihre Aufmerksamkeit gewähren wollten.“ Als Bismarck 
dann am 3. Juni anfragte, ob wohl die in Italien weilenden Generale der ungarischen Emigration 
auf Verlangen nach Berlin kommen würden, kündigte Graf Usedom am 3. Juni die Abreise 
des Generals Türr und des Grafen Csáky, wahrscheinlich auch des Generals Klapka nach 
Berlin an. Tatsächlich fanden sich Türr, der sich mit einem Briefe des Legationsrats von 
Bernhardi (vgl. dazu auch die ausführlichen Angaben Th. v. Bernhardis in seinen Tagebuch- 
blättern, VII, 14 ff.), eingeführte, Csáky und Klapka am 9. bzw. 10. in Berlin ein, wo sie 
hauptsächlich mit dem Abteilungschef im Generalstabe Oberst v. Doering die militärischen 
Fragen, insbesondere die Errichtung einer ungarischen Legion besprachen. Vgl. dazu: Fürst 
Bismarck und die Ungarn. Reminiszenzen aus dem Jahre 1866. Von General Stefan Türr, 
Deutsche Revue, XXV, I, 313 ff. und A. Kienast, Die Legion Klapka, S. 37 ff. Was 
Bismarck, der bisher die ungarische Angelegenheit zur Verzweiflung Usedoms ohne Nachdruck be- 
handelt hatte, bewog, von dem Datum des Eintreffens der ungarischen Emissäre in Berlin an ihr 
erhöhte Bedeutung beizulegen, war die Mitteilung Türrs, daß die Italiener gar nicht eine Krieg- 
führung großen Stils bezweckten, sondern sich anschickten, in das venetianische Festungsviereck vor- 
zudringen. Diese Nachricht, die nach der Erzählung Türrs Bismarck emporschnellen ließ, „als 
hätte ihn eine elektrische Batterie gerüttelt“, wurde als richtig auch durch Graf Usedoms und 
Bernhardis Telegramme und Briefe bestätigt.   
Berlin, den 10. Juni 1866. 
Durch mündliche Mitteilungen des Generals Türr und einen Bericht des Legations- 
rats von Bernhardi wird mir eine Vermutung bestätigt, welche sich aus der Aufstellung der 
italienischen Armee ergibt: daß nämlich beabsichtigt wird, gegen das Festungsviereck einen 
Belagerungskrieg zu führen. Ich kann Ew. pp. nicht verhehlen, daß die Befürchtung eines 
so unpraktischen Vorgehens hier in den maßgebenden Kreisen eine gewisse Niedergeschlagen- 
heit und ernste Zweifel an einem glücklichen Erfolge des gemeinsamen Krieges hervorruft. 
Wenn es der italienischen Armee nach mehrmonatlichen Belagerungen wirklich gelänge — 
was doch fraglich bleibt — die vier Festungen zu nehmen, so wäre damit für die Ent- 
scheidung des Krieges wenig geschehen; wenn es aber gelingt, das Herz des Feindes zu 
erreichen, so kann die Zeit und Mühe der Belagerungen voraussichtlich gespart werden. Es 
wäre ein verhängnisvoller Fehler, wenn unsere Armee sich bei Olmütz und Theresienstadt, die 
italienische beim Viereck aufhalten ließe, anstatt auf direktem Wege so rasch als möglich nach 
Wien zu streben. 
Ew. pp. wollen diese Erwägungen, von deren Durchdringen nach diesseitiger Auffassung 
die Wahrscheinlichkeit des Erfolges abhängt, überall wo es Ihnen ohne Indiskretion tun- 
lich scheint, in eindringlichster Weise zur Geltung zu bringen suchen. 
Hinsichtlich der ungarischen Frage erinnere ich mich nicht, daß ich je einen nützlichen Wink 
Ew. pp. unbeachtet gelassen hätte, und muß daher die in dem gefälligen Schreiben vom 2. d. M. 
und sonst angedeuteten Vorwürfe ergebenst ablehnen. Ich widme der Sache seit langer Zeit 
ein tiefes Interesse, hätte aber geglaubt, bei Ew. pp. eine hinreichende Kenntnis hiesiger Per- 
sonen und Staatseinrichtungen voraussetzen zu dürfen, um nicht geradezu Unmögliches von 
mir zu erwarten. Über irgend erhebliche Geldsummen habe ich nicht zu verfügen und Waffen 
kann ich weder durch Rußland noch durch Österreich nach Ungarn schaffen lassen. Eine Er- 
hebung in Ungarn wäre auch mir sehr erwünscht; es liegt aber nicht in meiner Hand, eine 
solche hervorzurufen. Ein Mittel, wie man jetzt durch die österreichischen Vorposten hindurch 
Drucksachen an die ungarischen Regimenter bringen könnte, ohne daß der Überbringer ge- 
hängt und seine Ware konfisziert würde, ist nicht bekannt. Agenten, die sich dieser Gefahr 
aussetzen, sind nicht zu finden. Graf Csáky ist noch nicht hier. 
Die italienische Regierung ist in der Verausgabung bedeutender Mittel durch formelle 
Hemmnisse nicht beschränkt. Ich empfehle daher, daß die Kosten für die ungarische Expedition 
dort vorgeschossen werden und hoffe, bei wiederholtem Vortrag die Genehmigung Seiner
        <pb n="552" />
        538 Die Forderungen der ungarischen Emissäre. Besorgnisse in Florenz 
Majestät des Königs dafür zu erlangen, daß bei der Abrechnung nach dem Kriege die Hälfte 
dieser Kosten von Preußen übernommen wird. 
Die Bildung von Depots unter ungarischen und italienischen Nationaloffizieren zur 
Aufnahme von Überläufern werde ich in Anregung bringen; daß Seine Majestät auf beide 
Punkte sofort eingehen werden, kann ich aber jetzt noch nicht verbürgen. 
*386. Telegramm an den Gesandten in Florenz Grafen von Usedom. 
 [Konzept von der Hand des Vortragenden Rats von Keudell.] 
Berlin, den  11. Juni 1866. 
Ich habe mit den Ungarn gesprochen. Eindruck durchaus günstig. Sie verlangen sogleich 
eine Million francs, später noch zwei Millionen francs. Zahlung in diesem Augenblick hier 
unmöglich. Beantragen Sie bei La Marmora und wirken durch Ricasoli dahin, daß diese 
Summen dort einstweilen vorgeschossen werden; sagen Sie Erstattung der Hälfte durch uns 
amtlich zu. Eile dringend nötig; Ausbruch des Krieges in wenigen Tagen zu erwarten. 
*387. Telegramm an den Botschafter in Paris Grafen von der Goltz. 
[Eigenhändiges Konzept.] 
Am Morgen des 12. Juni hatte Graf Goltz aus Paris gemeldet: „Prinz Napoleon sagte 
mir, es sei dringend wünschenswert, daß Seine Majestät der König ein ermutigendes Wort nach 
Florenz richte, wo man sehr besorgt  vor einer Verständigung zwischen uns und Österreich sei. 
In demselben Sinne werde der Kaiser  fortwährend bearbeitet und ihm von österreichischer Seite 
eingeflüstert, daß der König in beständigen vertraulichen Verhandlungen mit dem Kaiser von 
Österreich sei." Bismarck, der den Äußerungen des Prinzen Napoleon nie ein sonderliches 
Gewicht beigelegt hatte (vgl. Nr. 246), nahm sie auch jetzt nicht ernst. Um so wichtiger schien es 
ihm, wie das folgende Telegramm zeigt, daß Frankreich ein abmahnendes Wort an die deutschen 
Mittelstaaten, insbesondere an Bayern, richte.  
Berlin, den 12. Juni 1866. 
Es wäre zu wünschen, daß Frankreich ein abmahnendes Wort an die Mittelstaaten, 
wenigstens an Baiern richtete. Schnelles Handeln wird wahrscheinlich sogleich nach der 
Donnerstagsitzung des Bundes stattfinden. Die Besorgniß in Florenz, an die zu glauben hier 
kein Grund vorliegt, soll vom Prinzen selbst zu erzeugen versucht werden. 
*388. Telegramm¹ an den Gesandten in Kassel 
Generalmajor von Roeder. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Hepke.]² 
Berlin, den 12. Juni 1866. 
Dem Mobilisierungsantrag vom 11. Juni³ fehlt jede bundesrechtliche Grundlage. Durch 
seine Annahme lösen die Beteiligten das Bundesverhältnis, treten das bundeslose mit einem 
1 Ein analoges Telegramm ging an die Gesandten in Hannover, Hamburg, Dresden, Weimar, Karlsruhe 
und im Haag. 
2 Das Konzept ist von Bismarck stark durchkorrigiert. 
    
3 Näheres darüber in Nr. 389.
        <pb n="553" />
        Denkschrift zum Ministerkonsul vom 12. Januar. 539 
Akte der Feindseligkeit gegen Preußen an.⁴ In dem ausbrechenden Kriege werden wir uns 
alsdann nur durch das Interesse Preußens und der zu ihm stehenden Staaten leiten lassen. 
Teilen Sie dies in freundlichster Form den Regierungen von Kurhessen, Waldeck, Lippe- 
Detmold und Schaumburg-Lippe mit. 
Das Staatsarchiv, XII, 57. 
389. Promemoria. 
[Kontept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Mit dem von Österreich am 11. Juni beim Bunde eingebrachten Antrage auf Mobilmachung 
der gesamten Bundesarmee mit alleiniger Ausnahme der preußischen Bundesarmeskorps (siehe 
den Wortlaut des Antrags in: Das Staatsarchiv, XI. 87 ff.), war der preußisch-österreichische Konflikt in das entscheidende Stadium getreten. Für Bismarck galt es nun, alles auf den 14., wo die Abstimmung am Bundestage über den Antrag stattfinden sollte, vorzubereiten. Am 11. richtete er an König Wilhelm I. ein Schreiben: ,,Eure Majestät haben nicht die Gnade gehabt, auf meine ehrfurchtsvolle Anfrage, ob wegen der in Frankfurt zu fassenden Beschlüsse conseil gehalten werden soll, zu entscheiden. Ich erlaube mir alleruntertänigst darauf aufmerksam zu machen, daß die Beschlüsse, von denen Krieg und Frieden abhängen dürften, in Frankfurt am Donnerstag [den 14.] gefaßt werden. Ich berufe auf morgen 1 Uhr die Minister zur Beratung." (Bisher nur auszugsweise im Auktionskatalog CXI. Historische Autographen von K. E. Henrici, Berlin, veröffentlicht.) Im Hinblick auf den Ministerkonseil vom 12. ließ Bismarck von Abeken eine Denkschrift aufsetzen, in der die verschiedenen Möglichkeiten der preußischen Aktion gegenüber der angedrohten Bundesexekution dargelegt wurden. Das Promemoria trägt zwar nicht Bismarcks Paraphe, wird aber durch zahlreiche von ihm vorgenommene Streichungen und Einschübe als sein geistiges Eigentum legitimiert. Das Konzept trägt am Kopfe den Vermerk von Bismarcks Hand: ,,Zweite Alternative angenommen." Darunter steht von Abekens Hand der Eintrag: ,,Nach mündlicher Mitteilung seiner Exzellenz ist in der Konseil-Sitzung vom Dienstag, den 12. Juni 1866 die zweite der beiden Alternativen von Seiner Majestät dem Könige genehmigt worden, jedoch mit der Modifikation, daß der Angriff auf Österreich nicht ausgeschlossen bleibe." 
Berlin, den 12. Juni 1866. 
Die Kriegsfrage selbst ist heut als unwiderruflich entschieden zu betrachten. Die An- 
träge am Bunde, wie die Erklärungen des Grafen Mensdorff lassen keinen Zweifel mehr zu. 
Letzterer hat dem Freiherrn von Werther gesagt, daß er den Krieg jetzt als unvermeidlich an- 
sehe; und der Antrag auf Mobilmachung sämtlicher Armeekorps des Bundes — außer den 
preußischen —, um gegen Preußen wegen Friedensbruches einzuschreiten, ist eine offene 
Kriegserklärung. Er bezweckt eine Exekution gegen Preußen ohne die im Bundes- 
recht vorgeschriebenen Formen der Exekution. Die Würde der Monarchie und das 
Nationalgefühl des preußischen Volkes verlangen nicht nur, daß Preußen einem Bunde, in 
welchem ein solches Verfahren möglich geworden, nicht mehr angehöre, sondern daß diesem 
Versuch der Exekution sofort durch eine entsprechende Aktion geantwortet werde. Der 
angedrohten Bundesexekution muß eine tätige preußische Exekution gegenübertreten; und 
diese muß der Erklärung über den Bundesbruch und die Auflösung des Bundes auf dem 
Fuße nachfolgen. 
Für diese Aktion Preußens bieten sich zwei Wege dar: 
I. Es läßt sich ein rein preußisch-österreichischer Krieg in Aussicht 
nehmen, wobei darauf gerechnet wird, daß die übrigen deutschen Staaten neutral bleiben. 
4 In dem Abdruck in: Die Verhandlungen zwischen Preußen und Hannover im Jahre 1866 über den 
Abschluß eines Neutralitätsvertrages und daraus im Staatsarchiv findet sich dle Variation: „treten als 
Bundeslose mit einem Akte“ der Feindseligkeit gegen Preußen auf.
        <pb n="554" />
        540 Die beiden Alternativen für Preußens Aktion. 
Diese Neutralität läßt sich allerdings nicht verbürgen; aber sie ist nicht unmöglich, wenn 
keiner von den deutschen Staaten von Preußen angegriffen und selbst Sachsen nicht berührt 
wird. Bei aller Abneigung gegen Preußen und Neigung für Österreich herrscht doch noch 
große Unentschlossenheit und Unsicherheit im Lager der Regierungen; und in den verschiedenen 
Ländern sind starke Parteien für Neutralität. Frankreich hat den Regierungen eine Mah- 
nung zur Neutralität zukommen lassen; es ist nicht unwahrscheinlich, daß diese Erfolg habe, 
wenn sie wiederholt und verstärkt wird.¹ 
In diesem Falle bedarf es eines raschen und direkten Vorgehens gegen Österreich. Es 
wird ein Ultimatum an die Kaiserliche Regierung gestellt werden müssen, auf dessen Ablehnung 
sofort die Kriegserklärung und ein unmittelbarer Angriff zu folgen hat. 
Der Krieg muß dann südöstlich von der sächsischen Grenze begonnen und mit allen zu Ge- 
bote stehenden Kräften geführt werden. Es müssen zu diesem Zweck auch die noch in den west- 
lichen und nordwestlichen Teilen und Grenzen der Monarchie stehenden Kräfte, soweit sie dort 
irgend entbehrlich,² herangezogen werden. 
In letzterer Beziehung ist in Rechnung zu bringen, daß nach Heranrufung der über- 
flüssigen Garnisonen aus preußischen und Bundesfestungen bei Koblenz und Wetzlar stehen 
etwa 25000  Mann, bei Minden 16000  Mann, in den Elbherzogtümern 22000 Mann, à 
cheval der Elbe (Torgau) 30- bis 40000  Mann. 
Wenn die Neutralität der deutschen Regierungen in Aussicht zu nehmen ist, so finden 
diese Truppen innerhalb ihres gegenwärtigen Rayons keine Verwendung, und es muß alle 
irgend entbehrliche Mannschaft dieser Korps sofort nach der schlesisch-böhmischen Grenze 
dirigiert werden, um dort sogleich mit voller Kraft angriffsweise den ersten Schlag zu führen. 
II. Der andere Weg würde von der Voraussetzung ausgehen, daß auf die Neutralität 
der deutschen Regierungen nicht gerechnet werden dürfe, und daß es daher notwendig sei, 
ihre Aktion durch ein entschiedenes Einschreiten zu paralysieren, ehe sie imstande sind, die- 
selbe zu beginnen.   
Für diesen Fall ist die oben angeführte zerstreute Aufstellung der preußischen Truppen in 
Koblenz und Wetzlar, an der Weser und an der Elbe als ein providentieller Umstand zu be- 
trachten, weil sie stark genug sind und gerade an den entscheidenden Punkten stehen, um die in 
Betracht kommenden Staaten sofort mit geschlossenen Massen anzufassen und aufzurollen. 
Sollte die Entscheidung für diesen Weg ausfallen, so ist folgende Entwicklung ins Auge 
zu fassen: 
Am Tage nach der Abstimmung in Frankfurt, also am Freitag, den 15. Juni, werden die 
Regierungen von Nassau, Kurhessen, Hannover und Sachsen gleichzeitig durch die diplo- 
matischen Vertreter schriftlich und eventuell durch Audienzen bei den Souveränen selbst auf- 
zufordern sein: 
ihre Rüstungen sofort einzustellen und ihre mobilen Truppen zu entlassen und 
gleichzeitig dem von Preußen vorgelegten Bundesreformvorschlag — welcher in der 
Bundestagssitzung von Donnerstag, den 14. Juni eingebracht sein wird — beizu- 
1 Vgl. dazu Nr. 387. Von einer an die Mittelstaaten ergangenen französischen Mahnung zur Neutra- 
lität findet sich in dem französischen Aktenwerk: Les Origines Diplomatiques de la Guerre de 1870 
bis 1871 keine Spur, sei es vor, sei es nach dem 12. Juni. 
2 Die Worte: „soweit sie dort irgend entbehrlich“ Einschub von Bismarcks Hand.
        <pb n="555" />
        Vorzüge entschiedenen Vorgehens gegen die deutschen Regierungen. 541 
treten. Für den Fall der Bejahung würde ihnen ihr Landbesitz und ihre Souveräni- 
tät zugesichert; für den Fall der Verneinung oder einer ausweichenden Antwort würde 
ihnen von Preußen der Krieg erklärt. 
Den diplomatischen Agenten würden die betreffenden Noten von hier schon jetzt zuge- 
sandt werden. An die Militärbehörden müßte im voraus die Weisung ergehen, um auf tele- 
graphische, von den Gesandten ihnen zukommende Nachricht über den Ausfall der Antwort 
sofort einrücken zu können. 
Im Herzogtum Nassau, welches von Wetzlar und Koblenz aus angefaßt werden 
kann, würde mit der Okkupation des Landes sofort die Einsetzung einer Verwaltung im 
Namen Preußens, womöglich durch einen Landes-Eingeborenen, und die Berufung der 
Stände behufs Anerkennung dieser Verwaltung zu verbinden sein. 
In Kurhessen würde der Königliche Gesandte dem Kurfürsten für den Fall der 
Bejahung neben der Zusicherung der Integrität seines Landes eine bestimmte Aussicht auf 
die Hessen-Darmstädtischen Territorien nördlich des Mains eröffnen; für den Fall der Ver- 
neinung dagegen die Absetzung drohen; und mit dem Einrücken der preußischen Truppen würde 
die Proklamation des Prinzen Friedrich Wilhelm von Hessen als Regenten sich verbinden. 
Für Hannover würde die Erhaltung der Souveränität und Integrität ebenfalls an 
die Bedingung der Annahme des Reformprojekts u[nd] sofortige Entlassung der Truppen³ 
geknüpft werden; mit der Ablehnung desselben würde das Schickal des Landes vom Kriegs- 
glück abhängig werden. Die Weisungen an die Militärbehörden müßten so kombiniert sein, 
daß der Stoß gleichzeitig von Minden und durch General von Manteuffel von der Elbe her 
erfolgte. Nach der Besitznahme würden die Truppen nach Abgabe der Waffen in die 
Heimath entlassen, die Verwaltung des Landes von Preußen übernommen. Bennigsen wäre 
an ihre Spitze zu stellen.⁴ 
Die Forderung an Dresden würde nicht minder kategorisch gestellt werden; und 
auf die Ablehnung derselben die Besetzung des Landes durch die an der Grenze bereitstehende 
preußische Armee erfolgen. 
Durch die Besetzung Sachsens würde die Aktion gegen Österreich eingeleitet. 
Für die Einschlagung des letzteren dieser beiden Wege spricht der Umstand, daß nach 
allem, was hier bekannt ist, sämtliche deutsche Staaten noch nicht fertig gerüstet sind und 
es in den nächsten Tagen noch nicht sein können; daß Preußen dagegen durch seine Rüstungen 
und die Stellung seiner Truppen — wobei die friedliche Okkupation Holsteins und die ohne 
Blutvergießen gewonnene Stellung an der Elbe ein wichtiges Moment ist — sich imstande 
befindet, ihnen zuvorzukommen und zuerst alle in seinem Rücken drohenden Gefahren zu be- 
seitigen, ehe die großen Operationen nach dem Süden hin beginnen. Der Angriff, dem es in 
der letzteren Richtung zu begegnen hätte, würde dann nur von Österreich und Bayern 
ausgehen können, denen sich eventuell nur Württemberg anschließen dürfte, da das Groß- 
herzogtum Hessen durch Kurhessen würde neutralisiert werden. Württemberg dürfte zu 
einer augenblicklichen oder raschen Aktion kaum imstande sein; und auch Bayern ist nicht 
fertig gerüstet. 
In etwas verkürzter Form bei v. Sybel, Die Begründung des Deutschen Reiches durch 
Wilhelm I., IV, 436 ff. 
3 Die Worte: „u[nd] sofortige Entlassung der Truppen“ Einschub von Bismarcks Hand. 
4 Die beiden letzten Sätze Einschub von Bismarcks Hand.
        <pb n="556" />
        542 Instruktion für Savigny zum 14. Juni. 
*390. Erlaß an den Bundestagsgesandten in Frankfurt von Savigny. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Berlin, den 12. Juni 1866. 
Für die am Donnerstag den 14. d. M. stattfindende Bundestagssitzung habe ich Ew. pp. 
auf Befehl Seiner Majestät des Königs ergebenst zu ersuchen, zwei wichtige Akte vorzu- 
bereiten, welche für die Stellung Preußens in der gegenwärtigen Krisis entscheidend sind. 
Der von Österreich in der Montagssitzung eingebrachte Antrag auf Mobilisierung der ganzen 
außerpreußischen Bundesarmee gegen Preußen muß den so lange verzögerten Konflikt herbei- 
führen und die gespannte Situation zur Lösung bringen; und auch die Äußerungen des Grafen 
von Mensdorff gegen den Freiherrn von Werther gestehen zu, daß man in Wien den Krieg 
als unvermeidlich ansieht. 
Die beiden Akte, welche Preußen dem zunächst entgegenzustellen hat, sind die förm 
liche Einbringung des Ew. pp. mit meinem Erlaß Nr. 206 vom 10. d. M. übersandten 
Bundesreformprojektes¹ als Antrag Preußens und die auf die Annahme, 
resp. Inbetrachtnahme des österreichischen Antrages am Bunde abzugebende Erklärung 
über Preußens fernere Stellung zum Bunde. 
I. Der Antrag auf Annahme des Bundesreformprojektes in seinen zehn Artikeln wollen 
Ew. pp. zu Anfang der Sitzung und ehe wir durch die Beratung des Mobilisierungsan- 
trages genötigt sind, unsere Position außerhalb des Bundes zu nehmen, einbringen und die 
dazu nötigen Einleitungen rechtzeitig treffen. 
Die Motivierung des Antrages würde sich begründen auf die erwiesene Unfähigkeit 
des Bundes in seiner bisherigen Gestalt, seine Zwecke zu erfüllen, die berechtigten Bedürf- 
nisse und Forderungen des deutschen Volkes zu befriedigen und dessen nationale Entwicke- 
lung zu fördern. Wir hätten gehofft, durch eine vorgängige vertrauliche Verständigung 
der Regierungen untereinander die Entschließungen des Bundes vorzubereiten; die wenig ent- 
gegenkommende Aufnahme aber, welche sowohl unser Vorschlag der Berufung eines Parla- 
ments als unsere vertraulichen Äußerungen im Ausschuß gefunden, und der drängende Ernst 
der gegenwärtigen Situation, deren Spannung von der Nation nicht lange ertragen werden 
könne, nötigten uns, die Grundzüge unserer Auffassung, wie hiermit geschehe, direkt zur Be- 
schlußnahme zu stellen. Die zehn Artikel, welche wir der Bundesversammlung vorlegten und 
zur Annahme empföhlen, enthielten nach unserer Überzeugung die wesentlichsten Forderungen, 
welche wir im Wege freier Verständigung erreichbar glaubten.² 
Die Königliche Regierung erachte es insbesondere für ihre Pflicht, sich über das darin 
angenommene Verhältnis zu Österreich auszusprechen. Sie würde zwar, nachdem die Kais[er- 
lich] östr[eichische] Reg[ierung] am 11. c. den Antrag auf einen Bundeskrieg gegen das 
Bundesglied Preußen gestellt hat, wohl berechtigt sein, jedes Bundesverhältniß mit einem 
Staate, welcher die Fundamentalgesetze des bisherigen in dieser Weise verkennt, abzulehnen.³ 
Aber sie wolle dem Kaiserstaate die Rechte vorbehalten, welche ihm aus dem bisherigen 
Bundesverhältnis erwüchsen; sie sei bereit, das bisherige völkerrechtliche Band Österreichs 
mit den übrigen Bundesstaaten zu erhalten, sofern es nicht durch Österreichs eigene Aktion 
1 Siehe Nr. 383, Anlage.  
2 Der Schluß des Satzes von den Worten an: ,,Forderungen ...“ eigenhändige Korrektur Bismarcks. 
3 Der Satz eigenhändlger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="557" />
        Savigny soll gegen den bundeswidrigen österreichischen Antrag scharf protestieren. 543 
zerrissen werde. Aber ein Blick auf die materiellen Punkte, deren Erledigung seit langer 
Zeit vom deutschen Volke gefordert, werde die K[ai]s[erliche] Reg[ierung] selbst überzeugen, 
daß Oestreich sich die meisten derselben nicht  anzueignen vermöge, ohne den staatlichen Zusam- 
menhang des Kaiserreichs zu zerreißen. Oestreich selbst werde es nicht für billig halten, die 
Entwicklung des nationalen Lebens zurückzuhalten, weil dieselbe Form nicht gleichzeitig auf 
Oestreich u[nd] die übrigen Bundesstaaten anwendbar sei.⁴ Es bleibe daher nichts übrig, als 
die Befriedigung der nationalen Bedürfnisse auf dem Wege einer Assoziation derjenigen 
Staaten zu versuchen, welche hierzu in der Lage seien, und deren Bevölkerungen in dem 
deutschen Parlamente den gemeinsamen Ausdruck ihres nationalen Lebens finden könnten. 
Von dieser Erwägung geleitet, stelle Preußen den Antrag: 
Hohe Bundesversammlung wolle beschließen, die nachstehenden zehn Artikel dem 
sofort zu berufenden deutschen Parlament zur Beratung und Annahme vorzulegen. 
II. Über die Aufnahme, welche der österreichische Mobilisierungsantrag am Donnerstag 
finden wird, lassen sich bis jetzt nur Vermutungen hegen. Zu einer vorherigen Einwirkung auf 
die Regierungen ist weder Raum vorhanden noch die gegenwärtige Situation geeignet. Ich 
darf wohl annehmen, daß alle Regierungen sich der Tragweite desselben bewußt seien und 
danach ihr Votum bemessen werden. 
Bei der Abstimmung selbst wollen Ew. pp. sich darauf beschränken, gegen jede geschäft- 
liche Behandlung des Antrags, auch Überweisung an einen Ausschuß, falls eine solche noch 
beantragt werden sollte, als formell und materiell bundeswidrig zu stimmen und zu protestieren. 
Die Anknüpfung der nach der Beratung abzugebenden Erklärung ebenso wie spezielle 
Fassung muß ich Ew. pp. ergebenst ersuchen, je nach dem Ausfall der Abstimmung einrichten 
zu wollen. Jedenfalls aber wird die Erklärung folgenden Inhalt haben: 
Die Einbringung des Antrages selbst sei schon im offenbaren Widerspruch mit der 
Bundesverfassung und müsse daher von Preußen als ein Bruch des Bundes angesehen werden. 
Das Bundesrecht kenne Bundesgliedern gegenüber nur ein Exekutionsverfahren, 
für welches bestimmte Formen und Voraussetzungen vorgeschrieben seien; die Aufftellung 
eines Bundesheeres gegen ein Bundesglied auf Grund der Bundeskriegsverfassung sei ihr 
ebenso fremd wie jedes Einschreiten gegen ein solches außerhalb dieser Normen. Die 
Stellung Oestreichs in Holstein stehe nicht unter dem Schutze der Bundesverträge, u[nd] 
S[eine] M[ajestät] der Kaiser sei nicht Mitglied des Bundes für Holstein.⁵ Die Königliche 
Regierung gehe daher auf die materielle Motivierung des Antrages gar nicht ein; sonst 
würde es leicht gewesen sein, den Vorwurf des Friedensbruches zurückzuweisen und gegen 
Österreich zu richten. Der Antrag hätte vielmehr wegen seines widerrechtlichen Charakters 
von vornherein abgewiesen werden müssen. Die Königliche Regierung könne im Sinne des 
bisherigen Bundesverhältnisses nur aufs tiefste beklagen, daß dies nicht geschehen. Nach- 
dem ihr Vertrauen auf den Schutz, welchen der Bund jedem seiner Mitglieder verbürgt hat, 
durch den Umstand tief erschüttert war, daß das mächtigste Glied des Bundes seit 3 Monaten 
im Widerspruch mit den Bundesgrundgesetzen zum Behuf der Selbsthülfe gegen Preußen 
gerüstet hat, die diesseitigen Berufungen an die Wirksamkeit des Bundes u[nd] seiner 
Mitglieder zum Schutze Preußens gegen willkührlichen Angriff Oestreich's aber nur 
4 Der Schluß des vorletzten Satzes, von den Worten an: „werde die K[ai]s[erliche] Reg[ierung] selbst“ 
und der letzte Satz eigenhändiger Zusatz bezw. Korrektur Bismarcks unter Verwertung einiger Worte aus 
Abekens Konzept. 
5 Der Satz eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="558" />
        544 Die bei Annahme des österreichischen Antrags abzugebende Erklärung. 
Rüstungen andrer Bundesglieder ohne Aufklärung über den Zweck derselben zur Folge ge- 
habt haben, kann die K[önigliche] R[egierung] die äußre u[nd] innre Sicherheit, welche nach 
Art[ikel] II der B[undes]-A[kte] der Hauptzweck des Bundes ist, nur als in hohem Grade 
gefährdet erkennen u[nd] findet diese ihre Auffassung durch den vertragswidrigen Antrag 
Oestreichs u[nd] durch die eingehende, ohne Zweifel auf Verabredung beruhende Aufnahme 
desselben durch einen Theil ihrer bisherigen Bundesgenossen bestätigt. Durch die, nach dem 
Bundesrechte unmögliche Kriegserklärung gegen ein Bundesglied, welche durch den Antrag 
Oestreichs u[nd] das Votum derer, die ihm beitreten, bedingt ist, sieht die Kön[igliche] Re- 
g[ierung] den Bundesbruch als vollzogen an.⁶ 
Im Namen und auf Befehl Seiner Majestät des Königs erkläre daher der Gesandte, 
daß Preußen den bisherigen Bundesvertrag für gebrochen u[nd] deshalb nicht mehr ver- 
bindlich ansehe, ihn vielmehr als erloschen betrachten u[nd] behandeln werde.⁷ 
Seine Majestät der König wolle aber nicht mit dem Erlöschen des bisherigen Bundes 
zugleich die nationalen Grundlagen, auf denen der Bund auferbaut gewesen, als zerstört be- 
trachten. Preußen halte vielmehr an diesen Grundlagen und an der über die vorüber- 
gehenden Formen erhabenen Einheit des deutschen Volkes fest und halte es für die Pflicht 
der deutschen Staaten, für die letztere den angemessenen Ausdruck zu finden. Es habe seiner- 
seits die Grundzüge einer neuen den Zeitverhältnissen entsprechenden Einigung vorgeschlagen⁸, 
und es sei auch jetzt bereit, auf den alten, durch diese Reformen modifizierten Grundlagen 
einen neuen Bund mit denjenigen deutschen Regierung zu schließen, welche ihm dazu die Hand 
reichen wollten. 
Ew. pp. wollen alsdann hiermit Ihre bisherige Tätigkeit für geschlossen erklären, und 
nur noch im Namen der Königlichen Regierung derselben alle aus dem früheren Verhältnis 
entspringenden Rechte und Ansprüche auf das Eigentum usw. des Bundes vorbehalten. 
Indem ich Ew. pp. hiermit den wesentlichen Inhalt der allerhöchsten Entschlüsse mitteile, 
darf ich die Fassung und Ausführung im einzelnen Ihnen mit vollem Vertrauen überlassen. 
*391. Schreiben an den Kriegsminister von Roon. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Sekret. Berlin, den 12. Juni 1866. 
Mit Bezugnahme auf die heutigen mündlichen Besprechungen beehre ich mich Ew. pp. 
ganz ergebenst mitzuteilen, daß ich die Instruktionen an die Königlichen Gesandten bei den 
Höfen von Nassau, Kurhessen, Hannover und Sachsen in der Art eingerichtet habe, daß die 
Aufforderungen an die betreffenden Regierungen am Sonnabend, den 16. d. M. übergeben 
und darin die Frist von 24 Stunden gesetzt werde. Voraussichtlich würde hiernach die mili- 
tärische Aktion im Falle der Ablehnung am Sonntag, den 17. d. M. zu beginnen haben. Es 
darf indes die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden, daß der eine oder der andere Hof der 
Frist noch zuvorkomme und sofort seine Ablehnung unserer Forderungen erkläre. In 
diesem Falle würde eine Zögerung an dem betreffenden Punkte einen üblen Eindruck 
6 Die beiden letzten Sätze eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
7 De Worte: „für gebrochen ...“ eigenhändiger Zusatz Bismarcks. 
8 Der erste Tell des Satzes eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="559" />
        Das voraussichtliche Vorgehen gegen Kurhessen, Hannover, Sachsen. 545 
machen. Ich ersuche Ew. pp. daher ganz ergebenst, die Weisungen an die kommandieren- 
den Generale so ergehen zu lassen, daß eventuell auch am Sonnabend abend die Opera- 
tionen beginnen könnten. 
Sollte sich eine Schwierigkeit im gleichzeitigen Vorgehen gegen alle vier Staaten zeigen, 
so würde die Aktion auf Nassau am ersten unterbleiben können, da dies Land von verhält- 
nismäßig geringerer Bedeutung für uns ist.  
Auch darf ich es als eine wahrscheinliche Vermutung aussprechen, daß die Okku- 
pation von Kurhessen durch die von der Kurfürstlichen Regierung zu erwartende Stellung 
unnötig werden dürfte.     
Ew. pp. werden mich durch eine gefällige baldige Rückäußerung und Mitteilung der 
ergangenen Befehle zu verbindlichstem Danke verpflichten, damit ich die Königlichen Mis- 
sionen über die von ihnen zu gebenden Benachrichtigungen mit genauer Weisung versehen 
könne. 
*392. Telegramm an den Bundesgesandten in Frankfurt 
von Savigny. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Berlin, den 12. Juni 1866. 
Die Verhältnisse in Kurhessen können durch Entwicklung der jetzigen Krise rasch 
einer Katastrophe zugeführt werden, bei welcher Übergang der Regierung auf Prinz 
Friedrich von Hessen (Gemahl der Prinzeß Anna) durch preußisches Einschreiten bewirkt 
wird. Ich ersuche Ew. pp., sich schleunig nach Rumpenheim zu begeben und den Prinzen zu 
überzeugen, daß es nützlich wäre, wenn er gleich hierher käme.¹ 
*393. Telegramm an den Gesandten in Kassel Generalmajor von Roeder. 
[Eigenhändiges Konzept.] 
Berlin, den 12. Juni 1866. 
Ew. pp. werden wahrscheinlich am Sonnabend, 16. c., dem Kurfürsten die Alternative 
zu stellen haben, ob S[eine] K[önigliche] H[oheit] nach Auflösung des Bundes das 
Preuß[ische] Bündniß einschließlich der 10 Bundesreform-Artikel einschließlich Hessen- 
Darmstadt nördlich vom Main u[nd] Garantie acceptiren will, oder ob Gen[eral] Beyer 
von Wetzlar mit allem, was er hat, einrücken u[nd] unter obiger Bedingung mit Be- 
rufung der Stände die Regentschaft des Prinzen Friedrich Wilhelm proclamiren 
soll. Bereiten Sie Sich unter vorsichtiger Schweigsamkeit zur Stellung dieser Frage vor, 
u[nd] nennen Sie mir telegr[aphisch] den hessischen Staatsmann, den man an die Spitze der 
bundesreformfreundlichen Regirung Kurhessens stellen kann, wenn, was ich nicht hoffe, der 
Kurfürst die schlechtere Wahl trifft. In den übrigen norddeutschen Staaten geschiehe 
gleichzeitig das Gleiche. 
1 Nach einem Telegramm Savignys vom 13. Juni hatte sich Prinz Friedrich nach einigem Zögern zu 
der Reise hach Berlin entschlossen; doch deutete der Prinz bereits dem Bundestagsgesandten an, daß er 
ohne Konsens seines Vaters, des Landgrafen  Wilhelm von Hessen nichts unternehmen wolle. Die Unterredung, 
die Bismarck dann am 14. Juni in Berlin mit dem hessischen Thronfolger hatte (vgl. Gedanken und Er- 
innerungen, I, 24), blieb denn auch ohne Ergebnis. 
V.
        <pb n="560" />
        546 Wer tritt an die Spitze der okkupierten Staaten? 
*394. Telegramm an den Gesandten in Kassel Generalmajor von Roeder. 
lEigenhändiges Konzept.] 
Berlin, den 12. Juni 1866. 
Bezeichnen Sie umgehend einen oder mehre[re] Candidaten, welche im Falle, daß wir 
mit dem Kurfürsten brechen sollten, an die Spitze der dortigen Regirung gestellt werden 
können. Erfordernisse sind: Zuneigung zu Preußen u[nd] der Bundesreform, Ansehn im 
Lande, politische Farbe weniger wichtig. Militärische Occupation des Kurfürstenthums 
würde vorausgehn. Alles im Falle unerwünschter Entschließung des Kurfürsten auf Vor- 
schlag von Bündniß, Garantie u[nd] Reform. · 
*395. Telegramm an den Gesandten in Hannover 
Prinzen zu Ysenburg-Büdingen. 
[Eigenhändiges Konzept.] 
Berlin, den 12. Juni 1866. 
Sprechen Sie mit Bennigsen u[nd] seinen Freunden geheim, ob dieselben im 
Falle unsrer militärischen Occupation Hanovers zur Durchführung unsres Bundesreform- 
programmes die Regirung Hanovers als Minister zu übernehmen bereit sind u[nd] des 
Beifalls der II. Kammer gewiß zu sein glauben. Entschluß vor Freitag wünschenswert¹  
*396. Telegramm an den Gouverneur von Schleswig 
Generalleutnant Freiherrn von Manteuffel. 
[Eigenhändiges Konzept.] 
Berlin, den 12. Juni 1866. 
Es ist wahrscheinlich, daß S[eine] M[ajestät] der König in einigen Tagen die mili- 
tärische Occupation Hanovers durch gleichzeitiges Einrücken der Mindener Division u[nd] 
desjenigen Theils Ihrer Truppen, der in den H[erzo]gthümern entbehrt werden kann, be- 
fehlen wird; nicht vor Sonnabend. Ew. pp. wollen für die Transportmittel zu schnellem 
Uebergang über die Elbe beizeiten Vorsorge treffen. Erlaubniß zu Ihrem Durchmarsch 
auf dem Wege, den Kalik genommen, wird telegr[aphisch] in Hanover beantragt, um Ihren 
Uebergang über die Elbe friedlich anzubahnen. 
1 Auf das obige Telegramm erwiderte Prinz Ysenburg am 13: ,,Geheim wird es hier schwerlich 
bleiben, wo und wie ich auch den Genannten, mit dem ich sonst in gar keiner Beziehung stehe, zu sprechen suche, denn jedermann kennt ihn und mich, und er wird überdies auf Schritt und Tritt beobachtet. Sollte deshalb vielleicht nicht besser ein hier unbekannter Vertrauter ihn hier aufsuchen?" Bismarck antwortete umgehend: ,,Ich erkenne die Schwierigkeiten an und werde anderen Weg der Besprechung mit Bennigsen suchen." Es geschah in der Weise, daß er am 13. Max Duncker nach Hannover entsandte, der am 14. Bennigsen den Vorschlag im Namen Bismarcks machte, an die Spitze der nach der Besetzung Hannovers einzurichtenden preußischen Regierung zu treten. Bennigsen, der sich schon bei einer Unterredung mit Bismarck am 14. Mai sehr reserviert verhalten hatte (vgl. H. Oncken, Rudolf v. Bennigsen, I, 711 ff.), lehnte jedoch rundweg ab (a. a. O., I, 731 ff). Von Hannover 
   ging Duncker nach Kassel, wo er indessen 
bei Fr. Oetker und den übrigen Führern der ständischen Opposition  auch keinen rechten Erfolg hatte. 
Vgl. dazu Fr. Oetker, Lebenserinnerungen, III, 432 ff. Duncker übernahm dann selbst in Kassel das Amt eines 
preußischen Zivilkommissars.
        <pb n="561" />
        Letztes Angebot Bismarcks an Bayern. Abbruch d. dipl. Beziehungen zwischen Wien u. Berlin. 547 
*392. Telegramm an den Gesandten in München Heinrich VII. 
Prinzen Reuß. 
[Eigenhändiges Konzept.] 
 Nach einem Telegramm des Prinzen Reuß vom 12. Juni beabsichtigte Bayern, für den 
österreichischen Antrag auf Mobilmachung der Bundesarmee gegen Preußen zu stimmen, 
ohne sich jedoch dessen Motive zu eigen zu machen. Die Auffassung, daß die Annahme des 
Antrags die Auflösung des Bundes bedeute, wollte Freiherr von der Pfordten nicht gelten 
lassen; immerhin war er nach Reuß nunmehr auf alles gefaßt. Obwohl Bismarck danach Bayern 
zu den künftigen Gegnern Preußens zählen mußte, wollte er noch einen letzten Versuch zu einem 
Bündnis mit ihm machen. Er war für seine Person sogar bereit, in den Fragen der Zukunft 
der Elbherzogtümer und der Einsetzung des Augustenburgers um Herzoge, die beide Pfordten 
so sehr am Herzen lagen — auch von badischer Seite wurde eben damals in Berlin die Möglich- 
keit, mit dem Erbprinzen ein direktes Abkommen zu treffen, als letztes „Verhütungsmittel eines 
Krieges“ auf das dringendste empfohlen; vgl. H. Oncken, Großherzog Friedrich I. von Baden 
und die deutsche Politik von 1854 bis 1871, I, 521 — auf das Februarprogramm zurückzugehen. 
Berlin, den 13. Juni 1866. 
Unser Austritt aus dem Bunde steht bevor; wir können uns in dem von Oestreich gegen 
uns gewobenen Bundsnetze nicht fangen lassen. Wir sind demnächst zu jedem Bündnisse 
mit Baiern bereit, wenn Pfordten seine von Ihnen gemeldeten Ansichten über diesen 
Fall verwirklichen will. Sie müssen dort ermessen, ob es nützlich ist, Pfordten sogleich auf 
diesen Fall vorzubereiten. Unser Austritt wird am nächsten Donnerstage in Frankfurt 
erklärt werden. Für Baierns Machtvermehrung in Süddeutschland, sei es hegemonisch, sei 
es territorial, sind wir bereit, vertragsmäßig und in vollem Maße einzutreten. Will Pfordten 
für Augustenburg noch etwas thun, so muß er letztren bestimmen, wie ich das in Salzburg 
mit Pfordten im v[origen] J[ahre] schon besprach, seinen Frieden mit dem Könige persönlich 
[zu] suchen. Der Prinz will jetzt auf die Februarbedingungen eingehn, u[nd] damit können wir 
meines Erachtens zufrieden sein.¹ 
*398. Telegramm an den Gesandten in Florenz Grafen von Usedom. 
[Eigenhändiges Konzept.] 
 Berlin, den 13. Juni 1866. 
Gr[af] Karolyi hat auf Befehl von Wien seine Pässe verlangt, B[ar]on Werther die 
seinigen erhalten.¹ 
Ich vermuthe, daß die Feindseligkeiten von Oestreich anfangs nächster Woche, vielleicht 
auch früher, eröffnet werden. Kriegserklärung liegt noch nicht vor. Wir werden in der 
Sitzung am 14. den Bundesvertrag für erloschen erklären u[nd] neuen Bund ohne Oestreich 
auf Basis von Reform u[nd] Parlament beantragen. 
1 Noch am 13. Juni antwortete Reuß telegraphisch: „Es ist mir sehr unwahrscheinlich, daß Minister 
v. d. Pordten jetzt auf ein Bündnis eingehen wird, keinenfalls auf die in Betracht genommenen Vor- 
teile.“ Am 14. Juni setzte Reuß dann Bismarck brieflich auseinander, daß und warum er davon Abstand 
nehmen zu müssen glaube, dem bayrischen Minister einen solchen Bündnisvorschlag zu machen: „Bei der großen 
Ängstlichkeit, die Pfordten jetzt vor allen Anschuldigungen eines geheimen Einverständnisses mit Preußen hat, 
würde er bestimmt ein jedes Anerbieten zurückgewiesen haben, auch wenn man ihm goldene Berge versprochen 
hätte, und einem solchen refus wollte und konnte ich Ihren Vorschlag nicht aussetzen.“ 
398. 1 Dieser Satz wurde gleichzeitig den Missionen in Paris, London, Petersburg, München und am Bundes- 
tag mitgeteilt. 
35*
        <pb n="562" />
        548 Instruktion für Sommation in Hannover, Kassel, Dresden. 
*399. Erlaß an den Gesandten in Kassel Generalmajor von Roeder.¹ 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Vertraulich. Berlin, den 13. Juni 1866. 
Ew. pp. erhalten in der Anlage den Entwurf einer Note, welche Sie an den Kurfürst- 
lichen Minister am Sonnabend, den 16. d. M. zu richten haben werden, sobald Sie von hier 
aus die telegraphische Anweisung dazu empfangen. 
Das dritte Alinea derselben ist in der hier noch als möglich angenommenen Voraus- 
setzung gefaßt, daß Kurhessen am Donnerstag gegen den österreichischen Antrag stimmen 
werde. Sollte diese Annahme sich nicht bestätigen, sondern Kurhessen dafür stimmen, so 
würden Ew. pp. statt der Worte „und die Königliche Regierung rechnet um so vertrauens- 
voller . ..“ bis „teilnehmen will“ einzufügen haben: „und die Königliche Regierung kann da- 
her um so weniger die durch die Abstimmung der Kurfürstlichen Regierung bekundete Teil- 
nahme an dem gegen Preußen gerichteten Akt der Feindseligkeit mit Gleichgültigkeit be- 
trachten.“ 
Ew. pp. werden dieselbe dem Minister gegenüber noch mündlich mit aller Entschieden- 
heit als das durch die Umstände gebieterisch geforderte Ultimatum Preußens bezeichnen und 
zugleich das Vertrauen aussprechen, daß die Kurfürstliche Regierung in richtiger Erkennt- 
nis der durch die natürliche Lage des Kurfürstentums gegebenen Bedingungen den entschei- 
denden Augenblick nicht versäumen werde. 
Gleichzeitig aber werden Ew. pp. sich, wenn möglich, eine Audienz bei Seiner Königlichen 
Hoheit dem Kurfürsten erbitten und demselben von dem erhaltenen Auftrag und dem Inhalt 
der Note persönlich Kenntnis geben. Dieselbe enthält die Bedingungen, welche wir gleich- 
zeitig allen unsern deutschen Nachbarstaaten stellen. Ew. pp. wollen aber amtlich hinzufügen, 
daß wir Kurhessen ein vortheilhafteres Bündniß alternativ vorschlagen, wenn S[eine] 
K[önigliche] H[oheit] Sich verpflichtet, mit den Kurfürstlichen Truppen sofort bei Ausbruch 
der Feindseligkeiten das Darmstãdtische Oberhessen zu besetzen u[nd] mit uns gemeinsam zu 
vertheidigen. In diesem Falle wäre die Hessische Armee auf den Kriegsfuß zu setzen u[nd] 
würden wir dem Kurfürsten die Erwerbung der Darmstädtischen Landestheile nördlich vom 
Main zusichern.² Dagegen wollen Ew. pp. sowohl dem Souverän wie seinem Minister über 
die Folgen einer ablehnenden oder ausweichenden Antwort keinen Zweifel lassen. Bei der 
geographischen Lage des Kurfürstentums können wir so wenig zweifelhafte Freunde wie 
offene Gegner daselbst dulden. Ew. pp. werden daher es mündlich gegen den Minister aus- 
sprechen und auch bei dem Kurfürsten durchblicken lassen können, daß es bei dem Einrücken 
preußischer Truppen mit dem Regiment des letzteren ein für allemal zu Ende sein werde. 
Der Ausfall oder das Ausbleiben der Antwort nach abgelaufener Frist wollen Ew. pp. 
gefälligst sofort hierher und an den Befehlshaber der Königlichen Truppen in Wetzlar 
General von Beyer auf telegraphischem Wege mitteilen. Die Militärbehörden werden mit 
1 Entsprechende Erlasse ergingen am 13. Juni an die Gesandten in Hannover und Sachsen unter 
Beifügung analoger Notenentwürfe. Der Erlaß an Ysenburg auszugsweise in: Die Verhandlungen zwischen. 
Preußen und Hannover im Jahre 1866 über den Abschluß eines Neutralitätsvertrages, Berlin 1867, S. 36. 
Der Wortlaut der in Kassel, Hannover und  Dresden zu überreichenden Sommationen in: L. Hahn, Zwei 
Jahre Preußisch-Deutscher Politik 1866—1867, S. 128 ff. und daraus in: Das Staatsarchiv, -XI, 110 f., 114. 
Ebendort, S. 112 f., 115 die ablehnenden Antworten Hannovers und Sachsens.  
2 Die drei letzten Sätze eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
        <pb n="563" />
        Bedenken Italiens gegen Verbindung mit Ungarn. Mission Pfuel. 549 
Weisung versehen sein, um im Falle der Ablehnung sogleich nach der von Ihnen empfangenen 
Benachrichtigung die militärische Aktion beginnen und die Befehle Seiner Majestät des 
Königs ausführen zu können. 
Unter den letzteren wird sich auch der Befehl finden, mit dem Einrücken der Truppen 
die Proklamation des Prinzen Friedrich Wilhelm von Hessen als Mitregenten zu verbinden, 
welchem wir die Verwaltung des Landes sofort übergeben, und bei welchem Ew. pp. Ihre 
Funktionen einstweilen faktisch fortsetzen werden. 
400. Telegramm an den Gesandten in Florenz Grafen von Usedom. 
[Eigenhändiges Konzept.] 
Am 12. Juni meldete Graf Usedom, daß er Bismarcks „ungarische Proposition“ (vgl. 
Nr. 386) vor La Marmora gebracht habe, daß dieser aber, obwohl er früher selbst Preußen in der 
ungarischen Frage vorwärts zu treiben gesucht hatte, jetzt Ausflüchte mache und an eine 
Insurrektion in Ungarn gar nicht glaube. 
Berlin, den 13. Juni 1866. 
Bestehn Sie energisch auf Anknüpfung der Beziehungen mit dem ung[a]rischen 
Comite. Die Weigerung La Marmora's lähmt. unser Vertrauen zu dem Ernste Italiens. 
Sprechen Sie in dem Sinne mit Ricasoli u[nd] wenn es sein kann, mit dem Könige. Wir 
wollen Anfangs nächster Woche die Feindseligkeiten eröffnen, stutzen aber Angesichts dieser 
uns unerklärlichen Bedenken Italiens gegen die Verbindung mit Ungarn. Unsre Sorgen 
darüber finden Nahrung in dem Festhalten Italiens an der Idee eines unfruchtbaren Be- 
lagerungsfeldzugs  gegen das Festungs-Viereck. 
 Ungenau bei Stefan Türr, Fürst Bismarck und die Ungarn. Deutsche Revue, XXV, I, 317 f. 
401. Telegramm an den Botschafter in Paris 
Grafen von der Goltz. 
[Eigenhändiges Konzept.] 
Am 14. Juni hatte Graf Goltz gemeldet (unter Nr. 5), daß der wieder in Paris eingetroffene 
General Türr nach Bukarest reisen wolle, um eine Verbindung des neugewählten Fürsten Carol von 
Hohenzollern mit der ungarischen „Revolutionspartei herbezuführen. Der rumänische Vertreter 
in Paris wünsche zu wissen, ob dies der preußischen Regierung genehm sei, um eventuell dem 
General Türr Empfehlungsschreiben mitzugeben. 
Berlin, den 14. Juni 1866. 
Antwort auf Nr. 5. Türr. 
Es ist uns im höchsten Grade erwünscht, ich habe zu demselben Zwecke H. von Pfuel 
nach Belgrad u[nd] Bukarest geschickt,¹  der aber, weil er nicht mehr durch Oestreich 
kann, über Constantinopel erst in 10 Tagen dort ankommt. Nach meiner Abrede sollte 
Türr nach Belgrad gehn u[nd] ein andrer General nach Bukarest. Ungarn ist fast ohne 
Truppen u[nd] die kleinste nationale Diversion daselbst von großem Gewichte. 
H. Wendel, Bismarck und Serbien im Jahre 1866, S. 86. 
1 Über die Mission des Legationsrats v. Pfuel nach Belgrad und Bukarest vgl. H. Wendel a. a. O., 
S. 43 ff. Schon am 30. Mai hatte Bismarck an den Konsulatsverweser in Belgrad, Laubereau, telegraphiert: 
„Falls der Krieg ausbricht, kann uns die Bildung eines Slavischen  Korps nur erwünscht sein. Zu direkter 
materieller  Unterstützung scheint mir die Sache aber noch nicht reif zu sein.“
        <pb n="564" />
        550 Letzte Instruktion für Savigny. Beschleunigung der Sommation in Kassel usw. 
*402. Telegramm an den Bundestagsgesandten von Frankfurt 
von Savigny. 
[Eigenhändiges Konzept.] 
In der Nacht vom 13. auf den 14. Juni hatte der Bundestagsgesandte von Savigny den 
Eingang der Instruktion für die entscheidende Abstimmung am Bundestage (siehe Nr. 390) 
gemeldet. Er machte dazu einmal bemerklich, daß die Tagesordnung für die Sitzung bereits 
festgestellt worden sei, so daß er nach der Geschäftsordnung nicht in der Lage sei, den gewünschten  
Antrag auf Bundesreform einzubringen. Die einzige Möglichkeit würde darin liegen, zu Beginn 
der Sitzung, und zwar vor der Abstimmung über den österreichischen Mobilisierungsantrag, das 
Reformprojektt mit einer Erklärung vorzulegen. Sodann fragte Savigny an, ob er den Bundes- 
bruch als vollzogen und seine Tätigkeit in der Bundestagssitzung als abgeschlossen auch in dem 
Falle zu erklären habe, daß der österreichische Mobilisierungsantrag ohne Verweisung an den 
Ausschuß abgelehnt werden sollte. 
Berlin, den 14. Juni 1866. 
Auch wenn der östr[eichische] Antrag nicht die Majorität erhält, erklären Sie den 
Bundesvertrag für hinfällig in Folge der Situation, in der die Glieder seit 3 Monat 
gegen einander in Waffen. Hinterlassen Sie dann das Reformproject in Form letztwilliger 
Erklärung u[nd] als zukünftige Basis neuen Bundes. 
*403. Immediatschreiben. 
[Eigenhändig.]  
Berlin, den 14. Juni 1866. 
Eurer Majestät 
melde ich ehrfurchtsvoll, daß ein Telegramm von Wentzel der Besorgniß Raum giebt, daß 
unsre Gegner in Kurhessen uns zuvorkommen könnten. Würden Eure Majestät gene- 
migen, daß Röder die Sommation in Kassel schon morgen, Freitag, abgiebt? Nach der 
Anlage von General Moltke¹ wäre das Wetzlar'sche Corps dann übermorgen zum Ein- 
rücken bereit. Die Operation in Kassel² und Dresden könnte deshalb doch bis zum Sonn- 
abend verschoben bleiben. 
Bemerkung König Wilhelms I. am Kopfe des Schriftstücks: 
Einverstanden, daß Röder schon morgen agirt u[nd] spätestens den 16. Beyer einrückt. 
Warum soll nicht Hannover auch schon morgen sommirt werden? Denn wenn die Feinde 
so rasch kommen könnten, so wäre es gut, auch rasch überall im Westen zuvorzukommen? 
u[nd] Beyer allein zu schwach ist vor Allem an Artillerie. 
 W. 14/6. 66 ¾12 Uhr N. 
*404. Telegramm an den Gesandten in Kassel 
Generalmajor von Roeder.¹ 
[Eigenhändiges Konzept.] 
Berlin, den 15. Juni 1866. 
Ew. pp. wollen die Note, welche Sie durch meinen Erlaß No. 59 vom 13.² beauftragt 
waren, am Sonnabend den 16. zu übergeben, bereits morgen am 15. übergeben. Im Uebrigen 
1 Hier nicht abgedruckt. 
2 Verschrieben für „Hannover". 
404. 1 Entsprechende Telegramme  gingen an die Gesandten in Hannover und Dresden. 
2 Siehe Nr. 399.
        <pb n="565" />
        Manteuffel soll rasch über die Elbe gehen. 
Der Bündnisbruch vom 14. Juni. 551 
bleibt die Instruction dieselbe, nur alles, was darin steht, geschieht 24 Stunden früher. Legen 
Sie den Haupt-Accent auf den vertraulichen Vorschlag des vollen Bündnisses mit Mobil- 
machung u[nd] Erwerb Oberhessens. Im Falle der Ablehnung beider Vorschläge sprechen 
Sie die Kriegserklärung unumwunden aus. Vor allem nothwendig ist sofortige telegr[aphische] 
Nachricht hierher über die Antwort, die Sie auf die Sommation erhalten. Geht uns bis 
zum 16. um 3 Uhr früh keine Antwort von Ihnen zu, was Folge etwaiger Sistirung des tele- 
graphischen Verkehr sein könnte, so rücken unsre Truppen unter allen Umständen in den 
Kurstaat ein. Soll dieß verhindert werden, so muß von Ihnen bis zum 16. früh 6 Uhr dem 
General von Beyer in Wetzlar ein Telegramm zugegangen sein, welches lautet: „rücken Sie 
nicht ein, das Bündniß ist angenommen.“ 
*405. 
Telegramm an den Gouverneur von Schleswig 
Generalleutnant Freiherrn von Manteuffel. 
[Eigenhändiges Konzept.] 
Am 14. hatte General von Manteuffel ein Telegramm an den König gesandt, das in der 
falschen Annahme von einem beabsichtigten Widerstand der hannoverschen Armee gegen den 
Vormarsch seiner Truppen bat, schon am 15., wo die hannoverschen Truppen noch nicht zur 
Stelle, den Übergang über die Elbe vollziehen zu dürfen: „Darf ich den morgenden Tag nicht 
benutzen? Er würde wie ein Donnerschlag in die ganzen deutschen Rüstungen fallen. Wie die 
Dinge beute liegen, entscheidet allein das rechtzeitig gebrauchte Schwert, und ist jeder diplomatische 
Schachzug, der Verzögerungen bringt, gefährlich.“ Siehe den vollen Wortlaut des Telegramms 
nach dem Konzept bei v. Lettow-Vorbeck, Geschichte des Krieges von 1866 in Deutschland, I, 
139 f. Die Zustimmung Bismarcks erfolgte, nachdem die Abstimmung in Frankfurt über den 
österreichischen Mobilisterungsantrag dessen Annahme mit 9 Stimmen gegen 6 ergeben hatte. 
Zu den Annehmenden gehörten auch Hannover, Kurhessen und Sachsen. Über den Verlauf der 
Sitzung vgl. Nr. 406, das Protokoll der Sitzung in: Das Staatsarchiv, XI, 92 ff., sowie v. Sybel, 
Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I., IV, 442 ff. 
         
     
Berlin, den 15. Juni 1866. 
 Hanover hat gegen uns gestimmt, auch Ihren „Durchmarsch nach Minden“ auf unsre 
Frage erlaubt. Außerdem erfolgt heut am 15. unsre Sommation in Hanover auf Bündniß 
oder Krieg. Gehn Sie also dreist u[nd] schnell über die Elbe. 
406. Proklamation an das deutsche Volk. 
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Nachdem mit der Annahme des österreichischen Mobilisierungsantrages in der Bundestags- 
sitzung vom 14. und mit dem Austritt Preußens aus dem Bunde die eigentliche Entscheidung über 
Krieg oder Frieden bereits gefallen war, überreichten die preußischen Gesandten in Hannover, 
Kassel und Sachsen am 15. die vorgeschriebene Sommation. 
       
  
Sie wurde von Hannover und 
Sachsen in aller Form abgelehnt; Kurhessen verweigerte überhaupt die Antwort. Darauf erfolgte 
die preußische Kriegserklärung an die drei genannten Staaten. Ein Erlaß an die Missionen in 
London. Paris, Petersburg, Madrid, Lissabon und Stockholm (siehe den Text in: Das Staats- 
archiv, XI. 123 f.) konstatierte den Bruch des Bundesvertrags vor denjenigen Mächten, welche 
die Wiener Kongreßakten von 1815 unterzeichnet hatten oder ihm beigetreten waren. Die 
 
nachfolgende Proklamation an das deutsche Volk war bestimmt, bei dem Einrücken der 
preußischen Truppen verteilt zu werden. 
       
       
Berlin, den 16. Juni 1866. 
Nachdem der Deutsche Bund ein halbes Jahrhundert lang nicht die Einheit, sondern 
die Zerrissenheit Deutschlands dargestellt und gefördert, dadurch längst das Vertrauen der 
Nation verloren hatte und dem Auslande als die Bürgschaft der Fortdauer deutscher 
Schwäche und Ohnmacht galt, hat er in den letzten Tagen dazu gemißbraucht werden sollen,
        <pb n="566" />
        552 Proklamation an das deutsche Volk. 
Deutschland gegen ein Bundesglied in die Waffen zu rufen, welches durch den Vorschlag 
der Berufung eines deutschen Parlaments den ersten und entscheidenden Schritt zur Be- 
friedigung der nationalen Forderungen getan hatte. Für den von Oestreich erstrebten¹ 
Krieg gegen Preußen fehlt jeder Anhalt  in der Bundesverfassung wie jeder Grund oder 
auch nur scheinbare Vorwand. 
Mit dem Beschluß vom 14. Juni, durch welchen die Mehrheit der Bundesglieder be- 
schloß, sich zum Kriege gegen Preußen zu rüsten.² ist der Bundesbruch vollzogen und das 
alte Bundesverhältnis zerrissen. 
Nur die Grundlage des Bundes, die lebendige Einheit der deutschen Nation, ist 
geblieben; und es ist die Pflicht der Regierungen und des Volkes, für diese Einheit einen 
neuen, lebenskräftigen Ausdruck zu finden. 
Für Preußen verbindet sich damit die Pflicht zur Verteidigung seiner durch jenen 
Beschluß u[nd] durch die Rüstungen seiner Gegner bedrohten Unabhängigkeit. Indem das 
preußische Volk zur Erfüllung dieser Pflicht seine Gesammtkraft aufbietet, bekundet es 
zugleich den Entschluß, für die im Interesse Einzelner bisher gewaltsam gehemmte nationale 
Entwicklung Deutschlands den Kampf aufzunehmen.³  
In diesem Sinne hat Preußen sofort nach Auflösung des Bundes den Regierungen 
ein neues Bündnis auf die einfachen Bedingungen des gegenseitigen Schutzes und der 
Teilnahme an den nationalen Bestrebungen angeboten. Es verlangte nichts als Siche- 
rung des Friedens und zu diesem Behufe sofortige Berufung des Parlaments. 
Seine Hoffnung auf Erfüllung dieses gerechten und mäßigen Verlangens ist getäuscht 
worden. 
Das Anerbieten Preußens ist abgelehnt und letzteres damit genötigt worden, nach 
der Pflicht der Selbsterhaltung zu verfahren. Feinde oder zweifelhafte Freunde kann Preu- 
ßen an seiner Grenze und zwischen seinen Grenzen in einem solchen Augenblick nicht dulden. 
Indem die preußischen Truppen die Grenze überschreiten, kommen sie nicht als Feinde 
der Bevölkerung, deren Unabhängigkeit Preußen achtet, und mit deren Vertretern es in 
der deutschen Nationalversammlung gemeinsam die künftigen Geschicke des deutschen 
Vaterlandes zu beraten hofft. 
Möge das deutsche Volk,⁴ im Hinblick auf dieses hohe Ziel, Preußen mit Vertrauen 
entgegenkommen und die friedliche Entwicklung des gemeinsamen Vaterlandes⁵ fördern 
und sichern helfen! 
Das Staatsarchiv, XI. 123 f. 
1 Die Worte: ,,von Oestreich erstrebten" Einschub von Bismarcks Hand. 
2 Der Relativsatz ,,durch welchen die Mehrheit der Bundesglieder beschloß, sich zum Kriege gegen Preußen 
zu rüsten" Einschub von Bismarcks  Hand. 
3 Der Absatz beruht im ersten Satz auf eigenhändiger Korrektur, im zweiten Satz auf eigenhändigem Zusatz 
Bismarcks. 
4 Die Worte: „das deutsche Volk“ eigenhändige Korrektur Bismarcks an Stelle des Abekenschen ,,die Bevölkerung". 
5 Die Worte „des gemeinsamen Vaterlandes“ Einschub von Bismarcks Hand.
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      </div>
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  </text>
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