Samstag  den  5.  Jannar  1856.  21.  Jahrgang.  N  1.

Blätter

für

Rechtsanwendung

zunächst  in  Bayern.

:  Auel  der  Strasgesetze.  Melneld.  Wibd  4  —  Bee-Snbaln
  ue  un  ht  4heglaubbine  FKulten.  *  erlebung

Bur  Auelegung  der  Strafgesetze.  Mleineid.  Widersetzung.


Blelbt  aller  Müh'  zum  Krotz  der  Zwellel  ungeboben,
So  wirst  du  als  gerecht  durch  Milde  dich  erproben.

Wer  die  guten  Eigenschaften  des  Strafgesetzbuches
  von  1813  zu  bezeichnen  unternimmt,  kommt
nicht  in  Versuchung,  auch  die  Milde  der  Strafandrohungen
  zu  rühmen.  Diese  tragen  vielmehr,  verglichen
  mit  dem  durch  Doktrin  und  Praxis  vermittelten
  weiland  gemeinrechtlichen  Strafmaaße,  das  Gepräge
  der  Verschärfung.  In  dieser  Beziehung  war
der  Einfluß  des  code  pénal  unverkennbar,  zumal
im  Gebiete  der  Staatsverbrechen.  Seit  Verkündung
des  bahnbrechenden  bayerischen  Strafgesetzbuches  sind
nun  42  Jahre  vorübergegangen,  und  während  dieser
Zeit  fast  in  allen  deutschen  Staaten  umfassende  Reformen
  der  Strafgesetzgebung  durchgeführt  worden.
Diese  neueren  Strafgesetzgebungen  beurkunden  die
Hortschrtte  der  Wissenschaft,  man  ist  von  einseitiger

urchführung  der  s.  g.  Abschreckungstheorie  zurückgekommen
  und  hat  nicht  nur  Überhaupt  das  Strafmaaß
vielfach  herabgesetzt,  sondern  es  auch  als  eine  Forderung
  der  Gerechtigkeit  erkannt,  den  Gerichten  in
Ausmessung  der  im  einzelnen  Falle  zu  erkennenden

Neue  Folge  I.  Band.